BASEL III - SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG 31.12.2020 - Raiffeisen

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BASEL III - SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG 31.12.2020 - Raiffeisen
BASEL III – SÄULE 3

ERWEITERTE OFFENLEGUNG

       31.12.2020
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020

                                             Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 2
Einleitung -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3
1. Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR) ----------------------------------------------------- 4
2. Anwendungsbereich (Art. 436 CRR) ------------------------------------------------------------------------17
3. Eigenmittel (Art. 437 CRR) ------------------------------------------------------------------------------------18
4. Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) -----------------------------------------------------------------40
5. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) -------------------------------------------------------------------43
6. Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) ----------------------------------------------------------------------------------46
7. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ------------------------------------------------------------------48
8. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ------------------------------------------------------------56
9. Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) --------------------------------------------------------------60
10. Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) ---------------------------------------------------------------------64
11. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) --------67
12. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) -------------------72
13. Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449) ------------------------------------------------------------75
14. Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) --------------------------------------------------------------------------77
15. Verschuldungsquote (ART. 451) ---------------------------------------------------------------------------81
16. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) -------------------------------86
17. Informationen zu notleidenden und gestundeten Risiopositionen (EBA/GL/2018/10) ---------89

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020

                                       Einleitung
Die aufsichtlichen Bestimmungen sehen für Banken die Veröffentlichung von bestimmten
Informationen zu den Risiken von Säule 1 und 2, zur Angemessenheit der aufsichtlichen
Eigenmittel, zur Risikoexposition und zu den Techniken der Messung und Steuerung derselben
vor, um die Markttransparenz zu erhöhen. Diese Informationen werden, gemäß Teil VIII der
Capital Requirements Regulation (sog. CRR), wie folgt unterteilt:
     Qualitative Informationen zu Strategien, Prozessen und Methoden der Risikosteuerung;
     Quantitative Informationen zum Ausmaß des Eigenkapitals der Bank, zur
        Risikoexposition und zu den Kreditrisikominderungstechniken (CRM).

Im vorliegenden Dokument wurden die Bestimmungen zur erweiterten Offenlegung, die von der
Bank anzuwendenden Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
(nachstehend EBA) und der Banca d’Italia berücksichtigt.

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            1. Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR)
Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. legt Wert auf ein wirksames Risikomanagementrahmenwerk
und hat zu allen relevanten Risiken einen vollständigen Risikoprozess (Risikoidentifikation,
Risikoanalyse, Risikoüberwachung und Risikosteuerung) implementiert. Die implementierten
Prozesse werden laufend geprüft, dies gilt insbesondere bei relevanten internen und externen
Veränderungen, welche neue oder veränderte Risiken mit sich bringen könnten.

Die risikopolitischen Grundsätze definieren die grundlegenden Standards im Umgang mit
Risiken, welche in der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. zur Anwendung kommen. Die
Gesellschaftsorgane, die betrieblichen Kontrollfunktionen und alle Mitarbeiter der
Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. sind den nachstehend angeführten Grundsätzen verpflichtet und
orientieren sich in ihrer Arbeitstätigkeit und bei ihren Entscheidungen daran:
     Risiken werden kontrolliert und systematisch eingegangen, mit dem Ziel einer
        nachhaltigen Ertragserzielung.
     Die Risikoexpositionen werden laufend an der Risikotragfähigkeit und der
        Risikobereitschaft der Bank ausgerichtet.
     Interessenkonflikte werden sowohl auf persönlicher als auch auf organisatorischer Ebene
        vermieden, bzw. so weit als möglich begrenzt.
     Die Risikomanagement-Standards orientieren sich an den nationalen und internationalen
        Standards und entsprechen zumindest jenen von strukturell und größenmäßig
        vergleichbaren Instituten.
     Die Risikogrundsätze und die Risikosteuerung der Bank sind am Ziel eines geordneten
        Unternehmensfortbestands (Going-Concern-Prinzip) ausgerichtet.
     Risikovorgaben – insbesondere aufsichtlicher oder statutarischer Art – werden stets mit
        einem ausreichenden Sicherheitspuffer eingehalten.
     Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. engagiert sich grundsätzlich nur in Geschäftsfeldern,
        wo sie über ein angemessenes Fach- und Hintergrundwissen zur Beurteilung der
        zugrunde liegenden Risiken verfügt, bzw. ein entsprechendes Engagement erfolgt erst
        nach Aufbau bzw. Einholung des entsprechenden Know-hows.
     Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. nimmt keine schwierig bewertbaren
        Finanzinstrumente in ihr Portfolio auf.
     Der Aufnahme neuer Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten sowie der Begehung
        neuer Märkte geht grundsätzlich – im Rahmen des Innovationsprozesses – eine
        adäquate Analyse des Marktumfelds und aller potentiellen Risiken voraus. Liegen
        schwierig einzuschätzende Risikosituationen vor, so kommt das Vorsichtsprinzip zur
        Anwendung.
     Mögliche Ausnahme- und Extremsituationen werden – wo relevant und zweckmäßig – in
        Form von Stress-Szenarien dargestellt und die Ergebnisse der Szenarien in der
        Risikosteuerung entsprechend berücksichtigt.
     Für besonders kritische Geschäftsprozesse arbeitet die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen.
        Notfallpläne aus, welche bei Auftreten außerordentlicher interner oder externer
        Ereignisse die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit und den Fortbestand der Bank
        sicherstellen.
     Zu allen für die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. relevanten Risiken werden angemessene
        Risikomanagement-Standards definiert und in internen Leitlinien bzw. Regelungen
        festgehalten.
     Das RAF-Rahmenwerk der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. baut auf den vorliegenden
        risikopolitischen Grundsätzen auf. Dasselbe gilt für die Verfahren zur Sicherstellung einer
        angemessenen         Kapitalausstattung        (ICAAP)     und    einer    angemessenen
        Liquiditätsausstattung (ILAAP).

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Risiken sind Teil jeder wirtschaftlichen Tätigkeit. Das gilt insbesondere für Banken, deren
Primärgeschäft in der bewussten Positionierung gegenüber Risiken (insbesondere Kredit- und
Marktrisiken) besteht. In der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. werden Risiken, ausschließlich zur
Erreichung der Geschäftsziele, bewusst kontrolliert und vorsichtig eingegangen.

Das unternehmensweite Risikomanagementrahmenwerk (Risk Management Framework) der
Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. ist Teil des internen Kontrollsystems und baut auf
organisatorische Strukturen, sowie definierte Arbeits- und Risikoprozesse auf. Es erstreckt sich
vom obersten Gremium, dem Verwaltungsrat, bis zum einzelnen Mitarbeiter. Folgende
organisatorische      Strukturen    erfüllen    spezifische     Funktionen    innerhalb     des
Risikomanagementrahmenwerks:
     Verwaltungsrat (Definition der Strategie, der Risikobereitschaft, der Risikoziele und
        Risikotoleranz);
     Aufsichtsrat (Kontrollfunktion);
     Direktion (operative Implementierung der Risikostrategien);
     Kreditkomitee (Kreditrisiko);
     Steuerungskomitee (Marktrisiko, Liquiditätsrisiko);
     Notfallkomitee (Business Continuity);
     Komitee zum internen Kontrollsystem (Behandlung von Themen zum internen
        Kontrollsystem);
     Abteilung Kredite (Kreditrisiko);
     Abteilung Unternehmensservice & Rechnungswesen (Markt- und Liquiditätsrisikos);
     Abteilung Steuerung & Entwicklung (Planung, Controlling);
     Funktion       Risikomanagement       (Process    Owner     RAF,     Unterstützung     der
        Entscheidungsträger, Risikomodelle, Kontrollen und Analysen);
     Funktion Compliance & Antigeldwäsche (Compliance-Risiken, Risiken der
        Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche);
     Internal Audit (Kontrollen der 3. Ebene).

