Besondere Bedingungen für die Nutzung von durch die AS ''PrivatBank'' bereitgestellten VISA Zahlungskarten

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Besondere Bedingungen für die Nutzung von durch die AS
''PrivatBank'' bereitgestellten VISA Zahlungskarten
Verwendete Begriffe:

Kunde – natürliche Person, die selbst ein Konto bei der AS ''PrivatBank'' unterhält. Personen, die nicht
Kunden der AS ''PrivatBank'' sind, werden entsprechend bezeichnet.
Karte – von der AS ''PrivatBank'' ausgegebenen Zahlungskarten, die im Text näher bezeichnet werden.
Karten, die nicht von der AS ''PrivatBank'' ausgegeben werden, werden entsprechend bezeichnet.
Kartennutzer – natürliche Person, die selbst ein Konto bei der Bank unterhält, von dem aus Transaktionen
mit der Karte getätigt werden können oder die vom Kontoinhaber bevollmächtigt wurde, deshalb zur
Nutzung der Karte berechtigt ist und namentlich auf der Karte vermerkt ist.
Rechnungsabschluss – regelmäßig von der Bank zu erstellender Abschluss und Überblick mit der
Feststellung des sich für den Kunden und die Bank ergebenden Saldos.
Sicherheitsleistung – Anlage des Kunden oder einer dritten Person bei der Bank, die zur Sicherung der
Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Bank verwendet wird.

I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Bedingungen
1. Geltungsbereich
  Diese Bedingungen gelten für alle von der AS "PrivatBank" bereitgestellten VISA- Zahlungskarten. Mit
  ihnen kann der Kontoinhaber bei allen VISA Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bargeldlos
  bezahlen und, abhängig von der gewählten Karte, zusätzlich im Rahmen eines Bargeldservices an
  Geldautomaten Bargeld beziehen. Näheres zur Nutzung regeln diese Bedingungen. Weitere
  Informationen sind im Internet zu finden unter www.privatbankdirect.eu. Die vorliegenden
  Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AS "PrivatBank" und gehen
  diesen, soweit sie voneinander abweichen, vor.

2. Änderungen
  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem
  vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der
  AS "PrivatBank" im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg
  vereinbart (z.B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden.
  Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem
  vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese
  Genehmigungswirkung wird ihn die AS "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden
  dem Kunden Änderungen dieser Bedingungen angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem
  vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
  Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die AS "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders hinweisen. Das
  gleiche gilt für den Kontoinhaber auch dann, wenn er nicht mit dem Kartennutzer identisch ist.
  Erklärungen und Hinweise gegenüber dem Kontoinhaber wirken auch gegenüber dem Kartennutzer. Die
  Verantwortung für die gegenseitige Information zwischen dem Kartennutzer und dem Kontoinhaber trägt
  der Kontoinhaber (siehe auch Punkt III.1.1 Absatz 1).

3. Die von der AS "PrivatBank" bereitgestellten VISA-Zahlungskarten
  3.1. Die VISA DEBIT Karte und die VISA WOOX Karte
  (1) Mit der von der AS "PrivatBank" bereitgestellten VISA Debit Karte kann der Kontoinhaber
  entsprechend eines vorher eingezahlten Guthabens auf seinem Kartenkonto bei allen VISA
  Akzeptanzstellen wie mit einer Kreditkarte bezahlen. Die Überziehung des Kartenkontos ist
  grundsätzlich nicht möglich. Eine Sicherheitsleistung muss nicht erbracht werden.
  (2) Das gleiche gilt für die virtuelle VISA WOOX Karte mit der Ausnahme, dass eine Karte in Natura
  nicht ausgegeben wird. Übermittelt werden lediglich die Kartendaten, mit denen der Kontoinhaber
  innerhalb eines Guthabens auf dem Kartenkonto im Internet sicher per Kreditkartendaten und Card
  Verification Value (CVV) bezahlen kann.
3.2. Die VISA Classic/Business, VISA Gold, VISA Platinum Karte
  (1) Mit der von der AS "PrivatBank" ausgegebenen VISA Classic Karte, der VISA Gold Karte sowie
  der VISA Platinum Karte kann der Kontoinhaber entsprechend eines mit der AS "PrivatBank"
  vereinbarten Kreditrahmens sowie gegebenenfalls unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung frei
  und bargeldlos bei allen VISA Akzeptanzstellen verfügen. Weitere Entgelte können dem Preis- und
  Leistungsverzeichnis der AS "PrivatBank" entnommen werden.
  (2) Für Kontoinhaber, die nicht Verbraucher sind, steht die VISA Classic Karte als VISA Business Karte
  zur Verfügung. Kartennutzer können Organe, Mitarbeiter oder beauftragte Personen der Firma sein. Der
  Kartennutzer ist als Erfüllungsgehilfe der Firma verpflichtet, die Sorgfalts- und Informationspflichten
  gemäß diesen Bedingungen für die Firma einzuhalten und die Karte vertragsgerecht zu nutzen; sein
  Handeln wird der Firma zugerechnet.
  (3) Im Folgenden wird einheitlich von VISA Karte gesprochen. Soweit es für die einzelnen Varianten der
  VISA Karten Abweichungen gibt, werden diese gesondert benannt.

