Bulgarien, Griechenland und Mazedonien - ab 1.229,- € p.P - Poppe Reisen

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Bulgarien, Griechenland und Mazedonien - ab 1.229,- € p.P - Poppe Reisen
Bulgarien,
Griechenland und
Mazedonien

                                       9 Tage-Reise
                                 ab   1.229,– € p.P.
Auf den Spuren des antiken Makedonien
Termine: März bis Oktober 2019
Bulgarien, Griechenland und Mazedonien - ab 1.229,- € p.P - Poppe Reisen
Bulgarien,
Griechenland und Mazedonien
Auf den Spuren des antiken Makedonien
Auf dieser Reise scheint die Antike wieder lebendig zu werden! Vor allem das beliebte Urlaubsland Bulgarien hat weit mehr
als nur die wunderschönen Strandabschnitte zu bieten.

                                             erbaut und befindet sich in beeindrucken-       Ihr heutiges Tagesziel ist die ehemalige Di-
                                             der Lage zwischen steilen Gebirgshängen.        plomatenstadt Bitola. Auch der türkische
                                             Am Abend beziehen Sie Ihr Hotel im be-          Staatsgründer Atatürk hat hier das Militär-
                                             kannten Wintersportort Bansko.                  gymnasium besucht. Nach dem Bezug des
                                                                                             Hotels unternehmen Sie noch einen Stadt-
                                             3. Tag: Bansko – Melnik – Thessaloniki          spaziergang.
                                             Auf dem Weg zur griechischen Grenze stat-
                                             ten Sie der kleinsten Stadt Bulgariens, Mel-    6. Tag: Bitola – Ohrid
                                             nik, einen Besuch ab. Die Stadt hat sich wie    Morgens besichtigen Sie die Ausgrabungen
                                             ein Museumsdorf erhalten. Hier verkosten        von Heraklea Lincestis, gegründet von Filip
                                             Sie auch die Weine der Region; schließlich      II. von Makedonien. Danach fahren Sie zur
                                             befinden Sie sich hier in Pirin-Makedonien.     UNESCO-Stadt Ohrid, gelegen am gleichna-
                                             Danach passieren Sie die Grenze zu Grie-        migen See. Hier unternehmen Sie eine Schiff-
                                             chenland und erreichen nachmittags Thes-        fahrt, um das einzigartige Panorama der
                                             saloniki. Nach einer Stadtrundfahrt bezie-      Stadt auf sich wirken zu lassen. In und um
                                             hen Sie dort Ihr Hotel.                         Ohrid befinden sich 365 Kirchen und Klöster
                                                                                             und die Stadt trägt den Beinamen "Jerusa-
                                             4. Tag: Thessaloniki – Vergina – Kalambaka      lem des Balkans". Bei der Stadtbesichtigung
                                             Von Thessaloniki geht es heute zu den Aus-      sehen Sie auch die Kirche Sv. Periblebtos mit
                                             grabungen von Vergina. Hier befindet sich       den einzigartigen Fresken. Übernachtung
                                             der Grabhügel von Filip II. von Makedonien,     im Hotel in Ohrid.
                                             Vater von Alexander dem Großen. Diese Re-
                                             gion wird auch "Ägäis-Makedonien" genannt.      7. Tag: Ohrid – Tetovo – Skopje
1. Tag: Deutschland – Sofia
                                             Anschließend erreichen Sie die Stadt Kalam-     Morgens brechen Sie in Richtung mazedoni-
Individuelle Anreise zum gebuchten Flugha-
                                             baka, am Fuße der berühmten Meteora-            scher Hauptstadt Skopje auf. Auf dem Weg
fen und Flug nach Sofia. Transfer zu Ihrem
                                             Klöster.                                        dorthin halten Sie in Tetovo, um der bekann-
Hotel in Sofia.
                                                                                             ten "Bunten Moschee" einen Besuch abzu-
                                             5. Tag: Kalambaka – Meteora – Bitola            statten. Danach fahren Sie weiter nach
2. Tag: Sofia – Rila Kloster – Bansko
                                             Heute fahren Sie hoch zu den berühmten          Skopje. Bei einer Stadtbesichtigung sehen
Morgens unternehmen Sie eine ausführli-
                                             Meteora-Klöstern, die wie Vogelnester in die    Sie die Altstadt mit der Festung Kale und
che Stadtbesichtigung in der bulgarischen
                                             Felsen gebaut sind. Sie besichtigen eines der   dem großen Bazar wie auch die Neustadt
Hauptstadt. Sie sehen natürlich auch die
                                             Klöster von innen und bestaunen das ein-        mit dem Mutter-Theresa-Haus und dem
Aleksandar-Newski-Kathedrale. Danach Wei-
                                             zigartige Panorama, das sich Ihnen hier bie-    Alexander-Brunnen. Abends erwartet Sie
terfahrt zum weltberühmten orthodoxen
