Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen - Ergebnisse und Eingaben

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Die Merkel-Förderung
für die Riester-Rente nutzen

                  Ergebnisse und Eingaben

                   Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010)

Übersicht

- Ihre steuerliche Förderung                                                                           Seite 2

- Mögliche Vertragsdaten                                                                               Seite 5

- Ihre Eingaben                                                                                        Seite 6

- Details der Förderung                                                                                Seite 8

Erstelldatum 04.12.09                                                                                  Seite 1 von 8
Ihre steuerliche Förderung
Sehr geehrte Uwe Mehtfessel und Karin Pohl,

Sie interessieren sich für die steuerliche Förderung Ihrer Altersversorgung. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten am
Beispiel der Riester-Rente.
Der Ausbau der eigenen Altersversorgung war noch nie so wichtig wie heute. Durch die Kürzungen der gesetzlichen
Renten und der (neuartigen) Besteuerung der Alterseinkünfte haben sich die zu erwartenden Netto-Einkünfte im Alter
deutlich reduziert.
Zum Ausgleich für diese Kürzungen bietet der Staat bereits heute beachtliche Förderungen für den privaten Aufbau
einer zusätzlichen Altersversorgung an. Diese Förderung ist im Jahr 2009 noch erheblich ausgeweitet worden.
Deswegen sprechen wir dabei von der „Merkel-Förderung“.

Es ist aber wichtig diese zusätzliche Förderung auch für den Aufbau einer Altersversorgung zu nutzen, denn es gilt:
Eine zusätzliche Steuerentlastung hat man nach drei Monaten vergessen, über eine zusätzliche Altersversorgung freut
man sich ein Leben lang.
Besonders positiv wirkt die neue „Merkel-Förderung“, wenn Sie die z.B. mit der bekannten Riester-Rente kombinieren.
(Wir zeigen Ihnen aber auch gerne, wie die „Merkel-Förderung“ für andere Formen der Altersversorgung genutzt werden
kann.)
Bei Riesterverträgen ist dies einmal eine Zulagenförderung, die von Ihrem Familienstand und von Ihren Kindern
abhängt, und zum anderen eine zusätzliche Riester-Steuerförderung, die von Ihrem Familien-Einkommen abhängt und
die das Finanzamt Ihnen direkt auszahlt.

Für die von Ihnen geplante Riester-Versorgung fallen bis zum Jahr 2026 an:

Prämien:                                           29.637 € ( 1.646 € im Jahr 2009 )

Zulagen:                                            7.949 €
Riester-Steuerförderungen:                            992 €
Steuerförderung AltEinkG:                           7.557 €
Steuerförderung Konjunkturpakete:                   5.147 €
Steuerförderung Bürgerentlastungsgesetz:            3.678 €
Summe der Förderung:                               25.323 €

restliche Belastung:                                4.314 €

Damit stellt Ihnen der Staat 85,44% der Gesamtaufwände als Zulagen- und Steuer-Förderung zur Verfügung – aber nur,
wenn Sie die Prämien investieren.
Finanzierung des kumulierten Beitrags (29.637 €)

Erstelldatum 04.12.09                                                                                      Seite 2 von 8
Förderungen in der Jahresübersicht
Für die einzelnen Jahre ergeben sich folgende Förderungen:

Weitere Detailinformationen zu Ihren individuellen jährlichen Aufwendungen und Förderungen sind in der Tabelle im
Anhang aufgeführt.

In der Balkengrafik sehen Sie für jedes Jahr einzeln welche Förderungen in welcher Höhe möglich sind.
Dies sind zum einen die Zulagenförderung und zum anderen die zusätzliche Riester - Steuerförderung.
Hinzu kommen noch die gewählten vertragsunabhängigen Förderungen.

Vertragsabhängige Förderungen
Zur Zulagenförderung gehören prinzipiell die
  - Grundzulagen(ggf. inkl. eines einmaligen Berufseinsteigerbonusses)
  - Kinderzulagen.
Sie werden auf Antrag gewährt und werden direkt dem Vertragspartner (Versicherer, Bank, Bausparkasse etc.)
ausgezahlt.
In der Grafik sind gemäß Ihrer Angaben ihre individuellen Zulagen prognostiziert worden.