II. Kontoführung
1. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung)
  1.1. Erteilung der Rechnungsabschlüsse
   Die AS "PrivatBank" erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist,
   jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem
   Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank)
   verrechnet. Die AS "PrivatBank" kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach ihrem
   Preis- und Leistungsverzeichnis oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung
   Zinsen und Entgelte berechnen.
  1.2. Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen
   Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde
   unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht
   er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist.
   Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die AS
   "PrivatBank" bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch
   nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen,
   dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

2. Eigentum und Gültigkeit der VISA Karte
   Die VISA Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die VISA Karte ist nur für den
   auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen Karte oder neuer
   Kartendaten, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die AS "PrivatBank" berechtigt, die alte
   VISA Karte zurück zu verlangen. Endet die Berechtigung, die VISA Karte zu nutzen vorher (z.B. durch
   Kündigung des VISA Kartenvertrages), so hat der Kontoinhaber die VISA Karte unverzüglich an die AS
   "PrivatBank" zurück zu geben. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch auf dem Konto vorhandener
   Betrag wird dem Kontoinhaber nach der Verrechnung erstattet. Die AS "PrivatBank" behält sich das
   Recht vor, auch während der Laufzeit einer VISA Karte diese gegen eine neue auszutauschen.

3. Kündigungsrechte und deren Folgen
   3.1. Kündigungsrecht des Kontoinhabers
   (1) Der Kunde kann den VISA Kartenvertrag jederzeit kündigen, indem er seine Kündigung entweder in
   dem durch die AS ''PrivatBank'' vorgefertigten Kündigungsformular oder im Onlinebanking mit einer
   Nachricht erklärt. Das vorgefertigte Kündigungsformular ist auf der Website der Bank unter
   „Privatkunden“-> „Anträge & Formulare“ -> „Kündigung“ verfügbar und kann als PDF Datei
   heruntergeladen werden.
   (2) Für die Abwicklung der Kündigung des VISA Kartenvertrags durch die AS "PrivatBank" bedarf es 10
   (zehn) Bankarbeitstage. Hat der Kunde zusammen mit dem Kündigungsformular auch die
   Zahlungskarte VISA eingereicht, so bedarf es für die Abwicklung der Kündigung 5 (fünf)
   Bankarbeitstage.
   3.2. Kündigungsrecht der Bank
   (1) Die AS "PrivatBank" kann den VISA Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen,
   mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die AS "PrivatBank" wird den VISA
   Kartenvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der
   berechtigten Belange des Kontoinhabers geboten ist.
(2) Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher, ist die AS "PrivatBank"
   berechtigt, den VISA Kartenvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 (zehn)
   Bankarbeitstagen zu kündigen. Sie wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die
   berechtigten Belange des Kontoinhabers Rücksicht nehmen.
   (3) Die AS "PrivatBank" kann den VISA Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund
   vorliegt, durch den die Fortsetzung des VISA Kartenvertrages auch unter angemessener
   Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden für die AS "PrivatBank" unzumutbar ist.
   Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine
   Vermögenslage gemacht hat und die AS "PrivatBank" hierauf die Entscheidung über den Abschluss
   des VISA Kartenvertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner
   Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem
   VISA Kartenvertrag gegenüber der AS "PrivatBank" gefährdet ist.
   3.3. Folgen der Kündigung
   Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die VISA Karte nicht mehr benutzt werden. Sie wird gesperrt.
   Die VISA Karte ist unverzüglich und unaufgefordert an die AS "PrivatBank" zurück zu geben.

