Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen - Stadt ...

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen - Stadt ...
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1)
zum Neubau einer Kindertagesstätte an der
Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße
in Dormagen

Auftraggeber
Evangelisches Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim e.V.
Ostpreußenallee 1
41539 Dormagen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1) zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen - Stadt ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe 1)
zum Neubau einer Kindertagesstätte an der
Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße
in Dormagen

Auftraggeber
Evangelisches Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim e.V.
Ostpreußenallee 1
41539 Dormagen

Bearbeiter:
Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Bernd Fehrmann
M. Sc. Biologie Markus Bucher
B. Sc. Raumplanung Florian Knapp
Essen, Juli 2020

Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Savignystraße 59
45147 Essen
0201-62 30 37
0201-64 30 11 (Fax)
info@oekoplan-essen.de
www.oekoplan-essen.de

Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Savignystraße 59
45147 Essen
0201-62 30 37
0201-64 30 11 (Fax)
info@oekoplan-essen.de
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Inhalt

1           Einleitung ...........................................................................................3
    1.1     Anlass und Aufgabenstellung ...........................................................3
    1.2     Rechtliche Grundlagen ..................................................................... 4

2           Methodik ............................................................................................ 6
    2.1     Ablauf einer Artenschutzprüfung ................................................... 6
    2.2     Datengrundlagen ...............................................................................7
    2.3     Lebensraumpotenzialkartierung ..................................................... 8

3           Darstellung des Vorhabengebiets .................................................... 9

4           Vorhaben und Wirkfaktoren ........................................................... 10

5           Planungsrelevante Arten ................................................................. 12
    5.1     Säugetiere ......................................................................................... 12
    5.2     Avifauna ............................................................................................ 14
    5.3     Amphibien ........................................................................................ 19
    5.4     Reptilien ........................................................................................... 20

6           Prognose artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ................. 21
    6.1     Säugetiere ......................................................................................... 21
    6.2     Avifauna ........................................................................................... 22
    6.2.1   Nicht planungsrelevante Vogelarten ............................................ 22

    6.2.2 Planungsrelevante Vogelarten ....................................................... 22

    6.3     Amphibien ....................................................................................... 24
    6.4     Reptilien ........................................................................................... 24

7           Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen einschließlich weiterer
            Erfassungen ..................................................................................... 25
    7.1     Zeitfenster für Rodungsarbeiten ................................................... 25
    7.2     Avifauna ........................................................................................... 25
    7.3     Kontrolle von Baumhöhlen ............................................................ 25
    7.4     Vermeidung von Vogelschlag ........................................................ 25
    7.5     Erhalt wertvoller Habitatstrukturen ............................................. 25

8           Zusammenfassung und Fazit ........................................................ 26

                                                                                                                       1/29
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Abbildungsverzeichnis

Abb. 1    Lage des Vorhaben (TIM-Online, Geobasis NRW 2020, dl-
          de/by-2-0)..........................................................................................3
Abb. 2    Luftbildaufnahme des Vorhabengebiets (TIM-Online, Geobasis
          NRW 2020, dl-de/by-2-0) ............................................................... 9
Abb. 3    Vorentwurf des geplanten Neubaus (Vorentwurf Maier
          Generalplaner 18.05.2020) .............................................................. 10

Tabellenverzeichnis

Tab. 1    Naturschutzabfrage .......................................................................... 8
Tab. 2    Planungsrelevante Säugetierarten des MTBQ 4806/4 (LANUV
          o. J.) ................................................................................................... 12
Tab. 3    Planungsrelevante Vogelarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.) 14
Tab. 4    Planungsrelevante Amphibienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV
          o. J.) ................................................................................................... 19
Tab. 5    Planungsrelevante Reptilienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV
          o. J.) .................................................................................................. 20
Tab. 6    Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2 ... 21
Tab. 7    Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2 .. 22

                                                                                                                          2/29
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1         Einleitung

1.1       Anlass und Aufgabenstellung
Das evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievemheim plant den
Neubau einer Kindertagesstätte. Der Neubau soll neben der Kreuzkirche
auf dem unbebauten Gelände realisiert werden. In Abstimmung mit der
Stadt Dormagen findet ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan
statt, in diesem Zusammenhang erfolgt die folgende Artenschutz-
prüfung.

Um den Bestimmungen des Artenschutzrechts zu entsprechen, ist bei
allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die
Durchführung einer Artenschutzprüfung erforderlich. Vor dem
genannten Hintergrund wurde das Büro Ökoplan – Bredemann und
Fehrmann mit dem vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag der
Stufe 1 beauftragt. Dieser stellt dar, für welche planungsrelevanten Arten
das Vorhabengebiet und dessen Umfeld eine Eignung bzw. Funktion als
Lebensraum aufweist. Ferner wird geprüft, inwieweit projektbedingt, im
Hinblick auf die gegebenen Wirkfaktoren, artenschutzrechtliche
Konflikte im Sinne des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG
entstehen können.

Abb. 1    Lage des Vorhaben (TIM-Online, Geobasis NRW 2020,
          dl-de/by-2-0)

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1.2            Rechtliche Grundlagen
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP)
ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutz-
gesetzes (BNatSchG). Mit den Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5, 6 und 45
Abs. 7 wurden die entsprechenden Vorgaben der FFH-Richtlinie (Art. 12,
13 und 16 FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (ART. 5, 9 UND 13 V-
RL) in nationales Recht umgesetzt. Nach nationalem und internationa-
lem Recht werden drei verschiedene Artenschutzkategorien unterschie-
den (VGL. § 7 ABS. 2 NR. 12 BIS 14 BNATSCHG):

           •     besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie),

           •     streng geschützte Arten (national) inklusive der FFH-Anhang
                 IV-Arten (europäisch),

           •     europäische Vogelarten (europäisch).

Mit § 44 Abs. 1 definiert das BNatSchG artenschutzrechtliche Verbote.
Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur“ national
besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Zugriffs-
verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzu-
folge beschränkt sich der Prüfumfang einer ASP auf die Zugriffsverbote
für europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen
Vogelarten. In Bezug auf diese Arten ist es verboten:

      1)       Wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
               oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
               entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
               („Tötungsverbot“),

      2) Wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
         Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich
         zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen
         Population verschlechtert („Störungsverbot“),

      3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen,
         zu beschädigen oder zu zerstören („Zerstörung von
         Fortpflanzungs- und Ruhestätten“),

      4) Wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der
         Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen
         oder zu zerstören.

Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich u. a. die Sonder-
regelungen, dass:

           •     Kein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot des
                 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vorliegt, solange das Tötungs- und
                 Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Art nicht
                 signifikant erhöht wird und es sich gleichzeitig um unver-
                 meidbare Beeinträchtigungen handelt,

           •     Kein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 vorliegt,
                 wenn Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer
                                                                                 4/29
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            erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere bzw.
            die Erhaltung der ökologischen Funktion der Lebensstätte im
            räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt
            werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind,

        •   Kein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3
            („Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“) und
            Nr. 4 vorliegt, wenn die ökologische Funktion der betroffenen
            Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Pflanzenstandorte im
            räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.

