DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
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DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE
Stadt Groitzsch
Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf - Nord“
(Verfahren nach § 13b BauGB)
Entwurfsstand 26.03.2021Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
IMPRESSUM
Auftraggeber
Stadt Groitzsch
Markt 1
04539 Groitzsch
Ansprechpartner:
Herr Bürgermeister Kunze
Tel. (03 42 96) 45 - 110
Auftragnehmer
PLA.NET Sachsen GmbH
Straße der Freiheit 3
04769 Mügeln OT Kemmlitz
Tel.: (034 362) 316 50
Fax: (034 362) 316 47
E-Mail: info@planernetzwerk.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe
Susann Köhler, Dipl. -Ing. (Landschaftsarchitektur)
Rainer Ulbrich (Ornithologe)
Mügeln OT Kemmlitz, 26.03.2021
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 2Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
Inhaltsverzeichnis
0. ALLGEMEINE ANGABEN .......................................................................................4
1. EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN ..................................................................5
1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen ..................... 6
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN DER
PLANUNG .......................................................................................................9
2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ........................................................... 9
2.2 Boden und Fläche ......................................................................................... 22
2.3 Wasser .......................................................................................................... 24
2.4 Klima / Luft .................................................................................................... 25
2.5 Landschaft..................................................................................................... 26
2.6 Mensch.......................................................................................................... 29
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................... 30
2.8 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und Belangen ..... 31
2.9 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
Abfällen und Abwässern ............................................................................... 31
2.10 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung
von Energie................................................................................................... 32
2.11 Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen.......... 32
3. EINGRIFFSREGELUNG NACH DEM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ .....................................34
4. GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, ZUR VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER
NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................................................37
4.1 Grünordnerische Festsetzungen ................................................................... 37
4.2 Grünordnerische Hinweise ............................................................................ 41
4.3 Vorgaben des Artenschutzes - Maßnahmen zur Vermeidung und zur
Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .......................... 42
4.4 Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger
Umweltauswirkungen .................................................................................... 43
5. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .............................................................43
6. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .....................................................44
Anhang:
Anlage 1 - Literatur
Anlage 2 - Plan 1: Flächennutzungs- und Biotoptypen
Anlage 3 - Plan 2: Lageplan der Grünordnerischen Maßnahmen
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zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
0. ALLGEMEINE ANGABEN
Standort des Plangebietes:
Land: Sachsen
Landkreis: Leipzig
Stadt: Groitzsch
Gemarkung: Hemmendorf
Flurstücke: Teile von 15/1 und 88/1
Größe: ca. 2.294 m²
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage von Hemmendorf.
Abb. 1: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab)
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zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
1. EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Groitzsch plant im Ortsteil Hemmendorf mittels eines Bebauungsplanes ein Wohnge-
biet mit 2 Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern zu entwickeln.
Der Bebauungsplan „Hemmendorf Nord“ soll nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von
Außenbereichsflächen i. V. m. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) ist §13b BauGB, in welchem geregelt wird:
„Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grund-
fläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch
die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zu-
sammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebau-
ungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden;
der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.“
Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans sind die Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Die Grundflächenzahl wird in den Baugebieten mit 0,4
festgesetzt. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 4
BauNVO wird nicht zugelassen.
Nach § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Damit ent-
fallen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der
Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Bekanntgabe im Rahmen der öffentlichen Ausle-
gung, welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB); daraus folgt im Übrigen, dass auch keine zusammenfassende Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB erforderlich ist.
Das Vorliegen der umweltrelevanten Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren
wurde mit folgenden Ergebnissen geprüft:
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-
lichkeitsprüfung nach Anlage 1 des UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, wird
nicht vorbereitet oder begründet. Es handelt sich der Art nach um den Bau eines Städ-
tebauprojektes für sonstige Anlagen im Sinne der Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG.
Der dort genannte Größenwert von 20.000 m² zulässiger Grundfläche zur Pflicht einer
allgemeinen UVP-Vorprüfung bzw. der Größenwert von 100.000 m² zulässiger Grund-
fläche zur UVP-Pflicht, wird nicht erreicht. Die nach dem Bebauungsplan maximal zu-
lässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt lediglich ca. 854 m².
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch-
stabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne
des Bundesnaturschutzgesetzes).
Dennoch sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu berücksichtigen.
Auch ohne förmliche Umweltprüfung sind die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungs-
planes auf die Umwelt zu ermitteln und in der Begründung zum Bebauungsplan darzustel-
len (§ 2a Nr. 1 BauGB).
Bei der Darlegung der Umweltbelange werden die Auswirkungen der Planung auf die Be-
lange des Umweltschutzes untersucht. Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob erhebli-
che Umweltauswirkungen tatsächlich ausgeschlossen werden können. Ob erhebliche Be-
einträchtigungen vorliegen bzw. zu erwarten sind, ist in erster Linie eine umweltfachliche
Fragestellung, die im Einzelfall entschieden werden muss. Wichtig ist dabei nicht nur die
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zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
Intensität der Auswirkungen, sondern auch die Empfindlichkeit des ggf. betroffenen Schutz-
gutes.
Der Katalog nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB erfüllt zugleich die Funktion der Prüfung des
Vorliegens eines Eingriffes nach BNatSchG [BATTIS et al., 2014], so dass diese Prüfung in
die Darlegung der Umweltbelange mit aufzunehmen ist.
Gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG kann die Kommune im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung einen Grünordnungsplan aufstellen. Die Grundlagen und Inhalte der Grünord-
nungsplanung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abweichungen
sind zu begründen.
