Dezentralisierungsprozess: Österreich

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                                                                                                                                   Dezentralisierungsprozess:
                                                                                                                                          Österreich

                                        EUROPÄISCHE UNION

                                                                                                                                                   EUROPÄISCHE UNION

                                       Ausschuss
                                          der
                                       Regionen

                                 Direktion Beratende Arbeiten
Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms                                                     Ausschuss
                                Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel
                                                                                                                                                      der
                          Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30
                                                                                                                     CoR – Studien – 1/2005 – 14
                                                                                                                     Brüssel, Januar 2005
                                                                                                                                                   Regionen
Dezentralisierungsprozess: Österreich
                                     1867                                               12.11.1918                                                        1929                                        13.3.1938                         April 1945                                      15.5.1955                           Dezember 1955                              1970                                  1989                                            12.6.1994                                                  1.5.1999                                         1.2.2003                                         29.10.2004
Geschichtlicher             Österreichisch-Ungarische              Abdankung von Kaiser Karl I. Die erste österreichische                           Stärkung der Rolle                             „Anschluss“ an das                  Befreiung durch                                Staatsvertrag:                           Mitglied der                  „Südtirolpakt“ zwischen                Hinterlegung des Antrags                     Volksabstimmung über den Beitritt                              Inkrafttreten des Vertrags                        Inkrafttreten des Vertrags                       Unterzeichnung des Vertrags
Überblick                           Monarchie                       Republik wird durch Beitritt der Länder gegründet.                            des Bundespräsidenten                             Deutsche Reich                      die Alliierten                               Zweite Republik                        Vereinten Nationen                Italien und Österreich              auf Mitgliedschaft in der EWG              zur Europäischen Union (66 % Ja-Stimmen)                                von Amsterdam                                        von Nizza                               über eine Verfassung für Europa

            1814-1815                       28.7.1914                                       1.10.1920                                                          1.7.1934                                             10.4.1938                                       19.12.1945                                      26.10.1955                            1960                                 1972                                       1.11.1993                                 Januar 1995                                                24.11.2002                                      28.2.2003
          Wiener Kongress                 Ausbruch des                            Verfassung der Bundesrepublik:                                            „Ständestaatliche                               Österreich wird zur „Ostmark“                          B-VG tritt erneut                 Verfassungsgesetz über die Neutralität:             Mitglied                  Unterzeichnung des bilateralen                 Inkrafttreten des EU-Vertrags                      Beitritt zur                                            Nationalratswahlen                             Angelobung der
                                        Ersten Weltkrieges                       Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)                                              Verfassung“                                         des Dritten Reichs                                  in Kraft                         Österreich wird wieder souverän.                 der EFTA                Freihandelsabkommens mit der EWG                    (Vertrag von Maastricht)                     Europäischen Union                                                                                       Regierung Schüssel II

Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         30.6.2003
                                                                                                       1962                                                                                                                                                                                    1988                                                      1994 und                                                         15.1.1999                               Einrichtung des „Österreich-Kon-                     28.1.2005
                                         1920
                                      Verfassung der                                              Änderungsgesetz                      1974                                                 1983                             1984                                                       Änderungsgesetz zum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              8.10.1992                    1996                            1998                  „Konsultationsmechanismus“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               vents“, dessen Aufgabe die Ausarbei-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               tung eines einzigen Verfassungstextes
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Letzte Plenarsitzung des Österreich-
                                 Bundesrepublik (geän-               1938-1945                 zur Kommunalgesetz-                 Änderungsge-                 1976                 Änderungsgesetz zum             Änderungsgesetz zum                    1985                   B-VG: Stärkung der Rolle des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Politische Ver-       Vorlagen der Bundesre-           Länderentwurf zur             und Stabilitätspakt zwischen                  ist, um die zahlreichen Verfassungs-     Konvents, Vorlage eines Verfassungsent-
         1862                                                                                   gebung: Revision der              setz zum B-VG:             Forderungs-             B-VG: Einschränkung              B-VG: Stärkung der                 Neuer Forde-                         Bundesrates                                                                                                       Bund und Ländern. Prinzip: keine              gesetze und Verfassungsbestimmungen       wurfs und eines Berichts an den Bundesprä-
  Reichsgemeindegesetz           dert: 1929); das Prinzip         Auflösung der Län-                                                                                                                                                                                                                                         einbarung über        gierung über die Reform          Bundesstaatsreform                                                       zusammenzufassen sowie die Aufgaben-
                                                                                              Bundesverfassung, Stär-              Stärkung des              katalog der               des Einflusses der            Rolle des Bundesrates               rungskatalog                               -                                                                                                           Verschiebung finanzieller Lasten                                                       sidenten, die Bundesregierung, den National-
                                 der kommunalen Selbst-           der und Errichtung                                                                                                                                                                                                                                         die Reform des        des Bundesstaates (vom            („Länderverwal-                                                         verteilung zwischen Bund, Ländern und
                                                                                               kung der kommunalen                 Föderalismus                Länder                Bundesregierung auf             und der Länderkompe-                 der Länder              Die Länder erhalten die Möglich-                                                                                                zwischen Bund und Ländern                                                              und den Bundesrat, die Landeshauptleute
                                  verwaltung wird in der           deutscher Gaue                                                                                                                                                                                                                                             Bundesstaa-            Parlament noch nicht             tungsgerichte“)                                                         Gemeinden, die Finanzierungsmecha-
                                                                                                Selbstverwaltung in                                                                        die Länder                        tenzen                                                 keit, internationale Staatsver-                                                                                                ohne Absprache, „wer an-                      nismen und das Kontrollsystem auf        und die Landtage, der im Anschluss im
                                  Verfassung verankert.                                                                                                                                                                                                                                                                             tes                 verabschiedet)
                                                                                                     Österreich                                                                                                                                                                          träge abzuschließen.                                                                                                         schafft, der bezahlt“                          Bundes- und Landesebene zu                   Parlament erörtert wird
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             überarbeiten

                                                                                                                                                                       kann Absetzung initiieren                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Zuständigkeiten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfassungsgerichtshof
                                                                                                       Bundesversammlung                                                                                          Bundespräsident
  Nationale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Aufgaben: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
                                                                                                                                                                                            in allgemeiner und direkter Wahl für sechs Jahre gewählt                                                                                                                                                                                                                                                                           Artikel 10 des B-VG zählt die ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes auf: Außenpolitik, Finanzen, Handelspolitik, öffentli-
   Ebene

                                                                 Bundesrat (Legislative); 64 von den Landta-                Nationalrat (Legislative); 183 in allge-                                                                                                                         ernennt und setzt ab
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           der Verwaltung, der Verfassungsmäßigkeit von
                                                                 gen im Verhältnis zur Einwohnerzahl jedes                  meiner und direkter Wahl nach dem                                                                                                                                                                                                                               Gesetzen und Verordnungen sowie der staats-                                                                                        che Sicherheit, Verkehrswesen, Arbeitsrecht usw.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nationale
                                                                 Landes gewählte Mitglieder                                 Verhältniswahlrecht für vier Jahre ge-                                                                                                                                                                                                                         rechtlichen Verantwortung der obersten Organe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ausschließliche Gesetzgebung und Verwaltungsvollzug in diesen Angelegenheiten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ebene
                                                                                                                                                                                  kann auflösen
                                                                 Verfügt über ein aufschiebendes Vetorecht.                 wählte Mitglieder
                                                                 Muss Gesetzentwürfen des Bundes, die die                                                                                                                                                                                 Bundesregierung                                        Innenminister                                                                                                                                                                 Artikel 11 B-VG: Gesetzgebung Bund – Vollziehung Land (z. B.: Straßenverkehr, Staatsbürgerschaft, Umweltverträglichkeitsprüfung)
                                                                 Länderkompetenzen berühren, zustimmen.                                                                                               den Nationalrat verantwortlich                                                                                                                                                                  Verwaltungsgerichtshof                                                                                                   Artikel 12 des B-VG zählt die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes auf (Grundsätze), die jedes Land durch den Erlass von Ausführungsge-
                                                                                                                                                                                                                                                                         bestehend aus Bundeskanzler, Vizekanzler und                                                                         (höchste verwaltungsgerichtliche Instanz);                                                               �����                   setzen umsetzen muss (u. a. Armenwesen, Jugendfürsorge, Bevölkerungspolitik, Bodenreform).
   Bund                                                                                                                                                                                                                                                                 Bundesministern; vom Bundespräsidenten ernannt                                                                          Aufgabe: Prüfung der Gesetzmäßigkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           der Verwaltung                                                                                                      Die überwiegende Mehrzahl der Gesetzgebungsakte erfolgt auf Bundesebene.
                                                                wählt die Mitglieder des Bundesrates                                                                                                                                                                    lobt an
                                                                                                                 aufschiebendes Veto der Regierung für die Ländergesetze

                Neun Länder                                                                                                                                                                   Landeshauptmann                                                                     Landesregierung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Unabhängige Verwaltungs-Senate der Länder.                                                                                                             Artikel 11 B-VG: Länder sind für den Vollzug bestimmter Bundesgesetze zuständig.
                (Wien ist Land und Gemeinde)                                                                                                                                                  wird vom Landtag gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Zwei Systeme:
  Regionale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Regionale
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Sie entscheiden insbesondere über Berufungen in Ver-
                                                                                                                                                                                              Er vertritt das Land nach außen und leitet die Sitzungen der Lan- • „Proporzsystem“; jede Partei mit einem bestimmten                                                                                                                                                                                                            Artikel 12 B-VG: Erlassung von Ausführungsgesetzen zu Bundesgrundsatzgesetzen und Vollziehung der Ausführungsgesetze
   Ebene