Nahrungshabitate sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen
als solches nicht dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Gemäß der
„Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-
RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren“ (VV-
Artenschutz, MKULNV 2016), kann ihre Beschädigung jedoch aus-
nahmsweise einen Verbotstatbestand auslösen, wenn dadurch (im Fall
sogenannter essenzieller Habitate) die Funktion der Fortpflanzungs-
oder Ruhestätte entfällt.

Ergibt die Prüfung, dass ein Vorhaben trotz Vermeidungsmaßnahmen
inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen, engl.
continued ecological functionality) sowie eines Risikomanagements einen
der o. g. Verbotstatbestände erfüllen könnte, ist es grundsätzlich
unzulässig. Ausnahmsweise darf es dann nur noch zugelassen werden,
wenn gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG zwingende Gründe des
überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer
und wirtschaftlicher Art vorliegen und eine zumutbare Alternative fehlt
und der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sich nicht
verschlechtert. Für die förmliche Zulassung einer Ausnahme nach § 45
Abs. 7 BNatSchG ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig.

Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG kann die UNB zudem auf
Antrag eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG erteilen, wenn die
Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren
Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von
Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen drohen die
Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 69 ff. BNatSchG.

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2         Methodik

2.1       Ablauf einer Artenschutzprüfung
Ablauf und Inhalte der Artenschutzprüfung (ASP) richten sich nach den
Vorgaben der „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen
Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs-
verfahren“ (VV-Artenschutz) (MKULNV 2016) sowie der gemeinsamen
Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr (MWEBWV) NRW und des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
(MKULNV) NRW vom 22.12.2010: „Artenschutz in der Bauleitplanung
und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“. Das methodische
Vorgehen orientiert sich an dem „Methodenhandbuch zur Artenschutz-
prüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring“
(MKULNV 2017).

Eine ASP lässt sich in drei Stufen unterteilen. Zunächst ist durch eine
überschlägige Prognose zu klären, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können (Stufe 1: Vorprüfung).
Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum
betroffenen Artenspektrum einzuholen und vor dem Hintergrund des
Vorhabentyps und der Örtlichkeit alle relevanten Wirkfaktoren des
Vorhabens einzubeziehen.

Aufgrund des Artenumfangs der europäischen Vogelarten hat das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für
Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl von
sogenannten planungsrelevanten Arten getroffen, die bezüglich des
Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Das „Tötungsverbot“ gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 (s. u.) gilt jedoch weiterhin für alle europäischen Vogel-
arten.

Zur Einschätzung der gebietsspezifischen Artvorkommen erfolgt eine
Potenzialanalyse. Unter einer Potenzialanalyse ist eine differenzierte
Analyse des jeweiligen Lebensraumpotenzials in Bezug auf das mögliche
Vorkommen von Arten zu verstehen. Die Potenzialanalyse erfolgt auf
Grundlage der in Kap. 2.2 dargestellten Datenquellen, der während der
Ortsbegehung erfassten Biotopstrukturen sowie der Hinweise auf Vor-
kommen planungsrelevanter Arten. Im Anhang befindet sich eine Foto-
dokumentation der vorhandenen Habitatstrukturen.

Im weiteren Verfahren werden verbal argumentativ diejenigen Arten
ausgeschlossen, für die im Vorhabenbereich zentrale Lebensraum-
elemente fehlen bzw. keine Hinweise auf ein Vorkommen bestehen und
die ggf. verbleibenden Arten zusammengestellt, für die ein Vorkommen
nicht ausgeschlossen werden kann. Sind insgesamt keine Vorkommen
europäisch geschützter Arten innerhalb des Vorhabenbereich bekannt
bzw. zu erwarten, ist ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstat-
bestände nicht zu befürchten und das Vorhaben somit aus artenschutz-
rechtlicher Sicht zulässig.

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Kann ein Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen
werden, ist im Rahmen einer Wirkungsanalyse zu prüfen, ob von dem
Vorhaben Wirkungen ausgehen können, durch die ein Zugriffsverbot
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden kann. Ist dies nicht der
Fall, ist das Vorhaben aus artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten als
zulässig zu bewerten. Stellt sich heraus, dass durch die vorhabenbeding-
ten Wirkungen ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
nicht auszuschließen ist, sind in Abhängigkeit der Situation weiterfüh-
rende Erfassungen zur Überprüfung des Artvorkommens und ggf.
eine ASP der Stufe 2 (vertiefende „Art-für-Art-Betrachtung“)
durchzuführen, in der Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert
werden.

Wird trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote
verstoßen, wird in Stufe 3 geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzun-
gen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vor-
liegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden
kann.

2.2       Datengrundlagen
Zur Ermittlung der potenziell im betrachteten Gebiet vorkommenden
planungsrelevanten Arten wurden die Angaben des Fachinformations-
systems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des Landesamtes
für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV
O. J.) bezüglich des dem Vorhaben räumlich zugeordneten Messtisch-
blattquadranten (MTBQ) 4806/4 „Neuss“ für die Lebensraumtypen
„Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen,
Siedlungsbrachen, Gebäude, Höhlenbäume, Horstbäume“ ausgewertet.

Zudem erfolgte eine Auswertung der Datenbank des Fachinformations-
systems „@linfos–Landschaftsinformationssammlung“ (LANUV O. J.)
bezüglich bekannter Vorkommen planungsrelevanter Arten.

Darüber hinaus wurde die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Rhein-
Kreis Neuss bezüglich bekannter Vorkommen planungsrelevanter Arten
im Bereich des Vorhabens befragt sowie eine Datenabfrage beim
amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz durchgeführt, um
vorhandene Informationen bei der Beurteilung berücksichtigen zu
können (Versendung der Anfragen per Mail am 01.07.2020). Befragt
wurden folgende Institutionen:

• Haus der Natur – Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss

• BUND Kreisgruppe Neuss, Ortsgruppe Dormagen

• NABU Kreisverband Neuss

• Untere Naturschutzbehörde Rhein-Kreis Neuss

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Tab. 1    Naturschutzabfrage

 Adressat                            Anfrage                    Rückmeldung
                                     versendet                  (Stand:
                                                                08.07.2020)
 Untere Naturschutzbehörde           01.07.2020                 Rückmeldung am
 Rhein-Kreis Neuss                                              02.07.2020
 Haus der Natur – Biologische        01.07.2020                 Rückmeldung am
 Station im Rhein-Kreis Neuss                                   01.07.2020
 NABU Kreisverband Neuss             01.07.2020                 Keine Rückmeldung
 BUND Kreisgruppe Neuss,             01.07.2020                 Keine Rückmeldung
 Ortsgruppe Dormagen

2.3       Lebensraumpotenzialkartierung
Im Rahmen der am 04.07.2020 durchgeführten Begehung wurden die
Biotope auf dem Baugrundstück und der Umgebung begutachtet und
diese hinsichtlich der Eignung als Lebensraum bzw. Fortpflanzungs-
und Ruhestätte planungsrelevanter Arten begutachtet und Zufalls-
beobachtungen entsprechender Arten oder Hinweise auf deren
Vorkommen (Kotspuren, Neststandorte, Fraßreste, Federn, Totfunde
etc.) erfasst.

                                                                                    8/29
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3         Darstellung des Vorhabengebiets

Die Kreuzkirche liegt in Dormagen im Stadtteil Nievenheim. Der
geplante Neubau der Kindertagesstätte entsteht auf dem unbebauten
Gelände nordöstlich des Kirchengebäudes. Die bestehende Zufahrt wird
genutzt. Die unbebaute Fläche ist eine Rasenfläche mit einem großen
Laubbaum und mehreren kleineren Sträuchern und Bäumen.

