Drei Fieberambulanzen in Stadt und Kreis am Start - Landkreis Trier-Saarburg
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Donnerstag, 26. März 2020 KREIS-NACHRICHTEN AUSGABE 13 / 2020 INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Drei Fieberambulanzen in Stadt und Kreis am Start Entlastung für Hausärzte und Krankenhäuser Seit Beginn der Woche stehen für schnel- Leibe und Schartz sprechen sich dafür Borromäerinnen und Krankenhaus der le Untersuchungen von Personen mit aus, dass auch im Hochwald durch das Barmherzigen Brüder gemeinsam ge- Verdacht auf eine Corona-Infektion drei dortige Krankenhaus oder durch nieder- führt und logistisch von der Stadtverwal- Fieberambulanzen zur Verfügung. Nach- gelassene Ärzte eine solche Einrichtung tung Trier unterstützt. Auf den Internet- dem bereits je eine Fieberambulanz in errichtet wird. Schartz sagte, man sei seiten der beiden Kliniken sowie der Stadt Trier-Ehrang und in Saarburg an den Start hierzu in Gesprächen. Trier findet sich ein Fragebogen, der vor- gegangen waren, hat auch das Corona- ab ausgefüllt werden muss. Darin geht Zentrum im Messepark Trier seine Arbeit Die Einrichtungen im Überblick es um derzeit auftretende Symptome, aufgenommen. Kontakt zu bereits möglicherweise infi- Fieberambulanz Saarburg zierten Personen und den Aufenthalt in In allen Fällen wird gebeten, nur bei wirk- Flachsspreit 10, Saarburg (Gebäude Risikogebieten. Der ausgefüllte Bogen lichem Bedarf die Einrichtungen anzufah- der Psychiatrischen Tagesklink) entscheidet über den Zugang zum Co- ren und von einem „spontanen“ Besuch Öffnungszeiten: rona-Zentrum: Wenn alle vier Fragen mit der Fieberambulanzen abzusehen. Per- Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr Nein beantwortet werden können, ist es sonen ohne begründete Notwendigkeit nicht notwendig, in das Corona-Zentrum müssen damit rechnen abgewiesen zu Hier ist ein Überweisungsschein eines Messepark zu fahren. Mitzubringen ist werden. Mit diesen Einrichtungen wer- Hausarztes vorzulegen. Nach Kontrolle zudem die Versichertenkarte. den die Hausärzte, aber vor allem auch des Personalausweises und Überwei- die Notaufnahmen der Krankenhäuser in sungsscheines werden die Patienten Fieberambulanz Ehrang Trier und dem Landkreis entlastet. Land- über barrierefreie Zuwegung zu einer er- Unter dem Dostler 2, Trier-Ehrang rat Günther Schartz und Oberbürgermei- sten Station geleitet, wo eine Befragung Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 ster Wolfram Leibe betonen, wie wichtig durch einen Arzt erfolgt (Patientenkate- bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 13 Uhr es war, schnell solche Einrichtungen zu gorien/Risikogebiet/Symptomatik) und gründen und dankten den drei Kliniken die Personalien aufgenommen werden. In Trier-Ehrang wird die Fieberambu- sowie den Ehranger Hausärztinnen für An einer zweiten Station wird dann die lanz von der Hausarztpraxis der beiden ihr Engagement. „Die Menschen können Abstrichentnahme mit Testung auf den Ärztinnen Dr. Monika Parth und Dr. Ka- nun eine der wohnortnächsten Einrich- Coronavirus durchgeführt. Durch die un- rin Gutmann-Feisthauer betrieben, die tungen anfahren, wenn sie Krankheits- mittelbare Nähe zum Kreiskrankenhaus aufgrund des großen Andrangs an den symptome verspüren oder es andere An- ist sichergestellt, dass sofern medizinisch ersten Tagen nun von weiteren Ehranger haltspunkte für eine Testung gibt“, sagten indiziert, Patienten auch sofort stationär Ärzten unterstützt werden. Wer in den Leibe und Schartz. Das Corona-Zentrum versorgt werden. letzten 14 Tagen in einem offiziellen Risi- im Messepark steht Menschen aus der kogebiet war und Symptome zeigt oder Stadt Trier und umliegenden Orten zur Corona-Zentrum Trier wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Verfügung. Personen aus den nördlichen Messepark in den Moselauen einem bestätigten Infektionsfall hatte Stadteilen und dem Norden des Kreises Öffnungszeiten: und Symptome zeigt, wird untersucht liegt die Fieberambulanz Ehrang am Montag bis Freitag: 10 bis 20 Uhr und bekommt einen Abstrich. Mitzubrin- nächsten. Und der Standort Saarburg Samstag und Sonntag: 10 bis 16 Uhr gen ist die Krankenversicherungskarte. deckt den Raum Konz-Saarburg-Hoch- wald ab. Das Corona-Zentrum im Messepark wird In allen Einrichtungen ist den Anwei- von den Trierer Kliniken Mutterhaus der sungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Die getesteten oder abgewie- senen Personen sollen unverzüglich den Weiteres: Weg nach Hause antreten beziehungs- weise sich mit dem Hausarzt in Kon- Seite 2 | WFG: Unterstützung für Unternehmen takt setzen. Gegebenenfalls wird eine Seite 3 | Bürgerbrief des Landrates häusliche Quarantäne empfohlen bezie- hungsweise angeordnet. Seite 4 | Neuregelung des Kurzarbeitergeldes Seite 5-9 | Amtliche Bekanntmachungen Mit dem Start des Corona-Zentrums im Seite 9 | Stellenausschreibung, Ausschreibung Trierer Messepark endet die Fieberambu- lanz beim privaten Laborbetreiber Syn- lab in der Trierer Feldstraße.
Seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 13 | 2020 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Coronavirus: Informationen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises de/artikel/coronavirus-was-sie-wissen- bessert. Zu diesem Zweck werden muessen-54,0,912.html die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können Seitens der Bundesregierung wurde leichter abgesenkt werden. Auf Voll- zudem ein Maßnahmenpaket für Unter- streckungen und Säumniszuschläge nehmen beschlossen, um die wirtschaft- wird im Zusammenhang mit den Co- Das Coronavirus sorgt für viele Unsi- lichen Auswirkungen des Coronavirus rona-Auswirkungen verzichtet. cherheiten. Unter den allgemeinen Vor- abzumildern. Der „Schutzschild für Be- • Die Liquidität von Unternehmen wird sichtsmaßnahmen, Grenzschließungen schäftigte und Unternehmen“ umfasst durch neue, im Volumen unbegrenzte und Quarantänen leidet auch die Wirt- insbesondere folgende Maßnahmen: Maßnahmen gestützt. Dazu werden schaft. Ganz aktuell stellt sich die Frage, die bestehenden Programme für Li- wie Unternehmen mit den daraus resul- • Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. quiditätshilfen ausgeweitet und für tierenden Herausforderungen umgehen Unternehmen können es künftig un- mehr Unternehmen verfügbar ge- können. ter erleichterten Voraussetzungen macht, etwa die KfW- und ERP-Kredite. erhalten. So kann Kurzarbeitergeld Die IHK Trier hat erste Informationen unter anderem bereits dann bean- Informationen über die Unterstützung und Antworten auf verschiedenste tragt werden, wenn zehn Prozent der für kleine und mittelständische Unter- Fragen zusammengestellt unter www. Beschäftigten vom Ausfall betroffen nehmen befinden sich auf der Home- ihk-trier.de/p/Hinweise_und_Links_zum_ sind. Aktuelle Informationen zum The- page der Investitions- und Strukturbank Coronavirus_fuer_Unternehmen-5-20203. ma Kurzarbeitergeld befinden sich auf Rheinland-Pfalz sowie der KfW. Auch html der Homepage der Bundesagentur für die Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg Arbeit oder unter der Servicenummer GmbH steht bei Fragen sowohl persön- Auch auf der Homepage der HWK Trier 0800 45555 20. lich als auch telefonisch zur Verfügung. finden sich die wichtigsten Hinweise • Die Liquidität von Unternehmen wird Weitere Informationen unter: info@wfg- und Anlaufstellen unter www.hwk-trier. durch steuerliche Maßnahmen ver- trier-saarburg.de oder 06502-99964-0. Pflegestützpunkte vor Ort geschlossen Zum Schutz vor Coronaviren ab sofort nur telefonische Beratung bis zum Ende der Osterferien in Rhein- land-Pfalz am 19. April 2020. Corona: Hotline Personen, die Hilfe benötigen, bekom- eingerichtet men diese weiterhin per Telefon oder E-mail. Die Telefonnummern der Pflege- Für die Bürgerinnen und Bürger ist sei- Menschen, die Kontakt zu den Pflege- stützpunkte im Landkreis lauten: tens des Gesundheitsamtes der Kreis- stützpunkten aufnehmen, sind in der verwaltung Trier-Saarburg zum Thema Regel aufgrund ihres Alters oder Ge- • Standort Hermeskeil: Coronavirus eine Hotline eingerichtet sundheitszustandes besonders schüt- 0 65 03 / 9 52 27-50 und -51 worden, die Montag bis Freitag von 8 zenswert. Deshalb haben sich die Träger • Standort Konz: bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags der Pflegestützpunkte dazu entschie- 06501 60757-61 und -60 von 15 bis 19 Uhr unter der Telefonnum- den, alle Stellen in Rheinland-Pfalz für • Standort Saarburg: mer 0651-715-555 zu erreichen ist. den Kundenverkehr zu schließen. Dies 0 65 81 / 9 96 79-90 und 91 betrifft auch die sechs Pflegestütz- • Standort Schweich: Außerdem stehen die Ärztlichen Bereit- punkte im Landkreis. 06502 99786-01 und -02 schaftsdienste im Kreis Trier-Saarburg • Standort Waldrach: sowie in der Stadt Trier zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Entwicklung 06500 9179-43 und -44 Informationen, welche Bereitschaftspra- von Coronainfektionen und Maßnah- • Standort Welschbillig: xis in der Region je nach Wohnort zu- men zur Eindämmung des Virus findet 0 65 06 / 91 23-00 ständig ist, gibt es unter der bundesweit ab sofort keine persönliche Beratung einheitlichen Rufnummer 116 117. in den Pflegestützpunkten mehr statt. Weiterführende Informationen sowie Deshalb können momentan auch keine die Emailadressen der direkten An- Zudem ist ein Besuch der Kreisverwal- persönlichen Besuche im häuslich-fami- sprechpartner in den jeweiligen Pfle- tung ab sofort nur in dringenden Fällen liären Bereich erfolgen. gestützpunkten bietet die Homepage und mit einem vorab vereinbarten Ter- des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter min möglich. Namen und Kontaktdaten Die Maßnahme gilt in Abstimmung mit www.pflegestuetzpunkte.rlp.de der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Ministerium für Soziales, Arbeit, oder www.sozialportal.rlp.de/aeltere- finden sich unter www.trier-saarburg.de Gesundheit und Demografie zunächst menschen/pflegestuetzpunkte