Die Riester-Steuerförderung hängt vom Familieneinkommen ab. Sie wird automatisch vom Finanzamt im Rahmen einer
sogenannten Günstigerprüfung ermittelt. Ist die mögliche Steuereinsparung durch die Prämien niedriger als die
zustehenden Zulagen, so geschieht nichts. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, so zahlt Ihnen das Finanzamt
die Differenz aus. Diese Differenz wird auch Riester-Steuerförderung genannt. Für jedes Jahr ist für Sie eine komplette
Einkommenssteuerberechnung gemäß Ihrer Angaben durchgeführt worden und die jeweilige Riester-Steuerförderung
prognostiziert worden.

Erstelldatum 04.12.09                                                                                       Seite 3 von 8
Vertragsunabhängige Förderungen
Neben den Riester-Förderungen (Zulagen und Riester-Steuerförderung) stellt der Staat noch weitere Steuer-Ersparnisse
zur Verfügung, nämlich die Steuer-Ersparnisse aus dem Alterseinkünftegesetz. Zum Ausgleich von Besteuerungen von
gesetzlichen, berufsständischen oder ähnlichen Renten reduzieren die zugehörigen Beiträge teilweise oder gänzlich die
eigentlich anfallende Steuerschuld während des Berufslebens.
Diese Steuerersparnisse des Alterseinkünftegesetzes steigen auch bei konstanten Randbedingungen (gleiche Einkünfte
etc.) jährlich bis 2024 automatisch an. Die so freigesetzten Beträge können beliebig verwendet werden. Werden Sie
konsumiert (Zusatz-Urlaub etc.), so werden sich die Reduzierungen des späteren Nettoeinkommens (nachgelagerte
Besteuerung) schmerzlich bemerkbar machen. Werden dagegen die Steuerersparnisse zum Ausgleich der Netto-
Rentenkürzungen eingesetzt, so können in der Regel die Kürzungen abgefedert werden oder gar überkompensiert
werden.
Dies war seinerzeit auch die veröffentlichte Absicht der Regierung bei der Einführung des AltEinkG, nämlich dem
Steuerzahler auf diese Weise den Aufbau einer zusätzlichen Rente zu ermöglichen.
Aufgeführt sind hier nur diejenigen Anteile Ihrer individuellen Steuerersparnisse, die sich ab dem laufenden Kalenderjahr
zusätzlich ergeben. Die bereits erfolgten früheren Einsparungen sind unberücksichtigt geblieben.

Zur Steuerentlastung sind die Konjunkturpakete I und II beschlossen worden, die zum 1.1.2010 wirksam werden. Einige
Teile wurden sogar bereits rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft gesetzt. Die Auswirkungen sind von Ihrer
Einkommenssituation abhängig und sind daher individuell berechnet worden.

Durch das Bürgerentlastungsgesetz können ab dem 1. Januar 2010 alle existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen für
eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Gesetzlich wie privat
Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung)
sollen damit nach gleichem Grundsatz steuerlich entlastet werden. Privatversicherte können die Teile ihres Beitrages
absetzen, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Erstelldatum 04.12.09                                                                                        Seite 4 von 8
Mögliche Vertragsdaten
Auf dieser Seite sind Ihre Eingaben und Wünsche für mögliche Vertragsabschlüsse aufgeführt.

Kunde

Riestervertrag

Strategie Beitragsbestimmung          Zulagenoptimierung
Mtl.   Beitrag*                                   87,54 €
Eigenbeitrag*                                     59,29 €
Zulage*                                           28,25 €

Partner

Riestervertrag

Strategie Beitragsbestimmung          Zulagenoptimierung
Mtl. Beitrag*                                     49,67 €
Eigenbeitrag*                                     21,42 €
Zulage*                                           28,25 €

* im ersten vollen Beitragsjahr

Berücksichtigung zukünftiger
Steuerersparnisse durch die
AltEinkG-Reform                                         ja

Berücksichtigung der Steuerreform
2009 / 2010                                             ja

Berücksichtigung des
Bürgerentlastungsgesetz                                 ja

Erstelldatum 04.12.09                                                                         Seite 5 von 8
Anhang: Ihre Eingaben
Auf dieser Seite werden in einem Ablaufplan für jedes Jahr die einzelnen Förderungen aufgelistet, die Ihren Eingaben
und Wünschen entsprechen.