Die Blut-Buche (Fagus sylvatica f. purpurea) mit einem Stammdurch-
messer von 3,4m steht im vorderen Bereich der Fläche Nahe der
Auffahrt. Des Weiteren auf der Fläche sind ein Blauglockenbaum
(Paulownia tomentosa) nahe der Bismarckstraße, eine Kirsche (Prunus
avium), zwei Birken (Betula) und weitere junge Bäume und Sträucher.

Das Vorhaben liegt im Siedlungsbereich. Die Umgebung ist überwiegend
durch Wohnbebauung und private Grünflächen geprägt. Die direkte
Umgebung ist geprägt durch öffentliche Gebäude der Gesamtschule, der
Bücherei und der Kirche.

Abb. 2    Luftbildaufnahme des Vorhabengebiets (TIM-Online, Geobasis
          NRW 2020, dl-de/by-2-0)

                                                                       9/29
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4         Vorhaben und Wirkfaktoren

Im Rahmen des Vorhabens soll eine Kindertagesstätte für fünf Gruppen
errichtet werden. Die nachstehende Abbildung zeigt den Vorentwurf des
Lageplans für den Neubau der Kindertagesstätte.

Dem nachstehenden Vorentwurf ist die Planung für den Neubau zu
entnehmen. Das Kitagebäude entsteht auf der Rasenfläche, die beste-
hende Auffahrt wird genutzt und im rückwertigen Bereich mit 13 Stell-
plätzen erweitert. Die Blut-Buche (Fagus sylvatica f. purpurea) bleibt
bestehen.

Abb. 3    Vorentwurf des geplanten Neubaus (Vorentwurf Maier
          Generalplaner 18.05.2020)

Bei der Umsetzung des Vorhabens sind folgende bau-, anlage- und
nutzungsbedingte Wirkungen zu unterscheiden:

Im Rahmen der Baufeldräumung und der anschließenden Bauarbeiten
können sich Störungen durch Geräusch- und Lichtimmissionen,
Erschütterungen sowie Bewegungen von Menschen und Maschinen
ergeben. Diese baubedingten Störungen können im näheren Umfeld zu
einer Beeinträchtigung von Tieren führen. Die Beseitigung vorhandener
Bau- und Gehölzstrukturen in der Phase der Baufeldräumung kann zu
einem Verlust von Brut- und Quartierstätten für Vögel und Fledermäuse
sowie zu einer Verkleinerung von Nahrungshabitaten führen. Zudem
kann sich zum Beispiel durch Zerstörung besetzter Vogelnester mit Eiern
bzw. immobilen Jungtieren oder durch Zerstörung von Fledermaus-
quartieren an und in Gebäuden oder Baumhöhlen ein erhöhtes Tötungs-
risiko für Individuen ergeben.

                                                                          10/29
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Anlagebedingt kann es durch die Flächeninanspruchnahme zum Verlust
von Lebensräumen kommen. Sind größere Glasfronten oder verspiegelte
Flächen an den Gebäudeneubauten vorgesehen, kann hieraus anlagebe-
dingt ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit Todesfolge für Vögel und Fleder-
mäuse resultieren.

Durch die zukünftige Nutzung der Fläche als Kindertagesstätte ergibt
sich eine erhöhte Frequentierung von Menschen. Nutzungsbedingt
entstehen für Kindertagesstätten typische Lärm- und Lichtimmissionen
sowie Bewegungsreize, die bei manchen Arten Fluchtreaktionen auslösen
können. Hinzu kommen Störwirkungen des zunehmenden Kfz-Verkehrs.
Bei störungsempfindlichen Arten beschränken sich die Störwirkungen
nicht nur auf den direkt betroffenen Bereich, sondern wirken sich ggf.
auch auf die Lebensraumeignung im Umfeld des Vorhabengebiets aus.

                                                                           11/29
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5         Planungsrelevante Arten

5.1       Säugetiere
Für den ausgewerteten MTBQ werden fünf planungsrelevante
Säugetierarten angegeben (LANUV o. J.).

Im Rahmen der Datenabfrage bei der Biologischen Station Rhein-Kreis
Neuss / beim NABU Kreisverband Rhein-Kreis Neuss / der @linfos-
Datenbank ergaben sich zudem Informationen zum Vorkommen von
Zwergfledermaus im Umfeld des Vorhabengebietes. Diese beziehen sich
auf Sichtungen aus dem Jahr 2000.

Im Rahmen der Lebensraumpotenzialkartierung wurden die vorhan-
denen Strukturen im Hinblick auf ihre Eignung als Lebensstätte für
Fledermäuse begutachtet. Spuren (Kot, Totfunde, Nahrungsreste etc.) die
auf ein Vorkommen hindeuten, wurden nicht festgestellt.

Quartiersstrukturen liegen im Vorhabengebiet in Form von Baumhöhlen
vor, wobei lediglich die Höhlen in älteren Bäumen ein Potenzial für eine
Nutzung als Tagesversteck oder Zwischenquartier aufweisen. Es wurden
keine Höhlen mit Hinweisen auf eine Quartiernutzung gefunden. Eine
zukünftige Nutzung der Baumhöhlen als Tagesversteck oder Zwischen-
quartier baumbewohnender Fledermäuse jedoch nicht ausgeschlossen
werden.

Im Rahmen der Potenzialanalyse wird der Status der planungsrelevanten
Säugetierarten wie in Tabelle 2 dargestellt eingeschätzt:

Tab. 2     Planungsrelevante Säugetierarten des MTBQ 4806/4 (LANUV
           o. J.)

                        EZ
                                Schutz                                                   Status Untersu-
 Art                   NRW                Vorkommen/ Habitatpräferenz
                                Status                                                   chungsgebiet
                      (ATL)
                                          Jagdhabitate: strukturreiche, lichte Wälder,   (SZQ, NG)
                                          Parkanlagen, Gärten etc.; QU: Wochen-          potenzielle Baum-
 Braunes Langohr
                        G         §§      stuben in Baumhöhlen, Nistkästen,              höhlenquartiere
 Pletoctus auritus
                                          Gebäuden; ÜW: Höhlen, Stollen, Keller.         vorhanden, pot.
                                                                                         Nahrungshabitat
                                          Lebensraum: Bach- und Flussauen, Ent-
                                          wässerungsgräben, Altarme, Seen, Teich-
                                          anlagen, Abgrabungsgewässer; charak-
                                          teristischer Bewohner großer, naturnaher
                                          Auenlandschaften; wichtig sind gutes           -
 Europäischer
                                          Nahrungsangebot (Wasserpflanzen,               keine geeigneten
 Biber                  G         §§
                                          Kräuter, Weichhölzer), ständige Wasser-        Habitatstrukturen
 Castor fiber                             führung und störungsarme, grabbare             vorhanden
                                          Uferböschungen zur Anlage der Bauten;
                                          nach Ausrottung Wiedereinbürgerung in
                                          Eifel und Niederrhein; kontinuierliche
                                          Ausbreitung.

