Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 - Berlin.de
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ....................................................................................................................... 3 2 Profil des Jobcenters ..................................................................................................... 3 2.1 Lokale Arbeitsmarktlage ................................................................................................ 3 2.2 Kundenstruktur des Jobcenters Berlin Neukölln ........................................................... 3 2.3 Voraussichtliche Entwicklung des Berliner Arbeitsmarkts im Jahr 2022 ....................... 4 2.4 Situation Jugendlicher ................................................................................................... 5 2.4.1 Übergang Schule/Berufsausbildung .............................................................................. 5 2.4.2 Übergang Ausbildung/Berufseinstieg ............................................................................ 5 2.4.3 Jugendberufsagentur ..................................................................................................... 5 2.5 Kooperation mit Netzwerkpartnern ................................................................................ 5 3 Ziele .............................................................................................................................. 8 3.1 Bundeseinheitliche Ziele ................................................................................................ 8 3.2 Lokale Ziele und Vereinbarungen.................................................................................. 8 4 Geschäftspolitische Schwerpunkte................................................................................ 8 4.1 Geschäftspolitische Handlungsfelder ............................................................................ 8 4.1.1 Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf .......................................................... 9 4.1.2 Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs ............................................................. 10 4.1.3 Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit ................................................................... 11 4.2 Maßnahmen zur Flankierung der geschäftspolitischen Handlungsfelder ................... 14 4.2.1 Qualität der operativen Umsetzung ............................................................................. 14 4.2.2 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung ................................................................ 15 4.2.3 Leistungsrechtliche Beratung SGB II........................................................................... 15 4.3 Wirkungserwartung ...................................................................................................... 15 4.4 Zielnachhaltung ........................................................................................................... 15 5 Ressourcen.................................................................................................................. 16 5.1. Personal ……………………………………………………………………..………………16 5.2. Eingliederungstitel ....................................................................................................... 16 5.2.1 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ......................................................... 16 5.2.2 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)................ 16 5.2.3 Eingliederungszuschüsse (EGZ) ................................................................................. 16 5.2.4 Einstiegsgeld (ESG) .................................................................................................... 16 5.2.5 § 16e SGB II ................................................................................................................ 16 5.2.6 Öffentlich geförderte Beschäftigung ............................................................................ 16 5.2.7 Förderungen im Bereich der unter 25-Jährigen .......................................................... 16 2
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 1 Einleitung Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Berlin Neukölln für das Jahr 2022 gibt einen Überblick über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Struktur der hilfebedürftigen Leis- tungsberechtigten im Sinne des SGB II im Bezirk Neukölln. Aus den Erfahrungen des Geschäftsjahres 2021 und der prognostizierten Marktentwicklung hat das Jobcenter Berlin Neukölln konkrete Ziele, Stra- tegien und operative Maßnahmen abgeleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie stand auch das voran gegangene Geschäftsjahr unter besonderen Einflussfaktoren. Um den Kund*innen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen eine wirksame Unterstützung zukommen zu lassen, wurden die Abläufe flexibel an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst – bspw. durch ein stärkeres Onlineangebot, telefonische Beratungen und die vermehrte Nutzung digitaler Kommunikationswege. Das Jobcenter Berlin Neukölln hat sich für das Jahr 2022 anspruchsvolle Ziele gesetzt, welche vorbehaltlich der weiteren Pandemie- entwicklung zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug beitragen werden. Diese Zielsetzungen werden mit dem vorliegenden Programm transparent gemacht. Impulse aus dem gemeinsamen Rahmenarbeits- programm für das Land Berlin wurden integriert. 2 Profil des Jobcenters 2.1 Lokale Arbeits- und Ausbildungsmarktlage Der Bezirk Neukölln hatte Mitte 2021 insgesamt 327.073 Einwohner*innen und weist die dritthöchste Bevölkerungsdichte der Berliner Bezirke auf. Die Hälfte der Einwohner*innen lebte im nördlichen Neukölln, die andere Hälfte im Süden in den Ortsteilen Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt. Der Anteil der Einwohner*innen mit Migrationshintergrund betrug 47,6% (155.713). Die Wirtschaft in Berlin-Neukölln mit ihren aktuell über 25.000 Betrieben, darunter mehr als 2.300 Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten1, ist eine Mischung aus Tradition und Innovation, zum größten Teil bestehend aus kleinen und mittleren Unterneh- men. Aber auch 33 Großunternehmen mit jeweils über 249 Mitarbeitern*innen haben seit langem ihren Stand- ort in Neukölln, darunter Global Player wie Biotronik SE & Co. KG mit 2.390 Beschäftigten und die Berliner Glas GmbH mit 1.164 Mitarbeiter*innen. Der Bezirk hat vier Industriegebiete, die zahlreiche Standortvorteile bieten: ▪ enge Verbindung zum Wissenschafts- u. Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA) mit dem Schwerpunkt Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Zukunftstechnologie ▪ Nähe zum Flughafen BER sowie Teltowkanal, Häfen, Schienenverkehr ▪ gute Verkehrsanbindungen zur Innenstadt und zum Umland Berlins (A113), Ausbau der A100, er- wartete Erweiterung der A100 vom Dreieck Neukölln nach Treptow bis 2024. Die Schwerpunktbranchen sind Metallverarbeitung, Elektrotechnik, Nahrungs- und Genussmittel, Ge- sundheitswirtschaft, Transport & Logistik und Handel. Das verarbeitende und herstellende Gewerbe im gesamten Berliner Süden bildet zwar immer noch einen Schwerpunkt, steht jedoch unter hohem Hand- lungsdruck insbesondere in Folge von „Digitalisierung“, „Industrie 4.0“ und des globalen Wettbewerbs. Demgegenüber steht eine weiterhin starke Gründerszene mit mehr als 1.000 neuen Unternehmen pro Jahr. Neben den vielen Einzelhändlern, Cafés und Restaurants hat der Bezirk auch besondere Dienst- leister wie das Hotel Estrel und das Einkaufszentrum in den Gropius Passagen. Im zweiten Jahr der Corona- Pandemie befand sich der Arbeitsmarkt im Berliner Süden auf einem Kon- solidierungskurs. Mit einer Gesamtarbeitslosenzahl von 59.902 (AA Berlin Süd) im November 2021 konnte eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6.773 erreicht werden. Allerdings hat 1 Quelle: Amt für Statistik Berlin; Statistischer Bericht D II 1 – j / 19 vom August 2021 3
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 sich das gesamte Jahr 2021 hindurch abgezeichnet, dass der SGB II-Bereich davon nicht in gleichem Umfang profitieren konnte, wie die Kund*innen im ALG I-Bezug. In Kurzarbeit waren im Mai 2021 (aktuellste Hochrechnung der tatsächlich realisierten Kurzarbeit im November 2021) 108.010 Personen in 15.930 Betrieben. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist damit wei- terhin eng an den wellenförmigen Verlauf der Corona-Pandemie gebunden. Der Stellenzugang wurde im 2. Halbjahr 2021 stabilisiert. Hier zeichnet sich auch weiterhin eine positive Tendenz ab. Die Schwerpunktbranchen sind dabei der Handel, die wirtschaftlichen Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Sicherheit) und der Bereich Zeitarbeit. Die Arbeitskräftenachfrage auf Fachkräfteebene (z.B. Pflege bzw. herstellendes und verarbeitendes Gewerbe) hält weiterhin an. Über alle Branchen hinweg ist es schwer, die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften adäquat zu bedienen. Fehlende Qualifikation und Flexibilität sind hier anhaltend die pri- mären Ursachen. Die Lage auf dem Berliner Ausbildungsmarkt war 2021 infolge der Corona-Pandemie insgesamt schwie- riger als in den vergangenen Jahren. Auch am Standort Neukölln zeigt sich dieses Bild. Die Unternehmen hatten auch im Ausbildungsjahr 2020/2021 die Bereitschaft signalisiert, Jugendlichen in diesen schwierigen Zeiten die Chance auf eine Ausbildung zu ermöglichen. In Berlin lag der Rück- gang der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen insgesamt bei -5,6%. Am Standort Neukölln wur- den im Vergleich dazu -10,3% weniger Ausbildungsstellen als im Vorjahr gemeldet. Dieser negative Trend kann auf stark pandemiebetroffene Bereiche, wie Gastronomie, Hotellerie und allgemein dienst- leistungsorientierte Bereiche zurückgeführt werden. In anderen Branchen, wie der Industrie und Glasherstellung, im Verkauf und in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit konnten hingegen mehr Ausbildungsstellen gewonnen werden, als im Vorjahr. Der Arbeitgeberservice Ausbildung Neukölln berät die Unternehmen und Bewerber*innen, um gemein- same Lösungen für die Besetzung der Ausbildungsstellen zu entwickeln, schlägt Bewerber*innen auch Alternativberufe vor oder unterbreitet Angebote zu Leistungen der Ausbildungsförderung (Einstiegsqua- lifizierung und Assistierte Ausbildung). 2.2 Kundenstruktur des Jobcenters Berlin Neukölln Die Arbeitslosenquote im Bereich des Jobcenters Berlin Neukölln betrug im Dezember 2021 10,7%.2 Im Juli 2021 wurden vom Jobcenter Berlin Neukölln 31.634 Bedarfsgemeinschaften mit 65.943 Perso- nen, davon 45.271 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betreut.3 Der größte Anteil der Arbeitslosen des Jobcenters Berlin Neukölln entfällt auf Kund*innen mit einem Hauptschulabschluss (28,8%), gefolgt von Arbeitslosen ohne Schulabschluss (27,6%).4 74,2% der im Jobcenter Berlin Neukölln gemeldeten Arbeitslosen haben keine abgeschlossene Be- rufsausbildung.5 Die Integrationsprognosen der Kund*innen sind in Tabelle 4 im Anhang dargestellt. Im Juli 2021 erhielten 1.015 Personen aufstockende Leistungen nach dem SGB II (ergänzend zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III). Rund drei Viertel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befin- den sich im Langzeitleistungsbezug. Der überdurchschnittlich hohe Anteil an Kund*innen mit Defiziten in der deutschen Sprache sowie un- zureichende Schul- bzw. fehlende Berufsabschlüsse stellen mithin die größte Herausforderung bei der Integration in Arbeit dar. Derzeit zählt das Jobcenter Berlin Neukölln 5.500 Kund*innen6 mit der Hand- lungsstrategie „Deutschkenntnisse erwerben bzw. verbessern“. 2.3 Voraussichtliche Entwicklung des Berliner Arbeitsmarkts im Jahr 2022 Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seiner regionalen Arbeitsmarktprognose für den Berliner Arbeitsmarkt 2022 von einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 3,8% und einer mittleren Wachstumsrate an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2,4% aus. Für Berlin wird im Mittelwert eine Verringerung der Arbeitslosigkeit um -11,5% vorhergesagt. 2 siehe Anhang, Tabelle 1 3 siehe Anhang, Tabelle 2 4 siehe Anhang, Diagramm 5 siehe Anhang, Tabelle 3 6 Quelle: Übersicht Handlungsstrategien nach Kundenmerkmalen; Stand 31.10.2021 4
