ABFALL-INFORMATIONEN - REMS- MURR-KREIS - Abfallwirtschaft Rems-Murr
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ABFALL- INFORMATIONEN FÜR DEN REMS- MURR- KREIS 2016 E: INKLUSIV zur ngskarten Anforderu e ta ll schrott von M Abholung n oaltgeräte und Elektr
KONTAKTE Abfallwirtschaftsgesellschaft des TELEFONZENTRALE: Rems-Murr-Kreises mbH Mo – Mi: 8.00 – 12.00, 13.00 – 16.30 Uhr Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen Do: 8.00 – 12.00, 13.00 – 18.00 Uhr Tel. 07151/501-950 Fr: 8.00 – 12.30 Uhr Fax: 07151/501-9550 Internet: www.awg-rems-murr.de ABFALLBERATUNG: E-Mail: info@awg-rems-murr.de (Recycling, Deponieanlieferungen, Behälteränderungen, Sperrmüllfragen) Tel. 07151/501-9535 und -9538 INHALT Seite Mo – Fr: 8.30 – 12.00 Uhr Mo – Mi: 13.30 – 16.00 Uhr Do: 13.30 – 18.00 Uhr Abfallbehältersystem 4 Nicht geleerte Mülltonne 5 GEBÜHRENVERANLAGUNG/ Tonnenbestellung/Umtausch 6 ERSTATTUNG VON MÜLLMARKEN: Tonnenabholung 7 Landratsamt Geschäftsbereich Abfuhr auf Anforderung 8 Abfallwirtschaft, Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen, Tel. 07151/501-2780 ABFALLTRENNUNG KONTAKT ENTSORGUNGSUNTERNEHMEN: Asbesthaltige Baustoffe, Batterien, (Leerung von Rest- und Biomülltonnen, Bauschutt / Mineralische Abfälle 10 Sperrmüllabfuhr und Grüngut) Baustellenabfälle, Bioabfälle 11 CDs, Druckerpatronen 12 KOSTENLOSES SERVICETELEFON Elektroaltgeräte, Energiesparlampen 13 Fellbach, Kernen, Korb, Erdaushub, Gelbe Tonne, Glas 14 Waiblingen, Weinstadt Grüngut, Holz 15 Fa. Kurz, Tel. 0800/7070610 Kunststoffe, Kühl- und Klimageräte, Ölradiatoren, Metallschrott 16 restlicher Rems-Murr-Kreis Mineralfasern, Nachtspeicheröfen 17 Fa. Schäf, Tel. 0800/372 42 33 Papier / Kartonagen, Photovoltaik 18 Problemabfälle / Restmüll 19 GELBE TONNE LEERUNG: Sperrmüll 20 Backnang, Leutenbach, Fellbach, Kompost 21 Waiblingen, Winnenden Fa. Remondis, Tel. 07141/27 72 23 Serviceangebote 22 Restlicher Rems-Murr-Kreis Recyclinghöfe / Deponien 24 Fa. Schäf, 0800/3724233 Häckselplätze / Biovergärung / Problemmüllsammelstellen 26 BLAUE TONNE LEERUNG: Umweltmobil (Haltestellen, Termine) 28 Fellbach, Kernen, Korb, Leutenbach, Müllgebühren 32 Schwaikheim, Waiblingen, Winnenden Gebührenmarken-Verkaufsstellen 34 Fa. Schief, Tel. 07195/91 10 0 Entsorgungskalender / Restlicher Rems-Murr-Kreis Erinnerungsservice 36 Fa. Schäf, Tel. 0800/372 42 33 Fremdsprachliche Hinweise 37
VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rems-Murr-Kreises, rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres erhalten Sie die Abfallinformati- onsbroschüre der AWG mit dem aktuellen Entsorgungskalender für das Jahr 2016. Die Broschüre enthält nützliche Tipps zur Abfalltrennung und -entsorgung sowie eine Übersicht über die Entsorgungseinrich- tungen der AWG. Bewahren Sie die Broschüre gut auf, damit Sie Ihnen im Laufe des Jahres als wertvolles Nachschlagewerk dienen kann. ÜBERSICHTLICHER GESTALTETER ENTSORGUNGSKALENDER Der neue Entsorgungskalender 2016 überrascht mit seinem neuen Er- scheinungsbild: Statt der gewohnten “bunten Kästchen” für die verschiedenen Abfuhrbezirke stehen im neuen Kalender nur noch die für Sie zutreffenden Termine. Die unterschiedlichen Abfuhrarten, wie z.B. die Biotonnenleerung oder die Grüngutabholung, sind dabei mit farbi- gen Symbolen gekennzeichnet. Der Entsorgungskalender wird dadurch leichter lesbar und es besteht keine Verwechslungsgefahr mehr mit Leerungsterminen anderer Abfuhrbezirke. NEUE SERVICEANGEBOTE BEIM SPERRMÜLL Wer kurzfristig umzieht oder neue Möbel bekommt, hat bisher schon den Express-Service mit der Abholung des Sperrmülls innerhalb von vier Tagen geschätzt. Von Jahresbeginn 2016 an können Sie diese Express-Abholung auch für alte Elektrogroßgeräte und Metallschrott beauftragen. Als weitere Neuerung können Sie den sogenannten Vollservice für Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott anfordern. Dann müssen Sie die oftmals schweren Gegenstände nicht mehr selbst an die Straße heraustragen, sondern die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen holen diese Teile bei Ihnen aus der Wohnung oder aus dem Keller. Dieser kostenpflichtige Zusatzservice wird direkt von den Entsorgungsunternehmen abgerechnet. Nähere Angaben zum Vollservice finden Sie auf Seite 9 in dieser Broschüre. ANDERES ABFUHRUNTERNEHMEN IM UNTEREN REMSTAL – AB DEM 01.01.2016 FÄHRT DIE FIRMA KURZ AUS LUDWIGSBURG Bei der Neuausschreibung der Müllabfuhr hat die Fa. Kurz für das Gebiet Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Abfuhrauftrag für die nächsten acht Jahre erhalten. Wie bei jeder Umstellung wird auch dies eine Eingewöhnung in das neue Tourengebiet erfordern und es können klei- nere Unregelmäßigkeiten auftreten. Vor allem sollten Sie sich nicht auf die bisherigen Leerungszeiten verlassen, sondern die Abfallbehälter rechtzeitig frühmorgens bis 6:00 Uhr bereitstellen. Im restlichen Kreisgebiet wird auch künftig wie gewohnt die Fa. Schäf aus Murrhardt die Müllabfuhr erledigen. Ihr Dr. Richard Sigel, Landrat des Rems-Murr-Kreises 3
ABFALLBEHÄLTER Alle Abfallgefäße werden den Bürgerinnen und Bürgern des Rems-Murr-Kreises kosten- frei zur Verfügung gestellt. Bestellungen von Behältern für Rest- und Bioabfall sowie für Altpapier können über die AWG abgewickelt werden (s. Seite 6). ERATUNG: EIN TIPP DER ABFALLB RESTMÜLLTONNEN UND CONTAINER n werden nur Restmüll- und Biotonne nm arke geleert! Volumen / Behälterart max. Füllgewicht mit gültiger Gebühre 60 Liter - Tonne 40 kg 80 Liter - Tonne 50 kg 120 Liter - Tonne 60 kg 240 Liter - Tonne 100 kg 770 Liter - Container 250 kg 1.100 Liter - Container 400 kg 2.500 Liter - Container (nur Gewerbe) 600 kg 4.500 Liter - Container (nur Gewerbe) 800 kg BIOTONNEN Volumen / Behälterart max. Füllgewicht 80 Liter - Tonne 50 kg 120 Liter - Tonne 60 kg 240 Liter - Tonne 100 kg PAPIERMÜLLTONNEN UND CONTAINER Volumen / Behälterart max. Füllgewicht 240 Liter - Tonne 100 kg 1.100 Liter - Container 400 kg GELBE TONNEN UND CONTAINER Gelben Tonnen (240 Liter) und Container (1.100 Liter) werden im Auftrag der Dualen Systeme durch die Fa. Remondis kostenfrei ausgeliefert. Möchten Sie ent- sprechende Behälter bestellen, wenden Sie sich direkt an die Fa. Remondis (Kontaktdaten Seite 2). 4
