ELEMENTARE KINDERBILDUNG UND -BETREUUNG - IM BUNDESLAND SALZBURG 2018/2019 - Arbeiterkammer Salzburg

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ELEMENTARE KINDERBILDUNG UND -BETREUUNG - IM BUNDESLAND SALZBURG 2018/2019 - Arbeiterkammer Salzburg
ELEMENTARE
KINDERBILDUNG
UND -BETREUUNG
IM BUNDESLAND SALZBURG
2018/2019
ELEMENTARE KINDERBILDUNG UND -BETREUUNG - IM BUNDESLAND SALZBURG 2018/2019 - Arbeiterkammer Salzburg
Wahlfreiheit ist noch immer ein Fremdwort

                                                          Versorgungslücken, niedrige Betreuungsquoten, hohe Preise
                                                          und Öffnungszeiten sowie Ferienschließzeiten, die kaum
                                                          mit den Arbeitszeiten der Eltern zusammenstimmen. Auch
                                                          unsere aktualisierte Kinderbetreuungsstudie zeigt kaum
                                                          Verbesserungen im Vergleich zum letzten Jahr.

            Die Politik hat es erst jüngst verabsäumt, Salzburg aus dem Tabellenkeller dieser Statistik zu
            führen. Fünf Jahre hat sich die Salzburger Landesregierung Zeit gelassen, um das neue
            Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz auszuarbeiten. Der große Wurf ist leider ausgeblieben –
            das Ziel, die Kinderbetreuung qualitativ auszubauen und leistbarer zu machen, wird vollkommen
            verfehlt und auch künftig hört Kinderbetreuung oft an den Gemeindegrenzen auf. Kleinere
            Gruppen, bessere Betreuungsschlüssel und mehr Flexibilität für die Eltern wird es nicht geben.

            Studien haben bereits mehrfach belegt, dass Investitionen in den Sozialstaat, wie etwa in
            Maßnahmen der frühkindlichen Bildung, nicht nur der Gesellschaft, sondern auch der Wirtschaft
            zugutekommen. Eine Anhebung der Betreuungsquote auf 50 Prozent bedeutet etwa 2.400 neue
            Jobs direkt in den elementaren Bildungseinrichtungen.

            Und: Ein Ausbau der Kinderbetreuung führt langfristig zu Mehreinnahmen aus der gestiegenen
            Beschäftigung (Steuern, Sozialversicherung und Lohnsummenabgaben) und zu Einsparungen im
            Bereich der Arbeitslosenversicherung.

            All das rechtfertigt unsere Forderung nach einem Ausbau der institutionellen Betreuungsquote bei
            den unter 3-Jährigen auf 50 Prozent bis zum Jahr 2025. Das bringt mehr Chancengerechtigkeit
            für die Kinder, entlastet viele Eltern und erleichtert vor allem Frauen den Wiedereinstieg in den
            Beruf oder den Umstieg auf Vollzeit.

            Wir bieten den politischen Entscheidungsträgern gerne die Zusammenarbeit an, um echte
            Wahlfreiheit Realität werden zu lassen.

            Mag.a Cornelia Schmidjell                                  Peter Eder
            AK-Direktor-Stellvertreterin                               AK-Präsident
                                                                       ÖGB-Landesvorsitzender

Impressum
Medieninhaber: Arbeiterkammer Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10,
5020 Salzburg, T: +43 (0)662 86 87, ak-salzburg.at
ISBN: 978-3-901817-49-6
Autoren: Mag.a Ines Grössenberger, MMag.a Dr.in Eva Stöckl,
unter Mitarbeit von Lisa Petrischor
Redaktion: Stephan Gabler
Titelbild: Геннадий Кулиненко, stock.adobe.com
Grafik: Gabriele Gallei
Druck: Geschützte Werkstätten – Integrative Betriebe Salzburg GmbH
Verlags- und Herstellungsort: Salzburg

Stand: August 2019
ELEMENTARE KINDERBILDUNG UND -BETREUUNG - IM BUNDESLAND SALZBURG 2018/2019 - Arbeiterkammer Salzburg
ELEMENTARE
KINDERBILDUNG
UND -BETREUUNG
IM BUNDESLAND SALZBURG 2018/2019

                               Mag.a Ines Grössenberger

                               MMag.a Dr.in Eva Stöckl

                               Unter Mitarbeit von Lisa Petrischor

                               August 2019
ELEMENTARE KINDERBILDUNG UND -BETREUUNG - IM BUNDESLAND SALZBURG 2018/2019 - Arbeiterkammer Salzburg
Elementare Kinderbildung und -betreuung

            Inhaltsverzeichnis

            1.      Ergebnisse im Überblick                                                                  7

            2.      Elementare Kinderbildung und -betreuung im Bundesland Salzburg 2018/2019                 9

            2.1    Einleitung                                                                                9
            2.2    Datenbasis                                                                                9
            2.3    Das Angebot an elementaren Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg                 10
            2.4    Betreuungsquoten im Bundesländervergleich                                               10
            2.5    Angebote für unter 3-Jährige im Bundesland Salzburg                                     12
            2.6    Betreuungsquoten im Gemeindevergleich                                                   14
            2.7    Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF)                                 16
            2.8    Qualitätskriterien                                                                      22
                  2. 8. 1. Qualitätsstandards: Zuständigkeiten, Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel      22
            2.9    Jahresschließzeiten                                                                     24
            2.10 Tägliche Öffnungszeiten                                                                   27
            2.11 Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen                                                30
            2.12 Tarife                                                                                    31
                  2. 12. 1. Höhe der Elternbeiträge 2016/2017                                              31
                  2. 12. 2. Rabatte                                                                        32
                  2. 12. 3. Berechnungsbeispiele                                                           32
            2.13 Tageseltern                                                                               33
            2.14 Österreich im europäischen Vergleich                                                      34
            2.15 Schlussfolgerungen und Forderungen                                                        35
                  2. 15. 1. Forderungen der AK Salzburg an das Land                                        36
                  2. 15. 2. Forderungen der AK Salzburg an den Bund                                        37

            3.      Quellenverzeichnis                                                                     38

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ELEMENTARE KINDERBILDUNG UND -BETREUUNG - IM BUNDESLAND SALZBURG 2018/2019 - Arbeiterkammer Salzburg
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1: Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in institutionellen Einrichtungen,
Bundesländervergleich 2018/2019 in Prozent                                                                     11
Abbildung 2: Betreuungsquote der 3- bis 5-Jährigen in institutionellen Einrichtungen,
Bundesländervergleich 2018/2019 in Prozent                                                                     12
Abbildung 3: VIF-konforme Einrichtungen im Österreichvergleich in Prozent                                      17
Abbildung 4: VIF-konforme Einrichtungen im Bezirksvergleich 2018/2019                                          18
Abbildung 5: Grafik VIF-konforme Einrichtungen auf Gemeindeebene 2018/2019                                      19
Abbildung 6: Grafik Jahresschließzeiten auf Gemeindeebene 2018/2019                                             25
Abbildung 7: Öffnungszeiten pro Betriebstag von mehr als 9 Stunden 2018/2019 in Prozent                        28
Abbildung 8: Öffnungszeiten Kindergärten pro Betriebstag von mehr als 9 Stunden 2018/2019                      29

Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1: Betreuungsquoten auf Gemeindeebene 0- bis 5-jährige Kinder 2018/2019                                15
Tabelle 2: Betreuungsquoten auf Gemeindeebene 6- bis 15-jährige Kinder 2018/2019                               16
Tabelle 3: VIF-konforme Einrichtungen auf Gemeindeebene 2018/2019                                              20
Tabelle 4: Geöffnete Wochen 2018/2019; Gemeinden mit weniger als 47 Wochen Öffnungszeiten pro Jahr             26
Tabelle 5: Öffnungszeiten der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen
im Bundesland Salzburg am 15. Oktober 2018                                                                     30
Tabelle 6: Elternbeiträge nach Betreuungsform und Betreuungsausmaß 2016/2017                                   32
Tabelle 7: Anzahl der Tageseltern 2018                                                                        33
Tabelle 8: Betreuungsquoten für Tageskinder 2018/2019                                                          33
Tabelle 9: Kinderbetreuungsquoten der 3- bis 4-Jährigen 2016/2017 im europäischen Vergleich                    34

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

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1. Ergebnisse im Überblick

Salzburg erfüllt EU-Ziel für 3-Jährige nicht

Salzburg liegt auch 2018/2019 nach wie vor hinter dem Barcelona-Ziel zurück, wonach bereits im
Jahr 2010 für 33 Prozent der unter 3-jährigen Kinder ein Platz in einer institutionellen elementaren
Bildungseinrichtung zur Verfügung gestellt hätte werden müssen. Im Betreuungsjahr 2018/2019
wurden nur 20,4 Prozent der unter 3-jährigen Kinder institutionell betreut.

Salzburg hinkt bei Betreuungsquoten auch im Bundesländervergleich hinterher

20,4 Prozent der Kinder unter 3 Jahre werden in Salzburg institutionell in elementaren Bildungsein-
richtungen betreut. Im Österreichschnitt sind es 26,5 Prozent (z.B. Wien 44 Prozent, Burgenland
32,5 Prozent).

Hohe Betreuungsquoten im Kindergartenalter

Bei den 3- bis 5-Jährigen liegt die institutionelle Betreuungsquote in Salzburg bei 93,3 Prozent.
Dennoch liegen wir hinter dem Österreichschnitt von 93,4 Prozent (z.B. Burgenland und
Niederösterreich 96,9 Prozent, Vorarlberg 95,9 Prozent).

Fehlende Angebote für unter 3-Jährige

Überhaupt kein institutionelles Angebot an elementaren Bildungseinrichtungen (Krabbelgruppe
oder alterserweiterte Gruppe) für Kleinkinder gibt es in 19 Salzburger Gemeinden: 5,4 Prozent der
Gemeinden im Bezirk Salzburg-Umgebung, 20 Prozent im Bezirk St. Johann im Pongau, 53,3 Pro-
zent im Bezirk Tamsweg und 14,3 Prozent im Bezirk Zell am See. Nur im Bezirk Hallein gibt es in
allen Gemeinden ein Angebot für unter 3-Jährige.