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 2.4 Situation Jugendlicher Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen betrug im Jahresdurchschnitt 2021 12,2 % und ist gegen- über dem Vorjahr um 1,9 Prozentpunkte gesunken. Im Fokus der Beratungs- und Vermittlungsarbeit stehen insbesondere die unter 20-Jährigen, deren Arbeitslosenquote mit 22,7% im Dezember 2021 deutlich über der für Berlin ausgewiesenen Quote (11,9%) lag und gegenüber dem Vorjahreszeitraum jedoch um 1,6 Prozentpunkte reduziert werden konnte. Die noch immer hohe Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen ist auf die weiterhin bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen und die schwierige Ausbildungs- und Arbeitsmarklage zurückzuführen. Ziel der Beratungs- und Vermittlungs- aktivitäten des Jobcenters Berlin Neukölln ist es, eine weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit Ju- gendlicher zu erreichen. Den positiven Trend gilt es insgesamt fortzusetzen. 2.4.1 Übergang Schule/Berufsausbildung Im Dezember 2021 waren 1.829 Jugendliche arbeitslos gemeldet. Davon hatten rd. 500 keinen Schul- abschluss (28%) und 1.700 (93%) keine abgeschlossene Berufsausbildung. Zusätzlich werden aktuell 2.148 Schülerinnen und Schüler auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft im Jobcen- ter Berlin Neukölln betreut, die voraussichtlich in diesem Jahr die Schule verlassen. Rund 670 Jugend- liche werden voraussichtlich das Potential haben, direkt nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule eine Ausbildung zu beginnen. Zusätzlich sollen rund 1.450 Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule in den vorangegangenen Jahren verlassen haben, als Bewerber*innen gewonnen und in Aus- bildung vermittelt werden. Besonderes Augenmerk wird auf der Gruppe von Mädchen und jungen Frauen liegen, deren Interesse auch für Berufe in den Bereichen MINT/ Handwerk geweckt werden soll, welche aktuell vorwiegend Männer ausüben. 2.4.2 Übergang Ausbildung/Berufseinstieg Rund 150 Jugendliche, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Stu- dium verfügen, aber noch keinen dauerhaften Einstieg in den Arbeitsmarkt erreicht haben oder keine Beschäftigung ausüben, mit der die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann, werden durch Vermittlungs- aktivitäten und eng getaktete Beratungen bei der Arbeitssuche unterstützt. Rund 500 Jugendliche ver- fügen derzeit nicht über die erforderliche Ausbildungsreife und werden diese auch prognostisch nicht in absehbarer Zeit erreichen, so dass intensive Vorbereitung, Heranführung, Aktivierung und Vermittlung bzw. eine Betreuung im Fallmanagement im Vordergrund stehen. 2.4.3 Jugendberufsagentur Mit der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin“ zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, den Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales sowie für Bildung, Jugend und Familie und den Berliner Bezirken wurde die Jugendberufsagentur ein- gerichtet. Vorrangiges Ziel ist es, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu einem Berufsab- schluss zu führen. Mit Einrichtung des Standortes Neukölln im Oktober 2016 wurde die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Jobcenter, Berufsberatung, Ausbildungsstellenvermittlung, Jugendamt, Be- raterInnen der beruflichen Schulen), die nun gemeinsam unter einem Dach arbeiten, deutlich verbessert und intensiviert. Durch die 2019 eingeführte Lebensbegleitende Berufsberatung vor dem Erwerbsleben wird eine qualitativ hochwertige Beratung für alle Jugendlichen ab der 8.Klasse angeboten. Die Berufs- berater*innen sind häufiger und früher in den Schulen tätig und können so die Schüler*innen besser und früher orientieren. 2.5 Kooperation mit Netzwerkpartnern Das Jobcenter Berlin Neukölln versteht Netzwerkarbeit als wichtigen Erfolgsfaktor zur Umsetzung sei- ner Ziele. ▪ Agentur für Arbeit Berlin Süd: In beiderseitigem Interesse werden Prozesse der Zusammenar- beit stetig optimiert und regelmäßige Führungs- und Fachkraftdialoge tragen zur gemeinsamen Zielerreichung beider Häuser bei. 5
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 ▪ Bezirksamt Neukölln: Mit dem Bezirksamt Neukölln gibt es mit nahezu allen Abteilungen zu zahlreichen Themen eine gut etablierte Zusammenarbeit (Bildung, Jugend, Soziales etc.). ▪ Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II: Zu den Themen Frauen und Familie, Jugendliche, psychosoziale Hilfen, Schulden, Sucht und Wohnen finden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen und Beratungsangebote, die den Kund*innen unterbreitet werden können. ▪ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Es stehen außerdem folgende Landesinstrumente zur Verfügung, die die Integrationsfachkräfte des Jobcenters ergänzend einsetzen können: Landesergänzungsförderung zu § 16i SGB II (Ko-Finanzierung) Im Rahmen der Landesergänzungsförderung zu § 16i SGB II (Ko-Finanzierung) gewährt das Land Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken. Die Ergänzungsförderung umfasst die Kompensation des de- gressiv ausgestalteten Lohnzuschusses auf 100%, eine Sachkostenpauschale, die Aufstockung des tariflichen Entgelts auf Höhe des geltenden Landesmindestlohns sowie die Übernahme von tariflichen Einmal- und Sonderzahlungen. Die Landesergänzungsförderung wird im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel gewährt. Solidarisches Grundeinkommen (SGE) Die Förderung über das Pilotprojekt Solidarisches Grundeinkommen ist auf 1.000 Förderfälle beschränkt. Die Stellenbesetzungsphase konnte im November 2020 durch Erreichen der Pro- grammkapazität abgeschlossen werden. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Projektumsetzung auf der Begleitung der Teilnehmenden durch das SGE-Coaching mit dem Ziel der beruflichen und persönlichen Stabilisierung und Förderung von Aufwärtsmobilität. Neben der Durchführung zahlreicher Qualifizierungsmaßnahmen konnten bereits erste Übergänge in den regulären Ar- beitsmarkt verzeichnet werden. Berliner Jobcoaching Das „Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung“ bietet Coaching- und Qualifizierungsangebote mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an Personen, die Beschäftigungsmaßnahmen bei gemeinwohlorientierten Trägern wahrnehmen, sowie an Geflüchtete. Qualifizierung für Beschäftigung (QfB) und Qualifizierung vor Beschäftigung (QvB) Das Qualifizierungsangebot „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB) richtet sich an Teilneh- mende in Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sowie auch an Nichtleistungsempfan- gende, die arbeitsuchend gemeldet sind. Mit dem Förderinstrument „Qualifizierung vor Beschäf- tigung“ (QvB) werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Berufsorien- tierung für die Integration bzw. Reintegration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsprozess gefördert. Die Maßnahmen ermöglichen den Erwerb von Teilqualifikationen innerhalb eines Be- rufsfeldes und beinhalten häufig auch berufsspezifische Deutschsprachförderung. Zudem wer- den Maßnahmen zum Nachholen des Mittleren Schulabschlusses (MSA) angeboten. QvB kann bspw. im Vorfeld einer Aktivierungsmaßnahme oder als Vorbereitung auf eine Maßnahme zur Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) eingesetzt werden. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Arbeit- geber, die neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als Ziel- gruppe werden Personen, die mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet sind und Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber*innen und Teilneh- mende von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen), gefördert. Aufgrund erhöhter Rücklagen bei der Ausgleichsabgabe wird seitens des Landes Berlin zudem auf ein verstärktes Engagement zugunsten schwerbehinderter Menschen gesetzt. Das Berliner 6
