Angewandte Ethik Trägerübergreifendes Fortbildungsprogramm 2021

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Angewandte Ethik Trägerübergreifendes Fortbildungsprogramm 2021
Angewandte Ethik
        Trägerübergreifendes
Fortbildungsprogramm 2021
Angewandte Ethik Trägerübergreifendes Fortbildungsprogramm 2021
INHALT
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Einführung in die Ethische Fallbesprechung im Gesundheits-
und Sozialwesen (Grundkurs).  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12

Schulung zur Moderation Ethischer Fallbesprechungen im
Gesundheits- und Sozialwesen (Aufbaukurs).  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14

Qualifizierung von Mitgliedern in Ethikkomitees .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16

Beratung zur Patientenverfügung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18

Refresher Patientenverfügung (Online-Seminar) .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte
Lebensphase – Weiterbildung
zur Beratung nach § 132 g Abs. 3 SGB V .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22

Shared Decision Making –
Partizipative Entscheidungsfindung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 24

Therapiezieländerung – Therapiebegrenzung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 26

Symposium assistierter Suizid – was bedeutet das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum § 217 (StGB) für die Einrich-
tungen in der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe?. 28

Entscheidungen im Hospiz und in der palliativen Versor-
gung ethisch begründen – ein Seminar für Praktiker*innen. 30

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit:
Ethische und rechtliche Bewertungen – Auswirkungen
auf das Behandlungsteam und Angehörige .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 32

Herausforderndes Verhalten: Wie umgehen mit
lautem Rufen und Schreien?.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34

Umgang mit schwierigen Angehörigen (Online-Seminar) .  .  . 36

Gewalt in der Pflege. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38

Rassismus und Interkulturalität im Gesundheitswesen.  .  .  .  . 40

Ethische Aspekte der Digitalisierung im Krankenhaus.  .  .  .  .  . 42

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Angewandte Ethik Trägerübergreifendes Fortbildungsprogramm 2021
ABRUF-ANGEBOTE, INHOUSE-SCHULUNGEN

Interkulturelle Fragestellungen und Konflikte
im Alltag von Krankenhaus und Altenhilfe.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 46

Ethik und Recht – die Bedeutung juristischer
Fragen in der Ethikarbeit.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 48

Malteser Konzept Informationsservice
Patientenverfügung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 50

Entwicklung Ethischer Leitlinien .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . .52

Ethik im Management – Ethisch entscheiden in ökono-
mischen und organisatorischen Handlungsfeldern .  .  .  .  .  .  .  . 54

Medizinethik.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . .55

Einführung in die Ethische Fallbesprechung im
Gesundheits- und Sozialwesen (Grundkurs). .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 56

Schulung zur Moderation Ethischer Fallbesprechungen
im Gesundheits- und Sozialwesen (Aufbaukurs) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . .56

Beratung zur Patientenverfügung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 56

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Angewandte Ethik Trägerübergreifendes Fortbildungsprogramm 2021
FOKUS 2021
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
26. Februar 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen
Förderung der Selbsttötung aufhebt, bekommt das Thema
der Suizidassistenz eine neue gesellschaftliche und
ethische Brisanz. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den
rechtlichen Rahmen für den begleiteten Suizid zu gestalten.
    Wir als katholische Trägerorganisationen sind heraus-
gefordert, Position zu beziehen. Das haben wir mit der
Stellungnahme „An der Seite des Lebens“ vom Juni 2020
getan. Als Christen, so heißt es in der gemeinsamen
Erklärung von 13 katholischen Trägern, vertrauen wir
darauf, dass jedes menschliche Leben in jeder Phase
von Gott gewollt und angenommen ist. Daraus erwächst
für uns die Verpflichtung, menschliches Leben in seinem
unbedingten Wert zu schützen. Die Suizidassistenz durch
Ärzt*innen und Mitarbeitende aus der Pflege, Betreuung
oder Begleitung lehnen wir ab. Wir sehen unseren Auftrag
darin, vulnerable Personengruppen vor einem gesell-
schaftlichen Druck zu schützen, ihr Leben unter belasten-
den Lebensumständen zu beenden. Wir setzen weiterhin
auf Suizidprävention durch den Ausbau von Palliativ- und
Hospizstrukturen sowie die Verbesserung der psycho-
sozialen Begleitung von Menschen in schweren Sinn-
und Lebenskrisen.
    Uns ist bewusst, dass sich aus der veränderten
Gesetzeslage ganz neue Herausforderungen in unseren
Einrichtungen und Diensten ergeben werden. Auch wenn
es keine Verpflichtung zur Leistung von Suizidhilfe gibt,
werden sich Mitarbeitende mit Anfragen zur Suizidassis-
tenz konfrontiert sehen. Daraus ergeben sich vielfältige
Fragen: Wie verhalten sie sich in solchen Fällen? Wie
können wir unsere Mitarbeitenden vor der psychischen
Belastung schützen, die mit einer erfolgten Suizidassis-
tenz durch Externe verbunden ist? Wie können wir der
Spannung zwischen der autonomen Entscheidung eines
Menschen, seinem Leben ein Ende setzen zu wollen,
und unserer Verpflichtung zur Fürsorge und Schadens-
abwehr gerecht werden? Wie verhalten wir uns gegenüber
Mitarbeitenden, die sich als Befürworter*innen der Suizid-
assistenz erklären? Welche Maßnahmen der Abwehr

 4
Angewandte Ethik Trägerübergreifendes Fortbildungsprogramm 2021
organisierter Suizidanbieter*innen stehen den Träger-
organisationen zur Verfügung?
   Zu diesen drängenden Fragen wollen wir mit Ihnen in
einem Symposium mit Expert*innen aus den Bereichen
Ethik, Recht, Theologie, Pflege und Medizin ins Gespräch
kommen.
   Zur Teilnahme an der Veranstaltung am 26. April 2021
laden wir Sie herzlich ein.

DAS KONZEPT
    In diesem Jahresprogramm bündeln die beteiligten
christlichen Trägerorganisationen im Gesundheits- und
Sozialwesen ihre Fortbildungs- und Beratungsangebote
im Bereich Ethik. Das Angebot richtet sich an Personen,
Professionen und Organisationen im ambulanten und
stationären Bereich.
    Die ethische Reflexion greift Fragen und Dilemmata
auf, die in medizinischen, pflegerischen und betreuenden
Kontexten auftauchen und oft auch die Beziehungen
zwischen den Organisationen und Professionen betreffen.
Damit diese Reflexion gelingen und in den Einrichtungen
praktiziert werden kann, sind die fachliche Expertise
einerseits, aber vor allem die praktische Einbettung in die
Arbeitsbereiche der Mitarbeitenden in Krankenhaus, Al-
tenhilfe- und Pflegeeinrichtung, Hospiz etc. ausschlagge-
bend. Dieser Ansatz wird durch ein trägerübergreifendes
Qualifizierungsangebot und die Zusammenarbeit ver-
schiedener Trägerorganisationen facettenreich gestaltet.
    Bei aller fachlichen Herangehensweise steht immer
der Mensch mit seinen körperlichen, sozialen und seeli-
schen Bedürfnissen im Vordergrund. Die Patient*innen,
Bewohner*innen und Klienten*innen werden in den Ein-
richtungen der beteiligten Trägerorganisationen nach den
aktuellen Erkenntnissen in Medizin und Pflege im christ-
lichen Geist und mit menschlicher Zuwendung behandelt
und begleitet.

