Arbeits-losengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose - Hartz IV Grundsicherung

 
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Arbeits-losengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose - Hartz IV Grundsicherung
€ 5,90
Arbeitslosengeld 2
2019
Herausgegeben von

   GESAMTVERBAND

Arbeits-
losengeld 2
für Geringverdiener
und Erwerbslose
                   Hartz IV
                   Grundsicherung
                                      e n n  e uen
                                Mit d      t z e n 2019
                                         ä
                                Regels

11. Auflage
Die Broschüre ist von folgenden Autoren geschrieben worden:

Thomas Beninde                    Martin Lühr                           Werner Hesse
AGAB Bremen                       AGAB Bremen                           Der Paritätische
                                                                        Gesamtverband
                                                                        Berlin

Wir bedanken uns ganz besonders bei Frau Margret Heider, Bremen. Sie hat den gesamten Text
überarbeitet, so dass er einfacher zu lesen ist.

Anmerkungen:
An einigen Stellen verweisen wir auf Gesetze. Dabei gilt der Stand vom 1. Januar 2019.

Sie finden folgende Randbemerkungen:
       TIPP: Nützlicher Hinweis
BERATUNG: Hier empfehlen wir eine Beratung
          !:   Hier besonders gut aufpassen, um einen Nachteil zu vermeiden.

Wenn Sie uns Hinweise und Anregungen oder Kritik mitteilen möchten, schreiben Sie an die
Rechtsabteilung des Paritätischen Gesamtverbandes, Oranienburger Straße 13–14, 10178 Berlin
oder mailen Sie uns unter sozialrecht@paritaet.org .

                                              www.beck.de

                                           ISBN 978 3 406 73554 7
                                        © 2018 Verlag C. H. Beck oHG
                                       Wilhelmstraße 9, 80801 München

                            Satz: Fotosatz Buck, Zweikirchener Str. 7, 84036 Kumhausen
                 Druck: Holzmann Druck GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen
                            Umschlaggestaltung: Ralph Zimmermann - Bureau Parapluie
                                     Titelmotiv: © ahasoft - depositphotos.com
1

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
wir freuen uns, dass Sie diese Broschüre lesen.        den. Nach Auffassung des PARITÄTISCHEN sind die
                                                       Regelsätze nach wie vor viel zu niedrig. Die Regel-
Auf den folgenden Seiten wird erklärt, ob und welche
                                                       leistung für Alleinstehende sollte auf 571 € im Monat
Ansprüche Sie auf Arbeitslosengeld 2 haben. Wenn
                                                       angehoben werden. Das Bildungs- und Teilhabe-
Ihnen etwas nicht klar wird, lassen Sie sich zusätz-
                                                       paket für Kinder ist ebenfalls nicht ausreichend, vor
lich beraten. Am Ende dieser Broschüre finden Sie
                                                       allem aber nur mit einem beispiellosen bürokrati-
Hinweise, wo Sie sich weiter informieren können.
                                                       schen Aufwand umzusetzen. Es ist ein Skandal, dass
Diese Leistungen heißen im Gesetz: Grundsicherung      bei den Armen überdurchschnittlich gespart wird,
für Arbeitsuchende. Sie stehen im Zweiten Buch des     während die Wohlhabenden an der notwendigen Fi-
Sozialgesetzbuches (SGB 2). In dieser Broschüre        nanzierung unseres Sozialstaates nicht angemessen
nennen wir sie deshalb meistens SGB 2-Leistungen.      beteiligt werden.
Für 5,8 Millionen Menschen in Deutschland bedeu-       Vor diesem Hintergrund ist es uns umso wichtiger,
ten sie Überleben und Existenzsicherung. Sie be-       Sie über Ihre Rechte zu informieren. Wir freuen uns,
deuten aber auch Formulare, Behördengänge und          wenn Sie nach der Lektüre Bescheid wissen und Ihre
Verunsicherung. In über 3 Millionen Bedarfsgemein-     Rechte kennen. Dann können Sie selbstbewusst mit
schaften sind 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahre      dem zuständigen Jobcenter umgehen und wissen,
auf SGB 2-Leistungen angewiesen. Rund 15 % aller       wie Sie sich gegen falsche Entscheidungen wehren
Kinder unter 15 Jahre erhalten SGB 2-Leistungen.       können.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hilft nicht      Im Sommer 2019 wird es voraussichtlich wesentliche
nur arbeitslosen Menschen. Auch Menschen, die          Verbesserungen für Kinder geben. Die Leistungen für
wenig Geld verdienen, können diese Grundsicherung      Bildung und Teilhabe und auch der Kinderzuschlag
bekommen. So erhalten 1,2 Millionen erwerbstätige      sollen angehoben werden. Verfolgen Sie deshalb die
Menschen ergänzend SGB 2-Leistungen. Davon sind        Nachrichten und fragen Sie im Jobcenter nach.
560.000 sogar sozialversicherungspflichtig tätig.
                                                       Berlin im Januar 2019
Der PARITÄTISCHE setzt sich seit Jahren dafür ein,
dass die SGB 2-Leistungen deutlich angehoben wer-

                   Prof. Dr. Rolf Rosenbrock
                   Vorsitzender des
                   Paritätischen
                   Gesamtverband
2

    Inhaltsverzeichnis
    Kapitel 1:            Die Grundvoraussetzungen der SGB 2-Leistungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
    1. Hilfebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6
    2. Erwerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6
    3. Alter zwischen 15 und 65 bis 66 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7
    4. Leben in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7
    5. Antrag beim Jobcenter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7

    Kapitel 2:            Was muss ich tun, um Leistungen zu erhalten?
                          Was tut das ­Jobcenter? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
    1. Welches Jobcenter ist für mich zuständig?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
    2. Was muss ich tun? Was muss ich beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
    3. Was muss und kann das Jobcenter tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9

    Kapitel 3:            Wie viel Geld können meine Familie und ich bekommen? .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
    1. Regelbedarf für Erwachsene und Kinder  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
    2. Mehrbedarfe = zusätzliches Geld in besonderen Lebenssituationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11
        a)   Mehrbedarf bei Schwangerschaft  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               11
        b)   Mehrbedarf für Alleinerziehende  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            11
        c)   Mehrbedarf bei ­Erkrankungen, die eine kostenaufwändige ­Ernährung erfordern . . . . . . . . . . . . . .                                                          11
        d)   Mehrbedarf für behinderte M­ enschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                12
        e)   Mehrbedarf für nichterwerbs­fähige Schwerbehinderte mit Merkzeichen G  . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        12
        f)   Mehrbedarf für unabweisbare, laufende besondere Bedarfe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                12
        g)   Mehrbedarf für die Bereitung von Warmwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       12
    3. Einmalige Leistungen in besonderen Situationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
        a)   Erstausstattung für die Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             13
        b)   Erstausstattung für Bekleidung, Schwangerschaftsbekleidung und Säuglings-Erstausstattung   .                                                                      13
        c)   Orthopädische Schuhe und ­therapeutische Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         13
        d)   Einmalige Leistungen für Personen, die keine monatlichen SGB 2-Leistungen bekommen . . . . . .                                                                    13
    4. Vorschuss und Darlehen bei unabweisbarem Bedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14
    5. Kranken- und Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14
        a) Pflichtversicherung in der g
                                      ­ esetzlichen Kranken- und P        ­ flegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
        b) Private Kranken- und ­Pflegeversicherung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
        c) Zuschuss zur ­Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

    Kapitel 4:             Kosten für die Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten,
                          ­Warmwasser) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
    1. Miete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
        a)   Größe der Wohnung und Zahl der Bewohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       16
        b)   Höhe der Miete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  17
        c)   Was geschieht, wenn die Mietkosten unangemessen sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 18
        d)   Wie können Sie die Mietkosten senken?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  18
        e)   Härtefall  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            18
3