                                                                           Landtag                                                                                                                                                                                                                                                                                      waltungsstrafverfahren und allgemeinen Verwaltungs-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ebene
                                                                                                                                                                                              desregierung. Er ist Organ der mittelbaren Bundesverwaltung auf     Sitzanteil im Landtag hat das Recht, ein oder mehrere
                                                                                                                                                                                              mittlerer Ebene und im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung     Mitglieder der Regierung zu stellen (Burgenland, Ober-                                                verfahren sowie über Beschwerden gegen Akte unmittel-                                                                                                  Artikel 15 B-VG: Generalklausel: Landeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung sind alle Angelegenheiten, die nicht nach anderen
                                                  Mitglieder in allgemeiner und direkter Wahl nach dem                      Der Bundespräsident kann den Landtag auf Vorschlag der
                                                                                                                                                                                              an die Weisungen der Bundesregierung bzw. Bundesminister            österreich, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten).                                                   barer Befehls- und Zwangsgewalt.                                                                                                                       Kompetenzbestimmungen dem Bund zugeordnet sind, z. B.: Raumordnung, Naturschutz, Baurecht, Grundverkehr.
                                                  Verhältniswahlrecht für fünf oder sechs Jahre gewählt.                    Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates
                                                  Wählt den Landeshauptmann und die übrigen Mitglie-                        auflösen                                                          gebunden. Er ist im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung      • Regierung/Opposition; der Regierung (eventuell Koali-                                                                                                                                                                                                        Mittelbare Bundesverwaltung: Die Vollziehung von Bundesgesetzen erfolgt durch den Landeshauptmann und die ihm unterstellten Behörden.
                                                                                                                                                                                              gegenüber den anderen Mitgliedern der Landesregierung und           tionsregierung) steht eine Opposition gegenüber (Vor-
                                                   der der Landesregierung. Ist im Bereich der Länder-
                                                                                                                                                                                              untergeordneten Behörden weisungsbefugt.                            arlberg, Tirol, Salzburg, Wien).                                                                                                                                                                                                                             Der Landeshauptmann wird funktionell als Bundesorgan tätig und ist an die Weisungen der Bundesregierung bzw. Bundesminister gebunden.
                                                        kompetenzen die maßgebliche Legislative
                                                                                                                                                                                                   Amt der Landesregierung (unterstützender Verwaltungsapparat des Landeshauptmanns und der Landesregierung)                                                     dem Innenminister in Angelegenheiten der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Sicherheitspolizei verantwortlich

                                                                                                                                                                                                                       Der Landtag wählt den Landeshauptmann und die Landesregierung

                  99 Bezirksverwaltungsbehörden                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Haben Vollzugskompetenzen; können Bescheide erlassen
                  Bezirke, dezentralisierte Verwaltungsbehörden                                                                                                                                                                        Bezirkshauptmannschaft
  Zwischen-

                                                                                                                                                                                                            Aufsichtsrecht
                  des Bundes und des jeweiligen Landes

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Zwischen-
                                                                                                                                                                                                                                       (monokratische) Behörde der staatlichen Verwaltung auf Bezirksebene.                                                bestellt den Bezirkshauptmann
   ebene

                                                                                                                                                                                                                                       Der Bezirkshauptmann wird von der Landesregierung bestellt. Die

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ebene
                                                                                                                                                                                                                                       Bezirkshauptmannschaft ist die erste Instanz in Angelegenheiten der
                                                                                                                                   Rechtsmittel gegen individuelle Ent-
                                                                                                                                   scheidungen, nach Erschöpfung des
                                                                                                                                                                                                                                       unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung und der
                                                                                                                                   Rechtsweges bei den verschiedenen                                                                   Landesverwaltung. Die Gemeinden können lokale Befugnisse an die
                                                                                                                                   lokalen Instanzen                                                                                   Bezirkshauptmannschaft übertragen.
                                                            14 Städte mit eigenem Statut und Wien;
                                                            Bezirksverwaltungsangelegenheiten werden
                                                               vom Bürgermeister wahrgenommen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Eigener Wirkungsbereich: Generalklausel. Allgemeine Kompetenz der Gemeinden für Angelegenheiten von ausschließlichem oder überwie-
                                                                                                                                                                                                                                                                                           nachträgliche Kontrolle, Aufsichtsbehörde                                                                                                                                                                                           gendem Gemeindeinteresse. Wesentliche Aufgaben sind z. B.:
                                                                                                                                                          2359 Gemeinden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               • Bestellung der Gemeindeorgane, der Ge-                            • örtliche Baupolizei                            • Förderung und Erhalt des gemeinschaftli-
  Kommunale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Kommunale
                                                                     Gemeinderat                                                   Gemeindevorstand                                         Bürgermeister                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        meindebediensteten                                                • örtliche Gesundheitspolizei                      chen Lebens: Theater, soziale Dienste
    Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               • örtliche Sicherheitspolizei                                       • örtliche Raumplanung                           • örtliche Veranstaltungspolizei

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ebene
                                                                     in allgemeiner und direkter Wahl nach dem                     Die Parteien sind proportional zu ihrer                  wird in der Mehrzahl der Länder in allgemeiner und direkter
                                                                     Verhältniswahlrecht gewählt. Die Zusammen-                    Stärke vertreten. Dem Gemeindevorstand                   Wahl gewählt, in den übrigen Ländern durch den Gemeinderat;                                                                                                                                                                                                                                                                        • örtliche Straßenpolizei
                                                                     setzung spiegelt die Stärke der verschiedenen                 steht der Bürgermeister vor. Er ist vorbera-             er ist Mitglied des Gemeinderates (nicht zwingend in Wien
                                                                     Parteien wider. Die Mitglieder wählen den                     tendes Organ in den Angelegenheiten, die                 und in der Steiermark) und des Gemeindevorstandes; er leitet
                                                                     Gemeindevorstand. Er ist oberstes Organ der                   in die Zuständigkeit des Gemeinderates                   die Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindevorstan-                                                                                                                                                                                                                                                                           Übertragener Wirkungsbereich: Die Gemeinden übernehmen ihnen zum Vollzug übertragene Aufgaben des Bundes oder des Landes. Die
                                                                     Gemeinde in Angelegenheiten des eigenen Wir-                  fallen, und hat Entscheidungsbefugnis in                 des; er ist Organ der Gemeinde in den Angelegenheiten des                                                                                                                                                                                                                                                                          Gemeinde vollzieht staatliche Verwaltungsaufgaben. Der Bürgermeister ist dem Bund bzw. dem Land für ihren Vollzug verantwortlich.
                                                                     kungsbereichs. Er ist an keine Weisungen gebun-               finanziellen, rechtlichen und wirtschaftli-              eigenen Wirkungsbereichs und der staatlichen Verwaltung in
                                                                     den.                                                          chen Belangen.                                           Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs.

 Rolle der Gebietskörperschaften im                                                                                                                                                                                     1980                                                                             1988
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1992
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         1994                                                           1998
                                                                                                 1966                                                                                                                                                                                                                                      Die Länder und Gemeinden werden in den
 europäischen Einigungsprozess und                                                     Der Österreichische Ge-
                                                                                                                                      1972
                                                                                                                            Arbeitsgemeinschaft Alpen-
                                                                                                                                                                                1978
                                                                                                                                                                      Arbeitsgemeinschaft AL-
                                                                                                                                                                                                               Europäisches Rahmen-
                                                                                                                                                                                                              übereinkommen über die
                                                                                                                                                                                                                                                         23.9.1987
                                                                                                                                                                                                                                                  Ratifizierung der Euro-
                                                                                                                                                                                                                                                                                             Novelle zum B-VG räumt den                 Informationskreislauf der Europäischen Union               Artikel 23d B-VG;               1995                     Vereinbarung zur grenzüber-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           schreitenden Zusammenarbeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ab Ende der 90er Jahre:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gründung weiterer EuRegios
                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ländern die Möglichkeit ein,                einbezogen: aktive Beteiligung der Länder an               Beteiligung der            Gründung der
 bei den grenzüberschreitenden                                                         meindebund kann sich an
                                                                                        allen Beratungen über
                                                                                                                            länder ARGE-ALP (DE/IT/                 PEN-ADRIA (IT/AT/SI/HU/                     grenzüberschreitende                päischen Charta der
                                                                                                                                                                                                                                                  kommunalen Selbstver-
                                                                                                                                                                                                                                                                                             mit den an Österreich angren-               der Erarbeitung österreichischer Stellungnah-              Länder und Ge-           EuRegio Salzburg                zwischen der Autonomen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Provinz Bozen-Südtirol, der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          mit Regionen in der Tschechi-
                                                                                                                             AT/CH): grenzüberschrei-                 DE/CH/HR): grenzüber-                     Zusammenarbeit zwi-                                                           zenden Staaten oder deren                 men zu allen Vorhaben der Europäischen Uni-               meinden in Angele-         – Berchtesgadener                                                            schen Republik, der Slowakei,
 Beziehungen                                                                             Gesetze und Erlasse                  tende Zusammenarbeit                  schreitende Zusammenarbeit                  schen Gebietskörper-              waltung (die am 1.9.1988
                                                                                                                                                                                                                                                       in Kraft tritt)
                                                                                                                                                                                                                                                                                              Teilstaaten Verträge abzu-                 on, die in ihren Kompetenzbereich fallen. Die            genheiten der euro-        Land – Traunstein             Autonomen Provinz Trient und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  dem Land Tirol
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ungarn, Slowenien, Deutsch-
                                                                                              beteiligen.                                                                                                      schaften oder Behörden                                                                 schließen.                                                                                  päischen Integration                                                                                     land, Italien und der Schweiz
 (anhand von Beispielen)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Länder können im Rahmen ihrer Befugnisse
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             verbindlich für die Republik eintreten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   (Europaregion)
QG-69-05-731-DE-C
                                                                                                                                   Dezentralisierungsprozess:
                                                                                                                                            Belgien

                                        EUROPÄISCHE UNION

                                                                                                                                                   EUROPÄISCHE UNION

                                       Ausschuss
                                          der
                                       Regionen

                                 Direktion Beratende Arbeiten
Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms                                                     Ausschuss
                                Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel
                                                                                                                                                      der
                          Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30
                                                                                                                     CoR – Studien – 1/2005 – 12
                                                                                                                     Brüssel, Januar 2005
                                                                                                                                                   Regionen
Dezentralisierungsprozess: Belgien
Geschichtlicher                7.2.1831                  1908                                      1921                            26.6.1945                          1948                             12.3.1950                                                                   1952                                                                                                                                                        1960                                   1970                                                      März 1992                                   Mai 1993                                               1.11.1993                               13.6.1999                                     1.2.2003                            12.7.2003
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Benelux-                      Belgien plant seine Umwandlung                                 Erste Regierung Dehaene                             Belgien wird                             Inkrafttreten des Vertrags über die         Europa- und Regionalwahlen,                     Inkrafttreten des Vertrags          Zweite Regierung Verhofstadt
Überblick                        Neue
                               Verfassung
                                                   Der Kongo wird von
                                                   Belgien annektiert.
                                                                                          Wirtschaftsunion zwischen
                                                                                           Belgien und Luxemburg
                                                                                                                                      UNO-
                                                                                                                                     Mitglied
                                                                                                                                                         Allgemeines, gleiches Wahlrecht Volksabstimmung über die Rückkehr
                                                                                                                                                           für Frauen auf allen Ebenen  König Leopolds III. (57,6 % Ja-Stimmen)
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Mitglied
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Wirtschaftsunion                       in einen Föderalstaat                                  (neue Mitte-Links-Regierung)                        ein Föderalstaat.                           Europäische Union (Maastricht)             Wahlen der Gemeinschaften                               von Nizza
                                                                                                                                                                                                                                                                                der EGKS

