Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland - Informationen für Auswanderer und Auslandstätige

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Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland - Informationen für Auswanderer und Auslandstätige
Basiswissen für Ihren Schritt
ins Ausland
Informationen für Auswanderer und Auslandstätige

                                                   Der zentrale Dienstleister des Bundes
Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                                                                                                           

                                                                                                Inhalt

                                                                                        1       Allgemeine Voraussetzungen......................................................... 7
                                                                                                1.1     Gesundheit........................................................................................................................7
                                                                                                1.2     Sprachkenntnisse............................................................................................................7
                                                                                                1.3     Finanzielle Vorsorge.......................................................................................................7
                                                                                                1.4     Probeaufenthalt im Zielland.........................................................................................7
                                                                                                1.5     Vorbereitungszeit........................................................................................................... 8
                                                                                                1.6     Integrationsbereitschaft............................................................................................... 8
                                                                                                1.7     Vorbereitungsseminare................................................................................................. 8

                                                                                        2       Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit..........................9
Impressum
                                                                                                2.1     Vermittlung ins Ausland durch die Arbeitsagentur................................................ 9
Herausgeber                                                                                     2.2     EURES-Netzwerk........................................................................................................... 9
                                                                                                2.3     Deutsche Auslandshandelskammern...................................................................... 10
Bundesverwaltungsamt                                                                            2.4     Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)........ 10
– Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige –
10361 Berlin
                                                                                        3       Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen.........11
Telefon:    022899358-4998
Telefax:    022899358-7599                                                                      3.1     Studium, Praktikum oder Berufsausbildung im Ausland.....................................11
E-Mail:     auswandern@bva.bund.de
Internet:   www.bundesverwaltungsamt.de
            www.auswandern.bund.de                                                      4       Au-pair-Aufenthalt im Ausland..................................................12
Titelbild                                                                                       4.1     Als Entwicklungshelfer ins Ausland..........................................................................12
                                                                                                4.2     Für den Senior Experten Service (SES) ins Ausland...............................................13
Kolobsek (www.sxc.hu)

Rechtlicher Hinweis                                                                     5       Ruhestand im Ausland.....................................................................14
Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben kann trotz sorg-                        6       Zahlung von Renten und sonstigen Versorgungsbezügen ins Ausland...........14
fältiger Recherche keine Haftung übernommen werden. Für den Inhalt                              6.1     Rentenzahlungen..........................................................................................................14
oder die Nutzung von Internetseiten Dritter wird ebenfalls keine Haftung                        6.2     Vorübergehender Aufenthalt im Ausland...............................................................14
übernommen.                                                                                     6.3     Gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland......................................................................14
                                                                                                6.4     Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz..............................14
Der Nachdruck ist nur bei deutlicher Quellenangabe und ohne Vornahme                            6.5     Versorgung der Kriegsopfer........................................................................................15
von Änderungen zulässig. Die Übersendung eines Belegexemplars ist zwin-
gend erforderlich.
                                                                                        7       Behinderung im Ausland................................................................ 15
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit auf eine
geschlechtsspezifische Sprache weitestgehend verzichtet haben.

issn: 0433-7026

© Bundesverwaltungsamt

Stand: Februar 2013, Überarbeitung: November 2021

                                                                           Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                                                             3
                                                                           www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
                                                                                                            Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland    Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                                                                                                              

    8    Vorbereitung der Ausreise............................................................. 15                                                                     14      Ankunft und Aufenthalt im Zielland....................................... 24
         8.1      Bevollmächtigung einer dritten Person.................................................................. 16                                                   14.1     Aufenthaltserlaubnis und Meldepflicht.................................................................. 24
         8.2      Bankkonto in Deutschland......................................................................................... 16                                         14.2     Meldepflicht (Um-/Abmeldung).............................................................................. 24
         8.3      Nachsendeauftrag für eingehende Post................................................................. 16                                                     14.3     Deutsche diplomatische Vertretung im jeweiligen Land.................................... 24
         8.4      Feiertage im Ausland................................................................................................... 16                                   14.4     Erleichterung des Einlebens...................................................................................... 24
         8.5      Führerschein und Fahrerlaubnis............................................................................... 16                                             14.5     Deutsche Seelsorge im Ausland............................................................................... 25
         8.6      Impfschutz/-zeugnisse................................................................................................17                                      14.6     Mietwagen..................................................................................................................... 25
         8.7      Reisedokumente............................................................................................................17                                 14.7     Rechtsbeistand.............................................................................................................. 25
         8.8      Antragsunterlagen....................................................................................................... 18                                  14.8     Sicherheit........................................................................................................................ 25

    9    Schulbesuch für deutsche Kinder im Ausland.....................18                                                                                             15      Staatsangehörigkeit.......................................................................... 26
         9.1      Besuch einheimischer Schulen.................................................................................. 19
         9.2      Deutsche Schulen im Ausland................................................................................... 19                                    16      Strom/Elektrizität..............................................................................27
         9.3      Auslandsschulverzeichnis........................................................................................... 19
         9.4      Fernlehrwerk................................................................................................................. 19                             16.1     Adapter............................................................................................................................27
                                                                                                                                                                               16.2     Stromspannung.............................................................................................................27

    10   Steuern.....................................................................................................19
                                                                                                                                                                       17      Verkehrsunfall.....................................................................................27
    11   Umzug ins Ausland...........................................................................20
                                                                                                                                                                       18      Wahlrecht für Deutsche im Ausland........................................ 28
         11.1     Spediteur.........................................................................................................................21
         11.2     Ausfuhrbestimmungen aus Deutschland................................................................21                                                        18.1     Bundestagswahl............................................................................................................ 28
         11.3     Reisegut...........................................................................................................................21                        18.2     Europawahl.................................................................................................................... 28
         11.4     Ausfuhranmeldung.......................................................................................................21
         11.5     Einfuhrbestimmungen ins jeweilige Zielland.........................................................21
         11.6     Berufsausrüstung......................................................................................................... 22                         19      Rückwanderung................................................................................. 29
         11.7     Haustiere........................................................................................................................ 22
         11.8     Pflanzen.......................................................................................................................... 22
         11.9     Waffen und Munition.................................................................................................. 23                             20 Literaturhinweise.............................................................................. 29
         11.10    Medikamente................................................................................................................. 23
         11.11    Devisenbestimmungen............................................................................................... 23
         11.12    Zollabfertigung im Zielland....................................................................................... 23                                21      Anhang....................................................................................................33
                                                                                                                                                                               21.1     Umrechnung angelsächsischer Einheiten in das internationale
    12   Sozialversicherung und private Versicherungen................23                                                                                                                Einheitssystem (SI-Einheit).........................................................................................33

    13   Wohnen...................................................................................................23                                                   22      „Checkliste“ zur Vorbereitung der Ausreise......................... 36
                                                                                                                                                                               22.1     Informationen über das Zielland.............................................................................. 36
                                                                                                                                                                               22.2     Rückkehr nach Deutschland.......................................................................................37
                                                                                                                                                                               23       Abkürzungsverzeichnis............................................................................................... 38

4                                                                  Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                                                                5
                                                                                        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de              www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                                              Allgemeine Voraussetzungen

                     Checkliste
                                                                                                             1        Allgemeine Voraussetzungen

Sind Sie bereit auszuwandern?                                                                                 Wer sich mit dem Gedanken trägt, als Auswanderer oder Aus-
                                                                                                              landstätiger in ein anderes Land zu gehen, sollte frei von fal-
                                                                                                                                                                                       •• für nicht unmittelbar absehbare und abwendbare Even-
                                                                                                                                                                                          tualitäten, beispielsweise Krankheiten, familiäre Angele-
                                                                                                              schen Vorstellungen und über die Lebens- und Aufenthalts-                   genheiten etc.;
 Beherrschen Sie die Landessprache in Wort und Schrift?                                                      bedingungen, die im Ausland zu erwarten sind, ausführlich
 Besitzen Sie ausreichende Finanzen, um Zeiten ohne Einkünfte zu überbrücken?                                informiert sein.                                                         •• für sonstige Rücklagen, beispielsweise den Rückflug bzw.
                                                                                                                                                                                          die Rückwanderung in das Heimatland.
                                                                                                              Diese Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigs-
                                                                                                              ten Themen, die bei der Vorbereitung der Auslandstätigkeit           Hinweis des Auswärtigen Amtes:

Über was Sie sich im Vorfeld informieren sollten!                                                             oder Auswanderung bedacht werden sollten. Es ist elementar
                                                                                                              wichtig, sämtliche Vor- und Nachteile eines geplanten Aus-           „Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen
                                                                                                              landsaufenthaltes in Betracht zu ziehen bevor der Entschluss         Union, die an Orten, an denen ihr Heimatstaat nicht über eine
 Visa-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen                                                                zu einem derartigen weit reichenden Schritt getroffen wird.          Botschaft oder ein Konsulat verfügt, konsularischen Schutz
                                                                                                                                                                                   benötigen, können sich mit der Bitte um Hilfe an die Vertre-
 Welche Einreisebestimmungen bestehen im Zielland?                                                           Im Anhang wird eine Vielzahl dieser Fragen im Rahmen einer           tungen anderer Mitgliedstaaten vor Ort wenden. Diese Art
                                                                                                              Checkliste aufgeführt.                                               von Hilfestellung ist jedoch auf akute Notlagen begrenzt.“
 Benötigen Sie zur Einreise ein Visum?
 Welche Aufenthaltsvoraussetzungen gelten im Zielland?                                                                                                                            Sollten Sie zum Beispiel in einem Staat, in dem Sie keine deut-
                                                                                                              1.1      Gesundheit                                                  sche Botschaft und kein deutsches Konsulat finden, konsu-
 Besteht eine Meldepflicht?                                                                                                                                                       larische Betreuung suchen, weil Sie etwa mit einem Todes-
                                                                                                              Wegen eventueller Impfungen und sonstiger gesundheitli-              fall, einem Unfall, einer schweren Erkrankung, einem Über-
 Arbeit, Steuern und Finanzen                                                                                cher Vorkehrungen sollte rechtzeitig ärztlicher Rat eingeholt        fall oder einer Inhaftierung konfrontiert sind, können Sie sich
                                                                                                              werden. Weitere Informationen zum Thema Gesundheit fin-              an Botschaften oder Konsulate anderer Staaten der Euro-
 Wie ist die Arbeitsmarktlage vor Ort?                                                                       den sich hier:                                                       päischen Union wenden, die vor Ort vertreten sind. Es kann
                                                                                                                                                                                   sein, dass man Sie dann von der Botschaft oder dem Konsulat
 Wie gestalten sich dort die Verdienstmöglichkeiten?                                                          Allgemeine Informationsschriften und weitere Auskünfte von        eines EU-Staates an diejenige eines anderen weiter verweist,
 Wird Ihr Bildungs- bzw. Beruftsabschluss im Zielland anerkannt?                                                 Krankenkassen und dem Auswärtigen Amt                            die aufgrund von Absprachen für die konsularische Betreuung
                                                                                                                                                                                   Deutscher zuständig ist.
 Welche Auswirkungen hat das Auswandern auf Ihre Steuerpflicht?
 Kennen die örtlichen Wohnpreise und Lebenshaltungskosten?                                                   1.2      Sprachkenntnisse
                                                                                                                                                                                   1.4        Probeaufenthalt im Zielland
                                                                                                              Grundkenntnisse der im Zielland gesprochenen Sprache(n)
 Gesundheitsvorsorge und soziale Sicherung                                                                   sind unbedingt notwendig. Das Beherrschen der jeweiligen             Der Schritt ins Ausland sollte gründlich und in Ruhe vorbe-
                                                                                                              Sprache(n) ist für die Integration in eine neue örtliche Umge-       reitet werden, um bei Ausreise über die lebensnotwendigen,
 Wie sieht das Gesundheits- und Sozialsystem im Zielland aus?                                                bung im Ausland eine der wichtigsten Voraussetzungen.                kulturellen und sonstigen Informationen des Ziellandes zu
 Was ist im Hinblick auf Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen?                                                                                                      verfügen.

 Wie versichern Sie sich gegen Arbeitslosigkeit?                                                             1.3      Finanzielle Vorsorge                                        Außer der formellen Informationsbeschaffung, beispiels-
 Was ist in Bezug auf Rentenansprüche und -zahlungen zu beachten?                                                                                                                 weise durch das Lesen dieses Ratgebers oder der auf unserer
                                                                                                              Außer guten Sprachkenntnissen ist eine zweite wichtige Vor-          Homepage vorhandenen Länderinformationen, besteht die
                                                                                                              aussetzung für ein Auslandsvorhaben das Schaffen einer aus-          Möglichkeit eines Probeaufenthaltes im Zielland.
 Erziehung und Bildung                                                                                       reichenden finanziellen Basis.
                                                                                                                                                                                   In fast allen Ländern kann man sich als Tourist bis zu drei
 Welche örtlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt es?                                                     Dabei kann wie folgt kategorisiert werden:                           Monaten (ohne Arbeitsaufnahme) aufhalten und auf diese
 Wie ist das Schulsystem gestaltet? Gibt es Deutsche Schulen in Ihrer Nähe?                                                                                                       Weise mehr über Land und Leute und die dortigen Lebens-
                                                                                                               •• für den Neustart im Zielland, z. B. Wohnungs- und                verhältnisse erfahren sowie die persönliche Klimaverträg-
 Welche Studienvoraussetzungen bestehen?                                                                         Jobsuche;                                                        lichkeit testen. Darüber hinaus kann dieser Aufenthalt zur
 Welche deutschen Schulabschlüsse werden anerkannt?                                                                                                                               Arbeitsplatzsuche und zur Kontaktaufnahme mit dort bereits

 Wie hoch sind die Studiengebühren?
 Werden die ausländischen Abschlüsse in Deutschland anerkannt?

                                                                                                              Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                             7
                                                                                © Bundesverwaltungsamt 2021   www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Allgemeine Voraussetzungen                                                                  Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland    Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                             Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit

seit längerem lebenden Eingewanderten genutzt werden. Ist             1.5      Vorbereitungszeit                                         Carl-Duisberg-Centren                                                E-Mail:       info@ifa.de
ein solcher Probeaufenthalt nicht möglich, sollte das Zielland                                                                           gemeinnützige Gesellschaft mbH                                       Internet:     www.ifa.de
zumindest von einem Kurzurlaub her bekannt sein.                      Um möglichst viele Fehler schon vor der Ausreise auszu-            – Zentrale –
                                                                      schließen, sollte eine ausreichende Vorbereitungszeit einge-       Hansaring 49-51                                                      Institut für Interkulturelles Management GmbH (IFIM)
EU-Bürger mit einem gültigen Personalausweis oder                     plant werden. Neben dem Studium dieser Broschüre besteht           50670 Köln                                                           Maarweg 48a
Reisepass:                                                            für Ratsuchende die Möglichkeit, sich in einer Auswanderer-        Telefon:     0221 1626-266                                           53619 Rheinbreitbach
                                                                      beratungsstelle der deutschen Wohlfahrtsverbände beraten           Telefax:     0221 1626-256                                           Telefon:       02224 9495-0
    •• können für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in           zu lassen. Anschriften hierzu finden sich auf unserer Home-        E-Mail:      info@cdc.de                                             Telefax:       02224 9495-96
       einem anderen EU-Land leben.                                   page im Bereich „Auswandererschutz“.                               Internet:    www.cdc.de                                              E-Mail:        info@ifim.de