Nicht geleerte Mülltonne - Was tun? Wurde eine bereitgestellte Mülltonne nicht geleert, kann das mehrere Ursachen haben. Prüfen Sie zunächst folgendes, bevor Sie reklamieren: STAND DIE TONNE RECHTZEITIG BEREIT? Ab 6.00 Uhr morgens sind die Müllfahrzeuge unterwegs. Da Sie sich nicht darauf verlas- sen können, dass die Müllabfuhr immer zur gleichen Zeit kommt, müssen die Müllbehälter spätestens um diese Uhrzeit bereitstehen. IST DIE RICHTIGE, GÜLTIGE GEBÜHRENMARKE AUFGEKLEBT? Rest- und Biomülltonnen werden nur mit gültiger Gebührenmarke (auf dem Tonnendeckel) geleert. Für unterschiedliche Tonnengrößen gibt es unterschiedliche Gebührenmarken. Kon- trollieren Sie also, ob die richtige Marke aufgeklebt wurde. Außerdem wird für die 60 Liter- und 80 Liter-Restmülltonnen auch eine 4-wöchentliche Leerung angeboten. Ein Blick in den Entsorgungskalender hilft dabei festzustellen, ob die Tonne überhaupt „an der Reihe“ war. WAR DIE TONNE KORREKT BEFÜLLT? Befinden sich in der Mülltonne Stoffe, die dort nicht hineingehören, bleibt die Tonne ungeleert stehen. So hat z.B. Restmüll weder in der Gelben Tonne, der blauen Altpapier- tonne noch in der braunen Biotonne etwas verloren. WAR DER TONNENDECKEL GESCHLOSSEN? Die Behältergebühren richten sich nach dem Volumen der Tonne. Wird eine übervolle Tonne bereitgestellt, kann es passieren, dass diese nicht geleert wird. GAB ODER GIBT ES AKTUELL EINEN FEIERTAG? Oft gibt es vor und nach Feiertagen Verschiebungen bei der Müllabfuhr. Terminverschie- bungen auf Grund von Feiertagen sind in den Kalendern bereits berücksichtigt. Schauen Sie sich Ihren Entsorgungskalender vor Feiertagen besonders gründlich an - achten Sie hierbei auf das rote Ausrufezeichen beim Datum. Sind die Tonnen entlang eines kompletten Straßenzuges stehengeblieben, könnte die Ursache ein Problem beim Entsorger (z.B. defektes Fahrzeug), eine Baustelle oder eine zugeparkte Straße sein. Lassen Sie in diesem Fall die Tonne möglichst am Straßenrand stehen. Meist wird die Abfuhr nachgeholt. Wurden sämtliche Regeln beachtet, die Tonne aber trotzdem nicht geleert, wenden Sie sich bitte umgehend unter der gebührenfreien Servicenummer an den zuständigen Entsorger oder an die Abfallberatung der AWG (Kontakte Seite 2). Wir finden eine Lösung für Ihr Problem! 5
TONNENBESTELLUNG/UMTAUSCH BESTELLUNGEN für Restmüll-, Biomüll- und Altpapierbehälter können per Internet (www.awg-rems-murr.de> Service> Abfalltonnen und -container), aber auch per Telefon oder Fax getätigt werden. Die Auslieferung erfolgt ohne separate Terminmitteilung innerhalb von 10 Arbeitstagen. TAUSCH / ABHOLUNG VON ABFALLBEHÄLTERN Geben Sie zunächst bei der AWG die entsprechenden Änderungswünsche durch. Zur Ab- holung muss der entsprechende Behälter (leer!) gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Am besten ist es, diesen mit einem entsprechenden Hinweiszettel zu kennzeichnen. Die alte Gebührenmarke muss vor der Abholung abgelöst werden. Der Austausch bzw. die Abholung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen ohne weitere Mitteilung. ERATUNG: EIN TIPP DER ABFALLB einen Tonnen- Am einfachsten ist es, Jahreswechsel tausch zum jeweiligen ! durchführen zu lassen Wenn Sie während des laufenden Jahres die Rest- oder Biomülltonne tauschen wollen bedenken Sie bitte, dass Sie für die neue Tonne auch eine neue Gebührenmarke benötigen. Eventuell zu viel gezahlte Gebühren werden auf Antrag vom Geschäftsbereich Abfallwirtschaft (Kontaktdaten Seite 2) erstattet. Entsprechende Formulare gibt es auf der AWG-Internetseite oder bei den Gebührenmarken-Verkaufsstellen. Quittungsabschnitt aufbewahren! m BEDIENER-LASCHE n Ersatz oder Rückerstattung nur unter Vorlage MÜLLABFUHR dieses Quittungsabschnitts möglich. Bei Umtausch oder Wegzug müssen Quittungs abschnitt und die Reste der abgelösten Gebühren Für eine Gebührenerstattung bzw. Verrechnung 120 marke an das Landratsamt zurückgeschickt werden. aufgrund eines Behältertauschs oder eines Um- 120 L 2-wöchentliche Abfuhr zugs wird zusätzlich zur abgelösten, alten LI TE R E 76,00 E 000001 p E 000001 p / 2016 Gebührenmarke (auch in Teilstücken) immer der 2-wöchentliche Abfuhr Achtung! Bei der Rückerstattung wird das Quittungsabschnitt benötigt. Eine Gebühr- 2016 Eingangsdatum beim Landratsamt zugrunde gelegt. Falls der Mülleimer oder die Marke REMS-MURR-KREIS gestohlen wurden, ist neben dem Quittungs abschnitt auch eine von der Polizei ausge stellte Diebstahlsanzeige vorzulegen. enerstattung ist sonst nicht möglich. Das Klebefeld auf dem Eimer gut säubern, p Marke nicht bei Kälte aufkleben. Nur die Gebührenmarke aufkleben. E 000001 UMZUG Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt ist ausreichend. Eine separate Umzugsmeldung beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft ist nicht erforderlich. Ein entsprechender Änderungsgebührenbescheid zur Zahlung der Jahresgrundgebühr ergeht dann vom Landratsamt. Rest-, Bio- und Altpapiertonnen können bei einem Umzug innerhalb des Rems- Murr-Kreises mitgenommen werden. Dies gilt nicht für die Gelben Tonnen, die am jeweiligen Gebäude verbleiben sollen. 6
TONNENABHOLUNG SELBSTABHOLUNG VON MÜLLBEHÄLTERN Rest-, Bio- und Altpapiertonnen können auch selbst abgeholt bzw. abgegeben oder getauscht werden. Privatpersonen müssen dies nicht vorher anmelden. Gewerbebetriebe müssen allerdings mindestens drei Tage vor der beabsichtigten Abholung / Abgabe einen schriftlichen Antrag beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft (Kontakt S. 2) stellen. Von dort erhalten diese eine Bestätigung die bei der Fa. Schäf vorzulegen ist. WO? Fa. Schäf, Chemnitzer Str. 24, 71540 Murrhardt, Tel. 0800/3724233, E-Mail: dispo2@schaef-entsorgung.de WANN? Montag bis Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr, Freitag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Samstag 9.00 – 14.00 Uhr (samstags nur nach telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung) DIEBSTAHL Um bei Diebstahl eines Abfallbehälters oder einer Gebührenmarke Ersatz zu erhalten, ist es notwendig den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Bei den Verkaufsstellen (Seite 34) oder auf der AWG-Internetseite gibt es entsprechende Formulare bzw. weitergehende Informationen dazu. Wichtig ist, dass Sie den Quittungsabschnitt der alten Gebührenmarke beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft einreichen. Einen neuen Müllbehälter können Sie bei der AWG bestellen. 7
