Die Bindung der Wahlberechtigung an den Wohnsitz im Inland - Friedemann Larsen - Schriften zum Öffentlichen Recht

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Schriften zum Öffentlichen Recht
                Band 1453

Die Bindung der Wahlberechtigung
    an den Wohnsitz im Inland
        Eine verfassungsrechtliche und
       verfassungsgeschichtliche Kritik

                    Von

           Friedemann Larsen

       Duncker & Humblot · Berlin
FRIEDEMANN LARSEN

Die Bindung der Wahlberechtigung
    an den Wohnsitz im Inland
Schriften zum Öffentlichen Recht
          Band 1453
Die Bindung der Wahlberechtigung
    an den Wohnsitz im Inland
       Eine verfassungsrechtliche und
       verfassungsgeschichtliche Kritik

                     Von

            Friedemann Larsen

      Duncker & Humblot · Berlin
Der Fachbereich Rechtswissenschaft
                 der Philipps-Universität Marburg
                   hat diese Arbeit im Jahr 2020
                  als Dissertation angenommen.

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          Satz: Textforma(r)t Daniela Weiland, Göttingen
                 Druck: CPI buchbücher.de, Birkach
                        Printed in Germany
                         ISSN 0582-0200
                  ISBN 978-3-428-18149-0 (Print)
                 ISBN 978-3-428-58149-8 (E-Book)
          Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier
                         entsprechend ISO 9706
                Internet: http://www.duncker-humblot.de
Vorwort
  Die vorliegende Untersuchung wurde im Februar 2020 vom Fachbereich Rechts-
wissenschaften der Philipps-Universität Marburg als Dissertation angenommen.
Gesetzesänderungen sowie Rechtsprechung und Literatur sind bis zum Juni 2019
berücksichtigt.
   Mein erster Dank gilt meinem hochverehrten Lehrer, Herrn Professor Dr.
Dr. h. c. Hans-Detlef Horn, der die Arbeit angeregt, betreut und durch seinen
kon­struktiven Rat in jeder Hinsicht gefördert hat. In meiner Zeit als Assistent an
seinem Lehrstuhl verschaffte er mir Einsichten und Erkenntnisse, die meine ju-
ristische Denk- und Arbeitsweise bis heute nachhaltig prägen. Zu danken habe ich
ferner Herrn Professor Dr. Sven Simon (LL. M.) MdEP für die eingehende und
zügige Erstellung des Zweitgutachtens.
   Herrn Dr. Florian R. Simon (LL. M.) danke ich für die Aufnahme der Arbeit
in das Verlagsprogramm von Duncker & Humblot und Frau Heike Frank für die
ebenso zuverlässige wie hilfreiche Begleitung der Drucklegung.
  Für vielfältige Unterstützung danke ich ferner Frau Christiane Bauer, Herrn
Dr. Florian Kotman (LL. M.) und Herrn Oliver G. Hartmann. Ich widme die Arbeit
meinen Eltern, Jörgen und Annelore Larsen.
  Marburg, im September 2020                              Friedemann Larsen
Inhaltsverzeichnis
                                                          Einführung                                                                21
A. Einführende Bemerkungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               21
B. Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        22
    I.    Gegenstand der Untersuchung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                23
    II. Grundpfade in Rechtsprechung und Literatur  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         25
C. Weitere Begriffsklärungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           26
D. Methodisches Vorgehen und Gang der Untersuchung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               29

                                                            Erster Teil
                  Wahlrecht und Inlandsbindung aus verfassungsrechtlicher Sicht                                                     31

                                                            1. Kapitel
                         Ausgestaltung des aktiven und des passiven Wahlrechts
                          in Anbetracht der wahlrechtlichen Inlandsbindung                                                          31
A. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Wahlrechts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           31
B. Gegenwärtige Ausgestaltung des Wahlrechts durch das Bundeswahlgesetz  . . . . . . . .                                            34
    I.    Reichweite und Umfang gesetzgeberischer Ausgestaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  34
    II. Aktives Wahlrecht und Inlandsbezug  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     35
          1. Aktives materielles Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               36
               a) Regel-Ausnahme-Verhältnis der Inlandsbindung am Wahltag  . . . . . . . . .                                        36
               b) Systematik der aktuellen Regelung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    37
               c) Wahlbeteiligung und prozedurale Auswirkungen der Regel- und Ausnahme­
                  tatbestände  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    38
          2. Ausübung des aktiven materiellen Wahlrechts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           41
    III. Wählbarkeit und Inlandsbezug  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                42
          1. Passives materielles Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                42
          2. Ausübung des passiven materiellen Wahlrechts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            43
C. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        43
8                                                     Inhaltsverzeichnis