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Arbeitsmarktprogramm (AMP) wird auch im Jahr 2022 mit einem Volumen von 1,5 Mio. € ins- besondere Arbeitgeber ermutigen, sich für die Einstellungen von schwerbehinderten Menschen zu öffnen. Hierbei soll ein um 20% erhöhter Eingliederungszuschuss (EGZ) einen zusätzlichen Anreiz schaffen. Bereits bestehende Arbeitsverhältnisse mit EGZ-Förderung werden durch die nachträgliche Erhöhung der Förderung zugleich besonders wertgeschätzt. Darüber hinaus arbeitet das Jobcenter Berlin Neukölln u.a. in folgenden Netzwerken mit: ▪ Arbeitskreis Integrationsförderung ▪ Migrationsbeirat Neukölln ▪ Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt ▪ Netzwerk Frauen in Neukölln ▪ Alpha-Bündnis Neukölln ▪ Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) Neukölln ▪ Koordinierungsstelle für Alleinerziehende ▪ Steuerungsgruppe Alleinerziehende ▪ Arbeitskreis Süd des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes ▪ BIWAQ, das Wirtschaftsförderungsprojekt innerhalb des Bezirks 3 Ziele 3.1 Bundeseinheitliche Ziele Abbildung: Zielsystem, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 20227 Aus den oben abgebildeten (Steuerungs-)Zielen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden folgende drei Zielindikatoren bzw. Kennzahlen abgeleitet: 7 Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2022; 7
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 ▪ die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ▪ die Integrationsquote8 ▪ der Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden9 Die Zielwerte des Jobcenters Berlin Neukölln für das Jahr 2022 sind: Veränderung Dezember Wert in % Integrationsquote 1,7 dar. Frauen 5,0 Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 3,5 Um die Chancengleichheit und Partizipation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken, wird in zwei Schritten eine geschlechterdifferenzierte Zielplanung eingeführt. Für 2022 wird die Integrationsquote erstmals geschlechterdifferenziert geplant und nachgehalten. Im Jahr 2023 wird die Planung auch für den Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden geschlechterdifferenziert erfolgen. Für die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt wird kein Zielwert vereinbart, dieser wird aus- schließlich über ein qualitatives Monitoring in die Zielnachhaltung eingebunden. Die Steuerungsziele werden von den beiden Qualitätskennzahlen Kundenzufriedenheit und Prozess- qualität flankiert. 3.2 Lokale Ziele und Vereinbarungen Zusätzlich werden für 2022 folgende lokale Ziele verfolgt: Veränderung Dezember Wert in % Steigerung der Integrationsquoten gegenüber 2021 bei o Jugendlichen im Alter unter 25 Jahren 1,7 o Alleinerziehenden ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1,7 4 Geschäftspolitische Schwerpunkte 4.1 Geschäftspolitische Handlungsfelder Unser Handeln richten wir weiterhin auf gute Arbeit für unsere Kund*innen aus. Das Jobcenter Berlin Neukölln orientiert sich mit diesem Programm an den Handlungsfeldern und Vorhaben der Strategie 2025, die die Leitlinien für eine zukunftsfeste Ausrichtung unserer Arbeit formuliert. Eine hohe Dienst- leistungsqualität und die Möglichkeit, das Wissen der Organisation für die eigene Arbeit verfügbar zu machen, sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren. Aus den strategischen Initiativen ergeben sich operative Handlungsfelder, die wir im Jahr 2022 in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen wollen. Das Jobcenter Berlin Neukölln möchte die vereinbarten Ziele insbesondere durch eine weitere Steige- rung der Integrationen in Ausbildung und Beschäftigung erreichen. Mit gezielter Aktivierung und Quali- fizierung der Kund*innen und gleichberechtigter Förderung von Männern und Frauen wird das Jobcenter Berlin Neukölln seinen Beitrag zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbe- zug sowie zur Fachkräftesicherung erbringen. Für marktferne Kund*innen richten sich die Anstrengun- gen vorrangig auf die stärkere Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt stehen den Kund*innen des Jobcenters Berlin Neukölln zunehmend auch digitale Zugangswege offen. Mit der zentralen Plattform www.jobcenter.digital können Kund*innen verschiedene Angebote zum elektronischen Weiterbewilligungsantrag, zum Einreichen von Unterlagen und für Veränderungsmittei- lungen nutzen. Für eine schnelle direkte Kommunikation steht der datenschutzkonforme Postfach- 8 Die Integrationsquote gibt den Anteil derjenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) an, die im Berichtszeitraum ent- weder in Erwerbstätigkeit (Aufnahme einer selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt) oder in Ausbildung integriert wurden – gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe- rechtigten. 9 Langzeitleistungsbeziehende (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen der Grundsicherung bezogen haben. 8
