Amtliches Bekanntmachungsblatt - Gemeinde Ostseebad Binz

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Amtliches Bekanntmachungsblatt - Gemeinde Ostseebad Binz
Amtliches
Bekanntmachungsblatt
28. Jahrgang   Nr. 7   03. Juli 2020

  Gemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Gemeinde Ostseebad Binz
Seite 2                    Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz

Inhaltsverzeichnis

1864. Bekanntmachung                                                        Seite 3
      Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 11. Sitzung der
      Gemeindevertretung vom 4.6.2020

1865. Bekanntmachung                                                        Seite 7
      Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Hauptausschusses
      vom 15.6.2020

1866. Bekanntmachung                                                        Seite 9
      Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Dringlichkeits-
      sitzung der Gemeindevertretung vom 30.6.2020

1867. Bekanntmachung                                                      Seite 10
      Öffentliche Auslegung des Entwurfes des einfachen Bebauungsplans
      mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 45 „Klünderberg – Quartier an der
      Kirche“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht
      der Gemeinde Ostseebad Binz

1868. Bekanntmachung                                                   Seite 13
      Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Satzung
      über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz

1869. Bekanntmachung                                                        Seite 14
      Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl
      am 26.5.2019

Informationen der Gemeinde Ostseebad Binz – Kurverwaltung
Baustart zur Erneuerung der Binzer Seebrückenbeleuchtung                    Seite 15
Veranstaltungsreihe                                                         Seite 16
Ferienhits für Binzer Kids                                                  Seite 18

Altersjubiläen aus Binz und Prora im Juli 2020                              Seite 19
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1864. Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer 11. Sitzung am 4.6.2020 nachfolgende Beschlüsse
gefasst: Die Niederschriften von öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ih-
rer Ausschüsse sind während der Öffnungszeiten im Sachgebiet Sitzungsdienst oder unter
https://gemeinde-binz.de/gemeinde/politik/sitzungsdienst/sitzungskalender/ einzusehen.

Beschluss-Nr. 266-10-2020
Die Gemeindevertretung folgt den Anträgen und stimmt der Änderung der Tagesord-
nung zu. Die TOP 11 (Einwohnerantrag) und der TOP 24 (Antrag zur Stundung einer
Gewerbesteuer) werden von der Tagesordnung genommen.

Beschluss-Nr. 267-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 die Niederschrift der
Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.04.2020 – öffentlicher Teil.

Beschluss-Nr. 268-10-2020
Die Gemeindevertretung wählt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 Herrn Marvin Müller als
Mitglied in den Tourismusausschuss.

Beschluss-Nr. 269-10-2020
Die Gemeindevertretung wählt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 Herrn Detlev Falk als sach-
kundigen Einwohner in den Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt.

Beschluss-Nr. 270-10-2020
Die Gemeindevertretung wählt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 Herrn René Maske als
Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.

Beschluss-Nr. 271-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 06.04.2020 den Grundsatzbe-
schluss zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Eigenbetrieb Binzer Bucht Tou-
rismus und dem Fremdenverkehrsverein Binz e.V.,
     1. dass der Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus die Möglichkeiten der gewerbli-
         chen Vermietung von Räumlichkeiten im Besucherzentrum Haus des Gastes an
         den Fremdenverkehrsverein Binz e.V., prüft. Geprüft werden sollen unter anderem
         Raumkonzept, Kosten, Aufwendungen, Laufzeit sowie sonstige mietvertragliche
         Bedingungen.
     2. Der Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus wird beauftragt, einen Mietvertrag recht-
         lich vorzubereiten.
     3. Der Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus wird verpflichtet, den Tourismusaus-
         schuss und die Gemeindevertretung über den jeweiligen Stand zu informieren.
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     4. Der Eigenbetrieb Kurverwaltung Binzer Bucht wird verpflichtet, vor Abgabe rechts-
         verbindlicher Entscheidungen die Beschlussfassung der Gemeindevertretung her-
         beizuführen.

