Einreisebedingungen: Frankreich - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Frankreich

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   In Lateinamerika, inklusive der Karibik wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-
   Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr
   darstellten. Betroffen sind hiervon auch die französischen Überseegebiete Frz. Guayana, Guadeloupe, Martinique und St.
   Martin. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen
   Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in
   Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Mutter gegeben ist.
   Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur
   Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Zika-Merkblatt des Gesundheitsdienstes.

   Impfschutz
   Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
   anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
   Darüber hinaus wird für die Mittelmeerküste und Korsika eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen.
   In der Rheinebene und im Elsass kann eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein.
   Dengue-Fieber
   Im Spätsommer traten vereinzelt Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Südfrankreich (Region Nizza) auf.
   Mückenschutzmaßnahmen (Repellentien, langärmlige Kleidung) sind daher empfehlenswert.

   Bilharziose
   Auf Korsika wurde in letzter Zeit über einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosoma haematobium berichtet. Sämtliche
   Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe
   der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort insbesondere beim Baden im Fluss bzw.
   Seen oder Teichen derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden.

   Medizinische Versorgung
   Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei
   Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.
   Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie
   von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine
   Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen
   werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
   Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland
   unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen
   Regelungen.
   Ergänzende medizinische Hinweise für die französischen Übersee-Departements
   Das Auswärtige Amt empfiehlt vor Reisen in die französischen Übersee-Départements, die Standardimpfungen gemäß aktuellem
   Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
   Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.
   Regionenspezifische Impfempfehlungen und Hinweise siehe unten.

   Durchfallerkrankungen
   Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten häufiger auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene
   lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht
   gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken,
   Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen.
   Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder
   selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die
   Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen,
   Einmalhandtücher verwenden
   Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung wird dringend

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Frankreich
empfohlen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise
   in die französischen Übersee-Départements wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise
   bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend
   geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.
   Französisch Guayana

   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben. Es muss aktuell landesweit
   mit einer Übertragbarkeit von Gelbfieber gerechnet werden.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

   Malaria
   Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko in den Gebieten der Grenzflüsse Maroni (im Westen) und Oipoque (im Osten). Ein
   geringes Risiko besteht südlich des Küstenstreifens, malariafrei ist die Küste (Cayenne, Kourou) und die Ile de Diable.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate
   nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
   Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
   Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe
   (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
   Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquone/Proguanil, Doxycyclin,
   Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie
   Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
   Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen
   wiederholt aufzutragen,
   - unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   Martinique
   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s. u.
   www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen
   gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

   Malaria
   Martinique gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   Guadeloupe

   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen vorgeschrieben, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen
   (siehe unter www.who.int) einreisen. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.

   Malaria
   Guadeloupe gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   St. Barthelemy

   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u.
   www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.

   Malaria
   St. Barthelemy gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   St. Martin

   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u.
   www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.

   Malaria
   St. Martin gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.

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Frankreich
Französisch Polynesien und Neukaledonien

   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s.u.
   www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.

   Malaria
   Französisch Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   La Réunion
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen,
   vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.

   Malaraia
   La Réunion ist malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   Mayotte

   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen,
   vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben. Offiziell wird auch bei einem Transit
   in einem Gelbfieberendemiegebiet unter 12 Stunden keine Impfung verlangt, es gibt jedoch Hinweise, daß dies nicht
   durchgängig am Flughafen bekannt ist.

   Malaria
   Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die meisten Fälle sind importiert.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate
   nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
   Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
   Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe die Mitnahme einer Notfallselbstmedikation
   sinnvoll. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit
   anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

   Dengue-Fieber und Chikungunya in den französischen Übersee-Departements
   Beide Viruserkrankungen werden von der tagaktiven Aedes-Mücke übertragen.
   Dengue geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Chikungunya-Fieber verläuft
   ähnlich und vorrangig z.T. mit langanhaltenden Gelenkschmerzen.
   In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung bei Dengue zum Teil schwerwiegende Komplikationen
   inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
   Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während und nach den Regenzeiten. Für beide Viruserkrankungen gibt
   es keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden, daher ist Mückenschutz die
   einzige Vorsorgemaßnahme.
   Aufgrund der verschiedenen, mückengebundenen Infektionsrisiken in den französischen Übersee-Départements wird allen
   Reisenden empfohlen,
       körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

   [20595]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Zuständige Auslandsvertretung für die französischen Überseedepartments
   Die Botschaft Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedepartments Frankreichs.
   In Papeete (Tahiti, Französisch Polynesien), Baie-Mahault (Guadeloupe), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La
   Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Außenstellen in Matoury
   (Französisch Guyana) und Lamentin (Martinique) sind nicht ständig besetzt und werden von Baie-Mahault (Guadeloupe) mit
   bedient.