4. Einziehung und Sperre der VISA – Karten oder der Kartendaten
   (1) Die AS "PrivatBank" darf die VISA Karte oder die Kartendaten sperren und den Einzug der Karte
   (z.B. am Geldautomaten) veranlassen,
   - wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der VISA Karte dies rechtfertigen oder
   - wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der VISA Karte oder der
   Kartendaten besteht oder
    - wenn im Fall einer VISA Karte mit einer Kreditlinie ein beträchtliches Risiko besteht, dass der
    Kontoinhaber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
   - Die AS ''PrivatBank'' wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst
   vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten. Dies gilt nicht, wenn
   diese Unterrichtung objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder gegen einschlägiges Recht
   der Europäischen Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten verstoßen würde. Hat der Kontoinhaber mit
   der AS ''PrivatBank'' im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg
   vereinbart (z.B. das Online-Banking), kann die AS ''PrivatBank'' den Kontoinhaber auch auf diesem
   Wege von der Sperre unterrichten. Die AS ''PrivatBank'' wird die VISA Karte durch eine neue ersetzen,
   wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den
   Kontoinhaber unverzüglich.

III. Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen
1. Verwendungsmöglichkeiten
   1.1. Kontoinhaber, Kartennutzer und Vollmacht
   (1) Die VISA Karte gilt jeweils für das Konto, für das sie ausgestellt wurde.
   (2) Die VISA Karte kann auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, für
   den der Kontoinhaber eine Zusatz- oder Partnerkarte beantragt.
   (3) Der Kontoinhaber kann einem Dritten, der zugleich Inhaber der Zusatz- oder Partnerkarte sein kann,
   Kontovollmacht erteilen. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass die bevollmächtigte Person
   vom Antrag auf die Eröffnung des Kartenkontos, vorliegenden Bestimmungen, Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen der AS "PrivatBank" und das Preis- und Leistungsverzeichnis zur Kenntnis
   genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft,
   ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene VISA Karte an die Bank
   zurückgegeben                                                                                     wird.
   (4) Die Bank wird die VISA Karte nach Widerruf der Vollmacht sperren.
   (5) Der Inhaber eines eröffneten Kartenkontos ist die Person, die im Antrag auf die Eröffnung des
   Kartenkontos als „Kunde“ angegeben ist. Mit der Unterzeichnung eines Antrags auf die Eröffnung eines
   Kartenkontos erklärt der Kunde, dass
   - der Kontoinhaber oder Kartennutzer die VISA Karte oder das Kartenkonto nicht zu rechtswidrigen
   Zwecken, ferner nicht zur Legalisierung von Geldmitteln kriminellen Ursprungs und/oder zur
   Finanzierung des Terrorismus verwenden wird;
   - die VISA Karte im Interesse des Kontoinhabers und nicht im Auftrag einer anderen Person zum
   Zwecke deren Geheimhaltung verwendet wird;
− er kein externer Buchhalter, Rechtsanwalt oder Anbieter von Dienstleistungen für die Gründung und
   die Betreuung der Tätigkeit juristischer Einrichtungen ist, der ein Kartenkonto in der AS "PrivatBank"
   zwecks Abwicklung der Finanzgeschäfte im Namen seiner Kunden eröffnet.
  1.2. Zu Zahlungsverkehrszwecken
   Die von der AS "PrivatBank" bereitgestellte VISA Karte kann der Kontoinhaber weltweit im Rahmen des
   VISA- Kartenverbundes einsetzen
    - bei Handelsstellen und
    - darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten sowie an
    Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers oder der
    persönlichen Geheimzahl (PIN) (Bargeldservice). Dies gilt nicht für die VISA WOOX Karte. Mit ihr kann
    Bargeld nicht abgehoben werden.
   Die Handelsstellen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices
   sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der VISA Karte zu sehen sind. Soweit mit der
   VISA Karte zusätzlich Leistungen (z.B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind, richtet sich
   dies nach den insoweit geltenden besonderen Regeln.