                                                        5
UNSER ANLIEGEN

Bei der Umsetzung des christlichen Selbstverständ-
nisses und Menschenbildes in Zeiten eines schwierigen
gesundheitspolitischen Wandels ist besonders die Ethik
als interdisziplinäre Wissenschaft gefordert. In der an-
gewandten Ethik geht es darum, Sensibilität für ethische
Problemsituationen zu fördern und diskursive Instrumente
bereitzustellen, um diese ethischen Konflikte rational und
systematisch zu analysieren und verantwortbare Lösungs-
modelle zu finden. Dies gilt nicht nur für die Konflikte
auf der Krankenstation oder im Wohnbereich, sondern
zunehmend auch für die Bereiche Wirtschaftlichkeit und
Personalführung. Die ethische Reflexion kann zu neuen
Einsichten und Verbesserungsmöglichkeiten für Einzel-
ne, Teams oder eine Einrichtung führen. Damit leistet sie
einen Beitrag zu einer lernenden Organisation.

WAS UNS KENNZEICHNET

       Arbeiten in druckfreier Atmosphäre:
       Der Umgang mit ethischen Fragen setzt voraus,
       dass sie zum Ausdruck gebracht und gesammelt
       werden können, ohne unter dem alltäglichen
       Handlungsdruck oder zugunsten schneller Lösun-
       gen zugedeckt zu werden.

       Ausrichtung an den Grundpositionen der
       Trägerorganisationen:
       Orientierung für die ethische Arbeit ist das christ-
       liche Selbstverständnis und Menschenbild: Der
       Mensch ist ein Ebenbild Gottes, zur Freiheit,
       Eigenständigkeit und Eigenverantwortung eingela-
       den – und er ist berufen, nicht für sich alleine, son-
       dern bezogen auf Gott und auf andere Menschen
       zu leben, Verantwortung für die Not anderer zu
       übernehmen und die eigene Abhängigkeit von der
       Hilfe anderer anzuerkennen.

       Aus der Praxis für die Praxis:
       Teilnehmende und Referent*innen reflektieren
       kritisch erlebte Praxis und die Möglichkeiten, das
       als richtig Erkannte in die Tat umzusetzen.

 6
WAS WIR BIETEN

       einen Sammelpunkt ethischer Fragestellungen aus
       dem Alltag der Professionen und Institutionen
       einen Ort, an dem sich Praxis und Theorie, Alltags-
       erfahrung und akademische Kompetenz begegnen
       einen Platz, an dem sich Mitarbeitende, losgelöst
       vom Druck des Alltags, den Problemen ihrer täg-
       lichen Arbeit stellen können
       eine Gelegenheit, bei der sich Mitarbeitende unter-
       schiedlicher Berufsgruppen, Einrichtungsformen
       und Trägerschaften in einem fairen Dialog begeg-
       nen können
       die Möglichkeit zur ethischen Weiterbildung und
       Qualifizierung für Mitarbeitende im Gesundheits-
       und Sozialwesen
       verschiedene Seminarformate: Präsenzveranstal-
       tung und/oder Online-Seminare

DAS PROGRAMM DES JAHRES 2021
HAT ZWEI TEILE:
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Fortbildungen, die als feststehende Angebote für die ge-
nannten Zielgruppen bereits konzipiert und terminiert sind
und bewährte Formate sowie neue Themen aufgreifen.

ABRUF-ANGEBOTE, INHOUSE-SCHULUNGEN

Fortbildungen, die als Abruf- oder Inhouse-Angebote ge-
staltet sind: In dieser Rubrik bieten wir den Einrichtungen
der Trägerorganisationen an, Fortbildungen zu einer Rei-
he von Themen mit ihnen gemeinsam vor Ort zu planen
und durchzuführen. Wenn Sie eine solche Veranstaltung
mit uns planen, bieten wir zusätzlich an, für diese Veran-
staltung auch bei den anderen Einrichtungen der Region
dafür zu werben und diese Veranstaltung damit für einen
größeren Teilnehmer*innenkreis zu öffnen.
    Bestehen bleibt unser Angebot, mit Ihnen gemeinsam
Veranstaltungen zu Themen durchzuführen, die für Sie
in Ihrer Einrichtung wichtig sind und die noch nicht als
konkretes Angebot in unser Programm aufgenommen
wurden.
                                                         7
DIE VERANSTALTER
          Georg Beule
          Stabsstelle Ethik und Werte
          Marienhaus Stiftung sowie
          cusanus trägergesellschaft trier mbH
          Tel.: 0160 7412764
          E-Mail: georg.beule@marienhaus.de oder
          g.beule@ctt-zentrale.de

          Karin Gollan
          Fachstelle Ehik
          Malteser Deutschland gGmbH
          Tel.: 0221 9822-4141
          E-Mail: karin.gollan@malteser.org

          Dr. Waltraud Kraft
          Stabsstelle Ethik
          Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH
          Tel.: 0681 58805-257
          E-Mail: w.kraft@cts-mbh.de

          Andrea Rose
          Personalmanagement
          Personalentwicklung, Fort- und
          Weiterbildung – Kplus Gruppe
          Tel.: 0212 705-12086
          E-Mail: andrea.rose@kplusgruppe.de

          Dr. Peter-Felix Ruelius
          Zentralbereich Christliche
          Unternehmenskultur und Ethik
          in der BBT-Gruppe
          Tel.: 0261 496-6312
          E-Mail: p.ruelius@bbtgruppe.de

8
PROFILE DER REFERENT*INNEN

Jacqueline Anton
Dipl.-Theologin,
Mitarbeiterin Fachstelle Ethik
der Malteser Deutschland gGmbH

Friedhelm Berlitz
Oberarzt Anästhesie in der St. Lukas Klinik, Solingen,
Vorsitzender Ethikkomitee in der Kplus Gruppe

Katrin Berwinkel
Team- und GruppenCoach (DBCA), MasterCoach (DBCA)

Georg Beule
Dipl.-Theologe, Supervisor (DGSv), Trainer für Ethik-
beratung im Gesundheitswesen (AEM), Leiter der Stabs-
stellen Ethik und Werte der Marienhaus Stiftung und der
cusanus trägergesellschaft trier mbh

Dr. Maria Blatt-Bodewig
Palliativmedizinerin, Trainerin für Ethikberatung
im Gesundheitswesen (AEM)

Prof. Dr. Manfred Borutta
Professor für Gerontologie und Organisationsmanagement
an der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Aachen,
Pflegewissenschaftler (MScN), Dipl.-Pflegewirt

Ulrich Fink
Dipl.-Theologe und Supervisor, Diözesanbeauftragter für
Ethik im Gesundheitswesen im Erzbistum Köln

Prof. Dr. Helen Kohlen
Fachgebiet Care Policy und Ethik in der Pflege an der
pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-
Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV)

Dr. Elke Freudenberg
Diplom Psychologin, Psychoonkologin
im Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach

                                                         9
REFERENTENPROFILE
Elena Friedl
Gesundheitsökonomin (M.Sc.), Mitarbeiterin Fachstelle
Ethik der Malteser Deutschland gGmbH

Prof. Dr. Friedemann Geiger
Leitung Sonderprojekt Shared Decision Making, Universi-
tätsklinikum Schleswig-Holstein und Professor für Psycho-
logische Diagnostik an der Medical School Hamburg

Karin Gollan
M.A., Leiterin der Fachstelle Ethik der Malteser
Deutschland gGmbH, Organisationsentwicklerin FH

Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann
Lehrstuhl für Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin
an der Philosophisch-Theologischen Hochschule
Vallendar, Mitglied des Ethikrats im Bistum Trier,
der Ethik-Kommission der Marienhaus Stiftung und
Hildegard-Stiftung und des Ethik-Beirats der Malteser

Prof. Dr. (TR) Dr. phil. et med. Ilhan Ilkilic
Mediziner, Philosoph, Islamwissenschaftler und Philologe,
Lehrtätigkeiten an der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz, Professor für Geschichte der Medizin und Ethik an
der Universität Istanbul, von 2012 bis 2020 Mitglied des
Deutschen Ethikrats, Mitglied der Zentralen Ethikkommis-
sion bei der Bundesärztekammer

Silke Kirchmann
Leiterin des Franziskus Hospizzentrums, Krankenschwes-
ter, Trainerin für Palliative Care, systemische Familien-
therapeutin und Coach u.a.

