CHANCENGLEICHHEITSPLAN 2017 - 2023 FÜR DIE LANDKREISVERWALTUNG DES OSTALBKREISES - Ostalbkreis.de
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C H A NCE NGLE IC HHEITSP LAN 2 0 1 7 – 2023 F Ü R D IE LANDKREI S V E RWA LTU NG D E S OS TALBKREI S ES Zwischenbericht 2020
IMPRESSUM Herausgeber Landratsamt Ostalbkreis Carmen Venus Beauftragte für Chancengleichheit Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen Telefon 07361 503-1798 Telefax 07361 503-581798 carmen.venus@ostalbkreis.de www.ostalbkreis.de 2. Ausgabe – April 2021
VO RWO RT Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, täglich stellen wir uns als moderne und zukunftsorientierte Verwaltung dem Wettbewerb um Fachkräfte in der Region sowie der privaten Wirtschaft. In der heutigen Gesellschaft bieten wir Ihnen seit Jahren die Möglichkeit Karriere und Familie zu leben. Als Arbeitgeber behalten wir die Lebensphasen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick. Dabei bieten wir Frauen und Männern während der Familienphase alle tariflichen und beamtenrechtlichen Möglichkeiten. Zudem vereinbaren und begleiten wir die Veränderungen in den Lebensphasen mit verschiedenen Teilzeitmodellen, Elternzeit, Ausgestaltung der Arbeitsplätze, frei gestaltbaren Arbeitszeitkorridoren vor und nach den Kontaktzeiten, Heimarbeitsplätzen und mobilem Arbeiten. Außerdem bieten wir Ihnen Fort- und Weiterbildung, ein hauseigenes Gesundheitsmanagement, verschiedene Beratungsmöglichkeiten, Kindertagespflege im Ostalbkreishaus als TigeR, betriebliche Pflegelotsen und Vereinbarungen über kurzfristige Pflege- und Betreuungszeiten. Mit unseren Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde die Landkreisverwaltung 2015 und aktuell wieder im Jahr 2020 mit dem Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ ausgezeichnet. Im Jahr 2017 wurde die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Landkreisverwaltung setzt sich aktiv für die Chancengleichheit und Vielfalt im Ostalbkreis ein. All dies zeigt unser Engagement, allen Bediensteten des Landratsamt Ostalbkreis die gleichen Karrierewege zu eröffnen. Um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, wollen wir die Potenziale von Frauen und Männern in gleicherweise nutzen. Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeitsplätze und Elternzeit sind bspw. immer noch Themen, denen sich eher Frauen widmen. Um jedoch die berufliche Chancengleichheit für Frauen und Männern herstellen zu können, müssen realistische Möglichkeiten geschaffen werden und Erwerbs- sowie Familienarbeit zwischen Männern und Frauen aufgeteilt werden. Das Ziel des Chancengleichheitsplans ist eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im beruflichen Alltag. Das Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg gibt hier eine Analyse und Struktur vor. Im vorliegenden Chancengleichheitsplan finden sich dazu Kennzahlen und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Arbeitsleben weiter voranzutreiben. Heutzutage weiß man, dass im Arbeitsalltag gemischte Teams leistungsfähiger und innovativer arbeiten. Dafür bedarf es einer strategischen Vielfaltsstruktur der Beschäftigten. Ihr Dr. Joachim Bläse Landrat des Ostalbkreis CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 3
INHALT RECH TLI CH E G RU N D L AG EN............................................................................ 6 A N A LYS E G ESA MTBESCH Ä F TI GTE.................................................................................. 8 TEI L ZEITBESCH Ä F TI GTE............................................................................................ 10 G ESA MTBESCH Ä F TI GTE aufgegliedert nach ausgewählten Arbeitsorten................................ 12 G ESA MTBESCH Ä F TI GTE aufgegliedert in Entgelt-, bzw. Besoldungsgruppen . . ......................... 17 AUSZU BI LD EN D E .......................................................................................... 25 BEU RL AU BTE............................................................................................... 27 ZUSA M M ENSE T ZU N G D ES K REISTAG ES............................................................. 28 FÜ H RU N GS K R Ä F TE D E ZERN EN TI N N EN U N D D E ZERN EN TEN........................................................... 30 WEI B LI CH E FÜ H RU N GSK R Ä F TE........................................................................ 31 M Ä N N LI CH E FÜ H RU N GSK R Ä F TE ...................................................................... 32 ZUSA M M E N FA SSU N G D ER Z WISCH EN ERG EB N ISSE 2020 ................................................................... 34 MAßNAHMEN ZU R FÖ RD ERU N G D ER CH A N CEN G LEI CH H EIT..................................................... 35 Tabellenverzeichnis.......................................................................................... 5 Quellenverzeichnis.......................................................................................... 37 4 CHA N CE N G L EICH H EIT SP LAN 2017–2023