Beschluss-Nr. 272-10-2020
Die Gemeindevertretung Binz beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020, den Hauptaus-
schuss zu legitimieren, in seiner Sitzung am 15.06.2020 den Beschluss zur Vergabe einer Bau-
leistung aus dem Bauvorhaben: „Neugestaltung der Seebrückenbeleuchtung mittels LED“ in
der Gemeinde Ostseebad Binz, hier: Los 1: Kraftstrom und LED-Beleuchtung, zu fassen.

Beschluss-Nr. 273-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020, dass Nutzungsan­
träge – Wohnen zu Ferienwohnen – im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplanes Nr. 39 „Wohnen am Potenberg“ für die Zeit bis zu dessen Rechtskraft und
in Bezug auf die noch geltende Veränderungssperre, einheitlich durch die Verwaltung
abzulehnen sind.

Beschluss-Nr. 274-10-2020
Die Gemeindevertretung Binz beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020, den Hauptaus-
schuss am 15.06.2020 zu legitimieren, den Beschluss zur Vergabe einer Bauleistung aus
dem Bauvorhaben: „Putbuser Straße/Strandpromenade – Schadstellenbeseitigung“, in
der Gemeinde Ostseebad Binz zu fassen.

Beschluss-Nr. 275-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020, nach durchgeführtem
2-stufigen Vergabeverfahren das Grundstück MZO-BF 1-02/2019 „Seniorenwohnen“, den
Hauptausschuss zu legitimieren, den Beschluss zum verhandelten Kaufvertrag zu fassen.

Beschluss-Nr. 276-10-2020
Die Gemeindevertretung erteilt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 das Einvernehmen für den
Landesschulversuch „Inklusion“ an der Regionalen Schule Binz.

Beschluss-Nr. 277-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 die Annahme von
Geldspenden zur Sicherung der Essenversorgung durch den IFA-Ferienpark von Kindern
aus Binz während der Zeit der Schließung von Kita und Schulen auf Grund des Corona-
Virus von:

• Yvonne Heyden                                                                100,00 EUR
• Kerstin und Andreas Kassner                                                  100,00 EUR
• Willi Baland                                                                 150,00 EUR
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• Sabine Richter                                                         200,00 EUR
• Kubbe Blümke Dachdecker GmbH                                           250,00 EUR
• Sander Touristik                                                       500,00 EUR
• Kabel TV-Binz GmbH & Co. KG                                          1.000,00 EUR
• Manfred und Katrin Leisge                                              100,00 EUR
• Schmuck-Vitrine S H-A R Friedrichs GbR                                 100,00 EUR
• Armin Leisge                                                           100,00 EUR
• NM Hotelmanagement GmbH (Herr Müller)                                  200,00 EUR
• Andreas Heyden                                                         300,00 EUR
• Arne und Daniela Kurowski                                              500,00 EUR
• Jürgen Breuer                                                        1.000,00 EUR
• Michael Dittert                                                        150,00 EUR
• Engel und Völkers GmbH                                                 500,00 EUR
• Peter Löw                                                            1.500,00 EUR
• Frederick von Eick und Polwitz                                         100,00 EUR
• Christian Schröder                                                     100,00 EUR
• Loev - Vela Binz GmbH                                                  100,00 EUR
• Thomas Motczinski                                                      150,00 EUR
• Vela Hotels AG                                                         150,00 EUR
• Pommersche Volksbank                                                   250,00 EUR
• Yvonne Lange                                                           100,00 EUR
• Mozart Pensions GbR                                                    100,00 EUR
• Omas Küche Binz Gastronomie Gesellschaft mbH i.G.                      500,00 EUR
• HL Eins Bekleidung GmbH (Camp David Soccx)                             100,00 EUR
• Beachvolleyballteam Sprenger / Schneider                               170,00 EUR

