Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen - Ergebnisse und Eingaben
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Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite 2 - Mögliche Vertragsdaten Seite 5 - Ihre Eingaben Seite 6 - Details der Förderung Seite 8 Erstelldatum 04.12.09 Seite 1 von 8
Ihre steuerliche Förderung Sehr geehrte Uwe Mehtfessel und Karin Pohl, Sie interessieren sich für die steuerliche Förderung Ihrer Altersversorgung. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten am Beispiel der Riester-Rente. Der Ausbau der eigenen Altersversorgung war noch nie so wichtig wie heute. Durch die Kürzungen der gesetzlichen Renten und der (neuartigen) Besteuerung der Alterseinkünfte haben sich die zu erwartenden Netto-Einkünfte im Alter deutlich reduziert. Zum Ausgleich für diese Kürzungen bietet der Staat bereits heute beachtliche Förderungen für den privaten Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung an. Diese Förderung ist im Jahr 2009 noch erheblich ausgeweitet worden. Deswegen sprechen wir dabei von der „Merkel-Förderung“. Es ist aber wichtig diese zusätzliche Förderung auch für den Aufbau einer Altersversorgung zu nutzen, denn es gilt: Eine zusätzliche Steuerentlastung hat man nach drei Monaten vergessen, über eine zusätzliche Altersversorgung freut man sich ein Leben lang. Besonders positiv wirkt die neue „Merkel-Förderung“, wenn Sie die z.B. mit der bekannten Riester-Rente kombinieren. (Wir zeigen Ihnen aber auch gerne, wie die „Merkel-Förderung“ für andere Formen der Altersversorgung genutzt werden kann.) Bei Riesterverträgen ist dies einmal eine Zulagenförderung, die von Ihrem Familienstand und von Ihren Kindern abhängt, und zum anderen eine zusätzliche Riester-Steuerförderung, die von Ihrem Familien-Einkommen abhängt und die das Finanzamt Ihnen direkt auszahlt. Für die von Ihnen geplante Riester-Versorgung fallen bis zum Jahr 2026 an: Prämien: 29.637 € ( 1.646 € im Jahr 2009 ) Zulagen: 7.949 € Riester-Steuerförderungen: 992 € Steuerförderung AltEinkG: 7.557 € Steuerförderung Konjunkturpakete: 5.147 € Steuerförderung Bürgerentlastungsgesetz: 3.678 € Summe der Förderung: 25.323 € restliche Belastung: 4.314 € Damit stellt Ihnen der Staat 85,44% der Gesamtaufwände als Zulagen- und Steuer-Förderung zur Verfügung – aber nur, wenn Sie die Prämien investieren. Finanzierung des kumulierten Beitrags (29.637 €) Erstelldatum 04.12.09 Seite 2 von 8
Förderungen in der Jahresübersicht Für die einzelnen Jahre ergeben sich folgende Förderungen: Weitere Detailinformationen zu Ihren individuellen jährlichen Aufwendungen und Förderungen sind in der Tabelle im Anhang aufgeführt. In der Balkengrafik sehen Sie für jedes Jahr einzeln welche Förderungen in welcher Höhe möglich sind. Dies sind zum einen die Zulagenförderung und zum anderen die zusätzliche Riester - Steuerförderung. Hinzu kommen noch die gewählten vertragsunabhängigen Förderungen. Vertragsabhängige Förderungen Zur Zulagenförderung gehören prinzipiell die - Grundzulagen(ggf. inkl. eines einmaligen Berufseinsteigerbonusses) - Kinderzulagen. Sie werden auf Antrag gewährt und werden direkt dem Vertragspartner (Versicherer, Bank, Bausparkasse etc.) ausgezahlt. In der Grafik sind gemäß Ihrer Angaben ihre individuellen Zulagen prognostiziert worden. Die Riester-Steuerförderung hängt vom Familieneinkommen ab. Sie wird automatisch vom Finanzamt im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung ermittelt. Ist die mögliche Steuereinsparung durch die Prämien niedriger als die zustehenden Zulagen, so geschieht nichts. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, so zahlt Ihnen das Finanzamt die Differenz aus. Diese Differenz wird auch Riester-Steuerförderung genannt. Für jedes Jahr ist für Sie eine komplette Einkommenssteuerberechnung gemäß Ihrer Angaben durchgeführt worden und die jeweilige Riester-Steuerförderung prognostiziert worden. Erstelldatum 04.12.09 Seite 3 von 8
