Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz - Herbstsession 2012
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Stiftung Kinderschutz Schweiz Fondation Suisse pour la Protection de l’Enfant Fondazione Svizzera per la Protezione dell’Infanzia Herbstsession 2012 Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz Geschäft des Bundesrates 10.052 Asylgesetz. Änderung. Entwurf 1 und 3, Differenzbereinigung, Nationalrat schlägt nun in Art. 82 vor, auf Förderung ihrer Entwicklung (Art.11 Insbesondere: Ausdehnung des Nothilfe dass neu Asylsuchende und Personen Abs. 1 BV). Gemäss Artikel 3 der UNO- regimes auf alle Asylsuchende. mit einem rechtskräftigen Wegweisungs Kinderrechtskonvention müssen Kinder Und Vorschlag der SPK-SR: Nothilfe nur entscheid um Nothilfe ersuchen können. den Schutz und die Fürsorge erhalten, für renitente und abgewiesene Asyl Den Bedürfnissen von besonders verletz die zu ihrem Wohlergehen notwendig bewerber lichen Personen sei während des ganzen sind, das Kindeswohl soll bei allen Mass Asylverfahrens angemessen Rechnung zu nahmen, die Kinder betreffen, vorrangig Die Stiftung Kinderschutz Schweiz tragen. Zu diesen verletzlichen Personen sein. Massnahmen im Asylwesen sind da empfiehlt, die vom Nationalrat be gehören unter anderen auch Minderjäh von nicht ausgenommen. schlossene Ausdehnung des Not rige und Familien. Dies bedeutet, dass die hilfe-Regimes auf alle Asylsuchenden Kantone bei Annahme des Vorschlags Schon heute verfügen zahlreiche Famili abzulehnen. keinen Spielraum mehr hätten, Familien en mit Kindern auf Grund des negativen und Minderjährige auch nach negativem Asylentscheids nur noch über Nothilfe. Überlegungen und Argumente Entscheid in der Sozialhilfe zu lassen. Dies nach oft jahrelangem Warten auf Schon gemäss heute geltender Gesetzge einen Asylentscheid und nachdem die bung können abgewiesene Asylsuchende Besonderer Schutz für Kinder, auch Kinder mehrere Schuljahre in der Schweiz und Asylsuchende mit Nicht-Eintretens im Asylverfahren absolviert haben und entsprechend inte entscheid von der Sozialhilfe ausge Die Bundesverfassung gewährt Kindern griert sind. Je nach Kanton verschlechtert schlossen werden. Dies zu entscheiden und Jugendlichen Anspruch auf beson sich gleichzeitig mit dem negativen Ent liegt in der Kompetenz der Kantone. Der deren Schutz ihrer Unversehrtheit und scheid und dem Ersetzen der bisherigen Werte Nationalrätinnen Tagesschule profitieren alle Kinder in Als wichtiger Pfeiler der Armutspo- Opfers. Die Ausweitung der Informa- und Nationalräte, ihrer sozio-emotionalen Entwicklung. litik ist die Sozialhilfe heute in den tionsrechte für Opfer von Straftaten ist werte Ständerätinnen Benachteiligten Kindern helfen die Kantonen unterschiedlich ausgestaltet. rechtlich und psychologisch wichtig, und Ständeräte Ganztagesstrukturen ihre Bildungs- Dies führt, abhängig vom Wohnort, dies gilt auch für minderjährige Opfer. chancen zu verbessern. Stabile und zu Ungleichheiten, von denen auch In deren Fall ist zu bedenken, dass Die finanzielle Hilfe des Bundes für verlässliche Strukturen und Bezugs- Kinder besonders betroffen sind. Ein sie gleichzeitig auch ein Recht auf den Ausbau der familienergänzen- personen sind für Kinder wichtig: Rahmengesetz für die Sozialhilfe, wie besonderen Schutz haben. Dies gilt den Betreuung wird rege genutzt, sie geben ihnen Halt in schwierigen es in der Motion 12.3013 Mo. SGK- für die Informationsvermittlung, die das Programm hat auch von Ihnen Situationen und helfen ihnen Selbst- NR. Rahmengesetz für Sozialhilfe kindsgerecht zu geschehen hat, aber breite Unterstützung erhalten. Damit vertrauen aufzubauen. Die Konstanz verlangt wird, trägt dazu bei, den Art. auch in Bezug auf die Folgen, die die auch schulpflichtige Kinder und ihre der Betreuung in Tagesschulen gibt 2 der