Ersiger-Information November 2018 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen

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Ersiger-Information November 2018 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
Ersiger-Information November 2018

         Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
Ersiger-Information November 2018 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
Inhaltsverzeichnis
                                                                         Seite
Inhaltsverzeichnis                                                        2-3
Editorial                                                                   4
Traktanden Gemeindeversammlung MO, 3.12.18, 20.00 Uhr Turnhalle Ersigen 5-22
    1. Sanierung Dorfstrasse Ersigen - Rahmenkredit                         5
    2. Betrieb Schulbus – Jährlich wiederkehrende Kosten                    6
    3. Finanzgeschäfte - Budget 2019, Beschlussfassung                   7-21
    4. Verschiedenes                                                       22
    5. Ehrung Jungbürger/Jungbürgerinnen                                   22
    6. Vortrag – Thema Teamwork                                            22

Allgemeine Informationen                                                23-32
    Information AHV – IV - Renten                                       23-24
    Gemeindeverwaltung Ersigen - Öffnungszeiten, Personelles               24
    Feuerwehr Ersigen - Informationen                                      25
    Kakerlak - Regionale Kinder- und Jugendarbeit                          26
    Berner Gesundheit                                                      27
    Pro Infirmis                                                           28
    Regionale Kommission für Altersfragen - Altersleitbild              29-30
    Kirchgemeinde - Röm. - kath. Kirche                                    30
    BE-Login / TaxMe                                                       31
    Wald Schweiz - Holzereisaison                                          32

Aus dem Gemeinderat                                                     33-36
    Personelle Wechsel in den Kommissionen                                 33
    Kulturelles - Kammerkonzert                                            34
    Ortsplanungsrevision 2017+                                             35
    Papiersammlung ab 2019                                                 35
    Parkplatz Gemeindehaus                                                 35
    Seniorenessen                                                          36
    Externe Familienbetreuung                                              36

Seite 2                                        Ersiger-Information November 2018
Aus den Kommissionen                                               36-38
   Baukommission - Baubewilligungen ohne öffentliche Publikation      36
   Baukommission - Wasserversorgung – Trinkwasserqualität             37
   Baukommission - Zurückschneiden Bäume, Hecken, Sträucher           38
   Baukommission - Abfallsammlung                                     38

Aus der Schule                                                     39-40
   Grösse der Schule in Zahlen                                        39
   Rückblick/Ausblick                                                 39
   Jahresthema Gesundheit                                             39
   Personelles                                                        40
   Dank                                                               40

Adventsfenster Niederösch                                            41
   Adventsfenster 2018 - Dorfteil Niederösch                         41

Vereine/Parteien                                                   42-44
   Rahmenbedingungen Beiträge                                         42
   Jugi Ersigen - Jugiausflug                                         43
   Spielgruppe Ersigen - Dank Spenden                                 43
   Elternrat Ersigen                                                  44

Veranstaltungskalender                                             45-48
   Veranstaltungskalender Dezember 2018 – Juni 2019                45-47
   Vereinsliste                                                       48

Impressum Ersiger-Information                                        48

Titelbild und Rückseite: Dorfteil Niederösch

Ersiger-Information November 2018                                   Seite 3
Editorial
Immer wieder nehme ich mir vor, das Leben etwas weniger hektisch anzugehen. An vielen
Tagen eile ich von Termin zu Termin und nutze jedes kleine Zeitfenster um eine Pendenz zu
erledigen. Oft kommt das Eine zum Anderen und am Abend hat die Zeit nicht mal ge-
reicht, um gemütlich einen Kaffee zu trinken. Vermutlich geht es manchen von Ihnen
auch so. Aber ist dies wirklich immer erstrebenswert? Meist liebe ich die Betriebsamkeit,
aber ab und zu nehme ich mir bewusst Zeit zum Abschalten.
Die Erholung suche ich oft in der Nähe und spaziere über den Lobärg. Von dort oben er-
scheint alles andere klein und unwichtig. Der Lärm des Alltags ist weit weg und ich fühle
fast mich wie ein Betrachter eines perfekten Bildes. Ich denke dabei an das Rodelbahner-
lebnis oder geniesse das schöne Alpenpanorama. Die Hektik und der Termindruck ist für
eine Weile vergessen. Auch alle Pendenzen scheinen weit weg. Diese Ruhe und Idylle las-
se ich auf mich wirken.

Mit jedem Schritt runter vom Lobärg geht es zurück in den Alltag. Ich nehme mir vor, bald
wieder einen entspannenden Spaziergang in die schöne Natur von Ersigen zu unterneh-
men und dem Tempo zu entfliehen. Oft suchen wir jedoch die Entspannung in der Ferne
und vergessen dabei die nahe Umgebung, in der wir nicht weit weg von der Hektik ab-
schalten können. In Ersigen finden sich viele schöne Orte. Ich empfehle einen Abendspa-
ziergang auf den Lobärg, das Erkunden der drei Weiher im Wald oder das Fahren mit dem
Velo im Furtrain über die Feldwege Richtung Niederösch.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen in unserer schönen Umgebung und eine entspannte
Voradventszeit.

Simon Königsdorfer
Ressort öffentliche Sicherheit

Seite 4                                            Ersiger-Information November 2018
Traktanden Gemeindeversammlung 03.12.18
1. Dorfstrasse im Dorfteil Ersigen
Anfangs der 1980er Jahre wurde die Dorfstrasse in Ersigen vollständig saniert. In den letzten
Jahren wurden diverse Flickarbeiten an der Strasse geleistet. Einige Schächte der Abwas-
serversorgung und Schieber der Wasserversorgung mussten angehoben werden, weil sie
Einsturz gefährdet waren. Um die Lebensdauer der Strasse um weitere 40 Jahre zu verlän-
gern und die Schächte und Schieber wieder in einen einwandfreien Zustand zu stellen,
steht in den kommenden Jahren ein Sanierungsprojekt der Dorfstrasse an.

Es ist vorgesehen die Sanierung in Etappen auszuführen. Die erste Etappe im Jahr 2019 um-
fasst die vollständige Sanierung aller Schieber und Schächte im Betrag von
Fr. 100‘000.00 und einen Teil des Strassenbelags im Betrag von Fr. 300‘000.00

Kosten
Im Jahr 2016 wurde bei einem Ingenieur einen Kostenvoranschlag für die Sanierung der
Dorfstrasse eingeholt. Die Belagssanierungskosten belaufen sich inklusive Mehrwertsteuer
auf rund Fr. 775‘000.00.

Die Investition löst folgende Folgekosten aus:
Art                 Bereich               Jahre/Satz         Investition     Betrag Folgekosten
Abschreibungen Strassenbau               40 Jahre/2.5 % Fr. 675‘000.00 Fr. 16‘875.00
Abschreibungen Wasser                    80 Jahre/1.25% Fr. 50‘000.00     Fr.  625.00
Abschreibungen Abwasser                  80 Jahre/1.25% Fr. 50‘000.00     Fr.  625.00
Verzinsung          Gesamtinvestition    1%               Fr. 775‘000.00 Fr. 7‘750.00
Die jährlichen Folgekosten belaufen sich in den ersten Jahren somit insgesamt auf
Fr. 25‘875.00

Subventionen oder Kostenbeiträge Dritter sind keine zu erwarten.

Die genannten Kosten sind in die Finanzplanung 2018-2023, sowie die erste Etappe mit
Fr. 400‘000.00 in das Investitionsprogramm 2019 integriert worden. Der Finanzplan zeigt
tragbare Ergebnisse auf. Das Finanzierungsergebnis im Budget 2019 weist einen Fehlbetrag
von rund Fr. 249‘800.00 aus. Wenn alle Investitionen für das Jahr 2019 wie geplant ausge-
führt werden, ist mit einer minimen Neuverschuldung von Fr. 275‘000.00 zu rechnen.

Bei Zustimmung zum Geschäft wird im Frühjahr 2019 für die Arbeitsvergabe das gesetzlich
vorgeschriebene Einladungsverfahren durchgeführt.

