Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 "Hauptstraße" in Mehderitzsch - Grünordnungsplan

 
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Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 "Hauptstraße" in Mehderitzsch - Grünordnungsplan
Ergänzungssatzung
Nr. 34/2020 „Hauptstraße“ in Mehderitzsch
Grünordnungsplan

         Große Kreisstadt Torgau
         Markt 1   04860 Torgau
Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 "Hauptstraße" in Mehderitzsch - Grünordnungsplan
Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 „Hauptstraße“ in Mehderitzsch I Grünordnungsplan
Impressum

Impressum

Herausgeber:
Große Kreisstadt Torgau, Markt 1, 04860 Torgau

Redaktion, Satz und Gestaltung:
seecon Ingenieure GmbH, Spinnereistraße 7, Halle 14, 04179 Leipzig

Stand bzw. Redaktionsschluss:
27.10.2021

Bildnachweis Titelseite:

Anmerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen, die in
männlicher oder weiblicher Form benutzt wurden, gelten für beide Geschlechter gleicherma-
ßen ohne jegliche Wertung oder Diskriminierungsabsicht.

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Inhaltsverzeichnis

Impressum ............................................................................................................................ 2
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 3
1           Einleitung ................................................................................................................. 5
1.1         Anlass der Planung.................................................................................................. 5
1.2         Zielsetzung .............................................................................................................. 5
2           Stand des Bauleitplanverfahrens und planerische Vorgaben ................................... 6
2.1         Stand des Bauleitplanverfahrens ............................................................................. 6
2.2         Planerische Vorgaben ............................................................................................. 7
3           Das Plangebiet .......................................................................................................10
3.1         Lage und Größe des Plangebietes .........................................................................10
3.2         Eigentumsverhältnisse ............................................................................................10
4           Ökologische Zustandserfassung .............................................................................10
4.1         Naturräumliche Einordnung ....................................................................................10
4.2         Klima ......................................................................................................................11
4.3         Geologie und Relief ................................................................................................11
4.4         Boden und Bodenbelastung....................................................................................12
4.5         Grundwasser ..........................................................................................................14
4.6         Oberflächengewässer .............................................................................................15
4.7         Vegetation und aktuelle Nutzung ............................................................................15
4.8         Tiere .......................................................................................................................18
4.8.1       Vögel ......................................................................................................................18
4.8.2       Zauneidechsen .......................................................................................................20
4.8.3       Fledermäuse...........................................................................................................20
4.9         Landschaftsbild und Erholung .................................................................................22
5           Beschreibung und Auswirkungen der durch die Ergänzungssatzung ermöglichten
            Vorhaben ................................................................................................................22
5.1         Beschreibung der Bebauungsplanung ....................................................................22
5.2         Auswirkungen der Bebauungsplanung auf den Naturhaushalt und das
            Landschaftsbild .......................................................................................................23
5.2.1       Geländeklima und Lufthygiene................................................................................23
5.2.2       Relief ......................................................................................................................25
5.2.3       Boden .....................................................................................................................25
5.2.4       Wasser ...................................................................................................................26

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Inhaltsverzeichnis

5.2.5       Vegetation ..............................................................................................................27
5.2.6       Tierwelt ...................................................................................................................28
5.2.7       Landschaftsbild und Erholung .................................................................................28
6           Grünordnerische Festsetzungen und deren Begründung ........................................29
6.1         Grünordnerisches Konzept .....................................................................................30
6.2         Grünordnerische Festsetzungen mit Begründung ...................................................31
7           Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ..................................................................31
7.1         Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von
            nachteiligen Auswirkungen .....................................................................................31
7.2         Eingriffsbilanzierung im Plangebiet – Methodik .......................................................33
7.3         Eingriffsbilanzierung im Plangebiet .........................................................................33
7.3.1       Ermittlung des Bestands .........................................................................................33
7.3.2       Ermittlung des Planungszustands im Plangebiet ....................................................34
7.3.3       Ausgleichsmaßnahmen ..........................................................................................38
Anlagen ...............................................................................................................................39
Quellenverzeichnis ...............................................................................................................40
Abbildungsverzeichnis ..........................................................................................................42
Tabellenverzeichnis ..............................................................................................................42

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1           Einleitung

1.1       Anlass der Planung

Anlass für die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist, die vom Vorhabenträger erworbene Flä-
che in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Mehderitzsch einzubeziehen.
Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Stadt über eine Ergänzungssatzung einzelne Außen-
bereichsgrundstücke in die in den Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen.
Um der aktuell steigenden Nachfrage nach Wohnstandorten im Raum Torgau entgegenzu-
kommen und denen sich im ländlichen Raum niederlassenden Familien eine Bleibeperspek-
tive zu schaffen, sollen die Grundstücke 104/1, 103/1 (teilweise), 101/1 und 102/1, alle Ge-
markung Mehderitzsch, in die Ergänzungssatzung Bebauungsplan Nr.34/2020 aufgenommen
werden.
Im Falle des Vorhabenträgers liegt hier aufgrund seiner beruflichen Position eine besondere
Dringlichkeit der Umsetzung vor, da eine schnelle Erreichbarkeit vom Wohnstandort aus zur
Arbeitsstätte im städtischen Krankenhaus über die Bundesstraße B 182 gewährleistet werden
sollte.
Gemäß SächsNatSchG ist als ökologische Grundlage zum Bebauungsplan ein Grünordnungs-
plan (GOP) aufzustellen. Entsprechend den Vorgaben des § 1 BauGB sind die Belange von
Natur und Landschaft im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Teilflächen, welche von ho-
her naturschutzfachlicher Bedeutung sind, sind im Rahmen des Grünordnungsplanes sinnvoll
in die Bauleitplanung zu integrieren.

1.2       Zielsetzung

Ziel ist es, Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Ent-
wicklung von Wohngrundstücken.
Anhand des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), erlangt die medizinische Be-
treuung im Landkreis und der Stadt Torgau einen besonders hohen Stellenwert.
Das Kreiskrankenhaus in Torgau ist dabei von regionaler und überregionaler Bedeutung. Im
Rahmen der städtebaulichen Entwicklung soll mit der Erweiterung der Wohnbebauung in der
Ortslage Mehderitzsch die Grundlage zur Erreichbarkeit, zwischen Wohn- und Arbeitsstätte,
welche der schnellen Daseinsvorsorge dient, geschaffen werden. Eine spätere Niederlassung
des Vorhabenträgers im direkten Umfeld des Wohnstandortes im Rahmen dieser neu geord-
neten städtebaulichen Entwicklung wird ermöglicht.

