Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Swisscard AECS GmbH

Die Seite wird erstellt Henri Vogel
 
WEITER LESEN
Issued
                                                                       Issued by
                                                                              by
                                                           Swisscard AECS
                                                           Swisscard AECS GmbH
                                                                          GmbH

Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Swisscard AECS GmbH
Issued
                                                                                                                                                                                    Issued by
                                                                                                                                                                                           by
                                                                                                                                                                        Swisscard AECS
                                                                                                                                                                        Swisscard AECS GmbH
                                                                                                                                                                                       GmbH

Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Swisscard AECS GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen                                            Akzeptanzstellen, Länder oder Währungen).                         tionen bestimmten Umrechnungskurse.
                                                                 3.2	Kartentransaktionen gelten als genehmigt:                    4.3	Auf sämtlichen Belastungen (ausser auf aufgelau-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für               a)	mit Unterzeichnung des Verkaufsbelegs durch den               fenen Zinsen) ist ab dem jeweiligen Rechnungs-
die von der Swisscard AECS GmbH (nachfolgend «Heraus-                     Kunden; oder                                                  datum der vereinbarte Zins geschuldet. Wird der
geberin»)                                                             b) mit Verwendung der persönlichen Identifi-                     Rechnungsbetrag fristgerecht bis zum auf der
       a)	herausgegebenen Chargekarten (ohne feste Ausga-                kationsnummer (PIN) durch den Kunden oder                     Monatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum
           benlimiten);                                                   Dritte oder wenn die PIN anderweitig zu Legi-                 vollständig bezahlt, werden für die neuen Be-
       b)	herausgegebenen Kreditkarten (mit festen Ausga-                timationszwecken verwendet wird; oder                         lastungen dieser Rechnungsperiode die Zinsen
           benlimiten);                                               c)	ohne Verwendung der Karte bzw. der PIN durch den              erlassen. Wird der Rechnungsbetrag nicht oder
       c)	zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen zu-                  Kunden oder Dritte, etwa durch blosse Angabe des              nur teilweise innert Frist bezahlt, werden Zinsen
           gelassenen weiteren Mitteln, die es dem Kunden                 Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums, der              auf allen Belastungen (ausser auf aufgelaufenen
           ermöglichen, mit oder ohne feste Ausgabenlimiten,              Prüfziffer (CVC/CVV) oder durch Verwendung anderer            Zinsen) bis zum Eingang einer Teilzahlung und da-
           bei Akzeptanzstellen bargeldlos Waren und Dienst-              Legitimationsmittel (z. B. bei Distanzgeschäften wie          nach auf dem noch offenen Restsaldo bis zu dessen
           leistungen zu beziehen;                                        Telefon-, Korrespondenz- und Internetkäufen); oder            Zahlungseingang erhoben. Massgeblich ist der
wobei sowohl a), b) als auch c) nachfolgend als «Karte(n)»            d)	mit Verwendung der Karte ohne Unterschrift oder               Zahlungseingang bei der Herausgeberin.
bezeichnet werden.                                                        PIN bzw. anderer Legitimationsmittel (z. B. an auto-
Ziff. II («Ergänzende Bestimmungen für Kreditkarten, nicht                matisierten Zahlstellen wie im Parkhaus oder bei der     5.	Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Chargekarten») sowie Ziff. III («Ergänzende Bestimmungen                  Autobahn) durch den Kunden oder Dritte; oder             5.1	Der Kunde erhält monatlich in Papierform oder auf
für Firmenkarten») dieser AGB sind zusätzlich zu den allge-           e)	mit Verwendung anderer von der Herausgeberin für              elektronischem Weg eine Rechnung über den offenen
meinen Bestimmungen in Ziff. I auf Kredit- bzw. Firmenkarten              bargeldlose Zahlungen zugelassener Mittel (z. B. bei          Saldo und die in der vergangenen Rechnungsperiode
anwendbar.                                                                kontaktloser Bezahlung durch Vorbeiführen im Nah-             verarbeiteten Transaktionen. Die Saldoziehung in der
Auf männlich-weibliche Doppelformen wird zur besseren Les-                bereich entsprechender Lesegeräte).                           Monatsrechnung hat keine Neuerung des Schuldver-
barkeit verzichtet; die weibliche Form ist jeweils mitgemeint.   3.3	Der Kunde (bei Zusatzkarten auch der Hauptkartenin-               hältnisses zur Folge. Sofern nicht anders vereinbart,
                                                                      haber) anerkennt sämtliche gemäss Ziff. 3.2 genehmig-             hat der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bis zum
1. Haupt- und Zusatzkarten                                            ten Transaktionen und die daraus resultierenden For-              auf der Monatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum
Der Hauptkarteninhaber kann – sofern diese Möglichkeit                derungen und Ansprüche und weist die Herausgeberin                bei der Herausgeberin einzugehen. Die Herausgeberin
im Produktangebot der Herausgeberin vorgesehen ist – für              unwiderruflich an, die entsprechenden Beträge an die              behält sich vor, keine Rechnung zuzustellen, falls im Ab-
Drittpersonen Zusatzkarten auf seine Verantwortung und                Akzeptanzstellen zu vergüten. Die Genehmigung be-                 rechnungsmonat keine Transaktionen stattfanden oder
Rechnung beantragen. Zusatzkarteninhaber können ihre                  wirkt das Recht, aber nicht die Pflicht der Herausgebe-           der Saldo null ist.