2. Persönliche Geheimzahl (PIN)
   (1) Für die Nutzung von Geldautomaten wird dem Kontoinhaber für seine VISA Karte mit Ausnahme der
   VISA WOOX Karte, eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt. Diese ist eine
   Zahlenkombination und wird dem Kontoinhaber getrennt von der VISA Karte in einem speziellen,
   undurchsichtigen und versiegelten Umschlag durch die AS "PrivatBank" ausgehändigt oder zugestellt.
   (2) Die VISA Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal
   hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Kontoinhaber sollte sich in diesem Fall mit der AS
   "PrivatBank", möglichst mit der kontoführenden Stelle in Verbindung setzen.

3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Kontoinhaber
   (1) Bei Nutzung der VISA Karte ist entweder
    - ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Handelsstelle die Kartendaten übertragen hat, oder
    - an Geldautomaten und automatisierten Kassen, die PIN einzugeben.
   (2) Mit dem Einsatz der VISA Karte erteilt der Kontoinhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur
   Ausführung der Kartenzahlung. Die Zustimmung wird erst dann erteilt, wenn und soweit eine PIN oder
   die Unterschrift erforderlich ist. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Kontoinhaber die
   Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
   (3) Zahlungen mit der VISA WOOX Karte werden durch die Eingabe der Kartendaten in Verbindung mit
   der Angabe des Card Verification Value (CVV) autorisiert.

4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die AS "PrivatBank"
   Die AS "PrivatBank" ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn
   - sich der Kontoinhaber nicht mit seiner PIN legitimiert hat,
   - der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der VISA Karte oder die finanzielle
   Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist oder
   -die VISA Karte gesperrt ist.

5. Ausführungsfrist
   Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages
   bei der AS "PrivatBank" stellt diese sicher, dass der Betrag beim Einsatz der Karte zur Verfügung steht.
   Soweit die Verfügung dem vereinbarten Verfügungs- oder Kreditrahmen des Kartenkontos entspricht,
   reserviert die AS "PrivatBank" den Betrag für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit fordert der
   Zahlungsempfänger den Betrag an. Geschieht dies nicht, wird der Betrag dem Kartenkonto wieder gut
   geschrieben.

6. Finanzielle Nutzungsgrenze
   (1) Der Kontoinhaber darf die VISA Karte nur im Rahmen des Kontoguthabens (DEBIT und WOOX
   Karte), innerhalb des Verfügungsrahmens oder wenn ein Kreditrahmen vorhanden ist, innerhalb dieses
   Kreditrahmens, und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit
   gewährleistet ist.
   (2) Der Kontoinhaber kann mit der AS "PrivatBank" eine Änderung seines Verfügungsrahmens der
   VISA Karte vereinbaren.
(3) Auch wenn der Kontoinhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die AS "PrivatBank"
   berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der VISA Karte entstehen.
   Die Genehmigung einzelner VISA Kartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredits noch zur
   Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der
   VISA Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von VISA Kartenumsätzen
   ein vorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kredit, so führt die
   Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung.

