2019 Taxtabelle und Taxordnung - Genossenschaft Träffpunkt Ruttiger Alters- und Pflegeheim 4600 Olten - im Ruttiger

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Taxtabelle und Taxordnung

2019
Genossenschaft
Träffpunkt Ruttiger
Alters- und Pflegeheim
4600 Olten

Ausgabe 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 / mch
Taxtabelle
Art. 1 Grundlage
Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das RAI/RUG-System gemäss den Weisungen des
Regierungsrates, RRB Nr. 2018/2023 vom 18.12.2018, des Kantons Solothurn, in Anlehnung an das
KVG sowie den Beschluss des Regierungsrates über die geltenden Höchsttaxen.

Die Vorliegende Taxtabelle ist bis am 31.12.2019 gültig.

Art. 2 Taxen
2.1 Pensionstaxe, zusammengesetzt durch:

      Hotellerietaxe für EL- und Selbstzahler, inkl. Betreuung     Fr.   125.00/ Tag

      Investitionskostenpauschale zwingend                         Fr.    26.00/ Tag

      Ausbildungsbeitrag zwingend                                  Fr.     2.00/ Tag

       Total Pensionstaxe          2-er Zimmer                      Fr.   153.00/ Tag

                                   1-er Zimmer klein                Fr.   163.00/ Tag
                                   (Zuschlag Fr. 10.-/ Tag)

                                   1-er Zimmer gross                Fr.   168.00/ Tag
                                   (Zuschlag Fr. 15.-/ Tag)

2.2 Pflegetaxe

Vom Bundesrat festgelegte Tarife nach den Bezeichnungen 1-a bis 12-l von Fr. 9.00 bis Fr. 108.00
je nach Pflegestufe (siehe Taxtabelle)

2.3 Betreuungstaxe

Unter die Betreuungstaxe fallen die Leistungen, die im Sinne einer “sozialen“ Aufgabe erbracht
werden. Dabei sollen vorhandene Ressourcen der Pensionäre nicht verdrängt, sondern mit
entsprechenden Massnahmen aktiviert werden. Die Förderung der Selbstkompetenz, Aktivierung
und Unterstützung bei der Alltagsgestaltung stehen im Zentrum. Es sind Massnahmen, die nicht
medizinisch indiziert sind, oder als Vorbereitungs- und Nachbereitungsbehandlungen von
Pflegeleistungen gelten.

Die Betreuungstaxe ist seit dem 01.01.2015 aufgehoben und in die Hotellerietaxe über alle
Pflegestufen integriert.

                                                                                           Seite 2/ 8
2.4 Patientenbeteiligung (Bewohner)

Die Beteiligung beträgt Fr. 2.50 (Stufe1-a), Fr. 14.70 (Stufe 2-b) und Fr. 21.60 (ab Stufe 3-c bis
Stufe 12-l), siehe Taxtabelle.

2.5 Beteiligung Einwohnergemeinden Kanton Solothurn

Die Beteiligung beträgt mindestens Fr. 10.70 (ab Stufe4-d) und höchstens Fr. 110.70 (Stufe 12-l)
siehe Taxtabelle.

Art. 3 Taxzuschläge
Der Zuschlag zur Hotellerietaxe für ausserkantonale Bewohnerinnen und Bewohner (nicht ergän-
zungsleistungsberechtigt) beträgt Fr. 20.00/ Aufenthaltstag.

                                                                                                 Seite 3/ 8
Art. 4 Taxtabelle
                                                                                               TAX TABELLE ab 01.01.2019
                                                                                             Träffpunkt Ruttiger, 4600 Olten
                                                                          Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2018/ 2023 vom 18.12.2018
 Betreuungs-Pflegestufe

                                RUG`s               Pensionstaxe                                                                                   Total Tagessätze                                             Total Tagestaxe

                                                                                                                                                                                 Krankenkassenbeitrag
                                                                                                    Einwohnergemeinden

                                                                                                                                                                                 Einwohnergemeinden
                                                                               z. L. Krankenkasse

                                                                                                      Kanton Solothurn
                                                                                                                                                     Taxen 2019                                              zu Lasten. Bewohner

