Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Gesundheit, Glück und Wohlergehen im Neuen Jahr!! - Aus dem Gemeindehaus - Gemeinde Landiswil

 
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Aus dem Gemeindehaus   Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

Der Gemeinderat und
das Verwaltungsteam
      wünschen
Gesundheit, Glück und
    Wohlergehen
   im Neuen Jahr!!
Aus dem Gemeindehaus                  Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

            Rückblick                        Nach langjähriger Tätigkeit haben auch
 Einwohnergemeindeversammlung                die beiden Schwellenmeister Hanspeter
       23. November 2018                     Joss (im Amt seit 01.01.2002) und Mar-
                                             kus Müller (im Amt seit 01.01.2000) per
Die Versammlung wurde von 41 Stimm-          31.12.2018 gekündigt. Markus und
berechtigten (Stimmbeteiligung 8.24 %)       Hanspeter haben gemeinsam Schwerar-
besucht.                                     beit rund um die Gewässer unserer Ge-
Budget 2019; Beratung und Genehmigung        meinde geleistet. Indem sie stets dafür ge-
sowie Festsetzung der Steueranlagen          sorgt haben, dass die notwendigen Aus-
Das Budget 2019, das bei gleichbleiben-      besserungen an den Verbauungen vorge-
der Steueranlage von 1.85 Einheiten und      nommen und die Griensammler regelmäs-
einem Liegenschaftssteuersatz von 1.5 %o     sig nach Bedarf geleert waren, haben sie
im allgemeinen Haushalt mit einem Auf-       mit dem Schwellenteam sehr viel zur Si-
wandüberschuss von Fr. 91‘450.- rechnet,     cherheit rund um die Bäche beigetragen.
ist einstimmig genehmigt worden.             Der Abgang der bewährten und gut einge-
Ehrungen                                     führten Kräfte wird sehr bedauert. Ande-
Vier der insgesamt fünf JungbürgerInnen      rerseits verstehen wir, dass nach langjähri-
haben den Bürgerbrief persönlich in Emp-     ger Tätigkeit das Bedürfnis besteht, kürzer
fang genommen.                               zu treten oder sich anderen Projekten zu
Weiter wurden drei aus der Militärdienst-    widmen.
pflicht entlassene Gemeindebürger geehrt     All den per Ende Jahr zu verabschieden-
und schlussendlich die Verdienste der fol-   den Personen, wie auch den in den ver-
genden aus dem Gemeindedienst austre-        schiedensten Bereichen für die Allgemein-
tenden Frauen und Männer gewürdigt.          heit Tätigen, danken wir herzlich für die
                                             geleistete Arbeit. Ohne dieses Engage-
Verabschiedungen                             ment könnte unser Gemeinwesen nicht
Doris Blaser (seit 2008) und Regula          funktionieren.
Meister (seit 2002) haben sich als Feuer-
brandkontrolleurinnen umsichtig und ge-      Protokoll
wissenhaft darum gekümmert, dass der         Das Protokoll der Versammlung lag gemäss
Baumbestand unserer Gemeinde feuer-          Art. 671 OgR in der Zeit vom 03. bis 27.12.2018
                                             bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffent-
brandfrei gehalten werden konnte.
                                             lich auf. Der Gemeinderat hat das Protokoll
Nach seiner Pensionierung hat Hans Hal-      am 12.12.2018 genehmigt.
dimann ab 01.01.1999 das Amt als ne-
benamtlicher Wegmeister im Ochsen-
waldbezirk sehr zuverlässig und gewissen-            Informationen aus dem
haft ausgeübt. Im Laufe der Jahre über-                   Gemeinderat
nahm er zusätzliche Aufgaben im Abfall-      Sitzung vom 14. November 2018
bereich. So war er als Belader bei den
Kehricht-Abfuhrtouren unterwegs und hat      - Markthalle Oberes Emmental - Beitrag
sich jederzeit bei Wind und Wetter um die      Aus dem EvK-Fonds 2018 wurde für
gemeindeeigenen Container an den ver-          den Neubau der Markthalle Oberes
schiedenen Standorten in unserer Ge-           Emmental in Schüpbach ein einmaliger
meinde gekümmert. Ebenfalls zu seinem          Beitrag von Fr. 1‘000.- gesprochen.
Aufgabengebiet gehörte die Betreuung der     - Kirchenchor Biglen – Beitrag
                                               Für das zweite Jubiläumschorprojekt in
im Frühjahr und Herbst stattfindenden
Sperrgut- und Altmetallsammlungen.             diesem Jahr wurde wiederum ein Bei-
                                               trag von Fr. 200.- aus dem EvK-Fonds
Im Namen der Gemeindebehörden und
der ganzen Bevölkerung bedanken wir uns        2018 bewilligt.
                                             - Finanzplan 2019 - 2023
bei Hans Haldimann für den tollen 20jähri-
                                               Anlässlich der Novembersitzung wurde
gen Einsatz zu Gunsten der Allgemeinheit.
                                               der überarbeitete Finanzplan mit Inves-
Hans, wir wünschen dir und deiner Frau
                                               titionsprogramm genehmigt.
von Herzen Gesundheit, Glück und Wohl-
ergehen und alles Gute für die Zukunft.