2. Nebenkosten (Betriebskosten)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18
    a) Gibt es Nebenkosten, die nicht angemessen sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
    b) Nachzahlung und Rückerstattung von Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
    c) Gesamtangemessenheit einschließlich der Heizkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3. Heizkosten und Warmwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19
    a)   Welche Heizkosten sind ­angemessen?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   19
    b)   Heizkosten-Abrechnung: ­Nachzahlung, Rückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              20
    c)   Warmwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   20
    d)   Was geschieht, wenn die Heizkosten unangemessen sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  20
4. Renovierungskosten/Schönheitsreparaturen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  20
5. Unterkunftskosten bei Wohneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  20
    a) Angemessene Größe und Kosten bei Wohneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
    b) Nebenkosten und Heizkosten bei Wohneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
6. Zahlung der Unterkunftskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  21
7. Umzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  21
    a)   Umzug nicht notwendig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          22
    b)   Miethöhe nicht angemessen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             22
    c)   Umzugskosten, Mietsicherheit und Maklerkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          22
    d)   Beschränkung der Unterkunftskosten für Personen unter 25 ­Jahren  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    22
8. Übernahme von Mietschulden und Schulden für Energie und Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23

Kapitel 5:           Leistungen für Schule, Kindergarten und Freizeit für Kinder
                     und ­Jugendliche – Bildung und Teilhabe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 25
1. Mittagessen in Schule, Kindergarten und Tagespflege  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25
2. Kindergartenausflüge – für einen Tag oder länger  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25
3. Schulausflüge und Klassenfahrten über mehrere Tage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25
4. Persönliche Ausstattung für die Schule  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26
5. Fahrten zur Schule  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26
6. Nachhilfe (Lernförderung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26
7. Aktivitäten in der Freizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26
8. Geld, Gutschein, Direktzahlung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26

Kapitel 6:           Wie wird Einkommen auf die Leistungen angerechnet?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27
1. Das Prinzip  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
2. Was ist Einkommen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
3. Welches Einkommen wird nicht angerechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
4. Wie wird das anzurechnende Einkommen ermittelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
5. Zu welchem Zeitpunkt werden laufende Einnahmen angerechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29
6. Wie werden einmalige Einnahmen angerechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  30

Kapitel 7:           Bekomme ich auch Leistungen, wenn ich erwerbstätig bin?  .  .  .  .  .  .  . 31
1. Wie wird das Nettoeinkommen aus n
                                   ­ icht‑selbstständiger Arbeit ermittelt? . . . . . . . . . . . . . .  31
2. Wie wird das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ermittelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
4

    3. Freibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  32
    4. Was ist, wenn die Ausgaben für Werbungskosten usw. über dem Grundfreibetrag von
       100,00 € liegen?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33
    5. Höherer Grundfreibetrag bei ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Tätigkeit . . . . . . . . . . . .  34

    Kapitel 8:          Habe ich trotz Vermögen einen Anspruch auf SGB 2-Leistungen? .  .  . 35
    1. Was ist Vermögen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  35
    2. Geschütztes Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  35
    3. Geschontes Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
    4. Freibetrag für Altersvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
    5. Was geschieht, wenn verwertbares Vermögen die Freibeträge überschreitet? . . . . . . . . . . .  37
       a) Besondere Härte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
       b) Unwirtschaftlichkeit der ­Verwertung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
       c) Einsatz verwertbaren Vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

    Kapitel 9:          Wie wirkt sich das Zusammenleben in einem Haushalt aus?
                        Werden die Bedarfe und das Einkommen meines Ehepartners und
                        meiner Kinder berücksichtigt?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38
    1. Bedarfsgemeinschaft von Erwachsenen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
    2. Bedarfsgemeinschaft mit Kindern  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
       a) Kein Einkommens- und Vermögenseinsatz trotz Mitgliedschaft in der Bedarfsgemeinschaft  . . . . 39
       b) Kinder außerhalb der B
                               ­ edarfsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
    3. Folgen der Bedarfsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  39
    4. Haushaltsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
    5. Wohngemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  42

    Kapitel 10: Fördern und Fordern – Pflicht zur Arbeit  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 43
    1. Jede Arbeit ist grundsätzlich zumutbar  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  43
    2. Der Ablauf der Arbeitsvermittlung, Eingliederungsvereinbarung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  43
    3. Erreichbarkeit, Verfügbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  44
    4. Eingliederungsleistungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  44
       a)   Unterstützung bei Bewerbungen und Aufnahme einer Beschäftigung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          45
       b)   Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  45
       c)   Nachholen des Hauptschulabschlusses  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       45
       d)   Förderung der beruflichen W        ­ eiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          45
       e)   Lohnkostenzuschüsse an ­ArbeitgeberInnen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        46
       f)   Einstiegsgeld  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   46
       g)   Förderung für Selbstständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             46
       h)   Arbeitsgelegenheiten wie „1-­Euro-Jobs“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    46
       i)   Förderung nach Wegfall der ­Hilfebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     46
       j)   Förderung „schwer zu erreichender junger Menschen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               46
       k)   Förderung der Teilhabe am A         ­ rbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          46
       l)   Weitere Eingliederungsleistungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                47
    5. Kürzung oder Streichung von Leistungen (Sanktionen)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  47
5

Kapitel 11: Welche Besonderheiten gibt es für Auszubildende, Studierende und
            SchülerInnen? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 49
1. Leistungen zur Ausbildungsförderung haben Vorrang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  49
2. In welchen Fällen besteht trotz Ausbildung ein Anspruch auf SGB 2-Leistungen?  . . . . . . . .  49
3. Leistungen als Darlehen oder Zuschuss in besonderen Härtefällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  50
4. Kinderbetreuungszuschlag im BAföG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  50

Kapitel 12: Besonderheiten für BürgerInnen aus anderen Ländern .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 51
1. Leistungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  51
2. Leistungsansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  51
3. Leistungseinschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  52

Kapitel 13: Was kann ich unternehmen, wenn ich mit einer Entscheidung nicht
            einverstanden bin? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 53

Kapitel 14: Rückforderung von Leistungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 55
1. Rückforderung von laufenden Leistungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  55
2. Rückforderung von Darlehen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  55
3. Kostenersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  55
4. Wie läuft eine Rückforderung ab? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  56
5. Rückforderung bei vorläufiger Bewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  56
6. Kann das Jobcenter Rückforderungen mit den laufenden SGB 2-Leistungen verrechnen?  .  56

Kapitel 15: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 58

Musterbescheid .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 59

Stichwortverzeichnis  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 63
6

    Kapitel 1: Die Grundvoraussetzungen der
                SGB 2-Leistungen
    Gesetzliche Grundlage: § 7 SGB 2                         kann statt eines Anspruchs auf SGB 2-Leistungen
                                                             ein Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld
    SGB 2-Leistungen sind eine Grundsicherung für
                                                             bestehen. Für den Kinderzuschlag ist die Familien-
    Menschen, die eine Arbeit suchen. Die Leistungen
                                                             kasse zuständig, für das Wohngeld ist es die Wohn-
    bestehen aus Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld.
                                                             geldstelle in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis (siehe auch
    Außerdem werden Sie bei der Arbeitsuche unter-
                                                             die Broschüre vom Paritätischen: Wir haben ein Kind
    stützt. Sie bekommen SGB 2-Leistungen nur, wenn
                                                             – wie fördert uns der Staat?). Sie müssen dort ent-
    alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                             sprechende Anträge stellen.
    1. Hilfebedürftigkeit
                                                             Wer SGB 2-Leistungen erhält, ist verpflichtet, jede
    2. Erwerbsfähigkeit                                      zumutbare Arbeit anzunehmen, um die eigene Hil-
    3. Alter zwischen 15 und 65 bis 66 Jahren                febedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wei-
    4. Leben in Deutschland                                  gern Sie sich, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen,
                                                             können Ihre SGB 2-Leistungen gekürzt werden (sie-
    5. Antrag beim Jobcenter                                 he Kapitel 10).

