DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN - VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK
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DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Vortrag auf dem Pflegeforum 06.07.2013
PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009 Professor an der Katholischen Hochschule NRW Abt. Aachen www.RdGS.de ZUR PERSON
GLIEDERUNG 1. Die aktuelle Entwicklung 2. Pflege- Pflege-Fachkräftemangel in EUREGIO Maas- Maas-Rhein 3. Ärzte und Pflegekräfte aus der Europäischen Union 4. Ärzte und Pflegekräfte aus Drittstaaten 5. Probleme Stock, Berufsanerkennung Berufsanerkennung © 2013 Christof Stock Folie 3 von 55
DIE AKTUELLE ENTWICKLUNG 1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 4 von 55
ERWERBSTÄTIGKEIT IN BILDERN
ERWERBSTÄTIGKEIT IN ZAHLEN THESE: Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung wird begleitet durch eine zunehmende Alterung! Heute leben in Deutschland etwa 50 Mio. Menschen im erwerbsfähigen Alter; 2030 werden es voraussichtlich nur noch 42 Mio. sein 8 Mio. weniger Erwerbstätige in den nächsten 17 Jahren! Zum Vergleich: In Bayern gab es 2010 ca. 6,7 Mio. Erwerbstätige! Gleichzeitig werden im Jahr 2030 40 % der Bevölkerung mind. 55 Jahre alt sein – 2010 waren es nur knapp über 30 %. FAZIT: Deutschland muss stärker als attraktiver Arbeits- Arbeits- und Lebensstandort wahrgenommen werden und seine Bemühungen um eine Willkommenskultur verstärken!
PFLEGEHEIM RATING REPORT 2013 Boomender Markt: 371.000 stationäre Pflegeplätze werden bis 2030 zusätzlich benötigt Steigender Personalbedarf: Bis zu 331.000 zusätzliche Stellen müssen in der ambulanten und stationären Pflege bis 2030 geschaffen werden Vom Krankenhaus ins Pflegeheim: 60 Prozent aller Neuzugänge kamen 2011 direkt aus dem Krankenhaus, fast drei Mal so viel wie noch 2003 Investitionsstau: Zwischen 54 und 73 Milliarden Euro werden zur Finanzierung der zusätzlichen Pflegeplätze bis 2030 benötigt
AKTUELLE ZUWANDERUNG IN GRAFIKEN
DER OECD-BERICHT ZUWANDERUNG AUSLÄNDISCHER ARBEITSKRÄFTE: DEUTSCHLAND 1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 9 von 55
OECD-BERICHT FEBRUAR 2013 Nach den jüngeren Reformen des Zuwanderungsrechts ist Deutschland mittlerweile eines der OECD-Länder mit den geringsten Beschränkungen für die Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte Selbst Arbeitgeber, die Engpässe melden, greifen bislang auf internationale Personalbeschaffung zurück. Gründe: Zu viele versch. Akteure beteiligt Personalgewinnung im Ausland sei komplex und unzuverlässig Es fehle an Transparenz für Antragsteller und Arbeitgeber
DIE FÖRDERPROGRAMME „MOBIPRO-EU“ UND „MAKE-IT-IN-GERMANY“ 1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 11 von 55
„MOBIPRO-EU“ Sonderprogramm der Bundesregierung (Start Januar 2013) „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ Zielgruppe: Junge Menschen im Alter von 18 bis 35 Ziel: Das Programm eröffnet interessierten Jugendlichen aus Mitgliedstaaten der EU eine berufliche Perspektive in Deutschland Auszubildende: Auszubildende betriebliche Berufsausbildung in einem Engpass- bzw. Mangelberuf Ausgebildete: Ausgebildete Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung Sprachprogramme im Herkunftsland und in der BRD Zuständig: ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA)
„MAKE-IT-IN-GERMANY“ Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit Mehrsprachiges Willkommensportal, das sich an internationale Fachkräfte richtet. Es bündelt Informationen zu Karriere und Leben in Deutschland. www.make-it-in-germany.com
FACHKRÄFTEMANGEL „PFLEGE“ IN DER EUREGIO 2 Pflege- Fachkräftemangel, Folie 14 von 55
PFLEGEKRÄFTEMANGEL IN DER EUREGIO MAAS RHEIN? Care Sector Ziud- Vlaams- Belgisch- DG Regio Liège Limburg Brabant Limburg Aachen Number of aantal woon- 17 123 183 8 198 188 residential zorgcentra care centres Number of aantal woon- 137 ? ? 38 ? 47 residential zorgcentra care centres voor for personen met handicaped een handicap people Recognised aantal 7515 10714 6058 742 26169 14165 number of woongelegen beds in heden in resthomes woon- en zorgcentra Quelle: Future Proof for Cure and Care – Aktion 1: Nullmessung
PFLEGE KRÄFTE- MANGEL IN DER EUREGIO?