Aus dem Gemeindehaus                Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

Sitzung vom 12. Dezember 2018                 Die Abrechnung schliesst bei Brutto-
- Strassen- und Wegreglement                  kosten von total Fr. 31‘625.75 mit einer
  Die Beratung und Genehmigung des            Kreditunterschreitung von Fr. 4‘374.25
  Mitwirkungsberichts zum neuen Stras-        ab. Aus Subventionen für den Ersatz
  sen- und Wegreglement wurde auf das         der Hydranten und Grundeigentümer-
  neue Jahr verschoben.                       beiträgen konnten Fr. 10‘500.— einge-
- Gehaltsfestsetzung Gemeindepersonal         nommen werden, so dass schlussend-
  Gemäss Personalreglement und Ver-           lich Nettokosten von Fr. 21‘125.75 re-
  ordnung wurden aufgrund der geführten       sultieren. Die Abrechnung wurde ge-
  Mitarbeitergespräche für das Gemein-        nehmigt und wird hiermit der Bevölke-
  depersonal die Besoldungen für das          rung zur Kenntnis gebracht.
  Jahr 2019 festgesetzt und der Stellen-    - Dorfbeflaggung
  plan für die Gemeindeverwaltung be-         Die Dorfbeflaggung ist in die Jahre ge-
  stätigt.                                    kommen. Der Gemeinderat hat be-
- Entschädigungsbeschluss 2019                schlossen, die beschädigten Fahnen
  Aufgrund der Maschinenkosten 2018           durch Christine Brunner flicken zu las-
  (publiziert im Agroscope Transfer           sen. Die zerrissenen Flaggenspitzen
  Nr. 243/2018) wurden die Entschädi-         werden dabei entfernt.
  gungsansätze für Maschinen und Ge-        - Neues Leitbild Kinder- + Jugendpolitik
  räte 2019 überprüft und angepasst.          Das von der Jugendkommission Region
  Im Kanton Bern wird per 01.01.2019          Konolfingen ausgearbeitete neue Leit-
  kein genereller Gehaltsaufstieg (Teue-      bild wurde genehmigt.
  rungsausgleich) gewährt. Die Stunden-     - Gemeindestrasse Landiswil – Bäris-
  lohnansätze für das nebenamtliche Ge-       bach – Bifang – Ersatz Signalisation
  meindepersonal bleiben daher unverän-       Bei der Abzweigung von der Staats-
  dert. Der Entschädigungsbeschluss           strasse und im Dorf Landiswil muss die
  2019 kann am Schalter bezogen oder          vorhandene Signalisation ersetzt wer-
  unter www.landiswil.ch heruntergeladen      den. Der notwendige Nachkredit von
  werden.                                     Fr. 731.55 wurde genehmigt.
- Weiterbildung Claudia Lanz                - Ersatz Salzstreuer – Kreditabrechnung
  Die Gemeindeschreiberin Stv., Claudia       Die Kreditabrechnung schliesst mit
  Lanz, wird ab Frühjahr 2019 den Dip-        Kosten von insgesamt Fr. 34‘052.50 ab.
  lomlehrgang für Bernische Bauverwal-        Dies entspricht genau dem vom Rat am
  terinnen besuchen. Der Rat hat den          17.01.2018 genehmigten Investitions-
  Kursbesuch bewilligt und die Weiterbil-     kredit. Der Erlös von Fr. 300.- für den
  dungsvereinbarung genehmigt.                Verkauf der zwei alten Streuer wurde
- Neuer Schwellenmeister                      der Erfolgsrechnung 2018 gutgeschrie-
  Der Gemeinderat hat Thomas Brunner,         ben.
  Jg, 88, Länder 81, Obergoldbach, per      - Salzstreuer – Umrüstung Zugfahrzeug
  01.01.2019 als neuen Schwellenmeis-         Für die Umrüstung des Zugfahrzeuges
  ter angestellt.                             (Montage Fernbedienungspad) wurde
- Feuerbrandkontrolle                         zu Lasten der Erfolgsrechnung 2018
  Für die Übernahme des Amtes hat sich        ein Nachkredit von Fr. 519.10 bewilligt.
  Matthias Gerber, Jg. 91, Buchi 24, Lan-   - Kratzmattschützen Landiswil –
                                              Darlehensgesuch
  diswil, zur Verfügung gestellt.
                                              Zur Finanzierung des Kostenanteils von
- Belader Kehrichtabfuhr
  Hans Ulrich Wegmüller, Jg. 50, Dorf 67,     Fr. 12‘000.- an den Einbau der Kugel-
  Landiswil, wird ab Januar die Nachfolge     fangkästen in der Schiessanlage Kratz-
                                              matt wird den Kratzmattschützen ein
  von Hans Haldimann als Belader für die
                                              zinsloses Darlehen gewährt (rückzahl-
  Kehrichtabfuhrtouren übernehmen.
