EDV Einsatz in der Arbeitsmedizin - Herbert Gatol G&G research EDV Software GmbH.

 
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EDV Einsatz in der Arbeitsmedizin - Herbert Gatol G&G research EDV Software GmbH.
EDV Einsatz in der
   Arbeitsmedizin
             Herbert Gatol
  G&G research EDV Software GmbH.

             www.gundg.at

             office@gundg.at

http://www.gundg.at/download/AAMP202027.pdf
EDV Einsatz in der Arbeitsmedizin - Herbert Gatol G&G research EDV Software GmbH.
Minimalanforderungen
•   Hardware Absicherung
•   Gefahren aus dem Netz
•   Schutz vor Unbefugten Zugriff
•   Navigation im Netz inkl. Suchen
•   Pflichten lt. DSGVO
•   „Vision“ papierloses Büro
EDV Einsatz in der Arbeitsmedizin - Herbert Gatol G&G research EDV Software GmbH.
Gefahren!!!!
•   Datenverlust Hardware
    (Verlust im Zug, Taxi…Diebstahl
    unbedenklich wenn HD verschlüsselt!)

    https://www.youtube.com/watch?v=vZSmnSJL-dA
EDV Einsatz in der Arbeitsmedizin - Herbert Gatol G&G research EDV Software GmbH.
Hauptproblem:

◼   Viren!!!!!
◼   Täglich ca. 150.000 im Umlauf
◼   Neurechner: Befall nach ca. 8 Sekunden
◼   Täglich ca. 148.000 Computer befallen
◼   18% aller Computer waren 2016 befallen
◼   Dauert ca. 270 Tage bis man es erkennt!

22.04.2020          Ausbildung AAMP           4
5 gefährlichsten
             Computerviren aller Zeiten

https://www.youtube.com/watch?v=ANnyulkRC5k

22.04.2020             Ausbildung AAMP        5
Ransomware (Krypto-/Erpressungstrojaner)
Die Idee geht auf das Jahr 1989 zurück, als der Schädling
AIDS TROJAN DISK mit Hilfe einer infizierten Diskette
Daten verschlüsselte. Der Virus behauptete, eine Lizenz sei
abgelaufen, und nannte den Namen eines Unternehmens,
bei dem der Lizenzschlüssel erworben werden kann. Das
Vorgehen war somit nicht unmittelbar als Erpressung
erkennbar. Der Autor dieses Schädlings, Joseph Popp,
konnte überführt werden und wurde zu einer Haftstrafe
verurteilt, die er wegen einer psychischen Erkrankung
jedoch nicht antreten konnte. Er kündigte an, das erpresste
Geld an die AIDS-Forschung zu spenden. Einer der ersten
Angreifer, der Ransomware zur Verbreitung über das
Internet einsetzte, ist der Trojaner TROJ_PGPCODER.A, für
dessen Entschlüsselung mehrere hundert US-Dollar
gefordert wurden.
Rückkehr von Petya – Kryptotrojaner legt
weltweit Firmen und Behörden lahm

                                    WannaCry & Co.: So schützen Sie sich

Goldeneye Ransomware greift gezielt
Personalabteilungen an

                                         Verschlüsselungstrojaner Erebus: Hoster
                                         zahlt 1 Million US-Dollar Lösegeld (Linux-
                                         Version)

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„Geh, Handy können keinen Virus bekommen!!!!“

      https://www.youtube.com/watch?v=LbsM5XtjCLw

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Welchen Virenscanner???
                  ◼   https://www.digitalwelt.org/antivirus

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Aktuelle Meldung

◼    https://www.addendum.org/politome
     ter/kategorie/gesetzgebung/politiker
     -passwoerter/

22.04.2020         Ausbildung AAMP      14
5.1.2020 In Österreich sind die IT-Systeme
             des Außenministeriums derzeit Ziel eines
             schwerwiegenden Cyberangriffs. Das
             Problem sei sehr rasch erkannt und es
             seien umgehend technische
             Gegenmaßnahmen eingeleitet worden,
             teilten das Außenministerium und das
             Innenministerium mit. "Aufgrund der
             Schwere und der Art des Angriffes wird
             vermutet, dass ein staatlicher Akteur
             dahintersteckt." Die Dauer sei derzeit nicht
             abschätzbar, so Außenamtssprecher Peter
             Guschelbauer. Die Internetseite des
             Ministeriums https://www.bmeia.gv.at/ ist
             nicht betroffen, sondern nur die internen
             Computersysteme. Technische Details des
             Angriffs und der dadurch entstandenen
             Probleme werden vom Außenministerium
             aus taktischen Gründen derzeit nicht
             mitgeteilt.
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Bin ICH betroffen???