2/3 der Angebote sind mit Vollzeitjob beider Eltern nicht vereinbar

Eine Analyse anhand des Vereinbarkeitsindikators für Familie und Beruf (VIF) zeigt: Nur 28,9 Pro-
zent aller Einrichtungen im Bundesland Salzburg sind mit einem Vollzeitjob beider Elternteile
vereinbar. Damit ist die Zahl zu 2017/2018 sogar gesunken: letztes Jahr waren es 29,7 Prozent.
Zudem zeigt sich ein starkes Stadt-Land-Gefälle: Während in der Stadt Salzburg 35,9 Prozent
der Einrichtungen die VIF-Kriterien erfüllen, sind es im Bezirk Zell am See nur 17,1 Prozent der
Einrichtungen. Damit sind insgesamt 362 Einrichtungen im Bundesland nicht mit einer Vollzeitbe-
schäftigung vereinbar, weil sie z.B. keine berufsfreundlichen Öffnungszeiten anbieten oder mehr
als 5 Wochen im Jahr geschlossen haben.

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

            Qualität der Angebote wesentlich für die Erwerbsbeteiligung der Frauen

            Berechnungen zeigen, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Qualität der
            Angebote an elementaren Bildungseinrichtungen und der Erwerbs- und Teilzeitquote der Frauen
            in Salzburger Gemeinden gibt: Je besser das Angebot, desto höher die Erwerbsbeteiligung und
            desto mehr Frauen arbeiten in Vollzeit. Je schlechter das Angebot in einer Gemeinde ausgestaltet
            ist, desto geringer ist die Erwerbsquote der Frauen. Gleichzeitig steigt die Teilzeitquote bei jenen,
            die trotz schlechtem Angebot erwerbstätig sind.

            Ferienbetreuung als große Herausforderung für Eltern

            51,5 Prozent der Einrichtungen im Bundesland Salzburg haben zwischen 6 und 15 Wochen im
            Jahr geschlossen. Die Schließzeiten sind mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von grundsätz-
            lich 5 Wochen nicht vereinbar. Mehr als jede 2. Salzburger Gemeinde bietet keine einzige Einrich-
            tung an, die maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen hat.

            Tägliche Öffnungszeiten müssen mit Erwerbstätigkeit vereinbar sein

            Weniger als die Hälfte aller Einrichtungen in Salzburg bietet tägliche Öffnungszeiten von mindes-
            tens 9 Stunden an. Bei den Kindergärten sind es 56,1 Prozent. Erst bei Öffnungszeiten von min-
            destens 45 Stunden ist eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden plus Fahrtzeit zwischen Arbeits-
            platz und Einrichtung tatsächlich möglich.

            Ausbau an sozialer Infrastruktur schafft Arbeitsplätze

            Wie der AK-Vorschlag „Ausbauoffensive Elementarbildungsplätze für Kleinkinder“ zeigt, sind
            mit dem Ausbau des Angebots erhebliche Beschäftigungs- und Budgeteffekte verbunden: Eine
            Anhebung der institutionellen Betreuungsquote für unter 3-Jährige auf 50 Prozent bis zum Jahr
            2025 würde dazu führen, dass langfristig die Mehreinnahmen durch die gestiegene Beschäftigung
            (Steuern, Sozialversicherung und Lohnsummenangaben) sowie die Einsparungen im Bereich der
            Arbeitslosenversicherung, die angefallenen Investitionskosten in Summe übersteigen. Konkret
            würde es für Salzburg bedeuten: 5.700 zusätzliche Plätze in elementaren Bildungseinrichtungen
            für unter 3-Jährige und 2.700 zusätzliche Arbeitsplätze.

            Hohe monatliche Kosten der Kinderbetreuung als weitere Herausforderung

            Salzburger Eltern sind mit hohen monatlichen Kosten für elementare Bildungseinrichtungen kon-
            frontiert. Die mittleren Elternbeiträge betrugen im Jahr 2016/2017 bei Krabbelgruppen 280 Euro,
            bei Kindergärten 92 Euro, bei alterserweiterten Gruppen 166 Euro und bei Horten 87,5 Euro. Dazu
            kommen noch die Kosten für ein Mittagessen in der durchschnittlichen Höhe von 3,1 Euro pro Tag
            und Kind dazu.

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2. Elementare Kinderbildung und
   -betreuung im Bundesland
   Salzburg 2018/2019

Das institutionelle Angebot im Bundesland Salzburg

2.1       Einleitung

Flächendeckende, qualitätsvolle und für die Eltern leistbare elementare Bildungs- und Betreuungs-
einrichtungen für Kinder aller Altersgruppen sind entscheidende Voraussetzungen für die best-
mögliche Entwicklung und Förderung aller Kinder sowie eine wesentliche Rahmenbedingung für
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes hat
einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen.

Deshalb haben wir uns auch für das Betreuungsjahr 2018/2019 entschlossen, erneut Qualität und
Quantität der elementaren Kinderbildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg zu analysieren
und den Fokus insbesondere auf das Angebot auf Gemeindeebene zu richten.

Die schulische Tagesbetreuung an den Pflichtschulen Salzburgs wurde gesondert erhoben. Eine
genaue Analyse findet sich im Bildungsmonitor der Arbeiterkammer und kann dort nachgelesen
werden.1

2.2       Datenbasis

Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle für die Unterstützung und Datenaufbereitung der
Landesstatistik Salzburg, die uns die Daten für die vorliegende Analyse wiederum in Form von
Tabellen zur Verfügung gestellt hat. Zudem wurde auf die Daten im Kinderbetreuungsbericht des
Landes Salzburg 2018/20192 zurückgegriffen. Für die Daten zum Bundesländervergleich wurde
auf die Kindertagesheimstatistik 2019 von Statistik Austria3 zurückgegriffen. Die Daten zu den
Elterntarifen wurden uns vom Land Salzburg auf Basis der Ergebnisse der Befragung 2016/2017
zur Verfügung gestellt.

1   Arbeiterkammer Salzburg, 2018, Online: https://sbg.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/
    Bildungsmonitor_2018_1.pdf, (9.7.2019).
2   Vgl. Land Salzburg 2018/2019, Online: https://www.salzburg.gv.at/statistik_/Documents/Publikationen%20Statistik/
    statistik_Kinderbetreuung.pdf, (9.7.2019).
3   Vgl. Statistik Austria 2019.

www.ak-salzburg.at                                                                                                     9
Elementare Kinderbildung und -betreuung

            Statistik Austria definiert den Begriff „institutionelle Kinderbetreuung“ zur Abgrenzung anderer
            Formen der Kinderbetreuung nach folgenden Kriterien:

            ƒ   regelmäßige und ganzjährige Kinderbetreuung
            ƒ   betrieben mit öffentlicher Förderung
            ƒ   durch ausgebildetes Personal
            ƒ   ohne Anwesenheit der Eltern
            ƒ   an mindestens 30 Wochen pro Jahr
            ƒ   an mindestens 4 Tagen pro Woche
            ƒ   an mindestens 15 Stunden pro Woche

            Die Arbeiterkammer Salzburg hat sich, wie in den früheren Untersuchungen des Angebots an
            institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, an diese Definition angelehnt. Grundsätzlich
            ausgenommen und daher nicht in die Datenerhebung inkludiert sind Tageseltern, Spielgruppen,
            Internate, Ganztagsschulen und Schülerheime. Im Kapitel 2.12 wird zusätzlich ein Überblick über
            die Tageselternbetreuung als Form der nicht-institutionellen Kinderbetreuung gegeben.

            Stichtag für die Durchführung der Datenerhebung des Berichtsjahres 2018/2019 war der
            15. Oktober 2018.

            2.3        Das Angebot an elementaren Bildungseinrichtungen im
                       Bundesland Salzburg

            In Salzburg gibt es im Betreuungsjahr 2018/2019 573 institutionelle Betreuungseinrichtungen,
            davon sind:

            ƒ   140 Krabbelgruppen
            ƒ   235 Kindergärten
            ƒ   134 alterserweiterte Gruppen (Kinder aller Altersstufen)
            ƒ   19 Horte
            ƒ   11 alterserweiterte Kindergartengruppen (Kinder von 6 bis unter 10 Jahren)
            ƒ   34 Schulkindgruppen

            2.4        Betreuungsquoten im Bundesländervergleich

            In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Kinderbildung und -betreuung auch im Bundes-
            land Salzburg viel getan. Betrachtet man insbesondere den Ausbau für Kleinkinder in den
            letzten 10 Jahren, so hat sich z.B. die Anzahl der Krabbelgruppen mit 61 Einrichtungen im Jahr
            2008/2009 auf 140 Einrichtungen im Jahr 2018/2019 mehr als verdoppelt.4

            4   Vgl. Statistik Austria 2019.

10                                                                                              www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Mit der Betreuungsquote wird angegeben, wie hoch der Anteil der Kinder einer Altersgruppe
ist, die das Angebot einer institutionellen Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen. Mit dem
Ausbau des Angebots an elementaren Bildungseinrichtungen einhergehend kam es auch zu einer
laufenden Erhöhung der Betreuungsquote, z.B. von 11,3 Prozent bei den unter 3-Jährigen im
Jahr 2008/2009 auf 20,4 Prozent im Jahr 2018/2019. Auffällig ist aber auch, dass die Erhöhung
in den letzten Jahren nur schrittweise vorangeht. So wurde die Betreuungsquote bei den unter
3-Jährigen von 2017/2018 auf 2018/2019 gerade einmal von 19,9 auf 20,4 Prozent erhöht.5

Die Betreuungsquote liegt damit jedoch nach wie vor bei den unter 3-jährigen Kindern hinter dem
Barcelona-Ziel zurück. Demnach hätte bereits bis zum Jahr 2010 für 33 Prozent der unter 3-jäh-
rigen Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden müssen.

EU-Zielvorgaben für Betreuungsquoten, der Bundesländervergleich und der Bedarf von Eltern im
Bundesland Salzburg zeigen, dass noch viel zu tun ist. Im Vergleich zum Österreichdurchschnitt
hinkt Salzburg hinterher. Der Vergleich der Betreuungsquoten sowohl bei den unter 3-Jährigen
sowie bei den 3- bis 5-Jährigen zeigt, dass Salzburg sich im hinteren Drittel befindet.

