Durchführungsbestimmungen für die Bezirksoberliga in der Saison 2020 / 2021 - Handballkreis Dortmund

 
WEITER LESEN
Durchführungsbestimmungen für die Bezirksoberliga
                      in der Saison 2020 / 2021

1. Allgemeines für den Spielbetrieb

Um den Lesefluss nicht zu unterbrechen, wurde weitestgehend auf alle
Geschlechtereinbeziehende Wortformen (wie z.B. SpielerInnen) verzichtet. Wenn nicht
explizit differenziert wird oder es der inhaltlich-thematische Kontext vorgibt, sind mit der
maskulinen Schreibweise immer alle Geschlechter gemeint.

Die Durchführungsbestimmungen der Bezirksoberliga haben Gültigkeit in Verbindung mit den
Satzungen/Ordnungen des DHB, des WHV und des HVW.
Die Durchführungsbestimmungen des HV Westfalen werden jährlich vor Saisonbeginn im
Westfalen-Handball (WH) veröffentlicht. Sie gelten, soweit hier nichts abweichend geregelt
ist, genauso wie die RTK des HVW im Jugendbereich.
Die Spielpläne im Online-Spielverwaltungsprogramm (zz. Phönix II und 7Meter) sind allein
verbindlich, dass gilt sowohl für die Anwurfdaten als auch die Schiedsrichter-Ansetzungen.
Auf einige besonders wichtige Bestimmungen sowie Abweichungen und Ergänzungen wird im
Folgenden hingewiesen.
Mit der Teilnahme am Spielbetrieb werden die Satzungen/Ordnungen und DB, wie oben
genannt, ausdrücklich anerkannt.

2. Einladungen

Mit der Veröffentlichung der Spielpläne im Online-Spielverwaltungsprogramm entfällt die
Einladung des Gastes und der Schiedsrichter; das gilt jedoch nicht bei
Abweichungen/Verlegungen (siehe unten). Alle Angaben der Online-Spielpläne sind von den
Vereinen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich dem
zuständigen Staffelleiter mitzuteilen. Unstimmigkeiten bei SR-Ansetzungen (fehlende SR oder
Ansetzungen in Spielklassen „ohne“ SR) sind dem SR-Wart des Kreises der Heimmannschaft
zu melden. Änderungen von Anschriften, Telefonnummern usw. sind in Phönix II sofort
selbständig zu ändern.
Bei Abweichungen, auch bei so genannten Spielzeitverschiebungen am gleichen Wochenende
(Samstag/Sonntag oder umgekehrt), geänderter Anwurfzeit und/oder Halle, haben
Informationen an die spielleitende Stelle und den Gegner frühzeitig, mindestens jedoch 21
Tage vorher zu erfolgen. Die Information per Mail und Telefon wird empfohlen. Kurzfristige
Abweichungen werden von der spielleitenden Stelle nur akzeptiert, wenn die
Spieldurchführung gesichert ist, sie sind gebührenpflichtig wie Spielverlegungen!
Abweichungen bei den vier letzten Spieltagen bedürfen einer Genehmigung!
Bei Spielverlegungen, d.h. Spiele, die nicht am planmäßigen Termin ausgetragen werden
sollen, ist mindestens 14 Tage vorher die Genehmigungen der spielleitenden Stelle
einzuholen. Spielverlegungen werden online über das Spielverlegungsprogramm beantragt.
Für die Einhaltung der Fristen von 14 Tagen ist der Eintrag in der Online-Datenbank gemeint.
Der Antrag wird online über das Spielverwaltungsprogramm von dem beantragenden Verein
gestellt. Das online Antragsformular ist vom Antragsteller mit Angabe des Ausweichtermins
und einer Begründung zwingend auszufüllen. Die beteiligten Vereine müssen sich vor einer
Spielverlegung telefonisch / mündlich auf einen "neuen Termin" geeinigt haben. Der
antragstellende Verein übernimmt die Kosten der Spielverlegung. Nicht rechtzeitige und nicht
formgerechte Anträge werden nur bei stichhaltiger Begründung genehmigt und, wenn die
Spielleitung gesichert ist! Wird ein Antrag vom Gegner nicht innerhalb von 4 Tagen im Online-
Spielverlegungsprogramm bearbeitet und keine entsprechende Stellungnahme in dem
Online-Antrag abgelegt, gilt die Zustimmung als erteilt. Jeder abgeschlossene
Bearbeitungsschritt verursacht eine automatische Mail aus SpielPlanungOnline (SPO) an die
spielleitende Stelle und an die Postadressen der beteiligten Vereine mit dem Hinweis auf eine
Änderung, nicht mit der Änderung an sich.