Risk Appetite Framework

Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. hat ein Risk Appetite Framework (RAF) eingerichtet,
welches zumindest jährlich überprüft und angepasst wird. Das RAF ist im Wesentlichen ein
Risikoziel- und Risikolimitsystem. Es bildet die Risikoziele der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. für
die verschiedenen Risikokategorien ab und dient der Steuerung, Kontrolle und Überwachung
der Risiken der Bank. Es baut auf dem Geschäftsmodell der Bank auf und ist mit der Planung
der    Bank,    der     Organisationsstruktur,    der    maximalen       Risikotragfähigkeit, dem
Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) und dem internen Kontrollsystem abgestimmt. Damit trägt
das RAF zur konkreten Umsetzung des Grundsatzes einer soliden und umsichtigen Führung der
Bank bei und stärkt die Fähigkeit der Bank, die eigenen Risiken unter Einhaltung der definierten
Risikoziele und der Risikotoleranz bewusst zu steuern.

Das RAF-Rahmenwerk der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. setzt sich aus folgenden
Komponenten zusammen:
    Risikoanalyse: Die Risikoanalyse zum RAF.
    Risikorelevanzanalyse: In der Risikorelevanzanalyse wird die Palette der potentiellen
     Risiken in für die Bank relevante und für die Bank wenig oder nicht relevante Risiken
     unterteilt. Nur die als relevant eingestuften Risiken werden im RAF der Raiffeisenkasse
     berücksichtigt und überwacht.

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020

    Risikostrategie bzw. Risikoerklärung (Risk Appetite Statement oder RAS): Im Risk
     Appetite Statement werden, in Worten wie in Form von Indikatoren-Limit-Kombinationen
     (siehe Tabelle mit den RAF-Indikatoren und -Vorgaben), der Risikoappetit und das von
     der Bank tatsächlich übernommene Risiko definiert.
    RAF-Berichtslegung: Das Risikomanagement ist für die Ausarbeitung der RAF-
     Berichtslegung verantwortlich, welche vom Verwaltungsrat beschlossen wird.

Das RAF der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. beruht zum 31.12.2020 auf den folgenden sieben
Säulen:
    Eigenmittel,
    Rentabilität,
    Liquidität, Refinanzierung und Finanzstruktur,
    Kreditrisiko aus Forderungen gegenüber Kunden,
    Kredit und Gegenparteiausfallrisiko,
    Marktrisiko,
    Sonstige Risiken,
    Geschäftsmodell und Geschäftsrisiko.

Mittels der Palette der RAF-Indikatoren und der entsprechenden Limits wird das angestrebte
Risiko-Ertrags-Profil der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. ex ante und objektiv nachvollziehbar
definiert. Für schwierig zu bewertende bzw. sich nicht für eine Steuerung mittels Indikatoren
eignende Risiken, beschränkt sich die Formulierung der Risikoziele auf qualitative Aussagen in
der Risikoerklärung, welche als Richtlinie für die Definition bzw. die Aktualisierung von
Prozessen und Kontrollsystemen dienen.
Die RAF-Indikatoren werden im RAF-Rahmenwerk der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. in
Indikatoren der ersten und der zweiten Ebene (auch primäre und sekundäre RAF-Indikatoren
genannt) unterteilt. Die RAF-Indikatoren der ersten Ebene umfassen die wesentlichen
Steuerungsparameter des RAF und bilden zugleich den Rahmen für die Indikatoren und
Vorgaben der zweiten Ebene. Die RAF-Indikatoren der zweiten Ebene sind
      als operative Vorgaben für die risikonehmenden Geschäftsbereiche definiert, und/oder
      Risikoindikatoren, welche Aussagen zur Entwicklung des Risikos bzw. zu den Kosten
        von (Risiko-)Bereichen oder (Risiko-)Prozessen beinhalten.
Sie sind so definiert, dass sie die Einhaltung der RAF-Vorgaben der ersten Ebene flankierend
sicherstellen und/oder den Risikoappetit der risikonehmenden Geschäftsbereiche dermaßen
begrenzen, dass die Einhaltung der Risikoziele der ersten Ebene nicht gefährdet wird.
Alle Indikatoren des RAF sind eindeutig definiert. Neben der Zielvorgabe werden für sämtliche
Risikoindikatoren eine Toleranzschwelle sowie eine Erheblichkeitsschwelle festgelegt, wobei
letztere jeweils zwischen der Schwelle zum Risikoappetit und der Toleranzschwelle positioniert
ist. Die maximale Risikotragfähigkeit ist nur für einen kleinen Teil der Risikoindikatoren definiert
und entspricht im Regelfall dem entsprechenden aufsichtlichen Limit.
Bei     Überschreitungen     von    RAF-Vorgaben        kommen       definierte   Prozesse     und
Eskalationsverfahren zur Anwendung.

Bezogen auf die für den Sanierungsplan relevantesten Indikatoren wurde eine
Sanierungsschwelle (Recovery Trigger) definiert, welche zwischen der Toleranz- und der
Risikotragfähigkeitsschwelle des     jeweiligen   Indikators   liegt. Bei  Erreichen     der
Sanierungsplanschwelle greifen die in der internen Richtlinie zum Sanierungsplan definierten
Eskalationsmechanismen. Die Frühwarnschwellen der Indikatoren zum Sanierungsplan
entsprechen der Toleranzschwelle des RAF.

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Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 sieht vor, dass sich die Banken einer
Selbsteinschätzung über die eigene Eigenkapitalausstattung (ICAAP) und Liquidität (ILAAP)
unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. jährlich im Rahmen
des ICAAP-ILAAP-Verfahrens der Aufsichtsbehörde Angaben zur Risikoexposition liefert und
dabei sowohl die Angemessenheit der Kapital- als auch der Liquiditätsausstattung prüft.

Die Banca d’Italia hat mit Maßnahme Nr. 1454062/20 vom 04.11.2020 die Autorisierung des
Raiffeisen institutsbezogenen Sicherungssystems (RIPS), dem die Raiffeisenkasse Eisacktal
Gen. angeschlossen ist, erteilt.
Gemäß Artikel 113, Abs. 7 CRR werden der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. einige aufsichtliche
Vorteile anerkannt, darunter die Möglichkeit, im Rahmen des Kreditrisikos und der Großkredite
Risikopositionen gegenüber Mitgliedsinstituten des Raiffeisen IPS – welche keine
Kapitalinstrumente sind – mit einem Risikogewicht von 0% zu gewichten. Die Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen. hat ihre Autonomie in strategischer Hinsicht sowie in Hinsicht auf die
Risikosteuerung auch in Folge des Beitritts zum RIPS beibehalten. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, dass der RIPS Mitglieder, die Schwierigkeiten aufweisen, finanziell sowie in Bezug
auf das Eigenkapital und die Liquidität unterstützen kann.

