Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV

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Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Christlicher
Allianz-Verband (CAV) e.V.
Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Inhalt

Inhaltsverzeichnis
Vorwort                                                      3
Das ist uns wichtig ...                                      4
Unsere Freizeiten haben ein Gesicht                          5

Freizeiten 2020                                           6-19

Freizeit           Zielgruppe              Termin         Seite

Freizeit über      Jungen und Mädchen      21.02.2020 -      6
Fasching           9 - 12 Jahre            25.02.2020

Freizeit über      Teenager                21.02.2020 -      8
Fasching           13 - 17 Jahre           25.02.2020

Sommerfreizeit     Erwachsene              08.08.2020 -     10
                                           22.08.2020

Zeltlager          Jungen                  02.08.2020 -     12
                   9 - 12 Jahre            11.08.2020

Zeltlager          Mädchen                 11.08.2020 -     14
                   9 - 12 Jahre und        20.08.2020
                   13 - 17 Jahre

Zeltlager          Teenager Jungen         20.08.2020 -     16
                   13 - 17 Jahre           29.08.2020

Anmeldung                                                   19
Reisebedingungen                                            21
Zuschüsse aus dem Landesjugendplan                          25
Formblatt für Pauschalreisen nach § 651a                    26
Impressum                                                   27
Veranstaltungen 2020                                        28

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Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Vorwort

Liebe Urlaubsfreunde,

in der eigenen Freizeit kann          Dieses Angebot ist eine beson-
man, je nach Vorliebe, ganz           dere Möglichkeit neue Freund-
unterschiedliche      Aktivitäten     schaften zu knüpfen, Gemein-
machen. Die Aktivitäten können        schaft zu bauen und die eige-
u.a. Sport, Kulturausflüge, Na-       nen Horizonte zu erweitern.
turerleben, Strandrelaxen und         Ich wünsche Ihnen eine schöne
gute Gemeinschaft umfassen.           „freie Zeit“, in der Sie viele
Bei     den   CAV-Freizeiten   und    schöne Begegnungen mit Men-
Veranstaltungen      sind   schöne    schen und Gott erfahren.
Erlebnisse ebenso dabei, aber
                                      Es grüßt herzlich
auch viel mehr wie gute Ge-
meinschaft, Gottes Wort, tiefe        Matthias Herzog
                                      1. Vorsitzender
Gespräche.

Der Allianzgedanke ist uns be-
sonders wichtig! Der CAV ist
keine     Kirchengemeinde      oder
Freikirche und sowohl Mitarbei-
ter/innen und Teilnehmer/innen
kommen        aus   verschiedenen
Gemeinden und Regionen v.a.
Württembergs.

                                                                    3
Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Das ist uns wichtig ...

Als christlicher Verband ist es    Die Entscheidung, mit Jesus zu
unser Anliegen, die biblische      leben,    ist   freiwillig und
Botschaft, d.h. Gottes Wort, zu    liegt bei jedem Menschen per-
verkündigen. Tägliche Bibelar-     sönlich.
beiten oder Andachten sind ein     Wie    auch    im    Johannes-
fester Bestandteil unserer Frei-   Evangelium 1, 12 geschrieben:
zeiten. Wir erwarten von unse-     „Aber allen, die ihn aufnahmen
ren Freizeitteilnehmern daher,     und ihm Glauben schenkten,
dass sie an den Bibelarbeiten      verlieh er das Recht, Kinder
und Andachten teilnehmen.          Gottes zu werden.“
Jesus sagt uns in der Bibel,       Der CAV ist ein Verbund von
dass er der einzige Weg zu Gott    Christen aus verschiedenen Kir-
ist (Johannes 14, 6). Deshalb      chen und Gemeinden im Sinne
möchte er in eine persönliche      des Allianzgedankens. Er arbei-
Beziehung mit jedem Menschen       tet auf der Glaubensbasis der
treten. Wir laden die Teilneh-     Deutschen Evangelischen Alli-
mer unserer Freizeiten - vom       anz (DEA). Unser Verband ist
Kind bis zum Erwachsenen - zu      Mitglied in der Arbeitsgemein-
einem Leben mit Jesus Christus     schaft der evangelischen Ju-
ein.                               gend in Württemberg (AEJW)
                                   und im netzwerk-m e.V.