Beschluss-Nr. 278-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 die Annahme von
Geldspenden zur Sicherung der Essenversorgung durch den IFA-Ferienpark von Kindern
aus Binz während der Zeit der Schließung von Kita und Schulen auf Grund des Corona-
Virus von:

• Jürgen Breuer                                                       1.000,00 EUR
• Inselbogen Immobilienmanagement GmbH & Co. KG                      1.000,00 EUR
• Klaus Prokop- Primus PRIMUS Immobilien AG                           1.000,00 EUR
• Scheven Consult GmbH                                                1.000,00 EUR
• Bauart GmbH                                                         3.500,00 EUR

Beschluss-Nr. 279-10-2020
Die Gemeindevertretung folgt dem Antrag der Fraktion „aus der Mitte“, die Lottum-
straße und die Proraer Straße aus der 7,5 t Regelung zur Sperrung von Kraftfahrzeugen
Seite 6                     Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz

herauszunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zufahrt über die Saison sicherzu-
stellen. Es sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten, um langfristig die Probleme zu lösen.

Beschluss-Nr. 280-10-2020
Die Gemeindevertretung folgt dem Antrag der Fraktion „BfB – Bürger für Binz“, die Ver-
waltung der Gemeinde Ostseebad Binz mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Binzer und
Proraer Gastronomen für das Jahr 2020 von der Bezahlung der Sondernutzungsgebühren
für die Nutzung der Freiflächen befreit werden können. Die Verwaltung wird beauftragt,
auf die Binzer und Proraer Gastronomen zuzugehen und eine Ausweitung und / oder Neu-
einrichtung von Gastronomie-Freiflächen kurzfristig zu ermöglichen.

Zur Gegenfinanzierung sind mögliche Wege durch die Verwaltung aufzuzeigen. Das Prü-
fungsergebnis der Verwaltung ist zur Sitzung des Hauptausschusses am 15.06.2020 als
Tischvorlage zu reichen. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt ist aufzunehmen.

Beschluss-Nr. 281-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020, aufgrund der Co-
rona-Pandemie zu prüfen, die Fremdenverkehrsabgabe 2020 insgesamt oder teilweise
in einer Größenordnung von 60 % zu erlassen. Die Kurverwaltung wird dazu bis zur
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung mit der Prüfung und der Ausarbeitung von
Lösungsvorschlägen beauftragt.

nichtöffentlicher Teil

Beschluss-Nr. 282-10-2020
Die Gemeindevertretung bestätigt in ihrer Sitzung am 04.06.2020 die Niederschrift der
Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.04.2020 – nichtöffentlicher Teil.

Beschluss-Nr. 283-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020, dem Antrag auf
Stundung der Gewerbesteuern für das Jahr 2017 bis zum 31.12.2020 zuzustimmen.

Beschluss-Nr. 284-10-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.06.2020, nach durchgeführ-
tem Konzeptverfahren des Grundstücks MZO-BF 2-02/2019, mit einer Fläche von ca.
3.036 m² zur Bebauung mit innovativem Geschosswohnungsbau für alle Generationen
(Dauerwohnen ohne Beherbergung), der SGI Development zu veräußern.

gez. Mario Kurowski
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz                 Seite 7

1865. Bekanntmachung

      Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Hauptausschusses
                              vom 15.6.2020

– öffentlicher Teil –

 Beschluss-Nr. 22-06-2020
 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.05.2020 –
­öffentlicher Teil.

Beschluss-Nr. 23-06-2020
Beschluss zur Annahme des Angebotes der Firma HSH zur Änderung und Neu-
anschaffung Software für die Sachgebiete Meldestelle, Gewerbe, Fundbüro und
Fischerei.

Beschluss-Nr. 24-06-2020
Beschluss zur Annahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 EUR für die Finan-
zierung des Seniorenchores.

– nichtöffentlicher Teil –

Beschluss-Nr. 25-06-2020
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.05.2020 –
nichtöffentlicher Teil.

