AUSSTELLERUNTERLAGEN- 26. SEPTEMBER 2021 EUROPAHALLE CASTROP-RAUXEL - MAPLO-EVENTS MATTHIAS PLOCH PRÄSENTIERT: EUROPAPLATZ 6 - 10 ; 44575 ...

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AUSSTELLERUNTERLAGEN- 26. SEPTEMBER 2021 EUROPAHALLE CASTROP-RAUXEL - MAPLO-EVENTS MATTHIAS PLOCH PRÄSENTIERT: EUROPAPLATZ 6 - 10 ; 44575 ...
Ausstellerunterlagen

        MaPlo-Events Matthias Ploch
                 präsentiert:

 25. – 26. September 2021
Europahalle Castrop-Rauxel
  Europaplatz 6 – 10 ; 44575 Castrop-Rauxel
AUSSTELLERUNTERLAGEN- 26. SEPTEMBER 2021 EUROPAHALLE CASTROP-RAUXEL - MAPLO-EVENTS MATTHIAS PLOCH PRÄSENTIERT: EUROPAPLATZ 6 - 10 ; 44575 ...
Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
   Inhaltsverzeichnis                    25. – 26.September 2021
                                     Europahalle Castrop-Rauxel

Messethemen                                                         Seite 3

Messedaten                                                          Seite 4

Standplan                                                           Seite 5

Anmeldeformular*                                                    Seite 6

Vortragsdaten                                                       Seite 8

Besondere Vereinbarung COVID-19                                     Seite 9

Werbemöglichkeiten                                                 Seite 10

Werbe-Buchung                                                      Seite 12

Allgemeine Geschäftsbedingungen GWWT                               Seite 13

Bestimmungen für Messen und Ausstellung Forum-Castrop-Rauxel       Seite 14

    *Nutzen Sie auch gerne unser Anmeldeformular im Internet unter:

 https://gwwt.de/buchung-castrop-rauxel-2021/

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AUSSTELLERUNTERLAGEN- 26. SEPTEMBER 2021 EUROPAHALLE CASTROP-RAUXEL - MAPLO-EVENTS MATTHIAS PLOCH PRÄSENTIERT: EUROPAPLATZ 6 - 10 ; 44575 ...
Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
   Messe-Themen                                25. – 26.September 2021
                                           Europahalle Castrop-Rauxel

      Gesundheit
             Ärztinnen / Ärzte
             Heilpraktikerinnen / Heilpraktiker
             Krankenkassen
             Pflegedienste / mobile Pflege
             Zähne
             Diabetes
             Neurodermitis
             Sanitätshäuser
             Ernährung
             Reha-Sport
             Barrierefreie Bäder
             Hospiz / Palliativdienste

      Wellness
             Saunen
             Schwimmbäder
             Salzgrotten
             Wellness-Hotels
             Schönheit
             Kosmetik

      Wohlfühlen
             Massagen
             Klangschalen
             Düfte
             Kartenleger
             Handleser
             Meditation
             Yoga
             Fitnessgeräte

Bei den Messethemen ist nicht garantiert, dass aus jedem Bereich ein Repräsentant teilnimmt.

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Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
   Messedaten                                   25. – 26.September 2021
                                            Europahalle Castrop-Rauxel

Veranstaltungsort                                     Inklusiv-Leistungen
                                                             Veröffentlichung der
                                                              Ausstellerdaten, des
                                                              Produktangebotes, Bild & Link zur
                                                              Homepage/eMail im
FORUM CASTROP-RAUXEL                                          Ausstellerverzeichnis in
                                                              alphabetischer Reihenfolge auf
Betriebsgesellschaft mbH                                      ‚gwwt.de‘
Europaplatz 6-10                                             1 Aussteller-Händlerkarten je 2m²
                                                              Standfläche zum freien Eintritt an
44575 Castrop-Rauxel                                          allen Tagen für Sie und Ihre
                                                              MitarbeiterInnen
                                                             5x freien Eintritt für Ihre Kunden
Aufbauzeiten
                                                              aus der Region (namentlich
Freitag, 24.09.2021, 9 – 16:30 Uhr                            vermerkt auf der Gästeliste
                                                              GWWT)
Samstag, 25.09.2021, 8 – 10:30 Uhr
                                                             Veröffentlichung der
                                                              Ausstellerdaten in dem
Öffnungszeiten für Besucher                                   Messekatalog / der
                                                              Messebroschüre
Samstag, 25.09.2021, 11 – 18 Uhr                             Vorzugspreise für die
Sonntag, 26.09.2021, 11 – 18 Uhr                              Anzeigenbuchung auf Plakaten, im
                                                              Vorflyer und ‚Messekatalog/-
                                                              broschüre‘
Abbauzeiten
Sonntag, 26.09.2021, 18 – 22 Uhr                      Standausstattung
                                                      Die von Ihnen gebuchte Messefläche hat
                                                      weder Rück- noch Seitenwände, noch
Ansprechpartner / Veranstalter                        Teppichboden. Es darf nur schwer
                                                      entflammbares Standmaterial aufgebaut
                                                      werden (B1-klassifiziert)! Für Fragen und
                                                      Auskünfte steht Ihnen Ihr Ansprechpartner
                                                      zur Verfügung! Dieser wird sich rechtzeitig
                                                      vor der Messe mit Ihnen in Verbindung
MaPlo-Events Matthias Ploch                           setzen.
Saarstr. 30
                                                      Ausstellerparkplatz
44627 Herne
                                                      In fußläufiger Entfernung steht Ausstellern
Tel: +49 (0) 1 78 – 14 26 6 36
                                                      ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung.
Fax: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7
                                                      Parkplätze direkt vor der
eMail: info@maplo-events.de
                                                      Veranstaltungshalle sind kostenpflichtig.
Homepage: www.maplo-events.de

                                                      Strompreise
Standpreise
                                                      Ein Stromanschluss bis 1.000 Watt ist im
Ab 59,- Euro/m²
                                                      Standpreis inklusive. Höherer Verbrauch
                                                      ist nach Absprache gegen Aufpreis
                                                      möglich.

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Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
   Standplan                              25. – 26.September 2021
                                      Europahalle Castrop-Rauxel

Belegte bzw. noch freie Stände können Sie auf unserer Homepage unter www.gwwt.de
ersehen.