UNO-Kinderrechtskonvention, Information für das Kind haben kann. Familien in der ganzen Schweiz von den Kindern mehr Ruhe im hektischen Schutz vor Diskriminierung, besser zu Deshalb muss auch über entsprechen- einer qualitativ hochstehenden schul- Alltag und den Eltern die Gewissheit, erfüllen. Auch diesem Geschäft bitte de Leistungen nachgedacht werden. und familienergänzenden Betreuung dass sie sich auf die Betreuung ver- ich Sie zuzustimmen. Ich empfehle Ihnen, die beantragte profitieren können, braucht es auch lassen und ihrer beruflichen Tätigkeit Fristverlängerung zu gewähren. hier das gemeinsame Engagement des nachgehen können. Ich bitte Sie, diese Ein weiteres Geschäft, das ich Ihnen Bundes und der Kantone. Die Ganz- Aspekte zu bedenken und der Initiati- ans Herz legen möchte ist 09.430 tagesschule ist ein Betreuungsmodell, ve 11.485 – Pa.Iv. Fehr Jacqueline. Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Herzlichen Dank! das in vieler Hinsicht gewinnbringend Tagesschulen statt Kampfflieger Opferhilfegesetz. Schaffung Kathie Wiederkehr, Geschäftsleiterin ist. In einer pädagogisch gut geführten Folge zu geben. wichtiger Informationsrechte des Stiftung Kinderschutz Schweiz
Herbstsession 2012 2 Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier Fortsetzung von Seite 1 Einnahmen (Sozialhilfe, Lohnerwerb) durch die Nothilfe auch der einer Familie monatlich zur Verfügung steht, variiert von die Wohnsituation der Betroffenen. Einige Kantone lassen Fa Kanton zu Kanton. Fallbeispiele zeigen, dass eine vierköpfige milien mit Nothilfe in Wohnungen wohnen, vielerorts werden Familie je nach Kanton zum Teil mit weniger als Fr. 500.- im sie aber in Zentren untergebracht, die nicht auf die Bedürfnisse Monat auskommen muss. Dies reicht bei weitem nicht aus, um von Kindern und Familien ausgerichtet sind. beispielsweise den Kindern eine gesunde Ernährung zu gewähr leisten, was für Heranwachsende sehr wichtig ist. Für die Kinder Eine Ausdehnung der Nothilfe vergrössert die Zahl der Minder hat diese Prekarität auch weitere Folgen auf ihre Entwicklungs jährigen in der Schweiz, deren Schutz- und Förderungsrechte möglichkeiten. Sie können beispielsweise nicht an gemeinsa verletzt werden, massiv. men Ereignissen mit ihrer Schulklasse teilnehmen, oder je nach Unterbringung die Schule nicht mehr besuchen. Die Perspek Die Nothilfe missachtet die Kinderrechte tivelosigkeit und Isolation, die aus der Nothilfe resultieren, ma Die UNO-Kinderrechtskonvention hält weiter das Recht jedes chen ihre Eltern krank und die Kinder werden in Mitleidenschaft Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sitt gezogen, ihre Kinderrechte missachtet. lichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard fest (Art. 27, Abs. 1 UN-KRK). Die Nothilfe vermag diesen Stan Heute ist bekannt, dass die Reduktion von finanziellen Hilfen an dard nicht zu erfüllen. Asylsuchende nicht die erhoffte abschreckende Wirkung hat, vielmehr fördert sie die Kriminalität und die Illegalität. Letztere Durch die Nothilfe werden also wichtige Grundsätze, die im na verschlechtert die Situation von Kindern noch weiter. tionalen wie internationalen Recht den Schutz von Minderjähri gen garantieren, missachtet. Aus Sicht des Kindesschutzes verstösst das Nothilferegime ge gen die Kinderrechtskonvention und widerspricht auch Art. 11 Die Nothilfe ist zwar als Übergangslösung, bis zur Ausreise oder der Bundesverfassung. Dessen Ausweitung ist nicht opportun. Wegweisung definiert. Zahlreiche Fälle sind jedoch bekannt Wir ersuchen deshalb den Ständerat am 11. September und den von Familien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. keine gül Nationalrat am 17. September, die Ausdehnung des Nothilfere tigen Papiere, kein Rückübernahmeabkommen) nicht ausreisen gimes auf alle Asylsuchende dezidiert abzulehnen und bei der können und für die sich dadurch das Überleben mit Nothilfe weiteren Debatte um das Asylgesetz das Kindeswohl gebüh über mehrere Monate, manchmal Jahre erstreckt. Der Betrag, rend zu berücksichtigen. Kurzempfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz Nationalrat Empfehlung: Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt dem Nationalrat, Montag, 10. September der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. 