Karte auf Rechnung des Hauptkarteninhabers einsetzen, sind            rin, Transaktionen zu autorisieren.                          5.2	Der ausstehende Rechnungsbetrag ist mittels einer von
jedoch über die Hauptkarte sowie die mit der Hauptkarte          3.4	Der Kunde verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen            der Herausgeberin akzeptierten Zahlungsweise zu be-
getätigten Transaktionen nur auskunftsberechtigt, wenn der            seiner finanziellen Möglichkeiten einzusetzen. Insbeson-          gleichen.
Hauptkarteninhaber eine spezielle Vollmacht bei der Heraus-           dere darf der Kunde sie nicht nutzen, sobald sich abzeich-   5.3	Soweit Karten zum Bezug von Bargeld an Geldausgabe­
geberin hinterlegt hat. Die Inhaber von Haupt- und Zusatzkar-         net, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht            automaten mit Direktbelastung berechtigen, werden
ten werden nachfolgend «Kunden» genannt.                              nachkommen kann oder falls er zahlungsunfähig ist.                diese Bezüge und allfällige damit verbundene Gebüh-
                                                                 3.5	Der Einsatz der Karte für rechtswidrige Zwecke ist ver-           ren in der Regel direkt dem vom Kunden angegebenen
2. Kartenausgabe und Anerkennung der AGB                              boten.                                                            Bankkonto belastet und erscheinen nur auf der Monats-
2.1	Nach Annahme des Kartenantrages durch die Herausge-                                                                                abrechnung der jeweiligen Bank des Kunden, nicht aber
     berin erhält der Kunde eine persönliche, nicht übertrag-    4.	Gebühren (einschliesslich Kommissionen, Zinsen                     auf den Monatsrechnungen der Herausgeberin. Diese
     bare, auf seinen Namen lautende Karte. Kartenanträge             und Kosten)                                                       Funktion kann von der Herausgeberin nach freiem Er-
     können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.            4.1	Der Karteneinsatz und das Vertragsverhältnis können               messen zur Verfügung gestellt bzw. eingeschränkt
2.2	Spätestens mit der Unterschrift auf der Karte und/oder           mit Gebühren (z. B. Jahresgebühr, Gebühr für Zahlungs-            werden (z. B. auf gewisse Länder, Akzeptanzstellen,
     deren Einsatz bestätigt der Kunde, die vorliegenden              erinnerung), Kommissionen (z. B. Kommission für Bar-              Währungen).
     AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und              geldbezüge an Automaten), Zinsen und (Dritt-)Kosten
     die zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes geltenden Ge-              (z. B. Bearbeitungszuschlag für Transaktionen in einer       6.	Zahlungsverpflichtungen
     bühren (vgl. Ziff. 4) zu akzeptieren.                            Fremdwährung) (zusammen nachfolgend «Gebühren»               6.1	Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher
2.3	Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der Herausge-            genannt) verbunden sein. Abgesehen von anfallenden                Forderungen aus Kartentransaktionen nach Ziff. 3.2, der
     berin.                                                           Drittkosten werden deren Bestand, Art und Höhe dem                Gebühren nach Ziff. 4 und weiterer Auslagen etwa beim
                                                                      Kunden auf oder im Zusammenhang mit den Karten-                   Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet vorbehaltlos für
3. Karteneinsatz und Genehmigung                                      anträgen und/oder in anderer geeigneter Form zur                  alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz
3.1	Die Karte berechtigt den Kunden, bei Akzeptanzstel-              Kenntnis gebracht und können jederzeit beim Kun-                  bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben.
     len Waren und Dienstleistungen sowie an bestimmten               dendienst der Herausgeberin angefragt oder über              6.2	Der Hauptkarteninhaber haftet mit dem Zusatz-
     Geldausgabestellen (z. B. Bankschaltern und Geldauto-            www.swisscard.ch abgerufen werden.                                karteninhaber solidarisch für alle Verpflichtun-
     maten) Bargeld zu beziehen. Die Herausgeberin kann          4.2	Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der                gen aus dem Einsatz der Zusatzkarte(n) und ver-
     die Einsatzmöglichkeiten der Karte jederzeit anpassen            Kartenwährung anerkennt der Kunde die angewandten                 pflichtet sich zu deren Bezahlung.