Abbildung 1: Betreuungsquote6 der unter 3-Jährigen in institutionellen Einrichtungen,
Bundesländervergleich 2018/2019 in Prozent

                                                                                             

        
                                                                                                   
                                                                   
                     
                                                    
                                                        

Quelle: Kindertagesheimstatistik 2019, Statistik Austria.

5   Vgl. Statistik Austria 2019.
6   Anteil der Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Vergleich zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung.

www.ak-salzburg.at                                                                                                                    11
Elementare Kinderbildung und -betreuung

            Abbildung 2: Betreuungsquote7 der 3- bis 5-Jährigen in institutionellen Einrichtungen,
            Bundesländervergleich 2018/2019 in Prozent

                           
                                          
                                                     
                                                                
                                                                                                              
                                                                                   

                                                                                                    

            Quelle: Kindertagesheimstatistik 2019, Statistik Austria.

            2.5        Angebote für unter 3-Jährige im Bundesland Salzburg

            Insbesondere aufgrund der im Bundesländervergleich niedrigen Betreuungsquote bei den unter
            3-Jährigen möchten wir genauer hinschauen: Wo fehlt es im Bundesland Salzburg an einem ent-
            sprechenden Angebot? In welchen Bezirken und Gemeinden gibt es wenig bis kein Angebot für
            unter 3-Jährige?

            Keine Krabbelgruppen bestehen zum Erhebungsstichtag 15. Oktober 2018 in 58 von
            119 Gemeinden (48,7 Prozent), dazu gehören:

            ƒ 38,5 Prozent der Gemeinden im Bezirk Hallein:
              ƒ Annaberg-Lungötz, Krispl, Rußbach a.P.G., St. Koloman, Scheffau a. Tgb.
            ƒ 21,6 Prozent der Gemeinden im Bezirk Salzburg-Umgebung:
              ƒ Berndorf, Dorfbeuern, Ebenau, Göming, Hallwang, Hintersee, Köstendorf, Schleedorf
            ƒ 52 Prozent der Gemeinden im Bezirk St. Johann im Pongau:
              ƒ Dorfgastein, Filzmoos, Forstau, Goldegg, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach a. Hkg.,
                 Pfarrwerfen, St. Martin a. Tgb., Untertauern, Werfen, Werfenweng
            ƒ 93,3 Prozent der Gemeinden im Bezirk Tamsweg:
              ƒ Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, St. Ändrä, St. Margarethen,
                 St. Michael, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weißpriach, Zederhaus
            ƒ 64,3 Prozent der Gemeinden im Bezirk Zell am See:
              ƒ Bramberg, Dienten, Fusch a.d. Glstr., Hollersbach, Krimml, Lend, Maria Alm, Neukirchen,
                 Niedernsill, Piesendorf, Rauris, St. Martin b. L., Stuhlfelden, Taxenbach, Uttendorf,
                 Viehhofen, Wald i. Pzg., Weißbach b. L.

            7   Anteil der Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Vergleich zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung.

12                                                                                                                  www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Keine alterserweiterten Gruppen8 bestehen zum Erhebungsstichtag 15. Oktober 2018 in
30 Gemeinden (25,2 Prozent), dazu gehören:

ƒ 21,6 Prozent der Gemeinden im Bezirk Salzburg-Umgebung:
  ƒ Elixhausen, Elsbethen, Göming, Hintersee, Nußdorf a. H., St. Gilgen, Strobl, Thalgau
ƒ 36 Prozent der Gemeinden im Bezirk St. Johann im Pongau:
  ƒ Bad Hofgastein, Forstau, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, St. Johann i. Pg, Schwarzach i. Pg.,
      Untertauern, Wagrein
ƒ 53,3 Prozent der Gemeinden im Bezirk Tamsweg:
  ƒ Göriach, Lessach, Muhr, Ramingstein, St. Andrä, Tweng, Weißpriach, Zederhaus
ƒ 17,9 Prozent der Gemeinden im Bezirk Zell am See:
  ƒ Dienten, Lofer, St. Martin b. L., Stuhlfelden, Viehhofen
ƒ In allen Gemeinden des Bezirkes Hallein gibt es eine alterserweiterte Gruppe.

Überhaupt kein institutionelles Betreuungsangebot für Kleinkinder gibt es zum Erhebungs-
stichtag 15. Oktober 2018 in 19 Gemeinden (16 Prozent), dazu gehören:

ƒ 5,4 Prozent der Gemeinden im Bezirk Salzburg-Umgebung:
  ƒ Göming, Hintersee
  ƒ In der Gemeinde Göming gibt es überhaupt keine elementaren Bildungseinrichtungen.
ƒ 20 Prozent der Gemeinden im Bezirk St. Johann im Pongau:
  ƒ Forstau, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Untertauern
ƒ 53,3 Prozent der Gemeinden im Bezirk Tamsweg:
  ƒ Göriach, Lessach, Muhr, Ramingstein, St. Andrä, Tweng, Weißpriach, Zederhaus
ƒ 14,3 Prozent der Gemeinden im Bezirk Zell am See:
  ƒ Dienten, St. Martin b. L., Stuhlfelden, Viehhofen
  ƒ Die Gemeinde St. Martin bei Lofer verfügt über keine elementaren Bildungseinrichtungen.

In allen Gemeinden des Bezirkes Hallein sowie in der Stadt Salzburg gibt es ein Angebot für
unter 3-jährige Kinder.

8   Alterserweiterte Gruppen im Sinne dieser Auswertung sind alterserweiterte Gruppen inklusive alterserweiterte
    Kindergartengruppen und Schulkindgruppen. Es kann daher in einzelnen Gemeinden trotz alterserweiterter Gruppe
    kein Angebot für Kleinkinder bestehen, da es sich eventuell um Schulkindgruppen handelt.

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

            2.6        Betreuungsquoten im Gemeindevergleich

            20,29 Prozent der unter 3-jährigen Kinder werden im Bundesland Salzburg institutionell betreut.
            Damit wird das Barcelona-Ziel von 33 Prozent Betreuungsquote der 1- bis 3-jährigen Kinder nicht
            erfüllt. Wird die Anzahl der Kinder, die von Tageseltern betreut werden, hinzugerechnet, ergibt sich
            auch nur eine Betreuungsquote von 24,8 Prozent im Bundesland Salzburg.

            93,3 Prozent der 3- bis 5-jährigen Kinder werden im Bundesland Salzburg institutionell betreut.
            Damit wird das Barcelona-Ziel von 90 Prozent Betreuungsquote der 3- bis 5-jährigen Kinder
            erfüllt.

            Um einen detaillierteren Blick auf die Betreuungssituation in den einzelnen Bezirken zu werfen, ist
            es notwendig, sich auch die einzelnen Salzburger Gemeinden anzusehen.

            In Tabelle 1 werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur jene Salzburger Gemeinden aufge-
            listet, in denen mindestens 200 Kinder im Alter zwischen 0 bis einschließlich 14 Jahren wohnhaft
            sind. Die betreuten Kinder sind Kinder aus institutionellen Einrichtungen (z.B. Krabbelgruppen,
            Kindergärten, alterserweiterte Gruppen etc.) als auch nicht-institutionellen Einrichtungen (z.B.
            Tageseltern, schulische Nachmittagsbetreuung etc.).

            Die Betreuungsquoten 2018/2019 wurden zum 2. Mal für alle Einrichtungen auf Basis des
            Wohnortes der Kinder und ohne Mehrfachzählung der Kinder aus verschiedenen Einrichtungen
            berechnet. Aufgrund der geänderten Berechnungsmethoden ist ein Vergleich der Betreuungs-
            quoten mit den Werten von 2016/2017 auf Gemeindeebene nicht aussagekräftig.

            Die Betreuungsquoten auf Gemeindeebene zeigen ein ambivalentes Bild. So gibt es Gemeinden
            mit hohen Betreuungsquoten bei den unter 3-Jährigen, die bereits EU-Vorgaben erfüllen (z.B.
            Saalbach-Hinterglemm und Hof 36,5 Prozent oder Grödig 41,6 Prozent) und jene Gemeinden, die
            sehr niedrige Betreuungsquoten aufweisen (z.B. Scheffau am Tennengebirge 6,7 Prozent, Zeder-
            haus 9 Prozent oder Rauris 14,2 Prozent). Die Betreuungsquoten umfassen sowohl Kinder in
            institutionellen Einrichtungen als auch bei Tageseltern oder in schulischer Nachmittagsbetreuung.

            9   Da sich die Daten der Statistik Austria auf institutionelle Einrichtungen beschränken, werden zum Vergleich mit nicht-
                institutionellen Einrichtungen 2 Werte der Landesstatistik Salzburg herangezogen, die auf einer Bevölkerungsprognose
                basieren. Deshalb liegt die institutionelle Quote noch bei 20,2 Prozent, mit endgültigen Bevölkerungsdaten aber bei
                20,4 Prozent.