08.458 – Pa.Iv. Jositsch. Präzisierung des Anwendungs Begründung: bereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung Das Bundesgericht hat sich mit seinem Entscheid vom 16. Juni Die parlamentarische Initiative fordert, dass die StPO mit folgen 2008 (6B 777/2007) von seiner bisherigen Praxis abgewendet. dem Artikel ergänzt wird: Demnach ist nicht mehr der Grad des Aufwands der betriebe Verdeckte Ermittlung nach diesem Gesetz hat zum Zweck, mit nen Täuschung massgeblich, sondern allein die Tatsache, dass Angehörigen der Polizei oder zu diesem Zweck beigezogenen der Verdächtige überhaupt getäuscht wird, weil die mit ihm zu anderen Personen, die nicht als polizeiliche Funktionäre er Ermittlungszwecken kommunizierenden Polizeiangehörigen kennbar sind (Ermittlerin oder Ermittler), aktiv, mit erheblicher nicht als solche erkennbar sind. Diese Praxisänderung und Aus Täuschungs-, Handlungs- und Eingriffsintensität und auf eine ge legung des Bundesgerichtes hat erhebliche Konsequenzen in wisse Dauer angelegt, in das kriminelle Umfeld einzudringen und der Praxis und schränkt die Polizei in ihrer Arbeit stark ein. damit beizutragen, besonders schwere Straftaten aufzuklären. Nicht unter die Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung Aufgrund dieser Praxisänderung ist es bis zum heutigen Zeit fallen namentlich: punkt nicht in allen Kantonen möglich, Chats mit Erwachsenen, »» die einfache Lüge, das Auftreten in milieuangepasster Er welche sexuelle Handlungen mit Kindern suchen, zu überwa scheinung sowie die blosse Verheimlichung der Identität; chen. Die Kantone können diese Lücke über die Einführung »» einfache Scheinkäufe. eines entsprechenden Artikels im kantonalen Polizeigesetz
Herbstsession 2012 3 Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier schliessen. Mit Blick auf einen umfassenden Kinderschutz ist Empfehlung: insbesondere die Möglichkeit einer verdeckten sowie präven Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Ausdehnung tiven Fahndung wichtig. Dadurch soll die Polizei u.a. in Chat des Nothilferegimes auf alle Asylsuchenden abzulehnen. räumen nach Pädokriminalität fahnden zu können. Die Vorlage klärt die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die verdeckte Begründung: Ermittlung und verdeckte Fahndung soweit ein Anfangsver Die Bundesverfassung gewährt Kindern und Jugendlichen An dacht besteht. Um Kinder adäquat schützen zu können, ist spruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf För jedoch die präventive verdeckte Fahndung auch ohne Anfangs derung ihrer Entwicklung (Art.11 Abs. 1 BV). Gemäss Artikel 3 verdacht notwendig. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der UNO-Kinderrechtskonvention müssen Kinder den Schutz aus Aspekten des Kinderschutzes ist es notwendig, dass dafür und die Fürsorge erhalten, die zu ihrem Wohlergehen notwen ebenfalls eine klärende Regelung auf Bundesebene Einzug hält. dig sind, das Kindeswohl soll bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig sein. Massnahmen im Asylwesen sind da Dienstag, 11., Mittwoch 12. und Donnerstag von nicht ausgenommen. 