     oder einschränken (z. B. betragsmässig oder auf gewisse          Fremdwährungskurse bzw. die von den Kartenorganisa-
7.	Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten                                 j)	benachrichtigt die Herausgeberin unverzüglich, wenn               12), insbesondere durch mangelnde Berechtigung,
Der Kunde                                                                   er eine neue Karte nicht mindestens vierzehn (14)                 mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheitsvor-
     a)	unterschreibt die Karte unverzüglich nach Erhalt mit               Tage vor Kartenverfall der bisherigen Karte erhält;               kehrungen bzw. infolge falscher oder verzögerter
         dokumentenechtem Stift an der dafür vorgesehenen               k)	benachrichtigt die Herausgeberin zwecks Karten-                   Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche,
         Stelle;                                                            sperrung unverzüglich telefonisch und ungeachtet                  Störungen, rechtswidriger Eingriffe oder anderer
     b)	bewahrt die Karte, die PIN, Passwörter und andere                  einer allfälligen Zeitverschiebung bei – auch nur                 Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese
         Legitimationsmittel mit der gleichen Sorgfalt wie                  vermutetem – Verlust, Diebstahl oder Missbrauch                   nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind;
         Bargeld und voneinander getrennt auf. Er leiht die                 der Karte und/oder der PIN, Passwörter oder anderer           h)	Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung
         Karte weder aus, noch gibt er sie weiter bzw. macht                Legitimationsmittel. Im Schadensfall hat der Kunde                durch dem Kunden nahestehende oder mit ihm ver-
         sie auf andere Art Dritten zugänglich. Er hält die PIN,            nach bestem Wissen und Gewissen zur Aufklärung                    bundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner,
         Passwörter und andere Legitimationsmittel geheim,                  des Falles und zur Schadensminderung beizutragen.                 Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Per-
         schützt sie bei der Eingabe und notiert sie keinesfalls            Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist Anzeige bei             sonen, Zusatzkarteninhaber);
         auf der Karte oder ander­weitig, auch nicht in geän-               der lokalen Polizei zu erstatten;                             i)	Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen
         derter Form. Dem Kunden wird empfohlen, die PIN                l)	macht jede verfallene, ersetzte, ungültige, gesperrte,            hat.
         sofort nach Erhalt der Karte an dafür eingerichteten               gekündigte, zurückgeforderte oder ver-/gefälschte        8.3	Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Herausge-
         Automaten zu ändern. Eine PIN darf nicht aus leicht                Karte umgehend unbrauchbar und sendet sie der Her-            berin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen
         ermittelbaren Kombinationen (z. B. Telefonnum-                     ausgeberin zurück. Die Verwendung einer solchen Karte         (inkl. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4).
         mern, Geburtsdaten, Autokennzeichen) bestehen;                     ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden;    8.4	Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen
     c)	muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich seine Karte            m)	informiert im Falle der Sperrung/Kündigung der Kar-           Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwor-
         befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch               te sämtliche Akzeptanzstellen, bei denen für wieder-          tung ab. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten,
         in seinem Gewahrsam ist;                                           kehrende Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitungsa-            Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen
     d)	verpflichtet sich, von der Herausgeberin unterstütz-               bonnemente, Mitgliedschaften, Online-Dienste) die             von Waren oder Dienstleistungen und damit zusam-
         te Zahlungsmethoden mit erhöhter Sicherheit (z. B.                 Karte als Zahlungsmittel angegeben wurde, über die            menhängende Ansprüche (z. B. im Zusammenhang
         Verified by Visa, MasterCard SecureCode, American                  Sperrung/Kündigung der Karte.                                 mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten
         Express SafeKey) zu verwenden;                                                                                                   Lieferungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich mit
     e)	verwendet die Karte bei Bargeldbezügen mit Di-            8.	Verantwortlichkeit und Haftung                                     den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Die Monats-
         rektbelastung (vgl. Ziff. 5.3) nur so weit als auf dem    8.1	Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere die Sorgfalts-           rechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der
         angegebenen Bankkonto die erforderliche Deckung                und Mitwirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten             Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle
         vorhanden ist;                                                 hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden            bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei
     f)	prüft vor der Genehmigung einer Transaktion (vgl.              trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die           Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestäti-
         Ziff. 3.2) die Transaktionsbeträge und die ihm vorge-          Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener miss-                gung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende
         legten Belege und klärt allfällige Unstimmigkeiten             bräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Dies-             Dienstleistungen, welche über die Karte bezahlt werden
         unverzüglich mit dem Händler;                                  falls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfäl-          (z. B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienst-
     g)	benachrichtigt die Herausgeberin umgehend, wenn er             liger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf            leistungen), sind über die Akzeptanzstelle bzw. den
         Transaktionen getätigt oder einen Rechnungsbetrag              erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten.           jeweiligen Anbieter vorzunehmen.