    1. Hilfebedürftigkeit
                                                             2. Erwerbsfähigkeit
     SGB 2-Leistungen gibt es nur für Personen, die          Nur erwerbsfähige Personen können SGB 2-Leistun-
     HILFEBEDÜRFTIG sind. Hilfebedürftig sind Sie,           gen erhalten. In einer Bedarfsgemeinschaft (siehe
     wenn Sie und die Menschen, mit denen Sie zu-            Kapitel 9) muss mindestens eine Person erwerbs-
     sammenleben (Bedarfsgemeinschaft, siehe Ka-             fähig sein.
     pitel 9), zu wenig Geld haben, um Ihren alltägli-
     chen Bedarf zu decken. Hilfebedürftig kann man           ERWERBSFÄHIG ist, wer sofort oder in abseh-
     auch sein, wenn man arbeitet, aber zu wenig              barer Zukunft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
     Geld verdient.                                           mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Die
                                                              oder der Erwerbsfähige muss also in der Lage
    Wenn Sie Vermögen haben, das eine gesetzlich              sein, irgendeine Arbeit aufzunehmen. Dabei ist
    festgelegte Grenze überschreitet, haben Sie keinen        es egal, welchen Beruf er oder sie gelernt oder
    Anspruch auf SGB 2-Leistungen (siehe Kapitel 8). Sie      zuletzt ausgeübt hat.
    können die SGB 2-Leistungen aber als Darlehen be-
    kommen. Zum Beispiel, wenn Sie an das Vermögen
                                                             Auch wenn durch bestimmte Lebenssituationen zur-
    nicht sofort herankommen oder dies unzumutbar
                                                             zeit keine Erwerbstätigkeit möglich ist, ändert das
    wäre. Das Darlehen müssen Sie später zurückzah-
                                                             nichts an der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit.
    len.
                                                             Das gilt zum Beispiel für:
    Sie haben auch einen Anspruch auf SGB 2-Leistun-
    gen, wenn Sie arbeiten, aber das Arbeitseinkommen        •• Alleinerziehende, die ein Kind unter 3 Jahren be-
    nicht für die ganze Familie reicht (siehe Kapitel 7).       treuen
    Ihr Einkommen wird auf die SGB 2-Leistungen an-
                                                             •• Personen, die wegen der Pflege von Angehöri-
    gerechnet (siehe Kapitel 6). Wenn das Gesamtein-
                                                                gen längere Zeit nicht arbeiten können
    kommen unter dem SGB 2-Bedarf liegt, wird der
    Unterschiedsbetrag vom Jobcenter ausgezahlt. Dies        •• Schülerinnen und Schüler – sie sollen ihre Schul-
    kann auch der Fall sein, wenn Sie niedriges Arbeits-        ausbildung abschließen können.
    losengeld 1 bekommen. Wie der SGB 2-Bedarf be-
    rechnet wird, steht in Kapitel 3 und Kapitel 4.          Erwerbsfähig sind auch Menschen, die nicht mehr
                                                             voll arbeiten können, aber zum Beispiel 5 Stunden
    In manchen Familien reicht das Einkommen der El-         am Tag. Auch kranke und schwerkranke Menschen
    tern für die Eltern, jedoch nicht für die Kinder. Dann   können erwerbsfähig sein, wenn damit zu rechnen
7

  ist, dass sie innerhalb von 6 Monaten wieder arbeiten           3. Alter zwischen 15 und 65 bis
  können.
                                                                      66 Jahren
  Folgende Personengruppen haben keinen An-
  spruch auf SGB 2-Leistungen:                                    Einen Anspruch auf SGB 2-Leistungen haben Sie
   Personen, die eine Altersrente oder vergleichba-
  ÎÎ                                                              nur, wenn Sie zwischen 15 und 65 bis 66 Jahre alt
   re Leistungen beziehen, auch wenn sie unter 67                 sind.
   Jahre alt sind. Diese Personen können bei Bedarf               Kinder unter 15 Jahren haben keinen eigenen An-
   Leistungen nach dem SGB 12 beim Sozialamt                      spruch auf SGB 2-Leistungen. Sie können aber An-
   beantragen.                                                    sprüche auf Sozialgeld haben, wenn sie in einer Be-
   Personen, die in einer Einrichtung leben. Zum
  ÎÎ                                                              darfsgemeinschaft leben (siehe Kapitel 9).
   Beispiel in einem Altenheim, einer Einrichtung für
   behinderte Menschen, einem Jugendwohnheim                      Die obere Altersgrenze für den Anspruch auf
   oder einem Gefängnis, auch während der Un-                     SGB 2-Leistung wird in den kommenden Jahren
   tersuchungshaft oder im Maßregelvollzug. Dazu                  schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wenn Sie bei-
   zählen auch Personen, die voraussichtlich länger               spielsweise im März 1954 geboren sind, können Sie
   als 6 Monate im Krankenhaus sein werden.                       bis zum November 2019 Leistungen bekommen.
                                                                  Wenn Sie 63 Jahre oder älter sind, müssen Sie unter
           Ein Anspruch auf SGB 2-Leistungen besteht
AUSNAHME

                                                                  Umständen eine vorzeitige Altersrente beantragen,
           • für Bewohner einer Einrichtung, wenn sie min-        auch wenn Ihre Rente dadurch geringer wird.
             destens 15 Stunden wöchentlich auf dem all-
             gemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind,                      Sie müssen die Altersrente nicht vorzeitig bean-
                                                                AUSNAHME

           • für Strafgefangene im offenen Vollzug (Freigän-               tragen, wenn
             ger), die sich tagsüber außerhalb des Gefäng-                 • Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosen-
             nisses aufhalten dürfen und arbeiten.                           geld 1 haben
                                                                           • Sie in wenigen Monaten das normale Rentenal-
   Kranke oder behinderte Personen, die eine Ar-
  ÎÎ                                                                         ter erreichen werden
   beit von mindestens 3 Stunden täglich nicht leis-
   ten können.                                                             • Sie noch mindestens halbtags arbeiten
                                                                           • Ihnen in wenigen Monaten ein Arbeitsplatz si-
           Wenn sie wahrscheinlich innerhalb der nächsten                    cher ist (mindestens halbtags, Arbeitsvertrag
AUSNAHME

           6 Monate wieder mindestens 3 Stunden täglich                      vorlegen!)
           arbeiten können, gelten sie als erwerbsfähig. Dann              • Ihr Anspruch auf SGB 2-Leistungen höher ist
           haben sie auch während dieser Übergangszeit                       als 70 % der Rente, die Sie erwarten (Beispiel:
           einen Anspruch auf SGB 2-Leistungen.                              zu erwartende Rente 1.000 €, SGB 2-Leis-
                                                                             tungsanspruch 800 €  800 von 1.000 sind
   Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte
  ÎÎ                                                                         80 %, also mehr als 70 %  Rente muss nicht
   Menschen, auch wenn dort 3 Stunden oder mehr                              beantragt werden.)
   täglich gearbeitet wird.
   Personen, die ohne Zustimmung des Jobcenters
  ÎÎ
   nicht zu Hause zu erreichen sind. Zum Beispiel,
   weil sie ohne Absprache mit dem Jobcenter im                   4. Leben in Deutschland
   Urlaub sind oder Verwandte besuchen.
  Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie                   Voraussetzung für SGB 2-Leistungen ist außerdem,
  Studierende haben nur unter bestimmten Voraus-                  dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Sie
  setzungen Anspruch auf SGB 2-Leistungen (siehe                  müssen sich also in Deutschland aufhalten.
  Kapitel 11).

                                                                  5. Antrag beim Jobcenter
                                                                  Um SGB 2-Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen
                                                                  Antrag beim Jobcenter stellen. Die Geldleistungen
                                                                  werden ab dem 1. Tag des Monats gezahlt, in dem
                                                                  der Antrag gestellt wurde (siehe Kapitel 2).
8

    Kapitel 2: Was muss ich tun, um Leistungen
                zu erhalten? Was tut das ­Jobcenter?
    Gesetzliche Grundlage: §§ 5 Absatz 3, 37 SGB 2, § 60
    SGB 1
                                                             3 TIPP
     Leistungen nach dem SGB 2 gibt es nur auf An-             Wenn Sie schnelle Hilfe brauchen, können Sie
     trag und nicht rückwirkend. Das zuständige Amt            direkt zu Ihrem Jobcenter gehen. Dort sagen Sie,
     für Leistungen nach dem SGB 2 heißt Jobcenter.            dass Sie SGB 2-Leistungen beantragen. Das Job-
     Stellen Sie den Antrag am besten schriftlich. Er          center muss Ihren Antrag annehmen, auch wenn
     kann aber auch mündlich gestellt werden. Es               Sie noch nicht alle Unterlagen vorlegen können.
     reicht, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemein-              Lassen Sie sich schriftlich mit Datum bestätigen,
     schaft (siehe Kapitel 9 Abschnitt 1 und 2) den            dass Sie den Antrag gestellt haben. Wenn Ihr An-
     Antrag für alle stellt. Dieser Antrag gilt für alle       trag nicht angenommen wird, schicken Sie ihn als
     Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.                       Einschreiben an das Jobcenter. Leistungen gibt
                                                               es ab dem 1. Tag des Monats, in dem der Antrag
                                                               gestellt wurde. Das gilt auch, wenn der Antrag
                                                               noch nicht vollständig ist. Wenn Sie gar kein Geld
    1. Welches Jobcenter ist für                              haben, können Sie einen Vorschuss verlangen.