                                                                                                             12/29
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                           EZ
                                       Schutz                                                Status Untersu-
    Art                   NRW                   Vorkommen/ Habitatpräferenz
                                       Status                                                chungsgebiet
                          (ATL)
                                                In NRW Durchzügler und Überwinterer;
                                                bevorzugt Laub- und Auwälder mit viel
    Großer                                                                                   (NG)
                                                Alt- und Totholz; Jagdhabitate: Offenland
    Abendsegler                G        §§                                                   pot.
                                                oder halboffene Landschaft unter anderem
    Nyctalus noctula                                                                         Nahrungshabitat
                                                an Gewässern; QU/ÜW: Baumhöhlen; ÜW:
                                                auch in Gebäuden.
                                                Waldreiche, gut strukturierte Landschaft;    (SZQ, NG)
    Kleiner                                     Jagdhabitate: keine Bevorzugung von          potenzielle Baum-
    Abendsegler                U        §§      Vegetationsstrukturen; opportunistische      höhlenquartiere
    Nyctalus leisleri                           Jagdweise; QU/ÜW: Baumhöhlen, seltener       vorhanden, pot.
                                                an/in Gebäuden und Fledermauskästen.         Nahrungshabitat
                                                Besiedelt strukturreiche Landschaften, als
                                                                                             (SZQ, NG)
                                                Kulturfolger auch Siedlungsbereiche,
                                                                                             Einzeltiere in
                                                selbst Großstädte; Jagdhabitate: Gewässer,
                                                                                             Baumhöhlen nicht
    Zwergfledermaus                             Kleingehölze, Waldränder und an Straßen-
                                                                                             auszuschließen
    Pipistrellus               G        §§      laternen; QU: An und in Gebäuden, meist
                                                                                             (vorw. Gebäude
    pipistrellus                                in Nähe größerer Gewässer, selten auch in
                                                                                             bew. Art), pot.
                                                Bäumen oder Holzstapeln; ÜW: Spalten
                                                                                             Nahrungshabitat
                                                an/in Gebäuden, Höhlen, Felsspalten,
                                                Stollen, Keller.

Erläuterungen:
EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch)

Erhaltungszustand:
G            günstig               U      ungünstig         S      schlecht
↑            positiver Trend       ↓      negativer Trend   -      keine Angabe

Habitatpräferenz:
QU           Tages-/Wochenstubenquartier
ÜW           Überwinterungsquartier

Schutzstatus:
§§           nach BNatSchG streng geschützte Art
§            nach BNatSchG besonders geschützte Art

Status im Wirkraum:
(x)          potenzielles Vorkommen (NG)          potenzieller Nahrungsgast
(WS)         potenzielle Wochenstube (WQ)         potenzielles Winterquartier
(SZQ)        potenzielles Sommer- bzw. Zwischenquartier
-            keine Vorkommen zu erwarten

                                                                                                                 13/29
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5.2       Avifauna
Für den ausgewerteten MTBQ werden 25 planungsrelevante Vogelarten
angegeben (LANUV o. J.).

Im Rahmen der Datenabfrage bei der Biologische Station Rhein-Kreis
Neuss / beim NABU Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss/ der @linfos-
Datenbank ergaben sich zudem Informationen zum Vorkommen von der
Feldlerche und Sturmmöwe im Umfeld des Vorhabengebiets. Diese
beziehen sich auf aus dem Jahr 2010 stammende Kartierung/
Beobachtung.

Im Rahmen der Ortsbegehung am 04.07.2020 wurden folgende Arten als
Zufallsfunde festgestellt: Amsel, Rotkelchen, Mönchsgrasmücke.

Das Vorhabengebiet weist keine essenziellen Habitatstrukturen auf. Es
wurden im belaubten Zustand keine geeigneten Baumhöhlen oder
Nistplätze vorgefunden. Lediglich die älteren, größeren Bäume bieten
potenziell geeignete Habitatstrukturen für eine Brut.

Im Rahmen der Potenzialanalyse wird der Status der planungsrelevanten
Vogelarten wie in Tabelle 3 dargestellt eingeschätzt:

Tab. 3    Planungsrelevante Vogelarten des MTBQ 4806/4 (LANUV o. J.)

                          EZ    Schutz                                                  Status Untersuchungs-
Art                     NRW               Vorkommen / Habitatpräferenz
                                 status                                                 gebiet
                        (ATL)

                                          In NRW Brutvogel, flächendeckendes
                                          Verbreitungsgebiet; Lebensraum: offene, mit   (NG, B)
                                          Hecken/ Sträuchern/ Koniferen bewachsene      Potenzieller Nahrungs-
Bluthänfling                              Flächen mit samentragender Krautschicht,      gast im Vorhabens-
                         unb.      §
Carduelis cannabina                       heckenreiche Agrarlandschaften, Heide-,       gebiet, geeignete
                                          Ödland- und Ruderalflächen, Friedhöfe,        Habitatstrukturen
                                          Gärten, Parks; Nestbau: in dichten Büschen    vorhannden
                                          und Hecken.

                                          In NRW mittelhäufiger Brut- und Gastvogel;
                                          Lebensraum: Fließ- und Stillgewässer mit
                                          Abbruchkanten und Steilufern; Brut: an
                                          vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm        -
Eisvogel                                  oder Sand in Bruthöhlen, z. T. auch in        keine geeigneten
                          G       §§
Alcedo atthis                             Wurzeltellern umgestürzter Bäume und          Habitatstrukturen
                                          künstlichen Nisthöhlen; Nahrungshabitat:      vorhanden
                                          kleinfischreiche Gewässer mit guten Sicht-
                                          verhältnissen und überhängenden Ästen als
                                          Ansitzwarten

                                                                                                            14/29
AFB Stufe 1 KITA Neubau Bismarckstr Dormagen | 1630 - 07/2020

                          EZ    Schutz                                                    Status Untersuchungs-
Art                     NRW               Vorkommen / Habitatpräferenz
                                 status                                                   gebiet
                        (ATL)

                                          In NRW flächendeckend verbreitet;
                                          Charakterart der offenen Feldflur; Lebens-
                                          raum: reich strukturiertes Ackerland,
                                          extensiv genutztes Grünland und Brachen         -
Feldlerche                                sowie größere Heidegebiete; Nestbau: in         keine geeigneten
                          U↓       §
Alauda arvensis                           Bodenmulden in Bereichen mit kurzer und         Habitatstrukturen
                                          lückiger Vegetation; Wintergetreideäcker        vorhanden
                                          und intensiv gedüngtes Grünland aufgrund
                                          hoher Vegetationsdichte kein optimales
                                          Brutbiotop.

                                          In NRW mittelhäufiger Brutvogel; Lebens-
                                          raum: gebüschreiche, feuchtes Extensiv-
                                          grünland, größere Waldlichtungen, gras-         -
Feldschwirl                               reiche Heidegebiete und Verlandungszonen        keine entsprechenden
                          U        §
Locustella naevia                         von Gewässern, seltener Getreidefeldern;        Habitatstrukturen
                                          Nestbau in Bodennähe oder am Boden in           vorhanden
                                          Pflanzenhorsten z. B. in Heidekraut, Pfeifen-
                                          gras, Rasenschmiele.

