ACE TRAVEL INSURANCE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG FLUG

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ACE TRAVEL INSURANCE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG FLUG
ACE TRAVEL INSURANCE
      REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG FLUG

        POLICENNUMMER:
        GVFRESBOT011196

Einführung
Dieses Dokument besteht aus: (i) Ihrem Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages SAS und (ii) einer Kopie der
Gruppenversicherungspolice, die zwischen ACE European Group Limited („der Versicherer“) und Go Voyages SAS abgeschlossen
worden ist, einschließlich des Verzeichnisses und der Allgemeinen Bedingungen (nachstehend „die Police“).

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Es enthält:
• Ihren Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages SAS: – die Bedingungen Ihres Vertrages mit Go Voyages SAS für die Vermittlung an
  den Versicherer wie in den Allgemeinen Bedingungen der Go Voyages SAS beschrieben, die auf der Website www.govolo.de
  eingesehen werden können;
• Eine Kopie der zwischen ACE und abgeschlossenen Versicherungspolice, die relevante Odigeo-Gesellschaftfür Sie maßgebend ist
  und in der die vom Versicherer gebotene Versicherungsdeckung spezifiziert ist.

Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages SAS
Während der Versicherungsperiode wird Go Voyages SAS wie nachstehend beschrieben:

• Durch die Vermittlung an den Versicherer und die Vorstellung dessen Produkts (im Rahmen der Befreiungsbestimmung für
  verbundene Verträge) als Ihr Vermittler handeln; laut Artikel R. 513-1 des französischen Versicherungsgesetzes;
• Als Vermittler im Zusammenhang mit der Ausstellung Ihrer Police durch den Versicherer handeln;
• Fällige Zahlungen von Ihnen einziehen und in Ihrem Namen die Prämie an den Versicherer zahlen.

Im Zusammenhang mit der Erbringung der besagten Dienstleistungen müssen von Go Voyages SAS alle in Frage kommenden
Gesetze beachtet werden.

Wenn Sie die Police abschließen, verpflichten Sie sich, an Go Voyages SAS die Gebühr für die Vermittlung an den Versicherer zu
zahlen. Der Go Voyages SAS -Dienstleistungsvertrag gilt als erfüllt, wenn Sie die Police abgeschlossen haben.

Ihre zahlung
Wenn Sie sich eine Reiseversicherung beschaffen, indem Sie der Gruppenversicherungspolice beitreten, wird Go Voyages SAS von
Ihnen eine Zahlung einziehen, die sich aus dem für die laut Dienstleistungsvertrag mit (relevante Odigeo-Gesellschaft) erbrachten
Dienstleistungen fälligen Betrag und Ihrer fälligen Prämie für den von ACE im Rahmen der Police gebotenen Versicherungsschutz
zusammensetzt.
Die Prämie wird Ihnen zum Verkaufszeitpunkt mitgeteilt. Die Gebühr für die Ihnen gemäß dem Dienstleistungsvertrag mit Go Voyages
SAS erbrachten Dienstleistungen, stellt die Differenz zwischen der Prämie und dem vollen Zahlungsbetrag dar.

Die mit ACE abgeschlossene versicherung
Diese Police ist eine Abschrift der Gruppenpolice, die vom Versicherer an den unten genannten Versicherungsnehmer ausgestellt
wurde. Um unter den Versicherungsschutz dieser Police zu fallen, müssen Sie als Versicherter sowie alle anderen im Rahmen dieser
Police versicherten Personen Ihren Hauptwohnsitz während der gesamten Laufzeit der Police durchgehend im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) haben.
Sobald Sie die entsprechende Prämie bezahlt haben, werden die Bedingungen dieser Police wie in der Police definiert für Sie als
Versicherten (und für alle anderen im Rahmen dieser Police versicherten Personen) rechtswirksam, vorausgesetzt, Sie und alle
anderen im Rahmen dieser Police versicherten Personen erfüllen jetzt und weiterhin die oben genannten EWR-
Wohnsitzbestimmungen..
Zusammenfassung des Versicherungsschutzes
Reiserücktrittsdeckung
• Reiserücktritt
  Bis zum Reisebetrag, jedoch maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall und insgesamt maximal € 50.000,--
  pro Buchung/Kauf. (Es gilt je nach Grund ein Selbstbehalt von zwischen 10 % und 20 % der Reisekosten, ausschließlich
  Steuern, und € 15,-- pro Etappe pro Reise für Kurz- und Mittelstreckenflüge, für die keine aufgegliederten Rechnungen
  ausgestellt werden, aus denen die Steuern ersichtlich sind.).
• Verpasste flüge
  Bis zu 50 % des ursprünglichen Reisepreises, ausschließlich Steuern, und bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000 pro
  Versicherten und Schadenfall und einer maximalen Gesamthaftung von € 25.000 pro jeweilige Buchung/Kauf.
• Pflichtverletzung durch fluggesellschaft und/oder flughafen
  Bis zur entsprechenden Haftungsgrenze, jedoch maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall bei einer maximalen
  Gesamthaftung von € 25.000 pro jeweilige Buchung/Kauf. (Selbstbehalt € 30,-- pro Versicherten.)
• Flugverspätungen
  Ab 4 Stunden nach der ursprünglichen Abflugzeit; anschließend € 30,-- pro jeweils 2 Stunden Verspätung und maximal
  insgesamt € 150,-- .

                   ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                   EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                   Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                   the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                   www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.
VERZEICHNIS
Diese Police besteht aus dem Verzeichnis und den Allgemeinen Bedingungen.

Im Falle von Widersprüchen oder Zweifeln genießt dieses Verzeichnis Vorrang gegenüber den in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen.

1. Allgemeine informationen
Policennummer: GVFRESBOT011196

Versicherer: ACE European Group Limited, Sucursal en España
C/ Francisco Gervás nº 13
28020 Madrid

Versicherungsnehmer: Go Voyages SAS
14 Rue Dew Clery, Paris, 75002
N.I.F: B491249553

Versicherungsvermittler dieser Gruppenversicherungspolice:
Aon Marketing Directo, S.A.U., Sociedad de Agencia de Seguros Vinculada.
C/ Rosario Pino, nº 14-16, 28020 Madrid

Versicherungsperiode und geographischer geltungsbereich
Für den Versicherten:
• Reiserücktrittsversicherung B.1.A und B.1.B: Die Reiserücktrittsversicherung beginnt zum Zeitpunkt der Reisebuchung oder zum
  Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses (wobei der spätere Zeitpunkt maßgebend ist) und endet mit dem Antritt der Reise
  durch den Versicherten.
• Deckung für verpasste Flüge, Deckung für Pflichtverletzung seitens der Fluggesellschaft oder des Flughafens und Deckung für
  Flugverspätungen: Die Deckung beginnt zum Zeitpunkt des Reisebeginns und gilt für die direkte Reise in die, aus den und
  innerhalb der Bestimmungsländer(n), die in der Reisebuchung angegeben sind ebenso wie für jedes Land der Europäischen
  Union, das der Kunde innerhalb der Reisedauer bereist.

