Asylgesetzrevision (10.052): Unterstützungsleistungen der Kantone im Asylbereich - SODK

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Asylgesetzrevision (10.052):
Unterstützungsleistungen der Kantone im
Asylbereich

Die Kantone sind zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und
Nothilfe für Personen, die sich gestützt auf das Asylgesetz in der Schweiz aufhalten.
Im Rahmen der ständerätlichen Diskussion zur Asylgesetzrevision (10.052) hat die
Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) die SODK gebeten,
Informationen zu den Unterstützungsleistungen der Kantone im Asylbereich
zusammenzustellen. Die Kantone haben diese Leistungen – differenziert nach den
vier im Asylbereich wichtigsten Personengruppen – in untenstehender Tabelle
aufgelistet.
Die Vergleichbarkeit der kantonalen Unterstützungsleistungen im Asylbereich ist
aufgrund der föderalen Strukturen begrenzt. Zusammenfassend lassen sich
jedoch folgende Aussagen machen:

1. Bedürftige Asylsuchende erhalten bereits heute nur eine reduzierte
   Sozialhilfe. Diese Personen erhalten von den Kantonen also weniger
   Unterstützung, als sozialhilfeabhängige Schweizerinnen und Schweizer oder
   anerkannte Flüchtlinge. Die reduzierten Leistungen sind auf die spezifischen
   Unterbringungssituationen angepasst. Ein Teil der Leistungen wird in Form von
   Sachabgaben ausgerichtet. Wo dies nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, werden
   Geldbeträge ausgerichtet.
2. Unter Berücksichtigung aller Unterstützungsleistungen besteht Im Bereich
   der Nothilfe für ausreisepflichtige Personen des Asylbereichs eine
   konsistente Praxis. In einigen Kantonen wird die Nothilfe als Sachleistungen in
   sogenannten Sachabgabezentren ausgerichtet. In den meisten Kantonen ist die
   ausschliessliche Unterstützung in Form von Sachleistungen jedoch nicht
   umsetzbar. In diesen Fällen werden neben Sachleistungen Geldbeträge
   zwischen ca. CHF 8.- und 10.- ausbezahlt. Diese sind im Zusammenhang mit
   den einzelnen Sachleistungen und der Art der Unterbringung zu sehen.

Reg: lme-6.22
Beilage 1

      Asylgesetzrevision (10.052):
      Unterstützungsleistungen im Asylbereich
      Erläuterungen

      Im Folgenden finden sich einige Erläuterungen zu den in der Tabelle der Kantone
      enthaltenen vier wichtigsten Personengruppen im Asylbereich (gemäss Status).

A     Anerkannte Flüchtlinge
      Die Festsetzung, Ausrichtung und Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für
      anerkannte Flüchtlinge richtet sich nach kantonalem Recht. Anerkannte Flüchtlinge
      haben in Bezug auf die Sozialhilfe Anrecht auf Gleichbehandlung mit der
      einheimischen Bevölkerung (Genfer Konvention und Art. 3 Abs. 1 AsylV 2).
      Der Bund bezahlt den Kantonen im Jahr 2012 für die Unterstützung von
      anerkannten Flüchtlingen eine Tagespauschale von CHF 55.44 (schweizerischer
      Durchschnitt). Diese Globalpauschale setzt sich zusammen aus einem Anteil für die
      Mietkosten (CHF 11.76), einem Anteil für die Krankenkasse (CHF 2.19) und einem
      Anteil für die Sozialhilfekosten (CHF 41.49). Betreffend Kosten der Krankenkasse ist
      anzumerken, dass anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf Prämienverbilligungen
      haben. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots von Flüchtlingen mit der
      einheimischen Bevölkerung hat die Höhe der Bundesabgeltungen keinen Einfluss
      auf den Sozialhilfestandard für anerkannte Flüchtlinge.
      Gemäss Art. 82 Abs. 5 AsylG ist der besonderen Lage von Flüchtlingen Rechnung
      zu tragen und deren berufliche, soziale und kulturelle Integration zu erleichtern. Zur
      Förderung der beruflichen Integration und des Erwerbs einer Landessprache bezahlt
      der Bund den Kantonen pro anerkannten Flüchtling eine einmalige
      Integrationspauschale von CHF 6‘111 (Stand 2012).
      Leistungen und Möglichkeiten:
      -    Anerkannte Flüchtlinge werden in der Regel in Wohnungen untergebracht.
      -    Die weiteren Leistungen werden in der Regel in Geldbeträgen ausgerichtet.
      -    Kantonales Recht kann Möglichkeiten zur Einschränkung der
           Sozialhilfeleistungen vorsehen.
      -    Anerkannte Flüchtlinge dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Art. 65 VZAE).
      -    Anerkannte Flüchtlinge profitieren von Integrationsmassnahmen (Art. 87 Abs. 1
           Bst. a AuG).

B     Vorläufig aufgenommene Personen
      Die Festsetzung, Ausrichtung und Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für
      vorläufig aufgenommene Personen richtet sich – unter Vorbehalt des AsylG und den
      entsprechenden Verordnungen – nach kantonalem Recht.
      Der Bund bezahlt den Kantonen im Jahr 2012 für die Unterstützung von vorläufig
      Aufgenommenen die weniger als sieben Jahre in der Schweiz sind eine

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Tagespauschale von CHF 55.91 (schweizerischer Durchschnitt). Diese
      Globalpauschale setzt sich zusammen aus einem Anteil für die Mietkosten (CHF
      8.53), einem Anteil für die Krankenkasse (CHF 11.78) und einem Anteil für die
      Sozialhilfekosten (CHF 35.60). Diese Pauschalen werden längstens während sieben
      Jahren nach der Einreise ausgerichtet, danach kommen die Kantone für diese
      Kosten alleine auf (Art. 87 AuG). Die Höhe der Bundesabgeltungen vermag den
      Sozialhilfestandard für vorläufig Aufgenommene zu beeinflussen.
      Gemäss Art. 87 Abs. 1 Bst. a AuG bezahlt der Bund den Kantonen einen Beitrag zur
      Förderung der sozialen Integration und der wirtschaftlichen Selbständigkeit der
      vorläufig aufgenommenen Personen. Diese einmalige Integrationspauschale beträgt
      CHF 6‘111 (Stand 2012).
      In den Kantonen Basel-Stadt, Luzern und Zürich erhalten vorläufig aufgenommene
      Personen ihre Sozialhilfeleistungen mit der Erteilung der vorläufigen Aufnahme nach
      den SKOS-Richtlinien. Im Kanton Zürich wurde diese am 1. Januar 2012 in Kraft
      getretene Änderung durch ein Referendum bekräftigt. In den Kantonen Bern und
      Glarus erhalten Personen mit einer vorläufigen Aufnahme die mehr als sieben Jahre
      in der Schweiz sind – also mit dem Ende der Subventionierung der
      Unterstützungskosten durch den Bund – Sozialhilfe gemäss den SKOS-Richtlinien.
      Leistungen und Möglichkeiten:
      -   Vorläufig Aufgenommene werden in Kollektivstrukturen oder in Wohnungen
          untergebracht.
      -   Die weiteren Leistungen werden in der Regel in Geldbeträgen ausgerichtet.
      -   Die Sozialhilfeleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen
          eingeschränkt werden (Art. 83. Abs. 1 AsylG).
      -   Die kantonalen Behörden können vorläufig aufgenommenen Personen
          unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage eine Bewilligung zur
          Erwerbstätigkeit erteilen (Art. 85 Abs. 6 AuG).
      -   Vorläufig Aufgenommene profitieren von Integrationsmassnahmen (Art. 87 Abs. 1
          Bst. a AuG).

C     Asylsuchende
      Die Festsetzung, Ausrichtung und Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für
      Asylsuchende richtet sich – unter Vorbehalt des AsylG und den entsprechenden
      Verordnungen – nach kantonalem Recht.
      Der Bund bezahlt den Kantonen im Jahr 2012 für die Unterstützung von
      Asylsuchenden eine Tagespauschale von CHF 55.91 (schweizerischer Durchschnitt).
      Diese Globalpauschale setzt sich zusammen aus einem Anteil für die Mietkosten
      (CHF 8.53), einem Anteil für die Krankenkasse (CHF 11.78) und einem Anteil für die
      Sozialhilfekosten (CHF 35.60). Die Höhe der Bundesabgeltungen vermag den
      Sozialhilfestandard für Asylsuchende zu beeinflussen.
      Leistungen und Möglichkeiten:
      -   Asylsuchende werden in den meisten Kantonen in der ersten Phase in einer
          Kollektivstruktur untergebracht und erst nach einer bestimmten Zeit auf die
          Gemeinden verteilt respektive in Wohnungen untergebracht.
      -   Die Unterstützung ist nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten
          (Art. 82 Abs. 3 AsylG). Die Erfahrungen in den Kantonen haben gezeigt, dass

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sich die Abgabe von Sachleistungen insbesondere aus administrativen Gründen
          schwierig gestalten kann (siehe dazu auch Beilage 2). Die Kantone unterstützen
          Asylsuchende neben Sachleistungen daher auch mit Geldbeträgen.
      -   Die Sozialhilfeleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen
          eingeschränkt werden (Art. 83. Abs. 1 AsylG).
      -   Die zuständige kantonale Behörde kann Asylsuchenden frühestens drei Monate
          nach der Einreise unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitsbewilligung
          erteilen. (Art. 43 AsylG).
      -   Die Kantone bieten Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende an (Möglichkeit
          der Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen gemäss Art. 43 Abs. 4 AsylG).