ABFUHR AUF ANFORDERUNG Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Metallschrott Die Zuordnung der einzelnen Abfälle entnehmen Sie bitte den Erklärungen zur Abfalltrennung in dieser Broschüre. ABHOLUNG ZU HAUSE Jeder Haushalt kann im Laufe eines Jahres folgende Abfuhren beantragen: n Sperrmüll (15 E je Abfuhr) n Express-Abholung Sperrmüll (35 E je Abfuhr) n Elektroaltgeräte und Metallschrott (gebührenfrei) n Express-Abholung Elektroaltgeräte und Metallschrott (35 E je Abfuhr) Je Anforderungskarte werden höchstens 2 m³ mitgenommen. Jede Abfuhr kann maximal zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. BEANTRAGUNG Anforderungskarten für eine reguläre Abholung von Elektroaltgeräten und Metallschrott (innerhalb von 4 Wochen) befinden sich in der hinteren Umschlagklappe dieser Info- broschüre. Anforderungskarten für gebührenpflichtige Abholungen von Sperrmüll sowie Express-Abholungen von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Metallschrott gibt es bei den Gebührenmarken-Verkaufsstellen (siehe Seite 34 / 35). Die jeweiligen Karten können per Post an die AWG geschickt werden. Außerdem ist eine Beantragung auch über die Internetseite der AWG (www.awg-rems-murr.de - Service - Abfuhr auf Anforderung) möglich. TERMIN Die Abholung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags bei der AWG. Bei Express-Abholungen wird die Abholung spätestens 4 Abfuhrtage (Montag - Freitag) nach Eingang des Antrags bei der AWG durchgeführt. Die Mitteilung, wann die Abholung erfolgt, erhalten Sie bei regulären Abholungen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags direkt vom Entsorgungsunternehmen. Nachfragen zur Termin- vergabe sind an die zuständigen Entsorger (s. Seite 2) zu richten. Bei einer online- Beantragung erfolgt die Benachrichtigung per E-Mail. Bei einer Express-Abfuhr wird per E-Mail, Telefon oder Fax informiert. BEREITSTELLUNG DER ABFÄLLE Bei einer Abholung dürfen Einzelstücke maximal 2,30 m lang, 1,50 m breit und nicht schwerer als 50 kg sein. Die Abfälle sollten an die Stelle, an der auch die Mülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden, gebracht werden. Stellen Sie die abzuholenden Dinge frü- hestens einen Tag vor dem mitgeteilten Abholtermin an die Straße. Am Abfuhrtag müssen die Abfälle spätestens um 6.00 Uhr morgens bereitstehen. 8
SELBSTANLIEFERUNG Sperrmüll kann auch auf einer der vier Kreismülldeponien angeliefert werden. Sie können gerne die bereits ausgefüllte Anforderungskarte mitbringen. Allerdings ist es auch möglich, direkt vor Ort die entsprechende Gebühr zu entrichten. Einschließlich der Anlieferung an den Deponien darf jeder Haushalt höchstens zweimal im Jahr Sperrmüll für je 15 Euro entsorgen. Metallschrott und Elektroaltgeräte können ohne Anforderungskarte gebühren- frei auf den Deponien und Recyclinghöfen angeliefert werden. Da für die Annahme von Elektroaltgeräten auf den Recyclinghöfen andere Vorschriften wie für die Deponien gelten, beachten Sie bitte die Angaben auf Seite 24. Nicht alle Elektroaltgeräte können auf den Recyclinghöfen angeliefert werden. ZUSATZANGEBOT „VOLLSERVICE“ Sollten Sie Unterstützung beim Heraustragen von Sperrmüll oder großen Elektrogeräten benötigen, haben Sie die Möglichkeit, bei den Entsorgungsfirmen einen kostenpflichtigen sogenannten „Vollservice“ zu beauftragen. Der Sperrmüll wird dann aus der Wohnung, dem Keller oder vom Dachboden geholt und für die Abfuhr an die Straße gestellt. Die Gegenstände müssen soweit demontiert und zerlegt sein, dass der Abtransport ohne weiteren Aufwand möglich ist. Möbel, Vorhangschienen, Lampen etc. werden von den Mitarbeitern der Entsorgungsunternehmen weder abgebaut noch zerlegt. Installationen (z.B. Strom, Wasser) werden nicht berührt. Der „Vollservice“ ist eine Zusatzleistung und wird daher von der Sperrmüllgebühr nicht abgedeckt. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, wobei die Anfahrt hier nicht mit- gezählt wird. Pro Einsatzstunde sind 80 Euro (zuzügl. Mwst) zu zahlen, abgerechnet wird pro angefangener Viertelstunde. Die Bezahlung muss direkt vor Ort in bar erfolgen. Die Beauftragung hat mindestens vier Arbeitstage vor dem jeweiligen Sperrmülltermin beim jeweiligen Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Hierfür ist eine formlose Meldung in Schriftform (gerne per E-Mail) erforderlich. Damit der Auftrag bearbeitet werden kann, sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber mit Adresse (ggf. abweichende Abholadresse), tagsüber erreichbare Telefonnummer sowie die abzuholenden Gegenstände. Zuständige Entsorgungsunternehmen für Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen, Weinstadt für das restliche Kreisgebiet KURZ Entsorgung GmbH Schäf Städtereinigung GmbH Mühläckerstr. 26 Weimarer Str. 1 71642 Ludwigsburg 71540 Murrhardt Tel. 07144/8442-83 Tel. 07192/9201-38 E-Mail: sperrmuellWN@kurz-entsorgung.de E-Mail: Dispo2@schaef-entsorgung.de 9
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE Produkte aus fest gebundenem Asbest wie z.B. Fassadenplatten, Blumenkästen, Fensterbänke, Pflanzgefäße und Wasserleitungsrohre, Brems- und Reibbeläge, Kunststoffdichtungsmaterial etc. WOHIN? Größere Mengen fest gebundener Asbestabfälle werden nur an der Deponie Backnang-Steinbach angenommen. Auf allen anderen Deponien werden lediglich Klein- mengen (max. Pkw-Kofferraumfüllung) entgegen genommen. Beachten Sie beim Transport die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 519). WIE? Das Material muss staubdicht, am besten in reißfeste Kunststoffsäcke verpackt, ange- liefert werden. Auf den Deponien stehen spezielle Behälter für asbesthaltige Abfälle bereit. WISSENSWERTES: Die Asbestabfälle dürfen weder zerkleinert, zerbrochen, gesägt oder gesäubert werden. Hierbei werden Asbestfasern freigesetzt, die Krebs verursachen können. Gegenstände, die schwach gebundene Asbestfasern enthalten, wie z.B. Asbest aus Nacht- speicheröfen, Asbestpappen, asbesthaltige Fußbodenbeläge oder Gewebe und Textilien, werden auf den Deponien im Rems-Murr-Kreis nicht angenommen. Die Entsorgung und ggf. der Ausbau müssen von einer Fachfirma übernommen werden. Weitere Informationen zu den Anlieferungsbedingungen: www.awg-rems-murr.de, Tel. 07151/501-9536 BATTERIEN Verbrauchte Batterien, alte Akkus und Knopfzellen WOHIN? Jedes Geschäft, welches Batterien verkauft nimmt diese kostenlos zurück. Auch auf den Deponien, den Recyclinghöfen, den Problemmüllstellen und dem Umweltmobil wer- den Batterien angenommen. Es können nur haushaltsübliche Mengen abgegeben werden. SONSTIGES: Autobatterien werden am besten bei den Kfz-Werkstätten zurückgegeben, können aber auch auf die Deponien und Problemmüllsammelstellen gebracht werden. WISSENSWERTES: Altbatterien und verbrauchte Akkus enthalten Schadstoffe. Daher dürfen diese auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden. BAUSCHUTT/MINERALISCHE ABFÄLLE Fliesen oder Ziegel, Bodenplatten, Bausteine, Mörtelreste, Waschbecken oder Toilettenschüsseln, Tontöpfe, Porzellan oder Steingut, aber auch das alte Aquarium 10