Da auf die Erstellung eines Grünordnungsplanes verzichtet wird, erfolgt, um den Belangen
des Umweltschutzes gerecht zu werden, im Rahmen der Darlegung der Umweltbelange
auch die Erarbeitung grünordnerischer Festsetzungen zur Übernahme in den Bebauungs-
plan und eine Begründung derselben.
1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen
Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht
• Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Die nächstgelegenen FFH-
Gebiete sind das FFH - Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ (landesinterne Nr. 218) in einer
Distanz von 5,5 km (im Westen) sowie in Sachsen-Anhalt das FFH-Gebiet „Weiße Elster
nordöstlich Zeitz“ (Gebiets-Nr. STFFH0155LSA) in einer Distanz von 6,9 km (im Westen).
In ca. 7,5 km Entfernung liegt im Südosten, in Thüringen, das FFH - Gebiet „Kammerforst“
(landesinterne Nr. 233).
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der FFH - Gebiete ausgeschlossen
werden.
Das Plangebiet liegt nicht in einem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet.
Die Nächstgelegenen sind das SPA-Gebiet „Elsteraue bei Groitzsch“ mit einer kürzesten
Distanz von ca. 5,6 km im Westen und das SPA-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Hasel-
bach“ mit einer kürzesten Distanz von 6,0 km im Südosten. Hinzu kommt in Thüringen, in
ca. 4,8 km Entfernung im Südosten, das SPA - Gebiet „Nordöstliches Altenburger Land“.
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der SPA- Gebiete ausgeschlossen
werden.
• Schutzgebiete nach dem sächsischen Naturschutzgesetz
− Naturpark, Nationalparke und Biosphärenreservate
Im näheren Umfeld befinden sich keine solchen Schutzgebiete.
➔ Auswirkungen auf solche können aufgrund der räumlichen Distanz ausgeschlossen
werden.
− Naturschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet (NSG).
Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete sind das NSG „Pfarrholz Groitzsch“ in einer
Entfernung von ca. 5,8 km in nordwestlicher Richtung und das NSG „Phönix Nord“ in 0,8
km Entfernung in westlicher Richtung in Thüringen.
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➔ Auswirkungen auf die NSG können aufgrund der räumlichen Distanz und dem Cha-
rakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.
− Landschaftsschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Nächst-
gelegenen sind das LSG „Schnaueraue“ mit einer Entfernung von 1,6 km im Nordosten
sowie das LSG „Kohrener Land“ (Distanz: 4,8 km im Südosten) in Thüringen.
➔ Auswirkungen auf die LSG können aufgrund der räumlichen Distanz und dem Cha-
rakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.
− Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale
Das Vorhabensgebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND). Naturdenkmale
befinden sich nicht im Gebiet. Auch befinden sich solche Schutzgebiete / -objekte nicht
im näheren Umfeld.
➔ Auswirkungen auf FND oder ND können ausgeschlossen werden.
− geschützte Landschaftsbestandteile
Gemäß § 19 SächsNatSchG erfolgt die Erklärung zu geschützten Landschaftsbestand-
teilen durch Satzung. Entsprechende Satzungen liegen nicht vor, insbesondere verfügt
die Stadt Groitzsch über keine Gehölzschutzsatzung.
− geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und nach § 21 SächsNatSchG
Innerhalb des Plangebietes stehen ein Süßkirsch-, ein Apfel- und ein Birnenbaum, wel-
che die Kriterien für geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG als höhlenreiche Ein-
zelbäume erfüllen.
Die drei Bäume werden im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt.
In einem Schreiben vom 27.07.2019 [AZ: 00120/621.0/481/1/7] informiert die Untere Natur-
schutzbehörde, dass im Plangebiet im Jahr 1999 eine Streuobstwiese (geschütztes Bi-
otope nach § 21 SächsNatSchG) kartiert wurde und eine Überprüfung dieses Status
notwendig ist.
Im Zuge der Geländearbeiten im April 2020 wurde festgestellt, dass der Obstbaumbe-
stand nicht mehr die Kriterien für ein geschütztes Biotop erfüllt. Dazu ist der Bestand zu
klein und die wenigen Obstbäume bilden keinen zusammenhängenden Verband. (vgl.
Kapitel 2.1)
Ziele des Umweltschutzes und die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von
sonstigen umweltschützenden Fachplänen die für den Bebauungsplan von Bedeu-
tung sind
Flächennutzungsplan
Die Stadt Groitzsch verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in welchem
das Plangebiet als Grünfläche (Dauerkleingärten) ausgewiesen ist [Flächennutzungsplan der Stadt
Groitzsch, wirksam seit 05.08.2005, Quelle: http://rz.ipm-gis.de/rapis/client/?app=bplan].
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB).
Landschaftsplan
Für die Stadt Groitzsch liegt kein Landschaftsplan vor.
➔ Es wurde geprüft, ob in weiteren einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festge-
legte Ziele des Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung sind, von der
Planung berührt sein können. Dies ist nicht der Fall.
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Sonstige fachliche Grundlagen
• Bezüglich des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen
Umfeld erfolgte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis
Leipzig eine Multi-Base Datenbankabfrage [UNB, LRA Landkreis Leipzig; 12.01.2018].
• LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG: Stellungnahme zu Aufstellung einer Ergänzungssat-
zung „Hemmendorf“ der Stadt Groitzsch 24.07.2019.
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2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN
UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die Änderung der Flächennutzung im Plangebiet.
In der Bilanz wurde die Planung dem aktuellen Bestand gegenübergestellt.