                                          In NRW flächendeckend verbreitet; Lebens-
                                          raum: halboffene Agrarlandschaften mit
                                          hohem Grünlandanteil, Obstwiesen, Feld-         -
                                          gehölze und Waldränder, z. T. auch Park-
Feldsperling                                                                              keine entsprechenden
                          U        §      anlagen, Obst- und Gemüsegärten ländlicher
Passer montanus                                                                           Habitatstrukturen
                                          Siedlungen; Meidet: Innenstädte; Brutplatz-
                                                                                          vorhanden
                                          treuer Höhlenbrüter, z. T. in kolonieartigen
                                          Ansammlungen, nutzt Specht- oder
                                          Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen.

                                          In NRW ganzjährig als Stand- und Strich-
                                          vogel; Lebensraum: Kulturlandschaften mit
                                          Wechsel von geschlossenen Waldgebieten,
                                          Waldinseln und Feldgehölzen, auch größere (NG)
Habicht
                          G↓      §§      Parks und Friedhöfe; Bruthabitat: Waldin-  potenzieller
Accipiter gentilis
                                          seln ab 1- 2 ha, meist mit altem Baumbe-   Nahrungsgast
                                          stand, bevorzugt mit Schneisen (freier
                                          Anflug). Horstanlage in hohen Bäumen z. B.
                                          Lärche, Fichte, Kiefer oder Buche.

                                          In NRW ganzjähriger Stand- und Strich-
                                          vogel; Lebensraum: parkartige oder lichte
                                          Laub- und Mischwälder, Weich- und Hart-
                                                                                          (B, NG)
                                          holzauen sowie feuchte Erlen- und Hain-         Baumhöhlen vorhan-
                                          buchenwälder mit hohem Alt- und Totholz-        den; potenzieller Nah-
Kleinspecht                               anteil, Randbereiche dichter, geschlossener     rungsgast; potenziell
                          U        §                                                      geeignete Habitatstruk-
Dryobates minor                           Wälder, Siedlungsbereiche, strukturreiche
                                          Parkanlagen, alte Villen-, Obst- und            turen im Umfeld des
                                                                                          Vorhabengebiet vorhan-
                                          Hausgärten; Nestbau: Nisthöhlenanlage in
                                                                                          den
                                          totem oder morschem Holz, bevorzugt in
                                          Weichhölzern, vor allem Pappeln und Wei-
                                          den.

                                                                                                                 15/29
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                          EZ    Schutz                                                 Status Untersuchungs-
Art                     NRW               Vorkommen / Habitatpräferenz
                                 status                                                gebiet
                        (ATL)

                                          In NRW Brutvogel in fast allen Lebens-
                                          räumen; Lebensraum: Parklandschaften,        (B, NG)
                                          Heide- und Moorgebiete, lichte Wälder,
                                                                                       geeignete
Kuckuck                                   Siedlungsränder und Industriebrachen;
                          U↓       §                                                   Habitatstrukturen
Cuculus canorus                           Brutschmarotzer, bevorzugte Wirte: Teich-
                                                                                       vorhanden; potenzieller
                                          und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neun-
                                                                                       Nahrungsgast
                                          töter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Gras-
                                          mücken, Pieper und Rotschwänze.

                                          In NRW ganzjähriger, häufiger Stand- und
                                          Strichvogel sowie Wintergast; Lebensraum:
                                          nahezu alle Lebensräume der Kulturland-
                                                                                      -
Mäusebussard                              schaft, sofern geeignete Baumbestände als
                          G       §§                                                  keine Horste
Buteo buteo                               Brutplatz vorhanden sind. Brut: Horststand-
                                                                                      vorhanden;
                                          orte, Randbereiche von Waldgebieten, Feld-
                                          gehölze, Baumgruppen und Einzelbäume;
                                          Jagd in Offenlandbereichen.

                                          In NRW nahezu flächendeckender Brutvogel
                                          in allen Naturräumen; Lebensraum: als
                                          Kulturfolger Siedlungsbereiche; Brut: als
                                          Koloniebrüter freistehende, große und
                                          mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und    (NG)
Mehlschwalbe                                                                           keine Fassadennester
                          U        §      Städten; Nestbau: Lehmnester an
Delichon urbica                                                                        vorhanden; potenzieller
                                          Dachunterkanten, in Giebel-, Balkon- und     Nahrungsgast
                                          Fensternischen oder unter Mauer-
                                          vorsprüngen; Nahrungshabitate:
                                          insektenreiche Gewässer und offene Agrar-
                                          landschaften in Brutplatznähe.

                                          Bewohner gebüschreicher Ränder von Laub-
                                          / Mischwäldern, Feldgehölzen, Gebüschen,     -
Nachtigall                                Hecken, naturnahen Parkanlagen; Lebens-      keine geeigneten
                          G        §
Luscinia megarhynchos                     raum: Gewässernähe, Feuchtgebiete, Auen,     Habitatstrukturen
                                          ausgeprägte Krautschicht für Nestanlage,     vorhanden
                                          Nahrungssuche, Aufzucht.

                                          Lebensraum: lichte, feuchte und sonnige
                                          Laub-, Au- und Feuchtwälder in Gewässer-     -
                                          nähe (oft Pappelwälder), gelegentlich auch
Pirol                                                                                  keine entsprechenden
                          U↓       §      kleinere Feldgehölze, Parkanlagen und
Oriolus oriolus                                                                        Habitatstrukturen
                                          Gärten mit hohen Baumbeständen; Nestbau:
                                                                                       vorhanden
                                          auf Laubbäumen z. B. Eichen, Pappeln,
                                          Erlen.

                                          In allen Naturräumen flächendeckend          (NG)
                                          verbreitet; Brut: Gebäude mit Einflug-       keine entsprechenden
Rauchschwalbe
                          U        §      möglichkeit (z. B. Viehställe, Scheunen,     Gebäude vorhanden;
Hirundo rustica
                                          Hofgebäude) in Lehmnestern.                  potenzieller
                                                                                       Nahrungsgast

                                          Lebensraum: Acker- und Wiesenflächen mit     -
Rebhuhn                                   Feld- und Wegrainen sowie unbefestigte       keine entsprechenden
                          S        §
Perdix perdix                             Feldwege; Brut: am Boden in flachen          Habitatstrukturen
                                          Mulden.                                      vorhanden

                                          In NRW Brutvogel; Lebensraum: offene,        -
Rotmilan                                  reich gegliederte Landschaften mit           keine geeigneten
                          S       §§
Milvus milvus                             Feldgehölzen und Wäldern; Jagdhabitat:       Habitatstrukturen
                                          Äcker und Wiesen.                            vorhanden

                                                                                                              16/29
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                          EZ    Schutz                                                   Status Untersuchungs-
Art                     NRW               Vorkommen / Habitatpräferenz
                                 status                                                  gebiet
                        (ATL)

                                          In NRW ganzjährig mittelhäufiger Stand-
                                          und Strichvogel; Lebensraum: halboffene
                                          Landschaften mit engem Kontakt zu              -
Schleiereule                              Siedlungsbereichen (z. B. Äcker, Wiesen,       keine geeigneten
                          G       §§
Tyto alba                                 Wege, Straßen, Gräben oder Brachen).           Habitatstrukturen
                                          Bewohnt Gebäude in Einzellagen, Dörfern        vorhanden
                                          und Kleinstädten (z. B. Dachböden,
                                          Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme).