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Stand des Bauleitplanverfahrens und planerische Vorgaben

Weitere Ziele und Zwecke, die den einzelnen Festsetzungen zugrunde liegen, sind den jewei-
ligen Kapiteln zu entnehmen, in denen die Festsetzungen begründet werden.
Im Ergebnis soll die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit für die geplante Nutzung mit
allen ihren Bestandteilen unter Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der Nut-
zungen untereinander sowie mit angrenzenden Nutzungen erreicht werden.
Grünordnerisches Ziel ist die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Vegetati-
onsbeständen unter Einbeziehung gestalterischer Aspekte. Diese Ziele sind miteinander zu
vereinbaren und Synergien sollen genutzt werden. Es wird der gesamte Naturhaushalt (Relief,
Boden, Wasser, Klima, Luft, Tierwelt und Vegetation, Landschaftsbild) des betroffenen Gebie-
tes berücksichtigt. Zudem ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die Eingriffsrege-
lung (§ 1a BauGB i.V. BNatSchG) anzuwenden.

2            Stand des Bauleitplanverfahrens und
             planerische Vorgaben

2.1          Stand des Bauleitplanverfahrens

Für die Aufstellung der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kommt das verein-
fachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Anwendung.
Folgende Verfahrensschritte wurden zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses durchge-
führt:

Tabelle 1:   Vereinfachtes Verfahren Ergänzungssatzung

 Aufstellungsbeschluss vom
 Beschluss Nr. #,                                                                    10.06.2020
 bekannt gemacht in der Torgauer Stadtzeitung Nr. 10 vom 20.06.2020
 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
                                                                                     ##.##.####
 (§ 4 Abs. 2 BauGB), mit Schreiben vom
 öffentliche Auslegung des Entwurfes
                                                                                 ##.##.#### bis
 (§ 3 Abs. 2 BauGB), bekannt gemacht in der Torgauer Zeitung Nr. #/20## vom
                                                                                    ##.##.####
 ##.##.20##

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                                        Stand des Bauleitplanverfahrens und planerische Vorgaben

Im Vorfeld des Verfahrens wurde eine Vorabstimmung der zu berücksichtigenden Umweltbe-
lange mit den Fachbehörden des Landratsamtes Nordsachsen vorgenommen.

2.2        Planerische Vorgaben

Landesentwicklungsplan
Im Landesentwicklungsplan (LEP) heißt es: „Der Landesentwicklungsplan ist das zusammen-
fassende, überörtliche und fachübergreifende landesplanerische Gesamtkonzept der Staats-
regierung zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen. Im Landesent-
wicklungsplan sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die räumliche Ordnung und
Entwicklung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von
Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung festgelegt.“ (LEP Sachsen 2013, S.5)
Gemäß LEP 2013 liegt Mehderitzsch im verdichteten Bereich im ländlichen Raum Sachsens:
„G 1.2.4 Die verdichteten Bereiche im ländlichen Raum sollen als Siedlungs-, Wirtschafts- und
Versorgungsräume mit ihren Zentralen Orten in ihrer Leistungskraft so weiterentwickelt wer-
den, dass von ihnen in Ergänzung zu den Verdichtungsräumen Entwicklungsimpulse in den
ländlichen Raum insgesamt ausgehen.“

Im Zuge der Stadt- und Dorfentwicklung gilt der Grundsatz:
„G 2.2.2.2 Die Entwicklung der Städte und Dörfer soll so erfolgen, dass

      •      das historische Siedlungsgefüge angemessen berücksichtigt,
      •      die Innenstädte beziehungsweise Ortskerne der Dörfer als Zentren für Wohnen,
             Gewerbe und Handel, Infrastruktur und Daseinsvorsorge gestärkt und
             weiterentwickelt,
      •      Brachflächen einer neuen Nutzung zugeführt,
      •      eine energiesparende und energieeffiziente, integrierte Siedlungs- und
             Verkehrsflächenentwicklung gewährleistet,
      •      die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung berücksichtigt sowie
      •      beim Stadt beziehungsweise Dorfumbau bedarfsgerecht sowohl Maßnahmen zur
             Erhaltung, Aufwertung, Umnutzung, zum Umbau und Neubau als auch zum
             Rückbau umgesetzt
werden.“

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Stand des Bauleitplanverfahrens und planerische Vorgaben

Zum Thema Wohnbaugebiete trifft der LEP folgende Aussagen:
„Z 2.2.1.3 Die Festsetzung neuer Wohnbaugebiete soll in zumutbarer Entfernung zu den Ver-
sorgungs- und Siedlungskernen erfolgen.“
„Z 2.2.1.4 Die Festsetzung neuer Baugebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-
steile ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn innerhalb dieser Ortsteile nicht ausreichend
Flächen in geeigneter Form zur Verfügung stehen. Solche neuen Baugebiete sollen in städte-
baulicher Anbindung an vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgesetzt wer-
den.“
Die Ziele und Aussagen des Landesentwicklungsplans Sachsen (2013) stehen den Planun-
gen, welche durch die vorliegende Ergänzungssatzung ermöglicht werden, nicht entgegen.

Regionalplan Westsachsen
Der Regionalplan Westsachsen befindet sich gegenwärtig in der Gesamtfortschreibung. Es
liegt ein Entwurf mit Stand 14.12.2017 vor, mit dem die Träger öffentlicher Belange und die
Bürger bis zum 29.03.2018 beteiligt wurden. Der Entwurf baut auf den bestandskräftigen Re-
gionalplan Westsachsen 2008 auf. Zugleich werden die Handlungsaufträge, Festlegungen und
neuen Instrumentarien des am 31.08.2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplans
Sachsen 2013 zugrunde gelegt. Der vorliegende Entwurf enthält den weitaus überwiegenden
Teil der beabsichtigten regionalplanerischen Festlegungen in Text- und Kartenform und ver-
mittelt damit die vorgesehenen Grundzüge der Planung.

Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich ist in dem in Aufstellung befindlichen Vorentwurf des Flächennutzungs-
planes (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Torgau – Dreiheide als Grünfläche und Wohnbau-
fläche dargestellt. Der für die Verwaltungsgemeinschaft Torgau-Dreiheide-Pflückuff-Zinna er-
arbeitete Vorentwurf des FNP hat den Bearbeitungsstand vom Oktober 2005. Nach der Ein-
gliederung der ehemaligen Gemeinden Pflückuff (2009) und Zinna (2013) wurde die Bearbei-
tung des FNP unter den neuen Gegebenheiten fortgeführt, hat aber noch keinen Arbeitsstand
erreicht, der hier zugrunde gelegt werden kann.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Für die Große Kreisstadt Torgau liegt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2010)
als strategisches Entwicklungskonzept für die Stadtentwicklung im Zeitraum bis 2020 vor.
Neubaustandorte sollen zukünftig allerdings auf integrierte Standorte und wenn möglich auf
Rückbaustandorte gelenkt werden, sofern diese sich städtebaulich verträglich einordnen las-
sen. (FK 2 Wohnen – S. 17)

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                                      Stand des Bauleitplanverfahrens und planerische Vorgaben

Schutzgebiete
Vogelschutzrichtlinie
Der Geltungsbereich ist in keinem Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA – Special Protected
Area) gelegen. Der Abstand zum nächstgelegenen SPA („Elbaue und Teichgebiete bei Tor-
gau“) in östlicher Richtung beträgt rund 90 m.

Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie
Der Geltungsbereich ist in keinem FFH-Gebiet gelegen. Das nächste FFH-Gebiet „Elbtal zwi-
schen Mühlberg und Greudnitz (64 E)“ liegt in ca 1,1 km, das Gebiet „Großer Teich Torgau
und benachbarte Teiche“ in ca. 1,2 km Entfernung.

Naturschutzgebiete
Der Geltungsbereich liegt in keinem Naturschutzgebiet. Der Abstand zum östlich gelegenen
Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ beträgt ca.1,1 km, zum nördlich gelegenen Gebiet
„Großer Teich Torgau“ ca. 4 km.

Landschaftsschutzgebiete
Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet, allerdings in unmittelbarer
Nähe. Die Ortslage Mehderitzsch wird westlich vom Landschaftsschutzgebiet „Dahlener
Heide“ und östlich vom Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Torgau“ eingeschlossen.

Flächennaturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich weder Natur-/Flächennaturdenkmäler im Sin-
ne des § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 18 SächsNatSchG noch geschützte Landschafts-
bestandteile im Sinne des § 29 BNatSchG in Verbindung mit § 19 SächsNatSchG.

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 21 SächsNatSchG)
Im Bereich des Plangebiets befinden sich keine gemäß § 21 SächsNatSchG gesetzlich ge-
schützte Biotope (Quelle: rapis Sachsen, Umwelt 2018).

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Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 "Hauptstraße" in Mehderitzsch - Grünordnungsplan
Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 „Hauptstraße“ in Mehderitzsch I Grünordnungsplan
Das Plangebiet

3          Das Plangebiet

3.1        Lage und Größe des Plangebietes

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB befin-
det sich in der Ortschaft am Ortsrand Mehderitzsch.
Er befindet sich am nordwestlichen Ortsrand, südlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und
westlich der Hauptstraße – B182. Die Flächen sind bahnentwidmet.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Mehderitzsch, Flur 1, die Flurstücke 101/1,
102/1, 103/1 und 104/1. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 0,6 ha.
Die räumliche Lage des Plangebietes ist aus der Abbildung auf dem Deckblatt bzw. aus der
Planzeichnung zu ersehen. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsberei-
ches und die betroffenen Flurstücke bzw. Flurstücksteile können ebenfalls aus der Planzeich-
nung entnommen werden.

3.2        Eigentumsverhältnisse

Die Flächen befinden sich im Eigentum privater Eigentümer.

4          Ökologische Zustandserfassung

4.1        Naturräumliche Einordnung

Das Plangebiet ist Teil des Naturraumes „Sächsisch Niederlausitzer Heideland“ sowie des
Makrogeochores „Düben-Dahlener Heide“[7]. Dieser Naturraum wird durch flachwellige Plat-
ten-, Rücken- und Hügelgebiete mit zwei markanten, sandigen bis lehmigen Stauchmoränen
gekennzeichnet. In der Dübener Heide sind Moränenplatten und Niederungen mit Sandlöss-
und Treibsanddecken vorherrschend. Diese können Höhen zwischen 80 und 149 m NN errei-
chen. Die Höhendifferenz des Gebietes zum Elbtal kann mehr als 120 m betragen[8]. Der
Untersuchungsraum liegt direkt an der Grenze des östlich angrenzenden Makrogeochore
„Elbe-Elster-Niederung“[7].

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                                                               Ökologische Zustandserfassung

4.2       Klima

Mesoklima
Klimatisch gehört der Naturraum zur Klimaregion des subkontinentalen Ostdeutschen Binnen-
land-Klimas. Die mittleren Jahresniederschläge betragen in der Dübe-Torgauer Niederung 560
– 530 mm. Von Westen nach Osten in Richtung Elbtal abnehmend. Östlich der Mulde liegen
die Jahresmitteltemperaturen zwischen 8,9°C in den Endmoränengebiete bis 9,4 °C auf den
Platten und Ebenen.

Geländeklima
Lokalklimatisch bedeutsam für das Gebiet sind die vorhandenen Grünstrukturen und die vor-
gelagerten offenen Bereiche. Die laut Sächsischem Waldgesetz bestehende Waldfläche be-
sitzt eine lokalklimatische Ausgleichsfunktion, welche jedoch aufgrund der Größe von ca. 0,5
ha als geringfügig einzustufen ist.
Das Plangebiet dieser Ergänzungssatzung befindet sich am nördlichen Rand des Siedlungs-
bereichs der Ortschaft Mehderitzsch an der Hauptstraße.
Bei der vorherrschenden Windrichtung aus Südwesten wird das Plangebiet weitgehend durch
vorbelastete Luft aus den angrenzenden Siedlungsbereichen in Richtung Nordosten überstri-
chen. In südwestlicher Richtung befinden sich in erster Linie die dörflichen Wohnstrukturen,
welche durch entsprechende Durchgrünung gekennzeichnet sind. Es handelt sich jedoch nicht
um Kaltluftentstehungs- und Ausbreitungsgebiete, die eine positive Durchlüftung des Plange-
bietes zur Wirkung hätten.
Der Zustand des Schutzgutes Klima ist im Bestand als mittelwertig einzustufen.

4.3       Geologie und Relief

Geologie
Für das Sächsisch-Niederlausitzer Heideland ist das sandig-kiesige Sediment aus alt- und
mittelpleistozänen Phasen bestimmend. Auf grundwasserfernen Standorten sind Braunerden
ausgebildet, bei besonders nährstoffarmen Sanden Braunerde-Podsole und auch Podsole.

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Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 „Hauptstraße“ in Mehderitzsch I Grünordnungsplan
Ökologische Zustandserfassung

Relief
Das Plangebiet ist nahezu eben bzw. hat keine nennenswerten Höhenunterschiede. Zur west-
lichen Grenze des Untersuchungsgebietes hin befindet sich der alte Bahndamm, welcher das
Gelände entsprechend formt.