Tabelle 1: Flächenbilanz
Fläche Anteil
Bestand in m² in %
Gebäude 123 5,4 Summe befestigte Flä-
vollversiegelte Fläche; Straße 97 4,2 chen:
228 m² (10 %)
Schotterrasen 8 0,4
Rasen; Straßenrand 58 2,5
Beete 239 10,4
Wiese und Hühnerauslauf mit Obstbaumbestand 1.112 48,5
Schafkoppel; Weide mit Obstbaumbestand 647 28,2
Strauchhecke 9 0,4
gesamt: 2.294 100,0
Fläche Anteil
Planung in m² in %
überbaubare Grundstücksfläche 854 37,2 Summe befestigte Flä-
chen:
Verkehrsfläche 160 7,0 1.014 m² (44,2 %)
nicht überbaubare Grundstücksfläche 1.280 55,8
gesamt: 2.294 100,0
In den nachfolgenden Kapiteln 2.1 bis 2.8 werden die mit der Realisierung der Planung
verbundenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgütern dargestellt.
2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Am 04.06.2020 erfolgte im Plangebiet eine flächendeckende Biotopkartierung. Folgende
Flächennutzungs- und Biotoptypen sind anzutreffen:
• vollversiegelte Fläche; Straße
Die Straße „Hemmendorf“, welche im Norden durch das Plangebiet angeschnitten wird, ist bituminös be-
festigt.
• vollversiegelte Fläche; Gebäude
Im Süden des Plangebietes werden Gebäude (Schuppen, Scheunenanbau) durch das Plangebiet ange-
schnitten. Weiterhin wurde ein kleiner Stall (Schafe) diesem Flächennutzungstyp mit zugerechnet.
• Schotterrasen
Im Norden des Plangebietes ist eine Grundstückszufahrt als Schotterrasen befestigt.
• Rasen / Straßenrand
Der Straßenrand im Norden des Plangebietes wird als Rasen intensiv gepflegt.
• Beete / Grabeland
Im Westen des Plangebietes befindet sich eine größere Beetfläche. Im Jahr 2020 wurden Gurken ange-
baut.
• Wiese und Hühnerauslauf mit Obstbaumbestand
Große Teile des Plangebietes nehmen Wiesenflächen ein, welche im Südosten auch als Hühnerauslauf
genutzt werden. Die Wiesen werden gemäht oder gemulcht. Auf der Fläche wurden landwirtschaftliche
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Geräte und Material abgelagert. Folgende Pflanzenarten konnten auf den Wiesenflächen nachgewiesen
werden:
Achillea millefolium - Schafgarbe
Aegopodium podagraria - Giersch
Arrhenatherum elatius - Glatthafer
Bromus mollis - Weiche Trespe
Bromus sterilis - Taube Trespe
Convolvulus arvensis - Acker-Winde
Geranium pyrenaicum - Pyrenäen Storchschnabel
Hordeum murinum - Mäusegerste
Lactuca serriola - Kompass-Lattich
Lamium album - Weiße Taubnessel
Lolium perenne - Deutsches Weidelgras
Malva neglecta - Weg-Malve
Plantago lanceolata - Spitzwegerich
Poa annua - Jährige Rispe
Poa trivialis - Gemeine Rispe
Polygonum aviculare - Vogel-Knöterich
Rumex crispus - Krause Ampfer
Sisymbrium altissimum - Hohe Rauke
Sisymbrium officinale - Weg-Rauke
Urtica dioica - Große Brennessel
Auf der Fläche stehen mehrere hochstämmige Obstbäume (vgl. Tabelle 2 und Plan 1).
Bild 1: Wiese und Beete im Nordwesten des Plangebietes. (04.06.2020)
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Bild 2: Hühnerauslauf im Südosten des Plangebietes. (04.06.2020)
Bild 3: Wiese im Zentrum und Norden des Plangebietes. (04.06.2020)
• Schafkoppel; Weide mit Obstbaumbestand
Im Nordosten des Plangebietes befindet sich eine Schafkoppel. Folgende Pflanzenarten konnten auf der
Weide nachgewiesen werden:
Agropyron repens - Gemeine Quecke
Bromus mollis - Weiche Trespe
Bromus sterilis - Taube Trespe
Chamomilla recutita - Echte Kamille
Cirsium vulgare - Lanzett-Kratzdistel
Dactylis glomerata - Knaulgras
Geranium pyrenaicum - Pyrenäen-Storchschnabel
Hordeum murinum - Mäusegerste
Lactuca serriola - Kompass-Lattich
Lamium album - Weiße Taubnessel
Lolium perenne - Deutsches Weidelgras
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Malva neglecta - Weg-Malve
Papaver dubium - Saat-Mohn
Poa trivialis - Gemeine Rispe
Sisymbrium altissimum - Hohe Rauke
Sisymbrium officinale - Weg-Rauke
Solidago canadensis - Kanadische Goldrute
Urtica dioica - Große Brennessel
Veronica chamaedrys - Gamander-Ehrenpreis
Auf der Fläche stehen mehrere hochstämmige Obstbäume (vgl. Tabelle 2 und Plan 1).
Bild 4: Blick aus südwestlicher Richtung über die Schafweide. (04.06.2020)
Bild 5: Blick von der östlichen Plangebietsgrenze aus über den Hühnerauslauf auf die Schafweide. Linker
Hand ist der kleine Schafstall zu erkennen. (04.06.2020)
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• Strauchhecke
Entlang der Grundstücksgrenze an der Straße, im Nordwesten des Plangebietes, befindet sich eine For-
sythiahecke (Neuaustrieb), welche in der jüngeren Vergangenheit komplett auf den Stock gesetzt wurde.