Antrag des Gemeinderates
Der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 wird beantragt, einen Ver-
pflichtungskredit von Fr. 775‘000.00 für die Sanierung der Dorfstrasse im Dorfteil Ersigen zu
bewilligen. Dem Gemeinderat wir die Kompetenz erteilt, die jährlichen Tranchen in das
jeweilige Investitionsbudget zu integrieren.

Ersiger-Information November 2018                                                      Seite 5
2. Betrieb Schulbus
Seit einigen Jahren wird in Niederösch eine Kindergartenklasse geführt, welche mit Kindern
aus dem Dorfteil Ersigen ergänzt wird. Bis Mitte 2016 erfolgte der Schülertransport mit dem
öffentlichen Bus (BLS), teilweise in Begleitung von Eltern. Die Organisation des Begleitdiens-
tes hat sich jedoch oft als schwierig erwiesen. Zusätzlich ist der Fussweg von der Busstation
beim Restaurant „Löwen“ Niederösch bis zum Schulhaus nicht optimal. Der Gemeinderat
hat deshalb vor zwei Jahren beschlossen, den Schülertransport nach Niederösch ab dem
Schuljahr 2016/2017 mit einem angemieteten Schülerbus zu organisieren.

Der Auftrag wurde nach dem entsprechenden Ausschreibungsverfahren an die TGL AG,
Landiswil, vergeben. Diese Firma führt auch die Schülertransporte für andere Gemeinden
im Emmental aus. Der Schulbusbetrieb wurde zwischen den Schulanlagen Ersigen und
Niederösch, mit den zusätzlichen Haltestellen Rudswil (bei der Landi) Ersigen und der Bus-
haltestelle Oberösch, aufgenommen. Er dient zusätzlich auch für den Turnunterricht der
Schüler von Niederösch in Ersigen. Die Erfahrungen aus dem Schulbusbetrieb sind aus-
nahmslos positiv.

Die jährlich wiederkehrenden Kosten für den Schulbusbetrieb Ersigen-Niederösch pro
Schuljahr belaufen sich auf maximal Fr. 40‘000.00. Gemäss Artikel 7 unseres Organisations-
reglements obliegt die Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Kosten ab Fr. 20‘000.00
der Einwohnergemeindeversammlung.

Die Schulbuskosten von Fr. 40‘000.00 für das Rechnungsjahr 2019 sind im Budget 2019 in-
tegriert. Der Schulbusbetrieb wird fest auf vorderhand drei Schuljahre, das heisst bis zum
31. Juli 2022, befristet. Die allfällige Weiterführung muss durch das finanzkompetente Or-
gan, voraussichtlich die Gemeindeversammlung, vor dem 31. Dezember 2021 gefällt wer-
den.

Antrag des Gemeinderates
Der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 wird beantragt, die wieder-
kehrenden Kosten mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 40‘000.00 pro Rechnungsjahr für
den Schulbusbetrieb Ersigen-Niederösch zu genehmigen. Dieser Beschluss gilt befristet bis
zum 31. Juli 2022.

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3. Finanzgeschäfte – Budget 2019
Nachfolgend wird der gesamte in Artikel 29 der Direktionsverordnung über den Finanz-
haushalt der bernischen Gemeinden vorgegebene Vorbericht zum Budget 2019 veröffent-
licht. Diesem können alle wichtigen Informationen entnommen werden. Die Funktionale
Gliederung des Budgets 2019 liegt bis zur Gemeindeversammlung während den ordentli-
chen Büröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Ersigen öffentlich auf, wo sie auch in
Kopie bezogen werden kann. Gleichzeitig wird sie auch auf der Homepage
www.ersigen.ch unter „Aktuelles“ hinterlegt.

0   Auf einen Blick (Management Summary)

a) Übergeordnete Rahmenbedingungen und gemeindespezifische Informationen
Das Budget 2019 der Einwohnergemeinde Ersigen wurde nach dem Harmonisierten Rech-
nungslegungsmodell 2 (HRM2) erstellt. Bei der Erstellung des Budgets konnte auf die bei-
den Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der fusionierten Gemeinde Ersigen abgestellt wer-
den.

b) Geplante Steueranlage/Gebührenansätze
Im Budget 2019 sind ein paar Ansätze angepasst worden. Nachfolgend im Detail die
zugrunde gelegten Ansätze mit den entsprechenden Anpassungen:

Steueranlage          1,60 Einheiten (wie bisher)

Liegenschaftssteuer   1,2 ‰ des amtlichen Wertes (wie bisher)

Feuerwehrersatz-      4 % der Kantonssteuern (mindestens Fr. 50.00,
abgabe                höchstens Fr. 450.00) (wie bisher)

Hundetaxe             Fr. 70.00 pro Hund (wie bisher)

Frischwasser          Fr. 1.40 pro m3 (wie bisher)
                      Fr. 130.00 Grundgebühr pro Wohnung,
                                 Industrie-, Gewerbe- und
                                 Dienstleistungsbetrieb (wie bisher)

Abwasser              Fr. 1.60 pro m3 (bisher 2.10; Reduktion um 50 Rappen pro m3)
                      Fr. 190.00 Grundgebühr pro Wohnung,
                                 Industrie-, Gewerbe- und
                                 Dienstleistungsbetrieb (wie bisher)
                      Fr. 1.20 pro m2 entwässerte Fläche (bisher 1.50; Reduktion um
                                 30 Rappen pro m2)

Kehricht*             Fr. 0.35    pro kg (bisher 0.40; Reduktion um 5 Rappen pro kg)
                      Fr. 1.00    Andockgebühr 240 Liter (wie bisher)
                      Fr. 3.00    Andockgebühr 800 Liter (wie bisher)
                      Fr. 70.00   Grundgebühr pro Kunde (wie bisher)
                      Brings!     Plafonierung Fr. 50.00 pro Haushalt/Jahr (wie bisher)

Ersiger-Information November 2018                                                    Seite 7
* Der eidgenössische Preisüberwacher hat im Frühjahr 2018, aufgrund einer Meldung aus
der Bevölkerung die Abfallgebühren seien zu hoch oder nicht verursachergerecht, unse-
ren Spezialfinanzierungsbereich „Abfall“ geprüft. Der Gemeinderat hat aufgrund des er-
haltenen Berichts am bisherigen System festgehalten, da sich dieses durch seine Fairness
im Bereich der verursachergerechten Gebührenfinanzierung auszeichnet. Wie in den letz-
ten Jahren üblich, hat er die Gebührenansätze im Rahmen der Budgetierung geprüft und
analog dem letzten Jahr eine Anpassung vorgenommen.

c) Rechnungsergebnis
Im allgemeinen Haushalt resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 249‘800.00. Damit wird
die rechtliche Vorgabe von Artikel 73, Absatz 1 des bernischen Gemeindegesetzes nicht
erfüllt, welche ein ausgeglichenes Budget verlangt. Aufgrund des hohen Eigenkapitalbe-
stands, siehe den nachfolgenden Punkt g, ist der Aufwandüberschuss verantwortbar.
Der Gesamthaushalt (Ergebnis des allgemeinen Haushalts ohne zusätzliche Abschreibun-
gen – Steuerhaushalt – plus/minus Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierun-
gen / Feuerwehr –Fr. 58‘200.00, Wasserversorgung +Fr. 800.00, Abwasserentsorgung
+Fr. 20‘300.00, Abfall + Fr. 3‘700.00) weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 283‘200.00 aus.
Die Spezialfinanzierungen Feuerwehr, Wasser, Abwasser und Abfall weisen zusammen ei-
nen Verlust von Fr. 33‘400.00 aus. Die jeweiligen Ergebnisse werden der entsprechenden
Rückstellung belastet oder gutgeschrieben.

