CSD Hocketse 2019: Informationen für Standbetreibende im Bereich GASTRONOMIE & PROMOTION - CSD Stuttgart
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CSD Hocketse 2019:
Informationen für Standbetreibende
im Bereich GASTRONOMIE & PROMOTION
Bewerbung
Für die CSD-Hocketse, das zweitägige Straßenfest im Rahmen des Christopher Street Day (CSD)-Kultur-
festivals (www.csd-stuttgart.de/hocketse), auf Markt- und Schillerplatz vermietet die IG CSD Stuttgart
e.V. Flächen für Gastronomie-, Promotion-, Verkauf- und Informationsstände.
Die nachfolgenden Informationen skizzieren die Rahmenbedingungen für die Anmietung von Flächen.
Eine Bewerbung ist per Onlineformular unter www.csd-stuttgart.de/standplatz einzureichen.
Datum • Ort • Betriebszeiten
Samstag, 27. Juli 2019 auf dem Markt- und Schillerplatz
Betriebszeit: 16:00 bis 00:00 Uhr. Programm: 19:00 bis 22:30 Uhr.
Sonntag, 28. Juli 2019 auf dem Markt- und Schillerplatz sowie in der Kirch- und Stiftstraße
Betriebszeit: 13:00 bis 23:00 Uhr. Programm: 13:00 bis 22:00 Uhr.
Grundsätzliches • Mietflächen
Die IG CSD stellt nur die reine Mietfläche zur Verfügung.
Die angemieteten Flächen werden von den Standbetreibenden auf eigene Rechnung, eigene
Logistik und eigenes Risiko betrieben.
Eine Untervermietung an Dritte sowie eine Nutzung durch Dritte sind untersagt.
Standbetreibende des Vorjahrs haben eine Buchungsoption bis zum 15. Februar auf ihren bis-
herigen Platz (soweit verfügbar). Nach Ablauf dieser Frist werden nicht wieder gebuchte Flä-
chen frei bzw. neu vergeben.
Mietflächenmaße beziehen sich auf den betriebsbereiten Zustand (Aufbaumaße/Nutzfläche
inkl. Deichsel, Frontklappe, Abstellflächen, eigene Stehtische/Garnituren, Zugangswege etc.).
Aufbau, Ausgestaltung und Equipment sind alleinige Sache der Standbetreibenden.
Ein eigener PKW-Kühlwagen-Anhänger darf bei vorheriger Buchung auf einer separaten Fläche
am Alten Schloss gegen eine Pauschale abgestellt werden. Eine Positionierung direkt am
Stand/auf der Mietfläche ist nicht möglich. Gegen ein pauschales Entgelt ist buchbar:
a) Stromanschluss in einem Verteilerkasten, je Stand eine Steckdose, Kabeltrommeln bzw. Un-
terverteiler sind Sache der Standbetreibenden.
b) Wasseranschluss, direkt am Stand.
c) Eigener Gasanschluss, anteilige Kosten für zentrale Gasprüfung trägt der Standbetreibende.
Auf Einweggeschirr und Einweggläser muss verzichtet werden.
Alkoholfreie Getränke und Bier dürfen ausschließlich als Flaschenware oder in den vorab be-
stellbaren 0,5-l-Mehrwegbechern ausgeschenkt werden.
Es herrschen Preisbindungen und einheitliche Verkaufspreise für Getränke. Ebenso ist ein
Pfand in Höhe von mindestens 2 Euro vereinbart. Unverwechselbare Pfandmarken sowie
Wechselgeld sind Sache der Standbetreibenden.
Eigene Musik oder Aktionen mit Lautsprechern sind an den Ständen nicht gestattet.
Das Verteilen von Werbematerialien (Handzettel, Flyer, Giveaways usw.) ist nur am eigenen
Stand gestattet. Promotion-Aktionen auf dem Straßenfest oder das Auslegen von Materialien
auf allgemeinen Flächen (Tische) bedürfen einer Genehmigung durch die IG CSD.
Standgebühren • Abrechnung
Die IG CSD unterbreitet nach Eingang der Bewerbung über das Onlineformular unter www.csd-
stuttgart.de/standplatz ein entsprechendes Angebot zur Anmietung der Standfläche(n). Basis-
verträge werden nach Annahme des Angebots versandt. Rechtzeitig vor der CSD-Hocketse fol-
gen Vertragsanlagen zu verbindlichen Exklusivitäten, Einkaufs-/Verkaufspreislisten, Bestellfor-
mularen etc.
