ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2021 - AKTUALISIERTE VERSION MIT WEB-GRUNDSEMINAR - SOZIALVERBAND VDK ...

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ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2021 - AKTUALISIERTE VERSION MIT WEB-GRUNDSEMINAR - SOZIALVERBAND VDK ...
Arbeit und Inklusion
Stand 05/2021

                Seminare 2021
                                Aktualisierte Ve
                                                 rsion
                                mit Web-Grund
                                                seminar
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Inhalt
 Inhalt

 Begrüßung Michael Pausder   Seite 4
 Seminare                    Seite 5
 Rechtsgrundlage             Seite 6
 Seminarkosten               Seite 7
 Anmeldung                   Seite 8
 Aufbauseminar A/01          Seite 9
 Web-Grundseminar G/01       Seite 10
 Aufbauseminar A/02          Seite 11
 Aufbauseminar A/03          Seite 12
 Der Sozialverband           Seite 14
 Schwerbehindertenrecht      Seite 15
 Anreise                     Seite 18

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ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2021 - AKTUALISIERTE VERSION MIT WEB-GRUNDSEMINAR - SOZIALVERBAND VDK ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                           besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Im außergewöhnlichen
                           „Corona-Jahr“ haben auch wir beim Sozialverband VdK Bayern kurzfristig und
                           mit digitalen Methoden auf die für uns alle neue Situation reagiert. Nachdem
                           größere Veranstaltungen weitgehend nicht möglich waren, haben wir eines unse-
                           rer Seminare kurzerhand als Web-Seminar angeboten und so den Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern zumindest digital die Möglichkeit der Weiterbildung und des Austauschs gegeben.
Dies zeigt, dass digitale Formate eine gute Ergänzung zu Präsenzveranstaltungen sein können.

Die Corona-Pandemie stellt vor allem für Menschen mit Behinderung eine große Herausforderung dar:
für Risikopatienten wäre eine Ansteckung besonders gefährlich, die voranschreitende Digitalisierung
geschieht nicht immer barrierefrei, und Menschen mit Behinderungen haben es auf dem Arbeitsmarkt
noch schwerer, wenn die Konjunktur schwächelt.

Vor diesem Hintergrund sind unsere Schulungen für Schwerbehindertenvertretungen (SBV), für Inklu-
sionsbeauftragte sowie für Personal- und Betriebsräte enorm wichtig, damit die Rechte von Menschen
mit Behinderung am Arbeitsplatz gestärkt und durchgesetzt werden können. Wir statten Sie mit den
rechtlichen und sozialen Kompetenzen aus, damit Sie sich in Ihrem Unternehmen, Ihrer Institution oder
Ihrer Behörde für diese Zielgruppe einsetzen können.

Wir freuen uns sehr, Ihnen das Jahresprogramm 2021 präsentieren zu dürfen. In den Seminaren erhalten
Sie wichtige Grundlagen der Arbeit als Vertreter/in von Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel in
Fragen des Schwerbehindertenrechts, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement oder zur bevorste-
henden SBV-Wahl 2022.

Wie sich die Corona-Pandemie entwickelt, ist nicht absehbar. Ob und in welchem Rahmen unsere
Seminare durchgeführt werden, entscheidet sich voraussichtlich eher kurzfristig. Über unsere Planungen
informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs „Arbeit und Inklusion“ freuen sich in jedem Fall auf Ihre
Anmeldungen und stehen Ihnen wie gewohnt gern für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Für das Jahr 2021 wünsche ich Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Pausder
Landesgeschäftsführer, Sozialverband VdK Bayern

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Seminare

Seminare für Schwerbehindertenvertreter/-innen, Inklusionsbeauftragte,
Betriebs- und Personalräte

Unsere Seminare richten sich an alle Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBV), ihre Vertreterin-
nen und Vertreter, Inklusionsbeauftragte sowie Personal- und Betriebsräte, die sich mit dem Themen-
bereich Arbeit und Inklusion befassen möchten. Eingeladen sind Personen aus Unternehmen, Betrie-
ben, Institutionen und Behörden sowohl der Privatwirtschaft als auch des öffentlichen Bereichs.