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Anmeldeformular                    Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
                                                    25. – 26.September 2021
Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7          Europahalle Castrop-Rauxel
per eMail an: info@gwwt.de

Ausstellerangaben:
                                                            Rechnungsadresse (Falls abweichend):
Firmenname

Vorname(n) Name

Strasse HsNr                                                Wunsch-Standnummer: (Bitte Reihenfolge
                                                            angeben)
PLZ Ort                                                     1. _________ 2. _________ 3. _________

Telefonnummer                                               Was wird ausgestellt:
eMail-Adresse

Unteraussteller:

Firmenname

Strasse HsNr

PLZ Ort

    Lfd.                                                                          Einzel-      Gesamt-
                               Bezeichnung                             Anzahl
    Nr.                                                                            Preis        Preis
            1   Messestand*
          1.1   4 m²                                                               236,00 €
          1.2   6 m²                                                               354,00 €
          1.3   8 m²                                                               472,00 €
          1.4   9 m²                                                               531,00 €
          1.5   Sondergröße                                                      65,00 €/m²
            2   Besonderheiten
          2.1   Empore –wenn belegt (nicht für 9m²)                               8,- € / m²
          2.2   Reihenendstand –nur 8m² & 9m²                                     5,- € / m²
          2.3   Eckstand –nicht 9m²                                               4,- € / m²
          2.4   Wandplatz –nicht 9m²                                              3,- € / m²
            3   weiße Messewand je lfm.                                            35,00 €
            4   Tisch / Tische (Maße zirka 130 x 65 cm)                              5,00 €
            5   Stuhl / Stühle 2 Stück                                               5,00 €
            6   Vortrag (45 min) –wenn verfügbar                                   10,00 €
                Zwischen-Summe
                abzgl. möglicher Rabatt**
                Summe
                MwSt.                                                                 19 %
                Gesamt

* in dem Grundpreis ist ein Stromanschluss bis 1.000 Watt inklusive. Höherer Verbrauch nach
Absprache möglich. Mindestgröße 4m²
** mögliche Rabatte: (Bitte ankreuzen)
 Schnellbucherrabatt bei Buchung bis zum 17.07.2021                                                 15 %
 Mailing 50 Jahre erhalten
Die Rabattierungen der eMail in Höhe von bis zu 50% sichere ich mir hier auch.

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Anmeldeformular                      Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
                                                    25. – 26.September 2021
Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7          Europahalle Castrop-Rauxel
per eMail an: info@gwwt.de

Inklusivleistungen bei Buchung:
    -   Veröffentlichung der Ausstellerdaten, des Produktangebotes, Bild & Link zur
        Homepage/eMail im Ausstellerverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge auf ‚gwwt.de‘
    -   1 Aussteller-Händlerkarten je 2m² Standfläche zum freien Eintritt an allen Tagen für
        Sie und Ihre MitarbeiterInnen
    -   15 Rabattgutscheine für einen rabattierten Messeeintritt (6,-€ anstatt 8,-€ an der
        Tageskasse) für Ihre Kunden aus der Region an der Kasse hinterlegt oder persönlich
        übergeben. – bei gewünschtem Versand gehen die Versandkosten zu Lasten des
        Empfängers.
    -   Veröffentlichung der Ausstellerdaten in dem Messekatalog
    -   Vorzugspreise für die Anzeigenbuchung auf Plakaten, im Vorflyer und Messekatalog

Angebot gültig solange Messestände verfügbar sind.

Der Aufbau ist jeweils auch am Freitag vor der Messe in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
und Messe-Samstag ab 8:00 Uhr möglich. Der Aufbau muss spätestens 30 Minuten vor
Messebeginn beendet sein.
Der Abbau erfolgt am Messe-Sonntag direkt nach der Messe von 18 Uhr bis 22 Uhr.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage am
Samstag, 25.09. & Sonntag, 26.09.2021 in Castrop-Rauxel an:

____________________________                                      ____________________________
Ort, Datum                                                        Unterschrift / Stempel

                                                     7
Vortragsdaten                       Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
                                                     25. – 26.September 2021
Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7           Europahalle Castrop-Rauxel
per eMail an: info@gwwt.de

Technische Ausstattung im Vortragsraum:
Ein Laptop, Beamer und Leinwand werden gestellt! Bringen Sie Ihren Vortrag auf einem
Stick mit. *Wenn Sie ein Apple-Gerät anschließen möchten, bringen Sie bitte einen
entsprechenden Adapter mit der auf unseren HDMI-Anschluss passt.

Vortragstitel/Aktion*

Referent/in*

Angemeldete Firma/Institut

Firmenname

Vorname(n) Name

Strasse HsNr

PLZ Ort

Telefonnummer

eMail-Adresse

Wunsch-Vortragszeit:
(in Klammern bitte die Priorität angeben! Bitte 3 Zeiten wählen!) – Die Wunschzeiten werden
berücksichtigt, allerdings gewährt der Veranstalter keine Garantie für die Einhaltung und
behält sich das Recht vor, die Zeiten entsprechend der Planung zu verschieben/ändern!

 Samstag, 25.09.2021
 11:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)             12:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)          13:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)
 14:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)             15:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)          16:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)

 Sonntag, 26.09.2021
 11:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)             12:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)          13:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)
 14:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)             15:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)          16:30 Uhr ( 1 -  2 -  3)

Dauer des Vortrags (max. 45 Minuten). Halten Sie sich bitte an die Zeit, da in den Pausen
für den nachfolgenden Referenten umgerüstet werden muss!