- WALL Leitungsersatz Ramisberg, Kredit-      bar in drei Raten à Fr. 4‘000.- ab 2020).
  genehmigung Ergänzung Hydrantennetz       - Beitrag EvK-Fonds 2018
  und Ersatz Hausanschlussleitungen           Für die Durchführung der Bundes- und
  Der Rat hat am 16.11.2016 einen Kredit      der Jungbürgerfeier durch die Einwoh-
  von Fr. 36‘000.- gesprochen, welcher        nergemeinde wird wiederum ein Beitrag
  dem fakultativen Referendum unterlag.       von Fr. 1‘000.- aus dem EvK-Fonds be-
                                              willigt.
Aus dem Gemeindehaus                  Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

           Wahlausschuss 2019                                  Neuvermessung
Folgende Personen wurden vom Gemein-                          Ersterhebung Los 3
derat in den Wahlausschuss für das Jahr             Information der Schmalz Ingenieur AG
2019 gewählt:                                             zum Ablauf der Arbeiten
- Blatter-Brunner Rosmarie, Grat 111                Die Vermarkung und die Messungen im
- Burkhalter Sandra, Brügg 31                       ganzen Gebiet des Loses 3 sind abge-
- Dolder Corina, Tannenthalbad 10                   schlossen. Während des Winters erfolgen
- Fankhauser-Kunz Barbara,                          die Punktberechnungen, die Grundstück-
         Hinter Siegenthal 2                        definition und die Konstruktion der Ge-
- Gerber Brigitte, Dorf 59b                         bäude und der Bodenbedeckung.
- Steinmann Rudolf, Bühl 105a                       Anschliessend werden die Pläne und Ak-
- Steiner Urs, Thalbach 83                          ten für die Verifikation dem Amt für Geoin-
- Sommer Urs, Zimmermatt 41 (Präsidium)             formation abgegeben.
- Siegenthaler Adrian, Grunmatt 4                   Danach erfolgt der Datenübertrag in die
- Siegenthaler Bruno, Ochsenwald 113                Grundstückdatenbank und nochmals eine
                                                    Verifikation.
                                                    Die Auflage kann, wie im Werkvertrag ter-
         Gemeinderatssitzungen                      miniert, im Herbst 2019 erfolgen.
Mittwoch, 16. Januar 2019               13.30 Uhr   Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie
Mittwoch, 13. Februar 2019              13.30 Uhr   sich bitte an Herr Kurt Forster
Mittwoch, 13. März 2019                 13.30 Uhr   (Tel. 031 790 22 22) oder an unsere
Mittwoch, 10. April 2019                19.00 Uhr   Mitarbeiter vor Ort.

                  Voranzeigen                             Datenschutz/Datensperre
Eidg.+ Kant. Abstimmungswochenende                  Jede/r Gemeindebürger/in kann verlan-
Sonntag 10. Februar 2019                            gen, dass ihre/seine Personendaten aus
Einwohnergemeindeversammlung                        der Einwohnerkontrolle im Rahmen von
Mittwoch 15. Mai 2019                               Listenauskünften (Daten über mehrere
                                                    Personen) an Privatpersonen und Vereine
                                                    nicht bekannt gegeben werden dürfen. Lis-
Redaktionsschluss Landiswiler Nr. 343               tenauskünfte für kommerzielle Zwecke
Der nächste Landiswiler erscheint im Früh-          werden grundsätzlich durch die Gemeinde
jahr 2019. Allfällige Beiträge können lau-          nicht erteilt.
fend der Gemeindeverwaltung zugestellt              Eine Datensperre kann durch einfaches
werden. Besten Dank.                                Ausfüllen eines Formulars erreicht wer-
                                                    den, das bei der Gemeindeverwaltung
Impressum          Nr. 342 Januar 2019
                                                    Landiswil, Tel. 031 701 22 52, bezogen
Herausgeber
                                                    werden kann.
Einwohnergemeinde Landiswil - www.landiswil.ch
Redaktion
Gemeindeverwaltung Landiswil
Margrit Zürcher Marti
Tel. 031 701 22 52, Fax 031 701 03 59
                                                    Gemeindeverwaltung Landiswil
Mail info@landiswil.ch                              Dorf 59 b, 3434 Landiswil
                                                    Tel. 031 701 22 52
                                                    Fax. 031 701 03 59
                                                    Mail: info@landiswil.ch
                                                    Homepage www.landiswil.ch
Wegen Personalausfällen hat sich die Her-           Öffnungszeiten:
ausgabe des Landiswilers zum Jahres-                Montag bis Freitag 08.00 – 11.45 Uhr
wechsel 2018/19 verzögert. Wir bitten um            Dienstag und Freitag 13.30 – 15.00 Uhr
Entschuldigung und danken für das
Verständnis.                                        Bei Bedarf können nach Voranmeldung
                                                    Termine ausserhalb der Öffnungszeiten
Verwaltungsteam und Gemeinderat                     vereinbart werden.