         nicht vollständig bezahlt hat und dennoch seit mehr als   8.2	Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kun-
         acht (8) Wochen keine Monatsrechnung erhalten hat;             den in jedem Fall zu tragen:                                 9.	Guthaben
     h)	prüft die Monatsrechnungen bei Erhalt um-                      a)	indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwel-          9.1	Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden bestehen-
         gehend mit Hilfe der aufbewahrten Trans-                           cher Art;                                                      de Guthaben des Kunden jederzeit, ohne Voranzeige und
         aktionsbelege und teilt der Herausgeberin                      b)	Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mit-              ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise
         allfällige Unstimmigkeiten (insbesondere                           wirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen                 auf das von ihm bekannt gegebene Bank-/Postkonto zu
         Belastungen aufgrund missbräuchlicher Ver-                         gemäss diesen AGB;                                             überweisen. Hat der Kunde keine gültige Kontoverbin-
         wendung der Karte) bei deren Feststellung                      c)	Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte            dung bei der Herausgeberin hinterlegt, so kann die He-
         unverzüglich telefonisch und spätestens in-                        nicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z. B. wenn            rausgeberin dem Kunden das Guthaben mit befreiender
         nert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum                         Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine             Wirkung in Form eines Checks oder auf andere geeignete
         schriftlich mit (Datum des Poststempels).                          Transaktion wegen einer Kartensperrung, einer Li-              Weise an die letztbekannte Zustelladresse des Kunden
         Andernfalls wird die Richtigkeit der Rechnun-                      mitenanpassung oder aus technischen oder anderen               zukommen lassen. Die Herausgeberin ist berechtigt,
         gen vermutet. Wird der Kunde aufgefordert, ein                     Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Kar-            sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der
         Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist                   te nicht an Geldausgabe- oder anderen Geräten akzep-           Ausstellung und Einlösung des Checks oder mit der an-
         dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderung                    tiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar            derweitigen Rückerstattung dem Kunden zu belasten.
         ausgefüllt und unterzeichnet an die Herausgeberin                  wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Kündi-   9.2	Vorbehältlich anderer Abreden werden Guthaben des
         zurückzusenden (Datum des Poststempels). Ein ab-                   gung oder Rückforderung der Karte ergeben;                     Kunden auf dem Kartenkonto nicht verzinst.
         gelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht            d)	Schäden im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatz-          10.	Erneuerung, Beendigung und Kartensperrung
         erfolgreiches LSV entbindet den Kunden nicht von der               leistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen);         10.1	Der Kunde und die Herausgeberin sind berechtigt, das
         Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung der           e)	Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder                     Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün-
         Monatsrechnung;                                                    Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z. B.             den mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Bei
     i)	teilt der Herausgeberin Änderungen der im Kartenan-                Events oder Partnerangebote);                                  Kündigung der Hauptkarte gelten auch allfällige Zusatz-
         trag gemachten Angaben wie insbesondere Namens-                f)	Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN und/              karten als gekündigt. Zusatzkarten können neben dem
         und Adressänderungen und Änderungen der Mobil­                     oder anderen Legitimationsmitteln an den Kunden,               jeweiligen Zusatzkarteninhaber auch durch den Haupt-
         telefonnummer und Kontoänderungen sowie Ände-                      dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kun-               karteninhaber gekündigt werden. Die Karte verfällt in
         rungen der wirtschaftlichen Berechtigung (Formular                 den, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden                  jedem Fall am Ende des auf ihr eingeprägten Datums.
         A) oder der Einkommensverhältnisse unverzüglich                    genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die        10.2	Bei Vertragsbeendigung werden alle ausstehenden
         schriftlich oder auf andere von der Herausgeberin ak-              Karte, PIN oder andere Legitimationsmittel nicht               Rechnungsbeträge und sonstigen Forderungen der Par-
         zeptierte Art mit. Mitteilungen der Herausgeberin an               persönlich in Empfang nehmen kann;                             teien sofort zur Zahlung fällig. Es entsteht kein Anspruch
         die zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse gelten             g)	Schäden, welche bei der Verwendung besonderer                  auf vollständige oder teilweise Rückerstattung von Ge-
         als gültig zugestellt;                                             elekt­ronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff.               bühren, insbesondere der Jahresgebühr (vgl. Ziff. 4). Die
Herausgeberin ist berechtigt, aus Loyalty-Programmen              mit der Karte verknüpfter Leistungen notwendig                   entbindet der Kunde die Herausgeberin von ei-
      resultierende Gutschriften nicht mehr vorzunehmen.                ist, und ermächtigt diese Dritten zur Erteilung                  ner allfälligen Geheimhaltungspflicht, soweit
      Auch nach Vertragsbeendigung entstandene Belastun-                entsprechender Auskünfte an die Herausgeberin.                   dies zur Wahrung berechtigter Interessen erfor-
      gen sind vom Kunden im Einklang mit diesen AGB zu           11.5	Die Herausgeberin bearbeitet den Kunden betreffen-               derlich ist, insbesondere bei vom Kunden gegen die
      vergüten. Insbesondere haftet der Kunde für sämtliche             de Informationen zur Abwicklung der Vertragsbezie-               Herausgeberin eingeleiteten gerichtlichen Schritten,
      Belastungen aus wiederkehrenden Dienstleistungen                  hung und der mit der Karte verbundenen Neben- oder               zur Sicherung der Ansprüche der Herausgeberin und der
      (vgl. Ziff. 8.4).                                                 Zusatzleistungen (z. B. Versicherungsleistungen,                 Verwertung von Sicherheiten des Kunden oder Dritter
10.3	Wünscht der Kunde keine neue Karte oder will er auf die           Loyalty-Programme), für das Risikomanagement und                 sowie bei Vorwürfen des Kunden gegen die Herausge-
      Erneuerung von Zusatzkarten verzichten, so hat er dies            zu Sicherheitszwecken (z. B. zur Betrugsbekämpfung).             berin in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des
      der Herausgeberin mindestens zwei Monate vor Karten-              Die Herausgeberin und die Akzeptanzstellen sind be-              In- und Auslandes.