Handelssanktionen
ACE European Group Limited, [Spanish Branch] ist ein Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Unternehmens und von
ACE Limited, einem an der NYSE notierten Unternehmen. Folglich unterliegt [Name des Versicherungsunternehmens], [zusätzlich
zu Beschränkungen durch Sanktionen der EU, der UN und nationale Sanktionen,] bestimmten US-amerikanischen Gesetzen und
Bestimmungen, die es ihr möglicherweise untersagen, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen Versicherungsschutz zu
gewähren oder Zahlungen an diese zu leisten bzw. bestimmte Arten von Aktivitäten im Zusammenhang mit bestimmten Ländern
wie Kuba zu versichern.
Sofern der Versicherungsschutz, eine Versicherungsleistung oder eine Schadenzahlung aus diesem Versicherungsvertrag gegen
UN-Resolutionen oder Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetze oder Anordnungen der EU, des Vereinigten Königreiches,
nationale Gesetze oder den USA verstößt, ist diese Deckung, Versicherungsleistung oder Schadenzahlung nichtig und kann
infolge dessen nicht erbracht warden
.
2. Geltendes recht und gerichtsstand
Diese Police wird durch französisches Recht geregelt.

3. Schutz personenbezogener daten
Gemäß den Verfassungsbestimmungen 15/1999 über personenbezogenen Datenschutz informiert Sie ACE EUROPEAN GROUP
LIMITED, Sucursal en España (“ACE”) als die für die Datei verantwortliche Partei, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie
direkt oder über Ihren Vermittler zur Verfügung stellen, in eine Datei aufgenommen werden, um die Verwaltung Ihrer
Versicherungspolice zu ermöglichen, Betrug zu vermeiden und zu untersuchen sowie Risiken zu definieren und zu beurteilen.
Diese Informationen werden unter Umständen im Auftrag des Versicherers von anderen Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaften zu Rückversicherungs- und Mitversicherungszwecken benutzt, ebenso wie von Erbringern
ärztlicher Soforthilfe und von vom Versicherer beauftragten Schadenregulierern, die auf Schadenregulierung spezialisiert sind
sowie von anderen Dienstleistern, die der Versicherer im Zusammenhang mit der Verwaltung der Police einschaltet. Alle
erhaltenen Informationen ebenso wie ihre vorhergehende Weiterleitung oder Verarbeitung sind erforderlich für die
ordnungsgemäße Aufrechterhaltung der vertraglichen Beziehung.

ACE handhabt Ihre Daten mit dem Ziel, Sie elektronisch oder anderweitig über die Tätigkeiten von ACE und deren derzeitige und
zukünftige Produkte zu informieren. Die Daten werden außerdem für qualitative Untersuchungen in Anspruch genommener
Produkte verwendet ebenso wie für die Durchführung von Marktstudien – auch nach Kündigung oder Annullierung von Policen –
um unser Marketing an Ihren spezifischen Anforderungen auszurichten und bei Bedarf Bewertungsmodelle zu erstellen. Falls Sie
nicht damit einverstanden sind, dass Ihre persönlichen Daten weiter verwendet werden, richten Sie bitte eine Email an folgende
Adresse: clientes.es@acegroup.com

                    ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                    EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                    Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                    the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                    www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                      2/13
Außerdem sind Sie hiermit einverstanden, dass der Versicherer Ihre personenbezogenen Daten bei Bedarf und zu den
beschriebenen Zwecken den folgenden Gesellschaften der ACE Group zur Verfügung stellt: ACE European Group Limited, ACE
Europe Life Limited und ACE Europe Life Limited Sucursal en España.

Falls wir von Ihnen binnen 30 Tagen keine entsprechende schriftliche Mitteilung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der
beschriebenen Handhabung Ihrer Daten zu den oben erwähnten Zwecken einverstanden sind.

Der Versicherer ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und sicher aufzubewahren, und wird alle
dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechenden erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Änderungen, Verluste und die
Handhabung von Daten und den Zugriff darauf durch unbefugte Parteien zu verhindern.

Falls die Police personenbezogene Daten von Personen enthält, die nicht als Versicherte gelten, ist der Versicherte dafür
verantwortlich, diese Personen über den Einschluss ihrer personenbezogenen Daten in der oben erwähnten Datei ebenso wie
andere in dieser Klausel angesprochenen relevanten Aspekte zu unterrichten.

4. Hinweise
Alle in dieser Klausel aufgeführten Informationen sind dem Versicherungsnehmer/Versicherten vor Abschluss der Versicherung
mitgeteilt worden.

Im Hinblick auf die französischen Versicherungsbestimmungen informiert der Versicherer Sie über die folgenden Angelegenheiten:

     A.  Diese Police wird abgeschlossen gemäß den Bestimmungen der Aufsichtsbehörden zur Einrichtung einer
         französischen Betriebsstätte (Sucursal) der britischen Versicherungsgesellschaft ACE EUROPEAN GROUP LIMITED,
         dessen eingetragener Sitz sich an der Adresse ACE Building, 100 Leadenhall Street, London, EC3A 3BP
         Großbritannien, befindet.
         ACE EUROPEAN GROUP LIMITED, SUCURSAL EN ESPAÑA ist ordnungsgemäß eingetragen unter der Nummer
         E0155 im Administrativen Register für Versicherungsgesellschaften des Generaldirektorats für Versicherung und
         Pensionspläne und ihr eingetragener Sitz befindet sich an der Adresse calle Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
     B. Ungeachtet der Befugnisse des Generaldirektorats für Versicherung und Pensionspläne ist der für die Regulierung der
        Versicherungsgesellschaft zuständige Mitgliedsstaat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, und
        innerhalb dieses Staates wird die besagte Regulierung und Beaufsichtigung von der Prudential Regulation Authority, 20
        Moorgate, London EC2R 6DA, UK,, wahrgenommen.
     C. Diese Versicherungspolice wird durch das französische Versicherungsgesetz geregelt.
        Eine Liquidation der ACE EUROPEAN GROUP LIMITED, SUCURSAL EN ESPAÑA erfolgt nach englischem Recht und
        die dafür im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zuständige Behörde ist das Financial Services
        Compensation Scheme, das außerdem als Garantiefonds fungiert.