Aus dem Gemeindehaus                     Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

        Wasserversorgung –                          Gewichtsbeschränkung auf
      Untersuchungsergebnisse                       Gemeindestrassen
Erhoben am 29.10.2018 vom Verteilnetz               Höchstgewicht 12 t bei Tauwetter
WALL, Probenahmestelle – Reservoir                  Die am 10.12.2014 und 19.10.2016 durch
Neunhaupt, Arni.                                    den Gemeinderat beschlossene und vom
Physikalische + chemische Untersuchungsergebnisse   Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte
Nitrat                     6.0 mg/l                 Gewichtsbeschränkung
Gesamthärte                24.0 °f                  Höchstgewicht 12 t bei Tauwetter
        Gesamthärte in      Härtebereich            wird bei entsprechender Witterung in die-
        °f  Härtebereich                            sem Winter wiederum in Kraft gesetzt:
             0 – 15              Weich
            15 – 25             Mittelhart          Gültigkeit: während der Auftauperiode,
            über 25               Hart              jedoch längstens bis am 30. April 2019.
Die mikrobiologischen Untersuchungs-                Die betroffenen Strassenstücke werden
ergebnisse entsprechen den Vorschrif-               bei Bedarf signalisiert. Die Gewichtsbe-
ten!                                                schränkung gilt bis zum Entfernen der
Weitere Auskünfte erteilen:                         Signale. Wir machen darauf aufmerksam,
Gemeindeverwaltung Landiswil                        dass notwendige Transporte noch vor der
Dorf 59 c, 3434 Landiswil                           Auftauperiode zu erfolgen haben.
Tel. 031 701 22 52                                  Für absolut unerlässliche und nicht
oder                                                aufschiebbare Transporte können münd-
Stefan Baumann, Tel. 079 245 70 77.                 lich oder schriftlich bei der zuständigen
                                                    Gemeinderätin Regula Meister,
                                                    Tel. 031 701 23 58, oder der
           Fahrplan Postauto
                                                    Gemeindeverwaltung, Tel. 031 701 22 52,
Der Fahrplan der Postautolinie Nr. 472              Ausnahmebewilligungen beantragt wer-
Lützelflüh-Landiswil-Obergoldbach-Arni-             den.
Biglen bleibt nach dem Fahrplanwechsel              10. Januar 2019
im Dezember 2018 unverändert gültig. Wir            Gemeinderat Landiswil
verzichten daher auf den Abdruck eines
neuen Fahrplans im Landiswiler.
Bei der Gemeindeverwaltung kann der ak-                  Neuer Webauftritt Landiswil
tuelle Ausdruck der Postautolinie                            www.landiswil.ch
Nr. 472 bezogen werden.
                                                    Im Dezember 2018 konnte der neue Web-
                                                    auftritt der Gemeinde Landiswil realisiert
       TV-Empfang ab Antenne                        werden.
            in Landiswil                            Wir hoffen, dass die neue Webseite gefällt
Aufgrund der erzwungenen Sparmassnah-               und sind dankbar für Rückmeldungen,
                                                    Korrekturwünsche, Ergänzungen usw. an,
men hat die SRG entschieden, ab Som-
mer 2019 schweizweit das TV-Signal nicht            Gemeindeverwaltung Landiswil.
mehr über Antenne zu verbreiten.                    Martin Künzi
Dies betrifft Landiswil mit dem Sender              Tel. 031 701 22 52 oder per Mail an
«Leimen».                                           martin.kuenzi@landiswil.ch
Wer das Signal noch mit Antenne emp-
fängt, muss ab diesem Zeitpunkt auf Sa-
tellit oder Internet-Empfang ausweichen.                          Agentur
Bei den Betroffenen wird vorher ein Hin-             Raiffeisenbank Worblen-Emmental
weis auf dem TV erscheinen.                         Bei der Gemeindeverwaltung Landiswil
                                                    wird auch eine Agentur der Raiffeisenbank
                                                    Worblen-Emmental geführt. Am Schalter
                                                    sind gegen Vorweisung der Kontenkarte
                                                    Ein- und Auszahlungen möglich.
Aus dem Gemeindehaus                Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

     Gratulationsbesuche durch             26.03.1949 Brönnimann-Haldimann
                                                      Therese; Aetzlischwand 7j,
      Gemeinderatsmitglieder
                                                      Landiswil
Bisher wurden die JubilarInnen unserer     13.04.1928 Wittwer-Beyeler Rosa,
Gemeinde jeweils am 80. und dann wie-                 Bärenstutz 17, Biglen
derum jedes Jahr ab dem 90. Geburtstag     14.04.1921 Wegmüller-Strahm Johanna,
durch ein Mitglied des Gemeinderates be-              Bärenstutz 17, Biglen
sucht.                                     20.04.1949 Wegmüller Ulrich,
Am 13.12.2017 hat der Gemeinderat be-                 Bärisbach 76a, Landiswil
schlossen, ab dem 01.01.2019 die           Da sich die Rubrik „Kleine Nachrichten“
JubilarInnen ab dem 80. Geburtstag alle    grosser Beliebtheit erfreut, werden die Zu-
fünf Jahre und ab dem 100. Geburtstag      züge in unsere Gemeinde, die Geburten
jährlich zu besuchen.                      und Todesfälle sowie die hohen Geburts-
Unverändert erhalten die Ehepaare ab       und Hochzeitstage trotz verschärften Da-
dem diamantenen Hochzeitstag Besuch        tenschutzbestimmungen weiterhin im Lan-
von einem Gemeinderatsmitglied.            diswiler publiziert.
