CLASSIC DAYS snabrück/Münster - TW-Sportsoft

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CLASSIC DAYS snabrück/Münster - TW-Sportsoft
CLASSIC DAYS
snabrück/Münster

    24.— 26. September 2021
             Ausschreibung
CLASSIC DAYS snabrück/Münster - TW-Sportsoft
AU S S C H R E I B U N G
Classic Days Osnabrück/Münster
Touristische Ausfahrt für Old- und Youngtimer

1. VE R ANSTA LTUN G UN D A K TE U R E                         2. NENNUNG
Vom 24. bis 26.09.2021 finden die ersten Classic Days          Die Nennung zu den ersten Classic Days Osnabrück/
Osnabrück/Münster statt. Diese umfassen eine touristische      Münster ist online unter www.classicdays-osnabrueck-­
Ausfahrt für Young- und Oldtimer, bei der sportliche und ge-   muenster.de möglich. Die Nennung ist bis zum Nennschluss
schicklichkeitsorientierte Wertungsprüfungen durchgeführt      am 16.08.2021 an die Veranstalter zu senden. Ein Rückzug
werden. Unter dem Leitspruch »Tradition trifft Moderne«        der Nennung seitens der nennenden Person ist ausschließ-
stoßen am Sonntag, den 26.09.2021 Elektrofahrzeuge zu          lich bis zum Nennschluss möglich. Mit der Abgabe der
den klassischen Automobilen hinzu.                             Nennung besteht für die Teilnehmer: innen (Fahrer:innen,
                                                               Beifahrer:innen und ggf. Mitfahrer:innen) kein Anspruch auf
Veranstalter der ersten Classic Days Osnabrück/Münster ist
                                                               Teilnahme an der Veranstaltung. Eine Bestätigung oder ggf.
die Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9,49074 Os-
                                                               Absage der Teilnahme erfolgt binnen zwei Wochen nach
nabrück, welche die touristische Ausfahrt in Kooperation mit
                                                               Nennschluss durch den Veranstalter. Mit der Abgabe der
dem Motorsport-Club Osnabrück e.V. im ADAC und Marke-
                                                               Nennung bestätigen die Teilnehmer:innen die Anerkennung
ting Osnabrück GmbH durchführt.
                                                               und Beachtung dieses Regelwerkes.

VORL ÄU F IGE R Z E I TP L A N                                 Das Nenngeld beträgt € 499,00 (inkl. MwSt.) pro Team (ein
                                                               Fahrzeug mit zwei Personen). Darüber hinaus beträgt das
Freitag, 24.09.2021
                                                               Nenngeld für jede zusätzlich teilnehmende Person € 170,00
ab 15:30 Uhr	Ankunft und Get-together am
                                                               (inkl. MwSt.). Maximal vier Personen können pro genanntem
                Freizeitstandort Nettebad
                                                               Team an der Ausfahrt teilnehmen. Die Zahlung des Nenn-
ab 16:00 Uhr	Technische Fahrzeugabnahme und                   geldes erfolgt per Rechnungsstellung. Die Rechnung wird
                Dokumentenprüfung                              per Post versendet.

17:30 Uhr       Begrüßung                                      Das Nenngeld beinhaltet die Berechtigung der Teilnahme

18:00 Uhr 	Start der ersten Wertungsprüfung                   an der Veranstaltung, alle hierfür vorgesehenen Unterla-

                im Nettedrom, E-Kartbahn der                   gen der Teilnahme, die Verpflegung der Teilnehmer:innen

                Stadtwerke Osnabrück                           am Freitagabend, Samstagnachmittag, Samstagabend und
                                                               Sonntagnachmittag, die Teilnahme an der Abendveranstal-