Bild 6: Blick über die Wiesenfläche im Nordwesten. Im Hintergrund, entlang des Zaunes, ist die neu auf-
kommende Forsythiahecke zu erkennen. (04.06.2020)
• Einzelbäume und Solitärsträucher
Es erfolgte im gesamten Plangebiet eine Erfassung von Einzelbäumen ab einem Stammdurchmesser von
5 cm in 1,30 m Höhe sowie von Sträuchern ab einer Höhe von 2 m. Das Ergebnis der Baumbestandsauf-
nahme ist in der folgenden Tabelle dargelegt. Die Lage der Bäume geht aus dem Plan 1 hervor, welcher
sich in der Anlage der vorliegenden Arbeit befindet.
Die alten Obstbäume sowie eine Walnuss erfüllen als Bestand die Kriterien für eine nach
§ 21 SächsNatSchG geschützte Streuobstwiese. Ein Teil der Streuobstwiese wurde im Winter 2019/2020
beseitigt. Dieser Verlust ist zu kompensieren (vgl. Kap. 3 und 4).
Tabelle 2: Einzelbäume und Solitärsträucher innerhalb des Plangebietes
Nr. Art Stamm-Ø in Höhe in m Kronen-Ø Bemerkung
1,30 m in m
Höhe
in cm
1 Süßkirsche (Prunus avium) 45 12 10 trockene Äste; Astausbruch
2 Vogelkirsche (Prunus avium) trockene Äste; viele trockene
30 14 9
Zweigspitzen
3 Kultur-Pflaume (Prunus domestica) Zwiesel; Stammschaden
8; 10 8 4
(Schafverbiss)
4 Kultur-Apfel (Malus domestica) 30 7 9 einzelne, trockene Äste
5 Süß-Kirsche (Prunus avium) trockene Äste; viele trockene
25 8 8
Zweigspitzen
6 Kirschpflaume (Prunus cerasifera) bis 5 7 5 Großstrauch
7 Kultur-Pflaume (Prunus domestica) 30 8 6 Astausbruch; trockene Äste
8 Kultur-Birne (Pyrus communis) 23 7 6
9 Quitte (Cydonia oblonga) 5 2 1,5
10 Hibiskus (Hibiscus syriacus) - 2,5 2 Großstrauch
11 Süß-Kirsche (Prunus avium) 40 7 8 große Spalte; schräger Stamm
12 Kultur-Birne (Pyrus communis) große Baumhöhlen; Astaus-
35 7 6
brüche
13 Walnuss (Juglans regia) 40 11 11
14 Forsythia (Forsythia x intermedia) - 2 - Strauchhecke
15 Kultur-Apfel (Malus domestica) große Baumhöhle; Astausbrü-
45 12 7 che; viele trockene Äste; ab-
gängig, morsch; Nistkasten
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Legende zur Tabelle 2:
Bäume welche im Bestand der die Kriterien für ein geschütztes Bio-
top nach § 21 SächsNatSchG erfüllen (Streuobstwiese)
Bäume welche die Kriterien für ein geschütztes Biotop nach § 21
fett
SächsNatSchG erfüllen (höhlenreiche Einzelbäume)
Name Baum, welcher Quartiereigenschaften für Fledermäuse hat
Großstrauch
Gehölzgruppe
Im Zuge der Gehölzerfassung wurden die Bäume auf das Vorhandensein von Strukturen
untersucht, die eine besondere Eignung als Tierlebensraum vermuten lassen. Im Ergebnis
ist festzustellen, dass an drei Bäumen artenschutzrechtlich relevanten Strukturen wie Spal-
ten, Risse oder Baumhöhlen vorhanden sind. Gleichzeitig erfüllen diese Bäume die Krite-
rien für geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG (höhlenreicher Einzelbäume).
Bei den Geländebegehungen konnten keine Pflanzenarten, die besonders oder streng ge-
schützt nach BNatSchG sind oder in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste Sachsens
enthalten sind, im Plangebiet nachgewiesen werden.
Tiere
Zur Untersuchung des Vorkommens von Tierarten erfolgte eine Auswertung der Multi-Base-
Artdatenbank [LRA Landkreis Leipzig; 12.01.2018]. Es wurden alle nachgewiesen Tierarten in der
Multi-Base Datenbank für einen eng gefassten Betrachtungsraum und alle Fundpunkte der
Artengruppe Vögel und Fledermäuse für einen weit gefassten Betrachtungsraum (ent-
spricht Teilen des MTBQ 4839 SO sowie den nördlichen Abschnitt des MTBQ 4939 NO bis
zur Landesgrenze) abgefragt.
Die Lage der beiden Betrachtungsräume geht aus der nachfolgenden Abbildung (ohne
Maßstab) hervor:
weit gefasster Be-
trachtungsraum
eng gefasster Be-
trachtungsraum
Abb. 2: Enger und weit gefasster Betrachtungsraum der Artabfrage aus der Multi-Base-Da-
tenbank, ohne Maßstab.
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Nach einer Ortsbegehung erfolgte durch den Ornithologen Rainer Ulbrich eine Einschät-
zung bzgl. der potentiellen Eignung des Plangebietes als Brutstätte der durch Multi-Base
nachgewiesenen Vogelarten.
99 Vogelarten mit Brutstatus konnten durch den Multi-Base Datenbankauszug im weit und
im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesen werden.
Im Folgenden sind alle im Multi-Base-Datenbankauszug enthaltenen Vögel aufgelistet, wo-
bei die Zahl in der Spalte „Quelle“ Aufschluss auf die Art des Nachweises gibt (vgl. Erläu-
terung am Tabellenende).