                                           Wer für sich keine solche Publikation
         Kleine Nachrichten                wünscht wird gebeten, dies der Ge-
                                           meindeverwaltung Landiswil mitzutei-
Zuzüge                                     len.
• Blum-Mutti Frieda,
  Dorf 97, Obergoldbach
                                                       Fahrdienst
• Bürki Marlies,
                                            Schweizerisches Rotes Kreuz SRK
  Lochmatt 93, Obergoldbach
• Schenk Stefan, Dorf 59, Landiswil        Über die Vermittlungsstelle in Langnau,
                                           Tel. 034 402 14 11, kann man sich für
Geburten
                                           Rotkreuzfahrten anmelden.
18.11.2018 Küpfer Milena, Ochsen-
                                           Weitere Informationen bekommen Sie un-
           wald 120, Obergoldbach
                                           ter www.srk-bern.ch oder bei der Gemein-
Todesfälle                                 deverwaltung sind Broschüren erhältlich.
07.12.2018 Wermuth Karl,
           Längacker 107b, Obergoldbach
14.12.2018 Leibundgut Hans,
           Dorf 96a, Obergoldbach
Besondere Geburtstage
21.01.1925 Schütz-Wüthrich Martha,
           Dorf 70b, Landiswil
22.01.1944 Blaser-Schertenleib Anna,
           Siegenthal 28c, Landiswil       Gut gepflegt und betreut zu Hause!
04.02.1949 Rindlisbacher-Jegerlehner       Telefon 031 770 22 00 /
           Rosa, Dorf 99a, Obergoldbach    info@spitex-reko.ch /
16.02.1944 Salzmann Heinz,
           Dorf 64, Landiswil
18.02.1944 Hofer Fritz,
           Schafrain125, Obergoldbach
                                                Hausärztlicher Notfalldienst
24.02.1949 Lüthi-Rothenbühler Helene,                 im Emmental
           Grädelisberg 79, Obergoldbach          Telefon 0900 57 67 47
25.02.1944 Zürcher-Haldimann Ruth,         Es wird empfohlen, im Notfall den eigenen
           Gätzi 50, Landiswil             Hausarzt anzurufen und nur bei dessen
02.03.1922 Siegenthaler-Marti Bertha,      Abwesenheit die Notfallnummer
           Asylstrasse 35, Langnau         0900 57 67 47 zu wählen.
24.03.1944 Liechti Elisabeth,
           Siegenthal 26, Landiswil
25.03.1934 Steinmann Hermann;                      Sanitätsnotruf Nr. 144
           Bühl 105a, Obergoldbach                    REGA Nr. 1414
Aus dem Gemeindehaus                 Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

                                                       Kirchensonntag 2019

        Meditation des Tanzes                          Herzliche Einladung zum
                                                        Kirchensonntag 2019
       Kurs Januar – März 2019
                                                    Sonntag, 3. Februar 2019,
Zu einfachen Kreistänzen, in der Stille und     09.30 Uhr in der Kirche Landiswil
mit Texten den eigenen Weg der Freude                   Reichtum und Armut
suchen und gehen. Verbunden im Kreis,                         in der Welt
zu Musik aus Klassik, Taizé und aller Welt.                 in uns selbst.
Jeweils Mittwoch,                                Kirchenkaffe nach dem Gottesdienst.
          16. Januar 2019
          30. Januar 2019
          27. Februar 2019
          13. März 2019
          27. März 2019
von 09.30 – 11.00 Uhr im Kirchgemeinde-
haus Biglen, Pfarrhausweg 2.
Die Anlässe bilden eine Einheit und sollten
nicht einzeln besucht werden.
Anmeldeschluss: 15. Januar 2019.
Der Kurs findet statt. Die Anmeldung wird
per Mail oder telefonisch bestätigt. Es sind
keine Vorkenntnisse nötig; bequeme Klei-
dung und Schuhe sind von Vorteil.
                                               Frauenturngruppe Arni
Leitung:
Daniela Siegrist Stricker,
Lehrerin und Katechetin,
Ausbildung in Meditation des Tanzes bei
Friedel Kloke-Eibl.
Anmeldung und Auskunft:
                                               Wer:     Frauen im Alter von ca. 30 – 60
Pfrn. Salome Eisenmann,
                                                        Jahre (kann auch jünger oder äl-
Pfarrhaus, 3434 Landiswil,
                                                        ter sein ☺)
salome.eisenmann@refbi.ch,
                                               Wo:      Turnhalle Arnisäge, Arni
031 701 02 52 / 079 276 84 14.
                                               Wann:    jeden Montag 20.00 – 21.30 Uhr
                                                        (ausgenommen in den Schulferien)
                                               Was:     Bodyforming mit Kräftigung von
                                                        Rücken, Bauch, Beine, Po,
                                                        Arme, div. Warm-ups zu Musik,
                                                        Spiel und Spass beim Uniho-
                                                        ckey, Volley, Bänklischutten
                                                        usw.