Risikokultur
Für die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. ist die Schaffung einer der Risikobereitschaft der Bank
angepassten Risikokultur seit Jahren ein erklärtes Ziel. Demzufolge wird großer Wert darauf
gelegt, dass sowohl innerhalb der Aufbau- als auch der Ablauforganisation klare Strukturen,
Aufgabenverteilungen und Verantwortlichkeiten definiert und beachtet werden. So werden die
Arbeitsabläufe dokumentiert und die Verantwortungsbereiche der Mitarbeiter in den
Stellenbeschreibungen festgehalten und zumindest einmal jährlich aktualisiert.
Zu jedem Tätigkeitsbereich der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. und den wesentlichen daraus
resultierenden Risiken wurden eigene interne Regelungen definiert und den Mitarbeitern
kommuniziert.
Das Risikomanagement versorgt die Gesellschaftsorgane, die Direktion und die Mitarbeiter in
periodischen Abständen mit risikorelevanten Informationen. Darüber hinaus wird die
Risikosituation im Komitee zum internen Kontrollsystem vierteljährlich oder anlassbezogen bei
Bedarf bzw. Anlass vertieft. Die Direktion räumt dem Risikomanagement eine große strategische
Bedeutung bei und tritt für eine offene Risiko-Kommunikation ein.
Die Vermittlung von Fachwissen und die Vermittlung einer geeigneten Risikokultur führen nur
dann zum Erfolg, wenn laufende Impulse gesetzt werden und Inhalte wiederholt vermittelt
werden. Aus diesem Grund ist die Schulung der Mandatare und Mitarbeiter nicht als einmalige
Maßnahme, sondern als permanenter Prozess definiert.

Die gesetzten Maßnahmen schlüsseln sich unter anderem wie folgt auf:
     es wurde ein Ethik- und Verhaltenskodex erstellt und veröffentlicht;
     es werden Schulungen bzw. Informationen zu Risikothematiken abgehalten bzw.
       gegeben.

Die Risikosteuerung wird durch ein Organisationsmodell gewährleistet, das sich auf der
vollständigen Trennung der Kontrollfunktionen von den operativen Strukturen basiert. Die Auf-
und Ablauforganisation, innerhalb welcher die verschiedenen Kontrollmetoden und -punkte auf
den verschiedenen Ebenen festgelegt sind, stellt sicher, dass die Effizienz und die Wirksamkeit
der betrieblichen Prozesse erreicht, die Angemessenheit der Eigenmittel überwacht, vor
Verlusten geschützt, die Zuverlässigkeit und Integrität der Informationen und die Einhaltung der
internen und externen Vorschriften sichergestellt wird. In Übereinstimmung mit den
Bestimmungen zur Corporate Governance und mit dem Zweck die Wirksamkeit und Effizienz

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des gesamten internen Kontrollsystems zu gewährleisten, werden in der Auf- und
Ablauforganisation der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. die wichtigsten Verantwortlichkeiten der
Gesellschaftsorgane festgelegt, welche in der Folge aufgelistet werden.
    Der Verwaltungsrat, der gemäß den aufsichtlichen Vorschriften als Gremium mit
       strategischer Überwachungsfunktion fungiert (Organo con Funzione di Supervisione
       Strategica), ist für das Kontroll- und Risikomanagementsystem und – im Rahmen der
       zugehörigen Governance – für die Festlegung, die Genehmigung und Überarbeitung der
       strategischen- bzw. internen Risikomanagement-Richtlinie sowie für deren Anwendung
       und Überwachung verantwortlich.
    Die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat, die zusammen das Verwaltungsgremium
       bilden (Organo con Funzione di Gestione), beaufsichtigen die Umsetzung der
       strategischen Richtlinien, des RAF und der vom Verwaltungsrat festgelegten
       Risikomanagement-Richtlinien und sind für die Ergreifung aller erforderlichen
       Maßnahmen verantwortlich, um sicherzustellen, dass die Auf- und Ablauforganisation
       und das interne Kontrollsystem den festgelegten Grundsätzen und Anforderungen der
       Aufsichtsbestimmungen entspricht und deren Einhaltung laufend überwacht wird.
    Der Aufsichtsrat überwacht als Kontrollorgan (Organo con Funzione di Controllo) die
       Vollständigkeit, Angemessenheit, Funktionalität und Zuverlässigkeit des internen
       Kontrollsystems und des RAF. Der Aufsichtsrat wird zu den Entscheidungen bezüglich
       Ernennung der Verantwortlichen der betrieblichen Kontrollfunktionen und Festlegung von
       wesentlichen Elementen des internen Kontrollsystems angehört.

Das Risikokontrollsystem der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. wirkt sich auf alle Bereiche und
Organisationseinheiten aus, welche aufgerufen sind, innerhalb ihrer Zuständigkeit eine
konstante und kontinuierliche Aufmerksamkeit zu leisten. Das interne Kontrollsystem ist gemäß
den aufsichtlichen Bestimmungen auf drei Ebenen aufgebaut:
    Ablaufkontrollen bzw. Kontrollen der ersten Ebene für welche die operativen
       Organisationseinheiten verantwortlich sind; diese stellen mittels EDV-Unterstützung bzw.
       mittels definierter Ablaufstandards die ordnungsgemäße Durchführung der Abläufe
       sicher;
    Kontrollen der zweiten Ebene (Risikomanagement und Compliance) zur Ermittlung,
       Messung, Überwachung und Unterstützung der Steuerung der relevanten Risiken der
       Bank;
    Kontrollen der dritten Ebene (Internal Audit), mittels welcher eventuelle Anomalien in den
       Verfahren ermittelt werden und die Effizienz und Wirksamkeit des gesamten internen
       Kontrollsystems bewertet werden soll.

Risikomanagement umfasst alle Tätigkeiten zum systematischen Umgang mit den Risiken,
welchen die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. ausgesetzt ist.
Die angemessene Einbettung der Funktion des Risikomanagements in die Geschäftsprozesse
der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. stellt eine Grundvoraussetzung für ein wirksames
Risikomanagement-Rahmenwerk dar und wird mittels folgender Standards gewährleistet:
     Implementierung klar definierter, mit den Risikomanagement-Richtlinien abgestimmter
       Unternehmensprozesse.
     Definition und Verwendung einer einheitlichen Risikopalette und einheitlicher
       Risikodefinitionen.
     Verwendung einer bankweit einheitlichen Risikosprache.
     Einheitliche bzw. zumindest aufeinander abgestimmte Risikoerhebungs- und
       Risikobewertungsinstrumente über verschiedene Kontroll- und Unternehmensfunktionen
       hinweg.

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    Institutionalisierte und anlassbezogene Informationsflüsse zwischen der Funktion des
     Risikomanagements und den anderen betrieblichen Kontrollfunktionen, sowie zwischen
     der       Funktion        des      Risikomanagements    und    den      risikonehmenden
     Unternehmenseinheiten.
    Über verschiedene Funktionen hinweg abgestimmte Berichtslegung zu Risikoinhalten,
     mit dem Ziel eines einheitlichen Risikoverständnisses und einer bankweiten
     Vergleichbarkeit der Risikobewertungen.
    Definition      institutionalisierter    und  zeitnaher  Informationsflüsse    zu   den
     Unternehmensorganen.
    Vermittlung angemessenen Fachwissens zu Risikomanagementinhalten an die
     Mandatare Mitarbeiter, insbesondere an die Mitarbeiter mit Führungsfunktionen.
    Abstimmung der Planung des Risikomanagements mit anderen betrieblichen
     Kontrollfunktionen.
    Zeitnahe Information des Risikomanagements zu risikorelevanten Ereignissen und
     Thematiken.

