Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR

Die Seite wird erstellt Vicky Radtke
 
WEITER LESEN
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
                in Brandenburg
          Teil D – Unterlage 11.2.1
      Maßnahmenkonzept Zauneidechse
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                           Abschnitt Brandenburg                  Europäische Gas-Anbindungsleitung

Antragstellerin                             GASCADE Gastransport GmbH
                                            Kölnische Straße 108-112
                                            34119 Kassel

                                            Ansprechpartner
                                            Michael Höhlschen
                                            Tel.: 0561 934 1937
                                            michael.hoehlschen@gascade.de

Erstellung der                              Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR
Antragsunterlagen                           Carl-Peschken-Straße 12
Planfeststellungs-
                                            47441 Moers
verfahren

                                            Ansprechpartner
                                            Jörg Piotrowski
                                            Tel.: 02841 79 050
                                            joerg.piotrowski@langegbr.de

                                            Teil D – Unterlage 11.2.1
                                            Maßnahmenkonzept Zauneidechse

                                            Stand: 13.06.2018

Planfeststellungsbehörde                    Landesamt für Bergbau, Geologie
                                            und Rohstoffe
                                            Inselstraße 26
                                            03046 Cottbus
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                    Abschnitt Brandenburg                                   Europäische Gas-Anbindungsleitung

Inhaltsverzeichnis

1            Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................... 7

2            Maßnahmenkonzept ........................................................................................... 8
2.1          Zeitschema für das Maßnahmenkonzept.............................................................. 8
2.2          Herrichtung der Ausweichflächen ....................................................................... 11
             2.2.1             Auflichtung der Gehölze ...................................................................11
             2.2.2             Herrichtung der Ausweichflächen .....................................................11
2.3          Strukturelle Vergrämung, Pflege zur unattraktiven Gestaltung des Arbeitsstreifens
             ........................................................................................................................... 13
2.4          Errichtung der vorgesehenen Schutzzäune ........................................................ 15
2.5          Mehrfach Durchgänge zum Absammeln und Umsetzen von Tieren im
             Arbeitsstreifen .................................................................................................... 16
             2.5.1             Rechtliche Grundlage.......................................................................16
             2.5.2             Durchführung der Umsetzungen ......................................................17
2.6          Arbeiten ab Baubeginn der EUGAL .................................................................... 19
2.7          Zusammenfassende Darstellung / Maßnahmenblätter ....................................... 20

3            Übersicht über die vorgesehenen Schutzzäune ............................................ 24

4            Übersicht über die vorgesehenen Ausweichflächen ..................................... 28

5            Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke ................................... 31

6            Literatur ............................................................................................................ 32

Seite 4 von 32              Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse                                Stand: 13.06.2018
                                     Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                    Abschnitt Brandenburg                                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:        Aktivitätsphasen der Zauneidechse und Vergrämungsempfehlungen LUBW
                    (2014)............................................................................................................ 9
Abbildung 2:        Phänologie der Zauneidechse und Empfehlung zur Durchführung von
                    Maßnahmen Schneeweiß et al. (2014) .......................................................... 9
Abbildung 3:        Zeitliches Schema für die Schutzmaßnahmen zur Zauneidechse im Rahmen
                    der EUGAL .................................................................................................. 10
Abbildung 4:        Beispiele hergerichteter Strukturen für Zauneidechsen (Schneeweiß et al.
                    2014) ........................................................................................................... 12
Abbildung 5:        Schräg angelegter Reptilienschutzzaun LUBW (2014), Fangeimer unter
                    Zaun als Ausstieg ........................................................................................ 16
Abbildung 6:        Eimerfallen an einem Fangzaun (Böhler & Naumann Landschaftsplanung
                    GmbH 2017)................................................................................................ 18

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:          Maßnahmenblatt V-T3 A ............................................................................. 20
Tabelle 2:          Maßnahmenblatt V-T3 B ............................................................................. 21
Tabelle 3:          Maßnahmenblatt A-CEF 3 ........................................................................... 23
Tabelle 4:          Erforderliche Schutzzäune für die Zauneidechse......................................... 24
Tabelle 5:          Übersicht über die vorgesehenen Ausweichflächen für die Zauneidechse .. 28

Anlagen
Anlage 1:       Beispielhafte Querschnitte des Trassenkorridors

Stand: 13.06.2018           Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse                                   Seite 5 von 32
                                     Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                              Abschnitt Brandenburg                   Europäische Gas-Anbindungsleitung

Abkürzungsverzeichnis
Anh.              Anhang
Art.              Artikel
ASF               Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
BArtSchV          Bundesartenschutzverordnung
BauGB             Baugesetzbuch
Beurtstr.         Beurteilungsstrecke
BfN               Bundesamt für Naturschutz
BImSchV           Bundesimmissionsschutzverordnung
BNatSchG          Bundesnaturschutzgesetz
B-Plan            Bebauungsplan
CEF-Maßnahme      continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der
                  ökologischen Funktion)
DN                Nenndurchmesser
EG                Europäische Gemeinschaft
EG-ArtSchVO       EG-Artenschutzverordnung
EnWG              Energiewirtschaftsgesetz
EU                Europäische Union
EUGAL             Europäische Gas-Anbindungsleitung
EWG               Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
FCS-Maßnahme      Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (dienen dazu, einen günstigen
                  Erhaltungszustand - Favourable Conservation Status - zu bewahren)
ff.               folgende
FFH               Flora Fauna Habitat
FNP               Flächennutzungsplan
FoRu              Fortpflanzungs- und Ruhestätten
GASCADE           GASCADE Gastransport GmbH
ggf.              gegebenenfalls
i. V. m.          in Verbindung mit
JAGAL             Jamal-Gas-Anbindungsleitung
LBP               Landschaftspflegerischer Begleitplan
LK                Landkreis
LR                Landschaftsraum
MOP               Zulässiger Betriebsdruck (Maximum Operating Pressure)
MTB               Messtischblatt
Nr.               Nummer
OPAL              Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung
PE                Polyethylen
RL                Richtlinie
RL                Richtlinie
ROV               Raumordnungsverfahren
SP BB             Stationierungspunkt Brandenburg
SPA               Special Protection Area (hier: Vogelschutzgebiet)
TK                Topografische Karte
U-Raum            Untersuchungsraum
USchadG           Umweltschadensgesetz
UVPG              Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVS               Umweltverträglichkeitsstudie
UVU               Umweltverträglichkeitsuntersuchung
VO                Verordnung
VSG               Vogelschutzgebiet

Seite 6 von 32         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse          Stand: 13.06.2018
                                Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