Die 99 durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesenen Brutvogelarten wurden
hinsichtlich ihres potentiellen Vorkommens innerhalb des Plangebietes im Zuge einer ori-
entierenden Geländebegehung durch den Ornithologen Rainer Ulbrich geprüft. Dabei
wurde festgestellt, dass ein Vorkommen von etwa 75 Prozent der Arten aufgrund fehlender
Habitateignung des Plangebietes ausgeschlossen werden konnte. So finden beispielsweise
Vögel des Offenlandes oder Vögel die an größere Schilfbestände gebunden sind sowie
Großvogelarten wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan keine geeigneten Habitate vor.
Von den 99 Brutvogelarten konnten 74 Arten unter diesen Gesichtspunkten abgeschichtet
werden. Die potentiell im Plangebiet möglichen Brutvögel sind in Tabelle 3 grün oder orange
markiert.
Tabelle 3: Im Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesene Brutvögel innerhalb des weit gefassten
und zum Teil auch innerhalb des eng gefassten Betrachtungsraumes
EG- RL
BNatS
VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name chG RLS RLD Quelle
338/ EWG potentiell möglich?
97 Anh.
Accipiter nisus Bruten in den Obstgehölzen sind unwahr-
X s n n 6)
Sperber scheinlich.
Acrocephalus arundinaceus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
s n n 5)
Drosselrohrsänger bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Acrocephalus palustris Vor allem in vorhandenen Brennesselbestän-
b n n 5)
Sumpfrohrsänger den sind Bruten möglich.
Acrocephalus scirpaceus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Teichrohrsänger bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Aegithalos caudatus Das Projektgebiet bietet kaum Brutmöglichkei-
b n n 5)
Schwanzmeise ten.
Alauda arvensis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V 3 5)
Feldlerche bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Alcedo atthis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 3 n 7)
Eisvogel bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anas platyrhynchos Das Projektgebiet bietet kaum Brutmöglichkei-
b n n 5)
Stockente ten.
Anser anser Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Graugans bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus campestris Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 2 1 2)
Brachpieper bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus pratensis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b 2 2 5)
Wiesenpieper bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus trivialis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b 3 3 5)
Baumpieper bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Apus apus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Mauersegler bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Asio otus Da keine Altnester vorhanden sind, ist mit ei- 2)
X s n n
Waldohreule nem Brüten nicht zu rechnen. 5)
Das Habitat wird zwar dieser Art gerecht. Da
Athene noctua 1)
s 1 3 der Steinkauz in Sachsen so gut wie ausge-
Steinkauz 5)
storben ist, sind Bruten aber unwahrscheinlich.
Buteo buteo Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s n n 5)
Mäusebussard bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Caprimulgus europaeus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 2 3 5)
Ziegenmelker bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Carduelis cannabina
b V 3 Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich. 5)
Bluthänfling
Carduelis carduelis
b n n Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich. 5)
Stieglitz
Carduelis chloris
b V n Auf den Obstbäumen sind Bruten möglich. 5)
Grünfink
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 15Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
EG- RL
BNatS
VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name chG RLS RLD Quelle
338/ EWG potentiell möglich?
97 Anh.
Certhia
Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
brachydactyla b n n 5)
bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Gartenbaumläufer
Charadrius dubius Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2)
s n n
Flussregenpfeifer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5)
Circus aeruginosus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2)
X X s n n
Rohrweihe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5)
Circus pygargus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 2 2 5)
Wiesenweihe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Coccothraustes coc-
cothraustes b n n Bruten sind unwahrscheinlich. 5)
Kernbeißer
Columba livia f. domestica Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n.b. n.b. 5)
Straßentaube/ Felsentaube bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Columba oenas Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 6)
Hohltaube bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Columba palumbus Bruten auf höheren Bäumen sind wahrschein-
b n n 5)
Ringeltaube lich.
Corvus corax Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Kolkrabe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Coturnix coturnix Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n V 6)
Wachtel bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Crex crex Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 2 2 6)
Wachtelkönig bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Cuculus canorus Da im Plangebiet mit Wirtsarten zu rechnen ist,
b 3 V 5)
Kuckuck ist eine Reproduktion möglich.
Cygnus olor Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Höckerschwan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Delichon urbica Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b 3 V 5)
Mehlschwalbe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Dendrocopos major Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
b n n 5)
Buntspecht keiten.
Dendrocopus medius Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s V n 7)
Mittelspecht bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Dryobates minor Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
b n V 5)
Kleinspecht keiten.
Emberiza schoeniclus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Rohrammer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Emberiza calandra Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 3)
s V V
Grauammer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5)
Emberiza citrinella
b n V Bruten sind unwahrscheinlich. 5)
Goldammer
Emberiza hortulana Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 3 3 1)
Ortolan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Erithacus rubecula Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Rotkehlchen bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Falco subbuteo Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 3 3 5)
Baumfalke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Hippolais icterina Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V n 5)
Gelbspötter bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Hirundo rustica Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b 3 3 5)
Rauchschwalbe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Jynx torquilla Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
s 3 2 5)
Wendehals keiten.
Lanius collurio Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X b n n 5)
Neuntöter bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Lanius excubitor Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2)
s 2 2
Raubwürger bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5)
Larus canus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Sturmmöwe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella fluviatilis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 6)
Schlagschwirl bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella naevia Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n 3 5)
Feldschwirl bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Lullula arborea Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 3 V 5)
Heidelerche bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Luscinia megarhynchos Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Nachtigall bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Milvus migrans Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s n n 5)
Schwarzmilan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 16Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
EG- RL
BNatS
VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name chG RLS RLD Quelle
338/ EWG potentiell möglich?
97 Anh.
Milvus milvus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X X s n V 5)
Rotmilan bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Motacilla alba Einige künstlich angelegte Strukturen bieten
b n n 5)
Bachstelze Nistmöglichkeiten.