TABELLENVER ZEICH NIS Berichtsjahr 2020 mit Stichtag 30.06.2020 nach § 6 ChancenG Gesamtbeschäftigte Gesamtbeschäftigte. . ........................................................................................... 8 Gesamtbeschäftigte + Landesbedienstete. . ................................................................ 8 Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte. . .......................................................................................... 10 Teilzeitbeschäftigte + Landesbedienstete in Teilzeit.................................................... 10 Gesamtbeschäftigte aufgegliedert nach ausgewählten Arbeitsorten Aalen............................................................................................................ 12 Schwäbisch Gmünd.......................................................................................... 13 Ellwangen. . ..................................................................................................... 14 Bopfingen....................................................................................................... 15 Kreisbedienstete und Angestellte der Vereine........................................................... 16 weitere Bereiche.............................................................................................. 16 Gesamtbeschäftigte aufgegliedert in Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen TVL + TVÖD-Beschäftigte.................................................................................... 17 Beamtinnen und Beamte..................................................................................... 17 Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A+B.......................................... 18/19 TVL+TVÖD Beschäftigte nach Entgeltgruppe....................................................... 20/21 TVÖD-Beschäftigte nach Entgeltgruppe SuE............................................................. 22 Auszubildende......................................................................................................... 25 Beurlaubte.............................................................................................................. 27 Zusammensetzung des Kreistages Kreistag......................................................................................................... 28 Zusammensetzung der Gleichstellungskommission..................................................... 29 Führungskräfte Dezernentinnen und Dezernenten.......................................................................... 30 Weibliche Führungskräfte. . .................................................................................. 31 Männliche Führungskräfte................................................................................... 32 CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 5
R E C H T L I C HE G RUNDLAGE N „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz Zur Umsetzung der Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz trat das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg 2016 in Kraft. Für Stadt- und Landkreise sowie Städte ist seitdem neu, dass ab einer Einwohnerzahl von 50.000 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden muss. In der Landkreisverwaltung besteht diese Stelle seit April 1987, somit Jahrzehnte als Freiwilligkeitsleistung. Außerdem sollen gemäß § 27 ChancenG alle Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Stadt- und Landkreise Chancengleichheitspläne erstellen. Die Wirksamkeit des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg und die Veränderungen in den öffentlichen Verwaltungen werden derzeit von Instituten der Universität Heidelberg auf Landesebene evaluiert. Dabei geht es um die Veränderungen der Beschäftigungsstruktur mit Anteilen an Frauen in Führungspositionen, in flexiblen Modellen und Fortbildungsmaßnahmen. Der Chancengleichheitsplan war auf die Dauer von sechs Jahren ausgerichtet, mit einem Zwischenbericht nach drei Jahren. Zu Beginn wird die Personalstrukturanalyse dargestellt. Anschließend werden Maßnahmen formuliert um die Chancengleichheit in der Landkreisverwaltung aktiv zu fördern. Die Bestandsaufnahme wurde zum Stichtag 30.06.2020 erstellt. Der Chancengleichheitsplan wurde in enger Abstimmung zwischen der Beauftragten für Chancengleichheit, den Geschäftsbereichen Personal, Digitalisierung und Organisation sowie dem Personalrat erarbeitet. 6 CHA N CE N G L EICH H EIT SP LAN 2017–2023
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Antidiskriminierung und Gewaltschutz Ziel des Gesetzes ist, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. 1 Als Arbeitgeberin muss die Kreisverwaltung den Diskriminierungsschutz für alle Beschäftigte des Landratsamts im Sinne des AGG gewähren (Organisationspflicht des Arbeitgebers) und präventive, geeignete Maßnahmen ergreifen. Der Geltungsbereich beginnt mit der Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerbern beim Landratsamt, aller Auszubildenden und Beschäftigten sowie ehemaliger Beschäftigten. Eine Benachteiligung kann dabei in einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung, einer Belästigung oder einer sexuellen Belästigung und einer Anweisung zur Benachteiligung liegen. Die Wahrnehmung der Beschwerdestelle wurde am 20. September 2018 an die Beauftragte für Chancengleichheit, Carmen Venus, übertragen. 1 Zugriff am 18.03.2021: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz, www.gesetze-im-internet.de/agg CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 7