KREIS-NACHRICHTEN Seite 3 Ausgabe 13 | 2020 Kreis Trier-Saarburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Coronavirus dominiert wie kein anderes Thema unseren Alltag. Ich wende mich auf diesem Weg an Sie persönlich, um Ihnen zu versichern: Dies ist bei aller berechtigen Sorge kein Grund zur Panik. Mein erster Appell an Sie: Halten Sie sich bitte an die Vorgaben und Regelungen, die Bund, Land und wir als Kreisverwaltung erlassen haben. Minimieren Sie Ihre sozialen Kontakte. Bleiben Sie, wenn möglich, zu Hause. So können wir es gemeinsam schaffen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, uns und andere zu schützen und damit letztendlich unser Gesund- heitssystem funktionsfähig zu halten. Wir alle sind nun mit zahlreichen Einschränkungen konfrontiert. Alle öffentlichen Einrichtungen – Bürgerhäuser, Sportstätten und weitere Orte der Begegnung – sowie Schulen und Kindertagesstätten wurden bis auf weiteres geschlossen. Das Abend- essen im Restaurant, Kinobesuche oder der Besuch auf dem Spielplatz – dies ist alles momentan nicht möglich. Auch unsere Verwaltungsgebäude bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Es gilt möglichst viele Menschen vor einer Übertragung des Virus zu schützen. Das ist das oberste Ziel dieser Maßnahmen. Wir sind alle betroffen. Durch die Schließung von Kitas und Schulen werden berufstätige Eltern vor große Herausforderungen gestellt. Die Notfallbetreuung unterstützt dort, wo keine andere Möglichkeit gefunden werden kann. Viele Geschäftsleute müs- sen schließen und haben somit auf unbestimmte Zeit keine Einnahmen. Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmern droht Kurz- arbeit. Hier sollen koordinierte Unterstützungen von Bund und Land greifen. Die Hilfsprogramme laufen an. Die Banken und Sparkassen beraten, ebenso wie die Arbeitsverwaltung. Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Vorerkrankungen benötigen Hilfe bei der Erledigung Ihrer wöchentlichen Ein- käufe. Hier zeigt sich eine große Solidarität in der Bevölkerung, die ich an dieser Stelle ausdrücklich loben möchte. Ich sehe eine große Hilfsbereitschaft in unseren Gemeinden und viel Verständnis in der Bevölkerung. Dafür möchte ich Ihnen im Namen des Landkreises Trier-Saarburg danken. Allerdings gibt es in einer Zeit, in der ein Thema die gesamte Gesellschaft beschäftigt, bedauerlicherweise Menschen, die dieses Interesse und diese Unsicherheiten ausnutzen und gezielt falsche Informationen verbreiten. Daher bitte ich Sie eindringlich aus- schließlich vertrauenswürdige Quellen wie das Robert Koch Institut, die Weltgesundheitsorganisation oder die Internetseiten der Bundes- und Landesministerien zu zitieren und weiterzuverbreiten. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www. trier-saarburg.de finden Sie aktuelle Zahlen und Hinweise, die in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg veröffentlicht werden. Ich bin überzeugt, dass wir die anstehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Jeder kann etwas dazu beitra- gen. Geben wir aufeinander acht, indem wir auf persönlichen Kontakt weitgehend verzichten. Bleiben Sie gesund! Ihr Landrat Günther Schartz Kreisverwaltung schließt für Publikumsverkehr Kontakt per Telefon oder Online / Terminvereinbarung nur in dringenden Fällen Vor dem Hintergrund der derzeitigen dringenden und unabdingbaren Fällen Ansprechpartner/-innen hinterlegt. Entwicklungen der Corona-Krise schließt persönlich bei der Kreisverwaltung vor- Die Regelungen gelten für das Haupt- die Kreisverwaltung Trier-Saarburg seit beikommen. Dies ist außerdem nur mit haus am Willy-Brandt-Platz und damit Dienstag komplett für den Publikums- einem vorab vereinbarten Termin mög- auch für das dort ansässige Bürgerbüro, verkehr. Viele Besucherinnen und Besu- lich. Nach telefonischer Anmeldung vor für die Nebenstellen in der Metternich- cher kommen täglich mit ihren Anliegen dem Haupteingang holt der Mitarbeiter, straße und der Karl-Benz-Straße sowie ins Haus. Obwohl seit der vergangenen bei dem der Termin vereinbart wurde, ebenso für das Gesundheitsamt in der Woche die Besuchszeiten deutlich ein- die Person ab und leitet sie durch das Paulinstraße. geschränkt waren, war es schwierig, die Gebäude. Größere Gruppen - ausge- Besucherzahl im Haus zu begrenzen. nommen Familien - können nicht in das Kreis-Nachrichten Zum Schutz der Besucherinnen und Be- Gebäude gelassen werden. Redaktion sucher sowie der Mitarbeiterinnen und Kreisverwaltung Trier-Saarburg Mitarbeiter soll der direkte „face-to-face Bürgerinnen und Bürger werden ge- Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Kontakt“ als einer der Verbreitungswege beten ihr Anliegen vorab telefonisch Pressestelle des Corona-Virus nun noch weiter redu- oder via Email an die Kreisverwaltung Verantwortlich ziert werden. zu richten. Auf der Internetseite der Thomas Müller, Martina Bosch Kreisverwaltung unter www.trier-saar- Tel. 0651-715 -240 / -406 Aus diesem Grund können Bürgerinnen burg.de sind die Telefonnummern und Mail: presse@trier-saarburg.de und Bürger fortan ausschließlich in Email-Adressen der jeweils zuständigen
Seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 13 | 2020 Kreistagssitzung im Zeichen von Corona Sparkasse Trier Gremienarbeit pausiert bis auf weiteres Die jüngste Kreistagssitzung war das sen dem Ausbau der Gruppen in den schließt Filialen Bargeldversorgung sicher vorerst letzte Treffen der politischen Ver- Kindertageseinrichtungen Gusenburg- treter des Landkreises Trier-Saarburg. Grimburg, Kasel, Kordel und Reinsfeld Zum Schutz von Vor dem Hintergrund der Corona-Epide- zugestimmt. Mitarbeitern und mie ruht bis auf weiteres die Gremienar- Kunden, und um beit. Darüber hinaus beschloss das Gremi- die Verbreitung des um eine jährliche Förderung von sechs Corona-Virus einzudämmen, hat die Aus diesem Grund übernahm der Kreis- Fachstellen für die sozialpädagogische Sparkasse Trier am vergangenen Mon- tag in seiner Sitzung Tagesordnungs- Beratung an Grundschulen im Landkreis tag (23. März) für zunächst zwei Wochen punkte, die im abgesagten Jugendhil- von 2020 bis 2023. Insgesamt werden in alle Filialen für den allgemeinen Kun- feausschuss hätten beraten werden den vier Haushaltsjahren rund 850.000 denverkehr geschlossen. Bargeldversor- sollen. Euro bereitgestellt. gung, Zahlungsverkehr, Finanzdienstlei- stungen und Kundenberatung sind aber Förderung von Der Kreistag stimmte ebenfalls der Auf- weiterhin sichergestellt. Kindertageseinrichtungen tragsvergabe für den Ausbau der Kreis- straße 138 mit der Ortsdurchfahrt Serrig Damit folgt die Sparkasse Trier den Emp- Der Kreistag sprach sich einstimmig für zu. Die Gesamtkosten für den rund 700 fehlungen der Bundesregierung sowie die Förderung von Baumaßnahmen in Meter langen Streckenabschnitt belau- der Landesregierung, soziale Kontakte Kindertagesstätten in Höhe von rund fen sich auf knapp 2,5 Millionen Euro. auf ein absolut notwendiges Minimum 580.000 Euro aus. Die größten Vorhaben Der Kreisanteil liegt bei rund 1,5 Millio- zu beschränken. „Wir schließen die Tü- sind die Erweiterung der Kita Kenn um nen Euro, von dem etwa 960.000 Euro ren für den allgemeinen Kundenver- zwei Gruppen sowie der Kita Leiwen um zuschussfähig sind. In einer Vereinba- kehr, halten aber den Geschäftsbetrieb eine Gruppe mit einer Förderung des rung mit der Ortsgemeinde Serrig geht weiterhin aufrecht. Alle unsere Filialen Kreises von insgesamt 500.000 Euro. Au- die Straße nach dem Ausbau in deren bleiben besetzt“, so Dr. Peter Späth, Vor- ßerdem wurden in Grundsatzbeschlüs- Trägerschaft über. standsvorsitzender der Sparkasse Trier. Neuregelung des Kurzarbeitergeldes Die Mitarbeiter sind telefonisch und per E-Mail weiterhin erreichbar. Nach Corona-Krise: Agentur für Arbeit Trier berät regionale Unternehmen vorheriger Terminvereinbarung können Der Bundestag hat umfangreiche Wirt- um das Kurzarbeitergeld. Die Experten dringende und nicht aufschiebbare An- schaftshilfen zur Bewältigung der Co- des Arbeitgeber-Services sind unter der gelegenheiten (insbesondere Liquidi- rona-Krise beschlossen. Dazu gehören kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 tätshilfen) durch persönlichen Besuch in auch die erweiterten Möglichkeiten zur 20 zu erreichen. Wenn nach einer ersten den Filialen Theodor-Heuss-Allee, Vieh- Inanspruchnahme des Kurzarbeiter- Beratung die Beantragung von Kurzar- markt, Konz, Saarburg, Schweich und geldes, informiert die Agentur für Arbeit. beitergeld für das Unternehmen in Fra- Hermeskeil in Anspruch genommen So könne zukünftig Kurzarbeitergeld ge kommt, stehen die Mitarbeiter der werden. „Wir bitten allerdings darum, schon gezahlt werden, wenn zehn Pro- Fachabteilung Kurzarbeitergeld unter dass unsere Kunden zunächst mit ihrem zent der Beschäftigten vom Arbeitsaus- der Nummer 0651/ 205 3500 zur Verfü- persönlichen Berater vor Ort Kontakt fall betroffen sind – statt bisher einem gung. „Wichtig ist, dass Unternehmen, (telefonisch bzw. per E-Mail) aufneh- Drittel. Darüber hinaus übernehme die sobald der Arbeitsausfall aus wirtschaft- men“, so Dr. Späth. Agentur für Arbeit die Sozialversiche- lichen Gründen oder unabwendbaren rungsbeiträge, die zuvor auch wäh- Ereignissen - dazu gehören die Auswir- Für die Bargeldversorgung und den rend der Kurzarbeit vom Arbeitgeber kungen des Corona-Virus - absehbar ist, Kontoservice stehen die Geldauto- zu entrichten waren. Neu sei ebenfalls, Kurzarbeit bei der örtlichen Agentur für maten und SB-Geräte wie gewohnt zur dass ein Betrieb nicht mehr negative Ar- Arbeit anzeigen,“ erklärt Heribert Wilhel- Verfügung. Ebenfalls steht das Online- beitszeitsalden aufbauen müsse, bevor mi, Leiter der Agentur für Arbeit in Trier. Angebot über die Sparkassen-App oder er Kurzarbeitergeld beantragen könne, Die konkrete Beantragung des Kurzar- die Internetfiliale der Sparkasse Trier un- und dass die Neuregelungen auch für beitergeldes erfolgt zu einem späteren eingeschränkt zur Verfügung. Zeitarbeitnehmer gelten, heißt es in ei- Zeitpunkt. „Wir tun in der aktuell schwie- ner Pressemitteilung der Agentur. Bisher rigen Situation alles, um unsere regi- Aktuelle Zahlen und Hinweise war Kurzarbeit im Arbeitnehmerüber- onalen Unternehmen zu unterstützen Aktuelles zur Ausbreitung des Corona- lassungsgesetz nicht vorgesehen. Alle und eine möglichst schnelle und unbü- Virus im Landkreis Trier-Saarburg sowie Neuregelungen sollen laut Arbeitsmini- rokratische Abwicklung zu gewährlei- der Stadt Trier finden sich auf der Inter- ster Hubertus Heil rückwirkend zum 1. sten,“ so Wilhelmi. netseite der Kreisverwaltung unter März in Kraft treten. www.trier-saarburg.de Alle Informationen zum neuen Kurzar- Die Agentur für Arbeit Trier berät regio- beitergeld sowie Vordrucke finden sich Hier finden Sie auch täglich aktuelle Fall- nale Unternehmen zu allen Fragen rund unter www.arbeitsagentur.de zahlen.