Dr. Waltraud Kraft
Philosophin (M.A.), Gerontologin (FH), Ethikberaterin im
Gesundheitswesen (AEM), Leiterin der Stabsstelle Ethik
der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken

10
Thomas Löffler
Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin,
Fachkraft Palliative Care sowie Pflegedienstleiter und
stellvertretender Hospizleiter im Hospiz Emmaus

Anke Mijatovic
M. A., Kursleiterin Palliative Care (DGP),
Dipl. Sozialarbeiterin (FH), Pflegepädagogin

Prof. Dr. Ingo Proft
apl. Professor für Theologische Ethik, Gesellschaft
und Sozialwesen i.K., Direktor des Ethik-Instituts
Vallendar-Trier

Dr. Peter-Felix Ruelius
Diplomtheologe, Supervisor und Coach, Leiter des
Zentralbereichs Christliche Unternehmenskultur und
Ethik der BBT-Gruppe

Constanze Tausch
Juristin in der Stabsstelle Recht der Marienhaus Stiftung

Andrea Tokarski
Leitung Qualitätsmanagement der Marienhaus Senioren-
einrichtungen GmbH, stellv. Vorsitzende der Zentralen
Ethik-Kommission und Mitglied des Ethik-Komitees für
die Altenhilfeeinrichtungen und Hospize der Marienhaus
Stiftung und Hildegard-Stiftung

Prof. Dr. Kai Wehkamp
Geschäftsführender Oberarzt der Klinik für Innere
Medizin I, Universitätsklinikum Schleswig- Holstein,
Campus Kiel und Professor für Public Health an der
Medical School Hamburg

                                                         11
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Einführung in die Ethische Fallbesprechung im
Gesundheits- und Sozialwesen (Grundkurs)

INHALTE

    Wenn der Nutzen von Maßnahmen in der Behand-
lung, Pflege oder Begleitung von Patient*innen oder
Bewohner*innen fraglich wird oder wenn vor allem bei
nicht einwilligungsfähigen Personen unsicher ist, was
diese mutmaßlich selbst wollen, hat sich die Ethische
Fallbesprechung als eine hilfreiche Methode der Ethikbe-
ratung erwiesen. Die Ethische Fallbesprechung bietet die
Möglichkeit, solche schwierigen Entscheidungen in einem
organisierten und strukturierten Kommunikationsprozess
aller Beteiligten zu begleiten und gut zu reflektieren, um
zu begründeten Handlungsempfehlungen zu gelangen. Im
Seminar lernen Mitarbeitende aus dem Gesundheits- und
Sozialwesen das Instrument der Ethischen Fallbespre-
chung kennen, erfahren, wann und wie es eingesetzt wird,
und üben die Methode an konkreten Fallbeispielen ein.

ZIELE
        Sensibilisierung für ethische Fragestellungen
        und Konflikte
        Vermittlung von Grundlagen der Ethikberatung im
        Gesundheits- und Sozialwesen
        Kennenlernen der Methode der Ethischen
        Fallbesprechung
        Einüben des Instruments an Fallbeispielen

ZIELGRUPPE
Ärzt*innen, Therapeut*innen, Pflegende und Seelsor-
gende, Mitglieder von Ethikkomitees, Beauftragte für
Ethikberatung, Lehrende, Moderator*innen für Ethische
Fallbesprechungen

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REFERENT*INNEN
Jacqueline Anton, Georg Beule, Ulrich Fink, Elena Friedl,
Karin Gollan, Dr. Waltraud Kraft
TERMINE/ORTE/VERANSTALTER
14.04.2021, 09:00–16:00 Uhr
Solingen, Kplus Forum Solingen
Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum
Tagungsleitung: Ulrich Fink

20.05.2021, 10:00–17:00 Uhr
Wittlich, Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
Veranstalter: cusanus trägergesellschaft trier mbH /
Marienhaus Stiftung / Ethik-Institut an der PTHV
Tagungsleitung: Georg Beule

09.06.2021, 09:30–17:00 Uhr
Engelskirchen, Malteser Kommende Ehreshoven
Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH
Tagungsleitung: Karin Gollan

15.09.2021, 9:30–17:00 Uhr
Saarbrücken, Caritas Trägergesellschaft (cts)
Veranstalter: Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken
Tagungsleitung: Dr. Waltraud Kraft

Teilnehmenden, die den Aufbaukurs am folgenden Tag besuchen
und eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, sind die jeweiligen
Veranstalter*innen bei der Suche gerne behilflich.

KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung

                                                             13
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Schulung zur Moderation Ethischer
Fallbesprechungen im Gesundheits- und
Sozialwesen (Aufbaukurs)

INHALTE
    Im Verlauf der Behandlung, Pflege oder Begleitung
von Patient*innen oder Bewohner*innen können Unsicher-
heiten entstehen, welches Handeln dem Wohl oder dem
Willen der Pflegebedürftigen entspricht. Auf dem Weg
zu einer verantwortlichen Entscheidung kann die mode-
rierte Ethische Fallbesprechung ein wichtiges Instrument
sein, um die Intuition der beteiligten Personen und die
Komplexität der Situation in einen strukturierten Diskurs
zu bringen und systematisch Handlungsspielräume zu er-
schließen. Die Moderation trägt in besonderem Maße zum
Erfolg eines solchen Prozesses bei: Sie sorgt für einen
fairen Diskurs der Teilnehmenden, für einen strukturierten
Prozess der Reflexion und dafür, dass die moralischen
Intuitionen und ethischen Argumentationen der Beteiligten
ausreichend Berücksichtigung finden.

ZIELE
        Auffrischung der Kenntnisse zur Methode
        Ethische Fallbesprechung
        Kennenlernen von Aufgabe und Bedeutung der
        Moderation in der Ethischen Fallbesprechung
        Erlernen von Moderationstechniken
        Moderationstraining an Fallbeispielen
        Reflexion der Moderationsaufgabe

14
ZIELGRUPPE
Ärzt*innen, Therapeut*innen, Pflegende und Seel-
sorgende, Mitglieder von Ethikkomitees, Beauftragte für
Ethikberatung, Lehrende, Moderator*innen für Ethische
Fallbesprechungen
REFERENT*INNEN
Jacqueline Anton, Georg Beule, Ulrich Fink, Elena Friedl,
Karin Gollan, Dr. Waltraud Kraft
TERMINE/ORTE/VERANSTALTER
15.04.2021, 09:00–16:00 Uhr
Solingen, Kplus Forum Solingen
Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum
Tagungsleitung: Ulrich Fink

21.05.2021, 9:30–16:30 Uhr
Wittlich, Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
Veranstalter: cusanus trägergesellschaft trier mbH /
Marienhaus Stiftung / Ethik-Institut an der PTHV
Tagungsleitung: Georg Beule

10.06.2021, 09:00–17:00 Uhr
Engelskirchen, Malteser Kommende Ehreshoven
Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH
Tagungsleitung: Karin Gollan

16.09.2021, 9:30–17:00 Uhr
Saarbrücken, Caritas Trägergesellschaft (cts)
Veranstalter: Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken
Tagungsleitung: Dr. Waltraud Kraft

Teilnehmenden, die den Grundkurs am vorhergehenden Tag
besuchen und eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, sind die
jeweiligen Veranstalter*innen bei der Suche gerne behilflich.

KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung

                                                           15
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Qualifizierung von Mitgliedern in Ethikkomitees –
Basisqualifikation zur Ethikberatung

INHALTE

Viele Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen,
verstärkt im kirchlichen Kontext, haben Ethikkomitees
gegründet bzw. planen deren Etablierung. Ethikkomitees
sind oft ein wichtiger Ausdruck des werteorientierten
Profils einer Einrichtung.
     Wenn die Rahmenbedingungen vorhanden sind, wenn
eine Satzung oder Geschäftsordnung steht, wenn die
Mitglieder und Vorsitzenden ernannt sind, dann beginnt
die eigentliche Arbeit: Welche Rolle und welche Bedeu-
tung haben die Ethikkomitees in der Einrichtung
überhaupt? Wie kann ihr Auftrag mit Leben gefüllt
werden? Welcher Kontakt besteht zur Leitung und zur
Basis? Wie werden Anfragen und Themen bearbeitet?
Wie kann der Einfluss der Ethikkomitees aussehen?
     Der Kurs bietet Mitgliedern von Ethikkomitees ein
Forum, Ziele und Arbeitsweisen der Komiteearbeit inner-
halb des organisationalen Kontextes ihrer Einrichtung
kennenzulernen und zu reflektieren, die Chancen des
interprofessionellen Zusammenwirkens zu erkennen und
sich für eine effektive Mitarbeit im Ethikkomitee zu quali-
fizieren. Er basiert auf einem „Curriculum zur Qualifikation
von Mitgliedern von Ethik-Komitees in kirchlichen Einrich-
tungen“ und erfüllt die Bedingungen, die als Basisqualifi-
kation von der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM)
zur Zertifizierung von Ethikberater*innen im Gesundheits-
wesen gefordert werden.

16
ZIELE
        Information über Geschichte der Ethikkomitees,
        Aufgaben und Methoden
        Kenntnis von Bereichsethiken
        Christliche Ethik
        Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten zur
        effektiven Mitarbeit in Ethikkomitees
        Einüben ethischen Argumentieren
        Austausch mit Mitgliedern verschiedener
        Ethikkomitees

ZIELGRUPPE
Mitglieder von Ethikkomitees bzw. vergleichbaren Gremien
sowie Ethikbeauftragte, Hausleitungen, QM-Beauftragte,
medizinisches Controlling, alle Interessierten

REFERENT*INNEN
Georg Beule, Karin Gollan, Dr. Waltraud Kraft,
Dr. Peter-Felix Ruelius und Expert*innen zu
Bereichsethiken

TERMINE/ORT/VERANSTALTER
Modul I: 04.–05.10.2021, 9:30–17:00 Uhr
Rosa Flesch-Tagungszentrum, Waldbreitbach

Modul II: 25.–26.11.2021, 9:30–17:00 Uhr
Rosa Flesch-Tagungszentrum, Waldbreitbach
Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell-
schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV

KOSTEN
550,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung
für beide Module
Für ca. 67,- € pro Kursmodul können Abendessen,
Übernachtung und Frühstück zusätzlich gebucht werden.

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FORTBILDUNGSANGEBOTE

Beratung zur
Patientenverfügung

INHALTE
     Das Thema „Patientenverfügung“ findet in der Öffent-
lichkeit großes Interesse: Vortragsveranstaltungen zum
Thema werden gut besucht, zahlreiche Musterformulare
sind über das Internet abrufbar, aber für die Fragen von
Menschen, die Rat bei der Erstellung einer Patientenver-
fügung suchen, finden sich bislang nur wenige Ansprech-
partner*innen. Vielen Menschen fällt es schwer, eine Pa-
tientenverfügung zu erstellen, die zugleich aussagekräftig
ist und ihnen im Ernstfall nicht schadet. Unklar ist den
meisten auch, was eine Vorsorgevollmacht oder Betreu-
ungsverfügung ist und ob sich diese für sie eignet.
     Bei der Abfassung des Patientenverfügungsgesetzes
hat die Gesetzgebung keine Beratungspflicht gefordert
und auch keine flächendeckenden Strukturen geschaf-
fen, die Beratung zu ermöglichen. Den Mitarbeitenden im
Gesundheitswesen fehlt häufig die Zeit, Patient*innen und
Bewohner*innen ausreichend zu dieser Thematik zu bera-
ten. Seit Einführung der gesundheitlichen Versorgungspla-
nung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V sind
jüngst zumindest in zugelassenen Pflegeeinrichtungen
und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen Voraussetzungen für eine sachgerechte Infor-
mation und Beratung zur Patientenverfügung geschaffen
worden. Dem Aufbau von Informations- und Beratungsan-
geboten zu den Vorsorgeinstrumenten kommt daher eine
große Bedeutung zu. Modelle in Malteser Einrichtungen
belegen, dass bei solchen Angeboten auch Ehrenamtliche
in enger Vernetzung mit hauptamtlichen Mitarbeitenden
eine wesentliche Unterstützung leisten können.

18
ZIELE

        Auseinandersetzung mit den ethischen, juris-
        tischen, medizinischen und weltanschaulichen
        Fragen der Patientenverfügung
        Praktisches Üben von Beratungssituationen zur
        Erstellung einer individuellen Patientenverfügung
        Klärung von organisatorischen Fragen rund um die
        Beratung
        Einordnung der Patientenverfügung als ein zentra-
        ler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungs-
        planung nach § 132g SGB V

ZIELGRUPPE
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende und Interes-
sierte, die bereit sind, sich theoretisch und praktisch mit
dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen, eigene
Beratungs- und Informationskompetenz bei der Erstellung
von Patientenverfügungen zu entwickeln, in einer Infor-
mations- und Beratungssprechstunde (oder im häuslichen
Bereich) ratsuchende Menschen zu informieren und bei
der Erstellung einer Verfügung zu beraten. Mitarbeitende
von (Alten-)Pflegeeinrichtungen und Behindertenein-
richtungen, die sich im Rahmen der gesundheitlichen
Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V mit dem Thema
Patientenverfügung beschäftigen.
REFERENT*INNEN
Elena Friedl, Karin Gollan und Coreferent*innen
TERMINE/ORTE/VERANSTALTER
18.11.2021, 11:00–20:00 Uhr und
19.11.2021, 09:00–16:00 Uhr
Engelskirchen, Malteser Kommende Ehreshoven
Veranstalter: Malteser Akademie, Malteser Deutschland
gGmbH

Bitte beachten Sie: Bei dieser Veranstaltung gelten die
Stornogebühren der Malteser Akademie.

KOSTEN
200,- € Kursgebühr und Arbeitsmaterialien
150,- € Unterkunft und Verpflegung

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FORTBILDUNGSANGEBOTE

Refresher Patientenverfügung
(Online-Seminar)

INHALTE
Seit über 10 Jahren ist die Patientenverfügung als Vorsor-
geinstrument im Betreuungsrecht verankert – 10 Jahre, in
denen sich dieses Instrument stetig weiterentwickelt hat.
Insbesondere die BGH-Beschlüsse der vergangenen
Jahre haben die Anforderungen an aussagekräftige
Vorsorgedokumente konkretisiert. Für alle, die Menschen
bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten unterstützen,
ist es wichtig, Neuerungen und aktuelle Entwicklungen zu
verfolgen und in der Praxis zu berücksichtigen.
Im Seminar werden Sie auf den aktuellen Stand gebracht.
Zusätzliche Ideen und Impulse für die Arbeit mit der
Patientenverfügung liefert auch der Erfahrungsaustausch
untereinander.

ZIELE
        Auffrischung und Vertiefung des Wissens rund
        um die Instrumente der Patientenvorsorge
        Vermittlung von Neuerungen und aktuellen
        Entwicklungen zu den Themen
        Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
        und Betreuungsverfügung
        Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu in-
        haltlichen und strukturellen Fragen aus der Praxis

20
ZIELGRUPPE
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die bereits in
Form von individuellen Gesprächen oder im Rahmen von
Vorträgen zur Patientenverfügung und anderen Vorsorge-
instrumenten informieren.