Beschluss-Nr. 26-06-2020
Beschluss zur Vergabe der Bauleistung – hier: Generalunternehmerleistung „Erneue-
rung LED Beleuchtung und Kraftstrom Seebrücke Binz im Rahmen einer Legitimation
durch die Gemeindevertretung – Auftragswert: 321.117,93 EUR brutto.

Beschluss-Nr. 27-06-2020
Beschluss über die Zustimmung zu einem Antrag auf Stundung der Gewerbe-
steuern.

Beschluss-Nr. 28-06-2020
Beschluss über die Zustimmung zu einem Antrag auf Stundung der Grundsteu-
ern.
Seite 8                     Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz

Beschluss-Nr. 29-06-2020
Beschluss über die Vergabe einer Bauleistung aus dem Bauvorhaben: Putbuser ­Straße /
Strandpromenade – Schadstellenbeseitigung in der Gemeinde Ostseebad Binz im
­Rahmen einer Legitimation durch die Gemeindevertretung.

Axel Behrens
stellv. Vorsitzender des Hauptausschusses
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz                   Seite 9

1866. Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Dringlichkeitssitzung am 30.6.2020 nachfolgen-
den Beschluss gefasst: Die Niederschriften von öffentlichen Sitzungen der Gemein-
devertretung und ihrer Ausschüsse sind während der Öffnungszeiten im Sachgebiet
Sitzungsdienst oder unter https://gemeinde-binz.de/gemeinde/politik/sitzungsdienst/
sitzungskalender/ einzusehen.

Beschluss-Nr. 285-12-2020
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 30.6.2020 die 1. Änderungs-
satzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad
Binz.

gez. Dietrich Tomschin
1. stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung
Seite 10                    Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz

1867. Bekanntmachung

     Öffentliche Auslegung des Entwurfes des einfachen Bebauungsplans
                          mit örtlichen Bauvorschriften
                 Nr. 45 „Klünderberg – Quartier an der Kirche“
        als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht
                         der Gemeinde Ostseebad Binz

Die Gemeindevertretung Binz hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 die Aufstellung über
den einfachen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 45 „Klünderberg –
Quartier an der Kirche“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht
der Gemeinde Ostseebad Binz beschlossen.

Plangebiet
Das Plangebiet umfasst einen bebauten Bereich westlich der Straße Klünderberg, nörd-
lich der Einmündung der Zinglingstraße. Das Plangebiet wird durch das Gebäude der
katholischen Kirche geprägt.
Das Plangebiet ist knapp 0,5 ha groß und wird begrenzt
		 - im Norden durch eine Tennisanlage bzw. dessen Zufahrt,
		 -    im Westen und Süden durch die angrenzende Wohnbebauung bzw. den
         ­Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Wohnbebauung Zinglingsberg
          Mitte“ sowie die Straße Zinglingsberg,
		 - im Osten durch die Straße Klünderberg.

Planungsziel
Der ca. 0,5 ha große Bereich wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26
„Wohnbebauung Zinglingsberg Mitte“ ausgespart, da anders als bei den damals über-
planten Quartieren im Plangebiet die Wohnnutzung nur eine ergänzende Rolle spielt.
Prägend sind insgesamt Gemeinbedarfsnutzungen (Kirche, Gemeindehaus), Beherber-
gung (Pension) und sonstige gewerbliche Nutzungen. Mit dem Bebauungsplan soll die
zukünftige Entwicklung des Plangebiets v.a. hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung
gesteuert werden. Dabei soll ein Mindestanteil für die (Dauer)Wohnnutzung gesichert
und ein Kippen in ein rein touristisch genutztes Gebiet verhindert werden.
Zudem soll die aufgelockerte Einzelhausbebauung mit maßstäblichen Einzelbaukörpern
(d.h. ortsspezifische Gebäudelängen) und damit maßvoller baulicher Dichte gegen eine
allzu starke bauliche Verdichtung gesichert werden.