     D. Beschwerden über und gesetzliche Schutzrechte im Hinblick auf die Verfahrensweise des Versicherers:
        Interne und externe Beschwerdeverfahren, die im Hinblick auf den Versicherer in Frage kommen:

              I.   Interne Verfahren
                   Der Versicherer bemüht sich darum, Ihnen einen hervorragenden Service zu bieten. Sollten Sie jedoch eine
                   Beschwerde haben, so wenden Sie sich zuerst bitte schriftlich per Fax, Email oder telefonisch an die folgende
                   Adresse:
                   Departamento de Atención al Cliente (Customer Service Department)
                   C/ Francisco Gervás 13
                   28020 Madrid
                   E-mail: clientes.es@acegroup.com
                   Fax: + 34 91 837 67 76

                   Die Betriebsvorschriften der Kundendienstabteilung können von Kunden in den Geschäftsräumen der “Ace
                   European Group Limited, Sucursal en España” eingesehen werden:

              II. Externe Verfahren
                  Im Falle eines Rechtsstreits können Sie in Ihrem Wohnsitzland eine Klage bei dem für Sie zuständigen Gericht
                  der ersten Instanz einreichen.

                   Außerdem steht es dem Versicherungsnehmer, dem Versicherten, den Leistungsberechtigten, betroffenen
                   Drittparteien und anderen in Frage kommenden Parteien frei, unbeschadet eingeleiteter gerichtlicher
                   Maßnahmen gemäß Artikel 62 des Gesetzes über die Regelung und Beaufsichtigung der Privatversicherung
                   einen Anspruch vor dem Generaldirektorat für Versicherung (Schadenbearbeitung) geltend zu machen, wenn
                   diese Parteien der Ansicht sind, dass die Versicherungsgesellschaft Pflichtverletzungen begangen oder Rechte
                   dieser Parteien aus der Police verletzt hat.

                     ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                     EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                     Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                     the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                     www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                       3/13
Der Versicherungsnehmer, der Versicherte, die Begünstigten, die betroffenen Drittparteien oder jeder andere
                  Berechtigte kann bei der französischen Aufsichtsbehörde (Autorité de Contrôle et de Prudentiel) einen Anspruch
                  in Bezug auf diese Versicherung geltend machen, wie im Anhang dieser Police näher erläutert.

    E. Zusätzlich und in Übereinstimmung mit den französischen Verbraucherschutzrichtlinien und der und der französischen
       Versicherungsordnung, werden Sie im Folgenden über weitere Angelegenheiten in Bezug auf die
       Versicherungsbedingungen informiert:

             I.   Die abgeschlossene Versicherung deckt die Schadenmöglichkeiten, die in diesen Bedingungen beschrieben
                  sind und ihre Dauer entspricht den Ausführungen der französischen Verbraucherschutzrichtlinien und der
                  französischen Versicherungsordnung .

             II. Falls die Versicherung online auf der Website des Versicherungsnehmers zusammen mit dem Kauf einer Reise
                 abgeschlossen wird, ist die Prämie zum gleichen Zeitpunkt zu zahlen.

             III. Falls die Laufzeit Ihrer Reiseversicherung weniger als einen Monat beträgt, besteht kein Kündigungsrecht. Falls
                  die Laufzeit Ihrer Reiseversicherung jedoch einen Monat übersteigt, kann die Versicherung unter Beachtung
                  einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden, ohne einen angegebenen Grund oder Zahlung einer
                  Strafe, in Übereinstimmung mit der entsprechenden Klausel des französischen Versicherungsgesetzes

                  Diese Frist beginnt:
                     - Mit am Tag des Abschlusses des Fernabsatzvertrags oder
                     - Von dem Tag, an dem Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen erhalten haben, wenn dieser
                       Zeitpunkt später eintritt als der in Abs. (i) genannte Zeitraum.

                  Sie können Ihr Widerrufsrecht ausüben, indem sie ein Einschreiben mit Rückschein senden an ACE : C/
                  Francisco Gervás nº 13, CP 28020 Madrid

                  Muster für ein Widerrufsschreiben:
                  "Ich, der Unterzeichner, [Vorname und Nachname], wohnhaft in [Wohnadresse] möchte hiermit mein
                  Widerrufsrecht ausüben und meine Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer) kündigen für den Servicevertrag und den
                  Versicherungsvertrag [bitte versicherungs police und Auftrags-Nr angeben], und bitte Sie, mir alle Zahlungen
                  zurückzuerstatten, die innerhalb von dreißig Tagen ab dem Erhalt dieses Schreibens bezahlt wurden.“
                  Datum, Ort
                  Unterschrift

                  Der Versicherte, der dem Versicherungsvertrag über einen Fernabsatzvertrag beigetreten ist, soll ausdrücklich
                  einwilligen, dass der Versicherungsvertrag teilweise vor dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14
                  Tagen erfüllt sein könnte.

             IV. Die in diesem Dokument zur Verfügung gestellten Informationen gelten für den gesamten Zeitraum Ihres
                 Versicherungsschutzes.

5. Empfangsbestätigung
Der Versicherte bestätigt ausdrücklich, die Allgemeinen Bedingungen und das Verzeichnis, die zusammen diese Police
ausmachen, erhalten, zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Der Versicherte bestätigt, dass Inhalt und Geltungsumfang aller Klauseln dieses Vertrages gelesen, geprüft und
verstanden worden sind, insbesondere die, die fett gedruckt sind und unter Umständen bestimmte Rechte beschränken.
Zur Bestätigung der Kenntnisnahme durch den Versicherten und der ausdrücklichen uneingeschränkten Bewilligung
und Annahme dieses Vertrages kreuzt der Versicherte das Kästchen an, das sich neben der Versicherungsoption
befindet, die er gewählt hat.

Abschließend bestätigt der Versicherte ausdrücklich, Folgendes vom Versicherer vor dem Abschluss dieses Vertrages in
Textform erhalten zu haben:
     - die erforderlichen Informationen, die sich auf die für Versicherungspolicen relevanten Gesetze beziehen,
     - die in Frage kommenden Beschwerdeverfahren,
     - den Mitgliedsstaat, in dem der Versicherer domiziliert ist und die dort für den Versicherer zuständige
        Aufsichtsbehörde ebenso wie den vollen Firmennamen, den eingetragenen Sitz und die Rechtsform des
        Versicherers,
     - den Gesamtbetrag der Prämie oder die Grundlage für die Berechnung der Prämie, der vor allem abhängig von
        der Art der Reise, der Dauer, dem Preis der Reise und der Anzahl der Reisenden ist
     - die Dauer und die Laufzeit dieser Versicherung sowie die versicherten Leistungen und die Ausschlüsse,
     - den Zeitraum, in dem die in diesem Dokument enthaltenen Informationen gültig sind,
     - das Recht auf Widerruf / Kündigung des Versicherten, falls vorhanden.

                    ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                    EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                    Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                    the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                    www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                      4/13
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Definitionen
ABFLUGZEIT: Die von der Fluggesellschaft auf der Flugkarte oder einem äquivalenten Dokument angegebene Abflugzeit.

