EU-FÖRDERUNGEN IN TIROL - Leitfaden April 2008

Die Seite wird erstellt Niko-Veit Klose
 
WEITER LESEN
EU-FÖRDERUNGEN IN TIROL - Leitfaden April 2008
EU-FÖRDERUNGEN IN TIROL
                 Leitfaden

                   April 2008
EU-FÖRDERUNGEN IN TIROL - Leitfaden April 2008
Leitfaden EU-Förderungen

Vorwort

Dieser Leitfaden soll Ihnen einen schnellen und einfachen Überblick über die für
Unternehmen relevanten Förderungen der Europäischen Union ermöglichen.

Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg durch den „Förderdschungel“ etwas zu erleichtern, um so
die angebotenen Fördermittel optimal ausschöpfen zu können.

Das Team des Enterprise Europe Network Innsbruck

Impressum:
Enterprise Europe Network
Wirtschaftskammer Tirol
Meinhardstraße 14
A – 6020 Innsbruck
T 05 90 905-1225
F 05 90 905-1275
M een@wktirol.at
W www.enterpriseeuropenetwork.at

Autor:
MMag. Peter Wachter
T 05 90 905-1221 | E peter.wachter@wktirol.at

Seite 2
EU-FÖRDERUNGEN IN TIROL - Leitfaden April 2008
Leitfaden EU-Förderungen

Inhaltsverzeichnis

I) Kurzdarstellung der wichtigsten Programme für KMU................ 4

II) Europäische Förderprogramme .......................................... 8

a) Strukturfonds ................................................................................9
     Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit...........................................9
     Europäischer Sozialfonds................................................................ 13
     Programm INTERREG IV – Österreich-Deutschland .................................. 14
     Programm INTERREG IV – Österreich-Italien ......................................... 16

b) Aktionsprogramme der EU .............................................................. 18
    7. Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung .......... 18
    Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ............. 20
    Integriertes Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen ........................... 22
    Marco Polo II .............................................................................. 23
    EUREKA .................................................................................... 24
    Beschäftigung, soziale Angelegenheiten & Chancengleichheit ................... 25
    MEDIA 2007 ................................................................................ 25
    Life+........................................................................................ 26

c) EU-Außenhilfsprogramme................................................................ 27
    Heranführungsinstrument IPA .......................................................... 27
    Instrument für Nachbarschaftspolitik ENPI .......................................... 27

d) Finanzierungsinstrumente .............................................................. 28
     Europäische Investitionsbank .......................................................... 28
     Europäischer Ivestitionsfonds .......................................................... 29
     Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation .................... 29

III) Informations- und Beratungsdienste .................................. 30

Information .................................................................................... 30
Beratung ........................................................................................ 30

IV) Förderfakten ............................................................... 31

V) Fördertipps ................................................................. 34

VI) Quellenverzeichnis ....................................................... 37

                                                                                            Seite 3
EU-FÖRDERUNGEN IN TIROL - Leitfaden April 2008
Leitfaden EU-Förderungen

I) Kurzdarstellung der wichtigsten Programme für KMU

Mit folgenden Symbolen soll bei den einzelnen Förderungen schnell beurteilt werden
können, ob eine Förderung für ein konkretes Vorhaben in Frage kommt oder nicht.

s         Direkter Zuschuss zu Investitionskosten

          Förderung, die über eine nationale Stelle abgewickelt wird

Þ         Regionale, überregionale oder transnationale Projektpartnerschaften erforderlich

Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit |s
                             Ausbau von Netzwerken, Kooperationen und Wissenstransfer
 Was wird                    Einzelbetriebliche Innovation, Forschung & Entwicklung
                             Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen
gefördert?                   Innovative, impulsgebende touristische Projekte
                             Präventivmaßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen
                             Energieeinsparung und Nutzung alternativer Energie
                           ⇒Förderung von gemeinschaftlichen Forschungsprojekten
                           ⇒Förderung des Aufbaus von Vernetzungsstrukturen
  Beispiele                ⇒Entwicklung, Adaptierung          oder     Einführung   neuer    oder
                            verbesserter Produkte
                           ⇒Unterstützungsdienstleistungen wie z.B. Machbarkeitsstudien
                           ⇒Pilotprojekte in Bereichen wie Wellness, Gesundheit, Life Science
                            usw.

