DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN - VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK

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DIE ANERKENNUNG
AUSLÄNDISCHER
BERUFSQUALIFIKATIONEN
VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK
                               Vortrag auf dem Pflegeforum
                                               06.07.2013
PROF. DR. CHRISTOF STOCK

seit 1989 Rechtsanwalt

seit 2006 Fachanwalt
  für Medizinrecht

seit 2009 Professor an
  der Katholischen
  Hochschule NRW Abt.
  Aachen

                                    www.RdGS.de
ZUR PERSON
GLIEDERUNG
1.   Die aktuelle Entwicklung
2.   Pflege-
     Pflege-Fachkräftemangel in EUREGIO Maas-
                                        Maas-Rhein
3.   Ärzte und Pflegekräfte aus der Europäischen Union
4.   Ärzte und Pflegekräfte aus Drittstaaten
5.   Probleme

                       Stock, Berufsanerkennung   Berufsanerkennung
                         © 2013 Christof Stock
                                                        Folie 3 von 55
DIE AKTUELLE ENTWICKLUNG

                      1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 4 von 55
ERWERBSTÄTIGKEIT IN BILDERN
ERWERBSTÄTIGKEIT IN ZAHLEN
   THESE: Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung wird
    begleitet durch eine zunehmende Alterung!
       Heute leben in Deutschland etwa 50 Mio. Menschen im erwerbsfähigen
        Alter; 2030 werden es voraussichtlich nur noch 42 Mio. sein
       8 Mio. weniger Erwerbstätige in den nächsten 17 Jahren! Zum
        Vergleich: In Bayern gab es 2010 ca. 6,7 Mio. Erwerbstätige!
       Gleichzeitig werden im Jahr 2030 40 % der Bevölkerung mind. 55 Jahre
        alt sein – 2010 waren es nur knapp über 30 %.

   FAZIT: Deutschland muss stärker als attraktiver Arbeits-
                                                    Arbeits-
    und Lebensstandort wahrgenommen werden und seine
    Bemühungen um eine Willkommenskultur verstärken!
PFLEGEHEIM RATING REPORT 2013
                 Boomender Markt: 371.000
                  stationäre Pflegeplätze werden
                  bis 2030 zusätzlich benötigt
                 Steigender Personalbedarf: Bis
                  zu 331.000 zusätzliche Stellen
                  müssen in der ambulanten und
                  stationären Pflege bis 2030
                  geschaffen werden
                 Vom Krankenhaus ins
                  Pflegeheim: 60 Prozent aller
                  Neuzugänge kamen 2011 direkt
                  aus dem Krankenhaus, fast drei
                  Mal so viel wie noch 2003
                 Investitionsstau: Zwischen 54
                  und 73 Milliarden Euro werden
                  zur Finanzierung der
                  zusätzlichen Pflegeplätze bis
                  2030 benötigt
AKTUELLE ZUWANDERUNG IN GRAFIKEN
DER OECD-BERICHT
ZUWANDERUNG AUSLÄNDISCHER
ARBEITSKRÄFTE: DEUTSCHLAND

                       1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 9 von 55
OECD-BERICHT             FEBRUAR 2013
                  Nach den jüngeren Reformen des
                   Zuwanderungsrechts ist Deutschland
                   mittlerweile eines der OECD-Länder mit
                   den geringsten Beschränkungen für die
                   Zuwanderung hochqualifizierter
                   Fachkräfte
                  Selbst Arbeitgeber, die Engpässe
                   melden, greifen bislang auf
                   internationale Personalbeschaffung
                   zurück. Gründe:
                     Zu viele versch. Akteure beteiligt

                     Personalgewinnung im Ausland sei
                       komplex und unzuverlässig
                     Es fehle an Transparenz für
                       Antragsteller und Arbeitgeber
DIE FÖRDERPROGRAMME
„MOBIPRO-EU“ UND
„MAKE-IT-IN-GERMANY“

                       1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 11 von 55
„MOBIPRO-EU“
Sonderprogramm der Bundesregierung (Start Januar 2013)
„Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten
Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“
 Zielgruppe: Junge Menschen im Alter von 18 bis 35