7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kontoinhabers
  7.1. Unterschrift
   Der Kontoinhaber hat seine VISA Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu
   unterschreiben.
  7.2. Sorgfältige Aufbewahrung der VISA Karte
   Die VISA Karte und die Kartendaten sind mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern,
   dass sie abhandenkommen oder missbräuchlich verwendet werden. Sie dürfen insbesondere nicht
   unbeaufsichtigt an Stellen aufbewahrt werden, zu denen Dritte Zugang haben oder sich verschaffen
   können. Denn jede Person, die im Besitz der VISA Karte oder der Kartendaten ist, hat die Möglichkeit,
   mit ihnen missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.
  7.3. Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
   Der Kontoinhaber hat dafür zu sorgen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen
   Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der VISA Karte vermerkt oder in anderer
   Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt, und in den Besitz der
   Karte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Karte missbräuchliche Verfügungen
   zu tätigen (z.B. Geld am Geldautomaten abzuheben).
  7.4. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Kontoinhabers
   (1) Stellt der Kontoinhaber den Verlust oder Diebstahl seiner VISA Karte, die missbräuchliche
   Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von VISA Karte, der Kartendaten oder PIN
   fest, so ist die AS "PrivatBank", und zwar möglichst die Konto führende Stelle oder eine Repräsentanz
   des VISA Kartenverbundes (eine der VISA International Institutionen oder eine Bank, die
   Zahlungskarten von VISA akzeptiert, erkennbar an dem VISA Logo) unverzüglich zu unterrichten, um
   die VISA Karte sperren zu lassen.
   (2) Die AS "PrivatBank" ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar unter der
   kostenlosen Rufnummer (für Anrufe aus Deutschland) 0800 50444458, sowie unter
   Telefonnummern: +371 67853807, +371 67708451, +371 67708470, +371 67853842, unter der
   Faxnummer:+371          67041459     ,  +371     67780459,     +371    67282981,      E-Mail-Adresse:
   custommer_support@privatbank.lv, info@privatbankdirect.eu. Bei Verlust oder Diebstahl muss
   die VISA Karte umgehend gesperrt werden, um eventuellen Missbrauch zu vermeiden. Eine Visa
   Card Sperrung können Sie unter 0800 – 814 91 00 und im Online-Banking Privat24 veranlassen.
   An Wochenends'- und Feiertagen ist die AS "PrivatBank" erreichbar unter der Telefonnummer
   +0371 67041414 (Mailbox), Faxnummer +371 67282981, E-Mail Adresse: info@privatbank.lv. Bei
   Verlust oder Diebstahl muss die VISA Karte umgehend gesperrt werden, um eventuellen
   Missbrauch zu vermeiden. Eine Visa Card Sperrung können Sie unter 0800 – 814 91 00 und im
   Online-Banking Privat24 veranlassen.
   (3) Der Kontoinhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei
   anzuzeigen.
   (4) Hat der Kontoinhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz seiner
   VISA Karte oder der Kartendaten gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige
   nicht autorisierte Nutzung von Karte, Kartendaten oder PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich
   eine Sperranzeige abgeben.

8. Zahlungsverpflichtung des Kontoinhabers
   (1) Die AS "PrivatBank" ist gegenüber Handelsstellen sowie den Kreditinstituten, die die VISA Karten
   an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Kontoinhaber mit der Karte getätigten
   Umsätze zu begleichen.
   (2) Die AS "PrivatBank" unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich auf dem
   vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden
   Aufwendungen und Zahlungsvorgänge. Mit Kontoinhabern, die keine Verbraucher sind, wird die Art und
   Weise      sowie      die     zeitliche  Folge     der    Unterrichtung     gesondert      vereinbart.
   (3) Der Betrag ist fällig, nachdem die AS "PrivatBank" dem Kontoinhaber die Abrechnung übermittelt
hat. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, das Kartenkonto auszugleichen. Er ist berechtigt, das
   Kartenkonto durch bargeldlose Überweisung oder durch Bareinzahlung aufzufüllen. Das Kartenkonto
   wird sofort bei der Einzahlung im „Haben“ bzw. bei der Ausgabe im „Soll“ gebucht. Weist das
   Kartenkonto einen negativen Saldo auf, obliegt es dem Kontoinhaber, diesen unverzüglich mit einer
   Einzahlung auszugleichen, es sei denn, für das betreffende Kartenkonto ist ein Kreditrahmen vereinbart
   worden. Für ein Guthaben des Kartenkontos werden keine Zinsen gutgeschrieben.
   (4) Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Kontoinhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu
   der Handelsstelle, bei dem die VISA Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber der
   Handelsstelle geltend zu machen.

9. Fremdwährungsumrechnung
   (1) Nutzt der Kartennutzer die VISA Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto
   gleichwohl in Euro belastet und zwar zu dem Euro-Betrag, den die AS "PrivatBank" zur Beschaffung
   der Fremdwährung aufgewendet hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seinem Konto Beträge in der
   Währung vorhält, die mit der Währung der Verfügungen übereinstimmt. Dann werden die Beträge
   zuerst hiervon in gleicher Währung beglichen.
   (2) Zur Abrechnung herangezogen werden die Kurse vom Tag des Belegeingangs. Sie orientieren sich
   am Tageskurs. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses
   wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kartennutzers wirksam.