Im Grundseminar vermitteln wir rechtliche Grundlagen des SGB IX, die für Ihre Arbeit als Schwerbe-
hindertenvertretung und zur Unterstützung Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung
wichtig sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um die gesetzlichen Tätigkeitsfelder der Schwer-
behindertenvertretung, das Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und
wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen.

In den Aufbauseminaren bilden unsere Referentinnen und Referenten Sie in Themen weiter, auf die Sie
in Ihrer täglichen Arbeit regelmäßig stoßen. Dazu zählen beispielsweise die ergonomische Gestaltung
des Arbeitsplatzes, die spezielle Unterstützung für psychisch erkrankte Mitarbeitern/-innen oder der
Umgang mit Mobbingerfahrungen.

Auch Vorträge zu den verschiedenen Rehabilitationsträgern wie der Rentenversicherung, der Agentur
für Arbeit oder dem Inklusionsamt stehen auf der Tagesordnung.

Ziel unserer Seminare ist, dass Sie sich entsprechend Ihrer bisherigen Vorkenntnisse und Arbeitserfah-
rungen weiterbilden und Ihr Wissen durch den Austausch mit Referentinnen und Referenten sowie
mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnah und aktuell auffrischen.

Die Gesundheit unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat oberste Priorität. Daher kann es pandemiebe-
dingt zu Verschiebungen, Ausfällen oder der Durchführung als Online-Veranstaltung kommen. Über unsere
Planungen informieren wir Sie rechtzeitig und bitten um Ihr Verständnis.

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Rechtsgrundlage

Die Vertrauenspersonen und deren mit der höchsten Stimmenzahl gewählte bzw. gem.
§ 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX dauerhaft herangezogene weitere Stellvertreter werden ge-
mäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezü-
ge von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung
der anderen genannten Interessensvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im
§ 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch den Sozialverband
VdK Bayern getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten
trägt der Arbeitgeber nach § 179 Abs. 8 Satz 2 SGB IX sowie § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1
Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG.

Inklusionsbeauftragte gem. § 181 SGB IX und andere (z. B. in Kliniken und Krankenhäu-
sern) tätige Sozialdienstmitarbeiter klären mit der Geschäftsleitung die Freistellung vom
Dienst und die Kostenübernahme.

Es wirken Fachreferenten mit aus den fol-        • Kliniken
genden Bereichen:                                • Mobbingberatung
• Zentrum Bayern Familie und Soziales            • Kommunikationstrainer
  (ZBFS)                                         • Berufliches Trainingszentrum BTZ-VdK
• ZBFS-Inklusionsamt (Integrationsamt)             Rehawerk Straubing
• Rentenversicherung                             • sowie Sozialverband VdK Bayern

Kreis der Teilnehmer/-innen:
Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- und
Personalräte sowie in der Behindertenarbeit tätige Personen. Personen, die bislang noch
nicht an einem Seminar des Sozialverbands VdK Bayern teilgenommen haben, haben Vorrang.

Methodik der Seminare:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion

Ort:
Alle Seminare finden im Hotel St. Wolfgang in Bad Griesbach i. Rottal statt (siehe Seite 18)

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Seminarkosten

Seminarkosten
VdK-Wochenseminar
Bad Griesbach 590,- €

In der Summe sind die Kosten für die Schulung, Übernachtung mit Vollpension und ein Soft-
getränk zum Mittagessen enthalten.
Leider gibt es im Umfeld keine Möglichkeit, den PKW kostenfrei abzustellen.
Garage pro Tag 5,- € in Bad Griesbach

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe Ihres Namens, des gewählten
Seminars und der Rechnungsnummer vor Beginn der Maßnahme an die:
Bank für Sozialwirtschaft               IBAN: DE83 7002 0500 0007 8404 00
Sozialverband VdK Bayern e.V.           BIC: BFSWDE33MUE

Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich!

Alle Teilnehmer/-innen erhalten Einzelzimmer. Der Schulungsort ist barrierefrei.