Den Verlauf der Spielverlegung können die betroffenen Instanzen jederzeit im Online-
Spielverwaltungsprogramm einsehen.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig! Nach erteilter Genehmigung wird die Änderung im
Online-Spielverwaltungsprogramm automatisch durchgeführt. Weitere Einladungen oder
Informationen sind nicht erforderlich.

Sowohl bei Abweichungen / Verlegungen als auch bei Umbesetzungen erhalten die SR eine
Änderungsmail von Phönix II, die als verbindliche Einladung gilt! Sind die SR bei Abweichungen
oder Verlegungen zum neuen Termin verhindert, müssen sie sich beim KSRW des Kreises der
Heimmannschaft abmelden. Bei kurzfristigen Abweichungen sind unbedingt telefonische
Absprachen durchzuführen.
Solange die Änderung von Abweichungen / Verlegungen nicht im Online-
Spielverwaltungsprogramm angezeigt werden, gelten die alten Daten. Nur das Online-
Spielverwaltungsprogramm ist verbindlich! Für die Schiedsrichter sind Spielaufträge in Phönix
II bindend.
Spiele des letzten Spieltages können nur im Ausnahmefall verlegt werden. Mit diesem letzten
Spieltag müssen alle Spiele ausgetragen sein.

3. Spieltechnische Bestimmungen

In allen Ligen der Jugend wird der SBO (Spielbericht Online) verbindlich vorgeschrieben.

Technische Besprechung
Es findet 30 Minuten vor Spielbeginn in einem separaten Raum eine technische Besprechung
mit folgenden Teilnehmern statt: Schiedsrichter, Spielaufsicht (sofern angesetzt), die
Mannschaftsverantwortlichen beider Vereine sowie Zeitnehmer, Sekretär und Hallensprecher
(falls vorhanden).

Die technische Besprechung hat folgende Inhalte:
    • Ausrüstung der Spieler/Trikotabgleich bzgl. Farben und Vorlage des Überziehleibchens
       für den „7. Feldspieler“, sofern ein Einsatz geplant ist (Regeln 4:7-4:9, § 56 SpO)
    • Hinweis auf die Kleidung der Mannschaftsoffiziellen (nicht verwechselbar mit den
       Farben der gegnerischen Mannschaft)
    • Der Heimverein muss dem Gastverein und den Schiedsrichtern den Ablauf der
       Einlaufprozedur mitteilen. Diese beinhaltet die genauen Zeitpunkte des Verlassens der
       Spielfläche der Mannschaften und des Einlaufens der Heim-, Gastmannschaften und
der Schiedsrichter so- wie generelle Hinweise zum Ablauf (z.B. Spielervorstellung
       usw.).
   •   Vorlage der Spielerliste und der Spielausweise (nur bei nicht automatisch geladenen
       Pässen aus dem System notwendig)
   •   Uhrenabgleich
   •   Genaue Anwurfzeit
   •   Auswahl der Spielbälle (Regel 3:3)
   •   Sitzplätze für passive Spieler
   •   Hinweise für den Hallensprecher
   •   Sicherheitsbelange
   •   Funktion der Zeitmessanlage
   •   Einhalten des Auswechselraumreglements
   •   Sonstiges

Der Mannschaftsverantwortliche haftet mit der Kennwort-Eingabe für die Richtigkeit der
Eintragungen.

Die Spielzeiten betragen:
2 x 30 Minuten für die A - Jugend
2 x 25 Minuten für B - Jugend und C - Jugend

Die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Auf die Gastmannschaft und den
Schiedsrichter ist nicht zu warten; auch auf die Heimmannschaft wird nicht gewartet. Sollten
die Schiedsrichter 20 Minuten vor Spielbeginn nicht anwesend sein, sind Gedanken über die
in Punkt 4 genannten Vertretungsregelungen zu treffen. Treffen die Schiedsrichter bis
Spielbeginn pünktlich an, so ist die Spielleitung durch diese sicherzustellen.