                                                            2. Kapitel
                        Entwicklung der wahlrechtlichen Sesshaftigkeitsklausel
                                 in der Bundesrepublik Deutschland                                                                 44
A. Wohnsitzbindung im aktiven Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     45
    I.    Die frühen Wahlgesetze zum ersten und zum zweiten Bundestag  . . . . . . . . . . . .                                     45
          1. Historische Begleitumstände nach 1945 und Wahlrechtsverhandlungen im Par-
             lamentarischen Rat  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         45
          2. Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der
             Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             47
          3. Wahlgesetz zum 2. Bundestag und zur Bundesversammlung vom 8. Juli 1953                                                50
    II. Inlandsbindung im Wahlrecht der „alten“ Bundesrepublik  . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  52
          1. Bundeswahlgesetz vom 7. Mai 1956  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     52
          2. Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 15. März 1985  .                                               55
               a) Inhalt der Änderungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           55
               b) Vorgeschichte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     57
               c) Erwägungen des Gesetzgebers  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 58
          3. Bewertung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    61
    III. Inlandsbindung im Wahlrecht nach der Wiedervereinigung  . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 62
          1. Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl
             des Deutschen Bundestages vom 3. August 1990  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             62
          2. Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 20. April 1998                                             64
          3. Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008                                                66
    IV. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         68
B. Wohnsitzbindung im passiven Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      70
    I.    Die frühen Wahlgesetze zum 1. und 2. Bundestag  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          70
    II. Wählbarkeit nach Einführung des Bundeswahlgesetzes (1956)  . . . . . . . . . . . . . .                                     71
          1. Gesetzlicher Tatbestand  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          71
          2. Wählbarkeit und Staatsangehörigkeit bei neu Eingebürgerten  . . . . . . . . . . . .                                   72
C. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       73

                                                            3. Kapitel
                       Rechtfertigungsansätze in Rechtsprechung und Literatur                                                      74
A. Die Allgemeinheit der Wahl in Rechtsprechung und Literatur  . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 75
    I.    Konturierung in der Rechtsprechung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  75
    II. Auffassungen in der Literatur  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             77
B. Wahlrechtliche Sesshaftigkeitsklauseln als Wahlrechtsbeschränkung  . . . . . . . . . . . .                                      78
C. Der „zwingende Grund“ in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts  . . .                                                79
Inhaltsverzeichnis                                                            9

    I.    Die Formel vom „zwingenden Grund“  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     81
          1. Herkunft und Grundlagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              81
          2. „Zwingende“ und „legitime“ Gründe zur gesetzgeberischen Differenzierung
             im Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     82
          3. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         85
    II. Von der Rechtsprechung anerkannte „zwingende Gründe“ für die wahlrechtlichen
        Sesshaftigkeitsklauseln  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         86
          1. Deutsche Teilung – grundlegend BVerfGE 5, 2 ff.  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            86
          2. Tradition – grundlegend BVerfGE 36, 139 ff. und BVerfGE 58, 202 ff.  . . . . .                                        87
          3. Funktionen der Wahl – Grundlegend BVerfG (Kammer), NJW 1991, S. 689 f.;
             BVerfGE 132, 39 ff.  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        88
D. Auffassungen in der Literatur zum „zwingenden Grund“  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               90
    I.    Grundlegende Tendenzen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            91
    II. Diversität innerhalb der grundlegenden Tendenzen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            93
          1. Rezeption des Traditionsarguments  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  93
          2. Rezeption von Wahlziel und Wahlfunktion  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        94
          3. Weitere Auffassungen zu den zwingenden Gründen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               96
          4. Auswertung und offene Fragen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 98
    III. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        99
E. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  100

                                                           4. Kapitel
                                      Grundlegende Bewertung und Kritik                                                           101
A. Allgemeinheit der Wahl  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  101
    I.    Beschränkung des Wahlrechts auf deutsche Staatsbürger  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  102
          1. Staatsangehöriger und Staatsbürger  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  103
          2. Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Inland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
          3. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  108
    II. Wohnsitzklauseln als verbotene gruppenspezifische Differenzierung?  . . . . . . . .  109
          1. Aussage des Verbots gruppenspezifischer Merkmale im Wahlrecht  . . . . . . . .  109
          2. Sesshaftigkeit als verbotenes persönliches Merkmal?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  111
    III. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  114
B. Einschränkungen der Allgemeinheit der Wahl  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  115
    I.    Differenzierungsbefugnis des Gesetzgebers im Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . .  116
          1. Argumentationsfolge in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts                                              116
          2. Rückgriff auf Art. 3 Abs. 1 GG? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
          3. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  122
10                                                     Inhaltsverzeichnis

     II. Schrankenbestimmung im Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  123
           1. Gesetzes- oder Regelungsvorbehalt des Art. 38 Abs. 3 GG  . . . . . . . . . . . . . . .  123
           2. Einheit der Verfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  127
           3. Das Problem der gerichtlichen Kontrolle  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  130
           4. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  133
     III. Ziele und Funktionen der Wahl als verfassungsunmittelbare Schranken  . . . . . . .  133
           1. Aufgabe und Funktion der Volksvertretung als Subjekt demokratischer Legiti-
              mation  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  135
           2. Sicherung des Charakters der Wahl als Integrationsvorgang und Kommunika-
              tionsfunktion der Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
           3. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  137
     IV. Verhältnismäßigkeit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  138
           1. Hintergrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . .  138
           2. Bestimmung der zwingenden Gründe und Verhältnismäßigkeitsprüfung  . . . .  141
C. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  142