Die Tätigkeit des Risikomanagements ist in verschiedenen internen Leitlinien und Regelungen
geregelt. Dem Risikomanagement sind – neben den direkt aus dem Risikomanagementprozess
abgeleiteten Tätigkeiten – spezifische Aufgaben zu den nachfolgend angeführten
Tätigkeitsbereichen zugeordnet:
     Risk Appetite Framework (RAF) (Detailinformationen zum RAF der Raiffeisenkasse
       Eisacktal Gen. und zu den entsprechenden Aufgaben des Risikomanagements sind in
       der eigenen internen Regelung zum Risk Appetite Framework festgehalten);
     strategische und operative Planung;
     Verfahren zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) und
       Liquiditätsausstattung (ILAAP);
     Geschäftsfälle erheblicher Bedeutung;
     Innovationen;
     Auslagerung von Unternehmensfunktionen;
     Vergütungs- und Anreizsystem;
     Informationsrisiko- sowie IKT-bezogenes Geschäftskontinuitätsrisiko;
     Reputationsrisiko;
     Risiko von Interessenkonflikten;
     Strategisches Risiko;
     Validierung der internen Modelle zur Messung und Bewertung von Risiken;
     2. Kontrollebene zur Kreditüberwachung;
     Liquiditäts-Transfer-Pricing;
     jährlicher Tätigkeitsbericht des Risikomanagements und Maßnahmenplanung.

Die Compliance-Funktion ist ebenfalls von den operativen Organisationseinheiten unabhängig
und ist dafür zuständig, die Risiken, die ihre Ursache in Verstößen gegen zwingende
Gesetzesbestimmungen oder Selbstregulierungsnormen haben, zu identifizieren, zu bewerten,
zu steuern und zu überwachen um gerichtlichen Strafen, administrativen Sanktionen,
finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden zu vermeiden. Dem Verantwortlichen der
Compliance-Funktion wurde auch die Anti-Geldwäsche-Funktion übertragen, mit dem Ziel, die
betrieblichen Abläufe auf eventuelle Verstöße gegen die Bestimmungen zur Verhinderung und
Bekämpfung gegen externe und interne Normen in Bereich der Geldwäsche und zur
Terrorismusfinanzierung zu überprüfen.

Die Compliance-Funktion der Raiffeisenkassen wird mittels eines Compliance-Dienstes der
Raiffeisen Landesbank Südtirol bei ihrer Tätigkeit unterstützt.

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Die interne Revision ist für die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
verantwortlich. Die Gesetzgebung sieht vor, dass diese Tätigkeit von einer
produktionsunabhängigen Struktur mit qualitätsbezogenen und quantitativen Merkmalen
durchgeführt werden muss, die der Komplexität des Unternehmens angemessen ist, und dass
diese Funktion in kleinen Banken Dritten übertragen werden kann.
Mit diesen Voraussetzungen und mit dem Ziel, das interne Kontrollsystem im Raiffeisenverbund
insgesamt zu stärken, wird vom Internal Audit der Raiffeisenkasse Landesbank Südtirol AG
anhand eines Outsourcing-Vertrags die Tätigkeit der internen Revision der Raiffeisenkassen
durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird die Tätigkeit des Internal Audits in einem
spezifischen jährlichen Kontrollplan vereinbart, welcher in erster Linie die Überprüfung der
Geschäftsprozesse zum Gegenstand hat.
Die Beurteilungen, die aus den vorgenommenen Prüfungen sich ergeben, werden dem
Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. zur Kenntnis gebracht.

Zur vollständigen Information wird hier darauf hingewiesen, dass die Raiffeisenkasse Eisacktal
Gen. in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 8. Juni
2001:
    das Organisations-, Management- und Kontrollmodell im Einklang mit den Grundsätzen
        der Rechenschaftspflicht und der Transparenz gegenüber internen und externen
        Gesprächspartnern und,
    den ethischen Verhaltenskodex, der die Beziehungen zwischen der Raiffeisenkasse
        Eisacktal Gen. und den verschiedenen Interessengruppen regelt, umgesetzt hat.

Gleichzeitig hat die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. anhand eigener interner Regelung das
Aufsichtsgremium eingerichtet, mit dem Ziel, die Umsetzung der festgelegten gesetzlichen
Grundsätze und die Wirksamkeit der Maßnahmen, die zur Vorbeugen der in betreffender
Verordnung vorgesehenen Straftaten ergriffen wurden, zu prüfen. Die Funktion des
Aufsichtsgremiums wurde dem Aufsichtsrat übertragen.

Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gern. verwendet die von den Aufsichtsbehörden vorgesehenen
und der Größenklasse der Bank entsprechenden aufsichtlichen Standardmethoden zur
Kapitalunterlegung.

Nachstehend wird eine kurze Beschreibung der Eigenheiten der wichtigsten, von der Bank
verwendeten regulatorischen Methoden zur Kapitalunterlegung und damit in Zusammenhang
stehenden Standards geliefert.

Für die Ermittlung des Risikokapitals zum Kreditrisiko setzt die Bank den Standardansatz ein.
Der gesamte Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kredite ist durch Leitlinien und Regelungen
geregelt, die im Besonderen:
    die Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der Kreditvergabe,
    die Definition der Bewertungskriterien hinsichtlich der Bewertung der Kundenbonität,
    die Kriterien hinsichtlich der Verlängerungen von Krediten und
    die Ablaufkontrollen sowie die im Falle der Erkennung von Anomalien zu ergreifenden
        Abhilfemaßnahmen
regeln.

Die aufsichtlichen Normen (9. Aktualisierung des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 263/06
Titel V Kapitel 5 vom 12. Dezember 2011) schreiben aufsichtliche Limits für die Risikoaktiva
gegenüber verbundenen Subjekten und die Notwendigkeit der Festlegung von speziellen
Genehmigungsverfahren vor, um bei der Geschäftstätigkeit mit diesen Parteien eine

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ordnungsgemäße Zuweisung der Ressourcen zu gewährleisten und Dritte vor Benachteiligung
zu schützen.
In diesem Zusammenhang hat die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. entsprechende
Genehmigungsverfahren festgelegt, um die Unparteilichkeit und Objektivität der Entscheidungen
bei der Gewährung von Krediten sicherzustellen. In diesem Lichte wurde die Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen. mit angemessenen Instrumenten zur Unterstützung der korrekten und
vollständigen Erhebung der verbundenen Subjekte ausgestattet.
Diese Genehmigungsverfahren wurden mit Organisationsmaßnahmen und internen Kontrollen
integriert, um im Rahmen der Vorbeugung und Behandlung der Interessenkonflikte die Rollen
und Verantwortlichkeiten der Gesellschaftsorgane und der operativen Funktionen zu definieren.
Damit können eine genaue Erhebung bzw. Überwachung der verbundenen Subjekte, die
Einhaltung der vorgegebenen Limits sowie die rechtzeitige und korrekte Abwicklung des
Genehmigungsverfahrens gewährleistet werden.

Mit Bezug auf die Marktrisiken schreibt die Bankenaufsicht vor, dass die Banken Strategien,
Politiken und Methodiken vorsehen, um das Handelsportefeuille nach den aufsichtlichen
Vorgaben zu verwalten und den von der Bankenaufsicht aufgezeigten Anforderungen zu
entsprechen.
Von der Aufsichtsbehörde wurde festgelegt, dass jene Banken, welche ein Handelsportefeuille
im Ausmaß von weniger als 5% der Bilanzsumme aufweisen, und bei welchen dieses die 15
Mio. Euro Grenze nicht überschreitet, von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind. Das
Handelsportfolio der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. unterschreitet die angeführte
Meldeschwelle von 5%, weshalb sie keine entsprechende Meldung durchführt.

Es gilt zu berücksichtigen, dass Begleichungsrisiken im Zusammenhang mit Wertpapieren im
aufsichtlichen Anlagebuch auftreten können.