           4.10.1830                  1893                               1919                       1921                           5.2.1945                           1948              April 1949              1.8.1950                                21.7.1951                                                                                                                                            1957                       30.6.1960                                              1988                                                                 Herbst 1992                                          31.7.1993                                 1.5.1999                                 Juli 1999                                     18.5.2003
    Unabhängigkeitserklärung      1. Verfassung-                Allgemeines, gleiches Allgemeines, gleiches Wahlrecht          Zweiter Weltkrieg:                   Benelux-              NATO-             König Leopold III.                          Baudouin I.                                                                                                                                         Mitglied                 Belgisch-Kongo                      Achte Regierung unter Premierminister Martens (die                                  Ratifizierung des Vertrags                           Tod König Baudouins I.,                  Inkrafttreten des Vertrags                     Erste Regierung                             Parlamentswahlen
           Belgiens                  srevision                  Wahlrecht für Männer für Frauen auf Gemeindeebene           Ganz Belgien wird befreit.              Zollunion             Mitglied              dankt ab.                               wird König.                                                                                                                                         der EWG                  wird unabhängig                      Regierung bilden die christlich-sozialen Parteien)                                       von Maastricht                             Albert II. wird König der Belgier.                von Amsterdam                               Verhofstadt

Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1989                                                                          1993                                        2000-2001                                             12.8.2003
                                                                                                                                                                                                                                           1975                                                                                                                                                                          1980                                                                                              1988                                                                                                           1993                                                                    Staatsreform: neue Zuständigkeiten
                                                                                                                                                         1963                                        1970                                                                1977                                                                                                                                                                                                                                                                                1989                        Drei Sondergesetze:                                                              Sondergesetz, das die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Sondergesetz zur Änderung des
                                                                                1932                                                                                                                                                    Verringerung              „Egmont-Pakt“: Die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfassungsrevision:                                                                               Verfassungsrevision:                                                                                         Verfassungsrevision                  föderale Struktur vervoll-                für die Regionen und Gemeinschaften                                                                              19.3.2004
                                       1836                            Politik der Einspra-                                                   Sprachgesetz: Stärkung des                    Verfassungsrevision:                                                                                                                                                                                                 Ausweitung der Zustän-                    1983                         1984                                                            Gesetz über das             – Ausweitung der Befugnis-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ständigt; die Stellung der              als politische Körperschaften des Föde-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Sondergesetzes vom 8. August 1980
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Gesetz über die Zuer-
                                                                                                               1962                          Prinzips der Einsprachigkeit,               Beginn des Entföderalisie-
                                                                                                                                                                                                                                       der Anzahl der           Befugnisse der Provinzen                                                                                                                         digkeiten der Gemein-                Reformen für die              Einrichtung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Ausweitung der Zuständig-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Finanzierungssystem           se des Schiedshofs                               zur vollständigen                                                                                                                 über die institutionelle Reform: neue
                               Einteilung der Provin-                  chigkeit (abgesehen                                                                                                                                            Kommunen (Zu-              werden angesichts des                                                                                                                                                                                                                           keiten der Regionen und der                                                                                       Föderalisierung des               kommunalen Zweckverbände                  ralstaats; neue Finanzverordnung für die                                                                   kennung des Wahlrechts
                                                                                                           Festlegung der                    Schaffung von vier Sprachge-                rungsprozesses, Schaffung                                                                                                                                                                                              schaften, Ausstattung der             Deutschsprachige               Schiedshofes                                                      der Regionen und            – Brüsseler Einrichtungen                                                                                                                                                           Zuständigkeiten für die politischen
                                zen und Kommunen                     von Brüssel: Politik der                                                                                                                                       sammenschluss von          praktizierten Föderalismus                                                                                                                                                                                                                          Gemeinschaften, Schaf-                                                                                         Staates; Reform des                (intercommunales) unterliegt                Gemeinschaften, Regionalisierung der                                                                     für Ausländer bei Kom-
                                                                                                           Sprachgrenze                                 bieten                            der Gemeinschaften und                                                                                                                                                                                                Regionen mit Legislativ-               Gemeinschaft                                                                                    Gemeinschaften               – Finanzierungssystem der                                                                                                                                                           Körperschaften des Föderalstaats
                                                                        Mehrsprachigkeit)                                                                                                                                               Kommunen)                   in Frage gestellt.                                                                                                                                                                                                                              fung der Region Brüs-                                                                                         Zweikammersystems                    ausschließlich der Zustän-                   Provinz- und Gemeindeordnung                                                                               munalwahlen
                                                                                                                                                                                                 Regionen                                                                                                                                                                                                              befugnissen                                                                                                                                                   Regionen und Gemein-                                                                                                                                                                (Ein-, Aus- und Durchfuhr von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        sel-Hauptstadt                                                 schaften                                                                           digkeit der Regionen                             (tritt 2002 in Kraft)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Waffen)

 Der Einheitsstaat Belgien                                                                                                                                                                                                         Der Föderalstaat Belgien in seiner derzeitigen Form                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Föderale Zuständigkeiten (Gesetzgebungsbefugnis: Erlass von Gesetzen)
 (bis 1970)                                                                               König                                     Regierung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   König                                     Regierung                                                                                                                                                             •   Verteidigung                                •   Landwirtschaft (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   Justiz                                      •   Beschäftigung (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   Finanzen (*)                                •   Verkehr (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   soziale Sicherheit                          •   Gebrauch der Sprachen (*)
                                                                                                                              Abgeordneten-

                                                                                                                                                                                                                                  Nationale
                                                                                                Senat                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Senat                                                                                                                                                                           Abgeordnetenkammer                                                                                  •   öffentliches                                •   Steuerpolitik (*)
Nationale

                                                                                                                                                                                                                                   Ebene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Regierung der Abgeordneten-                                                                                                                                                    Gesundheitswesen (*)                        •   Entwicklungshilfe (*)
                                                                                                                                kammer                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         150 direkt gewählte Mitglieder
 Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 71 Mitglieder (40 direkt gewählt, 21 von den Räten der                                                                                kammer verantwortlich                                                                                                                                                    •   Geld- und Währungspolitik
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gemeinschaften bestimmt, zehn gemeinsam bestimmt)                                                                                                                                                                                                                                                              •   internationale Beziehungen (*)                            (*) Geteilte Zuständigkeiten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                    untersucht die Zuständigkeitskonflikte im Bereich der Gesetzgebung zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   Wirtschaftspolitik (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   Energie (*)
                                                                                                   Einheitsstaat Belgien                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Zehn Senatoren                                                                                                                                 •   Außenhandel (*)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Ein Senator                                           Zehn Senatoren

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Zuständigkeiten der Gemeinschaften
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Deutschsprachige                   Zusammenarbeit                    Französische                         Zusammenarbeit                               Gemeinsame Gemeinschaftskommission                                                             Zusammenarbeit                                                                    (Gesetzgebungsbefugnis: Die Gemeinschaften erlassen Dekrete mit Geset-

                                                                                                                                                                                                                                  Gemeinschaften
Gemeinschaften

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                zeskraft, wobei die föderale gesetzgebende Gewalt den Gemeinschaften
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            zwischen den                     Gemeinschaft                          zwischen den                                                                                                                                zwischen den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Regierungen                                                            Regierungen                                                                                                                                 Regierungen;                   Flämische                                         nicht übergeordnet ist.)

                                                                                                                                                                                                                                    Ebene der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Rat: 89 Mitglieder des Parlaments der                      Kollegium: fünf Mitglieder der Regierung
  Ebene der

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parlament:          Regierung:                                  Parlament:                 Regierung:                                       Region Brüssel-Hauptstadt                                 der Region Brüssel-Hauptstadt                                                        Gemeinschaft                                       • Gebrauch der Sprachen (*)                     • internationale Beziehungen (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             94 Mitglieder (75 aus          maximal acht                                                                                                                                                                                                                                        • Kultur                                        • Fürsorge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   25 direkt            drei bis                                                           Mitglieder, ein-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   gewählte         fünf Mitglieder,                          dem Parlament der                                                       Französische Gemeinschaftskommission                            Flämische Gemeinschaftskommission                                                                                                         • allgemeine und berufliche                     • ausschließliche Zuständigkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           schließlich des                                                                                                                                                                                                                                        Bildung                                         für Forschung und Entwicklung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Mitglieder         einschließlich                          Wallonischen Region,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Präsidenten                                                                                                                                                                                                                                        • Medien einschließlich Radio                     und die Außenpolitik in diesem
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    des Präsidenten                          19 aus dem Parlament                                                     Rat: 72 Mitglieder des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Kollegium: drei Minister
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Rat: 17 Mitglieder des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Kollegium: zwei Minister                                                    Regierung:                            und Fernsehen                                   Bereich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              der Region Brüssel-                                                     Parlaments der Region                                        Parlaments der Region                                                             Parlament:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Brüssel-Hauptstadt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 und zwei Staatssekretäre
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Brüssel-Hauptstadt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 und ein Staatssekretär                                                       maximal                           • Gesundheitspflege und Jugend-                               (*) Geteilte Zuständigkeiten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Hauptstadt)                                                                                                                                                                                                        124 direkt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          elf Mitglieder,                         schutz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      gewählte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           einschließlich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Mitglieder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          des Präsidenten                       Zuständigkeiten der                   (Gesetzgebungsbefugnis: Die Regionen erlassen

                                                                                                                                                                                                                                                                             Schiedshof
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Regionen: wirtschaftliche             Dekrete mit Gesetzeskraft, wobei die föderale gesetz-

                                                                                                                                                                                                                                  Regionale
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Wallonische Region                                                                        Region Brüssel-Hauptstadt                                                                                                                                                                                 Bereiche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      gebende Gewalt den Regionen nicht übergeordnet ist.)
Regionale

                                                                                                                                                                                                                                   Ebene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • städtebauliche Entwicklung und                • Wirtschaftspolitik (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Parlament:                              Regierung:                                        Parlament:                  Regierung:                  Drei regionale                                                                                              Flämische Region
 Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Raumplanung                                   • internationale Beziehungen (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   75 direkt gewählte Mitglieder              maximal neun Mitglieder,                             89 direkt gewählte            fünf Mitglieder               Staatssekretäre                                                                                       (die flämische Region ist mit der                          • Umwelt                                        • Beschäftigung (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • öffentliche Bauaufträge (Infrastruktu-        • Steuerpolitik (*)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            einschließlich des Präsidenten                             Mitglieder                                                                                                                                                        flämischen Gemeinschaft                                  ren)                                          • Überwachung der Provinz- und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Verkehr (*)                                     Gemeindeordnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         zusammengelegt worden)                                 • Außenhandel (*)                               • ausschließliche Zuständigkeit für
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Landwirtschaft (*)                              Forschung und Entwicklung und die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Energie (*)                                     Außenpolitik in diesem Bereich sowie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • sozialer Wohnungsbau                            Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Aufsichtsbefugnis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Verwaltungszuständigkeiten der Provinzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Stadtplanung
Provinziale

