Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung 2021/22

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Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung 2021/22
Allgemeine Informationen
zur Schuleinschreibung 2021/22
Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung 2021/22
Gesetzliche Einschulungsbestimmungen
zum Schuljahr 2021/22 (BayEUG Art. 37)
1. Regulär schulpflichtig:

•   Alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden. (Tag
    der Geburt: 01. 10. 2014 bis 30. 09. 2015)
•   Alle Kinder, die bereits ein Jahr zurückgestellt wurden

2. Auf Antrag schulpflichtig:

•   Alle Kinder, die vom 01. 10. 2015 bis zum 31. 12. 2015 geboren sind, wenn zu
    erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht
    teilnehmen kann.
•   Möglichkeit der Beratung durch
    -> ErzieherInnen
    -> SchulpsychologInnen und BeratungslehrerInnen
    -> nach dem Screening durch die Lehrkräfte
Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung 2021/22
Gesetzliche Einschulungsbestimmungen
zum Schuljahr 2020/21 (BayEUG Art. 37)

3. Einschulungskorridor:
Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2021 sechs Jahre
alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr
später eingeschult wird.
• Die Schule steht den Eltern bei der Entscheidung mit Beratung und
    Empfehlung zur Seite.
• Eltern entscheiden frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten
    Schuljahr eingeschult wird.
• Wenn die Eltern eine spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis
    spätestens 12. April 2021 (Stichtag) dies der jeweiligen Sprengelschule
    schriftlich mitteilen.
• Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
    Ohne eine solche Erklärung wird das Kind im September ganz normal
    schulpflichtig.
Gesetzliche Einschulungsbestimmungen
zum Schuljahr 2020/21 (BayEUG Art. 37)

4. Vorzeitige Einschulung:
Alle Kinder, die ab dem 01. 01. 2022 sechs Jahre alt werden.
(Geburtstag ab 01. 01. 2016)
• Schulpsychologisches Gutachten erforderlich(5) 1Ein Antrag auf
   vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist
   spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.2Die
   Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind
   nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden. GrSo §2
• Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
Gesetzliche Einschulungsbestimmungen
zum Schuljahr 2020/21 (BayEUG Art. 37 (2))

 5. Zurückstellung:
 „Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann
 für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt
 werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein
 Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 5 am
 Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll
 vor der Aufnahme des Unterrichts verfügt werden. (…)“
 -> Eine Zurückstellung kann nur einmalig und nur für die Dauer von
 einem Jahr erfolgen.
 -> Sie ist pädagogisch und psychologisch in der Aussicht begründet,
 dass das Kind im Laufe des Jahres schulbereit wird.
 -> Entscheidung liegt bei der Schulleitung
Gesetzliche Bestimmungen
(BayEUG Art. 37, BayEUG Art. 41, GrSo §2)

 • Eltern sind verpflichtet, ihr schulpflichtiges Kind an einer
   öffentlichen oder ersatzweise privaten Grundschule (z.B.
   Montessori) anzumelden.

 • Die Grundschule nimmt ein Kind auf, das „schulfähig“ ist
   (Schulfähigkeitskriterien, Bestimmungen des BayEUG und der
   GrSo)

 • Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet letztlich die
   Schulleitung. Diese Regelung gilt für reguläre Einschulungen,
   Zurückstellungen und vorzeitige Einschulungen.
Organisation der Einschreibung

 Ob die Einschreibung in diesem Jahr in Präsenz stattfinden
 kann oder ersatzweise auf anderem Weg ablaufen wird, ist
 abhängig von der Infektionslage.

 Die aktuellen Informationen dazu entnehmen Sie bitte
 regelmäßig unserer Homepage.
Termine der Einschreibung

 Falls eine Einschreibung in Präsenz möglich ist:

             Dienstag, 16. März 2021
   Sie würden in diesem Fall vorab Informationen dazu und
  einen Termin am Vor- oder Nachmittag von uns bekommen,
     zu dem sie mit Ihrem Kind an der Schule erscheinen.