d) Investitionen
Die mittelfristige Selbstfinanzierung im Fusionsfinanzplan für Investitionen beträgt rund
Fr. 900‘000.00 pro Jahr. Mit einem Totalbetrag von Fr. 1‘158‘000.00 werden wir uns im Jahr
2019 über diesem Bereich bewegen. Die aktuelle Prognose für das laufende Jahr 2018
rechnet mit Investitionen von rund Fr. 825‘000.00. Die unter Punkt 3.2.3 dieses Vorberichts
errechnete Selbstfinanzierung weist einen Finanzierungsfehlbetrag von rund Fr. 275‘000.00
aus.

e) Finanzstrategie/Wichtige Planungsmassnahmen
Aufgrund der Fusion auf den 1. Januar 2016 hat der Gemeinderat Ersigen Anfang 2016 für
die Legislaturperiode 2016 – 2019 folgende Finanzstrategie festgelegt:
 Steueranlage auf 1,65 Einheiten stabilisieren
 Sämtliche Spezialfinanzierungen laufend überprüfen; die notwendigen Gebührenan-
   passungen werden jährlich vorgenommen
 Aufgrund der geplanten Liegenschaftsveräusserungen erfolgt ein Schuldenabbau um
   3,2 Mio. Franken von 5,2 Mio. Franken auf 2,0 Mio. Franken
 Das Investitionsvolumen beträgt pro Jahr 1,1 Mio. Franken
 Das Eigenkapital wird zwischen 5 und 7 Steueranlagezehnteln gesichert
 Wiederaufnahme des Gemeindevergleichs ab dem Jahr 2018
Die Überprüfung dieser Ziele anfangs 2018 hat ergeben, dass wir mit Ausnahme des letzten
Ziels auf Kurs sind. Der Gemeindevergleich muss wegen den in Berner Gemeinden ver-
schieden langen Abschreibungsdauern (bis 12 Jahre) für das beim Übergang auf HRM2
vorhandene Verwaltungsvermögen bis ungefähr ins Jahr 2026 ausgesetzt werden.

Die Baukommission hat im Jahr 2016 in den folgenden Bereichen eingehende Aufnahme-
und Abklärungsarbeiten getätigt. Diese sind durch den Gemeinderat gesichtet und voll-
ständig in den Finanzplan 2016 – 2021 (strategische Mehrjahresplanung) integriert worden.
Sie werden auch in der aktuellen Finanzplanung rollend übernommen:
 Unterhaltskonzept Strassen- und Wegnetz inklusive Leitungen der Ver- und Entsorgung
 Unterhaltskonzept Liegenschaften des Finanz- und Verwaltungsvermögens

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 Schulraumkonzept/Sanierungsmassnahmen Schulliegenschaften Ersigen und Niede-
  rösch
Der Gemeinderat hat ein Konzept für die Bearbeitung der folgenden Bereiche erstellt:
 Veräusserungen Liegenschaften des Finanzvermögens
 Ortsplanungsrevision 2017+
 Generelle Wasserversorgungsplanung – nach der OPLA-Revision ab 2020

f) Verschuldung
Die Verschuldung per 1. Januar 2018 betrug insgesamt 3,0 Millionen Franken. Im Jahr 2018
konnte eine halbe Million Franken Schulden abgebaut werden. Aktuell beträgt die Ver-
schuldung 2,8 Millionen Franken. Ein weiterer Schuldenabbau ist von der Höhe der Ein-
nahmen aus den Liegenschaftsverkäufen (ab 2020, nach der OPLA-Revision 2017+ denk-
bar) und der Höhe des jährlichen Investitionsvolumens abhängig.

g) Situation Bilanzüberschuss (Eigenkapital)
Der Bilanzüberschuss per 1. Januar 2018 betrug Fr. 3‘110‘586.01. Mit dem für das Jahr 2018
prognostizierten Aufwandüberschuss von Fr. 249‘400.00 und dem im Budget 2019 vorgese-
henen Aufwandüberschuss von Fr. 249‘800.00 wird der Bilanzüberschuss per Ende 2019 im
allgemeinen Haushalt rund Fr. 2‘600‘000.00 betragen. Ein Steuerzehntel macht im Jahr
2019 mit der Anlage von 1,60 Einheiten rund Fr. 264‘500.00 aus. Somit beträgt der prognos-
tizierte Bilanzüberschuss der Einwohnergemeinde Ersigen im Jahr 2019 knapp 10 Steuer-
zehntel. Das AGR empfiehlt, den Bilanzüberschuss nicht unter einen Bestand von 5 Steuer-
zehnteln sinken zu lassen.

1     Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

1.1    Allgemeines
       Das Budget 2019 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70
       Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt.

       Gemäss Ziffer 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111)
       führen alle Einwohnergemeinden, gemischten Gemeinden und Regionalkonferenzen
       das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeinde-
       gesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein.

1.2    Terminologie
       Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt:

        HRM1                        HRM2
         Bestandesrechnung          Bilanz
         Laufende Rechnung          Erfolgsrechnung
         Voranschlag                Budget
         Voranschlagskredite        Budgetkredite
         Eigenkapital               Bilanzüberschuss

Ersiger-Information November 2018                                                  Seite 9
Kontenplan
        Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige
        HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert:
        a) Bilanzkonti             bisher:   4-stellig und zweistellige Laufnummer
                                   neu:      5-stellig mit zweistelliger Laufnummer
        b) Funktionen              bisher:   3-stellig
                                   neu:      4-stellig
        c) Sachgruppen             bisher:   3-stellig
                                   neu:      4-stellig

1.3     Abschreibungen

1.3.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziffer 4.1.1 bis 4.1.4
      GV)
         Das am 1. Januar 2016 im allgemeinen Haushalt bestehende Verwaltungsvermö-
         gen im Gesamtbetrag 4‘016‘599.00 wurde zu Buchwerten in das HRM2 übernom-
         men:

         Das bestehende Verwaltungsvermögen wird mittels Beschluss durch die Gemein-
         deversammlung vom 7. Dezember 2015 innert 10 Jahren, d. h. ab dem Rechnungs-
         jahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2025, linear abgeschrieben.

         Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von              10,00%
         oder                                                            Fr. 401‘659.90

1.3.2    Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziffer 4.2.1 bis
         4.2.3 GV)
         Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser:
         Per 1. Januar 2016 ist einzig im Bereich der Wasserversorgung Verwaltungsver-
         mögen im Betrag von Fr. 840‘670.08 vorhanden. Bei diesem Verwaltungsvermögen
         erfolgt eine lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung
         im Jahr vor der Einführung, diese beträgt jährlich Fr. 128‘000.00.

1.3.3    Neues Verwaltungsvermögen
         Im Budget 2019 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien
         (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d. h. nach
         Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen
         erfolgen linear nach Nutzungsdauer.

1.3.4    Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
         Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr
         a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und
         b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.
         Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren.

         Da für das Jahr 2019 kein Ertragsüberschuss, sondern ein Aufwandüberschuss bud-
         getiert ist, dürfen keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden.

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1.4    Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
       Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von Fr. 30‘000.00 im
       Steuerhaushalt wie auch bei allen Spezialfinanzierungen der Erfolgsrechnung. Er ver-
       folgt dabei eine konstante Praxis.

2     Erläuterungen

2.1    Allgemeines
       Ausgangslage
       Für die Budgetierung 2019 diente in erster Linie die Erfolgsrechnung 2017 mit Verglei-
       chen zur Erfolgsrechnung 2016. Weiter wurde der Halbjahresabschluss 2018 beigezo-
       gen. Im Budget 2019 sind keine Reserven eingebaut worden.

       Steueranlage
       Die Steueranlagen in den bisherigen Gemeinden Ersigen, Niederösch und Oberösch
       und in der fusionierten Gemeinde Ersigen zeigen folgende Entwicklungen auf:
                     2013    2014  2015     2016    2017   2018   2019
       Ersigen       1,65    1,65  1,75     1,65    1,65   1,60   1,60
       Niederösch 1,70       1,80  2,00
       Oberösch      1,70    2,00  2,00

       Dem Budget 2019 der Gemeinde Ersigen liegt eine unveränderte Steueranlage von
       1,60 Einheiten zugrunde.