                                                                                                                         (z. L. Bewohner)
                                                                                                                          Eigenanteil an
                                                                                                                           Pflegekosten

                                                                                                                                                                                      und Beitrag
                                                                                                         Beteiligung
                                           für Hotellerie inkl. Betreuung,

                                                                                    Pflegetaxe

                                                                                                                                                                                       Abzüglich
                                            Investitionskostenpauschale                                                                                Pensions-und
                                                      Fr. 26.00,                                                                                        Pflegetaxen
                                             Ausbildungsbeitrag Fr. 2.00
                                                       (je Tag)
                                           1-er Zi.    1-er Zi.     2-er Zi.                                                                1-er Zi.      1-er Zi.    2-er Zi.                          1-er Zi.   1-er Zi.   2-er Zi.
                                            gross        klein                                                                               gross         klein                                         gross      klein
1-a                       PA0              168.00      163.00       153.00      9.00                    0.00                2.50            179.50        174.50      164.50           9.00             170.50     165.50      155.50

2-b                       PA1              168.00      163.00       153.00     18.00                    0.00               14.70            200.70        195.70      185.70         18.00              182.70     177.70      167.70

3-c                       BA1, PA2         168.00      163.00       153.00     27.00                    0.00               21.60            216.60        211.60      201.60         27.00              189.60     184.60      174.60

4-d                       BA2, IA1         168.00      163.00       153.00     36.00                  10.70                21.60            236.30        231.30      221.30         46.70              189.60     184.60      174.60

5-e                       CA1, PB1, PB2    168.00      163.00       153.00     45.00                  23.70                21.60            258.30        253.30      243.30         68.70              189.60     184.60      174.60
                          BB1, BB2, IA2,
6-f                                        168.00      163.00       153.00     54.00                  34.70                21.60            278.30        273.30      263.30         88.70              189.6      184.60      174.60
                          IB1, PC1, PC2
                          CA2, IB2, PD1,
7-g                                        168.00      163.00       153.00     63.00                  46.70                21.60            299.30        294.30      284.30        109.70              189.60     184.60      174.60
                          SE1
                          CB1, PD2, RLA,
8-h                                        168.00      163.00       153.00     72.00                  56.70                21.60            318.30        313.30      303.30        128.70              189.60     184.60      174.60
                          RMA
                          CB2, CC1, PE1,
9-i                                        168.00      163.00       153.00     81.00                  69.70                21.60            340.30        335.30      325.30        150.70              189.60     184.60      174.60
                          RMB, SSA
10-j                      PE2, RLB         168.00      163.00       153.00     90.00                  78.70                21.60            358.30        353.30      343.30        168.70              189.60     184.60      174.60

11-k                      CC2, SSB, SE2    168.00      163.00       153.00     99.00                  90.70                21.60            379.30        374.30      364.30        189.70              189.60     184.60      174.60

12-l                      RMC, SE3, SSC    168.00      163.00       153.00     108.00                110.70                21.60            408.30        403.30      393.30        218.70              189.60     184.60      174.60

                                                                                                                                                                                                                              Seite 4/ 8
Taxordnung
Gilt als Bestandteil des Pensionsvertrages

Art. 1 Grundlage
Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Genossenschaft „Träffpunkt
Ruttiger“ Alters- und Pflegeheim, mit Sitz in 4600 Olten.

Art. 2 Anpassung der Taxen
Die Taxordnung und die Taxtabelle werden periodisch vom Vorstand der Genossenschaft überprüft.
Massgebend sind die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen für das jeweilige Betriebsjahr. Die
in der Taxordnung aufgeführten Nebenkosten können per 01.01. oder 01.07. angepasst werden.