ANALYSE GESA MTBESCHÄF TI GTE Gesamtbeschäftigte 1689 Personen (ohne Landesbedienstete) Frauen 1169 2020 Männer 520 Frauen 1108 2017 Männer 656 0 200 400 600 800 1000 1200 In der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises arbeiten 1689 Kreisbedienstete. 1169 (69 %) Frauen und 520 (31 %) Männer. zum Vergleich 2017: 1764 Personen (ohne Landesbedienstete) Außerdem arbeiten in der Landkreisverwaltung 105 Landesbedienstete. Gesamtbeschäftigte + Landesbedienstete 1794 Personen Frauen 1231 2020 Männer 563 Frauen 1171 2017 Männer 702 0 200 400 600 800 1000 1200 Zusammengefasst mit den Landesbediensteten arbeiten somit insgesamt 1794 Personen in der Landkreisverwaltung. zum Vergleich 2017: 1873 Personen Der Frauenanteil liegt bei 69 %. zum Vergleich 2017: 63 % Dieser Wert liegt über dem Landesdurchschnitt. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg in der Sonderausgabe 2019 mitteilte, sind 62 % 2 der Beschäftigten im kommunalen Bereich (ohne Krankenhäuser) Frauen. 2 Sonderausgabe, STATISTIK AKTUELL, 2019, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 8 CHA N CE N G L EICH H EIT SP LAN 2017–2023
Die Stellenausschreibungen der Landkreisverwaltung enthalten folgenden Hinweis: „Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion sind für den Ostalbkreis selbstverständlich. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft, Religion und sexueller Orientierung und Identität.“ Es soll so Bewerberinnen und Bewerbern deutlich gemacht werden, dass sich der Ostalbkreis aktiv für die Vielfalt einsetzt. Zum Januar 2020 wechselten ca. 110 Personen zur Forst Baden-Württemberg (ForstBW) AöR. Davor arbeiteten 149 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Dezernat III Wald und Forstwirtschaft. Nach der Forstreform beschäftigte das Landratsamt Ostalbkreis 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Dezernat III. Die Auszubildenden sind jeweils eingerechnet. Die Corona-Pandemie erforderte eine unerwartete sofortige Anpassung der Struktur im Jahr 2020. In Zusammenarbeit mit Beschäftigten, Vorgesetzten und dem Geschäftsbereich Information und Kommunikation (IuK) wurde Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten, zeitnah und für den Aufgabenbereich vertretbar, umgesetzt. Viele Beschäftigte erklärten sich zudem bereit, im Gesundheitsamt an der Info-Hotline, die ratsuchende Bevölkerung zu tagesaktuellen Erkenntnissen und Vorschriften zu informieren. Der Telefondienst war für die Beschäftigten herausfordernd. Es benötigte Feingefühl und Kraft um den Ängsten der Bevölkerung adäquat am Telefon zu begegnen und auf die spezifischen, persönlichen Fragen souverän einzugehen. Zur Unterstützung der eigens gebauten „Fieberambulanz“ und den Kreiskliniken wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, um das medizinische Fachpersonal mit der Übernahme von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Es fanden hierzu entsprechende Schulungen der Beschäftigten des Landratsamt Ostalbkreis statt. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 9
TEIL ZEITBESCHÄF TI GTE Teilzeitbeschäftigte 656 Personen (ohne Landesbedienstete) Frauen 598 2020 Männer 58 Frauen 570 2017 Männer 84 0 200 400 600 800 1000 1200 Von den 1689 Kreisbeschäftigten arbeiten 39% in Teilzeit. Dieser Anteil hat sich um 2% erhöht. Teilzeitbeschäftigte + Landesbedienstete in Teilzeit 695 Personen Frauen 635 2020 Männer 60 Frauen 608 2017 Männer 86 0 200 400 600 800 1000 1200 Von insgesamt 1794 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten somit 695 in Teilzeit, was einen Anteil von 39 % ausmacht. Das entspricht einer Erhöhung von 2 % im Vergleich zu 2017. 10 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
In Baden-Württemberg liegt die Teilzeitquote von Frauen im kommunalen Bereich (ohne Krankenhäuser) bei 55 %, so das Statistische Landesamt 20193. Mit 51 % Frauen in Teilzeit liegt das Landratsamt Ostalbkreis unter dem Landesdurchschnitt. Im öffentlichen Dienst der Behörden Baden-Württembergs sind 14 % Männer 4 in Teilzeit erwerbstätig. Im Landratsamt Ostalbkreis sind es 11 %. Die starke Veränderung von 2017 zu 2020 begründet sich in den 25 Männer in Teilzeit, die aufgrund der Umstrukturierung zu ForstBW AöR wechselten. Während zu Beginn des Erwerbsverlaufs Frauen und Männer gleichermaßen zu etwa 80 % in Vollzeit arbeiteten, reduzieren Frauen in der Altersspanne ab 30 Jahren ihren Erwerbsumfang. Ursächlich für die Reduktion der Arbeitszeit bei Frauen ist der Umstand, dass Frauen nach wie vor primär Aufgaben rund um Haushalt und Betreuung von Kindern übernehmen. Meist schließt sich an die Kinderbetreuung die Pflege von Angehörigen an. Dabei werden verringerte Ansprüche auf Rente und Pension in Kauf genommen. Männer arrangieren sorgende Tätigkeiten eher um ihre Erwerbsarbeit herum 5 und bleiben in Vollzeit. 3 Sonderausgabe, STATISTIK AKTUELL, 2019, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 4 Sonderausgabe, STATISTIK AKTUELL, 2019, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 5 GesellschaftsReporte BW 1/2018 und 2/2018 CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 11