Wenn ein Meisterschaftsspiel vorangeht und das Spielfeld dadurch belegt ist, muss bis zu 30
Minuten mit dem Spielbeginn gewartet werden; das gilt auch, wenn sich bei anderen
Hallenbelegungen Verzögerungen ergeben haben.

4. Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre

Die SR werden vom Handballkreis des jeweiligen Heimvereins angesetzt.
Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, hat eine Einigung auf einen oder zwei anwesende
neutrale Schiedsrichter zu erfolgen; eine Einigung, wie im nächsten Satz beschrieben, kann
erfolgen.

In jedem Fall wird folgendes Leitungsrecht festgelegt:
     1.   neutrale (r) Schiedsrichter
     2.   je ein SR beider Vereine
     3.   Schiedsrichter des Gastvereins bzw. Spielleiter
     4.   Schiedsrichter des Heimvereins bzw. Spielleiter
     5.   Mitglieder des Gastvereins, dann letztlich
     6.   Mitglieder des Heimvereins
     7.   Bei Nichteinigung auf eine Person derselben Leitungsebene entscheidet das Los.
Bei Spielen ohne angesetzten SR haben die Heimvereine die Pflicht, einen Spielleiter zu stellen,
der ausgebildeter SR sein muss oder an einem Lehrgang für Spielleiter teilgenommen hat,
andernfalls erfolgt eine Ordnungsstrafe. In diesen Fällen hat eine Einigung auf eine andere
Person zu erfolgen.

Die SR werden in mehreren Abschnitten angesetzt, dies geschieht mit Blick auf die Entwicklung
des Corona-Virus.

Grundsätzlich werden zu allen Spielen SR nur angesetzt, wenn die Anwurfzeiten im Online-
Spielverwaltungsprogramm veröffentlicht sind. Das gilt auch bei Verschiebungen und
Verlegungen, wenn eine Umbesetzung erforderlich wird.

Die Zeitnehmer/Sekretäre müssen im Besitz eines gültigen Zeitnehmer-/Sekretär-Ausweises
oder SR sein (Kontrolle durch die Schiedsrichter!). Diese Ausweise müssen digital über die App
„IDonline“ oder als ausgedruckter Ausweis aus Phönix II vorliegen. Ist ein Ausweis bei einer
Passkontrolle nicht vorhanden, muss dies im Schiedsrichterbericht eingetragen werden. Der
Heimverein hat immer die Besetzung des Kampfgerichtes sicherzustellen und muss einen
Zeitnehmer und Sekretär stellen.
Die SR müssen vorbereitete Abrechnungen mit Kilometergeld und Spesenberechnung
mitbringen und bei Bezahlung unterschreiben.

5. Spielberechtigungen und Sonderregelungen

Es dürfen nur Spieler mit einem gültigen Spielerpass spielen. Wurde ein Spieler händisch im
Spielbericht nachgetragen und ist dessen Pass bei einer Passkontrolle nicht vorhanden, muss
dies im Schiedsrichterbericht durch den SBO-Sekretär eingetragen werden. Alle aus dem
System geladenen Spieler / Spielerdaten müssen nicht mehr kontrolliert werden.
Bei Spielern, die noch keinen Spielausweis haben, muss in der Mannschaftsaufstellung neben
dem Namen das komplette Geburtsdatum eingetragen werden; ein Eintrag im
Schiedsrichterbericht durch den SBO- Sekretär, dass noch kein Spielausweis ausgestellt ist, ist
zusätzlich notwendig. Bei Doppelspielrecht ist immer das „D“ einzutragen. Bei Jugendspielen
ist immer ein Mannschaftsverantwortlicher (mindestens 18 Jahre alt) einzutragen!