FACHKRÄFTEMANGEL IN DER REGIO AC? Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE In Aachen sind 10 bis 20 arbeitslose Pflegekräfte gemeldet. 37,2 % der Krankenhäuser in NRW haben Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu besetzen Damit hat sich der Bedarf an Pflege(fach)kräften seit 2009 verdoppelt Das betrifft v.a. große Krankenhäusern ab 600 Betten In NRW gibt es 6.390 offene Stellen für Pflegekräfte
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Wie viele Pflegekräfte werden 2030 zusätzlich benötigt? NRW Aachen Starkes 199.000 2.700 Engagement der Angehörigen Schwaches 266.000 3.100 Engagement der Angehörigen
RAHMENBEDINGUNGEN Familie, Freunde, Aufenthaltsrecht Gesellschaft Kulturelle Identität Berufserlaubnis wahren Wohnen Bildung Arbeitsplatz
RAHMENBEDINGUNGEN http://www.regioaachen.de/index.php?id=3 Grenzinfopunkt Aachen im Bürgerservice - Verwaltungsgebäude am Katschhof Johannes-Paul-II.-Str. 1 52062 Aachen Telefon: +49 (0)241 5686155 Grenzinfopunkt Aachen-Eurode Eurode Business Center Eurode Park 1 52134 Herzogenrath Tel. +49 (0)2406 9879292 (D) Tel. +31 (0)45 5456178 (NL)
1. FALLGRUPPE: PFLEGEKRÄFTE AUS DER EU MIT AUSNAHME VON RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN 3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 24 von 55
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „PRIVILEGIERTE“ Nicht erforderlich 1. Visum für die Einreise Familie, Freunde, Aufenthaltsrecht Gesellschaft 2. Titel für den Aufenthalt 3. Beschäftigungserlaubnis Kulturelle Identität Berufserlaubnis wahren Berufsrechtliche Anerkennung 1. Automatisch bei Krankenpflege aus EU Wohnen 2. Automatisch bei Arzt aus der EU Bildung 3. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU Arbeitsplatz 4. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung 5. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege 6. Einzelfallprüfung bei Altenpflege 7. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen
DAS FORSCHUNGSPROJEKT FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE 3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 26 von 55
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE „Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenz-Campus für Pflegeberufe“ Ziel: Fachkräftemangel der EUREGIO MAAS RHEIN in der Gesundheitsbranche entgegenwirken! 27 Projektpartner aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden Auf deutscher Seite 1. Stadt Aachen: Amt für Wirtschaftsförderung 2. Städteregion Aachen: Amt für Altenarbeit 3. KatHO NRW, Abt. Aachen 4. RWTH: Universitätsklinikum Aachen, 5. Luisenhospital: Bildungsakademie Aachen
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE • Aktion 1: Ausgangslage in der Euregio Maas Rhein • Aktion 2: Euregionales Monitoring Pflege • Aktion 3: Euregionale Zusammenarbeit der Bildungsträger • Aktion 4: Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflegekräfte • Aktion 5: Master-Classes in der Euregio Maas Rhein • Aktion 6: Marketing und Imagebildung für die Pflegeberufe • Aktion 7: Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen • Aktion 8: Projektintervision • Aktion 9: Projektmanagement, und -koordination • Aktion 10: Kommunikation