Motacilla flava Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V n 5)
Schafstelze bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Muscicapa striata Einige ältere Obstbäume bieten Nistmöglich-
b n n 5)
Grauschnäpper keiten.
Oenanthe oenanthe Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 4)
b 1 1
Steinschmätzer bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5)
Oriolus oriolus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V V 5)
Pirol bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Parus caeruleus Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
b n n 5)
Blaumeise bieten Nistmöglichkeiten.
Parus major Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
b n n 5)
Kohlmeise bieten Nistmöglichkeiten.
Parus montanus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Weidenmeise bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Parus palustris Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Sumpfmeise bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Passer domesticus
b V V Das Gebäude könnte Nistmöglichkeiten bieten. 5)
Haussperling
Passer montanus Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
b n V 5)
Feldsperling bieten Nistmöglichkeiten.
Perdix perdix Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b 1 2 2)
Rebhuhn bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Phasianus colchicus
b n.b. N Bruten sind unwahrscheinlich. 5)
Fasan
Phoenicurus ochruros Einige künstlich angelegte Strukturen bieten
b n n 5)
Hausrotschwanz Nistmöglichkeiten.
Phoenicurus phoenicurus Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
b 3 n 5)
Gartenrotschwanz bieten Nistmöglichkeiten.
Phylloscopus trochilus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V n 5)
Fitis bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Pica pica
b n n Größere Obstbäume bieten Nistmöglichkeiten. 5)
Elster
Picus viridis Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
s n n 5)
Grünspecht bieten Nistmöglichkeiten.
Podiceps cristatus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Haubentaucher bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Prunella modularis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Heckenbraunelle bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Pyrrhula pyrrhula Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Gimpel bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Rallus aquaticus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V V 5)
Wasseralle bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Remiz pendulinus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V n 5)
Beutelmeise bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Riparia riparia Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
s n V 5)
Uferschwalbe bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Saxicola rubetra Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b 2 2 5)
Braunkehlchen bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Saxicola rubicola Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Schwarzkehlchen bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Serinus serinus Einige dichtgewachsene Gehölze bieten Nist-
b n n 5)
Girlitz möglichkeiten.
Sitta europaea Einige ältere Obstbäume und der Nistkasten
b n n 5)
Kleiber bieten Nistmöglichkeiten.
Streptopelia decaocto
b n n Größere Obstbäume bieten Nistmöglichkeiten. 5)
Türkentaube
Streptopelia turtur Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b 3 2 5)
Turteltaube bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sturnus vulgaris Einige ältere Obstbäume und evtl. das Ge-
b n 3 5)
Star bäude bieten Nistmöglichkeiten.
Sylvia atricapilla Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b n n 5)
Mönchsgrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sylvia borin Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V n 5)
Gartengrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sylvia communis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V n 5)
Dorngrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 17Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
EG- RL
BNatS
VO 79/409 Ist ein Brüten innerhalb des Plangebietes
Name chG RLS RLD Quelle
338/ EWG potentiell möglich?
97 Anh.
Sylvia curruca Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b V n 5)
Klappergrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Sylvia nisoria Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 1)
X s V 3
Sperbergrasmücke bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5)
Tachybaptus ruficollis Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2)
b V n
Zwergtaucher bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 5)
Tadurna ferruginea Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
b nb n 6)
Rostgans bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Troglodytes troglodytes Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
5)
Zaunkönig bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Turdus merula Gehölze und künstliche Strukturen bieten Nist-
b n n 5)
Amsel möglichkeiten.
Turdus philomelos Dichter gewachsene Gehölze bieten Nistmög-
b n n 5)
Singdrossel lichkeiten.
Turdus pilaris
b n n Bruten sind unwahrscheinlich. 5)
Wacholderdrossel
Tyto alba Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate
X s 2 n 6)
Schleiereule bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen.
Vanellus vanellus Im Projektgebiet befinden sich keine Habitate 2)
s 1 2
Kiebitz bzw. Strukturen, die ein Brüten ermöglichen. 6)
Quellen:
Angaben zur Verbreitung im und in der näheren Umgebung des Plangebietes:
1) LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus den Jahren 1993 bis 1995 im eng gefassten Betrachtungsraum, keine
Angabe eines Brutstatus.
2) LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus den Jahren 1993 bis 1995 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status
als wahrscheinlicher Brutvogel.
3) LRA Landkreis Leipzig, hier Altnachweise aus dem Jahr 1993 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status als si-
cherer Brutvogel.
4) LRA Landkreis Leipzig, hier Nachweis aus dem Jahr 2005 im eng gefassten Betrachtungsraum, Status als wahr-
scheinlicher Brutvogel.
5) LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster
angegebener Status „C“, übergeben am 12.01.2018.
6) LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster
angegebener Status „B“, übergeben am 12.01.2018.
7) LRA Landkreis Leipzig, hier nachgewiesene Arten im weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2007, höchster
angegebener Status „A“ oder keine nähere Angabe zur Reproduktion, übergeben am 12.01.2018.
Legende zu Tabelle 3:
Relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als Vogelar-
ten mit hervorgehobener artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind.
Relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als häufige
Vogelarten ohne hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind.
Weiterführende Erläuterungen zum Schutzstatus vgl. Legende zur Tabelle 4.
Neben den oben genannten Vogelarten konnten durch den Multi-Base-Datenbankauszug
folgende streng geschützte Tierarten nachgewiesen werden.
Tabelle 4: Rechtlicher Status und Habitatansprüche der im weit gefassten Betrachtungsraum vorkommen-
den streng geschützten Tierarten:
BArt-
RL
SchV
92/43 BNatS
An-
Art EWG chG RLS RLD benötigte Habitatstrukturen
lage 1
Anh.