                                                             5. Kapitel
                             Verfassungsrechtliche Tragfähigkeit der für
                    die Sesshaftigkeitsklausel als „zwingend“ angesehenen Gründe                                                    144
A. Deutsche Teilung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  145
B. Tradition  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  146
     I.    Bedeutung des Traditionsarguments in der Rechtsprechung des Bundesverfas-
           sungsgerichts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  147
     II. Tradition als verfassungsunmittelbare Schranke?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  148
     III. Möglicher Einfluss traditioneller Betrachtung auf das heutige Wahlrechtsver-
          ständnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  151
C. Funktionen der Wahl  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  152
     I.    Integrationsfunktion und Kommunikationsfunktion der Wahl als verfassungsun-
           mittelbare Schranke der Wahlzugangsberechtigung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  153
           1. Integration durch ständige Wechselwirkung gesellschaftlicher und staatlicher
              Willensbildungsprozesse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  154
           2. Funktionen von Wahlen zum Deutschen Bundestag bei der politischen Willens-
              bildung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  156
               a) „Integrationsfunktion“ von Wahlen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  156
               b) „Kommunikationsfunktion“ von Wahlen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  160
           3. Bewertung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  161
           4. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  163
     II. Sesshaftigkeitsklauseln als geeignete und erforderliche Mittel zur Erfüllung der
         Integrations- und Kommunikationsfunktion der Wahl?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  164
Inhaltsverzeichnis                                                            11

          1. Geeignetheit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  165
          2. Erforderlichkeit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  165
          3. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  168
    III. Weitere Bedenken gegen die Sesshaftigkeitsklausel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  169
    IV. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  172
D. Herstellung eines Verantwortungszusammenhangs  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  173
    I.    Verantwortungszusammenhang als verfassungsunmittelbare Schranke der Wahl-
          zugangsberechtigung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  175
          1. Strukturelle Zuordnung zu den demokratischen Wahlfunktionen  . . . . . . . . . .  175
          2. Anpassungen an Reichweite und Inhalt des Wahlrechts  . . . . . . . . . . . . . . . . .  177
    II. Sesshaftigkeitsklauseln als taugliche Mittel zur Herstellung des demokratischen
        Verantwortungszusammenhangs?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  178
          1. Geeignetheit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  178
          2. Schleichende Konturierung eines neuen Prinzips  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  180
    III. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  182
E. Vertrautheit mit den Verhältnissen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  182
    I.    Vertrautheit als tragende Zweckbestimmung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  182
    II. Vertrautheit und Demokratieprinzip  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  185
          1. Wahlalter, Art. 38 Abs. 2 GG  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  185
          2. Staatsangehörigkeit, Art. 16 und 116 Abs. 1 GG  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  187
              a) Vertrautheitsbedingungen beim klassischen Erwerb der Staatsangehörig-
                 keit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  188
                    aa) Erwerb durch Einbürgerung (Naturalisation)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  189
                    bb) Erwerb durch Abstammung (ius sanguinis)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  191
              b) Berücksichtigung neuerer Entwicklung bei Erwerb durch Geburt im Inland
                 (ius soli)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  193
              c) Schlussfolgerung für das Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  194
          3. Weitere demokratiebedingte Vertrautheitsanforderungen?  . . . . . . . . . . . . . . .  197
              a) Wahlalter und Staatsangehörigkeit als hinreichend typisierte Bedingung  .  197
              b) Typisierung als demokratische Maßgebung für Wahlrechtsbeschränkun-
                 gen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  199
              c) Passives Wahlrecht und Wohnsitzbindung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  201
    III. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  203
F. Weitere „zwingende“ Gründe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  204
G. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  206
12                                                   Inhaltsverzeichnis

                                                           6. Kapitel
                              Umsetzung durch das 21. Gesetz zur Änderung
                                   des Wahlrechts vom 27. April 2013                                                            207
A. Das Bundesverfassungsgericht als Ersatzgesetzgeber im Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . .  207
B. Bedenken gegen die Neuregelung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  211
     I.   § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BWahlG  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  211
          1. Fortzugsfrist  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  212
          2. Mindestaltersgrenze  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  215
     II. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BWahlG  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  216
          1. Rechtsstaatlicher Grundsatz der Bestimmtheit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  217
          2. Unterschiedliche Vertrautheitsanforderungen nach Nr. 2 gegenüber Nr. 1?  . .  222
          3. Betroffenheit als eigenständiges Vertrautheitskriterium  . . . . . . . . . . . . . . . . .  223
          4. Probleme auf Anwendungsebene  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  224
     III. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  227

                                                           7. Kapitel
                          Maßgaben für die Ausgestaltung des Wahlverfahrens                                                     228
A. Rein formelles Wohnsitzverständnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  228
B. Antragserfordernis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  230

Ergebnisse des Ersten Teils  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  233

                                                          Zweiter Teil
                              Traditionsargument und historisches Wahlrecht                                                     242

                                                           1. Kapitel
                                         Gang der weiteren Untersuchung                                                         242
A. Gründe für eine historische Untersuchung der wahlrechtlichen Inlandsklauseln  . . . .  242
B. Reichweite der historischen Untersuchung zu den wahlrechtlichen Inlandsklauseln  . .  243
C. Gang der Untersuchung zum historischen Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  246