 Ziel: Das Programm eröffnet interessierten Jugendlichen aus
  Mitgliedstaaten der EU eine berufliche Perspektive in
  Deutschland
 Auszubildende:
  Auszubildende betriebliche Berufsausbildung in einem Engpass-
  bzw. Mangelberuf
 Ausgebildete:
  Ausgebildete Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung
 Sprachprogramme im Herkunftsland und in der BRD

 Zuständig: ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA)
„MAKE-IT-IN-GERMANY“

   Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit

   Mehrsprachiges Willkommensportal, das sich an internationale
    Fachkräfte richtet.
   Es bündelt Informationen zu Karriere und Leben in Deutschland.

   www.make-it-in-germany.com
FACHKRÄFTEMANGEL „PFLEGE“
IN DER EUREGIO

                     2 Pflege- Fachkräftemangel, Folie 14 von 55
PFLEGEKRÄFTEMANGEL
 IN DER EUREGIO MAAS RHEIN?
Care Sector                     Ziud-   Vlaams-   Belgisch-   DG      Regio   Liège
                              Limburg   Brabant   Limburg            Aachen

Number of      aantal woon-     17       123        183        8      198      188
residential    zorgcentra
care centres

Number of      aantal woon-    137        ?          ?        38       ?       47
residential    zorgcentra
care centres   voor
for            personen met
handicaped     een handicap
people

Recognised     aantal          7515     10714      6058       742    26169    14165
number of      woongelegen
beds in        heden in
resthomes      woon- en
               zorgcentra

    Quelle: Future Proof for Cure and Care – Aktion 1: Nullmessung
PFLEGE
KRÄFTE-
MANGEL IN
DER EUREGIO?
FACHKRÄFTEMANGEL IN DER REGIO AC?

Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE

Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
   In Aachen sind 10 bis 20 arbeitslose Pflegekräfte
    gemeldet.
   37,2 % der Krankenhäuser in NRW haben
    Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu
    besetzen
       Damit hat sich der Bedarf an Pflege(fach)kräften seit 2009 verdoppelt
       Das betrifft v.a. große Krankenhäusern ab 600 Betten
   In NRW gibt es 6.390 offene Stellen für
    Pflegekräfte
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE

Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
Wie viele Pflegekräfte werden 2030 zusätzlich benötigt?

                         NRW              Aachen

Starkes                199.000            2.700
Engagement der
Angehörigen

Schwaches              266.000            3.100
Engagement der
Angehörigen
RAHMENBEDINGUNGEN

           Familie, Freunde,
                                 Aufenthaltsrecht
             Gesellschaft

        Kulturelle
        Identität                      Berufserlaubnis
         wahren

                          Wohnen
                          Bildung
                        Arbeitsplatz
RAHMENBEDINGUNGEN
http://www.regioaachen.de/index.php?id=3

Grenzinfopunkt Aachen
im Bürgerservice - Verwaltungsgebäude am Katschhof
Johannes-Paul-II.-Str. 1
52062 Aachen
Telefon: +49 (0)241 5686155
Grenzinfopunkt Aachen-Eurode
Eurode Business Center
Eurode Park 1
52134 Herzogenrath
Tel. +49 (0)2406 9879292 (D)
Tel. +31 (0)45 5456178 (NL)
1. FALLGRUPPE:
PFLEGEKRÄFTE AUS DER EU

MIT AUSNAHME VON
RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN

                                3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 24 von 55
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „PRIVILEGIERTE“

     Nicht erforderlich
     1. Visum für die Einreise
                         Familie, Freunde,
                                             Aufenthaltsrecht
                           Gesellschaft
     2. Titel für den Aufenthalt
     3. Beschäftigungserlaubnis

                        Kulturelle
                        Identität                  Berufserlaubnis
                         wahren
Berufsrechtliche Anerkennung
1. Automatisch bei Krankenpflege aus EU
                                     Wohnen
2. Automatisch bei Arzt aus der EU
                                     Bildung
3. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU
                                   Arbeitsplatz
4. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung
5. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege
6. Einzelfallprüfung bei Altenpflege
7. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen
DAS FORSCHUNGSPROJEKT
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE

                        3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 26 von 55
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE
„Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenz-Campus für
  Pflegeberufe“
 Ziel: Fachkräftemangel der EUREGIO MAAS RHEIN in der
  Gesundheitsbranche entgegenwirken!
 27 Projektpartner aus Deutschland, Belgien und den
  Niederlanden
 Auf deutscher Seite
  1.   Stadt Aachen: Amt für Wirtschaftsförderung
  2.   Städteregion Aachen: Amt für Altenarbeit
  3.   KatHO NRW, Abt. Aachen
  4.   RWTH: Universitätsklinikum Aachen,
  5.   Luisenhospital: Bildungsakademie Aachen
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE
•   Aktion 1: Ausgangslage in der Euregio Maas Rhein
•   Aktion 2: Euregionales Monitoring Pflege
•   Aktion 3: Euregionale Zusammenarbeit der Bildungsträger
•   Aktion 4: Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflegekräfte
•   Aktion 5: Master-Classes in der Euregio Maas Rhein
•   Aktion 6: Marketing und Imagebildung für die Pflegeberufe
•   Aktion 7: Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen
•   Aktion 8: Projektintervision
•   Aktion 9: Projektmanagement, und -koordination
•   Aktion 10: Kommunikation
Belgien – Deutschsprachige       Belgie - Vlaamse Gemeenschap       Belgique – Région Wallonie      Deutschland             Nederland
                      Gemeinschaft

5.1.1 Content of Directive 2005/36/EU / Contenu de la Dircective 2005/36 /Translation necessary / Inhalt der Richtlinie EU 2005/36
5.1.2          a)     Krankenpfleger(-in)       a)     Verpleegassistent(e)        a)    Bachelier en soins       Gesundheits- und     Verpleegkundige
Professional b)       Krankenpfleger(-in)       b)     Ziekenhuisverpleeger(-            infirmiers               Krankenpfleger
Name                  Brevet                           verploegster)               b)    Infirmier breveté
5.1.3          -      Diplom eines Graduierten -       Diploma gegradueerde        -     Diplôme de bachelier Zeugnis über die         -     Diploma´s
Proof of              Krankenpflegers / einer          verpleger/verpleegster            en soins infirmier       staatliche Prüfung         verpleeger A,
Training              graduierten               -      Diploma in de               -     Brevet                   in der                     verpleegster A,
                      Krankenpflegerin                 ziekenhuisverpleegkunde           d’infirmier(ère)         Krankenpflege              verpleegkundige
               -      Brevet eines              -      Brevet van                        hospitalier (-ère)                                  A
                      Krankenpflegers / einer          verpleegsassistent(e)       -     Brevet d‘hospitalier (-                       -     Diploma
                      Krankenpflegerin                                                   ère) Brevet d’aide-                                 verpleegkundige
               -      Brevet einer                                                       infirmier (-ière)                                   MBOV
                      Pflegeassistentin                                                                                                      (Middelbare
                                                                                                                                             Beroepspleiding
                                                                                                                                             Verpleegkundige
                                                                                                                                       -      Diploma
                                                                                                                                             verpleegkundige
                                                                                                                                             HBOV (Hogere
                                                                                                                                             Beroepspleiding
                                                                                                                                             Verpleegkundige
                                                                                                                                       -     Diploma
                                                                                                                                             beroepsonderwij
                                                                                                                                             s
                                                                                                                                             verpleegkundige
                                                                                                                                             –
                                                                                                                                             Kwalificatienniv
                                                                                                                                             eau 4
                                                                                                                                       -     Diploma hogere
                                                                                                                                             Beroepsopleidin
                                                                                                                                             g
                                                                                                                                             verpleegkundige
                                                                                                                                             -
                                                                                                                                             Kwalificatienniv
                                                                                                                                             eau 5
5.1.4          -     Die anerkannten             -     De erkennende                -     Les établissements      Staatlicher
The training         Ausbildungsanstalten              opleidingsinstituten               d’enseignement          Prüfungsausschuss
certificate    -     Der zuständige              -     De bevoegte                        reconnus
issuing              Prüfungsausschuss der             Examencommissie van de       -     Le Jury compétent
authority            Deutschsprachigen                 Vlaamse Gemeenschap                d’enseignement de la
                     Gemeinschaft                                                         Communauté
                                                                                          française
AUTOMATISIERTE ANERKENNUNG
Zuständigkeit         Bezirksregierung Düsseldorf
                      Dezernat 24
                      Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und
                      Pharmazie
                      Postfach 800365
                      40408 Düsseldorf
Antragsunterlagen     Formular:
                      http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefu
                      ngsamt/pdf/AntragBerufsanerkennung2012.pdf
Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei:
  Nachweise über die Berufsqualifikation mit deutschen Übersetzungen
  Abschlusszeugnis der allgemeinen Schulbildung mit deutscher Übersetzung
  Nachweise über die Berufstätigkeit im Ausland mit deutschen Übersetzungen
  Unterlagen über frühere Berufsanerkennungsverfahren
  Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis / Reisepass)
  Tabellarischer Lebenslauf
  Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  Heiratsurkunde
  Praktikumszeugnisse von Tätigkeiten im erlernten Beruf in Deutschland
NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN
Beruf                        Behörde               Gesetz