                                               Kosten: Fr. 5.00    (Schnuppertraining
                                                       gratis)
                                               Leitung: Brigitte Käser, Erwachsenen-
                                                        sportleiterin
                                               Schnuppertraining jederzeit möglich ☺
                                               Kontakt: Brigitte Käser 079 747 72 62p
                                               hbkaeser@bluewin.ch
Aus dem Gemeindehaus                 Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

     Landfrauenverein Landiswil
           Kursprogramm
Anmeldungen an:
Marianne Marti, Tel. 031 701 05 09
Mail biglerhuesi@bluewin.ch.
Fischkochkurs
Sie werden begeistert sein, wie einfach es
ist, einen Fisch als Apéro, als kalte Vor-
speise und Hauptgang in verschiedenen
Varianten zu kochen. Anita zeigt uns ein-              Frauenverein Arni
fache Tricks und Tipps, damit auch wir
                                                        Kursprogramm
Freude am Fisch haben.
Leitung:      Anita Mumenthaler              Auskunft und Anmeldungen an:
Datum:        20. März 2019                  Irene Schneider, Natel 079 652 45 38,
Zeit, Ort:    19.30 – 22.30 Uhr,             Mail eneri.f@gmx.ch
              Schulküche Landiswil
                                             Handlettering auf Papier
Mitnehmen:    Schürze
Kosten:       65.-                           Susanne Zuberbühler von Handherzwerk
Anmeldung:    bis 7. Februar 2019            inspiriert uns, unsere Handschrift zu
                                             entdecken und zu verfeinern.
                                             Im Kurs können mit verschiedenen
                                             Techniken Unikate wie Etiketten, Karten,
                                             Kuverts oder Sprüche hergestellt werden.
                                             Eine gute Möglichkeit die Muttertags,-
                                             Geburtstags- und Konfirmationskarten
                                             persönlich zu gestalten.
                                             Für Getränke, Kaffee und Kuchen ist ge-
                                             sorgt.
                                             Kursleitung:   Susanne Zuberbühler
                                             Ort            Gemeindehaus Arni
                                             Datum/Zeit:    23. Januar 2018
                                                            13.30-17.00 Uhr
Wir färben gemeinsam Ostereier,              Kosten:        Fr. 60.– Grundmaterial
auch mal ander‘s                             Anmeldung:     bis 12.01.2019
Freitagabend:                                Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf 10
Vorbereiten der Eier (ausblasen, einbin-     Personen.
den), Farbbäder bereit machen
Samstagmorgen:
Kochen der Eier mit vielen verschiedenen
Techniken und Farben.
Anschliessend gemeinsames Eiertüpfen
und Mittagessen. Jedes bringt etwas Klei-
nes zum Teilen mit.
Leitung:      Marianne Zbinden und
              Annemarie Rentsch
Datum:        12. April 2019; 19.30 Uhr
              13. April 2019, 09.00 Uhr
Ort:          Schulküche Landiswil
Kosten:       20.- + Material
Anmeldung:    bis 25. März 2019
Aus dem Gemeindehaus                  Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

                                             Der Anspruch ist jährlich geltend zu
                                             machen
Betreuungsgutschriften der AHV/IV            Eine Betreuungsgutschrift kann bis zum
jetzt geltend machen!                        Erreichen des AHV-Alters der betreuen-
Betreuungsgutschriften können die            den Person jeweils am Ende eines Ka-
Höhe Ihrer künftigen Rente verbessern        lenderjahrs bei der AHV-Zweigstelle der
Betreuungsgutschriften werden nicht aus-     Wohnsitzgemeinde mit amtlichem Formu-
bezahlt, sondern den anspruchsberechtig-     lar geltend gemacht werden. Dieses ist so-
ten versicherten Personen bei der Berech-    wohl von der/den betreuenden Person/en
nung ihrer Rente angerechnet.                als auch von der betreuten Person zu un-
Anspruchsbegründung (1):                     terzeichnen. Dem Antragsformular sind
Pflege und Betreuung von verwandten          alle sachdienlichen Unterlagen, wie Kopie
AHV/IV-Rentner/innen mittlerer Hilflo-       des Familienbüchleins oder der Niederlas-
sigkeit                                      sungsbewilligung, beizufügen. Bei mehre-
Anspruch auf die Anrechnung einer Be-        ren betreuenden Personen wird die Gut-
treuungsgutschrift haben versicherte Per-    schrift zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei
sonen, die leicht erreichbare Verwandte      verheirateten Versicherten wird die Be-
in auf- und absteigender Linie oder Ge-      treuungsgutschrift während der Ehejahre
schwister mit Anspruch auf eine              immer je hälftig geteilt. Werden Betreu-
Hilflosenentschädigung der AHV und           ungsgutschriften nicht innerhalb von fünf
IV, der Unfall- oder Militärversicherung     Jahren geltend gemacht, so ist der An-
von mindestens mittlerem Grad dau-           spruch verwirkt; er wird für die Rentenbe-
ernd betreuen. Ehegatten, Schwiegerel-       rechnung nicht mehr berücksichtigt.