    •• müssen sich für Aufenthalte von über drei Monaten bei          Die meisten Menschen machen sich häufig falsche Vorstel-           Institut für Auslandsbeziehungen e. V.                               Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständig-
       den zuständigen Behörden anmelden (allgemeine Melde-           lungen von dem, was sie in dem fremden Land erwartet. Häu-         – Auslandskundliche Seminare –                                       keit und stellt auch keine Wertung zugunsten des einen oder
       pflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern).             fig – so wissen die Berater zu berichten – gehen die Betreffen-    Charlottenplatz 17                                                   anderen Anbieters dar. Über das Internet sind zu diesem
                                                                      den von falschen Voraussetzungen aus; sie sind weder über          70173 Stuttgart                                                      Thema eine Vielzahl weiterer Anbieter zu finden.
    •• können nach einem rechtmäßigen ununterbrochenen                die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch dar-
       Aufenthalt von fünf Jahren in einem anderen EU-Land das        über informiert, welche arbeits-, steuer- und sozialversiche-
       Recht auf Daueraufenthalt erlangen.                            rungsrechtlichen Regelungen gelten. Sie unterschätzen häu-
                                                                      fig auch die Schwierigkeiten im ganz persönlichen Lebensbe-
Das Recht, sich als EU-Bürger zu jedem beliebigen Zweck in            reich, ob es um Klima, Sprache, Bildungsmöglichkeiten, Kul-        2        Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit
der EU sowie in den anderen EWR-Staaten und der Schweiz               tur oder Möglichkeiten der Geselligkeit geht.
aufzuhalten besteht nicht, wenn:
                                                                      Eine Beratung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfal-        2.1      Vermittlung ins Ausland durch
    •• man sich länger als drei Monate in einem anderen Staat         les Ratsuchender und ist ergebnisoffen. Das Bundesverwal-                   die Arbeitsagentur
       aufhält und dabei                                              tungsamt empfiehlt den Ratsuchenden, sich frühzeitig mit                                                                                Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
                                                                      einer Auswandererberatungsstelle zur Terminvereinbarung in         Üblicherweise haben Inländer bei der Besetzung offener Stel-         Villemombler Straße 76
    •• dort nicht erwerbstätig ist und auch                           Verbindung zu setzen.                                              len Vorrang. Eine Chance haben Personen aus dem Ausland,             53123 Bonn
                                                                                                                                         die über berufliche Spezialkenntnisse verfügen. Bürger eines         Hotline:     0228 713-1313
    •• keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit besteht sowie                                                                            Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)              Telefax:     0228 713-1111
                                                                      1.6      Integrationsbereitschaft                                  gelten in einem anderen Mitgliedstaat als Inländer.                  Internet:    www.arbeitsagentur.de
    •• nicht in der Lage ist, sich und seine Familienangehörigen
       zu unterhalten.                                                Jedes Land hat seine eigene Kultur. Um sich an eine mehr oder      Bei Fragen zum internationalen Arbeitsmarkt oder zu kon-
                                                                      weniger fremde Kultur anzupassen, ist ein gewisses Maß an          kreten Stellenangeboten im Ausland bieten sich folgende              2.2         EURES-Netzwerk
Die Aufenthaltsbestimmungen für Familienangehörige in den             interkultureller Kompetenz nötig. Es ist aber auch von einem       Möglichkeiten:
EU-Ländern wurden gelockert. Als Familienangehörige gel-              ständigen Lernprozess die Rede und dieser setzt wiederum                                                                                EURES (die Abkürzung steht für European Employment Ser-
ten nunmehr auch eingetragene Lebenspartner, wenn in dem              Sensibilität im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise            •• Im Stelleninformationsservice (SIS) der örtlichen Arbeits-       vices) ist ein Kooperationsnetz, dem neben der Europäischen
Aufnahmemitgliedstaat eingetragene Partnerschaften einer              voraus.                                                                agentur sind neben nationalen auch Stellenangebote für           Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der
Ehe gleichgestellt sind.                                                                                                                     das Ausland enthalten.                                           Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der
                                                                                                                                                                                                              Schweiz auch andere, mit Beschäftigungsfragen befasste
In Ländern außerhalb der EU benötigen Sie ein Einreisevi-             1.7      Vorbereitungsseminare                                      •• In den Berufsinformationszentren (BIZ), deren Anschrif-          nationale und regionale Akteure angehören (z. B. Gewerk-
sum. Informationen dazu erteilt die zuständige Auslandsver-                                                                                  ten bei den Agenturen für Arbeit erhältlich sind, findet         schaften, Arbeitgeberverbände).
tretung in Deutschland. Dort erfährt man auch, ob die Aus-            Diese Seminare richten sich an Fach- und Führungskräfte und            sich umfassendes Informationsmaterial, u. a. auch die
stellung eines Aufenthaltstitels zwingend vorgeschrieben ist.         mitreisende Partner, die sich intensiv auf ihren Auslandseins-         Veröffentlichungen der Zentralstelle für Arbeitsvermitt-         Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Dienstleistungen für
                                                                      atz vorbereiten wollen, sowie an Personalfachleute mit inter-          lung (ZAV).                                                      Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie generell für alle Bür-
Bevor nicht definitiv ein Visum erteilt wurde, sollten keine          nationalem Tätigkeitsfeld.                                                                                                              ger anzubieten, die vom Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
konkreten Ausreisevorbereitungen getroffen und keine neuen                                                                                •• Fragen zu konkreten Auslandsstellenangeboten oder                Gebrauch machen möchten. Es gibt drei Arten von Dienst-
vertraglichen Bindungen im Zielland eingegangen werden.               Veranstalter sind u. a.:                                               Auslandsprogrammen können telefonisch oder schriftlich           leistungen: Information, Beratung und Vermittlung (Abstim-
                                                                                                                                             gerichtet werden an die:                                         mung von Stellenangeboten und Arbeitssuche).
 Your Europe Wohnsitzmodalitäten

8                                                               Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige   Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                         9
                                                                             www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit                                            Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland     Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                      Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen

Mobilitätswillige können sich bereits an ca. 960 EURES-Bera-      2.4      Gesellschaft für Außenwirt-                               Germany Trade and Invest
ter europaweit wenden. EURES trägt auch zur Förderung der                  schaft und Standortmarketing                              – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing
Beschäftigungsfähigkeit insbesondere junger Menschen bei,                                                                            GmbH
                                                                           mbH (GTAI)
indem es die Möglichkeit schafft, Berufserfahrung im Ausland                                                                         Friedrichstraße 60
zu sammeln.                                                       Die Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirt-         10117 Berlin
                                                                  schaft und Standortmarketing mbH, Abk. GTAI, ist eine dem          Telefon:      030 200099-0
Die Anschriften aller EURES-Berater sowie weitergehende           Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnete           Internet:     www.gtai.de
Informationen zum Netzwerk gibt es unter www.ec.europa.           Bundes-GmbH, deren Aufgabe das Marketing für den Stand-
eu. Dort findet sich eine Datenbank mit europaweit offe-          ort Deutschland ist. Hinzu kommt die Investorenanwerbung
nen Stellenangeboten und Informationen zu den Lebens-             sowie die Bereitstellung von Außenwirtschaftsinformationen
und Arbeitsbedingungen sowie zu Aus- und Weiterbildung in         für in Deutschland ansässige Unternehmen. Der Hauptsitz
Europa.                                                           von Germany Trade & Invest liegt in Berlin. Gegründet 1951 als     3        Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen
                                                                  Bundesauskunftsstelle für den Außenhandel wurde sie 1953
Darüber hinaus sind im Internet eine Vielzahl von Jobbörsen       in Bundesstelle für Außenhandelsinformation mit Sitz in Köln
und Informationsportale zu finden, deren Benennung den            umbenannt.                                                         Wegen der Anerkennung akademischer Grade und berufli-                Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im
Umfang dieser Broschüre allerdings übersteigen würde.                                                                                cher Abschlüsse im Zielland und der Frage, ob die Nichtan-           Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der
                                                                  Zum 1. Januar 2009 entstand die neue Wirtschaftsförde-             erkennung eine Beschäftigung im entsprechenden Beruf aus-            Länder
                                                                  rungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland durch die         schließt, ist rechtzeitig bei folgenden Stellen anzufragen:          Graurheindorfer Str. 157
2.3      Deutsche                                                 Zusammenführung der Bundesagentur für Außenwirtschaft                                                                                   53117 Bonn
         Auslandshandelskammern                                   (bfai) und der Invest in Germany GmbH. Die Informationsbe-         Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)                              Telefon:      0228 501-664
                                                                  schaffung erfolgt über ein Netz von 50 weltweit eingesetzten       Postfach 201264                                                      E-Mail:       zab@kmk.org
Wenn es darum geht, im Zielland eine selbständige Tätigkeit       Korrespondenten sowie Länder-, Rechts-, Steuer- und Zollex-        53142 Bonn                                                           Internet :    www.anabin.kmk.org
auszuüben, wird in der Regel die örtliche Industrie- und Han-     perten am Bonner Standort.                                         Besucheradresse:
delskammer der erste Ansprechpartner sein. Sie kann Aus-                                                                             Robert-Schuman-Platz 3                                               Um Schwierigkeiten im Zielland vorzubeugen, sollten Kopien
kunft erteilen, ob die Aufnahme einer selbstständigen Tätig-      Das Informationsangebot der GTAI reicht von der Darstellung        53175 Bonn                                                           der in Frage kommenden Dokumente bereits in Deutschland
keit nach den geltenden Rechtsvorschriften des Ziellandes         der Wirtschaftslage und der Entwicklung weltweit bis hin zu        Telefon:     0228 107-0                                              von der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat) beglau-
möglich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.       Branchentrends, Rechts- und Zollregelungen. Informationen          Telefax:     0228 10729-77                                           bigt werden.
Bei der Arbeitssuche im Ausland können die Handelskam-            über Investitions- und Entwicklungsvorhaben werden eben-           E-Mail:      zentrale@bibb.de
mern in der Regel nicht weiterhelfen.                             falls zur Verfügung gestellt. Unternehmen erhalten Auskunft        Internet:    www.bibb.de
                                                                  zu Ausschreibungen und Geschäfts- und Kooperationswün-                                                                                  3.1     Studium, Praktikum oder
Das Auslandshandelskammernetz umfasst in mehr als 92 Län-         schen ausländischer potentieller Partner.                          Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der                   Berufsausbildung im Ausland
dern und 140 Standorten Auslandshandelskammern, Dele-                                                                                Länder in der Bundesrepublik Deutschland
giertenbüros und Vertretungen der Deutschen Wirtschaft.           Die Informationen werden überwiegend kostenfrei über das           Graurheindorfer Str. 157                                             Bei Fragen im Zusammenhang mit einem Studienaufenthalt,
Hierzu können nähere Informationen beim Dachverband ein-          Internet, E-Mail-Dienste, Broschüren und Zeitschriften ver-        53117 Bonn                                                           einem Praktikum oder einer Berufsausbildung im Ausland,
geholt werden:                                                    trieben. Die GTAI betreut zudem das Außenwirtschaftsportal         Telefon:      0228 501-0                                             können u. a. die folgenden Stellen Auskunft geben:
                                                                  iXPOS sowie das e-tradecenter.                                     Telefax:      0228 501-777
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.                                                                                      Internet:     www.kmk.org                                            Akademisches Auslandsamt der jeweiligen Hochschule (AAA)
Haus der Deutschen Wirtschaft                                     Von Berlin aus nehmen Mitarbeiter der GTAI Kontakt zu aus-         Postanschrift:                                                       Pädagogischer Austauschdienst
Breite Straße 29                                                  ländischen Unternehmen auf, um diese von den Vorteilen des         Postfach 110342                                                      Sekretariat der Deutschen Kultusministerkonferenz
10178 Berlin                                                      Standorts Deutschland zu überzeugen. Ziel sind Investitionen       10833 Berlin                                                         Graurheindorfer Straße 157, 53117 Bonn
Telefon:      030 20308-0                                         in Deutschland und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Auf          Telefon:      030 25418-499                                          Telefon:      0228 501-0
Telefax:      030 20308-1000                                      Landesebene wird GTAI dabei u. a. von den Wirtschaftsförde-        Telefax:      030 25418457                                           Telefax:      0228 501-333
Internet:     www.dihk.de                                         rungsgesellschaften der 16 Bundesländer, wie beispielsweise                                                                             E-Mail:       pad@kmk.org
E-Mail:       info@dihk.de                                        von NRWINVEST oder Invest in Bavaria, unterstützt.                 NARIC ist ein Netz nationaler Zentren, das sich für die Ver-         Internet:     www.kmk-pad.org
                                                                                                                                     besserung der akademischen Anerkennung von Abschlüs-
                                                                  Nähere Informationen über das Informationsangebot gibt es          sen und Studienzeiten in den EU-Mitgliedstaaten, den EWR-            Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
                                                                  direkt bei der                                                     Ländern und den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuro-            Kennedyallee 50
                                                                                                                                     pas einsetzt. Diese Stellen bieten Rat und Informationen über        53175 Bonn
                                                                                                                                     akademische Anerkennung, die Vergleichbarkeit der interna-           Telefon:    0228 882-0
                                                                                                                                     tionalen und nationalen Qualifikationen und ihres Gebrauchs          Telefax:    0228 882-444
                                                                                                                                     in der Ausbildung und im Training, professionelle Ausrichtung        E-Mail:     postmaster@daad.de
                                                                                                                                     und internationale Beschäftigung an. Alle Länder verfügen            Internet:   www.daad.de/de
                                                                                                                                     über nationale Zentren. Ansprechpartner in Deutschland ist:

10                                                          Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige   Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                        11
                                                                         www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Au-pair-Aufenthalt im Ausland                                                             Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland    Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                                          Au-pair-Aufenthalt im Ausland