4.4        Boden und Bodenbelastung

Geologische Einordnung
Kleinräumig liegt der Standort außerhalb der Niederung der Elbe.
Ingenieurgeologische Besonderheiten oder Altbergbau sind im Untersuchungsgebiet nicht be-
kannt.
Leitbodenform: Braunerde aus periglaziärem Kies führendem Sand über glazigenem Kies füh-
rendem Sand

Substrateinheit: Böden aus Lösssand über glazialen Ablagerungen
Leitbodenassoziation: Braunerden aus Skelett führendem Sand
Vorbelastung:
Es besteht eine den Geltungsbereich prägende Vorbelastung in Form der bereits vorhandenen
Flächenversiegelung.
Die Eigenschaften der Böden des Geltungsbereiches sind durch die ehemalige Nutzung durch
die z.T. noch vorhandenen Gleiskörper und Wege anthropogen deutlich überprägt.

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                                                                Ökologische Zustandserfassung

Bodenfunktionen
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) unterscheidet natürliche Funktionen: (a) Le-
bensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und Bodenorganismen,
(b) Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläu-
fen, (c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen, Funktionen als
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie Nutzungsfunktionen.
Auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetztes wurde für Sachsen das "Sächsische Boden-
bewertungsinstrument" entwickelt, mit dem die Ausprägungen der natürlichen Funktionen (na-
türliche Bodenfruchtbarkeit, Wasserspeichervermögen und Filter- und Puffer gegenüber
Schadstoffen) und die Archivfunktion beurteilt werden. Mit Hilfe der bodenkundlichen Landes-
aufnahme (BK50) und archäologischer Daten wurden die genannten Funktionen flächende-
ckend durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bewertet und als
Fachinformationssystem online zur Verfügung gestellt (FIS Boden, www.umwelt.sachsen.de).
Die Böden im Plangebiet sind hinsichtlich der Funktionsausprägungen für die „natürliche Bo-
denfruchtbarkeit“, „Wasserspeicherkapazität“ und „Erodierbarkeit des Bodens durch Wasser“
mit gering bewertet. Die Funktion „Filter und Puffer“ für Schadstoffe ist ebenfalls mit gering
bewertet.

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Ökologische Zustandserfassung

Weitere Bodenfunktionen, die gemäß Sächsischem Bodenbewertungsinstrument zur Boden-
bewertung heranzuziehen sind, wie besondere Standorteigenschaften oder besondere land-
schaftsgeschichtliche Bedeutung liegen im Plangebiet nicht vor.

Bodenbewertung
Der Zustand des Schutzgutes Boden ist im Bestand insgesamt als gering bis mittelwertig ein-
zustufen. Die vorhandenen anthropogenen Überprägungen (Bahntrasse, ehemaliger Weg)
sind als Vorbelastung zu bewerten, da sie zur Überprägung bzw. zum Verlust der natürlichen
Standortbedingungen geführt haben. Durch die geplanten Nutzungen sind zusätzliche Flä-
chenversiegelungen zu erwarten.

Altlasten
Hinweise auf Altlasten oder Belastungen der Böden liegen nicht vor. Gesonderte Festsetzun-
gen i.S.v. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB werden daher nicht getroffen.

Bewertung
Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Gefährdung der Schutzgüter durch Altlasten
im Plangebiet nicht zu erwarten ist.

4.5        Grundwasser

Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht im Überschwem-
mungsbereich bei HQ 100.

Vorbelastung
Innerhalb des Geltungsbereiches besteht eine Vorbelastung im Sinne der Grundwasserneu-
bildungsrate aufgrund der vorhandenen Schotterkörper.

Bewertung
Gegenüber den möglichen Projektwirkungen, d. h. gegenüber Stoffeinträgen aus dem Bau
oder den geplanten Nutzungstypen, ist mit keiner signifikanten Veränderung im Bestandsver-
gleich zu rechnen. Aufgrund der geringen wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gebietes
kann es als gering empfindlich eingestuft werden.

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Eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser wird für den Geltungsbereich darum nicht
angenommen.

4.6       Oberflächengewässer

Im Bereich des Vorhabengebietes bestehen keine natürlichen Gewässer.

Bewertung
Gegenüber den möglichen Projektwirkungen, d. h. gegenüber Stoffeinträgen aus dem Bau
oder den geplanten Nutzungstypen, ist mit keiner signifikanten Veränderung im Bestandsver-
gleich zu rechnen. Aufgrund der geringen wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gebietes
kann es als gering empfindlich eingestuft werden.

4.7       Vegetation und aktuelle Nutzung

Potenzielle natürliche Vegetation
Im Planungsgebiet wird als Potenzielle natürliche Vegetation der bodensaure Ei-
chen(misch)wald, Buchen-Eichenwald angegeben. (Quelle: www.umwelt-sachsen.de).
Bodensaure Eichen(misch)wälder stocken auf nährstoffarmen, mäßig trockenen bis feuchten
Standorten und auf Sandstandorten wie saure Binnendünen, Altmoränen und altpleistozäne
Sande.
Nebenbaumarten sind Hänge-Birken, Kiefer, Rotbuche und auf feuchteren Standorten Moor-
birke. Die Krautschicht ist durch Säurezeiger wie Heidekraut, Drahtschmiele, Weiches Honig-
gras, Weiße Hainsimse und Heidelbeere, auf feuchten Standorten auch durch Gewöhnliches
Pfeifengras gekennzeichnet.

Reale Vegetation und Nutzung
Bestandsaufnahme
Der Geltungsbereich besteht maßgeblich aus Gehölzstrukturen unterschiedlichen Alters und
unterschiedlicher Laub- und Nadelholzarten.
Kiefernforst (01.08.100)
Von der Hauptstraße in Mehderitzsch aus schließt sich an die vorhandenen Straßenbäume
Linden, Ahorn, Birke ein ca. 20m breiter Streifen aus Schwarzkiefern an, welcher ca. 40 Jahre

