DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN - VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK
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DIE ANERKENNUNG
AUSLÄNDISCHER
BERUFSQUALIFIKATIONEN
VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK
Vortrag auf dem Pflegeforum
06.07.2013PROF. DR. CHRISTOF STOCK
seit 1989 Rechtsanwalt
seit 2006 Fachanwalt
für Medizinrecht
seit 2009 Professor an
der Katholischen
Hochschule NRW Abt.
Aachen
www.RdGS.de
ZUR PERSONGLIEDERUNG
1. Die aktuelle Entwicklung
2. Pflege-
Pflege-Fachkräftemangel in EUREGIO Maas-
Maas-Rhein
3. Ärzte und Pflegekräfte aus der Europäischen Union
4. Ärzte und Pflegekräfte aus Drittstaaten
5. Probleme
Stock, Berufsanerkennung Berufsanerkennung
© 2013 Christof Stock
Folie 3 von 55DIE AKTUELLE ENTWICKLUNG
1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 4 von 55ERWERBSTÄTIGKEIT IN BILDERN
ERWERBSTÄTIGKEIT IN ZAHLEN
THESE: Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung wird
begleitet durch eine zunehmende Alterung!
Heute leben in Deutschland etwa 50 Mio. Menschen im erwerbsfähigen
Alter; 2030 werden es voraussichtlich nur noch 42 Mio. sein
8 Mio. weniger Erwerbstätige in den nächsten 17 Jahren! Zum
Vergleich: In Bayern gab es 2010 ca. 6,7 Mio. Erwerbstätige!
Gleichzeitig werden im Jahr 2030 40 % der Bevölkerung mind. 55 Jahre
alt sein – 2010 waren es nur knapp über 30 %.
FAZIT: Deutschland muss stärker als attraktiver Arbeits-
Arbeits-
und Lebensstandort wahrgenommen werden und seine
Bemühungen um eine Willkommenskultur verstärken!PFLEGEHEIM RATING REPORT 2013
Boomender Markt: 371.000
stationäre Pflegeplätze werden
bis 2030 zusätzlich benötigt
Steigender Personalbedarf: Bis
zu 331.000 zusätzliche Stellen
müssen in der ambulanten und
stationären Pflege bis 2030
geschaffen werden
Vom Krankenhaus ins
Pflegeheim: 60 Prozent aller
Neuzugänge kamen 2011 direkt
aus dem Krankenhaus, fast drei
Mal so viel wie noch 2003
Investitionsstau: Zwischen 54
und 73 Milliarden Euro werden
zur Finanzierung der
zusätzlichen Pflegeplätze bis
2030 benötigtAKTUELLE ZUWANDERUNG IN GRAFIKEN
DER OECD-BERICHT
ZUWANDERUNG AUSLÄNDISCHER
ARBEITSKRÄFTE: DEUTSCHLAND
1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 9 von 55OECD-BERICHT FEBRUAR 2013
Nach den jüngeren Reformen des
Zuwanderungsrechts ist Deutschland
mittlerweile eines der OECD-Länder mit
den geringsten Beschränkungen für die
Zuwanderung hochqualifizierter
Fachkräfte
Selbst Arbeitgeber, die Engpässe
melden, greifen bislang auf
internationale Personalbeschaffung
zurück. Gründe:
Zu viele versch. Akteure beteiligt
Personalgewinnung im Ausland sei
komplex und unzuverlässig
Es fehle an Transparenz für
Antragsteller und ArbeitgeberDIE FÖRDERPROGRAMME
„MOBIPRO-EU“ UND
„MAKE-IT-IN-GERMANY“
1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 11 von 55„MOBIPRO-EU“ Sonderprogramm der Bundesregierung (Start Januar 2013) „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ Zielgruppe: Junge Menschen im Alter von 18 bis 35 Ziel: Das Programm eröffnet interessierten Jugendlichen aus Mitgliedstaaten der EU eine berufliche Perspektive in Deutschland Auszubildende: Auszubildende betriebliche Berufsausbildung in einem Engpass- bzw. Mangelberuf Ausgebildete: Ausgebildete Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung Sprachprogramme im Herkunftsland und in der BRD Zuständig: ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA)
„MAKE-IT-IN-GERMANY“
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit
Mehrsprachiges Willkommensportal, das sich an internationale
Fachkräfte richtet.