Die Mietpreise für Standflächen richten sich nach:
a) Art des Angebotes: Getränke & Speisen, Getränke, Speisen, Promotion/Verkauf, Information
b) Größe: Aufbaumaße/Nutzfläche (m²)
c) Lage: Kategorie A, B, C.
Fläche für eigenen PKW-Kühlwagen-Anhänger auf Bestellung: 200 Euro, inklusive Strom.
Stromanschluss auf Bestellung:
a) Schuko-Steckdose (230V/16A): 120 Euro.
b) CEE-Steckdose (400V/16A): 240 Euro.
c) CEE-Steckdose (400V/32A): 480 Euro.
Wasseranschluss auf Bestellung: 195 Euro.
Kosten für Gas-Prüfung: 95 Euro.
Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich je Stand und zzgl. Mehrwertsteuer.
Zahlungsfrist: Anzahlung 25% bei Buchung und nach Rechnungsstellung
Rest zu 100% 01. Juli
Storno bis 30. Juni: 25% der Standmiete, inklusive Zusatzleistungen.
Storno/Nichterscheinen ab 01. Juli: 100% der Standmiete, inklusive Zusatzleistungen.Zufahrt • Aufbau • Abbau • Ruhezeiten
Zufahrt/Aufbau: Samstag ab 14:30/14:45 Uhr
Die Stände müssen bis spätestens 15:30 Uhr innerhalb der markierten Mietflächen stehen.
Der Ausschank beginnt auf dem Marktplatz am Samstag ab ca. 16:00 Uhr, auf dem Schiller-
platz ab ca. 17:00 Uhr. Diese Zeiten sind abhängig von den Genehmigungen der Stadt Stutt-
gart, der Abnahme des Lebensmittelkontrolldienstes sowie dem Verlauf der Aufbauarbeiten.
Parallel zum Straßenfest finden zeitweise Kirchgänge statt, die nicht gestört werden dürfen. Es
gelten folgende Ruhezeiten für das Bühnenprogramm: Samstag 18-19 Uhr & Sonntag 9-11
Uhr. Lärmende Aufbauarbeiten sowie lautstarke Aktionen am Stand sind dabei untersagt.
Die Mietflächen sind noch am Sonntagabend komplett zu räumen.
Die Zufahrt mit Fahrzeugen zum Abbau ist erst ca. 30 Minuten nach Betriebsschluss gestattet.
Exklusivitäten • zentrale Listungen
Für die CSD-Hocketse gelten in einigen Bereichen verbindliche Regelungen zu Exklusivitäten
und zentralen Listungen mit Sponsoren bzw. Getränkeherstellern, d.h.
- ausschließlich diese Sponsoren-Produkte kommen zum Ausschank
- einige Sponsoren-Produkte sind verpflichtend im Sortiment vorzuhalten
- kein Ausschank von Konkurrenzprodukten
- kein Konkurrenz-Werbematerial/-Branding, z.B. auf Ausschankwagen, Kühlschränken,
Ausschankeinheiten, Tabletts, Tafeln, Schürzen, Schirmen, Gläsern etc.
Derzeitige Planung mit Exklusivität: Bier/Biermix: Dinkelacker, Wulle
Softdrinks: Afri-Cola, Bluna, Teinacher
Wasser: Teinacher
Energy: Red Bull
Wein/Sekt: Fellbacher Weingärtner eG
Spirituosen: Absolut (Vodka), Havanna (Rum)
Derzeitige Planung ohne Exklusivität, nur zentrale Listungen:
d.h. es dürfen auch andere Produkte ausgeschenkt werden, jedoch sind die nachfolgenden
Produkte für Stände mit alkoholischen Mix-Getränken bzw. Spirituosen verpflichtend:
Gin: Tanqueray oder Gordon‘s
Whisky: Johnnie Walker Red oder Black
Likör: Pimm’sGetränkelogistik • Zentraleinkauf
Bestellungen in den Sortimenten der oben beschriebenen Exklusivitäten und zentralen Listun-
gen werden ausschließlich und verbindlich über die BAYHA GmbH abgewickelt.