Detailinfos ⇒ Seite 9

Europäischer Sozialfond (ESF) |s
 Was wird                    Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen
                             Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
gefördert?                   Soziale Eingliederung
                           ⇒Verbesserung der Personalplanung und Personalentwicklung in
                            Unternehmen
  Beispiele                ⇒Projekte mit dem Schwerpunkt ältere und gering qualifizierte
                            Menschen dauerhaft in den Arbeitsprozess zu integrieren
                           ⇒Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung
                           ⇒Projekte zur Schaffung von Chancengleichheit im weitesten Sinn

Detailinfos ⇒ Seite 13

Seite 4
Leitfaden EU-Förderungen

Interreg IV Österreich-Deutschland |sÞ
                           Förderung der unternehmerischen Initiative durch Verbesserung
                           der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft
 Was wird                  Förderung der Innovationstätigkeit in der regionalen und lokalen
gefördert?                 Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Unterstützung und
                           Einführung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie
                           durch Unterstützung von Kooperationen
                           Stärkung der Humanressourcen durch Qualifizierung und Lernen
                       ⇒Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich
                        Forschung, Entwicklung, Technologie und Innovation
                       ⇒Aufbau von Netzwerken
  Beispiele            ⇒Entwicklung      und    Bewerbung    von    zielgruppenorientierten
                        Produkten
                       ⇒Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
                        mit touristischem Schwerpunkt
                       ⇒Entwicklung von ökologischen Tourismuskonzepten
                       ⇒Schaffung zielgruppenorientierter Fortbildungsangebote

Detailinfos ⇒ Seite 14

Interreg IV Österreich-Italien |sÞ
                           Unterstützung der Mittel- und Kleinunternehmen
 Was wird                  Touristische Maßnahmen im Bereich Marketing und Kooperation
                           Forschung und Entwicklung
gefördert?                 Humanressourcen und Arbeitsmarkt
                           Erneuerbare Energien, Wasserressourcen, Versorgungs- und
                           Entsorgungssysteme
                       ⇒Produktions- und Prozessinnovation
                       ⇒Promotions- und Vermarktungstätigkeiten
                       ⇒Bereitstellung von Beratungsdiensten für KMU
                       ⇒Veranstaltung von Messen, Kooperationsbörsen und Meetings
                       ⇒Entwicklung und Realisierung grenzüberschreitender touristischer
  Beispiele             Angebote
                       ⇒Unterstützung, Förderung, Erneuerung und Vervollständigung
                        tourismusrelevanter Infrastrukturen und Bauten
                       ⇒Aufbau von Netzwerken
                       ⇒Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
                       ⇒Entwicklung von Betriebskonsortien für Berufs- und Weiterbildung
                       ⇒Förderung von Maßnahmen zur effizienten Bewirtschaftung der
                        Wasserressourcen, der Energieeffizienz und der Nutzung
                        erneuerbarer Energieträger

Detailinfos ⇒ Seite 16
                                                                                    Seite 5
Leitfaden EU-Förderungen

7. Rahmenprogramm für Forschung und
Technologische Entwicklung |sÞ
                           Alle Arten von Forschungsaktivitäten im Rahmen von
 Was wird                  transnationalen Kooperationen
                           Entwicklung des Humanpotentials in der Forschung
gefördert?                 Förderung von Pionierforschung
                           Aufbau und verbesserte Nutzung von Forschungsinfrastruktur
                       ⇒Forschung im Gesundheitsbereich
                       ⇒Forschung im      Bereich   Lebensmittel,    Landwirtschaft    und
                        Biotechnologie
                       ⇒Forschung      im       Bereich          Informations-         und
                        Kommunikationstechnologien