2.2    Erfolgsrechnung
Nachfolgend die Vergleiche und Erläuterungen zu den jeweiligen Hauptgruppen.

0 Allgemeine Verwaltung

                          Budget 2019             Budget 2018             Rechnung 2017
                      Aufwand        Ertrag   Aufwand        Ertrag   Aufwand           Ertrag

    Total              910'200      355'000    660'800      168'600   706'019.60    173'556.75

    Nettoaufwand                    555'200                 492'200                 532'462.85

Die Erhöhung des Nettoaufwands gegenüber der Rechnung 2017 begründet sich mit ein-
maligen Zusatzkosten für das Legislaturende und das Wahljahr 2019 (National- und Stände-
ratswahlen sowie Gemeindewahlen). Für die Erhöhung der Aufwand- und Ertragssumme
im Vergleich Budget 2019 zur Rechnung 2017 ist die einmalige Auszahlung aus der Rück-
stellung des Langzeitkontos beim Geschäftsleiter verantwortlich. Mit dieser Massnahme
wird die Langzeitkonto-Maximalbestands-Richtlinie des Kantons umgesetzt.

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1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

                        Budget 2019              Budget 2018              Rechnung 2017
                    Aufwand        Ertrag    Aufwand        Ertrag    Aufwand           Ertrag

  Total              329'900      254'000     292'100      227'900    312'374.03     264'020.95

  Nettoaufwand                     75'900                   64'200                    48'353.08

In diesem Bereich sind die diversen Gebühren für Amtshandlungen sowie die Feuerwehr,
das Militär und der Zivilschutz integriert. Der höhere Nettoaufwand gegenüber der Rech-
nung 2017 ist hauptsächlich auf die geplante Sanierung der Stützmauer entlang der Büti-
kofenstrasse (Gemeinde Kirchberg) hinter dem Kugelfang unseres Schützenhauses ver-
antwortlich.

2 Bildung

                         Budget 2019             Budget 2018              Rechnung 2017
                     Aufwand        Ertrag   Aufwand        Ertrag    Aufwand           Ertrag

 Total               2'396'000     730'900   2'287'500     632'800    2'113'561.28    434'491.86

 Nettoaufwand                    1'665'100                1'654'700                  1'679'069.42

Der Nettoaufwand liegt im Rahmen desjenigen der Rechnung 2017.

3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche

                         Budget 2019             Budget 2018              Rechnung 2017
                     Aufwand        Ertrag   Aufwand        Ertrag    Aufwand           Ertrag

  Total                49'600          200      44'600         200      46'856.30         200.00

  Nettoaufwand                      49'400                  44'400                     46'656.30

Der höhere Aufwand gegenüber dem Budget 2018 wird hauptsächlich mit dem turnus-
gemäss alle 2 Jahre stattfindenden Neuzuzügeranlass begründet, welcher im 2019 durch-
geführt wird.

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4 Gesundheit

                      Budget 2019                Budget 2018             Rechnung 2017
                  Aufwand        Ertrag      Aufwand        Ertrag   Aufwand           Ertrag

 Total                 15'400           0      16'300           0      12'706.08           0.00

 Nettoaufwand                      15'400                   16'300                    12'706.08

Keine Bemerkungen

5 Soziale Sicherheit

                      Budget 2019                Budget 2018             Rechnung 2017
                  Aufwand        Ertrag      Aufwand        Ertrag   Aufwand           Ertrag

  Total           1'712'200         8'000    1'653'800      10'900   1'575'839.54      9'685.65

  Nettoaufwand                   1'704'200               1'642'900                  1'566'153.89

Die Kostensteigerungen gegenüber der Rechnung 2017 und dem Budget 2018 sind auf
die leider ungebremst steigenden Abgaben in den kantonalen Lastenausgleich Sozialhilfe
sowie für den regionalen Sozialdienst Oesch-Emme zurückzuführen.

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung

                      Budget 2019                Budget 2018             Rechnung 2017
                  Aufwand        Ertrag      Aufwand        Ertrag   Aufwand           Ertrag

  Total                943'800     77'900     943'200       77'500    832'203.15      77'003.15

  Nettoaufwand                    865'900                  865'700                   755'200.00

Die beiden Budgets 2018 und 2019 sind in etwa identisch. Der Mehraufwand im Vergleich
zur Rechnung 2017 wird mit einer Kostensteigerung beim Unterhalt der Strassen und Wege
begründet. Dies einerseits als Folge der schrittweisen Angleichung an den einheitlichen
Standard in den Dorfteilen, andererseits aber auch durch einen Budgetbetrag von
Fr. 29‘000.00 für die im Jahr 2019 geplante Umsetzung der zweiten Etappe in der Erneue-
rung der Bemalungen zugunsten der Verkehrssicherheit.

Ersiger-Information November 2018                                                           Seite 13
7 Umweltschutz und Raumordnung

                         Budget 2019               Budget 2018                Rechnung 2017
                     Aufwand        Ertrag     Aufwand        Ertrag      Aufwand           Ertrag

  Total              1'268'500    1'115'600    1'256'200    1'124'400    1'621'943.70    1'517'891.20

  Nettoaufwand                     152'900                   131'800                      104'052.50

Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall belasten den Steuerhaushalt nicht.
Der gegenüber dem Budget 2018 und der Rechnung 2017 erhöhte Nettoaufwand be-
gründet sich mit höheren Ausgaben im Bereich des Gewässerunterhalts, aber auch mit
der erstmaligen Abschreibung der Investition Ortsplanungsrevision 2017+.

8 Volkswirtschaft

                        Budget 2019               Budget 2018               Rechnung 2017
                    Aufwand        Ertrag     Aufwand        Ertrag     Aufwand           Ertrag

  Total               33'100       89'000       22'300       89'000       13'725.55       89'127.95

  Nettoertrag         55'900                    66'700                    75'402.40

Der gegenüber der Rechnung 2017 tiefere Nettoertrag hat den Grund darin, dass im Ver-
gleich zum Jahr 2017 ein um Fr. 20'000.00 höherer Beitrag an die Waldgenossenschaft Ersi-
gen vorgesehen ist. Dieser begründet sich mit der schrittweisen Angleichung an den ein-
heitlichen Standard in den Dorfteilen. Zudem müssen höhere Materialpreise für den Unter-
halt berappt werden, welche mit dem höheren Beitrag abgegolten werden.

9 Finanzen und Steuern

                        Budget 2019               Budget 2018               Rechnung 2017
                    Aufwand        Ertrag     Aufwand        Ertrag     Aufwand           Ertrag

  Total               557'800    5'336'100    1'366'900    5'963'000     939'138.22     5'608'389.94

  Nettoertrag       4'778'300                 4'596'100                 4'669'251.72

Die Steuereinnahmen 2019 wurden auf der Basis der Steuererträge 2017 budgetiert. Bei
den Einkommens- und Vermögenssteuern sind eine geringe Bevölkerungszunahme sowie
die von der kantonalen Planungsgruppe empfohlene Zuwachsrate mit einbezogen wor-
den.