                                                           2. Kapitel
                        Das Wahlrecht im deutschen Frühkonstitutionalismus –
                                       eine Bestandsaufnahme                                                                    247
A. Historische Hintergründe zu den Anfängen und zur Entwicklung des Wahlrechts im
   Frühkonstitutionalismus  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  247
Inhaltsverzeichnis                                                            13

    I.     Konstitutionelle Anfänge unter Napoleon nach dem Untergang des alten Reiches                                              248
    II. Wiener Kongress und die Frage nach dem Souverän  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  249
    III. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  253
B. Die Rolle der Landstände im monarchisch konstituierten Verfassungsstaat  . . . . . . . .  253
C. Die frühe Wahlrechtsentwicklung, dargestellt am Wahlrecht der süddeutschen Terri­
   torien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  257
    I.     Historisches Wahlrecht in Bayern  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  258
           1. Aktives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  259
           2. Passives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  260
           3. Wahlrecht und Territorialität  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  261
    II. Historisches Wahlrecht in Baden  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  262
           1. Aktives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  263
           2. Passives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  264
           3. Wahlrecht und Territorialität  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  264
    III. Historisches Wahlrecht in Württemberg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  265
           1. Aktives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  266
           2. Passives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  267
           3. Wahlrecht und Territorialität  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  268
    IV. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  268
D. Die Wahlrechtsentwicklung im Vormärz bis zur Revolution 1848/1849  . . . . . . . . . . .  269
    I.     Allgemeine Konfliktlage im Vormärz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  269
    II. Bedeutung für die Verfassungsentwicklung am Beispiel Kurhessens  . . . . . . . . .  272
           1. Aktives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  273
           2. Passives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  273
           3. Wahlrecht und Territorialität  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  274
E. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  275

                                                              3. Kapitel
                                Vorstellungen von Mitbestimmung im Staat
                            der konstitutionellen Monarchie – eine Annäherung                                                        275
A. Politische Teilhabe im Lichte der Freiheitsbewegung im beginnenden 19. Jahrhundert                                                276
B. Bedingungen politischer Mitwirkung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  277
    I.     Historische Schule und Traditionalisten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  278
           1. Justus Möser  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  278
           2. August Wilhelm Rehberg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  279
           3. Bewertung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  280
    II. Rationalistische Wahlrechtstheorie  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  281
14                                                    Inhaltsverzeichnis

          1. Karl von Rotteck und Immanuel Kant  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  281
          2. Karl August zum Bach  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  283
          3. Johann Friedrich Benzenberg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  285
          4. Bewertung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  285
     III. Substrate der Organischen Staatslehre  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  287
     IV. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  290
C. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  291

                                                            4. Kapitel
               Grundbesitz und Ansässigkeit als Mehrfachbedingung bürgerlicher
               Freiheit in den konstitutionellen Rechtsordnungen der Einzelstaaten                                                291
A. Das Stadt- und Bürgerrecht als Bedingung lokaler Mitbestimmung  . . . . . . . . . . . . . .  292
     I.   Herkunft und Inhalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  293
     II. Bindung an Grundbesitz und Wohnort  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  294
     III. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  298
B. Berechtigung zum Grundbesitz sowie zur Ausübung von Gewerbe  . . . . . . . . . . . . . .  299
     I.   Herkunft und Inhalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  300
     II. Bindung an Grundbesitz und Wohnort  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  302
     III. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  307
C. Die Staatsangehörigkeit als statusbegründender Bezugspunkt zur Ausübung von
   Rechten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  308
     I.   Herkunft und Inhalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  309
          1. Staatsangehörigkeit als Mittel verwaltungsrechtlicher Zuordnung  . . . . . . . . .  309
          2. Staatsangehörigkeit und Aktivbürgerschaft  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  310
     II. Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts – Überblick  . . . . . . . . . . . . . . . . .  312
          1. Süddeutsche Territorien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  312
          2. Preußen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  313
     III. Bindung an Grundbesitz und Wohnort  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  315
D. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  316

                                                            5. Kapitel
                   Die Wahlrechtsfrage in der Frankfurter Nationalversammlung
                                und das Wahlgesetz um 1848/1849                                                                   317
A. Das Bundeswahlgesetz für die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung  . . . . .  318
     I.   Zur Selbstständigkeit als Kriterium des Wahlrechts und der Wählbarkeit zur
          Frankfurter Nationalversammlung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  320
     II. Zur Staatsangehörigkeit als Kriterium des Wahlrechts und der Wählbarkeit zur
         Frankfurter Nationalversammlung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  321
Inhaltsverzeichnis                                                         15

B. Zur Allgemeinheit des Wahlrechts in der Reichsverfassung vom 28. März 1849  . . . .  322
C. Zur Allgemeinheit des Wahlrechts im Reichswahlgesetz vom 12. April 1849  . . . . . .  324
    I.    Aktives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  324
          1. Ergebnisse der Beratungen im Verfassungsausschuss  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  324
          2. Ergebnisse der Beratungen im Plenum der Nationalversammlung  . . . . . . . . .  326
              a) Materielle Wahlberechtigung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  326
              b) Formelle Wahlausübung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  328
                    aa) Zweckrichtung: Verbot der Mehrfachstimmabgabe  . . . . . . . . . . . . . .  329
                    bb) Zweckrichtung: Sicherung der Vertrautheit durch Heimatbindung?  .  330
    II. Wählbarkeit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  334
          1. Ergebnisse der Beratungen im Verfassungsausschuss  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  334
          2. Ergebnisse der Beratungen im Plenum der Nationalversammlung  . . . . . . . . .  335
    III. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  337
D. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  337