13. September Die UNO-Kinderrechtskonvention hält weiter das Recht jedes ParlamentarischeInitiativen 1. Phase Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sitt lichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard 11.485 – Pa.Iv. Fehr Jacqueline. Tagesschulen statt fest (Art. 27, Abs. 1 UN-KRK). Die Nothilfe vermag in verschie Kampfflieger (WBK) dener Hinsicht diese Standards nicht zu erfüllen. Die Initiative will, dass der Bund den Kantonen jährlich eine Milliarde Franken zur Förderung der Ganztagesschulen zur Ver Aus Sicht des Kindesschutzes verstösst das Nothilferegime ge fügung stellt. Der Beitrag soll nach der Anzahl Kinder im Schul gen die Kinderrechtskonvention und widerspricht auch Art. 11 alter bemessen werden. der Bundesverfassung. Dessen Ausweitung ist deshalb nicht op portun. Auch wenn verletzliche Gruppen, zu denen Kinder ge Empfehlung: hören, grundsätzlich Anspruch auf besondere Berücksichtigung Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der parlamenta ihrer Bedürfnisse haben, hat die Nothilfe-Praxis gezeigt, dass rische Initiative Folge zu geben und dem Antrag der Kommis Grundbedürfnisse von Kindern im Nothilferegime nicht erfüllt sionsminderheit zu folgen. werden können und Kinderrechte missachtet werden. Begründung: Donnerstag, 20. September Kinder, die Tagesschulen besuchen können, profitieren für ihre schulische und sozio-emotionale Entwicklung in der Gemein 12.3013 – Mo. SGK-NR. Rahmengesetz für Sozialhilfe schaft. Pädagogisch gut geführte Ganztagesstrukturen helfen Der Bundesrat wird beauftragt, analog zum ATSG, ein schlankes benachteiligten Kindern, beeinträchtigte Bildungschancen aus Rahmengesetz für Sozialhilfe vorzulegen. zugleichen. Sie stützen die Entwicklung von Kindern generell mit einem stabilen Zeit- und Orientierungsrahmen. In die Ent Empfehlung: wicklung von Ganztagesschulen in der Schweiz ist in den letz Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Motion zur ten Jahren etwas Dynamik gekommen, allerdings mit grossen Annahme. regionalen und qualitativen Unterschieden. Der Aufbau eines quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten Angebotes leidet Begründung: unter einer chronischer Unterfinanzierung. Zwar wird die fa Die Sozialhilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Armutspolitik. milienergänzende Kinderbetreuung vom Bund noch bis 2015 Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich häufig von finanziell gefördert. Sie unterstützt aber primär die Betreuung Sozialhilfe abhängig, die Leistungen der Sozialhilfe unterschei im vorschulischen Bereich, danach muss sie mit einem hinrei den sich jedoch je nach Wohnort. Eine Harmonisierung mit chenden Angebot an Ganztagesschulplätzen ergänzt werden. einheitlichen Standards ist im Sinne von Artikel 2 der UNO-Kin derrechtskonvention zum Verbot von Diskriminierung dringend Montag, 17. September nötig. 10.052 – Asylgesetz. Änderung. Entwurf 1 und 3, Differenzbereinigung Insbesondere: Ausdehnung des Nothilferegimes auf alle Asylsuchenden und Vorschlag der SPK-SR: Nothilfe nur für reni tente und abgewiesene Asylbewerber.
Herbstsession 2012 4 Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier Dienstag, 25. September 11.4046 – Mo. Ständerat (RK-SR). Adoptionsrecht. 11.070 – ZGB. Elterliche Sorge Gleiche Chancen für alle Familien Eintreten; Anträge Fahnen Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 264 ff. ZGB und Artikel 28 EPG dahingehend zu ändern, dass alle Erwachsenen, unge Empfehlung: achtet ihres Zivilstands und ihrer Lebensform, ein Kind, insbe Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt Eintreten. sondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren Begründung: können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lö Die Stiftung Kinderschutz Schweiz erachtet die Vorlage grund sung darstellt. sätzlich als begrüssenswert. Wir möchten Sie im Einzelnen noch auf aus unserer Sicht wichtige Punkte hinweisen: Empfehlung: Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt die Annahme der Art. 133, Abs. 1 und 2: Motion. Empfehlung: Die explizite Aufzählung über die Bereiche, die es