1               Anlass und Aufgabenstellung
Im Rahmen des geplanten Leitungsbaus können die artenschutzrechtlichen Verbots-
tatbestände laut § 44 Abs. 1 BNatSchG im Hinblick auf die Zauneidechse berührt werden:
Für die Zauneidechse liegt im Bereich der Antragstrasse der EUGAL im Land Brandenburg
eine besondere Fallkonstellation vor. Diese ist gekennzeichnet durch folgende Punkte:
    ▪   Es liegen zahlreiche konkrete Funde von Tieren verschiedener Altersklassen im
        Untersuchungsraum vor (69 Fundpunkte, an denen teils auch mehrere Tiere erfasst
        wurden). Dabei wurden langgestreckte Habitatflächen beprobt (z. B. systematische
        Erfassung auf mindestens 30 % der geeigneten Waldkorridore), ansonsten erfolgte
        flächendeckend die qualitative Untersuchung geeigneter Habitatstrukturen.
    ▪   Der Rückschluss auf besetzte Habitate anhand der Funde und Habitatstrukturen führt
        dementsprechend zur Beurteilung, dass auf 85 km der Antragstrasse der EUGAL in
        Brandenburg Zauneidechsenvorkommen sicher vorhanden oder zu erwarten sind.
    ▪   Die Zauneidechse ist in Brandenburg gefährdet (Rote Liste-Status 3), sie ist laut
        BArtSchV streng geschützt und europarechtlich laut Anhang IV der FFH-Richtlinie
        geschützt.
    ▪   Die Art ist weit weniger mobil als z. B. Vogelarten und zudem auf speziell ausgeprägte
        Habitate angewiesen. Diese findet sie in der heutigen Kulturlandschaft zunehmend in
        vom Menschen geschaffenen Sekundärlebensräumen, hierzu zählen besonders die
        aufgrund der Aufwuchsrestriktionen offenen oder halboffenen Korridore von
        Freileitungen oder erdverlegten Leitungen in ansonsten bewaldeten Gebieten mit
        sandigen Böden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass insbesondere die
        Waldkorridore der bestehenden OPAL, zu der die EUGAL weitestgehend parallel
        geführt werden soll, in den sandigen Gegenden Brandenburgs einen wichtigen
        Rückzugsraum der Zauneidechse bilden.
    ▪   Das Management von Schutzmaßnahmen für die Zauneidechse ist für komplexe und
        länger andauernde Vorhaben anspruchsvoll, da die Art ganzjährig in ihrem Habitat
        anwesend ist (es entfällt z. B. ein Schutzkonzept über Bauzeitenregelungen alleine).
    ▪   Alleine aufgrund der großen Anzahl der Vorkommen speziell in den Waldkorridoren
        und der dort gegebenen Strukturvielfalt der Vegetation mit vielfältigen
        Versteckmöglichkeiten für die Tiere ist es schon von vorneherein absehbar, dass es
        nicht möglich sein wird, sämtliche Arbeitsflächen der EUGAL vor Baubeginn vollständig
        von Zauneidechsen zu befreien und diese in angrenzende, ungestörte Habitate zu
        verbringen. Das Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7
        BNatSchG für den konkreten Zeitpunkt der Baufeldfreimachung ist für die
        Zauneidechse als einziger Art für das Vorhaben EUGAL in Brandenburg zu
        prognostizieren (siehe Kapitel 5, Unterlage 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der
        Planfeststellungsunterlagen).
Im Folgenden werden daher die erforderlichen Schutzmaßnahmen in einem umfassenden
Schutzkonzept gebündelt.

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse          Seite 7 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                              Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

2                Maßnahmenkonzept
Das Konzept zum Schutz der Zauneidechse im Trassenverlauf der geplanten EUGAL basiert
auf der Kombination mehrerer Maßnahmen.
In der Übersicht sind dies:
    ▪   Anlage von optimal ausgestatteten Ausweichhabitaten außerhalb des Arbeitsstreifens
        im unmittelbaren Zusammenhang mit besiedelten Flächen, die beansprucht werden
        sollen, vor Beginn der Bauarbeiten.
    ▪   Strukturelle Vergrämung der Tiere aus dem Arbeitsstreifen durch Pflegemaßnahmen.
    ▪   Errichtung von Schutzzäunen zwischen Ausweich- und Arbeitsflächen, die eine
        Rückwanderung der Tiere verhindern.
    ▪   Absammeln im Arbeitsstreifen verbliebener Tiere und Umsetzen der Individuen in die
        Ausweichhabitate.
    ▪   Regelmäßige Kontrolle der Zäune, der Ausweichhabitate und des Bestands der
        dortigen Zauneidechsen durch die Ökologische Baubegleitung.
Im Folgenden werden diese erforderlichen Maßnahmen ausformuliert und es wird ein
zeitliches Konzept für die Vorgehensweise dargestellt.
Das Maßnahmenkonzept basiert größtenteils auf Vorgaben nach BfN (2017), Petersen (2016),
Schneeweiß et al. (2014), LUBW (2014), Kühnel (2014) und Kluge et al. (2014) sowie auf
eigenen Erfahrungen im Rahmen der Planung und der Ökologischen Baubegleitung zur OPAL
und weiterer erdverlegter Versorgungsleitungen.

2.1              Zeitschema für das Maßnahmenkonzept
Das Zeitschema für die hier beschriebenen Maßnahmen richtet sich nach dem derzeitigen
Zeitplan für den Bau der EUGAL (siehe Teil A, Unterlage 1 - Erläuterungsbericht):
    ▪   Eröffnung PFV: September 2017
    ▪   Abschluss PFV: Mitte 2018
    ▪   Bau der EUGAL Strang 1: ab Mitte 2018 bis Ende 2019
    ▪   Mechanische Fertigstellung der EUGAL Strang 1: Ende 2019
    ▪   Bau EUGAL Strang 2: Mitte 2018 bis Ende 2020
    ▪   Mechanische Fertigstellung EUGAL Strang 2: Ende 2020
    ▪   Bau der Verdichterstation: ab Mitte 2018 bis Ende 2020
    ▪   Fertigstellung Verdichterstation: Ende 2020
    ▪   Abschluss Rekultivierung, Oberflächenwiederherstellung und Anpflanzungen auf dem
        Arbeitsstreifen: Mitte 2022
Grundlage für ein funktionierendes Schutzkonzept ist die Vorbereitung der Maßnahmen -
insbesondere die Herrichtung der Ausweichhabitate - bereits vor Beginn der Bauarbeiten oder
sonstiger Eingriffe im Rahmen des Vorhabens.
Dazu erforderliche Behördenabstimmungen oder -genehmigungen sind entsprechend zu
berücksichtigen.

Seite 8 von 32         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse      Stand: 13.06.2018
                                Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

Schneeweiß et al. (2014) und LUBW (2014) geben die folgenden Hinweise auf die zeitliche
Regelung von Maßnahmen im Hinblick auf die Zauneidechse:

Abbildung 1:   Aktivitätsphasen der Zauneidechse und Vergrämungsempfehlungen LUBW (2014)

Abbildung 2:   Phänologie der Zauneidechse und Empfehlung zur Durchführung von Maßnahmen Schneeweiß et
               al. (2014)

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse          Seite 9 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                               Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

Daran angelehnt wird das folgende Zeitschema für den Bau der EUGAL und die
vorbereitenden Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse vorgesehen:

Abbildung 3:   Zeitliches Schema für die Schutzmaßnahmen zur Zauneidechse im Rahmen der EUGAL

Die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Tätigkeitsfelder werden in den folgenden Kapiteln näher
erläutert.

