Berufspraktische Studien Sekundarstufe II Wegleitung - FHNW
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Berufspraktische Studien Sekundarstufe II Wegleitung Version Juni 2021 Studienjahr 2021/22 n|w Fachhochschule Nordwestschweiz Pädagogische Hochschule Institut Sekundarstufe I und II Professur für Berufspraktische Studien und Professionalisierung Sek II https://www.fhnw.ch/plattformen/praxisportal-sek2/
-1- Inhaltsverzeichnis Berufspraktische Ausbildung -2- Basisseminar -4- Organisation der Praktika -6- Immersionspraktika P1 und P2 -8- Fokuspraktikum P3 - 14 - Praktikum in eigener Klasse - 17 - Mentorat und E-Portfolio - 19 - Reflexionsseminar - 21 - Aktualisierungen per Herbst 2021 - 23 - Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
-2- Berufspraktische Ausbildung Die berufspraktische Ausbildung (Sekundarstufe 2) wird in der Regel in drei Semestern absolviert. Der im Folgenden dargestellte Plan bildet die Lehrveranstaltungen und Praktika ab. Es ist auch möglich, die Ausbildung in zwei Semestern zu absolvieren. In diesem Fall wird von einem Vollzeitstudium ohne jede parallele Berufstätigkeit ausgegangen. Module und Praktika (P1 und P2) an Partnerschulen sind an das Schuljahr (August bis Juni) gebunden. Für die Anerkennung des Diploms durch die EDK müssen mindestens zwei von drei Praktika an einer gymnasialen Maturitätsschule der Sekundarstufe II absolviert werden. Die Zuteilung und ersten Kontakte zu einer Partnerschule erfolgen im Mai und Juni vor dem Partnerschuljahr. Die Partnerschulen erwarten, dass die Studierenden in dieser Zeit für persönliche Gespräche und erste Absprachen mit den Fachschaften verfügbar sind. Alle Informationen zu den Berufspraktischen Studien Sek II finden sich auf dem Praxisportal: http://web.fhnw.ch/ph/praxis/sekundarstufe-2 1.1 Module Die Berufspraktische Ausbildung von Seiten der Pädagogischen Hochschule beginnt mit dem Basisseminar (BS) in der Woche 37 bzw. in der letzten Woche vor Beginn des kursorischen Herbstsemesters. Hier werden die Studierenden in die Berufspraktischen Studien eingeführt und für die Arbeit an den Schulen vorbereitet. Das Orientierungspraktikum ist in das Basisseminar integriert – es dient einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Arbeitsalltag der Lehrperson in den verschiedenen Aufgabenfeldern. Das erfolgreich absolvierte Basisseminar ist Voraussetzung für die weiteren Praktika der Berufspraktischen Studien. Die Praktika P1 und P2 (Immersionspraktika P1 und P2) finden in der Regel an einer Partnerschule statt und werden im Normalfall von jeweils mindestens zwei Praxislehrpersonen betreut. Sie sind durch die intensive Kooperation in Mikroteams (Studierende/Praxislehrperson) und im Schulhaus geprägt. Die Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
-3- Praktika starten jeweils mit dem Beginn des neuen Schuljahres an den Schulen der Sekundarstufe II. Von den Studierenden wird eine Verfügbarkeit während des ganzen Schuljahres erwartet. Die Praktika finden im Bildungsraum Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS oder SO) statt. Im Praktikum P3 (Fokuspraktikum P3) bearbeiten die Studierenden in einem Studienfach spezifische Entwicklungsfelder ihres professionellen Kompetenzprofils im Hinblick auf den Studienabschluss. Innerhalb des Fokuspraktikums wird die individuelle Arbeitsleistung (IAL) erstellt. Es findet zwingend im Bildungsraum Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS oder SO) statt. Die individuelle Arbeitsleistung (IAL) besteht aus einem bewerteten Unterrichtsbesuch (Praxisteil) sowie der Analyse einer Videosequenz aus dem eigenen Unterricht (Reflexionsteil). Die Anleitung zur Erstellung der IAL findet sich auf dem Praxisportal. Reflexionsseminare (RS) ermöglichen, das häufig implizite Handlungs- und Erfahrungswissen der Studierenden bewusst und damit bearbeitbar zu machen. Die konkreten berufspraktischen Erfahrungen der Studierenden werden mit Wissen verschiedener Disziplinen verknüpft und in Beziehung zueinander gesetzt. Sie werden parallel zum P1 und P2 belegt. Das Mentorat (MN) umfasst Einzelberatungen zu berufsbiografischen Themen der Studierenden im Hinblick auf ihre individuellen Ausbildungsziele. Grundlage bildet das persönliche, digitale Portfolio (E-Portfolio), es bietet eine Struktur, um die Vielfalt der Studienerfahrungen zu gliedern und zueinander sowie zum Ziel der Professionalisierung in Beziehung zu setzen. Die Mentorate 1 und 2 werden parallel zum P1 und P2 belegt. Hinweise: Für Basisseminar, Reflexionsseminar und Mentorat wird den Studierenden ein Skript abgegeben. Alle Informationen zu den Berufspraktischen Studien Sek II finden sich auf dem Praxisportal: http://web.fhnw.ch/ph/praxis/sekundarstufe-2 1.2 Facherweiterung mit EDK-anerkanntem Lehrdiplom Sek II Im Studiengang «Facherweiterung mit EDK-anerkanntem Lehrdiplom» werden folgende Module absolviert: Immersionspraktikum 2.2 (Facherweiterung) (3 ECTS-Punkte), Fokuspraktikum 3.1 (Facherweiterung) (1 ECTS-Punkt) und IAL Video-Portfolio (Facherweiterung) (2 ECTS-Punkte), insgesamt 6 ECTS-Punkte. 1.3 Zusatzdiplom Berufspädagogik Das Zusatzdiplom Berufspädagogik umfasst 10 ECTS-Punkte und ist in den 61 ECTS-Punkten des Studiums integriert und berechtigt zum Unterrichten an Berufsmaturitäts- und Berufsfachschulen. Weitere Informationen unter https://www.fhnw.ch/de/studium/paedagogik/sekundarstufe-2/details-zum-studiengang#berufspaedagogik Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
-4- Basisseminar Im Basisseminar befassen sich die Studierenden mit verschiedenen Ebenen des Professionalisierungsprozesses. Themen sind: Auseinandersetzung mit der eigenen Lernbiografie, Reflexion und Fallarbeit, Standortbestimmung und Formulierung von Zielen, Planung von Unterricht, Kommunikation und verschiedene Perspektiven auf Schule und Unterricht. 