WOHIN? Bis zu einer maximalen Menge von einer Tonne wird Bauschutt auf allen Deponien im Kreis angenommen. WIE? Das Material darf keinerlei Störstoffe wie z.B. Öl-, Teer- oder Asbestbestandteile, Holz, Papier, Kunst- oder Dämmstoffe enthalten. SONSTIGES: Bei Mengen über einer Tonne oder bei belastetem Bauschutt muss vorab die AWG kontaktiert werden (Tel. 07151/501-9526). Die Anlieferung ist nur nach Absprache und nur auf der Deponie Backnang-Steinbach möglich. Falls nicht klar ist, ob der Bauschutt belastet ist, muss dieser zunächst untersucht werden. Bauschutt kann auch über private Bauschuttverwerter entsorgt werden. BAUSTELLENABFÄLLE Abfälle, die beim Bau, Umbau oder sonstigen Renovierungsmaßnahmen anfallen, wie z.B. Leisten, Baustyropor, Folien oder Kunststoffteile WOHIN? Baustellenabfälle können auf allen vier Deponien im Rems-Murr-Kreis angeliefert werden. WIE? In den Baustellenabfällen dürfen keine asbesthaltigen Materialien, keine mineralischen Abfälle wie Steine oder Ziegel, Fenster, Holz aus Außenanlagen und dergleichen enthalten sein (siehe auch Bauschutt, Altholz). WISSENSWERTES: Fragen sie auch beim Baustofflieferanten nach: Oft nehmen diese Folien oder Paletten kostenlos wieder zurück. Baustellenabfälle können auch über private Verwertungsfirmen entsorgt werden. BIOABFÄLLE Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte), Kaffee- und Teesatz einschließlich Filter und Beutel sowie sonstige feste Speise- und Lebensmittelreste (auch Fleisch und Knochen), Garten- und Grünabfälle. Kleintierstreu nur dann, wenn es aus Holzspänen, Stroh oder Maisstärke besteht. WAS NICHT? Restmüll aller Art, wie z.B. Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenkippen, Asche, Windeln, Tierkot, mineralische Abfälle wie Steine, Hydrokultur-Substrat, mineralisches Tierstreu und Tierkadaver, Metall- und Kunststoffverpackungen (vor allem Plastikbeutel). WOHIN? Biologische Abfälle müssen vom restlichen Abfall getrennt entsorgt werden. Sie können auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Die gemeinsame Nutzung einer Biotonne mit dem direkten Nachbarn (Müllgemeinschaft) ist möglich. 11
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS ® WIE? Bioabfälle packt man am besten in Tüten aus Kraftpapier oder Zeitungspapier. Die Nutzung sogenannter „kompostierba- rer Folienbeutel“ ist nur dann möglich wenn auf den Tüten das „Keimlingssymbol“ aufgedruckt ist. Die Bioabfälle auf keinen Fall in Plastiktüten füllen. kompostierbar SONSTIGES: Wurde die Biotonne wegen einer Fehlbefüllung nicht geleert, gibt es die Möglichkeit, die Biotonne gebührenpflichtig bei der nächsten Restmüllabfuhr bereit zu stel- len. Hierfür wird eine Biotonnenbanderole benötigt (s. Seite 32). WISSENSWERTES: Während der Sommermonate von Mitte Mai bis Ende Oktober werden die Biotonnen wöchentlich, in der restlichen Zeit alle zwei Wochen geleert. Für Mehrmengen an Bioabfall gibt es bei den Verkaufsstellen (Seite 34) entsprechende Bioabfallsäcke. Nur diese werden am entsprechenden Abfuhrtag mitgenommen. Andere Säcke oder sonstige Behältnisse werden weder mitgenommen noch entleert. Gewerbebetriebe können auf Antrag ebenfalls an der Biomüllsammlung teilnehmen. Allerdings nur dann, wenn sie an den Rems-Murr-Kreis Abfallentsorgungsgebühren zahlen. Es dürfen aber nur haushaltsübliche Bioabfälle pflanzlichen Ursprungs entsorgt werden. CDs / DVDs CDs und DVDs (ohne Hüllen) WOHIN? gebührenfreie Anlieferung auf allen Recyclinghöfen und Deponien im Rems- Murr-Kreis. WISSENSWERTES: CD- oder DVD-Hüllen ohne Inhalt können gebührenfrei auf den Deponien oder Recyclinghöfen abgegeben oder über die Gelbe Tonne entsorgt werden. CDs mit brisanten Inhalten sollten geschreddert oder zerschnitten werden. Disketten, Video- und Musikkassetten, Ton- und Datenbänder können im Restmüll entsorgt werden. DRUCKERPATRONEN Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Farbtoner, Trommeleinheiten, Faxpatronen, Fixiereinheiten WOHIN? Teilweise bieten Hersteller und Händler einen Rücknahmeservice an. Auf allen Deponien und Recyclinghöfen stehen sogenannte „Rote Tonnen“ für die gebührenfreie Sammlung von Druckerpatronen etc. bereit. WISSENSWERTES: Wer die „Rote Tonne“ nutzen möchte, sollte die Patronen nach Möglichkeit in der Umverpackung (nur Folie, kein Karton) vorsichtig in die Tonne einfüllen. Die zu entsorgenden Materialien sollten nicht geworfen werden, um Bruch- und Staubentwicklung zu vermeiden und die Wiederverwendung nicht zu erschweren. 12
ERATUNG: EIN TIPP DER ABFALLB nell gehen Wenn‘s besonders sch gebot der soll, nutzen Sie das An ite 8). Express-Abholung (Se ELEKTROALTGERÄTE Waschmaschinen, Elektroherde, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Staubsauger, Fern- seher, Computer und Bildschirme, Hi-Fi-Geräte, Telefone/Handys, Kaffeemaschinen, Toaster, Rasierer, elektrische Spielzeuge und Werkzeuge WOHIN? Gebührenfreie Abholung von Großgeräten, höchstens zweimal im Jahr (Anforderungskarten in dieser Broschüre). Gebührenfreie Abgabe von Groß- und Kleingeräten auf den Deponien. Kleingeräte werden auch auf allen Recyclinghöfen angenommen. Für die Anlieferung von Großgeräten beachten Sie bitte die Angaben auf Seite 24. Nur auf manchen Recyclinghöfen werden Großgeräte angenommen. Generell werden auf den Recyclinghöfen Kühl- und Klimageräte sowie Ölradiatoren nicht angenommen. SONSTIGES: Elektroaltgeräte aus Gewerbebetrieben müssen über Fachfirmen entsorgt werden (außer haushaltsübliche Geräte). Zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen beachten Sie die Hinweise auf Seite 17. Nähere Infos, Tel. 07151/501-9536 WISSENSWERTES: Die Anforderungskarten in dieser Broschüre gelten für die Elektroaltgeräte-Abholung und für die Abholung von Metallschrott. Wer Elektroaltgeräte und Metallschrott gleichzeitig zu entsorgen hat, braucht keine zwei Karten auszufüllen (sofern nicht mehr als 2 m³ zu entsorgen sind). Beachten Sie auch die Hinweise auf Seite 8. ENERGIESPARLAMPEN Energiesparlampen, LED-Spots, Leuchtstofflampen WOHIN? Gebührenfreie Abgabe an Deponien, Recyclinghöfen, Problemmüllsammelstellen und am Umweltmobil. Teilweise findet man im Handel entsprechende Sammelboxen. Leuchtstoffröhren können aus Platzgründen nur auf den Deponien oder Problemmüll- sammelstellen abgegeben werden. SONSTIGES: Herkömmliche Glüh- und Halogenlampen dürfen mit dem Restmüll ent- sorgt werden, keinesfalls aber Leuchtstofflampen. 13