Spalte
IV
3
Als Sommerquartiere zum Übertragen und für die Ein-
richtung von Wochenstuben bevorzugt die Breitflügel-
Eptesicus serotinus
X s 3 G fledermaus Hohlräume an und in Gebäuden. Diese
Breitflügelfledermaus
Quartiere können sich hinter Fassadenverkleidungen,
Regenrinnen, Attiken oder ähnlichem befinden.
Sommerquartiere in Baumhöhlen, Gebäuden, im Mau-
erwerk von Brücken, in Fels- und Mauerspalten, auch
Myotis daubentonii
X s n n in Fledermauskästen. Winterquartiere in Felshöhlen,
Wasserfledermaus
Bergwerksstollen, Kellern, Kasematten und Brunnen-
schächten.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 18Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
BArt-
RL
SchV
92/43 BNatS
An-
Art EWG chG RLS RLD benötigte Habitatstrukturen
lage 1
Anh.
Spalte
IV
3
Sommerquartiere in Baumhöhlen, Vogel- und Fleder-
Myotis nattereri mauskästen, auch in Gebäuden und Mauerspalten.
X s 2 n
Fransenfledermaus Winterquartiere in Höhlen, Bergwerkstollen und Kase-
matten.
Er bewohnt in Sachsen hauptsächlich Laubwälder, vor-
zugsweise Eichen- und Buchenaltbestände. Er wurde
in Sachsen auch in Parkanlagen und in aufgelockerten
Fichten- und Kiefernaltbeständen ohne Unterwuchs
Nyctalus leisleri
X s R D sowie in Ortschaften nachgewiesen.
Kleiner Abendsegler
Quartiere v.a in Spalten und Baumhöhlen, auch in Fle-
dermaus-Flachkästen, ausnahmsweise befinden sich
Wochenstubenquartiere auch in Ortschaften an Ge-
bäuden.
Sommerquartiere sind fast ausschließlich Baumhöh-
len, selten Fledermaus- und Vogelkästen oder Ge-
Nyctalus noctula
X s 3 V bäude. Winterquartiere sind ebenfalls vor allem Baum-
Abendsegler
höhlen, auch oberirdische Teile von Gebäuden sowie
Felsspalten. Nie in Höhlen und Bergwerkskellern.
Legende:
RLS: Rote Liste Sachsens:
Für Wirbeltiere: LFULG: Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens, 31.12.2015.
Für Vögel: LFULG: Rote Liste Sachsens 2013/2015 in Tabelle: In Sachsen auftretende Vogelarten, 30.03.2017.
für Tiere und Pflanzen:
Kategorien
0 ausgestorben oder verschollen
1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
n nicht gefährdet
nb nicht bewertet
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
D Daten defizitär
V Arten der Vorwarnliste
RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLS für Tiere):
für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009)
für Vögel: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015.
b: besonders geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.13 BNatSchG
s: streng geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.14 BNatSchG
Quellen: Ausgewertete Literatur zu benötigten Habitatansprüchen:
STRESEMANN, E. (Hrsg): Exkursionsfauna Bd. Wirbeltiere, Berlin 1984.
GÖRNER, M., HACKETHAL, H.: Säugetiere Europas, Leipzig 1988.
DIETZ, HELVERSEN, NILL: Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Stuttgart 2007.
LFULG: Atlas der Säugetiere Sachsen, Rassau 2009.
BEZZEL, E. Kompentium der Vögel Mitteleuropas Band 1 und 2 Aula-Verlag GmbH, Wiesbaden 1991.
FLADE, M. Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlandes Grundlagen für den Gebrauch vogel-
kundlicher Daten in der Landschaftsplanung IHW - Verlag, Eching 1994.
GEDEON, K., GRÜNEBERG, C., MITSCHKE, A., SUDFELDT, C., EIKHORST, W., FISCHER, S., FLADE, M.,
FRICK, S., GEIERSBERGER, B., KOOP, B., KRAMER, M., KRÜGER, T., ROTH, N., RYSLAVY, T.,
STÜBING, S., SUDMANN, S. R., STEFFENS, R., VÖKLER, F. und WITT, K. (2014): Atlas Deutscher Brutvo-
gelarten.
NICOLAI, B. (Hrsg.) Atlas der Brutvögel Ostdeutschlands Gustav Fischer Verlag, Jena 1993.
STEFFENS, R.; KRETZSCHMAR, R.; RAU, S. Atlas der Brutvögel Sachens Sächsisches Landesamt für Umwelt
und Geologie (Hrsg.), Dresden 2000.
STEFFENS, R., SAEMANN, D., GÖßLER, K.: Die Vogelwelt Sachsens, Jena 1998.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 19Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
Es ist festzustellen, dass Fledermäuse potentiell in/an den Gebäuden an der südlichen
Plangebietsgrenze vorkommen können. Weiterhin wurden an den Bäumen 11, 12 und 15
Höhlungen / Strukturen festgestellt, welche als Fledermausquartiere potentiell geeignet
sind.
Beurteilung:
Die Fauna des Plangebietes kann anhand folgender Kriterien beurteilt werden:
1. Schutz/ Gefährdung von Arten,
2. Vorkommensdichte wertgebender Arten,
3. Isolation/ Vernetzungsgrad des Lebensraumes.
1. Schutz/ Gefährdung von Arten
Die alten Obstbäume sind von besonderer Bedeutung für wertgebende Arten (z.B. für
Vögel und Fledermäuse). Dies gilt insbesondere für die Bäume an denen artenschutz-
rechtlich relevante Strukturen wie Baumhöhlen, Risse oder Spalten festgestellt wurden
(Bäume 11, 12 und 15).