10. Entgelte
   (1) Für die Dienstleistungen der Bank fallen Gebühren nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis an.
   Abweichende, individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und der AS "PrivatBank" gehen
   diesen Bestimmungen vor. Das Preis- und Leistungsverzeichnis kann im Internet unter
   www.privatbankdirect.eu eingesehen werden. Die AS "PrivatBank" ist berechtigt, dem Kontoinhaber
   Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die AS "PrivatBank" in seinem Auftrag oder
   seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (z.B. für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten
   bestellt, verwaltet, freigeben oder verwertet werden (z.B. Notarkosten, Lagergelder, Kosten der
   Bewachung von Sicherungsgut).
   (2) Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt
   ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der AS "PrivatBank" im
   Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. das
   Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung
   des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt
   des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die AS
   "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders hinweisen.
   (3) Werden dem Kontoinhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung
   vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei
   kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die AS "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders
   hinweisen.
   (4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kontoinhaber, die keine
   Verbraucher sind, bleibt es bei den Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AS
   "PrivatBank".

11. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers
 11.1. Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung
   Im Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form
    - der Abhebung von Bargeld oder
    - der Verwendung der Karte bei einer Handelsstelle
    hat die AS "PrivatBank" gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen.
    Die AS "PrivatBank" ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu
    erstatten. Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die AS "PrivatBank" dieses wieder auf den
    Stand, auf das sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.
 11.2. Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten
 Kartenverfügung
  (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung in
  Form
    - der Abhebung von Bargeld oder
    -der Verwendung der Karte bei einer Handelsstelle
kann der Kontoinhaber von der AS "PrivatBank" die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des
 Verfügungsbetrags insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war.
 Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die AS "PrivatBank" dieses wieder auf den Stand, auf
 dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte.
 (2) Der Kontoinhaber kann über den Absatz (1) hinaus von der AS "PrivatBank" die Erstattung der
 Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder
 fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto
 belastet wurden.
 (4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die AS "PrivatBank"
 die Kartenverfügung auf Verlangen des Kontoinhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis
 unterrichten.
11.3. Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers aufgrund einer nicht autorisierten oder einer
nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung
  Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften
  Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Kontoinhaber von der AS "PrivatBank" einen
  Schaden, der nicht bereits von Nummer 11.1 und 11.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht,
  wenn die AS "PrivatBank" die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die AS "PrivatBank" hat hierbei
  ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu
  vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die
  der Kontoinhaber vorgegeben hat. Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher
  oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
  (EWR)      (Drittstaat)   oder    in   der   Währung     eines    Staates     außerhalb    des     EWR
  (Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt sich die Haftung der AS "PrivatBank" für das Verschulden
  einer an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und
  Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Kontoinhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur
  Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in
  welchem Umfang die AS "PrivatBank" und der Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben. Die
  Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500 Euro je Kartenverfügung begrenzt. Diese betragsmäßige
  Haftungsbeschränkung gilt nicht:
   − für nicht autorisierte Kartenverfügungen,
   − bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AS "PrivatBank",
   − für Gefahren, die die AS "PrivatBank" besonders übernommen hat, und
   − für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, wenn der Kontoinhaber Verbraucher ist.
11.4. Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Nummer 11.1 bis 11.3
 Ansprüche gegen die AS "PrivatBank" nach Nummer 11.1 bis 11.3 sind ausgeschlossen, wenn der
 Kontoinhaber die AS "PrivatBank" nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der
 Kartenverfügung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder
 fehlerhafte autorisierte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13 monatigen Frist beginnt nur, wenn die
 AS "PrivatBank" den Kontoinhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung
 entsprechend den für Umsatzinformationen vereinbarten Weg, spätestens innerhalb eines Monats nach
 der Belastungsbuchung unterrichtet hat, anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung
 maßgebend. Haftungsansprüche nach Nummer 11.3 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist
 in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
11.5. Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe und
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
 (1) Der Kontoinhaber kann von der AS "PrivatBank" die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des
      Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einer Handelsstelle in der Weise
      autorisiert hat, dass
   - bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
   - der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Kontoinhaber entsprechend seinem
       bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des
       Einzelfalles hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende
       Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt
       wurde.
      Der Kontoinhaber ist verpflichtet, gegenüber der AS "PrivatBank" die Sachumstände darzulegen,
      aus denen er seinen Erstattungsanspruch herleitet.
 (2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von acht Wochen nach
      dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf dem Kartenkonto gegenüber der AS "PrivatBank"
      geltend gemacht wird.
(3) Der Anspruch besteht nicht für Kontoinhaber, die nicht Verbraucher sind.
 11.6. Haftungs- und Einwendungsausschluss
  Ansprüche des Kontoinhabers gegen die AS "PrivatBank" nach Nummer 11.1 bis 11.5 sind
  ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
   - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die AS "PrivatBank"
   keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten
   vermieden werden können, oder
   - von der AS "PrivatBank" aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
 11.7. Kartennutzer, die nicht Kontoinhaber sind
   Die Vorschriften gelten, soweit der Kartennutzer nicht der Kontoinhaber ist, auch für den Kartennutzer
   (bevollmächtigte Person oder Inhaber der Zweit- oder Partnerkarte). Der Kontoinhaber ist dafür
   verantwortlich, dass der insofern abweichende Kartennutzer von diesen Vorschriften Kenntnis erlangt
   und sich dementsprechend verhält. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, selbst von dem insofern
   abweichenden Kartennutzer über alle relevanten Punkte unterrichtet zu sein.

12. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen
 12.1. Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige
  (1) Verliert der Kontoinhaber seine VISA Karte, die Kartendaten oder PIN, werden sie ihm gestohlen
  oder kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen
  in Form
   - der Abhebung von Bargeld oder
   - der Verwendung der VISA Karte bei einer Handelsstelle,
  so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in
  Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Kontoinhaber an dem Verlust,
  Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.
  (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust,
  Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der VISA Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber
  für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der
  Kartennutzer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von VISA Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat.
  Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der VISA
  Karte in einem Land außerhalb des EWR (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des
  EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Kontoinhaber den aufgrund nicht autorisierter
  Kartenverfügungen entstehenden Schaden nach Absatz 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal
  150 Euro hinaus, wenn der Kontoinhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten
  fahrlässig verletzt hat. Hat die AS "PrivatBank" durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des
  Schadens beigetragen, haftet die AS "PrivatBank" für den entstandenen Schaden im Umfang des von
  ihr zu vertretenden Mitverschuldens.
  (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 bis 3 verpflichtet, wenn der
  Kontoinhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die AS "PrivatBank" nicht die Möglichkeit zur
  Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
  (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Kontoinhaber seine
  Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in
  betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in
  vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn
   - er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der AS "PrivatBank" oder einer VISA
   Card Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,
   - die persönliche Geheimzahl auf der VISA Karte vermerkt oder zusammen mit der VISA Karte
   verwahrt war (z.B. im Originalbrief, in dem sie dem Kontoinhaber mitgeteilt wurde)
   - die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht
   wurde.
   (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt,
  verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die VISA Karte geltenden Verfügungsrahmen.
 12.2. Haftung des Kontoinhabers ab Sperranzeige
  Sobald der Verlust oder Diebstahl der VISA Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige
  nicht autorisierte Nutzung von VISA Karte, der Kartendaten oder PIN gegenüber der AS "PrivatBank"
  oder einer VISA Card Repräsentanz angezeigt wurde, übernimmt die AS "PrivatBank" alle danach
  durch Verfügungen in Form
   - der Abhebung von Bargeld oder
   - der Verwendung der VISA Karte bei einer Handelsstelle
entstehenden Schäden. Handelt der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kontoinhaber
  auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.
 12.3. Kartennutzer, die nicht Kontoinhaber sind
  Die Vorschriften gelten, soweit der Kartennutzer nicht der Kontoinhaber ist, auch für den
  Kartennutzer. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass dieser von diesen Vorschriften Kenntnis
  erlangt und sich dementsprechend verhält. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, selbst von dem
  insofern abweichenden Kartennutzer über alle hier relevanten Punkte unterrichtet zu sein.