  Beispiele            ⇒Forschung im Bereich Nanowissenschaften, Nanotechnologien,
                        Werkstoffen und neuen Produktionstechnologien
                       ⇒Forschung im Energie und Umweltbereich
                       ⇒Hoch innovative und risikofreudige Forschungsprojekte aus nicht
                        etablierten Disziplinen, Forschung an den Grenzen des Wissens,
                        Themen ohne kommerzielle Versprechungen, Multi– und
                        interdisziplinäre Forschungsthemen, Themen mit hohem
                        Pionierfaktor und hohem wissenschaftlichen Risiko
                       ⇒Ausbildungs- und Trainingsaktivitäten von Forschern
                       ⇒Auslagerung von Forschungsprojekten         an   Hochschulen   und
                        Forschungszentren für KMU

Detailinfos ⇒ Seite 18

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation (CIP)
Unterprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation|s
                           Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase
 Was wird                  und von Innovationen

gefördert?                 Mobilisierung von Fremdfinanzierungsmitteln für KMU
                           Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für KMU
                       ⇒Bürgschaften für KMU mit Wachstumspotential
  Beispiele            ⇒Kredite für Kleinst-Unternehmen in der Gründungsphase
                       ⇒Risikokapital für KMU

Detailinfos ⇒ Seite 20

Seite 6
Leitfaden EU-Förderungen

Integriertes Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen
Unterprogramm Leonardo da Vinci                |sÞ
                           Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
 Was wird                  Qualitative Verbesserungen bei beruflicher Aus- und Weiter-
gefördert?                 bildung
                           Erhöhung der Attraktivität von Aus- und Weiterbildungs-
                           maßnahmen
                       ⇒Förderung berufsbildender Praktika im Ausland für Personen in
                        Erstausbildung, Personen auf dem Arbeitsmarkt wie auch
  Beispiele             Fachkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
                       ⇒Förderung von Partnerschaften in der beruflichen Aus- und
                        Weiterbildung
                       ⇒Anpassung und Übertragung bestehender              und   erprobter
                        innovativer Lösungen und Verfahren

Detailinfos ⇒ Seite 22

Europäische Investitionsbank (EIB) |
Europäischer Investitionsfonds (EIF) |
 Was wird                  Darlehen, Garantien und Risikokapital für KMU
gefördert?
                       ⇒Darlehen für Projekte, die mit den Finanzierungszielen der EIB in
  Beispiele             Einklang stehen
                       ⇒Risikokapital für KMU insbesondere bei Neugründungen und
                        Technologie-Unternehmen

Detailinfos ⇒ Seite 28                         bzw.   29

                                                                                   Seite 7
Leitfaden EU-Förderungen

II) Europäische Förderprogramme
Die Programme der Europäischen Union 2007-2013 haben das Ziel die so genannte
„Lissabon-Strategie“ umzusetzen. Es stehen dabei Finanzmittel in der Höhe von 975 Mrd.
Euro zur Verfügung. Diese Strategie soll Europa zu einem wettbewerbsfähigen,
wissensbasierten Wirtschaftsraum machen, der in der Lage ist, Wirtschaftswachstum und
Arbeitsplätze zu schaffen und dabei gleichzeitig Europas Sozialmodell bewahrt und die
Umwelt schützt.
Die Europäische Union bietet Unterstützung für europäische kleine und mittlere
Unternehmen (KMU). Sie wird in verschiedenen Formen wie Zuschüssen, Darlehen und in
einigen Fällen auch als Bürgschaften angeboten. Die Gewährung der Unterstützung erfolgt
entweder direkt oder über Programme, die wie die Strukturfonds der Europäischen Union
national oder regional verwaltet werden. KMU können ebenfalls verschiedene nicht
finanzielle Unterstützungsmaßnahmen in Form von Information und Beratung in Anspruch
nehmen.
In diesem Leitfaden wollen wir die wichtigsten europäischen Förderprogramme für KMU
vorstellen. Er enthält Informationen sowie zahlreiche Links zu Hintergrundinformationen
über die einzelnen Förderprogramme.

Die Förderprogramme der EU können wie folgt eingeteilt werden:

Strukturfonds
Die Strukturfonds (der Europäische Fonds für regionale Entwicklung - EFRE - und der
Europäische Sozialfonds - ESF) sind mit ihren verschiedenen themenbezogenen
Programmen und Gemeinschaftsinitiativen, die in den Regionen durchgeführt werden, die
bedeutendsten Gemeinschaftsinstrumente zur KMU-Förderung. Die Begünstigten der
Strukturfonds erhalten einen direkten Beitrag zur Finanzierung ihrer Projekte.
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung der Programme und die Auswahl der Projekte auf
nationaler und regionaler Ebene erfolgen.