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit                                                                                 •• Christliche Fachkräfte International e. V. (CFI), eingerich-     4.2      Für den Senior Experten Ser-
GmbH (GIZ)                                                                                                                                 tet von der Arbeitsgemeinschaft evangelikaler Missionen                   vice (SES) ins Ausland
Friedrich-Ebert-Allee 32+36                                                                                                                in Verbindung mit der Deutschen Evangelischen Allianz.
53113 Bonn                                                                                                                                                                                                  Der Senior Experten Service ist ein seit 1983 bestehender
Telefon:     0228 4460-0                                                                                                               Diese Organisationen haben sich 1993 in der Arbeits-                 ehrenamtlicher Beratungsdienst der deutschen Wirtschaft.
Telefax:     0228 4460-1766                                                                                                            gemeinschaft der Entwicklungsdienste e. V. (AGdD)                    Seit Januar 2003 besteht die SES Stiftung, die auf einem Stif-
E-Mail:      info@giz.de                                                                                                               zusammengeschlossen.                                                 tungsakt der früheren Gesellschafter der gemeinnützigen
Internet:    www.giz.de                                                                                                                                                                                     GmbH, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI),
                                                                                                                                       Gemeinsame Beratungs- und Anmeldestelle:                             dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT), dem Zen-
                                                                                                                                                                                                            tralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Carl
                                                                                                                                       Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (AKLHÜ)               Duisberg Fördererkreis beruht.
                                                                                                                                       Meckenheimer Allee 67-69
4        Au-pair-Aufenthalt im Ausland                                                                                                 53115 Bonn                                                           Ziel des SES ist es, die fachliche und menschliche Erfahrung
                                                                                                                                       Telefon:      0228 908990-10                                         von Personen, die ihr aktives Berufsleben beendet haben, zu
                                                                                                                                       Internet:     www.agdd.de                                            nutzen und in den Dienst der Entwicklung in Partnerländer
Bei Au-pair-Aufenthalten handelt es sich nicht um ein               American Institute For Foreign Study (Deutschland) GmbH                                                                                 zu stellen. Schwerpunkt ist hierbei u. a. die Behebung aku-
Arbeitsverhältnis, sondern um ein interkulturelles Programm,        Friedensplatz 1                                                    Weitere Organisationen:                                              ter technischer und/oder betriebswirtschaftlicher Probleme
das jungen Menschen einen Auslandsaufenthalt ermöglicht.            Eingang: Budapester Str. 4                                                                                                              in kleinen und mittleren Unternehmen unter gleichzeitiger
Sie leben in einer Familie im Ausland (Europa, Australien, Süd-     53111 Bonn                                                         Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)           Anleitung der Beschäftigten.
afrika, USA) und erhalten Unterkunft und Verpflegung sowie          Telefon:     0228 95730-0                                          Mendelssohnstraße 75-77
ein Taschengeld. Als Gegenleistung wird die Hilfe im Haus-          E-Mail:      info@aifs.de                                          60325 Frankfurt am Main                                              Der SES verfügt zurzeit über einen Stamm von etwa 4.500
halt sowie bei der Kinderbetreuung mit wöchentlich etwa 30          Internet:    www.aifs.de                                           Telefon:     069 719121-0                                            Fachkräften. Die Einsätze können bis max. sechs Monate dau-
Stunden erwartet, so dass genügend Zeit für Sprachkurse und                                                                            Telefax:     069 719121-19                                           ern; im bisherigen Durchschnitt liegen sie bei zwei Monaten.
das Kennenlernen von Land und Leuten bleibt. Ein Au-pair-                                                                              E-Mail:      info@cimonline.de                                       Interessenten wenden sich für weitere Auskünfte an
Aufenthalt kann die beruflichen Chancen verbessern, da er           4.1      Als Entwicklungshelfer ins                                Internet:    www.cimonline.de
neben dem Spracherwerb zur Erweiterung der Allgemeinbil-                     Ausland                                                                                                                        Senior Experten Service
dung und der Persönlichkeitsentwicklung beiträgt.                                                                                      Basisinformationen zur Entwicklungspolitik Deutschlands              Stiftung der Deutschen Wirtschaft
                                                                    Im Entwicklungshelfer-Gesetz ist definiert: „Entwicklungs-         sowie internationaler Institutionen sind erhältlich im:              für internationale Zusammenarbeit GmbH
Folgende Organisationen haben langjährige Erfahrung in der          helfer ist, wer in Entwicklungsländern ohne Erwerbsab-                                                                                  Buschstraße 2
Vermittlung von Au-pair-Aufenthalten und geben gerne wei-           sicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenar-        Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und             53113 Bonn
tere Auskunft:                                                      beit zum Fortschritt dieser beizutragen.“ Im Gesetz sind u. a.     Entwicklung                                                          PA: Postfach 2262, 53012 Bonn
                                                                    Fragen der Haftpflicht, der Kranken- und Unfallversicherung        Stresemannstraße 94                                                  Telefon:      0228 26090-0
Verein für Internationale Jugendarbeit (VIJ)                        sowie der Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit geregelt.      10963 Berl.in                                                        Telefax:      0228 26090-77
Bundesgeschäftsstelle                                                                                                                  Telefon:      030 18535-0                                            E-Mail:       ses@ses-bonn.de
Glockenhofstr. 14                                                   Entwicklungshelfer werden von folgenden Organisationen             Telefax:      030 18535-2501                                         Internet:     www.ses-bonn.de
90478 Nürnberg                                                      entsandt:                                                          Internet:     www.bmz.de
Telefon:      +49 911 9444-575
E-Mail:       office@vij.de                                           •• Arbeitsgemeinschaft   für    Entwicklungshilfe   e. V.        Eine Vielzahl der Publikationen des BMZ können auch im
Internet:     www.au-pair-vij.org                                        (AGEH), getragen von katholischen Organisationen und          Internet heruntergeladen oder online bestellt werden.
                                                                         Institutionen;
IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauen­
sozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V.                            •• Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenar-
Residenzstr. 90                                                          beit (GIZ), getragen von der Bundesrepublik Deutschland
13409 Berlin
Telefon:       030 856190310                                          •• Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung
Telefax:       030 856190350
E-Mail:        info@invia-Berlin.de                                   •• EIRENE, Internationaler Christlicher Friedensdienst e. V.;
Internet:      www.invia-berlin.de
                                                                      •• Weltfriedensdienst e. V.;

12                                                            Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige   Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                          13
                                                                           www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Ruhestand im Ausland                                                                  Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland     Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                                                Behinderung im Ausland

5          Ruhestand im Ausland                                                                                                     6.5      Versorgung der Kriegsopfer                                  Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialord-
                                                                                                                                                                                                         nung kann jedoch diesen Personen eine Versorgung in ange-
                                                                                                                                    Deutsche und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz            messenem Umfang zugestanden werden.
Die Übersiedlung in ein Land mit angenehmem Klima und/           Niedrige Lebenshaltungskosten im Zielland können auf den           oder gewöhnlichen Aufenthalt in Staaten haben, mit denen
oder preisgünstigen Lebenshaltungskosten wird zuneh-             ersten Blick als vorteilhaft erscheinen. Es ist jedoch möglich,    Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, erhal-              Die Rentenzahlung ins Ausland wird von bestimmten Versor-
mend von Ruheständlern in Erwägung gezogen. Eine bessere         dass die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards           ten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Versorgung wie               gungsämtern in Deutschland geleistet. Bei einem vorgesehe-
Lösung als ein Daueraufenthalt kann trotz des zusätzlichen       je nach Land hohe Aufwendungen für Importware erfordert.           Berechtigte im Bundesgebiet. Der Aufenthalt in anderen Staa-         nen längeren Auslandaufenthalt sollte das zuständige Versor-
finanziellen Aufwands ein begrenzter Aufenthalt in einem                                                                            ten hat das Ruhen des Versorgungsanspruchs zur Folge. Mit            gungsamt rechtzeitig Mitteilung erhalten.
Land mit wärmerem Klima sein, z. B. könnten die Sommer-
monate weiterhin in Deutschland verbracht werden. Hier-
durch können Kontakte in der Heimat weiter gepflegt werden
und der spätere Entschluss, doch endgültig in Deutschland zu
bleiben, lässt sich leichter verwirklichen.                                                                                         7        Behinderung im Ausland
                                                                                                                                    Mit einer Behinderung sollte man sich vor der Ausreise bei           Deutsches Rotes Kreuz e. V. Generalsekretariat Carstenn-
                                                                                                                                    einem der nachfolgend aufgelisteten Verbände über die Mög-           straße 58
6          Zahlung von Renten und sonstigen                                                                                         lichkeiten im Zielland informieren.                                  12205 Berlin

