Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag

 
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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache 19/20452
19. Wahlperiode                                                                                        29.06.2020

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Dr. Jens
Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/19913 –

Fällarbeiten in der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

         Vorbemerkung der Fragesteller
         Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KsDW) hat den staatlichen Auftrag, die
         Kulturlandschaft Dessau-Wörlitzer Gartenreich zu erhalten und zu schützen.
         Der Stiftung wurden, neben Denkmalschutzhistorischen Aufgaben zum Erhalt
         der Schlösser und Gärten im Gartenreich, unter anderem auch Waldflächen
         des Landes Sachsen-Anhalt übertragen. Dabei handelt es sich um ca.
         4 000 Hektar Waldfläche, wobei diese Flächen ebenso wie die Parkanlagen
         zum UNESCO-Welterbe gehören und ein Gesamtensemble bilden.
         Gemäß eines Berichts in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 13. November
         2019 (https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/desaster-im-gartenreich-kulturst
         iftung-muss-rund-8-000-eichen-faellen-33455716) beabsichtigte die KsDW
         im Bereich der Elbauen zwischen Dessau-Waldersee und Vockerode zunächst,
         8000 Bäume zu fällen. Die Fällungen wurden mit der Verkehrssicherungs-
         pflicht, mit dem akuten Befall durch Prachtkäfer und mit Schädigungen durch
         Trockenheit begründet. Später soll der Umfang der Fällungen auf das notwen-
         dige Maß reduziert worden sein.
         Der Einschlag vieler bestandsprägender Altbäume wurde von der Bevölke-
         rung als erheblicher, zu hinterfragender Eingriff in die unter Schutz gestellten
         Auwaldbestände des Fauna-Flora-Habitat(FFH)/Natura 2000-Gebiets „Des-
         sau-Wörlitzer Elbauen“ wahrgenommen (Eger, Christian: Schweigen im Wal-
         de, in: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2020, S. 23). Zudem steht in der
         Öffentlichkeit oft der Vorwurf des Verfolgens eigenwirtschaftlicher Zwecke
         im Raum. So könnten einzelne wertvolle Eichenstämme durchaus über
         10 000 Euro Erlös erzielen. Die KsDW verfolgt gegenüber aufklärenden An-
         fragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dabei nach Ansicht der
         Fragesteller einen nicht immer ganz offenen Kommunikationsstil (Eger,
         Christian: Schweigen im Walde, in: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2020,
         S. 23; s. a. Eger, Christian: Im Welterbe-Wald, in: Mitteldeutsche Zeitung,
         14./15. Dezember 2019, S. 28).
         Im Dezember 2019 wurde durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt
         Dessau-Roßlau ein Fällstopp aus naturschutzrechtlichen Gründen erlassen
         (Eger, Christian: Schweigen im Walde, in: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Febru-
         ar 2020, S. 23).

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me­
dien vom 26. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/20452                                    –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

        Die Bundesregierung unterstützt die Stiftung finanziell und ist im Kuratorium
        der Stiftung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
        Medien als stimmberechtigtes Mitglied vertreten.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KsDW) ist eine staatliche Stiftung öffent-
lichen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt. Sie ist nicht Teil der Bundesverwal-
tung. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist
im Kuratorium der Stiftung vertreten, das gemäß Satzung über alle grundsätz-
lichen Angelegenheiten der Kulturstiftung, darunter auch der jährliche Haus-
haltsplan, beschließt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kultur-
stiftung. Der Umgang mit abgestorbenen oder stark von Schädlingen befallenen
Bäumen bzw. solchen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ist Teil des
operativen Geschäfts, für das der Vorstand verantwortlich ist. Aufgrund der
Selbstständigkeit der Stiftung und der Eigenverantwortlichkeit für das opera-
tive Geschäft, zu dem die Forstbewirtschaftung gehört, verfügt die Bundes-
regierung nicht über die entsprechenden Detailinformationen zur Beantwortung
aller Einzelfragen. Soweit der Bundesregierung Informationen zu einzelnen
Fragen vorliegen, basieren diese insbesondere auf der satzungsgemäßen Betei-
ligung des Kuratoriums der Stiftung. Die Fragen des Naturschutzes liegen in
der Zuständigkeit des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

        1. Wie viele Bäume wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Fäll-
           saison 2019/2020 in den Wäldern der KsDW tatsächlich gefällt (welche
           Arten, welche Stärken, welche Qualitäten, und wie viel m³ Holz)?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

        2. Erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Abwägung zwischen der
           Legitimation der Baumfällungen durch Sanitärhiebe und dem FFH-Recht?
            Wurde eine FFH oder FFH-Vorprüfung durchgeführt, und wenn ja, mit
            welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die KsDW im Einklang mit ihrer
Satzung erforderliche forstsanitäre und zur Verkehrssicherheit notwendige
Maßnahmen innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens vorgenommen hat.