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Anmeldung
    Vor Ihrer verbindlichen Anmeldung beantragen Sie bei Ihrer Geschäftsleitung die Frei-
    stellung vom Dienst sowie die Kostenübernahme (siehe Rechtsgrundlage, Seite 6).
    Bitte melden Sie sich online für das gewünschte Seminar an unter

                           www.vdk.de/bayern/sbv-seminare

    Mit Ihrer Anmeldung werden Sie zunächst in unsere Warteliste aufgenommen. Sie erhalten
    rechtzeitig eine Rückmeldung von uns, ob Ihre Anmeldung für das gewünschte Seminar
    erfolgreich war. Die weiteren Unterlagen werden zeitnah zum Seminar zugestellt. Sollte Ihr
    gewähltes Seminar bereits ausgebucht sein, benachrichtigen wir Sie unverzüglich und bieten
    bei Möglichkeit Ersatz an.

    Rücktritt
    Ein Rücktritt ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur in schriftlicher
    Form möglich! Letzter kostenfreier Rücktrittstermin ist zwei Kalenderwochen
    vor Kursbeginn. Bei einem verspäteten Rücktritt bzw. Ausfall werden die jeweiligen
    Seminarkosten in voller Höhe entsprechend in Rechnung gestellt.

    Vorbehalt
    Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen inhaltlicher Schwerpunkte vorzunehmen,
    wenn diese aus sachlichen Gründen notwendig sind.

    Datenschutz
    Die Teilnehmer/-innen der Tagung erklären sich damit einverstanden, dass Name, Organi-
    sation und E-Mail-Adresse in den Tagungsunterlagen aufgeführt werden dürfen.
    Im Falle des (schriftlichen) Widerspruchs gegen diese Nutzung hat dies keine Auswirkungen
    auf die Tagungsteilnahme.

    Haftung
    Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminar-
    zeiten sind Sie als Teilnehmer/-innen über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.
    In den seminarfreien Zeiten unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz.

    Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Rechtsgrundlagen
    und die Hinweise auf Seite 6.

    Weitere Informationen bei:
    Susanne Zunhammer, Assistenz
    Telefon: 089 / 2117-257
    Telefax: 089 / 2117-309
    eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de
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Seminare
Aufbauseminar A/01
Neuer Termin: 13. bis 16. September 2021

Inhalte:
Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten

Deeskalation und Konfliktmanagement – professionelle Rollengestaltung in eskalati-
onsgeneigten Gesprächssituationen
• Aggression in Beratungsgesprächen: Einfluss- und Hintergrundfaktoren
• Vermittlung von Grundlagen der gewaltfreien Kommunikation und Gesprächsführung
• bessere persönliche Abgrenzungsfähigkeit durch professionelle Rollengestaltung
• präventives Konfliktmanagement
• Umgang mit Krisen und Nachsorge nach belastenden Ereignissen

Mobbing und Konfliktbewältigung im Betrieb
• Was ist Mobbing, welche Folgen hat es?
• Wie kann man Mobbing erkennen?
• Welche innerbetrieblichen Handhabungsmöglichkeiten hat die Arbeitnehmervertretung?

Psychische Erkrankungen, Auswirkungen am Arbeitsplatz
• die Rolle als Arbeitnehmer (Erwartungen, Anforderungen, Herausforderungen, Hürden)
• Auseinandersetzung mit Case-Studies zur Reflexion und Sensibilisierung
• Toolbox: Ableiten von Handlungsempfehlungen für die eigene Beratungspraxis

Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der
SBV-Arbeit

Anmeldeschluss: 31. Juli 2021
Anreise: Montag, den 13. September 2021
Beginn:  13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr,
         Zimmervergabe nach dem ersten Seminartag
Abreise: Donnerstag, den 16. September 2021, 15.00 Uhr

                                                                                       9
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Seminare
     Web-Grundseminar G/01
     12. bis 15. Juli 2021

     Inhalte:
     Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten

     Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX
     • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
     • Etablieren, Organisieren, Beratung, Mitwirken bei Personalentscheidungen

     Grundlagen SGB IX
     • Gesetzliche Grundlagen des Schwerbehindertenrechts
     • Behinderungsbegriff, Merkzeichen und Grad der Behinderung
     • Rechte und Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

     Psychische Erkrankungen, Auswirkungen am Arbeitsplatz
     • Die Rolle der Arbeitnehmer (Erwartungen, Anforderungen, Herausforderungen, Hürden)
     • Auseinandersetzung mit Case-Studies zur Reflexion und Sensibilisierung
     • Toolbox: Ableiten von Handlungsempfehlungen für die eigene Beratungspraxis

     Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern
     in der SBV-Arbeit

     Anmeldeschluss: 30. Juni 2021
     Dauer:     Montag, 12. Juli 2021 bis Donnerstag, 15. Juli 2021
     Mo - Mi: 9.00 bis 12.15 Uhr
     Do: 		     9.00 bis 13.00 Uhr
     per Zoom, mit ausreichend Pausen
     Kosten:    75,- €

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Aufbauseminar A/02
11. bis 14. Oktober 2021

Inhalte:
Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten

Epilepsie
• Anfallsformen und deren Auswirkungen im Berufs - und im Privatbereich
• Grundlagen zur Gesprächsführung
• Möglichkeiten und Grenzen von Hilfen am Arbeitsplatz
• Gestaltung von Arbeitsplätzen
• Zuschüsse und Zuständigkeiten der Leistungsträger

Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022
• Wann und wie wird gewählt?
• Wer ist wahlberechtigt und wer darf gewählt werden?
• Bestellung des Wahlvorstands, Wahlvorbereitungen
• Wahlversammlung

Präventionsverfahren und besonderer Kündigungsschutz
• Ziele und Inhalte des Verfahrens
• Kündigungsarten und -gründe

Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in
der SBV-Arbeit

Anmeldeschluss: 31. August 2021
Anreise: Montag, den 11. Oktober 2021
Beginn:  13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr,
		       Zimmervergabe nach dem ersten Seminartag
Abreise: Donnerstag, 14. Oktober 2021, 15.00 Uhr

                                                                          11
Aufbauseminar A/03
     22. bis 25. November 2021

     Inhalte:
     Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten

     Inklusionsvereinbarung
     • Präambel und Ist-Situation
     • Zielvereinbarungen und deren Umsetzung
     • Berichtspflicht

     Betriebliches Eingliederungsmanagement
     • Qualitätsanforderungen an ein BEM
     • wesentliche Schritte im Einzelfall
     • systematische Aufbau des BEM im Betrieb/in der Dienststelle

     Rente im SGB VI
     • Erwerbsminderungsrente
     • Berufsunfähigkeit

     Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in
     der SBV-Arbeit

     Anmeldeschluss: 10. Oktober 2021
     Anreise: Montag, den 22. November 2021
     Beginn:  13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr,
     		       Zimmervergabe nach dem ersten Seminartag
     Abreise: Donnerstag, 25. November 2021, 15.00 Uhr

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Recht schaffen.
                Recht schaffen.
                                         DerVdK
                                        Der  VdK bietet
                                                  bietet kompetente
                                                         kompetente
                                     Sozialberatung bei Rechtsfragen
                                    Sozialberatung bei Rechtsfragen
                                   zu Rente,Behinderung
                                  zu Rente,  Behinderung und
                                                          undPflege.
                                                              Pflege.
                     Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung.
                   Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung.
                     Allein in Bayern vertrauen über 740.000
                                                     670.000
                                                660.000       Menschen
                                                         Menschen      dem VdK.
                                                                   dem VdK.
                   Allein in Bayern vertrauen 660.000 Menschen dem VdK.
                Stand 02/2017

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Stand 02/2017

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                     www.Mitglied    werden.
                         vdk-bayern.de
                 www. vdk-bayern.de
                13
Der Sozialverband
 Der Sozialverband VdK Bayern
 setzt sich für Menschen mit Behinderung in vielfältiger Weise ein:

 Rechtsberatung und Rechtsbeistand:

 •   Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
 •   Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
 •   Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
 •   Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI)
 •   Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII)
 •   Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
 •   Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
 •   Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
 •   Soziales Entschädigungsrecht (BVG, SVG, OEG)

 Fortbildungsmaßnahmen:

 • für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte,
   Inklusionsbeauftragte und in der Behindertenarbeit tätige Personen
 • im Sozialrecht, SGB IX, Betriebsverfassungsgesetz

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Wir informieren

Schwerbehindertenrecht
Vom Antrag bis zur Feststellung
Wer sollte eine Feststellung beantragen?
Wer seine Rechte als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch beanspruchen
möchte, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen.
Bei einer längerfristigen gesundheitlichen Einschränkung (über sechs Monate) sollte ein Antrag auf
Feststellung einer Behinderung gestellt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX
(SGB IX).

Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Anträge auf Feststellung nach dem SGB IX müssen bei der zuständigen Region des „Zentrums
Bayern Familie und Soziales“ gestellt werden.

Die Bewertung und Einstufung der einzelnen Gesundheitsstörungen erfolgt nach den Grundsätzen
und Kriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung. Die Schwere der Behinderung wird durch den
Grad der Behinderung ausgedrückt (GdB). Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt.
Die versorgungsmedizinischen Grundsätze geben für zahlreiche Gesundheitsstörungen Richtwer-
te vor, aus denen dann bei Vorliegen mehrerer Behinderungen der Gesamt-Grad der Behinderung
gebildet wird. Dabei werden die Einzelgrade nicht zusammengezählt. Maßgebend sind die Auswirkun-
gen der einzelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der einzelnen
Gesundheitsstörungen zueinander. Wird ein GdB von mindestens 50 erreicht, liegt eine Schwerbehin-
derung vor und es wird ein entsprechender Ausweis erteilt.

Welche Leistungen werden gewährt?
Es gibt keine direkten Geldleistungen, sondern zahlreiche Nachteilsausgleiche.

Ab einem GdB von 50 stehen den Berechtigten beispielsweise zu:
• Besonderer Kündigungsschutz
• Zusatzurlaub
• Altersrente für schwerbehinderte Menschen (unter bestimmten Voraussetzungen)
• Steuerliche Vorteile

Weitere Nachteilsausgleiche gibt es unter anderem bei folgenden Merkzeichen:
• „G“ für erhebliche Gehbehinderung                 • „H“ für Hilflosigkeit
• „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung          • „Gl“ für Gehörlosigkeit
• „B“ für Begleitperson                             • „Bl“ für Blindheit
• „RF“ für Ermäßigung des Rundfunkbeitrags          • „TBl“ für Taubblindheit

Der Sozialverband VdK Bayern berät und vertritt seine Mitglieder in Verfahren zur Feststellung der
Schwerbehinderteneigenschaft.
Neben der rechtlichen Beratung übernehmen wir für unsere Mitglieder die Antragsstellung und füh-
ren gegebenenfalls ein Widerspruchs- oder Klageverfahren durch.

                                                                                                     15
kostenlos
                                                                   unabhängig
                                                                   bayernweit
                 Beratungstelefon                                  Beratungstelefon
                 Pflege und Wohnen                                 Leben mit Behinderung
                 Telefon 089 / 2117-112                            Telefon 089 / 2117-113
                 Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr               Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
                 Donnerstag von 15 bis 18 Uhr                      Donnerstag von 15 bis 18 Uhr

                 Themen                                            Tipps und Ratschläge zu Teilhabe auf allen Ebenen
                 • Organisation der Pflege zu Hause                • Inklusion an Schulen, Hochschulen und am Arbeitsplatz
                   oder in einer Pflegeeinrichtung                 • Wohnlösungen für Menschen mit Behinderung
                 • Rehabilitation im Alter                         • Übergänge zur Volljährigkeit und beim Eintritt
                 • Leistungen der Pflegeversicherung,                ins Rentenalter
                   Pflegeeinstufungsverfahren                      • Unterstützung bei der Umsetzung inklusiver
                 • Pflegerische Fachfragen                           Schulstunden und Freizeitgestaltung
                                                                   • Leistungen bei Schwerbehinderung
                 • Barrierefreies Wohnen
                                                                   • Barrierefreiheit
                 • Wohnungsumbau und dessen Finanzierung
                                                                   • Informationen und Kontakt zu weiterführenden Hilfen
                 • Alternative Wohnformen im Alter
                                                                     und Netzwerken
                 • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und
                   Patientenverfügung                              eMail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de
                 eMail: lebenimalter.bayern@vdk.de

                 www.vdk-bayern.de
Stand: 10/2019

                                                                                              16
Ihr professioneller Dienstleister in Straubing
     Als einer der größten Inklusionsbetriebe im ostbayerischen Raum agieren wir mit
     ca. 80 Mitarbeitern an mehreren Standorten in der Region. Seit über 20 Jahren
     sind wir erfolgreich als kompetenter und professioneller Dienstleister mit breit auf­
     gestelltem Leistungsangebot tätig.