D     Ausreisepflichtige Personen
      Die Festsetzung und Ausrichtung der Nothilfeleistungen für Personen mit einem
      rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) oder einem rechtskräftigen negativen
      Asyl- und Wegweisungsentscheid und angesetzter bzw. abgelaufener Ausreisefrist
      richtet sich – unter Vorbehalt des AsylG und den entsprechenden Verordnungen –
      nach kantonalem Recht. Diese Personen können gemäss Art. 82 Abs. 1 AsylG von
      der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. In diesem Falle haben sie einen Anspruch
      auf Nothilfe gemäss Art. 12 der Bundesverfassung.
      Der Bund bezahlt den Kantonen zur Gewährung der Nothilfe eine einmalige
      Nothilfepauschale von CHF 6‘111 (Stand 2012). Mit dieser Pauschale müssen die
      Kantone die Nothilfekosten bezahlen, welche die betreffenden Personen während
      ihres ganzen Verbleibes in der Nothilfe verursachen.
      Die Nothilfe stellt das unterste Existenzminimum dar. Da dieses gemäss Art. 12 BV
      nicht unterschritten werden darf, vermag eine tiefere Bundesabgeltung den
      Nothilfestandard von Ausreisepflichtigen Personen aus dem Asylbereich nicht zu
      beeinflussen.
      Leistungen und Möglichkeiten:
      -   Gemäss den Empfehlungen der SODK zur Nothilfe für ausreisepflichtige
          Personen ist die Unterbringung von Nothilfebeziehenden in der Regel in
          Kollektivstrukturen vorzunehmen, deren Standard sichtbar tiefer ist als in den
          Strukturen der „Asylsozialhilfe“. Der alleinige Umstand, dass es sich bei
          Nothilfebeziehenden Personen um Familien handelt, rechtfertigt gemäss den
          Empfehlungen der SODK noch keinen Verbleib in einer Wohnung. Die Eröffnung
          von Kollektivunterkünften gestaltet sich insbesondere in der aktuellen Lage
          schwieriger als die Unterbringung in Wohnungen.
      -   Die Nothilfe ist in Form von Sachleistungen oder täglichen Geldleistungen
          auszurichten. Die Auszahlung kann auf Arbeitstage beschränkt werden (Art. 82
          Abs. 4 AsylG). Die Erfahrungen in den Kantonen haben gezeigt, dass sich die
          Abgabe von Sachleistungen insbesondere aus administrativen Gründen
          schwierig gestalten kann (siehe dazu auch Beilage 2). Einige Kantone haben
          daher von einer Unterstützung durch Sachabgaben auf ein System mit
          Geldleistungen gewechselt. Bezahlt der Kanton Geldbeträge aus, so haben die
          Nothilfebeziehenden damit in der Regel auch Nahrungsmittel und Hygieneartikel
          zu bezahlen. Bei Sachabgabe wird den Nothilfebeziehenden zum Teil ein tiefes
          Taschengeld ausbezahlt (bspw. CHF 2.00).
      -   Ein Eingriff (Einschränkung) in das durch Art. 12 BV garantierte Existenzminimum
          ist nicht zulässig.

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-   Ausreisepflichtige Personen dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen
          (Arbeitsverbot gemäss Art. 43 Abs. 2 AsylG).
      -   Gemäss den Empfehlungen der SODK zur Nothilfe für ausreisepflichtige
          Personen ist die Betreuung in der Nothilfe (abgesehen von der Rückkehrhilfe und
          -beratung) auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, das zur
          Sicherstellung des Zentrenbetriebs und zur Prävention von Konflikten oder
          Krisensituation notwendig ist.

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AG                      Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                        Art der Unterbringung                           Unterstützungsbeitrag pro Tag und für welche          Auszahlungsmodalität                          Natural-/Sachleistungen                        Medizinische Versorgung
         Leistung                                                       Leistungen                                            (auch Dauer der Unterstützung, falls der      (welche Leistungen?)
                                                                        (was muss mit dem Betrag bezahlt werden?)             Bedarf nach einer gewissen Zeit erneut
                                                                                                                              glaubhaft gemacht werden muss)
Status

Anerkannte Flüchtlinge Asylunterkunft bis eine reguläre Wohnmöglichkeit wohnhaft in der Asylunterkunft:                       Wochenauszahlung solange in                   Solange in Asylunterkunft wohnhaft: Unterkunft   Leistungen nach KVG
                       in einer Aargauer Gemeinde gefunden wird         Fr. 9.- für Erwachsene                                Asylunterkunft                                Gesundheitskosten, situationsbedingte Leistungen
                                                                        Fr. 8.- für Kinder von 6-16 Jh.                       Wenn in der Gemeinde wohnhaft,                nach Gesuchsprüfung, A-Welle für ganzen Kanton
                                                                        Fr. 5.- für Kinder bis 6 Jh.                          Fallführung über die Gemeinde, in der Regel   für Wohnungssuche (im Fricktal U-Abo)
                                                                        ab. 6 Jh. zus. Fr. 1.- Taschengeld                    ein monatliches Bedarfsbudget
                                                                        Essen/Trinken/Hygiene
                                                                        Ab Zuzug in Gemeinde ordentliche Sozialhilfe gemäss
                                                                        den gültigen SKOS-RL 1.1.2017

Vulnerable anerkannte   je nach Situation Sonderunterbringung           dito                                                  dito                                          dito                                           dito
Flüchtlinge

Vorläufig               Kollektivunterkunft Gemeinde                    Fr. 8.- für Erwachsene                                Wochenauszahlung                              Unterkunft                                     Durch Grundversorgerärzte, verteilt auf ganzem Kantonsgebiet,
Aufgenommene                                                            Fr. 7.- für Kinder von 6-16 Jh.                                                                     Gesundheitskosten                              Leistungen nach KVG, situationsbedingte Leistungen nach
                                                                        Fr. 5.- für Kinder bis 6 Jh.                                                                        Situationsbedingte Leistungen nach             Gesuchsprüfung (z.B. Sehhilfen, Zahnarzt etc.)
                                                                        ab. 6 Jh. zus. Fr. 1.- Taschengeld                                                                  Gesuchsprüfung
                                                                        Essen/Trinken/Hygiene;

                                                                        zusätzlich Kleidergeld Fr. 20.- pro Monat
Art der Unterbringung                               Unterstützungsbeitrag pro Tag und für welche   Auszahlungsmodalität                       Natural-/Sachleistungen              Medizinische Versorgung
            Leistung                                                          Leistungen                                     (auch Dauer der Unterstützung, falls der   (welche Leistungen?)
                                                                              (was muss mit dem Betrag bezahlt werden?)      Bedarf nach einer gewissen Zeit erneut
                                                                                                                             glaubhaft gemacht werden muss)
Status

Vulnerable vorläufig      Kollektivunterkunft Gemeinde (z.B. Wohnung oder     Fr. 8.- für Erwachsene                         Wochenauszahlung                           Unterkunft                           Durch Grundversorgerärzte, verteilt auf ganzem Kantonsgebiet,
Aufgenommene              grössere Unterkunft); Minderjährige werden in       Fr. 7.- für Kinder von 6-16 Jh.                                                           Gesundheitskosten                    Leistungen nach KVG, situationsbedingte Leistungen nach
                          UMA-Unterkünften betreut oder in Pflegefamilie      Fr. 5.- für Kinder bis 6 Jh.                                                              Situationsbedingte Leistungen nach   Gesuchsprüfung (z.B. Sehhilfen, Zahnarzt etc.)
                          oder Sonderunterbringung                            ab. 6 Jh. zus. Fr. 1.- Taschengeld                                                        Gesuchsprüfung
                                                                              Essen/Trinken/Hygiene;