Vertragsunabhängige Förderungen Neben den Riester-Förderungen (Zulagen und Riester-Steuerförderung) stellt der Staat noch weitere Steuer-Ersparnisse zur Verfügung, nämlich die Steuer-Ersparnisse aus dem Alterseinkünftegesetz. Zum Ausgleich von Besteuerungen von gesetzlichen, berufsständischen oder ähnlichen Renten reduzieren die zugehörigen Beiträge teilweise oder gänzlich die eigentlich anfallende Steuerschuld während des Berufslebens. Diese Steuerersparnisse des Alterseinkünftegesetzes steigen auch bei konstanten Randbedingungen (gleiche Einkünfte etc.) jährlich bis 2024 automatisch an. Die so freigesetzten Beträge können beliebig verwendet werden. Werden Sie konsumiert (Zusatz-Urlaub etc.), so werden sich die Reduzierungen des späteren Nettoeinkommens (nachgelagerte Besteuerung) schmerzlich bemerkbar machen. Werden dagegen die Steuerersparnisse zum Ausgleich der Netto- Rentenkürzungen eingesetzt, so können in der Regel die Kürzungen abgefedert werden oder gar überkompensiert werden. Dies war seinerzeit auch die veröffentlichte Absicht der Regierung bei der Einführung des AltEinkG, nämlich dem Steuerzahler auf diese Weise den Aufbau einer zusätzlichen Rente zu ermöglichen. Aufgeführt sind hier nur diejenigen Anteile Ihrer individuellen Steuerersparnisse, die sich ab dem laufenden Kalenderjahr zusätzlich ergeben. Die bereits erfolgten früheren Einsparungen sind unberücksichtigt geblieben. Zur Steuerentlastung sind die Konjunkturpakete I und II beschlossen worden, die zum 1.1.2010 wirksam werden. Einige Teile wurden sogar bereits rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft gesetzt. Die Auswirkungen sind von Ihrer Einkommenssituation abhängig und sind daher individuell berechnet worden. Durch das Bürgerentlastungsgesetz können ab dem 1. Januar 2010 alle existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen für eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sollen damit nach gleichem Grundsatz steuerlich entlastet werden. Privatversicherte können die Teile ihres Beitrages absetzen, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Erstelldatum 04.12.09 Seite 4 von 8
Mögliche Vertragsdaten Auf dieser Seite sind Ihre Eingaben und Wünsche für mögliche Vertragsabschlüsse aufgeführt. Kunde Riestervertrag Strategie Beitragsbestimmung Zulagenoptimierung Mtl. Beitrag* 87,54 € Eigenbeitrag* 59,29 € Zulage* 28,25 € Partner Riestervertrag Strategie Beitragsbestimmung Zulagenoptimierung Mtl. Beitrag* 49,67 € Eigenbeitrag* 21,42 € Zulage* 28,25 € * im ersten vollen Beitragsjahr Berücksichtigung zukünftiger Steuerersparnisse durch die AltEinkG-Reform ja Berücksichtigung der Steuerreform 2009 / 2010 ja Berücksichtigung des Bürgerentlastungsgesetz ja Erstelldatum 04.12.09 Seite 5 von 8
Anhang: Ihre Eingaben Auf dieser Seite werden in einem Ablaufplan für jedes Jahr die einzelnen Förderungen aufgelistet, die Ihren Eingaben und Wünschen entsprechen. Stammdaten Kunde Vorname Uwe Nachname Mehtfessel Geburtsdatum 09.02.1961 Geschlecht Männlich Berufsstand Arbeitnehmer Krankenversicherung gesetzlich pflichtversichert GKV Beitragssatz 14,9% (inkl. 0,9% Sonderbeitrag) Familienstand verheiratet Partner Vorname Karin Nachname Pohl Geburtsdatum 30.10.1967 Geschlecht Weiblich Berufsstand Arbeitnehmer Krankenversicherung gesetzlich pflichtversichert GKV Beitragssatz 14,9% (inkl. 0,9% Sonderbeitrag) Kinder 1. Kind: Christian Pohl Geburtsdatum 02.03.1993 Steuerliche Zuordnung Beide Höchstalter der Förderung 18 Kindergeld Kunde 2. Kind: Annemarie Pohl Geburtsdatum 16.03.2000 Steuerliche Zuordnung Beide Höchstalter der Förderung 18 Kindergeld Partner Einkommen Überblick über die Versorgungssituation des Kunden Erstelldatum 04.12.09 Seite 6 von 8