Zur Berechnung des adressenbezogenen Konzentrationsrisikos setzt die Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen. das entsprechend von der Banca d’Italia definierte vereinfachte Modell ein (siehe
Rundschreiben Nr. 285/13 der Banca d’Italia – Teil I Titel III). Das geo-sektorale
Konzentrationsrisiko wird hingegen auf der Grundlage eines von der italienischen
Bankenvereinigung (ABI) definierten Regressionsmodells berechnet.
Darüber hinaus überwacht und steuert die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. die Einhaltung der
aufsichtlichen Limits hinsichtlich der Großkredite, d.h. jener Kreditpositionen, die einen Anteil
von 10% der aufsichtlichen Eigenmittel überschreiten.

Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. verfügt über ein Liquiditätsrisikorahmenwer, das in
Übereinstimmung mit den einschlägigen aufsichtlichen Vorschriften die Ziele verfolgt:
    unter Normal- wie Stressbedingungen, zeitpunkt- wie zukunftsbezogen eine
       angemessene Liquiditätsausstattung sicherzustellen;
    die eigene Geschäftstätigkeit zu den bestmöglichen marktgängigen Konditionen auch
       unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen zu finanzieren.

Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. verfügt auch über einen Notfallplan (Contingency Funding
Plan), d.h. sie hat organisatorische und operative Verfahren implementiert, die zur Bewältigung
von Notsituationen oder Liquiditätskrisen aktiviert werden. In diesem Plan werden die im
Liquiditätsnotfall zu setzenden Maßnahmen, Prozesse und Instrumente festgelegt (Rollen und
Verantwortlichkeiten      der    beteiligten Gesellschaftsorgane    und      der    zuständigen
Organisationseinheiten, Frühwarnindikatoren zur Früherkennung systemischer und
idiosynkratischer Liquiditätskrisen, Überwachungsverfahren und Definition der Voraussetzungen

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020

zur Aktivierung außerordentlicher Maßnahmen, Strategien und Instrumente zur Bewältigung
einer Liquiditätskrise).

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. legt in seiner Funktion als Organ mit
strategischer Überwachungsfunktion die Strategien, Leitlinien, Verantwortlichkeiten, Prozesse,
Toleranzschwellen und Limits zum operativen und strukturellen Liquiditätsrisiko, sowie die
Instrumente zur Liquiditätssteuerung unter Normal- und Stressbedingungen fest.

Die Liquidität der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. wird von der Abteilung Unternehmensservice &
Rechnungswesen in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen
Leitlinien verwaltet, während die organisatorischen Risikominderungsmaßnahmen zum
Liquiditätsrisiko in Ablaufkontrollen und Tätigkeiten der Kontrollfunktionen der ersten und
zweiten Ebene bestehen.
Die Kontrolle des Liquiditätsrisikos auf der zweiten Ebene fällt insbesondere in die Zuständigkeit
des Risikomanagements und soll sicherstellen, dass ausreichend Liquiditätsreserven vorhanden
sind, um die kurzfristige Zahlungsfähigkeit und die Diversifizierung der Finanzierungsquellen zu
gewährleisten. Gleichzeitig wird auch ein angemessenes Verhältnis zwischen den
durchschnittlichen Laufzeiten der mittel- bis langfristigen Kredite und Einlagen angestrebt.
Der Verwaltungsrat wird mindestens vierteljährlich zur Liquiditätssituation der Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen. informiert. Darüber hinaus berichtet das Risikomanagement an den
Verwaltungsrat, im vierteljährlichen Risikobericht zur Entwicklung der Liquiditätsindikatoren und
der Einhaltung der definierten internen und externen Vorgaben. Im Rahmen des Risk Appetite
Framework (RAF) werden spezifische Risikoziele und Toleranzschwellen zum Liquiditätsrisiko
festgelegt.

Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. hat im Rahmen der operativen Liquiditätssteuerung
verschiedene Instrumente und Indikatoren festgelegt:
     tägliche Ermittlung des Liquiditätsbedarfes oder Liquiditätsüberschusses und
       Veranlagung/Bereitstellung der Liquidität am Geldmarkt;
     Überwachung der Liquiditätsposition über eine Maturity Ladder;
     Überwachung verschiedener aufsichtlicher Indikatoren, wie beispielsweise die
       regulatorischen AML-Meldebögen (Additional Liquidity Monitoring Metrics) zur
       Überwachung         der    Konzentration     und    Kosten      des      ökonomischen
       Liquiditätsdeckungspotentials (Counterbalancing Capacity, kurz CBC);
     Messung der operativen Liquiditätsposition durch die kontinuierliche Überwachung der
       Liquidity Coverage Ratio (LCR), welche sich aus dem Verhältnis der verfügbaren liquiden
       Mittel zu den Netto-Cashflows innerhalb von 30 Tagen zusammensetzt;
     in den Sitzungen des Steuerungskomitees wird die aktuelle und zukunftsbezogene
       Liquiditätssituation geprüft und bewertet und die gegebenenfalls erforderlichen
       Steuerungsmaßnahmen werden festgelegt.

Die Ziele zur mittel- bis langfristigen (strukturellen) Liquidität werden im Funding Plan der Bank
definiert, welcher sich aus der Mehrjahresplanung ableitet.
Zur Bewertung des Liquiditätsrisikos kommen der Indikator strukturelle Liquiditätsquote (Net
Stable Funding Ratio) und eine strukturelle Maturity Ladder zum Einsatz.

In Bezug auf Informationen, die Gegenstand der aufsichtlichen COREP-Meldungen sind, sei
nochmals darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Risikomanagementprozesses und des RAF
auch der Anteil der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance Ratio) überwacht wird.
Die Risikoberichtslegung zum genannten Indikator an den Verwaltungsrat erfolgt vierteljährlich,
mittels der Berichtslegung zum Risk Appetite Framework, sowie mittels eines Risikotableaus.

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Alle in der Berichtslegung für den Verwaltungsrat angeführten Informationen und Berechnungen
sind in den Leitlinien und Regelungen des Risikomanagements oder in anderen internen
Dokumenten des Risikomanagements beschrieben.

Im Zuge des ICAAP-Prozesses hat die Raiffeisenkasse für jedes relevante Risiko
entsprechende Politiken und Methoden zur Messung festgeschrieben. Die Techniken zur
Kreditrisikominderung (siehe Übersicht 16 – Art. 453 CRR) sind in einer entsprechenden
Regelung definiert.
Die ordentliche Risikoberichtslegung des Risikomanagements an den Verwaltungsrat erfolgt im
Dreimonats-Rhythmus. Sie beinhaltet u.a. Informationen zum Risikoprofil der Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen. sowie zur Einhaltung der RAF-Vorgaben und sonstiger Risikovorgaben. In
außerordentlichen Fällen – beispielsweise bei Verletzung der Toleranzschwelle zu einer RAF-
Vorgabe – kann die Berichtslegung auch zeitnaher erfolgen.
Darüber hinaus werden dem Verwaltungsrat – im Normalfall einmal im Jahr – folgende
ordentliche Informationsinhalte zum Beschluss vorgebracht:
    Tätigkeitsbericht des Risikomanagements, inklusive Risikojahresanalyse und RAF-
        Risikoanalyse sowie Maßnahmenplanung;
    Risk Appetite Statement;
    ICAAP/ILAAP-Bericht.

Wie bekannt, ist mit der EU-Verordnung Nr. 806/2014 und den entsprechenden nationalen
Umsetzungsnormen ist in Europa seit dem 01.01.2016 ein Mechanismus zur Sanierung und
Prävention von Bankenabwicklungen in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. von der Aufsichtsbehörde als Less
Significant ohne Kennzeichnung als High Priority eingestuft ist und daher den Sanierungsplan
gemäß EU-Verordnung Nr. 348/2019 mindestens alle zwei Jahre der Aufsichtsbehörde
übermitteln und gegebenenfalls aktualisieren muss.