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 5 Ausgabe 13 | 2020 Kreis Trier-Saarburg Ausbreitung der Corona-Pandemie eindämmen Gemeinsame Anstrengungen von Landesregierung und Kommunen Landesregierung und Kommunen wer- der Dynamik der Situation ist es ratsam, kungsvollen Gesundheitsschutz der Be- den in Rheinland-Pfalz alle Anstren- für kurzfristige, nicht vorhersehbare völkerung“. gungen unternehmen, um die Aus- Bedarfe vorzusorgen“, erklärte Mini- breitung des Coronavirus zu bremsen. sterpräsidentin Dreyer. Daher habe die Ministerpräsidentin Dreyer dankte den In einer Telefonkonferenz waren sich Landesregierung beschlossen, einen Kommunalvertretern für ihr zielgerichte- Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie Nachtragshaushalt zu erstellen. So wür- tes Vorgehen und konsequentes Handeln die zuständigen Landesminister mit den den vorsorglich weitere Mittel bereitge- im Umgang mit dem Coronavirus. Sie ap- Vertretern der kommunalen Spitzenver- stellt, um flexibel auf neue Entwicklungen pellierte nochmal an die kommunale Fa- bände, den Landrätinnen und Landrä- reagieren zu können. Dabei würden auch milie, die Regelungen zur Notfallbetreu- ten sowie den Oberbürgermeistern und die derzeit besonders geforderten und ung in Schulen und Kitas entsprechend Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien betroffenen Kommunen finanziell unter- der Landesvorgaben umzusetzen und Städte einig. Nur im engen Zusammen- stützt. Ferner werde der Handlungsrah- keine eigenen kommunalen Einschrän- wirken aller Verantwortlichen sowie der men für Landesbürgschaften erweitert. kungen vorzunehmen. Die Landesregie- Einsicht und Verantwortung aller Bürge- rung und die Kommen stehen in einem rinnen und Bürger könne dieser extre- Der Vorsitzende des Landkreistages, regelmäßigen Austausch. men Herausforderung wirkungsvoll be- Landrat Günther Schartz, begrüßte die gegnet werden. weitere Unterstützung der Gesundheits- Die Homepage des Landkreistages ent- ämter durch das Land ausdrücklich. „Un- hält Informationen über Maßnahmen zur „Die Gesundheit der Bürgerinnen und ser Personal in den Gesundheitsämtern Bekämpfung des Coronavirus und Emp- Bürger steht an erster Stelle. Angesichts arbeitet rund um die Uhr für einen wir- fehlungen der Gesundheitsämter. Amtliche Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 17. September 2019 (Gebührensatzung) Die Verbandsversammlung hat aufgrund lich bekannt gemacht wird: Hinweis: • des § 7 des Landesgesetzes über ARTIKEL 1 Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird da- die kommunale Zusammenarbeit Die Satzung wird im Einzelnen wie folgt rauf hingewiesen, dass Satzungen, die (KomZG) von Rheinland-Pfalz vom 22. geändert: unter Verletzung von Verfahrens- oder Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt § 6 Gebührenbescheid, Vorauslei- Formvorschriften der Gemeindeordnung geändert durch Artikel 14 des Gesetzes stungen, Fälligkeit oder auf Grund der Gemeindeordnung vom 02. März 2017 (GVBl. S. 21), § 6 Absatz 3 a) erhält folgende neue Fas- zustande gekommen sind, ein Jahr nach • des § 24 der Gemeindeordnung sung: der Bekanntmachung als von Anfang an (GemO) in der Fassung vom 31. Janu- a) Die Jahresgrundgebühr ist im Voraus gültig zustande gekommen gelten. Dies ar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert zu zahlen und zu folgenden Terminen gilt nicht, wenn durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. eines jeden Jahres fällig: 1. die Bestimmungen über die Öffent- Dezember 2018 (GVBl. S. 448) und 01.03. Jahresgrundgebühr nach § 8 lichkeit der Sitzung, die Genehmigung, • des § 17 der Landkreisordnung (LKO) Absatz 1 b) für das Gebiet der Stadt Trier die Ausfertigung oder die Bekanntma- für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom und des Landkreises Trier-Saarburg chung der Satzung verletzt worden 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt 01.04. Jahresgrundgebühr nach § sind, oder geändert durch Artikel 38 des Gesetzes 10 Absatz 1 b) für das Gebiet des Land- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), kreises Bernkastel-Wittlich die Aufsichts- und Dienstleistungsdi- • der §§ 1, 2, 3, 7, 8 des Kommunalabga- 01.05. Jahresgrundgebühr nach § rektion Trier den Beschluss beanstan- bengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz 12 Absatz 1 b) für das Gebiet des Land- det oder jemand die Verletzung der vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt kreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und § 14 Verfahrens- oder Formvorschriften geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Absatz 1 b) des Landkreises Vulkaneifel gegenüber dem Zweckverband Ab- vom 26. November 2019 (GVBl. S. 338) ARTIKEL 2 fallwirtschaft Region Trier unter Be- • in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Lan- Diese Änderungssatzung tritt mit Wir- zeichnung des Sachverhalts, der die deskreislaufwirtschaftsgesetzes Rhein- kung zum 31.03.2020 in Kraft. Verletzung begründen soll, schriftlich land-Pfalz (LKrWG) vom 22. November geltend gemacht hat. 2013 (GVBl. S 459), zuletzt geändert 54290 Trier, den 17.03.2020 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hat jemand eine Verletzung nach Satz Dezember 2018 (GVBl. S. 469), Trier 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist am 17.03.2020 folgende 1. Änderungs- Der Verbandsvorsteher jedermann diese Verletzung geltend ma- satzung beschlossen, die hiermit öffent- Gregor Eibes, Landrat chen.