zu regeln Begründung: gilt ist wichtig, da in diesen Bereichen die Konfliktträchtigkeit Bei einer Adoption muss das Kindeswohl im Zentrum stehen. hoch ist. Alle Entscheide, die das Kind betreffen, insbesondere Adoptionen werden heute entsprechend sorgfältig geprüft. diejenigen zur elterlichen Sorge, zur Obhut, zum persönlichen Gleichgeschlechtliche Paare sind nicht weniger als heterosexu Verkehr und zum Unterhalt müssen die Meinung des Kindes elle Paare in der Lage, Kinder zu betreuen, Elternrechte und angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife –pflichten wahrzunehmen, das Wohl der Kinder zu wahren berücksichtigen (Art. 12 UN-KRK). Formulierungen wie «so und ihre Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne soll Adoption weit möglich» oder «in der Regel» sind deshalb missverständ gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht werden, wenn sie im lich und bedürfen der Präzisierung im Sinne der Formulierung Sinne des Kindeswohls ist. in Art. 12 UN-KRK. Ein Kind, das mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwächst hat Art. 298 a, Abs. 2bis : die gleichen Rechte wie ein Kind mit heterosexuellen Eltern. Um Empfehlung: diese Rechte auch im Falle einer Trennung der Eltern oder bei Annahme des Antrages der Kommission einem Todesfall umzusetzen, soll insbesondere die Stiefkindad option für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt werden. Begründung: Bei nicht verheirateten Eltern, die nicht in Hausgemeinschaft Mittwoch, 26. September leben ist für die Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge zwingend ein von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag zu 09.321 – Kt.Iv. GE. Bundesgesetz über die Familienzulagen verlangen. Nur mit einem verbindlichen Unterhaltsvertrag kön Die Standesinitiative des Kantons Genf verlangt, dass die Fami nen die Ansprüche des Kindes geltend gemacht werden, z.B. lienzulagen direkt an die für die Betreuung der Kinder verant für die Alimentenbevorschussung. Eine gemeinsame Erklärung wortlichen Personen ausgezahlt werden. Ausserdem verlangt der Eltern bietet für die Wahrung des Unterhaltsanspruches des sie eine Vereinfachung des Verfahrens, namentlich durch eine Kindes keinen genügenden Schutz. direkte Auszahlung der Zulage durch die Ausgleichskasse des Elternteils mit dem höheren Einkommen an die Person, in des Art. 309: sen Obhut das Kind sich befindet sowie die Einführung eines Empfehlung: Zentralregisters. Artikel nicht aufheben Empfehlung: Begründung: Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt der Initiative Folge Es ist zu befürchten, dass die Aufhebung von Art. 309 ZGB, zu geben. zusammen mit der Aufhebung der Meldepflichten nach Art. 50 ZStV, zu einem Rückgang der Anerkennungen führen dürf Begründung: te und somit zu einer Erhöhung der Anzahl nicht geregelter Die heutige Regelung erlaubt es zwar, die Zulagen dem Haus Unterhaltspflichten. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner halt, in dem das Kind lebt, auszuzahlen. Das Prozedere gestal Abstammung (Art. 7 und 8 UN-KRK, Art. 119 Abs. 2 Bst. 9 BV) tet sich jedoch sehr aufwändig und langwierig und führt dazu, muss unbedingt gewährleistet sein. Die heutige Praxis und die dass Haushalte, deren finanzielle Ressourcen schon knapp sind, Zahlen der KOKES-Vormundschaftsstatistik (2010 wurde in 7% vorübergehend Sozialhilfe beanspruchen müssen. Die in der Ini der Fälle eine Beistandschaft errichtet) zeigen, dass von einer tiative vorgeschlagene direkte Auszahlung der Zulagen an den generellen Stigmatisierung oder Bevormundung nicht miteinan Haushalt, in dem das Kind lebt, stellt eine pragmatische Lösung der verheirateter Eltern, wie sie in der Botschaft moniert wird, dar. Eine Milderung des finanziellen Drucks beim betreuenden nicht die Rede sein kann. Elternteil kommt auch dem Kind zu Gute.