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Nachrichten-Service mit der Option zur Unterlagenübersendung zur Verfügung. Auch die Möglichkeit, selbstständig Termine zu vielen Beratungsthemen online zu vereinbaren, wird den Kund*innen eröffnet. Aktuell befinden sich weitere Angebote, wie z. B. die Beantragung von Leistungen des Vermittlungs- budgets, von Einstiegsgeld sowie die digitale Beantragung von Ortsabwesenheiten in der Entwicklung. Seit Oktober 2021 erproben Pilotjobcenter die Möglichkeit der digitalen Neuantragstellung. Im Herbst 2022 soll der Service über jobcenter.digital flächendeckend angeboten werden. Für das Jahr 2022 ist die Veröffentlichung einer eigens entwickelten App für das Jobcenter Berlin Neu- kölln geplant, um den Kund*innen orts- und zeitunabhängig einen weiteren digitalen Zugangskanal an- zubieten. Künftig wird es für Kund*innen einfach möglich sein, auch Unterlagen über diese App einzu- reichen und sämtliche Informationen zu Förder- und Dienstleistungen des Jobcenters einzuholen. 4.1.1 Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf Eine qualifizierte berufliche Ausbildung ist die beste Absicherung für eine dauerhafte Beschäftigungs- perspektive. Ziel der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Jobcenter Berlin Neukölln ist es daher, sie bestmöglich bei der Berufswahl zu unterstützen, in Ausbildung zu vermitteln und auch während der Ausbildung zu begleiten und so die Arbeitslosenquote Jugendlicher, insbesondere der un- ter 20-jährigen Jugendlichen zu reduzieren. Ausbildungs- und Studienabbrüche sollen vermieden und die Zahl der Ungelernten gesenkt werden. Jugendliche mit erschwerten Startbedingungen sowie Ju- gendliche mit Behinderungen müssen frühzeitige, intensive Betreuung erfahren. Dies erfolgt seit Okto- ber 2016, zusammen mit den Partnern der anderen Rechtskreise, in der Jugendberufsagentur Berlin – Standort Neukölln. Insbesondere die enge Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Berlin Süd ist die Voraussetzung, um die geplante Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zu erreichen. Dort erfahren die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine umfassende Bera- tung, Unterstützung und Förderung, je nach individuellen Handlungsbedarfen. Hierzu arbeiten die Ak- teure der verschiedenen Rechtskreise im Sinne des Jugendlichen Hand in Hand und stimmen ihre Leis- tungen untereinander ab. Das Prinzip Fordern und Fördern ist in der Beratungs- und Vermittlungsarbeit ein wesentlicher Bestandteil. Die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Jugendlichen und jun- gen Erwachsenen wird durch die Vermittlungsfachkräfte gefordert und unterstützt. Mit der Ausbildungs- vermittlung für alle Bewerber*innen hat das Jobcenter die Agentur für Arbeit Berlin Süd im Rahmen des Dienstleistungseinkaufs beauftragt. Junge Menschen, denen pandemiebedingt kein nahtloser Über- gang in Ausbildung möglich war, werden gezielt beraten, vermittelt und gefördert. Jugendliche und junge Erwachsene, für die eine Ausbildung aus individuellen Gründen vorübergehend oder auf Dauer nicht in Betracht kommt, werden im Jobcenter durch eine spezialisierte Arbeitsvermitt- lung an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt und bei Vorliegen der Voraussetzungen in Arbeit vermit- telt bzw. an die Jugendberufsagentur vermittelt. Die Integrationsfachkräfte unterstützen die Jugendli- chen bei Aktivitäten wie Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Strategien im Bewerbungsverfahren (überregionale Stellensuche, Alternativen im Berufsfeld, Umgang mit der Jobbörse), schließen mit ihnen konkrete Vereinbarungen ab und halten diese nach. Aufgrund der fehlenden Berufserfahrung werden arbeitslose Jugendliche bei entsprechendem Unterstützungsbedarf vor allem durch Lohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse, betriebliche Maßnahmen bei Arbeitgebern, modulare Qualifikationen und durch Hilfen im Rahmen des Vermittlungsbudgets unterstützt. Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfältigen Problemlagen (z. B. Sucht-, Schulden schwerwie- gende psychosoziale Probleme) werden im spezialisierten beschäftigungsorientierten Fallmanagement betreut und beraten. Aufsuchende Angebote werden bei Bedarf in hybrider Form (Präsenz und Online- Angebote) realisiert. Die Nutzung von Angeboten nach §16h SGBII zur aufsuchenden Beratung wird auch 2022 intensiv fortgeführt. Förder- und Inklusionsschüler werden durch das Fallmanagement betreut. Damit ist eine Lotsenfunktion geschaffen, welche den Übergang von der Schule zur Förderung im Rahmen der beruf- lichen Rehabilitation effizient gestaltet. Förderbedarfe werden frühzeitig erkannt und die Vorbereitung sowie die Inanspruchnahme mit Betroffenen und deren Eltern geklärt. Ziel ist die langfristige Stabilisie- rung und anschließende Einbindung der Jugendberufsagentur zur Vermittlung in Ausbildung bzw. des 9
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Teams der Arbeitsvermittlung U25. Letzteres betreut auch Kund*innen, bei denen ein Rehabilitations- bedarf anerkannt wurde, unabhängig davon, ob es sich um das Ziel Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme handelt. Zudem gibt es ein spezialisiertes Team im Bereich der Jugendberufsagentur Berlin am Standort Neu- kölln für die Betreuung junger Menschen mit Fluchthintergrund und Sprachdefiziten. 4.1.2 Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs Unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland wird sich die Fachkräftesituation mittel- und langfristig zuspitzen. Das Jobcenter Berlin Neukölln will daher einen signifikanten Beitrag zur Stei- gerung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials in Berlin leisten. Dies bedeutet u. a., die Erwerbsbeteili- gung von Frauen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Migrationshin- tergrund zu erhöhen und bei der Beratung auch einen besonderen Fokus auf Menschen zwischen 25 und 35 Jahren (Initiative „Zukunftsstarter“) zu legen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Beratungs- und Vermittlungsarbeit wird mit der stärkeren Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt gesetzt. Die Integrationsquote der Frauen war in den vergangenen Jahren deutlich niedriger als diejenige der Männer. Die Begleiterschei- nungen der Covid-19-Pandemie haben diese Unterschiede noch weiter vertieft – während Männer be- reits sichtbar von der Erholung des Arbeitsmarktes profitieren, bleiben die Integrationsergebnisse der Frauen noch deutlich hinter dem Vorkrisenniveau zurück. Neben Einflussfaktoren wie z.B. der Erwerbsorientierung und der Arbeitsnachfrage sind es vor allem Betreuungspflichten und der Bedarf an Teilzeittätigkeiten, die die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Kern der Aktivitäten wird daher die Erschließung von Beschäftigungschancen für Frauen und Alleinerziehende sein. Neukölln hat einen hohen Anteil an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb). Von den 45.271 im Berichtsmonat Juli 2021 im Jobcenter Berlin Neukölln gemeldeten eLb waren 4.247 Men- schen alleinerziehend. Rund 1.400 