                                                                              zusätzlich Kleidergeld Fr. 20.- pro Monat

Asylsuchende              Kantonale Kollektivunterkünfte während dem          Fr. 8.- für Erwachsene                         Wochenauszahlung                           Unterkunft                           Durch Grundversorgerärzte, verteilt auf ganzem Kantonsgebiet,
                          Asylverfahren                                       Fr. 7.- für Kinder von 6-16 Jh.                                                           Gesundheitskosten                    Leistungen nach KVG, situationsbedingte Leistungen nach
                                                                              Fr. 5.- für Kinder bis 6 Jh.                                                              Situationsbedingte Leistungen nach   Gesuchsprüfung (z.B. Sehhilfen, Zahnarzt etc.)
                                                                              ab. 6 Jh. zus. Fr. 1.- Taschengeld                                                        Gesuchsprüfung
                                                                              Essen/Trinken/Hygiene;

                                                                              zusätzlich Kleidergeld Fr. 20.- pro Monat

Vulnerable                Kantonale Kollektivunterkünfte während dem          Fr. 8.- für Erwachsene                         Wochenauszahlung                           Unterkunft                           Durch Grundversorgerärzte, verteilt auf ganzem Kantonsgebiet,
Asylsuchende              Asylverfahren.                                      Fr. 7.- für Kinder von 6-16 Jh.                                                           Gesundheitskosten                    Leistungen nach KVG, situationsbedingte Leistungen nach
                          Punktuelle Unterbringung in spezifischen            Fr. 5.- für Kinder bis 6 Jh.                                                              Situationsbedingte Leistungen nach   Gesuchsprüfung (z.B. Sehhilfen, Zahnarzt etc.)
                          Institutionen je nach Bedarf (Pflegeheime, UMA in   ab. 6 Jh. zus. Fr. 1.- Taschengeld                                                        Gesuchsprüfung
                          UMA-Unterkünften oder Pflegefamilien)               Essen/Trinken/Hygiene;

                                                                              zusätzlich Kleidergeld Fr. 20.- pro Monat

Ausreisepflichtige        Kantonale Kollektivunterkünfte für                  Fr. 7.50 pro Person und Tag                    Tagesauszahlung pro Anwesenheitstag                                             Kanton übernimmt KVG-Prämien. Im Ausnahmefall werden
                          Ausreisepflichtige                                                                                                                                                                 situationsbedingte Leistungen übernommen.
(Bitte vermerken, falls
Personen mit NEE und
Personen mit einem
negativen Asylentscheid
unterschiedlich
behandelt werden.)

Vulnerable                Kantonale Kollektivunterkünfte für                Fr. 7.50 pro Person und Tag                      Tagesauszahlung pro Anwesenheitstag                                             Kanton übernimmt KVG-Prämien. Im Ausnahmefall werden
Ausreisepflichtige        Ausreisepflichtige; punktuell Sonderunterbringung                                                                                                                                  situationsbedingte Leistungen übernommen.

Reg.:lme-6.22
AG                       Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                         Beschäftigungsprogramme                                         Arbeit                                                                                 Beratung/Betreuung                                                                       Bemerkungen
          Leistung                                                                       (z.B. Erteilung Arbeitsbewilligungen, Arbeitsverbot etc.)

Status

Anerkannte Flüchtlinge Projekt Case Management Integration (CMI) des Kantonalen          Aufgrund des Massnahmenplanes (ab 01.05.2019 Integrationsplan) des CMI und der         Bis zum Wegzug in eine Gemeinde werden die Flüchtlinge von den Asylbetreuern in
                       Sozialdienstes des Departements Gesundheit und Soziales.          Entwicklungen der einzelnen Betroffenen werden weiterführende arbeitsmarktliche        den Asylstrukturen betreut. Ab Wohnsitz in einer Gemeinde ist die zuständige
                       Systematische Einladung aller Flüchtlinge ab 16 Jahren nach       Massnahmen angezielt. Sowohl Integrationsvorlehren als auch Praktika werden als        kommunale Sozialbehörde zuständig. Das CMI unterstützt die Gemeinden weiterhin
                       dem positiven Entscheid des SEM: Potenzialgespräche mit           Massnahmen genutzt. Bei einem hohen Sprachniveau sind Massnahmen auch über             bei sozialen, sprachlichen und beruflichen Integrationsprozessen der Flüchtlinge. Ab
                       den Betroffenen immer mit Kulturdolmetscher, Erstellung           den Art. 59 d) AVIG möglich. Zudem werden hochqualifizierte Flüchtlinge für CH-        Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz IAS (01.05.2019) wird die Fallführung bei
                       eines Massnahmenplans und Koordination in die                     Diplomanerkennungen unterstützt. Für die Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen muss        der Wohnsitznahme an die zuständige kommunale Sozialbehörde übergeben. Fragen
                       Integrationsmassnahme (oft benötigen die Flüchtlinge weitere      der Arbeitgeber dem Amt für Migration und Integration die Beschäftigung melden. Ein    und Anliegen können über die IAS IT-Plattform ans MIKA gerichtet werden. Das MIKA
                       Deutschkurse, da während des Asylstatus ein ungenügendes          Stellenantritt ist sofort nach der Meldung möglich. Der künftige Arbeitgeber muss      triagiert die Anfragen an die zuständige Stelle. Bis zum Kostenersatzende des Bundes
                       Deutschniveau erreicht werden konnte). Das Case                   Flüchtlinge eine Arbeitsbewilligung einholen. Schnuppern und Praktika (bis 6 Monate)   (Globalpauschale II) können die Gemeinden gemäss den kantonalen Gesetzgebungen
                       Management Integration wird in Zusammenarbeit mit dem Amt         müssen ebenfalls gemeldet werden.                                                      die Sozialhilfekosten über den Kanton abrechnen. Der Kantonale Sozialdienst, Sektion
                       für Migration und Integration, Departement Volkswirtschaft                                                                                               Öffentliche Sozialhilfe ist für die Kostenabwicklung zuständig.
                       und Inneres geführt. Die ersten 3 - 4 Massnahmen und
                       Teilkosten des Projektes CMI (Personal und Infrastruktur)
                       werden über die Integrationspauschale des Bundes finanziert.
                       Erfahrungsgemäss ist die Integrationspauschale von Fr.
                       6000.00 pro Flüchtling ungenügend und
                       Integrationsmassnahmen müssen über die Globalpauschale
                       des Bundes finanziert werden. Die finanziellen Ressourcen für
                       die Integration sind knapp. Die Integrationspauschalen
                       werden ab 01.05.2019 Fr. 18'000 pro Person betragen. Daher
                       können die Integrationsmassnahmen ausgeweitet werden.
                       Durch die durchgehende Fallführung wird die bessere
                       Koordination der verschiedenen Integrationsstufen über den
                       Zuständigkeitswechsel hinaus gewährleistet.

Vulnerable anerkannte    Aufgrund des Potenzialgespräches bei der Caritas (ab       dito wie oben                                                                               Mit dem Umzug in eine Wohngemeinde kommen Resettlement Flüchtlinge in die
Flüchtlinge              01.05.2019 beim CMI) wird festgelegt, welche                                                                                                           Zuständigkeit des kommunalen Sozialdienstes. Für Resettlement-Flüchtlinge, die vor
                         sozialen/sprachlichen Integrationsmassnahmen möglich sind.                                                                                             Inkrafttreten der Integrationsagenda Schweiz eingereist sind, läuft während den ersten
                                                                                                                                                                                zwei Jahren ab Kantonszuzug in gewissen Bereichen noch ein zusätzliches Coaching
                                                                                                                                                                                durch Caritas Aargau.