Altersklassen:
In Spieljahr 2020/2021 gehören Spieler den folgenden Altersklassen an:
A-Jugend       Jahrgang 2002 / 2003
B-Jugend       Jahrgang 2004 / 2005
C-Jugend       Jahrgang 2006 / 2007

Im männlichen Jugendbereich können keine gemischten Mannschaften am Spielbetrieb
teilnehmen.
6. Abgleich SBO / Ergebnisse

Alle Spielberichte sind von den Heimvereinen direkt nach Spielschluss im
Spielverwaltungsprogramm online zu stellen. Spätester Abgleichtermin ist bei
Samstagsspielen sonntags 12:00 Uhr, bei Sonntagsspielen eine Stunde nach Spielende des
letzten Spiels – bei Wochentagsspielen spätestens zum Folgetag bis 12:00 Uhr; Verstöße
werden gemäß Rechtsordnung geahndet. Sollte der SBO nicht hochgeladen werden können,
ist das Ergebnis online zu stellen und der Staffelleiter per E-Mail zu informieren.

Spielberichtinformationen an die örtliche Presse sind Angelegenheit der Vereine.

7. Wirtschaftliche Bestimmungen

Meldegelder / Spielbeiträge:
Meldegelder je Mannschaft: entfallen!
Spielbeiträge: entfallen!

Schiedsricherkosten:
Die Spielleitungsentschädigung beträgt in allen Ligen der Bezirksoberliga 20,00 € zzgl. 0,30 €
pro km für den Fahrer, 0,05 € für den Beifahrer. Bei Spielen unterhalb der Woche (Montag –
Freitag) wird ein Wochentagszuschlag i.H.v. 10,00 € pro Schiedsrichter gewährt.

Kostenverteilung Schiedsrichter:
Die Kosten für SR während der gesamten Spielsaison werden gepoolt und durch die
Handballkreise der jeweils spielleitenden Stelle in Rechnung gestellt. Dieses kann zu
Gutschriften bzw. Belastungen der Vereine führen. Vereine, die nach dem ersten Spieltag ihre
Mannschaft vom Spielbetrieb zurückziehen, verbleiben bis zum Ende der Spielsaison in der
SR-Kostenpoolung.

Ordnungsstrafen und sonstige Kosten (siehe Anlage)
Es gilt der in der Anlage aufgeführte Strafen- und Gebührenkatalog.
Die Strafen-/Gebührenerfassung erfolgt über die Verbandssoftware Phönix und kann dort von
den Vereinen eingesehen werden. Der Einzug und der Verbleib der Strafen erfolgt durch den
Kassenwart des Handballkreises der spielleitenden Stelle.

8. Corona-Sonderbestimmungen

Es sind nach bestem Wissen und Gewissen alle Spiele durchzuführen.

Aufgrund der jeweiligen Corona Schutzverordnung und lokalen Vorgaben können Spiele
abgesagt und (oder) verlegt werden. Ausschlaggebend für coronabedingte Verlegungen sind
lokale Spielverbote oder mehrere, durch die Gesundheitsbehörde angeordnete,
Quarantänefälle (mind. drei Personen) innerhalb einer Mannschaft. Diese Verlegungen sind
kostenfrei zu genehmigen. Die Spiele müssen bis zum vorletzten Spieltag gespielt werden,
ansonsten werden die Spiele mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren gewertet. Spiele die am letzten
Spieltag stattfinden würden, werden direkt gewertet.
Letzter Spieltag ist der 14.03.2021.

Aufgrund der aktuellen Verordnungslage im Zuge der Corona-Pandemie hat jeder Verein ein
Hygienekonzept erarbeitet. Damit sich alle am Spiel Beteiligten entsprechend vorbereiten
können, ist das Hygienekonzept in der Verbandsverwaltungssoftware Phönix zu
veröffentlichen und aktuell zu halten.

Diese Regelungen können durch spätere Beschlüsse des WHV und HVW für den Spielbetrieb
und durch die SpO und RO des DHB ggfls. überstimmt oder geändert werden.

Auf die Bestimmungen des HV Westfalens bzgl. Saisonabbruch oder Saisonunterbrechung
wird hingewiesen.