Fachweiterbildungen Intensiv- Bezirksregierung     § 16 AnerkennungsG
/Anästhesie-/, OP-Assistenz   Düsseldorf           NRW
                              Dezernat 24
                              Landesprüfungsamt
Gesundheits- und              für Medizin,         § 2 KrPflG
Kinderkrankenpflege           Psychotherapie und
                              Pharmazie
Gesundheits- und
Krankenpflegeassistenz

Altenpflegefachkraft         Bezirksregierung      § 2 AltPflG-Bund,
                             (Köln)                § 1 AltPflG-NRW

Altenpflegehelfer                                  § 1, 6 AltPflG-NRW
EINZELFALLPRÜFUNG
(NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN)
Kriterien für die (fehlende) Gleichwertigkeit
1. Die im Ausland erworbene Ausbildung war mindestens 1 Jahr
   kürzer als die deutsche Ausbildung
2. in der Ausbildung fehlen Fächer, die für die Ausübung des
   Berufs in Deutschland wesentlich sind
3. Der in Deutschland erstrebte Beruf enthält reglementierte
   Tätigkeiten, die im Herkunftsstaat nicht Bestandteil der
   Ausbildung oder des Berufes sind
und:
die Defizite werden nicht durch Berufserfahrung kompensiert.

Konsequenzen bei fehlender Gleichwertigkeit:
1. Eignungsprüfung (=Defizitprüfung), Kenntnisstandprüfung oder
2. Anpassungslehrgang
2. FALLGRUPPE:
ÄRZTE UND PFLEGEKRÄFTE
AUS DRITTSTAATEN

EINSCHLIEßLICH
RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN

                                4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 33 von 55
FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN

Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN
AMBULANTE
MEDIZINISCHE
VERSORGUNG
Auf 100.000 Einwohner
kommen …. Ärzte

•   Aachen Stadt: 243
•   Aachen Kreis: 138
•   Heinsberg: 135
•   Düren: 137
•   Euskirchen: 134
•   Köln: 243
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
AUSLÄNDISCHE ÄRZTE IN DER MEDIZIN
                                                                                                                      24.595
 25.000

                                                                                                             21.650

                                                                                                    19.841
 20.000
                                                                                           18.105
                                                                                  16.881
                                                                         16.080
                                                       14.781   15.062
 15.000                                       14.173
                                     13.180
                            12.170
          11.084   11.413

 10.000

  5.000

     -
          1997     1999     2001     2002     2003     2004     2005     2006     2007     2008     2009     2010     2011

          Quelle: Statistik der BÄK
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „DRITTSTAATSANGEHÖRIGE“

     Erforderlich
     1. Visum für die Einreise
                         Familie, Freunde,
                                             Aufenthaltsrecht
                           Gesellschaft
     2. Titel für den Aufenthalt
     3. Beschäftigungserlaubnis

                        Kulturelle
                        Identität                  Berufserlaubnis
                         wahren

Berufsrechtliche Anerkennung
                                     Wohnen
1. Automatisch bei Nachweis aus der EU
                                     Bildung
2. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU
                                   Arbeitsplatz
3. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung
4. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege
5. Einzelfallprüfung bei Altenpflege
6. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen
AUFENTHALTSRECHT:
PERSONENGRUPPEN
UND AUFENTHALTSZWECKE

                        4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 41 von 55
AUFENTHALTSRECHT – STAATSANGEHÖRIGKEIT
         Staatsangehörige der     Kein Visum für die Einreise
          EU sowie Norwegen,       Kein Aufenthaltstitel
          Schweiz, Island,         keine Genehmigung zur
          Liechtenstein             Beschäftigung
         Türkei
         Israel, Kanada, USA
          u.a.