tern und Stiefkinder sind Verwandten         Anspruchskonkurrenz zwischen Be-
gleichgestellt (nicht aber Tanten, Onkel,    treuungs- und Erziehungsgutschriften
Nichten, Neffen, Cousins/Cousinen oder       Es kann nicht gleichzeitig Anspruch auf
Pflegekinder). Als hilflos gelten auch Ju-   eine Erziehungsgutschrift und eine Betreu-
gendliche zwischen 16 und 18 Jahren, für     ungsgutschrift geltend gemacht werden.
die Pflegebeiträge der Invalidenversiche-    Für betreuende Personen mit Kindern
rung bezogen werden.                         unter 16 Jahren geht der Anspruch auf
Anspruchsbegründung (2):                     Erziehungsgutschriften vor; Betreuungs-
Die pflegebedürftige Person muss von der     gutschriften können somit keine mehr an-
betreuenden Person leicht erreicht werden    gerechnet werden.
können. Dies trifft etwa dann zu, wenn die   Auskünfte
betreuende Person nicht mehr als 30 km       www.akbern.ch oder bei der
entfernt vom Wohnort der pflegebedürfti-     AHV-Zweigstelle Biglen-Landiswil,
gen Person wohnt oder nicht länger als       Hohle 19, 3507 Biglen, Tel. 031 701 11 34
eine Stunde benötigt, um bei der pflegebe-   erhalten Sie kostenlos Auskünfte, amtliche
dürftigen Person zu sein.                    Formulare sowie Merkblätter.
Die Wohnsituation, wonach die pflegebe-
dürftige Person leicht zu erreichen ist,
muss überwiegend vorliegen, das heisst,
sie muss während mindestens 180 Tagen
im Kalenderjahr gegeben sein.
Aus dem Gemeindehaus                   Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

                                                Einkommen, sondern auch das Vermögen
                                                nach Abzug der Schulden und der Vermö-
                                                gensertrag.
                                                4. Welche Krankheits- und Behinderungs-
                                                kosten können vergütet werden?
Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen              Die EL vergütet unter gewissen Voraus-
           zur AHV und IV                       setzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, me-
                                                dizinisch notwendige Transporte, Hilfsmit-
1. Was sind Ergänzungsleistungen?
                                                tel, Selbstbehalte und Franchisen sowie
Ergänzungsleistungen (EL) decken den
                                                Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause
Existenzbedarf von AHV/IV-Leistungs-
                                                oder in Tagesstrukturen vorgenommen
bezügerIinnen, sofern die nachstehenden
                                                wird. Krankheits- und Behinderungskosten
Bedingungen erfüllt sind.
                                                müssen einzeln ausgewiesen und unter
Ergänzungsleistungen sind keine
                                                Vorlage der Rechnungskopien innert 15
Fürsorgeleistungen.
                                                Monaten seit Rechnungsstellung bei der
2. Wer hat Anspruch?                            AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend ge-
Einen EL-Anspruch hat, wer die persönli-        macht werden.
chen und wirtschaftlichen Vorausset-
                                                5. Keine Leistung ohne Anmeldung !
zungen dazu erfüllt. Die persönlichen
                                                Der EL-Anspruch muss mit amtlichem
Voraussetzungen erfüllt, wer:
                                                Anmeldeformular, zusammen mit allen
• eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflo-
                                                Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-
  senentschädigung der IV oder während
                                                Zweigstelle am Wohnort geltend ge-
  mindestens 6 Monaten ein IV-Taggeld
                                                macht werden. Wer EL beansprucht, hat
  bezieht (gewisse Personen haben auch
                                                alle nötigen Auskünfte über die Einkom-
  dann ein Anrecht auf EL, wenn sie eine
                                                mens- und Vermögensverhältnisse wahr-
  AHV/IV-Rente nur deshalb nicht bezie-
                                                heitsgetreu zu erteilen sowie alle verlang-
  hen, weil sie die für die Rente erforderli-
                                                ten Beweismittel und Belege vorzulegen.
  che Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt ha-
                                                Wer durch unwahre oder unvollständige
  ben)
                                                Angaben für sich oder für andere wider-
• Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder
                                                rechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken
  eines EU-Mitgliedstaates ist
                                                versucht, macht sich strafbar. Ausserdem
• sich als Ausländer/in ununterbrochen
                                                müssen zu Unrecht bezogene EL zurück-
  mindestens 10 Jahre in der Schweiz auf-
                                                erstattet werden.
  hält (bei Personen aus gewissen Staaten
  muss lediglich eine Frist von fünf Jahren     6. Änderungen sofort melden!
  eingehalten werden, die zuständige            EL-BezügerInnen oder deren VertreterIn-
  Zweigstelle erteilt weitere Auskünfte)        nen haben der AHV-Zweigstelle ihres
• sich als Flüchtling oder Staatenloser         Wohnorts jede Änderung der pers. (z.B.
  ununterbrochen während mind. 5 Jahren         Änd. des Zivilstandes oder der Wohnsitua-
  in der Schweiz aufhält                        tion) und wirtschaftlichen (z.B. Aufnahme
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen            einer Erwerbstätigkeit oder Erbschaftsan-
erfüllt, wer weniger Einnahmen als Aus-         fall) Verhältnisse sofort und unaufgefor-
gaben hat. Dabei bestimmt das Bundes-           dert zu melden. Diese Meldepflicht er-
gesetz über EL, welche Einnahmen anzu-          streckt sich auch auf Veränderungen, die
rechnen sind und welche Ausgaben ak-            bei Familienmitgliedern eintreten, die bei
zeptiert werden.                                der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden.