14                                                                                                                 www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Tabelle 1: Betreuungsquoten auf Gemeindeebene 0- bis 5-jährige Kinder 2018/2019

                           Betreuungsquoten                                 Betreuungsquoten                             Betreuungsquoten

    Gemeindename                                         Gemeindename                              Gemeindename
                           0 bis 2    3 bis 5                               0 bis 2   3 bis 5                            0 bis 2    3 bis 5
                           Jahre      Jahre                                 Jahre     Jahre                              Jahre      Jahre

Salzburg (Stadt)              27,6       91,1         Henndorf am                               Sankt Martin
                                                      Wallersee              20,3       97,9    am Tennengebirge          27,6         84,8
Hallein                       25,6       93,3
                                                      Hof bei Salzburg       36,5      100,9    Sankt Veit i. Pg.         21,3         92,5
Salzburg-Umgebung             24,9       94,7
                                                      Köstendorf             17,9       89,4    Schwarzach i. Pg.         24,2         95,1
St. Johann im Pongau          21,9       93,3
                                                      Koppl                  27,3       90,3    Wagrain                   25,1         93,7
Tamsweg                       24,0       92,3
                                                      Lamprechtshausen       13,6       88,8    Werfen                    19,7         92,9
Zell am See                   23,1       92,5
                                                      Mattsee                27,7       90,0    Werfenweng                22,9         96,2
Salzburg                      27,6       91,1
                                                      Neumarkt am                               Mariapfarr                22,2         88,8
                                                      Wallersee              26,6       93,2
Abtenau                       25,0       90,8
                                                      Nußdorf am                                Mauterndorf               19,4         93,8
Adnet                         23,7       92,0         Haunsberg              16,9       96,5
                                                                                                Sankt Michael im
                                                                                                Lungau                    28,3         97,0
Annaberg-Lungötz              15,4       89,9         Oberndorf bei
                                                      Salzburg               22,6       92,6
Golling an der                                                                                  Tamsweg                   23,1         93,3
Salzach                       26,1       93,5         Obertrum am See        19,7       97,5    Zederhaus                  9,0         88,4
Hallein                       31,1       93,5         Sankt Georgen bei
                                                      Salzburg               22,3       94,4    Bramberg am
                                                                                                Wildkogel                 22,4         85,6
Kuchl                         17,5       93,4
                                                      Sankt Gilgen           13,7       88,0    Bruck an der
Oberalm                       36,1      106,4                                                   Großglocknerstraße        20,7       100,5
                                                      Seeham                 23,0       99,4
Puch bei Hallein              23,9       93,7                                                   Hollersbach im
                                                      Straßwalchen           16,0       95,9    Pinzgau                   34,8         82,4
Sankt Koloman                 15,1       75,6
                                                      Strobl                 22,0       95,7    Kaprun                    32,0         94,5
Scheffau am
Tennengebirge                 6,7        99,2         Thalgau                                   Leogang
                                                                             23,0       97,8                              28,2         87,3
Bad Vigaun                    20,0       90,1         Wals-Siezenheim        31,1       98,6    Lofer                     22,9         97,0
Anif                          31,6       96,1         Seekirchen am                             Maishofen                 28,6         99,4
                                                      Wallersee              23,1       90,7
Anthering                     33,2       95,6                                                   Maria Alm
                                                      Altenmarkt im                             am Steinernen Meer        23,3         90,7
                                                      Pongau                 23,7       96,8
Bergheim                      29,1       90,6
                                                                                                Mittersill                19,1         93,7
Berndorf bei Salzburg         18,4       90,6         Bad Hofgastein         20,2       90,8
                                                                                                Neukirchen
                                                      Bad Gastein            22,3       94,2    am Großvenediger          25,5         92,4
Bürmoos                       20,9      101,6
Dorfbeuern                    19,5       99,3         Bischofshofen          28,4       94,1    Niedernsill               18,9         91,5
Ebenau                        19,3       85,5         Dorfgastein            26,9       88,1    Piesendorf                21,7         91,2
Elixhausen                    24,0      100,9         Eben im Pongau         19,2       87,1    Rauris                    14,2         92,7
Elsbethen                                             Filzmoos               13,3       86,3    Saalbach-
                              31,9      100,2                                                   Hinterglemm               36,5         94,7
Eugendorf                     25,4       93,6         Flachau                35,8       98,0    Saalfelden am
                                                                                                Steinernen Meer           23,9         92,0
Faistenau                     25,8       89,2         Goldegg                22,2       99,1
                                                                                                Stuhlfelden               13,6         95,3
Fuschl am See                 17,3       99,2         Großarl                14,2       88,8
                                                                                                Taxenbach                 16,6         89,9
Grödig                        41,6       95,1         Hüttau                 11,0       87,6
                                                                                                Unken                     24,4         94,8
Großgmain                     34,9       92,8         Pfarrwerfen            20,4       89,7
                                                                                                Uttendorf                 19,7         89,8
Hallwang                      20,2       90,6         Radstadt               18,2       96,6
                                                                                                Zell am See               25,9         95,1
                                                      Sankt Johann i. Pg.    24,1       93,5

Quelle: Landesstatistik Salzburg, Statistik Austria

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

            In der vorangegangenen Tabelle wurden nur die Betreuungsquoten auf Gemeindebene für die
            0- bis 5-Jährigen dargestellt. Wegen der neuen Berechnung des Wohnortes für Kinder in schuli-
            scher Nachmittagsbetreuung sind die Betreuungsquoten der 6- bis unter 10-jährigen Kinder und
            insbesondere die der 10-bis unter 15-jährigen Kinder in kleinen Gemeinden kritisch zu betrachten.
            Deshalb werden für diese beiden Altersgruppen nur die Betreuungsquoten auf Bezirksebene
            dargestellt.

            Tabelle 2: Betreuungsquoten auf Gemeindeebene 6- bis 15-jährige Kinder 2018/2019

                                                                             Betreuungsquoten
                            Gemeindename
                                                                  6 bis 9 Jahre   10 bis unter 15 Jahre

             Salzburg (Stadt)                                         61,7                23,0
             Hallein                                                  34,7                10,8
             Salzburg-Umgebung                                        31,5                15,1
             St. Johann im Pongau                                     19,8                 7,9
             Tamsweg                                                  13,4                 8,7
             Zell am See                                              20,2                11,0

            Quelle: Landesstatistik Salzburg, Statistik Austria

            2.7        Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF)

            Der VIF-Indikator wurde bereits 2003 von der Arbeiterkammer entwickelt, um anhand dieser
            Kriterien feststellen zu können, ob ein Angebot tatsächlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
            ermöglicht. Denn: Ein vorhandenes Angebot allein entscheidet noch nicht darüber, ob insbeson-
            dere Mütter Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder überhaupt nicht erwerbstätig sind. Wie Berech-
            nungen der AK Salzburg zeigen, ist es vielmehr die Qualität des Angebots, die von maßgebender
            Bedeutung ist.

            Die VIF Kriterien sind:

            ƒ   Kinderbetreuung durch qualifiziertes Personal
            ƒ   mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeiten, werktags Montag bis Freitag
            ƒ   an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet
            ƒ   Angebot Mittagessen
            ƒ   maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen

            Im Bundesland Salzburg sind 2018/2019 nur 28,9 Prozent (2017/2018 waren es bereits 29,7 Pro-
            zent) und damit nur 147 Einrichtungen von 509 Einrichtungen10 mit einem Vollzeitjob beider
            Elternteile kompatibel. Das bedeutet für die Eltern, die Beruf und Familie vereinbaren müssen,
            eine große Herausforderung, wenn nicht einmal jede 3. Salzburger Einrichtung mit der elterlichen
            Arbeitswelt vereinbar ist.

            10 Die Berechnung der Anzahl der VIF-konformen Einrichtungen erfolgt nur für Krabbelgruppen, Kindergärten und
               alterserweiterte Gruppen.

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

Im Österreichvergleich liegt Salzburg an 5. Stelle hinter Wien, Kärnten, der Steiermark und Tirol
und mit 28,9 Prozent weit unter dem Österreichdurchschnitt von 45,7 Prozent.

Abbildung 3: VIF-konforme Einrichtungen im Österreichvergleich in Prozent

                                                                    

                                                                           
                  
                                                 
                                                      
                                                         
                               
        

Quelle: Statistik Austria

Ein Blick in die Salzburger Bezirke zeigt zudem ein starkes Stadt-Land-Gefälle:

Die Stadt Salzburg hat mit 35,9 Prozent der Einrichtungen die meisten VIF-konformen Angebote
(51 Einrichtungen).

Im Bezirksvergleich geht

ƒ der Bezirk Hallein als Sieger mit 34,9 Prozent hervor bzw. 22 Einrichtungen
ƒ den 2. Platz belegt der Bezirk Salzburg-Umgebung mit 32 Prozent bzw. 40 Einrichtungen
ƒ auf dem 3. Platz ist der Bezirk St. Johann im Pongau mit 21,1 Prozent zu finden bzw.
  15 Einrichtungen
ƒ auf dem 4. Platz liegt der Bezirk Tamsweg mit 19,2 Prozent bzw. 5 Einrichtungen
ƒ den letzten Platz nimmt der Bezirk Zell am See mit einer Quote von 17,1 Prozent bzw.
  14 Einrichtungen ein

www.ak-salzburg.at                                                                                                    17
Elementare Kinderbildung und -betreuung

            Abbildung 4: VIF-konforme Einrichtungen im Bezirksvergleich 2018/2019

                        6WDGW6DO]EXUJ                                              

                                +DOOHLQ                                          

                  6DO]EXUJ8PJHEXQJ                                           

                      6W-RKDQQL3J                               

                             7DPVZHJ                                

                           =HOODP6HH                            

            Quelle: Landesstatistik Salzburg, Statistik Austria

            Interessant ist auch hier der Blick auf die Gemeindeebene. Es gibt insgesamt nur 3 Gemeinden,
            die zu 100 Prozent VIF-konforme Einrichtungen anbieten: Bürmoos, Kaprun und Neukirchen am
            Großvenediger. Gleichzeitig gibt es 78 Gemeinden im Bundesland Salzburg, in denen keine einzige
            Einrichtung existiert, die mit einer Vollzeitarbeit beider Elternteile vereinbar ist. Die nachfolgende
            Landkarte der Salzburger Gemeinden zeigt die weißen Flecken in der Angebotslandschaft und
            die zahlreichen Gemeinden, die über keine Angebote verfügen, die dem Vereinbarkeitsindikator
            entsprechen.