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Ökologische Zustandserfassung

alt ist, dieser wurde zu jener Zeit vermutlich als Sicht- und Lärmschutz bzw. als Trennelement
zwischen Bahnanlage und bestehender Wohnbebauung angepflanzt. Daran schließt sich in
westlicher Richtung ein nord- süd- gerichteter unbefestigter Weg an. Dieser Weg ist kaum
mehr erkennbar, da er von der Kraut- und -Strauchschicht, die sich anschließt, weitgehend
überwuchert ist.
Sonstige Sonderfläche (11.05.300) – Schotterfläche
Im Süden des Plangebietes liegt eine unbefestigte Parkfläche aus Sand-Schottergemisch mit
einzelnen größeren Sandablagerungen.
Sonstiger Laubholzforst (01.07.150) – Ulmengebüsch
Direkt angrenzend an diese Fläche liegt nördlich ein Laubgebüsch aus Ulmen, ca. 10 Groß-
bäume mit vorgelagerter Strauchschicht aus ausgesamten Ulmen.
Sonstiger Laubholzforst (01.07.150) – Heimische Gehölze
In Richtung Norden setzt sich der Gehölzaufwuchs, welcher vermutlich durch Sukzession ent-
standen ist, fort und wird zusammengesetzt aus Eichen, Traubenkirschen, Weißdorn, Robinie,
Kastanie und Birke. Dazwischen liegen einzelne Ziersträucher vor allem Flieder, Haselnuss,
Buchsbaum, Eibe, welche wohl Überbleibsel früherer Nutzung mit Nebengebäuden der Bahn-
anlagen bzw. deren Eingrünung darstellen.
Einzelbäume (Eichen)
Der vorhandene Bestand aus Stieleichen ist ca. 70 Jahre alt und stammt vermutlich aus Zeiten
der Entstehung der Bahnanlage bzw. wurde in diese integriert. Die Eichen markieren zum
einen die nördliche Grenze des Plangebietes Übergang zum Nachbargrundstück, zum ande-
ren die Grenze des unbefestigten Weges durch das gesamte Plangebiet und finden sich als
Solitärgehölze am südwestlichen Rand des Plangebietes.

Baumhecke (02.02.110) – Eichen-Traubenkirschen-Hecke
In Form einer Hecke in Kombination mit Traubenkirschen kennzeichnet der Bestand aus Ei-
chen den westlichen Abschluss zum Feldweg Richtung Pflückuff in Richtung Norden. Der Be-
stand steht zum Teil in unmittelbarer Nähe zum Gleiskörper und wächst abgewandt von die-
sem in Richtung Feldweg. Die Eichen-Traubenkirschen-Hecke stellt ein Biotopverbundele-
ment zu den südlich und nördlich gelegenen Gehölzreststrukturen dar, die sich entlang des
Feldweges wohl ehemals als Linienelemente ausgedehnt hatten. Südlich an die Hecke
schließt sich ein offenerer Bereich des ehemaligen Gleiskörpers an, welcher durch Ablagerung
von Grünabfällen gekennzeichnet ist. Hier befinden sich neben Aufwuchs von Ginster, Brom-
beere, Traubenkirsche in der Krautschicht typische Nährstoffzeiger wie Brennnessel (Urtica
dioica), Brombeere, Rainfarn, Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) aber auch Trocken-
zeiger wie Sedum etc., auch einzelne Obstgehölze sind hier angesiedelt bzw. durch Ablage-
rung von Grünabfällen vorzufinden.

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Der südliche Teil des Plangebietes weist einen sehr trockenen Untergrund, bedingt durch den
Schotterkörper des ehemaligen Gleisbettes, auf. Der Schotterkörper gliedert die Fläche bzw.
formt das Relief des sonst relativ ebenen Geländes.
Die vorhandenen Gehölzstrukturen wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme flächig erfasst,
da fast der gesamte Geltungsbereich der Ergänzungssatzung als Waldfläche nach Sächsi-
schem Waldgesetz eingestuft ist, die einzelnen Gehölzstrukturen sind demnach nur Teil der
Waldfläche, deren Umwandlung gesondert bilanziert bzw. flächenhaft im Rahmen einer Erst-
aufforstung an anderer Stelle ausgeglichen wird.

Nutzungen
Der Geltungsbereich ist zurzeit ungenutzt. Durch die Randlage innerhalb der Ortschaft Meh-
deritzsch wird dieser Bereich gern als Ablagerungsfläche für Müll genutzt. Die Fläche stellt
nicht vordergründig eine Erholungsfläche für Spaziergänger und Hundebesitzer dar, könnte
aber ggf. als solche genutzt werden bzw. worden sein.
Versiegelung und Vegetationsflächen
Das Plangebiet ist komplett unversiegelt, lediglich die Schotterparkfläche im Süden des Plan-
gebietes ist teilversiegelt bzw. stark verdichtet.

Abbildung 1: Bestandsplan

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Ökologische Zustandserfassung

4.8         Tiere

4.8.1        Vögel

Auf dem Gelände wurden insgesamt 12 Vogelarten nachgewiesen. Dabei handelte es sich um
ubiquitäre und nicht gefährdete Arten. Gemäß den Beobachtungen und unter Berücksichti-
gung des vorhandenen Lebensraums wurden davon 10 als Brutvögel, 2 weitere als Nahrungs-
gäste eingestuft.

Tabelle 2: Schutzstatus und Anzahl der 12 registrierten Vogelarten (RL-D= Rote Liste Deutschland, RL-SN= Rote
              Liste Sachsen 2013 (*=nicht gefährdet, V=Vorwarnliste, 3=gefährdet, VSchRL=Europäische Vogel-
              schutzrichtlinie, Anhang IV, x=gelistet, BP=Brutpaar(e), BV=Brutvogel, NG=Nahrungsgast)

 Artname                 Wissenschaftlicher              RL SN      RL D      VSchRL BP            Status
                         Name
 Amsel                   Turdus merula                   *          *                     1        BV
 Bachstelze              Motacilla alba                  *          *                     1        BV
 Blaumeise               Parus caeruleus                 *          *                     1        BV
 Bluthänfling            Carduelis cannabina             *          3                     1        BV
 Buchfink                Fringilla coelebs               *          *                     1        BV
 Haussperling            Passer domesticus               V          V                              NG
 Klappergrasmü-          Sylvia curruca                  *          *                     1        BV
 cke
 Mönchsgrasmü-           Sylvia atricapilla              *          *                     2        BV
 cke
 Rabenkrähe              Corvus corone                   *          *                              NG
 Ringeltaube             Columba palumbus                *          *                     1        BV
 Rotkehlchen             Erithacus rubecula              *          *                     1        BV
 Zilpzalp                Phylloscopus collybita          *          *                     1        BV

Durch die vorhandene Avifauna wurde in erster Linie der Rand des untersuchten Bereiches
besiedelt. Bzgl. der Blaumeise wird davon ausgegangen, dass diese Art den Untersuchungs-
raum in erster Linie als Nahrungshabitat nutzt. Begründet wird dies mit dem

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Nichtvorhandensein von Baumhöhlen. Die Art wurde jedoch bei jeder Begehung erhoben,
weshalb sie als Brutvogel eingestuft wurde. Ähnlich verhält es sich mit der Bachstelze [3].