Ansprechperson ist: Herr Thomas Eger, Tel 0711 316363, thomas.eger@bayha.de.
Selbstverständlich ist auch für weitere Getränkesortimente eine Bestellung über BAYHA mög-
lich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
BAYHA stellt an den Veranstaltungstagen für die bezogenen Waren die Getränkelogistik – La-
gerhaltung und Kühlung – kostenfrei zur Verfügung.
Die bestellte Ware steht während des Straßenfests an einem zentralen Ausgabepunkt bereit.
Die Abholung ist von den Standbetreibenden eigenständig zu organisieren/durchzuführen. Ein
Lieferservice besteht nicht (Ausnahme: Erstbestückung).
Für die Getränkelogistik/-lieferung gehen alleinig die Standbetreibenden und die BAYHA GmbH
eine rechtliche Beziehung in Form von Auftraggeber und Lieferant ein.
Die Bestellung erfolgt zweigeteilt:
1.) Gesamtbestellung: alle Getränkemengen, inklusive der Erstbestückung für den laufenden
Betrieb des jeweiligen Standes über beide Veranstaltungstage hinweg.
2.) Erstbestückung: Getränkemengen, die von BAYHA am Samstag vor Ausschankbeginn vor-
gekühlt an den jeweiligen Stand geliefert werden sollen.
In den Einkaufspreisen sind folgende Leistungen einkalkuliert:
- Bestellabwicklung
- Kommission/Rücknahme
- Service der Erstbelieferung direkt an den Stand (Erstbestückung)
- Bereitstellung von Getränke-Nachschub vor Ort am zentralen Ausgabepunkt
- Kühllogistik
Daraus resultieren zusätzliche Vorteile, wie
- kein eigener Kühlwagen sowie Stellplatz notwendig
- Vermeidung kostenpflichtiger Lagerfläche für Getränke-Nachschub am Stand
- Vermeidung von eigener Lieferlogistik und -personal
Ausschankgenehmigung
Für den Betrieb von Standflächen mit Verkauf von alkoholischen Getränken ist eine „Gestat-
tung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass gem. §12 Gaststät-
tengesetz“ durch die Standbetreibenden bei der Stadt Stuttgart zu beantragen.
Antragsfrist ist bereits der 20. Juni, nicht wie im Formular vermerkt 2 Wochen vor dem Event
Download des Antragsformulars (hier klicken)
Download eines ausgefülltes Beispiels: Seite 1, Seite 2
Bitte per E-Mail bis spätestens 20.6. an: gewerbe.gaststaettenrecht@stuttgart.de
Kopie/cc: standplatz@csd-stuttgart.de
Betreff: Gestattungsantrag für CSD-Hocketse 2019 von [Organisations-/Firmenname]Equipment-Vermietungen
Die IG CSD stellt abseits der Mehrwegbecher kein zusätzliches Equipment (wie z.B. Kühl-
schränke, Biertischgarnituren, Kabeltrommeln etc.) zur Vermietung bereit. Standbetreibende
haben sich bei Bedarf eigenständig um eine frühzeitige Equipment-Reservierungen zu küm-
mern, beispielsweise bei den CSD-Partnern Dinkelacker, Teinacher oder Red Bull.
Übersicht der wichtigsten Fristen/Termine
15. Februar Buchungsoption auf bisherige Fläche bei IG CSD Stuttgart e.V.
nach Einigung Versand von Vertrag und Rechnung durch IG CSD Stuttgart e.V.
nach Rechnungseingang 25% Anzahlung an IG CSD Stuttgart e.V.
Ausschank-Genehmigung
20. Juni bei Landeshauptstadt Stuttgart
für alkoholische Getränke
01. Juli Restzahlung zu 100 Prozent an IG CSD Stuttgart e.V.
01. Juli Mehrwegbecher-Bestellung bei IG CSD Stuttgart e.V.
01. Juli Getränke-Bestellung bei BAYHA GmbH
im Juli Bekanntgabe finaler Standnummer(n) durch IG CSD Stuttgart e.V.
Kontakt
IG CSD Stuttgart e.V.
Weißenburgstraße 28a, 70180 Stuttgart
Telefon: 0711 40053030
E-Mail: standplatz@csd-stuttgart.de
Web: www.csd-stuttgart.de/standplatzSie können auch lesen