              Einschreibetag - Gruppenscreening
Unterlagen für die Einschreibung

 • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (Pass)
 • Statt Bescheinigung des Gesundheitsamtes:
  Nachweis über Früherkennungsuntersuchung (U9)
  Nachweis Masernschutz (gelbes Impfbuch oder Nachweis der
   Immunität gegen Masern)
 • ggf. Taufschein
 • ggf. Antrag Religionsunterricht
 • ggf. Sorgerechtsbeschluss
 • ggf. Zurückstellungsbescheid
 • ggf. Gastschulantrag
Betreuungsmöglichkeiten nach dem Unterricht

1. Hort
•   außerhalb des Schulgebäudes
•   Betreuung täglich (Montag – Freitag, 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr)
•   unterschiedliche Buchungszeiten
•   warmes Mittagessen möglich
•   Hausaufgabenbetreuung
•   Betreuung in den Schulferien am Vormittag
•   Betreuungsangebot kostenpflichtig
•   persönliche Anmeldung

www.freising.de/lebenwohnen/bildung/kindertageseinrichtungen
Betreuungsmöglichkeiten nach dem Unterricht

2. Offene Ganztagsschule (OGTS)

• Die aktuellen Informationen zur Offenen Ganztagsschule
  entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
• Dort finden Sie auch die Formulare zur Anmeldung.
• Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist und
  letztlich je nach Dringlichkeit und Härtefall eine Entscheidung über
  die Aufnahme getroffen wird.
Was sollen Kinder für einen erfolgreichen
                 Schulanfang mitbringen?

Die im Folgenden genannten Voraussetzungen und Fähigkeiten sind für
den Schulstart wichtig. Diese können Sie bereits spielerisch zu Hause
fördern.
Kognitive Fähigkeiten

Sprachliche Ausdrucksfähigkeit

       Sprachanlässe bieten
       (Bücher, Bilderbücher, Lieder, Reime)

Optische Wahrnehmungsfähigkeit

       Bilder und Formen unterscheiden können
       (Memory, Suchbilder, Lego)
Akustische Wahrnehmungsfähigkeit

      Bewusstes Zuhören fördern
      (Vorlesen, Hörspiele)

Merkfähigkeit

       Anweisungsverständnis fördern, Gedächtnis schulen
       (Memory, Spiel: „Ich packe meinen Koffer“)

 Mengenerfassung

        Würfelspiele, Zählen…
Körperlich-gesundheitliche Voraussetzungen

Körperliche Entwicklung

        Bei Auffälligkeiten bitte Angebote wahrnehmen
        (Logopädie, Ergotherapie)

Grobmotorische Voraussetzungen

       Schulung der Koordination und Kondition
       (Ballspiele, Gleichgewichtsübungen, verschiedene
       Aktivitäten im Freien)
Feinmotorische Voraussetzungen

       Schulung feinmotorischer Fähigkeiten
       (malen, kleben, schneiden, formen, richtige Stifthaltung!)
Sozial-emotionale Voraussetzungen

Selbstkompetenz

      Schulung der Selbstständigkeit bei alltäglichen Aufgaben
     Förderung des Selbstbewusstseins
     (Lob, eigene Persönlichkeit d. Kindes akzeptieren)

Sozialkompetenz

     Regeln einhalten => Brettspiele spielen, auch mal verlieren
     können, Rücksicht nehmen, Kompromisse eingehen, Konflikte
     bewältigen!
Was können Eltern tun, um den Schulanfang Ihres
        Kindes erfolgreich zu gestalten?

• Kümmern Sie sich um Ihr Kind, nehmen Sie ihm aber nicht seine Pflichten ab.
• Lernen ist ein aktiver Prozess. Zeigen Sie Interesse am Lernprozess Ihres Kindes.
• Verstehen Sie sich als Partner der Schule und als Partner Ihres Kindes.
• Regeln Sie die Lernumgebung Ihres Kindes (Ort, Zeit, Regelmäßigkeit, Motivation).
• Hausaufgaben sollte Ihr Kind selbstständig anfertigen. Feedback durch die Eltern
  wäre wünschenswert.
• Angemessene Kritik oder Korrektur muss vom Kind "verkraftet" werden können.
• Lösen Sie nicht die Konflikte Ihres Kindes, sondern helfen Sie ihm, diese
  selbst zu lösen.
• Motivieren Sie Ihr Kind durch maßvolles Lob.
Schule

                  Vertrauen

             Gesprächsbereitschaft

Elternhaus                           Kinder
Wir wünschen Ihrem Kind
   viel Freude und Erfolg an unserer Schule!

Das Kollegium der Paul-Gerhardt Schulen Freising
               www.pg-schule.de
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