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Ökologische Zustandserfassung

4.8.2      Zauneidechsen

Obwohl die Habitat Ausstattung nicht unbedingt auf Zauneidechsen hinweist, konnten bei den
durchgeführten Begehungen mehrere Nachweise erbracht werden. Gem. der faunistischen
Kartierung wurden Individuen der Zauneidechse an unterschiedlichen Punkten innerhalb des
Untersuchungsgebietes festgestellt.
Die Fundpunkte standen zum Teil in Zusammenhang mit den verbliebenen Wegestrukturen,
welche jedoch kaum noch sichtbar sind. Dort bieten sich vermehrt nutzbare Strukturen in Form
von Gartenabfällen, kleineren Totholzhaufen, niedriger Vegetation zur Deckung sowie Mäuse-
löcher. Durch den vorhandenen Gehölzaufwuchs sind die umliegenden Bereiche allerdings zu
großen Teilen stark verschattet, weshalb die einzelnen potenziellen Habitatflächen häufig von-
einander isoliert sind.
Juvenile Individuen konnten bei den Begehungen nicht festgestellt werden. Es wird daher da-
von ausgegangen, dass es sich bei dem untersuchten Bereich um ein Durchgangshabitat han-
delt, welches für Wanderungen der ansässigen Population genutzt wird.
Eine Betroffenheit der Zauneidechsen durch das Vorhaben ist daher wahrscheinlich. Die Zau-
neidechse wird daher im weiteren Verlauf auf Einzelartniveau geprüft.

4.8.3      Fledermäuse

Auf dem Gelände konnten keine, für Fledermäuse geeignete, Quartierstrukturen (Baumhöh-
len, Gebäude) festgestellt werden. Es ist jedoch von einer Nutzung als Jagdhabitat auszuge-
hen.
Eine Betroffenheit von jagenden Fledermäusen kann nicht ausgeschlossen werden.

Gem. Standarddatenbogen des FFH-Gebietes 64E Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz,
welches ca. 1.000 Meter östlich des Geltungsbereichs liegt, sind folgende Fledermäuse nach-
gewiesen:

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Tabelle 3: Im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes 64E aufgeführte Fledermausarten

 Artname                                             Wissenschaftlicher Name
 Mopsfledermaus                                      Barbastella barbastellus
 Teichfledermaus                                     Myotis dasycneme
 Großes Mausohr                                      Myotis myotis

Aufgrund der mobilen Lebensweise legen Fledermäuse zu ihren Jagdhabitaten Strecken zu-
rück, welche 1 km oder weiter sein können. Für die, in dem FFH-Gebiet Elbtal zwischen Mühl-
berg und Greudnitz nachgewiesenen, Fledermausarten ist es daher nicht ausgeschlossen,
dass sie den Geltungsbereich als Jagdhabitat nutzen.
Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus)
Die Mopsfledermaus nutzt als Jagdhabitat u.a. auch Wälder und Ränder von Gehölzbestän-
den. Eine Nutzung des Geltungsbereichs ist daher nicht ausgeschlossen.

Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
Die Teichfledermaus jagt in der Regel über ruhigen Wasserflächen. Zum Teil aber auch über
Schilfflächen, Wiesen und Waldrändern. Die unmittelbare Nähe zur Elbe lässt vermuten, dass
sich die Teichfledermaus weitestgehend dort zur Jagd aufhält. Eine weitere Betrachtung der
Art auf Einzelartniveau wird daher nicht durchgeführt.

Großes Mausohr (Myotis myotis)
Das Große Mausohr nutzt bevorzugt Laub- und Nadelwälder sowie frisch gemähte Wiesen
und abgeerntete Ackerflächen als Jagdhabitat. Eine Nutzung des Geltungsbereiches ist daher
aufgrund der vorhandenen Gehölzstrukturen aber auch wegen der angrenzenden Offenland-
bereiche, welche ebenso als Jagdhabitat dienen können, anzunehmen. Die Art wird im weite-
ren Verlauf auf Einzelartniveau geprüft.

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Beschreibung und Auswirkungen der durch die Ergänzungssatzung ermöglichten Vorhaben

4.9        Landschaftsbild und Erholung

Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft Mehderitzsch direkt an der
Bundesstraße B 182. Das Gelände des alten Bahnhofes von Mehderitzsch ist großräumig von
Ackerflächen umgeben, welche mit zahlreichen Verbindungswegen zu den umgebenden Ort-
schaften Pflückuff, Bennewitz, Wessnig und Kranichau durchzogen sind. Großräumig liegen
im Süden des Plangebietes die Waldgebiete der Dahlener Heide und der Staupitzer Forst so-
wie im Norden der Große Teich Torgau mit seinem südlich angrenzenden Waldgebiet. Nord-
östlich in nur ca. 100 m Entfernung liegt die Elbaue. Der Geltungsbereich ist damit sowie in
Landschafts- Naturschutz- als auch Vogelschutzgebiete eingebettet, von denen keines weiter
als 4 km entfernt ist.
Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes befinden sich Ein- und Mehrfamilienhaussiedlun-
gen entlang der Bundesstraße bzw. Hauptstraße von Mehderitzsch. Auf dem nördlich angren-
zenden Grundstück des Plangebietes befindet sich das ehemalige Bahnhofsgebäude.
Die Erholungswirksamkeit sowie die Ästhetik des Landschaftsbildes werden kleinräumig als
gering erachtet. Die Umgebung der Ortschaft Mehderitzsch ist jedoch als sehr bedeutsam ein-
zustufen.

5          Beschreibung und Auswirkungen der durch
           die Ergänzungssatzung ermöglichten
           Vorhaben

5.1        Beschreibung der Bebauungsplanung

Der vorliegende Bebauungsplan sieht eine Bebauung des derzeit unbebauten, von einer nach
Sächsischem Waldgesetz eingestuften Waldfläche auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände der
Ortschaft Mehderitzsch vor. Es handelt sich um eine Außenbereichsfläche im Zusammenhang
bebauter Ortsteile. Aufgrund der Größe des Plangebietes 0,6 ha und ihrer baulichen Prägung
wird auf ein umfassendes Bauleitverfahren verzichtet, die abzuarbeitenden Belange werden
über das vereinfachte Bauleitverfahren gem. § 13 BauGB ermittelt und abgewogen.
Der Vorhabenträger möchte die erworbenen Grundstücke zur Entwicklung von Wohngrund-
stücken nutzen. Diese Planung ist gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Rahmen einer Ergän-
zungssatzung aufzustellen und damit bauplanungsrechtlich zu ordnen und zu sichern.