Samstag, 25.09.2021                                            tung am Samstagabend und einer Siegerehrung. Übernach-
                                                               tungsmöglichkeiten sind individuell zu buchen. Kooperie-
ab 7:00 Uhr	Eintreffen am Freizeitstandort Nettebad
                                                               rende Hotels werden auf der oben genannten Homepage
ab 7:00 Uhr 	Technische Fahrzeugabnahme                       bekanntgegeben.
                und Dokumentenprüfung
                                                               Bereits überwiesene Nenngelder werden bei einer Absage
ab 7:30 Uhr	Teilnehmerbesprechung und Ausgabe                der Veranstaltung, welche durch den Veranstalter erfolgen
                der Dokumente                                  muss, zurückgezahlt. Gleiches gilt bei einem Rückzug der

8:30 Uhr        Start                                          Nennung bis zum Nennschluss.

ab 15:30 Uhr    Ziel                                           Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder
                                                               aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rück-
ab 19:30 Uhr    Abendveranstaltung mit Siegerehrung
                                                               zahlung des Nenngeldes sowie auf Erstattung sonstiger
                                                               etwaiger Schäden.
Sonntag, 26.09.2021
                                                               Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung, die den
ab 8:00 Uhr	Eintreffen
                                                               Teilnehmer:innen per E-Mail bekannt gegeben wird, haben
9:00 Uhr        Start                                          die Teilnehmer:innen das Recht, auf die Teilnahme zu
ab 15:30 Uhr    Ziel                                           verzichten. Die Teilnehmer:innen haben dem Veranstalter
                                                               innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des neuen
                                                               Veranstaltungstermins mitzuteilen, wenn sie auf die Teilnah-
                                                               me an dem neuen Veranstaltungstermin verzichten wollen.
                                                               Geht innerhalb der Frist keine entsprechende Erklärung
                                                               ein, wird die Teilnahme am neuen Veranstaltungstermin
                                                               verbindlich. Der Veranstalter wird den Teilnehmer:innen
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mit der Bekanntgabe des neuen Veranstaltungstermins auf          Die sich danach ergebenden vorstehenden Haftungs­
diese Rechtsfolge besonders hinweisen. Geht innerhalb der        beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten.
Frist eine entsprechende Verzichtserklärung ein, so werden
                                                                 Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen
bereits überwiesene Nenngelder binnen zwei Wochen nach
                                                                 oder Entfernen der Startnummern, Werbeaufkleber oder
Eingang der Verzichtsverklärung erstattet.
                                                                 sonstiger Inhalte, die für die Teilnahme an der Ausfahrt
Bei einem Ausschluss eines Fahrzeugs nach Kapitel 5 be-          empfohlen oder vorgeschrieben sind, auftreten, haftet der
steht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Nennbetrages.        Veranstalter nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf
                                                                 einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
3. HAFTUNG                                                       oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-
                                                                 verletzung
Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit
                                                                 eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten
                                                                 Veranstalters.
gegenüber wirksam.
                                                                 Die Teilnehmer:innen, die nicht Eigentümer:innen des
Die Teilnehmer:innen nehmen auf eigene Gefahr an der
                                                                 Wettbewerbsfahrzeugs sind, müssen aus Gründen der
Veranstaltung teil. Sie haften selbst und vollständig für von
                                                                 Nachweisbarkeit während der Ausfahrt stets eine schriftli-
ihnen begangene Ordnungswidrigkeiten und tragen die al-
                                                                 che Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentü-
leinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von
                                                                 merin bei sich führen, die auf Verlangen des Veranstalters
ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursach-
                                                                 vorzuzeigen ist. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass
ten Schäden.
                                                                 die Eigentümerin/der Eigentümer mit der Nutzung des
Das Parken der teilnehmenden Fahrzeuge an bewachten
                                                                 Fahrzeugs durch die Teilnehmer:innen im Rahmen der Ver-
oder unbewachten Stationen erfolgt während des ge-
                                                                 anstaltung und mit den Bedingungen dieser Ausschreibung
samten Zeitraumes der Veranstaltung auf eigene Gefahr.
                                                                 einverstanden ist. Zuvor werden die Teilnehmer:innen den
Die Teilnehmer:innen erklären mit der Abgabe der Nen-
                                                                 Fahrzeugeigentümer die Ausschreibung zur Kenntnisnah-
nung – auch namens und in Vollmacht des/der etwaig
                                                                 me zur Verfügung stellen.
vom/von der Teilnehmer:in abweichenden Eigentümer/
in des Wettbewerbsfahrzeugs – ihren Verzicht auf Ansprü-
                                                                 4. TEI L NA H M EVOR AUS S ETZ UNGEN
che jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
                                                                 Zu den ersten Classic Days Osnabrück/Münster sind histo-
Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter
                                                                 risch wertvolle Automobile zugelassen, die vor dem
sowie gegen Personen (auch zu deren Gunsten), deren
                                                                 31. Dezember 1990 gebaut worden sind, eine Straßen­
Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschrif-