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

Abbildung 5: Grafik VIF-konforme Einrichtungen auf Gemeindeebene 2018/2019

                                                                                                                                    'RUIEHXHUQ
                                                                                                                            /DPSUHFKWV
                                                                                                                              KDXVHQ           %HUQGRUI
                                                                                                                       %UPRRV                        0DWWVHH
                                                                                                                                                                                       6WUD‰ZDOFKHQ
                                                                                                                  6W*HRUJHQ                  6HHKDP       6FKOHHGRUI
                                                                                                                             *|PLQJ
                                                                                                                        2EHUQGRUI
                                                                                                                                                                   .|VWHQGRUI
                                                                                                                                            2EHUWUXP
                                                                                                                                1X‰GRUI                                            1HXPDUNW

                                                                                                                                                       6HHNLUFKHQ         +HQQGRUI
                                                                                                                                     $QWKHULQJ
                                                                                                                                             (OL[KDXVHQ
                                                                                                                                                          (XJHQGRUI
                                                                                                                                       %HUJKHLP                                   7KDOJDX
                                                                                                                                                  +DOOZDQJ
                                                                                                                                                             3ODLQIHOG
                                                                                                                                                             .RSSO             +RI
                                                                                                                                            6DO]EXUJ                                        )XVFKO
                                                                                                                                  :DOV                              (EHQDX
                                                                                                                               6LH]HQKHLP
                                                                                                                                                       (OVEHWKHQ                      )DLVWHQDX             6W*LOJHQ
                                                                                                                                                 $QLI
                                                                                                                                      *U|GLJ              3XFK
                                                                                                                        *UR‰JPDLQ
                                                                                                                                                                             .ULVSO      +LQWHUVHH
                                                                                                                                                   2EHUDOP
                                                                                                                                                                 $GQHW
                                                                                                                                                                                                                     6WUREO
                                                                                                                                                       +DOOHLQ           9LJDXQ
                                                                                8QNHQ
                                                                                                                                                                             6W.RORPDQ

                                                                                                                                                             .XFKO
                                                                                                                                                                                                                         5X‰EDFK
                                                                                          /RIHU                                                                                                          $EWHQDX
                                                                                                                                                                                   6FKHIIDX

                                                                                                                                                           *ROOLQJ
                                                                                  6W0DUWLQE/RIHU

                                                                                                    :HL‰EDFK
                                                                                                                                                                                                                   $QQDEHUJ
                                                                                                                                                                                                6W0DUWLQD7J
                                                                                                                                                                          3IDUUZHUIHQ
                                                                                                                                                        :HUIHQ
                                                                                                                                                                                      :HUIHQZHQJ
                                                                                                                                                                                                                                  )LO]PRRV
                                                                                        /HRJDQJ           6DDOIHOGHQ
                                                                                                                                                                                                              (EHQ
                                                                                                                          0DULD$OP                                                             +WWDX
                                                                                                                                                                         %LVFKRIVKRIHQ

                                                                                                                                                   0KOEDFK
                                                                                                                                                                                                                              5DGVWDGW
                                                             6DDOEDFK                                                               'LHQWHQ
                                                                                                    0DLVKRIHQ
                                                                                       9LHKKRIHQ
                                                                                                                                                                           6W-RKDQQ
                                                                                                                                                                                              :DJUDLQ              $OWHQPDUNW                )RUVWDX
                                                                                                    =HOODP6HH
                                                                                                                                                           6FKZDU]DFK
                                                                                                                                               *ROGHJJ
                                                   6WXKOIHOGHQ                         3LHVHQGRUI
                                                                                                           %UXFN       7D[HQEDFK                           6W9HLW                                          )ODFKDX
                                                                                                                                       /HQG
   :DOG
                                                                                                                                                                                                                                 8QWHUWDXHUQ
                           %UDPEHUJ
                                                                         1LHGHUQVLOO                                                              'RUIJDVWHLQ                                   .OHLQDUO
                                               0LWWHUVLOO                                                                                                                   *UR‰DUO
                                                                                                                                                                                                                                                       :HL‰SULDFK         *|ULDFK /HVVDFK
                                 +ROOHUVEDFK                 8WWHQGRUI
                                                                                        .DSUXQ
                                                                                                                                                                                                                                         7ZHQJ
              1HXNLUFKHQ                                                                               )XVFK

  .ULPPO                                                                                                                                                                                                           =HGHUKDXV
                                                                                                                                               %DG+RIJDVWHLQ                                                                                                       0DULDSIDUU                7DPVZHJ
                                                                                                                         5DXULV                                                                                                                                                    6W$QGUl
                                                                                                                                                                                   +WWVFKODJ
                                                                                                                                                                                                                                                          0DXWHUQGRUI

                                                                                                                                                                                                                     0XKU                        6W0LFKDHO         8QWHUQEHUJ

                                                                                                                                                             %DG*DVWHLQ
                                                                                                                                                                                                                                                           6W0DUJDUHWKHQ

                                                                                                                                                                                                                                                                                     5DPLQJVWHLQ
                                                                                                                                                                                                                                                                        7KRPDWDO

          100% VIF-konform                                                   50 - 99 % VIF-konform                                                         1 - 49 % VIF-konform                                                                   keine VIF-konformen Einrichtungen

           www.ak-salzburg.at                                                                                                                                                                                                                                                                      19
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Tabelle 3: VIF-konforme Einrichtungen auf Gemeindeebene 2018/2019

                            Einrichtungen     VIF-konforme                              Einrichtungen     VIF-konforme
       Gemeindename                                                Gemeindename
                              insgesamt       Einrichtungen                               insgesamt       Einrichtungen

                                            absolut     in %                                            absolut      in %

Bundesland Salzburg              509         147        28,9   Großgmain                     3            0          0,0
Bezirk Salzburg (Stadt)          142          51        35,9   Hallwang                      2            0          0,0
Bezirk Hallein                    63          22        34,9   Henndorf am Wallersee         2            1        50,0
Bezirk Salzburg-                                               Hintersee                     1            0          0,0
Umgebung                         125          40        32,0
Bezirk St. Johann im                                           Hof bei Salzburg              3            0          0,0
Pongau                            71          15        21,1
                                                               Köstendorf                    2            1        50,0
Bezirk Tamsweg                    26           5        19,2
                                                               Koppl                         6            1        16,7
Bezirk Zell am See                82          14        17,1
                                                               Lamprechtshausen              3            0          0,0
Salzburg                         142          51        35,9
                                                               Mattsee                       3            1        33,3
Abtenau                            9           3        33,3
                                                               Neumarkt am Wallersee         4            3        75,0
Adnet                              3           0         0,0
                                                               Nußdorf am Haunsberg          2            0          0,0
Annaberg-Lungötz                   4           0         0,0
                                                               Oberndorf bei Salzburg        6            0          0,0
Golling an der Salzach             3           0         0,0
                                                               Obertrum am See               2            1        50,0
Hallein                           18          14        77,8
                                                               Plainfeld                     2            0          0,0
Krispl                             2           0         0,0   Sankt Georgen bei
                                                               Salzburg                      4            3        75,0
Kuchl                              6           2        33,3
                                                               Sankt Gilgen                  2            1        50,0
Oberalm                            6           2        33,3
                                                               Schleedorf                    1            0          0,0
Puch bei Hallein                   3           1        33,3
Rußbach am Paß                                                 Seeham                        3            0          0,0
Gschütt                            2           0         0,0
                                                               Straßwalchen                  6            0          0,0
Sankt Koloman                      2           0         0,0
                                                               Strobl                        2            1        50,0
Scheffau am
Tennengebirge                      2           0         0,0   Thalgau                       3            1        33,3
Bad Vigaun                         3           0         0,0   Wals-Siezenheim               9            8        88,9
Anif                               3           1        33,3   Seekirchen am
                                                               Wallersee                     9            4        44,4
Anthering                          3           0         0,0
                                                               Altenmarkt im Pongau          2            0          0,0
Bergheim                           5           0         0,0
                                                               Bad Hofgastein                3            0          0,0
Berndorf bei Salzburg              2           1        50,0
                                                               Bad Gastein                   5            2        40,0
Bürmoos                            3           3       100,0
                                                               Bischofshofen                 7            5        71,4
Dorfbeuern                         2           0         0,0
                                                               Dorfgastein                   2            0          0,0
Ebenau                             2           0         0,0
                                                               Eben im Pongau                3            0          0,0
Elixhausen                         2           0         0,0
                                                               Filzmoos                      2            0          0,0
Elsbethen                          3           0         0,0
                                                               Flachau                       7            0          0,0
Eugendorf                          5           1        20,0
                                                               Forstau                       1            0          0,0
Faistenau                          4           0         0,0
                                                               Goldegg                       2            0          0,0
Fuschl am See                      2           0         0,0
                                                               Großarl                       3            0          0,0
Göming                             0           0         0,0
                                                               Hüttau                        1            0          0,0
Grödig                             9           8        88,9
                                                               Hüttschlag                    1            0          0,0

20                                                                                                      www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

                         Einrichtungen     VIF-konforme                                 Einrichtungen         VIF-konforme
    Gemeindename                                                 Gemeindename
                           insgesamt       Einrichtungen                                  insgesamt           Einrichtungen

                                         absolut     in %                                                  absolut        in %

Kleinarl                      1            0          0,0   Lend                               3              0            0,0
Mühlbach am                                                 Leogang                            3              1           33,3
Hochkönig                     3            1         33,3
                                                            Lofer                              2              0            0,0
Pfarrwerfen                   4            2         50,0
                                                            Maishofen                          3              0            0,0
Radstadt                      3            0          0,0
                                                            Maria Alm am
Sankt Johann im                                             Steinernen Meer                    2              0            0,0
Pongau                        6            3         50,0
Sankt Martin am                                             Mittersill                         6              1           16,7
Tennengebirge                 2            0          0,0
                                                            Neukirchen am
                                                            Großvenediger                      2              2          100,0
Sankt Veit im Pongau          2            0          0,0
                                                            Niedernsill                        3              0            0,0
Schwarzach im Pongau          3            1         33,3
                                                            Piesendorf                         2              0            0,0
Untertauern                   1            0          0,0
                                                            Rauris                             2              1           50,0
Wagrain                       2            0          0,0
                                                            Saalbach-Hinterglemm               4              1           25,0
Werfen                        3            1         33,3
                                                            Saalfelden am
Werfenweng                    2            0          0,0   Steinernen Meer                   11              3           27,3
Göriach                       1            0          0,0   Sankt Martin bei Lofer             0              0            0,0
Lessach                       1            0          0,0   Stuhlfelden                        1              0            0,0
Mariapfarr                    2            0          0,0   Taxenbach                          2              0            0,0
Mauterndorf                   2            0          0,0   Unken                              2              0            0,0
Muhr                          1            0          0,0   Uttendorf                          3              0            0,0
Ramingstein                   1            0          0,0   Viehhofen                          1              0            0,0
Sankt Andrä im Lungau         1            0          0,0   Wald im Pinzgau                    2              1           50,0
Sankt Margarethen im                                        Weißbach bei Lofer                 2              0            0,0
Lungau                        2            0          0,0
Sankt Michael im                                            Zell am See                        8              0            0,0
Lungau                        5            2         40,0
                                                            Quelle: Landesstatistik Salzburg, Statistik Austria
Tamsweg                       4            3         75,0
Thomatal                      1            0          0,0
Tweng                         1            0          0,0
Unternberg                    2            0          0,0
Weißpriach                    1            0          0,0
Zederhaus                     1            0          0,0
Bramberg am Wildkogel         2            0          0,0
Bruck an der
Großglocknerstraße            5            1         20,0
Dienten am Hochkönig          1            0          0,0
Fusch an der
Großglocknerstraße            2            0          0,0
Hollersbach im Pinzgau        3            0          0,0
Kaprun                        3            3        100,0
Krimml                        2            0          0,0

   www.ak-salzburg.at                                                                                                            21
Elementare Kinderbildung und -betreuung

            2.8        Qualitätskriterien

            Wie regionale Berechnungen der AK Salzburg11 zeigen, hat die Qualität des Angebots an elemen-
            taren Bildungseinrichtungen einen entscheidenden Einfluss auf die Erwerbstätigkeit der Eltern,
            insbesondere aber der Frauen. So gibt es einen signifikanten Zusammenhang zwischen der
            Qualität des Angebots (lange Öffnungszeiten, geringe jährliche Schließzeiten, Angebot für unter
            3-Jährige) in den einzelnen Salzburger Gemeinden und der Erwerbs- und Teilzeitquote der Frauen
            im Erwerbsalter mit zumindest 1 Kind.

