Ausbildung zum Abfallrechtlichen Geschäftsführer - "Verpackungsverordnung" Ing Angelika Büchler MSc - Trennsetterin

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Ausbildung zum Abfallrechtlichen Geschäftsführer - "Verpackungsverordnung" Ing Angelika Büchler MSc - Trennsetterin
Ausbildung zum
Abfallrechtlichen Geschäftsführer

        „Verpackungsverordnung“

            Ing Angelika Büchler MSc
    abfallrechtl GF Abfallverband Hollabrunn
      Angelika.buechler@gvhollabrunn.at

                                  Nach einer Vorlage von:
                                Dipl. Ing. Thomas Anderer
                               GF OÖ Landesabfallverband
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Produzentenverantwortung
• Zwingt Produzenten, Hersteller und Vertreiber (Teil-)
  Verantwortung für Produkte zu übernehmen bis zu deren
  Entsorgung
• Packstoffspezifische Erfassungs- und Verwertungsregeln
  sollen ökologischen Lenkungseffekt zur Abfallvermeidung
  bewirken

  Beispiele:     Verpack VO seit 1993
                 Batterie VO
                 Altfahrzeuge VO
                 Elektroaltgeräte VO

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Prinzip der VerpackVO
• Neben qualitativer Anforderungen (Stoffverbote) gilt
  Rücknahmepflicht für Hersteller, Importeure, Abpacker und
  Vertreiber von Verpackungen (Erfassungsquoten u. stoffliche
  Verwertungsquoten)

• … können / müssen (bei Haushaltsverpackungen) sich
  entpflichten durch Beteiligung an einem Sammler- und
  Verwertungssystem und Verwertung organisiert … zahlen
  dafür Lizenzbeitrag und müssen diese Kosten in
  Produktpreise einrechnen

 Ziel: Lenkungseffekt für Abfallvermeidung
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
• AWG- Novelle Verpackungen, BGBl.193 / 2013

• VerpackungsVO 2014, BGBl. 184 / 2014;
                 • Wirksam ab 1.1.2015
• VerpackungsabgrenzungsVO, BGBl. 10 / 2015

• AbgeltungsVO, BGBl. 275 / 2015
                  • Wirksam ab 1.1.2016
• Ermächtigung für SammelVO gem. § 36 AWG;

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Was gilt als Verpackung?
• Packmittel und Packhilfsmittel aus verschiedenen Packstoffen
  … zum Schutz, Lieferung, Darbietung, …von Waren; Beispiele
  im Anhang 2 der VerpackVO.

• Technische Unterscheidung nach Einsatz und Zweck:
• Verkaufsverpackung: Verpackung für Letztverbrauch, Flaschen,
  Tuben, Becher, Blister
• Umverpackung: zusätzlich angebrachte Verpackungen wie
  Kombipacks
• Transportverpackung: wie Schrumpffolien für Trays, Paletten,
• Serviceverpackung: wie Tragetaschen, Einwickelpapier, Papiertüte,
  Eisbecher
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Ausnahmebestimmung für bestimmte
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§ 7.
Hersteller, Importeure, Abpacker, Vertreiber und Versandhändler gemäß
§ 13g Abs. 1 AWG 2002 von Verpackungen, die mit gefährlichen Abfällen
im Sinne des AWG 2002 oder mit Anhaftungen in einer Weise verunreinigt
sind, dass sie die Wiederverwendung oder Verwertung verhindern oder
unverhältnismäßig erschweren, unterliegen hinsichtlich dieser
Verpackungen nicht dem § 8 dem § 10 Abs. 2, 5 und 7 und dem § 11.

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Abgrenzung HH und
                    Gewerbeverpackungen
„Rechtliche“ Unterscheidung nach Größe und Anfallsort:
Haushaltsverpackung (§13g AWG 2002)
        < = 1,5 m2 Fläche
        bis einschließlich 5 Liter
        bei EPS bis 0,15 kg je Verkaufseinheit
und
• üblicherweise in Haushalten od. vergleichbaren Anfallstellen
  (Gaststätten, Krankenhäuser, Büros, Kinos und Theater, ..)
• zusätzlich alle Serviceverpackungen
• Tragetaschen und Knotenbeutel

Gewerbeverpackung
alle Nichthaushaltsverpackungen, Transportverpackungen, Umreifungs-
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und Klebebänder,…
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Wert der Verpackungen?

Qualitative Relevanz:
Verpackungen enthalten
a) wertvolle Rohstoffe (Glas, Metalle, Papier, Kunststoffe) in
   konzentrierter Form
b) und/oder hohe Energieinhalte

Logistische Relevanz:
z.B. LVP nur 25-30 kg / m3 loses Sammelgewicht; Volumens
relevante Kosten für Sammlung und Entsorgung! Rd. 1:4, 1:5 zu
Restabfall!

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Entpflichtungsmöglichkeit
Durch Teilnahme an einem gem. § 29 AWG genehmigten
Sammelsystem;

das System übernimmt dabei:

• Erfüllung der Erfassungs- und stofflichen Verwertungsquote
• Die Letztverbraucherinformation betreffend Rückgabe &
  Verwertung (ÖA)

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Sammler und Verwertungssystem

• ARA AG
• AGR (Glas)
•   Bonus Holsystem Gesellschaft mbH & Co KG
•   Reclay Systems GmbH
•   Interseroh Austria GmbH
•   ERP Austria

• Marktöffnung im HH seit 1.1.2015

                                     ersichtlich auf www.edm.gv.at

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Verpackungskoordinierungstelle

• Alleingesellschafterin 100% Umweltbundesamt GmbH (diese steht
  zu 100% im Eigentum der Republik Österreich, vertreten durch das
  BMNT)
• Aufsichtsrat (5 Mitglieder), sozialpartnerschaftlich besetzter Beirat
• 8 Beschäftigte
• Tätigkeiten der VKS vorwiegend im Bereich der Koordination und
  Abwicklung von Drittvergaben durch die VKS

                                 Selbstbild
         Die VKS ist ein neutraler Dienstleister für alle Sammel- und
               Verwertungssysteme (SVS), der auch für faire
                  Wettbewerbsbedingungen zu sorgen hat.