GESA MTBESCHÄF TI GTE aufgegliedert nach ausgewählten Arbeitsorten Es werden ausgewählte Standorte der Landkreisverwaltung in den verschiedenen Städten des Landkreises dargestellt. Aalen 991 Personen, davon 376 in Teilzeit (38 %) 475 Stuttgarter Straße 41 232 126 3 63 Gartenstraße (Q1+Q3) 25 74 1 57 Gebäude Arbeitsagentur 39 43 24 65 Hopfenstraße (Jobcenter) 30 18 1 25 Berufsschulzentrum/Schloss-Schule 19 10 2 2 Straßenmeisterei 0 28 0 Frauen gesamt Frauen Teilzeit 2 Männer gesamt Übergangswohnheime 0 Männer Teilzeit 3 0 0 100 200 300 400 500 zum Vergleich 2017: 1004 Personen, davon 378 in Teilzeit (38 %) Am Standort Aalen arbeitet die größte Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung, 991 Personen, davon 38 % in Teilzeit. 12 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Schwäbisch Gmünd 341 Personen, davon 144 in Teilzeit (42 %) 96 Haußmannstraße gesamt 54 22 4 37 Oberbettringer Straße 166 24 5 1 71 Jobcenter 26 13 1 13 Berufsschulzentrum 6 9 3 20 Klosterbergschule 19 6 1 3 Jugendwohnheim 3 0 1 10 Gemeinschaftsunterkünfte 0 6 0 0 Straßenmeisterei 0 28 1 Frauen gesamt Frauen Teilzeit 0 Männer gesamt Haus der Gesundheit 0 Männer Teilzeit 2 0 0 20 40 60 80 100 120 zum Vergleich 2017: 379 Personen, davon 147 in Teilzeit (39 %) CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 13
Ellwangen 244 Personen, davon 87 in Teilzeit (36 %) 2 Straßenmeisterei 1 26 0 7 1 Berufsschulzentrum 4 0 28 21 Schloss 19 3 16 Frauen gesamt 11 Frauen Teilzeit Rindelbacher Straße (Jobcenter) 4 Männer gesamt 0 Männer Teilzeit 30 18 Obere Straße 39 4 46 26 Sebastiansgraben 23 2 0 10 20 30 40 50 60 zum Vergleich 2017: 300 Personen, davon 107 in Teilzeit (36 %) In den Außenstellen in Ellwangen werden neben technischen auch soziale Berufe ausgeübt sowie verwaltungsnahe Dienstleistungen. Im Jahr 2018 wurden die Beschäftigten der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA) im Wesentlichen in die Geschäftsbereiche Gesundheit bzw. Integration und Versorgung integriert. Im Ellwanger Schloss arbeiten nur noch 16 % statt 24 % der männlichen Mitarbeiter in Teilzeit. Ebenso ist der Rückgang von 50 männlichen Beschäftigten mit dem Weggang des Forstbereichs zur Forst BW AöR zu begründen. 14 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Bopfingen 55 Personen, davon 11 in Teilzeit (20 %) 4 3 Forstaußenstelle und Reviere 5 0 1 Straßenmeisterei 0 28 0 8 3 Jobcenter 2 0 Frauen gesamt Frauen Teilzeit 5 Männer gesamt 5 Männer Teilzeit Nördlinger Straße (Kreisbaumeisterstelle) 2 0 0 5 10 15 20 25 30 zum Vergleich 2017: 66 Personen, davon 13 Personen in Teilzeit 20 % An den Außenstellen der Landkreisverwaltung in Bopfingen werden vorwiegend technische Berufe ausgeübt. Auffallend ist hier wieder die Umstrukturierung des Forsts. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 15
Kreisbedienstete und Angestellte 16 Personen, davon 8 in Teilzeit (50 %) der Vereine 4 Landschaftserhaltungsverband 2 Ostalbkreis e.V. 1 0 2 Forstwirtschaftliche Vereinigung 2 Schwäbischer Limes w.V. 3 0 3 EnergiekompetenzOstalb e.V. 3 2 Frauen gesamt 0 Frauen Teilzeit Männer gesamt 1 Männer Teilzeit 1 LEADER 0 0 0 2 4 6 8 10 12 14 zum Vergleich 2017: 14 Personen, davon 6 in Teilzeit (43 %) weitere Bereiche 32 Personen, davon 28 in Teilzeit (88 %) 5 Aalen, TigeR 5 0 0 15 Westhausen, Jagsttalschule 15 3 1 Frauen gesamt Frauen Teilzeit 8 Männer gesamt Mutlangen, Heideschule 7 Männer Teilzeit 1 0 0 2 4 6 8 10 12 14 zum Vergleich 2017: 23 Personen, davon 18 in Teilzeit (78 %) Im TigeR in Aalen, an der Jagsttalschule in Westhausen sowie an der Heideschule in Mutlangen arbeiten nahezu alle weiblichen Beschäftigte in Teilzeit. 16 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
GESA MTBESCHÄF TI GTE aufgegliedert in Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen In den folgenden Schaubildern werden Kreisbedienstete und Landesbedienstete dargestellt. Keine Auszubildenden, Praktikanten und Ehrenbeamte. Beamtinnen und Beamte 470 Personen 83 mittlerer Dienst 25 % 35 80 46 199 gehobener Dienst 63 % 98 200 128 29 2020 Frauen höherer Dienst 12 % 2020 Männer 26 2017 Frauen 21 2017 Männer 29 0 50 100 150 200 250 zum Vergleich 2017: 504 Personen TVL + TVÖD-Beschäftigte 1206 Personen (inkl. SuE 170 Personen) 706 Beschäftigte EG 330 677 398 143 2020 Frauen Beschäftigte SuE 2020 Männer 27 2017 Frauen 122 2017 Männer 22 0 100 200 300 400 500 600 700 zum Vergleich 2017: 1219 Personen (inkl. SuE 144 Personen) Es arbeiten deutlich mehr TVÖD-Beschäftigte als Beamtinnen und Beamte bei der Landkreisverwaltung. Die größere Anzahl an Beamtinnen und Beamten findet sich im gehobenen Dienst wieder. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 17