 Ferien in Baden-Württemberg 2020
 Weihnachten 2019/2020       vom 23.12.2019 bis 04.01.2020
 Winter 2020                 vom 24.02.2020 bis 28.02.2020
 Ostern/Frühjahr 2020        vom 06.04.2020 bis 18.04.2020
 Pfingsten 2020              vom 02.06.2020 bis 13.06.2020
 Sommer 2020                 vom 30.07.2020 bis 12.09.2020
 Herbst 2020                 vom 26.10.2020 bis 31.10.2020
 Weihnachten 2020/2021       vom 23.12.2020 bis 09.01.2021
                                    - Angaben ohne Gewähr -

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Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Unsere Freizeiten haben ein Gesicht ...

  Lydia Bilger       Jonas Combe          Michael Hauser

Matthias Herzog    Rainer Hornberger    Walter Schumacher

Gotthold Wieland   Helga Pfrommer
                     Geschäftsstelle

                                                            5
Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Freizeit über Fasching
für Kinder von 9 bis 12 Jahren

 6
Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Kennst Du Tom, den kleinen
Räuberjungen, der von den
Räubern für einen unverschämt    Freizeit-Ident-Nummer:
                                 FA-2020-8210
hohen Preis an den König         Termin:
verkauft wurde?                  21. Februar 2020 bis
                                 25. Februar 2020

Nein? - Dann darfst Du auf       Ort:
                                 73268 Erkenbrechtsweiler
dieser Freizeit nicht fehlen.    Leitung:
                                 Michael Hauser
Du kennst ihn schon? Tom - und   Anreise:
den König?                       in eigener Regie

                                 Unterkunft:
Dann kannst Du Dich auf diese    Mehrbettzimmer

Freizeit freuen, wenn wir
                                 Duschen/WCs im OG

zusammen die Abenteuer und
                                 Bettwäsche:
                                 Bettwäsche (3-teilig) ist

Geschichten von Tom und den      mitzubringen
                                 (keine Schlafsäcke)
anderen Königskindern            Verpflegung:
nacherleben werden.              Vollverpflegung

                                 Anmeldung:
                                 an den Reiseveranstalter
                                 (siehe Impressum)

                                 Mindestteilnehmerzahl:
                                 bis 3 Wochen vor Reisebe-
                                 ginn zu erreichende Mindest-
                                 teilnehmerzahl: 11 Personen

                                 Preis pro Person:
                                 119 €

                                 Zuschüsse aus dem
                                 Landesjugendplan: Seite 25

                                 Anzahlung:
                                 10% des Teilnahmepreises

                                                             7
Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Freizeit über Fasching
für Teenager von 13 bis 17 Jahren

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Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V - Christlicher Allianz-Verband (CAV) eV
Freizeit-Ident-Nummer:
FA-2020-8212

Termin:
21. Februar 2020 bis
25. Februar 2020

Ort:
75387 Neubulach-
Oberhaugstett

Leitung:
Lydia Bilger

Anreise:
in eigener Regie

Unterkunft:
Mehrbettzimmer im OG
Dusche/WC im UG

Bettwäsche:
Leintuch und Schlafsack
sind mitzubringen

Verpflegung:
Vollverpflegung

Anmeldung:
an den Reiseveranstalter
(siehe Impressum)

Mindestteilnehmerzahl:
bis 3 Wochen vor Reisebe-
ginn zu erreichende Mindest-
teilnehmerzahl: 12 Personen

Preis pro Person:
119 €

Zuschüsse aus dem
Landesjugendplan: Seite 25

Anzahlung:
10% des Teilnahmepreises

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Sommerfreizeit
für Erwachsene

 Schloss Hersberg, wie eine Insel in der Welt, umgeben von
 sanften Hügeln und Weinbergen in der einmaligen Bodensee-
 landschaft, bietet die besten Rahmenbedingungen für Erholung
 für Leib, Seele und Geist.