Vorläufig                Projekt Case Management Integration (CMI) des Kantonalen        Aufgrund des Massnahmenplanes (ab 01.05.2019 Integrationsplan) des CMI und der         Gemäss den kantonalen Gesetzgebungen (seit 1.1.2016) werden die vorläufig
Aufgenommene             Sozialdienstes des Departements Gesundheit und Soziales.        Entwicklungen der einzelnen Betroffenen werden weiterführende arbeitsmarktliche        Aufgenommenen den Gemeinden zugewiesen. Teilweise bleiben sie in den kantonalen
                         Systematische Einladung aller Flüchtlinge ab 16 Jahren nach     Massnahmen angezielt. Sowohl Integrationsvorlehren als auch Praktika werden als        Asylunterkünften wohnhaft, bis eine Zuweisung in eine Gemeinde erfolgen kann. Das
                         dem positiven Entscheid des SEM: Potenzialgespräche mit         Massnahmen genutzt. Bei einem hohen Sprachniveau sind Massnahmen auch über             CMI unterstützt die Mitarbeitenden der Gemeinden und der Asylunterkünfte weiterhin
                         den Betroffenen immer mit Kulturdolmetscher, Erstellung         den Art. 59 d) AVIG möglich. Zudem werden hochqualifizierte Flüchtlinge für CH-        bei sozialen, sprachlichen und beruflichen Integrationsprozessen der vorläufig
                         eines Massnahmenplans und Koordination in die                   Diplomanerkennungen unterstützt. Für die Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen muss        Aufgenommenen. Mit der Zuweisung in eine Gemeinde wird ab 01.05.2019 die
                         Integrationsmassnahme (oft benötigen die Flüchtlinge weitere    der Arbeitgeber dem Amt für Migration und Integration die Beschäftigung melden. Ein    Fallführung an die Gemeinde übergeben. Eine Ausnahme bilden dabei jene
                         Deutschkurse, da während des Asylstatus ein ungenügendes        Stellenantritt ist sofort nach der Meldung möglich. Der künftige Arbeitgeber muss      Gemeinden, die die Betreuung der vorläufig Aufgenommenen an den KSD delegiert
                         Deutschniveau erreicht werden konnte). Das Case                 Flüchtlinge eine Arbeitsbewilligung einholen. Schnuppern und Praktika (bis 6 Monate)   haben (betreute Gemeinden). Auch über das Kostenersatzende des Bundes hinaus
                         Management Integration wird in Zusammenarbeit mit dem Amt       müssen ebenfalls gemeldet werden.                                                      können die Gemeinden gemäss den kantonalen Gesetzgebungen die Sozialhilfekosten
                         für Migration und Integration, Departement Volkswirtschaft                                                                                             über den Kanton abrechnen. Der Kantonale Sozialdienst, Sektion Asyl ist für die
                         und Inneres geführt. Die ersten 3 - 4 Massnahmen und                                                                                                   Kostenabwicklung zuständig.
                         Teilkosten des Projektes CMI (Personal und Infrastruktur)
                         werden über die Integrationspauschale des Bundes finanziert.
                         Erfahrungsgemäss ist die Integrationspauschale von Fr.
                         6000.00 pro Flüchtling ungenügend und
                         Integrationsmassnahmen müssen über die Globalpauschale
                         des Bundes finanziert werden. Die finanziellen Ressourcen für
                         die Integration sind knapp. Die Integrationspauschalen
                         werden ab 01.05.2019 Fr. 18'000 pro Person betragen. Dher
                         können die Integrationsmassnahmen ausgeweitet werden.
                         Durch die durchgehende Fallführung wird die bessere
                         Koordination der verschiedenen Integrationsstufen über den
                         Zuständigkeitswechsel hinaus gewährleistet.
Beschäftigungsprogramme                                      Arbeit                                                                        Beratung/Betreuung                                                                        Bemerkungen
            Leistung                                                                   (z.B. Erteilung Arbeitsbewilligungen, Arbeitsverbot etc.)

Status

Vulnerable vorläufig      Aufgrund des Potenzialgespräches beim CMI wird festgelegt,   dito wie oben                                                                 dito wie oben
Aufgenommene              welche sozialen/sprachlichen Integrationsmassnahmen
                          möglich sind.

Asylsuchende              Stehen allen Interessierten offen. Diverse Angebote;         Nach 3 Monaten möglich, Chancen gering; Bewilligung beim Migrationsamt wird   Durch Betreuung vor Ort Gemeinde oder Kantonaler Sozialdienst und Beratungsstelle
                          spezifisches Angebot für Asylsuchende mit psychisch oder     eingeholt.                                                                    des Kantonalen Sozialdiensts
                          physischer Beeinträchtigung
                                                                                                                                                                     Zugang zu ext. Stellen jederzeit möglich. (z.B. Caritas, Heks, etc.)

Vulnerable                Wie für Asylsuchende. Spezifische Programme für              Nach 3 Monaten möglich, Chancen gering                                        Durch Betreuung vor Ort Gemeinde oder Kantonaler Sozialdienst und Beratungsstelle
Asylsuchende              alleinstehene Frauen mit Kindern (z.B. MuKi-Deutsch)         Bewilligung beim Migrationsamt wird eingeholt.                                des Kantonalen Sozialdiensts

Ausreisepflichtige        keine Angebote wenn rechtskräftig und Ausreisetermin         Arbeitsverbot                                                                 Durch Betreuung vor Ort, Zugang zu ext. Stellen jederzeit möglich. (z.B. Caritas, Heks,
                          verstrichen ist.                                                                                                                           etc.);
(Bitte vermerken, falls                                                                                                                                              gegegenenfalls Rückkehrhilfeprogramm durch Rückkehrberatung
Personen mit NEE und
Personen mit einem
negativen Asylentscheid
unterschiedlich
behandelt werden.)

Vulnerable                keine Angebote wenn rechtskräftig und Ausreisetermin         Arbeitsverbot                                                                 Durch Betreuung vor Ort, Zugang zu ext. Stellen jederzeit möglich. (z.B. Caritas, Heks,
Ausreisepflichtige        verstrichen ist.                                                                                                                           etc.);
                                                                                                                                                                     gegegenenfalls Rückkehrhilfeprogramm durch Rückkehrberatung

Reg.:lme-6.22
AR                          Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                            Art der Unterbringung                  Unterstützungsbeitrag pro Tag und für      Auszahlungsmodalität                                    Natural-/Sachleistungen                Medizinische Versorgung
          Leistung                                                 welche Leistungen                          (auch Dauer der Unterstützung, falls der Bedarf nach    (welche Leistungen?)
                                                                   (was muss mit dem Betrag bezahlt           einer gewissen Zeit erneut glaubhaft gemacht werden
                                                                   werden?)                                   muss)
Status

Anerkannte Flüchtlinge      Individuell                            gemäss SKOS-Richtlinien                    monatlich                                               fallspezifisch                         KVG-Grundversicherung
                            Bei direkten Zuweisungen aus           (Anpassung bei der kollektiven             (Anpassung bei der kollektiven Unterbringung)
                            beschleunigtem Verfahren:              Unterbringung)
                            Kollektivunterbrinung in kant. Zentrum
                            für erste Phase, zweite Phase indiv.
                            Unterbringung Gemeinden
Vulnerable anerkannte       Individuell                            gemäss SKOS-Richtlinien                    monatlich                                               fallspezifisch                         KVG-Grundversicherung
Flüchtlinge

Vorläufig                   Individuell (wenn                      14.-- Erwachsene ab 17. Altersjahr        Auszahlung gemäss VO RR in der Regel für längstens       alle ausser Unterstützungsbeitrag      KVG-Grundversicherung, Zahnarzt:
Aufgenommene                sozialhilfeunabhängig), ansonsten       8.-- bis 3.-- Kinder (1. bis ab 4. Kind) 14 Tage                                                                                         Grundversorgung / Erhalt Kaufähigkeit,
                            Gemeindeunterkünfte                    für Verpflegung, Taschengeld, Bekleidung solange im Status VA                                                                             weitere nach med. Indikation
                            Bei direkten Zuweisungen aus           und übrige persönliche
                            beschleunigtem Verfahren: s.           Haushaltungskosten (Hygiene,
                            anerkannte Flüchtlinge                 Verkehrsauslagen, Hausapotheke,
                                                                   Abfallentsorgung)

Vulnerable vorläufig        s. vorläufig Aufgenommene              s. vorläufig Aufgenommene                  s. vorläufig Aufgenommene                               s. vorläufig Aufgenommene              s. vorläufig Aufgenommene
Aufgenommene

Asylsuchende                Erste Phase: Kollektivunterbringung    Erste Phase: analog Kt. SG, weil Kt. SG für Erste Phase: analog Kt. SG, weil Kt. SG für AR Zentrum Erste Phase: analog Kt. SG, weil Kt.   KVG Grundversicherung
                            kant. Zentrum / Zweite Phase:          AR Zentrum führt                            führt                                                  SG für AR Zentrum führt
                            Gemeindeunterkünfte                    Zweite Phase: s. vorläufig Aufgenommene Zweite Phase: s. vorläufig Aufgenommene                    Zweite Phase: s. vorläufig
                                                                                                                                                                      Aufgenommene

Vulnerable Asylsuchende s. vorläufig Aufgenommene                  s. vorläufig Aufgenommene                  s. vorläufig Aufgenommene                               s. vorläufig Aufgenommene              s. vorläufig Aufgenommene

Ausreisepflichtige          zentrale kant. Nothilfestruktur,       Fr. 8.-                                    Auszahlung erfolgt im Höchstfall für jeweils eine Woche; alle ausser Verpflegungsgeld, nur     Notfallversorgung
                            ergänzend in Asylstrukturen                                                       tägliche Auszahlungen werden nur im Ausnahmefall         wenn angezeigt
(Bitte vermerken, falls     (vulnerable Personen / Überbelegung                                               angewendet (unverhältnismässiger
Personen mit NEE und        der kantonalen Struktur)                                                          Admnistrativaufwand);
Personen mit einem
negativen Asylentscheid
unterschiedlich behandelt
werden.)
Art der Unterbringung   Unterstützungsbeitrag pro Tag und für   Auszahlungsmodalität                                   Natural-/Sachleistungen   Medizinische Versorgung
         Leistung                            welche Leistungen                       (auch Dauer der Unterstützung, falls der Bedarf nach   (welche Leistungen?)
                                             (was muss mit dem Betrag bezahlt        einer gewissen Zeit erneut glaubhaft gemacht werden
                                             werden?)                                muss)
Status

Vulnerable           Individuallösung
Ausreisepflichtige
AR                          Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                            Beschäftigungsprogramme            Arbeit                                                    Beratung/Betreuung                                         Bemerkungen
          Leistung                                             (z.B. Erteilung Arbeitsbewilligungen, Arbeitsverbot etc.)

