Corona Schutzkonzept Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach - Kantonsschule Zürcher Unterland

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Kantonsschule Zürcher Unterland
Lang- und Kurzgymnasium

Kantonsschulstrasse 23
8180 Bülach
Telefon +41 44 872 31 31
infoi@kzu.ch
www.kzu.ch

Corona Schutzkonzept
Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach
28. August 2021
Kantonsschule Zürcher Unterland
                                                             Corona Schutzkonzept
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1. Vorgaben                                                                            3
2. Schutzmassnahmen                                                                    3
   2.1   Masken                                                                        3
   2.2   Hygiene                                                                       3
   2.3   Mindestabstand                                                                3
   2.4   Lüften                                                                        3
   2.5   Repetitive Massentests                                                        4
   2.6   Weitere allgemeine Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln                     4

3. Information und Sensibilisierung                                                    4
4. Erkrankung bzw. Quarantäne                                                          4
5. Weitere Vorkehrungen und Informationen                                              4
   5.1   Mensa                                                                         4
   5.2   Veranstaltungen                                                               5
   5.3   Sportunterricht                                                               5
   5.4   Unterricht, Proben und Auftritte im Kulturbereich                             5
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1.      Vorgaben
Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II
beruht auf der der Richtlinie «COVID-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den
Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige
Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes
(MBA)» [fortan Richtlinie COVID-19 genannt, (Stand 23. August 2021)]. Die Richtlinie
COVID-19 geht dem Schutzkonzept vor.
Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und
setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA informiert die Bildungseinrichtungen über
jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die
nötigen Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung.

2.      Schutzmassnahmen
2.1     Masken
In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien ist in Innenräumen (Ausnahme:
Sport- und Instrumentalunterricht) das Tragen einer Maske dringend empfohlen.
Für externe Drittpersonen, die sich in unseren Räumlichkeiten aufhalten, gilt nach wie vor
die Maskenpflicht.
In jedem Klassenzimmer steht eine mobile Plexiglasscheibe für die Lehrer_innen bzw. für
Einzelgespräche auf dem oder beim Lehrerpult zur Verfügung.
2.2     Hygiene
Es stehen überall Desinfektionsmittel bereit – auch für gemeinsam genützte Geräte bzw.
Apparaturen. Grundsatz: Wer sich hinsetzt, desinfiziert, was er oder sie zur Hand nimmt.
So ist sichergestellt, dass man nur Desinfiziertes in die Hand nimmt, auch wenn einmal die
Reinigung nach dem Verbrauch vergessen ging.
In allen Klassenzimmern sind Lavabos und Seife für das Händewaschen vorhanden.
Alle Zimmer wurden mit schliessbaren Eimern nachgerüstet. Für die Entsorgung von
Material in Zusammenhang mit mitgebrachtem Essen und Getränken stehen
ausschliesslich die Eimer in den Gängen und auf den Treppenabsätzen zur Verfügung.
2.3     Mindestabstand
Bei interpersonellen Kontakten wird ausserhalb des Unterrichts möglichst ein
Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten.
In sanitären Anlagen und Garderoben ist eine Personenhöchstzahl festgelegt.
In den Gängen und auf den Innentreppen gehen wir rechts, um direktes Kreuzen zu
minimieren.
2.4     Lüften
Es wird weiterhin jeweils Mitte Lektion stossgelüftet, während die Schulzimmertüren dabei
geschlossen sind. Zu diesem Zweck wurde ein extra-Gong eingerichtet. Die Klassenchefs
aller Klassen sind angewiesen, Lehrer_innen an die Stosslüftung zu erinnern. Nach jeder
Lektion wird ebenfalls stossgelüftet.
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2.5       Repetitive Massentests
Die Schule führt weiterhin wöchentlich repetitive Massentests durch.
2.6       Weitere allgemeine Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln
      -   Wir verzichten an der Schule vorerst weiterhin auf Händeschütteln, Claps, u.ä.
      -   Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind (also auch Eltern oder
          Erziehungsberechtigte), sollen das Schulareal, soweit als möglich, meiden.
      -   Wir teilen weder Essen noch Getränke.

3.        Information und Sensibilisierung
Die Schulleitung informiert alle Schulangehörigen mit regelmässig publizierten
Handreichungen und Newsletter. Handreichungen können auf der Homepage der Schule
(www.kzu.ch/news) eingesehen werden.
Informationsplakate hängen prominent auf dem ganzen Areal und in den Gebäuden. Sie
werden bei Bedarf angepasst.
Wir weisen auf das Einhalten der Abstandsregeln auch auf dem Schulweg hin.
Verantwortlich sind dort die Eltern.