 Unterkunft
 Das weiße Haus
 mit seinen mar-
 kanten Treppen-
 giebeln hat eine
 lange Geschichte
 (erstmals    1726
 erwähnt).     Alle
 Einzel- und Dop-
 pelzimmer     sind
 mit   Dusche/WC
 und Telefon aus-
 gestattet. Bei Bedarf stehen einzelne Zimmer mit einem Kühl-
 schrank (z.B. für die Deponierung von Medikamenten) oder
 Zimmer mit tiefem Duscheinstieg zur Verfügung. Mit einem
 großen Aufzug sind alle Etagen gut erreichbar.
 Im hellen Speisesaal mit herrlichem Ausblick versorgt und ver-
 köstigt uns ein freundliches Team am Büfett. Entspannung,
 Erfrischung und Begegnung finden wir auch in der Cafeteria,
 der Winzerstube und dem Schlosskeller. Für Bewegung sorgt
 die Kegelbahn. Zur persönlichen Stille und Besinnung steht die
 kleine Schlosskapelle zur Verfügung.
 Der Panorama-Pavillon über
 den Weinbergen lädt ein, die
 herrliche Bodenseelandschaft
 mit Blick bis zu den Schwei-
 zer Bergen still zu bestaunen
 oder in Gemeinschaft Musik
 zu hören und gesellig bei-
 sammen zu sein.

10
Umgebung
Die Parkanlage um Schloss Hersberg lädt zu
Spaziergängen ein. Der nahe Aussichtspunkt
                                                Freizeit-Ident-Nummer:
Hochberg, der Apfelweg und viele andere         SF-2020-8955
Rad- und Wanderwege bieten viele Freizeit-      Termin:
möglichkeiten. Die einheimischen Winzer         08. August 2020 bis
                                                22. August 2020
und Obstbauern verkaufen Ihre regionalen
Produkte direkt ab Hof! Das Hallen- und         Ort:
                                                88090 Immenstaad am
Strandbad mit Bodensee-Naturstrand der          Bodensee
Gemeinde       Immenstaad       lädt  zum       Leitung:
Schwimmen ein. Zu Fuß erreicht man den          Gotthold Wieland
                                                Walter Schumacher
Bodensee in 10 Minuten oder der kostenlose
Ortsbus bringt Sie zum Ort und zum See.         Anreise:
                                                in eigener Regie
                                                Unterkunft:
Lage                                            Kat. A: Einzelzimmer
Schloss Hersberg befindet sich am westli-       Kat. B: Doppelzimmer
chen Ortsrand von Immenstaad zwischen           (jeweils mit Dusche/WC)
Friedrichshafen und Meersburg. Viele Aus-       Bettwäsche / Handtücher:
flugsziele wie z.B. Kloster Birnau, Pfahlbau-   werden gestellt

ten in Unteruhldingen oder die Insel Mainau     Verpflegung:
                                                Halbpension
sind von
                                                Anmeldung:
hier aus                                        an den Reiseveranstalter
gut     er-                                     (siehe Impressum)
reichbar.                                       Mindestteilnehmerzahl:
                                                bis 4 Wochen vor Reisebe-
                                                ginn zu erreichende Min-
Programm                                        destteilnehmerzahl: 15 Per-
                                                sonen
Im Mittelpunkt der Freizeit stehen die bibli-   Preise pro Person:
schen Vorträge am Vormittag. Dazu gehört        EZ Kategorie A     970 €
                                                DZ Kategorie B     830 €
auch gemeinsames Singen. Den Nachmittag
                                                Die Kosten für Ausflüge
gestalten wir individuell. In Abstimmung mit    vor Ort sind im Preis nicht
unseren Gästen bieten wir gemeinsame Un-        enthalten.
ternehmungen u.a. kleine und größere Wan-       Eine kürzere Teilnahme
                                                ist auf Anfrage möglich,
derungen, Ausflüge, Besichtigungen an.          solange Plätze frei sind.
Abends gestalten wir ein abwechslungsrei-       Anzahlung:
ches Programm, z.B. mit interessanten The-      10 % des Teilnahmeprei-
                                                ses
men, Singen, Gebet, Spielen und vielem
mehr.
                                                                         11
Zeltlager
für Jungen von 9 bis 12 Jahren