                                                           6. Kapitel
                       Die weitere Wahlrechtsentwicklung im deutschen Raum                                                     338
A. Das Scheitern der Revolution und der Rückfall in die Restauration  . . . . . . . . . . . . . .  338
B. Wahlrecht und Sesshaftigkeit bis zum Ende der Monarchie  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  340
    I.    Norddeutscher Bund und Deutsches Reich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  340
          1. Aktives Wahlrecht unter Geltung des RWahlG 1869  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  341
          2. Passives Wahlrecht unter Geltung des RWahlG 1869  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  342
          3. Wahlrecht und Territorialität  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  343
    II. Wahlrecht und Reichsangehörigkeit vor und nach 1913  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  343
C. Wahlrecht und Sesshaftigkeit in der Weimarer Zeit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  344
    I.    Historischer Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
    II. Weimarer Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  345
          1. Aktives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  345
          2. Passives Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  348
          3. Wahlrecht und Territorialität  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  348
D. Unbedenklichkeit der Wohnsitzklauseln aus Sicht der Wahlrechtstheorie des ausge-
   henden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  349
    I.    Rechtsanschauungen zum Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  350
          1. Wahlrecht als Staatsfunktion  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  350
          2. Wahlrecht als subjektives öffentliches Recht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  354
    II. Auswirkungen auf das wahlrechtliche Wohnsitzprinzip  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  356
E. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  358
16                                                  Inhaltsverzeichnis

                                                          7. Kapitel
                                Schlussfolgerungen für das Bundeswahlrecht                                                   359
A. Erneute Bewertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur traditio-
   nellen Inlandsbindung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  359
B. Erneute Bewertung der Vertrautheit als eigenständige tatbestandliche Bedingung im
   materiellen Wahlrecht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  361
     I.   Bezüge zum historischen Wahlrecht vor 1848/1849  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  362
     II. Freiheitlichkeit der Stimmabgabe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  366
     III. Zwischenergebnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  367
C. Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  368

                                                          8. Kapitel
                                           Abschließende Überlegungen                                                        369
A. Der mündige (Staats-)Bürger als Leitbild auch im Wahlrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
B. Harmonisierung des aktiven und des passiven Wahlrechts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  374

Ergebnisse des Zweiten Teils  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  376

Schlussbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  381

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  384

Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  408
Abkürzungsverzeichnis
a. A.        anderer Ansicht
a. a. O.     am angegebenen Ort
a. E.        am Ende
a. F.        alte Fassung
Abg.         Abgeordneter
AbgG         Abgeordnetengesetz
ABl.EU       Amtsblatt der Europäischen Union
Abs.         Absatz
Anh.         Anhang
Anl.         Anlage
Anm.         Anmerkung
APuZ         Aus Politik und Zeitgeschichte
Aufl.        Auflage
Ausg.        Ausgabe
AuslG        Ausländergesetz (1990)
BAnz         Bundesanzeiger
BayGB        Bayerisches Gesetzblatt
BayRS        Bayerische Rechtssammlung
BayVBl.      Bayerische Verwaltungsblätter
Beschl.      Beschluss / Beschluß (historisch)
BGB          Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.        Bundesgesetzblatt
BGH          Bundesgerichtshof
BGHZ         Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BK-GG        Bonner Kommentar zum Grundgesetz
BMG          Bundesmeldegesetz
BR-Drs.      Bundesratsdrucksache / n
BT           Bundestag
BT-Drs.      Bundestagsdrucksache / n
BuStAG       Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz
BVerfG       Bundesverfassungsgericht
BVerfGE      Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGG      Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerwGE      Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
BW           Baden-Württemberg
BWahlG       Bundeswahlgesetz
BWahlGÄndG   Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
BWahlGV      Bundeswahlgeräteverordnung
BWahlRÄndG   Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
BWG          Bundeswahlgesetz
BWO          Bundeswahlordnung
18                            Abkürzungsverzeichnis

bzgl.             bezüglich
bzw.              beziehungsweise
CDU               Christlich Demokratische Union Deutschlands
COM               Europäische Kommission (Commission)
CSU               Christlich Soziale Union in Bayern e. V.
DDR               Deutsche Demokratische Republik
ders.             derselbe
dies.             dieselbe / dieselben
Diss.             Dissertation
Dok.              Dokument
Dok-Nr.           Dokumente-Nummer
DÖV               Die Öffentliche Verwaltung
Dr.               Doktor
Drucks.           Drucksache
DVBl.             Deutsches Verwaltungsblatt
ebd.              ebenda
EG                Europäische Gemeinschaft
EinbTestV         Einbürgerungstestverordnung
Einl.             Einleitung
erl.              erläutert
erw. Ausg.        erweiterte Ausgabe
etc.              et cetera
EU                Europäische Union
EuWG              Europawahlgesetz
EuZW              Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
f.                folgende
FamRZ             Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
FDP               Freie Demokratische Partei Deutschlands
ff.               fort folgende
FG                Festgabe
Fn.               Fußnote
Frankfurt a. M.   Frankfurt am Main
GBl.              Gesetzblatt
GG                Grundgesetz
ggf.              gegebenenfalls
GR-Kommentar      Grundrechte-Kommentar
GS                Gedächtnisschrift
GVBl.             Gesetz- und Verordnungsblatt
GVS.              Gesetz- und Verordnungssammlung
h. L              herrschende Lehre
h. M.             herrschende Meinung
Habil.            Habilitationsschrift
HK                Handkommentar
hrsg.             herausgegeben
Hrsg.             Herausgeber
HStR              Handbuch des Staatsrechts
i. Br.            im Breisgau
i. d. F.          in der Fassung
Abkürzungsverzeichnis                                 19