IM AUSLAND: Dieser Begriff bedeutet für die Zwecke der hierin beschriebenen Versicherungsdeckung jedes Land, in dem sich
zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht das gewöhnliche Domizil des Versicherten befindet.

BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN: Jede Gesellschaft, die von öffentlichen Behörden zur Beförderung von Passagieren
zugelassen ist.

BEGLEITER/IN: Eine Person, die nicht der Versicherte ist und bei Buchung der entsprechenden Reise als Reisemitglied
angegeben wurde. Diese Person kann oder kann auch nicht versichert sein.

DIEBSTAHL / TASCHENDIEBSTAHL: Die Entfernung anderen Personen gehörender beweglicher Gegenstände ohne
Gewalttätigkeit oder Einschüchterung dieser Personen und ohne Gewaltanwendung.

DRITTPARTEI: Jede natürliche oder juristische Person mit Ausnahme des Versicherten, seiner Familienangehörigen, oder
Personen, die die vorgenannten Personen auf der Reise begleiten.
Die Arbeitnehmer oder Vertreter des Versicherten, gleichgültig, ob sie von diesem entlohnt werden oder nicht, wenn sie ihre
Pflichten als solche wahrnehmen.

EINWEG / EINWEGIG: Eine Reise, die keine Rückreise einschließt.

EPIDEMIE: Eine Epidemie bedeutet das plötzliche, unerwartete und weit verbreitete Auftreten einer ansteckenden Krankheit in
einem Land, die sich schnell und gewaltig innerhalb des betreffenden Landes ausbreitet, vorausgesetzt dass die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Verzicht auf nicht unbedingt erforderliche internationale Reisen in das betroffene Gebiet
empfohlen hat. Dies gilt ebenfalls bei Auftreten von Grippeviren, sofern die Weltgesundheitsorganisation gemäß ihrem Plan für
pandemische Grippe zumindest eine Pandemiewarnung der Stufe 5 veranlasst. Die Quarantäne für betroffene Personen muss
von der relevanten Gesundheitsbehörde des betroffenen Landes mitgeteilt werden.

FAMILIENMITGLIED: Am betreffenden Standesamt ordnungsgemäß registrierte Ehepartner oder Lebenspartner (besteht im
letzteren Fall keine Registrierung, müssen relevante Dokumente beigebracht werden, aus denen hervorgeht, dass dieselben
Anforderungen erfüllt sind, als wenn eine Registrierung stattgefunden hätte) sowie Eltern, Schwiegereltern, Kinder,
Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Neffen
und Nichten.

GEPÄCK: Die Kleider und Gegenstände, die im Verlauf der Reise für den persönlichen Gebrauch und Hygiene benötigt werden
und die sich in einem oder mehreren Koffern befinden, einschließlich der eigentlichen Koffer, jedoch ausschließlich Geld,
Schmuck, elektronischer und digitaler Geräte und Dokumente.

GUTSCHEIN / KARTE: Karten / Gutscheine, die von dem Versicherungsnehmer zur Inanspruchnahme von Reise- und/oder
Freizeitprodukten ausgegeben werden, die der Versicherungsnehmer über seine Websites vermarktet.

HAUPTWOHNSITZ: Als Hauptwohnsitz des Versicherten gilt das Land, in dem die Reise begann, und das bei der Buchung der
Reise durch den Versicherten vermerkt wurde. Falls gemäß der durch diese Versicherung zur Verfügung gestellten Deckung, der
Versicherte oder seine Leiche oder vorhandene Minderjährige oder Behinderte rückgeführt werden müssen oder die Reise einer
Person zur Begleitung des Versicherten während eines Krankenhausaufenthalts erforderlich ist, dann erfolgt die besagte
Rückführung und/oder Begleitung in das Land, in dem der Hauptwohnsitz (wie definiert) ist.
Falls der Versicherte die vorgenannten Versicherungsleistungen in einem anderen Land in Anspruch nehmen möchte als dem, in
dem sein Hauptwohnsitz ist, kann der Versicherer in einem solchen Fall nach seinem alleinigen Ermessen ausnahmsweise einem
solchen Ersuchen stattgeben.

KRANKHEIT: Für die Zwecke dieser Versicherung bedeutet Krankheit eine unerwartete Änderung des Gesundheitszustands des
Versicherten, die nach der Buchung der Reise oder dem Kauf der Versicherung (falls später) eintritt und von einem qualifizierten
Arzt oder Zahnarzt diagnostiziert wird.

POLICE: Bedeutet ein Dokument, das die grundsätzlichen Versicherungsbestimmungen enthält und aus den Allgemeinen
Bedingungen und dem Verzeichnis besteht.

PRÄMIE: Bedeutet den Gesamtpreis der Police.

QUARANTÄNE: Vorübergehende Isolierung von Personen, um die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern.

                     ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                     EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                     Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                     the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                     www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                       5/13
RAUB / BERAUBUNG: Die Entfernung anderen Personen gehörender beweglicher Gegenstände durch Gewalttätigkeit oder
Einschüchterung dieser Personen oder durch Gewaltanwendung.

REISE: Die Reise des Versicherten, für die die Flugbuchungen auf der Website des Versicherungsnehmers erfolgen und/oder auf
den Websites, auf denen diese Versicherung aufgrund einer spezifischen Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Website und
des Versicherungsnehmers angeboten wird oder für die diese Buchungen telefonisch durch Anruf des Versicherungsnehmers
erfolgen.

SABOTAGE ODER TERRORISMUS DARSTELLENDE HANDLUNGEN: Im Geheimen organisierte Einsätze für ideologische,
politische, wirtschaftliche, religiöse oder soziale Zwecke, die von Einzelpersonen oder Personengruppen mit dem Ziel ausgeführt
werden, soziale Unruhe auszulösen und Menschen wahllos anzugreifen oder Sachwerte zu beschädigen oder zu zerstören.

Sabotage ist eine vorsätzliche strafbare Handlung, die durch Subversion, Obstruktion, Störungen oder Materialzerstörung die
Schwächung eines Feindes beabsichtigt.

SELBSTBEHALT: Im Zusammenhang mit Schadenfällen ist dies der Betrag, der vom Versicherten selbst zu tragen ist. Die
jeweilige Höhe dieses Betrages ist in der Police angegeben.

SCHADENFALL: Jede plötzliche, unabsichtliche und unvorhergesehene Handlung, die vom Versicherten nicht beabsichtigt ist
und deren schädliche Folgen durch diese Versicherung gedeckt sind und die den Versicherten unter Umständen zum Erhalt einer
Entschädigungszahlung berechtigt. Mehrere Schäden, die ein und dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziger Schadenfall.

SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG: Jede Körperverletzung, wie unter der entsprechenden Definition beschrieben, deren Folgen
verhindern, dass der Versicherte in normaler Art und Weise in seinen Hauptwohnsitz zurückkehrt oder die einen
Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erforderlich machen, so dass die Fortsetzung der Reise aus medizinischen
Gründen unmöglich ist.

SCHWERE KRANKHEIT: Eine Krankheit, wie unter der entsprechenden Definition beschrieben, die einen Krankenhausaufenthalt
des Versicherten von mehr als 24 Stunden erforderlich macht oder dessen unmittelbaren Tod verursachen kann, so dass eine
Fortsetzung der Reise durch den Versicherten aus medizinischen Gründen unmöglich ist.

STREIK: Die kollektive Arbeitseinstellung durch Arbeitnehmer, um in bestimmten Situationen etwas zu erreichen oder
durchzusetzen.

UNFALL: Jede Körperverletzung die unmittelbar aus einer unerwarteten, unvermeidbaren, externen und gewaltsamen Handlung
resultiert, die vom Versicherten nicht beabsichtigt ist und Tod, permanente Erwerbsunfähigkeit oder einem anderen Zustand
herbeiführt, der durch die Police versichert ist.

Für die Zwecke dieser Police umschließt der Begriff “Unfall”, unter anderem, Folgendes:

     -   Elektrische Entladungen oder Blitzschlag.
     -   Vergiftung, Ersticken, Verbrennungen oder Verletzungen, die durch das unfreiwillige Einatmen von Gasen oder Dämpfen,
         Eintauchen oder Untertauchen oder durch die Aufnahme von Flüssigkeiten, Feststoffen, toxischem oder korrosivem
         Material verursacht worden sind.
     -   Infektionen, wenn der Krankheitserreger durch einen durch diese Versicherung gedeckten Unfall verursachte Wunde in
         den Körper eindringt, sofern Ursache und Wirkung medizinisch nachvollziehbar sind.

VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT / VERSICHERER: ACE European Group Limited, Sucursal en España, die die Funktion
der Versicherungsgesellschaft wahrnimmt (nachstehend: der Versicherer).

VERSICHERUNGSNEHMER: Die juristische Person, die die Versicherungspolice mit dem Versicherer abschließt und die für die
sich aus der besagten Police ergebenden Verpflichtungen verantwortlich ist, jedoch mit Ausnahme der offensichtlich aufgrund ihres
Wesens vom Versicherten zu erfüllenden Verpflichtungen.

VERSICHERTER: Eine Person mit Wohnsitz in einem beliebigen Land des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Versicherung
für Reiserücktritt (Flug) im Zusammenhang mit einer auf der Website des Versicherungsnehmers gekauften Reise abgeschlossen
hat.

                     ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                     EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                     Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                     the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                     www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                       6/13
Versicherungsschutz

A. Reiserücktrittsdeckung
Die vom Versicherer gedeckten Ursachen, für die eine Kostenerstattung in Frage kommt, sind nachstehend aufgeführt und setzen
voraus, dass der Versicherte unmittelbar betroffen ist, dass mindestens 48 Stunden zwischen dem Versicherungsabschluss und
dem Reisebeginn verstrichen sind und dass mindestens 48 Stunden zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Ereignis,
das zur Stornierung der Reise geführt hat, verstrichen sind, es sei denn, die Versicherung wurde zusammen mit der Reise zum
gleichen Zeitpunkt gekauft.

Um die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen, ist es in allen Fällen unbedingt erforderlich, dass der Versicherte
ein Originalattest vorlegt, das von dem Arzt ausgestellt ist, der die Person behandelt hat, deren Krankheit die Ursache für
die Stornierung war, oder aber die relevanten Originalbelege oder –dokumente ebenso wie die Originalrechnungen, aus
denen die Reisekosten hervorgehen.

REISERÜCKTRITT
Der Versicherer wird dem Versicherten die nicht anderweitig erstattungsfähigen Reisekosten (bis zu einem Betrag von maximal €
5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall und maximal einem Gesamtbetrag von € 50.000,-- pro Buchung/Kauf) erstatten, die
dem Versicherten aufgrund der vertretbaren und notwendigen Stornierung der Reise als unmittelbare Folge eines oder mehrerer
der nachstehenden Ereignisse entstanden sind:

     1. Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall des/der Versicherten
        Der Tod, eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall eines der Versicherten, die im Rahmen derselben Buchung
        reisen, der verhindert, dass der entsprechende Versicherte die Reise zum vorgesehenen Zeitpunkt antritt, vorbehaltlich
        der hierin angegebenen Ausschlüsse.
        Der Versicherte muss einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % der Reisekosten (ausschließlich Steuern) zahlen.
     2. Jedes nachgewiesene Ereignis, das vom Versicherten nicht beabsichtigt ist und sich der Einflussnahme durch
        den Versicherten entzieht.
        Alle anderen vom Versicherten nicht beabsichtigten Umstände, die sich der Einflussnahme durch den Versicherten
        entziehen und für die von einer anerkannten und renommierten Drittpartei (z.B. ein Mitglied eines Berufsverbandes oder
        einer Gebietskörperschaft) ein dokumentarischer Nachweis erbracht wird, vorbehaltlich der hierin angegebenen
        Ausschlüsse. Die Stornierung muss plausibel, vertretbar und notwendig sein.
        Der Versicherte muss einen Selbstbehalt in Höhe von 20 % der Reisekosten (ausschließlich Steuern) zahlen.

     In beiden Fällen 1. und 2.,

     A. Die Entschädigung des Versicherten wird auf der Basis der Rechnungen berechnet, die die Verkaufsbedingungen des
        Versicherungsnehmers widerspiegeln, jedoch ausschließlich Buchungsgebühren, Gebühren für Kredit-, Kunden- und
        Kundenkreditkarten und Flughafensteuern, zu deren Erstattung der jeweilige Dienstleister nicht gesetzlich verpflichtet ist,
        vorausgesetzt dass die besagten Kosten nach dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses und vor dem Beginn der
        Reise oder der gekauften Dienstleistung entstehen, zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht bekannt waren
        und den Versicherten unmittelbar betreffen.

     B. Da es dem Versicherten nicht möglich ist, eine aufgegliederte Rechnung vorzulegen, aus der die von dem
        Versicherungsnehmer und/oder der Reisegesellschaft berechneten Steuern hervorgehen, zieht der Versicherer
        ausnahmsweise dafür einen Betrag von € 15,00,-- pro Reiseetappe für Kurz- und Mittelstreckenflüge ab, d.h. Flüge mit
        einer Reichweite von bis zu 3.500 km. Diese Regelung gilt nicht für Langstreckenflüge, für die der Versicherte eine
        aufgegliederte Rechnung beibringen muss.