Der Verwaltungsrat erklärt im Sinne des Art. 435 Komma 1 Buchstaben e) und f) der CRR, dass:
   i) die in diesem Dokument beschriebenen Risikomanagementsysteme der Raiffeisenkasse
        Eisacktal Gen. dem Profil und der Strategie der Bank angemessen sind;
   ii) der Verwaltungsrat die Risikoneigung der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. zum
        Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Risikoziele (Risikoappetit) und der
        Risikotoleranz definiert hat. Darüber hinaus überwachte der Verwaltungsrat den
        Risikoappetit, indem er für jeden verwendeten Indikator diese Risikoziele mit den
        entsprechenden Messwerten vergleicht. Aus diesem Vergleich ergibt sich zum
        Bilanzstichtag der Grad der Erreichung der festgelegten Risikoziele, wie in der
        nachstehenden Tabelle dargestellt;
   iii) im Rahmen der Genehmigung des jährlichen Tätigkeitsberichts des Risikomanagements,
        inklusive Jahresrisikoanalyse, sowie des ICAAP- und des ILAAP-Berichts, das
        Risikorahmenwerk vom Verwaltungsrat und vom Aufsichtsrat geprüft und als mit den
        geltenden Gesetzen übereinstimmend befunden wurde.

Das aktuelle Risikoprofil der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. leitet sich aus dem Geschäftsmodell
der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. und dem Risk Appetite Framework (RAF) ab.

In der Folge werden die RAF-Indikatoren zum 31.12.2020 als Übersicht dargestellt.

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Nur beim Indikator „Risikopositionen der Stufe 2 zu Forderungen an Kunden (Stage 2 Ratio)“
liegt eine Überschreitung der Toleranzschwelle vor. Diese Überschreitung ist dem
Vorsichtsprinzip in der Kreditbewertung zum 31.12.2020 geschuldet aufgrund der Covid-19-
Pandemie (Zielsetzung war die Erhöhung der Risikovorsorge).
Beim Indikator „Negative Veränderung des BIP Italien (bps)“ liegt auch eine Überschreitung der
Toleranzschwelle vor, jedoch ist dieser Indikator als zusätzliche Information zu betrachten ohne
direkte Einflussmöglichkeiten.
Bei zwei Indikatoren wird die Erheblichkeitsschwelle überschritten, und zwar bei „Recurring
Earning / Risikkapital“ und „Laufende jährliche Veränderung Notleidende Risikopositionen zu
Kundenkredite in Bonis (brutto)“. Dies resultiert aus dem Vorsichtsprinzip in der Kreditbewertung
zum 31.12.2020.

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Informationen zur Unternehmensführung

Angewendetes Verwaltungssystem der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen.:
Traditionelles Verwaltungssystem mit folgenden Organen: Vollversammlung, Verwaltungsrat und
Aufsichtsrat.

Kategorie:
Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. ist den aufsichtlichen Bestimmungen entsprechend von der
Dimension her als „klein“ einzureihen, da die Aktiva unter 4,0 Milliarden Euro liegt.

Anzahl Mitglieder Verwaltungsrat:
Der Verwaltungsrat besteht aus 11 Mitgliedern.
Die aktuelle Anzahl ist der Komplexität und Größe der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen.
angemessen. Den statutarischen Vorgaben, welche die Bestimmungen zur Corporate
Governance wiederspiegeln, wird entsprochen.

Anzahl Mitglieder Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat besteht aus drei effektiven Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, so wie von
den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen vorgesehen.

Unabhängigkeit:
Aufgrund der im Statut definierten Kriterien erfüllen alle Mitglieder des Verwaltungsrates die
Voraussetzung der Unabhängigkeit.

Verwalter als Minderheitsvertreter:
Keine.

Ausschüsse des Verwaltungsrates:
In der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. wurden innerhalb des Verwaltungsrates keine
Ausschüsse eingerichtet.

Richtlinien für eine Nachfolgeregelung der Ämter:
Es gilt das Statut.

Weitere Informationen dazu können auf der Internetseite der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen.
unter „Corporate Governance – Informationen an die Öffentlichkeit“ entnommen werden.

Die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. hat eine Geschäftsordnung über die Selbstbewertung der
Organe genehmigt. Diese regelt die Modalitäten, wie und mit welchen Mitteln die einzelnen
Phasen des Selbstbewertungsprozesses gestaltet werden, um eine tiefgehende
Selbstbewertung unter Berücksichtigung der Größe und Komplexität der Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen. zu garantieren, ohne jedoch das Wesen und die Werte der Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen. als Genossenschaftsbank und deren besonderen Auftrag zu gefährden.

In der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. wurde das Steuerungskomitee eingesetzt.

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                     2. Anwendungsbereich (Art. 436 CRR)
Qualitative Informationen

Die in diesem Dokument veröffentlichten Informationen beziehen sich auf die Raiffeisenkasse
Eisacktal Gen.

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                            3. Eigenmittel (Art. 437 CRR)
Qualitative Informationen

Die Eigenmittel der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. setzen sich vor allem aus dem
Gesellschaftskapital, den Reserven und den Gewinnrücklagen zusammen. Um die
Geschäftstätigkeit der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. langfristig sicherzustellen, werden vor
allem die Reserven in Übereinstimmung mit den statutarischen Bestimmungen und den
Vorgaben der Bankenaufsicht durch die jährliche Zuweisung aus dem Gewinn gestärkt.
Die Eigenmittel setzen sich als Summe aus einer Serie von positiven und negativen
Komponenten zusammen, deren Anrechenbarkeit durch die Normen bestimmt wird. Die
positiven Elemente stehen in der vollen Verfügung der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen., sodass
sie ohne Einschränkungen für das Abdecken der Risiken und der evtl. auftretenden Verluste
herangezogen werden können.
Die Eigenmittel setzen sich aus dem harten Kernkapital, aus dem zusätzlichen Kernkapital und
dem Ergänzungskapital zusammen. Die einzelnen Komponenten werden durch eventuelle
Abzüge berichtigt.

Die aufsichtlichen Eigenmittel zum 31.12.2020 betragen Euro 76.827.394.

Das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1 - CET 1) beträgt Euro 75.247.985 und setzt sich
aus positiven und negativen Elementen zusammen.
Zu den positiven Elementen zählen:
    das Kapital: 2.415.226 Euro
    Plafond Rückerstattung Kapital: - 9.881 Euro
    der Emissionsaufpreis: 228.496 Euro
    die Rücklagen aus Gewinnen: 72.612.837 Euro
    der anrechenbare Gewinn des Geschäftsjahres: 0 Euro
    die Bewertungsrücklagen: 890.606 Euro
    die sonstigen Bewertungsrücklagen: 205.602 Euro
    die anderen Reserven: 559.257 Euro
Zu den negativen Elementen zählen:
    Vorsichtsfilter des CET 1: - 105.624 Euro
    vom CET 1 abzuziehende Abzugs- und Korrekturposten: - 3.593.463 Euro
    Elemente aus der Übergangsphase mit Auswirkung auf CET 1: 2.044.928 Euro

Zusätzlich zum harten Kernkapital ist das Ergänzungskapital (Tier 2 – T2) über Euro 1.579.409
zu den aufsichtlichen Eigenmitteln dazuzurechnen.