Es bündelt Informationen zu Karriere und Leben in Deutschland.
www.make-it-in-germany.comFACHKRÄFTEMANGEL „PFLEGE“
IN DER EUREGIO
2 Pflege- Fachkräftemangel, Folie 14 von 55PFLEGEKRÄFTEMANGEL
IN DER EUREGIO MAAS RHEIN?
Care Sector Ziud- Vlaams- Belgisch- DG Regio Liège
Limburg Brabant Limburg Aachen
Number of aantal woon- 17 123 183 8 198 188
residential zorgcentra
care centres
Number of aantal woon- 137 ? ? 38 ? 47
residential zorgcentra
care centres voor
for personen met
handicaped een handicap
people
Recognised aantal 7515 10714 6058 742 26169 14165
number of woongelegen
beds in heden in
resthomes woon- en
zorgcentra
Quelle: Future Proof for Cure and Care – Aktion 1: NullmessungPFLEGE KRÄFTE- MANGEL IN DER EUREGIO?
FACHKRÄFTEMANGEL IN DER REGIO AC? Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
In Aachen sind 10 bis 20 arbeitslose Pflegekräfte
gemeldet.
37,2 % der Krankenhäuser in NRW haben
Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu
besetzen
Damit hat sich der Bedarf an Pflege(fach)kräften seit 2009 verdoppelt
Das betrifft v.a. große Krankenhäusern ab 600 Betten
In NRW gibt es 6.390 offene Stellen für
PflegekräfteFACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
Wie viele Pflegekräfte werden 2030 zusätzlich benötigt?
NRW Aachen
Starkes 199.000 2.700
Engagement der
Angehörigen
Schwaches 266.000 3.100
Engagement der
AngehörigenRAHMENBEDINGUNGEN
Familie, Freunde,
Aufenthaltsrecht
Gesellschaft
Kulturelle
Identität Berufserlaubnis
wahren
Wohnen
Bildung
ArbeitsplatzRAHMENBEDINGUNGEN http://www.regioaachen.de/index.php?id=3 Grenzinfopunkt Aachen im Bürgerservice - Verwaltungsgebäude am Katschhof Johannes-Paul-II.-Str. 1 52062 Aachen Telefon: +49 (0)241 5686155 Grenzinfopunkt Aachen-Eurode Eurode Business Center Eurode Park 1 52134 Herzogenrath Tel. +49 (0)2406 9879292 (D) Tel. +31 (0)45 5456178 (NL)
1. FALLGRUPPE:
PFLEGEKRÄFTE AUS DER EU
MIT AUSNAHME VON
RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN
3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 24 von 55RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „PRIVILEGIERTE“
Nicht erforderlich
1. Visum für die Einreise
Familie, Freunde,
Aufenthaltsrecht
Gesellschaft
2. Titel für den Aufenthalt
3. Beschäftigungserlaubnis
Kulturelle
Identität Berufserlaubnis
wahren
Berufsrechtliche Anerkennung
1. Automatisch bei Krankenpflege aus EU
Wohnen
2. Automatisch bei Arzt aus der EU
Bildung
3. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU
Arbeitsplatz
4. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung
5. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege
6. Einzelfallprüfung bei Altenpflege
7. Einzelfallprüfung bei AssistenzberufenDAS FORSCHUNGSPROJEKT
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE
3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 26 von 55FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE „Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenz-Campus für Pflegeberufe“ Ziel: Fachkräftemangel der EUREGIO MAAS RHEIN in der Gesundheitsbranche entgegenwirken! 27 Projektpartner aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden Auf deutscher Seite 1. Stadt Aachen: Amt für Wirtschaftsförderung 2. Städteregion Aachen: Amt für Altenarbeit 3. KatHO NRW, Abt. Aachen 4. RWTH: Universitätsklinikum Aachen, 5. Luisenhospital: Bildungsakademie Aachen
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE • Aktion 1: Ausgangslage in der Euregio Maas Rhein • Aktion 2: Euregionales Monitoring Pflege • Aktion 3: Euregionale Zusammenarbeit der Bildungsträger • Aktion 4: Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflegekräfte • Aktion 5: Master-Classes in der Euregio Maas Rhein • Aktion 6: Marketing und Imagebildung für die Pflegeberufe • Aktion 7: Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen • Aktion 8: Projektintervision • Aktion 9: Projektmanagement, und -koordination • Aktion 10: Kommunikation