Verpasste flüge
Falls der Versicherte aufgrund eines von ihm unbeabsichtigten Ereignisses, außer wie anderweitig ausgeschlossen, zu spät
eintrifft, um das Flugzeug für einen auf der Website des Versicherungsnehmers erstandenen Flug anzutreten, werden ihm die
Kosten für die nicht benutzte Reiseetappe erstattet, sofern der Versicherte innerhalb von 48 Stunden nach dem offiziell
vorgesehenen Abflug des ursprünglichen Fluges einen neuen Flug an den gleichen Bestimmungsort bucht und die Rechnungen
für diesen neu gebuchten Flug als Nachweis vorlegt. Diese Haftung ist auf 50 % des ursprünglichen Flugpreises (Hin- und
Rückflug oder Einwegflug) begrenzt – ausschließlich Steuern – und zwar bis zu maximal € 5.000,-- pro Versicherten und
Schadenfall und insgesamt maximal bis zu € 25.000,-- pro Buchung/Kauf.

Pflichtverletzung durch fluggesellschaft und/oder flughafen
Falls der auf der Website des Versicherungsnehmers gebuchte Flug aufgrund eines von der Fluggesellschaft und/oder vom
Flughafen zu vertretenden Problems nicht abfliegt oder der Flug für einen Zeitraum von mehr als 7 Stunden verspätet ist, wird für
die nicht benutzte Reiseetappe ein Betrag von bis zu maximal € 5.000,-- pro Versicherten und Schadenfall erstattet. Die
maximale Entschädigung pro Buchung/Kauf beträgt € 25.000,--. Es gilt ein Selbstbehalt von € 30,-- pro Versicherten.

                     ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                     EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                     Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                     the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                     www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                       7/13
Flugverspätung
Die Kosten von Gegenständen für den persönlichen Gebrauch an dem Ort, an dem die Verspätung auftritt, sind im Falle der
Verspätung eines auf der Website des Versicherungsnehmers gekauften Fluges (Linien-, Billig- oder Charterflug) versichert,
vorausgesetzt dass die Verspätung mehr als 4 Stunden ab ursprünglicher offizieller Abflugzeit beträgt und die relevanten
Originalrechnungen zusammen mit der Originalverspätungsbescheinigung der Fluggesellschaft vorgelegt werden. Die
Haftungsgrenzen für diese Versicherungsdeckung sind wie folgt: Bei einer Verspätung von 4 Stunden im Verhältnis zur
ursprünglichen offiziellen Abflugzeit € 30,-- für jede zwei Stunden anschließende Verspätung bis zu einem Maximalbetrag von €
150,--.
Diese Versicherungsdeckung kommt nicht zur Anwendung, falls der Versicherte an eine andere Fluggesellschaft transferiert wird,
deren Flug innerhalb von 4 Stunden nach der offiziellen Abflugzeit des ersten Fluges abfliegt.

Ausschlüsse
Die im Rahmen dieses Abschnitts gebotene Versicherungsdeckung gilt nur für die Flugkosten, die einen Bestandteil der
Reise darstellen und in der Rechnung für die auf der Website des Versicherungsnehmers vorgenommene Buchung
enthalten sind. Die Deckung erstreckt sich nicht auf die Kosten von Ausflügen, Besuchen, Eintrittskarten oder auf andere
Kosten, die nicht in der Rechnung für die auf der Website des Versicherungsnehmers vorgenommene Buchung
enthalten sind.
In gleicher Weise sind die folgenden Fälle von dieser Versicherungsdeckung ausgeschlossen:
      A. Jeder Rücktrittsgrund, der nicht durch die Vorlage von Dokumenten plausibel nachgewiesen werden kann.
      B. Alle Beträge, für die der Versicherte von einer Drittpartei entschädigt werden kann.
      C. Vom Versicherten begangene Handlungen.
               a. Unterlassung (aus beliebigem Grund) durch die versicherten Personen, die Dokumente vorzulegen, die
                   für ihre Reise unerlässlich sind (Personalausweise, Reisepässe, Transportmittelkarten, Visen,
                   Impfscheine, etc.) allerdings mit Ausnahme der Nichterteilung von Visen aus unberechtigten Gründen,
                   sofern der Versicherte alle innerhalb des Zeitrahmens und laut der Vorschriften für die Erteilung von
                   Visen erforderlichen Schritte unternommen hat.
               b. Alle vom Versicherten vorsätzlich begangenen Handlungen.
               c. Vorsätzliches Fehlverhalten, selbst zugefügte Verletzungen oder Selbstmord.
               d. Alle Handlungen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens, grober Fahrlässigkeit oder strafbarer Art.
               e. Alle Unfälle, während sich der Versicherte unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, von Drogen,
                   Rauschgift, psychotropischer Drogen, Anregungsmitteln oder anderer vergleichbarer Substanzen
                   befindet. Um das Vorhandensein eines solchen Einflusses zu ermitteln, kommen ungeachtet der Art
                   des Unfalls die relevanten Gesetze für die Führung von Kraftfahrzeugen und Fußgängersicherheit zur
                   Anwendung, die zum Zeitpunkt des Unfalls in Kraft sind.
               f. Alle Flugreisen des Versicherten mit Ausnahme von Unfällen, die der Versicherte unter Umständen als
                   Passagier einer ordnungsgemäßen Fluggesellschaft erleidet und die gedeckt sind, sofern das Flugzeug
                   von Personen geflogen wird, die im Besitz eines gültigen Pilotenscheins sind, (I) das Flugzeug sich auf
                   einem planmäßigen Linienflug befindet, der zwischen Flughäfen stattfindet, die für den
                   Passagierverkehr eingerichtet sind; oder (II) das Flugzeug auf einer Rollbahn der zuvor erwähnten
                   Flughäfen geparkt ist; oder (III) das Flugzeug in diesen Flughäfen bestimmte Manöver ausführt.
      D. Ereignisse:
               a. Krieg (gleichgültig, ob erklärt oder nicht), Aufruhr, Aufstand, terroristische Handlungen, radioaktive
                   Auswirkungen, Massendemonstrationen, Grenzschließung und die bewusste Nichtbeachtung amtlicher
                   Verbote.
               b. Alle Naturkatastrophen, einschließlich der folgenden: Erdbeben und Seebeben, außergewöhnliche
                   Überschwemmungen (einschließlich der Meeresbrandung), Vulkanausbrüche, atypische zyklonenartige
                   Stürme (einschließlich außergewöhnlicher Stürme mit Windgeschwindigkeiten von über 135 km/h),
                   Tornados, Brände und Stürme mit erheblichen atmosphärischen Störungen, elektrische Entladungen,
                   Donner, Blitzschlag, Wind mit starkem Regen, Schnee oder Hagel.
               c. Quarantäne (außer der Quarantäne des Versicherten auf Anordnung eines behandelnden Arztes).
               d. Epidemien oder Umweltverschmutzung im Bestimmungsland.
               e. Absage von Sport-, Kultur-, Gesellschafts- und Freizeitveranstaltungen, etc. unter der Annahme, dass
                   seine solche Absage die Durchführung der Reise nicht behindert oder verhindert.
               f. Entfernung/Außerbetriebnahme (gleichgültig, ob vorübergehend oder permanent) aufgrund der
                   Empfehlung des relevanten Herstellers oder der Zivilluftfahrt- oder Flughafenbehörde.
               g. Streikfolgen.
               h. Folgen des Ausfalls oder Versagens von Transportmitteln (außer durch Lawinen, Schnee oder
                   Hochwasser verursachte Schäden an Straßen oder Gleisen), die zum Zeitpunkt des
                   Versicherungsabschlusses, der Buchung der Reise und/oder des Hotelaufenthalts, etc. bekannt waren.
               i. Ungenügende Anzahl von Reiseteilnehmern oder Buchungen für die beabsichtigte Reise oder
                   Überbuchung.
               j. Freiwillig oder von Gläubigerseite beantragte Insolvenz, Verschwinden oder Vertragsbruch eines
                   beauftragten Dienstleisters des Versicherten und/oder der Versicherungsnehmerin.
               k. Diebstahl/Taschendiebstahl und der bloße Verlust von Dokumenten, Gepäck oder persönlichen Sachen
                   sind von dieser Versicherungsdeckung ausgeschlossen.