Auswirkungen/ Eingriffe
Da es sich beim Plangebiet um einen vollständig bebauten Bereich handelt, wird der
Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im be-
schleunigten Verfahren aufgestellt. Mit einer Geltungsbereichsfläche von insgesamt nur
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz                      Seite 11

knapp 0,5 ha wird der Grenzwert nach § 13 (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 qm
zulässiger Grundfläche sicher deutlich unterschritten. Durch die angestrebten Planungs-
ziele ist ersichtlich, dass der einfache Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht un-
terliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Bst. b genannten
Schutzgüter ist nicht gegeben. Des Weiteren bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schwe-
ren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten wä-
ren. Störfallbetriebe sind im Gemeindegebiet nicht vorhanden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt nach § 3 Abs.2 BauGB vom

                              15.07.2020 – 20.08.2020

in der Gemeindeverwaltung Binz, 18609 Ostseebad Binz, Jasmunder Straße 11, 1 ­ . OG,
Bauamt, Vorbereich Büro 106 – 109, während der Dienststunden öffentlich aus.

Während o.g. Zeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder
während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden.

Die Dienststunden sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag		 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag					                  08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag					08.00 – 12.00 Uhr

Der Plan und die Begründung sind im Internet unter folgender Adresse einzusehen:
https://gemeinde-binz.de/gemeinde/verwaltung/fachaemter/planenundbauen/ortspla-
nung-i/bauleitplanung/bekanntmachungen-zur-bauleitplanung.

Ostseebad Binz, den 03.07.2020

gez. Schneider
Bürgermeister

(siehe Planübersicht – Geltungsbereich Seite 12)
Seite 12                Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz

Planübersicht – Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans mit örtlichen
Bauvorschriften Nr. 45 „Klünderberg – Quartier an der Kirche“ der Gemeinde
Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz                                     Seite 13

1868. Bekanntmachung

    1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe
                     in der Gemeinde Ostseebad Binz

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13.7. 2011 (GVOBl. M-V S. 777) geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.7.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1,2,11
und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in
der Fassung vom 12.4. 2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 9. 4. 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 179) wird nach Beschlussfassung
der Gemeindevertretung am 30.6.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Binz erlassen:

                                              Artikel 1

Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz
(Kurabgabensatzung) vom 9.9.2019 wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Abs. 6 „ Höhe der Kurabgabe“ wird wie folgt neu gefasst:
„ (6) Die Kurabgabensätze beinhalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.“

                                             Artikel 2
                                           Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Ge-
meinde Ostseebad Binz tritt rückwirkend zum 1.7.2020 in Kraft.

Ostseebad Binz, den 3.7.2020

gez. Schneider
Bürgermeister

Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese
entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vom
13.7.2020 (GVOBl. M-V S. 777) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.7.2019 (GVOBl. M-V S. 467)
nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von
Anzeige-, Genehmigungs-und Bekanntmachungsvorschriften.
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1869. Bekanntmachung

                  Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin
                     für die Kommunalwahl am 26.5.2019

Frau Heike Reetz (CDU) legte zum 4.6.2020 ihr Mandat nieder.

Als Nachrücker erhält Herr Andreas Hennig (CDU) ab 16.6.2020 einen Sitz in der
­Gemeindevertretung Ostseebad Binz.

Gegen die Feststellung der Wahlleitung ist entsprechend § 46 Landes- und Kom-
munalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Anwendung des § 35
LKWG M-V der Einspruch zulässig.

gez. Steffi Michalski
Wahlleiterin
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Baustart zur Erneuerung der Binzer Seebrückenbeleuchtung am 1. Juli