   Grenzkontrollen
   Bis mindestens Ende Oktober 2018 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland,
   der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu
   Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.
   Reisende sollten ständig ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich führen (s. auch unter
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
   Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an
   Eingängen (zu Museen und Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten,
   dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der
   Gepäckaufbewahrung mehr.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 3 von 14
Frankreich
Straßenverkehr
   Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
   Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei
   eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein
   gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
   Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt
   hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
   Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
   Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben ("Zones
   Bleues") hin.
   Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
   Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
   In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen
   französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs
   nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette
   "Certificat Qualité de l'Air" (auch "Crit'Air") gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen
   und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern
   geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder
   Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Französische Umweltplaketten können, auch
   für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge, anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren über
   www.certificat-air.gouv.fr bestellt werden. Nähere Informationen unter Bison-Fute.equipement.gouv.fr.
   Autofahrer und Fahrer zwei- und dreirädriger Motorräder mit einem Hubraum über 50 ccm sind in Frankreich ausnahmslos
   verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen (auch Touristen). Ziel dieser Maßnahme ist es, die
   Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen.

   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   [20595]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch und müssen zunächst selbst bezahlt
   werden. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC
   regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
   Aushelfender Träger ist die Ortskasse für Krankenversicherung (Caisse Primaire d'Assurance Maladie).
   Für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung müssen zunächst die Kosten selbst getragen werden. Der Arzt händigt dem
   Versicherten darauf hin den Behandlungsvordruck "Feuille de soins (assurance maladie)" aus, mit dem man gegen Vorlage der
   EHIC bei der Caisse Primaire d'Assurance Maladie die Kosten erstattet bekommt (Prozentsatz variiert).

   In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen
   Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird
   deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
   die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

   Essen und Trinken
   In den französischen Überseegebieten besteht eine Infektionsgefahr bei Durchfallerkrankungen, die durch verunreinigte Speisen
   oder Getränke übertragen werden können. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen
   durchgeführt werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder
   abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf
   geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

   Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                       Gesundheitszeugnis erforderlich

       Gelbfieber                Nein                                               -

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 4 von 14
Frankreich
Cholera                   Nein                                             -

    Typhus & Polio            Nein                                             -

    Malaria                   Nein                                             -

    Essen & Trinken           Nein                                             -

Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden von Korsika vor, in
dieser Region sollte daher das Schwimmen und Waten in Binnengewässern vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken
mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern,
Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Besonders die ländlichen Gebiete im Elsass
und die Rheinebene sind betroffen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
In Südfrankreich treten seit Oktober 2014 vereinzelt Chikungunya-Erkrankungen auf. Besonders betroffen ist Montpellier an der
französischen Mittelmeerküste. Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen
Mücken zu schützen.
Das Dengue-Fieber tritt im Spätsommer in Südfrankreich (Region Nizza) gelegentlich auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer
Insektenschutz.

Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird für Reisen an die Mittelmeerküste und nach Korsika empfohlen. Die Impfung gegen
Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem zwischen Juni und September an der
Mittelmeerküste und auf Korsika vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Frankreich ist offiziell frei von terrestrischer Tollwut.
Die Gefahr der Zika-Virus-Infektionen besteht in den französischen Überseegebieten. Schwangeren wird daher geraten,
Ausbruchsgebiete nicht zu bereisen, da eine Infektion bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen kann.