                    ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                    EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                    Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                    the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                    www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                      8/13
E. Beschäftigung/Finanzlage
              a. Änderungen der Beurlaubung und/oder des Urlaubs des Versicherten.
              b. Änderungen der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Versicherten, außer in den folgenden Fällen:
                     I. Arbeitslosigkeit in Fällen, in denen der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, seit
                        über zwei Jahren einen unbefristeten Vertrag hat und zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht
                        wusste, dass er arbeitslos werden würde.
                    II. Anstellung durch einen neuen Arbeitgeber auf der Basis eines Arbeitsvertrages, sofern diese
                        Anstellung nach dem Versicherungsabschluss stattfindet und der Versicherte dies zum Zeitpunkt
                        des Reiseabschlusses nicht wusste.
                   III. Verlängerung des Arbeitsvertrages, die nach dem Zeitpunkt des Reiseabschlusses mitgeteilt wird.
                  IV. Arbeitsbedingte Versetzung des Versicherten von seinem Hauptwohnsitz zu einem über 300 km
                        entfernten Ort für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.
     F. Alle Schadenansprüche aufgrund:
              a. Präexistenter oder chronischer Krankheiten eines der Versicherten:
                     I. Sofern es sich nicht um unerwartete, schlimmer werdende Vorfälle der Krankheit handelt, die
                        verhindern, dass der Versicherte die Reise antritt.
                    II. In Fällen, in denen der Versicherte nach einer Stabilisierung der Krankheit während der 30 Tage
                        vor Abschluss der Versicherung eine Destabilisierung oder eine Verschlimmerung erleidet.
              b. Der Weigerung des Versicherten, sich von einem Facharzt untersuchen zu lassen, wenn dies vom
                 Versicherer für erforderlich gehalten wird.
              c. Von Reisen, die einer kosmetischen Behandlung oder Therapie dienen.
              d. Des Fehlens der erforderlichen Impfungen oder deren Kontraindikation, falls es nicht möglich ist,
                 bestimmte empfohlene medizinische Präventivmaßnahmen für gewisse Bestimmungsorte
                 durchzuführen.
              e. Einer freiwilligen Schwangerschaftsunterbrechung.
              f. Von Behandlungen im Zusammenhang mit Alkoholismus, Drogen- oder Rauschgifteinnahme, es sei
                 denn, diese Substanzen sind von einem Arzt verschrieben worden und werden wie vorgeschrieben
                 eingenommen.

Sonstige bestimmungen
Risikobeschreibung
Der Versicherte muss dem Versicherer die im Versicherungsverzeichnis spezifizierten Angaben machen, um dem Versicherer eine
ordnungsgemäße Beurteilung des zu übernehmenden Risikos zu ermöglichen.

Prämienzahlung
Im Falle von Verkaufstransaktionen auf der Website des Versicherungsnehmers, zahlt der Versicherte die Versicherungsprämie
zum Zeitpunkt des Reisekaufs.

Korrespondenz
     A. Sämtliche Korrespondenz mit dem Versicherer, ist an den Versicherer, an der im Verzeichnis unter „Abschnitt 1.
        Allgemeine Informationen” angegebenen Adresse zu richten. Die Mitteilungen und die Prämienzahlungen, die
        von dem Versicherungsnehmer an den Vertreter des Versicherers erfolgen, haben dieselbe Wirkung, als wenn
        sie unmittelbar an den Versicherer erfolgt wären.
     B. Sämtliche Mitteilungen des Versicherungsmaklers an den Versicherer haben dieselbe Wirkung, als wenn sie von
        dem Versicherungsnehmer vorgenommen worden wären, es sei denn, die Letztere hat eine anderweitige
        Bestimmung erlassen.
     C. Sämtliche Mitteilungen des Versicherers an den Versicherungsnehmer, den Versicherten oder einen
        Leistungsberechtigten haben jeweils an die in der Police angegebene Adresse dieser Parteien zu erfolgen.

Schadenmeldungen und zahlung von entschädigungsbeträgen
Der Versicherte muss den VERSICHERER oder durch die Übermittlung einer E-Mail an claims@aceeuropetraveller.com o
oder durch den Besuch der Website www.aceeuropetraveller.com, auf der er Zugriff zu “Online Processing” hat um seine
Schadenmeldung durchzuführen, indem er die Dokumente beifügt, die die Ursache für den Reiserücktritt nachweisen,
sowie die relevanten Rechnungen und Bescheinigungen einreichen kann.

Der Versicherte muss dem Versicherer den Eintritt eines Schadenfalls spätestens binnen 7 Tagen nach dem Zeitpunkt
des Schadeneintritts melden.

Es ist für uns wichtig, dass Ihr Schadenfall so schnell wie möglich abgewickelt wird. Zu diesem Zweck benötigen wir alle
relevanten Informationen so schnell wie möglich nach Eintritt des Schadenfalls. Nachstehend finden Sie eine Liste der
Informationen, die wir unter Umständen im Zusammenhang mit Ihrer Schadenmeldung benötigen.