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           Beschreibung und Auswirkungen der durch die Ergänzungssatzung ermöglichten Vorhaben

Abbildung 2: Geltungsbereich

5.2        Auswirkungen der Bebauungsplanung auf den Na-
           turhaushalt und das Landschaftsbild

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben den Eingriff in Natur und Landschaft sowie den
Ausgleich im Plangebiet verbal-argumentativ. Die konfliktmindernden Maßnahmen, die in den
textlichen Festsetzungen festgelegt werden, sind berücksichtigt. Diese werden allerdings nur
zusammengefasst dargestellt, um die Begründung der textlichen Festsetzungen nicht zu wie-
derholen. Die quantitativ-qualitative Bewertung von Eingriff und Ausgleich im Plangebiet erfolgt
in Kap. 7.

5.2.1        Geländeklima und Lufthygiene

Bei Durchführung der Planung werden sich die klimatischen Verhältnisse im Untersuchungs-
raum nicht wesentlich verändern.
Die vorhandene Waldfläche hat aufgrund ihrer Größe von 0,6 ha keine klimatische Ausgleichs-
funktion. Der vorhandene ca. 20 m breite Streifen an Nadelgehölzen wurde vor ca. 30 bis 40
Jahren vermutlich deshalb angelegt, um einen Sicht- und Lärmschutz zum damals bestehen-
den Bahngelände herzustellen. Luftleitbahnen, welche entlang von Gehölzstrukturen verlau-
fen, ergeben sich jedoch durch die angrenzenden Laubgehölzhecken entlang des Feldweges

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Beschreibung und Auswirkungen der durch die Ergänzungssatzung ermöglichten Vorhaben

Richtung Pfückuff. Die mehr oder weniger lückigen Strukturen führen über weite Strecken ent-
lang des Feldweges in Nord- Südrichtung und sind daher als klimawirksame Elemente zu nen-
nen, vor allem, weil sie der vorherrschenden Windrichtung von Südwest nach Nordost folgen.
Summiert wird diese Frischluftbewegung durch die östlich angrenzende „Alte Elbe Kathewitz“
(NSG).
Der Geltungsbereich ist vorbelastet durch die direkte Verbindung zur Bundesstraße B 182 und
dem damit sehr präsentem hohen Verkehrsaufkommen. Eine Vorbelastung des Gebietes
durch Versiegelung besteht nur als Teilversiegelung im Rahmen der ehemaligen Bahntrasse
mit Schotterkörper und einzelnen Bahnschwellen aus Beton. Die ehemalige Bahntrasse grenzt
das Plangebiet nach Westen hin ab.
Es ist davon auszugehen, dass die Vergrößerung der versiegelten Flächen zu einer geringfü-
gigen Verschlechterung führen wird.
Konfliktmindernde Maßnahmen
Zur Vermeidung oder Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf das
Schutzgut Klima und Luft sind folgende Maßnahmen geplant:
   -   Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen, da wo es hinsichtlich der Abstandsregel zu
       Gebäuden hinsichtlich der Gefahrenabwehr möglich ist, siehe Gesprächsprotokoll vom
       20.08.2020 mit dem LRA Nordsachsen, SG Untere Forstbehörde
   -   Erhalt von Heckenstrukturen wie die Eichen- Traubenkirschenhecke nordöstlich an-
       grenzend an den vorhandenen Feldweg in Richtung Pflückuff, westliche Geltungsbe-
       reichsgrenze, sofern nach Festlegung der genauen Gebäudegrenzen im Entwurf die
       Abstandregel (30 m) eingehalten werden kann
   -   Erhalt von Einzelgehölzen, hier Eiche im südwestlichen Teil des Plangebietes an-
       grenzend an Feldweg Richtung Bennewitz und in nördlicher Richtung parallel zur
       Hauptstraße Feldweg Richtung Pflückuff, sofern möglich (Abstand bzgl. Gefahrenab-
       wehr)
   -   Erhalt von Solitärgehölzen, hier Eichen im nördlichen Teil des Plangebietes angren-
       zend an das Nachbargrundstück: 2 bis 3 Einzelbäume, wenn die Abstandsregel es
       zulässt, einschließlich Schnittmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima / Luft verbleibt keine er-
hebliche Umweltauswirkung.
Vorgelagerte Strauchschicht aus Feldulmen: Sträucher können aus Sicht der Forstbehörde
grundsätzlich erhalten bleiben, junge Feldulmen bis max. 5 m Höhe können dann erhalten
bleiben, wenn diese im Rahmen der Waldumwandlung vereinzelt werden und sich als Solitär
entwickeln können

   •   Einzelgehölze, hier Eiche im südwestlichen Teil des Plangebietes angrenzend an
       Feldweg Richtung Bennewitz und in nördlicher Richtung parallel zur Hauptstraße

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        Feldweg Richtung Pflückuff: sofern möglich (Abstand bzgl. Gefahrenabwehr) als Ein-
        zelgehölze erhalten.
Eichen im nördlichen Teil des Plangebietes angrenzend an das Nachbargrundstück: 2 bis
3 Einzelbäume sind nach Konkretisierung des Bebauungsplanes und damit der Festlegung
der tatsächlichen Gebäudegrenzen auf möglichen Erhalt zu prüfen, bei Eichen ist ein Mindest-
abstand zum Gebäude von 30 m unabdingbar, Vitalität muss dann noch einmal überprüft wer-
den, Erhaltungsschnittmaßnahmen sind sicherlich erforderlich

5.2.2       Relief

Es entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf das Relief.

5.2.3       Boden

Durch die vorgesehene Wohnbebauung erfolgt eine dauerhafte Inanspruchnahme des Bo-
dens. Dies ist als erheblich zu betrachten.

Konfliktmindernde Maßnahmen

• Minimierung der dauerhaft oder temporär versiegelten Grundfläche
• Minimierung von Entnahmemengen
• Beachtung einschlägiger DIN-Normen zum Schutz des Bodens (u.a. DIN 18 915)
• Sicherung vernässter und/oder verdichtungsempfindlicher Böden vor Befahren;
  Befahrungen ausschließlich auf trockenen Böden ausführen; Minimierung der
  Befahrungshäufigkeit
• Begrenzung des Gesamtgewichtes von Maschinen; möglichst geringer Flächendruck
  (Verwendung spezieller Reifen, Einsatz von Kettenfahrzeugen)

• Sachgerechte (Zwischen-)Lagerung von Mutterboden (Bodenmieten < 2m hoch;
  Begrünung, Entwässerung; ggf. Befeuchtung; Schutz vor Befahren)