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2.3   Investitionen
Im Jahr 2019 sind folgende Netto-Investitionsbeiträge vorgesehen:
Feuerwehr             Ersatz Tore Feuerwehrmagazin                        Fr.    56‘000.00
Schule Ersigen        Ersatz Pulte 3 Klassen Mittelstufe                  Fr.    40‘000.00
Schulanlage Ersigen Erneuerung Gebäudehülle mit Isolation (2. Etappe)     Fr. 140‘000.00
                      Planung Sanierungen elektrische Installationen      Fr.    60‘000.00
Verkehr               Sanierung Dorfstrasse E (1. Etappe)                 Fr. 300‘000.00
                      Planung Rumendingenstrasse Mitte                    Fr.    40‘000.00
                      Ruedswilstrasse (Schlittelweg); neuer Belag         Fr.    40‘000.00
                      Riedstrasse N; neuer Belag                          Fr.    51‘000.00
                      Flurweg im Bereich Birkenweg O Fahrspurelement      Fr.    40‘000.00
                      Öffentliche Beleuchtung; LED-Ersatz 2. Etappe       Fr. 150‘000.00
Wasserversorgung      Sanierung Schieber Dorfstrasse E                    Fr.    50‘000.00
Abwasserentsorgung Sanierung Schächte Dorfstrasse E                       Fr.    50‘000.00
                      GEP-Unterhaltsmassnahmen E                          Fr.    71‘000.00
                      GEP-Aktualisierungen und Nachführung                Fr.    60‘000.00
Raumordnung           Ortsplanungsrevision 2017+ (3. Etappe)              Fr.    10‘000.00
                                                                  Total   Fr. 1‘158‘000.00

 Die 40-jährigen Tore beim Feuerwehrmagazin müssen zwingend ersetzt werden.
 Die über 45-jährigen Pulte der Klassen der Mittelstufe sind ebenfalls zwingend zu erset-
  zen. Die Pulte der übrigen Klassen sind in den letzten Jahren bereits schrittweise ersetzt
  worden.
 Bei der Schulanlage Ersigen soll mit der 2. Sanierungsetappe die Gebäudehülle im Be-
  reich der Turnhalle saniert und mit einer Isolation versehen werden. Die 50-jährigen
  elektrischen Installationen sind in Kürze zu ersetzen. Diesbezüglich soll die Planung an
  die Hand genommen werden.
 Mit einer ersten Etappe soll die Dorfstrasse in Ersigen einer Sanierung unterzogen wer-
  den. Gleichzeitig werden entlang dieser Hauptachse auch die Schieber der Wasserver-
  sorgung sowie die Schächte der Abwasserentsorgung saniert.
 Der Kredit für das Projekt „Rumendingenstrasse Mitte“ wurde im Jahr 2018 an der Urne
  bewilligt. Im Jahr 2019 erfolgt die definitive Bauprojektierung.
 Bei den diversen Vorhaben im „Verkehr“ handelt es sich um Strassen-
  Sanierungsarbeiten, welche im Zuge der Fusionsarbeiten aufgenommen und nun auf-
  grund der Dringlichkeit auszuführen sind.
 Auf dem gesamten Gemeindegebiet sollen die Strassenbeleuchtungskörper auf die
  neue LED-Technologie umgestellt werden. Im Jahr 2019 wird aus ökologischen Gründen
  die zweite und dritte Etappe zusammengelegt und ausgeführt.
 Die GEP-Sanierungsmassnahmen im Dorfteil Ersigen sowie die GEP-Aktualisierungen sind
  im Dezember 2016 mit einem Rahmenkredit beschlossen worden. Diesbezüglich soll die
  3. Etappe ausgeführt werden.
 In den Jahren 2017 bis 2019 wird die Ortsplanungsrevision durchgeführt und dabei wird
  unter anderem im gesamten fusionierten Gemeindegebiet eine einheitliche baurecht-
  liche Grundordnung eingeführt. Im Jahr 2019 sind die restlichen Arbeiten und die Ge-
  nehmigung durch den Souverän sowie den Kanton vorgesehen.

Ersiger-Information November 2018                                                  Seite 15
3     Ergebnis

3.1    Allgemeine Übersicht
                                             Budget 2019     Budget 2018     Rechnung 2017
Jahresergebnis ER Gesamthaushalt               -283‘200.00     -260‘700.00      249‘763.58
Jahresergebnis ER Allgemeiner Haus-            -249‘800.00     -249‘400.00       90‘024.85
halt (Steuerhaushalt)
Jahresergebnis       gesetzliche  Spezial-      -33‘400.00      -11‘300.00      195‘227.18
finanzierungen
Steuerertrag natürliche Personen              4‘000‘200.00    3‘792‘800.00     3‘993‘284.20
Steuerertrag juristische Personen               199‘100.00      216‘000.00       196‘212.20
Liegenschaftssteuer                             390‘000.00      395‘000.00       381‘026.75
Nettoinvestitionen                            1‘267‘000.00      825‘000.00     1‘288‘539.11
ER = Erfolgsrechnung

3.2    Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde

3.2.1 Erfolgsrechnung
       Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                     Fr.        8‘100‘300.00
       Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                      Fr.        7‘768‘600.00
       Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand)             Fr.          331‘700.00

       Finanzaufwand (34)                                         Fr.          91‘200.00
       Finanzertrag (44)                                          Fr.         164‘700.00
       Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag)                         Fr.          73‘500.00

       Operatives Ergebnis (Aufwand)                              Fr.         258‘200.00

       Ausserordentlicher Aufwand (38)                            Fr.          25‘000.00
       Ausserordentlicher Ertrag (48)                             Fr.               0.00
       Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand)                      Fr.          25‘000.00

       Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Aufwand)                   Fr.         283‘200.00

3.2.2 Investitionsrechnung
       Investitionsausgaben                                       Fr.        1‘267‘000.00
       Investitionseinnahmen                                      Fr.                0.00

       Ergebnis Investitionsrechnung (Aufwand)                    Fr.        1‘267‘000.00

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3.2.3 Finanzierungsergebnis

      Selbstfinanzierung:
      Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                          90     Fr.     33‘400.00
      Abschreibungen Verwaltungsvermögen                      33 +   Fr.    651‘000.00
      Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen             35 +   Fr.    340‘400.00
      Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen           45 -   Fr.    166‘500.00
      WB Darlehen VV                                          364+   Fr.          0.00
      WB Beteiligungen VV                                     365+   Fr.          0.00
      Abschreibungen Investitionsbeiträge                     366+   Fr.          0.00
      Zusätzliche Abschreibungen                              383+   Fr.          0.00
      Einlagen in das Eigenkapital                            389+   Fr.     25‘000.00
      Entnahmen aus dem Eigenkapital                          489-   Fr.          0.00
      Selbstfinanzierung                                             Fr.    883‘300.00

      Nettoinvestitionen:
      Ergebnis Investitionsrechnung                 5 ./. 6          Fr.   1‘158‘000.00

      Finanzierungsergebnis                                       Fr.      -275‘000.00
      (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)

3.3   Ergebnis Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt)
      Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                         Fr.   6‘854‘700.00
      Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                          Fr.   6‘534‘100.00
      Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand)                 Fr.     320‘600.00

      Finanzaufwand (34)                                             Fr.     90‘600.00
      Finanzertrag (44)                                              Fr.    161‘400.00
      Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag)                             Fr.     70‘800.00

      Operatives Ergebnis (Ertrag)                                   Fr.    249‘800.00

      Ausserordentlicher Aufwand (38)                                Fr.          0.00
      Ausserordentlicher Ertrag (48)                                 Fr.          0.00
      Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand)                          Fr.          0.00

      Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Aufwand)                       Fr.    249‘800.00

Ersiger-Information November 2018                                                   Seite 17
3.4   Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser
      Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                    Fr.     461‘800.00
      Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                     Fr.     463‘000.00
      Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag)             Fr.       1‘200.00
      Finanzaufwand (34)                                        Fr.        400.00
      Finanzertrag (44)                                         Fr.          0.00
      Ergebnis aus Finanzierung (Aufwand)                       Fr.        400.00

      Operatives Ergebnis (Ertrag)                              Fr.        800.00
      Ausserordentlicher Aufwand (38)                           Fr.           0.00
      Ausserordentlicher Ertrag (48)                            Fr.           0.00
      Ausserordentliches Ergebnis                               Fr.           0.00

      Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Gewinn)                   Fr.        800.00

3.5   Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser
      Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                    Fr.     424‘200.00
      Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                     Fr.     441‘500.00
      Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag)             Fr.      17‘300.00

      Finanzaufwand (34)                                        Fr.           0.00
      Finanzertrag (44)                                         Fr.       3‘000.00
      Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag)                        Fr.       3‘000.00