Belgien – Deutschsprachige Belgie - Vlaamse Gemeenschap Belgique – Région Wallonie Deutschland Nederland
Gemeinschaft
5.1.1 Content of Directive 2005/36/EU / Contenu de la Dircective 2005/36 /Translation necessary / Inhalt der Richtlinie EU 2005/36
5.1.2 a) Krankenpfleger(-in) a) Verpleegassistent(e) a) Bachelier en soins Gesundheits- und Verpleegkundige
Professional b) Krankenpfleger(-in) b) Ziekenhuisverpleeger(- infirmiers Krankenpfleger
Name Brevet verploegster) b) Infirmier breveté
5.1.3 - Diplom eines Graduierten - Diploma gegradueerde - Diplôme de bachelier Zeugnis über die - Diploma´s
Proof of Krankenpflegers / einer verpleger/verpleegster en soins infirmier staatliche Prüfung verpleeger A,
Training graduierten - Diploma in de - Brevet in der verpleegster A,
Krankenpflegerin ziekenhuisverpleegkunde d’infirmier(ère) Krankenpflege verpleegkundige
- Brevet eines - Brevet van hospitalier (-ère) A
Krankenpflegers / einer verpleegsassistent(e) - Brevet d‘hospitalier (- - Diploma
Krankenpflegerin ère) Brevet d’aide- verpleegkundige
- Brevet einer infirmier (-ière) MBOV
Pflegeassistentin (Middelbare
Beroepspleiding
Verpleegkundige
- Diploma
verpleegkundige
HBOV (Hogere
Beroepspleiding
Verpleegkundige
- Diploma
beroepsonderwij
s
verpleegkundige
–
Kwalificatienniv
eau 4
- Diploma hogere
Beroepsopleidin
g
verpleegkundige
-
Kwalificatienniv
eau 5
5.1.4 - Die anerkannten - De erkennende - Les établissements Staatlicher
The training Ausbildungsanstalten opleidingsinstituten d’enseignement Prüfungsausschuss
certificate - Der zuständige - De bevoegte reconnus
issuing Prüfungsausschuss der Examencommissie van de - Le Jury compétent
authority Deutschsprachigen Vlaamse Gemeenschap d’enseignement de la
Gemeinschaft Communauté
françaiseAUTOMATISIERTE ANERKENNUNG
Zuständigkeit Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und
Pharmazie
Postfach 800365
40408 Düsseldorf
Antragsunterlagen Formular:
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefu
ngsamt/pdf/AntragBerufsanerkennung2012.pdf
Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei:
Nachweise über die Berufsqualifikation mit deutschen Übersetzungen
Abschlusszeugnis der allgemeinen Schulbildung mit deutscher Übersetzung
Nachweise über die Berufstätigkeit im Ausland mit deutschen Übersetzungen
Unterlagen über frühere Berufsanerkennungsverfahren
Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis / Reisepass)
Tabellarischer Lebenslauf
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
Heiratsurkunde
Praktikumszeugnisse von Tätigkeiten im erlernten Beruf in DeutschlandNICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN
Beruf Behörde Gesetz
Fachweiterbildungen Intensiv- Bezirksregierung § 16 AnerkennungsG
/Anästhesie-/, OP-Assistenz Düsseldorf NRW
Dezernat 24
Landesprüfungsamt
Gesundheits- und für Medizin, § 2 KrPflG
Kinderkrankenpflege Psychotherapie und
Pharmazie
Gesundheits- und
Krankenpflegeassistenz
Altenpflegefachkraft Bezirksregierung § 2 AltPflG-Bund,
(Köln) § 1 AltPflG-NRW
Altenpflegehelfer § 1, 6 AltPflG-NRWEINZELFALLPRÜFUNG (NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN) Kriterien für die (fehlende) Gleichwertigkeit 1. Die im Ausland erworbene Ausbildung war mindestens 1 Jahr kürzer als die deutsche Ausbildung 2. in der Ausbildung fehlen Fächer, die für die Ausübung des Berufs in Deutschland wesentlich sind 3. Der in Deutschland erstrebte Beruf enthält reglementierte Tätigkeiten, die im Herkunftsstaat nicht Bestandteil der Ausbildung oder des Berufes sind und: die Defizite werden nicht durch Berufserfahrung kompensiert. Konsequenzen bei fehlender Gleichwertigkeit: 1. Eignungsprüfung (=Defizitprüfung), Kenntnisstandprüfung oder 2. Anpassungslehrgang
2. FALLGRUPPE:
ÄRZTE UND PFLEGEKRÄFTE
AUS DRITTSTAATEN