     Hat dich auch das Fernweh gepackt, möchtest du
     auch neue Länder kennen lernen? Rund um
     Kälberbronn beginnt die Reise der Siedler von
     Kälberbronn. Ein Wettlauf um die besten Sied-
     lungsplätze, die sich bis hin zu gewaltigen Städten
     entwickeln können.
     Ein aktiver Rohstoffhandel mit Korn, Lehm, Erz,
     Holz, Schafen und Gold ist vorprogrammiert, denn
     jeder will Herrscher über Kälberbronn werden.
     Das Handwerk lebt wieder auf, der Markt wächst
     und das Rathaus wetteifert mit dem Kloster um die
     Macht. Doch ohne Kloster, Bibel und Gebet sind
     die Siedler aufgeschmissen. Schließlich leben alle
     nach den Motto:
     Ora et Labora (Bete und Arbeite).

12
Doch dieses bunte Treiben wird immer
wieder jäh unterbrochen durch
heimtückische (nächtliche) Angriffe.        Freizeit-Ident-Nummer:
Überleben werden nur die, die mit           ZL-2020-8220

vereinten Kräften zusammenhalten.           Termin:
                                            02. August 2020 bis
                                            11. August 2020
Jeder Siedler zählt!                        Ort:
Darum melde dich umgehend an, damit du      72285 Pfalzgrafenweiler
                                            (Kälberbronn)
selbst dieses grandiose Abenteuer
„Die Siedler von Kälberbronn“ miterlebst.   Leitung:
                                            Rainer Hornberger
                                            Jonas Combe

                                            Anreise:
                                            in eigener Regie

                                            Unterkunft:
                                            Mannschaftszelte zu je 6 - 8
                                            Teilnehmer

                                            Bettwäsche:
                                            Schlafsack und Luftmatratze
                                            sind mitzubringen

                                            Verpflegung:
                                            Vollverpflegung

                                            Anmeldung:
                                            an den Reiseveranstalter
                                            (siehe Impressum)

                                            Mindestteilnehmerzahl:
                                            bis 3 Wochen vor Reisebe-
                                            ginn zu erreichende Mindest-
                                            teilnehmerzahl: 15 Personen

                                            Preis pro Person:
                                            185 € (im Preis enthalten
                                            ist ein Zeltlager-T-Shirt)

                                            Zuschüsse aus dem Landes-
                                            jugendplan siehe Seite 25.

                                            Anzahlung:
                                            10 % des Teilnahmepreises

                                                                    13
Zeltlager
für Mädchen von 9 bis 17 Jahren

14
Freizeit-Ident-Nummer:
ZL-2020-8224

Termin:
11. August 2020 bis
20. August 2020

Ort:
72285 Pfalzgrafenweiler
(Kälberbronn)

Leitung:
Bei Redaktionsschluss noch
nicht bekannt –
siehe Homepage.

Anreise:
in eigener Regie

Unterkunft:
Mannschaftszelte zu je 6 - 8
Teilnehmerinnen

Bettwäsche:
Schlafsack und Luftmatratze
sind mitzubringen

Verpflegung:
Vollverpflegung

Anmeldung:
an den Reiseveranstalter
(siehe Impressum)

Mindestteilnehmerzahl:
bis 3 Wochen vor Reisebe-
ginn zu erreichende Mindest-
teilnehmerzahl: 15 Personen

Preis pro Person:
185 € (im Preis enthalten
ist ein Zeltlager-T-Shirt)

Zuschüsse aus dem Landes-
jugendplan siehe Seite 25.

Anzahlung:
10 % des Teilnahmepreises

                        15
Zeltlager
für Teenager Jungen von 13 bis 17 Jahren

        Yeeeeaaaaahhhhhhh….
          10 Tage Zeltlager
  Zeltlager bei den großen Jungs ist
  unbeschreiblich! Das muss MANN einfach
  erleben. Darauf kannst Du Dich freuen:

   Coole Leute über Württembergs
    Grenzen hinaus kennenlernen
   Gemeinsam Megaspaß haben
   Action- und Geländespiele
   Superleckeres Essen
   Zeltlagerwimpel bewachen