     Unsere Dienstleistungen überregional
     · Layout – Druck – Mailing · Werbe­ und Geschenkartikel

     Unsere Dienstleistungen regional
     · Malerbetrieb · Gartengestaltung · Wäscherei
     · Second­Hand­Shop´s · Schneiderei

     Dimetria-VdK gGmbH
     Rennbahnstr. 48 · 94315 Straubing
     Tel. 09421 / 9290­100
     Fax 09421 / 9290­109
     info@dimetria.de · www.dimetria.de

     Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr – 16.00 Uhr
                          und Freitag 07.00 Uhr – 15.00 Uhr
17
Anreise
                                                          Hotel St. Wolfgang
 Mit dem Pkw
 Das St. Wolfgang ist über die A3 Nürnberg – Regensburg – Passau, Ausfahrt Pocking, am
 schnellsten zu erreichen.Von München kommend führt die B12 zur B388 über Eggenfelden
 nach Bad Griesbach-Therme. Dort angekommen, fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in
 den gegenüberliegenden Maximiliantunnel hinunter, bis zum Parkdeck 1, 2 oder 3 (VdK) auf
 der rechten Seite.
 Hinweis für Navigationseingabe: Bitte geben Sie als Ort „94086 Bad Griesbach- Ther-
 me“ in Ihr Navigationssystem ein. Als Straße bitten wir Sie, nicht die „Ludwigpromenade 6“
 einzugeben, sondern die „Kurallee“. Folgen Sie der Route jedoch nicht bis zur Kurallee,
 sondern fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in den gegenüberliegenden Maximiliantun-
 nel hinunter.

 Mit der Bahn
 Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft über die für Sie beste Anbindung und
 unseren Shuttle-Service (gebührenpflichtig) zum Hotel.

 Entfernungen:
 Deutschland: Berlin 630 km, Frankfurt 460 km, Stuttgart 375 km, Nürnberg 250 km,
 München 200 km, Regensburg 150 km, Passau 30 km
 Österreich: Wien 285 km, Linz 120 km, Salzburg 80 km

 Klinik und Hotel
 St. Wolfgang
 Ludwigpromenade 6
 94086 Bad Griesbach i. Rottal/
 Therme
 Telefon: 08532 / 980-0
 Telefax: 08532 / 980-635
 eMail: BadGriesbach@
 asklepios.com
 Internet: www.stwolfgang.de

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Berufliches
Trainingszentrum

                                                                                Sie haben Fragen?
                                                                                Gerne beraten wir Sie!
                                                                                Tel. 0 94 21 / 9 96 70
Inklusion gelingt
Seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir unter dem          über berufliche Neuorientierung bis hin zur Rückkehr in
Dach des Sozialverbands VdK Bayern e.V. Menschen            den erlernten Beruf bzw. bestehenden Arbeitsplatz. Be-
mit psychischen Erkrankungen und Behinderung bei            standteil aller Reha-Maßnahmen ist die Steigerung der
der beruflichen Eingliederung. Der Erfolg unserer Arbeit    Belastbarkeit und die Stabilisierung für eine Arbeitstätig-
und die jahrelange Zusammenarbeit mit regionalen und        keit. So beginnen alle Rehabilitanden mit einem Training
überregionalen Firmen zeigen, dass Inklusion gelingt,       von vier Stunden, welches dann schrittweise angehoben
wenn sich viele Akteure beteiligen. In verschiedenen        wird. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeit im BTZ
Maßnahmen werden die Teilnehmer darauf vorbereitet,         bildet die Psychoedukation. Diese beinhaltet Krankheits-
den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden.        erklärung, -akzeptanz, -bewältigung und -prophylaxe
Die Maßnahmen reichen von der Berufsvorbereitung            vor allem im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit.