                                          In NRW seltener Brutvogel; Lebensraum:
                                          Grünlandflächen, Moore und Heiden, Brach- (NG)
Schwarzkehlchen
                          G        §      und Ruderalflächen mit kleinen Gebüschen, potenzieller
Saxicola rubicola
                                          Hochstauden, strukturreiche Säume und     Nahrungsgast
                                          Gräben.

                                          Stand- und Strichvogel sowie Wintergast;
                                          Lebensraum: gehölzreiche Kulturland-           (NG)
Sperber                                   schaften mit ausreichendem Angebot an          keine Horste
                          G       §§
Accipiter nisus                           Kleinvögeln; Brut: in halboffenen Parkland-    vorhanden; potenzieller
                                          schaften mit kleinen Waldinseln, Feld-         Nahrungsgast
                                          gehölzen und Gebüschen.

                                          In NRW als Brutvogel, regelmäßiger
                                                                                         (B, NG)
                                          Durchzügler und Gastvogel, flächendecken-      Baumhöhlen vorhan-
                                          des Verbreitungsgebiet; Brut: Höhlenbrüter     den; potenzieller Nah-
Star
                         unb.      §      (z. B. ausgefaulte Astlöcher, Buntspecht-      rungsgast
Sturnus vulgaris
                                          höhlen, aber als Kulturfolger auch in          potenziell geeignete
                                          Nischen und Spalten an Gebäuden);              Habitatstrukturen
                                          Nahrungshabitat: offene Flächen.

                                          Mittelhäufiger Standvogel; Lebensraum:
                                          offene und grünlandreiche Kulturland-          -
Steinkauz                                 schaften mit gutem Höhlenangebot, sehr         keine entsprechenden
                          G↓      §§
Athene noctua                             reviertreu; Brut: Nutzt Höhlen in Obst-        Habitatstrukturen
                                          bäumen, Kopfweiden, Nischen in Gebäuden        vorhanden
                                          und Viehställen.

                                          Brutvogel; Brut: in Kolonien mit anderen       -
Sturmmöwe                                 Wasservögeln entlang von Stillgewässern        keine entsprechenden
                          U        §
Larus canus                               und großen Flussläufen (bevorzugt Abgra-       Habitatstrukturen
                                          bungs- und Bergsenkungsgewässer).              vorhanden

                                          Stand- und Strichvogel, auch als Wintergast;
                                          Lebensraum: in der Nähe von menschlichen       (NG)
                                          Siedlungen und meidet geschlossene Wald-
Turmfalke                                                                                keine Krähennester
                          G       §§      gebietet; Brut: in Felsnischen, Halbhöhlen,
Falco tinnunculus                                                                        vorhanden; potenzieller
                                          Steinbrüchen oder Gebäuden (z. B.
                                                                                         Nahrungsgast
                                          Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken)
                                          bzw. alten Krähennestern.

                                          In NRW mittelhäufiger Brutvogel;               (B, NG)
                                          Lebensraum: offene bis halboffene Park-
                                                                                         geeignete
Turteltaube                               landschaften mit Wechsel aus Agrarflächen
                          S       §§                                                     Habitatstrukturen
Streptopelia turtur                       und Gehölzen; Brut: meist in Feldgehölzen,
                                                                                         vorhanden; potenzieller
                                          Hecken, Gebüschen oder lichten Laub- und
                                                                                         Nahrungsgast
                                          Mischwäldern.

                                                                                                                17/29
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                          EZ     Schutz                                                  Status Untersuchungs-
Art                      NRW              Vorkommen / Habitatpräferenz
                                 status                                                  gebiet
                         (ATL)

                                          In NRW als Koloniebrüter; Brut: in Sand-,      -
                                          Kies oder Lößgruben, diese müssen senk-
Uferschwalbe                                                                             keine entsprechenden
                          U       §§      recht, vegetationsfrei sein und aus Sand und
Riparia riparia                                                                          Habitatstrukturen
                                          Lehm bestehen; Nahrungshabitat: Gewässer,
                                                                                         vorhanden
                                          Wiesen, Weiden und Felder.

                                          Brutvogel; Lebensraum: lückige Altholz-        (NG)
                                          beständen in Laub- und Laubmischwäldern,       potenzieller Nahrungs-
Waldkauz                                  parkartigen Strukturen oder Gärten mit         gast im Vorhabens-
                          G       §§
Strix aluco                               altem Baumbestand, sehr reviertreu; Brut:      gebiet; keine geeigneten
                                          Nistet in Baumhöhlen, auch in Nisthilfen,      Gebäudenischen/
                                          Dachböden, Kirchtürmen.                        Baumhöhlen vorhanden

                                          Mittelhäufiger Stand- und Strichvogel;
                                          Lebensraum: halboffene Parklandschaften
                                          mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen,       -
Waldohreule
                          U       §§      Waldrändern, auch im Siedlungsbereich in     keine größeren Nester
Asio otus
                                          Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungs- oder Horste vorhanden
                                          rändern; Jagd: in strukturreichen Offenland-
                                          bereichen, großen Waldlichtungen.

Erläuterungen:
EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch)

Erhaltungszustand:
G       günstig           U         ungünstig         S         schlecht
↓       negativer Trend ↑           positiver Trend    -        keine Angabe

Schutzstatus:
§§      nach BNatSchG streng geschützte Art
§       nach BNatSchG besonders geschützte Art

Status im Wirkraum:
-       keine Vorkommen zu erwarten          NG       Nahrungsgast
(NG)    potenzieller Nahrungsgast            B        Brutvogel
(B)     pot. Brutvogel                       BV       Brutverdacht
DZ      Durchzügler                          WG       Wintergast
[]      im weiteren Umfeld

                                                                                                                18/29
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5.3       Amphibien
Da sich im Bereich des Vorhabens und der näheren Umgebung keine
geeigneten Laichgewässer befinden, sind Vorkommen planungs-
relevanter Amphibienarten als unwahrscheinlich zu bewerten.

Tab. 4     Planungsrelevante Amphibienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV
           o. J.)

                          EZ
                                Schutz                                               Status Untersuchungs-
Art                     NRW              Vorkommen / Habitatpräferenz
                                status                                               gebiet
                        (ATL)

                                         Laichhabitate: stehende, besonnte, fisch-   -
Kammmolch
                          G       §§     arme Stillgewässer mit artenreicher         keine geeigneten
Triturus cristatus
                                         Vegetation.                                 Gewässer vorhanden

                                         Ursprünglich offene, steppenartiger
                                         Landschaft und Sandgebiete in großen
                                         Flussauen. Heute landwirtschaftlich und
                                         gärtnerisch genutzte Flächen (extensiv
                                         genutzte Äcker, Wiesen, Weiden, Park-       -
Knoblauchkröte
                          S       §§     anlagen, Gärten, Abgrabungsgebiete). Laicht keine geeigneten
Pelobates fuscus
                                         in offenen, teilweise tiefen Gewässern mit  Gewässer vorhanden
                                         Röhrichtzonen und reichhaltiger Unter-
                                         wasservegetation (Weiher, Teiche,
                                         Altwässer, Niederungs-bäche, Gräben, alte
                                         Dorfteiche, extensiv genutzte Fischteiche).