Stammdaten

Kunde

Vorname                                                    Uwe
Nachname                                                   Mehtfessel
Geburtsdatum                                               09.02.1961
Geschlecht                                                 Männlich
Berufsstand                                                Arbeitnehmer
Krankenversicherung                                        gesetzlich pflichtversichert
GKV Beitragssatz                                           14,9% (inkl. 0,9% Sonderbeitrag)
Familienstand                                              verheiratet

Partner

Vorname                                                    Karin
Nachname                                                   Pohl
Geburtsdatum                                               30.10.1967
Geschlecht                                                 Weiblich
Berufsstand                                                Arbeitnehmer
Krankenversicherung                                        gesetzlich pflichtversichert
GKV Beitragssatz                                           14,9% (inkl. 0,9% Sonderbeitrag)

Kinder

 1. Kind: Christian Pohl
 Geburtsdatum                                              02.03.1993
 Steuerliche Zuordnung                                     Beide
 Höchstalter der Förderung                                 18
 Kindergeld                                                Kunde

 2. Kind: Annemarie Pohl
 Geburtsdatum                                              16.03.2000
 Steuerliche Zuordnung                                     Beide
 Höchstalter der Förderung                                 18
 Kindergeld                                                Partner

Einkommen

Überblick über die Versorgungssituation des Kunden

Erstelldatum 04.12.09                                                                                      Seite 6 von 8
Kunde

    Brutto-Einkünfte                                             Betrag pro Jahr                                    Beginn                       Ende
    Jahresbruttogehalt                                                     26.262 €

    Weitere Angaben
    Arbeitsort                                                         Neue Bundesländer (ohne Sachsen)
    Kirchensteuersatz                                                  0,00%
    Gesetzliche Regelaltersrente pro Monat*                            953 €
    Gesetzliche Erwerbsminderung pro Monat*                            703 €
    Gesetzliches Regel-Renteneintrittsalter                            66 Jahre und 6 Monate (01.09.2027)

Partner

    Brutto-Einkünfte                                             Betrag pro Jahr                                    Beginn                       Ende
    Jahresbruttogehalt                                                     14.900 €

    Weitere Angaben
    Arbeitsort                                                         Neue Bundesländer (ohne Sachsen)
    Kirchensteuersatz                                                  0,00%
    Gesetzliche Regelaltersrente pro Monat*                            617 €
    Gesetzliche Erwerbsminderung pro Monat*                            468 €
    Gesetzliches Regel-Renteneintrittsalter                            67 Jahre (01.11.2034)

*   Die gesetzliche Rente wurde mit Hilfe der Schätzformel des Bundesfinanzministeriums (Stand 2008) geschätzt, die sich auf Ihr aktuelles sozialversicherungspflichtiges
    Arbeitseinkommen bezieht.

Erstelldatum 04.12.09                                                                                                                                           Seite 7 von 8
Anhang: Die Gesamtförderung - Details
Auf dieser Seite werden im Riesterablaufplan für jedes Jahr die einzelnen Förderungen aufgelistet, die Ihren Eingaben
und Wünschen entspricht.