                                                                                                                                                                                                                                  Provinziale
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Aufsichtsbefugnis                                 Aufsichtsbefugnis                                                                                                               Aufsichtsbefugnis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Fünf wallonische                                                                                                                                                                                         Fünf flämische                                                                              Instandhaltung der Infrastruktur
                                            Provinzen                                                Provinzen                                                  Provinzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Befugnis, in den Bereichen Erziehungswesen, Kultur und Sport Initiati-
  Ebene

                                                                                                                                                                                                                                    Ebene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Provinzen                                                                                                                                                                                               Provinzen                                                                               •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ven zu ergreifen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • garantiert die richtige Anwendung sämtlicher Rechtsvorschriften der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  föderalen gesetzgebenden Gewalt, der Gemeinschaften und der Regio-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ständiger                                                                                                                                                                                                  Ständiger                                                                 nen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Provinzialrat                                                                                                                                                                                           Provinzialrat
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ausschuss                                                                                                                                                                                                  Ausschuss                                                               • allgemeine Angelegenheiten der Provinz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            überwacht die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Kommunalverwaltung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Verwaltungszuständigkeiten der Kommunen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Kommunale

                                                                                                                                                                                                                                  Kommunale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Wallonische Kommunen                                                                                                       Brüsseler Gemeinden                                                                                                                     Flämische Kommunen                                         •   Durchführung der Wahlen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   Standesamt
                                                             Wallonische                                          19 Brüsseler                                               Flämische
  Ebene

                                                                                                                                                                                                                                    Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    262 wallonische Kommunen (einschließlich der neun                                                                                                                                                                                                                                                                                           •   Baugenehmigungen
                                                             Kommunen                                             Gemeinden                                                  Kommunen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         19 Brüsseler Gemeinden                                                                                                                 308 flämische Kommunen                                     •   Instandhaltung der Straßeninfrastruktur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              deutschsprachigen Kommunen)                                         eventuelle kommunale                                                                                                                eventuelle kommunale
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   soziale Wohlfahrt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Zweckverbände                                                                                                                       Zweckverbände
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                •   allgemeine Angelegenheiten der Kommune
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bürgermeister- und                                                                                                        Bürgermeister- und                                                                                                                     Bürgermeister- und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Gemeinderat                                    Bürgermeister                                                               Gemeinderat                                      Bürgermeister                                                                      Gemeinderat                                       Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Schöffenkollegium                                                                                                         Schöffenkollegium                                                                                                                      Schöffenkollegium

 Rolle der Gebietskörperschaften im                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   1980
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           1980
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Europäisches Rah-                                                                                                                                      8.3.1994                                                                                                  5.4.1995                            18.5.1995
 europäischen Einigungsprozess und                                                                                                                                                                                                                                                  1970                                                                                                                                 Vereinbarung über die grenz-              menübereinkommen                       15.10.1985                         1986
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              5.5.1993
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Kooperationsabkommen zwischen dem                                          30.6.1994
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Rahmenabkommen über die                          Kooperationsabkom-                 Kooperationsabkom-
                                                                                                                                                                                                                                                                              Abkommen mit                                                                                                                                überschreitende Zusammen-                über die grenzüber-                                                  Konvention der
 bei den grenzüberschreitenden                                                                                                                                                                                                                                                Luxemburg zur                                                                                                                                arbeit zwischen dem Saar-               schreitende Zusam-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Unterzeichnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       der Europäischen              Beneluxstaaten über                    Sondergesetz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Föderalstaat, den Gemeinschaften und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          den Regionen über die Bestimmungen für                            Vertretung des Föderalstaates,                     men zwischen dem
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Föderalstaat und den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 men über die Rechts-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   stellung der in Bot-
                                                                                                                                                                                                                                                                            gegenseitigen Hilfe-                                                                                                                         land, Lothringen, dem Groß-               menarbeit zwischen                                                grenzüberschreiten-                   über die Föde-                                                                                    der Gemeinschaften und der
 Beziehungen                                                                                                                                                                                                                                                                 leistung im Kata-                                                                                                                               herzogtum Luxemburg,                 Gebietskörperschaften
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Charta der kom-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        munalen Selbst-              de Zusammenarbeit:                    ralisierung der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           den Abschluss gemeinsamer Verträge;
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Kooperationsabkommen über die Vertre-                            Regionen bei den Internationalen                   drei Regionen Belgi-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ens über die interna-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                schaften oder Konsula-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ten tätigen Vertreter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Rheinland-Pfalz und Walloni-               oder Behörden in                                                 in Kraft getreten am                   Außenpolitik                                                                                   Organisationen im Falle gemein-
 (anhand von Beispielen)                                                                                                                                                                                                                                                        strophenfall
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           en (Region Saar-Lor-Lux –                Madrid: in Kraft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          verwaltung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           1.4.1991
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          tung des Königreichs Belgien im Rat der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Europäischen Union                                          samer Zuständigkeiten                         tionale Umweltpoli-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       tik
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 der Gemeinschaften
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    und der Regionen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Rheinland-Pfalz – Wallonien)                  getreten am
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       22.12.1982
QG-69-05-731-DE-C
                                                                                                                                   Dezentralisierungsprozess:
                                                                                                                                          Bulgarien

                                        EUROPÄISCHE UNION

                                                                                                                                                   EUROPÄISCHE UNION

                                       Ausschuss
                                          der
                                       Regionen

                                 Direktion Beratende Arbeiten
Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms                                                     Ausschuss
                                Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel
                                                                                                                                                      der
                          Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30
                                                                                                                     CoR – Studien – 1/2005 – 26
                                                                                                                     Brüssel, Januar 2005
                                                                                                                                                   Regionen
Dezentralisierungsprozess: Bulgarien
Geschichtlicher                                                                                          1929                                                                           5.9.1944                                                                 15.9.1946                                                                                   14.12.1955                                       12.7.1991                                    1.3.1993                                                       14.12.1995                                                     22.1.2002                                                29.10.2004
                                                               Gründung des „Zveno-Kreises“ durch republikanische Intellektuelle und Mitglieder der Armee,                       Einmarsch sowjetischer                                             Ausrufung der Volksrepublik Bulgarien                                                                      Beitritt                                     Verabschiedung                            Assoziationsabkommen                                                 Antrag auf                                                  Georgi Părvanov                         Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung für
Überblick                                                                          die sich für ein Bündnis mit Jugoslawien einsetzen                                             Truppen in Bulgarien                                                          (1947-1989)                                                                                   zur UNO                                  der derzeitigen Verfassung                         EU/Bulgarien                                                     EU-Beitritt                                                  Staatspräsident                                  Europa durch 25 Mitgliedstaaten
                                                                                                            |                                                                               |                                                                         |                                                                                           |                                                |                                            |                                                               |                                                             |                                                         |
                                           |                                                                                                                  |                                                            |                                                                                           |                                                              |                                                     |                                                        |                                                        |                                                   |
                                     28.7.1913                                                                                                          19.5.1934                                                     8.9.1946                                                                                 Februar 1947                                                    Januar 1990                                              7.5.1992                                                  1994                                               10.-12.12.1999                                          1.2.2003
            Vertrag von Bukarest; Teilung Mazedoniens; Bulgarien erhält den                                                                           Staatsstreich des                                        Referendum: Die Monarchie                                                  Vertrag von Paris; Bulgarien verliert die eroberten Gebiete,                         Änderungen der                                            Beitritt                                      Assoziiertes Mitglied der WEU                      Europäischer Rat von Helsinki; Eröffnung                         Inkrafttreten des
                    östlichen Teil des Gebietes (Pirinska Makedonija)                                                                                 „Zveno-Kreises“                                               wird abgeschafft.                                                              behält jedoch seine Grenzen (von 1940).                                sozialistischen Verfassung                                  zum Europarat                                      (Westeuropäische Union)                         der EU-Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien                      Vertrags von Nizza

Die Etappen des
Dezentralisierungs-
prozesses                                                                                                                                                                                                                            1996
                                                                                                                                                                                                                                                                          1998
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2001                                        2002
                                                   17.9.1991                                  1995                            1995                            1996                                                            Bulgarische Gemeinden                                                                                           1999                         Kooperationsvereinbarung                      Beginn der finanziellen
                                             Gesetz über kommunale                                                                                                                              1996                                                             Gesetze betreffend die                     1999                                                                                                                                               2004
                                                                                       Gesetz über Raum-                 Gesetz über die                Gesetz betreffend                                                    schließen sich zum Natio-                                                Gesetz betreffend                Nationaler Plan für                zwischen dem bulgarischen                    Dezentralisierung mit dem
                                        Selbstverwaltung und kommunale                                                                                                                     Gesetz betreffend                                                     kommunalen Steuern                                                                                                                                                                      Gesetz betreffend die
                                                                                            planung                    kommunalen Wahlen                das Kommunal-                                                       nalen Gemeindeverband der                                                 die kommunalen                 regionale Entwicklung                Ministerrat und dem Natio-                   Ziel einer größeren finan-
                                         Verwaltung (mehrfach geändert,                                                                                                                   die Volksbefragung                                                        und Gebühren                                                                                                                                                                        regionale Entwicklung
                                                                                        (geändert 2001)                  (geändert 1996)                   eigentum                                                        Republik Bulgarien (NAMRB)                                                    Haushalte                                                        nalen Gemeindeverband der                    ziellen Unabhängigkeit der
                                         insbesondere 1995, 1999, 2003)                                                                                                                                                              zusammen                                                                                                                                 Republik Bulgarien                       Gemeinden (verschiedene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Rechtsakte)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Zuständigkeiten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Zuständigkeiten des Zentralstaates in allen Bereichen
                                               Volksversammlung (Narodno Sobranie) (Legislative)                                                                                                                                                                                                        Regierung (Exekutive)                                                                                                   Verfassungsgericht
                                                                                                                                                                                           Staatspräsident
                                240 Abgeordnete, die in allgemeiner,                   Präsident und Vizepräsident; von den                                          auf fünf Jahre in allgemeiner, direkter Wahl gewählt
Nationale

                                                                                                                                                                                                                                                             Ministerpräsident;                      Stellvertretende(r)                           Ministerien und ein Minister

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Nationale
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  prüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit;
                                direkter und geheimer Wahl auf vier Jahre              Mitgliedern der Versammlung in der
 Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                             Ernennung und Entlassung                Ministerpräsident(en);                        ohne Portefeuille;