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS ERDAUSHUB Erde aus Baumaßnahmen, wie z.B. Mutterboden, Grasboden und Erdaushub ohne Fremd- und Schadstoffe WOHIN? Alle vier Deponien im Kreis nehmen Erdaushub bis zu einer Menge von maximal einer Tonne an. Es gilt derzeit ein Pauschalpreis von 18,90 Euro incl. MwSt.. SONSTIGES: Soll mehr als eine Tonne entsorgt werden oder enthält die Erde Schadstoffe (z.B. auf Grund der vorherigen Nutzung des Geländes), muss vorab die AWG kontaktiert werden (Tel. 07151/501-9526). Eine Anlieferung ist nur auf der Deponie Backnang-Steinbach möglich. Belastete Erde muss im Zweifel untersucht werden. WISSENSWERTES: Unbelasteter Erdaushub kann auch auf der AWG-Internetseite (Fundgrube) angeboten werden. GELBE TONNE Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen, wie zum Beispiel Waschmittelflaschen, Plastiktuben, leere Spraydosen, Milch- und Saftkartons, Vakuumverpackungen, Styroporverpackungen für Obst, Gemüse oder Fleisch WOHIN? Verkaufsverpackungen gehören in die Gelbe Tonne, können aber auch gebüh- renfrei auf den Deponien und Recyclinghöfen abgegeben werden. SONSTIGES: Was in die Gelbe Tonne kommt, muss leer sein. Ein Ausspülen ist nicht erforderlich, eine grobe Reinigung ist ausreichend. Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff wie Spielzeug, Schüsseln, Kleiderbügel oder Putzeimer haben in der Gelben Tonne nichts verloren. An den vier Deponien ist eine gebührenfreie Abgabe möglich (siehe auch Seite 16). Baustyropor oder Abdeckfolie gehören zum Restmüll bzw. zum Baustellenabfall. Pizzakartons oder sonstige Kartonverpackungen gehören zum Altpapier. WISSENSWERTES: Mehr Informationen zum Verpackungsrecycling finden Sie auch im Internet unter www.recycling-fuer-deutschland.de GLAS Getränkeflaschen, Konservengläser, Marmeladengläser, Einmachgläser WAS NICHT? Porzellan, Keramik, feuerfestes Glasgeschirr, Trinkgläser, Fenster- oder Spiegelglas, Glühlampen, Weihnachtsbaumkugeln, Behältnisse aus Bleikristall wie Blumen- vasen, Aschenbecher o.ä. WOHIN? In allen Städten und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis gibt es Altglascontainer. Eine Auflistung der Standorte findet man auf der Internetseite der AWG (www.awg-rems-murr.de). 14
SONSTIGES: Die Glasbehälter bitte getrennt nach Farben in die Container einwerfen. Blaues und andersfarbiges Glas gehört in die Grünglascontainer. Die Behälter sollten leer, die Verschlüsse entfernt sein. Aus Rücksicht auf die Anwohner wird darum gebeten, die Einwurfzeiten zu beachten. WISSENSWERTES: Mehr Informationen zum Glasrecycling finden Sie auch im Internet unter www.was-passt-ins-altglas.de GRÜNGUT Heckenschnitt, Gras, Äste, Reisig und Laub WAS NICHT? Wurzelstümpfe, Starkholz (mehr als 15 cm Durchmesser), Grasboden, Bioabfälle WOHIN? Gebührenfreie Abgabe bis zu einer Menge von 2 m³ auf den Deponien und Häckselplätzen sowie auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal (Öffnungszeiten beachten!), Mehrmengen werden berechnet. Straßensammlung von Grüngut zweimal im Jahr. Die Termine können im jeweiligen Entsorgungskalender nachgelesen werden. Bereitstellung von maximal 2 m³. SONSTIGES: Für die Grüngut-Straßensammlung gelten folgende Regeln: Einzelstücke dürfen maximal 1,5 Meter lang sein und einen Durchmesser von 15 cm nicht überschrei- ten. Grüngut wird nur gebündelt mitgenommen. Laub, Rasenschnitt und ähnliches kann in Kraftpapiersäcken oder Kartons ohne Metallklammern oder Klebebänder bereitgestellt werden. WISSENSWERTES: Ungebündeltes Grüngut und gefüllte Plastiksäcke werden bei der Straßensammlung nicht mitgenommen. Plastiksäcke werden auch nicht ausgeleert. HOLZ Holzmöbel, Kisten, Bretter, Möbelteile, Spanplatten WOHIN? Alte Möbel oder Möbelteile aus dem Innenbereich können als Sperrmüll entsorgt werden (Seite 20). Sonstige Hölzer können gegen Gebühr auf den Deponien angeliefert werden. SONSTIGES: Behandelte Hölzer wie z.B. Holzfenster, Holz aus Außenanlagen, Außen- türen, behandelte Weinbergpfosten, Pergolen, Palisaden, Jägerzäune u.ä. müssen auf den Deponien gegen Gebühr in gesonderten Containern entsorgt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr werden diese Hölzer nicht mitgenommen. Altholz kann auch über Containerdienste oder Altholzverwerter entsorgt werden. 15
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS KUNSTSTOFFE, HOCHWERTIG Klappboxen, Wäschekörbe, Schüsseln, Eimer, Gießkannen, Fässer, Regentonnen, Blumentöpfe, Kinderspielzeug aus Plastik, Mülltonnen, Garten- und Plastikmöbel WAS NICHT? Verkaufsverpackungen, Restmüll wie Bodenleisten, Rollläden, Rohre, Schläuche, Kunststoffnetze, Helme, Fußbälle, Kfz-Teile, Baustyropor, Problemmüll wie Farbeimer und Ölkanister, Kinderspielzeug mit Elektronik WOHIN? Gebührenfreie Anlieferung auf den vier Deponien im Rems-Murr-Kreis. Die Anlieferung auf den Recyclinghöfen ist nicht möglich. SONSTIGES: Nicht jeder Kunststoff kann recycelt werden. Wenden Sie sich im Zweifel vor der Anlieferung an die AWG. KÜHLGERÄTE, KLIMAGERÄTE UND ÖLRADIATOREN Kühlschränke, Gefrierschränke und -truhen, Klimageräte, Ölradiatoren WOHIN? Gebührenfreie Abholung, höchstens zweimal im Jahr (Anforderungskarten in dieser Broschüre). Beachten Sie bei Beantragung einer Abholung die Hinweise auf Seite 8. Gebührenfreie Abgabe auf den Deponien (nicht an den Recyclinghöfen). SONSTIGES: Gewerbespezifische Kühlgeräte (Kühltheken, Verkaufstruhen) müssen in Eigenregie über private Fachfirmen entsorgt werden. WISSENSWERTES: Kühl- und Klimageräte sowie Ölradiatoren enthalten gefährliche Stoffe. Achten Sie bei der Bereitstellung darauf, dass die Flüssigkeitskreisläufe nicht beschädigt werden. Kontrollieren Sie insbesondere die Ölradiatoren. Diese werden nur abgeholt, wenn kein Öl austreten kann, die Radiatoren dürfen bei der Abholung also nicht undicht sein. Sollte dies der Fall sein, muss das Öl vorab aus dem Gerät entfernt und getrennt entsorgt werden. Das restentleerte Gerät kann dann an einer der Deponien ERATUNG: abgegeben werden. EIN TIPP DER ABFALLB nell gehen Wenn‘s besonders sch gebot der soll, nutzen Sie das An ite 8). Express-Abholung (Se METALLSCHROTT Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Metall, wie beispielsweise Fahrräder, Wäscheständer, Metallregale, Boiler, Felgen ohne Reifen, Heizkörper, Gasherde, Ofenrohre, Öfen usw. 16