der arbeitslos gemeldeten Alleinerziehenden besitzen keinen Berufsabschluss. Der Fokus der Integrationsarbeit liegt deshalb auf dem Erwerb von beruflichen Quali- fikationen und Abschlüssen. Das Jobcenter Berlin Neukölln setzt vor diesem Hintergrund auch im Jahr 2022 die Zielstellung aus der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut um, Alleinerziehende ohne Berufsabschluss mit dem Ziel einer beruflichen Qualifizierung nachhaltig zu un- terstützen. Frauen, insbesondere Alleinerziehende sind häufig von multiplen Integrationshemmnissen betroffen, die den beruflichen (Wieder-)Einstieg und die Aufnahme einer beruflichen Qualifizierung er- schweren. Bei der Unterstützung mit geeigneten Förderangeboten arbeiten die Integrationsfachkräfte und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) eng zusammen. Es finden regelmä- ßig Veranstaltungen für diese Kundengruppe mit Informationen zu Hilfestrukturen und Beratungsmög- lichkeiten statt. Die Integrationsfachkräfte werden regelmäßig zu allen Themen rund um die „Vereinbar- keit von Beruf und Familie“ informiert, um entsprechend der besonderen Bedarfslagen beraten zu kön- nen. Bei der Vermittlung wird das Angebot an Teilzeitstellen intensiv genutzt. Darüber hinaus hat sich das Jobcenter Berlin Neukölln mit einem spezialisierten Team auch organisatorisch auf die intensivere Beratung von Alleinerziehenden und Frauen ausgerichtet und ist Partner in verschiedenen Netzwerken. Ein enger Austausch besteht mit der „Koordinierungsstelle für Alleinerziehende“ in Neukölln, die Allein- erziehende bei der Suche nach familienfreundlichen Stellenangeboten sowie bezirklichen Anlaufstellen unterstützt. Das Jobcenter Berlin Neukölln wird sich an einer von der Koordinierungsstelle gemeinsam mit Partnern wie der HWK geplanten TZ-Ausbildungsbörse für alleinerziehende Leistungsberechtigte beteiligen. Die BCA ist eng in weitere bezirkliche Netzwerke eingebunden, bspw. das Frauennetzwerk Neukölln, die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks, der Arbeitskreis Süd des Kinder- und Jugendgesundheits- dienstes, das Alpha-Bündnis Neukölln sowie BIWAQ und das Wirtschaftsförderungsprojekt innerhalb des Bezirks. Ziel der Zusammenarbeit im Rahmen der Netzwerke ist eine möglichst ganzheitliche Be- gleitung und Unterstützung von Menschen mit Familienverantwortung. 10
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Auch im Jahr 2022 wird das Jobcenter Berlin Neukölln an der deutschlandweiten Aktion „Einstellungs- sache – Jobs für Eltern“ teilnehmen, um so die Einstellungschancen für Frauen zu erhöhen. Des Weiteren ist die Mitwirkung beim berlinweiten „Digital Career Day“ für Frauen geplant. Hier werden Frauen umfassend zu Arbeitsmarktchancen in der Digitalbranche sowie geeigneten Qualifizierungs- möglichkeiten informiert. Das Vorgehen zur weiteren Erschließung des Arbeitsmarktes wird in enger Abstimmung zwischen Job- center und dem gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) erarbeitet und mit einer gemeinsamen Ar- beitsmarktstrategie für die Agentur für Arbeit und die Jobcenter im Berliner Süden untersetzt. Der Ber- liner Arbeitsmarkt wird kontinuierlich analysiert, um Engpässe herauszuarbeiten und integrationsorien- tierte Aktivitäten entsprechend umzusetzen. Dazu gehören sowohl Hinweise auf mögliche Erfolgsaus- sichten beruflicher Weiterbildungen in bestimmten Branchen und der lokalen Wirtschaft, als auch die Akquise offener Stellen für die Kund*innen des Jobcenters. Um hier noch gezielter Kundenbedarfe be- rücksichtigen zu können, erfolgt die bewerberbezogene Stellenakquise und -besetzung in Abstimmung mit dem gAGS durch eine eigene Organisationseinheit des Jobcenters. Da der Großteil der Kund*innen nicht über Schul- und/oder Berufsabschlüsse verfügt, gestaltet sich eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt ohne eingliederungsbegleitende bzw. unterstützende Maßnahmen schwierig. Bei Bedarf und Eignung erfolgt eine arbeitsmarktorientierte Qualifikationsberatung zu den Möglichkeiten der Förderungen beruflicher Weiterbildungen (insbesondere abschlussorientierte). In Ein- zelgesprächen und Gruppeninformationen finden die Berliner Bildungszielplanung und die aktuellen Engpassberufe Berücksichtigung. Die mit dem Qualifizierungschancengesetz gegebenen zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Beschäftigte in Unternehmen werden im Geschäftsjahr 2022 aktiv genutzt. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit der Berufsberatung im Erwerbsleben ergänzt die arbeits- marktorientierte Qualifikationsberatung, insbesondere durch umfangreiche Berufsorientierung und Be- rufswegeplanung. Im Rahmen des Absolventenmanagements werden bereits vor Abschluss der Weiterbildung und im Anschluss an die Weiterbildung Bewerber*innen Vermittlungsvorschläge mit dem Ziel einer erfolgrei- chen und zeitnahen Arbeitsaufnahme unterbreitet. 4.1.3 Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit Die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bleibt ein geschäftspolitisches Schwerpunktthema des Jobcenters Berlin Neukölln. Neben der Integrationsarbeit stehen Aspekte wie Prävention und soziale Teilhabe im Fokus. Trotz pandemiebedingter Unwägbarkeiten bleibt ein zentrales Ziel, die Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern und die Aufnahme von (bedarfsdeckender) Erwerbstätigkeit zu steigern. Wir wollen die Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention und soziale Teilhabe mit unseren Partnern am Arbeitsmarkt weiter festigen, so wie es beispielsweise in der Jugendberufsagentur schon sehr gut gelungen ist. Das Jobcenter Berlin Neukölln verfolgt damit auch das Ziel, den Langzeitleistungsbezug weiter zu sen- ken. Die Zahl der betreuten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Monat Juli 2021 bei 45.271, darunter befanden sich 32.689 im Langzeitleistungsbezug. Das Jobcenter Berlin Neukölln konzentriert sich auf die intensive Betreuung spezieller Kundengruppen, besonders Frauen, Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Durch eine zielorientierte Arbeit mit den Trägern für Maßnahmen zur Aktivierung und die Begleitung und Betreuung während der Teilnahme, soll bei einem erheblichen Anteil der Kund*innen zielgerichtet an den relevanten Handlungsbedarfen gearbeitet werden. Ziel ist die Unterstützung der Kund*innen beim Erkennen und Ausschöpfen ihrer eigenen Potentiale. Besonderes Augenmerk wird auf die zügige Identifizierung und Umsetzung von Bedarfen zur beruflichen Rehabilita- tion gelegt. Seit dem Jahr 2019 steht mit dem § 16i SGBII ein neues Instrument zur Verfügung, welches Teilha- bechancen für sehr arbeitsmarktferne Menschen mit langjährigem Leistungsbezug auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt eröffnet. Bislang konnten im Bezirk Neukölln ca. 900 Kund*innen über das 11