Seite 10 von 32         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse      Stand: 13.06.2018
                                 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

2.2             Herrichtung der Ausweichflächen
2.2.1           Auflichtung der Gehölze
Die Auflichtung der Gehölze und die Herrichtung der für die Zauneidechse vorgesehenen
Ausweichhabitate müssen vorgezogen zum Eingriffsbeginn durch die geplanten Bauarbeiten
der EUGAL erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die innerhalb des Arbeitsstreifens
vergrämten Tiere im Umfeld ausreichend Habitate für die Dauer der Bauarbeiten finden.
Bei geplantem Baubeginn ab Mitte 2018 und mit der Vorgabe, Gehölzfällungen zum Schutz
der europäischen Vogelarten ausschließlich im Winter durchzuführen, verbleibt zur
Herstellung der Ausweichflächen der Winter 2017/18. Dies ist auch im Hinblick auf die
multifunktionale Nutzung der Flächen als gleichzeitige Ausweichhabitate für Vogelarten des
Offenlandes insbesondere in den betroffenenen Waldschneisen (z. B. Heidelerche,
Ziegenmelker) zielführend (siehe Ausführungen in Unterlage 11 zum PFV, ASF). Für die Vögel
stellen die Flächen CEF-Maßnahmenflächen dar, deren Zweckbestimmung im räumlichen
Zusammenhang bereits vor Baubeginn funktionsfähig sein muss.
Die auf den vorgesehenen Flächen stockenden Gehölze werden teils gefällt. Laut MKULNV
(2013) soll eine Bestockung von 10 bis max. 45 % auf der entsprechenden Fläche verbleiben.
Bei der Auflichtung sind forstrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Demnach ist für Flächen
ab 0,5 ha ein Bestockungsgrad über 40 % zu erhalten. Kleinere Flächen sollen komplett
freigestelt werden. Die meisten der vorgesehenen Ausweichflächen für die Zauneidechse sind
größer als 0,5 ha (siehe Tabelle 5). Vorteilhaft ist es für diese Flächen, die Bestockung nicht
gleichmäßig verteilt auf der Fläche zu belassen, sondern ein Mosaik aus Freiflächen und
Gehölzinseln zu schaffen. Es müssen auf jeden Fall ausreichend besonnte Bereiche ohne
Gehölzüberschirmung vorhanden sein.
In den Wintermonaten sollen in unmittelbarer Nähe der bekannten Zauneidechsenhabitate auf
keinen Fall Rodungen durchgeführt werden (die Tiere überwintern im Bereich von Baumwurzel
und dort vorhandenen Höhlungen). Die Stubben verbleiben auf den Flächen im Boden.
2.2.2           Herrichtung der Ausweichflächen
Zunächst ist es im Rahmen der Bauarbeiten grundsätzlich vorzusehen, dass vorhandene
offene oder halboffene Flächen im direkten Umfeld verlustiger Zauneidechsenhabitate und
außerhalb des geplanten Arbeitsstreifens derart aufgewertet werden, dass ihre Kapazität,
temporär für die Dauer der Bauarbeiten mehr Tiere zu beherbergen, angehoben wird. Im
Gegensatz zu vielen anderen Regionen Deutschlands werden in Brandenburg oft auch
suboptimale Habitate von Zauneidechsen in geringer Dichte besiedelt. Nach Vergrößerung
und Aufwertung solcher Flächen (z. B. durch Waldrandgestaltung/-rückverlegung,
Anreicherung mit geeigneten Biotopstrukturen wie Sonnen- und Eiablageplätzen, Rückzugs-
und Winterquartieren, Schaffung von Kleinstrukturen durch zauneidechsengerechte
Biotoppflege) sind Zusetzungen am Rand oder innerhalb derselben Population bzw.
Metapopulation hier möglich (Schneeweiß et al. 2014).
Anlage 1 stellt anhand von Profilschnitten das Umfeld der im Verlauf der geplanten EUGAL
vorgefundenen Zauneidechsenhabitate dar. In Zusammenschau mit den Karten im Anhang 2

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse         Seite 11 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                               Abschnitt Brandenburg                      Europäische Gas-Anbindungsleitung

ist daraus zu erkennen, wo bereits geeignete Ausweichflächen vorhanden sind, die nicht durch
die Bauarbeiten beansprucht werden und wo solche Möglichkeiten nicht vorliegen.
Falls im direkten Umfeld durch die Bauarbeiten betroffener Habitate keine offenen oder
halboffenen geeigneten Flächen als Ausweichhabitate für Reptilien vorhanden sind, sind
entsprechende Bereiche in ausreichender Größe, vorrangig aus umgebenden Kiefernforsten,
zu entwickeln. Laut Schneeweiß et al. (2014) kann durch Kahlschläge und Auflichtungen in
geeigneten Waldbeständen das Ziel, optimale Zauneidechsenhabitate herzustellen, kurzfristig
(innerhalb einer Vegetationsperiode) erreicht werden.
Die im Hinblick auf die Zauneidechse neu herzurichtenden Ausweichflächen (zuvor bewaldet)
sind in Tabelle 5 aufgelistet und in den Plananlagen (Anlage 2) dargestellt.

Abbildung 4:   Beispiele hergerichteter Strukturen für Zauneidechsen (Schneeweiß et al. 2014)

Anforderungen an die Habitatflächen
    ▪   Mindestlebensraum für eine Population ist 1 ha. Im Mittel können ca. 50 bis 200 Tiere
        pro Hektar vorkommen.
    ▪   Aufgelichtete Waldränder von mindestens 10-20 m Tiefe parallel zu Waldschneisen
        oder auch kompakte quadratische Flächen mit der erforderlichen Größe in Richtung
        Waldinneres sind am besten geeignet.
    ▪   Ausgewählte Flächen für die Maßnahmen müssen als Ausgangspunkt suboptimal
        ausgestattet sein (z. B. dicht zugewachsene Waldränder, stark verbuschte Schneisen),
        um eine bisherige Nichtbesiedelung von Zauneidechsen zu gewährleisten.
    ▪   Die Tiere sind ortstreu und wandern meist unter 100 m, daher am besten Anlage der
        Flächen angrenzend zu besiedelten Habitaten.
    ▪   Entfernung der Gehölze auf 10 bis max. 45 % Bestockungsgrad.
    ▪   Ggf. ist die partielle Entfernung der Streuauflage durch Abharken erforderlich.
    ▪   Ggf. ist stellenweise das Abplaggen des Oberbodens erforderlich, um sandige
        Eiablageplätze zu schaffen. Falls auf einer geplanten Ausweichfläche nährstoffreichere
        Verhältnisse vorliegen, sind entsprechend sandige Stellen durch Auskoffern und
        Auffüllen mit nährstoffarmem Sand herzurichten.
    ▪   Die Ausbringung von Baumstubben, kleinen Holzpoltern und Totholz (sonnenexpo-
        niert) fördert die Strukturvielfalt. Auch sandgefüllte Steinhaufen von ca. 2 m³ sind als
        Anreicherung zu planen.