16
Freizeit-Ident-Nummer:
                              ZL-2020-8222

                              Termin:
                              20. August 2020 bis
                              29. August 2020

                              Ort:
                              72285 Pfalzgrafenweiler
                              (Kälberbronn)

                              Leitung:
                              Matthias Herzog

                              Anreise:
                              in eigener Regie

                              Unterkunft:
 Zeit mit Gott verbringen    Mannschaftszelte zu je 6 - 8
                              Teilnehmer

 Geniale Gemeinschaft        Bettwäsche:
                              Schlafsack und Luftmatratze
                              sind mitzubringen
 Gitarrenklänge am           Verpflegung:

  Lagerfeuer                  Vollverpflegung

                              Anmeldung:

 Spachtelturnier             an den Reiseveranstalter
                              (siehe Impressum)

                              Mindestteilnehmerzahl:
                              bis 3 Wochen vor Reisebe-
                              ginn zu erreichende Mindest-
Also melde Dich schnell an!   teilnehmerzahl: 15 Personen

Wir freuen uns schon auf      Preis pro Person:
                              185 € (im Preis enthalten

10 Tage Zeltlager mit Dir!
                              ist ein Zeltlager-T-Shirt)

                              Zuschüsse aus dem Landes-
                              jugendplan siehe Seite 25.

                              Anzahlung:
                              10 % des Teilnahmepreises

                                                      17
GTG-Jugendwochenende
für alle ab 13 Jahre

                       72285 Pfalzgrafenweiler

   refreshing Inputs

                                                Anmeldung:
                                    ab September 2020 unter
                                  www.get-together.cav-ev.de
18
Reiseanmeldung zur CAV-Freizeit
    Online-Anmeldung
                                            An den Christlichen Allianz-Verband (CAV) e.V.
          unter                           Auf der Haardt 17, 75385 Bad Teinach-Zavelstein
     www.cav-ev.de

Freizeit-Ident-Nr.:       ________________________________________________

Freizeitort:              ________________________________________________

Freizeit (von-bis):       ________________________________________________

Vorname:                  ________________________________________________

Zuname:                   ________________________________________________

Straße/Nummer:            ________________________________________________

PLZ/Wohnort:              ________________________________________________

Telefonnummer:            __________________   Geburtsdatum: _______________

E-Mail-Adresse:           ________________________________________________

Postversand an:           ________________________________________________

Vegetarier                Ο ja
(Nur für Zeltlager) T-Shirt-Größe: _____________

Ich/wir widerspreche(n) der Weitergabe meiner/unserer Anschrift und Telefon-
nummer an andere Teilnehmer der Freizeit durch den CAV.
Ο    nein      Ο    ja

Bilder / Fotos, die während der Freizeit von mir / uns bzw. von Personen, die wir
rechtlich vertreten (z. B. Kinder, betreute Personen), dürfen für Veröffentlichun-
gen des CAV verwendet werden.
Ο    ja     Ο      nein

                                                                    bitte wenden

                                                                                    19
Besondere Wünsche (unverbindlich):

_____________________________________________________________

_____________________________________________________________

_____________________________________________________________

_____________________________________________________________

Hiermit melde ich mich zur Teilnahme an der obigen Freizeit verbindlich an. Die
Reisebedingungen des CAV sind mir/uns zur Verfügung gestellt worden.
Diese habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstan-
den.
Ich/Wir erkläre/n hiermit, für alle Verpflichtungen einzustehen und bin/sind
damit einverstanden, den Weisungen / Anordnungen des Freizeitleiters / der
Freizeitleiterin, die für den ordnungsgemäßen Verlauf der Freizeit erforderlich
sind, nachzukommen.

___________             __________________________________
Datum                   Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin

Bei Teilnehmern/innen unter 18 Jahre die Unterschrift der/des gesetzlichen
Vertreter/s:

___________________________________________________________
Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreter/s

                     Geschenkgutschein und
                   Anmeldung zum Ausdrucken
                                       unter
                                    www.cav-ev.de

20
Reisebedingungen
                                                                des Christlichen Allianz-Verbandes (CAV) e.V.

Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer,
wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durch-
zuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden
"Wichtigen Hinweise" und "Reisebedingungen", ohne die es deshalb leider nicht geht, um Sie über die beiderseiti-
gen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und
Hinweise aufmerksam durch. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen Ihnen, nachfolgend „Teilnehmer“ genannt und dem Christlichen Allianz-Verband (CAV) e.V., nachste-
hend "CAV" abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Teilnehmers
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
     a) Grundlage des Angebots des CAV und der Buchung des Teilnehmers sind die Reiseausschreibung und
     die ergänzenden Informationen des CAV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Teilnehmer bei der
     Buchung vorliegen.
     b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des CAV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot
     des CAV vor an das der CAV für die Dauer von 08 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-
     lage dieses neuen Angebots zustande, soweit der CAV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung
     hingewiesen und seine vorvertragliche Informationspflichten erfüllt hat und der Teilnehmer innerhalb der
     Bindungsfrist gegenüber dem CAV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
     c) Die vom CAV gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reise-
     leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmer
     zahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann
     nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
     d) Der Teilnehmer haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
     vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
     gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
     a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular des CAV
     erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als
     Anhang). Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem CAV den Abschluss des Pauschalreisevertrages
     verbindlich an. An die Buchung ist der Teilnehmer 08 Werktage gebunden.
     b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den CAV
     zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der CAV dem Teilnehmer eine der den
     gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der
     Teilnehmer nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EG
     BGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb
     von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den
     Vertragsabschluss:
     a) Dem Teilnehmer wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung des
     CAV erläutert.
     b) Dem Teilnehmer steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
     gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
     erläutert wird.
     c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich
     maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
     d) Soweit der Vertragstext des CAV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Teilnehmer dar
     über und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
     e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" bietet der Teilnehmer gegen
     über dem CAV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der
     Teilnehmer 08 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

                                                                                                           21
Reisebedingungen
des Christlichen Allianz-Verbandes (CAV) e.V.

     f) Dem Teilnehmer wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
     g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet
     keinen Anspruch des Teilnehmers auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend
     seiner Buchungsangaben. Der CAV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des
     Teilnehmers anzunehmen oder nicht.
     h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des CAV beim Teilnehmer zu
     Stande.
1.4. Der CAV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1
     Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,
     Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,
     Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
     gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe
     hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach
     § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
     Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
     geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. Der CAV und der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise
     nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem
     Teilnehmer der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,
     verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
     Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises (maximal
     100,00 Euro pro TN) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
     Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt
     werden kann. Bei Buchungen, kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort
     zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Teilnehmer die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
     Zahlungsfälligkeiten, obwohl der CAV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
     bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder
     vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers besteht, so ist der CAV berechtigt, nach Mahnung mit
     Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß
     Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal
     reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom CAV nicht wider Treu und Glauben
     herbeigeführt wurden, sind dem CAV vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind
     und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Der CAV ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
     Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht)
     klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der
     Abweichung von besonderen Vorgaben des Teilnehmers, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden
     sind, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer vom CAV gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
     gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreise
     vertrag zurückzutreten. Erklärt der Teilnehmer nicht innerhalb der vom CAV gesetzten Frist ausdrücklich
     gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
     behaftet sind. Hatte der CAV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen
     Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Teilnehmer der
     Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

22
4. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reisebeginn / Stornokosten
4.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
     gegenüber dem CAV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen
     Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Teilnehmer
     wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der CAV den
     Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der CAV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit
     der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
     unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
     Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar
     und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des CAV unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann
     nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Der CAV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums
     zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten
     Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reise-
     leistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
     folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
     Eigenanreise:
     Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 Euro), vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50%, und
     ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
     Bus- und Bahnreisen:
     Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %, vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %,
     vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %, vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
     vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % und ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %, jeweils pro Teilnehmer.
     Berechnungsgrundlage ist der dem Teilnehmer in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
4.4. Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem CAV nachzuweisen, dass dem CAV überhaupt
     kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom CAV geforderte Entschädigungs-
     pauschale.
4.5. Der CAV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
     fordern, soweit der CAV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
     Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der CAV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
     Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reise-
     leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Ist der CAV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich,
     auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7. Das gesetzliche Recht des Teilnehmers, gemäß § 651e BGB vom CAV durch Mitteilung auf einem dauer
     haften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal
     reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in je
     dem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem CAV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück-
     führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1. Der CAV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
     zurücktreten:
     a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des CAV
     beim Teilnehmer, muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
     b) Der CAV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung
     anzugeben.
     c) Der CAV ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
     wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
     d) Ein Rücktritt des CAV später als 14 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete
     Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt entsprechend.