Art. 3 Leistungsausweis betreffend Pensionstaxe
 Folgende Leistungen sind im Träffpunkt           Folgende Leistungen sind im Träffpunkt
 Ruttiger in der Pensionstaxe/ Hotellerietaxe     Ruttiger in der Pensionstaxe/ Hotellerietaxe
 inbegriffen:                                     nicht inbegriffen:

       Unterkunft in der Institution                    Toilettenartikel
       Pflegebett und Pflegenachttisch                  ärztliche Betreuung, Medikamente
       Benutzung der ganzen Infrastruktur               Laboruntersuchungen
        inkl. Therapiebad                                Ambulante Behandlung
       täglich drei Mahlzeiten inkl. Getränk            Krankentransporte
       Zwischenverpflegung am Nachmittag                kassenpflichtige Hilfsmittel
       Heizung, Beleuchtung, Warmwasser,                Coiffeur, Fusspflege
        Strom                                            Konsumation im Restaurant
       Waschen und Bügeln der Privat- und               Radio- und Fernsehgebühren
        Heimwäsche (exkl. Drittkosten wie                Chemische Reinigung
        z. B. chem. Reinigung)                           Annähen von Nämeli
       Vorzugspreise im Restaurant                      Über der normalen Abnützung
       laufende Zimmerreinigung                          liegende Schäden in Zimmern und an
       interne Postverteilung                            Einrichtungen
       Aktivitäten/ kulturelle                          Zimmerräumung und Entsorgung
        Veranstaltungen                                  Aufbereitung und Reinigung der
       Vorbereitung von Arztvisiten                      Zimmer bei Wegzug oder Todesfall
       Organisation von Transportdiensten               Leerstandpauschale nach Todesfall
       krankheitsbedingter Zimmerservice

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   Hilfe bei akuten persönlichen Problem-            Begleitung durch Mitarbeiter des
        stellungen                                         Träffpunkt Ruttiger für Arzt-/ Spital-
       Abklärung der persönlichen Pflegebe-               besuche oder andere medizinische
        dürftigkeit                                        Abklärungen, wenn Angehörige
       Hausratversicherung                                fahren, werden mit Fr. 40.00 in
       Privathaftpflichtversicherung                      Rechnung gestellt.

Art. 4 Einstufung in Pflegegruppen
Die Ersteinstufung erfolgt 2 Wochen nach dem Eintritt und ist grundsätzlich gültig bis eine Status-
veränderung eintritt.

Veränderungen in den Pflegegruppen sind dem Versicherer mit einem neuen Pflege- und Behand-
lungsausweis anzuzeigen. Die Kostenwirksamkeit, bzw. die Verrechnung erfolgt ab Tag des MDS-
Datums (Datum der Dokumentation, ab 14. Tag). Bei einer Rückkehr aus dem Spital kann ab dem
ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege und Behandlung die veränderte Pflegeaufwand-
gruppe verrechnet werden, falls die MDS-Beurteilung innerhalb von 21 Tagen nach dem Wieder-
eintritt abgeschlossen ist.

(Bemerkung: Diese Formulierung entspricht dem Wortlaut des Tarifvertrages zwischen Santésuisse
und der GSA und kann nicht verändert werden).

Die Einstufungspraxis der Institution wird von den jeweiligen Krankenkassen periodisch kontrolliert.

4.1 Reservationstaxe

Der Träffpunkt Ruttiger und der/ die künftige Bewohner/ In definieren die Bezugsbereitschaft des
Zimmers. Kann der Eintritt auf diesen Zeitpunkt von Seiten der neuen Bewohnerschaft nicht er-
folgen, wird eine Reservationstaxe im Umfang der Pensionstaxe von derzeit Fr. 168.00/ Tag 1-er
Zimmer gross, Fr. 163.00/ Tag 1-er Zimmer klein, oder Fr 153.00/ Tag 2-er Zimmer erhoben.

Art. 5 Eintritts- und Einführungspauschale
Der Eintritt und das Einleben in eine Altersinstitution stellt für Betroffene und deren Angehörige
eine ausserordentliche und zum Teil kritische Lebenssituation dar. Die professionelle Begleitung
dieses Umstandes erfordert zusätzliche Ressourcen, welche der Träffpunkt Ruttiger explizit erbringt.
Resultierende Kosten, inkl. Administrationsleistungen, können weder über die Grundtaxe, noch
über die Pflegetaxe erhoben werden. Der Träffpunkt Ruttiger verrechnet daher eine Einmalgebühr
von Fr. 500.- Diese wird bei der ersten Monatsrechnung fakturiert.