      Operatives Ergebnis (Aufwand)                             Fr.       3‘000.00

      Ausserordentlicher Aufwand (38)                           Fr.           0.00
      Ausserordentlicher Ertrag (48)                            Fr.           0.00
      Ausserordentliches Ergebnis                               Fr.           0.00

      Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Gewinn)                   Fr.      20‘300.00

3.6   Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall
      Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                    Fr.     179‘400.00
      Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                     Fr.     182‘800.00
      Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag)             Fr.       3‘400.00

      Finanzaufwand (34)                                        Fr.          0.00
      Finanzertrag (44)                                         Fr.        300.00
      Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag)                        Fr.        300.00

      Operatives Ergebnis (Ertrag)                              Fr.        300.00

      Ausserordentlicher Aufwand (38)                           Fr.           0.00
      Ausserordentlicher Ertrag (48)                            Fr.           0.00
      Ausserordentliches Ergebnis                               Fr.           0.00

      Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Gewinn)                   Fr.       3‘700.00

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3.7    Ergebnis weitere gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen

 3.7.1 Ergebnis Spezialfinanzierung Feuerwehr
        Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                   Fr.      180‘200.00
        Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                    Fr.      122‘200.00
        Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand)           Fr.       58‘000.00

        Finanzaufwand (34)                                       Fr.         200.00
        Finanzertrag (44)                                        Fr.           0.00
        Ergebnis aus Finanzierung (Aufwand)                      Fr.         200.00

        Operatives Ergebnis (Aufwand)                            Fr.       58‘200.00

        Ausserordentlicher Aufwand (38)                          Fr.            0.00
        Ausserordentlicher Ertrag (48)                           Fr.            0.00
        Ausserordentliches Ergebnis                              Fr.            0.00

        Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Verlust)                 Fr.       58‘200.00

3.7.2   Ergebnis Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung (altrechtlich)
        Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                   Fr.            0.00
        Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                    Fr.       25‘000.00
        Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag)            Fr.       25‘000.00

        Finanzaufwand (34)                                       Fr.            0.00
        Finanzertrag (44)                                        Fr.            0.00
        Ergebnis aus Finanzierung                                Fr.            0.00

        Operatives Ergebnis (Ertrag)                             Fr.       25‘000.00

        Ausserordentlicher Aufwand (38)                          Fr.       25‘000.00
        Ausserordentlicher Ertrag (48)                           Fr.            0.00
        Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand)                    Fr.       25‘000.00

        Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                           Fr.            0.00

 3.7.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Liegenschaften VV
        Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39)                   Fr.            0.00
        Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49)                    Fr.            0.00
        Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                     Fr.            0.00

        Finanzaufwand (34)                                       Fr.            0.00
        Finanzertrag (44)                                        Fr.            0.00
        Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag)                       Fr.            0.00

        Operatives Ergebnis (Ertrag)                             Fr.            0.00

        Ausserordentlicher Aufwand (38)                          Fr.            0.00
        Ausserordentlicher Ertrag (48)                           Fr.            0.00
        Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand)                    Fr.            0.00

        Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                           Fr.            0.00

 Ersiger-Information November 2018                                                Seite 19
4     Erfolgsrechnung

4.1    Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe)

                                             Budget 2019                   Budget 2018                 Rechnung 2017
                                       Aufwand          Ertrag       Aufwand          Ertrag       Aufwand          Ertrag

0 Allgemeine Verwaltung                 910'200.00     355'000.00     660'800.00     168'600.00     706'019.60     173'556.75
  Nettoergebnis                                        555'200.00                    492'200.00                    532'462.85

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit    329'900.00     254'000.00     292'100.00     227'900.00     312'374.03     264'020.95
  Nettoergebnis                                         75'900.00                     64'200.00                     48'353.08

2 Bildung                              2'396'000.00     730'900.00   2'287'500.00     632'800.00   2'113'561.28     434'491.86
  Nettoergebnis                                       1'665'100.00                  1'654'700.00                  1'679'069.42

3 Kultur, Sport, Freizeit, Kirche        49'600.00         200.00      44'600.00         200.00      46'856.30         200.00
  Nettoergebnis                                         49'400.00                     44'400.00                     46'656.30

4 Gesundheit                             15'400.00                     16'300.00                     12'706.08
  Nettoergebnis                                         15'400.00                     16'300.00                     12'706.08

5 Soziale Sicherheit                   1'712'200.00       8'000.00   1'653'800.00      10'900.00   1'575'839.54       9'685.65
  Nettoergebnis                                       1'704'200.00                  1'642'900.00                  1'566'153.89

6 Verkehr                               943'800.00      77'900.00     943'200.00      77'500.00     832'203.15      77'003.15
  Nettoergebnis                                        865'900.00                    865'700.00                    755'200.00

7 Umweltschutz und Raumordnung         1'268'500.00 1'115'600.00     1'256'200.00 1'124'400.00     1'621'943.70 1'517'891.20
  Nettoergebnis                                       152'900.00                    131'800.00                    104'052.50

8 Volkswirtschaft                        33'100.00      89'000.00      22'300.00      89'000.00      13'725.55      89'127.95
  Nettoergebnis                          55'900.00                     66'700.00                     75'402.40

9 Finanzen und Steuern                   557'800.00 5'336'100.00     1'366'900.00 5'963'000.00       939'138.22 5'608'389.94
  Nettoergebnis                        4'778'300.00                  4'596'100.00                  4'669'251.72

Seite 20                                                                   Ersiger-Information November 2018
5   Antrag des Gemeinderats

    Der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 wird beantragt,
    a) die Steueranlage auf 1,60 Einheiten
    b) den Liegenschaftssteueransatz auf 1,2 ‰ des amtlichen Wertes
       festzulegen.

    c) Das Budget 2019 ist zu genehmigen.

    d) Das Budget 2019, bestehend aus:
                                                   Aufwand                 Ertrag

       Gesamthaushalt                    Fr.   8‘216‘500.00      7‘933‘300.00
       Aufwandüberschuss                 Fr.                       283‘200.00

       Allgemeiner Haushalt              Fr.   6‘945‘300.00      6‘695‘500.00
       Aufwandüberschuss                 Fr.                       249‘800.00

       SF Wasserversorgung               Fr.     462‘200.00           463‘000.00
       Ertragsüberschuss (Gewinn)        Fr.         800.00

       SF Abwasserentsorgung             Fr.     424‘200.00           444‘500.00
       Ertragsüberschuss (Gewinn)        Fr.      20‘300.00

       SF Abfall                         Fr.     179‘400.00           183‘100.00
       Ertragsüberschuss (Gewinn)        Fr.       3‘700.00

       SF Feuerwehr                      Fr.     180‘400.00           122‘200.00
       Aufwandüberschuss (Verlust)       Fr.                           58‘200.00

       SF Mehrwertabschöpfung            Fr.      25‘000.00            25‘000.00
       Erfolg                            Fr.                                0.00

       SF Liegenschaften VV              Fr.           0.00                 0.00
       Erfolg                            Fr.                                0.00

       wird somit genehmigt.

Ersiger-Information November 2018                                               Seite 21
4. Verschiedenes
In diesem Traktandum erfolgt keine Beschlussfassung.

5. Ehrung Jungbürger
In diesem Jahr werden alle Jungbürgerinnen und Jungbürger des Jahrgangs 2000 im
Rahmen der Gemeindeversammlung geehrt.

6. Vortrag – Thema Teamwork

Daniel Siegenthaler ist einer der Mitgründer von TEAMCUBE und wird ein Referat zum The-
ma „Teamwork am Boden und in der Luft“ halten.
Dabei wird eine Brücke von der hochpräzisen Militärfliegerei zur komplexen Businesswelt
geschlagen und die Prinzipien und Erkenntnisse aus dem militärischen Formationsflug in die
Praxis des modernen Unternehmens übertragen. In beiden Domänen sichern die gleichen
Führungs- und Teamqualitäten Erfolg und Überleben: klare Zielsetzungen, Leadership, Ver-
trauen und Kommunikation.