2.1 Rahmenbedingungen Das Basisseminar findet als obligatorische Einführungsveranstaltung in der Kalenderwoche 37 (13. bis 17. September 2021) am Campus Muttenz und an (Partner-)Schulen statt. Am Dienstag und Mittwoch sind die Studierenden für ein Orientierungspraktikum an den Schulen. Im Rahmen des Orientierungspraktikums hospitieren die Studierenden im Unterricht und führen Gespräche mit Lehrpersonen und Schüler/innen, sie unterrichten jedoch noch nicht selbst. Alle Studierenden, auch jene, die ihre Praktika nicht an Partnerschulen absolvieren, werden zentral den Schulen zugeteilt. Das Basisseminar kann nicht im ESP belegt werden. Die Studierenden erhalten per E-Mail einen Link, über den sie sich bis und mit 11. Juli 2021 anmelden können. Voraussetzungen für eine Teilnahme an diesem Basisseminar sind: • Bestandene Berufseignungsabklärung: Damit eine solche Bestätigung rechtzeitig vorliegt, muss das Assessment bis spätestens im Juni absolviert worden sein. Zu den genauen Daten vgl. https://www.fhnw.ch/de/studium/paedagogik/berufseignungsabklaerung • Definitive Zulassung: Es müssen rechtzeitig bis zum 1. September sämtliche Unterlagen eingereicht worden sein, die gemäss Auflagen im Zulassungsentscheid noch nachzureichen sind (vgl. Ziff. 6, Abs. 2a der Zulassungsrichtlinien). https://www.fhnw.ch/de/studium/paedagogik/rechtserlasse-und-ordnungen Montag Dienstag / Mittwoch Donnerstag Freitag Ort Campus Muttenz Schule/Partnerschule Campus Muttenz Campus Muttenz Plenum Orientierungspraktikum Basisseminargruppe Plenum Vormittag 8.30 – 12 Einführung Berufspraxis Individuelle Aufträge Thematische Inputs Sek II Thematische Inputs Basisseminar- gruppe Selbststudium Mittag 12-13 ½ Tag an der keine Präsenzpflicht Partnerschule Basisseminargruppe Termin und Nachmittag 13 – 16.30 Organisation durch Gruppenleitung Übersicht über das Basisseminar Berufspraktische Studien Sek II Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
-5- 2.2 Ziele • Die Studierenden kennen ihren eigenen Standort im Prozess der Professionalisierung und planen auf dieser Grundlage die nächsten Schritte: Bis zum Ende der Woche haben sie im Hinblick auf den persönlichen Lernprozess erste individuelle Ausbildungsziele gesetzt und in ihrem E-Portfolio dokumentiert. • Die Studierenden kennen die Ansprüche unterschiedlicher Personengruppen und Institutionen im Kontext schulischer Bildung; sie sind sich der Komplexität und Vielseitigkeit des Lehrberufs auf der Sekundarstufe II bewusst. • Die Studierenden haben zentrale Elemente der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht kennengelernt. 2.3 Leistungsnachweis / Präsenz Die Studierenden sind grundsätzlich während der ganzen Woche bis Freitagmittag anwesend. Begründete Abwesenheiten müssen vorgängig der Leitung Basisseminar (basisseminar.sek2.ph@fhnw.ch) und der Leitung der Basisseminargruppe gemeldet werden. Es ist nicht möglich, an mehr als zwei Halbtagen zu fehlen. Das Basisseminar wird – basierend auf dem Leistungsnachweis und der Präsenz – von der Leitung der Basisseminargruppe mit pass/fail beurteilt. Das erfolgreiche Absolvieren ist Bedingung für das Unterrichten im Praktikum P1 bzw. P2, einzelne Hospitationen dürfen schon vorher stattfinden. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
-6- Organisation der Praktika Die Praktika P1/P2 finden in der Regel an den Partnerschulen der FHNW statt, die Praktikumsplätze werden durch die Berufspraktischen Studien vermittelt. Studierende mit einem Fach absolvieren in ihrem Fach ein P1, ein P2 sowie das P3. Studierende mit zwei Fächern absolvieren zwei Fachpraktika (P1 und P2) – pro Fach ein Praktikum. Das P3 wird im Fach nach ihrer Wahl absolviert (vgl. Kapitel 4 und 5). Praktika P1/P2* P3 Hospitation; gemeinsamer Unterricht 18 Lektionen 4 Lektionen Eigenständiger Unterricht 12 Lektionen 12 Lektionen Total Präsenz im Fachunterricht 30 Lektionen 16 Lektionen *P1 = Fachpraktikum in Fach 1 oder erstes Monofachpraktikum P2 = Fachpraktikum in Fach 2 oder zweites Monofachpraktikum Hinweis: Ein Überblick über die Anpassungen bezüglich der Praktika per Studienjahr 21/22 findet sich in Kapitel 9. 3.1 Praktikumsplätze an Partnerschulen Die Studierenden bewerben sich bis Mitte Mai für das kommende Schuljahr. Die meisten Partnerschulen erwarten, dass die Studierenden anschliessend für persönliche Gespräche und erste Absprachen mit den Fachschaften verfügbar sind. Eine definitive Zuteilung erfolgt bis Ende Juni. Verbindlich ist die Zusage der Schule unter Voraussetzung des Bestehens der Berufseignungsabklärung sowie des Basisseminars. Studierende stehen den Partnerschulen ab der letzten Sommerferienwoche für Einführungen im Kollegium zur Verfügung. Die konkreten Termine klären sie direkt mit der Partnerschule. Studierende, die keinen Platz an einer Partnerschule erhalten haben, werden von den Berufspraktischen Studien angeschrieben. Gesucht werden Praktikumsplätze ausserhalb der Partnerschulen. 3.2 Praktikumsplätze ausserhalb der Partnerschulen Studierende, die nicht an einer Partnerschule sind sowie Studierende, die ihr P3 nicht an einer Partnerschule absolvieren, richten einen Suchauftrag für einen Praxisplatz an die Berufspraktischen Studien. Der Auftrag muss für das entsprechende Semester bis am 31. Januar bzw. 30. September vorliegen (Mail an praxis.sek2.ph@fhnw.ch). Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise erhalten die Studierenden jeweils Ende Mai bzw. Ende November per E-Mail. Hinweis: Zweifachstudierende können pro Semester nur einen Suchauftrag für ein Fach aufgeben. 3.3 Abbruch des Praktikums Die Studierenden werden vom Praxisbüro der Berufspraktischen Studien per Mail über die Zuteilung eines Praxisplatzes informiert. Innerhalb von maximal einer Woche bestätigen die Studierenden dem Praxisbüro ihre Teilnahme am Praktikum. Nach der Bestätigung der Teilnahme am Praktikum gilt die Anmeldung als verbindlich. Danach erfolgt der Erstkontakt zur Praxislehrperson und damit zur Schule. Erfolgt keine Bestätigung, kann der Praktikumsplatz einer weiteren Studentin bzw. einem weiteren Studenten angeboten werden. Studierende haben ausserdem die Möglichkeit der «Abmeldung»: Sie können sich von einem zugeteilten Praktikumsplatz zurückziehen. Dies muss per Mail kurz begründet werden. In diesem Fall werden in demselben Semester keine weiteren Praxisplätze gesucht. Brechen Studierende nach einer verbindlichen Teilnahme ein Praktikum von sich aus ohne Vorliegen triftiger Gründe nach StuPO §7, Abs. 14 (insb. Unfall oder längere Krankheit, Wahrnehmung von nicht Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