Status

Anerkannte Flüchtlinge      Ja                                 Förderung Integration 2. + 1. Arbeitsmarkt              Sozialdienst (Beratungsstelle für Flüchtlinge)
                                                               Meldepflicht für Stellenantritte

Vulnerable anerkannte       Ja                                 Förderung Integration 2. + 1. Arbeitsmarkt,             Sozialdienst (Beratungsstelle für Flüchtlinge)
Flüchtlinge                                                    Meldepflicht für Stellenantritte

Vorläufig                   Ja                                 Förderung Integration 2. + 1. Arbeitsmarkt,             Sozialdienst Gemeinde
Aufgenommene                                                   Meldepflicht für Stelelnantritte                        Arbeitsintegration (KIP): Beratungsstelle für Flüchtlinge

Vulnerable vorläufig        Ja                                 Förderung Integration 2. + 1. Arbeitsmarkt,             Sozialdienst Gemeinde
Aufgenommene                                                   Meldepflicht für Stellenantritte                        Arbeitsintegration (KIP): Beratungsstelle für Flüchtlinge

Asylsuchende                Erste Phase: Zentrum mit           Arbeitsverbot gem. AsylG, keine Förderung Integration   Kant. Zentrum / Sozialdienst Gemeinde
                            Integrationscharakter, Arbeits-,   2. + 1. Arbeitsmarkt
                            Beschäftigungs- und
                            Bildungsprogramme gem. Konzept
                            Kt. SG
                            Zweite Phase: Zuständigkeit
                            Gemeinden, soweit Angebot
                            bestehend
Vulnerable Asylsuchende soweit Angebot bestehend               analog Asylsuchende                                     Kant. Zentrum / Sozialdienst Gemeinde

Ausreisepflichtige          keine Zulassung                    Arbeitsverbot ab Ablauf Ausreisefrist                   Werktags besteht jederzeit Zugang zur Rückkehrberatung und   Dublin-Fälle werden - wenn irgend möglich - nicht den Gemeinden
                                                                                                                       Rückkehrhilfe.                                               zugewiesen. Dies ist im Moment schwierg, da sie einen hohen
(Bitte vermerken, falls                                                                                                In angezeigten Fällen durch Aufsicht Nothilfestruktur        Anteil an den Neuzuweisungen des Bundes ausmachen.
Personen mit NEE und
Personen mit einem                                                                                                                                                                  Das kantonale Amt für Inneres verfügt im Normalfall eine
negativen Asylentscheid                                                                                                                                                             Eingrenzung der Nothilfesuchenden auf das Gebiet des
unterschiedlich behandelt                                                                                                                                                           Appenzeller Mittellandes.
werden.)
Beschäftigungsprogramme   Arbeit                                                    Beratung/Betreuung   Bemerkungen
         Leistung                              (z.B. Erteilung Arbeitsbewilligungen, Arbeitsverbot etc.)

Status

Vulnerable
Ausreisepflichtige
AI                          Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                            Art der Unterbringung        Unterstützungsbeitrag pro Tag und für   Auszahlungsmodalität                              Natural-/                                  Medizinische Versorgung
         Leistung                                        welche Leistungen                       (auch Dauer der Unterstützung, falls der Bedarf   Sachleistungen
                                                         (was muss mit dem Betrag bezahlt        nach einer gewissen Zeit erneut glaubhaft         (welche Leistungen?)
                                                         werden?)                                gemacht werden muss)
Status

Anerkannte Flüchtlinge Wohnung                           Sozialhilfeleistungen                   monatlich                                         keine                                      gemäss KVG

Vulnerable anerkannte
Flüchtlinge

Vorläufig                   Asylzentrum,                 Fr. 13.00 pro Tag (Essen, Bekleidung,   14-täglich                                        Unterkunft und Erstaustattung (Geschirr,   gemäss KVG, Zahnarzt
Aufgenommene                Kollektivunterkunft          öffentlicher Verkehr und Taschengeld)                                                     Bettwäsche etc.)

Vulnerable vorläufig
Aufgenommene

Asylsuchende                Asylzentrum                  Fr. 13.00 pro Tag (Essen, Bekleidung,   14-täglich                                        Unterkunft                                 gemäss KVG, Zahnarzt
                            Kollektivunterkunft          öffentlicher Verkehr und Taschengeld)

Vulnerable
Asylsuchende

Ausreisepflichtige          kollektive Nothilfeunterkunft Fr. 8.00 pro Tag                       2 x wöchentlich                                   Unterkunft                                 gemäss KVG

(Bitte vermerken, falls
Personen mit NEE und
Personen mit einem
negativen Asylentscheid
unterschiedlich behandelt
werden.)

Vulnerable
Ausreisepflichtige
AI                          Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                            Beschäftigungs-              Arbeit                                  Beratung/                                 Bemerkungen
         Leistung           programme                    (z.B. Erteilung Arbeitsbewilligungen,   Betreuung
                                                         Arbeitsverbot etc.)

Status

Anerkannte Flüchtlinge Integrationsprogramme             erwünscht                               nach Bedarf

Vulnerable anerkannte                                                                            UMAs im Bezugspersonensystem
Flüchtlinge

Vorläufig                   Integrationsprogramme        erwünscht                               nach Bedarf
Aufgenommene
                            Deutschkurse bis Niveau B1
                            Fide/Konversationskurse
Vulnerable vorläufig                                                                             UMAs im Bezugspersonensystem              Eine ältere Person lebt im Pflegeheim
Aufgenommene

Asylsuchende                Beschäftigungsprogramme      nach 3 Monaten möglich                  nach Bedarf

                            Deutschkurs bis Niveau B1
                            Fide/Konversationskurse
Vulnerable                                                                                       UMAs im Bezugspersonensystem
Asylsuchende

Ausreisepflichtige          nein                         nein                                    nach Bedarf, vor allem Rückkehrberatung

(Bitte vermerken, falls
Personen mit NEE und
Personen mit einem
negativen Asylentscheid
unterschiedlich behandelt
werden.)

Vulnerable                                                                                       UMAs im Bezugspersonensystem
Ausreisepflichtige
BE                      Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                        Art der Unterbringung                         Unterstützungsbeitrag pro Tag und für welche Leistungen                            Auszahlungsmodalität                                       Natural-/Sachleistungen            Medizinische Versorgung
         Leistung                                                     (was muss mit dem Betrag bezahlt werden?)                                          (auch Dauer der Unterstützung, falls der Bedarf nach       (welche Leistungen?)
                                                                                                                                                         einer gewissen Zeit erneut glaubhaft gemacht werden
                                                                                                                                                         muss)
Status

Anerkannte Flüchtlinge Zielunterkunft Mietwohnung                     Leistungen gem. SHG.                                                               Auszahlung via Flüchtlingssozialdienst (SRK oder           keine                              Max. IPV übernimmt ASVS, Restbetrag via
                                                                      Unterstützung nach SHG, Grundbedarf ( SKOS 2011), SIL und EFB bzw. IZU).           Caritas). i.d.R. monatlich oder individuell nach Bedarf.                                      Sozialhilfe
                                                                                                                                                         Dauer der Zuständigkeit: ab Anerkennung bis max. 5
                                                                                                                                                         (bzw. 7) Jahre nach Einreise

Vulnerable anerkannte   Zielunterkunft Mietwohnung, bei Bedarf        Leistungen gem. SHG.                                                               Auszahlung via Flüchtlingssozialdienst (SRK oder           keine                              Max. IPV übernimmt ASVS, Restbetrag via
Flüchtlinge             Sonderunterbringung (z.B. betreues            Unterstützung nach SHG ,Grundbedarf ( SKOS 2011), SIL und EFB bzw. IZU).           Caritas). i.d.R. monatlich oder individuell nach Bedarf.                                      Sozialhilfe
                        Wohnen)                                                                                                                          Dauer der Zuständigkeit: ab Anerkennung bis max. 5
                                                                                                                                                         (bzw. 7) Jahre nach Einreise