      verfall schriftlich mitzuteilen.                                  rechtigt, auf der Karte (z. B. auf dem Magnetstreifen,     11.11	
                                                                                                                                         Die Herausgeberin ist berechtigt, aber nicht
10.4	Der Kunde und die Herausgeberin können jederzeit und              Chip) Daten zu speichern, welche die Karte oder Loyalty-         verpflichtet, Gespräche und andere Kommuni-
      ohne Angabe von Gründen Karten sperren. Der Haupt-                Programme betreffen..                                            kationsformen mit dem Kunden zu Beweis- und
      karteninhaber kann sowohl die Haupt- als auch die           11.6	Die Herausgeberin bearbeitet den Kunden be-                      Qualitätssicherungszwecken aufzuzeichnen und
      Zusatzkarte(n) sperren lassen, der Zusatzkarteninhaber            treffende Informationen für Marketingzwecke                      aufzubewahren.
      nur die Zusatzkarte.                                              und zur Marktforschung, insbesondere zur Ent-              11.12	Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Herausgeberin
                                                                        wicklung von Produkten und Dienstleistungen in                   keine Bank ist und die Kartenbeziehung sowie damit
11.	Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von                        Zusammenhang mit der Kartenbeziehung, dem                        zusammenhängende Informationen daher nicht den Be-
      Daten, Beizug Dritter                                             Karteneinsatz oder mit Neben-/Zusatzleistun-                     stimmungen betreffend das Bankgeheimnis unterstehen.
11.1	Die Herausgeberin ist ermächtigt, für die Prüfung des             gen, und um dem Kunden diese, aber auch Ver-
      Kartenantrages und für die Abwicklung der Vertrags-               sicherungen und andere Finanzdienstleistungen              12.	Kommunikation und Kundendienst
      beziehung Auskünfte (z. B. zu Adresse, Bonität)                   (auch von Dritten) anzubieten. Der Kunde kann je-          12.1	Der Kunde und die Herausgeberin können sich, wo dies
      bei öffentlichen Ämtern, beim Arbeitgeber, bei                    derzeit mittels schriftlicher Erklärung an die Herausge-         von der Herausgeberin vorgesehen ist, elektronischer
      der Bank oder Post des Antragstellers, bei Kre-                   berin auf die Zustellung von Angeboten gemäss dieser             Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, SMS/MMS, Inter-
      ditauskunfteien sowie bei der Zentralstelle für                   Ziffer 11.6 verzichten.                                          net) bedienen. Die Herausgeberin behält sich vor, die
      Kreditinformation (ZEK) oder vom Gesetz hierfür             11.7	Für Ziff. 11.5 und 11.6 hiervor kann die Heraus-                 Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel,
      vorgesehenen Stellen (z. B. der Informationsstel-                 geberin insbesondere Angaben zum Kunden,                         insbesondere für die Änderung vertragsrelevanter Da-
      le für Konsumkredit, IKO) einzuholen. Der Kunde                   seiner/-n Karte/-n sowie Details der Kartentrans-                ten (z. B. Adressmutationen, Zahlungsartwechsel, Kün-
      ermächtigt hiermit die vorgenannten Ämter, Per-                   aktionen und allfälliger Neben- oder Zusatzleis-                 digungen oder Kartensperrungen) und Dienstleistungen
      sonen und Behörden, der Herausgeberin entspre-                    tungen (z. B. Loyalty-Programme) bearbeiten                      via Internet («Online-Services»), von einer separaten
      chende Auskünfte zu erteilen.                                     und Kunden-, Konsum- und Transaktionsprofile                     Ermächtigung abhängig zu machen.