                    ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                    EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                    Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
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Folgende dokumente müssen im leistungsfall eingereicht werden im zusammenhang mit schadenmeldungen beizubringende
dokumente

• Dokumente, die die Fakten nachweisen (ärztlicher Bericht, Sterbeurkunde, Krankenhausunterlagen, Polizeibericht). Diese
  Dokumente müssen den Zeitpunkt aufweisen, zu dem der Schadenfall eintrat, dessen Ursache, die Diagnose, frühere
  Unterlagen und Ereignisse und die jeweils verschriebene Behandlungsmethode.
• Das vom Versicherer benötigte Formular ist von dem ordnungsgemäß zugelassenen Arzt auszufüllen, der den Versicherten
  behandelt. Dieses Dokument wird nur in Fällen benötigt, in denen unzureichende medizinische Informationen zur Verfügung
  stehen.
• Originalrechnungen und/oder –quittungen für die gekaufte Reise.
• Nachweis des Versicherungsabschlusses.
• Originalrechnung für die Kosten, die durch den Reiserücktritt entstanden sind. Diese Rechnung muss von einem Dienstleister
  ausgestellt sein und eine Kostenaufgliederung und -beschreibung enthalten und außerdem muss eine Kopie der Allgemeinen
  Verkaufsbedingungen beigefügt sein.
• Vom Dienstleister ausgestelltes Originaldokument, durch das die Buchung storniert wird, und die Rechnung für die
  Stornierungskosten.
• Kopie der elektronischen Flugkarten. Es ist wichtig, dass diese den vollen Preis und die Tarifbedingungen (nicht
  erstattungsfähig, nicht übertragbar, unveränderbar, Vertragsstrafen, Flugklasse, etc.) aufweisen.
• Falls die Stornierung durch ein Ereignis verursacht wurde, das ein Familienmitglied betraf, muss der dokumentierte Nachweis
  der Beziehung zwischen dem Versicherten und dem betreffenden Familienmitglied erbracht werden (z.B. eine Fotokopie des
  “libro de familia” (Familienbuchs) oder die Geburtsurkunden der betreffenden Personen), sofern die entsprechenden
  Dokumente in dem Land vorliegen, in dem der Versicherte die Versicherung abgeschlossen hat.

Währung
Die Regulierung des Schadenfalls und die Auszahlung der in Frage kommenden Versicherungsentschädigung erfolgen in Euro.

Anspruchsabtretung
Im Anschluss an die Regulierung eines Schadenfalls im Rahmen dieses Abschnitts kann der Versicherer gemäß Artikel L. 121-
12 der französischen Versicherungsordnung sein Recht ausüben, im Namen des Versicherten gerichtlich gegen die andere
Partei vorzugehen, um die ausgezahlte Versicherungsleistung vollständig oder teilweise wiederzuerlangen.

Sonstige versicherung
Falls zum Zeitpunkt eines Schadenfalls, der zu einem Schadenanspruch gemäß dieser Versicherung führt, eine andere
Versicherungspolice in Kraft ist (gleichgültig, ob im Namen des Versicherten oder anderweitig), die denselben Schaden deckt (oder
bei Nichtvorhandensein dieser Versicherung decken würde), übernimmt der Versicherer nur den auf ihn entfallenden Anteil des
Schadens.

Verjährung / Zeitliche Begrenzung
Alle Artikel L. 114-1 der französischen Versicherungsverordnung sind alle Maßnahmen, die sich aus dieser Richtlinie
ergeben, zwei Jahre nach dem Ereignis verjährt, welches diese Maßnahmen verursacht hat. Allerdings, wird die
Verjährung beschränkt:
     I.         bei Nichtweitergabe, Auslassungen, betrügerische Falschdarstellung oder Falschdarstellung des Risikos.
          Dann gilt die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält;
    II.         Im Schadenfall; dann beginnt die Verjährung nur ab dem Zeitpunkt ab dem dieser den betreffenden
          Parteien bekannt geworden ist, wenn sie beweisen können, dass sie von diesen Tatsachen bis dahin nichts
          wussten.
          Wenn die Klage des Versicherten gegen den Versicherer aus Ansprüchen Dritter gegen den Versicherten erfolgt,
          beginnt die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Dritte eine Klage gegen den Versicherten
          einreicht oder dem Zeitpunkt zu dem der Versicherte Kompensationen an die Drittpartei auszahlt.

Gemäß Artikel L114-2 der französisch Versicherungsordnung, kann die Verjährungsfrist von den folgenden
gewöhnlichen Ursachen unterbrochen werden:
     I.      diese Ursachen werden im Artikel 2240 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches (French Civil Code)
        näher erläutert, wie beispielsweise eine gerichtliche Verfügung, eine Anerkennung des Schuldners des Rechts
        der Person, gegen die die Verjährungsfrist besteht, eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme
    II.      Einbezug von Experten nach einem Schadenfall
   III.      Einschreiben mit Rückschein gesendet vom Versicherer an den Versicherten in Bezug auf die Klage auf
        Zahlung einer Prämie und
  IV.        Einschreiben mit Rückschein gesendet vom Versicherten an den Versicherer in Bezug auf die Regulierung
        eines Anspruchs.

                     ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                     EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                     Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                     the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                     www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                       10/13
ZAHLUNGSMETHODE – FLUGRÜCKTRITTSANSPRÜCHE
Die potenzielle Entschädigung, zu der der Versicherte unter Umständen im Falle von Flugrücktrittsansprüchen gemäß
den Bedingungen dieser Versicherungspolice berechtigt ist, kann durch den Versicherer in Form der Ausgabe eines oder
mehrerer Gutscheine an den Versicherten erfolgen, und zwar auf der folgenden Basis:
Im Falle von Schadenansprüchen:
     A. deren Entschädigungen insgesamt nicht mehr als € 180,-- betragen, erfolgt eine entsprechende Barzahlung
         durch den Versicherer an den Versicherten;

    B. deren Entschädigungen insgesamt den obigen Betrag übersteigen, erfolgt die Regulierung durch den
       Versicherer in Form der Ausgabe von Gutscheinen an den Versicherten im vollen Wert der dem Versicherten
       gemäß der Versicherungspolice zustehenden Entschädigung oder, alternativ, durch eine Kombination von
       Gutscheinen und Barzahlungen, die insgesamt der dem Versicherten aufgrund der Versicherung zustehenden
       Entschädigung entspricht.

                  ACE European Group Limited, an Insurance Company registered in England and Wales, with registered offices at ACE Building, 100 Leadenhall Street London
                  EC3A3BP (the “Company”). This Policy is being entered into with the Spanish Branch of the Company, whose offices are at Francisco Gervás 13, 28020 Madrid.
                  Registered with the Madrid Registry of Trade and Companies, under Volume 19701, Book 0, Folio 1, Section 8, Sheet M346611, Companies Book. Authorised by
                  the General Directorate of Insurance, according to the Ministerial Order dated 13th May 1987, with Tax Identification (“NIF”) number W-0067389-G.
                  www.aceeurope.com. The Company is one of the Insurance and Reinsurance Companies belonging to the ACE Group.

                                                                                                                                                                    11/13
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