____________________________                                       ____________________________
Ort, Datum                                                          Unterschrift / Stempel

                                                      8
Besondere Vereinba-                   Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
   rung COVID-19                                    25. – 26.September 2021
                                                Europahalle Castrop-Rauxel
Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7
per eMail an: info@gwwt.de

Besondere Vereinbarung COVID-19-Pandemie:
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass eine Verlängerung der aktuell bestehenden
behördlichen Veranstaltungsverbote maßgeblich davon abhängen wird, wie sich die COVID-
19-Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten entwickelt. Dies vorausgeschickt,
vereinbaren die Vertragsparteien das Folgende:
      1. Sollte die Veranstaltung infolge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsverordnung
             oder infolge einer behördlichen Anordnung, die den Zeitraum des geplanten
             Veranstaltungstermins einschließt, nicht durchgeführt werden können, sind beide
             Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
      2. Die Vertragsparteien sind unabhängig vom Vorliegen eines Verbots nach Ziffer 1
             berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn innerhalb eines Zeitraumes von weniger
             als 2 Wochen vor der Veranstaltung eine offizielle Empfehlung des Landes (NRW)
             oder des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes vorliegt, auf die Durchführung von
             Veranstaltungen –in der geplanten Größe– weiterhin zu verzichten.
      3. Im Fall des Rücktritts nach Ziffer 1 oder 2 sind bereits geleistete Zahlungen
             vollständig zurückzugewähren. Entstandene Aufwendungen werden nicht erstattet,
             jeder Vertragspartner trägt seine Kosten selbst. Auf die Geltendmachung von
             Schadensersatz infolge des Ausfalls der Veranstaltung verzichten die
             Vertragsparteien unwiderruflich mit Abschluss der vertraglichen Vereinbarung.
      4. Findet die Veranstaltung statt, sorgen die Vertragsparteien dafür, dass die zur
             Durchführung der Veranstaltung vorgeschriebenen Sicherheits- und
             Hygienemaßnahmen vollständig umgesetzt werden.

Firmenname

Vorname(n) Name

Telefonnummer

eMail-Adresse

Unteraussteller (Bitte ankreuzen, falls zutreffend)

____________________________                                      ____________________________
Ort, Datum                                                        Unterschrift / Stempel

                    Dieses Formular ist auch von Unterausstellern auszufüllen
                              und unterschrieben zurückzusenden.

                                                       9
Werbemöglichkeiten                   Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
                                                    25. – 26.September 2021
Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7          Europahalle Castrop-Rauxel
per eMail an: info@gwwt.de
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwert-/Umsatz-Steuer.
1 Bauzaun
                                     Hier steht Ihnen ein ganz, besonderes Format für Ihren
                                     Werbeauftritt im Eingangsbereich zur Verfügung. Die Preise
                                     verstehen sich inkl. Druck. Nach der Veranstaltung geht die für
                                     Sie erstellte Plane in Ihr Eigentum über.

 Maße                       Nicht-Aussteller          Aussteller
 340 x 173 cm               599,- Euro                450,- Euro

2 Großplakat
                                     Hier haben Sie die Möglichkeit auf unseren Großplakaten mit
                                     zu werben und somit dem aufmerksamen Betrachter durch
                                     wiederholten Wiedererkennungswert im Gedächtnis zu
                                     bleiben. Zur Verfügung stehen 7 Fläche in der Größe von zirka
                                     50x50cm.

 Maße                       Nicht-Aussteller          Aussteller
 50 x 50 cm                 99,- Euro                 59,- Euro

3 Roll-Up
           Es stehen Ihnen 2 Formate als Werbefläche bei den Roll-UPs zur Verfügung. Die
           Roll-UPs und damit Ihr Werbeauftritt stehen im Eingangsbereich der Veranstaltung
           und somit im ersten Fokus des Besuchers. Je nach Location steht Ihnen eine
           unterschiedliche Anzahl an Plätzen zur Verfügung, allerdings gilt immer: Streng
           limitiert! Und das Beste: Nach der Veranstaltung geht das für Sie erstellte Roll-UP
           in Ihr Eigentum über.

 Maße                       Nicht-Aussteller          Aussteller
 89 x 200 cm                169,- Euro                99,- Euro
 100 x 200 cm               199,- Euro                119,- Euro

4 Plakate DIN A1
                     Auf unseren DIN A1-Plakaten werben Sie direkt an der Straße. Die Plakate
                     werden auf eine HDF-Platte geklebt und direkt an Straßenlaternen rund um
                     den Veranstaltungsort angebracht.

                     Preis je 100 Stück
                      Maße                      Nicht-Aussteller         Aussteller
                      98 x 98 mm                149,- Euro               69,- Euro

                                                    10
Werbemöglichkeiten                   Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
                                                    25. – 26.September 2021
Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7          Europahalle Castrop-Rauxel
per eMail an: info@gwwt.de

5 Vorflyer
               Hier ist Ihre Werbung in ‚allen Händen‘. Unsere Vorflyer werden im Vorfeld der
               Veranstaltung in den Geschäften der Fußgängerzone ausgelegt und können so
               von den Interessierten mitgekommen werden.
               Ihre Anzeige ist auf der Rückseite der Flyer im unteren Bereich positioniert.
               Auflage 10.000 Stück.
                 Maße                      Nicht-Aussteller          Aussteller
                 25 x 25 mm                149,- Euro                69,- Euro

6 Messemagazin
 1/3 Seite                                       ½ Seite                            1/1 Seite

Das Messemagazin wird kostenlos an der Kasse den Besuchern ausgehändigt. Im Magazin
sind u.a. die Vorträge aufgeführt, sodass die BesucherInnen ins Magazin –meistens mehrfach-
schauen.
Die Auflage beträgt 1.000 Stück (2020)
 Maße                       Nicht-Aussteller          Aussteller
 65 x 95 mm                 79,- Euro                 39,- Euro
 100 x 95 mm                119,- Euro                59,- Euro
 200 x 95 mm                139,- Euro                79,- Euro

7 Flyerauslage auf der Veranstaltung
Ihre Flyer auf unserem Flyertisch auf der Veranstaltung. Die Inhalte der Flyer sind im Vorfeld
der Veranstaltung anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung der Veranstaltungsleitung.
Auslageverbot für andere Messeveranstaltungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Esoterik
und Spiritualität.
 Maße                   Nicht-Aussteller         Aussteller
 100 Stück                   50,- Euro                   inklusive
 200 Stück                   80,- Euro                   inklusive
 300 Stück                   99,- Euro                   inklusive

8 Internet
In Planung bei Interesse kontaktieren wir Sie sehr gerne.
Zur Verfügung werden folgende Möglichkeiten stehen:
    - Banner auf den einzelnen Seiten
    - Eintrag in ein Verzeichnis für interessierte Besucher der Seite zur Kontaktaufnahme/
       Information auch ausserhalb der Veranstaltungszeiten.