        mich zuständig?
    Zuständig ist das Jobcenter, in dessen Bezirk Sie
    wohnen. Sie finden es im Internet unter www.job-
                                                             3 TIPP
                                                               Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie
    center-ge.de. Wenn Sie unsicher sind, können Sie
                                                               SGB 2-Leistungen bis zu einem Jahr rückwirkend.
    sich an die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder die
                                                               Das gilt, wenn Sie zunächst einen Antrag nicht
    Gemeindeverwaltung wenden. Es kann sein, dass
                                                               gestellt haben, weil Sie fest mit einer anderen
    Sie Ihren Wohnsitz durch eine Meldebescheinigung
                                                               Leistung gerechnet haben – zum Beispiel Ren-
    nachweisen müssen. Wenn Sie keinen festen Wohn-
                                                               te oder Arbeitslosengeld 1 oder Kinderzuschlag.
    sitz haben: Wenden Sie sich an das Jobcenter, in
                                                               Falls aber diese andere Leistung abgelehnt wurde
    dessen Bezirk Sie eine Anlaufadresse oder einen
                                                               oder zurückgefordert wird, müssen Sie sofort den
    regelmäßigen Schlafplatz haben.
                                                               Antrag auf SGB 2-Leistungen stellen.
                                                               Anders ist es, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 be-
                                                               kommen, das aber nicht zum Leben ausreicht. In
    2. Was muss ich tun?                                      diesem Fall müssen Sie sofort einen Antrag auf
        Was muss ich beachten?                                 SGB 2-Leistungen stellen. Es ist nicht möglich,
                                                               später den Antrag auf SGB 2-Leistungen rückwir-
    Benutzen Sie am besten die offiziellen Antrags-For-        kend zu stellen.
    mulare. So bekommt die Verwaltung alle nötigen
    Informationen. Sie bekommen die Formulare beim
    Jobcenter oder im Internet: www.arbeitsagentur.de         Sie haben eine Mitwirkungs-Pflicht. Das bedeutet
    → Arbeitslos und Arbeit finden → Arbeitslosengeld         zum Beispiel, dass Sie alle geforderten Nachwei-
    oder Arbeitslosengeld II beantragen → Arbeitslo-          se vorlegen müssen, etwa über Ihr Einkommen, Ihr
    sengeld II. Wenn Sie die Anträge in anderer Form          Vermögen und Ihre Miete. Das bedeutet auch, dass
    stellen, müssen Sie die offiziellen Formulare später      Sie zu den Beratungs-Terminen kommen müssen.
    trotzdem ausfüllen.                                       Sie müssen auch einer Untersuchung beim Arzt zu-
                                                              stimmen, wenn es um Ihre Erwerbsfähigkeit oder Ihre
    Füllen Sie alle Formulare wahrheitsgemäß aus.
                                                              gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten
    Sonst droht Ihnen ein Bußgeld. Geben Sie den An-
                                                              geht.
    trag und alle geforderten Nachweise so schnell wie
    möglich beim Jobcenter ab.                                Wenn Sie nicht mitwirken, können die Leistungen
                                                              verweigert werden. Vorher muss Sie das Jobcenter
                                                              aber schriftlich auf Ihre Pflicht zum Mitwirken hinwei-
                                                              sen. Wenn Sie einen Termin nicht einhalten, können
9

 die Leistungen für drei Monate gekürzt werden (siehe    trauensperson mitbringen, die Sie unterstützt. Sie
 Kapitel 10 Abschnitt 5).                                haben ein Recht darauf, beim Jobcenter Ihre Akte
                                                         einzusehen. So können Sie prüfen, welche Entschei-
 Sie müssen auch Leistungen beantragen, die Sie
                                                         dungsgrundlagen und Unterlagen dort vorliegen.
 von anderen Behörden bekommen können – zum
 Beispiel Verletztenrente von der Unfallversicherung.
 Wenn Sie das nicht selbst tun, darf das Jobcenter
 für Sie den Antrag stellen. In diesem Fall müssen       3. Was muss und kann das
 Sie den Antrag mit Unterlagen oder einer ärztlichen
 Untersuchung unterstützen, sonst erhalten Sie auch          Jobcenter tun?
 keine SGB 2-Leistungen.
                                                         Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, muss das
 Es kann sein, dass Sie Unterlagen oder Bescheini-
                                                         Jobcenter den Vorgang bearbeiten. Es muss prü-
 gungen von anderen brauchen (Beispiele: Vermiete-
                                                         fen, welche Leistungen Sie bekommen können und
 rin, Arbeitgeber, unterhaltspflichtige Person). Wenn
                                                         welche Voraussetzungen Sie im Einzelfall erfüllen
 Sie diese Unterlagen nicht bekommen, dürfen Sie
                                                         müssen.
 hierfür nicht bestraft werden. Informieren Sie das
 Jobcenter, dass Sie die Unterlagen nicht bekommen       Sie erhalten dann einen Bescheid. In dem Bescheid
 haben. Dann muss sich das Jobcenter selbst um die       steht, ob Sie Geld bekommen und wie viel Geld Sie
 Unterlagen kümmern.                                     bekommen. Die Leistungen werden jeweils zum Mo-

!
    Wenn sich Ihre Verhältnisse ändern, müssen           natsanfang auf Ihr Konto überwiesen. In bestimmten
    Sie dies dem Jobcenter sofort mitteilen (zum         Situationen kann das Jobcenter Leistungen zurück-
    Beispiel bei zusätzlichem Einkommen, Auszug          fordern (siehe Kapitel 14). Jeder Bescheid muss eine
    einer Person aus dem Haushalt, Rückzahlung           Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dort steht, wo
    von Mietnebenkosten, Erbschaft). Ihr Anspruch        und bis wann Sie Widerspruch gegen den Bescheid
    auf Leistungen wird dann neu berechnet und Sie       einlegen können (mehr dazu siehe Kapitel 13).
    erhalten einen neuen Bescheid. Wenn Sie solche
                                                         Das Jobcenter bewilligt die Leistungen normaler-
    Veränderungen nicht mitteilen, müssen Sie später
                                                         weise für 12 Monate. Wenn Sie länger hilfebedürftig
    Geld zurückbezahlen (siehe Kapitel 14). Zusätzlich
                                                         sind, müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Wenn
    droht Ihnen ein Bußgeld, in schweren Fällen sogar
                                                         Sie dies nicht tun, erhalten Sie keine Leistungen
    ein Strafverfahren wegen Betruges.
                                                         mehr. Dann sind Sie auch nicht mehr krankenversi-
                                                         chert. Geben Sie den Folgeantrag beim Jobcenter
3 TIPP                                                   rechtzeitig ab, das heißt vier bis sechs Wochen vor
                                                         dem Ende der alten Bewilligung.
  Stellen Sie einen Änderungsantrag, wenn Ihr Ein-
  kommen sinkt oder die Miete oder andere Aus-           Welche weiteren Hilfen und Maßnahmen Ihre Aus-
  gaben steigen. Dann werden die Leistungen an-          sichten auf eine Arbeit verbessern können, soll eine
  gepasst. Das lohnt sich, auch wenn es sich um          Fallmanagerin oder ein Fallmanager im persön-
  kleinere Beträge handelt.                              lichen Gespräch zusammen mit Ihnen entwickeln
                                                         (siehe Kapitel 10). Solche sogenannten Eingliede-
                                                         rungsleistungen soll das Jobcenter Ihnen sofort an-
 Sie können anderen Personen eine Vollmacht ge-          bieten. Dazu gehören zum Beispiel mögliche Wei-
 ben, damit diese sich um Ihre Interessen kümmern.       terbildungsmaßnahmen oder auch andere Hilfen wie
 Zu persönlichen Gesprächen können Sie eine Ver-         eine Schuldnerberatung.
10