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Ebene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 besteht aus zwölf Richtern, von denen alle drei
                                gewählt werden                                         ersten Sitzung nach den Parlamentswahlen                                                                                                                              durch die                               Ernennung und Entlassung durch                Ernennung und Entlassung                                      Jahre vier auf neun Jahre ernannt werden. Vier
                                                                                       gewählt; dem Präsidenten der Versamm-                                                                                                                                 Volksversammlung                        den Ministerpräsidenten                       durch die Volksversammlung                                      Richter werden von der Volksversammlung
                                                                                       lung können maximal fünf Vizepräsiden-                                                                                                                                                                                                                      auf Vorschlag des                                               gewählt, vier weitere vom Staatspräsidenten
                                                                                       ten zur Seite stehen                                          Die Volksversammlung wählt und entlässt die Regierung auf Vorschlag des Ministerpräsidenten.                                                                                                  Ministerpräsidenten                                          ernannt und die übrigen vier gemeinsam von den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Richtern des Obersten Kassationsgerichts und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   des Obersten Verwaltungsgerichts gewählt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Die bulgarische Verfassung legt fest: „Das Gebiet ist eine territoriale Verwaltungseinheit zur Durchführung regionaler Politik, zur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Verwirklichung staatlicher Verwaltung vor Ort und zur Sicherung der Übereinstimmung nationaler und örtlicher Interessen“ (Arti-
                                                                      28 Regionen = Gebiete (Oblasti) (seit der Reform vom 1.1.1999)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     kel 142).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Die Verwaltung des Gebiets übt ein von der Gebietsverwaltung unterstützter Regionalgouverneur (= Gebietsverwalter) aus (Arti-
Regionale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Regionale
                                Dezentralisierte staatliche Verwaltungen, denen die                             Regionalgouverneur = Gebietsverwalter             Die stellvertretenden                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  kel 143 Absatz 1).
 Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Ebene
                                Umsetzung der Staatspolitik auf regionaler Ebene obliegt                        (oblasten upravitel); wird von der                Regionalgouverneure werden vom                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Der Regionalgouverneur gewährleistet „die Durchsetzung der staatlichen Politik“ (Artikel 143 Absatz 3).
                                                                                                                Regierung ernannt und überwacht die               Ministerpräsidenten ernannt.
                                                                                                                Umsetzung der Staatspolitik auf
                                                                                                                regionaler Ebene

                                                                                                                                                                          Die Regierung ernennt die Regionalgouverneure.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Verwaltungsbefugnisse der Städte

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         •   Standesamt                                           • Straßen und Brücken von lokaler                    • Bildungswesen: Grund- und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         •   Abwasserbeseitigung                                    Bedeutung                                            weiterführende Schulen
                                                                                                      264 Städte (Obština)                                                                                                                                                                   3850 Gemeinden bzw. Stadtbezirke                                                                                                                                                                            •   Trinkwasserwirtschaft                                • ÖPNV                                               • Gesundheitswesen: städtische
Kommunale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Kommunale
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         •   Hausmüll                                             • Wohnungswesen                                        Krankenhäuser
                                Stadtrat (obštinski săvet); in allgemeiner, direkter              Vorsitzender des Stadtrates; von den                       Bürgermeister einer Stadt (Kmet); in                                  Die subkommunale Ebene umfasst die Gemeinden                     Bürgermeister einer Gemeinde (Kmet na                       Bürgermeister eines Stadtbezirks
  Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Ebene
                                Wahl nach dem Verhältniswahlrecht auf vier Jahre                  Mitgliedern des Stadtrates gewählt                         allgemeiner, direkter Wahl nach dem                                   und (in den Großstädten) die Stadtbezirke (24 in                 kmetstvo); in allgemeiner, direkter Wahl                    (Rayonen Kmet); vom Stadtrat gewählt                                                                                                     •   öffentliche Anlagen                                  • Raumplanung                                        • Kultur und Sport
                                gewählt                                                                                                                      Mehrheitswahlrecht in zwei                                            der Hauptstadt Sofia, sechs in Plovdiv und fünf in               gewählt, wenn die Einwohnerzahl mehr als                                                                                                                                                             •   Friedhöfe                                                                                                 • soziale Dienste
                                                                                                                                                             Wahlgängen auf vier Jahre gewählt                                     Varna). Jede Stadt mit über 100 000 Einwohnern                   250 beträgt
                                                                                                                                                                                                                                   kann Stadtbezirke schaffen.                                                                                                                                                                                                                                           Gemeinden und Stadtbezirke

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gemeinden und Stadtbezirke gehören territorial und administrativ zu Städten und werden vom Stadtrat konstituiert.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Der Bürgermeister einer Gemeinde bzw. eines Stadtbezirks hat folgende Aufgaben:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         • Ausführung des Gemeindehaushalts                       • Organisation der                                   • ggf. weitere Aufgaben, die ihm vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         • Durchführung öffentlicher Arbeiten                       Verwaltungsdienstleistungen                          Bürgermeister der Stadt oder kraft ei-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         • Ernennung und Entlassung von                           • Aufrechterhaltung der öffentlichen                   nes Gesetzes des Parlaments übertra-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Gemeindemitarbeitern                                     Ordnung und Schutz vor Katastrophen                  gen werden
  Rolle der Gebietskörperschaften im                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • Umweltschutz und -sanierung                              und Unfällen
                                                                                                                                                                                                                               2.6.1998
  europäischen Einigungsprozess und                                                                               3.10.1994                                                                        Unterzeichnung des Europäischen Rahmenübereinkommens über die                                                                                                                                                                                                                                         • Führen der Einwohner- und                              • Vertretung der Gemeinde bzw. des
  bei den grenzüberschreitenden                                                       Unterzeichnung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstver-
                                                                                            waltung des Europarates (am 1.9.1995 in Kraft getreten)
                                                                                                                                                                                                   grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Europarates (so genanntes
                                                                                                                                                                                                   „Übereinkommen von Madrid“ vom 21.5.1980) (am 8.8.1999 in Kraft                                                                                                                                                                                                                                         Standesamtsregister                                      Stadtbezirks
  Beziehungen                                                                                                                                                                                                                  getreten)

  (anhand von Beispielen)
QG-69-05-731-DE-C
                                                                                                                                   Dezentralisierungsprozess:
                                                                                                                                            Zypern

                                        EUROPÄISCHE UNION

                                                                                                                                                   EUROPÄISCHE UNION

                                       Ausschuss
                                          der
                                       Regionen

                                 Direktion Beratende Arbeiten
Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms                                                     Ausschuss
                                Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel
                                                                                                                                                      der
                          Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30
                                                                                                                     CoR – Studien – 1/2005 – 16
                                                                                                                     Brüssel, Januar 2005
                                                                                                                                                   Regionen
Dezentralisierungsprozess: Zypern
                           1571-1878                                               1914                                                              1923                                            1931                                                      1954                                                                                     16.8.1960                                                         19.12.1972                                     15.7.1974                                              13.2.1975                                                             1.1.1988                                                    1.2.2003                        16.6.2003                          1.5.2004
Geschichtlicher
�                         Ottomanische                     Nachdem sich die Türkei mit Deutschland verbündet hat,            Vertrag von Lausanne; die Türkei verzichtet auf        Volksaufstand der Zyperngriechen für eine      Griechenland appelliert an die UNO, für die Verwirklichung des                   Rückzug Großbritanniens aus Zypern und Unabhängigkeit Zyperns, Beitritt                Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens   Von der griechischen Militärjunta eingefädelter   Der von den Türken besetzte Nordteil der Insel wird                 Zweite Stufe des Assoziierungsabkommens betreffend                               Inkrafttreten des              Tassos Papadopoulos,                  Beitritt zur
Überblick                  Herrschaft                          wird Zypern durch Großbritannien annektiert.                          jegliche Ansprüche auf Zypern.                  Vereinigung mit Griechenland (Enosis)         Grundsatzes der Selbstbestimmung auf Zypern Sorge zu tragen.                             Zyperns zur UNO (20.9.1960) und zum Commonwealth                                      zwischen der EWG und Zypern              Staatsstreich gegen Präsident Makarios         zum „Türkischen Bundesstaat von Zypern“ erklärt.                          den Abschluss der Zollunion mit der EU                                    Vertrags von Nizza                 Staatspräsident                Europäischen Union

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Februar 1959                                                                                                                                                                             20.7.1974                                                         15.11.1983
                               1878                                       1878-1960                                       1915                                            1925                                              1950                                          1955-1959                                                                                                           20.5.1961                       1963                      25.6.1973                                          Die Türken befürchten eine Angliederung Zyperns an       Einseitige Proklamation der Unabhängigkeit der so genannten „Türkischen  3.7.1990              16./17.4.2003                       14.7.2003                 29.10.2004
                                                                                                     Großbritannien bietet an, Zypern an Griechenland                                                                                                                                               Unterzeichnung der Abkommen von Zürich und London (Vereinigtes Königreich, Grie-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Unterzeichnung des Vertrags über
     Abtretung Zyperns an Großbritannien durch die Türkei als              Britische                                                                            Zypern wird zur britischen               Volksabstimmung: 96 % der Zyperngriechen                          Kampf gegen              chenland, Türkei und die beiden zypriotischen Gemeinschaften), in denen eine Anglie-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Beitritt Zyperns         Aufstand der Zyperntürken           KSZE-                                            Griechenland und marschieren (mit 40 000 Soldaten, die    Republik Nordzypern“ („TRNZ“), die bislang nur von der Türkei anerkannt      EU-             Unterzeichnung des                   Ratifizierung
                                                                                                   abzutreten unter der Bedingung, dass sich Griechenland                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 37 % der Insel besetzen) in Zypern ein; Teilung Zyperns      und vom UNO-Sicherheitsrat verurteilt wurde (Resolution 541/83).                                                                                   eine Verfassung für Europa
     Gegenleistung für britische Unterstützung gegen die Russen            Herrschaft                dem Kriegsbündnis gegen Deutschland anschließt.
                                                                                                                                                                  Kronkolonie erklärt.                 stimmen für eine Vereinigung mit Griechenland.                 die Kolonialherrschaft         derung der Insel an ein Drittland oder eine Gebietsaufteilung ausgeschlossen wurden.   zum Europarat                 gegen den Staat           Gründungsmitglied                                                                                                                                                                       Beitrittsantrag   EU-Beitrittsvertrags in Athen      des EU-Beitrittsvertrags
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           durch die „Attila-Linie“, auch „grüne Linie“ genannt.