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Instrument §16i SGBII gefördert werden. Für das Jahr 2022 sind weitere 187 Förderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geplant. Daneben steht mit dem § 16e SGB II ein weiteres Instrument nach dem Teilhabechancengesetz zur Verfügung, welches insbesondere Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, über einen Lohnkostenzuschuss den Eintritt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ermöglicht. Für das Jahr 2022 sind 74 Förderungen geplant. Die Teilnahme an den Instrumenten §16e und §16i SGB II wird durch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching flankiert, welches eigens zur individuellen und ganzheitlichen Unterstützung der Kund*innen eingekauft wurde. Der Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Das Jobcenter Berlin Neukölln hat gemäß § 3 Absatz 2a SGB II auf den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse hinzuwirken. Neben dem Regelangebot stehen ergänzend weitere Angebote der Sprachförderung z.B. aus Landes- und Bundesprogrammen, sowie Maßnahmen der beruflichen Wei- terbildung mit integrierter Sprachförderung zur Verfügung. Diese greifen insbesondere, wenn die regu- lären Sprachförderungsangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgeschöpft sind. Mit der Verstetigung des Projektes „Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeit- arbeitslosigkeit“ (Netzwerk ABC) wurden in der Vergangenheit wichtige Erkenntnisse im Umgang mit langzeitarbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund gewonnen. Aufsetzend auf den bisherigen Erfahrungen wird das Team im Jahr 2022 intensiv die Kundengruppen Alleinerziehende und Langzeit- arbeitslose Frauen betreuen, um die bisherigen Beratungserfolge auf diese Zielgruppen stärker zu fo- kussieren. Mit dem 2019 erworbenen Alpha-Siegel unterstützt das Jobcenter Neukölln Kund*innen, die aufgrund geringer oder fehlender Lese- und Schreibfähigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt stark ein- geschränkt sind. Das Jobcenter bietet entsprechende Hilfestellungen an, die Mitarbeiter*innen des Job- centers Berlin Neukölln wurden für den Umgang mit funktionalem Analphabetismus sensibilisiert und können zielgerichtet zu Hilfsangeboten informieren. In allen Liegenschaften sowie auf der Internetseite werden allen Besucher*innen entsprechende Hinweise angezeigt, dass sie sich mit der Bitte um Unter- stützung jederzeit an die Mitarbeitenden wenden können. Die spezialisierte und ganzheitliche Betreuung einzelner Kundengruppen hat sich bewährt und wird auch im Jahr 2022 fortgeführt: Spezialisierte Betreuung von geflüchteten Menschen Die Entwicklung einer nachhaltigen beruflichen Perspektive von Menschen mit Migrationshintergrund ist im Jobcenter Berlin Neukölln seit 2005 gelebte Praxis. Den seit August 2015 gewachsenen Heraus- forderungen durch die Zuwanderung Geflüchteter hat sich das Jobcenter Berlin Neukölln in den vergan- genen fünf Jahren erfolgreich gestellt. Indem Menschen von Anfang an und zeitnah nach Abschluss des Integrationskurses eine passgenaue (Sprach-)Förderung erhalten, leistet das Jobcenter einen Bei- trag zur nachhaltigen Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Die Kundengruppe der Geflüchteten wird in den Bereichen Leistungsgewährung und Markt und Integra- tion in spezialisierten Sonderteams beraten. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die Arbeitsmarktintegra- tion. Grundlage dafür ist der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse – nach Möglichkeit mindestens durch Nachweis des Sprachniveaus B1 nach dem europäischen Referenzrahmen. Dieser Prozess ist im Jahr 2020 pandemiebedingt und durch die zwischenzeitlich erforderlichen Unterbrechungen des Integrati- onskurs- und Berufssprachkursbetriebs ins Stocken geraten. Es wird daher in 2022 ein besonderes Au- genmerk darauf liegen, die pandemiebedingten Friktionen beim Erwerb der deutschen Sprachkennt- nisse mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren. Zum Erwerb von Kenntnissen in der deutschen Sprache werden die Angebote des BAMF, d.h. Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse nach der DeuFöV, eingesetzt. Darüber hinaus gilt es, Deutsch-Kurse aus Landesprogrammen ergän- 12
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 zend oder andere Angebote der aktiven Arbeitsmarktförderung mit Sprachförderanteilen aktiv zu nut- zen. Im Anschluss kann eine passgenaue Weiterbildung oder unmittelbar eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt werden. Geflüchtete benötigen vielfältige Hilfestellungen in Fragen der sozialen Integration und Stabilisierung, wie z.B. zum Wohnraumerwerb, Kinderbetreuung und Gesundheit. Hierfür arbeitet das Jobcenter Berlin Neukölln mit allen beteiligten Akteuren, wie den kommunalen Verwaltungen und regionalen Fachdiens- ten, insbesondere dem regionalen Migrationsfachdiensten (JMD, MBE) und Projekten zusammen. Zu- dem wird in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Berlin-Süd darauf hingearbeitet, marktnahe Asylberechtigte möglichst zügig in Arbeit und Ausbildung zu integrieren. Zur Herstellung der Transparenz von beruflichem Handlungswissen ohne formalen Nachweis steht das An- gebot „MySkills“ beim Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden Geflüchtete ebenfalls unterstützt. Hierzu erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen des IQ Netzwerkes des Landes Berlin. Er- gänzend finden die im Zusammenhang mit dem Verfahren der Anerkennung von beruflichen Abschlüs- sen entwickelten Fortbildungsangebote und Anpassungsqualifizierungen Anwendung. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement und Reha/SB Das Fallmanagement (FM) gliedert sich in die Bereiche U25 und Ü25. Die Fallmanager*innen sind in unterschiedlichen Netzwerken, wie z. B. zu Wohnungslosigkeit, Schulden, Sucht etc. aktiv und verfügen damit über spezialisiertes Wissen. Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst und dem Berufspsychologischen Service der Arbeitsagentur, aber auch mit Krankenkassen und regionalen Anbietern der Regelversorgung soll stetig verbessert werden. Auch die Zusammenarbeit mit (kommunalen) Netzwerkpartnern nach §16a SGB II ist wichtig für den Abbau komplexer Vermittlungshemmnisse. Ziel ist es, Kund*innen durch eine gezielte Aktivierung und Unterstützung an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen. Zur Unterstützung dieser Aktivitäten beteiligt sich das Jobcenter Berlin Neukölln an dem Modellprojekt zur „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“. Von dieser bundesweiten Initiative zur Schaffung von niedrigschwelligen Angeboten der präventiven Gesundheits- förderung für arbeitslose Menschen sollen insbesondere auch Kund*innen aus dem Fallmanagement profitieren. Hierfür sollen im Jahr 2022 u. a. niedrigschwellige Informationsveranstaltungen zu Gesund- heitsthemen (wie z.B. Ernährung, Bewegung und dem Erhalt der psychischen Gesundheit) angeboten werden. Weiterhin soll im Rahmen des Projekts ein Gesundheitskompass (Datenbank über lokale, ge- sundheitsförderliche Angebote) entwickelt werden. Ziel ist es, bei den Teilnehmenden das Gesundheits- bewusstsein zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, Belastungen und Hindernisse für sich zu erkennen und darauf positiv Einfluss zu nehmen. Die Projektumsetzung erfolgt in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband. Die Beratung von Kund*innen mit Schwerbehinderung oder beruflichem Rehabilitationsbedarf erfolgt weiterhin bei spezialisierten Integrationsfachkräften. Durch diese Spezialisierung und den dazugehöri- gen Wissenstransfer wird gezielt auf die Eingliederung in Arbeit oder die Erreichung von Integrations- fortschritten hingewirkt. Dabei hat sich der Ansatz eines spezialisierten „Arbeitsvermittlers Markt Reha/SB“ bewährt, welcher unter Berücksichtigung der pandemischen Gegebenheiten die Aktivitäten der Integrationsfachkräfte unterstützt und passgenaue Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Zudem er- folgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam des gAGS und den zuständigen Rehabilita- tionsträgern. Die Kontakte zu bestehenden Netzwerkpartnern werden kontinuierlich ausgebaut. Mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes (THSG) gehen umfassende Änderungen im SGB IX und den angrenzenden Gesetzen SGB II und III einher. Im Zuge dessen wurde auch der Rehabilitati- onsprozess des Trägers BA grundlegend überarbeitet, welcher die Grundlage für eine erfolgreiche be- rufliche Rehabilitation bildet. Mit dem THSG werden die Jobcenter deutlich stärker in den Rehabilitationsprozess einbezogen. Das bedeutet eine größere Verantwortung und mehr Möglichkeiten zur Unterstützung der Rehabilitand*in- nen. Die Rehabilitationsträger und Jobcenter koordinieren miteinander ihre zu erbringenden Leistungen künftig im Rahmen eines Teilhabeplanverfahrens. 13
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 Spezialisierte Betreuung von Selbständigen Zielsetzung der spezialisierten Betreuung von hauptberuflich selbständigen Kund*innen im Jobcenter Berlin Neukölln ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Kund*innen mit einer tragfähigen Gründungsidee und Selbständige mit einer bereits bestehenden wirt- schaftlichen Tätigkeit werden durch eine qualifizierte Betreuung und den Einsatz passgenauer Förder- instrumente bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit unterstützt. Zudem werden Selbständige, deren Gewerbe über einen längeren Zeitraum nicht tragfähig geworden ist, bei der Neuorientierung und der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung be- gleitet. Die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern wird auch 2022 fortgeführt, um die hauptberuflich Selbstän- digen bestmöglich zu unterstützen. 4.2 Maßnahmen zur Flankierung der geschäftspolitischen Handlungsfelder Zur Unterstützung der Arbeit in den dargestellten geschäftspolitischen Handlungsfeldern sind weitere Aktivitäten geplant und Schwerpunkte gesetzt. 4.2.1 Qualität der operativen Umsetzung Die Qualität der Vermittlungsarbeit soll weiter gesteigert werden. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die Erkenntnisse aus der Fachaufsicht und aus den regelmäßigen Hospitationen der Führungskräfte. Diese werden insbesondere genutzt, um das Profiling und die daraus abgeleitete Integrationsstrategie, die Individualität und Aktualität der Eingliederungsvereinbarung zu verbessern. Die Instrumentenaus- wahl soll gezielt anhand der Förderbedarfe der Kund*innen erfolgen. Neben der passgenauen Förde- rung ist eine enge Begleitung während der Teilnahme erforderlich, z.B., um vorzeitige Abbrüche zu vermeiden. Um nach der Teilnahme eine Integration zu erreichen, wird ein qualifiziertes Absolventen- management erfolgen. Dazu gehören neben Beratung u.a. die • Aktualisierung des Bewerberprofils hinsichtlich erworbener Kompetenzen • Unterbreitung von Arbeitsstellenvorschlägen • Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen Vereinbarung von konkreten Vermittlungsaktivitäten durch die Kund*innen selbst und mit Unterstützung durch das Jobcenter Langfristig arbeitet das Jobcenter mit dem Ziel einer deutlichen Verbesserung an folgenden Qualitäts- themen: • zielorientierte Integrations- und Stellenbesetzungsprozess • Identifizierung und Umsetzung von Rehabilitationsbedarfen • Umsetzung vorrangiger Leistungen 4.2.2 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung Das Widerspruchs- und Klageaufkommen stellt einen wesentlichen Indikator für die Rechtmäßigkeit und Qualität der Umsetzung der Aufgaben im SGB II dar. Mehr fehlerfreie Entscheidungen führen zu zeitli- chen Kapazitäten, die dazu genutzt werden können, Anträge schnell zu bearbeiten und rechtliche An- sprüche umzusetzen. Auf der einen Seite soll der bereits angeschobene Abbau der Bestandszahlen im Widerspruchs- und Klagebereich vorangetrieben werden. Auf der anderen Seite ist beabsichtigt, die vermeidbaren Stattgaben über regelmäßige Informationen der Führungskräfte durch die Rechtsbehelfs- stelle zu reduzieren. Unverändert ist auch im Jahr 2022 die rechtswirksame Geltendmachung von Ansprüchen gegen Arbeit- geber nach § 115 SGB X von geschäftspolitischer Bedeutung. Im Jobcenter Berlin Neukölln wird durch eine sorgfältige Begutachtung sichergestellt, dass aufgenommene Beschäftigungen insbesondere mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn auf die Rechtmäßigkeit der Lohnzahlung geprüft werden. 4.2.3 Leistungsrechtliche Beratung SGB II 14
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