       Kapitel 3: Wie viel Geld können meine Familie
                   und ich bekommen?
       Gesetzliche Grundlage: §§ 19 ff., 42 Absatz 4 SGB 2         Darüber hinaus gibt es Sonderleistungen:
       Alle erwerbsfähigen Familienmitglieder erhalten Ar-         •• Einmalige Leistungen in besonderen Situationen
       beitslosengeld 2. Kinder unter 15 Jahren und nicht             (siehe unten Abschnitt 3.)
       erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft
                                                                   •• Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (siehe unten
       erhalten Sozialgeld.
                                                                      Abschnitt 4)
                Angehörige, die einen Anspruch auf Rente wegen     •• Übernahme von Mietschulden (siehe Kapitel 4,
     AUSNAHME

                Alters haben und Personen mit dauerhafter voller      Abschnitt 8).
                Erwerbsminderung erhalten kein Sozialgeld. Sie     Schließlich werden Sozialversicherungsbeiträge
                bekommen Grundsicherung vom Sozialamt nach         übernommen für die
                dem Sozialgesetzbuch 12.
                                                                   •• Kranken- und Pflegeversicherung (siehe unten
       Die Bedarfsgemeinschaft bekommt einen gemeinsa-                Abschnitt 5).
       men Bescheid über die Leistungen. In dem Bescheid
       steht genau, welche Leistung jede Person bekommt
       (siehe den Musterbescheid am Ende dieser Bro-               1. Regelbedarf für Erwachsene
       schüre).
                                                                       und Kinder
       Das Geld wird monatlich ab dem 1. des Antragsmo-
       nats ausgezahlt. Wenn sich während der laufenden            Gesetzliche Grundlage: § 20 SGB 2
       Leistungen etwas ändert, rechnet das Jobcenter
       genau nach Tagen.
                                                                       Der Regelbedarf ist in ganz Deutschland gleich.
       Die Leistungen werden vom Jobcenter kostenlos auf               Jedes Jahr zum 1. Januar wird der Regelbedarf
       Ihr Konto überwiesen. Dafür müssen Sie dem Job-                 an die Entwicklung der Löhne und Preise ange-
       center Ihre Kontodaten angeben (IBAN und BIC). Das              passt. Der Regelbedarf ist abhängig vom Alter
       Konto muss in Deutschland sein. Alle volljährigen               und der Stellung im Haushalt. Er beträgt seit
       Personen in Deutschland haben ein Recht auf ein                 1. Januar 2019 für
       Girokonto (Basiskonto). Wenn Sie dennoch kein Kon-
                                                                       Alleinstehende, Alleinerziehende        424,00 €
       to haben, bekommen Sie das Geld vom Postboten
       ausbezahlt. Dafür müssen Sie eine Gebühr bezahlen.              Personen ab 25 Jahren im
                                                                       Haushalt der Eltern/eines Elternteils   424,00 €
       Falls Sie Schulden haben: Die Leistungen zur Siche-
       rung des Lebensunterhalts können nicht gepfändet                Personen in einer Ehe oder
       werden. Um eine Pfändung zu verhindern, zeigen                  Partnerschaft                           382,00 €
       Sie den Bescheid des Jobcenters bei Ihrer Bank vor.
                                                                       Kinder von 18 bis 24 Jahren im
       Außerdem können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse
                                                                       Haushalt der Eltern/eines Elternteils   339,00 €
       ein sogenanntes P-Konto eröffnen. Ein P-Konto kann
       nicht gepfändet werden.                                         Kinder von 14 bis 17 Jahren im
                                                                       Haushalt der Eltern/eines Elternteils   322,00 €
       Das laufende Arbeitslosengeld 2 und das Sozial-
       geld setzen sich aus verschiedenen Teilbeträgen                 Kinder von 6 bis 13 Jahren              302,00 €
       zusammen:
                                                                       Kinder von 0 bis 5 Jahren               245,00 €
       •• Regelbedarf für Erwachsene und Kinder = not-
                                                                       Lebt ein Kind abwechselnd bei Mutter und Va-
          wendiges Geld „für den Alltag“ (siehe unten Ab-
                                                                       ter, wird sein Regelbedarf auf beide Haushalte
          schnitt 1)
                                                                       aufgeteilt.
       •• Mehrbedarfe = zusätzliches Geld in besonderen

                                                                   !
          Lebenssituationen (siehe unten Abschnitt 2)
                                                                        Personen unter 25 Jahren benötigen für den
       •• Bedarf für Unterkunft, Heizung, Warmwasser (sie-              Auszug aus der elterlichen Wohnung und den
          he Kapitel 4)                                                 Bezug einer eigenen Wohnung die Zustimmung
       •• Bedarfe für Schule, Kindergarten und Freizeit für             des Jobcenters. Bei einem Auszug ohne diese
          Kinder und Jugendliche (siehe Kapitel 5).                     Zustimmung bekommen sie auch außerhalb des
11

   elterlichen Haushalts nur einen Regelbedarf von     kommen Sie einen Zuschlag in Höhe von 12 % Ihres
   339,00 € und keine Leistungen für die Wohnung       Regelbedarfs für jedes minderjährige Kind, höchs-
   (siehe Kapitel 4, Abschnitt 7d).                    tens jedoch 60 % Ihres Regelbedarfs.
                                                       In bestimmten Fällen ist der Mehrbedarf erhöht:

2. Mehrbedarfe = zusätzliches                         Ist das Kind unter 7 Jahre oder sind 2 Kinder unter
                                                       16 Jahre, bekommen Sie einen Mehrbedarf von 36 %
    Geld in besonderen                                 Ihres Regelbedarfs.
    Lebenssituationen                                  Der Regelbedarf für Alleinerziehende beträgt
                                                       424,00 €. Daraus ergeben sich für den Mehrbedarf
Gesetzliche Grundlage: § 21 SGB 2                      folgende Beträge:
Es gibt verschiedene Lebenssituationen, die mit be-
sonderen Kosten verbunden sind. In diesen Fällen       für ein Kind:                             50,88 €
wird ein finanzieller Mehrbedarf als Zuschlag ge-      12 % von 424,00 €
zahlt:                                                 für ein Kind unter 7 Jahre:              152,64 €
                                                       36 % von 424,00 €
a) bei Schwangerschaft
                                                       für zwei Kinder:                         101,79 €
b) für Alleinerziehende                                24 % von 424,00 €
c) bei Erkrankungen, die eine kostenaufwändige Er-     für zwei Kinder unter 16 Jahre:          152,64 €
   nährung erfordern                                   36 % von 424,00 €
d) für behinderte Menschen (unter bestimmten wei-      für drei Kinder:                         152,64 €
   teren Voraussetzungen)                              36 % von 424,00 €
e) für nichterwerbsfähige Schwerbehinderte mit         für vier Kinder:                         203,52 €
   Merkzeichen G                                       48 % von 424,00 €
f) für unbedingt notwendige (unabweisbare), laufen-    für fünf Kinder:                         254,40 €
   de besondere Bedarfe (Härtefälle)                   60 % von 424,00 €
g) für die Bereitung von Warmwasser.
                                                       Wenn Sie 2 oder 3 Kinder unter 7 Jahren haben, be-
Wenn Sie mehrere Mehrbedarfszuschläge gleichzei-
                                                       kommen Sie nicht mehr als mit nur einem Kind unter
tig bekommen, gilt:
                                                       7 Jahren, also 152,64 €. Wenn zwei Personen – zum
Die Gesamtsumme der Mehrbedarfe darf nicht hö-         Beispiel die geschiedenen Eltern – ihr Kind abwech-
her sein als der Betrag des persönlichen Regelbe-      selnd allein betreuen, bekommt jeder den halben
darfs, z. B. bei Alleinstehenden 424,00 €.             Mehrbedarf.