Im vergangenen Jahr feierte die Binzer Seebrücke ihr 25jähriges Silber-Jubiläum. In die-
sem Sommer nun erhält die 370 Meter lange Flaniermeile über dem Meer eine neue Be-
leuchtung. Statt der bisherigen weißen Kugellampen werden künftig LED-Lichtbänder
unterhalb des Handlaufs für die sichere Ausleuchtung der Seebrücke sorgen.
Bereits am 1. Juli beginnen die ersten Kabelverlegearbeiten unterhalb der Seebrücke.
Dazu werden Strandbereiche unter der Seebrücke zeitweilig gesperrt. Das Passieren der
Baustelle ist jedoch jederzeit möglich.
Oben auf der Seebrücke starten die Bautätigkeiten voraussichtlich am 20. Juli. Jeweils
montags bis freitags wird sie dafür morgens von 5:00 bis 9:30 Uhr voll gesperrt. Nach
9:30 Uhr ist die Seebrücke wieder für Spaziergänger und Passagiere der Ausflugsschif-
fe zugänglich, nur im Bereich der Bauarbeiten gibt es Teilsperrungen. Das Bauprojekt
umfasst neben dem Einbau neuer LED-Lichtbänder an den Handläufen und dem Rück-
bau der bisherigen Beleuchtung auch die Erneuerung der Stromversorgung entlang der
Brücke.
Am Seebrückenkopf bekommt außerdem die Webcam eine neue Befestigung und Aus-
richtung, um künftig wieder das eindrucksvolle Binz-Panorama ins Internet zu übertra-
gen. Die gesamte Baumaßnahme wird etwa zwei Monate dauern.

                 Foto: Binz_Seebruecke_Nacht.jpg (Bildtext: Die Binzer Seebrücke am Abend; Copyright: KV Binz/Christian Thiele)
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Veranstaltungsreihe der Gemeinde Ostseebad Binz – Kurverwaltung

Kulturkutter Binz – Theater, Comedy und Literatur für Kinder und Erwachsene
vom 29. Juni bis 31. August im Kurpark Binz
Er macht wieder fest im Kurpark von Binz: der Kulturkutter. Vom 29. Juni bis 31. August
ist auf der kleinen, maritimen Bühne unter schattigen Bäumen ein unterhaltsames Pro-
gramm jenseits von Schunkelliedern und Seemannsgarn zu erleben, mit einer gewissen
Prise Comedy und Musik, mal wild, mal weise, mal für Kinder und natürlich auch für
Erwachsene. Auf den hölzernen Planken des Kulturkutters sind immer montags und
mittwochs um 16:30 Uhr Geschichten und Märchen für Kinder zu erleben. Theater,
Comedy und Literatur stehen jeden Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr auf dem
Programm.

Barfuß-Konzerte am 3. Juli am Strand Höhe Dünenübergang 7 und am 4. Juli
am Strand unterhalb des Kurplatzes, jeweils um 19:00 Uhr
Konzertgenuss mal anders: Barfuß im Sand, mit der Ostsee im Rücken und Wind im
Haar. Im Juli und August erklingen jeden Freitag- und Samstagabend ab 19:00 Uhr am
Binzer Strand kleine musikalische Perlen. Gespielt wird am Freitag Höhe Dünenüber-
gang 7 beim Badekarren und samstags am Strand unterhalb des Kurplatzes.
Zum Auftakt gibt es am 3. und 4. Juli den Klang von Gitarre und Mundharmonika sowie
Gesang von Marcus 2.0 zu hören. Seit 1998 ist Marcus live als Solist unterwegs und
begeistert seine Zuhörer mit Hits von Westernhagen über Chris Rea bis Billy Idol. Sein
Repertoire reicht von Ostrock bis Nordisch-Frisch.

