COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht - Bundesfinanzministerium
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Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF November 2020 COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht ● Die nach der Finanzmarktkrise 2007/2008 verbesserte Bankenregulierung hat sich bewährt. Banken haben zusätzliche Kapital- und Liquiditätsressourcen aufgebaut, die während der COVID-19-Pandemie zur Bereitstellung von Liquidität und Krediten an Unternehmen und Pri- vathaushalte genutzt werden können. ● Die Aufsichtsbehörden haben schnell und pragmatisch reagiert. Die Flexibilität des bestehenden Regelwerks wurde genutzt, um die Kreditinstitute auch unter den gegebenen außergewöhnli- chen Umständen in die Lage zu versetzen, die Realwirtschaft mit Finanzierungsmitteln zu ver- sorgen – ohne dabei das Ziel der Finanzstabilität zu gefährden. Soweit sachgerecht und vertretbar, wurde das europäische Bankenaufsichtsrecht punktuell kurzfristig und zielgerichtet angepasst. ● Ungeachtet der ermöglichten Erleichterungen für die Kreditvergabe an Unternehmen und Privathaushalte wird von den Banken auch weiterhin ein Risikomanagement erwartet, das einen angemessenen Umgang mit den aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Risiken sicherstellt. Herausforderungen durch die zielgerichtet auf den exogenen Schock durch die COVID-19-Pandemie Pandemie reagiert und gleich zu deren Beginn eine Vielzahl von Maßnahmen für die Kreditwirtschaft Die COVID-19-Pandemie hat die Volkswirtschaf- eingeleitet. Die Banken wurden in den vergange- ten rund um den Globus plötzlich und mit voller nen Monaten durch zielgenaue Maßnahmen der Wucht getroffen. Zur Eindämmung von COVID-19 Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, Unterneh- wurden umfangreiche Einschränkungen des Pri- men und Haushalte auch in der besonderen Situa- vat- und Geschäftslebens beschlossen. Dieses Vor- tion der Pandemie weiter mit Liquidität und Kredi- gehen hat zu deutlichen Einbußen des Wirtschafts- ten zu versorgen. Dabei haben Aufsichtsbehörden wachstums geführt. Nach aktuellen Schätzungen die Flexibilität im bestehenden regulatorischen Re- der Bundesregierung wird der Wachstumsein- gelwerk genutzt – stets mit dem Ziel, die Finanz- bruch in Deutschland für 2020 bei circa -5,5 Pro- stabilität nicht zu gefährden. An einzelnen Stellen zent liegen. Auch an den Finanzmärkten waren wurde auf Vorschlag der Europäischen Kommis- die Auswirkungen deutlich zu spüren. So brach sion das bestehende europäische Regelwerk auch der Deutsche Aktienindex mit historisch einmali- kurzfristig und zielgerichtet weiterentwickelt. Die ger Geschwindigkeit ein (-38 Prozent in einem Mo- im Folgenden vorgestellten bankaufsichtlichen nat) und es konnten steigende Risikoprämien und Maßnahmen beziehen sich auf den Zeitraum März eine Flucht in sichere Anlagen beobachtet werden. bis Oktober 2020. Die Bankaufsichtsbehörden haben sehr zügig und 16