Hinweis: In den folgenden drei Diagrammen ist die Kategorie/Legende verändert. Es werden die absoluten Zahlen dargestellt und nicht mehr Gesamtanzahl/Teilmenge. Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A + B 470 Personen, davon 170 in Teilzeit (36 %) 4 A6 0 3 0 5 1 4 1 3 A7 1 1 0 5 2 0 0 10 A8 9 5 1 10 10 9 0 31 A9 33 27 0 2020 Frauen Vollzeit 34 2020 Frauen Teilzeit 28 2020 Männer Vollzeit 32 1 2020 Männer Teilzeit 2017 Frauen Vollzeit 14 2017 Frauen Teilzeit A10 15 2017 Männer Vollzeit 15 0 2017 Männer Teilzeit 26 23 16 0 56 A11 65 34 3 37 61 52 6 9 A12 23 30 1 14 10 38 1 0 10 20 30 40 50 60 70 18 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A + B 9 A13 11 12 0 14 7 19 0 8 A14 4 12 0 5 5 8 0 3 1 A15 5 1 0 2 6 1 0 2 A16 6 0 2020 Frauen Vollzeit 2020 Frauen Teilzeit 0 1 2020 Männer Vollzeit 7 2020 Männer Teilzeit 0 2017 Frauen Vollzeit 1 2017 Frauen Teilzeit 0 2017 Männer Vollzeit B 2 2017 Männer Teilzeit 0 1 0 2 0 0 10 20 30 40 50 60 70 zum Vergleich 2017: 504 Personen, davon 160 in Teilzeit (32 %) Es konnte eine Aufwertung von A10 zu A11 durch zusätzliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche in 2019 erreicht werden. Ab der Besoldungsgruppe A15 ist ein höherer Anteil an männlichen Mitarbeitern vorzufinden. In der Besoldungsgruppe A12 ist das Geschlechterverhältnis ausgewogen. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 19
TVL + TVÖD-Beschäftigte nach Entgeltgruppe 1036 Personen, 1 davon 401 in Teilzeit (39 %) 28 E01 16 3 0 24 19 2 1 E02 16 3 2 1 24 2 1 3 E03 2 4 0 2 1 4 0 2 1 E04 14 1 0 0 22 1 55 E05 83 65 1 113 100 70 20 64 E06 63 29 0 59 2020 Frauen Vollzeit 70 2020 Frauen Teilzeit 28 2020 Männer Vollzeit 2 2020 Männer Teilzeit 13 2017 Frauen Vollzeit E07 9 6 2017 Frauen Teilzeit 0 2017 Männer Vollzeit 11 2017 Männer Teilzeit 1 8 1 29 31 E08 37 4 38 54 40 6 0 20 40 60 80 100 120 20 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
TVL + TVÖD-Beschäftigte nach Entgeltgruppe 100 98 E09 49 3 89 67 54 1 28 19 E10 43 5 11 10 26 2 20 15 E11 22 1 12 11 27 1 1 2 E12 8 0 1 1 8 0 5 4 E13 7 0 3 5 5 2 3 9 E14 7 0 3 2020 Frauen Vollzeit 7 2020 Frauen Teilzeit 3 2020 Männer Vollzeit 1 2020 Männer Teilzeit 0 1 2017 Frauen Vollzeit E15 0 2017 Frauen Teilzeit 0 2017 Männer Vollzeit 0 2017 Männer Teilzeit 1 0 0 0 20 40 60 80 100 120 zum Vergleich 2017: 1075 Personen, davon 416 in Teilzeit (39 %) Bei den Angestellten in den Entgeltgruppen E05 bis E09 ist das Verhältnis von Vollzeit zu Teilzeit 261 zu 284 bei den Frauen. Bei den männlichen Angestellten ist das Verhältnis 186 zu 8. In den höheren Entgeltgruppen E13 und E14 arbeiteten 2017 auch männliche Mitarbeiter in Teilzeit. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 21
TVÖD-Beschäftigte nach Entgeltgruppe SuE 170 Personen, davon 79 in Teilzeit (46 %) 2 20 S03 0 1 0 12 0 0 0 S08 9 0 2 0 11 0 2 11 S11 21 1 1 10 18 1 0 19 S12 6 7 0 21 11 8 1 33 S14 18 8 1 26 13 5 0 4 S15 0 2 0 0 2020 Frauen Vollzeit 0 2020 Frauen Teilzeit 2 0 2020 Männer Vollzeit 2020 Männer Teilzeit 0 2017 Frauen Vollzeit S17 0 2017 Frauen Teilzeit 3 0 2017 Männer Vollzeit 0 2017 Männer Teilzeit 0 3 0 0 S18 0 1 0 2017 keine 0 5 10 15 20 25 30 zum Vergleich 2017: 144 Personen, davon 68 in Teilzeit (47 %) 22 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Bei den Beschäftigten im sozialen Bereich (SuE – Sozial- und Erziehungsdienst) gibt es einen deutlichen Überhang an Frauen. Wobei auch hier festgestellt wird, dass ab der Entgeltgruppe S17 keine weibliche Beschäftigte mehr vorzufinden ist. Die Zuwächse in S14 haben folgende Gründe: neu geschaffene Stellen, Höherbewertung und -gruppierung des Pflegekinderdienstes nach S14 und Rückkehrerinnen in Teilzeit anstatt Vollzeit. Ziel 2017: Künftig wird darauf hingewirkt, dass Frauen in die höheren Besoldungs-, bzw. Entgeltgruppen aufsteigen. Maßnahmen für die Zielerreichung seit 2017 Höhergruppierung Es konnten einige Beamtinnen und Beamte in ihrer Besoldung von A10 zu A11 aufgewertet werden. Hier wurden zusätzliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche übertragen. Der Pflegekinderdienstes erfuhr eine Höherbewertung und -gruppierung nach S14. Qualifizierung Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den Fortbildungsrichtlinien des Landratsamt Ostalbkreis wurden seit 2017 von 40 Beschäftigten in Anspruch genommen. 80 % davon waren weibliche Mitarbeiterinnen. Darunter fallen fachbezogene oder fachnahe Fortbildungen, bei denen der Fortbildungsrichtlinie entsprechend Kosten, Bildungsurlaubstage oder Arbeitszeit übernommen werden können. Beispiele für derartige Weiterbildungen sind systemische Berater/in, Verwaltungsfachwirt/in, Pflegeberater/in, Projektmanagement, Transaktionsanalyse, … Bildungsurlaub, nach dem Bildungszeitgesetz BW für dort anerkannte Bildungsträger, wurde 21 Mal in Anspruch genommen. Es nahmen 16 Mitarbeiter und 5 Mitarbeiterinnen CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 23