-7- delegierbaren Familienpflichten) ab, wird das Praktikum als «nicht erfüllt» bewertet. Das Praktikum kann einmal wiederholt werden, jedoch nicht in demselben Semester. Bricht eine Praxislehrperson ein Praktikum wegen mangelhafter Vorbereitung, unentschuldigten Absenzen oder Unpünktlichkeit seitens der Studierenden ab oder weil die Studierenden entgegen der Abmachung vor Beginn des Praktikums an den besprochenen Daten nicht verfügbar sind, wird das Praktikum ebenfalls als «nicht erfüllt» bewertet (vgl. «Merkblatt zum Umgang mit schwierigen Situationen im Praktikum» auf dem Praxisportal). Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. Bis Semesterende werden für die betreffende Studentin bzw. den betreffenden Studenten keine weiteren Praktika gesucht. 3.4 Belegung von Praktika und Begleitveranstaltungen Hinweise zur Belegung von Praktika und Begleitveranstaltungen: Sofern ein Praktikum in einem Semester geplant ist, muss dieses entsprechend im ESP belegt werden (https://esp.ph.fhnw.ch/). Falls kein Praktikum zustande kommt, ist eine nachträgliche Abmeldung möglich, umgekehrt ist eine Nachmeldung nicht möglich. Parallel zu den Praktika werden pro Semester ein Reflexionsseminar und ein Mentorat belegt. Eine nachträgliche Anmeldung für Reflexionsseminar und Mentorat ist nicht möglich. Eine Abmeldung von Mentoraten und Reflexionsseminaren ist bis spätestens Ende der 6. Semesterwoche per E-Mail an die Kanzlei (kanzlei.isek.muttenz.ph@fhnw.ch) möglich. 3.5 Gesuch Praktikum ausserhalb der Nordwestschweiz Grundsätzlich finden die Praktika an Schulen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO) statt. Auf Gesuch hin wird geprüft, ob ein Praktikum P1 oder P2 ausserhalb des Bildungsraums bewilligt werden kann. Das Gesuch muss folgendes beinhalten: Informationen zur Schule (bspw. Website) sowie Angaben zu den Praxislehrpersonen (Praxiscoach, falls Praktikum in eigener Klasse): Name, Mail- Adresse, Unterrichtserfahrung (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung). Das Gesuch ist als separates pdf-Dokument an praxis.sek2.ph@fhnw.ch zu richten. Das Gesuch wird nach Rücksprache mit der entsprechenden Praxislehrperson geprüft und der Entscheid den Studierenden mitgeteilt. Das Fokuspraktikum P3 muss zwingend an Mittelschulen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO) absolviert werden. 3.6 Gesuch Praktikum in eigener Klasse Die Mindestdauer der Anstellung, die zu einem Praktikum in eigener Klasse berechtigt, beträgt 6 Monate bzw. 1 Semester oder aber insgesamt mindestens 40 Lektionen. Die Praktika müssen an Mittelschulen (Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts- und Fachmittelschulen sowie weiteren Berufsmaturitätsschulen) des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO) durchgeführt werden. Die Studierenden stellen ein Gesuch (pdf) an die Berufspraktischen Studien (praxis.sek2.ph@fhnw.ch), legen den Beleg der Anstellungsdauer bzw. Anzahl Lektionen (Kopie Arbeitsvertrag, Bestätigung durch verantwortliche Person) sowie Angaben zum Praxiscoach wie Name, Mailadresse, Unterrichtserfahrung (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung) bei. Weitere Informationen zu einem Praktikum in eigener Klasse finden sich in Kapitel 6. Auf Gesuch hin wird geprüft, ob ein Praktikum in eigener Klasse ausserhalb des Bildungsraums gewährt werden kann (vgl. 3.4). Es besteht kein Anspruch auf Praktika ausserhalb des Bildungsraums Nordwestschweiz. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
-8- Immersionspraktika P1 und P2 Die beiden Praktika P1 und P2 bieten den Studierenden die Gelegenheit zum systematischen und begleiteten Einstieg in den beruflichen Alltag und zur Übernahme der vollen Verantwortung für das Lernen der Schüler/innen sowie für den eigenen Professionalisierungsprozess. In beiden Praktika stehen für alle Beteiligten die Schüler/innen und ihre Lernfortschritte im Zentrum. 4.1 Rahmenbedingungen Voraussetzung für die Teilnahme an den Praktika P1 und P2 ist das erfolgreiche Absolvieren des Basisseminars Berufspraktische Studien Sekundarstufe 2 (vgl. Kapitel 2). Die Studierenden absolvieren die beiden Praktika in Maturitätsklassen an Mittelschulen (Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts- und Fachmittelschulen sowie Berufsmaturitätsschulen) im Bildungsraum Nordwestschweiz. Mindestens eines der beiden Praktika muss an einer gymnasialen Maturitätsschule geleistet werden. Praxislehrpersonen und Studierende erstellen eine Ausbildungsvereinbarung (Formular auf dem Praxisportal) und schicken diese vor Beginn des Praktikums an die Berufspraktischen Studien. Damit das Praktikum als bestanden testiert wird, muss die entsprechende Beurteilung (Testatblatt) durch die Praxislehrperson vorliegen (vgl. 4.3), die EW/FD-Begleitungen müssen stattgefunden haben, sowie die Dokumente (Ausbildungsvereinbarung, Testatblätter) fristgerecht eingereicht werden. Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. 4.2 Monofach und zwei Fächer Studierende mit einem Fach (Monofach) absolvieren die beiden Praktika (P1 und P2) idealerweise bei verschiedenen Praxislehrpersonen. Voraussetzung für die Teilnahme am P2 ist das abgeschlossene P1. Studierende mit zwei Fächern absolvieren das P1 und P2 jeweils als Fachpraktikum, das heisst, die Studierenden belegen pro Fach einen Praktikumsanlass (vgl. ESP/Veranstaltungsverzeichnis) und die Testierung erfolgt pro Fach. Grundsätzlich werden die Fachpraktika gestaffelt absolviert, d.h. pro Semester ein Fachpraktikum. An Partnerschulen können die Studierenden mit zwei Fächern die Fachpraktika jeweils über zwei Semester verteilt absolvieren. Das heisst, sie können die Fachpraktika wie bisher bei mehreren Praxislehrpersonen in insgesamt zwei Semestern absolvieren. Dies muss in der Ausbildungsvereinbarung festgehalten werden. Bei einem Wechsel der Praxislehrperson erhält die Studentin / der Student einen Zwischenbericht. Die Testierung erfolgt pro Fach, spätestens per Ende Frühlingssemester. 4.3 Ziele der Praktika Hauptziel der beiden Praktika ist der eigenständige Unterricht der Studierenden: Sie können 12 Lektionen Unterricht planen, unterrichten und auswerten. Davon ist eine Einheit von 8 Lektionen in einer Klasse durchzuführen. Die pädagogischen und didaktischen Ziele für die beiden Praktika sind – mit entsprechenden Beispielen – in der Tabelle auf der nächsten Seite aufgeführt. Monofachstudierende treffen in Absprache mit den Praxislehrpersonen Schwerpunkte, welche dieser Ziele sie im P1 bzw. P2 hauptsächlich verfolgen und notieren diese in der Ausbildungsvereinbarung. Zum Ende des zweiten Praktikums müssen alle Ziele erreicht sein. Studierende mit zwei Fächern müssen in beiden Fächern, d.h. in jedem der Fachpraktika alle Ziele aus der Tabelle erfüllen. In der Ausbildungsvereinbarung formulieren sie in Absprache mit den Praxislehrpersonen und mit Bezug auf die folgende Tabelle ihre individuellen Ziele für das jeweilige Praktikum. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