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht November 2020 Finanzstabilität Geschäft ermöglicht. Diese Maßnahmen unterstüt- bezeichnet einen Zustand, in dem das Fi zen und ergänzen die umfangreichen fiskalischen nanzsystem seine volkswirtschaftlichen und geldpolitischen Maßnahmenpakete der Re- Analysen und Berichte Funktionen erfüllt – und zwar gerade auch gierungen und Notenbanken zur Abmilderung der im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen, in wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Stresssituationen sowie in strukturellen Um bruchphasen. Die zentralen Funktionen um Generell gelten die regulatorischen Vorschriften fassen sowohl die Allokation der finanziellen auch in der aktuellen Krisensituation. Zum Bei- Mittel und Risiken als auch die Abwicklung spiel sind die Mindestkapitalanforderungen nach des Zahlungsverkehrs. Nur ein stabiles Fi wie vor einzuhalten. Auch entbinden die bankauf- nanzsystem kann seine volkswirtschaftli sichtlichen Maßnahmen die Banken nicht von der chen Funktionen erfüllen und dadurch zu branchenüblichen Sorgfaltspflicht bei der Analyse einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum des Kreditrisikos. Die Bankenaufsicht weist zudem beitragen. Damit bezieht sich das Ziel der Fi darauf hin, dass der Verbraucherschutz weiterhin nanzstabilität auf das gesamte Finanzsystem zu beachten ist und eine effektive Bekämpfung von und umfasst mehr als die Stabilität einzel Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung trotz Er- ner Akteure wie beispielsweise Banken und leichterungen im Kreditvergabeprozess gewähr- Versicherer. leistet sein muss. Nutzung der Flexibilität im Nutzung vorhandener Kapital- und Liquiditätspuffer bestehenden Regelwerk Infolge der Reformen nach der Finanzmarkt- Die bisher getroffenen bankaufsichtlichen Maß- krise 2008/2009 verfügten deutsche Banken vor der nahmen im Umgang mit der COVID-19-Pande- Pandemie über solide Kapital- und Liquiditätsres- mie verfolgen mehrere Ziele. Zum einen soll das sourcen. Laut den Zahlen der Europäischen Ban- Finanzsystem seine Funktion, Unternehmen und kenaufsichtsbehörde EBA lag die harte Kernkapi- Privathaushalte mit Krediten zu versorgen, unbe- talquote (Common Equity Tier 1, CET-1) deutscher einträchtigt erfüllen können. Die Stabilität des Fi- Banken Ende des 1. Quartals 2020, d. h. zu Beginn nanzsystems soll also zu jeder Zeit gewährleis- der Pandemie, bei durchschnittlich 14,2 Prozent. tet bleiben. Zum anderen sollen vom Finanzsektor Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Cover- keine prozyklischen Effekte ausgehen, die den wirt- age Ratio, LCR) lag mit 140,5 Prozent deutlich über schaftlichen Abschwung verstärken könnten. den erforderlichen 100 Prozent. Gleichzeitig deu- tet der niedrige Anteil notleidender Kredite an den Vor diesem Hintergrund hat die Bankenaufsicht Gesamtforderungen von 1,2 Prozent auf ein solides operative und organisatorische Erleichterungen Kreditportfolio hin. geschaffen sowie die Anwendungssicherheit bei der flexiblen Behandlung bestimmter bankauf- Ein wesentlicher Teil der aufsichtlich und regula- sichtlicher und bilanzrechtlicher Vorgaben erhöht. torisch verlangten Kapital- und Liquiditätsressour- Von besonderer Bedeutung sind dabei die Empfeh- cen ist als Puffer für Stress- und Krisenzeiten vor- lungen an die Banken, vorhandene Kapital- und gesehen. Die Bankenaufsicht hat gegenüber den Liquiditätspuffer zu nutzen. Diese Puffer wurden Banken wiederholt bekräftigt, dass Puffer für die für Stress- und Krisenzeiten aufgebaut. Außerdem Kreditvergabe an Unternehmen und Privathaus- wurden Fragen der Bilanzierung und Bewertung halte aktuell genutzt werden können. Im Gegen- entstehender Kreditrisiken geklärt und weitrei- satz zu den Mindestkapitalanforderungen dürfen chende temporäre Erleichterungen im operativen Kapitalpuffer grundsätzlich in Stressphasen zur 17