Kurkonzert am 6. Juli um 16:00 Uhr auf dem Kurplatz
Im Musikpavillon auf dem Binzer Kurplatz kehrt wieder Leben ein. Ab Ende Juni sind
hier regelmäßig Künstler live und open-air zu erleben. Das Programm aus geistlicher
und weltlicher Musik, das jeweils um 16:00 Uhr beginnt, ist vielfältig: Von Schubert bis
Dvorak, von Barock bis Dixieland. Die Veranstaltungsreihe findet in Kooperation mit
der Evangelischen Kirche Binz statt. Ab 29. Juni sind in der Kirche in der Bahnhofstraße
jeden Montag und Donnerstag Kirchenkonzerte zu erleben, kostenfrei gegen eine an-
gemessene Spende. Bei den Kurkonzerten auf dem Kurplatz präsentieren die Musiker
jeweils Ausschnitte ihres Programms.
Am 6. Juli um 16:00 Uhr sind „Les Connaisseurs“ zu Gast, ein Saxophontrio für Ken-
ner und Genießer. Zum Ensemble gehören Rainer Hanke (Altsaxophon), Achim Kleiner
(Baritonsaxophon) und Gert Anklam (Sopransaxophon). Zum Kurkonzert präsentieren
sie Ausschnitte aus ihrem breiten Repertoire, das Tangos, Pop und bekannte Jazzstücke,
aber auch Eigenkompositionen und Klassiker der Saxophonliteratur umfasst. Wer am
Nachmittag neugierig geworden ist und mehr von „Les Connaisseurs“ hören möchte,
kann ab 20:00 Uhr in der Evangelischen Kirche Binz das Abendkonzert des Saxophon-
trios besuchen.
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz                                       Seite 17

6. und 8. Juli jeweils um 16:30 Uhr |
Kindertheater: Auf Zeitreise mit Mimi & Krax

Maus Mimi und Rabe Krax sind die Helden der Erlebnisausstellung im Nationalpark-Zen-
trum Königsstuhl. Sie stehen am 6. und 8. Juli im Mittelpunkt einer Bücher-Zeitreise für
Kinder, die um 16:30 Uhr beginnt. Aus den ursprünglichen Hörspieltexten der Autorin
und Regisseurin Monika Bach, die unter anderem für die Fernsehsendungen Löwen-
zahn, Rappelkiste und Moskito tätig war, hat die Stralsunder Autorin Janet Lindemann
ein Buch gemacht: „Auf Zeitreise mit Mimi und Krax – Unterwegs im Nationalpark
Jasmund“. Aus den abenteuerlichen Geschichten der beiden Waldbewohner liest sie
auf dem Kulturkutter vor. Mimi und Krax beginnen ihre Zeitreise in einer Zeitschleuse.
Weiter geht es durch das warme Kreidemeer bis zur Eiszeit, die riesige Gletscher her-
vorbrachte. Sie hören wundersame Geräusche aus der Ostsee und von den Tieren, die
in ihr leben, lauschen Wellen, die über Feuersteine rollen. Es krabbelt an der nächsten
Station ihrer Reise, einer Wiese. Hier ist Verweilen und Lauschen angesagt. Wasser
versickert im Boden und tritt in einem kleinen Bach wieder hervor. Mimi und Krax erleb-
ten die alten Buchenwälder, Urgewalten wie Blitz und Donner, den Lebenszyklus, das
Werden und Vergehen von Bäumen, Nationalparks und die Jahreszeiten. Das Programm
dauert etwa 45 Minuten und ist für Kinder ab vier Jahre geeignet.

Binz singt am 8. Juli um 17:30 Uhr auf dem Kurplatz
Nicht nur Schokolade löst Glücksgefühle aus, auch schöner Gesang. Zur Veranstaltungs-
reihe „Binz singt“ sind Urlauber und Einheimische eingeladen gemeinsam mit dem Min
Hart Chor Binz auf dem Kurplatz zu singen. Erster Termin ist der 8. Juli um 17:30 Uhr.
„Wir haben uns im September 2018 gegründet und sind ein moderner Familienchor,
in dem alle Generationen vertreten sind“, sagt der Leiter Ulf Tode. „Min Hart“ kommt
aus dem Plattdeutschen und bedeutet „mein Herz“. Und mit Herz sind sie dabei – vom
Arzt bis zur Oma. Organisiert ist der Chor im Schul- und Sportverein der Grundschu-
le Binz – im Verein Küstenkinder. Wer bei „Binz singt“ auf dem Kurplatz mitmachen
möchte, kann das ohne Probe, Hauptsache aus voller Kehle und mit großem Spaß. Die
Refrains von „Kling Klang“ oder „Major Tom“ sind schnell im Ohr und die Titelliste für
„Binz singt“ ist bunt gemixt – vom Maffay-Song „Ich wollte nie erwachsen sein“ bis
hin zu „80 Millionen“ von Max Giesinger oder „Für mich soll´s rote Rosen regnen“ von
Hildegard Knef in der Version der Rockband Extrabreit. Und natürlich darf dieser Hit von
Queen nicht fehlen: „We will rock you“.