                                                    11
Werbe-Buchung                           Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
                                                         25. – 26.September 2021
Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7               Europahalle Castrop-Rauxel
per eMail an: info@gwwt.de
Ich bestelle verbindlich folgende Werbeoption(en): (Bitte ankreuzen und Anzahl eintragen)
 Bauzaun
 Maße     Nicht-               Aussteller    Anzahl             Messemagazin
 [cm]     Aussteller                                           Die Auflage beträgt 1.000 Stück (2020)
 340x173 599,- €               450,- €       _______            Maße      Nicht-       Aussteller   Anzahl
                                                                [mm]      Aussteller
 Großplakat                                                    65x95     79,- €       39,- €      _______
 Maße Nicht-                   Aussteller    Anzahl             100x95 119,- €         59,- €      _______
 [cm]    Aussteller                                             200x95 139,- €         79,- €      _______
 50 x 50 99,- €                59,- €        _______
                                                                Flyerauslage auf der Veranstaltung Nur
 Roll-Up                                                      Nicht-Aussteller
 Maße             Nicht-        Aussteller    Anzahl            Maße         Nicht-Aussteller       Anzahl
 [cm]             Aussteller                                    100 St             50,- Euro        _______
 89x200           169,- €       99,- €       _______
 100x200          199,- €       119,- €      _______            200 St             80,- Euro        _______
                                                                300 St             99,- Euro        _______
 Plakate DIN A1
Preis je 100 Stück
                                                                Internet
 Maße      Nicht-              Aussteller    Anzahl
                                                               Ich interessiere mich für eine Werbung, bitte
 [mm]      Aussteller
                                                               kontaktieren Sie mich zum Thema:
 98x98 149,- €                 69,- €        _______
                                                                Banner-Werbung
                                                                Eintrag ins Verzeichnis
 Vorflyer
Auflage 10.000 Stück.
 Maße      Nicht-     Aussteller             Anzahl
 [mm]      Aussteller
 25x25 149,- €        69,- €                 _______

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. von z.Zt. 19%.

Auftraggeber:

Firmenname

Vorname(n) Name

Strasse HsNr

PLZ Ort

Telefonnummer

eMail-Adresse

____________________________                                             ____________________________
Ort, Datum                                                               Unterschrift / Stempel