                                                                 zulassung besitzen und über ein H-Kennzeichen verfügen
ten zu vertreten hat, ferner und insbesondere verzichten
                                                                 und/oder mit »rotem Kennzeichen für Sammlerfahrzeuge«
die Teilnehmer:innen auch auf Ansprüche gegen den Motor
                                                                 gefahren werden (beginnen i.d.R. mit 07). Oldtimer ohne
Sport-Club Osnabrück e. V. im ADAC, die Marketing Osna-
                                                                 H-Kennzeichen und Youngtimer können auf Einladung der
brück GmbH, Sportwarte, Helfer, Behörden, Straßenbaulast-
                                                                 Veranstalter an der Ausfahrt teilnehmen.
träger, Hilfsdienste, den ADAC sowie andere natürliche oder
juristische Personen, die mit der Organisation und/oder der      Perioden- und Klasseneinteilung:
Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen.
                                                                 Klasse 1: Baujahre 01.01.1919 – 31.12.1945
Der vorstehende Verzicht gilt nicht für Schäden aus der
                                                                 Klasse 2: Baujahre 01.01.1946 – 31.12.1960
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
                                                                 Klasse 3: Baujahre 01.01.1961 – 31.12.1970
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung     Klasse 4: Baujahre 01.01.1971 – 31.12.1980
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
                                                                 Klasse 5: Baujahre 01.01.1981 – 31.12.1990
Veranstalters beruhen.
                                                                 Jedes Fahrzeug muss zwingend eine Haftpflichtversiche-
Der Verzicht gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf
                                                                 rung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestde-
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
                                                                 ckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögens-
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-
                                                                 schäden vorweisen können.
verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge-
hilfen des Veranstalters beruhen.                                Mit der Abgabe der Nennung versichert die nennende Per-
                                                                 son, dass eine solche Versicherung für das Fahrzeug besteht,
Der Verzicht gilt schließlich auch nicht für Schäden aus der
                                                                 mit welchem an der Veranstaltung teilgenommen wird.
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflich-
tung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung            Fahrzeuge, die nach einem Fahrzeugwechsel zum Einsatz
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren            kommen, müssen ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen.
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und           Jede fahrende Person muss volljährig sein und einen
vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf       gültigen Führerschein in der entsprechenden Kategorie
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden       des Fahrzeugs besitzen und bei der Anmeldung vorgezeigt
Schadens begrenzt.
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haben. Jedes teilnehmende Fahrzeug kann mit mindestens        5. D OKUM ENTENA BGA BE UND
zwei und maximal vier Personen besetzt werden.                    FA H R Z EUGA BNA H M E
Auf der gesamten Strecke der Ausfahrt gelten die              Jedes teilnehmende Team muss innerhalb der von dem
Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung.            Veranstalter vorgegebenen Zeit zur Dokumentenprüfung
Auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen           erscheinen. Diese Zeiten werden in der Teilnahmebestäti-
nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Mitführen          gung mitgeteilt.
von Warndreiecken und Warnwesten wird hiermit geson-
                                                              Im Rahmen der Fahrzeugabnahme erfolgt eine Kontrolle
dert hingewiesen. Der Veranstalter empfiehlt ebenfalls
                                                              der Teilnehmer:innen und Fahrzeuge auf Überein-stimmung
auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren.
                                                              mit den Daten aus der Anmeldung. Eine Überprüfung der
Die Startplätze sind aus organisatorischen Gründen auf        Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs findet zusätzlich statt. Ist
120 Fahrzeuge begrenzt. Um ein möglichst breites Spek-        ein Fahrzeug nicht fahrtauglich und/oder ist die allgemeine
trum an Fahrzeugen teilnehmen lassen zu können, behält        Betriebserlaubnis erloschen, z. B. durch ein abgelaufenes
sich der Veranstalter die Selektion und Ablehnung von         Prüfsiegel, so behält sich der Veranstalter vor, das Fahrzeug
Nennungen ohne Angabe von Gründen vor. Die Teilnahme          von der Teilnahme auszuschließen.
setzt den Erhalt einer Nennbestätigung, ausgestellt durch
                                                              Die mit den Dokumenten ausgegebenen Fahrzeugkenn-
den Veranstalter, voraus.
                                                              zeichnungen sind von den Teilnehmer:innen selbst und
4.1.	Fahrzeugwechsel Fahrzeugwechsel sind nur nach           an den vorgegebenen Stellen anzubringen und dürfen die
    Meldung an den Veranstalter und deren Zustimmung          offiziellen Kennzeichen nicht abdecken.
    zulässig. Fahrzeugwechsel sind bis 2 Wochen vor der
    Veranstaltung möglich. Das neu gemeldete Fahrzeug         6. A BL AUF
    muss den Bedingungen der Ausschreibung entspre-
                                                              6.1.	Teilnehmerbesprechung, Roadbook und Bordkarte
    chen und nimmt an der Klassenwertung teil. Aufgrund
                                                                   Die Teilnehmerbesprechung findet am 25. September
    des Alters oder technischer Defizite der Fahrzeuge
                                                                   2020 in den Räumlichkeiten des Nettedroms, der E-
    kann es immer zu kurzfristigen Pannen kommen,
                                                                   Kartbahn der Stadtwerke Osnabrück, statt. Die Teilnah-
    die vor dem Start nicht mehr zu beheben sind. Um
                                                                   me von mindestens einer Person pro teilnehmendem
    bestätigten Teilnehmer:innen trotzdem die Teilnahme
                                                                   Team ist vorgeschrieben.
    zu ermöglichen, erlauben wir in derartigen Fällen die
    kurzfristige Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, das den       		Jedes Team erhält ein Roadbook mit allen Details zur