i. d. R.           in der Regel
i. E.              im Ergebnis
i. V. m.           in Verbindung mit
IGH                Internationaler Gerichtshof
JA                 Juristische Arbeitsblätter
JW                 Juristische Wochenschrift
JZ                 Juristenzeitung
Königstein / Ts.   Königstein im Taunus
KPD                Kommunistische Partei Deutschlands
KritV              Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft
lit.               littera
LKV                Landes- und Kommunalverwaltung
m. w. N.           mit weiteren Nachweisen
Mio.               Million(en)
MIP                Mitteilungen des Instituts für Deutsches und Europäisches Pateienrecht
MRRG               Melderechtsrahmengesetz
n. F.              neue Fassung
Nachdr.            Nachdruck
NBGBl.             Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes
Neudr.             Neudruck
NJW                Neue Juristische Wochenschrift
No.                Numero
NPL                Neue Politische Literatur
Nr.                Nummer
NWVBl.             Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
o. Ä.              oder Ähnliches
o. g.              oben genannt(e / er)
OVG                Oberverwaltungsgericht
Parl.Rat           Parlamentarischer Rat
PKK                Partiya Karkerên Kurdistanê / Arbeiterpartei Kurdistans
PreußGS            Preußische Gesetzessammlung
PStG               Personenstandsgesetz
RGBl.              Reichsgesetzblatt
RGSt               Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
RGZ                Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Rspr.              Rechtsprechung
RStGH              Reichsstaatsgerichtshof
RT                 Reichstag
RT NB              Reichstag des Norddeutschen Bundes
RT-Drs.            Reichstagsdrucksachen
RuStAG             Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
RWahlG             Reichswahlgesetz
S.                 Seite / Satz
s. a.              siehe auch
s. u.              siehe unten
SächsVerfGH        Sächsischer Verfassungsgerichtshof
SGV                Sächsische Gesetzsammlung
sog.               sogenannte(r, s)
20                       Abkürzungsverzeichnis

Sp.          Spalte
SPD          Sozialdemokratische Partei Deutschlands
st. Rspr.    ständige Rechtsprechung
StAG         Staatsangehörigkeitsgesetz
StARegG      Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
StARG        Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
StAZ         Das Standesamt
Sten.Ber.    Stenographischer Bericht / Stenographische Berichte
StGH         Staatsgerichtshof
StRegBl.     Staats- und Regierungsblatt
ThürVBl.     Thüringer Verwaltungsblätter
ThürVerfGH   Thüringer Verfassungsgerichtshof
u. a.        und andere / unter anderem
Univ.        Universität
Urt.         Urteil
v.           von / vom
VG           Verwaltungsgericht
VGH          Verwaltungsgerichtshof
vgl.         vergleiche
VO           Verordnung
Vorb.        Vorbemerkung
VR           Verwaltungsrundschau
VU Beil.     Beilage zur Verfassungsurkunde
VVDStRL      Veröffentlichung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
VwV-StAR     Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht
WahlprE      Wahlprüfungsentscheidung
WahlPrG      Wahlprüfungsgesetz
WP           Wahlperiode
WPflG        Wehrpflichtgesetz
WRV          Weimarer Reichsverfassung
z.           zum
Z.           Zeile
z. B.        zum Beispiel
ZAR          Zeitschrift für Ausländerrecht
ZfP          Zeitschrift für Politik
ZG           Zeitschrift für Gesetzgebung
Ziff.        Ziffer
zit.         zitiert
ZParl.       Zeitschrift für Parlamentsfragen
ZPO          Zivilprozessordnung
ZRG GA       Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische
             Abteilung
ZRP          Zeitschrift für Rechtspolitik
zugl.        zugleich
Einführung
                            A. Einführende Bemerkungen