         Staatsangehörige aus
                                    Visum für die Einreise
          Bulgarien, Rumänien,
                                    Deutschkenntnisse vor
          Kroatien
                                     der Einreise
         Drittstaatsangehörige
                                    Aufenthaltstitel notwendig
                                    Grundsatz:
                                     Vorrangprüfung:
                                     Beschäftigung von EU-
                                     Bürgern möglich?
AUFENTHALTSZWECKE
 Kurz- oder „Besuchsaufenthalte“
  (Besuchsvisum)
 Familiäre Gründe

 Humanitäre Gründe

 Ausbildung

 Erwerbstätigkeit
AUFENTHALTSTITEL
ZUR ERWERBSTÄTIGKEIT
1.   Blue Card EU (Ärzte)
2.   Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer
     Beschäftigung (Pflegekräfte)
3.   Studium
4.   Betriebliche Weiterbildung
     (Facharztausbildung)
5.   Schengen-Visum
6.   Forscher, Selbständige
„BLUE CARD“
Voraussetzungen:
1. Deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
   oder 5-jährige Berufserfahrung mit einer vergleichbaren Qualifikation
2. Zustimmungsfreie Beschäftigung oder Zustimmung der
   Bundesagentur für Arbeit
3. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechende
   Beschäftigung und Bezahlung.

Folgen:
a.  Die Blue Card wird für max. 4 Jahre oder entsprechend
    Vertragsbefristung + 3 Monate erteilt
b.  Verfestigungsmöglichkeiten bereits nach 21 Monaten
c.  Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige, § 29 Abs. 5 Nr. 2
    AufenthG
„BLUE CARD“ - KONKRET FÜR ÄRZTE
     Voraussetzungen:
     1. Deutscher oder anerkannter ausländischer
        Hochschulabschluss oder 5-jährige
        Berufserfahrung mit einer vergleichbaren
        Qualifikation
     2. Arzt ist Mangelberuf gem. § 2 Abs. 2 BeschV 2013
        > Ausreichend ist ein Jahresgehalt von 36.192 €
        brutto p.a.
     3. Zustimmungserfordernis (ZAV prüft gleiche
        Arbeitsbedingungen wie für Inländer), aber > keine
        Vorrangprüfung.
„BLUE CARD“ FÜR ÄRZTE
– ANTRAGSTELLUNG VOM AUSLAND AUS

          1. Antragstellung bei der Deutschen
             Botschaft des Herkunftslandes
          2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft
             Antragstellerdaten
          3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen
             Ausländerbehörde
          4. Zustimmung der Bundesagentur für
             Arbeit (Zentrale Auslands- und
             Fachvermittlung, ZAV): Prüfung des
             Mindestgehalts, keine Vorrangprüfung.
          5. Erteilung oder Zusage der Approbation:
             Prüfung der Gleichwertigkeit
Auswärtige
                           Botschaft

        ZAB
Zentralstelle für die
                                            Bundes-
    Anerkennung                           verwaltungs
   ausländischer
Bildungsabschlüsse                         amt Bonn

                        Kuddelmuddel?

  Bezirks-
 regierung                                   Örtliches
   prüft                                   Ausländeramt