    Bedingungen dieser Ausschreibung entspricht.                   Streckenführung und -länge. In der Regel wird diese

    Die Fahrzeugänderung muss per E-Mail bis zum                   durch Chinesenzeichen oder abgebildete Karten darge-

    21. September 2021, 12:00 Uhr vorliegen. Sollte ein            stellt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, dass eine

    Fahrzeugwechsel nach diesem Zeitpunkt notwendig                von diesen Verfahren abweichende Darstellung genutzt

    werden, so ist dieser telefonisch mitzuteilen. Eine            wird. Jedes Team erhält zusätzlich eine bzw. zwei Bord-

    ­Klassenwertung ist in diesem Fall nicht mehr möglich.         karten pro Tag. Jedes Team ist für seine Bordkarten und
                                                                   das Roadbook verantwortlich.
4.2.	Bild- und Persönlichkeitsrechte   Der Veranstalter
    beabsichtigt, zur Bewerbung der Veranstaltung im          		Die Bordkarten sind an den zuvor kommunizierten

    Internet und auf gedruckten Werbematerialien Fotos             Stellen abzugeben. Bordkarten, die nicht an der hierfür

    und Videoaufnahmen zu veröffentlichen. Zu diesem               vorgesehenen Stelle zurückgegeben werden, werden

    Zweck werden während der Veranstaltung Film- und/              nicht gewertet.