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht November 2020 Abbildung 1 Übersicht Kapitalanforderungen Temporäre Flexibilität Säule-2-Empfehlung (Pillar-2-Guidance, Eigenmittelzielkennziffer) zur Unterschreitung Säule-2- Berücksichtigung von aufsichtlichen Stresstestergebnissen erlaubt, aber an Empfehlung wird von zuständiger Aufsichtsbehörde für jede Bank Aufsichtsbehörde (P2G) individuell festgelegt zu melden strukturelle Puffer zur Berücksichtigung von Systemrelevanz/ Systemrisiken G- G-SRI: global systemrelevante Banken (institutsindividuelle Festlegung) Temporäre Flexibilität A- A-SRI: anderweitig systemrelevante Banken (institutsindividuelle SRI Unterschreitung erlaubt, SRB SRI Festlegung) SRB: systemischer Risikopuffer (zur Abmilderung systemischer aber einhergehend mit Risiken, denen bestimmte Gruppen von Instituten ausgesetzt sind) Beschränkungen bei Ausschüttungen und Kapitaler- Puffer zur allgemeinen Stärkung der Verlustabsorptionsfähigkeit variabler Vergütung haltungspuffer beträgt 2,5 % der risikogewichteten Aktiva Puffer zur präventiven Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Antizyklische Finanzsystems gegenüber zyklischen Risiken Kapitalpuffer zum 1. April 2020 von BaFin auf 0 % herabgesetzt (zuvor 0,25 % der risikogewichteten Aktiva) Keine temporäre Flexibilität, Säule-2- aber Vorziehen einer für 2021 Säule-2-Anforderungen (Pillar-2-Requirements) zur Abdeckung von Anfor- Risiken, die in Mindestkapitalanforderungen unterschätzt oder nicht geplanten Erleichterung derung abgedeckt werden hinsichtlich Qualität des (P2R) notwendigen Kapitals wird von zuständiger Aufsichtsbehörde für jede Bank individuell festgelegt Keine temporäre Flexibilität, Säule-1- aber zeitlich befristete Locke- Mindest- Mindestkapitalanforderungen in Höhe von 8 % der rung der Anforderungen für kapital- risikogewichteten Aktiva für Kreditrisiken, Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken, um Einfluss anfor- und operationelle Risiken außergewöhnlicher derungen Marktvolatilität abzufedern © Bundesministerium der Finanzen, eigene Darstellung Abfederung von Verlusten oder zur Aufrechterhal- Der antizyklische Kapitalpuffer tung der Kreditvergabe temporär unterschritten hat zum Ziel, die Widerstandsfähigkeit des werden. Zu diesen kombinierten Kapitalpuffern Finanzsystems in Stressphasen präventiv zu zählen der antizyklische Kapitalpuffer, Kapitalpuf- stärken. Im Jahr 2019 hatte der Ausschuss fer für systemrelevante Banken, der Kapitalerhal- für Finanzstabilität (AFS) der BaFin die Erhö tungspuffer sowie die Eigenmittelzielkennziffer hung des antizyklischen Kapitalpuffers emp (als deutsche Umsetzung der Säule-2-Empfehlung fohlen. Bis Juli 2020 sollten Banken einen (Pillar-2-Guidance, P2G)). Zudem kann der antizy- Puffer von 0,25 Prozent aufbauen. klische Kapitalpuffer durch die zuständige Behörde gesenkt werden. In Abbildung 1 sind die bestehen- den Kapitalanforderungen zusammengefasst. Wenngleich den Banken zugestanden wurde, vo- rübergehend unterhalb der geltenden Pufferan- forderung zu operieren, ist eine Unterschreitung der Puffer weiterhin der Bankenaufsicht mitzu- teilen. Zudem geht ein Unterschreiten der Kapi- talpufferanforderungen nach den regulatorischen 18