        3. Wie viele Bäume mit geschützten Arten oder FFH-Arten wurden nach
           Kenntnis der Bundesregierung gefällt?
            a) Wie viele tote Alteichen wurden entnommen, die keine Bedeutung
               mehr für die Ausbreitung des Eichen-Prachtkäfers haben?
            b) Welche Vorkehrungen wurden getroffen, solche unnötigen Fällhiebe
               zu vermeiden?
            c) Wie sah das Artenmanagement aus?

        4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die günstigen Erhaltungs-
           zustände der betroffenen Wälder, die großenteils zum FFH-Lebensraum-
           typ 91F0 (Hartholzauenwälder) gehören, trotz der Baumfällungen er-
           halten?

Die Fragen 3 bis 3c und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                              Drucksache 19/20452

        5. Lagen nach Kenntnis der Bundesregierung schriftliche Zustimmungen der
           Ämter vor, und wenn ja, welche?

Nach Kenntnis der Bundesregierung fand am 27. August 2019 eine gemein-
same Bereisung der Waldgebiete der KsDW mit Vertretern der Nordwestdeut-
schen Forstlichen Versuchsanstalt statt. Eine schriftliche Bestätigung der Ver-
suchsanstalt erfolgte am 28. August 2019. Die Unteren Forstbehörden der Stadt
Dessau-Roßlau und des Landkreises Wittenberg wurden am 2. September 2019
vom Ergebnis der Bereisung unterrichtet, am 26. September 2019 erfolgte eine
gemeinsame Bereisung mit Vertretern der Unteren Forstbehörden der Stadt und
des Landkreises; eine zusätzliche Information erging am 30. September 2019
an die Untere Forstbehörde des Landkreises. Darüber hinausgehende Zustim-
mungen wurden von Ämtern nicht erteilt, weil diese nach Ansicht der Stiftung
im Hinblick auf die geplanten Arbeiten nicht erforderlich waren.

        6. Welche Einnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
           diese Fällungen in der Fällsaison 2019/2020 tatsächlich erzielt?

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden insgesamt Einnahmen in Höhe
von 438.749,89 Euro erzielt.

        7. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Einnahmen aus
           dem Holzverkauf in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Haushaltsplan
           der Kulturstiftung verankert gewesen, und wie hoch ist der Anteil dieser
           Einnahmen am Haushalt?

Aufgrund verschiedener forstlicher Einflussfaktoren unterliegt die Planung der
Einnahmen aus Holzverkäufen jährlichen Schwankungen.
Laut detailliertem Haushaltsplan der KsDW waren wie folgt Ansätze für Erlöse
aus Holzverkäufen vorgesehen:
2018 = 520.000 Euro/entspricht 2,9 Prozent
2019 = 440.700 Euro/entspricht 2,9 Prozent
2020 = 550.000 Euro/entspricht 3,8 Prozent

        8. Sind die geplanten Einnahmen und der dafür notwendige Holzeinschlag
           im Stiftungsrat beraten und genehmigt worden?
            a) Falls dies erfolgt ist, entspricht der Umfang der tatsächlich getätigten
               Fällungen und Einnahmen diesen Planungen?
            b) Für welche Ziele oder Aufgaben sollten die Einnahmen eingesetzt
               werden?

Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Satzung der Stiftung beschließt das Kuratorium über alle grundsätz-
lichen Angelegenheiten der KsDW. Dies beinhaltet auch die jährliche Be-
schlussfassung zum Haushaltsplan, was unter anderem den Ansatz für die Erlö-
se aus dem forstwirtschaftlichen Betrieb umfasst.
Die Einnahmen dienen wie bei allen Zuwendungsempfängern der Gesamt-
deckung des Haushaltes und kommen somit auch dem Forstbereich der KsDW
zu Gute.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 19/20452                                    –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

        9. Wie viele Hektar Wald der Kulturstiftung wurden nach Kenntnis der
           Bundesregierung von 2013 bis 2020 kahl geschlagen (bitte je Jahr und ins-
           gesamt inklusive der durchschnittlichen Einzelflächengrößen angeben),
           und wie viele Hektar wurden seit 2013 wieder aufgeforstet (inklusive Flä-
           chennachweis)?