• Verzicht auf bodengefährdende Betriebsstoffe

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Ergänzungssatzung Nr. 34/2020 „Hauptstraße“ in Mehderitzsch I Grünordnungsplan
Beschreibung und Auswirkungen der durch die Ergänzungssatzung ermöglichten Vorhaben

5.2.4        Wasser

Grundwasser
Vorbelastung:
Durch die vorhandenen Schotterkörper der ehemaligen Gleistrasse und Wegeverbindungen
besteht bereits eine gewisse Vorbelastung.
Bewertung:
Gegenüber den Bestandsverhältnissen ist im Rahmen der Ausführung mit einer zusätzlichen
Bodenversiegelung von max. 2.257 m² zu rechnen. Aufgrund der geringen wasserwirtschaftli-
chen Bedeutung des Gebietes kann es als gering empfindlich eingestuft werden.
Eine Gefährdung für das Schutzgut Grundwasser wird für den Geltungsbereich darum nicht
angenommen.
Das Vorhaben sieht eine verhältnismäßig geringe Neuversiegelung vor. Die Grundwasserneu-
bildungsrate und damit der Grundwasserhaushalt werden sich aus quantitativer Sicht nicht
erheblich verändern.

Oberflächenwasser
Im Bereich des Vorhabengebietes bestehen keine natürlichen Gewässer. Von einer Beein-
trächtigung von Oberflächengewässer durch das Vorhaben ist nicht aus zu gehen.

Konfliktmindernde Maßnahmen
Zur Vermeidung oder Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf das
Schutzgut Wasser sind folgende Maßnahmen geplant:
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für baubedingte Beeinträchtigungen:
Vermeidung von Grundwasserfreilegungen
Sorgfältige Wartung der Maschinen und Baustofflager

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser verbleibt keine erheb-
liche Umweltauswirkung.

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5.2.5       Vegetation

Der Geltungsbereich bildet nahezu einen geschlossenen Gehölzbestand. Aufgrund der vo-
rausgegangenen Nutzung können einzelne Bereiche anhand der vorhandenen Artenzusam-
mensetzung und der Altersstruktur eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Eine ausführli-
che Beschreibung des Vegetationsbestand erfolgte in Kap. 4.7.

Entwicklung des Baumbestands
Der vorhandene Bestand an Schwarzkiefern (Pinus nigra), ca. 20 m breiter Streifen von der
Hauptstraße aus in Richtung Bahndamm, kann nicht erhalten werden, da dieser sich im direkt
zu überbauendem Bereich befindet.
Das Ulmengebüsch im Südwesten des Plangebiets kann, in Abstimmung mit der unteren
Forstbehörde LRA Nordsachsen erhalten werden, wenn die Großbäume auf 5 Meter einge-
kürzt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der Abstand von Stammfuß zu
Gebäude min. 20 Meter beträgt. Der Erhalt der Ulmen kann erst endgültig sichergestellt wer-
den, wenn die Lage des geplanten Gebäudes feststeht.
Die vorgelagerte Strauchschicht aus Feldulmen können bis max. 5 Meter Höhe erhalten blei-
ben. Im Rahmen der Waldumwandlung sind diese jedoch zu vereinzeln und als Solitär zu ent-
wickeln.
Das Eichen- Traubenkirschengebüsch bzw. -hecke nördöstlich angrenzend an den vorhande-
nen Feldweg in Richtung Pflückuff, westliche Geltungsbereichsgrenze, ist sowohl für den Na-
turhaushalt und das Landschaftsbild sehr bedeutend und ist daher zu erhalten. Bei Eichen ist
ein Abstand von 30 m einzuhalten. Um den Erhalt zu gewährleisten ist auch die Einkürzung
der Krone denkbar.
Im südwestlichen Teil des Plangebietes befinden sich einige Eichen. Bei Einhaltung der vor-
gegebenen 30 m Mindestabstand zu dem geplanten Gebäude, können diese erhalten werden.

Konfliktmindernde Maßnahmen
Es sind nachfolgend die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt:
• mittel- und langfristige Entwicklung des prägenden Baumbestands durch Festsetzung
• nachrichtliche Übernahme und Darstellung aller gesetzlich geschützten Biotope
  (Höhlenbäume) in den Rechtsplan des Bebauungsplans
• Hinweise für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für baubedingte
  Beeinträchtigungen
• Begrenzung der Vegetationsbeseitigung auf das Notwendigste

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• Minderung von Schadstoffemissionen durch Einsatz neuester Technik

Gehölzbestände haben je nach Größe, Alter und Entwicklungszustand Bedeutung als Lebens-
räume für Tiere und andere Pflanzen. Sie bieten Brut-, Nist- und Nahrungsmöglichkeiten. Ein-
zelgehölze haben im Vergleich zu Gehölzgruppen jedoch eine geringe Bedeutung, können
jedoch Trittstein- und Verbindungsfunktionen übernehmen. Entscheidend ist die Auswahl ein-
heimischer, standortgerechter Gehölze. Es ergibt sich außerdem ein positiver Effekt auf die
unmittelbare Nahumgebung (Wurzelbereich, bodennahe Luftschichten). Die Pflegeintensität
sollte so gering wie möglich sein.

5.2.6       Tierwelt

Brutvögel
Bauzeitlich können vorhandene Brutvögel beeinträchtigt werden. Durch die dauerhafte Flä-
cheninanspruchnahme wird die vorhandene Habitatfläche verkleinert.
Zauneidechse
Bauzeitlich kann es zu Beeinträchtigungen einzelner Individuen kommen. Der Geltungsbe-
reich wird hauptsächlich als Durchgangshabitat genutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten ste-
hen wieder genügend Strukturen zur Verfügung.
Fledermäuse
Der Geltungsbereich ist potenziell als Jagdhabitat für Fledermäuse geeignet. Eine bauzeitliche
Beeinträchtigung kann daher nicht ausgeschlossen werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten
steht die Fläche als Jagdhabitat weitestgehend wieder zur Verfügung.
Konfliktmindernde Maßnahmen
Um den Eintritt von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden, werden in der
artenschutzrechtlichen Prüfung entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Diese werden in Kap.
4.2 Maßnahmenplanung des Artenschutzfachbeitrages erläutert.

5.2.7       Landschaftsbild und Erholung

Im Kap. 4.9 wird die eher unbedeutende Einstufung des Planungsgebietes für das Land-
schaftsbild näher beschrieben. Die Möglichkeiten für Naturerleben und Naturbeobachtungen
und die Erlebbarkeit der Jahreszeiten sind nicht relevant. Das Erholungspotenzial wird auf-
grund der aktuellen Nutzung als stark beeinträchtigt eingestuft. Eine weitere Verschlechterung
des aktuellen Zustandes ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

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