WOHIN? Gebührenfreie Abholung größerer Metallgegenstände, höchstens zweimal im Jahr (Anforderungskarten in dieser Broschüre). Beachten Sie bei Beantragung einer Abholung die Hinweise auf Seite 8. Gebührenfreie Abgabe auf den Deponien oder Recyclinghöfen. SONSTIGES: Die Abholung kleinerer Metallgegenstände, wie Besteckteile oder Schrauben, ist nicht möglich. Auf den Deponien und Recyclinghöfen werden diese gebührenfrei angenommen. WISSENSWERTES: Die Anforderungskarten für die Metallschrott-Abholung gelten auch für die Abholung von Elektroaltgeräten. Sofern Metall und Elektrogeräte gleichzeitig zu entsorgen sind und die abzuholende Menge 2 m³ nicht übersteigt, müssen keine zwei Karten aufgefüllt werden. Beachten Sie auch die Hinweise auf Seite 8. MINERALFASERN Dämmstoffe wie Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, textile Glas- oder Keramikfasern WOHIN? Auf den Deponien Kaisersbach, Schorndorf und Winnenden wird maximal eine Pkw-Kofferraumfüllung entgegen genommen. Größere Mengen können nur auf der Deponie Backnang-Steinbach angeliefert werden. SONSTIGES: Für Mineralfaserabfälle gelten die gleichen Anlieferbedingungen wie für asbesthaltige Baustoffe (s. Seite 10). Achten Sie auf alle Fälle auf die staubdichte Verpackung. NACHTSPEICHERÖFEN Nachtspeicherheizungen, Nachtstromspeicherheizungen, Niedertarif-Speicherheizungen WOHIN? Speicherheizgeräte werden gebührenfrei auf der Deponie „Eichholz“ in Winnenden angenommen. Mineralfasern SONSTIGES: Vor der Abgabe auf der Deponie muss die Entsorgung der Geräte schriftlich bei der AWG beantragt werden. Nähere Informationen unter Tel. 07151/501-9536 oder auf der AWG-Internetseite www.awg-rems-murr.de. WISSENSWERTES: Speicherheizgeräte älteren Baujahrs können schwach gebundenes Asbest, Speichersteine mit hohen Chromatgehalten und PCB-haltige elektrische Bauteile enthalten. Alle drei Schadstoffe gelten als krebserregend. Bauen Sie die Öfen daher nicht selbst auseinander, sondern wenden sich an eine Fachfirma. Wer Hersteller, Baujahr, Gerätetyp und Seriennummer seines Gerätes weiß, kann beim jeweiligen Energieversorger nachfragen, ob der verwendete Ofen Asbest enthält. 17
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS PAPIER / KARTONAGEN Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Briefe, Bücher, Schulhefte, Geschenkpapier, unbeschichtete Schachteln aus Karton wie z.B. Zahnpastaverpackungen, Medi- kamentenschachteln, Cornflakes-Schachteln usw. WAS NICHT? Beschichtete oder verschmutzte Papiere, Milch- und Saftkartons, Akten- ordner, Tapeten, Einweggeschirr aus Pappe, Papiertaschentücher / Hygienepapiere, Fotos, Pergamentpapier, Kohle- und Durchschlagpapier. WOHIN? Altpapier und Kartonagen können in der Blauen Altpapiertonne oder den Depotcontainern in den Städten und Gemeinden entsorgt werden. Eine gebührenfreie Abgabe ist auch auf den Deponien und Recyclinghöfen möglich. Von Zeit zu Zeit bieten auch Vereine sogenannte Straßensammlungen für Altpapier an. SONSTIGES: Papierschnitzel nicht lose in die Altpapiertonne werfen, sondern vorab in Papiertüten füllen. Das Gleiche gilt für die Anlieferung auf den Recyclinghöfen oder Deponien. Entsorgen Sie Papier und Kartons bitte nicht in der Gelben Tonne. WISSENSWERTES: Neben den Altpapiertonnen abgestellte Kartonagen oder Altpa- pierbündel werden bei der Leerung nicht mitgenommen. PHOTOVOLTAIKMODULE / PHOTOVOLTAIKZELLEN In Elektrogeräte integrierte Photovoltaikzellen, Photovoltaikmodule von Hausdächern WOHIN? In Elektrogeräte eingebaute Photovoltaikzellen können mit dem gesamten Gerät als Elektroschrott entsorgt werden (s. Seite 13). Müssen Photovoltaikmodule von Hausdächern entsorgt werden, kann man sich zunächst an den Installateur oder Hersteller wenden. Eine kostenfreie Anlieferung ist auf der Deponie „Eichholz“, Winnenden möglich. SONSTIGES: Vor Abgabe der Module auf der Deponie in Winnenden ist eine schriftliche Beantragung bei der AWG erforderlich. Ein entsprechendes Formular steht auf der AWG- Internetseite bereit (www.awg-rems-murr.de - Service - Formulare). Auf der Deponie stehen Sammelbehälter für siliziumbasierte Module oder Module auf der Basis von Halb- leiterelementen bereit. WISSENSWERTES: Aus Kapazitätsgründen werden auf der Deponie je Anlieferung maximal 40 Module entgegen genommen. PV CYCLE bietet einen Vorort-Abholservice für die Entsorgung größerer Mengen. Sie können sich über die Modalitäten direkt bei PV CYCLE informieren (www.pvcycle.org). Weitere Informationen zur Entsorgung von Photovoltaikmodulen: Tel. 07151/501-9534 18
PROBLEMABFÄLLE Altlacke und -farben, Holzschutzmittel, Hobby- und Laborchemikalien, Pflanzen- schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel, quecksilberhaltige Mess- und Schaltgeräte (z.B. Thermometer), Rost- und Frostschutzmittel, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen WAS NICHT? Feuerlöscher, Gasflaschen, Asbestzement-Gegenstände, explosive Stoffe, Munition u.ä. müssen gesondert entsorgt werden. Infos bei der AWG. WOHIN? Problemabfälle können in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an den Problemmüllsammelstellen Waiblingen, Winnenden, Backnang und Urbach (s. Seite 27) oder am Umweltmobil abgegeben werden. Die Termine und Haltestellen des Umweltmobils finden Sie auf Seite 28. SONSTIGES: Wer mehr als haushaltsübliche Mengen zu entsorgen hat, wendet sich an die AWG. Kontakt: Tel. 07151/501-9532. WISSENSWERTES: Altöl wird dort zurückgenommen, wo neues Motoröl verkauft wird. Medikamente und ausgetrocknete Farben dürfen in den Restmüll, leere und trockene Farbbehälter in die Gelbe Tonne. RESTMÜLL n Hygieneartikel, Taschentücher, alte Zahnbürsten, Watte, Wattestäbchen, Windeln, Verbandsmaterial n Tapetenreste, Kohle- und Blaupapier, Glühbirnen (nicht: Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren) n Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenkippen, Asche n Einwegstifte, Feuerzeuge, Kleiderbügel n Stoffreste, alte, unbrauchbare Kleider, Taschen, Gürtel, Schuhe, alte Putzlappen n Alte Fotos, Dias, Kassetten, Kinderspielzeug WAS NICHT? Abfälle, für die es Verwertungsmöglichkeiten gibt (siehe Abschnitte zur Abfalltrennung) WOHIN? Restmülltonnen gibt es in vier verschiedenen Größen (60 l, 80 l, 120 l und 240 l). Die 60 und 80 Liter Tonnen werden entweder 2- oder 4-wöchentlich geleert. Den Leerungsrhythmus legen Sie selbst durch den Kauf der entsprechenden Gebührenmarke fest. Für die 120 und 240 Liter Tonnen wird nur eine 2-wöchentliche Leerung angeboten. In Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebetrieben kann der Restmüll auf Antrag über 770 oder 1.100 Liter-Container entsorgt werden. 19