Vorläufig               1. Phase: Oberirdische                        Das Staatssekretariat für Migration vergütet dem Kanton Bern eine                   Die Auszahlung der Sozialhilfe hat mindestens alle zwei   Die degressiv abgestufte           Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der
Aufgenommene            Kollektivunterkünfte und unterirdische        Globalpauschale für jede zugewiesene asylsuchende Person. Die Globalpauschale Wochen zu erfolgen.                                             Asylsozialhilfebetrag der          Personen des Asylbereichs bleibt vorwiegend
                        Notunterkünfte. Zudem ist es                  setzt sich zusammen aus einem kantonal variierenden Anteil für die Mietkosten - in                                                            Globalpauschale wird den           in der Zuständigkeit des Amts für Migration und
                        grundsätzlich möglich, Asylsuchende und       welchem auch die Kosten für die Ersteinrichtung und den Unterhalt inkludiert sind -                                                           Asylsuchenden und vorläufig        Personenstand (MIP). Es übernimmt die Kosten für
                        vorläufig Aufgenommene auf deren              , einem Anteil für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten und einem Anteil für die                                                             Aufgenommenen bar ausbezahlt       deren Krankenversicherung. Die ASH stellen im
                        Gesuch hin bei Dritten unterzubringen.        Krankenversicherungsprämien, Selbstbehalte und Franchisen (vgl. Asylverordnung                                                                und dient zur Deckung von          Rahmen ihrer Betreuungsaufgaben sicher, dass die
                        Die Asylsozialhilfestelle (ASH) entscheidet   2, Art. 20 ff.). Der Kanton leitet die Beiträge der Globalpauschale an die                                                                    Nahrung, Kleidern und Hygiene      Personen über die Gesundheitsversorgung
                        über die fallspezifische Eignung. Ein         Asylsozialhilfestellen weiter, zurückbehalten wird ausschliesslich der Anteil der                                                             sowie Gegenständen des täglichen   umfassend informiert sind und der Zugang zu den
                        Wechsel in eine Wohnunterkunft bei            Krankenversicherungsprämien. Im Jahr 2016 betrug die Globalpauschale abzüglich                                                                Gebrauchs.                         Erstversorgungsärzten gewährleistet
                        Dritten beinhaltet einen                      Krankenversicherungsbeitrag CHF 35.55.                                                                                                                                           ist. Alle Personen des Asylbereichs in der
                        Zuständigkeitswechsel an die                                                                                                                                                                                                   Zuständigkeit des MIP sind grundversichert.
                        perimeterverantwortliche ASH der 2.           Den Asylsuchenden und vorläufig Augenommenen der 1. Phase wird ein Betrag in
                        Phase.                                        der Höhe von CHF 9.50 ausbezhalt, zudem wird degressiv nach Haushaltsgrösse                                                                                                      Es besteht keine freie Arztwahl. Personen des
                                                                      abgestuft. Den sich in der 2. Phase befindenden Personen des Asylbereichs                                                                                                        Asylbereichs, die in einem „Erstversorgerarzt-
                        2. Phase: Unterbringung in Wohnungen          werden CHF 12.50 ausbezahlt, zudem wird degressiv abgestuft nach                                                                                                                 Modell“ (Hausarzt-Modell) krankenversichert sind,
                        oder - auf Antrag - bei Dritten. Für diese    Haushalttsgrösse.                                                                                                                                                                müssen für die Erstkonsultation immer zwingend
                        Form der Unterbringung sind diejenigen                                                                                                                                                                                         zuerst den ihnen zugewiesenen Erstversorgerarzt
                        Personen des Asylbereichs geeignet, die       Die ASH müssen aus der Differenz zwischen dem für die Sozialhilfe                                                                                                                aufsuchen.
                        a) über dauerhafte Bleibeperspektiven         ausgewiesenen Anteil der vom Bund ausgewiesenen Globalpauschale und den
                        verfügen (somit primär vorläufig              geleisteten Beiträgen gemäss Anhang 2 DV POM für den Grundbedarf die                                                                                                             Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem System
                        Aufgenommene) und b) sich an die              Finanzierung von situationsbedingten Leistungen (SIL) sicherstellen.                                                                                                             Tiers payant. Die Rechnung wird direkt dem
                        Schweizer Gepflogenheiten gewöhnt                                                                                                                                                                                              Krankenversicherer – gemäss der auf dem Voucher
                        haben.                                        Zudem erhalten Personen, die sich an den Workfare-Arbeiten im Zentrum                                                                                                            aufgeführten Leistungsabrechnungsadresse
                                                                      beteiligen, für ihre Leistung zwingend eine Entschädigung.                                                                                                                       – zugestellt.

Vulnerable vorläufig
Aufgenommene
Art der Unterbringung                         Unterstützungsbeitrag pro Tag und für welche Leistungen                            Auszahlungsmodalität                                       Natural-/Sachleistungen            Medizinische Versorgung
         Leistung                                                 (was muss mit dem Betrag bezahlt werden?)                                          (auch Dauer der Unterstützung, falls der Bedarf nach       (welche Leistungen?)
                                                                                                                                                     einer gewissen Zeit erneut glaubhaft gemacht werden
                                                                                                                                                     muss)
Status

Asylsuchende        1. Phase: Oberirdische                        Das Staatssekretariat für Migration vergütet dem Kanton Bern eine                   Die Auszahlung der Sozialhilfe hat mindestens alle zwei   Die degressiv abgestufte           Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der
                    Kollektivunterkünfte und unterirdische        Globalpauschale für jede zugewiesene asylsuchende Person. Die Globalpauschale Wochen zu erfolgen.                                             Asylsozialhilfebetrag der          Personen des Asylbereichs bleibt vorwiegend
                    Notunterkünfte. Zudem ist es                  setzt sich zusammen aus einem kantonal variierenden Anteil für die Mietkosten - in                                                            Globalpauschale wird den           in der Zuständigkeit des Amts für Migration und
                    grundsätzlich möglich, Asylsuchende und       welchem auch die Kosten für die Ersteinrichtung und den Unterhalt inkludiert sind -                                                           Asylsuchenden und vorläufig        Personenstand (MIP). Es übernimmt die Kosten für
                    vorläufig Aufgenommene auf deren              , einem Anteil für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten und einem Anteil für die                                                             Aufgenommenen bar ausbezahlt       deren Krankenversicherung. Die ASH stellen im
                    Gesuch hin bei Dritten unterzubringen.        Krankenversicherungsprämien, Selbstbehalte und Franchisen (vgl. Asylverordnung                                                                und dient zur Deckung von          Rahmen ihrer Betreuungsaufgaben sicher, dass die
                    Die Asylsozialhilfestelle (ASH) entscheidet   2, Art. 20 ff.). Der Kanton leitet die Beiträge der Globalpauschale an die                                                                    Nahrung, Kleidern und Hygiene      Personen über die Gesundheitsversorgung
                    über die fallspezifische Eignung. Ein         Asylsozialhilfestellen weiter, zurückbehalten wird ausschliesslich der Anteil der                                                             sowie Gegenständen des täglichen   umfassend informiert sind und der Zugang zu den
                    Wechsel in eine Wohnunterkunft bei            Krankenversicherungsprämien. Im Jahr 2016 betrug die Globalpauschale abzüglich                                                                Gebrauchs.                         Erstversorgungsärzten gewährleistet
                    Dritten beinhaltet einen                      Krankenversicherungsbeitrag CHF 35.55.                                                                                                                                           ist. Alle Personen des Asylbereichs in der
                    Zuständigkeitswechsel an die                                                                                                                                                                                                   Zuständigkeit des MIP sind grundversichert.
                    perimeterverantwortliche ASH der 2.           Den Asylsuchenden und vorläufig Augenommenen der 1. Phase wird ein Betrag in
                    Phase.                                        der Höhe von CHF 9.50 ausbezahlt, zudem wird degressiv nach Haushaltsgrösse                                                                                                      Es besteht keine freie Arztwahl. Personen des
                                                                  abgestuft. Den sich in der 2. Phase befindenden Personen des Asylbereichs                                                                                                        Asylbereichs, die in einem „Erstversorgerarzt-
                    2. Phase: Unterbringung in Wohnungen          werden CHF 12.50 ausbezahlt, zudem wird degressiv abgestuft nach                                                                                                                 Modell“ (Hausarzt-Modell) krankenversichert sind,
                    oder - auf Antrag - bei Dritten. Für diese    Haushalttsgrösse.                                                                                                                                                                müssen für die Erstkonsultation immer zwingend
                    Form der Unterbringung sind diejenigen                                                                                                                                                                                         zuerst den ihnen zugewiesenen Erstversorgerarzt
                    Personen des Asylbereichs geeignet, die       Die ASH müssen aus der Differenz zwischen dem für die Sozialhilfe                                                                                                                aufsuchen.
                    a) über dauerhafte Bleibeperspektiven         ausgewiesenen Anteil der vom Bund ausgewiesenen Globalpauschale und den
                    verfügen (somit primär vorläufig              geleisteten Beiträgen gemäss Anhang 2 DV POM für den Grundbedarf die                                                                                                             Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem System
                    Aufgenommene) und b) sich an die              Finanzierung von situationsbedingten Leistungen (SIL) sicherstellen.                                                                                                             Tiers payant. Die Rechnung wird direkt dem
                    Schweizer Gepflogenheiten gewöhnt                                                                                                                                                                                              Krankenversicherer – gemäss der auf dem Voucher
                    haben.                                        Zudem erhalten Personen, die sich an den Workfare-Arbeiten im Zentrum                                                                                                            aufgeführten Leistungsabrechnungsadresse
                                                                  beteiligen, für ihre Leistung zwingend eine Entschädigung.                                                                                                                       – zugestellt.