In der Fällsaison 2019/2020 gab es nach Auskunft der Stiftung keinen Kahl-
schlag.
Infolge des Hochwassers 2013 an Elbe und Mulde war der Stiftungswald im
Jahr 2014 von massiven Absterbeerscheinungen primär des Eschenbestands be-
troffen (bestandsweises Absterben der schwachen bis mittelstarken Bestände;
ab 2017 Absterben der Altholzbestände). Nach Entnahme der toten Bestände
und Verbleib der vitalen Bäume auf den Flächen erfolgte 2014 bis 2020 die
Aufforstung von 151 ha der 154 ha Kahlschlagflächen. Auf weiteren ca. 35 ha
Fläche sind Nachbesserungen von alten Kulturen, die durch das Hochwasser
geschädigt waren, mit Nachpflanzungen auf Fehlstellen erfolgt.

        10. Wie viele Hektar Wald der Kulturstiftung ist nach Kenntnis der Bundes-
            regierung von 2013 bis 2020 ohne Bewirtschaftung gewesen (bitte ein-
            zeln nach Jahren inklusive Flächennachweis angeben)?
             Gibt es hierzu Planungen?

Der Stand 2020 umfasst:

Holzbodenfläche gesamt:               3.224 ha
Nichtwirtschaftswald:                   102 ha
Wirtschaftswald:                      3.122 ha

Die Möglichkeiten der Erweiterung des Anteils für Nichtwirtschaftswald wer-
den im Rahmen der neu zu erstellenden Forsteinrichtung geprüft.

        11. Wie viele Holzscheine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an
            private Werber in den Jahren von 2013 bis 2020 verkauft (bitte je Jahr
            angeben)?
             a) Wie lange sind diese gültig?
             b) Werden die Werber schriftlich auf ordnungsgemäßes Verhalten inner-
                halb der Schutzgebiete hingewiesen?
             c) Wurde dieses Verhalten kontrolliert?
             d) Wird die Abholung des Holzes kontrolliert?

Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

        12. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Ende der Fäll-
            saison 2019/2020 am 15. März 2020 noch weitere Bäume gefällt?
             Wenn ja, warum?

Nach Auskunft der KsDW wurden in Abstimmung mit den Behörden aus-
schließlich Bäume, die Gefahr für Leib und Leben darstellen, aus Gründen der
Verkehrssicherheit, Sicherheit und Haftung gefällt.
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         13. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
             Frühjahr 2020 der Leiter des Referates Waldbewirtschaftung freigestellt?

Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Personal-
angelegenheiten.

         14. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Kulturstif-
             tung eine Infrastruktur, die für die Erhaltung der Altwässer und Solitär-
             eichen, die nachhaltige Nutzung der Wälder und Landwirtschaftsflächen
             verantwortlich ist?
              Wenn dies nicht zutrifft, warum nicht, und wann wird eine solche ein-
              gerichtet?

Der Erhalt der Wasserflächen obliegt nach dem Organigramm der KsDW der
Abteilung Garten und Gewässer der KsDW. Der Erhalt der land- und forstwirt-
schaftlichen Flächen obliegt der Abteilung Verwaltung. Die landwirtschaft-
lichen Flächen sind verpachtet, die forstwirtschaftlichen Flächen werden von
einem eigenen Referat betreut.

         15. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
             mit der Aussage der Stiftungsdirektorin „wir müssen und werden es
             künftig anders machen“ in einem Artikel der „Mitteldeutschen Zeitung“
             vom 18. März 2020 verbunden?
              Liegt ein Konzept vor, und wenn nein, bis wann soll ein Konzept erarbei-
              tet werden?

Die Stiftungsdirektorin hat bereits im Frühjahr 2019 die Erstellung eines Forst-
strategieplanes in Auftrag gegeben. In dessen Folge ist nunmehr die Vorberei-
tung der Erstellung der neuen Forsteinrichtung im Gange. Über die Umsetzung
dieser Maßnahme wird das Kuratorium in seiner Herbstsitzung informiert.

         16. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine öffentliche Diskussion über
             die geplante Forststrategie für die Bewirtschaftung der Wälder der
             KsDW, die Ende des Frühjahres 2020 vorliegen soll, vorgesehen?

Die Strategieplanungen werden zur Zeit seitens der KsDW gemeinsam mit der
Biosphärenreservatsverwaltung, dem Landesamt für Umweltschutz und dem
Landesforstbetrieb bearbeitet. Sie werden anschließend dem Kuratorium vorge-
legt und danach der Öffentlichkeit präsentiert.

         17. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aktualisierung der
             Managementpläne für das Natura 2000-Gebiet?
              Auf welcher Grundlage wird über die weitere Forststrategie entschieden?