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS SONSTIGES: Ohne gültige Gebührenmarke werden die Tonnen nicht geleert. Die Ge- bührenmarke ist jeweils auf dem Tonnendeckel aufzukleben. Die Marken gelten jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. WISSENSWERTES: Jeder Haushalt oder Gewerbebetrieb muss zur Entsorgung von Restmüll ein Abfallgefäß zur Verfügung haben und nutzen. Personen die auf dem gleichen oder einem angrenzenden Grundstück wohnen können Abfallbehälter gemeinschaftlich nutzen (Müllgemeinschaft) Für gelegentliche Mehrmengen gibt es bei den Verkaufsstellen (Seite 34) gebührenpflichtige Restmüllsäcke zu kaufen. Einfach am jeweiligen Leerungstag neben die Restmülltonne stellen. Andere Müllsäcke werden nicht mitgenommen. SPERRMÜLL Sperrige, haushaltstypische Gegenstände, die auch zerkleinert nicht in die Restmülltonne passen, wie z.B. Möbel, Regalbretter, Plastikwäschekörbe, Matratzen, Teppiche, Teppichböden, Koffer (leer und offen), Skier, Schlitten, größere Plastikspielzeuge, auch Bobby-Cars u.ä., Spiegel oder Glasplatten von Möbeln, Laminat WAS NICHT? Restmüll in Tüten wird bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Ab- fälle aus Gebäuderenovierungen, wie z.B. Fenster oder Außentüren, Metallschrott oder Elektroaltgeräte. Mineralische Abfälle, wie Waschbecken oder Glastüren, behandeltes Holz aus Außenanlagen (Jägerzäune, Palisaden, Weinbergpfosten u.ä.). WOHIN? Gebührenpflichtige Abholung (15 Euro). Maximal 2 m³, höchstens zweimal im Jahr (s. auch Seite 8). Sperrmüll kann auch direkt auf einer der Deponien im Kreis angeliefert werden (ebenfalls gebührenpflichtig). SONSTIGES: Beim Sperrmüll zu entsorgendes Altholz wird separat gesammelt. Stellen Sie Altholzteile daher getrennt vom restlichen Sperrmüll bereit. Geben Sie bei der Beantragung einer Sperrmüllabfuhr Ihr Buchungskennzeichen an. Dieses finden Sie auf dem jährlichen Gebührenbescheid des Landratsamtes (Geschäftsbereich Abfallwirtschaft). WISSENSWERTES: Sofern Gewerbebetriebe Abfallentsorgungsgebühren an den Land- kreis zahlen, können auch sie das Angebot der Sperrmüllabfuhr nutzen. Beachten Sie sowohl zur Abholung als auch zur Direktanlieferung von Sperrmüll unbedingt die Hinweise auf Seite 8. ERATUNG: EIN TIPP DER ABFALLB Vollservice der Kennen Sie schon den Infos hierzu Firmen Kurz und Schäf? gibt es auf Seite 9. 20
KOMPOST Kompost fördert das Pflanzenwachstum und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Er dient zum Beispiel der Auflockerung des Bodens und der Verbesserung der Wasserspeicherkapazität. Als Pflanzendünger ist Kompost gut geeignet. Biokompost wird aus Bioabfällen hergestellt. Er enthält alle Haupt- und Spurennähr- stoffe, die Pflanzen für ein gesundes Wachstum benötigen und ist sowohl bei der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal als auch auf der Deponie Backnang- Steinbach erhältlich. Der AWG-Biokompost ist mit dem RAL-Gütezeichen Kompost des Güteausschusses der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) ausgezeichnet. Dies gewährleistet, dass nur geeignete und unbedenkliche Ausgangsstoffe verwendet und die hohen Anforderungen an die Behandlung erfüllt werden. Tipps zur Anwendung von Kompost im Hobbygarten können bei der AWG angefordert werden. Grünkompost wird aus Zweigen, Ästen, Laub und ähnlichem hergestellt. Er ist besonders zur Auflockerung des Bodens oder als Abdeckmaterial geeignet. Grünkompost ist auf den Deponien in Kaisersbach, Schorndorf und Winnenden erhältlich. Preise für Grünkompost auf den Deponien Abholung Größere Mengen mit PKW 3E Bis zu 5 m³ je m³ 10,50 E mit Anhänger 6E Mehr als 5 m³ je m³ 8E Größere Kompostmengen können bei Bedarf aufgeladen werden. 21
SERVICEANGEBOTE VERSCHENKEN STATT WEGWERFEN Fundgrube Gut erhaltene Gegenstände, wie z.B. Möbel, Spielzeuge, Bücher, Geschirr, Bilder, Stoffe, Tischdecken usw. können über die AWG-Fundgrube verschenkt werden. Entsprechende Formulare gibt es in den wöchentlich erscheinenden Wochenblättern. Es reicht aber auch eine Postkarte oder eine E-Mail an die AWG mit den entsprechenden Angaben. Die Veröffentlichung ist kostenlos. Nicht angeboten werden dürfen Tiere, Fahrzeuge, asbesthaltige oder gefährliche Gegenstände. Zusätzlich zum Wochenblatt gibt es die Internet-Fundgrube. Allerdings erschei- nen die Angebote der Internet-Fundgrube nicht automatisch in den Wochenblättern. In der Internet-Fundgrube gibt es auch die Möglichkeit Gesuche einzustellen. Kontakt Tel. 071 51/501-9539 , Fax 071 51/501-9551 www.awg-rems-murr.de>Service>Fundgrube Warentauschtage Einige Vereine und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis bieten regelmäßig sogenannte Warentauschtage an. Gut erhaltene Gegenstände, wie z.B. Geschirr, Küchengeräte, Spiel- zeug, Bücher u.ä., können dort kostenlos abgegeben werden. Meist dürfen im Gegenzug Gegenstände kostenlos wieder mitgenommen werden. In der Regel dürfen auch diejenigen, die nichts gebracht haben, mitnehmen so viel sie wollen. Infos und Termine: www.awg-rems-murr.de>Service>Warentauschtage Gebrauchtwarenkaufhäuser / Sachspenden für soziale Einrichtungen Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände, wie Hausrat, Wohnaccessoires, Kinderspielzeug, funktionierende Elektrokleingeräte u.ä., können bei Gebrauchtwarenkaufhäusern oder sozi- alen Einrichtungen abgegeben werden. Zum Teil werden auch gut erhaltene Kleidungsstücke, Bücher oder Möbel angenommen. Vor Abgabe von Sachspenden sollte bei den jeweiligen Einrichtungen nachgefragt werden, was genau abgegeben werden kann. Nachfolgend Adressen möglicher Annahmestellen im Rems-Murr-Kreis: Diakonie Stetten Sachspendenabteilung Schlossberg 34, 71394 Kernen, Tel. 07151 / 9531-2298, sachspenden@diakonie-stetten.de Erlacher Höhe Strandgut - Möbel & Mehr Hohenstaufenstr. 9 (Schock-Areal), 73614 Schorndorf, Tel. 07181 / 994 3875 SoWas Soziales Warenhaus Theodor-Körner-Str. 1, 71522 Backnang, Tel. 07191 / 3419-148 Waiblinger Dienste Gebrauchtwarenhaus Schorndorfer Str. 66, 71332 Waiblingen, Tel. 07151 / 986169-0 22