Seite 12 von 32          Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse            Stand: 13.06.2018
                                  Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

Die in Tabelle 5 und Anlage 2 dargestellen Ausweichflächen wurden anhand der vorliegenden
Kartierergebnisse und der Einschätzung der dort vorliegenden Habitatstrukturen ausgewählt.
Da es grundsätzlich vorgesehen ist, vorhandene offene Strukturen außerhalb des Arbeits-
streifens durch Elemente wie Baumstubben, Totholz, Sand- und Steinhaufen aufzuwerten,
wird hier nicht von dem Erfordernis eines Flächenausgleichs im Verhältnis 1:1 ausgegangen.
Je nach multifunktionaler Zielsetzung der geplanten Ausweichflächen (z. B. auch als CEF-
Fläche für Heidelerche o. ä.) liegt das Verhältnis zur temporär beanspruchten
Arbeitsstreifenfläche mit Habitateignung zwischen 0,3 und 1,3 (siehe Tabelle 5).
Alle gewählten Flächen sind derzeit von dichtem Wald bestanden und daher bisher nicht oder
nur randlich durch die Zauneidechse besiedelbar. Die Flächen liegen in unmittelbarer Nähe
oder sogar direkt angrenzend an besetzte Habitate, so dass die Tiere diese auf kurzem Wege
zur Neubesiedlung auch selbständig erreichen können.
Die Herrichtung der Flächen durch das Ausbringen von Stubben und die sonstige Gestaltung
soll durch Fachpersonal (Ökologische Baubegleitung) beaufsichtigt werden.
Es ist hier darauf hinzuweisen, dass es sich bei den geplanten Ausweichflächen für die
Zauneidechse um eine Maßnahme zum Ausgleich eines temporären Habitatverlusts für die
Dauer der Bauarbeiten zur EUGAL handelt. Nach Ende der Bauarbeiten können die Tiere ihre
zuvor genutzten Habitate (insbesondere die Schutzstreifen der Leitungen innerhalb von
Wäldern) wieder besiedeln. Die Ausweichflächen sind daher nach Ende der Bauarbeiten nicht
dauerhaft offen zu halten, da sie ihre Funktion dann erfüllt haben. Es handelt sich bei den
Flächen nicht um dauerhaft anzulegende Kompensationsflächen. Langfristig werden sie daher
wieder bewalden.

2.3             Strukturelle Vergrämung, Pflege zur unattraktiven Gestaltung
                des Arbeitsstreifens
Wie oben bereits erwähnt, sind in relevanten Bereichen gerodete Wurzelstubben (nach
Planfeststellungsbeschluss) seitlich außerhalb der zu räumenden Arbeitsflächen zu lagern, da
diese einen idealen Lebensraum für viele Kleinstlebewesen als Nahrung der Reptilien bieten
bzw. auch als Versteck dienen können.
Parallel zu den Fällarbeiten auf den Ausweichflächen kann ab etwa Januar 2018 mit Arbeiten
zur Vergrämung bzw. zur unattraktiven Gestaltung der Arbeitsflächen begonnen werden.
Bei der gezielten Entfernung von Vegetation und Verstecken spricht man von struktureller
Vergrämung. Sie ist hinsichtlich ihres vergleichsweise wenig invasiven Charakters als erste
Option der Verbotsmeidung zu berücksichtigen. Sowohl die geringere Stressbelastung für die
Zauneidechsen als auch die verminderte Verletzungsgefahr im Gegensatz zum Abfang
sprechen für die Wahl dieser Methode (Petersen 2016).
Das zügige und vollständige Abwandern der Eidechsen lässt sich durch einen jahreszeitlich
frühen Beginn der Vergrämungsmaßnahmen beschleunigen (ideal: vor der Eiablage). Je
später mit der strukturellen Vergrämung begonnen wird, desto mehr nimmt die Gefahr zu, dass
sich bereits Gelege im Boden befinden. Hier wird es daher vorgesehen, je nach Witterung

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse         Seite 13 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                               Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

bereits in den späten Wintermonaten mit der Pflege offener Bereiche im später beanspruchten
Arbeitsstreifen zu beginnen.
Zur Entfernung krautiger Vegetation und niedrigen Gehölzaufwuchses ist eine Mahd der
Flächen vorzusehen. Mit Hilfe der Mahd von Gras- und Krautfluren verlieren diese Flächen
hinsichtlich Deckung und Nahrungsverfügbarkeit für die Echsen ihre Attraktivität, so dass sie
kurzfristig verlassen oder nach der Winterruhe gar nicht erst besiedelt werden (Petersen
2016). Wichtig ist hierbei, dass der Schnitt möglichst kurz erfolgt, damit den Tieren keine
Versteckmöglichkeiten übrigbleiben. Die Mäharbeiten sollen auf eine Weise geschehen, die
Verletzungen oder Tötungen von Zauneidechsenindividuen möglichst ausschließt. Das
Grubbern oder Fräsen ist daher zu unterlassen, da es unterirdisch versteckte Tiere schädigen
kann.
Geeignet für die Mahd sind Zeiten, in denen die Tiere inaktiv sind und sich in ihren Verstecken
aufhalten (z.B. die Abend- oder frühen Morgenstunden, kalte Tage, während oder unmittelbar
nach Niederschlägen solange die Flächen nass sind).
Das Mahdgut muss nach dem Schnitt vollständig von der Fläche entfernt werden, um den
Zauneidechsen keine weiteren Verstecke zu belassen, welche die gewünschte Abwanderung
verzögern bzw. verhindern könnten.
Alle sonstigen Versteckmöglichkeiten (Stein-, Reisighaufen, liegendes Totholz, Streuauflagen
usw.) sollten innerhalb der Aktivitätszeit (jahres- und tageszeitlich als auch witterungsbedingt)
sensibel entfernt werden, um eine aktive Flucht zu ermöglichen.
Spätestens Mitte März muss der erste Mahddurchgang durchgeführt sein, da dann die Brutzeit
der Heidelerche als weiterer Besiedler der offenen und halboffenen Biotope beginnt. Es ist
sinnvoll, nach Möglichkeit eine angepasste Pflege über den Sommer fortzuführen. Dies
erfordet jedoch unbedingt die intensive Kontrolle der Bereiche durch die ÖBB. Flächen, in
denen Zauneidechsengelege oder Vogelbruten zu finden sind, dürfen während der Brut bzw.
Aufzucht der Tiere auf keinen Fall gemäht werden, da Eier und Jungtiere nicht fluchtfähig sind
und zu Tode kommen würden. Dem entsprechend kann eine durchgängige Mahd nur auf
solchen Flächen erfolgen, die durch die ÖBB freigegeben werden.
Nach Ende der Vogelbrut (je nach Witterung etwa Mitte August) kann ggf. eine flächige Mahd
wiederaufgenommen werden. Es ist jedoch immer noch auf mögliche späte Gelege der
Zauneidechse zu achten.
Die regelmäßige Mahd bringt die Zauneidechsen zu einem selbständigen Verlassen der
nunmehr ungeeigneten Habitatflächen. Zusätzlich erleichtert sie die Suche nach den Tieren
und somit das Absammeln und Umsetzen. Es sei hierbei darauf verwiesen, dass es besonders
wichtig ist, die bereits im Februar parallel zur startenden Vergrämung aufzubauenden
Schutzzäune von der Seite des Arbeitsstreifens her überwindbar zu gestalten, damit die Tiere
nicht innerhalb der Flächen eingefangen sind, sondern selber entkommen können (aber nicht
wieder in Gegenrichtung zurück - siehe folgendes Kapitel).