                                                         12
GWWT – Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage
                                            Teilnahme- & Messebedingungen
1.   Anmeldung und Zulassung                                                6.   Standgestaltung / -ausstattung
     Die Anmeldung zur Veranstaltung hat nur schriftlich per Mail, Post          Für die Standgestaltung und –ausstattung ist der Aussteller selbst
     oder Fax zu erfolgen und ist für jeden Aussteller rechtsverbindlich.        verantwortlich. Die bei der Ausstattung sowie Dekoration
     Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlich, polizeilich und           verwendeten      Materialien     und   Stoffe    müssen      nach
     sicherheitsrechtlich geltenden Vorschriften sowie die Haus-                 feuerpolizeilichen Bestimmungen schwer entflammbar sein.
     ordnung einzuhalten. Dies gilt auch für von ihm beauftragte                 Offenes Feuer ist in jeglicher Form verboten! Am Aufbautag steht
     Personen.                                                                   ein Hallenelektriker für technische Installationen (z.B.
     Die Entscheidung über die Zulassung geht dem Aussteller mit                 Stromanschluss am Standplatz) seitens des Veranstalters bereit.
     Rechnungsstellung schriftlich per Mail, Post oder Fax zu. Ein               Es dürfen nur die in der Anmeldung angegebenen und
     Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht und obliegt in der               genehmigten Waren bzw. Dienstleistungen am Stand ausgestellt
     Entscheidung dem Veranstalter. Bis zum Erhalt der Mitteilung                und angeboten werden.
     über die Zulassung ist die Anmeldung für den Aussteller bindend        7.   Haftung und Versicherung
     und kann nur unter Berücksichtigung der Zahlung einer                       Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und
     Stornogebühr widerrufen werden. Das Ausstellungs-/Waren-                    Folgeschäden aller Art, die Personen oder Gegenstände auf dem
     /Produkt-Angebot in der Anmeldung ist für den Aussteller                    Ausstellungsgelände erleiden oder auch verursachen. Der
     während der Veranstaltung bindend und bedarf bei eventueller                Aussteller haftet für alle durch ihn oder seine/n Vertreter wie auch
     Änderung der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.                   Angestellte     und       Beauftragte    ebenso      durch     seine
2.   Standvergabe                                                                Ausstellungsgegenstände und –einrichtungen verursachte
     Die Standvergabe obliegt einzig dem Veranstalter. Die Vergabe               Schäden an Personen oder Sachen. Der Aussteller ist verpflichtet
     der Stände erfolgt unter Berücksichtigung der gewünschten                   eine entsprechende Versicherung bei einem in Deutschland
     Standnummern. Die Länge und Breite können aufgrund baulicher                zugelassenen Versicherer abzuschließen.
     oder sicherheitsrechtlicher Gegebenheit leicht variieren.                   Der Veranstalter haftet ebenso nicht für Diebstahl oder
     Eine Untervermietung oder Überlassung an Andere ist nur mit                 Beschädigungen der Ausstellungsgüter durch Dritte wie auch
     schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.                       Besucher. Des Weiteren ist in der Standmiete keinerlei
3.   Zahlungsbedingungen                                                         Versicherung für den Messestand und dort eingebrachte Güter
     Nach Eingang der Zulassungsbestätigung in Form der                          enthalten.
     Rechnungsstellung sind 50% der Gesamtsumme binnen 2                         Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder
     Wochen fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 10 Wochen vor               Probleme, die sich aus dem Standort des Messestandes ergeben.
     Messebeginn fällig. Sollte der Aussteller ein so genanntes                  Auch für entgangene Gewinne durch nicht den Vorgaben
     Frühbucherangebot nutzen, ist die Restsumme bis spätestens zu               entsprechenden Besucherzahlen können keine Ansprüche oder
     dem in der Anmeldung genannten Termin fällig. Bei Anmeldungen               Minderungen der Standmiete geltend gemacht werden.
     innerhalb 10 Wochen vor Messebeginn ist die Rechnungssumme                  Weiterhin ist der Aussteller für alle zoll-, steuer- und
     mit Rechnungsstellung sofort in voller Höhe fällig. Die vollständige        gewerberechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
     vorherige Bezahlung der Rechnungssumme ist Bedingung für den           8.   Bewachung und Reinigung
     Bezug der Ausstellungsfläche. Sollte ein Aussteller –nach                   Der Veranstalter sorgt für eine allgemeine Bewachung – ohne
     vorheriger Absprache mit und Genehmigung durch den                          Haftung für Verluste oder Beschädigungen – und Reinigung des
     Veranstalter– den Restbetrag erst am Aufbautag vor Ort in bar               gesamten Objektes, jedoch nicht für den Einzelstand. Die
     zahlen, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € zzgl. der am            Bewachung, Beaufsichtigung sowie Reinigung des Messestandes
     Veranstaltungstag gültigen MwSt. erhoben.                                   und Ausstellungsplatzes obliegt dem Aussteller selbst. Dies gilt
     Die Rechnungssumme ist ohne jeglichen Abzug und spesenfrei                  für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung inklusive der Auf-
     unter Anwendung des Verwendungszwecks auf die in der                        und Abbauzeiten.
     Rechnung angegebene Bankverbindung zu zahlen.                          9.   Höhere Gewalt und Änderungen
     Für    vom     Aussteller    gewünschte      Änderungen        nach         Der Veranstalter kann die Öffnungszeiten ändern oder die
     Rechnungsstellung, die eine Änderung oder Modifizierung der                 Veranstaltung verlegen, falls zwingende Gründe dazu vorliegen.
     Rechnung erforderlich machen, wird eine Bearbeitungsgebühr in               Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung aus
     Höhe von 35,- € zzgl. MwSt. erhoben.                                        triftigem Grund abzusagen. Der Aussteller ist berechtigt für den
     Pro Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,- € inkl.                   Fall der Verlegung und sich daraus ergebender Überschneidung
     MwSt. in Rechnung gestellt.                                                 mit anderen seinerseits eingegangenen Verpflichtungen, die per
4.   Rücktritt / Nichtteilnahme                                                  Nachweis erbracht werden, eine Entlassung aus dem Vertrag und
     Ein Rücktritt – Zurückziehen der Anmeldung wie auch Löschung                somit umgehende Rückerstattung der Miete zu beanspruchen.
     des Vertrages – hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der                  Bei einer durch den Veranstalter zu vertretenen Absage erfolgt
     schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.                                 ebenfalls die umgehende Rückerstattung der Miete.
     Ungeachtet        einer     eventuellen     Neuvergabe      des             Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher
     Ausstellungsplatzes werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:              Anordnung oder einem anderen zwingenden Grund unterbrochen
           nach Anmeldung und vor Zugang der Zulas-                             oder vorzeitig beendet, der Verkauf eingeschränkt oder eingestellt
            sungsbestätigung 25% der Rechnungssumme mindestens                   werden, erfolgt keine Minderung oder Rückerstattung der
            jedoch 100,- € zzgl. MwSt.                                           Standmiete.
           nach Zugang der Zulassungsbestätigung und bis 10                10. Hausrecht
            Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Rech-                       Der Veranstalter und die Hallenleitung haben das Hausrecht. Sie
            nungssumme                                                          können eine Hausordnung erlassen. Ihren Anweisung im Bezug
           innerhalb von 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100%               auf die Veranstaltung ist Folge zu leisten. Eine Übernachtung auf
            der Rechnungssumme                                                  dem Veranstaltungsgelände ist untersagt.
     Dem Aussteller steht es frei in Absprache mit dem Veranstalter
                                                                            11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
     einen Ersatzmieter zu stellen. In diesem Falle wird eine
                                                                                Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Herne. Es
     Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € zzgl. MwSt. in Rechnung
                                                                                gilt deutsches Recht.
     gestellt.
                                                                            12. Veranstalter
5.   Auf-/Abbau der Stände
                                                                                Matthias Ploch, Saarstr. 30, D – 44627 Herne, Telefon: +49 (0) 23
     Der Messestand ist spätestens 1 Stunde vor Messebeginn durch
                                                                                23 – 99 39 43 8, Mobil: +49 (0) 17 8 -14 26 63 6, Fax: +49 (0) 23
     den Aussteller zu beziehen und bis maximal 30 Minuten vor
                                                                                23 – 20 54 99 7, eMail: info@gwwt.de, www.gwwt.de
     Besuchereinlass fertig gestellt zu sein.
     Der Aussteller verpflichtet sich während der gesamten Messezeit        13. Salvatorische Klausel
     für einen betreuten Stand zu sorgen – Ausnahmen bestehen für               Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- & Messebedingungen
     Einzelpersonen-Aussteller während ihres Vortrages.                         unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
     Der Abbau ist erst mit Ende der offiziellen Öffnungszeit am letzten        Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten
     Veranstaltungstag gestattet. Der Aussteller kann 15 Minuten vor            sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser
     Ende der Öffnungszeit mit dem Zusammenpacken der                           Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu
     Standutensilien beginnen, wobei der Stand selbst erst am Ende              treffen.
     der Öffnungszeit abgebaut werden darf. Bei Zuwiderhandlung
     wird dem Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von 150,-
     Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