[col]

Reisewarnung
Überblick
Stand - Wed, 29 Aug 2018 11:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 29 Aug 2018 11:30:49 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise (Verschiebung)
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Reisen in französische Überseegebiete)
Allgemeine Reiseinformationen (zuständige Auslandsvertretungen und Straßenverkehr)
Medizinische Hinweise (Impfschutz Französisch Guyana)
Redaktionelle Änderungen

 LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
Terrorismus
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge geworden: Anschlag auf das Redaktionsbüro von Charlie
Hebdo im Januar 2015, Anschläge in Paris im November 2015 und in Nizza am 14. Juli 2016 sowie Angriffe auf Polizisten auf
der Avenue des Champs-Élysées in Paris am 20. April und 19. Juni 2017. Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in
Paris und anderen Großstädten, ist sehr angespannt.
Reisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. Weiterhin wird empfohlen, sich über Medienangebote, insbesondere Social-
Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen informiert zu halten.
Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage
verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Aktuell gilt landesweit ein erhöhtes Schutzniveau.
Kriminalität
Paris und die großen Städte und dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele sind von Kleinkriminalität wie
Taschendiebstähle, aber von Übergriffen auf ausländische Besucher betroffen, die zum Ziel haben, ihre Wertgegenstände zu
stehlen. Besondere Vorsicht gilt auch in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, im Fernverkehr vor allem in Nachtzügen Richtung
Südfrankreich.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhone-Alpes, Provence-Alpes-
Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen,
   auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren, das Fahrzeug verriegelt zu lassen
   und nicht unbewacht abzustellen.
   Reisenden wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von
   Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder
   nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten.
   Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen
   kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
   Es wird dringend angeraten, vorsichtig zu sein, keine überflüssigen Wertgegenstände mitzuführen und für Notfälle Kopien von
   Ausweispapieren und Listen wichtiger Telefonnummern jederzeit zugänglich aufzubewahren.
   Reisen nach Korsika
   Es besteht die Gefahr von Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf unbewohnte
   Zweitwohnungen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich nicht gegen ausländische Touristen, sondern gegen
   Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung - Trésor Public). Da jedoch
   vermehrt auch von Touristen frequentierte Einrichtungen Anschlagsziele darstellen (z.B. Flughäfen) oder die Anschläge sich in
   der Nähe vielbesuchter Orte ereignen,, kann die Gefährdung auch von ausländischen Reisenden nicht ausgeschlossen werden.
   Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.
   Reisen in die französischen Überseegebiete
   Der Hurrikan „Irma" hat im September 2017 insbesondere auf den Karibikinseln St. Martin und St. Barthélemy sehr schwere
   Schäden verursacht. Die Arbeiten für den Wiederaufbau auf St. Martin dauern noch an, aktuelle Informationen bietet
   Gouvernement.fr.
   Von einigen französischen Überseedepartments wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet.
   Reisende speziell in ärmeren Gegenden wird zu besonderer Vorsicht geraten.
   Reisenden auf die französischen Antillen wird empfohlen, nicht nur einen Personalausweis, sondern auch einen gültigen
   Reisepass mit sich zu führen, da die Weiterreise auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil
   der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) nur mit Reisepass möglich ist.
   Naturkatastrophen
   Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden
   klimatischen Bedingungen regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten sich über die Medien und über
   Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen sie sich aufhalten, fortlaufend informieren und Anweisungen der
   Behörden befolgen. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der
   Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
   In den Wintermonaten sollten sich Reisende bei Aktivitäten in den französischen Alpen über die aktuelle Witterungslage
   informieren. Aktuelle Hinweise auf Lawinengefahr bieten z.B. Météo France sowie die Verwaltungen der einzelnen
   Wintersportorte. Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere stets aktuelle
   Informationen zum Verkehr sind der Webseite Bison Futé zu entnehmen.
   In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison, im Indischen Ozean von Januar bis April, im Südpazifik von
   November bis April, so dass in dieser Zeit mit Tropenstürmen gerechnet werden muss.
   Reisende nach Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy, nach La Réunion und Mayotte sowie nach
   Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien werden daher um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.
   Neu-Kaledonien und Wallis-et-Futuna sowie die karibischen Überseegebiete liegen in seismisch aktiven Zonen, weshalb es zu
   Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums
   Potsdam.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Zuständige Auslandsvertretung für die französischen Überseedepartments
   Die Botschaft Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedepartments Frankreichs.
   In Papeete (Tahiti, Französisch Polynesien), Baie-Mahault (Guadeloupe), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La
   Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Außenstellen in Matoury
   (Französisch Guyana) und Lamentin (Martinique) sind nicht ständig besetzt und werden ggf. von Baie-Mahault (Guadeloupe) mit
   bedient.
   Grenzkontrollen
   Bis mindestens Ende Oktober 2018 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland,
   der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu
   Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.
   Reisende sollten ständig ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich führen (s. auch unter
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
   Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an
   Eingängen (zu Museen und Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten,
   dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der
   Gepäckaufbewahrung mehr.
   Straßenverkehr