                                             tet. Danach geht es weiter zur mazedoni-        ein typisch mazedonisches Abendessen mit
Rila Kloster. Es wurde im 10. Jahrhundert
                                             schen Grenze. Die Republik Mazedonien           Musik in einem traditionellen Restaurant.
inmitten des gleichnamigen Rila-Gebirges
                                             wird auch "Vardar-Makedonien" genannt.
Bulgarien, Griechenland und Mazedonien - ab 1.229,- € p.P - Poppe Reisen
8. Tag: Skopje – Kriva Palanka – Sofia           + Besuch der Kirche Sv. Periblebtos in
Nach dem Frühstück besuchen Sie die Mat-           Ohrid, der Bunten Moschee in Tetovo, der     Allgemeine Bedingungen:
ka-Schlucht nahe Skopje, wo Sie eine einzig-       Kirche Sv. Spas in Skopje und des Klosters   Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
artige Natur erwartet. Danach geht es wei-         Sv. Joakim Osogovski nahe der Stadt Kri-     Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-
ter in Richtung bulgarischer Grenze. Zuvor         va Palanka                                   selkursänderungen vorbehalten. Es
besichtigen Sie noch das Kloster Sv. Joakim                                                     gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-
Osogovski nahe der Stadt Kriva Palanka.          Nicht eingeschlossen                           dingungen (AGB)/ Reisebedingungen
Anschließend passieren Sie die Grenze und        sind nicht genannte Mahlzeiten und Ge-         von Poppe Reisen GmbH & Co. KG.
erreichen abends Ihr Hotel in Sofia.             tränke, Trinkgelder sowie Ausgaben persön-
                                                 licher Art.                                    Reiseversicherungen:
9. Tag: Sofia – Deutschland                                                                     Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
Transfer zum Flughafen Sofia und Rückflug        Hotelbeispiele:                                cherungen enthalten. Wir empfehlen
zum Ausgangsflughafen. Individuelle Heim-        Sofia, Novotel Sofia Hotel****                 dringend den Abschluss einer Reise-
reise der Teilnehmer.                            Bansko, Trinity****                            Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
                                                 Thessaloniki, Porto Palace*****                der Prämie richtet sich nach dem Rei-
Eingeschlossene Leistungen:                      Kalambaka, Meteoritis***                       sepreis. Die Informationsblätter zu
• Flug ab/bis Berlin mit Lufthansa in der        Bitola, Epinal Bitola****                      Versicherungsprodukten können Sie
  Economy Class inkl. Steuern und Ge-            Ohrid, Hotel Lebed****                         vor Abschluss der Versicherung bei
  bühren, andere Abflughäfen gegen Auf-          Skopje, Ibis Styles Skopje****                 uns anfordern.
  preis
• 8 Übernachtungen mit Halbpension im            Reisetermine:
  DZ in 3-5 Sterne-Hotels                        23.03. – 31.03.2019
• 1 Reiseführer pro Zimmer                       14.04. – 22.04.2019                            Beratung und Buchung:
• örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung       18.05. – 26.05.2019                            Poppe Reisen GmbH & Co. KG
                                                 15.06. – 23.06.2019                            Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
Eingeschlossene Highlights:                      20.07. – 28.07.2019                            55130 Mainz
+ Besichtigungen in den Städten Sofia,           17.08. – 25.08.2019
  Thessaloniki, Ohrid und Skopje                 28.09. – 06.10.2019                            Tel.: +49-(0)6131-27066-20
+ Weinverkostung in Melnik                                                                      Fax: +49-(0)6131-27066-19
+ Schifffahrt am Ohridsee                        Reisepapiere und Gesundheit:
                                                 Deutsche Staatsbürger benötigen für die        E-Mail: info@poppe-reisen.de
+ Traditionelles Abendessen in Skopje
+ Citytax                                        Einreise einen gültigen Personalausweis oder
+ Besichtigung eines Meteora Klosters so-        Reisepass.
  wie der Ausgrabungen von Vergina und
  Heraclea Lincestis                             Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.

                                                                                                Veranstalter:
                                                                                                Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
  9 Tage-Reise                                                               Alle Buchungen
  März bis Oktober 2019                                                          auf Anfrage
  Abreisetermine:                       im Doppelzimmer                Einzelzimmer-Zuschlag
  23.03, 14.04, 18.05 und 28.09.2019       1.229,- €                                 175,- €
  15.06., 20.07 und 17.08.2019             1.359,- €                                 200,- €
  Durchführungsgarantie ab 2 Personen
Bulgarien, Griechenland und Mazedonien - ab 1.229,- € p.P - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-20                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de
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