                                                   Riesterablaufplan, Uwe Mehtfessel und Karin Pohl

               Eigenbeitrag      Zulage       Eigenbeitrag       Zulage         Steuer-         Gesamt-         Netto-         Riester-       Reform-
                                                                                                                                                        Investivmittel
      Jahr        Kunde          Kunde           Partner         Partner       förderung       förderung       aufwand       förderung in    Einsparung
                                                                                                                                                           EUR10)
                  EUR1)          EUR2)           EUR3)           EUR4)           EUR5)           EUR6)          EUR7)            %8)           EUR9)
       2009          711,48          339,00          257,00         339,00             0,00         678,00         968,48             70%          214,00          892,00
       2010          711,48          339,00          257,00         339,00             0,00         678,00         968,48             70%          568,00        1.246,00
       2011          711,48          339,00          257,00         339,00             0,00         678,00         968,48             70%          610,00        1.288,00
       2012          896,48          154,00          257,00         339,00             0,00         493,00       1.153,48             43%          766,80        1.259,80
       2013          896,48          154,00          257,00         339,00             0,00         493,00       1.153,48             43%          804,80        1.297,80
       2014          896,48          154,00          257,00         339,00             0,00         493,00       1.153,48             43%          829,20        1.322,20
       2015          896,48          154,00          257,00         339,00             0,00         493,00       1.153,48             43%          855,20        1.348,20
       2016          896,48          154,00          257,00         339,00             0,00         493,00       1.153,48             43%          881,60        1.374,60
       2017          896,48          154,00          257,00         339,00             0,00         493,00       1.153,48             43%          902,00        1.395,00
       2018          896,48          154,00          257,00         339,00             0,00         493,00       1.153,48             43%          938,29        1.431,29
       2019          896,48          154,00          442,00         154,00          126,66          434,66       1.211,82             36%          983,26        1.417,92
       2020          896,48          154,00          442,00         154,00          124,55          432,55       1.213,93             36%        1.027,57        1.460,12
       2021          896,48          154,00          442,00         154,00          124,55          432,55       1.213,93             36%        1.069,77        1.502,32
       2022          896,48          154,00          442,00         154,00          124,55          432,55       1.213,93             36%        1.114,08        1.546,63
       2023          896,48          154,00          442,00         154,00          124,55          432,55       1.213,93             36%        1.154,17        1.586,72
       2024          896,48          154,00          442,00         154,00          122,44          430,44       1.216,04             35%        1.198,48        1.628,92
       2025          896,48          154,00          442,00         154,00          122,44          430,44       1.216,04             35%        1.236,46        1.666,90
       2026          896,48          154,00          442,00         154,00          122,44          430,44       1.216,04             35%        1.228,02        1.658,46
 Summe            15.581,64        3.327,00        6.106,00       4.622,00          992,18        8.941,18      20.695,46             43%      16.381,70       25.322,88

1)     In der Spalte „Eigenbeitrag Kunde EUR“ wird der jährliche Eigenbetrag in EURO angezeigt, der vom Kunden an den Vertragspartner zu zahlen ist.
2)     In der Spalte „Zulage Kunde EUR“ wird die Zulage in EURO prognostiziert, die der Staat direkt an den Vertragspartner für den Kunden überweist.
3)     In der Spalte „Eigenbeitrag Partner EUR“ wird der jährliche Eigenbetrag in EURO angezeigt, der vom Kunden an den Vertragspartner zu zahlen ist.
4)     In der Spalte „Zulage Partner EUR“ wird die Zulage in EURO prognostiziert, die der Staat direkt an den Vertragspartner für den Ehepartner überweist.
5)     In der Spalte „Steuerförderung EUR“ wird die (zusätzliche) Riester-Steuerförderung in EURO prognostiziert.
6)     In der Spalte „Gesamtförderung EUR“ wird die gesamte vertragsbezogene Riester-Förderung, d.h. Zulagen und Riester-Steuerförderung als Summe in EURO angezeigt.
7)     In der Spalte „Nettoaufwand EUR“ wird die Differenz der Prämien und der Gesamtförderung in EURO angezeigt.
8)     In der Spalte „Riesterförderung in %“ wird das Verhältnis von Riesterförderung und Nettoaufwand in Prozenten angezeigt.
9)     In der Spalte „Reform-Einsparung EUR“ werden die zukünftigen Einsparungen der ausgewählten Steuerreformen in EURO angezeigt.
10)    In der Spalte „Investivmittel“ werden die Riesterförderung und die ausgewählten Reform-Einsparungen in Summe in EURO dargestellt.

Erstelldatum 04.12.09                                                                                                                                     Seite 8 von 8
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