EINSCHLIEßLICH
RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN
4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 33 von 55FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN
AMBULANTE MEDIZINISCHE VERSORGUNG Auf 100.000 Einwohner kommen …. Ärzte • Aachen Stadt: 243 • Aachen Kreis: 138 • Heinsberg: 135 • Düren: 137 • Euskirchen: 134 • Köln: 243
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
AUSLÄNDISCHE ÄRZTE IN DER MEDIZIN
24.595
25.000
21.650
19.841
20.000
18.105
16.881
16.080
14.781 15.062
15.000 14.173
13.180
12.170
11.084 11.413
10.000
5.000
-
1997 1999 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quelle: Statistik der BÄKRAHMENBEDINGUNGEN FÜR „DRITTSTAATSANGEHÖRIGE“
Erforderlich
1. Visum für die Einreise
Familie, Freunde,
Aufenthaltsrecht
Gesellschaft
2. Titel für den Aufenthalt
3. Beschäftigungserlaubnis
Kulturelle
Identität Berufserlaubnis
wahren
Berufsrechtliche Anerkennung
Wohnen
1. Automatisch bei Nachweis aus der EU
Bildung
2. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU
Arbeitsplatz
3. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung
4. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege
5. Einzelfallprüfung bei Altenpflege
6. Einzelfallprüfung bei AssistenzberufenAUFENTHALTSRECHT:
PERSONENGRUPPEN
UND AUFENTHALTSZWECKE
4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 41 von 55AUFENTHALTSRECHT – STAATSANGEHÖRIGKEIT
Staatsangehörige der Kein Visum für die Einreise
EU sowie Norwegen, Kein Aufenthaltstitel
Schweiz, Island, keine Genehmigung zur
Liechtenstein Beschäftigung
Türkei
Israel, Kanada, USA
u.a.
Staatsangehörige aus
Visum für die Einreise
Bulgarien, Rumänien,
Deutschkenntnisse vor
Kroatien
der Einreise
Drittstaatsangehörige
Aufenthaltstitel notwendig
Grundsatz:
Vorrangprüfung:
Beschäftigung von EU-
Bürgern möglich?AUFENTHALTSZWECKE Kurz- oder „Besuchsaufenthalte“ (Besuchsvisum) Familiäre Gründe Humanitäre Gründe Ausbildung Erwerbstätigkeit
AUFENTHALTSTITEL
ZUR ERWERBSTÄTIGKEIT
1. Blue Card EU (Ärzte)
2. Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer
Beschäftigung (Pflegekräfte)
3. Studium
4. Betriebliche Weiterbildung
(Facharztausbildung)
5. Schengen-Visum
6. Forscher, Selbständige„BLUE CARD“
Voraussetzungen:
1. Deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
oder 5-jährige Berufserfahrung mit einer vergleichbaren Qualifikation
2. Zustimmungsfreie Beschäftigung oder Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit
3. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechende
Beschäftigung und Bezahlung.
Folgen:
a. Die Blue Card wird für max. 4 Jahre oder entsprechend
Vertragsbefristung + 3 Monate erteilt
b. Verfestigungsmöglichkeiten bereits nach 21 Monaten
c. Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige, § 29 Abs. 5 Nr. 2
AufenthG„BLUE CARD“ - KONKRET FÜR ÄRZTE
Voraussetzungen:
1. Deutscher oder anerkannter ausländischer
Hochschulabschluss oder 5-jährige
Berufserfahrung mit einer vergleichbaren
Qualifikation
2. Arzt ist Mangelberuf gem. § 2 Abs. 2 BeschV 2013
> Ausreichend ist ein Jahresgehalt von 36.192 €
brutto p.a.
3. Zustimmungserfordernis (ZAV prüft gleiche
Arbeitsbedingungen wie für Inländer), aber > keine
Vorrangprüfung.„BLUE CARD“ FÜR ÄRZTE
– ANTRAGSTELLUNG VOM AUSLAND AUS
1. Antragstellung bei der Deutschen
Botschaft des Herkunftslandes
2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft
Antragstellerdaten
3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen
Ausländerbehörde
4. Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit (Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung, ZAV): Prüfung des
Mindestgehalts, keine Vorrangprüfung.
5. Erteilung oder Zusage der Approbation:
Prüfung der GleichwertigkeitAuswärtige
Botschaft
ZAB
Zentralstelle für die
Bundes-
Anerkennung verwaltungs
ausländischer
Bildungsabschlüsse amt Bonn
Kuddelmuddel?