            Matthias Ploch – Saarstr. 30 – 44627 Herne – Tel.: +49 (0) 23 23 – 99 39 43 8 – Mobil: +49 (0) 17 8 -14 26 63 6
                               Fax: +49 (0) 23 23 – 20 54 99 7 – eMail: info@gwwt.de – www.gwwt.de
Anwendungsbereich                                                                  Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss auf behördliche An-
                                                                                   forderung im Einzelfall mit einem Innertgas (z.B. Stickstoff oder Kohlendioxyd)
 FORUM CASTROP-RAUXEL hat für Messen und Ausstellungen die vorlie-                 beaufschlagt und abgeschlossen sein. Weitere Sicherheitsmaßnahmen blei-
 genden sicherheitstechnischen Bestimmungen erlassen, mit dem Ziel, allen          ben in Sonderfällen vorbehalten.
 Beteiligten einen erfolgreichen und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu er-
 möglichen. Die Bestimmungen beruhen auf gesetzlichen und behördlichen             10. Standbaumaterialien: leicht entflammbare, brennend abtropfende
 Anforderungen und sind für alle Aussteller verbindliche Mindeststandards. Die     oder toxische Gase bildende Materialien dürfen für den Standbau nicht
 Einhaltung der Bestimmungen wird durch die Mitarbeiter von FORUM CAS-             verwendet werden. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus
 TROP-RAUXEL, den Veranstalter und beauftragte Dritte kontrolliert.                Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden. Die DIN
                                                                                   4102 (Brand- verhalten von Baustoffen, Bauteilen) oder EN 13501-1 ist
 Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veran-
                                                                                   unbedingt zu beachten und einzuhalten.
 staltungsteilnehmer ganz oder zum Teil untersagt werden, wenn festgestellte
 Sicherheitsmängel bis zum Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden
                                                                                   11.    Teppiche: das Auflegen von               Teppichen oder     anderem
 sind.
                                                                                   Dekorationsmaterial unmittelbar auf den Hallenboden durch den Aussteller
 1. Auf- und Abbauarbeiten: alle Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im              hat so zu erfolgen, dass keine Rutsch-, Stolper- oder Sturzgefahr für
 Rahmen der geltenden arbeitsschutzrechtlichen-, gewerberechtlichen und            Personen entsteht. Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher
 versammlungsstättenrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Der              zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen.
 Aussteller und die von ihm beauftragten Servicefirmen sind für die Beachtung      Klebemarkierungen, Teppichfixierungen und ähnliches dürfen nur mit
 der Vorschriften verantwortlich. Der Aussteller und die von ihm beauftragten      speziellen rückstandsfrei entfernbarem Teppichverlegeband erfolgen.
 Servicefirmen haben sicherzustellen, dass es bei ihren Auf- und Abbauarbei-       Teppichfliesen sind nicht zugelassen. Alle eingesetzten Materialien müssen
 ten nicht zu einer gegenseitigen Gefährdung mit anderen Ausstellern und           rückstandslos entfernt wer- den. Gleiches gilt für Substanzen wie Öle, Fette,
 deren Servicefirmen kommt. Soweit erforderlich, haben sie einen Koordinator zu    Farben und ähnliches. Die Hallenböden dürfen nicht gestrichen werden.
 benennen, der die Arbeiten aufeinander abstimmt. Bei Verstößen gegen die
 gesetzlichen Bestimmungen kann durch den Veranstalter, FORUM CAS-                 12. Fußboden-, Parkettschutz: Verankerungen und Befestigungen im
 TROP-RAUXEL und durch die zuständigen Behörden die Einstellung der Ar-            Fußboden sind nicht gestattet. Das Aufstellen feuchter oder durchnässender
 beiten angeordnet werden.                                                         Gegenstände auf Parkettböden ist verboten. Austretende Feuchtigkeit ist
                                                                                   sofort zu beseitigen. Kühlschränke müssen auf wasserfester Unterlage
 2. Feuerwehrbewegungszonen: Die notwendigen und durch Halteverbots-               aufgestellt werden.
 zeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für die Feu-
 erwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände,             13. Glas und Acrylglas: es darf nur Sicherheitsverbundglas verwendet wer-
 die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, wer-        den. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein,
 den auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt.                                 dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in
                                                                                   Augenhöhe zu markieren. Für Konstruktionen aus Glas             sind die
 3. Sicherheitseinrichtungen: Feuermelder, Wasserstöcke, Hydranten, Feu-           Anforderungen gemäß „Technische Regeln für die Verwendung von
 erlöscher und -leitungen, Rauchklappen, Auslösungspunkte der Rauchab-             absturzsichernden Verglasungen (TRAV)“ einzuhalten.
 zugseinrichtungen, Rauchmelder, Telefone, Fernsprechverteiler sowie Zu- und
 Abluftöffnungen der Heiz- und Lüftungsanlage, deren Hinweiszeichen sowie          14. Ausgänge aus umbauten Ständen: Standbereiche mit einer
 die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sicht-          Grundfläche von mehr als 100 m² oder unübersichtlicher Aufplanung müssen
 bar sein; sie dürfen nicht versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht     mindestens zwei voneinander getrennte Ausgänge/Flucht-/Rettungswege
 werden.                                                                           haben, die sich gegenüberliegen. Die Lauflinie von jeder Stelle auf einer
                                                                                   Ausstellungsfläche bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20m
 4. Ausgänge und Hallengänge: sind Rettungswege und müssen jederzeit
                                                                                   betragen.
 freigehalten werden. Die Türen im Zuge von Rettungswegen müssen von
 innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Rettungswege,
                                                                                   15. Geländer / Umwehrungen von Podesten: Allgemein begehbare
 Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt,
                                                                                   Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20m tiefer
 verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Flure dürfen zu keinem
                                                                                   liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren.
 Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände
 eingeengt werden. Alle Flure dienen im Gefahrfall als Rettungswege.
                                                                                   16. Nägel, Haken, Löcher und Beförderung schwerer Lasten: das
 5. Befahren der Räumlichkeiten: das Befahren der Räumlichkeiten mit PKW,          Einbringen von Bolzen und Verankerungen sowie das Schlagen von Löchern
 LKW oder gasbetriebenem Gabelstapler ist grundsätzlich verboten. Geneh-           in Hallenböden, -wände und –decken ist verboten. Schwere Lasten,
 migungen werden nur im Einzelfall schriftlich durch FORUM CASTROP-RAU-            Aufhubmaterial und Kisten dürfen nur mit gummibereiften Rollwagen oder
 XEL erteilt.                                                                      Hubwagen in den Räumlichkeiten transportiert werden. Bremsspuren durch
                                                                                   Gummiabrieb sind zu vermeiden und ggf. zu entfernen.