            Die zentralen Ergebnisse:

            ƒ Je besser die Qualität des Angebots in Salzburger Gemeinden ist, desto höher ist die
              Erwerbsquote der Frauen mit zumindest 1 Kind. Gleichzeitig steigt der Anteil jener Frauen, die
              in Vollzeit erwerbstätig sind und sinkt die Teilzeitquote in diesen Gemeinden.
            ƒ Je weniger Angebot an Einrichtungen bzw. mit schlechter Qualität in einer Gemeinde, desto
              geringer ist die Erwerbsquote der Frauen. Gleichzeitig steigt die Teilzeitquote bei jenen,
              die trotz schlechtem Angebot beschäftigt sind. Ein geringerer Anteil von Frauen geht einer
              Vollzeitbeschäftigung nach.
            ƒ Die regionalen Berechnungen für die 119 Salzburger Gemeinden zeigen daher insgesamt einen
              signifikant hohen Zusammenhang zwischen der Quantität und Qualität des Angebotes und der
              Erwerbs- und Teilzeitquote der Frauen.

            2. 8. 1. Qualitätsstandards: Zuständigkeiten, Gruppengrößen und
                     Betreuungsschlüssel
            Die Arbeiterkammer Wien beauftragte im Jahr 2013 eine Studie12, welche sich den rechtlichen
            Rahmenbedingungen für elementarpädagogische Einrichtungen im internationalen Vergleich
            widmete. Neben der Gruppengröße wurde vor allem der Betreuungsschlüssel, also das Verhältnis
            zwischen Betreuungspersonen und Kindern, als zentral für die Qualität der Elementarbildung iden-
            tifiziert. Ein hoher Betreuungs- und Personalschlüssel wird als qualifikationsfördernd angesehen,
            denn dieser ist ausschlaggebend für die Häufigkeit, Intensität und Qualität der Interaktionen zwi-
            schen Betreuungsperson und Kind.

            In Österreich genießen die Bundesländer im internationalen Vergleich große Autonomie bezüglich
            der Schaffung und Gestaltung regionaler Angebote. Empfehlungen unterschiedlicher internatio-
            naler Organisationen (OECD, ECNC, UNICEF und ILO) legen jedoch nahe, dass bei dezentralen
            Systemen, wie Österreich eines ist, bestimmte Bereiche (Zugang, pädagogische Ziele, Qualifika-
            tion des Personals, Betreuungsschlüssel, Gruppengrößen, Elternbeiträge etc.) durch eine natio-
            nale Gesetzgebung standardisiert und einheitliche Vorgaben festgelegt werden sollten.

            11 Vgl. Arbeiterkammer Salzburg, 2017, Online: https://sbg.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/rueckblicke/
               Prekaere_Arbeit_im_Bundesland_Salzburg_Langfassung.pdf, (19.7.2019).
            12 Klamert, S. / Hackl, M. / Hannes, C. et al. (2013): Rechtliche Rahmenbedingungen für elementarpädagogische
               Einrichtungen im internationalen Vergleich. Institut für Kinderrechte und Elternbildung. Wien.

22                                                                                                               www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Zu den Gruppengrößen bei 3- bis 6-Jährigen gibt es unterschiedliche Empfehlungen, welche
eine Gruppengröße von 20 (NAEYC)13 bis maximal 24 Kinder (UNICEF) als zielführend erachten.
Hinsichtlich des Betreuungsverhältnisses inklusive Hilfskräfte wird ein Verhältnis 1:10 bis 1:17
empfohlen. Die Initiative „Auftrag Bildung. Trägerinitiatve Kinderbetreuung“14 fordert ebenfalls
einheitliche Kriterien für frühkindliche Bildung. Sie sehen für Kindergartenkinder eine maximale
Gruppengröße von 20 Kindern sowie einen Betreuungsschlüssel von 1:5 bis maximal 1:7 vor.

Das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2019 legt für diese Altersgruppe eine Gruppengröße von
22 Kindern fest, welche durch eine gruppenführende Fachkraft betreut werden. Die Erweiterung
der Gruppengröße auf 25 Kinder ist unter Beiziehung einer zusätzlichen pädagogischen Fach-
oder Zusatzkraft erlaubt. Damit liegt Salzburg im Vergleich der einzelnen Bundesländerregelungen
hinsichtlich der Gruppengröße im Mittelfeld.

Laut Salzburger Landesstatistik liegt der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in Kindergärten
im Land Salzburg bei 9,6, dies bedeutet, dass im Durchschnitt aller Kindergärten knapp 10 Kinder
von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden:

ƒ In knapp der Hälfte (49,8 Prozent) der Kindergärten werden 5 bis 10 Kinder von einer Fachkraft
  betreut, in einem weiteren guten Drittel (37,4 Prozent) der Einrichtungen kommen 10 bis
  15 Kinder auf eine pädagogische Fachkraft. In 8,9 Prozent der Einrichtungen sind es sogar
  15 bis 20 Kinder pro Elementarpädagogin.

Aufgrund fehlender Daten anderer Bundesländer zu den tatsächlichen durchschnittlichen Betreu-
ungsschlüsseln in institutionellen Einrichtungen kann keine Auskunft darüber gegeben werden, wie
die Ergebnisse für Salzburg im Bundesländervergleich einzuordnen sind.

Angesichts der Qualität der Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte lässt sich allerdings fest-
halten, dass Österreich diesbezüglich hinter vielen europäischen Ländern hinterher hinkt. Während
in den meisten untersuchten Ländern (Italien, Frankreich, Polen, Finnland, Dänemark) die Ausbil-
dung zu elementarpädagogischen Fachkräften auf tertiärem Niveau passiert, erfüllt Österreich die
Empfehlungen von UNICEF – welche einen Mindestanteil von 50 Prozent an tertiär ausgebildetem
Betreuungspersonal für den elementarpädagogischen Bereich vorsieht – nicht. Zudem gibt es in
Österreich keine gesetzlichen Regelungen, die einen Mindestanteil an Personen mit einer Ausbil-
dung auf tertiärem Niveau pro pädagogischem Team oder zumindest pro Einrichtung vorsieht.

13 National Association for the Education of Young Children.
14 Unter dem Namen „Auftrag Bildung. Trägerinitiative Kinderbetreuung“ haben sich BÖE (Bundesverband
   österreichischer Elternverwalteter Kindergruppen), Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Kinderfreunde, St. Nikolausstiftung
   und Volkshilfe zusammengeschlossen, um ihre Positionen im Bereich der Elementarbildung gemeinsam zu vertreten.

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

            2.9        Jahresschließzeiten

            Die Öffnungszeiten von elementaren Bildungseinrichtungen stellen in der Beratungspraxis der
            Arbeiterkammer Salzburg ein großes Thema bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Des-
            halb möchten wir genauer hinschauen: Wie lange sind die Schließzeiten von Einrichtungen in den
            einzelnen Salzburger Gemeinden? Und wie lange haben die Einrichtungen täglich geöffnet?

            Aus der täglichen Beratung wissen wir, dass für Eltern die geöffneten Wochen von elementaren
            Bildungseinrichtungen von wesentlicher Bedeutung sind. Da Eltern in der Regel über 5 Wochen
            Urlaub verfügen, stellt es diese meist vor große Herausforderungen, wenn die Einrichtungen mehr
            als 5 Wochen im Jahr geschlossen haben.

            Im Kinderbetreuungsbericht des Landes 2018/201915 wird aufgezeigt, dass:

            ƒ nur rund 48,5 Prozent der institutionellen Einrichtungen mindestens 47 Wochen im Jahr
              geöffnet haben und damit mit einer Erwerbstätigkeit der Eltern vereinbar sind. Das bedeutet,
              dass mehr als jede 2. Einrichtung zwischen 6 und 15 Wochen im Jahr geschlossen hat.
            ƒ 68,6 Prozent der Krabbelgruppen, aber nur 33,6 Prozent der Kindergärten mindestens
              47 Wochen im Jahr geöffnet haben.
            ƒ lediglich 6,6 Prozent der Einrichtungen ganzjährig geöffnet sind.

            Sieht man sich die einzelnen Gemeinden an, so zeigt sich, dass es 60 Gemeinden gibt, in denen
            überhaupt keine Einrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, alterserweiterte Einrichtung) mindes-
            tens 47 Wochen im Jahr geöffnet hat. In diesen Gemeinden sind alle erwerbstätigen Eltern damit
            konfrontiert, dass sich die Schließzeiten nicht mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch vereinbaren
            lassen.