     https://sec.hpi.uni-
potsdam.de/ilc/search?lang=de

 http://haveibeenpwned.com/
Dauer um Passwörter zu hacken BEST CASE

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22.04.2020   Ausbildung AAMP   18
Ein „sicheres“ Passwort
•   Ein Passwort sollte mindestens 10 Zeichen lang sein.
•   Es sollte aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (z.B. § &
    ? * ! ? ) bestehen und nicht in einem Wörterbuch zu finden sein oder mit
    Ihnen und Ihrer Familie im Zusammenhang stehen. Verwenden Sie also keine
    Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern oder Ähnliches.
•   Es sollte keine bloße Zahlenfolge (12345…), alphabethische Buchstabenfolge
    (abcdef…) oder eine Reihe benachbarter Tasten auf der Tastatur (qwertz…)
    darstellen.
•   Je sensibler ein Zugang ist (etwa beim Online-Banking), umso mehr Sorgfalt
    sollten Sie bei der Auswahl eines starken Passworts walten lassen.
•   Wählen Sie nicht ein Passwort für alle Portale, sondern legen Sie mindestens
    für die wichtigsten und meist genutzten Dienste eigene Passwörter an.
•   Ändern Sie Ihre Passwörter regelmäßig, insbesondere bei sensiblen Konten
    wie dem Online-Banking. Besonders wachsam sollten Sie außerdem sein,
    wenn Ihr Online-Dienstleister Sie zum Ändern des Passworts auffordert,
    große Datenlecks bekannt werden oder Ihr Gerät mit Schadsoftware infiziert
    worden ist.
Eselsbrücken unterstützen Sie beim
Merken von Passwörtern.
„Ind1.2.,uesPf!“ bedeutet:
„Ich nutze den 1.2.,
um ein sicheres Passwort festzulegen!“
Sie können Ihrem Passwort auch
eine persönliche Note verleihen, indem
Sie einen Satz mit ihrem Lieblingsessen,
-zitat oder -lied formulieren:
„MLs1994iSmP&K!!!“ was
„Mein Lieblingsessen seit 1994ist Schnit
zel mit Pommes &Ketchup!!!“ bedeutet.
Passwortmanager

                  https://www.software-
experte.com/passwortmanager/?design=table&popup=y&sour
               ce=gs&adw-cpn=password-
c&c=2276&gclid=Cj0KCQjwn8_mBRCLARIsAKxi0GJ7xguAM25
                  cXnrak3mhs3O0-YQn6-
        kHxjtN4kIZgZ3R29NlosdjjMYaArJpEALw_wcB
„googeln“

22.04.2020     Ausbildung AAMP   22
Googeln www.google.at
  ◼   Normale Suche: A oder B
  ◼   Arbeitsmedizinische Assistentin 66.500
  ◼   „Arbeitsmedizinische Assistentin“ 2.870
  ◼   Genaue Suche „Anführungszeichen“
      Biologische Arbeitsstoffe               380 zu 100 Tsd.

  ◼   Suchbegriff aber nicht – Zeichen
      Tuberkulose -Mendel-Mantoux ohne- 44.800, mit 2.5Mio
  ◼   Suchen auf bestimmter Seite
      site:aamp.at chemisch-toxische 23 Treffer

22.04.2020                  Ausbildung AAMP                  23
Googeln www.google.at

  ◼   Suche in Social Networks
      #mobbing (Twitter, Facebook, Instagram)

  ◼   mit AND eingrenzen
      Chemisch-Toxisch UND Xylol

22.04.2020           Ausbildung AAMP        24
Googeln
 ◼   Filetyp suchen:
     Filetype:pdf Searchstring
     oder kombinierte Suche:

     „Gesundheitsförderung in Unternehmen“ filetype:pdf

 ◼   Definiere: define:bilharziose
 ◼   Nach Titel einer Website suchen allintitle:
     allintitle:Arbeitsmedizin
 ◼   Nur Österrecihische Sites:
     site:.at Arbeitsmedizin mit oder ohne .