 6. Standfläche: die in der Standbestätigung angegebene Standfläche wird
 auf Anforderung des Ausstellers durch den Veranstalter gekennzeichnet.            17. Abhängungen / Eingriff in die Bausubstanz: Hallenteile und
 Auf dieser Grundfläche sind die Stände aufzubauen. Der Aussteller muss mit        technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch
 geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese können            Exponate belastet werden. Hallensäulen/Hallenstützen können innerhalb der
 sich unter anderem aus den unterschiedlichen Wandstärken der Trennwände           Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen
 ergeben.     Pfeiler,   Wandvorsprünge,     Trennwände,     Verteilerkästen,      Bauhöhe umbaut werden. Abhängungen von der Hallendecke sind nur an
 Feuerlöscheinrichtungen und sonstige technische Einrichtungen sind                den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich und dürfen nur
 Bestandteile der zugeteilten Standfläche. Für Ort, Lage, Maße und etwaige         durch FORUM CASTROP-RAUXEL oder durch beauftragte Fachfirmen
 Einbauten auf der Mietfläche ist deshalb nur das örtliche Aufmaß gültig.          ausgeführt werden. Alle Abhängungen bedürfen einer ausdrücklichen
 Ansprüche gegen den Veranstalter und FORUM CASTROP-RAUXEL infolge                 Genehmigung durch FORUM CASTROP-RAUXEL.
 von Abweichungen zur Standbestätigung können nicht geltend gemacht
 werden.                                                                           18. Elektrische Installationen / Wasseranschluss: Anschlüsse an das be-
                                                                                   stehende Versorgungsnetz dürfen nur durch die von FORUM CASTROP-RAU-
 7. Standsicherheit: Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Ex-       XEL selber oder von zugelassenen, mit der Versammlungsstätte vertrauten
 ponaten sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass Leben und        Fachfirmen vorgenommen werden. Auch für entsprechende Arbeiten inner-
 Gesundheit sowie die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Für die       halb des Standes empfiehlt es sich, die durch FORUM CASTROP-RAUXEL
 statische Sicherheit des Standes ist der Aussteller verantwortlich und gege-      zugelassenen Fachfirmen zu beauftragen. Die gesamte elektrische Einrich-
 benenfalls nachweispflichtig. Zu den Anforderungen an die Standsicherheit         tung am Ausstellungsstand ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des
 siehe im Übrigen die Landesbauordnung und die Nordrhein-Westfälische Ver-         Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) auszuführen. Insbesondere zu
 sammlungsstättenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.                      beachten sind VDE 0100, 0128 und ICE 60364-7-711.
 8. Genehmigungspflichtige Ausstellungsstände und Sonderbauten: alle               19. Dekorationsmaterialien: Dekorationsmaterialien müssen entsprechend
 mehrgeschossigen Ausstellungsstände, mobilen Stände, Sonderbauten und             DIN 4102 mind. B1 oder mind. Klasse C nach EN 13501-1, d.h. schwerent-
 -konstruktionen sind dem Veranstalter zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu          flammbar sein. Die Eigenschaft "schwerentflammbar" kann nachträglich nur
 sind in der Regel ein Prüfbuch oder eine geprüfte Statik für den Aufbau ein-      bei einem Teil dieser Stoffe mit einem Flammschutzmittel erreicht werden. Die
 zureichen.                                                                        verwendeten Flammschutzmittel müssen amtlich zugelassen sein. Die Bestä-
                                                                                   tigung über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durch-
 9. Fahrzeuge und Container: in den Hallen sind ebenfalls stets genehmi-
                                                                                   geführte Imprägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen
 gungspflichtig. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Räumlich-
                                                                                   bereitzuhalten.
 keiten nur mit maximal einem Liter Tankinhalt ausgestellt werden.
                                                                              14
Beschreibung der Arbeiten durch FORUM CASTROP-RAUXEL
20. Verwendung von Luftballons und Flugobjekten: Die Verwendung
                                                                                   ein    Erlaubnisschein     für Feuerarbeiten    mit    besonderen
von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons und sonstigen Flugobjekten
                                                                                   Sicherheitsauflagen
in den Hallen und im Freigelände muss durch FORUM CASTROP-
                                                                                   (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) ausgestellt werden.
RAUXEL schriftlich genehmigt werden.
                                                                                   Dadurch zusätzlich entstehende Kosten (z.B. Feuerwehr) gehen zu
21. Bäume und Pflanzen: Ausschmückungen aus natürlichem                            Lasten des Antragstellers.
Pflanzen- schmuck dürfen sich nur so lange sie frisch sind in den
Räumen befinden. Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf,                      39. CE- Kennzeichnung von Produkten: Produkte, die über keine CE-
(Tannen-)Bäume ohne Ballen oder ähnliche Materialien genügen nicht                 Konformitätsbescheinigung verfügen und nicht die Voraussetzungen
den    vorgenannten   Anforderungen    (Entzündungsgefahr    durch                 nach § 4 Absatz 1 oder 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel
Tabakwaren). Über Ausnahmen entscheidet die Feuerwehr.                             und Verbraucherprodukte (GPSG) erfüllen, dürfen nur ausgestellt
                                                                                   werden, wenn ein sichtbares Schild deutlich darauf hinweist, dass sie
22. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter: in den Ständen dürfen keine            diese Voraussetzungen nicht erfüllen und innerhalb der Europäischen
Wert- stoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt          Union erst erworben wer- den können, wenn die entsprechende
werden. Wertstoff- und Reststoffbehälter in den Ständen sind regelmäßig,           Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die
spätestens jeden Abend nach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere              erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen zu treffen.
Mengen brenn- barer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu
entsorgen.                                                                         40. Änderung nicht vorschriftgemäßer Standbauten / Sonderbauten:
                                                                                   ein-    gebrachte      Aufbauten,      Einrichtungen,    Ausstattungen,
23. Leergut, Verpackungen: die Lagerung von Leergut, Verpackungen
                                                                                   Ausschmückungen (Materialien) in der Halle, die nicht genehmigt sind,
und Packmitteln gleich welcher Art im Stand und außerhalb des Standes
                                                                                   diesen Bestimmungen oder der VStättVO NRW nicht entsprechen, sind
in der Halle ist verboten. Anfallendes Leergut, Verpackungen und
                                                                                   zum Aufbau in der Versammlungsstätte nicht zugelassen und müssen
Packmittel sind unverzüglich zu entfernen.
                                                                                   zu Lasten des Ausstellers gegebenen- falls beseitigt oder geändert
24. Rauchverbot: innerhalb der Hallen, Räume und Stände ist                        werden. Dies gilt auch bei einer Ersatzvornahme durch den Veranstalter.