Belgien – Deutschsprachige Belgie - Vlaamse Gemeenschap Belgique – Région Wallonie Deutschland Nederland Gemeinschaft 5.1.1 Content of Directive 2005/36/EU / Contenu de la Dircective 2005/36 /Translation necessary / Inhalt der Richtlinie EU 2005/36 5.1.2 a) Krankenpfleger(-in) a) Verpleegassistent(e) a) Bachelier en soins Gesundheits- und Verpleegkundige Professional b) Krankenpfleger(-in) b) Ziekenhuisverpleeger(- infirmiers Krankenpfleger Name Brevet verploegster) b) Infirmier breveté 5.1.3 - Diplom eines Graduierten - Diploma gegradueerde - Diplôme de bachelier Zeugnis über die - Diploma´s Proof of Krankenpflegers / einer verpleger/verpleegster en soins infirmier staatliche Prüfung verpleeger A, Training graduierten - Diploma in de - Brevet in der verpleegster A, Krankenpflegerin ziekenhuisverpleegkunde d’infirmier(ère) Krankenpflege verpleegkundige - Brevet eines - Brevet van hospitalier (-ère) A Krankenpflegers / einer verpleegsassistent(e) - Brevet d‘hospitalier (- - Diploma Krankenpflegerin ère) Brevet d’aide- verpleegkundige - Brevet einer infirmier (-ière) MBOV Pflegeassistentin (Middelbare Beroepspleiding Verpleegkundige - Diploma verpleegkundige HBOV (Hogere Beroepspleiding Verpleegkundige - Diploma beroepsonderwij s verpleegkundige – Kwalificatienniv eau 4 - Diploma hogere Beroepsopleidin g verpleegkundige - Kwalificatienniv eau 5 5.1.4 - Die anerkannten - De erkennende - Les établissements Staatlicher The training Ausbildungsanstalten opleidingsinstituten d’enseignement Prüfungsausschuss certificate - Der zuständige - De bevoegte reconnus issuing Prüfungsausschuss der Examencommissie van de - Le Jury compétent authority Deutschsprachigen Vlaamse Gemeenschap d’enseignement de la Gemeinschaft Communauté française
AUTOMATISIERTE ANERKENNUNG Zuständigkeit Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Postfach 800365 40408 Düsseldorf Antragsunterlagen Formular: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefu ngsamt/pdf/AntragBerufsanerkennung2012.pdf Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei: Nachweise über die Berufsqualifikation mit deutschen Übersetzungen Abschlusszeugnis der allgemeinen Schulbildung mit deutscher Übersetzung Nachweise über die Berufstätigkeit im Ausland mit deutschen Übersetzungen Unterlagen über frühere Berufsanerkennungsverfahren Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis / Reisepass) Tabellarischer Lebenslauf Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes Heiratsurkunde Praktikumszeugnisse von Tätigkeiten im erlernten Beruf in Deutschland
NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN Beruf Behörde Gesetz Fachweiterbildungen Intensiv- Bezirksregierung § 16 AnerkennungsG /Anästhesie-/, OP-Assistenz Düsseldorf NRW Dezernat 24 Landesprüfungsamt Gesundheits- und für Medizin, § 2 KrPflG Kinderkrankenpflege Psychotherapie und Pharmazie Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz Altenpflegefachkraft Bezirksregierung § 2 AltPflG-Bund, (Köln) § 1 AltPflG-NRW Altenpflegehelfer § 1, 6 AltPflG-NRW
EINZELFALLPRÜFUNG (NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN) Kriterien für die (fehlende) Gleichwertigkeit 1. Die im Ausland erworbene Ausbildung war mindestens 1 Jahr kürzer als die deutsche Ausbildung 2. in der Ausbildung fehlen Fächer, die für die Ausübung des Berufs in Deutschland wesentlich sind 3. Der in Deutschland erstrebte Beruf enthält reglementierte Tätigkeiten, die im Herkunftsstaat nicht Bestandteil der Ausbildung oder des Berufes sind und: die Defizite werden nicht durch Berufserfahrung kompensiert. Konsequenzen bei fehlender Gleichwertigkeit: 1. Eignungsprüfung (=Defizitprüfung), Kenntnisstandprüfung oder 2. Anpassungslehrgang