22.04.2020                 Ausbildung AAMP                25
◼   Alle Seiten, bei denen die darauf verweisenden
    Links die individuellen Keywords im Linktext
    enthalten: allinanchor: aamp.at

◼   Allintext:Alle Befriffe müssen auf der Seite
    vorkommen:allintitle:betriebliches
    Wiedereingliederungs Management

◼   Ähnliche Seiten ~ related
    related:aamp.at

◼   Von Bis: .. „Nobelpreis Medizin“ 2010..2014

22.04.2020              Ausbildung AAMP              26
Medizinische Suchmaschinen
◼   BASE: Die „Bielefeld Academic Search Engine“ ist eine der
    weltweit größten Suchmaschinen speziell für frei im Sinne des
    Open Access zugängliche wissenschaftliche Dokumente im
    Internet. Betreiber der Suchmaschine BASE ist die
    Universitätsbibliothek Bielefeld.
    http://www.base-search.net/
    occupational health
    INTEGRATED MANAGEMENT IN SMALL ENTERPRISES
◼

◼   METAGER: Die Metasuchmaschine der Uni Hannover bezieht
    mehrere wissenschaftliche Suchmaschinen in die Suche ein. Auch
    beim Suchvorgang ohne Spezialeinstellungen werden in der
    Anzeige die Ergebnisse wissenschaftlicher Fundstellen bevorzugt.
◼   http://www.metager.de/

22.04.2020                    Ausbildung AAMP                       27
◼   PubMed ist eine Metadatenbank für die Suche nach
    aktueller medizinischer Literatur der U.S. National
    Library of Medicine. Hier können die wichtigsten
    medizinischen Zeitschriften durchsucht werden. Abstracts
    (Zusammenfassungen der Artikel) sind in der Regel
    kostenlos, für den Volltext muss meist bezahlt werden.

◼   http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/?term=Schunder-
    Tatzber

22.04.2020                 Ausbildung AAMP                     28
Recherche RIS
◼   http://www.ris.bka.gv.at
    Wie lange müssen wir medizinische
    Unterlagen der Mitarbeiter aufbewahren?
◼   „Ärztegesetz“
    „Dokumentationspflicht“
    „Auskunftserteilung“
    sind Suchbegriffe

22.04.2020          Ausbildung AAMP           29
Recherche RIS

22.04.2020       Ausbildung AAMP   30
Recherche RIS
◼   Zeitabstände der § 49 Untersuchungen

◼   Suche: „VGÜ Zeitabstände“ im BR

22.04.2020          Ausbildung AAMP        31
Elektronische Archivierung
           in der Arbeitsmedizin:
◼   Egal welches Programm!
◼   Daten liegen auf magnetischen
    Datenträger die sich entmagnetisieren!
◼   Platte – zu – Platte Problematik
    Spiegeln, Snapshot, Auslagern
◼   Datenvolumen entscheidet Methode
◼   Voll, Inkrementelle, Differenzielle
    Sicherung, Vater-Sohn Prinzip

22.04.2020          Ausbildung AAMP          32
Elektronische Archivierung
           in der Arbeitsmedizin:
◼   Magnetische Medien MTBF (MTBF: 60.000 POH) !!
    MeantimeBeforeFailure, PowerOnHours

◼   USB Stick ? Statik (MTBF 30 Jahre)
◼   Optische Sicherung (CD,DVD,BR)
    (>30 Jahre)
◼   Egal welche Software oder Bordmittel!
    Reproduzierbar!!!
◼   Pflicht trifft auch Nachfolger(in)

22.04.2020                                Ausbildung AAMP   33
22.04.2020   Ausbildung AAMP   34
Elektronische Archivierung
           in der Arbeitsmedizin:
◼   Gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz sind die Aufzeichnungen
    sowie die sonstigen der Dokumentation im Sinne des Abs. 1
    dienlichen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
    Die Aufbewahrung der Patientendokumentation ist dabei in
    jeder technischen Form zulässig. Die Aufbewahrung der
    Dokumentation dient unter anderem der Beweissicherung
    im Hinblick auf etwaige Schadenersatzansprüche eines
    Patienten. Da Schadenersatzansprüche aber objektiv erst
    nach 30 Jahren verjähren, erscheint es geboten, die
    Dokumentation nach Möglichkeit für die Dauer dieses
    Zeitraumes aufzubewahren.

22.04.2020                 Ausbildung AAMP                 35
Elektronische Signatur:
◼   Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit
    elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen
    man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren
    und die Integrität der signierten elektronischen
    Informationen prüfen kann.