grundsätzlich Rauchverbot angeordnet. Das Rauchverbot ist von jedem                Aus     wichtigem     Grund,     insbesondere        bei  gravierenden
Aussteller an sei- nem Stand zu beachten und durchzusetzen.                        Sicherheitsmängeln, kann die teilweise oder vollständige Schließung
                                                                                   eines Standes angeordnet werden.
25. Aschebehälter, Aschenbecher: das Aufstellen von Aschenbechern
und Aschebehältern am Stand ist nicht gestattet.                                   41. Abbau des Ausstellungsstandes: nach dem Abbau ist der
                                                                                   ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder herzustellen.
26. Feuerlöscher: wir empfehlen geeignete und geprüfte Feuerlöscher
                                                                                   Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der
am Stand bereit zu halten.
                                                                                   Installationseinrichtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müssen
27. Pyrotechnik: pyrotechnische Vorführungen müssen behördlich                     rückstandslos entfernt werden.
genehmigt und dem Veranstalter sowie FORUM CASTROP-RAUXEL
schriftlich an- gezeigt werden. Die Kosten für die Erteilung entsprechender        Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen sowie der
Genehmigungen gehen zu Lasten des Standbetreibers.                                 Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen
                                                                                   FORUM CASTROP-RAU- XEL in jedem Fall gemeldet werden. FORUM
28. Laseranlagen: der Betrieb bestimmter Laseranlagen muss den                     CASTROP-RAUXEL behält sich das Recht vor, dem Verursacher die
berufs- genossenschaftlichen Vorschriften entsprechen und ist der                  Behebung der Beschädigungen in Rechnung zu stellen.
zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Anzeige ist die schriftliche
Bestellung    eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der                    42. Müllentsorgung / -trennung: Soweit der Aussteller die Entsorgung
Lasereinrichtung beizufügen. Da- rüber hinaus ist der beabsichtigte Einsatz        nicht beim Veranstalter oder der FORUM CASTROP-RAUXEL
dem Veranstalter anzuzeigen.                                                       beauftragt, hat er diese auf eigene Verantwortung und Kosten in
                                                                                   eigenen Behältnissen durch- zuführen. Verpackungsmaterialien und
29. Nebelmaschinen: für den Einsatz von Nebelmaschinen ist eine
                                                                                   Abfälle dürfen während der Veranstaltung nicht in der Halle aufbewahrt
Genehmigung von FORUM CASTROP-RAUXEL erforderlich, um
                                                                                   werden.
Fehlauslösungen der Brandmeldeanlage zu vermeiden.
                                                                                   32. Akustische und optische Vorführungen: der Betrieb von
30. Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren: zum besonderen                     akustischen Anlagen sowie audiovisuelle Darbietungen jeder Art durch
Schutz sind alle wärmeerzeugenden und wärmeentwickelnden                           die Aussteller bedürfen der Genehmigung des Veranstalters bzw. von
Elektrogeräte auf nicht brennbarer, wärmebeständiger, asbestfreier                 FORUM CASTROP- RAUXEL und sind schriftlich zu beantragen. Der
Unterlage zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein                  Geräuschpegel darf bei musikalischen Darbietungen 60 dBA nicht
ausreichend großer Abstand zu brenn- baren Stoffen sicherzustellen.                überschreiten. Bei wiederholter Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann
Beleuchtungskörper dürfen nicht an Dekorationen oder Ähnlichem                     die Stromzufuhr zum Stand des Ausstellers ohne Rücksicht auf den damit
angebracht sein. Bitte vergessen Sie nicht, elektrische Kochgeräte und             verbundenen Ausfall der Standversorgung unterbrochen werden. Ein
sonstige, bei unkontrolliertem Betrieb Gefahren her- vorrufende,                   Anspruch des Ausstellers auf Ersatz des durch die Unterbrechung der
Einrichtungen am Ende der täglichen Öffnungszeiten abzuschalten. Die               Stromzufuhr entstehenden mittel- oder unmittelbaren Schadens besteht
Benutzung jeglicher Kochplatten ist dem Veranstalter und FORUM                     nicht. Die Beweislast für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim
CASTROP-RAUXEL schriftlich anzumelden.                                             Aussteller.
                                                                                   33. Musikalische Wiedergaben (GEMA): für musikalische Wiedergaben
31. Werbemittel / Werbung Eigenmächtige Werbeaktionen außerhalb
                                                                                   aller Art ist nach den gesetzlichen Bestimmungen (Urheberrechtsgesetz)
des eigenen Standes (z.B. Verteilung von Prospekten, Anbringen von                 die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
Werbeschildern) ist nicht gestattet.                                               mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich.         Nicht
34. Explosionsgefährliche Stoffe / Munition: explosionsgefährliche                 angemeldete Musikwieder- gaben können Schadenersatzansprüche der
Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz in der jeweils gültigen                   GEMA zur Folge haben.
                                                                                   34. FORUM Castrop-Rauxel               Januar 2017
Fassung und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht verwendet oder
                                                                                   Betriebsgesellschaft mbH
ausgestellt werden.
                                                                                   Europaplatz 6-10                     Bankverbindung:
35. Spritzpistolen, Nitrolacke: der Gebrauch von Spritzpistolen sowie              44575 Castrop-Rauxel                 Sparkasse Vest Recklinghausen
die Verwendung von Nitrolacken ist verboten.                                       Postfach 10 13 45                    IBAN:DE68 426 501 50 0000 0220
                                                                                   12
36. Brennbare Flüssigkeiten: und brennbare Gase dürfen in den                      44543 Castrop-Rauxel                 BIC:
Ständen weder verwendet noch gelagert werden. Der Einsatz von                      WELADED1REK Tel.: 0 23 05/3 56 07-0
Gasbrennern jeder Art ist verboten.                                                Fax: 0 23 05/3 56 07-77              Geschäftsführer:
                                                                                   E-Mail: info@forum-cr.de             Peter
37. Spiritus und Mineralöle: (Benzin, Petroleum usw.) dürfen                       Breuer Internet: www.eventforum-castrop.de Dr.
nicht zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken verwendet werden.                       Andreas Lasar

38. Trennschleifarbeiten, Heißarbeiten und alle Arbeiten mit                       Amtsgericht Dortmund                 Aufsichtsratsvorsitzender:
offener Flamme: Schweiß-, Schneid-, Löt-, Schleif- und Trennarbeiten               B 16540                              Rajko Kravanja
und andere Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind
untersagt. In Ausnahme- fällen kann auf schriftlichen Antrag nebst

                                                                              15
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