Berufliche Perspektiven schaffen!                           Unsere Trainingsbereiche
Wir sind eine kleine Einrichtung mit 55 Trainingsplätzen.     Wirtschaft und Verwaltung
So können wir die Rehabilitanden besonders individu-          Handel und Logistik
ell begleiten und unterstützen. Als anerkannter Ausbil-
                                                              Küche und Cafeteria
dungsbetrieb haben wir in den letzten fünf Jahren 46
                                                              Wäscherei und Hotelbetrieb
junge Menschen erfolgreich in kaufmännischen Beru-
fen, IT-Berufen, Dienstleitungsberufen und handwerk-          Informations- und Telekommunikationstechnik
lichen Berufen ausgebildet. Die enge Zusammenarbeit           Handwerk
mit IHK und HWK sowie Betrieben und Berufsschulen
ermöglicht den jungen Menschen den beruflichen Start,       BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
der wiederum die Grundlage für Teilhabe am Leben in         Rennbahnstraße 44 / 46 · 94315 Straubing · Tel.: 0 94 21 / 9 96 70
der Gesellschaft bildet.                                    www.btz-straubing.de · post@btz-straubing.de
Beitrittserklärung
                 zum Sozialverband VdK Bayern
                 Bitte geben Sie diese Beitrittserklärung vollständig aus-
                 gefüllt bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Geschäftsstelle ab
                                                                                                         
                 oder senden diese in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an
                 den Sozialverband VdK Bayern e.V., Schellingstraße 31, 80799 München.
                 Oder einfach online: www.vdk.de/mitgliedschaft-bayern
                 Hiermit trete ich unter Anerkennung der Satzung bei. Mitgliedsbeitrag 6,- €/Monat. Der Austritt bedarf der Schrift-
                 form. Er kann frühestens ein Jahr nach Erwerb der Mitgliedschaft erklärt werden und ist nur zum Schluss eines
                 Kalenderjahres, unter Wahrung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist, möglich. (Bitte in Blockschrift ausfüllen)
                 Geschlecht:        männlich            weiblich             divers

                 Familienname                                                      Vorname

                 geboren am                  Tel.-Nr.                              Beruf (Angabe freiwillig)

                 Straße, Hausnr.                                                   E-Mail

                 PLZ, Wohnort                                                      Orts-/Kreisverband

                 Ort, Datum
                                                                                   ×Unterschrift des Beitretenden
                    Bitte senden Sie mir Informationen über das VdK-Angebot für ehrenamtliche Mitarbeit zu.

                  Hinweis zum Datenschutz:
                  Die Mitgliederdaten unterliegen dem Datenschutz und werden ausschließlich für Zwecke der Mitgliederdaten-
                  verwaltung und Mitgliederbetreuung genutzt. Der Sozialverband VdK Bayern e.V. gibt keine personenbezogenen
                  Daten seiner Mitglieder an andere Unternehmen für Werbemaßnahmen weiter.

                  Geworben durch:

                  Familienname,Vorname                                                Mitgliedsnummer

                 Ich bitte um widerruflichen               jährlichen         1/2-jährl.        1/4-jährl. Einzug von meinem Konto

                 Einzugsbeginn (ist der Beginn der Mitgliedschaft) Familienname,Vorname des Kontoinhabers (wenn nicht Beitretender)

                 Straße, Hausnr. (wenn nicht Beitretender)                   PLZ, Wohnort (wenn nicht Beitretender)

                 Gläubiger-Identifikationsnummer DE23VDK00000126528, Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.

                  Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
                  Ich ermächtige den Sozialverband Bayern e.V., Zahlungen im Rahmen meiner Verbandsmitgliedschaft von meinem Konto mit-
                  tels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sozialverband VdK Bayern e.V. auf mein Konto
                  gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
                  Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es wird
                  eine Frist für die Vorabankündigung von SEPA-Lastschriften von 2 Tagen vereinbart.

                                                                                IBAN:
                   Kreditinstitut (Name und BIC)
                                                                                                      Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-
Stand: 01/2021

                                                                                                      Lastschrift wird mich der Sozialverband
                   ×Ort, Datum und Unterschrift                                                       VdK Bayern e.V. über den Einzug in dieser
                                                                                                      Verfahrensart unterrichten.
Zukunft braucht Menschlichkeit.

Sozialverband VdK Bayern e.V.
Arbeit und Inklusion
Schellingstraße 31
80799 München
Telefon: 089 / 2117-257
Telefax: 089 / 2117-309
eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de

Verantwortlich
Jan Gerspach
Telefon: 089 / 2117-103
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