Aktionsprogramme der EU
Diese Finanzierungsmöglichkeiten unterteilen sich auf verschiedene Themenbereiche und
Ziele wie Umwelt, Forschung oder Bildung. Sie werden von verschiedenen Dienststellen der
Europäischen Kommission entworfen und durchgeführt. KMU oder andere Organisationen
können sich für die Programme in der Regel direkt und im Allgemeinen unter der
Voraussetzung bewerben, dass sie nachhaltige, transnationale Projekte vorlegen, mit
denen zusätzlicher Nutzen verbunden ist. Je nach Programm können sich ebenfalls
Industrievereinigungen, Unternehmensverbände, Unternehmensdienstleister und/oder
Beratungsdienstleister bewerben.
Kofinanzierung ist die allgemeine Regel: Die Unterstützung der Europäischen Union besteht
in der Regel aus Zuschüssen, die lediglich einen Teil der Kosten eines Projekts decken.

EU-Außenhilfe-Programme
Mit Beginn der Finanzperiode 2007-2013 hat die EU die rechtlichen Grundlagen ihrer
Außenhilfe vereinfacht. Um die Transparenz und Effizienz der Außenhilfe-Programme zu
steigern, gibt es nunmehr lediglich neun Instrumente der Gemeinschaftsaußenhilfe.
Parallel dazu bleibt der Europäische Entwicklungsfond (EEF) bestehen.

Finanzierungsinstrumente
Die meisten Finanzierungsinstrumente stehen nur indirekt, also über nationale
Finanzintermediäre, zur Verfügung. Viele davon werden vom Europäischen Investmentfonds
verwaltet.

Seite 8
Leitfaden EU-Förderungen

a) Strukturfonds
Mit den Strukturfonds sollen Unterschiede in der regionalen Entwicklung vermindert und der
wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union gefördert werden. Die
Europäische Kommission kofinanziert deshalb regionale Projekte in den Mitgliedstaaten. Es wird
jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass direkte Hilfe für KMU zur Kofinanzierung ihrer
Investitionen nur in den wirtschaftlich schwächer entwickelten Regionen (den so genannten
„Konvergenz“-Regionen) möglich ist. In anderen Regionen wurde, im Gegensatz zu direkten
Förderungen für einzelne KMU, Maßnahmen Priorität eingeräumt, von denen eine starke
Hebelwirkung ausgeht (z.B. Schulung in Unternehmensführung, Unterstützungsleistungen,
Gründerzentren, Technologietransfermechanismen, Netzwerkarbeit usw.).
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung der Programme und die Auswahl der Projekte auf
nationaler und/oder regionaler Ebene erfolgen.

Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit |                   s
    Geförderte Maßnahmen:
     Der Fokus des Programms liegt auf der Unterstützung von innovativen Projekten mit
     regionalen Impuls- und Synergiewirkungen. Inhaltlich werden dabei zwei wesentliche
     Förderbereiche unterschieden:
     ⇒ Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden Kooperationen, Netzwerkbildungen, Forschungs-
     und Entwicklungsaktivitäten und innovative Schlüsselinvestitionen. Dabei sollen mögliche
     Innovations- und Kooperationsbarrieren für Unternehmen dadurch reduziert werden, indem
     zum einen das Angebot an (Service-) Dienstleistungen in diesen Bereichen verbessert wird
     und zum anderen konkrete (innovative) Projekte unterstützt werden.
     ⇒ Ein zweiter Förderschwerpunkt wird auf die Verbesserung der Standortbedingungen
     gelegt. Hier werden beispielsweise Aktivitäten zur Forcierung erneuerbarer Energieträger,
     zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Sicherung des Lebens- und Wirtschaftsraums
     vor Naturgefahren unterstützt. Weiters werden hier (innovative) Projekte zur Schaffung
     eines qualitätsvollen Umfeldes für eine integrierte Regionalentwicklung gefördert.
     Insbesondere gilt es Pilotprojekten, die zur Lösung regionaltypischer Probleme (z.B.
     Erreichbarkeit, Mobilität) beitragen, zur Umsetzung zu verhelfen.