Seite 14 von 32         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse      Stand: 13.06.2018
                                 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

2.4             Errichtung der vorgesehenen Schutzzäune
Nach Einrichtung der Ausweichhabitate und erster Vergrämungsmahd ist es noch vor der
Eiablage der Zauneidechse geboten, Schutzzäune zwischen Arbeitsstreifen und
Ausweichhabitat zu errichten. Die Schutzzäune verhindern die Rückwanderung bereits
vergrämter Tiere und später auch der aktiv umgesetzten Tiere.
Lage und Länge der erforderlichen Schutzzäune sind in Tabelle 4 aufgelistet. Die Zäune sind
zudem in den Karten in Anhang 2 dargestellt.
Die Zäune sind grundsätzlich etwa 10 cm tief einzugraben und müssen mindestens 50 cm
hoch sein LUBW (2014). Ebenso dürfen Reptilien sie nicht überklettern können, dies ist nur
bei glatten Oberflächen wie z. B. bei Kunststoffplanen gegeben. Beiderseits des Zaunes ist
ein etwa 1 m breiter Pflegestreifen anzulegen. Dieser ist in der Vegetationsperiode regelmäßig
alle ein bis zwei Monate zu mähen, oder es ist durch andere Maßnahmen (z. B. Sand-, Kies-
oder Hackschnitzelbett) zu gewährleisten, dass keine Vegetation den Zaun berührt. Um zu
überprüfen, ob die Schutzzäune ihre Funktion erfüllen, sind mindestens alle 14 Tage
Kontrollen durch die naturschutzfachliche Baubegleitung erforderlich.
Zur vorausschauenden Sicherung aller geplanten Arbeitsflächen der EUGAL, die innerhalb
von Zauneidechsenhabitaten liegen, ist es erforderlich auch Schutzzäune auf noch
bewaldeten Flächen zu errichten (siehe Darstellungen in den Plananlagen 11.2.2). Die
dortigen Gehölze dürfen erst nach Planfeststellungsbeschluss entnommen werden, es ist
rechtlich nicht möglich, auch für diese die Entnahme im Winter 2017/18 vorzusehen. Um zu
verhindern, dass die dort bereits errichteten Schutzzäune bei den später stattfindenden
regulären Fällarbeiten zur Arbeitsstreifenräumung zerstört oder beeinträchtigt werden, können
die Zäune einige Meter vom Arbeitsstreifenrand in Abstimmung mit dem
Grundstückseigentümer zurückversetzt werden. Dies ist fallbezogen und ggf. vor Ort durch die
Ökologische Baubegleitung zu beurteilen und festzulegen.
Bei der Eingriffsfläche (Arbeitsstreifen) wie der Aussetzungsfläche für umgesiedelte
Eidechsen müssen die Zäune von einer Seite her übersteigbar sein und von der anderen Seite
aus eine Barriere darstellen. In den Arbeitsstreifen dürfen die Eidechsen nicht von außen
hineinwandern können, aber Tiere, die sich noch darin befinden, müssen herauskönnen. Die
Zäune sind daher ggf. etwas schräg aufzustellen. Auf der Seite, die übersteigbar sein soll, ist
in regelmäßigen Abständen (je nach Geländegestalt etwa alle 5-10 m) ein kleiner Erdwall, der
kegelförmig bis an die Zaunoberkante reichen muss, anzuschütten. Alternativ können unter
dem Zaun Fangeimer eingesetzt werden, die außerhalb des Zauns geöffnet und mit einer
Ausstiegsrampe versehen sind.

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse         Seite 15 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                               Abschnitt Brandenburg                    Europäische Gas-Anbindungsleitung

Abbildung 5:   Schräg angelegter Reptilienschutzzaun LUBW (2014), Fangeimer unter Zaun als Ausstieg

2.5               Mehrfach Durchgänge zum Absammeln und Umsetzen von
                  Tieren im Arbeitsstreifen
2.5.1             Rechtliche Grundlage
Zur größtmöglichen Vermeidung der Verletzung oder Tötung von Zauneidechsen ist es hier
zusätzlich notwendig, Tiere von der Fläche abzufangen und auf eine neue Fläche umzusetzen.
Man unterscheidet dabei Umsetzungen von Umsiedlungen (Schneeweiß et al. 2014).
Als Umsiedlung (Translocation) versteht man das absichtliche und vermittelte Überführen von
wildlebenden Individuen oder Populationen von einem Teil ihres Verbreitungsgebietes in einen
anderen Teil; Fang und Freilassung stehen nicht immer im unmittelbaren zeitlichen
Zusammenhang, es besteht kein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang.
Als Umsetzung versteht man das Verbringen von Individuen in unmittelbar benachbarte,
unbeeinträchtigte Bereiche des bisherigen Lebensraums; eine Rückwanderung nach
Abschluss der Maßnahme ist i. d. R. möglich, Fang und Freilassung stehen immer im
unmittelbaren zeitlichen (und räumlichen) Zusammenhang.
Für die im Rahmen der EUGAL vorliegende Fallkonstellation gilt:
Beim Fangen von Zauneidechsen zum Zwecke der Umsetzung als begleitende Maßnahme zu
einer CEF-Maßnahme, also mit sofortiger Wiederfreilassung in unmittelbar an den Fangort
angrenzenden Bereichen, kann die zuständige Naturschutzbehörde auf die
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für den Fang verzichten. Das Umsetzen
von Zauneidechsen stellt auch kein genehmigungspflichtiges Aussetzen i.S.d. § 40 Abs. 4

Seite 16 von 32         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse          Stand: 13.06.2018
                                 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

BNatSchG dar. Je nach Fangmethode kann aber eine Ausnahmegenehmigung nach § 4
Abs. 3 Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV) von den Verboten des § 4 Abs. 1 BArtSchV
erforderlich sein (gilt für Schlingenfang und Fallen oder Netze).
(Herr Kluge, MLUL Brandenburg - Erläuterung zur Zauneidechsenweisung, per e-mail am
07.04.2017 durch Herrn Blumrich, LfU Brandenburg).
Umsiedlungen und Umsetzungen sind keine CEF-Maßnahmen und somit auch keine
Möglichkeiten zur Vermeidung des Verbotstatbestandes des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG.
Umsetzungen können aber im Einzelfall den Maßnahmenerfolg von CEF-Maßnahmen
unterstützen, indem Störungen vermindert oder die Besiedlung neu geschaffener Habitate
aktiv beschleunigt werden. Grundsätzlich werden im vorliegenden Fall neue oder aufgewertete
Habitate so positioniert, dass eine eigenständige Besiedlung zeitnah möglich ist. Unabhängig
davon ergibt sich jedoch zusätzlich der Bedarf, dass zur Vermeidung der Tötung von
Individuen im Eingriffsbereich zum Zeitpunkt der Baufeldräumung diese abgefangen werden
müssen. Darau ergibt sich wiederum zwangsweise der Bedarf einer Umsetzung in neu
geschaffene oder verbesserte/vergrößerte Habitate, unabhängig davon, ob ein Teil der
betroffenen Individuen das Zielhabitat wegen unmittelbarer Nachbarschaft auch eigenständig
erreichen kann (Runge et al. 2010).
2.5.2           Durchführung der Umsetzungen
Die folgenden Hinweise zur Durchführung einer Umsetzung von Zauneidechsen sind
Schneeweiß et al. (2014) entnommen.
Bei der Umsetzung muss es das Ziel sein, so viele Tiere wie möglich bzw. einen möglichst
hohen Anteil des Bestandes zu fangen. Altersklassen und Geschlechter sollten in
repräsentativen Anteilen vertreten sein. Dies kann erreicht werden, wenn der Fang die
unterschiedlichen Aktivitätsgipfel aller Gruppen der Population umfasst. Für die EUGAL wird
dies der Zeitraum von März (je nach Witterung Anfang oder Ende März) bis Oktober 2018 sein.
Ab Juni können die Aktivitäten zur Umsetzung deutlich reduziert werden. Die rechtzeitige
Umsetzung der trächtigen Weibchen bis Ende Mai hat Priorität, da der Abfang junger
Zauneidechsen auf Grund der besseren Tarnung uneffizient ist.
Fang, Handling, Unterbringung, Transport und Aussetzung der Tiere müssen so schonend wie
möglich erfolgen. Ungeachtet der Fangmethode müssen die Eidechsen in die Hand
genommen werden, Fingerfertigkeit und ein sensibler Umgang sind auch zur Vermeidung von
Schwanzverlusten (die die Überlebenswahrscheinlichkeit reduzieren) wichtig. Schlüpflinge
und hochträchtige Weibchen sind besonders empfindlich.
Schlingenfänge gelten als die schonendste Fangmethode, sie werden typischerweise durch
Handfänge ergänzt. Vor allem beim Kescher- und Handfang besteht für die Eidechsen
Verletzungsgefahr. Gebietsweise kann auch der Einsatz von Fangzäunen mit Eimern sinnvoll
sein; als alleinige Methode sind diese jedoch abzulehnen. Bekannt ist, dass solche Fallen
häufig von Beutegreifern kontrolliert und „abgesammelt“ werden. Fallen sind daher ggf. zu
sichern (Abdeckung) und so häufig zu kontrollieren bzw. leeren, dass Todesfälle nahezu
ausgeschlossen werden können (mind. eine Kontrolle täglich).