Vulnerable
Asylsuchende

                    POM
                    GEF
BE                      Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                        Beschäftigungsprogramme                                                       Arbeit                                    Beratung/Betreuung                                     Bemerkungen
         Leistung                                                                                     (z.B. Erteilung Arbeitsbewilligungen,
                                                                                                      Arbeitsverbot etc.)

Status

Anerkannte Flüchtlinge spezifische Integrationsprogramme für vorläufig Aufgenommene und anerkannte    Ja, Arbeitsbewilligung via                Ab Anerkennung bis max. 5 Jahre nach Einreise          Zuständigkeit für anerkannte Flüchtlinge liegt im Zeitraum zwischen der Anerkennung bis max.
                       Flüchtlinge. Bereich: Sprachförderung, soziale und berufliche Integration,     Migrationsdienst, ab 2017 gebührenfrei,   durch Flüchtlingssozialdienst                          5 Jahre nach Einreise bei der GEF. Die GEF hat via Leistungsvertrag die entsprechenden
                       Beschäftigung.Zugang zu weiteren Förderangeboten gemäss individuellem          ab 2019 nur noch Meldepflicht                                                                    Aufgaben an die Hilfswerke Caritas und SRK delegiert.
                       Bedarf ist gewährleistet.

Vulnerable anerkannte   spezifische Integrationsprogramme für vorläufig Aufgenommene und anerkannte   Ja, Arbeitsbewilligung via                Ab Anerkennung bis max. 5 Jahre nach Einreise          Zuständigkeit für anerkannte Flüchtlinge liegt im Zeitraum zwischen der Anerkennung bis max.
Flüchtlinge             Flüchtlinge. Bereich: Sprachförderung, soziale und berufliche Integration,    Migrationsdienst, ab 2017 gebührenfrei,   durch Flüchtlingssozialdienst                          5 Jahre nach Einreise bei der GEF. Die GEF hat via Leistungsvertrag die entsprechenden
                        Beschäftigung. Zugang zu weiteren Förderangeboten gemäss individuellem        ab 2019 nur noch Meldepflicht                                                                    Aufgaben an die Hilfswerke Caritas und SRK delegiert.
                        Bedarf ist gewährleistet.

Vorläufig               spezifische Integrationsprogramme für vorläufig Aufgenommene und anerkannte   Asylsuchende - mit gewissen               Nach Art. 29 SHG wird den Asylsuchenden und            Die Zuständigkeit für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die sich weniger als sieben
Aufgenommene            Flüchtlinge. Bereich: Sprachförderung, soziale und berufliche Integration,    Einschränkung - und vorläufig             vorläufig Aufgenommenen die persönliche Hilfe in       Jahre in der Schweiz aufhalten, liegt grundsätzlich bei der POM. Einzig bei der Bereitstellung
                        Beschäftigung. Vulnerabilität wird bei Programmauswahl berücksichtigt. Z.b.   Aufgenommene haben Zugang zum             Form von Beratung, Betreuung, Vermittlung und          der Integrationsangebote ist die GEF zuständig.
                        spezielles Angebot der UPD. sowie KI der Stadt Bern.                          bernischen Arbeitsmarkt.                  Information gewährt. Diese Bestimmung ist analog
                                                                                                                                                auf die Gewährung der Asylsozialhilfe anwendbar.       Nach Beendigung der Bundessubventionen werden die vorläufig Aufgenommenen, die sich
                                                                                                      Der Migrationsdienst (MIDI) des MIP ist   Daraus ergibt sich, dass sich der Betreuungsauftrag    länger als sieben Jahre in der Schweiz aufhalten, in der Zuständigkeit der Gemeinden und
                                                                                                      zuständig für die Prüfung und den         namentlich auf folgende Punkte bezieht:                damit nach Sozialhilfegesetz bzw. nach SKOS-Richtlinien unterstützt.
                                                                                                      Entscheid von Stellenantrittsgesuchen,
                                                                                                      dabei gelten - unabhängig der Branche     Gewährleistung der Betreuung und der Sicherheit
                                                                                                      des Arbeitgebers - folgende               während 7d x 24 h pro Kollektivunterkunft
                                                                                                      Voraussetzungen:
                                                                                                                                                Information, Beratung, Betreuung und die
                                                                                                      Asylsuchende: Es darf kein                Vermittlung von Dienstleistungen, damit die
                                                                                                      Arbeitsverbot bestehen.                   Personen des Asylbereichs ihren Alltag selbständig
                                                                                                      Der künftige Arbeitgeber muss zudem       bewältigen können
                                                                                                      nachweisen, dass er den Inländervorrang
                                                                                                      sowie die geltenden Lohn- und             Information über die Benutzung von öffentlichen
                                                                                                      Arbeitsbedingungen einhält.               Transporten

                                                                                                      Vorläufig Aufgenommene: Der künftige      Information über die Abläufe für die Aufnahme einer
                                                                                                      Arbeitgeber muss nachweisen, dass er      Erwerbstätigkeit und administrative Unterstützung
                                                                                                      die geltenden Lohn- und                   insbesondere in Bezug auf die sozialhilferechtlichen
                                                                                                      Arbeitsbedingungen einhält.               Folgen

                                                                                                                                                Organisation und Vermittlung von Asylsuchenden im
                                                                                                                                                hängigen Asylverfahren (N-Ausweis) in
                                                                                                                                                GeBePro

                                                                                                                                                Organisation einer Tagesstruktur für Personen in
                                                                                                                                                Kollektivunterkünften und Umsetzung des
Vulnerable vorläufig    spezifische Integrationsprogramme für vorläufig Aufgenommene und anerkannte                                                                                                    Der Begriff "vulnerabel" ist im Bezug auf Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene nicht
Aufgenommene            Flüchtlinge. Bereich: Sprachförderung, soziale und berufliche Integration,                                                                                                     geläufig.
                        Beschäftigung. Vulnerabilität wird bei Programmauswahl berücksichtigt. Z.b.
                        spezielles Angebot der UPD, sowie KI der Stadt Bern.
Beschäftigungsprogramme                                                               Arbeit                                     Beratung/Betreuung                                     Bemerkungen
         Leistung                                                                                         (z.B. Erteilung Arbeitsbewilligungen,
                                                                                                          Arbeitsverbot etc.)