                                                                                          Seite 9
Leitfaden EU-Förderungen

    Die einzelnen wirtschaftsrelevanten Aktionsfelder im Detail

Prioritätsachse 1
     Aktionsfeld 1 - Kooperationsprojekte
     ⇒ Zielsetzung: Initiierung von Kooperationen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit der
     Tiroler Unternehmen
     ⇒ Gegenstand: Kooperationsprojekte von mindestens 3 Partnern aus Wirtschaft und
     Wissenschaft zur Entwicklung gemeinsamer innovativer Produkte und Prozesse bzw. zur
     Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer.
     ⇒ Wissenswertes: Laufende Einreichung möglich, Zuschuss von max. 40% der förderbaren
     Kosten;
     ⇒ Abwicklung: Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Wirtschaftsförderung

     Aktionsfeld 1 - Innovationsassistent
     ⇒ Zielsetzung: Steigerung der Innovationskraft von Tiroler Unternehmen durch Aufbau
     echter Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung &Entwicklung sowie
     Bildungseinrichtungen.
     ⇒ Gegenstand: Förderung der Kosten für die Anstellung eines Innovationsassistenten
     (Absolvent einer Uni, Fachhochschule oder HTL) (inkl. Qualifizierung) für die Durchführung
     eines Innovationsprojektes im Bereich Forschung &Entwicklung, Management, Organisation
     sowie Kommunikation und Information.
     ⇒ Wissenswertes: Antrag im Wege jährlicher Ausschreibungen, Laufzeit: 2 Jahre - 1. Jahr:
     50% der Personalkosten – 2. Jahr: 25% der Personalkosten;
     ⇒ Abwicklung: Tiroler Zukunftsstiftung

     Aktionsfeld 1 - Überbetriebliche Vernetzungsaktivitäten
     ⇒ Zielsetzung: Steigerung der Kooperationsfähigkeit- und Innovationskraft von Tiroler
     Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen;
     ⇒ Gegenstand: Unterstützung des Aufbaus und der Entwicklung von Vernetzungsstrukturen
     wie Clusterinitiativen, Plattformen und Netzwerke. Über diese Aktivitäten sollen
     insbesondere auch Kooperationsprojekte initiiert und unterstützt werden.
     ⇒ Wissenswertes: Keine Antragstellung! Service für Unternehmen mit direkter
     Nutzenstiftung aus den Vernetzungsaktivitäten;
     ⇒ Abwicklung: Tiroler Zukunftsstiftung

     Aktionsfeld 2 - Einzelbetriebliche Innovation, Forschung & Entwicklung
     ⇒ Zielsetzung: Stärkung des technischen Know-Hows der Unternehmen und des
     Innovationspotentials.
     ⇒ Gegenstand: Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung;
     Projekte zur Entwicklung, Adaptierung bzw. Einführung neuer und verbesserter Produkte,
     Verfahren und Dienstleistungen. Die Förderung erfasst sämtliche technologische Bereiche, die
     wirtschaftlich verwertet werden können.
     ⇒ Wissenswertes: Laufende Einreichung möglich, erhöhte Förderungen für erstmalige oder
     unregelmäßige Anträge;
     ⇒ Abwicklung: Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), Wien

Seite 10
Leitfaden EU-Förderungen

     Aktionsfeld 3 - Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen – ERP-Fonds
     ⇒ Zielsetzung: Strukturverbesserung in regional benachteiligten Gebieten; Erleichterung
     der Unternehmensentwicklung in „risikoreichen“ Phasen (Erweiterung, Ansiedlung).
     ⇒ Gegenstand: Produkt- und Verfahrensinnovationen (inkl. Dienstleistungen) durch
     Umsetzung eigener Forschungs- & Entwicklungsresultate oder durch Zukauf und Adaption von
     neuen Technologien und Know-How; Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen bei
     wesentlichen Arbeitsplatzeffekten; Neugründungen und Betriebsansiedelungen.
     ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Schaffung von Arbeitsplätzen wichtiges
     Beurteilungskriterium, Vergabe von ERP-Krediten;
     ⇒ Abwicklung: ERP-Fonds, Wien