Herbstsession 2012 5 Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier Donnerstag, 27. September Begründung: Aus Gründen der Transparenz und Stärkung der Rechte von 07.455 – Pa.Iv. Maury Pasquier. Ratifikation des Opfern ist die Ausweitung von Informationsrechten über den IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz Abschluss des Strafverfahrens hinaus sehr wichtig, dies gilt auch für Minderjährige, die Opfer von Gewalttaten wurden. Die Initiative hat zum Ziel, den Bundesrat mittels Bundesbe schluss zur Ratifikation des Übereinkommens der Internationa Das OHG räumt dem Opfer von Straftaten umfassende Rechte len Arbeitsorganisation (IAO) Nr. 183 über den Mutterschutz im Strafverfahren ein. So haben die Behörden die Opfer über zu ermächtigen. Anordnung und Aufhebung von Untersuchungs- und Sicher heitshaft sowie über eine Flucht der beschuldigten Person zu Empfehlung: informieren. Ein Informationsrecht des Opfers sollte über den Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt dem Parlament Abschluss des Verfahrens hinausgehen. Insbesondere wenn die die Vorlage über die Genehmigung der Ratifikation des inter Straftat das Opfer in der körperlichen, psychischen oder sexuel nationalen Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz len Integrität verletzt hat. anzunehmen. Kinder haben ein Recht auf Information in allen Belangen die Begründung: sie direkt angehen. Die Bestimmungen des Opferhilfegesetzes Gemäss den Empfehlungen der WHO soll ein Kind mindestens gelten auch für Kinder. Für die Ausarbeitung eines erweiterten während den ersten sechs Lebensmonaten ausschliesslich mit Informationsrechtes von Opfern, ist dem Grundsatz des beson Muttermilch gestillt werden. Stillende Mütter, welche bereits deren Schutzbedürfnisses von Kindern und Jugendlichen – wie früher in den Berufsalltag zurückkehren und ihre Kinder, dür in Artikel 11 der Bundesverfassung verankert – besondere Be fen nicht diskriminiert werden. Mit Blick auf die Gesundheit des achtung zu schenken. Die Information, dass der Täter oder die Kindes und einen umfassenden Mutterschutz soll das Stillen Täterin aus der Haft entlassen wird oder ein Urlaub bewilligt während der Arbeitszeit möglich sein und die Stillzeit als ent wurde, kann grosse Verunsicherung auslösen. Bei der Ausar löhnte Arbeitszeit angerechnet werden. beitung von neuen Bestimmungen zur Information von Opfern müssen Aspekte des Kindeswohls speziell berücksichtigt wer Sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Änderung des Er den: So muss u.a. eine kindergerechte Vermittlung von Infor werbsersatzgesetzes, wonach eine Mutterschaftsentschädigung mation erfolgen und die informierenden Stellen müssen dafür während 14 Wochen eingeführt wurde, sind Verbesserungen speziell geschult sein. Zusätzlich müssen begleitende Angebote für einen wirksameren Mutterschutz immer noch möglich für Kinder bestehen, damit ein Kind mit Gefühlen von Angst, und dieser soll im Schweizer Recht durch die Verankerung des Schuldempfinden oder Verunsicherung, welche durch die In Grundsatzes der Entlöhnung von Stillpausen weiter gefestigt formation ausgelöst werden, umgehen kann. Entsprechende werden. Mit der Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 Angebote für Kinder gehören zwingend in die Erweiterung der kann die Schweiz ihre Bereitschaft, den Mutterschutz sicher Informationsrechte und sind für eine Revision des OHG speziell zustellen, bekräftigen und gleichzeitig ihre Anerkennung der zu beachten. Instrumente der IAO, die ihren Sitz in der Schweiz hat, unter streichen. Behandlungsreife Geschäfte: Standesinitiativen 1. Phase Freitag, 28. September 10.318 – Kt. Iv. NE. Berufslehre für Sans-Papiers 09.430 – Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Opferhilfegesetz. 10.325 – Kt.Iv. BS. Zugang zu Lehrstellen für Sans-Papiers Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers. 10.330 – Kt.Iv. JU. Zugang zur Berufslehre für Jugendliche ohne Rechtsstatus Die Initiative will die Schaffung von Informationsrechten für Opfer von Straftaten. Das Opferhilfegesetz (OHG) soll dahin Die Standesinitiativen beauftragen die Bundesversammlung, die gehend ergänzt werden, dass Opfer über den Strafvollzug des erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit Jugendli Täters und wesentliche Haftentscheide informiert wird. che und junge Erwachsene ohne Rechtsstatus eine Berufslehre Antrag auf Fristverlängerung. aufnehmen können. Empfehlung: Empfehlung: Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt der Fristverlänge Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den Initiativen rung zuzustimmen. Folge zu geben.