a) Mehrbedarf bei Schwangerschaft                      c) Mehrbedarf bei ­Erkrankungen,
Der Mehrbedarf wird ab der 13. Schwangerschafts-           die eine kostenaufwändige
woche gezahlt. Er beträgt 17 % des jeweiligen Regel-      ­Ernährung erfordern
bedarfs, der der Schwangeren zusteht.
                                                       Personen, die aus medizinischen Gründen eine teu-
Es erhalten also zusätzlich:                           re Ernährung benötigen, haben Anspruch auf einen
                                                       Mehrbedarf. Es geht hier nur um Mehrbedarf für
Alleinstehende Schwangere 17 % von         72,08 €     Ernährung, nicht um andere Kosten, die mit (chroni-
424,00 €                                               schen) Krankheiten verbunden sind.
Schwangere in einer Partnerschaft /        64,94 €     Die meisten Jobcenter und auch Gerichte bezie-
Ehe 17 % von 382,00 €                                  hen sich bei der Bewilligung auf Empfehlungen des
Schwangere unter 25 Jahre im Haus-         57,63 €     Deutschen Vereins für öffentliche und private Für-
halt der Eltern 17 % von 339,00 €                      sorge vom 10. Dezember 2014. Sie sind im Internet
                                                       zu finden unter www.deutscher-verein.de → Emp-
                                                       fehlungen/Stellungnahmen → 2014 → Krankenkost-
b) Mehrbedarf für Alleinerziehende                     zulagen.
Wenn Sie allein mit einem oder mehreren minder-        Ein Mehrbedarf wird angenommen bei verzehrenden
jährigen Kindern zusammenleben und allein für die      Erkrankungen und gestörter Aufnahme von Nähr-
Pflege und Erziehung der Kinder sorgen, dann be-       stoffen, wie zum Beispiel fortschreitende Krebser-
12

     krankungen, AIDS, Multiple Sklerose und schwere           e) 
                                                                  Mehrbedarf für nichterwerbs­
     entzündliche Darmerkrankungen.
                                                                  fähige Schwerbehinderte mit
     Auch bei anderen Erkrankungen kann ein Mehrbe-               Merkzeichen G
     darf bestehen, nämlich dann, wenn durch die Krank-
     heit ein erhöhter Ernährungsbedarf entsteht. Dies         Nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemein-
     wird angenommen bei einem krankheitsbedingten             schaft, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das
     Untergewicht (Body-Maß-Index unter 18,5) und bei          Merkzeichen G haben, erhalten einen Mehrbedarf
     krankheitsbedingtem Gewichtsverlust von mindes-           von 17 % ihres Regelbedarfs. Sie erhalten diesen
     tens 5 % in den letzten drei Monaten.                     Mehrbedarf nicht, wenn sie bereits einen Mehrbe-
                                                               darf für behinderte Menschen bekommen (siehe
     Mehrbedarfe werden auch angenommen bei fort-              Abschnitt d).
     geschrittener Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
     und Zöliakie. Bei verzehrenden Erkrankungen und
     bei Niereninsuffizienz, die mit eiweißdefinierter Kost    f) 
                                                                  Mehrbedarf für unabweisbare,
     behandelt wird, wird 10 % des Regelbedarfs eines             laufende besondere Bedarfe
     Alleinstehenden als Mehrbedarf angenommen, also
     42,40 € monatlich. Bei Niereninsuffizienz mit Dialy-      Wenn bei Ihnen ein unabweisbarer, laufender be-
     sediät und bei Zöliakie ist der Mehrbedarf doppelt        sonderer Bedarf besteht, haben Sie einen Anspruch
     so hoch, also 84,80 € monatlich.                          darauf, dass dieser im Rahmen eines Mehrbedarfs
                                                               gedeckt wird. Das können zum Beispiel medizinisch
     In besonderen Einzelfällen kann das Jobcenter ei-         notwendige Medikamente oder Pflegemittel sein,
     nen höheren Mehrbedarf bewilligen. Dies gilt beson-       die Sie brauchen und die nicht von der Kranken-
     ders, wenn mehrere Erkrankungen vorliegen.                kasse bezahlt werden. Das können Kosten für eine
                                                               zwingend benötigte Hilfe im Haushalt sein, etwa
     Auch bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten kann
                                                               wenn Sie länger schwer krank sind oder nach einem
     ein Anspruch bestehen, einen Mehrbedarf für not-
                                                               Unfall. Auch die Fahrtkosten für den Umgang der
     wendige teure Ersatzstoffe zu erhalten.
                                                               Eltern mit ihren Kindern können dazugehören.
     In jedem Fall müssen Sie eine ärztliche Beschei-
     nigung vorlegen. Sie muss die Erkrankung und die
     Notwendigkeit kostenaufwändiger Ernährung ent-
     halten.
                                                              3 TIPP
                                                                Sind Ihre Kinder für ein Wochenende oder in den
                                                                Schulferien bei Ihnen zu Besuch, können Sie beim
                                                                Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kos-
     d) Mehrbedarf für behinderte                              ten für den Lebensunterhalt stellen (zeitweilige
        ­Menschen                                               Bedarfsgemeinschaft). Voraussetzung ist, dass
                                                                der andere Elternteil diese Kosten nicht zahlt. Das
     Behinderte Menschen, die 15 Jahre oder älter sind,
                                                                Jobcenter zahlt pro Tag und Kind 8,17 € (bis 5
     bekommen einen Mehrbedarf, wenn sie folgende
                                                                Jahre), 10,07 € (6 bis 13 Jahre) oder 10,73 € (14
     Leistungen erhalten:
                                                                bis 17 Jahre).
     •• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom So-
        zialamt oder einem anderen Träger; gilt nicht bei
        Berufsvorbereitung und Berufsausbildung) oder
                                                               g) 
                                                                  Mehrbedarf für die Bereitung von
     •• Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Sozial-
        gesetzbuch 12 zur Schulbildung oder Ausbildung.           Warmwasser
     Der Bescheid über diese Leistungen muss zusam-            In vielen Wohnungen wird das Warmwasser von der
     men mit dem Antrag auf Mehrbedarf als Nachweis            Heizung erzeugt. In diesen Fällen werden die Ener-
     eingereicht werden. Der Mehrbedarf beträgt 35 %           giekosten dafür im Rahmen der Heizkosten berück-
     des jeweiligen Regelbedarfs.                              sichtigt (siehe Kapitel 4).
                                                               In manchen Wohnungen wird das warme Wasser
                                   Regel-      Mehr­           über andere Geräte erzeugt, zum Beispiel beson-
                                   bedarf      bedarf          dere Elektrogeräte unter dem Waschbecken oder
     Alleinstehende                 424,00 €     148,40 €      für die Dusche. Für diesen zusätzlichen Energiebe-
                                                               darf erhalten Sie einen Mehrbedarf. Der Mehrbedarf
     in Partnerschaft               382,00 €     133,70 €
                                                               richtet sich nach dem Regelbedarf und wird für jede
     Kind 15 bis 17 Jahre           322,00 €     112,70 €      einzelne leistungsberechtigte Person in Ihrem Haus-
     Kind 18 bis 24 Jahre           339,00 €     118,65 €      halt berechnet:
13

 Personen mit Regel-       Mehrbedarf für              b) Erstausstattung für Bekleidung,
 bedarf in Höhe von        Warmwasser                      Schwangerschaftsbekleidung
        424,00 €                    9,75 €                 und Säuglings-Erstausstattung
        382,00 €                    8,79 €             Bei Schwangerschaft und Geburt kann Schwanger-
                                                       schaftsbekleidung und eine Erstausstattung für den
        339,00 €                    7,80 €             Säugling beantragt werden. Zu der Erstausstattung
        322,00 €                    4,51 €             für den Säugling gehören auch Kinderwagen, eine
                                                       Matratze und Bettwäsche.
        302,00 €                    3,62 €
                                                       Wurde in den letzten zwei bis drei Jahren zuvor be-
        245,00 €                    1,96 €             reits ein Kind geboren, wird häufig die Erstausstat-
                                                       tung nicht in voller Höhe bewilligt. Das Jobcenter
                                                       geht dann davon aus, dass von der Ausstattung für
                                                       das letzte Kind noch einiges benutzt werden kann.
3. Einmalige Leistungen in
                                                       Eine Erstausstattung für Bekleidung kann nur bei
    besonderen Situationen                             außergewöhnlichen Ereignissen beantragt werden.
                                                       Zum Beispiel bei einem kompletten Verlust der Klei-
Gesetzliche Grundlage: § 24 SGB 2
                                                       dung durch einen Wohnungsbrand.
Die Regelbedarfe sollen alle Bedarfe des täglichen
Lebens abdecken. In wenigen Sonderfällen sind zu-
sätzliche Zahlungen als einmalige Leistungen vor-      c) Orthopädische Schuhe und
gesehen:                                                   ­therapeutische Geräte
a) Erstausstattung für die Wohnung                     Wenn Sie ein Rezept für orthopädische Schuhe
b) Erstausstattung für Bekleidung, Schwanger-          bekommen haben, übernimmt das Jobcenter die
   schaftsbekleidung und Säuglings-Erstausstat-        zusätzlichen Kosten für die Anschaffung und die
   tung                                                Reparatur dieser Schuhe. Die Kosten für normale
                                                       Schuhe werden angerechnet. Das gleiche gilt für
c) Orthopädische Schuhe und therapeutische Gerä-
                                                       Miete und Reparaturkosten für notwendige thera-
   te
                                                       peutische Geräte und Ausrüstungen. Diese Leistun-
d) Einmalige Leistungen für Personen, die keine mo-    gen bekommen Sie nur, wenn Sie einen zusätzlichen
   natlichen SGB 2-Leistungen bekommen.                Antrag stellen.