Seite 6 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 13 | 2020 Hinweis Die beiden hier abgedruckten Allgemeinverfügungen auf Seite 6 und 7 der Kreis-Nachrichten wurden bereits am 17. März 2020 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg veröffentlicht. Die Allgemeinverfügungen gelten am Tag nach ihrer Ver- öffentlichung als bekannt gegeben und treten mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die nachträgliche Veröffentlichung in den Kreis- Nachrichten hat darauf keinen Einfluss. Inzwischen hat das Land mit zwei Landesverordnungen weitere Maßnahmen verfügt, die im Internet unter www.rlp.de zu finden sind. Über ihren Inhalt informieren wird auf unserer Internetseite www.trier-saarburg.de Amtliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde zur Ein- schränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) - 17.03.2020 Auf Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz1 rungshilfe über Tag und Nacht erbracht se oder einem Toilettengang zu einem des Gesetzes zur Verhütung und Be- werden, kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen kämpfung von Infektionskrankheiten d) betreute Wohngruppen für pflegebe- Bevölkerung gekommen ist. beim Menschen (Infektionsschutzge- dürftige volljährige Menschen nach § 5 setz - IFSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. Satz 1 Nr. 1 LWTG, Jede Patientin, jeder Patient, Bewohne- 1045), zuletzt geändert durch Art. 1 G e) betreute Wohngruppen für Menschen rin, Bewohner oder Betreute einer Ein- vom 10.02.2020 (BGBl S. 148) i.V.m. § 2 mit Behinderungen und mit Vorerkran- richtung im Sinne dieses Erlasses darf Landesverordnung zur Durchführung kungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG, nur eine Besucherin oder einen Besu- des Infektionsschutzgesetzes vom 10. f ) betreute Wohngruppen nach § 5 Satz cher, die nicht zu dem in Nr. 1, Satz 1, 1. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 1 Nr. 2 LWTG für Menschen mit Intensiv- Halbsatz genannten Personenkreis zäh- des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. pflegebedarf oder schweren kognitiven len, pro Tag für je eine Stunde empfan- 341) erlässt der Landkreis Trier-Saarburg Einschränkungen, gen. Dies gilt nicht für Kinder unter 16 als zuständige Kreisordnungsbehörde – g) betreute Wohngruppen nach § 5 Satz Jahren sowie für Menschen mit erkenn- aufgrund des Erlasses des Ministeriums 1 Nr. 3 LWTG für Menschen mit Behinde- baren Atemwegsinfektionen. für Soziales, Arbeit, Gesundheit und rungen und mit Vorerkrankungen, Demografie vom 16.03.2020 – nachfol- h) Wohneinrichtungen für ältere Men- 2. Die Einrichtungen können, ggf. auch gende schen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG, unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, i) Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach wenn ein besonderes berechtigtes In- Allgemeinverfügung für das Gebiet § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und teresse vorliegt. Sofern Ausnahmen des Landkreises Trier-Saarburg j) Einrichtungen nach § 5 Nr. 7 LWTG, die zugelassen werden, muss dennoch einem unter lit. d) bis i) beschriebenen durch entsprechende Maßnahmen si- 1. Besucherinnen und Besucher, die Wohnangebote entsprechen. chergestellt werden, dass Mitarbeite- Kontaktpersonen der Kategorien I rinnen und Mitarbeiter sowie andere und II entsprechend der Definition Die in Satz 1 lit. a) bis j) genannten Wohn- Personen in den jeweiligen Einrich- durch das Robert Koch-Institut (RKI) gruppen und Einrichtungen werden im tungen nicht gefährdet werden. sind oder bereits infiziert sind oder Folgenden auch als „Einrichtungen“ be- 3. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 die sich in einem Gebiet aufgehalten zeichnet. Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor- haben, das vom RKI im Zeitpunkt des schrift des § 74 IfSG wird hingewiesen. Aufenthalts als Risikogebiet ausge- Die Definition der Kontaktpersonen 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am wiesen war oder innerhalb von 14 Ta- der Kategorien I und II ist unter https:// Tag nach ihrer Veröffentlichung als gen danach als solches ausgewiesen www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu- bekannt gegeben und tritt mit ihrer worden ist und die sich nicht bereits artiges_Coronavirus/Kontaktperson/ Bekanntgabe in Kraft. mindestens 14 Tage außerhalb eines Management.html abrufbar. Risikogebietes aufgehalten haben, Diese Verfügung und ihre Begründung dürfen folgende Einrichtungen nicht Infizierte Personen sind solche, bei de- können bei der Kreisverwaltung Trier- betreten: nen die Infektion durch einen Test nach- Saarburg, Abteilung Sicherheit, Ord- a) Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. gewiesen wurde. nung und Verkehr, Willy-Brandt-Platz 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 1, 54290 Trier, Büro 467 während der IfSG(insbesondere auch Hospize) , Die jeweils geltenden Risikogebiete sind üblichen Geschäftszeiten eingesehen b) vollstationäre Einrichtungen der Pfle- unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ werden. ge gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete. Sozialgesetzbuch (SGB XI), html tagesaktuell abrufbar. Eine kurzzei- Trier, 17.03.2020 c) Einrichtungen für Menschen mit Be- tige Anwesenheit, z. B. im Rahmen einer Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zu- hinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach ständige Kreisordnungsbehörde Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB Satz 1, selbst wenn es dabei etwa bei In Vertretung: Stephan Schmitz-Wenzel, IX), in denen Leistungen der Eingliede- einem Tankvorgang, einer Kaffeepau- Geschäftsbereichsleiter