REFERENT*INNEN
Georg Beule, Elena Friedl, Karin Gollan

TERMINE/VERANSTALTER
Vierstündige Online-Veranstaltung
über Microsoft Teams

17.03.2021, 9:00–13:00 Uhr
oder alternativ
14.04.2021, 13:00–17:00 Uhr
Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH
Tagungsleitung: Karin Gollan

28.10.2021, 9:00–13:00 Uhr
Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus
trägergesellschaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV
Tagungsleitung: Georg Beule

KOSTEN
45,- € Kursgebühr

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FORTBILDUNGSANGEBOTE

Gesundheitliche Versorgungsplanung für
die letzte Lebensphase – Weiterbildung
zur Beratung nach § 132 g Abs. 3 SGB V

INHALTE
Die Weiterbildung qualifiziert zur Beratung in der gesund-
heitlichen Versorgungsplanung gemäß §132g Abs.3
SGB V. Die Weiterbildung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil (Modul 1 bis 3) werden Grundlagenwissen
vermittelt und Gesprächsprozesse intensiv praktisch
eingeübt. Die Teilnehmenden erwerben die Kompetenz,
alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumen-
tierte Gesprächsprozesse durchzuführen. Hierbei erfolgt
eine enge Begleitung durch die Kursleitung. Im zweiten
Teil führen die Teilnehmenden sieben eigenverantwortlich
geplante und durchgeführte Gesprächsprozesse durch,
die durch das Referent*innenteam begleitet und an einem
Praxistag reflektiert werden. Der erfolgreiche Abschluss
von Modul 1 erlaubt die Beantragung der Finanzierung der
Beratungsleistung durch die Einrichtung.

ZIELE
        Vorstellung der Zielsetzung der
        Gesundheitlichen Versorgungsplanung
        Darstellung medizinisch-pflegerischer Sachverhalte
        Erörterung der ethischen und rechtlichen
        Rahmenbedingungen
        Einübung und Reflexion der Kommunikation in
        Gesprächsprozessen zu Themen Krankheit,
        Sterben und Tod
        Dokumentation und Vernetzung
        Begleitung der Gesprächsprozesse in der Praxis

22
ZIELGRUPPE

Personen, die nach §132g SGB V Versorgungsplanung
am Lebensende durchführen möchten und den Eingangs-
voraussetzungen der Rahmenvereinbarung entsprechen
(mind. dreijährige einschlägige Berufserfahrung innerhalb
der letzten acht Jahre), u.a. Altenpfleger*innen, Gesund-
heits- und Krankenpfleger*innen, Heilerziehungs-
pfleger*innen, Heilpädagog*innen, Erzieher*innen,
Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, Geistes- und Erziehungs-
wissenschaftler*innen

TERMINE/ORT/VERANSTALTER
Teil 1:
Modul 1: 04.01.–06.01.2021,
Modul 2: 02.03.–03.03.2021,
Modul 3: 31.05.–02.06.2021,
Beginn: 10:00–16:00 Uhr

Teil 2:
Sieben eigenverantwortlich durchgeführte
Gesprächsprozesse,
Praxistag: 16.09.2021, 11:00–16:00 Uhr
Bonn, Akademie für Palliativmedizin, Malteser
Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/Rhein-Sieg
Veranstalter: Palliativzentrum des Malteser
Krankenhauses Seliger Gerhard Bonn/Rhein-Sieg
Tagungsleitung: Anke Mijatovic
Anmeldung über die Akademie für Palliativmedizin unter
0228 6481-539. Es gelten die Stornogebühren der
Malteser Akademie für Palliativmedizin.
KOSTEN
Modul 1: 535,- € inkl. Übernachtung/Vollpens.,
inkl. Umsatzsteuer
Modul 2: 370,- € inkl. Übernachtung/Vollpension,
inkl. Umsatzsteuer
Modul 3: 535,- € inkl. Übernachtung/Vollpension,
inkl. Umsatzsteuer
Praxistag: 125,- € inkl. Übernachtung am Vorabend,
Frühstück, Mittagessen und Konferenzservice,
inkl. Umsatzsteuer

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FORTBILDUNGSANGEBOTE

Shared Decision Making –
Partizipative Entscheidungsfindung

INHALTE
In den letzten Jahrzenten ist die Autonomie der Patient*-
innen immer mehr in die Sicht der Medizinethik gerückt,
sodass das paternalistische Modell der Arzt-Patient-
Beziehung in die Kritik gerät. Es wurden neue Wege
gesucht, wie die Kommunikation zu den Patient*innen
im Gesundheitswesen gestaltet werden kann. Einen
solchen neuen Weg stellt das Konzept des „Shared
Decision Makings“ dar, welches aus dem angelsächsi-
schen Sprachraum mit dem Terminus der „Partizipativen
Entscheidungsfindung“ übersetzt wird. Grundlage dieses
Modells ist eine partnerschaftlich gedachte Arzt-Patien-
ten-Kommunikation auf Augenhöhe, in der Entscheidun-
gen gemeinsam mit dem/der Patient*in getroffen werden.
Eine solche Form der Entscheidungsfindung trägt sowohl
dem durch die Digitalisierung verbesserten Zugang zu
medizinischen Informationen der Patient*innen, als auch
der Einsicht Rechnung, dass medizinische Therapie-
entscheidungen auch schon durch implizite Werturteile
geprägt sein können, die zu hinterfragen im gemeinsamen
Entscheiden gelingen kann.
    Im Rahmen einer ganztägigen Fortbildung, werden die
konzeptionellen Hintergründe des „Shared Decison
Makings“ und die Auswirkungen auf die Patientenver-
sorgung erläutert, doch ein besonderer Fokus wird auf der
Vermittlung praktischer Kompetenzen zur Anwendung und
Implementierung dieses Modells liegen.
    Teilnehmende können im Vorfeld bei Interesse anony-
misierte Videos von Patienten-Arzt-Gesprächen einschi-
cken für die im Rahmen des Workshops ein analysieren-
des Feedback gegeben wird.

24
ZIELE
        Die ethischen Hintergründe des Konzeptes
        „Shared Decision Making“ beleuchten
        Sensibilisierung für die Relevanz von
		      guter Kommunikation
        Die Vermittlung praktischer Kompetenzen zur
        Anwendung von „Shared Decision Making“
        im Arbeitsalltag

ZIELGRUPPE
Ärzt*innen, Pflegende, Abteilungsleitungen, Einrichtungs-
leitungen und alle, die sich für das Thema interessieren.
CME-Fortbildungspunkte werden bei der Ärztekammer
Westfalen-Lippe beantragt.

REFERENTEN
Prof. Dr. med. Kai Wehkamp, Prof. Dr. Friedemann Geiger

TERMIN/ORT/VERANSTALTER
31.08.2021, 9:30–16:00 Uhr
Paderborn, Haus Immaculata
Veranstalter: BBT-Gruppe

KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien
und Verpflegung

                                                       25
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Therapiezieländerung –
Therapiebegrenzung

INHALTE
Kurative oder stabilisierende Therapiekonzepte können
im Laufe einer Behandlung an einen Punkt gelangen, an
dem sie keinen oder nur noch geringen Nutzen für den
Patienten haben oder mit unzumutbaren Belastungen für
diesen verbunden sind.
    An diesem Punkt stellt sich für Patient*in und Behand-
lungsteam die Frage, welche Behandlungsmaßnahmen
durchgeführt werden sollen; es stellt sich die Frage der
Änderung des Therapieziels von kurativ auf palliativ.
Welche Rolle spielen dabei die medizinische Indikation
und der Patientenwille? Wie kann verhindert werden, dass
eine Entscheidung zum Sterbenlassen zu früh oder zu
spät getroffen wird?
    Um in diesen Fällen ein rational nachvollziehbares und
ethisch begründetes Vorgehen zu ermöglichen, hat das
Ethikkomitee der Kplus Gruppe einen Anordnungsbogen
entworfen, der immer dann zum Einsatz kommt, wenn die
Therapie begrenzt werden soll. Die Fortbildung stellt das
Konzept vor und gibt Hinweise, anhand welcher Kriterien
eine Entscheidung getroffen werden kann.