Herbstsession 2012 6 Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier Begründung: der Bundesverfassung. Dessen Ausweitung ist deshalb nicht op Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und die Schweiz hat sich portun. Auch wenn verletzliche Gruppen, zu denen Kinder ge aufgrund der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hören, grundsätzlich Anspruch auf besondere Berücksichtigung dazu verpflichtet, die Einhaltung dieses Rechts sicherzustel ihrer Bedürfnisse haben, hat die Nothilfe-Praxis gezeigt, dass len. Dass Jugendlichen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Grundbedürfnisse von Kindern im Nothilferegime nicht erfüllt Schweiz der Zugang zu einer Berufslehre verweigert wird, wi werden können und Kinderrechte missachtet werden. derspricht der UN-Kinderrechtskonvention und verhindert eine langfristige Integration von in der Schweiz aufgewachsenen Donnerstag, 27. September Sans-Papiers-Kindern. 11.4147 – Mo. Nationalrat (Buillard). Bewilligungspflicht Gut integrierten jugendlichen Sans-Papiers eine Berufsausbil für Fremdplatzierungsorganisationen, welche im Auftrag dung zu ermöglichen und ihnen damit den Einstieg ins Erwerbs des Staates Kinder vermitteln leben zu erleichtern, liegt auch im Interesse der Schweiz. Eine Die Initiative verlangt, dass das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die solide Berufsbildung schafft die Voraussetzungen, damit Ju Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pavo) so zu gendliche auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor Arbeits ändern sind, dass für private Organisationen, welche im Auftrag losigkeit geschützt sind und ihnen Wege zu weiterführenden des Staates Fremdplatzierungen von Kindern in andere Familien Aus- und Weiterbildungen offen stehen, unabhängig davon, ob vermitteln, eine Bewilligungspflicht und ein integriertes Quali sie nach der Ausbildung in der Schweiz bleiben oder ob sie das tätsmanagement eingeführt werden. Des Weiteren soll festge Land verlassen. legt werden, wie der Kinderschutz nach der Fremdplatzierung, also auch zu einem späteren Zeitpunkt, gewährleistet werden kann. Zusätzlich soll Kostentransparenz hergestellt werden. Ständerat Empfehlung: Dienstag, 11. September Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion an zunehmen. 10.052 – Asylgesetz. Änderung Entwurf 1 und 3, Differenzbereinigung Begründung: Insbesondere: Ausdehnung des Nothilferegimes auf alle Asylsu Kinder ohne elterliche Fürsorge im Alltag benötigen besonde chenden und Vorschlag der SPK-SR: Nothilfe nur für renitente ren Schutz und haben ein Recht darauf. Die Bewilligungspflicht und abgewiesene Asylbewerber für private Vermittlungsorganisationen ist ungenügend gere gelt. Der Bundesrat ist sich dieser Unzulänglichkeit bewusst und Empfehlung: arbeitet an der Revision der PAVO. Er will klare Regeln für Orga Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Ausdehnung nisationen zur Vermittlung von Pflegekindern festgelegen und des Nothilferegimes auf alle Asylsuchenden abzulehnen. die Auswahl und Begleitung der beteiligten Familien verbessern. Diese Motion sehen wir deshalb wie der Nationalrat, als Unter Begründung: stützung der laufenden Arbeiten des Bundesrates. Die Bundesverfassung gewährt Kindern und Jugendlichen An spruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf För derung ihrer Entwicklung (Art.11 Abs. 1 BV). Gemäss Artikel 3 10.311 – Kt.Iv. GE. Revision des Strafgesetzbuches; der UNO-Kinderrechtskonvention müssen Kinder den Schutz 10.320 – Kt.Iv. VS. Prostitutionsverbot für Minderjährige und die Fürsorge erhalten, die zu ihrem Wohlergehen notwen 10.435 – Pa.Iv. Galladé. Verbot der Prostitution Minder dig sind, das Kindeswohl soll bei allen Massnahmen, die Kinder jähriger betreffen, vorrangig sein. Massnahmen im Asylwesen sind da 10.439 – Pa.Iv. Barthassat. Verbot der Prostitution von nicht ausgenommen. Minderjähriger Die UNO-Kinderrechtskonvention hält weiter das Recht jedes Alle vier Initiativen fordern, dass die Inanspruchnahme von Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sitt Diensten von minderjährigen Prostituierten unter Strafe gestellt lichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard wird. Die beiden parlamentarischen Initiativen verlangen zusätz fest (Art. 27, Abs. 1 UN-KRK). Die Nothilfe vermag in verschie lich, dass das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von dener Hinsicht diese Standards nicht zu erfüllen. Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote Konvention) ratifiziert wird. Die Standesinitiative des Aus Sicht des Kindesschutzes verstösst das Nothilferegime ge Kantons Wallis fordert zudem die Unterstützung von minderjäh gen die Kinderrechtskonvention und widerspricht auch Art. 11 rigen Prostituierten durch erfahrene Spezialisten.