Erläuterungen:
EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch)

Erhaltungszustand:
G        günstig          U        ungünstig         S          schlecht

Schutzstatus:
§§       nach BNatSchG streng geschützte Art
§        nach BNatSchG besonders geschützte Art

Status im Wirkraum:
-        keine Vorkommen zu erwarten        (x)      Vorkommen möglich
x        Vorkommen nachgewiesen

                                                                                                          19/29
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5.4       Reptilien
Für den ausgewerteten MTBQ wird eine planungsrelevante
Reptilienarten angegeben (LANUV O. J.).

Aufgrund des Fehlens artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen kann
ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten mit hoher
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Tab. 5     Planungsrelevante Reptilienarten des MTBQ 4806/4 (LANUV
           o. J.)

                          EZ
                                Schutz                                                Status Untersuchungs-
Art                     NRW               Vorkommen / Habitatpräferenz
                                 status                                               gebiet
                        (ATL)

                                          Lebensraum ursprünglich Binnendünen-
                                          gebiete. Jetzt Heiden, Halbtrocken- und     -
                                          Trockenrasen, Waldränder, Feldraine,
Zauneidechse                                                                          keine entsprechenden
                          G       §§      sonnenexponierte Böschungen, Ruderal-
Lacerta agilis                                                                        Habitatstrukturen
                                          fluren, Abgrabungsflächen, Steinbrüchen,
                                                                                      vorhanden
                                          Bahndämme und Brachen, jeweils mit geeig-
                                          neten Eiablageplätzen (grabbare Böden).

Erläuterungen:
EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch)

Erhaltungszustand:
G        günstig          U        ungünstig         S          schlecht

Schutzstatus:
§§       nach BNatSchG streng geschützte Art
§        nach BNatSchG besonders geschützte Art

Status im Wirkraum:
-        keine Vorkommen zu erwarten         (x)     Vorkommen möglich
x        Vorkommen nachgewiesen

                                                                                                             20/29
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6          Prognose artenschutzrechtlicher
           Verbotstatbestände

Im Rahmen der ASP der Stufe 1 ist zu beurteilen, ob – und wenn ja, für
welche Arten – projektbedingt artenschutzrechtlich relevante Beein-
trächtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Tabellen in
diesem Kapitel geben einen Überblick über die planungsrelevanten
Arten, für die ein Vorkommen im Vorhabengebiet möglich ist bzw.
nachgewiesen wurde (siehe auch Kap. 3) sowie eine artbezogene
Prognose im Hinblick auf die Erforderlichkeit weiterer Kontrollen oder
Erfassungen, beziehungsweise einer ASP der Stufe 2.

6.1        Säugetiere
Das Vorhabengebiet weist eine Eignung als potenzielles Nahrungs- und
(temporäres) Quartierhabitat auf. Diese sind jedoch als nicht-essenziell
einzustufen, d. h. trotz der Inanspruchnahme von Habitatbestandteilen
bleibt die ökologische Funktion im Rahmen der Umsetzung des Vorha-
bens im räumlichen Zusammenhang erhalten. Ein Verstoß gegen das
Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG („Zerstörung
von Lebensstätten“) ist für diese Arten daher nicht zu prognostizieren.

Tab. 6      Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2

                                                                                             Kontrolle /
 Art                                                            Status Untersuchungsgebiet
                                                                                             ggf. ASP 2

 Braunes Langohr (Pletoctus auritus)                                    (SZQ, NG)                X

 Europäischer Biber (Castor fiber)                                          -                    -

 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)                                     (NG)                  X

 Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)                                (SZQ, NG)                X

 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)                            (SZQ, NG)                X

Erläuterungen:
Status im Wirkraum:
(Q)       potenzielle Quartierfunktion         (NG)    potenzieller Nahrungsgast
(SZQ)     potenzielles Sommer- bzw. Zwischenquartier

Erforderlichkeit weitergehender Erfassungen, ggf. ASP der Stufe 2:
X      erforderlich          -    nicht erforderlich

Fazit
Für die Artengruppe der Säugetiere ist eine Erfüllung von Verbotstat-
beständen gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksich-
tigung der in Kap. 7 dargestellten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
nicht zu erwarten. Im belaubten Zustand konnten keine Hinweise auf ein
Quartiersvorkommen von Fledermäusen festgestellt werden. Bei Rodung
der Bäume ist zuvor eine Kontrolle durchzuführen (siehe hierzu auch
Kapitel 7).

                                                                                                           21/29
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6.2       Avifauna

6.2.1     Nicht planungsrelevante Vogelarten
Für die nicht planungsrelevanten Vogelarten wird gemäß der VV-Arten-
schutz (MKULNV 2016) davon ausgegangen, dass aufgrund der Anpas-
sungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes der
Arten, z. B. „Allerweltsarten“, bei vorhabenbedingten Beeinträch-
tigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Abweichungen
dieser Regelvermutung, die dem „Methodenhandbuch zur Artenschutz-
prüfung in NRW“ (LANUV 2017) entsprechen und welche zu einer Erfül-
lung eines Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG führen
können, treffen hier nicht zu: Im Vorhabengebiet sind weder bedeutende
lokale Populationen europäischer Vogelarten betroffen, noch werden
durch das Vorhaben nicht planungsrelevante Arten gemäß der Roten
Liste im entsprechenden Naturraum bedroht. Baubedingte Tötungen
nicht planungsrelevanter Arten können sich durch eine Zerstörung
besetzter Nester oder Eier ergeben. Um dies zu vermeiden, ist die
Baufeldräumung generell außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, die vom
01. März bis 30. September geht, durchzuführen (vgl. Kap. 7).

6.2.2     Planungsrelevante Vogelarten
Für die Arten Bluthänfling, Habicht, Kleinspecht, Kuckuck, Mehl-
schwalbe, Rauchschwalbe, Schwarzkehlchen, Sperber, Star, Turmfalke,
Turteltaube und Waldkauz bietet das Vorhabengebiet eine Eignung als
potenzielles Nahrungshabitat und teilweise als potenzielles Bruthabitat.
Es ist aber davon auszugehen, dass es sich um nicht-essenzielle
Habitatbestandteile handelt und auch durch das Vorhaben die Eignung
als potenzielles Nahrungs- und Bruthabitat noch in ausreichendem
Maße zur Verfügung steht. Artenschutzrechtliche Konflikte sind
demnach nicht zu erwarten.