Zu den aufsichtlichen Eigenmitteln zum 31.12.2020 der Reingewinn des Jahres 2020, welcher
den Reserven zugewiesen wird, nicht dazugerechnet wurde. Die Bestimmungen im Artikel 26
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Absatz 2 sagen, dass vor dem offiziellen Beschluss zur
Bestätigung des endgültigen Jahresergebnisses Zwischengewinne oder Gewinne zum
Jahresende nur nach vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde zum harten Kernkapital
gerechnet werden dürfen. Die zuständige Behörde gibt die Erlaubnis, vorausgesetzt
     die Gewinne wurden durch Personen überprüft, die vom Institut unabhängig und für
       dessen Buchprüfung zuständig sind;
     das Institut hat den zuständigen Behörden hinreichend nachgewiesen, dass alle
       vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden von dem Gewinnbetrag abgezogen wurden.
Die Überprüfung der Jahresendgewinne muss in angemessenem Maße gewährleistet sein, dass
diese Gewinne im Einklang mit den Grundsätzen des geltenden Rechnungslegungsrahmens

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ermittelt wurden. Für dieses Geschäftsjahr wurde um Gegensatz zum Vorjahr die sogenannte
„comfort letter“ nicht erstellt und somit kann der Reingewinn erst nach der ordentlichen
Vollversammlung zu den Eigenmitteln gerechnet werden.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union des EU-Reglements IFRS 9 Nr.
2067 vom 29.11.2016 hat die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. auf die Anwendung der
Vorsichtsfilter verzichtet und sich den Meldevorschriften der großen Banken angepasst.

Wie von den Weisungen der Capital Requirements Regulation (sog. CRR Art. 473) vorgesehen,
hat die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. seit dem 01.01.2018 die Option im Sinne der Verordnung
(EU) Nr. 2395/2017 in Anspruch, um die Auswirkungen der Wertminderung der finanziellen
Vermögenswerte im Zuge der Erstanwendung des IFRS 9 (FTA) zu verringern. Diese
Entscheidung wurde der Banca d’Italia mitgeteilt.

Durch die EU-Verordnung Nr. 873/2020 wurden einige aufsichtliche Maßnahmen eingeführt, um
den durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schock abzumildern.
Insbesondere wurde zwei Übergangsoptionen in Bezug auf die Regelung folgender Aspekte
eingeführt:
     aufsichtliche Korrekturposten für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten der EU,
       welche zum Fair Value mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität gemäß Art. 468 CRR
       bewertet werden;
     Anpassung der Übergangsregelung nach Art. 473a) insbesondere bezüglich der höheren
       Wertberichtigungen für vertragsgemäß bediente Risikopositionen, welche ab dem
       01.01.2020 erfasst werden.
Die Bank hat sich diesbezüglich für die zweite Option entschieden, wofür keine Mitteilungsplicht
an die Banca d`Italia besteht. Somit sind diese Wertberichtigungen im Geschäftsjahre 2020 bei
den    Eigenmitteln    zu    100%     nicht   abgezogen      werden.   Ebenso      wurde     die
Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf
die Eigenmittel bis 31.12.2024 verlängert bzw. wie folgt abgeändert: 2020: 100%, 2021: 100%,
2022: 75%, 2023: 50% und 2024. 25%.

Eine angemessene Eigenkapitalausstattung stellt eine wichtige Voraussetzung für die
Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. dar. Zugleich stellt sie die
erste Maßnahme, um Risiken aus dem Bankgeschäft entgegenzuwirken, dar.
Die weiterhin angestrebte Verbesserung der Kapitalausstattung der Raiffeisenkasse Eisacktal
Gen. ergibt sich aus der Eigenfinanzierung durch die Einkünfte aus den im Verlauf des
Geschäftsjahres erzielten Erträgen. Bei der im Dezember 2017 emittierte Nachranganleihe mit
einem Volumen von 4,00 Mio. Euro und einer Laufzeit von 5 Jahren reduziert sich der
anrechenbare Betrag gemäß Art. 64 der CRR um 0,80 Mio. Euro pro Jahr.

Mit Schreiben der Banca d’Italia vom 13.01.2020 wurden der Raiffeisenkassen Eisacktal die
neuen Eigenkapitalanforderungen mitgeteilt, welche zu erfüllen sind und wie folgt lauten:
     harte Kernkapitalquote (capital equity tier 1 – CET1 ratio): 7,95 % (Pflichtanforderung
       4,95 % + zusätzlicher Kapitalerhaltungspuffer 2,50 % + Säule-2-Empfehlung 0,50 %);
     Kernkapitalquote (tier 1 – T1ratio): 9,60 % (Pflichtanforderung 6,60 % + zusätzlicher
       Kapitalerhaltungspuffer 2,50 % + Säule-2-Empfehlung 0,50 %);
     Gesamtkapitalquote (total capital ratio – TCR): 11,80 % (Pflichtanforderung 8,80 % +
       zusätzlicher Kapitalerhaltungspuffer 2,50 % + Säule-2-Empfehlung 0,50 %).

Zum 31.12.2020 erfüllt die Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. die entsprechenden Vorgaben.

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020

Quantitative Informationen

Eigenkapital des Unternehmens: Zusammensetzung (in Tsd. Euro)

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Posten/Werte
                                                                                                     31.12.2020       31.12.2019

1. Gesellschaftskapital                                                                                     2.415            2.505
2. Emissionsaufpreis                                                                                          228              222
3. Rücklagen                                                                                               73.172           66.047
  - aus Gewinnen                                                                                           72.613           65.488
      a) gesetzlich                                                                                        63.646           58.144
      b) statutarisch                                                                                             0                0
      c) Eigene Aktien                                                                                            0                0
      d) sonstige                                                                                           8.967            7.344
  - sonstige                                                                                                  559              559
4. Kapitalinstrumenten                                                                                            0                0
5. (Eigene Aktien)                                                                                                0                0
6. Bewertungsrücklagen                                                                                      1.096              836
  - Zum Fair Value bewertete Kapitalinstrumente mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität                     (52)             197
  - Deckung von zum fair value bewerteten Kapitalinstrumenten mit Auswirkung auf die
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    Gesamtrentabilität
  - Zum fair value bewertete aktive Finanzinstrumente (ausgenommen Kapitalinstrumente) mit
                                                                                                              943              433
    Auswirkung auf die Gesamtrentabilität
  - Sachanlagen                                                                                                   0                0
  - Immaterielle Vermögenswerte                                                                                   0                0
  - Deckung von Auslandsinvestitionen                                                                             0                0
  - Deckung der Kassaflüsse                                                                                       0                0
  - Deckungsinstrumente (nicht designierte Elemente)                                                              0                0
  - Wechselkursdifferenzen                                                                                        0                0
  - Langfristige Aktiva und Gruppen von Aktiva auf dem Weg der Veräußerung                                        0                0
  - Erfolgswirksam zum fair value bewertete passive Finanzinstrumente (Veränderungen der
                                                                                                                  0                0
    eigenen Kreditwürdigkeit)
  - Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) auf Vorsorgepläne mit vordefinierten
                                                                                                                  0                0
    Leistungen
  - Anteile der Bewertungsrücklagen aus der Bewertung von Beteiligungen                                           0                0
  - Sondergesetze zur Aufwertung                                                                              206              206
7. Gewinn (Verlust) des Geschäftsjahres                                                                     3.912            7.861
                                                                                             Summe         80.823           77.471