Herbstsession 2012 7 Empfehlungen der Stiftung Kinderschutz Schweiz zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier Empfehlung: Mit dieser Haltung steht die Schweiz im Widerspruch zu inter Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den beiden Stan nationalen Normen und den Bestrebungen, den Schutz von desinitiativen und den beiden parlamentarischen Initiativen zu Kindern im Bereich des kommerziellen Anbietens von sexuellen folgen. Die Botschaft des Bundesrates zum Beitritt der Lanza Diensten bis 18 Jahre auszudehnen. Weiter ist erwiesen, dass rote Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision ist anzu das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen die Entwicklung nehmen. der sexuellen Integrität von Minderjährigen gefährdet, was zu physischen und psychischen Schäden führen kann, die das wei Begründung: tere Leben und insbesondere die Lebensqualität entscheidend Das Schutzalter liegt in der Schweiz bei 16 Jahren. Dieses be prägen. zieht sich auch auf sexuelle Erfahrungen im kommerziellen Be reich – vorausgesetzt, die Aktivitäten erfolgen auf «freiwilliger Auch im europäischen Vergleich kann diese Handhabung Basis». In der Schweiz ist es demnach trotz Unterzeichnung von des Schutzalters in Bezug auf die Prostitution keine Mehrheit verschiedenen internationalen Konventionen über die Rechte finden. Im Gegenteil: Im Zusammenhang mit der Personen und den Schutz von Kindern immer noch möglich, dass sich freizügigkeit hat sich die Problematik von minderjährigen Pros Minderjährige ab 16 Jahren prostituieren können und deren In tituierten in der Schweiz unter anderem wegen den fehlenden anspruchnahme straflos ist. Ab 16 Jahren können Jugendliche Schutzbestimmungen akzentuiert. zudem auch ihr Bild für pornografische Zwecke kommerziell zur Verfügung stellen. Um den Anforderungen der Lanzarote Konvention zu genügen und insbesondere das Schutzalter auf 18 Jahre anzuheben, muss die Schweiz verschiedene Anpassungen im StGB vornehmen. Der Bundesrat ist mit der schnellen Umsetzung dieses Anliegens zu beauftragen, damit die bestehenden Lücken zum Schutz der sexuellen Integrität der Kinder und Jugendlichen geschlossen werden können. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz bedauert, dass der Bundesrat die Schaffung eines eigenständigen Straftat bestandes gegen die Kontaktanbahnung zu Kindern zu sexuel len Zwecken (Grooming) verworfen hat und einen Vorbehalt bezüglich Artikel 23 der Lanzarote Konvention anbringt. Über die Stiftung Kinderschutz Schweiz Impressum Als nationale Stiftung macht sich Kinderschutz Switzerland gegen Kinderprostitution, Kinder Herausgeberin: Stiftung Kinderschutz Schweiz Schweiz dafür stark, dass alle Kinder in unserer pornografie und Kinderhandel. Die Stiftung ist Postfach 6949 Gesellschaft in Würde und ohne die Verletzung gemeinnützig und orientiert sich an anerkannten 3001 Bern ihrer Integrität aufwachsen. Die Stiftung Kinder rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen, schutz Schweiz setzt sich deshalb seit Jahren an der UN-Kinderrechtskonvention, der Bundes Telefon 031 398 10 10 erfolgreich für die Rechte von Kindern und verfassung, der Konvention des Europarats zum info@kinderschutz.ch www.kinderschutz.ch gegen jede Form von Gewalt an Kindern ein. Schutz der Mens chenrechte und Grundf rei Nicht nur mittels verschiedener Projekte, son- heiten sowie der Gesetzgebung von Bund und Redaktion: dern auch durch politisches Lobbying zum Wohl Kantonen. Flavia Frei, Talia Bongni der Kinder, durch Beratung, Netzwerk- und 001979 Öffentlichkeitsarbeit. Die Stiftung Kinderschutz Weitere Informationen: Ausgabe 3 / 2012 Schweiz führt zudem die Fachstelle ECPAT www.kinderschutz.ch Herbstsession 2012
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