           Versorgungsbezügen ins Ausland
                                                                                                                                                                                                         Telefon:     030 85404-0
                                                                                                                                    Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Blücherstraße 62/63            Telefax:     030 85404-450
                                                                                                                                    10961 Berlin
                                                                                                                                    Telefon:     030 26309- 0
6.1        Rentenzahlungen                                       6.3      Gewöhnlicher Aufenthalt im                                E-Mail:      info@awo.org                                            Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
                                                                          Ausland                                                   Internet:    www.awo.org                                             Caroline-Michaelis-Str. 1
Halten sich Rentenberechtigte im Ausland auf, so finden                                                                                                                                                  10115 Berlin
besondere Vorschriften Anwendung, welche die Gewährung           Die Höhe der Auslandsrente hängt bei einem dauernden Auf-          Deutscher Caritasverband e. V. Lorenz-Werthmann-Haus                 Telefon:     030 65211-00
und Berechnung der Auslandsrente regeln.                         enthalt im Ausland von verschiedenen Faktoren ab, so z. B.         Karlstraße 40                                                        Telefax:     030 652113333
                                                                 von der Art der zurückgelegten Versicherungszeiten sowie der       79104 Freiburg
Die Höhe der Rente hängt zunächst einmal davon ab, ob es         Staatsangehörigkeit.                                               Telefon:       0761 200-0                                            Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
sich bei dem Aufenthalt im Ausland um                                                                                               E-Mail:       info@caritas.de                                        Hebelstraße 6
                                                                 Soll der ständige Wohnsitz ins Ausland verlegt werden oder         Internet:     www.caritas.de                                         60318 Frankfurt
 •• einen vorübergehenden                                        ist ein außergewöhnlich langer Auslandsaufenthalt geplant,                                                                              Telefon:     069 944371-0
                                                                 so ist rechtzeitig beim zuständigen Rentenversicherungsträ-        Der Paritätische Gesamtverband e. V. Oranienburger Straße            Telefax:     069 4948-17
oder                                                             ger Auskunft über die Folgen einzuholen.                           13/14                                                                E-Mail:      oeffentlichkeitsarbeit@zwst.org
                                                                                                                                    10178 Berlin
 •• einen dauernden, das Gesetz spricht hier von einem                                                                              Telefon:      030 24636-0
    gewöhnlichen Aufenthalt,                                     6.4      Versorgungsbezüge nach dem                                E-Mail:       info@paritaet.org
                                                                          Beamtenversorgungsgesetz                                  Internet:     www.der-paritaetische.de
handelt.
                                                                 Versorgungsbezüge, wie z. B. Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag,
                                                                 Hinterbliebenenversorgung, werden auch an Versorgungsbe-
6.2        Vorübergehender Aufenthalt                            rechtigte mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt im Aus-
           im Ausland                                            land gezahlt. Die zuständige Behörde kann jedoch die Zah-          8        Vorbereitung der Ausreise
                                                                 lung davon abhängig machen, dass ein oder mehrere Emp-
Ein vorübergehender Aufenthalt liegt vor, wenn dieser von        fangsbevollmächtigte in Deutschland benannt werden.
vornherein zeitlich begrenzt ist, der gewöhnliche Aufenthalt                                                                        8.1      Bevollmächtigung einer                                      8.2      Bankkonto in Deutschland
im Bundesgebiet also beibehalten wird. Ein Beispiel wäre das     Bei Überweisung der Versorgungsbezüge auf ein Konto im                      dritten Person
Überwintern von Rentnern im Süden. Bei einem vorüberge-          Ausland gehen die Kosten, die Gefahr der Übermittlung                                                                                   Auslandstätige unterhalten während ihres Auslandsauf-
henden Aufenthalt im Ausland bestehen keine Zahlungsbe-          der Versorgungsbezüge sowie die Gebühren einer Meldung             Die Bevollmächtigung einer dritten Person ist angezeigt,             ent halts meist ihr Bankkonto in Deutschland weiter. Für
schränkungen. Die Inlandsrente wird uneingeschränkt wei-         nach § 59 der Außenwirtschaftsverordnung zu Lasten des             wenn weiterhin Vermögenswerte oder Verpflichtungen in                die Überwachung der Zahlungseingänge und für die Erledi-
tergezahlt. Bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr werden im     Versorgungsempfängers.                                             Deutschland bestehen, die eventuell einer Regelung oder Ver-         gung von Überweisungen vom Konto ist die Bevollmächti-
Allgemeinen keine strengen Anforderungen an den Nachweis                                                                            waltung bedürfen (auch für Unterhalts- und Nachlasssachen).          gung einer dritten Person angezeigt. Sollte dies aus beson-
gestellt.                                                                                                                           Bei Immobilienbesitz sollte dem Grundbuchamt eine für die            deren Gründen nicht möglich sein, ist die Einrichtung eines
                                                                                                                                    Zustellung bevollmächtigte Person benannt werden.                    Treuhandkontos zu erwägen.

14                                                         Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige   Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                          15
                                                                        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Vorbereitung der Ausreise                                                                Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland   Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                                                 Vorbereitung der Ausreise