9. Rechtsinstanzen

Das Einspruchsverfahren ist in der RO geregelt, und zwar
   •       die Zulässigkeit in § 34
   •       die Form in § 37
   •       die Fristen in §§ 39, 42 und 43
   •       die Gebühren in § 44
in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV hierzu. Zuständige Rechtsinstanz
(Anlage) ist der Kreisspruchausschuss des Kreises, der die spielleitende Stelle stellt –
unabhängig der beteiligten Vereine. Die Einspruchsgebühr ist an die jeweilige Kreiskasse zu
überweisen.

10. Noch zur Beachtung

Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die
Spielkleidung zu wechseln (trotz eines Werbeaufdruckes). Die Schiedsrichter bestimmen, ob
die Spielkleidung zu wechseln ist.

Der Spielbetrieb ruht, wenn gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben (WHV-
Zusatzbestimmungen zu Abschnitt III SpO).

Jugendspiele dürfen samstags frühestens um 12:00 Uhr und spätestens um 20:00 Uhr an-
gesetzt werden, sonntags ist die frühste Anwurfzeit 08:30 Uhr und die Späteste 18:30 Uhr,
wobei die Altersklasse beachtet werden sollte.

Die Kreise können bei besonderen Anlässen Spielverbote aussprechen. Die DHB-
Rahmenkonzeption gilt einschließlich der damit verbundenen Regeln nach der Einführung im
HV Westfalen auch für die Bezirksoberligen.
11. Salvatorische Klausel

Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können
durch die JA-Vorsitzenden der Handballkreise auf Vorschlag beschlossen werden.

Für den Zusammenschluss der Handballkreise der Ligen der Bezirksoberliga

gez.
Luka Scheerer                                  Eduard Janning
Handballkreis Hellweg                          Handballkreis Münsterland

                                               Ulla Wirth
                                               Handballkreis Industrie

                                               René Voigt
                                               Handballkreis Iserlohn-Arnsberg

                                               Dirk Becker
                                               Handballkreis Dortmund

                                               Axel Jacobi
                                               Handballkreis Lenne-Sieg

                                               Detlef Schiffke
                                               Handballkreis Hagen/Ennepe-Ruhr
Spielleitende Stellen:

 mA-Jugend                           wA-Jugend
 Luka Scheerer                       Michael Dörfler
 Hof Theiler 1                       Bagers Weg 4
 59192 Bergkamen                     48653 Coesfeld
 Tel.: 0176 / 63831884               Tel. 0172/4227520
 Mail: scheerer.handball@gmail.com   Mail: Staffelleiter-M.Doerfler@web.de

 mB-Jugend                           wB-Jugend
 Detlef Schiffke                     René Voigt
 Eugenrichterstr. 25                 Mühlenbergstraße 172a
 58089 Hagen                         58706 Menden
 Tel.: 0174 / 1834831                Tel.: 0177 / 4920166
 Mail: d.schiffke@gmx.de             Mail: maedchenwart@hkisar.de

 mC-Jugend                           wC-Jugend
 Axel Jacobi                         Ulla Wirth
 Birkenweg 2                         Bergstraße 22
 57339 Erndtebrück                   45731 Waltrop
 Tel.: 0172 / 7371537                Tel.: 0177 / 3087900
 Mail: axel.jacobi@t-online.de       Mail: ulla.wirth@gmx.de
Schiedsrichteransetzer:

 Handballkreis Münsterland                 Handballkreis Industrie
 männliche Jugend:                         Alexander Wulf
 Nico Hülsmann                             Heinrich-Ferkinghoff Straße 12
 Tondorfstr. 6                             45731 Waltrop
 48336 Sassenberg                          Mail: ksrw.hki@gmail.com
 Mail: nico.huelsmann@sassenberg.dlrg.de

 weibliche Jugend:
 Judith Sachmann
 Wehrstraße 5
 48151 Münster
 Mail: judith.sachmann@web.de

 Handballkreis Hellweg                     Handballkreis Iserlohn-Arnsberg
 Fabian Schwenk                            Christoph Klemm
 Kampstr. 23                               Elsternwinkel
 59174 Kamen                               59823 Arnsberg
 Mail: schiedsrichter@hk-hellweg.de        Mail: christoph_klemm@web.de