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse         Seite 17 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                               Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

Für die EUGAL werden nach derzeitiger Kenntnislage die folgenden Fangmethoden in
Kombination vorgeschlagen:
    ▪   Schlingenfang (nur durch geschulte Experten durchzuführen), Hand- und Kescherfang
        ab Anfang des Umsetzungszeitraumes (März 2018). Zu der Zeit sind noch wenige Tiere
        unterwegs, die auf den gemähten Flächen voraussichtlich gut gefunden werden
        können. Für den Schlingen- und Kescherfang ist eine Ausnahmegenehmigung nach
        § 4 Abs. 3 Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV) von den Verboten des § 4
        Abs. 1 BArtSchV erforderlich.
    ▪   Fang mit Eimerfallen ab etwa Anfang Mai 2018. Zu der Zeit sind je nach Witterung alle
        Tiere aus den Winterquartieren hervorgekommen. Mit zunehmender Menge der Tiere
        und ggf. Aufwuchs der Vegetation wird es händisch schwieriger, der Tiere habhaft zu
        werden. Die Methode der Eimerfallen wird analog zu KÜHNEL (2011, 2014)
        angewandt. Maximal alle 10 m (bei sehr langen Abschnitten und je nach
        Geländebeschaffenheit auch in weiteren Abständen) werden Eimer als Fallen in den
        Boden eingegraben. Zum Schutz gegen Beutegreifer (vor allem Vögel) und Regen wird
        über den Eimerfallen in ca. 10 cm Höhe ein Sichtschutz angebracht. Die Eimer werden
        regelmäßig im täglichen Turnus kontrolliert. Die gefangenen Eidechsen werden an
        geeigneten Stellen innerhalb des Aussetzungsgebietes freigesetzt.
Bei der hier abzufangenden Streckenlänge der geplanten EUGAL ist es nicht realistisch, auf
der gesamten Strecke über den Sommer hinweg Eimerfallen zu unterhalten. Es wird
vorgeschlagen, diese abschnittsweise einzusetzen, also jeweils über einen Zeitraum von 1-2
Wochen (auch abhängig von Witterung und Geländebedingungen) an einer Stelle aufzubauen
und zu betreuen und dann in einen weiteren Abschnitt zu verbringen, um dort weiter zu fangen.
Die restliche "eimerfreie" Strecke soll parallel dazu regelmäßig begangen werden, um hier ggf.
händisch weitere Tiere umzusetzen.

Abbildung 6:   Eimerfallen an einem Fangzaun (Böhler & Naumann Landschaftsplanung GmbH 2017)

Seite 18 von 32         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse      Stand: 13.06.2018
                                 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                 Europäische Gas-Anbindungsleitung

Der Fang von Reptilien ist grundsätzlich durch ausgewiesene Feldherpetologen mit
einschlägiger Erfahrung im Eidechsenfang vorzunehmen. Im Rahmen größerer Projekte ist
das Anlernen und Beteiligen von Helfern vertretbar. Die Leitung und Beaufsichtigung der
Fangaktion obliegt dem Experten.
Der Fang ist sorgfältig zu dokumentieren (Fangdatum, Fanggebiet, Besonderheiten). Eine
Fotodokumentation ist empfehlenswert. Die Dokumentation dient auch der Festlegung des
Abbruchs der örtlichen Umsetzungsmaßnahmen.
Zwischenzeitige Rückgänge der Fänge oder zwischenzeitig fehlende Sichtungen sind normal
und kein zwingender Hinweis darauf, dass die Population weitgehend abgefangen wurde. Sie
können z. B. auch auf Störungen durch den Fang und Witterungseffekte zurückzuführen sein.
Ein wichtiger Indikator für ein erfolgreiches Abfangen ist dagegen die Zusammensetzung der
gefangenen Teil-Population (ausgewogenes Geschlechterverhältnis, hoher Anteil nicht
geschlechtsreifer Tiere). Der Erfolg einer Fangaktion bzw. deren möglicher Abschluss ist durch
Fachleute einzuschätzen und zu dokumentieren.
Erst nach erfolgreichem Abfangen kann das Baufeld freigemacht bzw. mit dem Eingriff
begonnen werden.

2.6             Arbeiten ab Baubeginn der EUGAL
Der geplante Baubeginn der EUGAL liegt bei Mitte 2018. Das bedeutet, dass planmäßig mit
den Gehölzfällungen im Arbeitsstreifen etwa ab September 2018 begonnen werden wird.
Der Arbeitsstreifen sollte zu der Zeit weitestgehend von Zauneidechsen befreit sein. Da dies
aufgrund der Flächengrößen, der Geländestruktur und des Zeitfensters nicht zu 100%
gewährleistet werden kann und somit voraussichtlich Tiere im Arbeitsstreifen zurückbleiben
und über ihr normales Lebensrisiko hinaus Gefährdungen ausgesetzt sind, wird speziell für
die Baufeldräumung eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt (siehe Kapitel 8
im ASF zur Planfeststellung).
Während der Bauarbeiten übernimmt die Ökologische Baubegleitung u. a. die folgenden
Aufgaben zur fortlaufenden Sicherung der Eidechsenpopulationen:
    ▪   Kontrolle der Schutzzäune auf Funktionstüchtigkeit
    ▪   Kontrolle geöffneter Rohgräben / Baugruben im Bereich von Zauneidechsenhabitaten
        auf hineingefallene Tiere
    ▪   Entnahme ggf. noch im Arbeitsstreifen angetroffener Tiere, diese sind dem Baufeld zu
        entnehmen und an geeigneten Stellen außerhalb (Ausweichflächen, aufgewertete
        Randflächen) wieder auszusetzen
    ▪   Kontrolle der Ausweichflächen auf erfolgreiche Besiedlung / Umsetzung
    ▪   Veranlassung von Nachbesserungen der Ausweichflächen oder randlich aufgewerteter
        Ausweichhabitate, falls deutlich erkennbare strukturelle Defizite den Erfolg der
        Maßnahmen unterbinden
    ▪   Abstimmung und enger Kontakt zwischen Vorhabenträger / Baufirma und zuständigen
        Umweltbehörden vor Ort zur frühzeitigen Erkennung und Lösung von Problemen