8.3      Nachsendeauftrag für einge-                              ausgestellt hat, kann der Aufnahmemitgliedstaat seine einzel-      8.7      Reisedokumente                                              taktlosen Chip. Auf diesem sind die Daten des Passes ein-
         hende Post                                               staatlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich folgender Aspekte                                                                           schließlich einer digitalisierten Version des Passbildes sowie
                                                                  anwenden:                                                          8.7.1    Reisepass                                                   zusätzlich zweier Fingerabdrücke gespeichert. Für die Digita-
Auch wenn vor der Ausreise bereits allen in Betracht kom-                                                                                                                                                 lisierung des Passbildes ist es erforderlich, dass das Bild nicht
menden Personen und Institutionen die Auslandsanschrift             •• Gültigkeitsdauer des Führerscheins,                           >> Deutsche Staatsangehörige                                         mehr im Profil, sondern frontal aufgenommen wird.
bekannt gegeben wurde, empfiehlt es sich in den meisten Fäl-
len, der Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen.                   •• Ärztliche Untersuchungen (dieselben Zeitabstände wie          Deutsche Staatsangehörige können die Bundesrepublik mit              Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind nicht mehr gültig!
                                                                       für inländische Führerscheininhaber),                         einem Reisepass, ohne weitere Ausreisegenehmigung verlas-            Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Manche Länder verfügen jedoch über kein zuverlässiges Post-                                                                          sen. Der Pass ist eine international anerkannte Urkunde (Aus-
system, so dass eine Nachsendung auf dem Postweg nicht in           •• Gebühren (in      Verbindung     mit   dem    Besitz   des    weis zur Legitimation), in den die Regierung des Ziellandes          >> Ausländische Staatsangehörige
Frage kommt. In diesem Fall ist eine Adresse in Deutschland            Führerscheins),                                               erforderlichenfalls das Visum einträgt. Eine weltweit einheit-
vorteilhaft. Die eingehende Post kann dann durch eine Ver-                                                                           liche Regelung, wie lange ein Reisepass bei der Einreise noch        Ausländischen Staatsangehörigen, denen es nicht zumut-
trauensperson gesichtet und ggf. per Telefax, E-Mail, durch         •• Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung des          gültig sein muss, gibt es nicht. Als Grundregel kann gelten,         bar ist, sich einen Nationalpass zu besorgen, kann die Aus-
Kurier o. ä. weitergeleitet werden.                                    Führerscheins.                                                dass er zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindes-            länderbehörde als Passersatz ein Reisedokument ausstellen.
                                                                                                                                     tens sechs Monate gültig sein sollte. In einigen Ländern ist         Die Gültigkeitsdauer geht nicht über die bestehende zeitli-
                                                                  Führerscheine, die von einem Nicht-EU-Mitgliedstaat aus-           diese Frist jedoch ein Muss. Auskunft über die genaue Rege-          che Begrenzung der jeweiligen Aufenthaltsberechtigung in
8.4      Feiertage im Ausland                                     gestellt wurden und von einem Mitgliedstaat anerkannt wer-         lung erteilt die jeweils zuständige ausländische Vertretung in       Deutschland hinaus; im Höchstfall beträgt sie zehn Jahre.
                                                                  den, werden nicht automatisch gegenseitig anerkannt Die            Deutschland.                                                         Inhaber eines solchen Reisedokuments genießen den Schutz
Bei einem bevorstehenden Auslandsaufenthalt ist für die Pla-      Mitgliedstaaten der EU sind nicht verpflichtet, Führerscheine                                                                           der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung, die auch für
nung und Terminabsprache im Zielland die Kenntnis der dor-        anzuerkennen, die für Personen unter 18 Jahren ausgestellt         Der Reisepass wird bei der für den Wohnsitz zuständigen              eine Ausstellung oder Verlängerung des Reisedokuments
tigen Feiertage wichtig. Auf der Website der Gesellschaft für     wurden.                                                            Passbehörde (Landratsamt, Kreis-, Stadt- oder Gemeindever-           außerhalb Deutschlands zuständig ist.
Außenwirtschaft und Standortmarketing GmbH (gtai) sind                                                                               waltung) persönlich beantragt und entgegengenommen. Mit
die „Feiertage im Ausland“ für mehr als 160 Länder aufgelis-                                                                         dem Antrag sind der Passbehörde vorzulegen:                          8.7.2    Visum (mit Ausnahme der EU)
tet. Dort finden sich auch Bankfeiertage, Öffnungszeiten und      8.6      Impfschutz/-zeugnisse
interkulturelle Tipps.                                                                                                                •• ein biometrisches Bild aus neuester Zeit,                        Neben dem Reisepass ist zur Einreise in die meisten Länder
                                                                  Nach internationalen oder nationalen Vorschriften können bei                                                                            ein Visum erforderlich. Bei Arbeitsaufnahme im Ausland oder
                                                                  der Einreise Impfungen vorgeschrieben werden. Dies betrifft         •• Geburtsurkunde,       gegebenenfalls     Heirats-     oder       für einen längeren Aufenthalt ist dies grundsätzlich der Fall.
8.5      Führerschein und                                         heute fast ausschließlich die Impfung gegen Gelbfieber. Sie ist        Schei­d­ungs­urkunde,
         Fahrerlaubnis                                            bei Einreise in einige Länder Südamerikas und Afrikas erfor-                                                                            Das Visum ist bei der für den Wohnsitz zuständigen konsu-
                                                                  derlich, in denen die Erkrankung vorkommt. In anderen Län-          •• Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. alter Reisepass,         larischen Vertretung des Ziellandes, normalerweise persön-
Einige Länder erkennen den deutschen Führerschein für eine        dern wird sie nur gefordert, wenn man direkt aus einem Land            Geburts- oder Taufschein, Einbürgerungsurkunde),                 lich, zu beantragen. Die Erteilung des Visums liegt im Ermes-
gewisse Aufenthaltsdauer an. Meist ist bei einem vorüberge-       mit Gelbfieber, also nicht aus Deutschland, einreist. In einigen                                                                        sen der ausländischen Behörde. Mögliche Ablehnungsgründe
henden Aufenthalt der internationale Führerschein und die         Ländern ist aktuell bei Einreise auch der Nachweis einer vor-       •• bei unverheirateten Minderjährigen schriftliche Zustim-          werden nicht mitgeteilt.
internationale Zulassung Voraussetzung zum Fahren eines           handenen Corona-Schutzimpfung zwingend vorgeschrieben.                 mung des gesetzlichen Vertreters.
Kraftfahrzeugs. Ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer ist der                                                                                                                                              Antragsteller müssen den polizeilichen, gesundheitlichen
Führerschein des jeweiligen Landes erforderlich, der in eini-     Über die vorgeschriebenen Impfungen hinaus wird für viele          Weitere Unterlagen (beispielsweise steuerliche Unbedenk-             und politischen Einreisebestimmungen des Landes entspre-
gen Ländern eine erneute Prüfung voraussetzt. Die für das         Länder noch eine Reihe weiterer Impfungen und Vorsorge-            lichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) können verlangt              chen, ferner muss die wirtschaftliche Sicherstellung nachge-
Zielland aktuellen Bestimmungen sind bei deutschen Auto-          maßnahmen, wie z. B. gegen Hepatitis, Malaria usw., empfoh-        werden. Für die Ausstellung eines Reisepasses wird eine              wiesen werden. Ausreichend dafür ist in der Regel die Vor-
mobilklubs erhältlich.                                            len. Diese sollten immer in Absprache mit dem Hausarzt unter       Gebühr erhoben, die im Einzelfall ermäßigt oder erlassen             lage eines Arbeitsvertrages oder die Bürgschaft von Verwand-
                                                                  Berücksichtigung der geplanten Lebensverhältnisse durchge-         werden kann. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt zehn             ten oder Bekannten, die ihren Wohnsitz im Zielland haben. Ist
Bürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschafts-        führt werden.                                                      Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.                     das Zielland an bestimmten Berufsgruppen interessiert, kann
raums (EWR) benötigen in einem anderen Mitgliedstaat nur                                                                                                                                                  schon ein Ausbildungsnachweis genügen. Auf körperliche
ihren nationalen Führerschein. Jeder von einem Mitglieds-         Vorgeschriebene Impfungen sind in den internationalen (gel-        Wird die Ausstellung eines Reisepasses im Ausland erforder-          Leistungsfähigkeit wird in diesen Fällen besonders geachtet.
staat der EU ausgestellte Führerschein muss, sofern seine         ben) Impfpass einzutragen, der zum Beispiel bei den Gesund-        lich, sind hierfür die deutschen konsularischen Vertretungen
Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, von den anderen Mit-        heitsämtern erhältlich und im Allgemeinen in Deutsch/Eng-          zuständig. Zudem haben Inhaber eines gültigen Reisepasses            Die Umwandlung eines Visums für einen zeitlich begrenz-
gliedstaaten anerkannt werden, auch wenn der Führerschein         lisch/Französisch abgefasst ist. Kinder benötigen einen eige-      Anspruch auf rechtlichen Schutz durch die konsularischen             ten Aufenthalt in ein Visum für Daueraufenthalt ist in vielen
alt ist und nicht dem Gemeinschaftsmodell entspricht. Der         nen Impfpass.                                                      und diplomatischen Vertretungen ihres Heimatlandes.                  Staaten mit Schwierigkeiten verbunden, in manchen Staaten
Umtausch des ursprünglichen Führerscheins ist nicht ver-                                                                                                                                                  überhaupt nicht möglich.
pflichtend, wenn der Wohnsitz in einen anderen EU-Mit-            Tipps zu notwendigen Impfungen finden Sie auf unserer              Es sollte darauf geachtet werden, dass einige Länder (z. B. die
gliedstaat verlegt wird, jedoch kann ein Umtausch beantragt       Homepage im Bereich „Allgemeine Informationen“.                    Vereinigten Staaten von Amerika) zwingend einen maschinen-           Bei der Terminplanung muss für die Abwicklung der Visafor-
werden.                                                                                                                              lesbaren Reisepass (auch für Kinder) für die Einreise fordern.       malitäten im Allgemeinen ein längerer Zeitraum einkalkuliert
                                                                   Reise-und Gesundheitshinweise des Auswärtigen Amtes                                                                                  werden.
Sofern der ordentliche Wohnsitz in einem anderen EU-Mit-                                                                             Reisepässe, die seit dem 1. November 2005 ausgestellt wer-
gliedstaat begründet wird, als in dem, der den Führerschein                                                                          den, enthalten neben den üblichen Angaben auch einen kon-

16                                                          Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige   Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                             17
                                                                         www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Schulbesuch für deutsche Kinder im Ausland                                                Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland     Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland                                                                                   Steuern