Approbation
                           Zentrale
                         Auslands- und
                        Fachvermittlung
AUFENTHALTSERLAUBNIS
FÜR PFLEGEKRÄFTE
Voraussetzungen:
1.  Mindestens 2-jährige Ausbildung führt zu qualifiziertem Abschluss;
        nicht: Altenpflegehilfe
        nicht: Krankenpflegeassistenz
2.  Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechender
    Beschäftigung und Bezahlung
3.  Gleichwertigkeit der Berufsausbildung führt zu Berufserlaubnis
4.  Vermittlung über die ZAV (derzeit) notwendig.
Folgen:
a.  Die Aufenthaltserlaubnis wird i.d.R. für 2 Jahre befristet und auf
    das konkrete Beschäftigungsverhältnis beschränkt.
b.  Verfestigungsmöglichkeit: Niederlassungserlaubnis: i.d.R. nach 5
    Jahren
c.  Eingeschränkter Familiennachzug mit beschränkter
    Beschäftigungsmöglichkeit: § 29 AufenthG
AUFENTHALTSERLAUBNIS
FÜR PFLEGEKRÄFTE
1. Antragstellung bei der Deutschen Botschaft des
   Herkunftslandes
2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft Antragstellerdaten
3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde
4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale
   Auslands- und Fachvermittlung, ZAV), wenn:
    a. Gleichwertige Berufsqualifikation
       (Anerkennungsverfahren der zuständigen Stelle)
    b. Vermittlungsabsprache zwischen Arbeitsagentur
       und Herkunftsland(wie bisher)
    c. Keine Vorrangprüfung
Auswärtige
                     Botschaft

    Bezirks-                             Bundes-
regierung prüft                       verwaltungsamt
Berufserlaubnis                            Bonn
                   Kuddelmuddel?

     Zentrale Auslands-
                                   Örtliches
            und                  Ausländeramt
      Fachvermittlung
PROBLEME
DER ARBEITSMIGRATION UND
BERUFSANERKENNUNG IN DER EMR

                          5 Probleme, Folie 52 von 55
PROBLEM 1: DIE SPRACHE
„Für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind keine deutschen
Sprachkenntnisse nachzuweisen.“

1.    „Die Antragsteller müssen sich spontan und weitgehend
      fließend insbesondere mit Patientinnen und Patienten
      angemessen verständigen können sowie komplexe Texte und
      Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und
      wiedergeben können“
2.    Allgemeines Sprachniveau: Stufe B2 des Europäischen
      Referenzrahmens
3.    Fachsprachentest
     a.   Text: 500 Wörter nach 20 Minuten Vorbereitung
          widergeben
     b.   20-minütiges Patientengespräch
PROBLEM 2:
DIE KOMPLEXITÄT
DER VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN

1.   Zuständigkeiten
2.   Intransparenz
3.   Inkompetenz
4.   Dauer
PROBLEM 3:
MUT UND WILLE IN DER EUREGIO
1.   Ist Migration in der EUREGIO Maas Rhein
     wirklich erwünscht?
2.   Ist ausreichend Mut und Wille vorhanden
        die sprachlichen Unterschiede zu überwinden?
        die unterschiedlichen Systeme und
         Ausbildungsgänge der Euregio Maas Rhein
         kennenzulernen?
        die Defizite zu benennen und festzustellen?
3.   Schließlich: „Tear down this wall?“
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!

        Stock, Berufsanerkennung
          © 2013 Christof Stock    Finito, Folie 56 von 55
ANKÜNDIGUNG
QUELLENANGABEN
   Blum et al. (2011): Krankenhaus Barometer. Umfrage 2011, Düsseldorf
   EMR 2020: Eine Zukunftsstrategie für die Euregio Maas-Rhein (2013)
   Isfort, Michael (2012): Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW.
    Pflegepersonalmonitoring NRW, Vortrag am 07.03.2012 in Münster
   Pohl, Carsten (2011): Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in
    Nordrhein-Westfalen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr
    2030, Nürnberg
   Ponds / van Woerkens / Marlet (2013) : Chancenaltlas für Süd-Limburg,
    Tongeren, Lüttich und Aachen
   Rahne, Friderike / Oberhäuser, Thomas (2013): Arbeitsrecht / Ausländer-
    und Asylrecht / Verwaltungsrecht. Sicherung der Zukunft durch
    Arbeitsmigration – anwaltliche Aufgabe der nächsten Dekaden, Vortrag
    auf dem 64. Deutschen Anwaltstag am 06.-08.06.2013 in Düsseldorf
KONTAKTDATEN

Prof. Dr. Christof Stock
Delheid Soiron Hammer
Rechtsanwälte

Friedrichstrasse 17-19
52072 Aachen
Tel. 0241/946680
Fax 0241/9466899
christof.stock@delheid.de
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