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Art. 6 Ermässigung der Tagestaxe bei Abwesenheit
6.1 Die Pflegetaxen werden ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag nicht mehr verrechnet.
    D. h., die Tagestaxe wird generell um Fr. 10.00 pro Tag auf die Pensionstaxe reduziert
    (Fr. 158.00/ Tag 1-er Zimmer gross, Fr. 153.00/ Tag 1-er Zimmer klein, oder Fr 143.00/ Tag
    2-er Zimmer).

6.2 Punktuelle Reduktionen, wie z. B. versäumte Mahlzeiten etc., werden nicht in Abzug gebracht.

6.3 An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag.

Art. 7 Sicherheitsleistung
Bei Heimeintritt ist eine einmalige Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 5‘000.- zu bezahlen. Diese
wird bei der ersten Monatsrechnung fakturiert und nach Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen
gegenüber dem Träffpunkt Ruttiger wieder zurückerstattet. Diese Sicherheitsleistung trägt keine
Zinsen.

Art. 8 Zusatzleistungen
8.1 TV Anschluss

Jedes Zimmer verfügt über einen TV Anschluss. Die Benutzung dieses Anschlusses kostet monatlich
Fr. 15.- Es funktionieren nur TV-Geräte mit einem DVB-C Tuner Anschluss.

8.2 Telefon

Jedes Zimmer verfügt über einen Telefonanschluss. Jeder Anschluss kann mit einer direkten
Nummer angewählt werden. Die monatliche Gebühr beträgt Fr. 20.- Die Gesprächskosten und
Anschlussgebühren werden monatlich in Rechnung gestellt.

Art. 9 Fahrdienste/ Transportkosten
Für einen planbaren Transport (Therapie, externe Ärzte, Zahnarzt, Spital, usw.) wird ein Aufwand
von Fr. 60.- verrechnet. Diese Kosten entfallen, wenn der Transport von Angehörigen übernommen
wird. Plötzliche bzw. notfallmässige Transporte, die kein Ambulanzfahrzeug benötigen, sind davon
ausgeschlossen.

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Art. 10 Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten bei Wegzug oder Todesfall
(Beinhaltet notwendige Renovationen und Instandstellungen)

Einbettzimmer            bis 12 Monate Aufenthalt                        Fr.    500.-

                         über 12 Monaten Aufenthalt                      Fr. 1‘000.-

Zweibettzimmer           bis 12 Monate Aufenthalt                        Fr.    250.-

                         über 12 Monate Aufenthalt                       Fr.    500.-

Art. 11 Leerstandspauschale
11.1 Todesfall

Ab dem Datum des Todesfalls wird eine reduzierte Pensionstaxe (Fr. 10.-/ Tag weniger) während
max. weiteren 14 Tagen in Rechnung gestellt. Wird das Zimmer innerhalb der Frist neu belegt,
werden nur die effektiven Tage verrechnet.

11.2 Freiwilligerer Austritt

Bei einem freiwilligen Austritt unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende
eines Monates, wird lediglich eine Pauschale gem. Art. 10 verrechnet.

Art. 12 Rechnungsstellung/ Zahlungsfrist
Die gesamten Taxen und besonderen Leistungen sind Ende des Abrechnungsmonats in Schweizer
Franken fällig. Die Zahlungsfrist beträgt ab Datum der Rechnungsstellung 30 Tage. Die Rechnungs-
begleichung ist fristgerecht erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag innert 30 Tagen dem
Träffpunkt Ruttiger zur Verfügung steht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird ab Fälligkeits-
datum ein Verzugszins von 5 % verlangt. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von
Fr. 25.- erhoben.

Allfällige Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach der Rechnungsstellung bei der Heimleitung
schriftlich anzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

Genehmigt:                                                    Olten 01. Januar 2019

Präsident der Genossenschaft                                  Heimleitung

Walter Straumann                                              Matthias Christ

                                                                                             Seite 8/ 8
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