Aktuelle Reisehinweise und Einreisebestimmungen veröf-                   ten von der Firma getragen werden. Bei einem längeren          werden sie von Schulvereinen, in Ausnahmefällen auch von             Die Lernmaterialien sind so konzipiert, dass sie auch als
fentlicht das Auswärtige Amt stets auch im Internet unter                Aufenthalt kann eine besondere behördliche Genehmi-            Stiftungen, Kirchen oder Orden, getragen.                            Ergänzungsunterricht (z. B. im Fach Deutsch) dienen kön-
www.auswaertiges-amt.de.                                                 gung erforderlich sein, die vom Auftraggeber im Zielland                                                                            nen, wenn am Ort eine Schule besucht wird, die den Lehr-
                                                                         zu beantragen ist.                                             An Deutschen Auslandsschulen bzw. deutschsprachigen                  stoff nicht oder den deutschen Verhältnissen nicht voll ent-
Bevor das Visum nicht definitiv erteilt ist, sollten keinesfalls                                                                        Abteilungen an öffentlichen Schulen im Ausland können je             sprechend anbietet.
konkrete Vorbereitungen für die Ausreise getroffen werden.           Bei Reisen zur Arbeitsaufnahme:                                    nach Struktur auf der Grundlage von Beschlüssen der Stän-
Insbesondere Arbeitsplatz, Wohnung und Vermögensanlagen                                                                                 digen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bun-               Das Fernlehrwerk besteht aus zwei Teilen, einem ersten Teil
sollten nicht gekündigt, der Hausstand nicht aufgelöst und             •• Von der zuständigen Behörde des Ziellandes genehmigte(r)      desrepublik Deutschland (KMK) Abschlüsse oder Berechti-              für Vorschul- und Grundschulkinder bis zur 4. Klasse und
die Schiffs- oder Flugkarte nicht verbindlich gebucht oder                Arbeitsvertrag bzw. Arbeitserlaubnis.                         gungen erworben werden, die denen öffentlicher Schulen               einem zweiten Teil ab Klasse 5 bis Klasse 10.
angezahlt werden. Auch neue vertragliche Bindungen im Ziel-                                                                             in Deutschland gleichwertig oder gleichgestellt sind. Zeug-
land sollten bis dahin nicht eingegangen werden.                     Bei Schüler- und Studentenreisen:                                  nisse von Schulen, die nicht von der KMK die Genehmigung             Ab Klasse 6 differenziert der Lehrstoff in Lehreinheiten für die
                                                                                                                                        zur Erteilung von Abschlüssen oder von gleichwertigen Zeug-          Oberschulen.
                                                                       •• Bescheinigung der Schule oder Universität                     nissen haben, werden von der Zeugnisanerkennungsstelle des
8.8      Antragsunterlagen                                                                                                              jeweils zuständigen Kultusministeriums bewertet.                     Neuanmeldungen für den Fernunterricht sind jederzeit mög-
                                                                     Ferner können verlangt werden:                                                                                                          lich. Für die Vorschule und Klassenstufen 1-4 bei der
Für das Visum werden von den Konsulaten im Allgemeinen
folgende Unterlagen verlangt:                                          •• Geburtsurkunde,    gegebenenfalls        Heirats-     oder    9.3      Auslandsschulverzeichnis                                    Deutschen Fernschule e. V.
                                                                          Scheidungsurkunde;                                                                                                                 Herbert-Flender-Straße 6
 •• Reisepass (die Gültigkeit muss in der Regel noch mindes-                                                                            Angaben über deutsche Schulen im Ausland sind unter www.             35578 Wetzlar
    tens sechs Monate betragen);                                       •• polizeiliches Führungszeugnis, das von den örtlichen Poli-    auslandsschulwesen.de, Unterpunkt Auslandsschulverzeichnis           Telefon:    06441 921892
                                                                          zeibehörden ausgestellt wird. Das Zeugnis sollte erst nach    abrufbar.                                                            E-Mail:     info@deutsche-fernschule.de
 •• Passbild(er).                                                         Aufforderung durch die ausländische Vertretung bean-                                                                               Internet:   www.deutsche-fernschule.de
                                                                          tragt werden, da es verschiedentlich nur dann anerkannt
Bei allein reisenden Minderjährigen:                                      wird, wenn seit seiner Ausstellung noch keine 60 Tage         9.4      Fernlehrwerk                                                für die Klassenstufen 5-10 und die Oberschulen
                                                                          verstrichen sind;
 •• Notariell oder polizeilich beglaubigte Einverständniser-                                                                            Deutsche, die nur zeitweise mit ihren schulpflichtigen Kin-          Institut für Lernsysteme GmbH (ILS)
    klärung der Erziehungsberechtigten                                 •• Gesundheitsnachweis, wobei die Untersuchungen bei             dern im Ausland leben, können die Schulbildung ihrer Kinder          Doberaner Weg 18-22
                                                                          einigen ausländischen Vertretungen durch eigene Ärzte in      auch durch das Fernlehrwerk für deutsche Schüler im Ausland          22143 Hamburg
Bei Geschäftsreisen:                                                      ihren Amtsräumen durchgeführt werden. Andere fordern          sicherstellen. Alle Programme des Fernlehrwerks sind von             Postanschrift:
                                                                          lediglich ein amtsärztliches Zeugnis, aus dem sich ergibt,    der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und         Postfach 730333
 •• Referenzen des betreffenden Unternehmens, aus denen                   dass keine ansteckende Krankheit, Geisteskrankheit oder       zugelassen worden; sie entsprechen innerdeutschen Lernzie-           22123 Hamburg
    Art und Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Land her-                 kein sonstiges körperliches Gebrechen vorliegt. Röntgen-      len und Richtlinien und ermöglichen die Wiedereingliederung          Telefon:       0800 12344-77 und 040 67570-177
    vorgehen mit dem Vermerk, dass die anfallenden Kos-                   bilder der Lunge werden vereinzelt verlangt.                  der Fernschüler an Schulen in Deutschland.                           E-Mail:        kursinfo@ils.de
                                                                                                                                                                                                             Internet:      www.ils.de

9        Schulbesuch für deutsche Kinder im Ausland
                                                                                                                                        10 Steuern
9.1      Besuch einheimischer Schulen                                9.2      Deutsche Schulen im Ausland
Der Besuch einheimischer Schulen ist ausländischen Kin-              Deutschland unterstützt schulische Einrichtungen in einer          Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen            Lohn- oder Einkommensteuer angerechnet. Nachzahlungen
dern grundsätzlich nur mit entsprechenden Kenntnissen der            Vielzahl von Ländern. Darüber hinaus werden Maßnahmen              Aufenthalt in Deutschland haben, sind mit allen Einkünften           sind immer dann zu leisten, wenn der deutsche Steuersatz
Landessprache möglich. Über Aufnahmebestimmungen und                 gefördert, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften,         unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.                               höher als der ausländische ist.
Schulabschlüsse gibt die zuständige Schulbehörde im jewei-           der Verbesserung des Unterrichtsangebots vor allem in der
ligen Land Auskunft.                                                 Fremdsprache Deutsch und der Vertiefung der internationa-          Wird der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, ist grund-              Besteht zwischen Deutschland und dem Aufenthaltsstaat
                                                                     len Zusammenarbeit im schulischen Bereich dienen.                  sätzlich keine Lohn- oder Einkommensteuer zu zahlen, es              ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf
                                                                                                                                        sei denn, es werden weiterhin Einkünfte im Inland erzielt            dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen, so
                                                                     Die geförderten Schulen haben private Träger oder sind Teil        (beschränkte Einkommensteuerpflicht). Wird der Wohnsitz              werden die im Ausland besteuerten Bezüge in Deutschland
                                                                     des öffentlichen Schulwesens des jeweiligen Landes. Die mit        in Deutschland trotz Auslandstätigkeit nicht aufgegeben, sind        nicht mehr versteuert. In diesen Fällen ist es im Allgemeinen
                                                                     deutscher Förderung arbeitenden privaten Schulen im Aus-           auch die Auslandsbezüge der Auslandstätigen unbeschränkt             bedeutungslos, ob der Wohnsitz im Inland beibehalten wird
                                                                     land sind meist Schulen ausländischen Rechts, in der Regel         lohn- oder einkommensteuerpflichtig. Dabei wird die bereits          oder nicht.
                                                                                                                                        dafür im Ausland gezahlte Steuer auf die im Inland fällige

18                                                             Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige   Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige                                                            19
                                                                            www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de        www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
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