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht November 2020 Vorschriften mit Einschränkungen bei Dividen- Marktpreisrisiken mit einem internen Modell er- den- und Bonuszahlungen einher. Dies gilt für den mitteln, kann die Aufsichtsbehörde verschiedene antizyklischen Kapitalpuffer, den Kapitalpuffer für Parameter im Rahmen ihres Ermessensspielraums Analysen und Berichte systemrelevante Banken sowie den Kapitalerhal- selbst festlegen. Dieser Spielraum wurde genutzt, tungspuffer. Bei Unterschreiten der Säule-2-Emp- die Mindestkapitalanforderungen für Marktpreis- fehlung, der P2G, greifen hingegen keine Ausschüt- risiken wurden vorübergehend gelockert. Damit tungsbeschränkungen. Ziel ist es, dass vorhandenes sollte ein starker Anstieg der Eigenkapitalanforde- Kapital den Banken als Verlustpuffer zur Verfü- rungen aufgrund außergewöhnlich hoher Markt- gung steht oder für die Kreditvergabe genutzt wird. volatilität seit dem Frühjahr 2020 abgemildert Zudem legt die Aufsicht bei Unterschreiten der werden. Pufferanforderungen für die einzelnen Banken un- ter Berücksichtigung der aktuell besonderen Um- stände einen Plan zum Wiederaufbau fest. Darüber Die Mindestkapitalanforderungen hinaus hat die Aufsicht Banken empfohlen, in der sind weiterhin einzuhalten – lediglich die aktuellen Phase der Unsicherheit auf Ausschüttun- Anforderungen für Marktpreisrisiken wur gen zu verzichten beziehungsweise diese sehr rest- den vorübergehend gelockert, um die Effek riktiv zu handhaben. te außergewöhnlicher Marktvolatilität wäh rend der COVID-19-Pandemie abzumildern. Bei Unterschreitung der Liquiditätsdeckungsquote, der LCR, legt die Bankenaufsicht unverzüglich ins- titutsindividuell zusätzliche Informationspflichten Klärung von Fragen der fest und stimmt das weitere Vorgehen mit der Bank Bilanzierung und Bewertung von ab. Auch diesbezüglich hat die Bankenaufsicht be- Kreditrisiken reits Flexibilität angekündigt (z. B. bezüglich der bei einer LCR-Unterschreitung durch Banken einzu- Als Lehre aus der Finanzmarktkrise 2008/2009 wur- reichenden Wiederherstellungspläne). den die internationalen Regeln zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten geändert. Zu geringe und Neben der Empfehlung, die aufgebauten Puffer zu zu späte Wertberichtigungen („too little, too late“) nutzen, haben die Aufsichtsbehörden auch krisen- sollten künftig vermieden werden. Stattdessen soll- bedingte Erleichterungen für geltende Kapital -und ten Unternehmen frühzeitig eine ausreichende er- Liquiditätsanforderungen in Kraft gesetzt. So haben tragswirksame Risikovorsorge bilden. Für diesen viele nationale Aufsichtsbehörden den antizykli- Zweck wurde das Konzept, Wertberichtigungen schen Kapitalpuffer gesenkt. Auch in Deutschland erst für bereits eingetretene Verluste zu bilden („in- hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- curred-loss“-Ansatz), auf ein Modell zur Berück- aufsicht (BaFin) den antizyklischen Kapitalpuffer sichtigung bereits erwarteter Verluste („expected zum 1. April 2020 von 0,25 Prozent auf 0 Prozent losses“) umgestellt. Der neue Standard entspricht gesenkt. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als dem Prinzip einer vorausschauenden Risikovor- zentrales Gremium der makroprudenziellen Über- sorge, d. h. Informationen zu künftigen wirtschaft- wachung in Deutschland hat die Entscheidung der lichen Entwicklungen sind – soweit verlässlich – bei BaFin begrüßt. Der antizyklische Kapitalpuffer er- der Risikovorsorge frühzeitig zu berücksichtigen. wies sich als besonders wirksames Instrument, da Die Einzelheiten sind im internationalen Rech- das Herabsetzen durch die BaFin sicherstellt, dass nungslegungsstandard IFRS 9 (International Fi- das hierfür aufgebaute Kapital unmittelbar von nancial Reporting Standard) festgelegt. Dieser ist den Banken genutzt werden kann. Darüber hi seit 2018 von kapitalmarktorientierten Unter- naus wurde der aufsichtliche Spielraum bei inter- nehmen in der Europäischen Union (EU) für die nen Modellen für Marktpreisrisiken genutzt. Für Konzernrechnungslegung anzuwenden, darun- Banken, die ihre Eigenkapitalanforderungen für ter auch von Bankkonzernen. Allerdings kann das 19