2. FALLGRUPPE: ÄRZTE UND PFLEGEKRÄFTE AUS DRITTSTAATEN EINSCHLIEßLICH RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN 4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 33 von 55
FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN
AMBULANTE MEDIZINISCHE VERSORGUNG Auf 100.000 Einwohner kommen …. Ärzte • Aachen Stadt: 243 • Aachen Kreis: 138 • Heinsberg: 135 • Düren: 137 • Euskirchen: 134 • Köln: 243
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
AUSLÄNDISCHE ÄRZTE IN DER MEDIZIN 24.595 25.000 21.650 19.841 20.000 18.105 16.881 16.080 14.781 15.062 15.000 14.173 13.180 12.170 11.084 11.413 10.000 5.000 - 1997 1999 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: Statistik der BÄK
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „DRITTSTAATSANGEHÖRIGE“ Erforderlich 1. Visum für die Einreise Familie, Freunde, Aufenthaltsrecht Gesellschaft 2. Titel für den Aufenthalt 3. Beschäftigungserlaubnis Kulturelle Identität Berufserlaubnis wahren Berufsrechtliche Anerkennung Wohnen 1. Automatisch bei Nachweis aus der EU Bildung 2. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU Arbeitsplatz 3. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung 4. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege 5. Einzelfallprüfung bei Altenpflege 6. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen
AUFENTHALTSRECHT: PERSONENGRUPPEN UND AUFENTHALTSZWECKE 4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 41 von 55
AUFENTHALTSRECHT – STAATSANGEHÖRIGKEIT Staatsangehörige der Kein Visum für die Einreise EU sowie Norwegen, Kein Aufenthaltstitel Schweiz, Island, keine Genehmigung zur Liechtenstein Beschäftigung Türkei Israel, Kanada, USA u.a. Staatsangehörige aus Visum für die Einreise Bulgarien, Rumänien, Deutschkenntnisse vor Kroatien der Einreise Drittstaatsangehörige Aufenthaltstitel notwendig Grundsatz: Vorrangprüfung: Beschäftigung von EU- Bürgern möglich?
AUFENTHALTSZWECKE Kurz- oder „Besuchsaufenthalte“ (Besuchsvisum) Familiäre Gründe Humanitäre Gründe Ausbildung Erwerbstätigkeit
AUFENTHALTSTITEL ZUR ERWERBSTÄTIGKEIT 1. Blue Card EU (Ärzte) 2. Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (Pflegekräfte) 3. Studium 4. Betriebliche Weiterbildung (Facharztausbildung) 5. Schengen-Visum 6. Forscher, Selbständige
„BLUE CARD“ Voraussetzungen: 1. Deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder 5-jährige Berufserfahrung mit einer vergleichbaren Qualifikation 2. Zustimmungsfreie Beschäftigung oder Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 3. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechende Beschäftigung und Bezahlung. Folgen: a. Die Blue Card wird für max. 4 Jahre oder entsprechend Vertragsbefristung + 3 Monate erteilt b. Verfestigungsmöglichkeiten bereits nach 21 Monaten c. Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige, § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
„BLUE CARD“ - KONKRET FÜR ÄRZTE Voraussetzungen: 1. Deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder 5-jährige Berufserfahrung mit einer vergleichbaren Qualifikation 2. Arzt ist Mangelberuf gem. § 2 Abs. 2 BeschV 2013 > Ausreichend ist ein Jahresgehalt von 36.192 € brutto p.a. 3. Zustimmungserfordernis (ZAV prüft gleiche Arbeitsbedingungen wie für Inländer), aber > keine Vorrangprüfung.