Die Studierenden… Beispiele (die Auflistung ist nicht abschliessend, es können auch eigene Beispiele angefügt werden) Organisation …kennen ihre Schule und haben ihren Arbeitsplan für das • absolvieren das Praktikum zuverlässig (halten sich an die Abmachungen, sind pünktlich, nehmen sich die Praktikum mit den begleitenden Praxislehrpersonen und erforderliche Zeit für die Planungen und Besprechungen mit der Praxislehrperson) Dozierenden (EW/FD) abgestimmt • sind selbstorganisiert (Praktikum, Studium, allfällige weitere Verpflichtungen wie Erwerbstätigkeit, Familie) Unterricht - Planung …kennen die Schüler/innen in den betreffenden Klassen • stimmen fachliche Inhalte auf die Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ab und passen die Vorbereitung und Durchführung der • formulieren Lernziele für die Schülerinnen und Schüler und verfolgen diese im Unterricht Lektionen den Interessen und Lernfortschritten der • wählen zielorientiert didaktische Methoden und Sozialformen Schüler/innen an …entwickeln den Unterricht mit Unterstützung der • kennen den Lehrplan und die Kompetenzziele des jeweiligen Fachunterrichts für das Schulhalbjahr Praxislehrperson(en) auf der Basis des fachlich, • verwenden die Planungsunterlagen der jeweiligen Fachdidaktik ihres Faches fachdidaktisch und erziehungswissenschaftlich aktuellen • wählen und gestalten die Inhalte auf der Grundlage fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Kriterien Wissensstandes Unterricht - Durchführung …nehmen die Dynamik in der Klasse wahr und können die • schaffen mit sicherem und respektvollem Auftreten gute Beziehungsmöglichkeiten zu den Schülerinnen Klasse angemessen und adaptiv führen und Schülern • intervenieren bei Störungen angemessen • drücken sich mündlich und schriftlich korrekt und verständlich aus …realisieren ihren Unterricht nach der Planung und • passen die Unterrichtsplanung adaptiv an berücksichtigen gleichzeitig den Unterrichtsprozess • formulieren die Ziele und Aufträge für die Schülerinnen und Schüler klar und verständlich • verfügen über geeignete Formen der Ergebnissicherung und Leistungsüberprüfung …fördern die Eigenständigkeit und Verantwortungs- • stellen kognitiv aktivierende Aufgaben übernahme der Schüler/innen für ihr Lernen • berücksichtigen die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und setzen Methoden zur Differenzierung und Individualisierung ein • erteilen lernförderliche Feedbacks Unterricht – Auswertung /Rollenbewusstsein und Reflexionsfähigkeit …reflektieren ihren Unterricht gemeinsam mit den • reflektieren den eigenen Unterricht kritisch Praxislehrpersonen und entwickeln daraus • erkennen Handlungsalternativen Handlungsalternativen • nehmen Erkenntnisse aus den Besprechungen mit den Praxislehrpersonen auf und setzen sie um …reflektieren ihre Rolle und ihr Handeln in Bezug auf die • erkennen eigene Stärken und Schwächen sowie den persönlichen Entwicklungsbedarf persönliche professionelle Entwicklung • sind in der Lage, andere Perspektiven einzunehmen und sich in die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zu versetzen • nutzen Rückmeldungen und Kritik anderer zur Optimierung der eigenen Arbeit
- 10 - 4.4 Gestaltung der Praktika Ein Praktikum dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen. Die Dauer des Praktikums richtet sich nach dem Stundenplan der Lehrpersonen und nach der Verfügbarkeit der Studierenden. Insgesamt stehen den Studierenden pro Praktikum 90 Arbeitsstunden (3 ECTS-Punkte) zur Verfügung. Vorausgesetzt werden eine aktive studentische Präsenz bzw. Mitarbeit im Fachunterricht von 30 Lektionen. Jede Lektion an der Schule wird als Arbeitsstunde gezählt. Pro Arbeitsstunde an der Schule haben die Studierenden über das gesamte Praktikum gesehen 2 weitere Stunden für die vollständige und intensive Vor- und Nachbereitung der Arbeit an der Schule zur Verfügung. Somit stehen rund 60 Stunden zur Verfügung. Dieses Zeitbudget muss insbesondere mit Blick auf die Vorbereitung des eigenständigen Unterrichts frühzeitig eingeteilt werden. Im Folgenden eine Übersicht: Praktika P1/P2; Fachpraktika Hospitation; gemeinsamer Unterricht 18 Lektionen Eigenständiger Unterricht 12 Lektionen Total Präsenz im Fachunterricht 30 Lektionen Praxislehrperson und Studierende sprechen ab, wie viele der 18 Lektionen für Hospitationen und wie viele für gemeinsamen Unterricht eingesetzt werden und halten dies in der Ausbildungsvereinbarung fest. Im Rahmen der Praktika dienen Hospitationen dazu, die Bedingungen zu erkunden, in denen das Praktikum stattfindet sowie verschiedene Aspekte von Unterricht und Schule zu beobachten. Die Studierenden setzen sich in Absprache mit der Praxislehrperson Schwerpunkte (etwa zu fachlichen bzw. inhaltlichen Aspekten der Lektion, zur Rhythmisierung, der Klassenführung oder weiteren Bereichen) und halten ihre Beobachtungen schriftlich fest, um später (bspw. mit der Praxislehrperson oder im Reflexionsseminar) über mögliche Zusammenhänge, Strukturen oder Ziele eines bestimmten Handelns zu diskutieren und zu reflektieren und so Handlungsoptionen für den eigenen Unterricht zu entwickeln. Es wird empfohlen, dass Studierende bei verschiedenen Lehrpersonen hospitieren, um unterschiedliche Unterrichtsstile kennen zu lernen. Um den beruflichen Alltag an einer Maturitätsschule besser nachvollziehen zu können, wird von Studierenden erwartet, dass sie nach Absprache mit der Praxislehrperson auch ausserhalb des Unterrichts an aktuellen schulischen Anlässen teilnehmen, bspw. an einem Konvent, an Sitzungen der Fachschaft, Lernberichtsgesprächen oder Sporttagen. Diese Arbeitsstunden an der Schule werden als Hospitation angerechnet. Gemeinsamer Unterricht: Die Studierenden nehmen aktiv am Unterricht teil. Sie unterstützen Lehrperson(en) und Schüler/innen und übernehmen kontinuierlich mehr Verantwortung. Sie können einzelne Sequenzen (etwa den Beginn einer Stunde) selbst halten oder übernehmen den Unterricht für einen Teil der Klasse (wenn Lehrperson und Student/in die Klassen in zwei Hälften unterrichten). Hinweis: Ergänzend wird die Lektüre des Dokuments «Ideen zu Hospitationen/Teamteaching» (vgl. Praxisportal) empfohlen. Unter eigenständigem Unterricht werden Lektionen gefasst, die von den Studierenden eigenständig geplant, durchgeführt und ausgewertet werden. Von den 12 Lektionen sollen die Studierenden in der zweiten Hälfte des Praktikums eine Einheit von 8 Lektionen in einer Klasse unterrichten. Im Fokus steht eine inhaltliche Unterrichtseinheit. Ist dies im Praktikum nicht zu organisieren, sollen im Sinne der Kontinuität des studentischen Unterrichts aufeinanderfolgend 8 Lektionen in derselben Klasse unterrichtet werden Die Planung der Lektionen erfolgt grundsätzlich in Absprache mit den Praxislehrperson (vgl. 4.5). Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 11 - 4.5 Begleitung und Unterstützung der Studierenden durch die Praxislehrperson Die Begleitung und Unterstützung der Studierenden durch die Praxislehrperson verändern sich im Laufe des Praktikums. Die Studierenden übernehmen während des Praktikums schrittweise mehr Verantwortung für das Lernen der Schülerinnen und Schüler, während die Unterstützung durch die Praxislehrpersonen abnimmt. Während des gesamten Praktikums werden die von den Studierenden gehaltenen Lektionsteile und Lektionen besprochen – sowohl vor der Lektion (Lernziele, Aufgaben, Methoden, Lektionsplanung) als auch danach (Fokus auf ausgewählte gelungene Aspekte sowie verbesserungswürdige Aspekte der Lektion, Entwickeln von Handlungsoptionen und Folgerungen für die nächste Lektion). In der folgenden Illustration ist der exemplarische Ablauf eines Praktikums veranschaulicht. Hinweis: Eine Sammlung von lösungsorientierten Fragen für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht sowie ein Erklärvideo zu Vor- und Nachbesprechung von Unterricht befindet sich auf dem Praxisportal Monofachstudierende Im Praktikum P1 erleichtert die Praxislehrperson den Studierenden den Einstieg. Sie zeigt und diskutiert passende Hilfsmittel für den Unterricht bzw. stellt diese zur Verfügung (Materialien wie Arbeitsblätter, Lehrmittel oder weitere Unterlagen für die Planung). Die Praxislehrperson berät die Studierenden bei der Planung der eigenständig gehaltenen Lektionen. Sie bespricht mit ihnen die Ziele des Praktikums sowie die Planung und Auswertung des Unterrichts und eruiert Handlungsalternativen. Im Praktikum P2 entwickeln die Studierenden eigenständig ihre Ziele und bringen sich selbstständig in den Unterricht ein. Die Lehrperson gibt Inputs und kann mit Blick auf die durch die Studierenden eigenständig Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 12 - gehaltenen Lektionen Themen festlegen. Die Studierenden übernehmen die Verantwortung und planen den Unterricht selbstständig. Die Praxislehrperson steht beratend zur Seite. Zweifach-Studierende In den Fachpraktika erhalten die Studierenden einen unterstützenden Einstieg (Hilfsmittel, vgl. Praktikum P1). Sie müssen im zweiten Teil des Praktikums fähig sein, eigenverantwortlich Unterricht zu planen, durchzuführen und auszuwerten (vgl. Praktikum P2). Die Praxislehrperson steht beratend zur Seite. 4.6 Begleitung der Studierenden durch die PH Von Seiten der PH werden die Studierenden durch Dozierende der Fachdidaktik (FD) und der Erziehungswissenschaften (EW) begleitet. Pro Praktikum und Fach soll mindestens ein Unterrichtsbesuch mit Nachbesprechung stattfinden. Bewährt haben sich zudem die Besprechung einer Planung sowie die Besprechung von Videoaufnahmen (Lektionen oder Unterrichtssequenzen) oder Beratungen zu einem spezifischen Thema (bspw. Klassenführung, Beurteilungen). Pro Fach finden zwei Begleitungen durch die Fachdidaktik statt. Bei Monofachstudierenden findet in der Regel eine Begleitung im P1 und eine im P2 statt. Bei Studierenden mit zwei Fächern finden die Begleitungen im jeweiligen Fachpraktikum statt, idealerweise eine zu Beginn und eine am Ende des Praktikums. Um die Begleitung durch die Fachdidaktik zu organisieren, nehmen die Studierenden vor Beginn des Praktikums Kontakt mit den jeweiligen Dozierenden auf. Eine Liste mit den entsprechenden Fachdidaktiker/innen wird zu Beginn des Semesters verschickt. Die Art der Begleitung wird von den Studierenden im Portfolio dokumentiert sowie auf dem Testatblatt ausgewiesen. In jedem Praktikum (P1 und P2) findet eine EW-Begleitung statt. Diese wird durch die Berufspraktischen Studien organisiert. Um dies zu gewährleisten, muss die Ausbildungsvereinbarung vor Beginn des Praktikums an praxis.sek2.ph@fhnw.ch gesendet werden. 4.7 Beurteilung Die Studierenden und die Praxislehrperson besprechen während des Praktikums laufend den Lernstand der Studentin bzw. des Studenten hinsichtlich der allgemeinen und individuellen Ausbildungszielen. Für das Bestehen eines Praktikums muss hinsichtlich der Ziele eine klare Entwicklung erkennbar sein und die Ziele müssen erfüllt sein. Bei einem Wechsel der Praxislehrperson, erhält die Studentin / der Student einen Zwischenbericht. Erachtet eine Praxislehrperson die Leistungen einer Studentin bzw. eines Studenten als ungenügend, so dass ein «fail» zu erwarten ist, sind folgende Schritte vorgesehen: Die Praxislehrperson informiert die Studentin bzw. den Studenten bis spätestens in der Hälfte des Praktikums, dass ein «fail» möglich ist und die Leistungen als ungenügend wahrgenommen werden. Sie begründet die Einschätzung mit konkreten und nachvollziehbaren Beobachtungen, hält diese schriftlich fest und informiert die Berufspraktischen Studien. Gemeinsam wird eine zusätzliche Perspektive organisiert (bspw. andere Praxislehrperson, Dozierende (FD oder EW)). Am Ende des Praktikums fällt die Praxislehrperson den Entscheid, ob das Praktikum bestanden oder nicht bestanden ist. Weitere Informationen finden sich im «Merkblatt zum Umgang mit schwierigen Situationen im Praktikum», vgl. Praxisportal. Die Beurteilung der Praxislehrpersonen wird auf dem Testatblatt (vgl. Praxisportal) festgehalten und unterschrieben. Die Studierenden senden das Formular nach Abschluss des Praktikums umgehend per Mail an praxis.sek2.ph@fhnw.ch. Zusätzlich erhalten die Studierenden einen Abschlussbericht der Praxislehrperson, der sich an den Zielen des Praktikums orientiert. Auf dem Praxisportal steht ein vorstrukturierter Bericht zur Verfügung, der verwendet werden kann. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 13 - 4.8 Checkliste für Studierende und Praxislehrpersonen Vor dem Praktikum Studierende: • Belegung im ESP (inkl. Reflexionsseminar und Mentorat) • Dozierende FD bezüglich Praktikumsbegleitung anfragen, EW-Begleitung wird durch die Berufspraktischen Studien organisiert Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam: • Informationen zu Schule, Schüler/innen, Klasse und Unterricht besprechen • Standortbestimmung der/s Studierenden besprechen und 2-4 konkrete Ausbildungsziele für das Praktikum erarbeiten (vgl. Kapitel 4.3) • Lektions- und Kooperationszeiten abstimmen • Lektionen für Hospitationen, gemeinsamer Unterricht und eigenständigen Unterricht planen und auf Ausbildungsvereinbarung festhalten. Student/in mailt diese an: praxis.sek2.ph@fhnw.ch • Thema für Unterrichtseinheit besprechen und festlegen Während des Praktikums Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam: • Mögliche Beobachtungsschwerpunkte für Hospitationen festlegen, Hospitationen gemeinsam auswerten • Kooperationszeiten für gemeinsame Planungen, Vor- und Nachbesprechungen von Unterricht nutzen • Ausserunterrichtliche Aktivitäten planen • Probleme und Schwierigkeiten frühzeitig gemeinsam besprechen (vgl. „Merkblatt zum Umgang mit schwierigen Situationen im Praktikum» auf dem Praxisportal) • Zwischenbilanz: in der Hälfte des Praktikums gemeinsam eine Zwischenbilanz ziehen Studierende: Praxislehrpersonen (PxLP): • Planung von Lektionen / Lektionsteilen • Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen frühzeitig mit PxLP abstimmen und • Unterrichtssequenzen der Studentin, des Rückmeldungen einholen Studenten beobachten, Schwerpunkte nach • Unterricht planen, durchführen und vereinbarten Lernzielen setzen, Eindrücke auswerten dokumentieren • fortlaufend den eigenen Lernfortschritt • Nachbesprechungen vereinbaren, während auch im Hinblick auf die individuellen der Besprechungen die Studierenden mittels Ausbildungsziele reflektieren Reflexion zu Erkenntnissen verhelfen • Laufend den Lernstand der Studierenden mit Blick auf die individuellen Ausbildungsziele besprechen • Bei einem allfälligen Wechsel der PxLP einen Zwischenbericht verfassen Abschluss des Praktikums • Schlussreflexion mit Ausbildungszielen • Abschlussbericht zuhanden der Studierenden für das nächste Praktikum formulieren schreiben (vgl. Vorlage Praxisportal) und ins E-Portfolio einpflegen • Abschlussgespräch mit Studierenden führen: • Abschlussgespräch mit Praxislehr- über den Verlauf des Praktikums reflektieren, person/en führen: über den Verlauf des Beurteilung kommunizieren und erläutern Praktikums reflektieren, persönliches Feedback zum Praktikum geben • Testatblatt gemeinsam ausfüllen und unterschreiben, Student/in schickt Testatblatt an: praxis.sek2.ph@fhnw.ch Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 14 - Fokuspraktikum P3 Im Fokuspraktikum P3 realisieren die Studierenden eigenständig eine Unterrichtseinheit in ihrem Fach resp. in einem ihrer Fächer. Parallel zum Fokuspraktikum erarbeiten die Studierenden die individuelle Arbeitsleistung (IAL) (vgl. Anleitung IAL auf dem Praxisportal). 5.1 Rahmenbedingungen Voraussetzung für die Teilnahme ist das erfolgreiche Absolvieren der Praktika P1 und P2 bzw. der Fachpraktika. Die Studierenden absolvieren das Fokuspraktikum zwingend an Mittelschulen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts- und Fachmittelschulen sowie weiteren Berufsmaturitätsschulen). Das Praktikum muss im ESP belegt werden. Das Fokuspraktikum P3 wird in einem Fach durchgeführt. Praxislehrpersonen und Studierende erstellen eine Ausbildungsvereinbarung (vgl. Praxisportal) und schicken diese vor Beginn des Praktikums an die Berufspraktischen Studien. Damit das Praktikum als bestanden testiert wird, muss die entsprechende Beurteilung (Testatblatt) durch die Praxislehrperson vorliegen (vgl. 5.3), sowie die Dokumente (Ausbildungsvereinbarung, Testatblatt) fristgerecht eingereicht werden. Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. 5.2 Ziele des Praktikums Hauptziel des Praktikums ist es, dass die Studierenden 12 Lektionen selbständig vorbereiten, unterrichten und auswerten können. Davon ist zwingend eine Einheit von 8 Lektionen in einer Klasse der Sekundarstufe II durchzuführen. Die pädagogischen und didaktischen Ziele für das Praktikum sind einerseits die Ziele fürs P1 und P2 bzw. Fachpraktika (vgl. 4.3) sowie die – mit entsprechenden Beispielen – in der folgenden Tabelle aufgeführten spezifischen Ziele für das Fokuspraktikum P3. Die Studierenden formulieren in Absprache mit den Praxislehrpersonen und mit Bezug auf die Tabelle ihre individuellen Ziele für das Praktikum. Ausbildungsziele mit Beispielen für das Praktikum P3 Die Studierenden…. Beispiele planen einen sinnvoll strukturierten • wählen zielorientiert und didaktisch begründet geeignete Unterricht auf der Basis aktueller Methoden und Arbeitsformen aus fachwissenschaftlicher und fach- • berücksichtigen die individuellen Lernprozesse der didaktischer Wissensbestände Schülerinnen und Schüler nutzen Verfahren und Methoden, um die • stellen kognitiv aktivierende Aufgaben Schülerinnen und Schüler zu motivieren • thematisieren Lernstrategien und setzen diese gezielt ein und ihre Lernprozesse anzuregen überprüfen und belegen die • setzen unterschiedliche Formen von Feedback ein Lernfortschritte der Schülerinnen und • erstellen eine Prüfung / Leistungserhebung Schüler • analysieren Lern- und Leistungsergebnisse von Schülerinnen und Schülern und entwickeln Handlungsoptionen für den nachfolgenden Unterricht 5.3 Gestaltung des Praktikums Für das Fokuspraktikum stehen 30 Arbeitsstunden (1 ECTS-Punkt) zur Verfügung. Im Zentrum der 30 Arbeitsstunden steht die Beteiligung an mindestens 16 Lektionen Fachunterricht. 4 Lektionen stehen für Hospitationen und gemeinsamen Unterricht zur Verfügung, 12 Lektionen für eigenständigen Unterricht. Von diesen 12 Lektionen muss zwingend eine Unterrichtseinheit von 8 Lektionen durchgeführt werden. Im Fokus steht eine inhaltliche Unterrichtseinheit. Ist dies nicht zu organisieren, sollen im Sinne der Kontinuität des studentischen Unterrichts aufeinanderfolgend 8 Lektionen an derselben Klasse unterrichtet werden. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 15 - Die Planung der Unterrichtseinheit ist auch Teil der IAL (Videoportfolio), die Vorgaben der Fachdidaktik müssen berücksichtigt werden (vgl. Praxisportal). Die genaue Ausgestaltung der Arbeitszeit ist zwischen Studierenden und Praxislehrperson(en) abzustimmen und in der Ausbildungsvereinbarung zu dokumentieren. Diese muss vor dem Praktikum an praxis.sek2.ph@fhnw.ch gemailt werden. Hospitation; gemeinsamer Unterricht 4 Lektionen Eigenständiger Unterricht 12 Lektionen Total Präsenz im Fachunterricht 16 Lektionen Hinweis: Genauere Angaben zu Hospitation, gemeinsamem Unterricht und eigenständigem Unterricht finden sich in Kapitel 4.5. 5.4 Begleitung der Studierenden Im Fokuspraktikum P3 findet keine Begleitung durch Fachdidaktik oder Erziehungswissenschaft statt. Die Studierenden planen den Unterricht weitgehend eigenständig, die Praxislehrperson steht den Studierenden beratend zur Seite. Die von den Studierenden geplanten und durchgeführten Lektionen werden sowohl vor der Lektion (Lernziele, Aufgaben, Methoden, Lektionsplanung) als auch danach (Fokus auf ausgewählte gelungene Aspekte sowie verbesserungswürdige Aspekte der Lektion, Entwickeln von Handlungsoptionen und Folgerungen für die nächste Lektion) gemeinsam besprochen. Hinweis: Eine Sammlung von lösungsorientierten Fragen für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht, sowie ein Erklärvideo zu Vor- und Nachbesprechung von Unterricht befindet sich auf dem Praxisportal. 