11.2	Im Rahmen der Nutzung der Karte erhält die Heraus-                («Kundenprofile») erstellen und auswerten.                 12.2	Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden Betrugswar-
      geberin Transaktionsdaten (z. B. Information über           11.8	Die Herausgeberin ist berechtigt, Dritte in der                  nungen, Hinweise auf Limitenüberschreitungen etc. per
      die Akzeptanzstelle, Kartennummer, Verfalldatum,                  Schweiz oder im Ausland zu beauftragen für die                   SMS oder in anderer geeigneter Form zukommen zu lassen.
      Transaktionsbetrag und -datum und je nach Transak-                Abwicklung einzelner oder sämtlicher Dienst-               12.3	Für gemäss Ziff. 12.1 und 12.2 übermittelte Daten über-
      tion Name des Kunden). Bei gewissen Transaktionen,                leistungen aus der Vertragsbeziehung (z. B.                      nimmt die Herausgeberin keine Gewähr für Richtigkeit,
      wie beispielsweise beim Kauf von Kraftstoff, Kauf von             Antragsprüfung, Vertragsabwicklung, Kommu-                       Vollständigkeit und Übertragungsdauer.
      Flugtickets, Hotelrechnungen sowie Rechnungen für die             nikation mit dem Kunden, Abwicklung von Loyal-             12.4	Mit dem Zugriff auf eine Website der Herausgeberin aner-
      Miete von Motorfahrzeugen sind diese Informationen                ty-Programmen), zur Erstellung von Kundenprofi-                  kennt der Kunde die anwendbaren Nutzungsbedingungen
      detaillierter. Der Kunde akzeptiert, dass auch bei Trans-         len, zu Testzwecken und Versand von Angeboten                    und die Hinweise zum Datenschutz der jeweiligen Website
      aktionen in der Schweiz die Daten über die weltweiten             und Informationen gemäss Ziff. 11.6. Der Kunde                   (Privacy Policy) als verbindlich.
      Kreditkartennetze zur Herausgeberin geleitet werden.              ermächtigt die Herausgeberin, solchen Dritten die          12.5	Für sämtliche Belange im Zusammenhang mit einer Kar-
11.3	Die Herausgeberin kann bei Kartensperrung, qua-                   zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Auf-                 te bzw. dem Vertragsverhältnis mit der Herausgeberin
      lifiziertem Zahlungsrückstand oder missbräuchli-                  gaben nötigen Daten auch weltweit ins Ausland                    (insbesondere auch für Kartensperrungen) steht dem
      cher Kartenverwendung durch den Kunden der ZEK                    weiterzuleiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und                 Kunden der Kundendienst der Herausgeberin unter der
      sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den                   erklärt sich damit einverstanden, dass ins Ausland über-         auf der Monatsrechnung kommunizierten Nummer und
      zuständigen Stellen Meldung erstatten. Die ZEK                    mittelte Daten unter Umständen keinen oder keinen dem            Adresse zur Verfügung.
      kann solche Daten anderen Mitgliedern der ZEK                     schweizerischen Recht gleichwertigen Schutz geniessen.
      zur Verfügung stellen, wenn diese mit dem Kun-              11.9	Die Herausgeberin ist befugt, dieses Vertrags-             13.	 Weitere Bestimmungen (inkl. anwendbares
      den einen Vertrag abschliessen oder abwickeln                     verhältnis oder einzelne Rechte bzw. Pflichten                   Recht und Gerichtsstand)
      möchten (z. B. im Zusammenhang mit einem Kredit-                  daraus auf Dritte (wie z. B. Finanzierungsgesell-          13.1	Das Vertragsverhältnis aus diesen AGB untersteht
      oder Leasinggesuch). Falls die Zahlungen des Kunden an            schaften im Zusammenhang mit Forderungsver-                      schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisions-
      die Herausgeberin im Lastschriftverfahren erfolgen, kann          briefungen (Securitisation) oder Inkassofirmen)                  rechts und von Staatsverträgen.