Die Etappen des
Dezentralisierungs-
                                                                                                                                     Oktober 1985
prozesses                                                                                   1964                                Gesetz Nr. 111 über die
                                                           1960                        Gesetz über die                                                                                       1999
                                                                                                                                Stadtgemeinden, das das                        Gemeindegesetz Nr. 86(1) von
                                                    Verabschiedung der              Städtischen Gebiets-
                                                                                                                            Gesetz über die Städtischen Ge-                1999, das das Gemeindegesetz, Kapitel
                                                        Verfassung                 körperschaften, Kapitel
                                                                                                                           bietskörperschaften, Kapitel 240,               243, und das Gesetz über die Gemein-
                                                                                    240 / Gesetz über die
                                                                                                                            und das Gesetz über die Stadt-                  deverwaltungen, Kapitel 244, aufhob
                                                                                      Stadtgemeinden
                                                                                                                             gemeinden Nr. 64 aufhob und                                und ersetzte.
                                                                                           Nr. 64
                                                                                                                                       ersetzte

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Zuständigkeiten
                                                     Repräsentantenhaus (Legislative)                                                                                                                                                                                                          Regierung (Exekutive)                                                                                      Verfassungsgericht (Judikative)
                                                                                                                                                                                               Staatspräsident
Nationale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nationale
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Vizepräsident                     Minister; werden vom Staatspräsi-                                              Es setzt sich zusammen aus 13 Richtern, von denen einer                                                                         Nationale Gesetzgebungskompetenz in sämtlichen Bereichen
 Ebene

                                                                                                                                                                               in allgemeiner Direktwahl für fünf Jahre gewählt, übt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ebene
                              Setzt sich zusammen aus 80 Abgeordneten,                  Präsident; von den Abgeordneten aus                                                     seine Befugnisse über den Ministerrat aus, wird vom                                                                                   denten und vom Vizepräsidenten                                                   Präsident des Verfassungsgerichts ist; seine Aufgabe
                              von denen 56 von der griechischen Ge-                     ihren Reihen gewählt                                                                              Repräsentantenhaus eingesetzt                                                                                               ernannt                                                                            besteht darin, über die Verfassungsmäßigkeit von
                                                                                                                                                                                                                                                Die Regierungs-
                              meinschaft und die übrigen 24 von der                                                                                                                                                                             mitglieder werden                                                                                                                                                     Rechtsakten zu befinden.
                              türkischen Gemeinschaft gewählt werden.                                                                                                                                                                           vom Staatspräsi-
                                                                                                                                                                                                                                                denten ernannt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Die Distriktkommissare sind für die Umsetzung der Regierungspolitik auf dieser Ebene zuständig.
                                                                         Sechs Distrikte
Regionale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Regionale
 Ebene

                               Distriktskommissar; wird von der Kommission für den Öffentlichen Dienst ernannt, ist

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ebene
                               Beamter und Repräsentant des Staates auf regionaler Ebene.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Stadtgemeinden:
                                                                                          33 Stadtgemeinden (in denen ca. 50 % der Bevölkerung des Landes leben)
 Kommunale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Kommunale
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • Gesundheitswesen                                                 •   Abwasserwirtschaft und -reinigung
   Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Ebene
                               Stadtrat; nach dem Verhältniswahlrecht in allgemei-                 Bürgermeister (Exekutivorgan); in allgemei-                     Stellvertretender Bürgermeister; aus den             Verwaltungsausschuss; die Mitglieder                                                                                                                                                                                                                                                                         • soziale, sanitäre und medizinische Dienste                       •   Abfallwirtschaft und -verwertung
                               ner Direktwahl für fünf Jahre gewählt, die Mitglie-                 ner, geheimer Direktwahl in einem Wahlgang                      Reihen der Stadtratsmitglieder in gehei-             werden vom Stadtrat ernannt.                                                                                                                                                                                                                                                                                 • Wasserversorgung und -bewirtschaftung                            •   Handels- und Gewerbevorschriften
                               derzahl schwankt je nach Größe der Stadtgemeinde                    auf fünf Jahre gewählt; führt den Stadtrat an                   mer Abstimmung gewählt
                               zwischen acht und 26 Stadtratsmitgliedern.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • Instandhaltung und Bau von Brücken und                           •   Friedhöfe und Bestattungswesen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Straßen                                                          •   Schlachthöfe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • öffentliche Beleuchtung                                          •   städtische Märkte

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Gemeinderäte:
                                                          353 Gemeinderäte (in deren Gebiet ca. 35 % der Bevölkerung leben)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     •   Gesundheitswesen
                               Gemeinderat; er besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellver-                       Es gibt Bestimmungen betreffend die Bildung von Verbandsge-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       •   Bau und Instandhaltung von Straßen
                               tretenden Vorsitzenden und drei bis sieben weiteren Mitgliedern                     meinden und die Einrichtung zweier gesonderter Gemeinderäte                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       •   Abfallwirtschaft und -verwertung
                               (abhängig von der Bevölkerungsgroße der Gemeinde) und wird                          in Gemeinden, in denen sowohl Zyperngriechen als auch Zy-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         •   Instandhaltung der öffentlichen Wege
                               für fünf Jahre gewählt.                                                             perntürken leben.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 •   öffentliche Beleuchtung

Rolle der Gebietskörperschaften im europäischen
                                                                                                                           8.10.1986
Einigungsprozess und bei den                                                                                   Zypern unterzeichnet die
grenzüberschreitenden Beziehungen                                                                              Charta der kommunalen
                                                                                                              Selbstverwaltung des Euro-
(anhand von Beispielen)                                                                                          parates (am 1.9.1988
                                                                                                                  in Kraft getreten).
QG-69-05-731-DE-C
                                                                                                                                   Dezentralisierungsprozess:
                                                                                                                                    Tschechische Republik

                                        EUROPÄISCHE UNION

                                                                                                                                                   EUROPÄISCHE UNION

                                       Ausschuss
                                          der
                                       Regionen

                                 Direktion Beratende Arbeiten
Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms                                                     Ausschuss
                                Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel
                                                                                                                                                      der
                          Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30
                                                                                                                     CoR – Studien – 1/2005 – 25
                                                                                                                     Brüssel, Januar 2005
                                                                                                                                                   Regionen
Dezentralisierungsprozess: Tschechische Republik
Geschichtlicher                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1.1.1993                                                 2.2.1993                                           12.3.1999            1.2.2003               16./17.4.2003                        1.5.2005
                                                        29.2.1920                                         16. 5.1935                                                   Januar 1945                                          1946                                  14.5.1955                                  1968                                          1969                                                29.12.1989-20.7.1992                      1.7.1992
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Beitritt        Inkrafttreten des       Unterzeichnung des         Beitritt der Tschechischen Republik
Überblick                                                                                                                                                                                                                Wahlsieg der                        Gründungsmitglied des            „Prager Frühling“, „Sozialismus mit     Einführung eines föderalen Systems, durch das die                Václav Havel Präsident der Tschechischen        Auflösung des
                                                    Verabschiedung einer                    Sowjetisch-tschechoslowakischer Vertrag; so-             Befreiung der Ostslowakei durch die Rote Armee und                                                                                                                                                                                                                                                                           „Samtene Scheidung“: Spaltung der Tschechischen und Slowa-   Václav Havel wird zum Präsidenten der Tschechischen
                                                                                            wjetische Militärhilfe in Abhängigkeit von den                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         kischen Föderation; Gründung der Tschechischen Republik      Republik gewählt; Wiederwahl am 20. Januar 1998.                      zur NATO        Vertrags von Nizza     Beitrittsvertrags in Athen         zur Europäischen Union
                                              tschechoslowakischen Verfassung                                                                         Wiederherstellung der Vorkriegs-Tschechoslowakei                   Kommunisten                           Warschauer Pakts               menschlichem Antlitz“ unter Dubček       beiden Republiken eigene Institutionen erhalten                       und Slowakischen Föderation              Warschauer Pakts
                                                             |                                                     |
                                                                                             französisch-tschechoslowakischen Verträgen
                                                                                                                                                                               |                                                  |                                     |                                    |                                             |                                                              |                                  |                                               |                                                        |                                                    |                  |                         |                                 |
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     |                                       |                                                           |                          |                                |                                    |                                 |
                             |                                                           |                                                         |                                               |                                             |                                        |                                   |                                                           |                                                 |                                                            1.1.1993                                                   30.6.1993                  6.10.1993                           2003                            13./14.6.2003                       29.10.2004
                        28.10.1918                                                     1924                                                  29./30.9.1938                                    24.10.1945                                    25.2.1948                                  1960                            August 1968                                        November 1989-1993                                             1992                    16.12.1992
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Beitritt                                                   Beitritt  Unterzeichnung eines Assoziierungs- Václav Klaus wird zum Präsidenten            Referendum über den           Unterzeichnung des Vertrags über
 Gründung der ersten Tschechoslowakischen Republik (1918-1938) Unterzeichnung zweier französisch-tschechoslowakischer            Münchner Abkommen; das Sudetenland                     Die Tschechoslowakei wird         Kommunistischer Staatsstreich in Prag, durch den   Verabschiedung einer neuen,    Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten               „Samtene“ Revolution (Fall des Kommunismus);                          Assoziierter         Verabschiedung einer                                                                                                   abkommens zwischen der EU
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         zur OSZE                                                 zum Europarat und                               der Tschechischen Republik gewählt.      EU-Beitritt (77,30 % Ja-Stimmen)     eine Verfassung für Europa
 auf der Grundlage der Abkommen von Pittsburgh und Cleveland             Verträge; französische Militärhilfe                          wird an Hitler abgetreten.                       Gründungsmitglied der UNO.          die Tschechoslowakei Teil des „Ostblocks“ wird     sozialistischen Verfassung           in die Tschechoslowakei                     Tschechische und Slowakische Föderative Republik                     Partner der WEU         neuen Verfassung                                                                                                         der Tschechischen Republik

Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses
                                                                                                                                                                       1992
                                                                                                                                                                                                              1.1.1993                                  1998
                                                                                                                                                                   Verabschiedung
                                                                                                                                                                                                          Schaffung eines lo-                                                                                                                                  2000                                  2000                            2000                    2003
                                                                                                                                                               einer neuen Verfassung,                                                           Annahme des Verfas-
                                         1990                           1990                        1990                              1990                                                             kalen Steuersystems, das               sungsgesetzes Nr. 347/1997
                                                                                                                                                                                                                                                                                              2000                            2000                       Gesetz Nr. 131/                      Gesetz Nr. 147/2000                Gesetz Nr. 248/         Abschaffung der
                                                                                                                                                               in deren Kapitel VII die                                                                                               Gesetz Nr. 128/2000                                             2000 über die Haupt-                                                    2000 über die Förde-      1990 geschaffenen
                                 Abschaffung der 1962            Gesetz Nr. 367 über           Gesetz Nr. 418                  Gesetz Nr. 425 über                                                    den Gebietskörperschaften              über die Schaffung autonomer                                                  Gesetz Nr.                                                         über die Bezirksäm-
                                                                                                                                                             Grundprinzipien der lokalen                                                                                              über die Gemeinden                                               stadt Prag (ersetzt                                                     rung der regionalen       76 Bezirksämter
                                  geschaffenen acht               die Gemeinden                über die Haupt-                  die Bezirksämter                                                        die Einführung und Er-                Gebietskörperschaften auf                                                 129/2000 über die                                                      ter (ersetzt Gesetz
                                                                                                                                                              Selbstverwaltung auf zwei                                                                                                                                                                 Gesetz 418/1990)                                                          Entwicklung                (okres)
                                   Regionen (kraje)                                              stadt Prag                                                                                             hebung lokaler Steuern                höherer (regionaler) Ebene                                                    Regionen                                                                425/1990)
                                                                                                                                                              Ebenen – Gemeinden und
                                                                                                                                                               Regionen (kraje) – fest-                       ermöglicht                            (kraje) ab 2000
                                                                                                                                                                      gelegt sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                     Der Präsident der Republik ernennt in Abstimmung mit dem Senat die Richter.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Zuständigkeiten
                                                Zweikammerparlament (Legislative) (poslanecká sněmovna)                                                       Das Parlament wählt den Präsidenten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Regierung (Exekutive)                                                          Verfassungsgericht (Judikative)                                                                       Gesetzgebungsbefugnisse auf nationaler Ebene in sämtlichen Bereichen
                                                                                                                                                                        der Republik.                           Präsident der Republik                          Der Präsident der Republik ernennt
                                                                                                                                                                                                                                                                 die Regierung und beruft sie ab.
                                      Die Abgeordnetenkammer; wird für vier                   Der Senat; wird für die Dauer von sechs                                                                     wird von den beiden Kammern des Parla-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Nationale
Nationale