◼   Identifikation des Absenders
◼   Schutz der Dokumentenintegrität
◼   Willenserklärung also Zustimmung zu einem
    Geschäftsvorfall

22.04.2020                  Ausbildung AAMP                   36
Funktionsweise Signaturpad
◼   Die Software erlaubt die elektronische Erfassung
    handschriftlicher Unterschriften und deren Integration in
    elektronische Dokumente. Die Software erfasst dabei nicht
    nur das auf dem Pad oder Display sichtbare Bild der
    Unterschrift, sondern auch die unsichtbaren, biometrischen
    Daten wie z.B. Datum, Druck, Verlauf und die
    Geschwindigkeit.

◼   Das Dokument und die Unterschrift können im Nachhinein
    nicht mehr verändert werden und sind dagegen sicher
    geschützt. Das Dokument kann anschließend gespeichert,
    gedruckt oder versendet werden.

22.04.2020                 Ausbildung AAMP                   37
e-Infrastruktur
Kommunikation per Email beachten:
Keine medizinische Daten per Mail
unverschlüsselt versenden! Text und
Anhang

https://www.youtube.com/watch?v=inxNRA4xK1Q

https://youtu.be/Efob2pqJi7Q
Zu Komliziert?
Dann zumindest Anhänge verschlüsseln!
WinZip, 7Zip, VeraCrypt, WinSCP…
Datenverlust Software

•   Datensicherung ist verpflichtend!
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40022863

•   Daten müssen regelmäßig gesichert werden
•   Datensicherung sollte verschlüsselt erfolgen
•   Die Sicherungen sollten in einem anderen
    Brandschutzabschnitt verwahrt werden
•   Auch die Software sollte gesichert werden
•   Ideal wäre Offline Sicherung (Ransomeware)
Datenschutz-Grundverordnung
  Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
  und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
     Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
   Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
   Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung",
                         DSGVO).

22.04.2020               Ausbildung AAMP                41
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25. Mai
 2018 gültig. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Verpflichtung
        zur Erstattung von DVR-Meldungen an die
         Datenschutzbehörde und es obliegt einem
 datenschutzrechtlichen Auftraggeber (künftig: "dem für die
Verarbeitung Verantwortlichen") unter gewissen in Artikel 30
     DSGVO genannten Voraussetzungen die eigenen
   Datenanwendungen in einem eigenen Verzeichnis zu
     verwalten sowie in bestimmten Fällen sogenannte
 Datenschutz-Folgeabschätzungen im Sinne des Artikel 35
     DSGVO zur Beurteilung der Recht-mäßigkeit von
     bestimmten Datenverwendungen durchzuführen.

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https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

 https://dsgvo-gesetz.de/

 http://www.horizont.at/home/news/detail/datenschutz-2018-die-
 10-wichtigsten-punkte.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-
Datenschutz-Grundverordnung:-Datensicherheit-und-Daten.html

22.04.2020                  Ausbildung AAMP                      43
Unter welchen Voraussetzungen darf ich Daten verarbeiten?

    Die Verarbeitung ist nur zulässig, wenn die jeweilige betroffene Person
     in die Verarbeitung eingewilligt hat, die Verarbeitung für die Erfüllung
      eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder die Verarbeitung zur
             Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
    In einer Arztpraxis erfolgt die Verarbeitung der Daten – in den meisten
     Fällen – zur Erfüllung des Behandlungsvertrags oder zur Erfüllung der
     im Ärztegesetz vorgeschriebenen Dokumentationspflicht. Aus diesem
       Grund benötigen Ärztinnen und Ärzte in den meisten Fällen keine
       Einwilligung ihrer Patientinnen und Patienten, dass sie deren Daten
    verarbeitet dürfen. Achtung: Der Zweck der Erhebung der Daten muss
    dabei sehr genau eingehalten werden. Sollten Sie beispielsweise die E-
    Mailadresse der Patientin bzw. des Patienten erheben, um ihn an einen
          Termin zu erinnern, dürfen Sie die E-Mailadresse nicht für die
           Zusendung von Informationen über ein neues Medikament
                                     verwenden.

22.04.2020                          Ausbildung AAMP                             44
Art. 9 – EU-DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener
Daten
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen
   die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen,
   religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die
   Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die
   Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur
   eindeutigen Identifizierung einer natürlichen
   Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder
   der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist
   untersagt.
2. Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
   h) die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder
   der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des
   Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder
   Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die
   Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder
   Sozialbereich auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts
   eines Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrags mit einem
   Angehörigen eines Gesundheitsberufs und vorbehaltlich der in
   Absatz 3 genannten Bedingungen und Garantien erforderlich,
 22.04.2020                     Ausbildung AAMP                        45
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