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht November 2020 Wertberichtigungsmodell zur Erfassung erwarte- Während die Verlautbarungen potenziellen pro- ter Kreditverluste bei einer abrupten Eintrübung zyklischen Effekten entgegenwirken sollen, behält der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mögli- das Wertberichtigungsmodell des IFRS 9 weiterhin cherweise dazu führen, dass Wertberichtigungen seine Gültigkeit: Neue, verlässliche Informationen in großem Umfang bei vielen Banken gleichzeitig zur weiteren Entwicklung sowie zur Kreditquali- vorgenommen werden. Daraus können potenziell tät sind bei der Risikovorsorge frühzeitig und ange- prozyklische Effekte entstehen, falls die steigende messen zu berücksichtigen. Seit Ausbruch der Krise Risikovorsorge zur Einschränkung der Kreditver- hat sich die Informationslage verändert und Ban- gabe führt. Eine solche Entwicklung könnte einen ken sind angehalten, auf dieser Grundlage mögli- konjunkturellen Abschwung verstärken. cherweise gestiegene Kreditrisiken zu identifizieren und ihre Risikovorsorge entsprechend anzupassen. Diese Frage wurde über die Nutzung der inhären- ten Flexibilität des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 gelöst. Zahlreiche Institutionen wie z. B. Operative Erleichterungen bei der deutsche und europäische Aufsichtsbehörden, der Kreditvergabe internationale IFRS-Standardsetzer (Internatio- nal Accounting Standards Board, IASB) und das In- Um die Folgen für die Wirtschaft abzufedern, hat stitut der Wirtschaftsprüfer haben den Banken in die Bundesregierung das größte Hilfspaket in der Verlautbarungen klare Leitlinien und damit Si- Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg ge- cherheit im Hinblick auf eine flexible Anwendung bracht. Das Paket umfasst umfangreiche Maßnah- des IFRS 9 gegeben. So wurde klargestellt, dass in men – von Soforthilfen für kleine Unternehmen der COVID-19-Pandemie weder die aktuelle wirt- und Soloselbständige bis hin zu einem Wirtschafts- schaftliche Situation noch die Inanspruchnahme stabilisierungsfonds. Wichtiger Bestandteil des ver- staatlicher Hilfspakete oder staatliche und privat- abschiedeten Maßnahmenpakets sind die über die rechtliche Moratorien zu einer undifferenzierten KfW-Sonderprogramme vorgesehenen Liquiditäts- automatischen Wertberichtigung von Finanzins- hilfen für Unternehmen. Seit dem 23. März 2020 trumenten (Risikovorsorge) führen. Die Einschät- steht das KfW-Sonderprogramm für Unternehmen zung, ob sich das Kreditausfallrisiko erhöht hat, zur Verfügung, das durch weitgehende Garantien erfordert den Verlautbarungen zufolge vielmehr des Bundes ermöglicht worden ist. Ergänzt wurde eine ganzheitliche Betrachtung mehrerer Indika- es im April um den KfW-Schnellkredit mit 100 Pro- toren, wobei die Betrachtung sich auf die gesamte zent Haftungsfreistellung, im Mai um das Maßnah- restliche Laufzeit des Finanzinstruments erstre- menpaket für Start-ups und im August um ein Pro- cken soll. In die Betrachtung seien auch staatliche gramm für gemeinnützige Organisationen. Die Stützungsprogramme zur Milderung der mit der Nachfrage ist groß: Per 12. November 2020 konn- COVID-19-Pandemie verbundenen wirtschaftli- ten