                                      Jahre in allgemeinen Wahlen nach dem                    Jahren gewählt, wobei alle zwei Jahre ein                                                                   ments für fünf Jahre gewählt und darf nur                                                        Ministerpräsident; wird vom Präsidenten der Republik ernannt                                         Die 15 Richter dieses Gerichtshofs werden vom

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ebene
 Ebene

                                      Verhältniswahlrecht gewählt. Die 200                    Drittel der Senatoren neu gewählt wird. Die                                                                      einmal wiedergewählt werden                                                                                                                                                                      Präsidenten der Republik im Einvernehmen mit
                                      Abgeordneten dieser Kammer wählen den                   81 Senatoren wählen den Vorsitzenden und                                                                                                                                                                     Stellvertretende(r) Ministerpräsident(en); vertreten den Ministerpräsidenten                         dem Senat für die Dauer von zehn Jahren ernannt
                                      Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und              dessen Stellvertreter und berufen sie ab. Der                                                                                                                                                                in dessen Abwesenheit                                                                                und entscheiden über die Verfassungsmäßigkeit
                                      berufen sie ab.                                         Senat kann nicht aufgelöst werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                der Gesetze.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Minister (darunter ein Minister ohne Geschäftsbereich); werden vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ernannt

                                                                                                                                                                              Der Präsident der Republik kann die
                                                                                                                                                                               Abgeordnetenkammer auflösen.

                                                                                                                                                                                                                                                      Die Regierung ist der Abgeordnetenkammer verantwortlich.

                                                                                                         14 Regionen (kraje)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           14 Regionen (kraje)
                                      Die 14 Regionen (einschließlich Hauptstadt            Regionalversammlung; die Mitglieder         Regionales Exekutivorgan; wird von der                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Nach Maßgabe des Verfassungsgesetzes Nr. 347/1997 müssen die Zuständigkeiten der Regionen in einem eigenen Gesetz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Regionale
                                      Prag) wurden mit dem Verfassungsgesetz                werden in direkter und verhältnismäßiger    Regionalversammlung gewählt und
Regionale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           geregelt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ebene
                                      Nr. 347/1997 geschaffen, das am 1. Januar             Wahl für vier Jahre gewählt. Sie wählen aus abberufen
 Ebene

                                      2000 in Kraft trat.                                   ihrer Mitte das regionale Exekutivorgan.

                                                                                       .

                                                                                                                                               6254 Gemeinden (obec)
                                       Gemeinderat (Beschlussorgan); wird für vier Jahre in direkter                         Gemeindevorstand (Exekutivorgan); hat zwischen fünf und                   Gemeindeamt; setzt sich aus dem Bürgermeister und der                                                                                                                                                                                                                                                               Gemeinden (obec)
                                       und geheimer Wahl gewählt und legt die Mitgliederzahl des                             55 Mitglieder. Seine Sitzungen werden vom Bürgermeister                   Kommunalverwaltung (stellvertretender Bürgermeister und

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kommunale
 Kommunale

                                       Gemeindevorstandes entsprechend der Einwohnerzahl und der                             oder dessen Stellvertreter geleitet. Der Bürgermeister und                Sekretär) zusammen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Allgemeine Zuständigkeiten der Gemeinden

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ebene
                                       Fläche der Gemeinde fest.                                                             die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden vom
   Ebene

                                                                                                                             Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         •   Wasserversorgung und Abwasserreinigung                                                          •   Verwaltung der kommunalen Infrastruktur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           •   Fernwärmeversorgung                                                                             •   Verwaltung der kommunalen Straßenverkehrswege
                                                                                                               .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           •   Abfallbewirtschaftung                                                                           •   Wirtschaftsförderung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           •   Grünflächenverwaltung und -pflege                                                               •   Umweltschutz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           •   Friedhöfe                                                                                       •   Stadtplanung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           •   Gesundheitswesen                                                                                •   Sport
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           •   Sozialhilfe und Jugendpolitik                                                                   •   Brandbekämpfung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Zuständigkeiten, die bestimmten Gemeinden vom Zentralstaat übertragen wurden
  Rolle der Gebietskörperschaften im                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       • Bildungswesen (Vor- und Grundschulen)                                                             • Energieversorgung
  europäischen Einigungsprozess und                                                                                                                                   24.6.1998                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            • kommunales Verkehrsmanagement (ÖPNV, Straßen-                                                     • Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
  bei den grenzüberschreitenden                                                                           25.5.1998
                                                                                              Unterzeichnung der Europäischen
                                                                                                                                                          Unterzeichnung des Europäischen
                                                                                                                                                          Rahmenübereinkommens über die                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      und Schienenverkehr)                                                                              • Wohnungswesen
  Beziehungen                                                                                 Charta der kommunalen Selbstver-                           grenzüberschreitende Zusammenar-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Kultur
                                                                                                waltung (Europarat), die am                              beit zwischen Gebietskörperschaften                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               • Landwirtschaft
  (anhand von Beispielen)                                                                           1.9.1999 in Kraft tritt                               oder Behörden (Europarat), das am
                                                                                                                                                                21.3.2000 in Kraft tritt
QG-69-05-731-DE-C
                                                                                                                                   Dezentralisierungsprozess:
                                                                                                                                          Dänemark

                                        EUROPÄISCHE UNION

                                                                                                                                                  EUROPÄISCHE UNION

                                       Ausschuss
                                          der
                                       Regionen

                                 Direktion Beratende Arbeiten
Referat für Politik-Analysen, Studien und interinstitutionelle Planung des Legislativprogramms                                                    Ausschuss
                                Rue Belliard 101 — B-1040 Brüssel
                                                                                                                                                     der
                          Tel. (32-2) 282 22 11 — Fax (32-2) 282 23 30
                                                                                                                     CoR – Studien – 1/2005 – 7
                                                                                                                     Brüssel, Januar 2005
                                                                                                                                                  Regionen
�                                                                                                                                                                                                                �                                                      Dezentralisierungsprozess:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  �                      Dänemark
Geschichtlicher
�                                                                                  1918
                                                                              Allgemeines
                                                                                                                                    1944
                                                                                                                    Volksentscheid über die Unabhängigkeit          �                    1949
                                                                                                                                                                                    Gründungsmitglied       �                                                                                                                                 14.1.1972
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Margarete II. tritt die Nachfolge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1979
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Autonomie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1985
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Austritt Grönlands aus der EWG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2.6.1992
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Ablehnung des Maastrichter Vertrags
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1.11.1993
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Inkrafttreten des Vertrags über
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 28.9.2000                              29.10.2004
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Volksabstimmung über den Beitritt zur Eurozone: Unterzeichnung des Vertrags
Überblick                                                               Wahlrecht, Frauenwahlrecht                        Islands, das Republik wird                                   der NATO                                                                                                                                         von Frederik IX. an.                                                                  Grönlands                    nach einer Volksabstimmung                                 mit 50,7 % der Stimmen                        die Europäische Union (Maastricht)                                      53,2 % Nein-Stimmen                über eine Verfassung für Europa

         1661                                       1849                                                                                                            1948                                                                                                     1959                                                                2.10.1972                                   1.1.1973                                                                                 27.2.1986                                                   18.5.1993                                     28.5.1998                               1.5.1999                       1.2.2003
       Absolute                                Konstitutionelle                                                                                               Die Färöer erhalten                                                                                            Mitglied                                            Volksabstimmung über den Beitritt zur EWG:                  Mitglied                                                               56,2 % der Wähler stimmen für die Einheitliche                     Zweite Volksabstimmung über den            Volksabstimmung über den Vertrag von               Inkrafttreten des              Inkrafttreten des
       Monarchie                                 Monarchie                                                                                                     Autonomiestatus.                                                                                             der EFTA                                                        63,3 % der Stimmen                               der EWG                                                                             Europäische Akte.                                   Maastrichter Vertrag: 56,7 % Ja-Stimmen         Amsterdam: 55,1 % Ja-Stimmen                Vertrags von Amsterdam            Vertrags von Nizza

Die Etappen des Dezentralisierungsprozesses

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1.10.2002                                     1.1.2003
                                                               Anfang des                                                                                                                                                                                                                                                         1.4.1970                                                                                                                                                                           29.5.2001                                  Die Regierung richtet eine „Struktur-
                            1849                                                                                                                                                                                                                         1953                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Der Zusammenschluss                Frühjahr 2003                        2.12.2004
                                                             20. Jahrhunderts                                                                                                               1848                                                                                                                    • Gesetz über die Einteilung der lokalen                                                                                                                                           73,8 % der Wähler der Insel Bornholm                  kommission“ ein, die Empfehlungen für die           zwischen den fünf „kommu-                                               Die Regierung legt
                    Gesetz zur Stärkung der                                                                                                                                                                           Verfassungsrevision – Die Selbstver-                                                           und regionalen Gebietskörperschaften:                                                                                                                                                                                                 Organisation des gesamten öffentlichen Sektors                                           Änderung des Gesetzes
                                                            Übertragung von Zustän-                                                                                                   Die Färöer erhalten                                                                                                                                                                                                                                                                                             sprechen sich für den Zusammenschluss                                                                       ner“ (Gemeinden) und dem                                                den Vorschlag zur
                   Befugnisse der Lokal- und                                                                                                                                                                         waltung der lokalen Gebietskörperschaf-                                                                  Zusammenschlüsse                                                                                                                                                                                                            aussprechen soll (einschließlich der Frage weite-                                         über die Kommunalver-
                                                           digkeiten an die Lokalver-                                                                                                  Autonomiestatus                                                                                                                                                                                                                                                                                                der fünf Gemeinden und des Kreises der                                                                       „amt“ (Kreis) Bornholm                                                Strukturreform des
                      Regionalbehörden                                                                                                                                                                                   ten wird Verfassungsgrundsatz                                                              • Gesetz über die Kommunalverwaltung:                                                                                                                                                                                                   rer Zusammenschlüsse zwischen Kreisen und                                                       waltung
                                                                    waltung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Insel aus.                                                                                        wird vollzogen                                                       öffentlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Erweiterung der Befugnisse                                                                                                                                                                                                                        Gemeinden).                                                                                                      Sektors vor.