„BLUE CARD“ FÜR ÄRZTE – ANTRAGSTELLUNG VOM AUSLAND AUS 1. Antragstellung bei der Deutschen Botschaft des Herkunftslandes 2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft Antragstellerdaten 3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde 4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, ZAV): Prüfung des Mindestgehalts, keine Vorrangprüfung. 5. Erteilung oder Zusage der Approbation: Prüfung der Gleichwertigkeit
Auswärtige Botschaft ZAB Zentralstelle für die Bundes- Anerkennung verwaltungs ausländischer Bildungsabschlüsse amt Bonn Kuddelmuddel? Bezirks- regierung Örtliches prüft Ausländeramt Approbation Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR PFLEGEKRÄFTE Voraussetzungen: 1. Mindestens 2-jährige Ausbildung führt zu qualifiziertem Abschluss; nicht: Altenpflegehilfe nicht: Krankenpflegeassistenz 2. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechender Beschäftigung und Bezahlung 3. Gleichwertigkeit der Berufsausbildung führt zu Berufserlaubnis 4. Vermittlung über die ZAV (derzeit) notwendig. Folgen: a. Die Aufenthaltserlaubnis wird i.d.R. für 2 Jahre befristet und auf das konkrete Beschäftigungsverhältnis beschränkt. b. Verfestigungsmöglichkeit: Niederlassungserlaubnis: i.d.R. nach 5 Jahren c. Eingeschränkter Familiennachzug mit beschränkter Beschäftigungsmöglichkeit: § 29 AufenthG
AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR PFLEGEKRÄFTE 1. Antragstellung bei der Deutschen Botschaft des Herkunftslandes 2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft Antragstellerdaten 3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde 4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, ZAV), wenn: a. Gleichwertige Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren der zuständigen Stelle) b. Vermittlungsabsprache zwischen Arbeitsagentur und Herkunftsland(wie bisher) c. Keine Vorrangprüfung
Auswärtige Botschaft Bezirks- Bundes- regierung prüft verwaltungsamt Berufserlaubnis Bonn Kuddelmuddel? Zentrale Auslands- Örtliches und Ausländeramt Fachvermittlung
PROBLEME DER ARBEITSMIGRATION UND BERUFSANERKENNUNG IN DER EMR 5 Probleme, Folie 52 von 55
PROBLEM 1: DIE SPRACHE „Für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind keine deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen.“ 1. „Die Antragsteller müssen sich spontan und weitgehend fließend insbesondere mit Patientinnen und Patienten angemessen verständigen können sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben können“ 2. Allgemeines Sprachniveau: Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens 3. Fachsprachentest a. Text: 500 Wörter nach 20 Minuten Vorbereitung widergeben b. 20-minütiges Patientengespräch
PROBLEM 2: DIE KOMPLEXITÄT DER VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN 1. Zuständigkeiten 2. Intransparenz 3. Inkompetenz 4. Dauer
PROBLEM 3: MUT UND WILLE IN DER EUREGIO 1. Ist Migration in der EUREGIO Maas Rhein wirklich erwünscht? 2. Ist ausreichend Mut und Wille vorhanden die sprachlichen Unterschiede zu überwinden? die unterschiedlichen Systeme und Ausbildungsgänge der Euregio Maas Rhein kennenzulernen? die Defizite zu benennen und festzustellen? 3. Schließlich: „Tear down this wall?“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stock, Berufsanerkennung © 2013 Christof Stock Finito, Folie 56 von 55
ANKÜNDIGUNG
QUELLENANGABEN Blum et al. (2011): Krankenhaus Barometer. Umfrage 2011, Düsseldorf EMR 2020: Eine Zukunftsstrategie für die Euregio Maas-Rhein (2013) Isfort, Michael (2012): Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW. Pflegepersonalmonitoring NRW, Vortrag am 07.03.2012 in Münster Pohl, Carsten (2011): Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in Nordrhein-Westfalen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2030, Nürnberg Ponds / van Woerkens / Marlet (2013) : Chancenaltlas für Süd-Limburg, Tongeren, Lüttich und Aachen Rahne, Friderike / Oberhäuser, Thomas (2013): Arbeitsrecht / Ausländer- und Asylrecht / Verwaltungsrecht. Sicherung der Zukunft durch Arbeitsmigration – anwaltliche Aufgabe der nächsten Dekaden, Vortrag auf dem 64. Deutschen Anwaltstag am 06.-08.06.2013 in Düsseldorf
KONTAKTDATEN Prof. Dr. Christof Stock Delheid Soiron Hammer Rechtsanwälte Friedrichstrasse 17-19 52072 Aachen Tel. 0241/946680 Fax 0241/9466899 christof.stock@delheid.de
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