                                                Eine Meldepflichtverletzung hat die Rück-
3. Wie werden EL-Leistungen berechnet?
                                                erstattungspflicht der zu Unrecht bezoge-
Um die Höhe des EL-Anspruchs zu be-
                                                nen EL zur Folge!
stimmen, werden die anerkannten Ausga-
ben wie z. B. der Lebensbedarf und die          7. Informationen
Wohnungsmiete (bei HeimbewohnerInnen            www.akbern.ch oder bei der
die Heimkosten), Krankenkassenprämien           AHV-Zweigstelle Biglen-Landiswil,
usw. dem anrechenbaren Einkommen ge-            Hohle 19, 3507 Biglen, Tel. 031 701 11 34,
genübergestellt. Zum anrechenbaren Ein-         erhalten Sie kostenlos Auskünfte, amtliche
kommen gehören nicht nur alle Rentenein-        Formulare sowie Merkblätter.
künfte (inkl. AHV/IV-Renten) und anderen
Aus dem Gemeindehaus                 Landiswiler Nr. 342 Januar 2019

                                              www.akbern.ch
                                              Auf der Internetseite www.akbern.ch der
                                              Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB)
                                              finden Sie in der Rubrik „Familienzulagen“
                                              alle übrigen notwendigen Informationen
Familienzulage im Kanton Bern                 zur Familienzulagenordnung im Kanton
                                              Bern, wie beispielsweise:
Familienzulagen im Gewerbe                    -    Für welche Kinder besteht ein An-
50 Familienausgleichskassen (Stand                 spruch auf Familienzulagen?
01.01.20172) richten im Kanton Bern Fa-       -    Welche Personen haben Anspruch
milienzulagen an Arbeitnehmende und                auf Familienzulagen?
Selbständigerwerbende aus. Für Nichter-       -    Welcher Elternteil kann den Antrag
werbstätige, sowie Arbeitnehmende ohne             stellen?
AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber           -    Was heisst „Differenzzahlung?“
(ANOBAG) ist ausschliesslich die Famili-      -    Anmeldung des Anspruchs auf Famili-
enausgleichskasse des Kantons Bern zu-             enzulagen im Gewerbe und in der
ständig.                                           Landwirtschaft
Diese Familienausgleichskassen müssen         -    Was ist unter „Ausbildung“ zu verste-
folgende Mindestleistungen erbringen               hen?
(vorbehältlich der Sondervorschriften bei     -    Besondere Bestimmungen für Nichter-
Teilzeitarbeit und Nichterwerbstätigkeit):         werbstätige und ANOBAG (Arbeitneh-
- 230.– Franken Kinderzulage pro Monat             mende ohne AHV-beitragspflichtigen
  für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis           Arbeitgeber)
  zum Monat, in welchem das 16. Alters-       -    Familienzulagen bei Teilzeitarbeit
  jahr vollendet wird.                        -    Zahlung von Familienzulagen ins Aus-
- 290.– Franken Ausbildungszulagen pro             land
  Monat für jedes Kind nach dem 16. Al-       -    Meldepflichten, Nachforderungen,
  tersjahr bis zum Abschluss der Ausbil-           Rückerstattung, Verjährung usw.
  dung, längstens jedoch bis zum Monat,
  in dem das 25. Altersjahr vollendet wird.   Hinweis
Die im Kanton Bern tätigen Familienaus-       Arbeitnehmende erkundigen sich bei ih-
gleichskassen können freiwillig weiterge-     rem Arbeitgeber, bei welcher Familienaus-
hende Leistungen erbringen, wie z. B. hö-     gleichskasse ihr Betrieb angeschlossen
here Kinder- und Ausbildungszulagen, Ge-      ist.
burts- und Adoptionszulagen, Leistungen       Weitere Auskünfte erteilt:
zur Unterstützung an Angehörige der Ar-       AHV-Zweigstelle Biglen-Landiswil,
mee und des Familienschutzes.                 Hohle 19, 3507 Biglen, Tel. 031 701 11 34,
Familienzulagen in der Landwirtschaft
Die Ausgleichskasse des Katons Bern
(AKB) richtet im Auftrag des Bundes fol-
gende Familienzulagen an selbständig er-
werbende Landwirte, deren mitarbeiten-
den Familienmitglieder, sowie an landwirt-
schaftliche Arbeitnehmende aus:
• Im Talgebiet:
- 200.– Franken pro Monat für Kinder
  bis 16 Jahre
- 250.– Franken pro Monat für Kinder
  ab 16 Jahre
• Im Berggebiet:
- 220.– Franken pro Monat für Kinder
  bis 16 Jahre
- 270.– Franken pro Monat für Kinder
  ab 16 Jahre.
Aus dem Gemeindehaus   Landiswiler Nr. 342 Januar 2019
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