Die letzten Aktualisierungen erfolgten nach Auskunft der KsDW am 22. Januar
2020 für die Dessau-Wörlitzer Elbauen sowie die Untere Muldenaue mit den
jeweils dazugehörigen Abschnitten.
Die Entscheidungen zur weiteren Forststrategie fallen nach Aussage der Stif-
tung auf Grundlage des aktuellen Gutachtens zur forstlichen Bewirtschaftung,
der Vorgaben der FFH-Schutzgebiete, von Natura 2000, dem Denkmalrahmen-
plan und den gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht.
Drucksache 19/20452                                    –6–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

        18. Welche Begründung führt die KsDW nach Kenntnis der Bundesregie-
            rung dafür an, dass die KsDW UIG-Anfragen einiger Mitglieder einer
            Dessauer Bürgerinitiative gegen die Fällungen (BI Baumreich) damit be-
            antwortete, dass diese mit einem Vorbehalt einer Informationsweitergabe
            versehen wurden, obwohl das Informationsweitergabegesetz (IWG)
            eigentlich eine Weitergabe erlauben sollte?

        19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wieso nicht auf die Möglich-
            keit der Schwärzung personenbezogener Daten zurückgegriffen wurde,
            als spätere detailliertere UIG-Anfragen von der KsDW abgelehnt wur-
            den, weil u. a. die Interessen der KsDW bzw. der Betroffenen an der Ge-
            heimhaltung von personenbezogenen Daten gegenüber dem öffentlichen
            Interesse an der Bekanntgabe der Informationen überwogen (Eger,
            Christian: Schweigen im Walde, in: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar
            2020, S. 23; s. a. Eger, Christian: Im Welterbe-Wald, in: Mitteldeutsche
            Zeitung, 14./15. Dezember 2019, S. 28)?

Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verantwortung für die laufenden Geschäfte der Stiftung obliegt dem Vor-
stand. Hiervon umfasst ist auch die Bearbeitung von Anfragen an die KsDW
nach dem Umweltinformations- und Informationsweitergabegesetz.

        20. Teilt die KsDW nach Kenntnis der Bundesregierung den Ansatz, wie von
            der Dessauer Bürgerinitiative Baumreich gefordert und für die Schlösser
            und Gärten bereits umgesetzt, einen Waldbeirat einzusetzen, um zukünf-
            tig durch ökologische Waldnutzung die Artenvielfalt in den Wäldern der
            KsDW zu erhalten bzw. zu erhöhen (Eger, Christian: Im Welterbe-Wald,
            in: Mitteldeutsche Zeitung, 14./15. Dezember 2019, S. 28)?

Die Fachbereiche Forst und Naturschutz sind im Wissenschaftlichen Beirat der
KsDW ebenso vertreten wie die Fachbereiche Bau- und Gartendenkmalpflege
sowie Schlösser/Museen. Einzelne Sparten-Beiräte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht geplant.

        21. Sollen die Fällarbeiten in der nächsten Fällsaison 2020/2021 im Dessauer
            Gebiet nach Kenntnis der Bundesregierung wieder aufgenommen wer-
            den, obwohl die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau im
            Dezember 2019 einen Fällstopp verfügt hatte (Eger, Christian: Schwei-
            gen im Walde, in: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2020, S. 23)?
             Wurden bereits Verträge über die Lieferung von Holz von der Kulturstif-
             tung für die kommenden Jahre abgeschlossen, und wenn ja, um welches
             Holz und welche Mengen handelt es sich?

Die Fällarbeiten 2020/2021 werden nach Auskunft der Stiftung derzeit durch
die KsDW gemeinsam mit den zuständigen Behörden vorbereitet.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                             Drucksache 19/20452

        22. Welche Prioritäten waren nach Kenntnis der Bundesregierung für die
            Fällarbeiten in der Fällsaison 2019/2020 ausschlaggebend, als einer der
            frequentiertesten Rad- und Wanderwege der Region, zwischen Sieglitzer
            Berg und Leiner Berg, wegen verkehrsgefährdender Bäume gesperrt wer-
            den musste (Hauptroute zwischen Dessau-Roßlau und dem Wörlitzer
            Park), gleichzeitig in der Fällsaison 2019/2020 jedoch unzählige alte
            Starkbäume, oft im Abstand von mehrfachen Baumlängen zum Weg, ent-
            lang dieser Route gefällt wurden (Eger, Christian: Im Welterbe-Wald, in:
            Mitteldeutsche Zeitung, 14./15. Dezember 2019, S. 28)?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

        23. Wird die KsDW nach Kenntnis der Bundesregierung die Forstabteilung
            wieder dem Landesforst zuschlagen (Wätzold, Jan: Gartenreich wird
            seine Wälder los, Bild) ?
             a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach Loslösung des
                Forsts von der KsDW zukünftig die Denkmalpflege im Bereich des
                Forsts gewährleistet?
             b) Wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung der Einnahme-
                ausfall für die KsDW, und wie soll dieser ausgeglichen werden?

Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Nein.

        24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne, die KsDW in die Stif-
            tung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten zu integrieren?

Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
                                                               ISSN 0722-8333
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