Tab. 7    Artbezogene Erforderlichkeit weiterer Kontrollen, ggf. ASP 2

                                                                                             Kontrolle /
  Art                                                           Status Untersuchungsgebiet
                                                                                             ggf. ASP 2
  Bluthänfling (Carduelis cannabina)                                     (NG, B)                  -

  Eisvogel (Alcedo atthis)                                                  -                     -

  Feldlerche (Alauda arvensis)                                              -                     -

  Feldschwirl (Locustella naevia)                                           -                     -

  Feldsperling (Passer montanus)                                            -                     -

  Habicht (Accipiter gentilis)                                            (NG)                    -

  Kleinspecht (Dryobates minor)                                          (B, NG)                  -

  Kuckuck (Cuculus canorus)                                              (B, NG)                  -

  Mäusebussard (Buteo buteo)                                                -                     -

  Mehlschwalbe (Delichon urbica)                                          (NG)                    -

                                                                                                           22/29
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    Nachtigall (Luscinia megarhynchos)                                 -       -

    Pirol (Oriolus oriolus)                                            -       -

    Rauchschwalbe (Hirundo rustica)                                   (NG)     -

    Rebhuhn (Perdix perdix)                                            -       -

    Rotmilan (Milvus milvus)                                           -       -

    Schleiereule (Tyto alba)                                           -       -

    Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)                               (NG)     -

    Sperber (Accipiter nisus)                                         (NG)     -

    Star (Sturnus vulgaris)                                          (B, NG)   -

    Steinkauz (Athene noctua)                                          -       -

    Sturmmöwe (Larus canus)                                            -       -

    Turmfalke (Falco tinnunculus)                                     (NG)     -

    Turteltaube (Streptopelia turtur)                                (B, NG)   -

    Uferschwalbe (Riparia riparia)                                     -       -

    Waldkauz (Strix aluco)                                            (NG)     -

    Waldohreule (Asio otus)                                            -       -

Erläuterungen:
Status im Wirkraum:
(NG)      potenzieller Nahrungsgast
(B)       pot. Brutvogel

Erforderlichkeit weitergehender Erfassungen, ggf. ASP der Stufe 2:
X      erforderlich             - nicht erforderlich

Fazit
Für die Artengruppe der Vögel ist eine Erfüllung von Verbotstat-
beständen gem. § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung der in Kap. 7
dargestellten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Eine ASP der Stufe 2 ist somit nicht erforderlich.

                                                                                   23/29
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6.3       Amphibien
Vorkommen von Amphibien können im Vorhabengebiet ausgeschlossen
werden, sodass es für diese Artengruppe keiner vertiefenden
Betrachtung bedarf.

Fazit
Für die Artengruppe der Amphibien ist eine Erfüllung von
Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG nicht zu erwarten. Eine ASP
der Stufe 2 ist somit nicht erforderlich.

6.4       Reptilien
Vorkommen von Reptilien können im Vorhabengebiet ausgeschlossen
werden, sodass es für diese Artengruppe keiner vertiefenden
Betrachtung bedarf.

Fazit
Für die Artengruppe der Reptilien ist eine Erfüllung von
Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG nicht zu erwarten. Eine ASP
der Stufe 2 ist somit nicht erforderlich.

                                                                     24/29
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7         Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
          einschließlich weiterer Erfassungen

7.1       Zeitfenster für Rodungsarbeiten
Zur Vermeidung baubedingter Tötungen infolge einer Zerstörung
besetzter Brutstätten ist die Baufeldräumung (Gehölzrodung) außerhalb
der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (außerhalb der Zeit
vom 01. März bis 30. September) durchzuführen.

7.2       Avifauna
Sofern es unumgänglich ist, Abbruch- und Rodungsarbeiten außerhalb
der Vogelbrut- und Aufzuchtzeit (außerhalb der Zeit vom 01. März bis
30. September) durchzuführen, sind die entsprechenden Strukturen
(Gehölze) kurz vor Entfernung durch biologisches Fachpersonal auf ein
aktives Brutgeschehen zu überprüfen. Bei einem Vorhandensein von
Nestern mit Eiern oder nicht flüggen Jungvögeln ist das Vorhaben
aufzuschieben, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben. Gegebenen-
falls sind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Rhein-Kreis Neuss artentsprechende, vorgezogene Ausgleichsmaß-
nahmen zu veranlassen, die ein Eintreten von Verbotstatbeständen
verhindern können.

7.3       Kontrolle von Baumhöhlen
Die Baumhöhlen sind vor der Fällung auf einen Besatz durch Fleder-
mäuse zu kontrollieren. Werden dabei Fledermäuse festgestellt, ist die
Fällung i.d.R. aufzuschieben, bis die Tiere das Quartier eigenständig
verlassen haben. Bei entsprechenden Nachweisen eines Quartiervor-
kommens baumbewohnender Fledermäuse ist unverzüglich die Untere
Naturschutzbehörde des Kreises Rhein-Kreis Neuss zu informieren und
das weitere Vorgehen mit dieser abzustimmen, um ggf. der Situation
entsprechend Maßnahmen (Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen) zu ergreifen, die ein Eintreten von artenschutz-
rechtlichen Verbotstatbeständen verhindern.

7.4       Vermeidung von Vogelschlag
Zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos infolge von
Vogelkollisionen mit Gebäuden, sind an größeren Gebäudeglasfronten
entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Broschüre
„Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (SCHMID ET AL. 2012) stellt
verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor, wie z. B. die Reduktion der
Durchsicht, die Verwendung halbtransparenter Materialien, Farbglas
oder Gebäudeverschattung.

7.5       Erhalt wertvoller Habitatstrukturen
Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme von wertvollen Lebensraumbe-
standteilen ist der vorhandene Gehölzbestand zu erhalten und während
der Bauphase vor Beeinträchtigungen und Schädigungen zu schützen.
                                                                           25/29
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8         Zusammenfassung und Fazit

Das evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievemheim plant den
Neubau einer Kindertagesstätte. Im vorliegenden Gutachten wird dar-
gestellt, inwieweit durch das Projekt artenschutzrechtliche Konflikte im
Hinblick auf die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5
BNatSchG zu erwarten sind.

Auf Grundlage einer Ortsbegehung und unter Berücksichtigung
vorhandener Daten wurde eine Potenzialanalyse zur Einstufung der
Lebensraumeignung für planungsrelevante Arten durchgeführt. Für
Arten, für die ein Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens nicht
ausgeschlossen werden kann, wurde geprüft, inwieweit unter
Berücksichtigung der projektspezifischen Wirkfaktoren eine
artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit möglich ist.

Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass ein Eintreten
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksichtigung der in Kap. 7 genannten
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen mit ausreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden kann. Eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 ist
nicht erforderlich.

Essen, 08.07.2020                                        Bernd Fehrmann
                                                         (Dipl.-Ökol., Dipl.-Ing.)

                                                                                     26/29
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Literatur

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         792 S.

BOYE, P. & M. DIETZ (2004): Nyctalus noctula (Schreber, 1774). In: PETERSEN,
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         (BEARB.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 –
         Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in
         Deutschland, Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für
         Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69. Bonn – Bad
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BRAUN, M. & U. HÄUSSLER (2003a): Braunes Langohr Plecotus auritus
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BRAUN, M. & U. HÄUSSLER (2003b): Graues Langohr Plecotus austriacus
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        Säugetiere Baden-Württembergs, Band 1, allgemeiner Teil und
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DIETZ, C.; VON HELVERSEN, O. & D. NILL (2007): Die Fledermäuse Europas
         und Nordwestafrikas - Biologie, Kennzeichen, Gefährdung.
         Stuttgart: Kosmos Verlag: 399 S.

FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Nord-
        deutschlands. Eching: IHW-Verlag: 879 S.

LAND NRW (2019): Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
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LANUV - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
       LANDES NORDRHEIN -WESTFALEN (O. J.):

          Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen: Planungsrelevante
          Arten:

          Internetadressen:

          Artengruppen: Listen für Artengruppen:
          https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschu
          tz/de/arten/gruppe [01.01.2020].

          Messtischblätter: Messtischblätter in Nordrhein-Westfalen.
          https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschu
          tz/de/arten/blatt [01.07.2020].

                                                                               27/29
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