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse         Seite 19 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                        Europäische Gas-Anbindungsleitung

2.7               Zusammenfassende Darstellung / Maßnahmenblätter
Im Folgenden werden die vorhergehend im Detail beschriebenen Maßnahmen zum Schutz
der Zauneidechse zusammenfassend als Maßnahmenblätter dargestellt. Diese werden als
Bestandteil der Gesamtplanung in den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur
Planfeststellung (Teil D, Unterlage 12, Anhang 3) übernommen. Das gesamte vorliegende
Maßnahmenkonzept wird ebenfalls als Bestandteil des ASF in die Unterlagen zum
Planfeststellungsantrag aufgenommen.
Die Maßnahmen entfalten ihre Wirkung innerhalb der Zauneidechsenhabitate auch auf dort
vorkommende weitere Reptilien. Als europarechtlich geschützte Art ist hier die Schlingnatter
zu nennen, die für den ASF betrachtungsrelevant ist (siehe Kapitel 6.3.1 im ASF zur
Planfeststellung). Zudem proftieren die in LBP und UVP-Bericht zusätzlich betrachteten
besonders geschützten Arten Blindschleiche, Ringelnatter und Waldeidechse von den
Maßnahmen. In den Maßnahmenblättern werden daher alle innerhalb des Trassenkorridors
nachgewiesenen Reptilien einbezogen.
Die Nummerierung der Maßnahmen stammt aus der fortlaufenden Abfolge der
Gesamtmaßnahmen im LBP (Unterlage 12, Anhang 3 zum PFV). Die Inhalte der
Maßnahmenblätter entsprechen denen im LBP, da hier jedoch unterschiedliche Zielsetzungen
vorliegen, wurde eine abweichende Darstellung gewählt.

Tabelle 1:     Maßnahmenblatt V-T3 A

 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen                   Schutzgut Tiere
 Maßnahme Nr. V-T3 A                                       Schutzzäune für Reptilien
 Konflikt
 Gefährdung von Individuen der Reptilien durch die Bauarbeiten
 Baubedingte, temporäre Inanspruchnahme von Lebensräumen der Reptilien
 Arten: Zauneidechse, Schlingnatter (ASF); Blindschleiche, Ringelnatter, Waldeidechse (LBP)
 Maßnahmenbeschreibung
 Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
 Nach Einrichtung der Ausweichhabitate und erster Vergrämungsmahd ist es noch vor der Eiablage der
 Reptilien (insbesondere Zauneidechse) geboten, Schutzzäune zwischen Arbeitsstreifen und Ausweichhabitat
 zu errichten. Die Schutzzäune verhindern die Rückwanderung bereits vergrämter Tiere und später auch der
 aktiv umgesetzten Tiere.
 Die Zäune sind grundsätzlich etwa 10 cm tief einzugraben und müssen mindestens 50 cm hoch sein.
 Ebenso dürfen Reptilien sie nicht überklettern können, dies ist nur bei glatten Oberflächen wie z. B. bei
 Kunststoffplanen gegeben.
 Beiderseits des Zaunes ist ein 1 m breiter Pflegestreifen anzulegen. Dieser ist in der Vegetationsperiode
 regelmäßig alle ein bis zwei Monate zu mähen, oder es ist durch andere Maßnahmen (z. B. Sand-, Kies- oder
 Hackschnitzelbett) zu gewährleisten, dass keine Vegetation den Zaun berührt.
 Um zu überprüfen, ob die Schutzzäune ihre Funktion erfüllen, sind mindestens alle 14 Tage Kontrollen durch
 die ÖBB erforderlich.
 Bei der Eingriffsflache wie der Aussetzungsflache für umgesiedelte Eidechsen müssen die Zäune von einer
 Seite her übersteigbar sein und von der anderen Seite aus eine Barriere darstellen. Bei der Eingriffsflache
 dürfen die Eidechsen nicht hineinwandern können, aber Tiere, die sich noch in der Eingriffsfläche befinden,
 müssen herauskönnen. Bei den Aussetzungsflächen ist es genau umgekehrt.

Seite 20 von 32           Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse                Stand: 13.06.2018
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                         Europäische Gas-Anbindungsleitung

 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen                   Schutzgut Tiere
 Maßnahme Nr. V-T3 A                                       Schutzzäune für Reptilien
 Die Zäune sind in diesen Fällen etwas schräg aufzustellen. Auf der Seite, die übersteigbar sein soll, ist alle 5-
 10 m ein kleiner Erdwall, der kegelförmig bis an die Zaunoberkante reichen muss, anzuschütten. Alternativ
 können unter dem Zaun Fangeimer eingesetzt werden, die außerhalb des Zauns geöffnet und mit einer
 Ausstiegsrampe versehen sind:

 Lage der Maßnahme
 Lage und Länge der erforderlichen Schutzzäune sind in Tabelle 4 dieses Konzepts aufgelistet.
 Die Zäune sind in Anlage 2 dieses Konzepts und in Plananlage 12.2.3 des LBP zur Planfeststellung (Teil D,
 Unterlage 12) dargestellt.
 Ziel der Maßnahme
 Vermeidung von Individuenverlusten

Tabelle 2:     Maßnahmenblatt V-T3 B

 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen                   Schutzgut Tiere
 Maßnahme Nr. V-T3 B                                       Maßnahmen zum Schutz von Reptilien
 Konflikt
 Baubedingte, temporäre Inanspruchnahme von Lebensräumen der Reptilien
 Gefährdung von Individuen der Reptilien durch die Bauarbeiten
 Arten: Zauneidechse, Schlingnatter (ASF); Blindschleiche, Ringelnatter, Waldeidechse (LBP)
 Maßnahmenbeschreibung
 Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
 Strukturelle Vergrämung:
 Etwa ab Januar 2018 sollen die innerhalb des Arbeitsstreifens gelegenen Habitate der Zauneidechse und ggf.
 weiterer Reptilien durch gezielte Pflege unattraktiv gestaltet werden, so dass die Tiere in umgebende Flächen
 abwandern (auch in die speziell angelegten Ausweichflächen - siehe dort).
 Dazu ist eine Mahd der Flächen vorzusehen. Wichtig ist hierbei, dass der Schnitt möglichst kurz erfolgt, damit
 den Tieren keine Versteckmöglichkeiten übrigbleiben. Das Grubbern oder Fräsen ist zu unterlassen, da es
 unterirdisch versteckte Tiere schädigen kann. Das Mahdgut muss nach dem Schnitt vollständig von der Fläche
 entfernt werden, um Reptilien keine weiteren Verstecke zu belassen.
 Alle sonstigen Versteckmöglichkeiten (Stein-, Reisighaufen, liegendes Totholz, Streuauflagen usw.) sollen
 innerhalb der Aktivitätszeit sensibel entfernt werden, um eine aktive Flucht zu ermöglichen.
 Spätestens Mitte März muss der erste Mahddurchgang durchgeführt sein, da dann die Brutzeit der
 Heidelerche als weiterer Besiedler der offenen und halboffenen Biotope beginnt. Es ist sinnvoll, nach
 Möglichkeit eine angepasste Pflege über den Sommer fortzuführen. Dies erfordet jedoch unbedingt die
 intensive Kontrolle der Bereiche durch die ÖBB. Flächen, in denen Reptiliengelege oder Vogelbruten zu finden
 sind, dürfen während der Brut bzw. Aufzucht der Tiere auf keinen Fall gemäht werden, da Eier und Jungtiere