Seite 22                                            Ersiger-Information November 2018
Information AHV – IV – Renten
Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen     (EL)     decken    den    Existenzbedarf      von       AHV/IV-
Leistungsbezüger/innen, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. EL sind keine
Fürsorgeleistungen.

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu
erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer:

 eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens
  sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse Personen haben auch dann ein An-
  recht auf EL, wenn Sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie die für die
  Rente erforderliche Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben)
 Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates ist
 sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält (bei
  Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine Frist von fünf Jahren eingehalten
  werden)
 sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5 Jahren in
  der Schweiz aufhält

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben hat.
Dabei bestimmt das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen, welche Einnahmen anzu-
rechnen sind und welche Ausgaben akzeptiert werden.

Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z.
B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die Heimkosten),
Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum an-
rechenbaren Einkommen gehören nicht nur alle Renteneinkünfte (inkl. AHV/IV-Renten)
und anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und
der Vermögensertrag.

Welche Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden?
Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch
notwendige Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls
Pflege zu Hause oder in Tagesstrukturen vorgenommen wird.
Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der
Rechnungskopien innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle am
Wohnort geltend gemacht werden.

Keine Leistung ohne Anmeldung
Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und
Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL
beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnis-
se wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen.

Ersiger-Information November 2018                                                 Seite 23
Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für andere widerrechtlich
eine EL erwirkt oder zu erwirken versucht, macht sich strafbar. Ausserdem müssen zu Un-
recht bezogene EL zurückerstattet werden.

Änderungen sofort melden
Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHV-Zweigstelle
ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen (z. B. Änderung des Zivilstandes oder der
Wohnsituation) und wirtschaftlichen (z. B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Erb-
schaftsanfall) Verhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht er-
streckt sich auch auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-
Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungs-
pflicht der zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistung zur Folge.

Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte am Telefon  034 448 35 35, E-Mail
 info@ersigen.ch oder persönlich am Schalter während den ordentlichen Büroöffnungs-
zeiten bei der AHV-Zweigstellenleiterin Lena Aebi.

Gemeindeverwaltung Ersigen
Öffnungszeiten über Feiertage

Die Gemeindeverwaltung Ersigen bleibt über Weihnachten / Neujahr wie folgt komplett
geschlossen:

Montag, 24. Dezember 2018 – Dienstag, 2. Januar 2019

Ab Mittwoch, 3. Januar 2019 bedienen wir Sie gerne wieder zu den ordentlichen Büroöff-
nungszeiten.

Bitte beachten Sie, dass wir während dieser Zeit keine Tageskarten aushändigen. Wir bit-
ten Sie daher, reservierte Tageskarten bis spätestens am 21. Dezember 2018 abzuholen.

Personelles

                       Ich heisse Yanik Wermuth, bin 17 Jahre alt und wohne in Utzenstorf.
                       In meiner Freizeit mache ich sehr viel Sport, gehe im Sommer gerne
                       joggen oder mit Freunden in die Stadt. Neben dem Sport bin ich
                       an der Politik interessiert und lese gerne.

                       Meine Schule habe ich in der Sekundarschule Bätterkinden
                       abgeschlossen. Des Weiteren habe ich letztes Jahr ein
                       Gymnasiums Jahr in Fribourg auf Französisch gemacht. Ich habe
                       mich aber schlussendlich für eine Lehre bei der Gemeinde Ersigen
                       entschieden, da ich den Beruf Kaufmann schon immer als
                       spannend und interessant empfunden habe.

Ich freue mich auf drei abwechslungsreiche und spannende Jahre auf der Gemeinde-
verwaltung Ersigen.

Seite 24                                            Ersiger-Information November 2018
Feuerwehr Ersigen – Telefonnummer 118
Informationen

Das Jahr 2018 begann für die Feuerwehr Ersigen gleich stürmisch! So mussten wir schon
Anfang Januar wegen Sturm ausrücken. Es ist kaum zu glauben, dass wir bei den meisten
Ereignissen mit Wasser zu kämpfen hatten. So kam es im Mai zu zahlreichen Wassereinbrü-
chen in Keller und Garagen. In Niederösch drohte der Bach über die Ufer zu treten. Der
Sommer verlief aus Feuerwehrsicht ruhig. Meines Wissens kam es nie zu brenzligen Situatio-
nen. Hier gilt der Dank der Bevölkerung, die sich stets an die Feuerverbote gehalten hat.

Als gelungen Anlass dürfen wir unsere Hauptübung erwähnen, die wir in diesem Jahr öf-
fentlich abgehalten haben. Leider war das Wetter nicht ganz so toll, aber ich konnte
trotzdem zahlreiche funkelnde Kinderaugen erkennen.

Die Übung sollte als Werbung in eigener Sache dienen, denn wir sind immer wieder auf
neue Feuerwehrleute angewiesen. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich
gerne bei uns melden unter feuerwehr@ersigen.ch.

Nun wünsche ich allen eine ruhige Zeit.

Kommandant

Urs Reist

Ersiger-Information November 2018                                                 Seite 25
Kakerlak
Regionale Kinder- und Jugendarbeit

Alle Projekte werden auf unserer Homepage www.kakerlak.ch und unserer Facebookseite
sowie Instagram veröffentlicht. Zudem werden die Kinder und Jugendlichen aus den Trä-
gergemeinden durch Flyer und Plakate informiert. Offene Fragen werden von den Ju-
gendarbeitenden gerne beantwortet.

Wechsel im Team
Sara Cassani hat die Regionale Kinder- und Jugendarbeit Ende Oktober 2018 verlassen.
Per November wird Jan Mattmann die Stellenleitung übernehmen und zusammen mit Mo-
nika Ramseier (Mitarbeiterin Jugendarbeit) und Anna Däppen (Vorpraktikantin) die An-
sprechpersonen des kakerlaks sein.

Jugend sucht Arbeit! / Wochenplatzbörse
Wochenplatzbörse der Regionalen Kinder- und Jugendarbeit kakerlak:
Unkompliziert, wirkungsvoll und nachhaltig.
Die Wochenplatzbörse ist ein Angebot, um Jugendliche beruflich wie auch sozial in die
Arbeitswelt zu integrieren.
Haben Sie zu Hause oder in Ihrer Firma kleine Arbeiten - wie Rasenmähen, Reinigungsar-
beiten, Auto waschen, Kinder hüten, Einkäufe erledigen oder den Hund ausführen - zu er-
ledigen? Dann melden Sie sich bei der Regionalen Kinder- und Jugendarbeit kakerlak
oder besuchen Sie unsere Homepage. Alle Anmeldeformulare wie auch das Konzept sind
unter www.kakerlak.ch veröffentlicht. Auch Jugendliche, welche sich für einen Wochen-
platz interessieren, dürfen sich jederzeit an uns wenden. Bei einer Anmeldung werden wir
eine/n Jugendliche/n in der näheren Umgebung suchen, einen passenden Termin verein-
baren und das Erstgespräch begleiten. Das Angebot der Regionalen Kinder- und Jugend-
arbeit ist kostenlos.

Kontaktadresse:

Regionale Kinder- und Jugendarbeit kakerlak
Info- und Beratungsstelle
Eystrasse 6
Postfach 451
3422 Kirchberg

Telefon 034 445 72 35      info@kakerlak.ch
Mobile 078 893 90 97       www.kakerlak.ch

Seite 26                                           Ersiger-Information November 2018
Berner Gesundheit
Suchtberatung per Live-Chat

Die Berner Gesundheit hat den Start ins Messenger-Zeitalter vollzogen. Neu bieten wir Be-
sucherinnen und Besucher auf unserer Website Suchtberatung per Live-Chat an.

Man liest es in allen Medien, sieht es täglich auf der Strasse und im Zug, das Smartphone ist
in aller Hände. Wenn nicht gerade Musik gehört oder ein Video gestreamt wird, werden
mit flinken Daumen Nachrichten auf dem Display getippt oder Informationen aus dem
world wide web gefischt. Die sozialen Medien haben das Kommunikationsverhalten in un-
serer Gesellschaft radikal verändert. Insbesondere der schriftbasierte Austausch mittels
Messenger wie WhatsApp, Facebook und Co. fehlen heute auf keinem Smartphone.