    oder Fotoaufnahmen angefertigt, auf denen auch            6.2.	Startzeiten und Prüfungen Die Fahrzeuge starten
    die Teilnehmer:innen zu sehen sein werden. Die Ein-            am Samstag und Sonntag im Abstand von 60 Sekun-
    zelheiten werden in einer gesonderten Vereinbarung             den. Die Startreihenfolge legt der Veranstalter fest.
    geregelt.                                                      Ausschließlich Teilnehmer:innen sind berechtigt an

4.3.	Kennzeichnung Die Startnummern für die Fahrzeug-             den Wertungsprüfungen teilzunehmen. Die Wertungs­

    kennzeichnung des gemeldeten Fahrzeugs erhalten                prüfungen werden im Roadbook oder am Ort der

    die Teilnehmer:innen bei der Dokumentenausgabe.                Austragung detaillierter beschrieben.

    Selbiges gilt für alle weiteren erforderlichen Unterla-
    gen für die Teilnahme an der Ausfahrt.
CLASSIC DAYS snabrück/Münster - TW-Sportsoft
7. H Y G IE N E KO N Z E P T
Das Hygienekonzept für die ersten Classic Days Osnabrück/
Münster obliegt dem Veranstalter und ist an den jeweils
geltenden Vorschriften der Länder Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Da die Vorgaben steti-
gen Änderungen unterliegen, gilt für die Ausfahrt jene Ver-
sion des Hygienekonzeptes, die mit der Nennbestätigung
mit­geteilt wird, sofern nicht im Nachgang eine wiederum
aktualisierte Version versendet wird. Die Hygienerichtlinien
sind während der Veranstaltung grundlegend und allgegen­
wärtig zu beachten und stellen eine Voraussetzung für
die Teilnahme an der Ausfahrt dar. Die Teilnehmer:innen
erklären mit der Abgabe der Nennung, dass sie die Hygiene­
richtlinien zur Kenntnis genommen haben und sich nach
bestem Gewissen an diese halten, um den reibungslosen
und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung zu
gewährleisten.

8. W E RT UN G UN D S I E GE R E H R UN G
Gewonnen hat das Team, das nach dem Wettbewerb die
wenigsten Strafpunkte vorzuweisen hat. Bei Punktegleich-
stand entscheidet das ältere Fahrzeug, bei nochmaligem
Gleichstand die ältere der teilnehmenden Personen.
Gewertet werden alle Prüfungen, die am Samstag abgelegt
werden. Die Siegerehrung findet im Zuge des Abendpro-
gramms am Samstag statt. Hierzu werden die Sieger der
verschiedenen Fahrzeugklassen gekürt. Darüber hinaus
werden auch die Gesamtsieger der Veranstaltung ausge-
zeichnet. Eine detaillierte Darstellung des Wertungs- und
Punktesystems wird mit der Dokumentenausgabe bekannt-
gemacht. Zusätzlich werden Schönheitspreise im Sinne
eines »Concours d’Elégance« vergeben.

Eine Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nach Veran-
staltungsende online unter www.classicdays-osnabrueck-
muenster.de. Die Entscheidungen des sportlichen Leiters
sind endgültig und bindend.

9. E RG ÄNZE N D E R E GE LUN GE N
Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen der Ausschrei-
bung vorzunehmen, welche erforderlich sind, um Gefahren
abzuwenden oder behördlichen Anweisungen zu genügen.

Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, die
Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen, wenn wichtige
Gründe wie insbesondere höhere Gewalt, drohende Si-
cherheitsrisiken, behördliche oder rechtliche Vorgaben dies
angemessen erscheinen lassen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausschreibung
unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit
übriger Regelwerke und Bestimmungen unberührt.
CLASSIC DAYS snabrück/Münster - TW-Sportsoft
Stadtwerke Osnabrück AG
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück

Jannik Wessel (Organisationsbüro)
T: 05 41 20 02-24 17
classicdays@swo.de

WWW.CLASSICDAYS-OSNABRUECK-MUENSTER.DE
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