an verschiedenen Fortbildungen teil. Beispiele für Freistellungen nach dem Bildungszeitgesetz sind staatlich geprüfte/r Techniker/in, Lehrbeauftragte, Fernstudium, ehrenamtliche Trainer, … Die Inhouse-Fortbildungen für Führungskräfte wurden durchschnittlich zu 54 % von Frauen genutzt. Seit 2017 nahmen insgesamt 103 Beschäftigte daran teil. 5 Frauen nutzten eine Freistellung, um einen Betriebswirt oder im Fernstudium einen Abschluss zu erlangen. Weiterbildungsmaßnahmen für akademische Grade und Aufstieg nach Landesbeamtengesetz: Die Aufstiegsqualifizierung nach § 22 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg wie beispielsweise vom mittleren zum gehobenen Dienst wird zu 80 % von Beamtinnen in Anspruch genommen. Insgesamt nahmen 10 Beamtinnen und Beamte diesen Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst wahr. Angestellte können für ein Studium zum Erlangen eines akademischen Grades wie Master oder Bachelor Bildungsurlaubstage in Anspruch nehmen. Diese Aufstiegsmöglichkeit wurde von vier Frauen und einem Mann genutzt. Zusammenfassung: In den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen (E13 bis E15 bzw. A13 bis B2, SuE S15 bis S18) sind insgesamt 65 Frauen und 58 Männer beschäftigt. zum Vergleich 2017: 54 Frauen und 59 Männer 24 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
AUSZU BI LDENDE Auszubildende 83 Personen Frauen gesamt 60 davon Frauen Teilzeit 1 Männer gesamt 23 51 2017 0 42 0 10 20 30 40 50 60 zum Vergleich 2017: 93 Personen Insgesamt befanden sich zum Stichtag 83 Personen in Ausbildung bei der Landkreisverwaltung. Das Landratsamt bildet jährlich 6 Einführungspraktikantinnen und -praktikanten des gehobenen Verwaltungsdienstes im Rahmen ihres Studiums Public Management aus. Diese sind bedingt durch den Ausbildungsplan in der oben genannten Zahl zum Stichtag (30.06.2020) nicht enthalten. Ebenso sind mit dem Stichtag die Praktika während der Praxisphase des Studiums Public Management nicht ersichtlich. Hier sind durchschnittlich 15 – 20 Praktikantinnen und Praktikanten im Jahr bei der Landkreisverwaltung. 16 Auszubildende aus der Forstwirtschaft gingen zum 01.01.2020 mit der Reform zur ForstBW AöR über. Mütter in Ausbildung beim Landratsamt Ostalbkreis: Seit 2017 haben 2 Mütter ihre Ausbildung zur Kauffrau im Büromanagement in Vollzeit abgeschlossen. Derzeit befinden sich eine Frau in Vollzeit und eine in Teilzeit im Ausbildungsverhältnis. Ab September 2021 absolviert eine weitere Mutter den Ausbildungsgang in Teilzeit. Inklusion und Ausbildung: Ein junger Mann und eine junge Frau mit Handicap konnten ihre Ausbildung zwischen 2017-2020 erfolgreich abschließen. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 25
Ziel 2017: Bei den Auszubildenden soll künftig darauf geachtet werden, dass geschlechtstypische Berufe bei gleicher Eignung vorangig mit dem jeweils anderen Geschlecht besetzt werden. Das Bildungsbüro und die Beauftragte für Chancengleichheit haben zusammen eine Broschüre zur Unterstützung der Berufswahl erstellt und herausgegeben. Regionale Unternehmen und Auszubildende berichten von geschlechtsuntypischen Ausbildungen und ihren guten Erfahrungen während der Ausbildung. Auch ermuntern sie im Berufsfindungsprozess ein „Schnupper“-Praktikum zu absolvieren, um die Vorstellung mit der Wirklichkeit abzugleichen. Mit der Broschüre sollen Mädchen und Jungen zur klischeefreien Berufswahl, entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen, auch beim Landratsamt Ostalbkreis ermuntert werden. 26 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
BEU RL AU BTE Beurlaubte 100 Personen 22 Frauen Beurlaubte Männer 1 2017 Frauen 32 2017 Männer 5 9 Rente auf Zeit, Altersteilzeit 6 4 2 62 Elternzeit 0 52 2 0 10 20 30 40 50 60 70 zum Vergleich 2017: 97 Personen Deutlich mehr Frauen als Männer sind derzeit bei der Landkreisverwaltung beurlaubt. Die Zahl der Beurlaubungen ist rückläufig. Die meisten Mitarbeiterinnen kehren gleich nach der Elternzeit wieder zurück. Elternzeit von Frauen und Männern 6 im Bundesdeutschen Vergleich 2018: 74 % Männer waren 1-2 Monate im Elterngeldbezug, wobei Frauen zu über 94 % für 10-14 Monate Elterngeld bezogen haben. Die Zahlen des Landratsamt Ostalbkreis bezüglich der Elternzeit entsprechen dem Bundestrend. Die rückläufigen Beurlaubungen lassen auf ein Sicherheitsbedürfnis für zu erwartende Renten- und Pensionsansprüche schließen. Ausschlaggebend für eine Veränderung waren Betreuungsangebote der Kommunen, Gemeinden und Arbeitgeber, die nicht auf ihre Fachkräfte verzichten können. 6 Geschlechterdemokratie, Bundeszentrale für Politische Bildung, 2020 CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 27
ZUSA M M ENSETZUN G DES KREISTAGES Kreistag 1973 – 2014 20 Frauen 2019 Männer 54 12 2014 59 17 2009 59 16 2004 58 12 1999 63 11 1994 69 9 1989 67 5 1984 72 3 1979 68 7 1973 77 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Im nationalen Vergleich liegt der Ostalbkreis mit 27 % Frauenanteil über dem Durchschnitt mit 24,1 % 7 . 7 Handelsblatt GmbH, statista research Institute, 2019 28 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Im Kreistag des Ostalbkreises ist die Besetzung von Ausschüssen stark an einer klassischen Rollenverteilung orientiert. In sozialen Themenfeldern findet sich ein signifikant höherer Anteil an Kreisrätinnen wieder. Der Anteil an Kreisräten in technischen und wirtschaftlichen Bereichen spiegelt nahezu das ungleiche Geschlechterverhältnis des Gremiums wider. Der Landkreis hat sich 2014 mit der Unterzeichnung der Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (Eur.-Charta) verpflichtet den Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten. Zusammensetzung der Gleichstellungskommission 2017 gesamt 17 2020 gesamt 18 1 12 (2) 5 (6) (4) 17 Frauen (davon Delegierte des Kreistags) Männer (davon Delegierte des Kreistags) 2017 arbeiteten 5 Delegierte des Kreistags in der dafür gegründeten Gleichstellungsk ommission mit. Seit 2019 arbeiten 6 delegierte Frauen aus dem Kreistag in der Kommission mit. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 29