   Das Wahlrecht bildet im demokratischen Staat das vornehmste und wichtigste
staatsbürgerliche Recht überhaupt.1 Es ist dies das Recht des Staatsvolkes, unmit-
telbar auf die Bildung des staatlichen Willens Einfluss zu nehmen.2 Wahlen stellen
damit das zentrale Verfahren zur Willensbildung einer demokratisch verfassten
Gesellschaft dar. Nicht nur legitimieren sie die künftigen Volksvertreter im Parla-
ment. Vielmehr aktualisiert sich mit dem Wahlakt auch die permanente Teilhabe
des Volkes an der Ausübung von Staatsgewalt.3 Die vom Demokratieprinzip vor-
ausgesetzte Egalität der Bürger4 wird dabei bundesverfassungsrechtlich durch die
Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 GG verbürgt. Dem Grundsatz der Allge-
meinheit der Wahl entsprechend haben alle Deutschen mit Erreichen des wahlfähi-
gen Alters das Recht, ihre Volksvertretung zu wählen wie auch sich als Kandidat
zur Wahl aufstellen zu lassen. Eine Beschränkung der so von Verfassungs wegen
ausgestalteten Wahlzugangsberechtigung darf nach der Rechtsprechung des Bun-
desverfassungsgerichts nur aus „zwingenden Gründen“ erfolgen. Als „zwingend“
gelten Gründe, die „von der Verfassung legitimiert und von mindestens gleichem
Gewicht wie die Allgemeinheit der Wahl sind“5.
   Mit mehrfacher Billigung des Bundesverfassungsgerichts6 knüpft der Gesetz-
geber das Wahlrecht an das Territorium des Wahlgebiets, indem er für die aktive
Wahlberechtigung am Wahltag einen mindestens dreimonatigen Inlandswohnsitz
bzw. Inlandsaufenthalt fordert (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 BWahlG). Diese Einschränkung
enthielt schon § 1 des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundes-
versammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949.7 Deutsche mit
festem Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland (sog. Auslandsdeutsche) werden nach
geltender Rechtslage nur ausnahmsweise zur Wahl zugelassen. Der Gesetzgeber hat
diesen Ausnahmetatbestand für Auslandsdeutsche in seinem § 12 Abs. 2 BWahlG

   1
      BVerfGE 1, 14 (33); Blumenwitz, Wahlrecht, S. 16.
   2
      BVerfGE 20, 56 (98); 123, 134 (136) – OMT.
    3
      Vgl. BVerfGE 20, 56 (113); 29, 154 (164 f.); 123, 39 (68 f.); Strelen, in: Schreiber (Hrsg.),
BWahlG10, Einführung Rn. 1.
    4
      BVerfGE 99, 1 (13); 129, 300 (317).
    5
      So BVerfGE 132, 39 (48 Rn. 25); zuvor BVerfGE 120, 82 (107); 95, 408 (418); 71, 81 (96);
BVerfG (Kammer), NVwZ 1997, S. 1207.
    6
      Vgl. BVerfGE 5, 1 (6); 36, 139 (141 f.); 58, 202 (205 ff.); BVerfG (Kammer), NJW 1991,
S. 689 (690); jüngst BVerfGE 132, 39 (56).
    7
      BGBl. I S. 21.
22                                     Einführung

eigens geregelt. Die Norm macht die Grundregel aus § 12 Abs. 1 Nr. 2 BWahlG zu
ihrem Ausgangspunkt und stellt das aktive Wahlrecht der Betroffenen seit ihrem
Bestehen8 unter bestimmte zusätzliche Vorbehalte. Aktuell sind demzufolge nicht
alle Auslandsdeutschen wahlzugangsberechtigt.
   Hingegen endet die wesentliche Statusbeziehung des Einzelnen zu seinem Staat
nicht an der Staatsgrenze. Das gilt zumal für die das individuelle Wahlrecht fundie-
rende Staatsangehörigkeit (vgl. § 12 Abs. 1 BWahlG, Art. 116 GG), deren statusbe-
gründende Rechte über die Staatsgrenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus-
wirken. Sie wird dem Abstammungsprinzip entsprechend sogar grundsätzlich auf
die Nachkommen übertragen, ganz unabhängig davon, ob diese im In- oder Aus-
land geboren wurden. Eine zwingende Kongruenz zwischen der Zugehörigkeit zum
deutschen Staatsvolk und dem Aufenthalt im Staatsgebiet besteht also nicht. Die
Trennung von aktiver Wahlberechtigung und Staatsbürgerschaft wird akut ange-
sichts zunehmender Freizügigkeitsregelungen innerhalb der Europäischen Union.
Bereits im Jahr 2010 waren rund 1,14 Mio. Deutsche – ohne über einen innerdeut-
schen Wohnsitz zu verfügen – allein im europäischen Ausland gemeldet,9 Tendenz
steigend. Insgesamt ist es in einer zunehmend globalisierten Welt nicht mehr per
se untypisch, dass sich Staatsangehörige – sei es aus beruflichen oder privaten
Gründen – dauerhaft im Ausland aufhalten und zumindest deren Nachkommen
nie einen Fuß auf das Gebiet ihres deutschen Heimatstaates gesetzt haben.10 Den-
noch sind sie qua Staatsangehörigkeit mit der Bundesrepublik Deutschland nach
wie vor substantiell11 verbunden. Durch die einfachgesetzliche Anknüpfung an das
Inland wird dieser zahlenmäßig mittlerweile nicht mehr unerheblichen Gruppe
deutscher Staatsangehöriger12 das von der Verfassung zugesprochene Wahlrecht
wieder entzogen. Will das Wahlrecht im Zeitalter der Globalisierung nicht zur ri-
tuellen Makulatur werden, so muss es sich mit diesem Befund auseinandersetzen.
Hierzu will die vorliegende Untersuchung einen Beitrag leisten.