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Produzentenverantwortung
Umsetzung durch die Sammel- und Verwertungssysteme f Verpackungen

                                         Quelle: www.vks-gmbh.at
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Verpackungsaufkommen Österreich

                    Quelle: BAWP Statusbericht 2021

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Recyclingquoten

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Verlosung der Sammelregionen

• SVS werden entsprechend seinem Marktanteil Sammelregionen (=
  politische Bezirke) zugelost
• Verlosung findet alle 5 Jahre statt
    – das erste Mal 2016
    – das letzte Mal 2021
• Veröffentlichung auf Website
  des BMK

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Eintrittsrecht der Kommunen
Gemeinden oder Gemeindeverbände können binnen vier Wochen
nach der Verlosung für die Sammelkategorien LVP, Metall oder Glas die
Übernahme oder Benutzung bestehenden Infrastruktur (Behälter,
Fahrzeuge, Personal und Dienstleistungsaufträge an Dritte) zur
Sammlung von Haushaltsverpackungen gegenüber dem zugelosten
Sammel- und Verwertungssystem unwiderruflich für diese
Verlosungsperiode verlangen.

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Ausschreibung, ab 1.1.2023 gültig

 Ausschreibungsführer schreibt aus (16.8.2021)
 • Ausschreibung umfasst Vorgaben (Select Regional 1.1.2021)
 a) die Festlegung der Sammelfraktion
 b) Hol- oder Bringsammlung
 c) Hub- oder Schüttsystem
 d) Art der Sammelhilfen
 e) Anzahl der Sammelhilfen
 f) Übernahmekapazität (in Liter je EW und Jahr)
 g) Abholfrequenz
 h) Standplatzdichte bei Bringsystemen (EW/Haushalte je
    Behälterstandplatz)
Metall und LVP sind getrennt auszuschreiben, außer es ist im Select
Regional eine gemeinsame Sammlung vorgesehen.
Ausschreibungsführer wählt Sammelpartner nach dem
Bestbieterprinzip unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien und
ökologischen Kriterien
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Mengenrelevanz der Verpackungen

Erfassungsmenge ARA AG = rd. 2 % der Gesamtabfälle
Österreichs!

Aktuelle Zahlen: https://www.ara.at/presse/sammlung-verwertung-in-
zahlen (Stand 27.9.2021)

63 % der Kunststoffabfälle in Europa sind Verpackungen!
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Quotenvorgaben je Packstoff auf Bundesebene

• Gesamtverwertungsquoten Ö bezogen auf Inverkehrssetzung
  (§5 VVO)

• Erfassungsquoten für getrennte Sammlung bezogen auf
  Teilnahmemassen an Sammel- u. Verwertungssystemen
    (§ 9 (4) VVO)

• Stoffliche Recyclingquoten der getrennten Sammelmassen
  (§ 9 (5) VVO)

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Neue Quotenvorgaben durch AbgeltungsVO

• Gesamterfassungsquoten (inkl. Miterfassung mit Restabfall)
  auf Bundesebene

• Basisquoten für mindestens zu getrennt zu erfassende VP je
  Packstoff unterschieden nach 3 regionalen
  Siedlungsstrukturen

• Rechnerisch ermittelbare Abgeltungsquote für im Restabfall
  verbliebene Verpackungen

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Gewerbliche Anfallstellen
• Gewerbebetriebe, bei welchen Verpackungsabfälle anfallen
   – Registrierung als gewerbliche Anfallstelle im Anfallstellenregister der
     VKS
   – Bekanntgabe des Anteils an lizenzierten Verpackungen in der jeweiligen
     Abfallfraktion
   – GSVS übernehmen die Kosten ab einer regionalen Übergabestelle
• Großanfallstellen, Eigenimporteure
   – gilt nur für gewerbliche Verpackungen
   – Stellen die innerbetriebliche Erfassung, Wiederverwendung bzw.
     Verwertung selbst sicher
   – Müssen dem BMK entsprechende Meldungen darüber erstatten
   – Auch Lieferanten an Großanfallstellen haben eine Meldepflicht

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Sammlung von gewerblichen Verpackungen
• Betriebe mit haushaltsähnlichem Abfallaufkommen
  (< 2.640 Liter pro Jahr)
   – Entsorgung wie bei Privathaushalten

• Kleingewerbe (< 14.300 Liter pro Jahr)
   – Entsorgung durch den „Regionalen Entsorgungspartner“ der SVS
   – Anschaffungskosten des Sammelbehälters/Behältermieten sind selbst
     zu tragen

• Gewerbe und Industrie (>14.300 Liter pro Jahr)
   – Registrierung im Anfallstellenregister
        • Selbstanlieferung bei einer regionalen Übergabestelle
        • Abholung durch einen Entsorger
   – Transportkosten, Kosten für Sammelbehälter/Behältermieten sind selbst
      zu tragen
   https://www.vks-gmbh.at/anfallstellen-register/verpackungsentsorgung-fuer-
   betriebe/gewerbe-und-industrie.html                             25
Ablauf der Registrierung im
Anfallstellenregister der VKS

     Abfallwirtschaftlicher Grundkurs
           DI Thomas Anderer            26
Kunststoffeinsatz in Europa

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28
29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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