5.5 Individuelle Arbeitsleistung (IAL, Videoportfolio) Im Fokuspraktikum P3 wird auch die IAL erstellt. Diese muss separat im ESP belegt werden. Wir empfehlen für das P3 und die IAL einen Zeitraum von ca. 6 Wochen, um eine übermässige Belastung zu vermeiden. Sowohl der Unterrichtsbesuch (Praxisteil) als auch die Videoaufnahme für den Reflexionsteil sind Bestandteil der Unterrichtseinheit von 8 Lektionen und können nicht in einzelnen Lektionen ausserhalb der Unterrichtseinheit durchgeführt werden. Die genauen Vorgaben zur IAL finden sich in der Anleitung Videoportfolio auf dem Praxisportal. 5.6 Beurteilung des Praktikums Die Studierenden und die Praxislehrperson besprechen während des Praktikums laufend den Lernstand der Studentin bzw. des Studenten hinsichtlich der allgemeinen und individuellen Ausbildungsziele. Für das Bestehen eines Praktikums müssen die Ziele (vgl. 5.2) erfüllt sein. Erachtet eine Praxislehrperson die Leistungen einer Studentin bzw. eines Studenten als ungenügend, so dass ein «fail» zu erwarten ist, sind folgende Schritte vorgesehen: Die Praxislehrperson informiert die Studentin, den Studenten bis spätestens zur Hälfte des Praktikums, dass ein «fail» möglich ist und die Leistungen als ungenügend wahrgenommen werden. Sie begründet die Einschätzung mit konkreten und nachvollziehbaren Beobachtungen, hält diese schriftlich fest und informiert die Berufspraktischen Studien. Gemeinsam wird eine zusätzliche Perspektive organisiert (bspw. andere Praxislehrperson, Dozierende (FD oder EW)). Am Ende des Praktikums fällt die Praxislehrperson den Entscheid, ob das Praktikum bestanden oder nicht bestanden ist. Die Beurteilung der Praxislehrpersonen wird auf dem Testatblatt (vgl. Praxisportal) festgehalten und unterschrieben. Die Studierenden senden das Formular nach Abschluss des Praktikums umgehend per Mail an praxis.sek2.ph@fhnw.ch. Zusätzlich erhalten die Studierenden einen Abschlussbericht der Praxislehrperson, der sich an den Zielen des Praktikums orientiert. Auf dem Praxisportal steht ein vorstrukturierter Bericht zur Verfügung, der verwendet werden kann. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 16 - 5.7 Checkliste für Studierende und Praxislehrpersonen zum Fokuspraktikum (P3) Vor dem Praktikum Studierende: • P3 und IAL im ESP belegen Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam: • Informationen zu Schule, Schüler/innen, Klasse und Unterricht besprechen • Standortbestimmung der/s Studierenden besprechen, individuelle Ausbildungsziele allenfalls anpassen • Lektions- und Kooperationszeiten abstimmen • Lektionen für Hospitationen, gemeinsamer Unterricht und eigenständigen Unterricht planen und auf Ausbildungsvereinbarung festhalten. Student/in mailt diese an: praxis.sek2.ph@fhnw.ch • Thema für Unterrichtseinheit besprechen und festlegen • Mögliche Termine für Unterrichtsbesuch und Video (IAL Videoportfolio) festlegen Während des Praktikums Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam: • Kooperationszeiten für gemeinsame Planungen, Vor- und Nachbesprechungen von Unterricht nutzen • Probleme und Schwierigkeiten frühzeitig gemeinsam besprechen (vgl. „Merkblatt zum Umgang mit schwierigen Situationen im Praktikum» auf dem Praxisportal) Studierende: Praxislehrpersonen (PxLP): • Planung von Lektionen / Lektionsteilen • gemeinsame Kooperationszeiten anbieten frühzeitig mit PxLP abstimmen und • Unterrichtssequenzen der Studentin, des Rückmeldungen einholen Studenten beobachten, Schwerpunkte nach • Unterricht planen, durchführen und vereinbarten Lernzielen setzen, Eindrücke auswerten dokumentieren • Rückmeldungen zu den Lektionen • Nachbesprechungen vereinbaren, während einholen und den eigenen Unterricht der Besprechungen die Studierenden mittels reflektieren Reflexion zu Erkenntnissen verhelfen • Einverständniserklärung für die Video- • Laufend den Lernstand der Studierenden mit aufnahme einholen Blick auf die individuellen Ausbildungsziele besprechen Abschluss des Praktikums • Abschlussgespräch mit Praxislehr- • Abschlussbericht zuhanden der Studierenden person/en führen: über den Verlauf des schreiben (vgl. Vorlage Praxisportal) Praktikums reflektieren, persönliches • Abschlussgespräch mit Studierenden führen: Feedback zum Praktikum geben über den Verlauf des Praktikums reflektieren, Beurteilung kommunizieren und erläutern • Testatblatt gemeinsam ausfüllen und unterschreiben, Student/in schickt Testatblatt an: praxis.sek2.ph@fhnw.ch Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 17 - Praktikum in eigener Klasse Diese Form von Praktika richtet sich an alle Studierenden der PH FHNW, die bereits eine feste Anstellung als Lehrperson haben oder eine Stellvertretung wahrnehmen. 6.1 Rahmenbedingungen Die Mindestdauer der Anstellung, die zu einem Praktikum in eigener Klasse berechtigt, beträgt 6 Monate bzw. 1 Semester oder aber insgesamt mindestens 40 Lektionen. Die Praktika müssen an Mittelschulen (Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts- und Fachmittelschulen sowie weiteren Berufsmaturitätsschulen) des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO) durchgeführt werden. Die Studierenden stellen ein Gesuch als pdf an die Berufspraktischen Studien (praxis.sek2.ph@fhnw.ch), legen den Beleg der Anstellungsdauer/Anzahl Lektionen (Kopie Arbeitsvertrag, Bestätigung durch verantwortliche Person) sowie Angaben zum Praxiscoach wie Name, Mailadresse, Unterrichtserfahrung (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung) bei. Auf Gesuch hin wird geprüft, ob ein Praktikum in eigener Klasse ausserhalb des Bildungsraums gewährt werden kann (vgl. 3.4). Es besteht kein Anspruch auf Praktika ausserhalb des Bildungsraums Nordwestschweiz. 6.2 Ziele des Praktikums Für P1, P2 bzw. Fachpraktikum siehe Kapitel 4.3, für P3 siehe Kapitel 5.2. 6.3 Gestaltung des Praktikums Das Praktikum in eigener Klasse beinhaltet die Bereiche Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Hospitationen und eigenständiger Unterricht (die genaue Beschreibung dieser Bereiche finden sich in Kapitel 4.4). Die Hospitationen sollen möglichst bei unterschiedlichen Lehrpersonen durchgeführt werden, ausserdem zählen im P1, P2 bzw. Fachpraktikum maximal 10 Lektionen Beteiligung an ausserunterrichtlichen Tätigkeiten ebenfalls als Hospitation. Die Regelungen zur Begleitung durch die Dozierenden aus Fachdidaktik und Erziehungswissenschaften sowie zu den Rückmeldungen und der Pflege des E-Portfolios gelten analog zu den regulären Praktika. Auf der Sekundarstufe II können alle Praktika in eigener Klasse absolviert werden. 