26
ZIELE
        Vorstellung des Kplus-Konzeptes als Vorlage
        für die Entwicklung eines eigenen Modells
        Einblick in die rechtlichen und ethischen
        Dimensionen
        Anhand von Fallbeispielen: Sensibilisierung
        für Situationen, in denen es angezeigt ist,
        das Therapieziel zu überprüfen
        Diskussion zu Stärken und Schwächen
        des Konzepts

ZIELGRUPPE
Ärzt*innen, Therapeut*innen und Pflegende,
Mitglieder von Ethikkomitees und Interessierte

REFERENT
Friedhelm Berlitz

TERMIN/ORT/VERANSTALTER
21.09.2021, 14:00–16:00 Uhr
Solingen, Kplus Forum Solingen
Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum
Tagungsleitung: Friedhelm Berlitz

KOSTEN
80,- € Kursgebühr

                                                      27
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Symposium assistierter Suizid – was bedeutet das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217
(StGB) für die Einrichtungen in der Gesundheits-,
Alten- und Behindertenhilfe

INHALTE
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
26. Februar 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen
Förderung der Selbsttötung aufhebt, bekommt das Thema
der Suizidassistenz eine neue gesellschaftliche und
ethische Brisanz. Während der Gesetzgeber aufgefordert
ist, den rechtlichen Rahmen für den begleiteten Suizid
zu erarbeiten, stellt sich für uns die Frage, welche Aus-
wirkungen sich daraus für die konkrete Praxis in unseren
Einrichtungen und Diensten der Gesundheits-, Alten- und
Behindertenhilfe ergeben.
     Als christliche Träger vertrauen wir darauf, dass wir
Menschen in jeder Phase unseres Seins von Gott ge-
wollt und angenommen sind. Das verpflichtet uns, jedes
menschliche Leben in seinem unbedingten Wert zu schüt-
zen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Menschen, die wir
in unseren Einrichtungen versorgen und betreuen, unsere
Haltung teilen. Dies gilt ebenso für divergierende Wertvor-
stellungen unserer Mitarbeitenden.
     Mit dem Symposium wollen wir ein Forum der Infor-
mation, des Austauschs und der Orientierung anbieten.
Expert*innen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und
Einrichtungen berichten von ihren Erfahrungen und den
daraus erwachsenen Herausforderungen aus der Praxis.
Zudem werden die Implikationen des Urteils aus ethischer
und juristischer Perspektive betrachtet. Eine abschlie-
ßende Podiumsdiskussion bietet den Teilnehmer*innen
die Möglichkeit, Fragen zu stellen und miteinander in die
Diskussion zu kommen.

28
ZIELE

        Informationen zum aktuellen Stand der gesell-
        schaftlichen Debatte und juristischen Aufarbeitung
        des Themas „assistierter Suizid“
        Herausarbeitung der ethischen Fragestellungen,
        die sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil
        zur Aufhebung des Verbots der Suizidassistenz
        ergeben
        Darstellung und Diskussion der Herausforderun-
        gen, die sich daraus für unsere Einrichtungen der
        Gesundheit- Alten- und Behinderungshilfe ergeben
        Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die
        Herausforderungen, die sich ergeben, wenn
        Patient*innen, Bewohner*innen oder Klient*innen
        Suizidassistenz wünschen
        Erörterung der Möglichkeiten des Umgangs mit
        den Spannungen, die sich innerhalb der Mitarbei-
        tenden aufgrund unterschiedlicher Haltungen zur
        Suizidassistenz ergeben können
        Diskussion der Maßnahmen zur Suizidprävention

ZIELGRUPPE
Mitarbeitende und Leitungskräfte von Einrichtungen und
Diensten der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe

REFERENT*INNEN
Ärzt*innen, Pfleger*innen, Ethiker*innen, Jurist*innen,
Theolog*innen und Sozialarbeiter*innen

TERMIN/ORT/VERANSTALTER
26.04.2021, 14:00–18:00 Uhr
Vallendar / Koblenz,
Philosophisch-Theologische Hochschule
Veranstalter: alle Trägerorganisationen des trägerüber-
greifenden Fortbildungsprogramms

KOSTEN
80,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien
und Verpflegung

                                                          29
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Entscheidungen im Hospiz und in der palliativen
Versorgung ethisch begründen -
ein Seminar für Praktiker*innen

INHALTE
Wer im Hospiz und in der palliativen Versorgung arbeitet,
kommt mit Menschen zusammen, die nicht mehr über viel
Lebenszeit verfügen und in dieser Phase ihres Lebens
wichtige Entscheidungen treffen müssen. Von den Helfen-
den wird neben der fachlichen Versorgung Rat und Unter-
stützung erbeten. Man wird eingebunden in Lebensschick-
sale und Entscheidungen, die einen persönlich berühren
und herausfordern. Neben der Fähigkeit zur Empathie ist
auch die strukturierte und sachliche Auseinandersetzung
mit den aufgeworfenen Fragen wichtig: Wie kann man
Empfehlungen und Entscheidungen gut begründen und
absichern? Nach welchen bewerten Kriterien und Maß-
stäben geht man dabei vor?
    Ausgehend von Fallbeispielen der Teilnehmenden
werden in dem Seminar gemeinsam Lösungsansätze
erarbeitet. Kurze theoretische Beiträge und die
Vorstellung von erprobten Beratungsmodellen helfen,
aus ethischer Sicht eine gut begründete Entscheidung
abzusichern.
    Darüber hinaus werden Themen aufgegriffen, die in
der hospizlichen und palliativen Begleitung von beson-
derer Bedeutung sind. Dazu gehören aktuelle Fragestel-
lungen: Wie gehen wir z.B. damit um, wenn assistierter
Suizid gewünscht wird, jemand durch freiwilligen Verzicht
auf Flüssigkeit und Nahrung aus dem Leben scheiden
möchte, Stellvertreterentscheidungen fraglich erscheinen
oder eine palliative Sedierung erwogen wird.

30
ZIELE

        Die Teilnehmenden stellen Situationen aus ihrer
        Alltagspraxis vor. Die damit verbundenen
        ethischen Fragestellungen werden gemeinsam
        definiert.
        Ethische Instrumente zur Entscheidungsfindung
        werden vorgestellt und ausprobiert.
        Der Austausch mit erfahrenen Kolleg*innen regt
        zu neuen Sichtweisen an.
        Informationen zu theoretischen Hintergründen und
        zur aktuellen Rechtsprechung vermitteln zusätz-
        liche Informationen.
        Die Zusammenarbeit von unterschiedlichen
        Berufsgruppen bei der Entscheidungsfindung wird
        thematisiert.
        Eine Hospizleiterin, der Leiter des Pflegedienstes
        und ein Ethiker bringen ihr Wissen und ihre
        Erfahrungen ein.

ZIELGRUPPE
Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende in
Hospizen und palliativen Versorgungsstrukturen und
Altenhilfeeinrichtungen
REFERENT*INNEN
Silke Kirchmann, Thomas Löffler, Georg Beule
TERMIN/ORT/VERANSTALTER
08.09.2021, 10:00–17:00 Uhr
in Waldbreitbach, Rosa Flesch-Tagungszentrum
Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell-
schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV
KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien
und Verpflegung

                                                       31
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
Ethische und rechtliche Bewertungen – Auswir-
kungen auf das Behandlungsteam und Angehörige