KREIS-NACHRICHTEN Seite 7 Ausgabe 13 | 2020 Kreis Trier-Saarburg Amtliche Bekanntmachungen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde zu wei- teren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 –Infektionen in Rheinland-Pfalz - 17.03.2020 Auf Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz1 besondere Outlet-Center, 5. Verboten sind: des Gesetzes zur Verhütung und Be- • Spielplätze. • Zusammenkünfte in Vereinen, son- kämpfung von Infektionskrankheiten 2. Diese Regelung gilt nicht für Einzel- stigen Sport- und Freizeiteinrich- beim Menschen (Infektionsschutzgesetz handelsbetriebe für Lebensmittel, tungen sowie die Wahrnehmung von - IFSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045), Wochenmärkte, Abhol- und Lie- Angeboten in Volkshochschulen, Mu- zuletzt geändert durch Art. 1 G vom ferdienste, Getränkemärkte, Apo- sikschulen und sonstigen öffentlichen 10.02.2020 (BGBl S. 148) i.V.m. § 2 Landes- theken, Sanitätshäuser, Drogerien, und privaten Bildungseinrichtungen verordnung zur Durchführung des Infek- Tankstellen, Banken und Sparkassen, im außerschulischen Bereich sowie tionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Reisebusreisen, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, • Zusammenkünfte in Kirchen, Mo- vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt der Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte scheen, Synagogen und die Zusam- Landkreis Trier-Saarburg als zuständige und der Großhandel. Eine Öffnung menkünfte anderer Glaubensgemein- Kreisordnungsbehörde – aufgrund des dieser genannten Einrichtungen er- schaften. Erlasses des Ministeriums für Soziales, folgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. 6. Veranstaltungen sind untersagt. Ein Arbeit, Gesundheit und Demografie vom Bereitstellung von Desinfektionsmit- Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig 17.03.2020 – nachfolgende tel) und zur Steuerung des Zutritts, 7. Die Maßnahmen nach Ziff. 1 bis 6 gel- um Warteschlangen zu vermeiden ten ab 18. März 2020, 0:00 Uhr. Allgemeinverfügung für das Gebiet (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister 8. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 des Landkreises Trier-Saarburg und Handwerker können weiterhin Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor- ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die schrift des § 74 IfSG wird hingewie- 1. Für den Publikumsverkehr zu schlie- erforderlichen Schutzmaßnahmen sen. ßen sind: gewährleisten können. Alle Einrich- 9. Diese Allgemeinverfügung gilt am • alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen tungen des Gesundheitswesens Tag nach ihrer Veröffentlichung als und ähnliche Einrichtungen, bleiben unter Beachtung der hygie- bekannt gegeben und tritt mit ihrer • Theater, Opern, Konzerthäuser, Mu- nischen Anforderungen geöffnet. Bekanntgabe in Kraft. seen und ähnliche Einrichtungen, 3. Der Zugang zu Mensen, Restaurants, 10. Die Maßnahmen sind bis 19. April • Messen, Ausstellungen, Kinos, Frei- Speisegaststätten und Hotels ist zu 2020 befristet. zeit- und Tierparks und Anbieter von beschränken und nur unter der Aufla- Freizeitaktivitäten (drinnen und drau- ge zulässig, dass Hygienevorschriften Diese Verfügung und ihre Begründung ßen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spiel- eingehalten und Hinweise ausge- können bei der Kreisverwaltung Trier- banken, Wettannahmestellen und ähn- hängt werden, die Besucherzahl re- Saarburg, Abteilung Sicherheit, Ordnung liche Einrichtungen, glementiert wird und Abstände zwi- und Verkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähn- schen den Tischen 2 Meter betragen. Trier, Büro 467 während der üblichen Ge- liche Einrichtungen, Die Öffnungszeiten von Restaurants schäftszeiten eingesehen werden. • der Sportbetrieb auf und in allen öf- und Speisegaststätten werden auf fentlichen und privaten Sportanlagen, 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Trier, 17.03.2020 Schwimm- und Spaßbäder, Fitness- 4. Übernachtungsangebote im Hotel- Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zu- studios, Saunen und ähnliche Einrich- gewerbe sind nur zu notwendigen ständige Kreisordnungsbehörde tungen, und ausdrücklich nicht zu touristi- In Vertretung: Stephan Schmitz-Wenzel, • Verkaufsstellen des Einzelhandels, ins- schen Zwecken zulässig. Geschäftsbereichsleiter Haushaltssatzung des Landkreises Trier-Saarburg für das Haushaltsjahr 2020 vom 19.03.2020 Der Kreistag Trier-Saarburg hat aufgrund der §§ 17 und 57 Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188, BS 2020-2) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeord- nung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am 16.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Geneh-migung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirek- tion (ADD) als Kommunalaufsichtsbehörde vom 16.03.2020 hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt der Jahresüberschuss auf -2.300.652 € Festgesetzt werden 2. im Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Gesamtbetrag der Erträge auf 235.762.487 € +4.913.284 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 238.063.139 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.218.139 €
Seite 8 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 13 | 2020 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 44.419.077 € beträgt 58.517.086 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 auf -24.200.938 € beträgt 56.216.434 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig- keit auf 19.287.654 € § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnah- Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, me zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- wenn die Wertgrenzen nach § 5 der Hauptsatzung im Einzel- derungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für ver- fall mit 150.000,-- € (überplanmäßige Aufwendungen/Auszah- zinste Kredite des Kreises auf 24.200.938 € lungen) bzw. 50.000,-- € (außerplanmäßige Aufwendun-gen/ Auszahlungen) überschritten sind. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von § 8 Wertgrenze für Investitionen Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Aus- Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € Euro zahlungen für Investitionen und In-vestitionsförderungsmaß- sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. nahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 18.445.632 € § 9 Altersteilzeit Nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Bestimmungen Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den über die Altersteilzeit bei Beamten und Tarifbeschäftigten wird künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite die zu bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf für Beamte / Beamtinnen auf - 0 - und 15.313.974 € für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf - 8 - festgesetzt. § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Trier, den 19.03.2020 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird Kreisverwaltung Trier-Saarburg festgesetzt auf 55.000.000 € Günther Schartz, Landrat § 5 Kreisumlage Anmerkungen: Der Landkreis Trier-Saarburg erhebt nach § 58 Abs. 4 der Land- Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Verfügung kreisordnung von den kreisangehörigen Gemeinden und Ver- vom 16.03.2020, Az.: 17 4-LK TR/BHH 2020/ 21a, für den in § 2 der bandsgemeinden eine Kreisumlage. Gemäß § 25 Abs. 2 Lan- Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Trier-Saarburg auf 24.200.938 desfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 Euro festgesetzten Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investi- (GVBl. S. 415), in der derzeit gültigen Fassung wird der Umla- tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen ver- gesatz auf 44,00 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. zinsten Investitionskredite die aufsichtsbehördliche Genehmigung Die Kreisumlage ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils am erteilt, verbunden mit der Maßgabe, dass die Kredite ausschließlich 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2020 an die Kreiskasse zu ent- zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die ei- richten. nen der ausnahmebegründenden Tatbestände der Ziffer 4.1.3 der VV nachrichtlich: zu § 103 GemO erfüllen. Planung - Umlagesoll 2018: 59.237.636 € Die Genehmigung für den in § 3 der Haushaltssatzung 2020 fest- Ergebnis - Umlagesoll 2018: 61.355.247 € gesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Umlagesatz: 42,50 % Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von Planung - Umlagesoll 2019: 67.703.479 € 18.445.632 Euro, soweit für deren Finanzierung in künftigen Haus- Ergebnis - Umlagesoll 2019: 67.837.804 € haltsjahren voraussichtlich Kredite in Höhe von 15.313.974 Euro Umlagesatz: 44,00 % aufgenommen werden müssen, wurde ebenfalls mit der Maßgabe Planung - Umlagesoll 2020: 70.613.116 € erteilt, dass die Kredite ausschließlich zur Finanzierung von Investi- Umlagesatz: 44,00 % tionsmaßnahmen verwendet werden dürfen, die einen der ausnah- mebegründenden Tatbestände der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO § 6 Eigenkapital erfüllen. der geprüfte Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug Abweichend von den Vorgaben des § 10 Abs. 2 LFAG wurde die Veran- 62.612.321 € schlagung der Investitionsschlüsselzuweisung in Höhe von 1.013.952 der geprüfte Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug Euro als ordentlicher Ertrag im Ergebnishaushalt (Kontenart 411) und 59.596.988 € als ordentliche Einzahlung im Finanzhaushalt (Kontenart 611) im Hin- der geprüfte Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug blick auf die defizitäre Haushaltslage bzw. dem überragenden Gebot 60.258.516 € des Haushaltsausgleichs (§ 93 Abs. 4 GemO) zugelassen. der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 Der Haushaltsplan des Landkreises Trier-Saarburg für das Haushalts- beträgt 60.435.386 € jahr 2020 liegt an sieben Werktagen in der Zeit vom 30.03.2020 bis der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 einschl. 07.04.2020 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und beträgt 58.516.384 € 12:00 Uhr bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in 54290 Trier, Willy- der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 Brandt-Platz 1, im Bürgerbüro – Zimmer 1/2, öffentlich zur Einsicht-
KREIS-NACHRICHTEN Seite 9 Ausgabe 13 | 2020 Kreis Trier-Saarburg nahme aus. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Krise Öffentliche Ausschreibung können sich die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung ändern. Die Bauherr Zweckverband Integratives Schulprojekt Schweich aktuellen Öffnungszeiten und Informationen finden Sie auf un- Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier serer Homepage: www.Trier-Saarburg.de. Um die Möglichkeit der Maßnahme Neubau Integratives Schulprojekt Schweich Einsichtnahme zu gewährleisten, steht der Haushaltsplan ebenfalls bestehend aus Schulbau, Schwimmbad, auf unserer Homepage unter „Interaktiver Haushalt“ zur Verfügung. 3-Feld-Sporthalle BRI 66.969 m³ ; BGF 13.574 m² Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Leistungen VE 310 Estricharbeiten: schriften der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz oder auf Grund • Ca. 9.150 m² Zementestrich/Heizestrich/Estrich auf Trennla- dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der ge/Estrich auf Dämmschicht Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. • Ca. 3.050 m² Hartbetonestrich / Terrazzo Dies gilt nicht, wenn Ausführungszeiten: März 2021 bis Februar 2022 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- Die Vergabeunterlagen können nach Veröffentlichung im Amts- zung verletzt worden sind, oder blatt der Europäischen Union, auf dem Vergabeportal subreport 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde Verlag Schawe GmbH unter den folgenden Links https://www. den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver- subreport.de/E66569818 kostenlos heruntergeladen werden. fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- Ablauf Angebotsfrist 28.05.2020, 9:00 Uhr den soll, schriftlich geltend gemacht hat. Ende der Bindefrist 27.07.2020 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die- Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie unter se Verletzung geltend machen. http://simap.ted.europa.de im Amtsblatt der Europäischen Uni- on und auf der Vergabeplattform unter 54290 Trier, den 19. März 2020 https://www.subreport.de/E66569818 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Günther Schartz, Landrat Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Vergabestelle Stellenausschreibung Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Schulzentrum in Schweich eine Stelle als Schulhausmeister (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt zunächst im Rahmen eines auf zwei Jahre ohne Sachgrund befristeten Arbeits- verhältnisses mit der Option einer anschließenden unbefristeten Weiterbeschäftigung. Aufgabenbereich: • Ausführung von Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten • Pflege der Außenanlagen und Durchführung des Winterdienstes • Überwachung der Reinigungsarbeiten • Betreuung der Zentralen Heizungsanlage mit der dazu gehörenden Gebäudeleittechnik • Pflege und Wartung der elektronischen und technischen Anlagen Anforderungsprofil: • erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung in einem handwerklichen Beruf • handwerkliches Geschick sowie körperliche Belastbarkeit • gute Kommunikationsfähigkeit und Freude im Umgang mit Menschen • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE • MS-Office-Kenntnisse • Bereitschaft, temporär auch an anderen Schulstandorten im Bereich des Landkreises Trier-Saarburg eingesetzt zu werden • Kenntnisse in Haus- und Elektrotechnik sind wünschenswert Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung er- folgt aus der Entgeltgruppe 5 TVöD (VKA). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 01.04.2020 an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
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