Auch die Gebäude können Lebensraumfunktionen für gebäudebewohnende, wertge-
bende Tierarten erfüllen.
Insgesamt ist das Plangebiet als Tierlebensraum von durchschnittlicher Bedeutung im
Vergleich zu anderen dörflichen Siedlungsgebieten. Zwar ist überwiegend mit dem Vor-
kommen von weit verbreiteten und ungefährdeten Arten zu rechnen. Von einem Vor-
kommen geschützter und/oder gefährdeter Arten ist jedoch auszugehen.
2. Vorkommensdichte wertgebender Arten
Die höchste Vorkommensdichte wertgebender Arten ist im Bereich der Gehölze und der
Gebäude zu erwarten.
Das besonders wertgebende, gefährdete und/oder streng geschützte Arten, im Plange-
biet mit besonderer Häufigkeit und vorkommen, ist aufgrund der Biotopausstattung, der
relativ hohen Pflege- und Störungsintensität sowie der Lage des Plangebietes nicht zu
prognostizieren.
3. Isolation/ Vernetzungsgrad des Lebensraumes
Die im Plangebiet vorhandenen Grünflächen sind mit dem Umfeld gut vernetzt. Extrem
trennend wirkende Elemente sind im Gebiet und in dessen direkten Umfeld nicht vor-
handen.
Die Bebauung und Nutzung des Gebietes können Wanderungsbewegungen einzelner
Arten beeinträchtigen. Insbesondere aufgrund des Gehölzbestandes ist trotzdem von
einer insgesamt guten Vernetzung auszugehen.
Zusammenfassend ergibt sich folgende Bewertungsmatrix:
Tabelle 5: Bewertung der Fauna des Plangebietes
Schutz/Gefährdung Vorkommensdichte Vernetzungsgrad
Bewertung von Arten wertgebender Arten des Lebensrau-
mes
(sehr hoch
hoch
mittel mittel mittel hoch
gering
sehr gering)
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 20Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Hemmendorf -Nord“
Biologische Vielfalt
Bezüglich der biologischen Vielfalt lassen sich aus der Bestandssituation von Flora und
Fauna folgende Schlüsse ableiten:
Die Artenzahl im eigentlichen Untersuchungsgebiet ist durchschnittlich, ebenso wie die Viel-
falt zwischen den Arten und zwischen den verschiedenen Biotoptypen.
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist stark anthropogen geprägt (Kulturpflanzen, Sege-
talarten, Ruderalarten, Kulturfolger etc.). Die vorkommenden Biotoptypen haben einen
anthropogenen Ursprung (Wiesen- und Weideflächen, Grabeland, bebaute Flächen). Dar-
aus wird deutlich, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet vor dem Hinter-
grund eines starken anthropogenen Einflusses zu betrachten und zu interpretieren ist - sie
spiegelt in diesem Sinne eine Vorbelastung wider.
Eine Bestandsanalyse sollte daher unter dem Gesichtspunkt einer standorttypischen Viel-
falt erfolgen. Nach SCHMIDT, HEMPEL et al. (2002) wäre die HPNV entsprechend der
Standortbedingungen die Gesellschaft eines typischen Hainbuchen-Traubeneichenwaldes
im Komplex mit einem grasreichem Hainbuchen-Traubeneichenwaldes.
Von dieser ursprünglichen Waldgesellschaft sind im Plangebiet und in dessen unmittelbarer
Umgebung keine Überbleibsel mehr vorhanden.
Auch die Tierwelt der natürlicherweise vorkommenden Waldgesellschaften wurde im Un-
tersuchungsgebiet durch andere Tierarten ersetzt und kommt nicht mehr vor. Exemplarisch
wird dies mit der Avifauna belegt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet
auf anthropogene Einflüsse zurückzuführen ist.
Es dominieren überwiegend Tier- und Pflanzenarten mit einer hohen ökologischen Potenz,
welche häufig im Siedlungs(rand)bereich anzutreffen sind.
Auswirkungen der Planung und Erheblichkeitsabschätzung: Mit der Realisierung der
Vorgaben des Bebauungsplans sind folgende Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die
biologische Vielfalt zu erwarten:
anlagebedingt:
- Verlust von Pflanzenstandorten und Tierlebensräumen auf den zusätzlich neu be-
festigten Flächen (786 m²),
- die Überbauung von maximal 854 m² Fläche auf dem Baugrundstück sowie die
Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche (1.280 m²), wobei sich
diese Flächen derzeit als Gebäude (123 m²), Schotterrasen (4 m²), Grabeland (239
m²), Grünland mit Obstbäumen (1.759 m²) und als Strauchhecke (9 m²) darstellen.
- Gehölzrodungen,
- Erhöhung des Anteiles intensiv gepflegten und genutzten privaten Grüns (Vor- und
Hausgärten),
- Positiv ist der Erhalt der Bäume Nr. 11, 12 und 15 sowie die Begrünung der nicht
überbaubaren Grundstücksfläche zu werten. Um den Erhalt bestehender Gehölze
zu fördern, können diese bei der festgesetzten Mindestbegrünung angerechnet
werden.
- Beanspruchung von (potentiell) vorhandenen Quartieren an Gebäuden bei Ab-
bruch- und Sanierungsmaßnahmen.
baubedingt:
- Temporärer Verlust von Pflanzenstandorten durch baubedingte Flächenbeanspru-
chung, Verdichtung und im Falle von Havarien durch Schadstoffeinträge (z.B. bei
Ölleckagen an Baumaschinen),
- Permanenter und temporärer Verlust von Tierlebensräumen durch baubedingte
Flächenbeanspruchung,
- Tötung nicht fluchtfähiger Tiere,
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