REPAIR-CAFÉS Leider landen in der heutigen Zeit viele Dinge im Müll, die nach einer Reparatur weiter ver- wendet werden könnten. Aber nicht jeder hat das Talent zum Reparieren. Hier setzt die Idee der Repair-Cafés an: Bei den Treffs kommen verschiedenste Personen zusammen – diejeni- gen, die gerne basteln und tüfteln und diejenigen, die defekte Dinge gerne weiter verwen- den würden, aber nicht wissen, wie man die Gegenstände reparieren kann. Mittlerweile gibt es im Rems-Murr-Kreis sechs Repair-Cafés. Jeder ist bei den Treffs willkommen, frei nach dem Motto „Jeder hilft jedem“. Die Repair-Cafés sind auf Anregung der Initiative KliK (Klimafreundlich-Konkret im Alltag CO2 einsparen) entstanden. Weitere Informationen über die Initiative finden Sie auch im Internet unter www.klik-co2.de. Hier finden Sie die Ansprechpartner der jeweiligen Repair-Cafés: Ort Räumlichkeiten Ansprechpartner Plüderhausen Offene Werkstatt Thomas Küssner Schulstr. 44 thomaskuessner@t-online.de Tel. 07181 / 88 117 Schorndorf VHS Werkstätten Martin Thomä Hammerschlag 8 m.thomae@t-online.de Tel. 07181 / 52 28 Waiblingen Familienbildungsstätte Uta Stolz KARO uta.stolz@fbs-waiblingen.de Alter Postplatz 17 Tel. 07151 / 982 248 939 Weinstadt Kurt-Dobler-Saal Alexander Harm Poststr. 15/3 oder repaircafe.weinstadt@outlook.de Columbus-Begegnungsstätte Tel. 07151 / 16 78 993 Luitgardstr. 20 Weissach im Tal Bazärle Silke Müller-Zimmermann Friedensstr. 2 smuezi@gmx.de Tel. 07191 / 300 784 Winterbach Talstr. 8/1 Carsten Bühlweiler buehlweiler@ev-kirche-winterbach.de Tel. 07181 / 994 544 Die jeweiligen Termine finden Sie auf der Internetseite der AWG unter Service>Repair-Cafés. 23
RECYCLINGHÖFE Folgende Wertstoffe können in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei auf den Recyclinghöfen angeliefert werden: Metallschrott, Kartonagen und Papier, Gelbe Tonne-Verpackungsmaterial, Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren), Glasflaschen, Korken, Haushaltsbatterien, CDs und DVDs. In Kernen, Murrhardt und Welzheim außerdem Grüngut bis zu einer Menge von 2 m³. Kleinere Elektroaltgeräte werden auf allen Recyclinghöfen angenommen. Großgeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Herde, Röhren-Bildschirme u.ä. können nur auf bestimm- ten Höfen (s. unten) angeliefert werden. Nicht angenommen werden z.B. Haus- und Sperrmüll, Kunststoffe, Kühlgeräte, Bauschutt, Holz, Autobatterien und Problemabfälle. Größere Mengen von Wertstoffen aus Gewerbebetrieben müssen zu den Deponien im Kreis gebracht oder über entsprechende Firmen der Verwertung zugeführt werden. Informationen zur Anlieferung / Adressen und Öffnungszeiten n Die Wertstoffe müssen vom Anlieferer selbst ausgeladen werden. n Die Mitnahme von Wertstoffen auf den Recyclinghöfen ist untersagt. n Anlieferer größerer Mengen können an die Deponien verwiesen werden. n Das Betreten außerhalb der Öffnungszeiten sowie das Abstellen von Wertstoffen oder Ab- fällen im Umfeld der Recyclinghöfe ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. ANNAHME VON GROSSGERÄTEN KERNEN-ROMMELSHAUSEN (mit Grüngutannahme) KEINE ANNAHME VON GROSSGERÄTEN Seestr. 48, Bauhofgelände, Mi: 14.00 – 18.00 Uhr, Sa: 9.00 – 15.00 Uhr UND RÖHRENBILDSCHIRMEN KORB BACKNANG Brucknerstr., beim Festplatzgelände, Theodor-Körner-Str. 51, Richtung Viadukt, jeden 1. und 3. Sa: 8.00 – 12.00 Uhr Di: 9.00 – 12.00 Uhr, Fr: 14.00 – 17.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr MURRHARDT (mit Grüngutannahme) Firma Schäf, Weimarer Str. 1, LEUTENBACH Fr: März – Okt. 13.00 – 18.00 Uhr, Im Grund 3, Bauhofgelände, Fr: Nov. – Feb. 12.00 – 17.00 Uhr Sa: 9.00 – 11.00 Uhr PLÜDERHAUSEN REMSHALDEN-GRUNBACH Kantstr. 12, Bauhofgelände, Waiblinger Str. 10, beim Bauhof, Fr: 14.30 – 17.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr Sa: 8.30 – 11.30 Uhr WAIBLINGEN SCHORNDORF Düsseldorfer Str. 10, Di: 14.00 – 18.00 Uhr, Vorstadtstr. (neben 53), Fr: 13.00 – 18.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr Zufahrt neben Bierakademie, Do: 14.00 – 17.30 Uhr, Sa: 8.00 – 11.30 Uhr WEINSTADT-ENDERSBACH Schorndorfer Str. 25, neben Bauhof, URBACH Mi: 15.00 – 18.00 Uhr, Austr. 54, Bauhofgelände, Fr: 14.00 – 17.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr an jedem 2. und 4. zusammenhängenden Fr. und Sa. im Monat, WELZHEIM (mit Grüngutannahme) Fr: 15.00 – 18.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr Industriestr., bei Fa. Munz, Mi: 10.00 – 12.00 Uhr, Sa: 8.00 – 12.00 Uhr, Do: Nov. – Feb. 14.00 – 17.00 Uhr, März – Okt. 15.00 – 18.00 Uhr WINTERBACH Remsstr., neben Fa. Künzler, Fr: 16.00 – 18.00 Uhr, Sa: 10.00 – 12.00 Uhr 24
DEPONIEN Folgendes wird auf allen vier Deponien angenommen (s. auch Infos zur Abfalltrennung): GEBÜHRENPFLICHTIG: Altholz, Baustellenabfälle, Erdaushub, mineralische Abfälle, Bauschutt (z.B. Ziegel, Fliesen, Betonteile, Glas), Reifen, Rest- und Sperrmüll bis zu einer Menge von 1 Tonne. Grüngut (bei mehr als 2 m³ oder bei gewerblicher Anlieferung). GEBÜHRENFREI: Auto- und Haushaltsbatterien, Elektro-Altgeräte, Energiesparlampen, Grüngut (bis zu einer Menge von 2 m³), sonstige Wertstoffe wie z.B. CDs, Druckerpatronen, Glas, Korken, Metall, Kartonagen und Papier. Abfallanlieferungen zu den Deponien müssen getrennt nach der entsprechenden Abfallart (mineralisch / zur Verbrennung / zur Wiederverwertung) erfolgen. Biomüll und Problemmüll wird auf den Deponien nicht angenommen. Anlieferungen von Restabfällen zur Verbrennung über 1 Tonne aus den Gemeinden Allmersbach i.T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/ Murr, Oppenweiler, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach und Weissach i.T. können zur Deponie Backnang-Steinbach gebracht werden. Großanlieferer aus dem restlichen Kreisgebiet müssen beim Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster anliefern. Dort können Bauschutt, Altholz, Asbest- und Mineralfaserabfälle allerdings nicht angeliefert werden. Wer beim RMHKW Stuttgart anliefern möchte, muss im Voraus eine Entsorgungsge- nehmigung bei der AWG beantragen. Adressen und Öffnungszeiten BACKNANG-STEINBACH (Heiligenwald, an der K1897, zwischen Steinbach und Oppenweiler) Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr, Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr KAISERSBACH „Lichte“ (Kaisersbach, Winterhalde 2) Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr, Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr WINNENDEN „Eichholz“ (Südumgehung L 1140, zw. Abzweig Breuningsweiler und Kreisel Burkhardshof) Montag bis Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr, Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr SCHORNDORF (Göppinger Str. Richtung Adelberg) Montag bis Freitag: 13.00 – 16.30 Uhr, Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr 25
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