Bezirks-
regierung Örtliches
prüft Ausländeramt
Approbation
Zentrale
Auslands- und
FachvermittlungAUFENTHALTSERLAUBNIS
FÜR PFLEGEKRÄFTE
Voraussetzungen:
1. Mindestens 2-jährige Ausbildung führt zu qualifiziertem Abschluss;
nicht: Altenpflegehilfe
nicht: Krankenpflegeassistenz
2. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechender
Beschäftigung und Bezahlung
3. Gleichwertigkeit der Berufsausbildung führt zu Berufserlaubnis
4. Vermittlung über die ZAV (derzeit) notwendig.
Folgen:
a. Die Aufenthaltserlaubnis wird i.d.R. für 2 Jahre befristet und auf
das konkrete Beschäftigungsverhältnis beschränkt.
b. Verfestigungsmöglichkeit: Niederlassungserlaubnis: i.d.R. nach 5
Jahren
c. Eingeschränkter Familiennachzug mit beschränkter
Beschäftigungsmöglichkeit: § 29 AufenthGAUFENTHALTSERLAUBNIS
FÜR PFLEGEKRÄFTE
1. Antragstellung bei der Deutschen Botschaft des
Herkunftslandes
2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft Antragstellerdaten
3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde
4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale
Auslands- und Fachvermittlung, ZAV), wenn:
a. Gleichwertige Berufsqualifikation
(Anerkennungsverfahren der zuständigen Stelle)
b. Vermittlungsabsprache zwischen Arbeitsagentur
und Herkunftsland(wie bisher)
c. Keine VorrangprüfungAuswärtige
Botschaft
Bezirks- Bundes-
regierung prüft verwaltungsamt
Berufserlaubnis Bonn
Kuddelmuddel?
Zentrale Auslands-
Örtliches
und Ausländeramt
FachvermittlungPROBLEME
DER ARBEITSMIGRATION UND
BERUFSANERKENNUNG IN DER EMR
5 Probleme, Folie 52 von 55PROBLEM 1: DIE SPRACHE
„Für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind keine deutschen
Sprachkenntnisse nachzuweisen.“
1. „Die Antragsteller müssen sich spontan und weitgehend
fließend insbesondere mit Patientinnen und Patienten
angemessen verständigen können sowie komplexe Texte und
Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und
wiedergeben können“
2. Allgemeines Sprachniveau: Stufe B2 des Europäischen
Referenzrahmens
3. Fachsprachentest
a. Text: 500 Wörter nach 20 Minuten Vorbereitung
widergeben
b. 20-minütiges PatientengesprächPROBLEM 2: DIE KOMPLEXITÄT DER VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN 1. Zuständigkeiten 2. Intransparenz 3. Inkompetenz 4. Dauer
PROBLEM 3:
MUT UND WILLE IN DER EUREGIO
1. Ist Migration in der EUREGIO Maas Rhein
wirklich erwünscht?
2. Ist ausreichend Mut und Wille vorhanden
die sprachlichen Unterschiede zu überwinden?
die unterschiedlichen Systeme und
Ausbildungsgänge der Euregio Maas Rhein
kennenzulernen?
die Defizite zu benennen und festzustellen?
3. Schließlich: „Tear down this wall?“Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Stock, Berufsanerkennung
© 2013 Christof Stock Finito, Folie 56 von 55ANKÜNDIGUNG
QUELLENANGABEN
Blum et al. (2011): Krankenhaus Barometer. Umfrage 2011, Düsseldorf
EMR 2020: Eine Zukunftsstrategie für die Euregio Maas-Rhein (2013)
Isfort, Michael (2012): Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW.
Pflegepersonalmonitoring NRW, Vortrag am 07.03.2012 in Münster
Pohl, Carsten (2011): Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in
Nordrhein-Westfalen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr
2030, Nürnberg
Ponds / van Woerkens / Marlet (2013) : Chancenaltlas für Süd-Limburg,
Tongeren, Lüttich und Aachen
Rahne, Friderike / Oberhäuser, Thomas (2013): Arbeitsrecht / Ausländer-
und Asylrecht / Verwaltungsrecht. Sicherung der Zukunft durch
Arbeitsmigration – anwaltliche Aufgabe der nächsten Dekaden, Vortrag
auf dem 64. Deutschen Anwaltstag am 06.-08.06.2013 in DüsseldorfKONTAKTDATEN Prof. Dr. Christof Stock Delheid Soiron Hammer Rechtsanwälte Friedrichstrasse 17-19 52072 Aachen Tel. 0241/946680 Fax 0241/9466899 christof.stock@delheid.de
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