insgesamt 91.444 Kredite mit einem Gesamtvo- chen Folgen einzubeziehen. Zudem sollen langfris- lumen von rund 44,6, Mrd. € zugesagt werden. tige Prognosen aufgrund zuverlässiger Datenhis- torien stärker gewichtet werden als unzuverlässige Die Aufsichtsbehörden haben flankierende Maß- kurzfristige Informationen. Darüber hinaus haben nahmen erlassen, um die Kreditvergabe operativ zu die Aufsichtsbehörden Banken empfohlen, die op- erleichtern, insbesondere auch für die KfW-Son- tionalen Übergangsregelungen des EU-Banken- derprogramme. Banken sollten schnell und mög- rechts (Art. 473a Eigenkapitalverordnung (Capital lichst unkompliziert für Unternehmen und Privat- Requirements Regulation, CRR), „Add-Back“) zur haushalte Liquidität zur Verfügung stellen können. Abschwächung der Kapitaleffekte durch IFRS 9 an- Für die KfW-Sonderprogramme werden signifi- zuwenden. Das Aussetzen des IFRS-9-Wertberich- kante Erleichterungen bei den einzureichenden tigungsmodells oder rechtliche Anpassungen des Unterlagen der Kreditnehmer gewährt; beispiels- Standards sind daher nicht nötig. weise wird bei Unternehmen die Vorlage des letzten 20
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht November 2020 verfügbaren Jahresabschlusses akzeptiert. Auch be- Weitere operative Entlastungen darf es für den KfW-garantierten Teil keiner Unter- legung mit Eigenmitteln oder einer Anrechnung In der aktuellen Krisensituation der Realwirtschaft Analysen und Berichte auf Großkreditgrenzen. Unter bestimmten Bedin- sind Banken als Finanzintermediäre stark bean- gungen wurden die Vorgaben für die Entscheidun- sprucht. Daher haben die Aufsichtsbehörden in gen bei der Kreditvergabe und die strikte organi- den vergangenen Monaten Maßnahmen erlassen, satorische Trennung verschiedener bankinterner damit sich Banken mit ihren verfügbaren Ressour- Bereiche gelockert, insbesondere die Trennung von cen auf die krisennotwendigen Aufgaben fokussie- Markt und Marktfolge. Im Hinblick auf die Sanie- ren können. Vor diesem Hintergrund hat der Bas- rungs- und Fortführungsprognose für einzelne ler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen, die Kreditnehmer kann auch eine positive Kreditent- Umsetzung der Vorschriften zur „Finalisierung scheidung getroffen werden, wenn die Kapital- von Basel III“ um ein Jahr zu verschieben, d. h. vom dienstfähigkeit des Kreditnehmers dann noch kri- 1. Januar 2022 auf den 1. Januar 2023. Zudem ha- senbedingt temporär nicht gegeben ist. Vorgabe ist ben nationale und europäische Aufsichtsbehörden hier aber, dass die Bank bei ihrer Bewertung zum weitere operationelle Erleichterungen geschaffen. Schluss kommt, dass das Unternehmen nach der Hierzu zählen u. a. Erleichterungen bei Sanierungs- Krise überlebensfähig ist. plänen und Meldepflichten sowie die Verlänge- rung von Fristen zur Abarbeitung von festgestell- ten Mängeln aus aufsichtlichen Prüfungen. Zudem Markt und Marktfolge wurden aufsichtliche Stresstests um ein Jahr ver- Insbesondere zur Vermeidung von Interes schoben, es wurde vorübergehend Flexibilität bei senkonflikten haben Banken organisatori der Einhaltung von Fristen für aufsichtliche Mel- sche Bereiche mit Kundenkontakt (Markt) dungen gewährt sowie zeitweise auf Vor-Ort-Prü- bis zur Ebene der Geschäftsführung von den fungen verzichtet. Regelungen im Handelsbe- Bereichen zu trennen, denen beispielsweise reich wurden den Bedürfnissen einer Tätigkeit im das Risikomanagement obliegt (Marktfolge). Homeoffice entsprechend ausgelegt. Die beiden