Status

Asylsuchende        Asylsuchende können an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen (GeBePro)              Asylsuchende - mit gewissen                Nach Art. 29 SHG wird den Asylsuchenden und
                    teilnehmen. GeBePro sind Programme, die Asylsuchenden eine Gestaltung ihres           Einschränkung - und vorläufig              vorläufig Aufgenommenen die persönliche Hilfe in
                    Alltagsermöglichen, indem sie unter Anleitung Arbeiten erledigen. Die Arbeit,         Aufgenommene haben Zugang zum              Form von Beratung, Betreuung, Vermittlung und
                    welche Asylsuchenden im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen ermöglicht                bernischen Arbeitsmarkt.                   Information gewährt. Diese Bestimmung ist analog
                    wird, stellt einen Nutzen für die Allgemeinheit dar. Darunter fallen beispielsweise                                              auf die Gewährung der Asylsozialhilfe anwendbar.
                    der Unterhalt und/oder die Instandstellung von Gemeingütern.                          Der Migrationsdienst (MIDI) des MIP ist    Daraus ergibt sich, dass sich der Betreuungsauftrag
                                                                                                          zuständig für die Prüfung und den          namentlich auf folgende Punkte bezieht:
                    Für die Teilnahme an GeBePro erhalten Asylsuchende ein geringes Entgeld.              Entscheid von Stellenantrittsgesuchen,
                                                                                                          dabei gelten - unabhängig der Branche      Gewährleistung der Betreuung und der Sicherheit
                                                                                                          des Arbeitgebers - folgende                während 7d x 24 h pro Kollektivunterkunft
                                                                                                          Voraussetzungen:
                                                                                                                                                     Information, Beratung, Betreuung und die
                                                                                                          Asylsuchende: Es darf kein Arbeitsverbot   Vermittlung von Dienstleistungen, damit die
                                                                                                          bestehen.                                  Personen des Asylbereichs ihren Alltag selbständig
                                                                                                          Der künftige Arbeitgeber muss zudem        bewältigen können
                                                                                                          nachweisen, dass er den Inländervorrang
                                                                                                          sowie die geltenden Lohn- und              Information über die Benutzung von öffentlichen
                                                                                                          Arbeitsbedingungen einhält.                Transporten

                                                                                                          Vorläufig Aufgenommene: Der künftige       Information über die Abläufe für die Aufnahme einer
                                                                                                          Arbeitgeber muss nachweisen, dass er       Erwerbstätigkeit und administrative Unterstützung
                                                                                                          die geltenden Lohn- und                    insbesondere in Bezug auf die sozialhilferechtlichen
                                                                                                          Arbeitsbedingungen einhält.                Folgen

                                                                                                                                                     Organisation und Vermittlung von Asylsuchenden im
                                                                                                                                                     hängigen Asylverfahren (N-Ausweis) in
                                                                                                                                                     GeBePro

                                                                                                                                                     Organisation einer Tagesstruktur für Personen in
                                                                                                                                                     Kollektivunterkünften und Umsetzung des
                                                                                                                                                     Workfare-Prinzips [...]

Vulnerable                                                                                                                                                                                                  Der Begriff "vulnerabel" ist im Bezug auf Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene nicht
Asylsuchende                                                                                                                                                                                                geläufig.
BL                          Unterstützungsleistungen im Asylbereich

                            Art der Unterbringung                                Unterstützungsbeitrag pro Tag und für        Auszahlungsmodalität                       Natural-/Sachleistungen    Medizinische Versorgung
          Leistung                                                               welche Leistungen                            (auch Dauer der Unterstützung, falls der   (welche Leistungen?)
                                                                                 (was muss mit dem Betrag bezahlt             Bedarf nach einer gewissen Zeit erneut
                                                                                 werden?)                                     glaubhaft gemacht werden muss)
Status

Anerkannte Flüchtlinge Kommunale Kollektivunterkünfte oder Wohnungen.            Gemäss kantonaler Sozialhilfeverordnung      In der Regel monatlich                     In der Regel               Gemäss KVG.
                                                                                 (SGS 850.11) Unterstützungsansatz                                                       Geldleistungen,            Notwendige Nichtpflichtleistungen nach Bedarf.
                                                                                 differiert je nach Haushaltsgrösse.                                                     Direktzahlungen möglich.   Zahnmedizin geregelt.

Vulnerable anerkannte       Kommunale Kollektivunterkünfte oder Wohnungen.       Gemäss kantonaler Sozialhilfeverordnung      In der Regel monatlich                     In der Regel               Gemäss KVG.
Flüchtlinge                 Wenn notwendig in den entsprechenden                 (SGS 850.11) Unterstützungsansatz                                                       Geldleistungen,            Notwendige Nichtpflichtleistungen nach Bedarf.
                            Einrichtungen.                                       differiert je nach Haushaltsgrösse.                                                     Direktzahlungen möglich.   Zahnmedizin geregelt.

Vorläufig                   Kommunale Kollektivunterkünfte oder Wohnungen.       Gemäss kantonaler Asylverordnung (SGS        In der Regel monatlich oder alle 14 Tage   In der Regel               Gemäss KVG.
Aufgenommene                                                                     850.19) Unterstützungsansatz differiert je                                              Geldleistungen,            Notwendige Nichtpflichtleistungen nach Bedarf.
                                                                                 nach Haushaltsgrösse.                                                                   Direktzahlungen möglich.   Zahnmedizin geregelt.
                                                                                                                                                                                                    Der Zugang zum Gesundheitssystem wird über die
                                                                                                                                                                                                    Betreuung geregelt (kontrollierter Zugang).

Vulnerable vorläufig        Kommunale Kollektivunterkünfte oder Wohnungen.       Gemäss kantonaler Asylverordnung (SGS        In der Regel monatlich oder alle 14 Tage   In der Regel               Gemäss KVG.
Aufgenommene                Wenn notwendig in den entsprechenden                 850.19) Unterstützungsansatz differiert je                                              Geldleistungen,            Notwendige Nichtpflichtleistungen nach Bedarf.
                            Einrichtungen.                                       nach Haushaltsgrösse.                                                                   Direktzahlungen möglich.   Zahnmedizin geregelt.
                                                                                                                                                                                                    Der Zugang zum Gesundheitssystem wird über die
                                                                                                                                                                                                    Betreuung geregelt (kontrollierter Zugang).

Asylsuchende                Kommunale Kollektivunterkünfte oder Wohnungen.       Gemäss kantonaler Asylverordnung (SGS        In der Regel alle 14 Tage                  In der Regel               Gemäss KVG.
                                                                                 850.19) Unterstützungsansatz differiert je                                              Geldleistungen,            Notwendige Nichtpflichtleistungen nach Bedarf.
                                                                                 nach Haushaltsgrösse.                                                                   Direktzahlungen möglich.   Zahnmedizin geregelt.
                                                                                                                                                                                                    Der Zugang zum Gesundheitssystem wird über die
                                                                                                                                                                                                    Betreuung geregelt (kontrollierter Zugang).

Vulnerable                  Kommunale Kollektivunterkünfte oder Wohnungen.       Gemäss kantonaler Asylverordnung (SGS        In der Regel alle 14 Tage                  In der Regel               Gemäss KVG.
Asylsuchende                Wenn notwendig in den entsprechenden                 850.19) Unterstützungsansatz differiert je                                              Geldleistungen,            Notwendige Nichtpflichtleistungen nach Bedarf.
                            Einrichtungen.                                       nach Haushaltsgrösse.                                                                   Direktzahlungen möglich.   Zahnmedizin geregelt.
                                                                                                                                                                                                    Der Zugang zum Gesundheitssystem wird über die
                                                                                                                                                                                                    Betreuung geregelt (kontrollierter Zugang).

Ausreisepflichtige          Personen bleiben weiterhin im bereits zugewiesenen   Fr. 8.-                                      Handbuch Asylhilfe empfiehlt, die       Im Ermessen der               Personen sind weiterhin regulär krankenversichert. Der
                            Wohnraum der jeweiligen Gemeinde (keine spezielle    Sie decken pauschal alle Aufwendungen ab,    Leistungen in From von Sachleistungen   Gemeinden möglich.            Zugang zum Gesundheitssystem wird über die Betreuung
(Bitte vermerken, falls     Unterbringungsform).                                 so insbesondere für Nahrung, Kleidung,       abzugeben oder eine tageweise                                         geregelt (kontrollierter Zugang). Zahnmedizin ist geregelt.
Personen mit NEE und                                                             persönliche Auslagen, Post, Telefon und      Auszahlung. Aus verwaltungsökonomischen
Personen mit einem                                                               Transportkosten.                             Gründen kann die Gemeinde auch für max.
negativen Asylentscheid                                                                                                       7 Tage auszahlen.
unterschiedlich behandelt
werden.)

Vulnerable                  Personen bleiben weiterhin im bereits zugewiesenen   Fr. 8.-                                      Handbuch Asylhilfe empfiehlt, die          Im Ermessen der            Personen sind weiterhin regulär krankenversichert. Der
Ausreisepflichtige          Wohnraum der jeweiligen Gemeinde (keine spezielle    Sie decken pauschal alle Aufwendungen ab,    Leistungen in From von Sachleistungen      Gemeinden möglich.         Zugang zum Gesundheitssystem wird über die Betreuung
                            Unterbringungsform).                                 so insbesondere für Nahrung, Kleidung,       abzugeben oder eine tageweise                                         geregelt (kontrollierter Zugang). Zahnmedizin ist geregelt.
                            Wenn notwendig in den entsprechenden                 persönliche Auslagen, Post, Telefon und      Auszahzlung. Aus
                            Einrichtungen.                                       Transportkosten.                             verwaltungsökonomischen Gründen kann
                                                                                                                              die Gemeinde auch für max. 7 Tage
                                                                                                                              auszahlen.
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