            15 Vgl. Land Salzburg 2018/2019, Online: https://www.salzburg.gv.at/statistik_/Documents/Publikationen%20Statistik/
               statistik_Kinderbetreuung.pdf, (10.7.2019)

24                                                                                                              www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Abbildung 6: Grafik Jahresschließzeiten auf Gemeindeebene 2018/2019

                                                                                                                                     'RUIEHXHUQ
                                                                                                                             /DPSUHFKWV
                                                                                                                               KDXVHQ           %HUQGRUI
                                                                                                                        %UPRRV                        0DWWVHH
                                                                                                                                                                                        6WUD‰ZDOFKHQ
                                                                                                                   6W*HRUJHQ                  6HHKDP       6FKOHHGRUI
                                                                                                                              *|PLQJ
                                                                                                                         2EHUQGRUI
                                                                                                                                                                    .|VWHQGRUI
                                                                                                                                             2EHUWUXP
                                                                                                                                 1X‰GRUI                                            1HXPDUNW

                                                                                                                                                        6HHNLUFKHQ         +HQQGRUI
                                                                                                                                      $QWKHULQJ
                                                                                                                                              (OL[KDXVHQ
                                                                                                                                                           (XJHQGRUI
                                                                                                                                        %HUJKHLP                                   7KDOJDX
                                                                                                                                                   +DOOZDQJ
                                                                                                                                                              3ODLQIHOG
                                                                                                                                                              .RSSO             +RI
                                                                                                                                             6DO]EXUJ                                        )XVFKO
                                                                                                                                   :DOV                              (EHQDX
                                                                                                                                6LH]HQKHLP
                                                                                                                                                        (OVEHWKHQ                      )DLVWHQDX             6W*LOJHQ
                                                                                                                                                  $QLI
                                                                                                                                       *U|GLJ              3XFK
                                                                                                                         *UR‰JPDLQ
                                                                                                                                                                              .ULVSO      +LQWHUVHH
                                                                                                                                                    2EHUDOP
                                                                                                                                                                  $GQHW
                                                                                                                                                                                                                     6WUREO
                                                                                                                                                        +DOOHLQ           9LJDXQ
                                                                                8QNHQ
                                                                                                                                                                              6W.RORPDQ

                                                                                                                                                              .XFKO
                                                                                                                                                                                                                         5X‰EDFK
                                                                                          /RIHU                                                                                                           $EWHQDX
                                                                                                                                                                                    6FKHIIDX

                                                                                                                                                            *ROOLQJ
                                                                                  6W0DUWLQE/RIHU

                                                                                                    :HL‰EDFK
                                                                                                                                                                                                                    $QQDEHUJ
                                                                                                                                                                                                 6W0DUWLQD7J
                                                                                                                                                                           3IDUUZHUIHQ
                                                                                                                                                         :HUIHQ
                                                                                                                                                                                       :HUIHQZHQJ
                                                                                                                                                                                                                                  )LO]PRRV
                                                                                        /HRJDQJ            6DDOIHOGHQ
                                                                                                                                                                                                               (EHQ
                                                                                                                           0DULD$OP                                                             +WWDX
                                                                                                                                                                          %LVFKRIVKRIHQ

                                                                                                                                                    0KOEDFK
                                                                                                                                                                                                                              5DGVWDGW
                                                             6DDOEDFK                                                                'LHQWHQ
                                                                                                    0DLVKRIHQ
                                                                                       9LHKKRIHQ
                                                                                                                                                                            6W-RKDQQ
                                                                                                                                                                                               :DJUDLQ              $OWHQPDUNW               )RUVWDX
                                                                                                    =HOODP6HH
                                                                                                                                                            6FKZDU]DFK
                                                                                                                                                *ROGHJJ
                                                   6WXKOIHOGHQ                         3LHVHQGRUI
                                                                                                               %UXFN    7D[HQEDFK                           6W9HLW                                          )ODFKDX
                                                                                                                                        /HQG
   :DOG
                                                                                                                                                                                                                                 8QWHUWDXHUQ
                           %UDPEHUJ
                                                                         1LHGHUQVLOO                                                               'RUIJDVWHLQ                                   .OHLQDUO
                                               0LWWHUVLOO                                                                                                                    *UR‰DUO
                                                                                                                                                                                                                                                       :HL‰SULDFK         *|ULDFK /HVVDFK
                                 +ROOHUVEDFK                 8WWHQGRUI
                                                                                        .DSUXQ
                                                                                                                                                                                                                                         7ZHQJ
              1HXNLUFKHQ                                                                               )XVFK

   .ULPPO                                                                                                                                                                                                           =HGHUKDXV
                                                                                                                                                %DG+RIJDVWHLQ                                                                                                      0DULDSIDUU                7DPVZHJ
                                                                                                                          5DXULV                                                                                                                                                   6W$QGUl
                                                                                                                                                                                    +WWVFKODJ
                                                                                                                                                                                                                                                          0DXWHUQGRUI

                                                                                                                                                                                                                      0XKU                       6W0LFKDHO         8QWHUQEHUJ

                                                                                                                                                              %DG*DVWHLQ
                                                                                                                                                                                                                                                           6W0DUJDUHWKHQ

                                                                                                                                                                                                                                                                                     5DPLQJVWHLQ
                                                                                                                                                                                                                                                                        7KRPDWDO

             maximal 5 Wochen Schließzeiten pro Jahr
             mehr als 5 Wochen Schließzeiten pro Jahr

          www.ak-salzburg.at                                                                                                                                                                                                                                                                       25
Elementare Kinderbildung und -betreuung

            Tabelle 4: Geöffnete Wochen 2018/2019; Gemeinden mit weniger als 47 Wochen
            Öffnungszeiten pro Jahr

                                                   35 - 36   37 - 38   39 - 40   41 - 42   43 - 44   45 - 46   47 - 48   49 -50   51 - 52
                      Gemeindename        Gesamt
                                                   Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen   Wochen

             Adnet                          3        0         0         0         0         0         3         0          0        0
             Annaberg-Lungötz               4        0         0         0         4         0         0         0          0        0
             Golling an der Salzach         4        0         0         0         0         0         4         0          0        0
             Krispl                         2        0         0         0         0         1         1         0          0        0
             Rußbach am Paß Gschütt         2        0         0         0         0         2         0         0          0        0
             Sankt Koloman                  2        0         0         0         0         2         0         0          0        0
             Scheffau am
             Tennengebirge                  2        0         0         0         0         0         2         0          0        0
             Bad Vigaun                     3        0         0         0         0         0         3         0          0        0
             Anthering                      4        0         0         0         0         0         4         0          0        0
             Dorfbeuern                     2        0         0         0         0         2         0         0          0        0
             Ebenau                         2        0         0         0         0         1         1         0          0        0
             Elixhausen                     2        0         0         0         0         0         2         0          0        0
             Faistenau                      5        0         0         1         0         2         2         0          0        0
             Göming                         0        0         0         0         0         0         0         0          0        0
             Hallwang                       2        0         0         0         0         2         0         0          0        0
             Hintersee                      1        0         0         0         1         0         0         0          0        0
             Hof bei Salzburg               4        0         0         0         0         4         0         0          0        0
             Lamprechtshausen               3        0         0         0         0         0         3         0          0        0
             Nußdorf am Haunsberg           2        0         0         0         0         2         0         0          0        0
             Schleedorf                     2        0         0         0         0         2         0         0          0        0
             Seeham                         3        0         0         0         0         0         3         0          0        0
             Altenmarkt im Pongau           3        0         0         1         0         2         0         0          0        0
             Eben im Pongau                 3        0         0         0         0         2         1         0          0        0
             Filzmoos                       2        0         0         0         0         1         1         0          0        0
             Forstau                        1        0         0         1         0         0         0         0          0        0
            Großarl                         3        0         0         0         0         1         2         0          0        0
            Hüttau                          1        0         0         0         1         0         0         0          0        0
            Hüttschlag                      1        0         0         0         1         0         0         0          0        0
            Kleinarl                        1        0         0         0         0         0         1         0          0        0
            Sankt Martin am
            Tennengebirge                   2        0         0         1         0         1         0         0          0        0

            Sankt Veit im Pongau            3        0         0         0         0         0         3         0          0        0
            Untertauern                     1        0         0         0         0         1         0         0          0        0
            Werfenweng                      2        0         0         0         0         0         2         0          0        0
            Göriach                         1        0         0         0         1         0         0         0          0        0
            Lessach                         1        0         0         0         0         1         0         0          0        0
             Mariapfarr                     2        0         0         0         0         0         2         0          0        0
             Muhr                           1        0         1         0         0         0         0         0          0        0
             Ramingstein                    1        0         0         0         1         0         0         0          0        0
             Sankt Andrä im Lungau          1        0         0         0         1         0         0         0          0        0

26                                                                                                                       www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

                                       35 - 36   37 - 38   39 - 40   41 - 42   43 - 44   45 - 46   47 - 48   49 -50   51 - 52
        Gemeindename          Gesamt
                                       Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen    Wochen   Wochen

Sankt Margarethen
im Lungau                          2     0         0         0         0         2         0         0         0         0

Thomatal                           1     0         0         0         0         0         1         0         0         0
Tweng                              1     0         0         0         1         0         0         0         0         0
Unternberg                         2     0         0         0         0         0         2         0         0         0
Weißpriach                         1     0         0         0         0         1         0         0         0         0
Zederhaus                          1     0         0         1         0         0         0         0         0         0
Bramberg am Wildkogel              2     0         0         0         0         0         2         0         0         0
Dienten am Hochkönig               1     0         0         0         1         0         0         0         0         0
Fusch an der
Großglocknerstraße                 2     0         0         2         0         0         0         0         0        0

Hollersbach im Pinzgau             3     0         0         0         0         1         2         0         0        0
Krimml                             2     0         0         0         0         2         0         0         0        0
Lend                               3     0         0         0         0         0         3         0         0        0
Lofer                              2     0         0         0         0         1         1         0         0        0
Maria Alm
am Steinernen Meer                 3     0         0         0         0         3         0         0         0        0

Niedernsill                        4     0         0         0         0         2         2         0         0        0
Piesendorf                         3     0         0         0         0         3         0         0         0        0
Sankt Martin bei Lofer             0     0         0         0         0         0         0         0         0        0
Stuhlfelden                        1     0         0         0         0         1         0         0         0        0
Unken                              3     0         0         1         0         2         0         0         0        0
Uttendorf                          3     0         0         0         0         0         3         0         0        0
Viehhofen                          1     0         0         0         0         1         0         0         0        0

Quelle: Landesstatistik Salzburg

2.10 Tägliche Öffnungszeiten

Eine weitere Herausforderung für Eltern stellen die täglichen Öffnungszeiten von Einrichtungen dar.
Im Bericht des Landes 2018/2019 wird aufgezeigt, dass 78,7 Prozent aller institutionellen Einrich-
tungen im Bundesland Salzburg ganztägig, das heißt mindestens 31 Stunden pro Woche, geöffnet
haben.