      die Herausgeberin der entsprechenden Bank die erforder-           im In- und Ausland zu übertragen bzw. zur Über-            13.2	Ist der Kunde Konsument und hat Wohnsitz in der
      lichen Daten betreffend den Kunden, die Karte sowie die           tragung anzubieten und darf diesen mit dem                       Schweiz, sind für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
      kumulierten Beträge der Ausgaben bekannt geben.                   Vertragsverhältnis zusammenhängende Daten                        Vertragsverhältnis die Gerichte an seinem Wohnsitz
11.4	Falls die Karte den Namen oder das Logo Dritter                   im erforderlichen Umfang (einschliesslich Due                    zuständig. Der Kunde kann jedoch auch am Sitz der
      trägt oder Loyalty-Programme, Versicherungs-                      Diligence) zugänglich machen. Die Übertragung                    Herausgeberin klagen. Für alle anderen Kunden ist Er-
      oder andere Leistungen Dritter beinhaltet,                        schliesst das Recht zur Weiterübertragung im In-                 füllungs- und Betreibungsort sowie ausschliesslicher
      ermächtigt der Kunde die Herausgeberin, mit                       und Ausland mit ein.                                             Gerichtsstand Horgen. Die Herausgeberin kann jedoch
      derartigen Dritten (inkl. deren beigezogenen                11.10	Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Vorge-                   ihre Rechte auch vor jeder anderen zuständigen Behör-
      Partnern) im In- und Ausland Daten auszutau-                      hen gemäss Ziff. 11.1–11.9 dazu führen kann, dass                de und vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend
      schen, soweit dies zur Bearbeitung des Karten-                    Dritte Kenntnis von seiner Geschäftsbeziehung                    machen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche
      antrags, zur Durchführung der betriebenen                         zur Herausgeberin erlangen, und entbindet die                    Bestimmungen des Schweizer Rechts.
      Loyalty-Programme, zur Abwicklung einer Versi-                    Herausgeberin diesbezüglich ausdrücklich von               13.3	Diese AGB ersetzen sämtliche bisherigen AGB zwischen
      cherungsbeziehung oder zur Erbringung anderer,                    einer allfälligen Geheimhaltungspflicht. Zudem                   der Herausgeberin und dem Kunden betreffend Karten.
Die Herausgeberin behält sich die jederzeitige Ände-       16.2	Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Firmenkarte nur im        Auslagen sowie die daraus resultierenden Forderungen der
      rung dieser AGB (inkl. der Gebühren nach Ziff. 4) sowie          Rahmen der von der Firma erlassenen Ermächtigung und             Herausgeberin. Die Firma haftet unabhängig vom in-
      der Verwendungsmöglichkeiten der Karte (inkl. karten-            dieser AGB einzusetzen. Der Herausgeberin können inter-          ternen Rechtsverhältnis zum Mitarbeiter und auch bei
      bezogener Dienstleistungen) vor. Änderungen werden               ne Weisungen der Firma nicht entgegengehalten werden.            Einzel­abrechnung der Herausgeberin an den Mitarbei-
      dem Kunden in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht        16.3	Firmenkarten und PIN können von der Herausgeberin auf            ter solidarisch für alle Forderungen und Ansprüche der
      und gelten als genehmigt, sofern die Karte nicht auf             Risiko der Firma anstatt direkt an den Mitarbeiter an die Fir-   Herausgeberin.
      einen Termin vor Inkrafttreten der Änderung gekündigt            ma versandt werden. Diese verpflichtet sich zur zeitgerech-      Anders als die Firma haftet der Mitarbeiter nicht für Transak-
      wird. Sofern nicht anders von der Herausgeberin ver-             ten Weiterleitung an den Mitarbeiter. Allfällige Schäden aus     tionen, welche er nachgewiesenermassen im Rahmen seiner
      merkt, regeln diese AGB (inkl. möglicher Änderungen)             der Weiterleitung von Karte, PIN und/oder anderen Legiti-        Tätigkeit für die Firma vorgenommen hat und die ihm von die-
      auch zukünftige Kartenbeziehungen (z. B. Upgrades).              mationsmitteln hat vollumfänglich die Firma zu tragen.           ser nicht zurückerstattet worden sind.
13.4	Der Zusatzkarteninhaber bevollmächtigt den Haupt-          16.4	Die Herausgeberin kann bei Kreditkarten pro Firma eine
      karteninhaber, alle die Zusatzkarte betreffenden Erklä-          oder mehrere Globallimiten festsetzen.                           18.	Datenschutz
      rungen mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber        16.5	Sofern von der Firma beantragt, können Monatsrech-               18.1	Der Mitarbeiter ermächtigt die Herausgeberin
      abzugeben und entgegenzunehmen.                                  nungen als Sammelrechnung an die Firma gesandt                         und die Firma, alle ihn betreffenden Informatio-
                                                                       werden. In diesem Fall erhält jeder Mitarbeiter anstelle               nen (auch über Einzeltransaktionen) untereinan-
II. E rgänzende Bestimmungen für Kreditkarten,                        einer Einzelabrechnung einen Auszug der durch ihn ver-                 der auszutauschen, soweit dies zur Antragsprü-
    nicht Chargekarten                                                 anlassten Transaktionen.                                               fung oder Abwicklung der Kartenbeziehung (inkl.