              B. Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes

  Während die grundsätzliche Inlandsbindung des Wahlrechts nach § 12 Abs. 1
Nr. 2 BWahlG seit Bestehen des Bundeswahlrechts im jeweils gültigen BWahlG
enthalten war und lediglich terminologische Änderungen erfuhr, dehnte der Ge-

   8
     Von einem „Auslandsdeutschenwahlrecht“ kann seit dem Siebten Gesetz zur Änderung
des Bundeswahlgesetzes v. 15.3.1985 (BGBl. I S. 521 ff.) gesprochen werden, vgl. Schreiber,
NJW 1985, S. 1433 (1434), näher s. u. Erster Teil 2. Kapitel A. II. 2.
   9
     Vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, BT-Drs. 17/1692; Erhebung durch das Statistische Amt der Europäischen Union
(Eurostat), zitiert nach BVerfGE 132, 39 (43 Rn. 9).
  10
     Eine solche Konstellation lag jüngst etwa bei BVerfGE 132, 39 ff. vor.
  11
     Grawert, HStR3 II, § 16 Rn. 50.
  12
     BVerfGE 132, 39 (55 Rn. 46 f.); zu dieser Einschätzung gelangen auch Pautsch / Müller-
Törok, ZParl. 2016, S. 851 (855).
Einführung                                         23

setzgeber die Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 BWahlG nach ihrer erstmali-
gen Einführung im Jahr 198513 schrittweise aus. Auf diese Entwicklung wird im
Rahmen der Untersuchung im Einzelnen einzugehen sein.14 Dem aktuell auch für
Auslandsdeutsche geltenden Erfordernis eines vor dem Wegzug ununterbrochenen
dreimonatigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland liegt die gesetzge-
berische Erwägung zugrunde, dass als wahlberechtigte „Aktivbürger“ nur Deut-
sche qualifiziert werden könnten, bei denen objektive Merkmale vorliegen, die es
gewährleistet erscheinen lassen, dass sie am politischen Willens- und Meinungs-
bildungsprozess informiert mitwirken. Hierfür sei eine auf eigenen Erfahrungen
beruhende Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland notwendig.15 Zuvor wurden andere Erwägungen ins Feld geführt. So
blieben wegen des Sesshaftigkeitserfordernisses die Deutschen in der Deutschen
Demokratischen Republik (DDR) und Berlin (Ost) während der deutschen Teilung
in der Regel vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ferner sei die Voraussetzung vorheri-
ger Sesshaftigkeit im Bundesgebiet auch aus Gründen der „Wahltechnik“ geboten
gewesen, weil für die Ausübung des Wahlrechts an den melderechtlich erfassten
Aufenthalt in der „Wegzugsgemeinde“ angeknüpft werden könne. Dadurch sei eine
Häufung der Wahlberechtigten in bestimmten Wahlkreisen sowie eine nennens-
werte Änderung der Wählerstruktur vermieden worden.16

                           I. Gegenstand der Untersuchung

   Dem Grundgesetz ist ein Sesshaftigkeitserfordernis i. S. d. § 12 Abs. 1 Nr. 2
BWahlG fremd. Auch der wahlrechtliche Staatsvolkbegriff des Art. 20 Abs. 2
Satz 1 und 2 i. V. m. Art. 38 Abs. 1, Art. 116 GG kennt keine verfassungsmäßige
Anbindung an das Territorium. Volksherrschaft wird maßgeblich durch Nationszu-
gehörigkeit, nicht durch Aufenthalt legitimiert.17 Trotzdem begründet die einfach-
gesetzliche Ausgestaltung des aktiven Wahlrechts gewissermaßen ein J­unktim
von Wahlvolk und Staatsgebiet. Zwar ist das Wahlvolk auch immer Staatsvolk,
dennoch ist von vornherein nicht jeder Deutsche wahlberechtigt. Etwa darf ge-
mäß Art. 38 Abs. 2 GG nur wählen, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.18
Folglich wird die bereits von Verfassungs wegen bestehende Diskrepanz zwischen
Staatsvolk und Wahlvolk durch die in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BWahlG verankerte Ge-
bietsabhängigkeit für die Wahlberechtigung weiter vergrößert. Konkret wird das

  13
     Vgl. oben, Nachweis bei Fn. 8.
  14
     Vgl. unten Erster Teil 2. Kapitel A.
  15
     BT-Drs. 17/11820, S. 3; 13/986, S. 5; 10/2834, S. 23 mit Verweis auf BT-Drs. 9/1913, S. 10.
  16
     BT-Drs. 10/2834, S. 23 mit Verweis auf BT-Drs. 9/1913, S. 11.
  17
     BVerfGE 83, 37 (50 f.); Sommermann, in: v. Mangoldt / Klein / Starck (Hrsg.), GG, Bd. 2,
Art. 20 Abs. 2 Rn. 148.
  18
     BVerfGE 42, 312 (342); weitere vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Wahlzugangs-
beschränkungen sind etwa geistige Mängel, BVerfGE 67, 146 (148), oder der Ausschluss vom
Wahlrecht durch Richterspruch, BVerfGE 36, 139 (141 f.).
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