a) Erstausstattung für die Wohnung
                                                       d) Einmalige Leistungen für Per-
In diesen Fällen kann eine Erstausstattung mit Mö-         sonen, die keine monatlichen
beln und Haushaltsgeräten bewilligt werden:
                                                           SGB 2-Leistungen bekommen
•• Sie ziehen zum ersten Mal in eine eigene Woh-
   nung.                                               Auch ohne dass Sie monatliche SGB 2-Leistungen
                                                       bekommen, können Sie einmalige Leistungen be-
•• Sie ziehen von einer möblierten Wohnung in eine     antragen. Sie bekommen dann nur einen Teil der
   Wohnung ohne Möbel.                                 Kosten. Das Jobcenter berechnet, um wieviel Ihr Ein-
•• Sie hatten längere Zeit keine eigene Wohnung        kommen über Ihrem Bedarf liegt. Als Ihren Beitrag zu
   (zum Beispiel nach einem längeren Aufenthalt im     den Kosten für notwendige Anschaffungen müssen
   Ausland, Aufenthalt in betreutem Wohnen, Straf-     Sie diesen monatlichen Betrag bis 7 Monate lang
   haft oder nach Obdachlosigkeit).                    ansparen. Das bedeutet: Höchstens so lange kann
Auch nach einer Trennung oder Scheidung kön-           das Jobcenter diesen Betrag monatlich von Ihren
nen fehlende Möbel und Hausrat beantragt werden,       Leistungen abziehen.
wenn aus einem Haushalt zwei neue Wohnungen mit
Möbeln und Geräten ausgestattet werden müssen.
Wenn ein Kind geboren wird und ein Kinderzimmer
neu eingerichtet werden muss, kann dafür eine Erst-
ausstattung beantragt werden. Das gilt auch für ein
Jugendbett, wenn Ihr Kind für das Kinderbett zu groß
geworden ist.
14

                                                              → Darlehen
      BEISPIEL
                                                              Gesetzliche Grundlage: § 24 Absatz 1 SGB 2
      Frau Körner ist allein erziehend und berufstätig. Sie
      hat keinen Anspruch auf monatliche SGB 2-Leis-          Ein unabweisbarer Bedarf ist ein Bedarf, der eigent-
      tungen. Für ihre 12-jährige Tochter braucht sie         lich durch den Regelbedarf abgedeckt wäre, der
      ein neues Jugendbett, das 180,00 € kostet. So           aber nicht gedeckt und nicht aufgeschoben werden
      rechnet das Jobcenter:                                  kann, weil das Geld dafür fehlt. Beispiele: Dringen-
                                     Bedarf    Ein­           de Anschaffungen oder Reparaturen, Ersatz nach
                                               kommen         Verlust oder Diebstahl usw. Das Jobcenter kann in
       Regelbedarf Mutter             424,00 €                diesen Fällen auf Antrag ein Darlehen bewilligen.
       Regelbedarf Tochter            302,00 €                Ist Vermögen vorhanden, gibt es dieses Darlehen
       Mehrbedarf für eine             50,88 €                nicht.
       Alleinerziehende                                       Unabweisbar bedeutet auch, dass der Bedarf un-
       Miete inkl.                    400,00 €                bedingt notwendig ist und so schnell wie möglich
       Heizkosten                                             gedeckt werden muss. So muss ein defekter Kühl-
       Summe Bedarf                 1.176,88 €                schrank sofort ersetzt werden. Der Kauf eines neu-
       Anrechenbares                                          en Fernsehgeräts dagegen könnte aufgeschoben
       Erwerbseinkommen                          805,00 €     werden, bis das Geld angespart wurde. Das Job-
       Kindergeld                                204,00 €     center kann entscheiden, ob der Bedarf durch eine
       Kindesunterhalt                           190,00 €     Geld- oder Sachleistung gedeckt wird. Es könnte
       Summe Einkommen                         1.199,00 €     zum Beispiel einen Kühlschrank aus einem Möbel-
       Übersteigendes Ein-                        22,12 €     lager bewilligen.
       kommen pro Monat
       Übersteigendes Ein-                       154,84 €     Auch Nachzahlungen für Strom können als Darlehen
       kommen 7 Monate                                        übernommen werden, um zu verhindern, dass der
       (= Eigenanteil)                                        Strom abgestellt wird (siehe Kapitel 4 Abschnitt 8).

      Das Einkommen ist um 22,12 € höher als der              Das Jobcenter verrechnet das Darlehen mit den
      monatliche Bedarf. Dieser Betrag kann für den           zukünftigen SGB 2-Leistungen. Das heißt, ab dem
      Antragsmonat und bis zu 6 weitere Monate an-            Folgemonat wird weniger Geld ausgezahlt: Vom Re-
      gerechnet werden. Das ergibt für 7 Monate insge-        gelbedarf werden 10 % abgezogen.
      samt 154,84 €. Um das Bett (180,00 €) zu bezah-
      len, fehlen dann noch 25,16 €, die als Zuschuss
      bewilligt werden.                                       5. Kranken- und
                                                                  Pflegeversicherung
     4. Vorschuss und Darlehen bei                           Gesetzliche Grundlage: § 5 Absatz 1 Nr. 2a SGB 5,
         unabweisbarem Bedarf                                 § 20 Absatz 1 Nr. 2a SGB 11, § 26 SGB 2

     → Vorschuss                                              a) Pflichtversicherung in der
     Gesetzliche Grundlage: § 42 Absatz 2 SGB 2                   ­gesetzlichen Kranken- und
     Auf Antrag kann das Jobcenter Ihnen einen Vor-               ­Pflegeversicherung
     schuss in Höhe von 100 € auszahlen. Sie müssen
                                                              BezieherInnen von SGB 2-Leistungen sind pflicht-
     diesen Antrag nicht begründen. Der Vorschuss wird
                                                              versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
     vom Geld für den nächsten Monat abgezogen. Das
                                                              und Pflegeversicherung. Sie können in ihrer Kran-
     Jobcenter zahlt einen solchen Vorschuss für höchs-
                                                              kenkasse bleiben; das Jobcenter zahlt den Beitrag.
     tens zwei Monate nacheinander. Den Vorschuss gibt
     es nicht, wenn die Leistung im folgenden Monat aus       Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlan-
     anderen Gründen bereits verringert ist, etwa wegen       gen. Sie müssen diesen Zusatzbeitrag aber nicht be-
     einer Rückforderung (Sanktion) oder bei anderen          zahlen, wenn Sie der Krankenkasse Ihren Bescheid
     Aufrechnungen.                                           über die SGB 2-Leistungen zeigen.
15