Zur Sicherheit der Gäste und Künstler gelten bei den Konzerten die aktuellen Vorgaben für Veranstaltungen.
So sind sowohl Veranstaltungsfläche als auch Teilnehmerzahl begrenzt. Am Einlass werden die Kontaktdaten
jedes Besuchers aufgenommen. Ein Mund-Nasen-Schutz wird empfohlen. „Eintrittskarte“ für das Konzert ist
die Binzer Bucht Card bzw. die Einwohnerkarte. Info: Gemeinde Ostseebad Binz – Kurverwaltung, Heinrich-
Heine-Straße 7, Tel. 038393 148148, binzer-bucht.de
Seite 18              Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz

     Ein Gemeinschaftsprojekt der Binzer Schulvereine
     „SSV 91 Binz e.V.“ und „Küstenkinder e.V.“ mit
     Unterstützung des Landkreises Vorpommern-Rügen,
     der Gemeinde Ostseebad Binz und vielen
     ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
     Die Kinder aus Binz und Prora erwartet ein buntes und
     abwechslungsreiches Programm in den Ferien.
     Anmeldung erfolgen über die Küstenkinder-App.
     Weitere Informationen zu den Ferienhits für Binzer Kids
     gibt es unter www.küstenkinder-binz.de
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                               Altersjubiläen aus Binz und Prora
                                            Juli 2020

01.07.    Erika Leim                      70
          Günter Ohrmann                  70
08.07.    Monika Littwin                  70
10.07.    Wolfgang Reuter                 70
13.07.    Siegfried Berkulin              70
14.07.    Günther Müller                  85
15.07.    Klaus Urbasik                   70
17.07.    Rosita Damerow                  75
18.07.    Klaus Grünewald                 70
22.07.    Birgitt Kühn                    70
23.07.    Ingelore Himburg                85
          Roland Teichmann                70
          Felice Pawlak                  103
24.07.    Reinhard Peitzsch               70
27.07.    Marion Stein                    70
          Monika Ziegenbein               75
28.07.    Vera Biedermann                 70
30.07.    Marion Bernhagen                70
          Peter Limpert                   80

Die Gemeindeverwaltung gratuliert.
Ein persönlicher Besuch an diesem Tag durch den Bürgermeister oder Mitarbeiter der Gemeinde­
verwaltung erfolgt zum 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und weitere Geburtstage, sowie
Ehejubiläen: 50., 60., 65. Hochzeitstag.

                                               Impressum
                     Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz
     Herausgegeben von der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz · Jasmunder Straße 11 · 18609 Ostseebad Binz
                            Telefon (038393) 3740 · E-Mail: post@gemeinde-binz.de
                                        · Erscheinungsweise: nicht regelmäßig
           · Bezugsmöglichkeit: Abholung im Amt oder im Abonnement bei der Gemeindeverwaltung Binz
                 · Veröffentlichung unter https://gemeinde-binz.de/gemeinde/aktuelles/amtsblaetter/
         Gesamtherstellung: GAMPE. print + packaging · Tilzower Weg 47 · 18528 Bergen auf Rügen
                                             www.gp-p.com

                   Titelfoto mit freundlicher Genehmigung von Mirko Boy · www.ruegenfotos.de
Seite 20   Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz
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