 Handballkreis Dortmund                    Handballkreis Lenne-Sieg
 mA-Jugend:                                Andre Krause
 Ralf Wodzinski                            Kölner Straße 8
 Achenputtelweg 40                         58553 Halver
 44339 Dortmund                            Mail: andrekrause1990@t-online.de
 Mail: ralf.wodzinski@t-online.de

 wA-Jugend:
 Olaf Disse
 Pfahlstück 12
 44339 Dortmund
 Mail: olaf-disse@t-online.de

 B- & C-Jugend:
 Andreas Fuchs
 Am Feldbrand 31
 44532 Lünen
 Mail: andreasfuchs1957@t-online.de

 Handballkreis Hagen/Ennepe-Ruhr
 Volker Hallmann
 Waldstr. 61
 58135 Hagen
 Mail: haspevhallmann@t-online.de
Rechtsinstanzen:

 Handballkreis Münsterland               Handballkreis Industrie
 Bernhard Oelgemoeller                   Roland Kosik
 Klötterhof 8                            Über der Horst 12
 49497 Mettingen                         45527 Hattingen
 Mail: bernhard.oelgemoeller@gmail.com   ksa-vorsitzender@handballkreis-industrie.de

 Handballkreis Hellweg                   Handballkreis Iserlohn-Arnsberg
 Axel Nickol                             Bernd Blöcher
 Im Leinenfeld 16                        Im Wiethloh 10
 59063 Hamm                              58644 Iserlohn
 Mail: recht@hk-hellweg.de               Mail: bloecher@pretzsch-kollegen.de

 Handballkreis Dortmund                  Handballkreis Lenne-Sieg
 Timo Meier                              Arnd Pielhau
 Am Gardenkamp 5                         Hindemithstr. 7
 44227 Dortmund                          58509 Lüdenscheid
 Maik: handball-hombruch@gmx.de          Mail: arndpielhau@gmx.de

 Handballkreis Hagen/Ennepe-Ruhr
 Friedhelm Klawonn
 Nöckel 11
 58135 Hagen
 Mail: klawonn.haspe@gmx.de
ANLAGE 1: Strafen- & Gebühren-Katalog

Strafenkatalog:
  Lfd.                                                              Verw.-
                                 Tatbestand                                    Strafe
  Nr.                                                              Gebühren
        Schuldhaftes Nichtantreten (1. Mal)                         5,00 €     40,00 €
        Schuldhaftes Nichtantreten (2. Mal)                         5,00 €     50,00 €
        Schuldhaftes Nichtantreten (3. Mal)                         5,00 €     60,00 €
   1
        Bei schuldhaftem Nichtantreten der letzten 3 Spieltage
        wird die Strafe je Spiel auf 120,00 € zzgl. Verwaltungs-
        gebühren festgesetzt.
   2    Verspätetes Absenden Spielbericht                             0,00 €     5,00 €
        Fehlen von Spielausweisen je Pass (auch Z/S)                  0,00 €     1,00 €
   3
        Maximal pro Spiel                                             0,00 €     7,50 €
   4    Fehlen von Z/S                                                0,00 €    10,00 €
   5    Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 23.10.2020             5,00 €    50,00 €
   6    Fehlen eines Mannschaftsbetreuers                             5,00 €    10,00 €
   7    Eigenmächtige Spielverlegung                                  5,00 €    40,00 €
   8    Mangelhaftes Ausfüllen des Spielberichts (je Textfeld)        0,00 €     2,00 €
   9    Verstoß gegen verhängtes Spielverbot des Kreises              5,00 €   100,00 €

Gebührenkatalog:
 Lfd.                                                               Verw.-
                            Tatbestand                                         Gebühr
 Nr.                                                               Gebühren
       Genehmigung von Spielverlegungen (über 14 Tage)                0,00 €     7,00 €
  1    Genehmigung von Spielverlegungen (8-14 Tage)                   0,00 €    14,00 €
       Genehmigung von Spielverlegungen (unter 8 Tage)                0,00 €    21,00 €
  2    Negative Überprüfung einer Spielberechtigung                   0,00 €    15,00 €

Weitere Ordnungswidrigkeiten / Geldbußen / Abgaben nach RO bzw. GebO des WHV!
Sie können auch lesen