Kunde Brutto-Einkünfte Betrag pro Jahr Beginn Ende Jahresbruttogehalt 26.262 € Weitere Angaben Arbeitsort Neue Bundesländer (ohne Sachsen) Kirchensteuersatz 0,00% Gesetzliche Regelaltersrente pro Monat* 953 € Gesetzliche Erwerbsminderung pro Monat* 703 € Gesetzliches Regel-Renteneintrittsalter 66 Jahre und 6 Monate (01.09.2027) Partner Brutto-Einkünfte Betrag pro Jahr Beginn Ende Jahresbruttogehalt 14.900 € Weitere Angaben Arbeitsort Neue Bundesländer (ohne Sachsen) Kirchensteuersatz 0,00% Gesetzliche Regelaltersrente pro Monat* 617 € Gesetzliche Erwerbsminderung pro Monat* 468 € Gesetzliches Regel-Renteneintrittsalter 67 Jahre (01.11.2034) * Die gesetzliche Rente wurde mit Hilfe der Schätzformel des Bundesfinanzministeriums (Stand 2008) geschätzt, die sich auf Ihr aktuelles sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen bezieht. Erstelldatum 04.12.09 Seite 7 von 8
Anhang: Die Gesamtförderung - Details Auf dieser Seite werden im Riesterablaufplan für jedes Jahr die einzelnen Förderungen aufgelistet, die Ihren Eingaben und Wünschen entspricht. Riesterablaufplan, Uwe Mehtfessel und Karin Pohl Eigenbeitrag Zulage Eigenbeitrag Zulage Steuer- Gesamt- Netto- Riester- Reform- Investivmittel Jahr Kunde Kunde Partner Partner förderung förderung aufwand förderung in Einsparung EUR10) EUR1) EUR2) EUR3) EUR4) EUR5) EUR6) EUR7) %8) EUR9) 2009 711,48 339,00 257,00 339,00 0,00 678,00 968,48 70% 214,00 892,00 2010 711,48 339,00 257,00 339,00 0,00 678,00 968,48 70% 568,00 1.246,00 2011 711,48 339,00 257,00 339,00 0,00 678,00 968,48 70% 610,00 1.288,00 2012 896,48 154,00 257,00 339,00 0,00 493,00 1.153,48 43% 766,80 1.259,80 2013 896,48 154,00 257,00 339,00 0,00 493,00 1.153,48 43% 804,80 1.297,80 2014 896,48 154,00 257,00 339,00 0,00 493,00 1.153,48 43% 829,20 1.322,20 2015 896,48 154,00 257,00 339,00 0,00 493,00 1.153,48 43% 855,20 1.348,20 2016 896,48 154,00 257,00 339,00 0,00 493,00 1.153,48 43% 881,60 1.374,60 2017 896,48 154,00 257,00 339,00 0,00 493,00 1.153,48 43% 902,00 1.395,00 2018 896,48 154,00 257,00 339,00 0,00 493,00 1.153,48 43% 938,29 1.431,29 2019 896,48 154,00 442,00 154,00 126,66 434,66 1.211,82 36% 983,26 1.417,92 2020 896,48 154,00 442,00 154,00 124,55 432,55 1.213,93 36% 1.027,57 1.460,12 2021 896,48 154,00 442,00 154,00 124,55 432,55 1.213,93 36% 1.069,77 1.502,32 2022 896,48 154,00 442,00 154,00 124,55 432,55 1.213,93 36% 1.114,08 1.546,63 2023 896,48 154,00 442,00 154,00 124,55 432,55 1.213,93 36% 1.154,17 1.586,72 2024 896,48 154,00 442,00 154,00 122,44 430,44 1.216,04 35% 1.198,48 1.628,92 2025 896,48 154,00 442,00 154,00 122,44 430,44 1.216,04 35% 1.236,46 1.666,90 2026 896,48 154,00 442,00 154,00 122,44 430,44 1.216,04 35% 1.228,02 1.658,46 Summe 15.581,64 3.327,00 6.106,00 4.622,00 992,18 8.941,18 20.695,46 43% 16.381,70 25.322,88 1) In der Spalte „Eigenbeitrag Kunde EUR“ wird der jährliche Eigenbetrag in EURO angezeigt, der vom Kunden an den Vertragspartner zu zahlen ist. 2) In der Spalte „Zulage Kunde EUR“ wird die Zulage in EURO prognostiziert, die der Staat direkt an den Vertragspartner für den Kunden überweist. 3) In der Spalte „Eigenbeitrag Partner EUR“ wird der jährliche Eigenbetrag in EURO angezeigt, der vom Kunden an den Vertragspartner zu zahlen ist. 4) In der Spalte „Zulage Partner EUR“ wird die Zulage in EURO prognostiziert, die der Staat direkt an den Vertragspartner für den Ehepartner überweist. 5) In der Spalte „Steuerförderung EUR“ wird die (zusätzliche) Riester-Steuerförderung in EURO prognostiziert. 6) In der Spalte „Gesamtförderung EUR“ wird die gesamte vertragsbezogene Riester-Förderung, d.h. Zulagen und Riester-Steuerförderung als Summe in EURO angezeigt. 7) In der Spalte „Nettoaufwand EUR“ wird die Differenz der Prämien und der Gesamtförderung in EURO angezeigt. 8) In der Spalte „Riesterförderung in %“ wird das Verhältnis von Riesterförderung und Nettoaufwand in Prozenten angezeigt. 9) In der Spalte „Reform-Einsparung EUR“ werden die zukünftigen Einsparungen der ausgewählten Steuerreformen in EURO angezeigt. 10) In der Spalte „Investivmittel“ werden die Riesterförderung und die ausgewählten Reform-Einsparungen in Summe in EURO dargestellt. Erstelldatum 04.12.09 Seite 8 von 8
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