                                                                 16.6	Bei Sammelrechnung dürfen keine Guthaben auf dem                       Inkasso) sowie für ein Management Reporting an
14.	 Feste Ausgabenlimiten                                            Kartenkonto bestehen. Die Herausgeberin ist berech-                    die Firma notwendig ist. Der Mitarbeiter ist damit
Die von der Herausgeberin festgesetzten Ausgabenlimiten                tigt, bestehende Kartenguthaben jederzeit ohne Voran-                  einverstanden, dass dieser Informationsaustausch zwi-
gelten jeweils für die Hauptkarte und Zusatzkarten zusam-              zeige vollständig auf das von der Firma bekannt gegebe-                schen der Firma und der Herausgeberin auch über elek-
men. Für mehrere Karten, die als Paket (Bundle) herausge-              ne Bankkonto zu überweisen. Ist die der Herausgeberin                  tronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail) erfolgen
ben werden, kann die Herausgeberin eine Ausgabenlimite                 bekannt gegebene Bankverbindung nicht gültig, kann                     kann.
(Globallimite) festlegen. Ausgabenlimiten können von der               sie das Guthaben mit befreiender Wirkung in Form eines           18.2	Die Firma kann im Zusammenhang mit der Karte Dienst-
Herausgeberin jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert               Checks an die letztbekannte Zustelladresse der Firma                   leistungen Dritter betreffend Management-Informa-
werden. Ausstehende Kreditkartenforderungen reduzieren                 schicken. Die Herausgeberin ist berechtigt, sämtliche                  tionssystem (MIS) im In- und Ausland beantragen. Die
festgesetzte Ausgabenlimiten in ihrem Umfang. Der Kunde                Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausstellung                       Firma und der Mitarbeiter nehmen zur Kenntnis, dass
darf die Karte nur innerhalb der festgesetzten Ausgabenlimi-           und Einlösung des Checks der Firma zu belasten.                        ins Ausland übermittelte Daten unter Umständen kei-
te nutzen. Bei Überschreitung von Ausgabenlimiten kann die       16.7	Die Firma teilt der Herausgeberin alle die Firmenkarte                 nen oder keinen dem schweizerischen Recht gleichwer-
Herausgeberin die geschuldeten Beträge sofort einfordern.              betreffenden Änderungen unverzüglich schriftlich oder                  tigen Schutz geniessen. Die Firma und der Mitarbeiter
                                                                       auf andere von der Herausgeberin akzeptierte Art mit,                  ermächtigen die Herausgeberin, im Zusammenhang
15.	Teilzahlungsoption (Kreditvereinbarung)                           insbesondere auch per wann Mitarbeiter austreten. Die                  mit der Erbringung von MIS-Dienstleistungen die hierzu
Für Kreditkarten kann von der Herausgeberin eine Teilzah-              Firma stellt sicher, dass Firmenkarten von austretenden                notwendigen Daten (z. B. Transaktionsdaten) auch elek-
lungsoption gewährt werden.                                            Mitarbeitern spätestens am letzten Arbeitstag gesperrt,                tronisch an die mit MIS-Dienstleistungen beauftragten
                                                                       eingezogen und unbrauchbar gemacht werden.                             Dritten zu übermitteln.
III. Ergänzende Bestimmungen für Firmenkarten                   16.8	Die Herausgeberin kann Gebühren und andere die Karte
16. Allgemeine Bestimmungen                                            betreffenden Konditionen und deren Änderungen in geeig-          19.	Weitere Bestimmungen
16.1	Firmen können für ihre Mitarbeiter auf eigene Verant-            neter Form auch nur gegenüber der Firma kommunizieren.           Separate, schriftliche Vereinbarungen zwischen der Firma
       wortung Firmenkarten beantragen, welche auf den                 Die Firma ist für die entsprechende Information ihrer Mit-       (inkl. Konzerngesellschaften) und/oder Mitarbeitern und der
       Namen des Mitarbeiters und, falls von der Firma bean-           arbeiter besorgt. Der Mitarbeiter bevollmächtigt die Firma,      Herausgeberin bleiben vorbehalten.
       tragt, der Firma lauten. Nimmt die Herausgeberin den            alle die Firmenkarte betreffenden Erklärungen mit Wirkung
       Firmenkartenantrag an, gelten sämtliche Rechte und              auch für ihn abzugeben und entgegenzunehmen.
       Pflichten des Kunden gemäss Ziff. I und II auch für den
       Mitarbeiter (nachfolgend «Mitarbeiter») und die Firma,    17.	Forderungsanerkennung und Haftungsregelung
       soweit im Firmenkartenverhältnis relevant und in dieser   Die Firma anerkennt alle vom Mitarbeiter genehmigten Trans-
       Ziff. III nicht abweichend geregelt.                      aktionen, die in Rechnung gestellten Gebühren und weiteren                                                          Version 07/2015
                                                                                                                                                                                                         1507_15003_AGB_Commercial_AXMC_OM_Web_d

Swisscard AECS GmbH • Postfach 227 • CH-8810 Horgen • www.company-cards.ch
American Express ® and MasterCard Cards, issued by Swisscard AECS GmbH
Sie können auch lesen