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse                    Seite 21 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                Abschnitt Brandenburg                      Europäische Gas-Anbindungsleitung

 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen                 Schutzgut Tiere
 Maßnahme Nr. V-T3 B                                     Maßnahmen zum Schutz von Reptilien
 nicht fluchtfähig sind und zu Tode kommen würden. Dem entsprechend kann eine durchgängige Mahd nur auf
 solchen Flächen erfolgen, die durch die ÖBB freigegeben werden. Nach Ende der Vogelbrut (je nach
 Witterung etwa Mitte August) kann ggf. eine flächige Mahd wiederaufgenommen werden. Es ist jedoch immer
 noch auf mögliche späte Gelege der Reptilien zu achten.
 Umsetzung von Reptilien:
 Bei der Umsetzung muss es das Ziel sein, so viele Tiere wie möglich bzw. einen möglichst hohen Anteil des
 Bestandes (> 80 %) zu fangen. Alle Altersklassen und Geschlechter sollten in repräsentativen Anteilen
 vertreten sein. Dies kann erreicht werden, wenn der Fang die unterschiedlichen Aktivitätsgipfel aller Gruppen
 der Population umfasst. Für die EUGAL wird dies der Zeitraum von März (je nach Witterung Anfang oder Ende
 März) bis Oktober 2018 sein. Ab Juni können die Aktivitäten zur Umsetzung deutlich reduziert werden. Die
 rechtzeitige Umsetzung der trächtigen Weibchen bis Ende Mai hat Priorität, da der Abfang junger
 Zauneidechsen auf Grund der besseren Tarnung ineffizient ist.
 Zu Methoden und Vorgehensweise des Fangs und der Umsetzung sei hier auf die ausführlichen Erläuterungen
 im Kapitel 2.5.2 verwiesen.
 Erst nach erfolgreichem Abfangen kann das Baufeld freigemacht bzw. mit dem Eingriff begonnen werden.
 Aufwertung angrenzender Lebensräume:
 In relevanten Bereichen im Umfeld von Reptilienhabitaten sind gerodete Wurzelstubben seitlich außerhalb der
 Arbeitsflächen zu lagern, da diese einen idealen Lebensraum für viele Kleinstlebewesen als Nahrung der
 Reptilien bieten bzw. auch als Versteck dienen können. Ggf. kann in solchen Bereichen auch ein
 Gehölzrückschnitt zur Förderung der Besonnung erfolgen.
 Damit werden zunächst an bekannte Habitate angrenzende Strukturen aufgewertet, um die für den Zeitraum
 der Bauarbeiten vergrämten oder umgesetzten Reptilien aufnehmen zu können. Die zusätzliche Einrichtung
 neuer Habitate ist jedoch erforderlich (siehe CEF-Maßnahme).
 Während der Bauarbeiten wird der Reptilienschutz durch die ÖBB u. a. durch die folgenden Maßnahmen
 kontinuierlich gewährleistet:
  ▪   Kontrolle der Schutzzäune auf Funktionstüchtigkeit
  ▪   Kontrolle geöffneter Rohgräben / Baugruben im Bereich von Reptilienhabitaten auf hineingefallene Tiere
  ▪   Entnahme ggf. noch im Arbeitsstreifen angetroffener Tiere, diese sind dem Baufeld zu entnehmen und an
      geeigneten Stellen außerhalb (Ausweichflächen, aufgewertete Randflächen) wieder auszusetzen
  ▪   Kontrolle der Ausweichflächen auf erfolgreiche Besiedlung / Umsetzung
  ▪   Veranlassung von Nachbesserungen der Ausweichflächen oder randlich aufgewerteter Ausweichhabitate,
      falls deutlich erkennbare strukturelle Defizite den Erfolg der Maßnahmen unterbinden
  ▪   Abstimmung und enger Kontakt zwischen Vorhabenträger / Baufirma und zuständigen Umweltbehörden vor
      Ort zur frühzeitigen Erkennung und Lösung von Problemen
 Lage der Maßnahme
 Die Lage der erforderlichen Maßnahmenbereiche ist in Anlage 2 dieses Konzepts und in Plananlage 12.2.3
 des LBP zur Planfeststellung (Teil D, Unterlage 12) dargestellt.
 Ziel der Maßnahme
 Vermeidung von Individuenverlusten
 Verminderung von temporärem Lebensraumverlust

Seite 22 von 32          Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse             Stand: 13.06.2018
                                  Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren

                                 Abschnitt Brandenburg                       Europäische Gas-Anbindungsleitung

Tabelle 3:     Maßnahmenblatt A-CEF 3

 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen                  Schutzgut Tiere
 Maßnahme Nr. A-CEF 3                                     CEF-Maßnahmen für Reptilien
 Konflikt
 Baubedingte, temporäre Inanspruchnahme von Lebensräumen der Reptilien
 Arten: Zauneidechse, Schlingnatter (ASF); Blindschleiche, Ringelnatter, Waldeidechse (LBP)
 Maßnahmenbeschreibung
 Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
 Zunächst ist es im Rahmen der Bauarbeiten grundsätzlich vorzusehen, dass vorhandene offene oder
 halboffene Flächen im direkten Umfeld verlustiger Reptilienhabitate und außerhalb des geplanten
 Arbeitsstreifens derart aufgewertet werden, dass ihre Kapazität, temporär für die Dauer der Bauarbeiten mehr
 Tiere zu beherbergen, angehoben wird.
 Falls im direkten Umfeld durch die Bauarbeiten betroffener Habitate keine offenen oder halboffenen
 geeigneten Flächen als Ausweichhabitate für Reptilien vorhanden sind, sind entsprechende Bereiche in
 ausreichender Größe zu entwickeln.
 Die hierfür erforderlichen Flächen wurden anhand der vorliegenden Kartierergebnisse und der Einschätzung
 der dort vorliegenden Habitatstrukturen ausgewählt. Alle gewählten Flächen sind derzeit von dichtem Wald
 bestanden und daher bisher nicht oder nur randlich durch die Zauneidechse besiedelbar. Die Flächen liegen in
 unmittelbarer Nähe oder sogar direkt angrenzend an besetzte Habitate, so dass die Tiere diese auf kurzem
 Wege zur Neubesiedlung auch selbständig erreichen können.
 Die Herrichtung der Flächen durch das Ausbringen von Stubben und die sonstige Gestaltung soll durch
 Fachpersonal (Ökologische Baubegleitung) beaufsichtigt werden.
 Detaillierte Anforderungen an die Gestaltung der Flächen sind in Kapitel 2.2 dargestellt.
 Die Maßnahmenflächen sind in den Folgejahren während der Bauphase jeweils zweimalig während der
 Aktivitätszeit der Zauneidechse zu kontrollieren.

 Lage der Maßnahme
 Die herzurichtenden Ausweichflächen sind in Tabelle 5 dieses Konzepts aufgelistet.
 Zudem sind sie in Anlage 2 dieses Konzepts und in Plananlage 12.2.3 des LBP zur Planfeststellung (Teil D,
 Unterlage 12) dargestellt.
 Ziel der Maßnahme
 Verminderung von temporärem Lebensraumverlust
 Erhalt der ökologischen Funktion der Habitate im Raum
 Verhinderung von Auswirkungen auf Populationsebene

Stand: 13.06.2018         Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse               Seite 23 von 32
                                   Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Sie können auch lesen