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 6 von 14
Frankreich
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
   Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei
   eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein
   gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
   Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel
   Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
   Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
   Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben („Zones
   Bleues") hin.
   Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
   Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
   In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen
   französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs
   nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette
   „Certificat Qualité de l'Air" (auch „Crit'Air") gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen
   und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern
   geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder
   Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Französische Umweltplaketten können, auch
   für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge, anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren über
   www.certificat-air.gouv.fr bestellt werden. Nähere Informationen unter Bison-Fute.equipement.gouv.fr.
   Autofahrer und Fahrer zwei- und dreirädriger Motorräder mit einem Hubraum über 50 ccm sind in Frankreich ausnahmslos
   verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen (auch Touristen). Ziel dieser Maßnahme ist es, die
   Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen.
   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Ja
   Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den
   Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit
   höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
   Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte , La Réunion, Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-
   et-Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Neu-Kaledonien
   In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die
   Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und
   Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis
   visumfrei einreisen.
   Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen Überseeterritorien gehörenden
   Karibikinseln vorsehen (derzeit z.B. Condor von Martinique über Tobago), kann es dort, insbesondere bei Verlassen des
   Flugzeugs, zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt, der
   Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel (Sint
   Maarten, Flughafen Juliana).
   Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
   Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
   Erziehungsberechtigten mitführen.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der
   Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der
   polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 7 von 14
Frankreich
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und
   fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU
   oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich
   aus anmelden.
   Bei Reisen innerhalb der EU weichen die Regelungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat ab. So sind in Deutschland aus einem
   anderen EU-Mitgliedsland mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000,- € (oder entsprechender
   Gegenwert in anderer Währung) lediglich mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. In Frankreich hingegen muss der Betrag
   mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden.
   Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million
   Euro.
   Nähere Informationen zu den Regelungen in Frankreich unter www.douane.gouv.fr (nur in Französisch).
   Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
   Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland,
   Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
   Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein
   Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere straftrechtliche Vorschriften vor.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   In Lateinamerika, inklusive der Karibik wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-
   Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr
   darstellten. Betroffen sind hiervon auch die französischen Überseegebiete Frz. Guayana, Guadeloupe, Martinique und St.
   Martin. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen
   Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen
   in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Mutter gegeben ist.
   Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur
   Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Zika-Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
   Impfschutz
   Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
   anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
   Darüber hinaus wird für die Mittelmeerküste und Korsika eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen.
   In der Rheinebene und im Elsass kann eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein.
   Dengue-Fieber
   Im Spätsommer traten vereinzelt Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Südfrankreich (Region Nizza) auf.
   Mückenschutzmaßnahmen (Repellentien, langärmlige Kleidung) sind daher empfehlenswert.
   Bilharziose
   Auf Korsika wurde in letzter Zeit über einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosoma haematobium berichtet. Sämtliche
   Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe
   der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort insbesondere beim Baden im Fluss bzw.
   Seen oder Teichen derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden.
   Medizinische Versorgung
   Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei
   Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.
   Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie
   von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine
   Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen
   werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
   Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland
   unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen
   Regelungen.
   Ergänzende medizinische Hinweise für die französischen Übersee-Departements
   Das Auswärtige Amt empfiehlt vor Reisen in die französischen Übersee-Départements, die Standardimpfungen gemäß aktuellem
   Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen, siehe
   www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch
   gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 8 von 14
Frankreich
Regionenspezifische Impfempfehlungen und Hinweise siehe unten.
   Durchfallerkrankungen
   Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten häufiger auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene
   lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht
   gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
   Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen.
   Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder
   selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die
   Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf.
   Einmalhandtücher verwenden
   Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung wird dringend
   empfohlen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise
   in die französischen Übersee-Départements wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise
   bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend
   geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.
   Französisch Guayana
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben. Es muss aktuell landesweit
   mit einer Übertragbarkeit von Gelbfieber gerechnet werden.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
   Malaria
   Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko in den Gebieten der Grenzflüsse Maroni (im Westen) und Oipoque (im Osten). Ein
   geringes Risiko besteht südlich des Küstenstreifens, malariafrei ist die Küste (Cayenne, Kourou) und die Ile de Diable.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate
   nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
   Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
   Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe
   (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
   Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquone/Proguanil, Doxycyclin,
   Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie
   Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
   Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
   · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   · tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen
   wiederholt aufzutragen,
   · ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   Martinique
   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s. u.
   www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen
   gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
   Malaria
   Martinique gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   Guadeloupe
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen vorgeschrieben, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen
   (siehe unter www.who.int) einreisen. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.
   Malaria
   Guadeloupe gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   St. Barthelemy
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u.
   www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.
   Malaria
   St. Barthelemy gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   St. Martin
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 9 von 14
Frankreich
www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.
   Malaria
   St. Martin gilt als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   Französisch Polynesien und Neukaledonien
   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s.u.
   www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.
   Malaria
   Französisch Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   La Réunion
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen,
   vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.
   Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen
   Hepatitis B empfohlen.
   Malaraia
   La Réunion ist malariafrei.
   Chikungunya und Dengue s.u.
   Mayotte
   Impfschutz
   Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen,
   vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben. Offiziell wird auch bei einem Transit
   in einem Gelbfieberendemiegebiet unter 12 Stunden keine Impfung verlangt, es gibt jedoch Hinweise, daß dies nicht
   durchgängig am Flughafen bekannt ist.
   Malaria
   Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die meisten Fälle sind importiert.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate
   nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
   Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
   Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe die Mitnahme einer Notfallselbstmedikation
   sinnvoll. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit
   anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
   Dengue-Fieber und Chikungunya in den französischen Übersee-Departements
   Beide Viruserkrankungen werden von der tagaktiven Aedes-Mücke übertragen.
   Dengue geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Chikungunya-Fieber verläuft
   ähnlich und vorrangig z.T. mit langanhaltenden Gelenkschmerzen.
   In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung bei Dengue zum Teil schwerwiegende Komplikationen
   inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
   Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während und nach den Regenzeiten. Für beide Viruserkrankungen gibt
   es keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden, daher ist Mückenschutz die
   einzige Vorsorgemaßnahme.
   Aufgrund der verschiedenen, mückengebundenen Infektionsrisiken in den französischen Übersee-Départements wird allen
   Reisenden empfohlen,
   • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   • tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen
   wiederholt aufzutragen,
   • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsulta​tion eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufent​h alten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmedi​ziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 10 von 14
Frankreich
Beziehungen mit Deutschland.
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 WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
Akkordeon

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Pass- und Visabestimmungen
Notwendige Einreisedokumente

  Titel               Pass                Visum               Rückflugticket               Personalausweis/Identitätskarte
                      erforderlich        erforderlich        erforderlich

    Schweiz            Ja/1                Nein                 Nein                        Ja

    Andere EU-         Ja/1                Nein                 Nein                        Ja
    Länder

    Türkei             Ja                  2                    Nein                        Nein

    Deutschland        Ja/1                Nein                 Nein                        Ja

    Österreich         Ja/1                Nein                 Nein                        Ja

Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit
gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger
ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Der deutsche Reisepass darf bis zu 1 Jahr abgelaufen sein. Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können
hiervon abweichen!

Anmerkung zum Reisepass
Frankreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen
Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-
Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild, Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
(Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten /
Eltern mit sich führen. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Frankreich müssen eine amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen, wenn sie nicht mindestens von einem Elternteil
begleitet werden. Bei Einreise in einen Nicht-EU/Schengen-Staat, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet
werden.
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