Dänischer Zentralstaat (vor 1953)                                                                                                                                                                           Der heutige dezentralisierte dänische Staat (seit 1953)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Zuständigkeiten des Staates
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Alle gesetzgebende Gewalt liegt beim Staat (außer für
                                                                                                König/Königin                                                                                                                                                                                                                                                                                                             König/Königin                                                                                                                                                                                           Grönland und die Färöer, die über eine eigene gesetzgebende
   Nationale                                                                                                                                        ernennt                                                     Nationale                                                                                                                                                                                            ernennt den Ministerpräsidenten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Gewalt verfügen)
    Ebene                                                                                                                                                                                                        Ebene                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen:
                                                                           Parlament                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Zwei aus allgemeinen und direkten Wahlen                                                                             • Polizei, Verteidigung und Justizverwaltung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Folketing                                    hervorgegangene Vertreter im Folketing
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • auswärtige Angelegenheiten und Entwicklungshilfe
                             Landsting                                                  Folketing                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Regierung                                      (Parlament = Legislative);                                                                                                       Außen- und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Hochschulwesen und Forschung
                             (Zweite Kammer = Legislative); geht aus                    (Parlament = Legislative); geht aus
                                                                                                                                                                        Regierung                                                                                                                                                           Innenminister                                                                                  geht aus allgemeinen und direkten Wahlen hervor.                                                                                          Verteidigungspolitik                         • Krankengeld, Kindergeld und Renten
                             allgemeinen und indirekten Wahlen hervor                   allgemeinen und direkten Wahlen hervor                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           obliegen der                             • Arbeitslosenversicherung und Arbeitsaufsicht
                                                                                                                                       dem Parla-
                                                                                                                                        ment ver-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Zentralregierung                            • verschiedene kulturelle Aktivitäten
                                                                                                                                       antwortlich                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Subventionen für Handel und Industrie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Zuständig für die Verwaltung auf staatlicher Ebene

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Kontrolle (a posteriori)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Zuständigkeiten der Kreise
     Regionale und                                                                                                                                                                                                Regionale und                                                                                                                                   der Rechtmäßigkeit aller
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Krankenhäuser und Krankenversicherung
                                               25 Counties
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Amtshandlungen
   kommunale Ebene                                                                                                                                                                                              kommunale Ebene                                                                                                                                                                           Kontrolle (a posteriori)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ernennt einen Staatsamtmann
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 pro Kreis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • weiterführende Schulen und Abendgymnasien (højere
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          der Rechtmäßigkeit aller                                                                                                                                                                                                  forberedelseseksamen)
Vor der Verabschiedung des                                                                                                                                                                                  Nach dem Gemeindegesetz von 1970                                                                                                                                                              Amtshandlungen                                                                                                                                                                                                          • Betreuung körperlich und geistig behinderter Menschen
Regierungsgesetzes von 1970                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       • Verschiedene kulturelle Aktivitäten
                                                                                                                                                                                                                                 268 Kommuner (Gemeinden)                                                                                                                         14 Amtskommuner (Kreise)                                                                                                                                                                                                                        • Raumordnung (Regionalplanung)
                                                                                                                                                                                                                            Gemeinderat (Bezirksrat); in allgemeinen und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          • öffentlicher Regionalverkehr
                                                                                                                                                                                                                             direkten Wahlen gewählte Mitglieder, den                                                                                                                                                                                                                                                    Staatsamtsbehörde;
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Natur- und Umweltschutz
                                                                                                                                                                 Der Verfassungsgrundsatz der
                                                                                                                                                                                                                                 Vorsitz hat der vom Rat gewählte
                                                                                                                                                                                                                                        Bürgermeister inne.                                                                                                                                             Kreistag                                                                                                                 eine pro Kreis

                                                                                                                                                                 kommunalen Selbstverwaltung findet bis                                                                                                                                         Mitglieder werden in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt – tagt unter Vorsitz des Landrates                                                                                                                                                                                   Zuständigkeiten der Kommunen
                                                                                                                                                                                                                                                                                    mindestens ein weiterer                                                                        (vom Kreistag gewählt)                                                                                                            • Staatsamtmann; durch den
                                                                                                                                                                 Anfang des 20. Jahrhunderts kaum                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 • Kinder- und Altenbetreuung
                                                                                                                                                                                                                                                                                    ständiger Ausschuss (in                                                                                                                                                                                                            Staat ernannter Beamter
                                                                                                                                                                 Anwendung.
                                                     25 Amtskommuner (Kreise)                                                                                                                                               Finanzausschuss                                         der Regel zwischen vier                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       • Prüfung des Anspruchs auf Geldleistungen, Frührenten und
                                                                                                                   umfassende staatliche Aufsicht                                                                            (obligatorisch) unter                                  und sechs Ausschüssen),                                                                                      mindestens ein weiterer ständiger Ausschuss, i. d. R.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Wahl von vier
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • Vier durch den Kreistag aus
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    verschiedene andere Sozialleistungen und deren Auszahlung
                                                                                                                                                                                                                              Vorsitz des Bürger-                                   und zwar                                                                                                                                                                                                 Mitgliedern                                                                                                                          • Grundschulwesen
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • „soziale Sicherung“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Finanzausschuss                           • „Gesundheit/soziale Siche-             • „Bildung und Soziales“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       seiner Mitte gewählte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Stadtbüchereien und Sporteinrichtungen sowie weitere
                                                                                                                                                                                                                               meisters; legt den                                                                                            (obligatorisch); tagt unter Vorsitz des                                                                                                                                   Mitglieder
                                                                                                                                                                                                                                 Haushalt vor                                       • „öffentliche Arbeiten“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Landrates und legt den Haushalt vor
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   rung“                                  • „Krankenhäuser“                                                                                                             Grönland                                                    kulturelle Aktivitäten
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • „Umwelt“                                                                                                   • „öffentliche Arbeiten“                 • „Kreisdienste“                                                                                                              • Parlament Grönlands; gesetzgebende                      • bedingtes Arbeitslosengeld (tvangsaktivering) und
                                                                                                                                                                                                                                                                                    • „Bildung und Kultur“                                                                                       • „Umwelt“                                                                                                                                                               Gewalt                                                    Beschäftigungsprogramme für nicht versicherte Arbeitslose
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        • Eigene Regierung                                        • öffentliche Dienste: Umweltschutzmaßnahmen und
                                                                                                                                                                                                                                                                Verwaltung unter der Leitung                                                                                                                                                                                                                                                                            • 1979: Autonomiestatus
                                                                                                                                                                                                                                                                 des Verwaltungsdirektors                                                                        Verwaltung unter der Leitung des Verwaltungsdirektors                                                                                                                                                                                                              Notfalldienste
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        • Seit 1985 nicht mehr Mitglied der                       • Raumordnung (Stadtplanung)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Europäischen Gemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Aufnahme und Eingliederung von Flüchtlingen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        • 18 Gemeinden

                                                                                                                                                                                                                                  ein Drittel der dänischen Bevölkerung
                                                                            1388 Kommuner (Gemeinden)                                                                                                                                                                     Stadt Frederiksberg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Kontrolle (a posteriori) der Rechtmäßigkeit aller Amtshandlungen
                                                                                                                                                                                                                                                                               Befugnisse und                                                                                                                                                                                                                                                                           Färöer
                                                                                                                                                                                                                                                                            Zuständigkeitsbereiche
                                                                                                                                                                                                                                                                          der Kreise und Gemeinden                                                                                                                                                                                                                                                                      • Parlament der Färöer

                                                                      Administrative Unterschiede zwischen städtischen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Eigene Regierung
                                                                       und ländlichen Verwaltungseinheiten bis 1970                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • Nicht-Mitglied der Europäischen
                                                                                                                                                                                                                                                                           Stadt Kopenhagen                                                                                                                                                                                                                                                                               Gemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                               Befugnisse und
                                                                                                                                                                                                                                                                            Zuständigkeitsbereiche                                                                                                                                                                                                                                                                      • Seit 1948 Autonomiestatus
                                                                                                                                                                                                                                                                          der Kreise und Gemeinden                                                                                                                                                                                                                                                                      • 50 Gemeinden
                                                        Landgemeinden                                                    Stadtgemeinden

Rolle der Gebietskörperschaften im
europäischen Einigungsprozess und                                                                                           1962                                                     1970                                                                                                                                                                  1980
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1992
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Gesetz, das es den Kreisen und Ge-                                Januar 1993                                         1994/1995
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1977                                                                                             3.2.1988
bei den grenzüberschreitenden                                                                             Konvention von Helsinki – Rechtsgrund-
                                                                                                           lage für die Zusammenarbeit zwischen
                                                                                                                                                                     Gründung eines deutsch-dänischen
                                                                                                                                                                       Ausschusses zur Förderung der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Kooperationsabkommen                     Europäisches Rahmenabkom-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               men über die grenzüberschrei-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ratifizierung der Europäi-                     meinden ermöglicht, an der Entwick-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       lung von Industrie und Handel (ins-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Schaffung der Region
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Øresund – grenzüberschrei-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Errichtung des kommunalen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Exportnetzwerks (Det kommuna-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                März 1997
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gründung der Gruppe B7 –
Beziehungen                                                                                               den nordischen Staaten (Bereiche Rechts-                  grenzüberschreitenden Zusammenar-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      zwischen den nordischen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Ländern über Zusammenar-                   tende Zusammenarbeit zwi-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         schen Charta der kommu-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        nalen Selbstverwaltung (die                      besondere über Programme der                               tende Zusammenarbeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  zwischen Kopenhagen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   le Eksportnetværk) durch eine
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gruppe von Gemeinden als Reak-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Zusammenarbeit zwischen
                                                                                                           wesen, Kultur, Infrastrukturen und Um-                   beit (heute Grundlage der Umsetzung                                                                                                                                        schen Gebietskörperschaften                                                                               Europäischen Union) und an der                                                                                                                                      den Ostseeinseln
(anhand von Beispielen)                                                                                                  weltschutz)                                            von Interreg II)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      beit auf Gemeindeebene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  oder Behörden (Madrid)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         am 1.9.1988 in Kraft tritt)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ausarbeitung der Regionalprogram-                                    Malmö                                tion auf das wachsende Interesse
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        an Fachstudienreisen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                me mitzuwirken
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