IV. Sicherheiten für die Ansprüche der AS "PrivatBank" gegen den Kunden
1. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
 1.1. Anspruch der AS "PrivatBank" auf Bestellung von Sicherheiten
  Die AS "PrivatBank" kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die
  Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt
  sind (z.B. Aufwendungsersatzanspruch wegen der in Anspruchnahme aus einer für den Kunden
  übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der AS "PrivatBank" eine Haftung für
  Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der AS "PrivatBank" übernommen (z.B. als Bürge), so besteht
  für die AS "PrivatBank" ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf
  die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
 1.2. Veränderung des Risikos
  (1) Hat die AS "PrivatBank" bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden zunächst ganz
  oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann
  sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände
  eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden
  rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
  - sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern
  drohen oder
  - sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen.
  (2) Der Besicherungsanspruch der AS "PrivatBank" besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist,
  dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei
  Verbraucherdarlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von
  Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind.
 1.3. Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
  Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die AS "PrivatBank" eine angemessene Frist
  einräumen. Beabsichtigt die AS "PrivatBank", von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung gemäß dieser
  Bestimmungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder
  Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen.

V. Bankenaufsicht und außergerichtliches Beschwerdeverfahren:
   (1) Kundenbeschwerde-Verfahren
   Kundenbeschwerden bezüglich bargeldloser Überweisungen und Transaktionen mit elektronischen
   Zahlungsmitteln sowie Beschwerden andere Transaktionen betreffend bedürfen der Schriftform. Andere
   Einwendungen und Vorschläge kann der Kunde der AS "PrivatBank" auch mündlich, elektronisch oder
   telefonisch mitteilen. Die Kundenbeschwerde wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der
   durch die AS "PrivatBank" angeforderten Unterlagen bearbeitet.

   (2) Ombudsmannverfahren
   Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der AS "PrivatBank" besteht für den Kunden die Möglichkeit,
   den Ombudsmann der Vereinigten Kommerzbanken Lettlands (Latvijas Komercbanku asociācija),
   Anschrift Pērses ielā 9/11, LV-1011 anzurufen. Die Bearbeitung der Beschwerde fällt in die Kompetenz
   des Ombudsmannes, wenn: die Beschwerde bargeldlose Überweisungen betrifft; der Umfang der
   Transaktionen 50 000 EUR nicht übersteigt; der Kunde bereits eine Beschwerde mit dem gleichen
   Inhalt bei der Bank eingereicht hat, im Laufe eines Monats aber keine Antwort erhalten hat, die
   zufriedenstellend war; die Kundenbeschwerde nicht bereits gerichtlich oder durch das Zentrum für
   Verbraucherschutz Lettlands geprüft wird. Vom Ombudsmann-Verfahren ausgenommen sind Fragen
   zur Unterlagenfälschung, zum Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, zur Einräumung, Sperrung
   oder Änderung des Kreditrahmens, für den Kreditrahmen anwendbare Bestimmungen und ähnliche
   individuelle Vereinbarungen betreffende Fragen.
(3) Zentrum für Verbraucherschutz
Ist der Kunde ein Verbraucher, kann er seine Beschwerde auch beim Zentrum für Verbraucherschutz,
Anschrift Kr. Valdemara Str. 157, Riga LV-1013, Lettland einreichen.

Consumer Rights Protection Centre
K. Valdemara iela 157, Riga, Latvia, LV-1013
Phone: +371 65452554
Fax: +371 67388634
E-mail: ptac@ptac.gov.lv

(4) Finanz- und Kapitalmarktkomission
Die Beschwerden über die Ausführung von Aufträgen des Kunden, Transaktionen auf dem Konto,
sowie Beschwerden über die durch die Bank ausgeführten Transaktionen, kann der Kunde in Textform
bei der Finanz- und Kapitalmarktkommission, Anschrift Kungu Str. 1, Riga, Lettland LV-1050
einreichen.

Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen
Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße
108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das
Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG), die §§675c-676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu
beschweren. Seine Beschwerde wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.
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