4.        Erkrankung bzw. Quarantäne
Personen mit deutlichen Symptomen werden an der Schule in einem vorbereiteten Raum
isoliert und der Heimtransport wird organisiert.
Wer Krankheitssymptome hat, bleibt zuhause und meldet dies der Schule. Alle Meldungen
zu Quarantänefällen gehen per Mail an den Rektor: roland.luethi@kzu.ch.
Notabene: Die Schulleitung kann keine Quarantäne verhängen. Sie kann aber, in
Rücksprache mit der Corona-Hotline des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, von der
Schule weisen und freiwillige Quarantäne empfehlen. Auch Aufheben kann eine
Quarantäne nicht die Schulleitung, sondern nur das Contact Tracing bzw. der
Kantonsärztliche Dienst. Die Schulleitung hat keinen Einfluss auf die Dauer der Zeit, die
verstreicht, bis man von diesen Stellen kontaktiert wird.
Wer in Quarantäne ist und dem Unterricht folgen kann, wird über Microsoft Teams mit den
Materialien versorgt und nach Möglichkeit, zum Beispiel über Kamerad_innen oder über
Lehrer_innen, dem Unterricht zugeschaltet.
Die Schule ist verpflichtet, positiv getestete Personen dem MBA zu melden, wie sie auch
Massnahmen, die der kantonsärztliche Dienst anordnet, melden muss.

5.        Weitere Vorkehrungen und Informationen
5.1       Mensa
Für die Verpflegungseinrichtungen gelten die Vorschriften für Restaurationsbetriebe gemäss
Covid-19-Verordnung besondere Lage. Sie erarbeiten ihre eigenen Schutzkonzepte, darin muss
eine für die Umsetzung des Konzepts verantwortliche Person bezeichnet werden.
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5.2       Veranstaltungen
Veranstaltungen sowie Schulanlässe mit maximal 1000 Personen sind zulässig, sofern eine
Sitzpflicht besteht. Ist keine Sitzpflicht vorgesehen, dürfen in Innenräumen höchstens 250
Personen, in Aussenbereichen höchstens 500 Personen zugelassen werden. Die Einrichtungen
dürfen höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt werden. Die Durchführungen von
Veranstaltungen, an denen die Besucher_innen tanzen, ist verboten.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen besteht eine Maskenpflicht und der erforderliche Abstand
ist nach Möglichkeit einzuhalten. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur in
Restaurationsbetrieben (z.B. Mensa) erlaubt. Ausserhalb eines Restaurationsbetriebs dürfen im
Rahmen einer Veranstaltung Speisen und Getränke am Sitzplatz konsumiert werden, sofern die
Kontaktdaten erhoben werden.
Es ist ein Schutzkonzept zu erstellen. Im Schutzkonzept muss eine für die Umsetzung des
Konzepts und für den Kontakt mit den zuständigen Behörden verantwortliche Person
bezeichnet werden.
Mehrtägige Unterrichtsaktivitäten wie zum Beispiel Hauswirtschaftskurse, Fach- oder Pro-
jektwochen sowie Studientage mit Übernachtungen sind zulässig. Für klassendurchmischte
Unterrichtsaktivitäten mit Übernachtungen wird das Tragen einer Maske empfohlen.
5.3     Sportunterricht
Sportaktivitäten sind in Innenräumen wie auch im Freien ohne Einschränkungen zulässig.
Wettkämpfe vor Publikum sind erlaubt.
Für den Sportunterricht in Innenräumen wird für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler
sowie Lernende das Tragen einer Maske empfohlen, falls der erforderliche Abstand nicht
eingehalten werden kann.
Sportgeräte sind nach dem Gebrauch (Wechsel von Klassen) zu desinfizieren.
Die Benutzung von Krafträumen ist für Schülerinnen und Schüler bzw. Lernende sowie
Personal möglich. Für den Fitnessraum der Schule gilt ein spezielles Schutzkonzept.
5.4     Unterricht, Proben und Auftritte im Kulturbereich
Kulturelle Aktivitäten (Gesangs-, Instrumental- und Theaterunterricht, einschliesslich Pro-
ben und Auftritte) sind ohne Einschränkungen zulässig. Für Auftritte gelten die Bestimmun-
gen von Ziff. 5.2.

5.5     Schulreisen, Exkursionen, Projektwochen, Hauswirtschaftskurse
An Veranstaltungen ausserhalb des Schulareals gelten die erwähnten Bestimmungen
sinngemäss. Es kann sein, dass diese im bereisten Kanton bzw. Land von den Bestimmungen
des Kantons Zürich abweichen. Die örtlichen Bestimmungen sind übergeordnet. Die
Hauswirtschaftskurse verfügen über ein eigenes Schutzkonzept, das unter www.strickhof.ch
eingesehen werden kann. Ein KZU-eigenes Schutzkonzept für ausserschulische Aktivitäten ist
im Aufbau.

Für die KZU
Roland Lüthi, Rektor
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