6.4 Unterstützung und Begleitung durch PraxisCoach Die Begleitung der Praktika in eigener Anstellung erfolgt anstelle von Praxislehrpersonen durch PraxisCoaches. Idealerweise arbeiten PraxisCoaches als Praxislehrpersonen im gleichen Schulhaus und sind somit erfahrene Kolleg/innen aus der Fachschaft. Sie können aber auch an einer anderen Schule arbeiten und regelmässig die Studierenden an deren Schule besuchen, bzw. auch von den Studierenden besucht werden. PraxisCoaches nehmen die gleichen Aufgaben wie Praxislehrpersonen wahr (vgl. Kapitel 4), sind aber nicht permanent am Arbeitsplatz der Studierenden anwesend. Ihnen stehen für ein P1 und P2, bzw. Fachpraktikum jeweils 30 Arbeitsstunden zur Begleitung der Studierenden zur Verfügung. Im Fokuspraktikum (P3) sind es 15 Arbeitsstunden. In der Regel treffen sich der PraxisCoach und die Studierenden einmal in der Woche. Die Tabelle gibt einen Überblick über die gemeinsamen Aktivitäten und den jeweiligen Zeitaufwand. Die genaue Ausgestaltung der Praxisbegleitung ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten zwischen Studierenden und Praxislehrperson(en) abzustimmen und in der Ausbildungsvereinbarung festzuhalten. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 18 - Begleitung von Studierenden durch PraxisCoach P1 / P2 P3 Unterrichtsbesuch (gemeinsamer Unterricht oder Unterrichtsvideo möglich) 9h 5h Vor- und Nachbesprechung von Unterricht 12h 6h Diverses (zusätzliche Beratung, Organisation, Leistungskontrollen) 9h 4.5h Total PraxisCoach 30h 15h 6.5 Beurteilung des Praktikums Für die Beurteilung des P1, P2 bzw. Fachpraktikums, vgl. Kapitel 4.7, für das P3 vgl. Kapitel 5.6. 6.6 Checkliste für Studierende und PraxisCoach bei Praktika in eigener Klasse Für die Checkliste P1, P2 bzw. Fachpraktika, vgl. Kapitel 4.8, für die Checkliste P3, vgl. Kapitel 5.7. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 19 - Mentorat und E-Portfolio 7.1 Rahmenbedingungen Für das Mentorat stehen den Studierenden 30 Arbeitsstunden (entspricht 1 ECTS-Punkt) zur Verfügung. Das Mentorat muss im ESP belegt werden und erfolgt im Rahmen des Partnerschuljahrs. Mentorate ausserhalb der Partnerschule werden semesterweise angeboten. Diese werden parallel zum P1 und P2 belegt (insgesamt 2 Mentorate, pro Semester kann ein Mentorat belegt werden). Eine nachträgliche Belegung vom Mentorat ist nicht möglich. Eine Abmeldung ist bis spätestens Ende der 6. Semesterwoche per E-Mail an die Kanzlei möglich. Das Mentorat umfasst pro Semester zwei Einzelgespräche mit der Mentorin bzw. dem Mentor, die persönliche Reflexionsarbeit und die Führung eines Portfolios, das als Leistungsnachweis dient. Das Portfolio wird als E-Portfolio mit dem Service SWITCHportfolio der FHNW geführt. Das Mentorat mit Portfolio wird mit pass/fail beurteilt und kann einmal wiederholt werden. 7.2 Ziele Im Fokus steht die systematische, reflektierte und zielorientierte Arbeit am eigenen Lern- und Professionalisierungsprozess, auch im Hinblick auf Lernprozesse von Schüler/innen. Die Studierenden… … erkennen ihre gegenwärtigen professionellen Voraussetzungen und Aufgaben und formulieren persönliche Zielsetzungen für die kommenden Ausbildungsphasen. Im Zentrum stehen sowohl das Unterrichten vor der Klasse als auch die individuelle Begleitung von Schülerinnen und Schülern. … bearbeiten in den beiden Einzelgesprächen zentrale Themen ihrer Professionalisierung. Referenzpunkte bilden die individuellen Ausbildungsziele aus dem Basisseminar und den Praktika sowie – im Sinne eines ressourcenorientierten Coachings – selbst gewählte berufsbezogene Anliegen der Studierenden. Die Gespräche sind entsprechend persönlich und vertraulich. … zeigen im Portfolio, wie sie ihre individuellen Zielsetzungen aus den Praktika und den persönlichen Entwicklungsprozess in einer Reflexion systematisch verbinden können. Neben den eigenen Standortbestimmungen und Reflexionen stehen die Rückmeldungen von Praxislehrpersonen, Dozierenden, Mitstudierenden und Lernenden im Zentrum des Portfolios. Dieses bildet die Basis für die Gespräche mit der Mentorin/dem Mentor. Hinweise: Das Mentorat erfordert Vertrauen. Studierende können bei Zuteilungen im Rahmen der Partnerschule einen Wechsel nach vorheriger Absprache mit der Mentorin/dem Mentor ohne Nachteil beim Sekretariat Berufspraktische Studien beantragen. Zum Mentorat und E-Portfolio wird den Studierenden ein Skript abgegeben. Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
- 20 - 7.3 Checkliste für Einträge ins E-Portfolio Veranstaltung Obligatorische Einträge im E-Portfolio Basisseminar o Individuelle Ausbildungsziele aus dem Basisseminar o Partnerschulvereinbarung Praktikum P1/P2, bzw. o Ausbildungsvereinbarung(en) mit individuellen Ausbildungszielen Fachpraktikum o Standortbestimmung des/r Studierenden zu Beginn des Praktikums (2000-4000 Zeichen = 1-2 A4 Seiten) o Art der Begleitung durch EW und FD mit Datum vermerken (Besprechung der Planung, Stundenbesuch, Videoanalyse) o Abschlussbericht der Praxislehrperson mit Bewertung des Praktikums - „pass oder fail“ (nicht mehr als 2 A4 Seiten) o Schlussreflexion (2000-4000 Zeichen = 1-2 A4 Seiten) mit den individuellen Ausbildungszielen für das nächste Praktikum. Die Schlussreflexion ist zugleich Standortbestimmung für das folgende Praktikum (P2 oder P3) o Testatblätter Fokuspraktikum 3 Keine – die Dokumentation erfolgt im Rahmen des Videoportfolios. Einzelgespräche und Für die Einzelgespräche und im Rahmen der Reflexionsseminare können die Reflexionsseminar Dozierenden spezifisch weitere Reflexionen und Einträge für verbindlich erklären. Weitere Dokumente Im Hinblick auf eine eigene Dokumentation zur Professionalisierung sind weitere Unterlagen möglich, die z.B. einer Bewerbung beigelegt werden könnten. Studierende entscheiden dabei selber, was sie für sich dokumentieren und was sie für Praxislehrpersonen, Moderation und Mitstudierende frei geben wollen (Vertraulichkeit und Daten- bzw. Persönlichkeitsschutz). Professur für Berufspraktische Studien Hofackerstrasse 30 praxis.sek2.ph@fhnw.ch und Professionalisierung Sek II 4132 Muttenz +41 61 228 51 55
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