                                                              -   20    -
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020

Zusammensetzung der aufsichtlichen Eigenmittel zum 31.12.2020

                                                                                                                                                                              31.12.2020      31.12.2019
A. Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) vor Anwendung der             A. Capitale primario di classe 1 (Common Equity Tier 1 – CET1) prima
                                                                                                                                                                              76.902.144      76.732.350
Vorsichtsfilter                                                                   dell’applicazione dei filtri prudenziali
   davon CET1-Kapitalinstrumente, die Gegenstand der Übergangsanpassung sind         di cui strumenti di CET1 oggetto di disposizioni transitorie                                      0                0
B. Vorsichtsfilter des CET1 (+/-)                                                 B. Filtri prudenziali del CET1 (+/-)                                                        ( 105.624 )       ( 97.202 )
C. CET1 einschließlich der abzuziehenden Korrekturposten und der Posten aus der   C. CET1 al lordo degli elementi da dedurre e degli effetti del regime transitorio (A +/-
                                                                                                                                                                                              76.635.148
Übergangsanpassung (A +/- B)                                                      B)                                                                                           76.796.520
D. Vom CET1 abzuziehende Korrekturposten                                          D. Elementi da dedurre dal CET1                                                            ( 3.593.463 )   ( 3.963.749 )
E. Übergangsanpassung – Auswirkung auf CET1 (+/-)                                 E. Regime transitorio – Impatto su CET1 (+/-)                                                 2.044.928       1.640.102

F. Summe Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) (C – D +/-E)            F. Totale Capitale primario di classe 1 (Common Equity Tier 1 – CET1) (C – D +/-E)          75.247.985      74.311.501
G. Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1), einschließlich der         G. Capitale aggiuntivo di classe 1 (Additional Tier 1 – AT1) al lordo degli elementi da
                                                                                                                                                                                                   67.988
abzuziehenden Korrekturposten und der Posten aus der Übergangsanpassung           dedurre e degli effetti del regime transitorio                                                   60.157
    davon AT1-Instrumente, di Gegenstand der Übergangsanpassung sind                  di cui strumenti di AT1 oggetto di disposizioni transitorie                                       0               0
H. Vom AT1 abzuziehende Korrekturposten                                           H. Elementi da dedurre dall’AT1                                                               ( 60.157 )      ( 67.988 )
I. Übergangsanpassung – Auswirkung auf AT1 (+/-)                                  I. Regime transitorio – Impatto su AT1 (+/-)                                                          0               0
L. Summe zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) (G - H +/- I)         L. Totale Capitale aggiuntivo di classe 1 (Additional Tier 1 – AT1) (G - H +/- I)                     0               0
M. Ergänzungskapital (Tier 2 –T2), einschließlich der abzuziehenden               M. Capitale di classe 2 (Tier 2 –T2) al lordo degli elementi da dedurre e degli effetti
                                                                                                                                                                                               2.381.161
Korrekturposten und der Posten aus der Übergangsanpassung                         del regime transitorio                                                                       1.579.409
    davon T2-Instrumente, die Gegenstand der Übergangsanpassung sind                  di cui strumenti di T2 oggetto di disposizioni transitorie                                       0               0
N. Vom T2 abzuziehende Korrekturposten                                            N. Elementi da dedurre dal T2                                                                        0               0
O. Übergangsanpassung – Auswirkung auf T2 (+/-)                                   O. Regime transitorio – Impatto su T2 (+/-)                                                          0               0
P. Summe Ergänzungskapital (Tier 2 –T2) (M - N +/- O)                             P. Totale Capitale di classe 2 (Tier 2 –T2) (M - N +/- O)                                    1.579.409       2.381.161
Q. Summe aufsichtsrechtliches Eigenkapital (F + L + P)                            Q. Totale fondi propri (F + L + P)                                                          76.827.394      76.692.662

                                                                                               -   21     -
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020

Abstimmung der zur Berechnung der Eigenmittel verwendeten Bilanzpositionen mit den aufsichtlichen Eigenmitteln

                                                                                                                                      Für die Eigenmittel     Für die Eigenmittel relevante Beträge
                                                                                                                                       relevante Beträge     Dettaglio ammontari rilevanti ai fini die
Posten der Verbindlichkeiten und des                                                                                  Bilanzwert                                          Fondi Propri
                                                     Elementi del passivo e del Patrimonio Netto                                     Ammontari rilevanti
Eigenkapitals                                                                                                     Valori contabili
                                                                                                                                         ai fini die Fondi           Kernkapital     Ergänzungskapital
                                                                                                                                                    Propri   Capitale di classe 1   Capitale di classe 2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete        Passività finanziarie valutate al costo ammortizzato
                                                                                                                        4.000.000               1.579.409                       0              1.579.409
passive Finanzinstrumente                            (IFRS 7 par. 8 lett. g))
   a) Verbindlichkeiten gegenüber Banken                  a) debiti verso banche                                                0                       0                       0                      0
   b) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden                  b) debiti verso la clientela                                  4.000.000               1.579.409                       0              1.579.409
   c) im Umlauf befindliche Wertpapiere                   c) titoli in circolazione                                             0                       0                       0                      0
Zu Handelszwecke gehaltene passive
                                                     Passività finanziarie di negoziazione                                      0                       0                       0                        0
Finanzinstrumente
                                                     Passività finanziarie designate al fair value (IFRS 7
Zum fair value bewertete passive Finanzinstrumente                                                                              0                       0                       0                        0
                                                     par. 8 lett. e))
Derivate für Deckungsgeschäfte                       Derivati di copertura                                                      0                       0                       0                        0
Wertanpassung der passiven Finanzinstrumente zur     Adeguamento di valore delle passività finanziarie
                                                                                                                                0                       0                       0                        0
allgemeinen Abdeckung (+/-)                          oggetto di copertura generica (+/-)
Steuerverbindlichkeiten                              Passività fiscali                                                          0                       0                       0                        0
    a) laufende                                            a) correnti                                                          0                       0                       0                        0
    b) aufgeschobene                                       b) differite                                                         0                       0                       0                        0
Passive Vermögenswerte auf dem Weg der
                                                     Passività associate ad attività in via di dismissione                      0                       0                       0                        0
Veräußerung
Sonstige Verbindlichkeiten                           Altre passività                                                            0                       0                       0                        0
Personalabfertigungsfonds                            Trattamento di fine rapporto del personale                                 0                       0                       0                        0
Rückstellung für Risiken und Verpflichtungen         Fondi per rischi e oneri:                                                  0                       0                       0                        0
    a) Verpflichtungen und Bürgschaften                    a) impegni e garanzie rilasciate                                     0                       0                       0                        0
    b) Zusatzpensionsfonds und ähnliche
                                                          b) quiescenza e obblighi simili                                       0                       0                       0                        0
    Verpflichtungen
    c) Sonstige Rückstellungen                             c) altri fondi per rischi e oneri                                    0                       0                      0                         0
Bewertungsrücklagen                                  Riserve da valutazione                                             1.096.209               1.096.209              1.096.209                         0
 - davon aus einzustellenden Geschäftstätigkeiten    di cui relative ad attività operative cessate                              0                       0                      0                         0
Rückzahlbare Aktien                                  Azioni rimborsabili                                                        0                       0                      0                         0
Kapitalinstrumente                                   Strumenti di capitale                                                      0                       0                      0                         0
Rücklagen                                            Riserve                                                           73.172.094              73.172.094             73.172.094                         0
Zwischendividenden                                   Acconti su dividendi                                                       0                       0                      0                         0
Emissionsaufpreis                                    Sovrapprezzi di emissione                                            228.496                 228.496                228.496                         0
Kapital                                              Capitale                                                           2.415.226               2.415.226              2.415.226                         0
Eigene Aktien (-)                                    Azioni proprie (-)                                                         0                       0                      0                         0
Gewinn (Verlust) des Geschäftsjahres                 Utile (Perdita) d'esercizio (+/-)                                          0                       0                      0                         0
Summe der Verbindlichkeiten und
                                                     Totale del passivo e del patrimonio netto                         80.912.024              78.491.433             76.912.024               1.579.409
Eigenkapitalposten

                                                                                                     -   22   -
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