INHALTE
Zunehmend häufiger berichten Mitarbeitende aus Se-
nioreneinrichtungen, Krankenhäusern und Hospizen von
Patient*innen, die durch den freiwilligen Verzicht auf Nah-
rung und Flüssigkeit sterben möchten. Darunter sind auch
Patient*innen, die sich noch nicht in der terminalen Phase
einer Erkrankung befinden. Auch die Bitte um Beihilfe zum
Suizid wird zunehmend gestellt, seitdem das Bundesver-
fassungsgericht im Februar 2020 ausdrücklich erlaubt hat,
dass Hilfe zum Sterben in allen Phasen des Lebens als
Ausdruck der Selbstbestimmung in Anspruch genommen
werden darf. Mitarbeitende in den Einrichtungen und vor
allem die Angehörigen geraten in diesen Situationen unter
Druck. Sie suchen nach Möglichkeiten, die sterbewillige
Person für das Weiterleben zu motivieren und fragen sich
gleichzeitig, ob sie selbst etwas falsch gemacht oder über-
sehen haben.
    Für manche ist die Begleitung des verhungernden
Menschen und das lange Abschiednehmen qualvoll und
mitunter traumatisierend. Gleichzeitig suchen die
Beteiligten und Betroffenen nach einer Absicherung:
Was ist rechtlich und ethisch verboten und erlaubt?
Wann darf man gegen den geäußerten Patientenwillen
handeln und wann nicht?
    In dem Seminar werden mithilfe einer erfahrenen
Palliativmedizinerin und eines Ethikers Praxisbeispiele
besprochen und Handlungsoptionen diskutiert.
ZIELE
        Ist der freiwillige Verzicht (FVNF) ein natürlicher
        Prozess oder ist es eine Form des Suizids?
        Wer sind in diesem Prozess die Handelnden?
        Immer die Person, die den freiwilligen Verzicht
        auf Nahrung leistet, oder auch das System, das
        Menschen darin begleitet?
32
Ist die Nähe des Todes ein Kriterium (und wenn ja,
       wie wird dieses Kriterium bestimmt)?
       Ist Lebenssattheit (in hohem Alter) ein hinreichen-
       der Grund, um einen solchen Weg zu beginnen?
       Wie belastbar ist der Willensausdruck eines Men-
       schen (was wird angeboten, um in einer Situation
       der Krankheit einen anderen Weg aufzuzeigen)?
       Rechtliche Aspekte: Welche Rechte und Pflichten
       haben Mitarbeitende und Angehörige?
       Darf/ soll/ muss hier auch das Schema palliativer
       Sedierung greifen? Was können Pflegende und
       Ärzt*innen in der Phase des Hungerns tun?
       Müssen wir Menschen zu einer „Rest-Erfahrung“
       verhelfen (in dem Sinn, dass ihnen noch Lebens-
       tage ermöglicht – aufgenötigt werden, wenn eine
       lebenserhaltende Maßnahme eingeleitet wird)?
       Ist Autonomie hier der entscheidende Lösungs-
       ansatz (wie auch bei suizidalen Akten), wenn der/
       die Patient*in selbst nicht alle Informationen über
       ihren/seinen Zustand (oder über palliative Maß-
       nahmen) zugänglich oder verständlich sind.

ZIELGRUPPE
Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen, Hospizen und
Krankenhäusern und betroffene Angehörige

REFERENT*INNEN
Dr. Maria Blatt-Bodewig, Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann,
Georg Beule

TERMIN/ORT/VERANSTALTER
18.11.2021, 10:00–17:00 Uhr
Trier, ctt-Zentrale (Friedrich-Wilhelm-Str. 32, 54290 Trier)
Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell-
schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV

KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien
und Verpflegung

                                                          33
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Herausforderndes Verhalten:
Wie umgehen mit lautem Rufen und Schreien?

INHALTE
Für manche Bewohner*innen in Seniorenheimen und
Patient*innen im Krankenhaus ist Schreien und Rufen die
einzige verbliebene Form des verbalen Ausdrucks. Per-
manentes Schreien und Rufen werden als eine heraus-
fordernde Verhaltensweise bezeichnet. Sie ist ein Resultat
der Unfähigkeit, sich verständlich zu machen, eine Re-
aktion auf eine Welt, die einem nicht mehr vertrauensvoll
und verlässlich ist. Für den pflegebedürftigen Menschen
hat sein Verhalten jedoch immer einen Sinn.
    Für das Umfeld stellt es eine große Herausforderung
dar, in diesem Verhalten den Sinn zu erkennen. Die Belas-
tung für die Mitbewohner*innen oder Mitpatient*innen und
die Mitarbeitenden kann extreme Ausmaße erreichen und
für zahlreiche Konflikte sorgen.
    Was kann man in solchen Situationen tun? Gibt es
Patentrezepte, die immer funktionieren? Die Erfahrungen
zeigen, dass es nicht nur eine Antwort gibt. Es gibt eine
Fülle von Interventionsmöglichkeiten, die man ausprobie-
ren kann. Dazu ist es wichtig, die Situation von Bewoh-
ner*innen und ihr eigenes Verhalten zu analysieren, damit
neue Ideen entstehen können und dadurch das Team der
Mitarbeitenden zu stärken.
    In der Schulung werden exemplarisch Lösungsansätze
und Arbeitsweisen vorgestellt und ausprobiert, damit Füh-
rungskräfte einschätzen können, in welcher Form sie in
ihren Einrichtungen die Mitarbeitenden zu dieser Thematik
fortbilden können.

34
ZIELE
        Mögliche Gründe für herausforderndes Verhalten
        erkennen
        Lösungsansätze für Bewohner*innen und
        Patient*innen finden
        Zufriedenheit und Wohlbefinden für alle Beteiligten
        steigern
        Vorstellung der Arbeitshilfe „Umgang mit Rufen
        und Schreien“ des Ethikkomitees der Marienhaus
        Senioreneinrichtungen GmbH
        Schulungsmöglichkeiten für die eigene Einrichtung
        kennenlernen

ZIELGRUPPE
Pflegende, Mitarbeitende im Sozialen Dienst,
Führungskräfte

REFERENT*INNEN
Andrea Tokarski, Georg Beule

TERMIN/ORT/VERANSTALTER
22.09.2021, 10:00–17:00 Uhr
Kaisersesch, Seniorenzentrum St. Josef, Im Bliesblink 9
Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell-
schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV

KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung

                                                        35
FORTBILDUNGSANGEBOTE

Umgang mit schwierigen Angehörigen
(Online-Seminar)

INHALTE
Wer kennt sie nicht - „schwierige Angehörige“? Das sind
Angehörige, die von den Mitarbeitenden als fordernd, kon-
trollierend und dominant empfunden werden: Sie wissen
besser als die Mitarbeitenden, was für die Pflegebedürf-
tigen gut ist. Sie reagieren auf kleine Fehler mit großem
Unverständnis. Oder sie fordern ein Maß an Betreuung,
das innerhalb des vorgegebenen Personalschlüssels nicht
leistbar ist. Und es gibt Drohungen: „Damit gehe ich an
die Zeitung!“
     Viele Mitarbeitende können sich in die Situation
kritischer Angehöriger hineinversetzten. Sie wissen, wie
schwer es ist, einen vertrauten und geliebten Menschen
in fremde Hände zu geben. Wie aber mit aggressiven,
unzugänglichen oder psychisch auffälligen Angehörigen
umgehen? Was kann man tun, wenn man mit Forderun-
gen und Kritik konfrontiert wird, die kaum nachzuvollzie-
hen sind und offensichtlich empfundene Überforderungen
oder Familiengeschichten auf die Mitarbeitenden projiziert
werden? Welche Möglichkeiten gibt es, angemessen auf
schwierig empfundenes Verhalten zu reagieren?