Problematisch ist aber, dass im Salzburger Kinderbetreuungsgesetz16 bereits dann von einer
ganztägigen Betreuung gesprochen wird, wenn Kinder mindestens 31 Stunden pro Woche betreut
werden. Von einer ¾ Betreuung spricht man bei einem Stundenausmaß von 21 bis 31 Stunden,
von ½-tägiger Betreuung bei 11 bis unter 21 Stunden und von ¼ Betreuung bei bis zu 10
Wochenstunden.

16 Die vorliegende Untersuchung bezieht sich auf das Kinderbetreuungsjahr 2018/2019. In diesem Zeitraum war noch
   das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 in Kraft. Mit 1. September 2019 tritt das neue Salzburger
   Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 in Kraft. Die zeitlichen Abstufungen wurden aber beibehalten.

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

            Auch hier möchten wir genauer hinschauen: Wie viele Einrichtungen haben wöchentlich eine Öff-
            nungszeit von mindestens 45 Stunden? Erst dann ist ein 8 Stunden Arbeitstag plus Fahrtzeiten zwi-
            schen Arbeitsplatz und Einrichtung tatsächlich möglich. Mit den uns zur Verfügung gestellten Daten
            können jene Einrichtungen ausgewertet werden, die eine tägliche Öffnungszeit von mindestens
            9 Stunden haben. Dabei zeigt sich ein anderes Bild: Nicht 78,7 Prozent, sondern weniger als die
            Hälfte aller Einrichtungen haben Öffnungszeiten von mindestens 9 Stunden täglich (48,9 Prozent).

            Abbildung 7: Öffnungszeiten pro Betriebstag von mehr als 9 Stunden 2018/2019

                   %H]LUN6DO]EXUJ 6WDGW                                                  

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                       %H]LUN=HOODP6HH                              

                         %H]LUN7DPVZHJ                       

            Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistischer Dienst.

            Während in der Stadt Salzburg rund 66 Prozent der Einrichtungen tägliche Öffnungszeiten von
            mindestens 9 Stunden anbieten, ist es im Bezirk Hallein nur jede 2. Einrichtung. Das Schlusslicht
            im Bezirksvergleich bilden Zell am See mit 34 Prozent der Einrichtungen und Tamsweg mit nur
            23 Prozent der Einrichtungen.

            Konkret anschauen möchten wir uns hier die Kindergärten im Bundesland Salzburg für 3- bis
            5-jährige Kinder. Die Untersuchung des Wiedereinstiegsverhaltens der Arbeiterkammer Salzburg17
            zeigt, dass rund 80 Prozent der Frauen nach 36 Monaten wieder in ihren Beruf zurückkehren.
            Auch jene Eltern, die z.B. eine lange Variante des Kinderbetreuungsgeldes gewählt haben, steigen
            im Kindergartenalter wieder ins Erwerbsleben ein, vielfach kommt es auch im Kindergartenalter zur
            Aufstockung der Arbeitszeit. Hier ist die tägliche Öffnungszeit von Kindergärten von wesentlicher
            Bedeutung für die Vereinbarkeit.

            Der Landesbericht zeigt, dass 83 Prozent der Kindergärten ganztägig geöffnet haben (mindestens
            31 Wochenstunden).

            Stellt man auf eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9 Stunden ab, erhält man ein anderes
            Ergebnis: Von 229 Kindergärten im Bundesland Salzburg bieten nur 56,17 Prozent (132 Einrich-
            tungen) eine tägliche Öffnungszeit von 9 Stunden an.

            17 Arbeiterkammer Salzburg, 2018, Kapitel 2 AK-Wiedereinstiegsmonitoring 2017, Online: https://sbg.arbeiterkammer.at/
               service/broschueren/berufundfamilie/Studie_Kinderbetreuung.pdf, (19.7.2019).

28                                                                                                              www.ak-salzburg.at
Elementare Kinderbildung und -betreuung

Abbildung 8: Öffnungszeiten Kindergärten pro Betriebstag von mehr als 9 Stunden 2018/2019

       %H]LUN6DO]EXUJ 6WDGW                                                       

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                %H]LUN+DOOHLQ                                    

           %H]LUN=HOODP6HH                               

             %H]LUN7DPVZHJ      

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistischer Dienst.

Während in der Stadt Salzburg beinahe 80 Prozent aller Kindergärten tägliche Öffnungszeiten von
mindestens 9 Stunden anbieten, sind es im Bezirk Salzburg-Umgebung nur mehr rund 60 Prozent
der Kindergärten. In St. Johann hat nur mehr jeder 2. Kindergarten 9 Stunden tägliche Öffnungs-
zeit. Das Schlusslicht bildet hier der Bezirk Tamsweg, in dem von 15 Kindergärten kein einziger
eine tägliche Öffnungszeit von 9 Stunden anbietet.

Bei Betrachtung von Beginn und Ende der täglichen Öffnungszeiten fällt auf, dass vor allem
Wien umfassende Öffnungszeiten von früh morgens bis abends in der überwiegenden Mehrheit
der Einrichtungen anbietet. Während in Wien 40 Prozent der Kindergärten und Krabbelgruppen
bereits zwischen 6.00 Uhr und 6.30 Uhr und weitere 26 Prozent zwischen 6.30 und 7.00 Uhr
öffnen, sind es in Salzburg nur 5 Einrichtungen, die vor 6.30 Uhr öffnen. Nur knapp 17 Prozent der
Kindergärten und Krabbelgruppen in Salzburg öffnen vor 7.00 Uhr. Verbesserungsbedarf bezüg-
lich früherer Öffnungszeiten zeigt sich auch in den anderen Bundesländern. Auch beim Ende der
Öffnungszeiten gibt es Nachholbedarf: Nur 8 Prozent der Kindergärten haben nach 18.00 Uhr
geöffnet, das sind 19 von 140 Einrichtungen im ganzen Bundesland Salzburg (in Wien sind es
47,4 Prozent).

ƒ Jeder 5. Kindergarten in Salzburg schließt vor 14.00 Uhr (21,7 Prozent)
ƒ Gut ¾ der Kindergärten in Salzburg schließen vor 17.00 Uhr (77,4 Prozent)

Um eine gute Vereinbarkeit und ein hohes Maß an Flexibilität für Eltern gewährleisten zu können,
braucht es umfassende Öffnungszeiten, also von früh morgens (vor 7.00 Uhr) bis abends (nach
17.00 Uhr). Denn die wenigsten Beschäftigten können sich ihre Arbeitszeiten aussuchen und
nach den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung ausrichten – ohne die Erwerbsarbeitszeit und
damit einhergehend auch das Einkommen reduzieren zu müssen. Bei vielen Beschäftigten beginnt
aufgrund von Schichtarbeit, Vorbereitungsarbeiten im Handel, Dienstübergaben in der Pflege etc.
der Arbeitstag vor 7.00 Uhr und endet nach 17.00 Uhr.

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Elementare Kinderbildung und -betreuung

            2.11 Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen

            Betriebliche Betreuungsangebote können entscheidende Vorteile bieten, weil sie zum Beispiel bei
            Öffnungszeiten besser auf die individuelle Situation der Eltern eingehen können, die Wegzeiten
            zwischen Arbeitsort und Betreuungseinrichtung wegfallen und durch die Nähe zum Arbeitsplatz
            die Kinder im Bedarfsfall rascher erreicht werden können. Sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeit-
            geber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren davon, wenn ein schnellerer
            beruflicher Wiedereinstieg möglich ist. Dadurch können die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen
            und Arbeitnehmer rascher genutzt werden und durch eine kürzere Erwerbsunterbrechung Einkom-
            mensnachteile (vor allem von Frauen) verhindert werden.

            Mit Stichtag 15. Oktober 2018 gab es insgesamt 12 betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in
            Salzburg. Die Zahl hat sich gegenüber 2017 nicht erhöht.

            Auffallend ist, dass nur 1 von 12 Einrichtungen eine wöchentliche Öffnungszeit von weniger als
            45 Stunden (konkret 43,5 Stunden) anbietet. Alle anderen bieten Öffnungszeiten von 50 bis zu
            91 Stunden in der Woche an. Weiters sind alle betrieblichen Einrichtungen auch hinsichtlich der
            Jahresschließzeiten mit der elterlichen Arbeitswelt vereinbar und haben alle zwischen 48 und
            52 Wochen im Jahr geöffnet. Damit bieten betriebliche Einrichtungen jene Rahmenbedingungen
            an, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fehlen.

            Tabelle 5: Öffnungszeiten der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland
            Salzburg am 15. Oktober 2018

                                                                         geöffnete Stunden/
                                  Bezeichnung der Einrichtung                                 geöffnete Wochen
                                                                               Woche

             Betriebskrabbelgruppe Herz-Jesu-Heim                              62,5                  52
             Betriebsalterserweiterte Gruppe Herz-Jesu-Heim                    62,5                  52
             Betriebskrabbelgruppe G. A. Service GmbH                          43,5                  47
             Betriebskrabbelgruppe St.Johanns-Spital                           65                    52
             Betriebskindergarten St.Johanns-Spital                            65                    52
             Privathort St.Johanns-Spital                                      70                    52
             Betriebskrabbelgruppe Christian-Doppler-Klinik                    91                    52
             Betriebskindergarten Christian-Doppler-Klinik                     91                    52
             Betriebsalterserweiterte Gruppe Europark                          76                    52
             Alterserweiterte Gruppe Miele - Wals                              50                    52
             Betriebskrabbelgruppe Pagitsch                                   62,5                   48
             Betriebsalterserweiterte Gruppe Pagitsch                         62,5                   48

            Quelle: Landesstatistik Salzburg

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