Auch wir sind im Messenger-Zeitalter angekommen. Auf unserer Website
www.bernergesundheit.ch befinden sich Besucherinnen und Besucher nur einen Mausklick
von einem Chat mit der Berner Gesundheit entfernt. Auch ausserhalb unserer Öffnungszei-
ten steht ein Assistent zur Entgegennahme von Anfragen zur Verfügung. Die Antwort er-
folgt in der Regel am darauffolgenden Arbeitstag.
Neu: Suchtberatung per Live-Chat! Suchen Sie unmittelbar eine Unterstützung? Dann sind
Sie bei uns richtig. Mit einer Anfrage über unseren Live-Chat kann der direkte Kontakt zu
einer unserer Beratungsfachperson vermittelt werden.

                                  Wir freuen uns auf Sie!

Berner Gesundheit, Bahnhofstrasse 90, 3400 Burgdorf, Tel. 034 427 70 70

Ersiger-Information November 2018                                                   Seite 27
Pro Infirmis
Beratungsstelle Emmental-Oberaargau

   Sie benötigen Entlastung in der Betreuung Ihres Kindes mit Behinderung?
   Sie können das verlangte Depot für die neue Wohnung nicht einfach so bezahlen?
   In einem IV-Verfahren kommen Sie nicht weiter?
   Sie möchten trotz Behinderung selbständig wohnen?

Solche und zahllose weitere Fragen haben Menschen mit Behinderung und ihre Angehö-
rigen in ihrem Lebensalltag.

Unsere Sozialberaterinnen kennen die Antworten und können weiterhelfen. Pro Infirmis ist
die grösste Fachorganisation für Menschen mit Behinderung in der ganzen Schweiz.

Wir beraten, begleiten und unterstützen Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen
und Fachpersonen. Pro Infirmis ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Die Or-
ganisation finanziert ihre Arbeit mit Beiträgen der öffentlichen Hand (Leistungsverträge)
sowie mit Spenden und Legaten.

Unsere Beratungen stehen Menschen mit Behinderung (oder bei denen eine Behinderung
absehbar ist) offen, sowie deren Angehörigen von Geburt an bis zum AHV-Alter.

Unsere Dienstleistungen

 Sozialberatung                         Case Management
 Assistenzberatung                      Finanzielle Direkthilfe
 Begleitetes Wohnen                     Fachberatung

Die Beratungen sind kostenlos, freiwillig und vertraulich. Sie finden nach Vereinbarung auf
der Beratungsstelle statt. Hausbesuche sind in Ausnahmefällen möglich. Die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter von Pro Infirmis unterstehen der Schweigepflicht.

Wie erreichen Sie uns?
Tel: 058 775 14 55                     Öffnungszeiten: Mo – Fr:    08.30 – 12.00
E-Mail: bula@proinfirmis.ch            Mo – Do: 14.00 – 16.30, Fr: 14.00 – 16.00
www.proinfirmis.ch
                          (Termin für Beratung nach telefonischer Vereinbarung)

Wo finden Sie uns?
Pro Infirmis
Beratungsstelle Emmental-Oberaargau
Poststrasse 10
3401 Burgdorf

Beratungen in Aussenstellen in Langenthal und Langnau möglich

Seite 28                                             Ersiger-Information November 2018
Regionale Kommission für Altersfragen
Altersleitbild

„Bewährtes erhalten und Neues integrieren“
Unter diesem Motto wurde das Altersleitbild aus dem Jahr 2006 aufgefrischt und überar-
beitet.

In der Überprüfung des Altersleitbildes 2006 und der Erarbeitung des vorliegenden Alters-
leitbildes 2017 werden in zehn Handlungsfeldern die Ist-Situation vorgestellt und daraus
sinnvolle Massnahmen abgeleitet. Diese werden im Massnahmenplan mit Zeithorizont und
Verantwortlichkeiten konkretisiert. Die Anliegen sind im regionalen Verbund zu realisieren.
Das Leitbild dient den Gemeinden, der Verwaltung und den in der Altersarbeit tätigen In-
teressengruppen als Leitlinie für ihre Arbeit.

Handlungsfelder
 Generationengespräche, Solidarität, Bildung, aktive Lebensgestaltung
 Mobilität, Verkehr, Infrastruktur, Sicherheit, Umwelt
 Pflege, Gesundheit, Dienstleistungen
 Wohnen im Alter
 Alter und Migration

Die beteiligten Vertragsgemeinden wollen weiterhin eine wirksame Alterspolitik in ihrem
Dorf gewährleisten. Dies erfordert Interesse und Engagement. Für die Umsetzung des Al-
tersleitbildes in den Gemeinden Alchenstorf, Ersigen, Heimiswil, Höchstetten, Koppigen,
Rumendingen, Willadingen und Wynigen ist die Regionale Kommission für Altersfragen in
Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden zuständig. Diese ist der Kommission Sozial-
dienst Oesch-Emme (Sozialbehörde) der Vertragsgemeinden unterstellt. Diese Gemeinden

Ersiger-Information November 2018                                                 Seite 29
beteiligen sich an den entstehenden Kosten der Regionalen Kommission für Altersfragen
im Rahmen dieses Auftrages.

Die Altersleitbilder können bei den Gemeindeverwaltungen gratis bezogen werden oder
online bei den Gemeindehomepages eingesehen werden.

Kirchgemeinde
Röm.-kath. Kirchgemeinde St. Peter und Paul Utzenstorf

Wussten Sie, dass die katholische Kirche an der Landshutstrasse 41 in Utzenstorf Be-
gegnungsort für über 3‘500 Gläubige aus 18 politischen Gemeinden aus der Agglomerati-
on ist? Es sind dies: Utzenstorf, Zielebach, Wiler b. Utzenstorf, Bätterkinden, Kräiligen, Frau-
brunnen (mit den Dörfern Schalunen, Mülchi, Büren zum Hof, Limpach, Fraubrunnen, Etzel-
kofen, Grafenried und Zauggenried), Kernenried, Aefligen, Rüdtligen-Alchenflüh, Kirch-
berg, Ersigen (mit Oberösch und Niederösch), Alchenstorf, Koppigen, Willadingen,
Höchstetten und Hellsau.

                             In den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts gründeten
                             einige Utzenstörfler eine eigene Pfarrei und lösten sich somit
                             von der Pfarrei Burgdorf. Am 1. Januar 1970 wurde dieser
                             Schritt mit der Errichtung einer eigenen Kirchgemeinde
                             zementiert. Am 25. Juni 1961 wurde die Kirche an der
                             Landshutstrasse feierlich eingeweiht, 1992 renoviert und das
                             Pfarreizentrum errichtet. Die Gemeinschaft in der Pfarrei
                             beschränkt sich nicht nur auf Singen und Beten, nein wir
                             fördern mit verschiedensten Anlässen ein harmonisches
                             Miteinander und vergessen dabei auch die Ärmsten auf
                             dieser Welt nicht. Mehrere Gruppierungen sorgen für ein
aktives Pfarreileben, das jeder Altersschicht Gelegenheit gibt, sich zu entfalten oder ein-
fach nur zu geniessen. Bedingt durch die bernische Kantonsverfassung und die Strukturen
der röm.-katholischen Kirche in der Schweiz ist die Organisation auch in unserer Kirchge-
meinde vom Dualprinzip geprägt: Während der Kirchgemeinderat für die Aufrechterhal-
tung der Infrastruktur und der finanziellen und personellen Ressourcen zuständig ist, sind
Seelsorge und Pfarreileben Sache des Pfarrers und seines Teams.

Schauen Sie einmal in unsere Website www.utzenstorfkath.ch.

Wir werden uns auch in den kommenden Ausgaben dieses Blattes mit Beiträgen melden.

Roland Frutiger, Präsident der Kirchgemeinde

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