Die Pflichtversicherung besteht nur, wenn Sie min-     obere Grenze. Das Jobcenter übernimmt die Versi-
destens eine der folgenden Leistungen vom Jobcen-      cherungsprämie im Jahr 2018 höchstens bis: halber
ter erhalten:                                          Basistarif höchstens: 56,42 € monatlich. Kinderlose
                                                       über 23 Jahre zahlen noch bis zu 11,06 € monatlich
•• Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts,
                                                       zusätzlich, die ebenfalls übernommen werden.
   egal, ob Sie Geld oder Sachleistungen bekom-
   men
•• Leistungen für Mehrbedarfe                          c) Zuschuss zur
•• Leistungen für Unterkunft und Heizung.                  ­Krankenversicherung
Sie müssen die Beiträge für die gesetzliche Kranken-
versicherung und Pflegeversicherung aber selbst be-    Wenn Sie vor dem Bezug von SGB 2-Leistungen
zahlen, wenn Sie ausschließlich eine der folgenden     in der Krankenversicherung versichert waren und
Leistungsarten erhalten:                               Sie allein durch die Zahlung des Beitrags bezie-
                                                       hungsweise der Versicherungsprämie hilfebedürftig
•• Leistungen, die nur als Darlehen erbracht werden    würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag geleistet.
•• Einmalleistungen                                    Stellen Sie in einer der folgenden Situationen beim
                                                       Jobcenter einen Antrag auf Zuschuss für die Kran-
Wenn Sie bereits über Ihren Partner oder Ihre Part-    kenversicherung:
nerin oder Ihre Eltern krankenversichert sind (Fami-
lienversicherung), bleibt diese Krankenversicherung    •• Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
bestehen. Kinder ab dem Alter von 15 Jahren gelten        versichert und brauchen nur deshalb SGB 2-Leis-
als erwerbsfähig und haben Anspruch auf Arbeits-          tungen, weil Sie den Betrag nicht vollständig al-
losengeld 2. Deshalb werden sie eigenständig in           leine bezahlen können. In diesem Fall bekommen
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung          Sie vom Jobcenter den fehlenden Betrag als Zu-
versichert und nicht mehr im Rahmen der Familien-         schuss, der direkt an die Krankenkasse bezahlt
versicherung. Die Kosten für die Beiträge werden          wird. Dies Problem betrifft besonders eheähnli-
vom Jobcenter übernommen.                                 che Lebensgemeinschaften mit nur einem Ver-
                                                          diener, denn für sie gibt es keine kostenlose Fa-
                                                          milienversicherung – anders als bei Ehepaaren.
b) 
   Private Kranken-
   und ­Pflegeversicherung                             •• Sie sind in der privaten Krankenversicherung ver-
                                                          sichert und brauchen nur deshalb SGB 2-Leis-
Sie können in Ihrer Privatversicherung bleiben,           tungen, weil Sie den Basistarif nicht vollständig
wenn Sie SGB 2-Leistungen beziehen. Sie sollten           alleine bezahlen können. In diesem Fall wird der
dann in den Basistarif wechseln. Beim Basistarif          Beitrag auf die Hälfte gesenkt, solange sich Ihre
entsprechen die Beiträge und Leistungen denen der         Situation nicht verbessert. Sie müssen dazu eine
gesetzlichen Krankenversicherung.                         Bescheinigung des Jobcenters bei Ihrer Privat-
Die Privatversicherung darf bei SGB 2-Leistungs-          versicherung vorlegen. Können Sie auch den hal-
empfängern nur den halben Basistarif verlangen. In        ben Basistarif nicht bezahlen, bekommen Sie vom
jedem Fall muss das Jobcenter für Sie höchstens die       Jobcenter den fehlenden Betrag als Zuschuss.
Kosten für den halben Basistarif übernehmen, auch         Der Beitrag wird direkt an die Privatversicherung
wenn Sie nicht im Basistarif versichert sind.             gezahlt.

Auch bei der privaten Pflegeversicherung gibt es       Auch für die Pflegeversicherung kann das Jobcenter
einen Basistarif. Hier gilt der halbe Höchstbeitrag,   einen Zuschuss bewilligen. Dafür gelten die gleichen
der in der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt, als   Regeln wie für die Krankenversicherung.
16

     Kapitel 4: Kosten für die Unterkunft
                  (Miete, Nebenkosten, Heizkosten,
                 ­Warmwasser)
     Gesetzliche Grundlage: §§ 22 bis 22c SGB 2              ein für öffentliche und private Fürsorge unter www.
                                                             deutscher-verein.de → Empfehlungen/Stellungnah-
     Zu den SGB 2-Leistungen gehören auch die Kosten
                                                             men → 2014 → Empfehlungen zur Angemessenheit
     der Unterkunft. Das Jobcenter prüft die Übernahme
                                                             der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II
     der Kosten in jedem Einzelfall. Es zahlt die Kosten
                                                             vom 12. März 2014. Diese Empfehlungen gibt es
     der Unterkunft in voller Höhe auf Dauer nur, wenn
                                                             nicht kostenlos, man muss sie kaufen.
     sie angemessen sind.
     Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf
     SGB 2-Leistungen stellen, werden die Kosten der
     Unterkunft auf jeden Fall für einen Übergangszeit-      1. Miete
     raum in voller Höhe übernommen; meistens für
     6 Monate. Wenn Ihre Kosten für die Unterkunft un-       Auf Dauer werden nur angemessene Mietkosten
     angemessen hoch sind, wird das Jobcenter Sie auf-       übernommen. Für die Prüfung, ob die Mietkosten
     fordern, diese zu senken. Die Frist von 6 Monaten       angemessen sind, ist entscheidend:
     beginnt, wenn Sie diese Aufforderung erhalten.
                                                              die Größe der Wohnung und die Zahl der Bewoh-
                                                             ÎÎ
     Der Übergangszeitraum soll Ihnen ermöglichen, die        ner
     Kosten zu senken, zum Beispiel durch Umzug in eine
                                                              die Höhe der Miete.
                                                             ÎÎ
     billigere Wohnung.
     Das Jobcenter kann die Leistungen für die Mietkos-
     ten sofort ohne Übergangsfrist auf das angemesse-
                                                             a) Größe der Wohnung und Zahl
     ne Maß kürzen,                                              der Bewohner
     •• wenn Sie bereits früher SGB 2-Leistungen erhiel-     Für die Prüfung, ob die Größe der Wohnung an-
        ten und schon einmal eine Aufforderung zur Sen-      gemessen ist, gibt es folgende Richtwerte. Diese
        kung der Mietkosten bekommen haben,                  orientieren sich an den Vorschriften des Sozialen
     •• wenn Sie kurz vor dem Antrag auf SGB 2-Leistun-      Wohnungsbaus:
        gen in eine zu teure Wohnung eingezogen sind.
                                                             Anzahl der Perso-     Größe der         Anzahl der
     Bei einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsge-         nen im Haushalt       Wohnung           Räume
     meinschaft (siehe Kapitel 9) werden die Unterkunfts-                          bis
     kosten zu gleichen Teilen auf alle Personen verteilt.
                                                             1 Person              45 bis 50 m2             1–2
     Zu den Unterkunftskosten gehören:                       2 Personen            60 m2                       2
     1.   Miete                                              3 Personen            75 bis 80 m2                3
     2.   Nebenkosten (Betriebskosten)                       4 Personen            85 bis 90 m2                4
     3.   Heizkosten und Warmwasser                          5 Personen            95 bis 105 m2               5
     4.   Renovierungskosten/Schönheitsreparaturen           für jede weitere      10 bis 15 m2
     5.   Unterkunftskosten bei Wohneigentum.                Person
     Bei den Unterkunftskosten sind außerdem folgende
                                                             Bei der Wohnungsgröße müssen auch andere Fak-
     Punkte wichtig:
                                                             toren berücksichtigt werden: zum Beispiel die Auf-
     6. Zahlung der Unterkunftskosten                        teilung der Wohnung oder der erhöhte Bedarf eines
     7. Umzug                                                Rollstuhlfahrers. Entscheidend ist jedoch die Höhe
                                                             der Miete und nicht die Größe der Wohnung. Ist also
     8. Übernahme von Mietschulden und Schulden für
                                                             die Miete für die Wohnung angemessen, darf das
        Energie und Wasser.
                                                             Jobcenter keinen Auszug verlangen, auch wenn die
     Zu den Kosten für die Unterkunft gibt es viele Strei-   Wohnung zu groß ist. Es muss in diesem Fall die volle
     tigkeiten. Wertvolle Hinweise gibt der Deutsche Ver-    Miete anerkennen.
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