ZIELE
        Eigene Erfahrungen und Beispiele im Umgang mit
        schwierigen Angehörigen reflektieren und erkennen,
        welche Verhaltensweisen von Angehörigen uns
        angenehm sind, welche wir ablehnen oder uns
        wütend machen
        Alternative Handlungsweisen ausprobieren
        Suche nach einem passenden Zugang zu dem
        schwierigen Angehörigen statt Schuldzuweisun-
        gen oder einer Eskalation des Konflikts

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Anliegen und Nöte hinter der Beschwerde verstehen
       und damit auf die „eigentlichen“ Themen reagieren
       Schwierig empfundene Verhaltensweisen von
       Angehörigen so ansprechen, dass diese damit
       konfliktfrei umgehen können
       Handlungsmöglichkeiten aus psychologischer
       Perspektive kennenlernen
       Rechtliche Rahmenbedingungen in Konflikt-
       situationen mit Angehörigen berücksichtigen

ZIELGRUPPE
Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen, Hospizen und
Krankenhäusern und betroffene Angehörige

REFERENT*INNEN
Dr. Elke Freundenberg, Constanze Tausch, Georg Beule

TERMIN/VERANSTALTER

Vierstündige Online-Veranstaltung
über Microsoft Teams
02.03.2021, 9:00–13:00 Uhr
Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell-
schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV

KOSTEN
45,- € Kursgebühr und Arbeitsmaterial

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FORTBILDUNGSANGEBOTE

Gewalt in der Pflege

INHALTE
Gewalt in der Pflege ist nach wie vor ein Tabuthema.
Dabei können sowohl Pflegende als auch Pflegebedürfti-
ge Gewalt erfahren oder gewalttätig handeln. Der Aus-
druck von Gewalt ist vielfältig. Neben der körperlichen
Gewalt gibt es psychische und verbale Gewalt, aber auch
Vernachlässigung ist eine Form von Gewaltanwendung in
der Pflege. Die Vielfältigkeit ist ein Grund, warum Gewalt
nicht immer als solche wahrgenommen wird. Betroffene
und Täter*innen sind selten klar und deutlich voneinander
zu trennen.
    Gewalt in der Pflege stellt die Einrichtungen vor be-
sondere Herausforderungen. Die Aufklärung und das
Wissen über Gewalt sind erste Schritte zur Prävention.
Um Bedingungen für eine gewaltfreie Pflege zu schaffen
und Einrichtungen zu sicheren Orten zu machen, müssen
Mitarbeitende achtsam für die verschiedenen Ausprägun-
gen von Gewalt sein. Der Umgang mit Erwartungen und
Differenzerfahrungen von Zu- und Angehörigen spielt
dabei eine herausragende Rolle. Es gilt, ihre Handlungs-
kompetenz in vielerlei Hinsicht zu stärken: im Umgang mit
eigenen Grenzverletzungen bei Gewalt zwischen Bewoh-
ner*innen sowie bei Übergriffen von Pflegenden gegen-
über pflegebedürftigen Menschen.

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ZIELE

        Kennenlernen der verschiedenen Formen
        von Gewalt
        Gewalt als ein mehrdimensionales und inter-
        dependentes Phänomen verstehen
        Sensibilisierung für Gewalt im Pflegealltag
        Auseinandersetzung mit Gewaltsituationen
        im Pflegealltag
        Erarbeiten von Handlungsstrategien, präventiven
        Maßnahmen und Techniken der Deeskalation

ZIELGRUPPE
Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen, Behindertenhilfe
und Kliniken
REFERENT*INNEN
Katrin Berwinkel (11.05.2021)
Prof. Dr. Helen Kohlen, Andrea Tokarski (23.06.2021)
Prof. Dr. Manfred Borutta (09.09.2021)
TERMINE/ORTE/VERANSTALTER
11.05.2021, 9:00–16:30 Uhr
Solingen, Kplus Forum Solingen
Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum
Tagungsleitung: Katrin Berwinkel

23.06.2021, 10:00–17:00 Uhr
Rosa Flesch-Tagungszentrum, Waldbreitbach
Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell-
schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV
Tagungsleitung: Georg Beule

09.09.2021, 09:30–17:00 Uhr
Mülheim an der Ruhr, Die Wolfsburg
Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH
Tagungsleitung: Karin Gollan
KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung

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FORTBILDUNGSANGEBOTE

Rassismus und Interkulturalität
im Gesundheitswesen

INHALTE
Das Thema Rassismus hat im letzten Jahr vor allem im
Zusammenhang mit der Polizeigewalt in den USA und
den anschließenden Protesten auch in Deutschland
eine verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Dem auch im
deutschen Gesundheitswesen erfahrenen Rassismus
entgegenzuwirken und Verbesserungen für die Betroffe-
nen sowohl auf der Seite der Gesundheitsberufe, als auch
auf der Seite der ihnen Anvertrauten zu gewährleisten,
bleibt weiterhin eine noch anzugehende Aufgabe. Damit
zusammenhängend stellt sich immer wieder auch die
Frage nach dem richtigen Umgang mit Interkulturalität
im Gesundheitsbereich. In dieser Fortbildung wird das
Thema Rassismus und Interkulturalität spezifisch für das
Gesundheitswesen aufgegriffen, ethisch beleuchtet und
über den aktuellen Stand im deutschen Gesundheits-
wesen informiert. Es werden sowohl das Erkennen von
Formen des Rassismus gestärkt, als auch praktische
Kompetenzen zu einem besseren Umgang mit Interkultur-
alität und der Vermeidung von vielleicht auch alltäglichem
Rassismus vermittelt.

ZIELE
        Die Sensibilisierung für das Phänomen
        „Rassismus im Gesundheitswesen“
        Die Stärkung des Erkennens der
        verschiedenen Formen von Rassismus
        Die Vermittlung von praktischen Kompetenzen
        zum Umgang mit und zur Vermeidung von
        Rassismus
        Die Vermittlung von praktischen Kompetenzen
        zum Umgang mit Interkulturalität

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Die Stärkung des Bewusstseins für Interkulturalität
        im Gesundheitswesen
        Die ethische Reflexion über die Themen Rassismus
        und Interkulturalität anregen

ZIELGRUPPE
Ärzt*innen, Pflegende, Mitglieder von Ethikkomitees,
Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Organi-
sationsentwicklung und alle, die sich für das Thema
interessieren.

REFERENT
Prof. Dr. (TR) Dr. phil. et med. Ilhan Ilkilic

TERMIN/ORT/VERANSTALTER
28. Oktober 2021, 10:00 – 17:00 Uhr
Koblenz, Kardinal-Krementz-Str. 1-5, Haus St. Martin,
Raum Bertinus-Titus
Veranstalter: BBT-Gruppe

KOSTEN
140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung

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FORTBILDUNGSANGEBOTE

Ethische Aspekte der Digitalisierung
im Krankenhaus

INHALTE
Die zunehmende Digitalisierung im Krankenhaus be-
zieht sich auf viele Bereiche, wie etwa die Patient*innen-
verwaltung, die Erhebung und Prozessierung digitaler
medizinischer Daten von Patient*innen für die Erstellung
von Diagnosen, Prognosen und die Durchführung von
Therapien sowie die Erhebung von Daten für die medi-
zinische Forschung. Die Kombination und Verarbeitung
von solchen digitalen Daten, u.a. auch durch Big Data und
Künstliche Intelligenz (KI), erweisen sich in allen diesen
Bereichen als hilfreich und wünschenswert.
     Allerdings verbindet sich damit auch die Sorge, dass
die Medizin durch eine konsequente Digitalisierung ihrer
Arbeitsweisen ein Menschenbild entwickeln und zur
Grundlage machen könnte, das unserem bisherigen an-
thropologischen Selbstverständnis nicht mehr entspricht
und unserem Verständnis von umfassenden ärztlichen
und pflegerischen Hilfen nicht mehr Genüge tut. Zugleich
werden die etablierten ethischen Normensysteme des
Arzt-Patient-Verhältnisses durch eine Digitalisierung in
der Medizin in vielen Punkten herausgefordert. Dies be-
trifft z.B. die Selbstbestimmung der Patient*innen über
persönliche Daten (Datenschutz).
     Der Einsatz von Big Data und KI lassen erwarten,
dass der/die Patient*in zunehmend selbst nicht mehr
nachverfolgen und auch nicht mehr nachvollziehen kann,
welche persönlichen Daten erhoben, in welcher Weise
prozessiert und mit welchen Ergebnissen analysiert
werden. Für Patient*innen wird zunehmend unklar, wie
Diagnosen und Prognosen zustande kommen, wie sich
Therapievorschläge begründen und wer (oder was) die
Therapie aufgrund welcher Kriterien anleitet und die Prog-
nose erstellt. Und mit dem gleichen Problem könnten auch

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