zu- Aus diesen Vorgaben resultieren auch Über letzt genannten Maßnahmen wurden eingeführt, gangszeiten für den bankinternen Arbeits um Pandemie-Vorsichtsmaßnahmen für das Ban- platzwechsel. Um Unternehmen und Privat kenpersonal sowie die Beschäftigten und Prüfe- haushalte schnell unterstützen zu können, rinnen und Prüfer der Aufsicht implementieren zu wurden die Vorgaben zur strikten Trennung können. zwischen Markt und Marktfolge vorüberge hend vereinfacht. Anpassung des europäischen Bankenaufsichtsrechts: Die weitreichenden vorübergehenden Erleichte- rungen haben zum Ziel, die Handlungsfähigkeit CRR Quick Fix der Banken aufrechtzuerhalten und schnell Unter- stützung zu bieten. Dennoch hebt die Bankenauf- Wenngleich an vielen Stellen ausreichend Flexibi- sicht hervor, dass von den Banken ein Risikoma- lität im bankaufsichtlichen Regelwerk vorhanden nagement erwartet wird, das einen angemessenen war, hat die Europäische Kommission Anpassungs- Umgang mit den aus der COVID-19-Pandemie ent- bedarf für zielgerichtete Änderungen identifiziert. standenen Risiken sicherstellt. Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde daher die Eigenkapitalverordnung im sogenann- ten CRR Quick Fix überarbeitet. Dabei wurden ei- nerseits insbesondere krisenbedingte Empfehlun- gen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht 21
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht November 2020 berücksichtigt und andererseits der Ermessens- Fazit und Ausblick spielraum für die Aufsicht in bestimmten Berei- chen ausgeweitet. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben gleich zu Beginn der COVID-19-Pandemie mit einem Beispielsweise wurden die bestehenden optiona- umfassenden Maßnahmenpaket reagiert. Seither len Übergangsregelungen zur Ermittlung der Risi- wurde punktuell nachgesteuert und zeitlich be- kovorsorge nach dem Rechnungslegungsstandard fristete Maßnahmen wurden bei Bedarf verlän- IFRS 9 erweitert und verlängert. Im Einklang mit gert. Dabei stand im Vordergrund, dass die im Re- den Empfehlungen des Basler Ausschusses wird gelwerk bestehende Flexibilität genutzt wird, ohne auch den EU-Banken für einen nun verlängerten Vorschriften strukturell aufzuweichen oder die Fi- Übergangszeitraum gestattet, die Eigenmittel be- nanzstabilität zu gefährden. Denn die Reformen lastenden Auswirkungen erhöhter Risikovorsor- nach der Finanzmarktkrise 2007/2008 haben sich gen für erwartete Kreditverluste in IFRS temporär in der COVID-19-Pandemie bewährt. So haben die zu strecken. Damit können potenzielle Kapitalef- infolge der Reformen aufgebauten Kapital- und Li- fekte durch die Umstellung auf IFRS 9 besser abge- quiditätsressourcen wesentlich dazu beigetragen, federt werden. dass Banken in den vergangenen Monaten weiter- hin Unternehmen und Privathaushalte mit Kredi- Der aufsichtliche Spielraum bei internen Model- ten versorgen konnten. Das BMF wird gemeinsam len für Marktpreisrisiken wurde ebenfalls ausge- mit den zuständigen Aufsichtsbehörden die wei- weitet. Danach liegt es im Ermessen der Aufsicht, tere Entwicklung genau beobachten, um bei Bedarf besonders starke Preisausschläge, die auf sehr hohe über etwaigen Nachsteuerungsbedarf zur Abfede- Unsicherheit zurückzuführen sind, bei der Model- rung der Pandemieauswirkungen zu entscheiden. lierung weniger stark zu berücksichtigen. Voraus- setzung ist allerdings, dass die verwendeten Mo- delle weiterhin die Risiken angemessen abbilden. 22
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