                                                                                                           23
Reisebedingungen
des Christlichen Allianz-Verbandes (CAV) e.V.

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. Der CAV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer
     ungeachtet einer Abmahnung des CAV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
     verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertrags-
     widrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des CAV beruht.
6.2. Kündigt der CAV, so behält der CAV den Anspruch auf den Reisepreis. Der CAV muss sich jedoch den
     Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der CAV aus einer
     anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von
     den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Obliegenheiten des Teilnehmers
7.1. Reiseunterlagen
     Der Teilnehmer hat den CAV oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu
     informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der
     vom CAV mitgeteilten Frist erhält.
7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
     a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen.
     b) Soweit der CAV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
     konnte, kann der Teilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche
     nach § 651n BGB geltend machen.
     c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des CAV vor Ort zur
     Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des CAV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind
     etwaige Reisemängel an die Geschäftsstelle des CAV zu richten. Der Teilnehmer kann jedoch die Mängel-
     anzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
     d) Der Vertreter des CAV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht
     befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3. Fristsetzung vor Kündigung
     Will der Teilnehmer den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB
     bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem CAV zuvor eine
     angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom CAV
     verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des CAV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
     der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
     beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.
     dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2. Der CAV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
     Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveran-
     staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reise-
     bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
     Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestand-
     teil der Pauschalreise des CAV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und
     651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der CAV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des
     Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des CAV ursächlich
     geworden ist.
9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
     Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Teilnehmer gegenüber dem CAV geltend zu
     machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über
     diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Der CAV wird den Teilnehmer über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche
     Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
     gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
     unterrichten.

24
Zuschüsse

10.2. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reise-
      dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
      Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktritts-
      kosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt nicht, wenn der CAV nicht, unzureichend oder falsch
      informiert hat.
10.3. Der CAV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
      diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer den CAV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
      dass der CAV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
11. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie des Teil-
      nehmers werden mittels EDV erfasst und werden vom CAV nur zur Durchführung der Reise und
      gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
11.2. Der CAV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der CAV nicht
      an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach
      Drucklegung dieser Reisebedingungen für den CAV verpflichtend würde, informiert der CAV die
      Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der CAV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen
      Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
      https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11.3. Für Teilnehmer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staats-
      bürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem CAV
      die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Teilnehmer können den CAV
      ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
11.4. Für Klagen des CAV gegen Teilnehmer, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,
      juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
      gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
      Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des CAV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll und Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München,
2017-2018
Reiseveranstalter ist der:
Christliche Allianz-Verband (CAV) e.V.
eingetragener Verein beim Amtsgericht Stuttgart (VR Nr. 330401)

Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Christlicher Allianz-Verband (CAV) e.V.
Auf der Haardt 17
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Telefon: 07053 - 1388
Telefax: 07053 - 1348                                                    Stand dieser Fassung: September 2018

Hinweise zu Zuschüssen aus dem Landesjugendplan:
Vom Land Baden-Württemberg gibt es im Rahmen des Landesjugendplans für
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer
gestellten Familien Zuschüsse, um an Heimfreizeiten und Zeltlagern, die von
Jugendverbänden (wie dem CAV) durchgeführt werden, teilnehmen zu können.

Alle Einzelheiten können im Internet unter www.oase-bw.de eingesehen werden.
Dort ist die aktuelle Tabelle mit den Einkommensgrenzen dargestellt. Weiterhin
wird auf einen blauen Button mit dem Text „Jugenderholungsmaßnahme mit
finanziell schwächer Gestellten“ und auf den Antrag (A1) hingewiesen. Hier kann
der Antragsteller den Antrag A1 gleich ausfüllen, danach speichern und ab-
schicken. Danach den Antrag ausdrucken und per Post an den CAV senden.