FÜ H RUN GSKR ÄFTE DEZERN ENTINNEN UND DEZERNENTEN ( ) Vergleich 2017 Kreis/Vollzeit Kreis/Teilzeit Land/Vollzeit Land/Teilzeit Dezernentin 1 (0) 1 (1) Dezernent 2 (3) 2 (3) Summe 3 (3) 3 (4) In 2017 wurden die Dezernate umstrukturiert. Das Gesundheitsamt war das Dezernat VI und wurde dem Dezernat V als Geschäftsbereich zugeordnet. Auf Dezernatsebene ist das Geschlechterverhältnis 2 Frauen zu 4 Männern vorzufinden. zum Vergleich 2017: 1 Frau und 6 Männer 30 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
WEI BLI CHE FÜHRUN GSKR ÄF TE ( ) Vergleich 2017 Kreis/Vollzeit Kreis/Teilzeit Land/Vollzeit Land/Teilzeit Geschäftsbereichsleiterin 8 (3) 3 (1) 1 (1) 3 (1) Stellv. Geschäftsbereichsleiterin 7 (6) 1 (2) 3 (1) 1 (2) Leiterin der Pressestelle 1 (1) Leiterin Rechnungsprüfung 1 (1) Persönliche Referentin des LR 2 (1) Bereichsleiterin 1 (2) 1 (0) Ausbildungsleiterin 1 (1) Leiterin Europoint 1 (1) Beauftragte für die Belange 1 (1) von Menschen mit Behinderung Flüchtlingsbeauftragte 0 (1) 1 (0) Beauftragte für Chancengleichheit 1 (1) Summe 22 (17) 8 (5) 4 (2) 4 (3) Es arbeiten 38 weibliche Führungskräfte bei der Landkreisverwaltung, davon 12 in Teilzeit. zum Vergleich 2017: 27 weibliche Führungskräfte, davon 8 in Teilzeit CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 31
M ÄNN LI CHE FÜHRUN GSKR ÄF TE ( ) Vergleich 2017 Kreis/Vollzeit Kreis/Teilzeit Land/Vollzeit Land/Teilzeit Geschäftsbereichsleiter 13 (16) 4 (5) Stellv. Geschäftsbereichsleiter 8 (8) 2 (3) Persönlicher Mitarbeiter 0 (1) des Landrats Wirtschaftsbeauftragter 1 (1) Personalratsvorsitzender 1 (1) Summe 23 (27) 6 (8) Es arbeiten 29 männliche Führungskräfte bei der Landkreisverwaltung, davon 0 in Teilzeit. zum Vergleich 2017: 35 männliche Führungskräfte, davon 0 in Teilzeit 32 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Auf der Geschäftsbereichsleitungsebene arbeiten 27 weibliche Führungskräfte inklusive ihrer Stellvertreterinnen, davon 8 in Teilzeit. In 2020 ist auf dieser Ebene das Geschlechterverhältnis mit 27 Frauen und 27 Männern ausgewogen. zum Vergleich waren es in 2017 noch 17 Frauen, davon 6 in Teilzeit zur gleichen Zeit waren es 32 Männer, davon keiner in Teilzeit CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 33
ZUSA M M ENFA SSUN G DER Z WISCHENERGEBNISSE 2020 Geschlechter verhältnis der Gesamtbeschäftigten Die Landkreisverwaltung ist sehr weiblich geprägt. Teilzeit Der Anteil der Teilzeitbeschäftigung liegt bei 39 %. Davon sind rund 91 % Frauen und rund 9 % Männer in Teilzeit. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit, um unbezahlte Arbeit in den Themenfeldern Betreuung, Erziehung, Pflege und Hausarbeit (Care-Arbeit) 8 zu leisten. Daraus folgen verminderte Versorgungsansprüche bei Rente und Pension. Führungspositionen Führungspositionen sind in der Landkreisverwaltung ausgewogen besetzt. Ausbildung Das Landratsamt Ostalbkreis erstellte die Broschüre „Mädchen können Technik! Jungs können Soziales!“. Diese ermuntert zur klischeefreien Berufswahl. Junge Frauen und Männer schildern darin ihren Weg in die vielfältigen Branchen der regionalen Unternehmen. Fort- und Weiterbildung Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wurden seit 2017 gut angenommen. Zum einen, um sich zu spezialisieren und zum anderen, um einen Karriereaufstieg vorzubereiten. Beteiligung/Mandate/Gremien Bei der Kommunalwahl 2019 wurden mehr Männer als Frauen in den Kreistag gewählt. Bei der Besetzung von Ausschüssen in sozialen Bereichen liegt ein höherer Anteil an Kreisrätinnen vor als in technischen und wirtschaftlichen Bereichen. 8 Zugriff am 18.03.2021: Care-Arbeit Bundeszentrale für Politische Arbeit, unter https://www.bpb.de/politik/ innenpolitik/care-arbeit 34 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
M Aß NAHM EN ZU R FÖ RDERUN G DER CHAN CEN GLEI CHH EIT Situation 2020 • Im Geschäftsbereich Personal und Organisation können sich werdende Väter ebenso wie werdende Mütter beraten lassen. Dort können sie Fragen zu bspw. Elternzeit, Unterbringung des Kindes im OSTALB-TigeR klären. Im Geschäftsbereich Personal können sich werdende Eltern beraten lassen. Die werdenden Mütter erhalten bei Mitteilung der Schwangerschaft vom Geschäftsbereich Personal Informationen zum Mutterschutz, zur Elternzeit und zum Elterngeld. Zudem wird auf das Betreuungsangebot im OSTALB-TigeR hingewiesen. Ebenso kann bei der Suche nach anderen Betreuungsmöglichkeiten unterstützt werden. „Erziehen im Ostalbkreis“ ist ein umfangreicher Wegweiser zu allen anstehenden Fragestellungen. Er ist auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik der Beauftragten für Chancengleichheit abzurufen. • In der Landkreisverwaltung wurden bereits drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Pflegelosten ausgebildet. Es soll ein Bewusstsein für diese Funktion entstehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte sollen nochmals gezielt darauf hingewiesen werden, dass es Pflegelotsen gibt und welche Aufgaben sie inne haben. In der Landkreisverwaltung stehen drei ausgebildete Pflegelotsen für die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit. Informationen hierzu gibt es im Mitarbeiterportal. Darüber hinaus gehen die Beschäftigten gerne auf die Kolleginnen des Pflegestützpunkts zu. Dieser ist im Landratsamt angesiedelt. • Die angebotenen Teilzeitmodelle werden auf Ihre Bedarfsgerechtigkeit überprüft. Teilzeitkräfte werden ermutigt, ihren Stundenumfang zu erhöhen, sofern es die jeweilige Stelle zulässt und die Teilzeitkraft Interesse bekundet. Beschäftigte werden auf die Auswirkungen ihrer Teilzeittätigkeit hinsichtlich Altersvorsorge hingewiesen. Führungskräfte sollen dahingehend sensibilisiert werden, bei einer Erweiterung der Aufgabenbereiche, die Teilzeitkräfte auf eine mögliche Stundenerhöhung anzusprechen. Ziel hierbei ist eine kostenbewusste Personalbewirtschaftung, Bindung von Beschäftigten sowie Erhalt und Transfer von (Fach-)Wissen. • Es wird ein Leitfaden „gendergerechte Sprache“ erstellt, um die Arbeit zu erleichtern. Der geplante Leitfaden für „gendergerechte Sprache“ wurde in das Konzept des Ostalb- kreises „VERWALTUNG FÜR ALLE“ integriert und geht in einer bürgernahen Sprache auf. • Stellenanzeigen und Fortbildungsangebote werden den beurlaubten Mitarbeitenden über das Extranet zur Verfügung gestellt. • Es werden Informationstage für beurlaubte Mitarbeitende angeboten. CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 35
• Bei Personalversammlungen sowie Jubilarsfeiern u.ä. soll künftig eine Kinderbetreuung angeboten werden, um so mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als bisher die Teilnahme zu ermöglichen. • Die Landkreisverwaltung optimiert das Wiedereinstiegskonzept. Sowohl die Zahl der Beurlaubten als auch die Zeitspanne der Beurlaubung sind rückläufig. Deshalb werden Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus der Beurlaubung individuell vom Geschäftsbereich Personal sowie dem aufnehmenden Geschäftsbereich betreut und geschult. Von einem Wiedereinstiegskonzept wurde abgesehen, da kein Mehrwert erwartet wurde. Informationen werden über regelmäßige Newsletter (einschließlich Stellenausschreibungen und Fortbildungsangebote) den Beurlaubten übermittelt. Die Einladungen zur Personalversammlung und zum Mitarbeiterfest schaffen weitere Kontakthalteangebote. Bei offenen Stellen werden qualifizierte beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt angesprochen. Von einem zusätzlichen jährlichen Informationstag wurde aufgrund dieser gezielten Maßnahmen abgesehen. • Die bereits bestehende und gut angenommene Kinderbetreuung in den Ferien könnte bei Bedarf auf weitere Zeiten ausgedehnt werden. Die Ferienbetreuung in den ersten beiden Wochen der Sommerferien wurde 2015 erstmals angeboten. Die Nachfrage ist nach wie vor groß. Außer in diesem Zeitraum wird kein Bedarf für ein Angebot des Arbeitgebers gesehen. Es gibt genügend Alternativen anderer Anbieter (Kommunen, Kirchen, Vereine etc.). Zudem werden Zuschüsse für Mitarbeiterkinder bei der Teilnahme am Zeltlager Zimmerbergmühle des Kreisjugendrings gewährt. • Der bedarfsgerechte Ausbau des OSTALB-TigeR wird geprüft. • Die Neubebauung des Uniongeländes macht eine Erweiterung des Kindertagesstätten- angebotes OSTALB-Tiger möglich. Mittels einer Mitarbeiterumfrage soll eruiert werden, in welchem Umfang ein U1-Angebot bzw. ein Ü3-Angebot in der Zukunft erforderlich ist und das vorhandene Angebot erweitert werden muss. Seit September 2014 gibt es den OSTALB-TigeR. Es ist ein Betreuungsangebot für 1-3-jährige Mitarbeiterkinder in Form der „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR)“. Die 9 Betreuungsplätze (12 im Platzsharing) sind gut ausgelastet. Ob ein weiteres Betreuungsangebot seitens des Arbeitgebers geschaffen wird, ist zu gegebener Zeit bei vorhandenen Raumkapazitäten unter Einbeziehung der kommunalen Betreuungsangebote sowie der Kostensituation zu entscheiden. 36 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Q U EL L ENVER ZEI CH N I S Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz, Abgerufen am 18.03.2021 unter www.gesetze-im-internet.de/agg STATISTIK AKTUELL, (2019), Sonderausgabe, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg GesellschaftsReporte BW, (01/2018 und 02/2018), Ministerium für Soziales und Integration Geschlechterdemokratie, (2020), Bundeszentrale für politische Bildung Die Ungleichheit bleibt, (2019), Handelsblatt GmbH, statista research institute Care-Arbeit, Bundeszentrale für Politische Arbeit. Abgerufen am 18.03.2021 unter www.bpb.de/politik/innenpolitik/care-arbeit Alle Tabellen Landratsamt Ostalbkreis, Stichtag 30.06.2020 CHA NCENGLEICHHEITSPLA N 2017–2023 37
38 CHA N CE N G LEICH H EIT SP LAN 2017–2023
Landratsamt Ostalbkreis Carmen Venus Beauftragte für Chancengleichheit Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen Telefon 07361 503-1798 Telefax 07361 503-581798 carmen.venus@ostalbkreis.de www.ostalbkreis.de
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