                                                                                                          25
Formblatt
nach § 651a BGB
 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
 nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches
 Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um
 eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
 Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gel-
 ten. Der Christliche Allianz-Verband (CAV) e.V., trägt die volle Verantwortung für
 die ordnungs-gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
 Zudem verfügt der Christliche Allianz-Verband (CAV) e.V., über die gesetzlich
 vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der
 Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeför-
 derung im Fall seiner Insolvenz.

 Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
   vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
 - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße
   Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
 - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer
   Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro
   in Verbindung setzen können.
 - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist
   und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person
   übertragen.
 - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
   (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag aus-
   drücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn
   der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über
   steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reisever-
   anstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das
   Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
 - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
   zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der
   wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheb-
   lich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unter-
   nehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die
   Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine
   Entschädigung.
 - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der
   Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
   beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
   bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
 - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen
   Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag
   zurücktreten.

26
Impressum

- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal
  reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
  angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisen
  de kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der
  Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen
  nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen
  auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der
  Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz,
  wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
  Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten –
  des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
  Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
  der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so
  wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Christliche Allianz-
  Verband (CAV) e.V., hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine
  Versicherung AG, abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine
  Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-
  5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom
  Christlichen Allianz-Verband (CAV) e.V. verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht um-
gesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 Impressum
 Herausgeber /              Vorstand                     Verantwortlich
 Reiseveranstalter          Matthias Herzog (1. Vors.)   gemäß 6 MDStV
 Christlicher Allianz-      Manuel Frommer,              Matthias Herzog
 Verband (CAV) e.V.         Maria Grötzinger, Wilhelm
                            Kaiser, Martin Krauss,       Redaktion
 Auf der Haardt 17
                            Hermann Pfrommer             Haupt- und ehrenamtliche
 75385 Bad Teinach-
                                                         Mitarbeiter/innen des CAV
 Zavelstein                 Finanzamt 75365 Calw
                            Steuer-Nr. 45068 / 00882
 Telefon: 0 70 53 / 13 88                                Druck
 Telefax: 0 70 53 / 13 48   Spendenkonto /               Saxoprint GmbH, Dresden
 E-Mail: info@cav-ev.de     Bankverbindung
 Internet: www.cav-ev.de    Vereinigte Volksbank eG      Bilder
                            Sindelfingen                 Titelbild: morguefile.com;
 Amtsgericht                IBAN: DE24 6039 0000         Bibellesebund,
 70049 Stuttgart                   0073 3110 06          Mitarbeiter privat,
 VR Nr. 330401              BIC: GENODES1BBV             Pixabay

                                                                               27
Veranstaltungen 2020

06. Januar           Jahresfest 2020 des CAV Sigmarswangen

19. Januar           CAV-Brunch in Pfalzgrafenweiler

29. März             CAV-Brunch in Sulz-Sigmarswangen

16. Mai              Mitgliederversammlung 2020 in Bad Teinach-
                     Zavelstein

21. Mai              Himmelfahrtstreffen 2020 des CAV Pfalzgrafenweiler

01. Juni             Pfingstfeier 2020
                     in Freiberg am Neckar - Heutingsheim

11. Juli             Zeltlager-Training der Mitarbeiter
                     in Bad Teinach-Zavelstein

12. Juli             CAV-Sommerfest 2020 in Pfalzgrafenweiler

13. September        CAV-Brunch in Neubulach-Oberhaugstett

20. September        Treffen im „Rothenburger Land“

11. Oktober          CAV-Begegnungstag 2020 in Bad Teinach-Zavelstein
                     mit Kinderprogramm

24. Oktober und      Get Together 2020 (CAV-Jugendwochenende)
25. Oktober          in Pfalzgrafenweiler

21. November         Mitarbeiter-Festabend 2020 in Altensteig

05. Dezember und     Zavelsteiner Burgweihnacht
06. Dezember

Sonntagstreff in Bad Teinach-Zavelstein, CAV-Haus:
26. Januar / 23. Februar / 29. März / 26. April / 28. Juni / 27. September
25. Oktober / 29. November
                                               - Änderungen vorbehalten -
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