     Aktionsfeld 3 - Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen – AWSG
     ⇒ Zielsetzung: Stärkung des Wachstums- und Innovationspotentials von bestehenden und
     neu gegründeten, wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (mit
     Ausnahme Tourismus und Freizeitwirtschaft).
     ⇒ Gegenstand: Innovationsprojekte von KMU in folgenden Schwerpunktbereichen:
         y Erzeugung/Erbringung neuer, innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Produkte /
           Dienstleistungen
         y Anwendung/Einsatz neuer Technologien
     ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Mindestprojektgröße: EUR 70.000,-, Erhöhte
     Förderung bei Projekten mit außerordentlich hohem Innovationspotential;
     ⇒ Abwicklung: Austria Wirtschaftsservice GmbH, Wien

 Prioritätsachse 2

     Aktionsfeld 4 - Innovationsorientierte, impulsgebende touristische Entwicklung
     ⇒ Zielsetzung: Verbesserung der Innovationskraft des Tiroler Tourismus und Optimierung
     des regionalen Angebotes im Tourismus (Qualität und Struktur).
     ⇒ Gegenstand: Innovative Schlüsselprojekte mit regionalem Impuls; wesentliche
     Qualitätsverbesserungen im Angebot; themenorientierte Infrastrukturentwicklung;
     ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Schaffung von Arbeitsplätzen wichtiges
     Beurteilungskriterium, Förderform Zuschuss (in der Regel Projekte unter EUR 1 Mio.) oder
     Kredit;
     ⇒ Abwicklung: Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), Wien

     Aktionsfeld 6 - Energieeinsparung und Nutzung alternativer Energie
     ⇒ Zielsetzung: Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und Forcierung
     erneuerbarer Energieformen;
     ⇒ Gegenstand:
           y Energierelevante Investitionen zur Vermeidung und Verringerung von
             Umweltbelastung durch klimarelevante Gase durch Energieeinsparungen und
             erneuerbare Energieformen
           y Pilot- und Demonstrationsanlagen: Investitionen in Anlagen mit besonders
             fortschrittlichen Technologien (z.B. Güssing)
     ⇒ Wissenswertes: Regionale Fokussierung, Mindestprojektgröße: EUR 15.000;
     ⇒ Abwicklung: Kommunalkredit Public Consulting (KPC), Wien

                                                                                         Seite 11
Leitfaden EU-Förderungen

     Regionales Schwerpunktgebiet 2007-2013

Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung-Statistik

     Ausmaß der Unterstützung:
        Die Grundlage für die EU-Förderung bildet in der Regel eine nationale Förderung einer
        (Förder-)Stelle auf Bundes- oder Landesebene. Die Förderhöhe richtet sich nach der Qualität
        des jeweiligen Projektes und hängt auch vom jeweiligen Aktionsfeld ab.
     Vorgehensweise:
        Die Vergabe der Förderungen erfolgt anhand bestimmter zur Umsetzung des Programms
        festgelegter Richtlinien. Wenn FörderwerberInnen die jeweiligen Kriterien erfüllen,
        können sie grundsätzlich eine Unterstützung erhalten. Die Antragstellung für die EU-
        Förderung ist ident mit der Antragstellung für die nationale Förderung. Für eine Förderung
        mit EU-Mitteln aus diesem Programm wird an die Projekte ein besonders hoher
        Qualitätsanspruch gesetzt. Die Abwicklung der Richtlinien obliegt dabei ausgewählten
        Förderstellen, die als Partner in der Umsetzung des Programms fungieren.
     Laufzeit:
        2007-2013
     Einreichstelle:
        Hängt vom jeweiligen Aktionsfeld ab:
        ⇒ Aktionsfeld 1) Kooperationen: Amt der Tiroler Landesregierung - Sachgebiet
        Wirtschaftsförderung
        ⇒ Aktionsfeld 1b) Cluster: Tiroler Zukunftsstiftung
        ⇒ Aktionsfeld 1c) Innovationsassistent: Tiroler Zukunftsstiftung
        ⇒ Aktionsfeld 2) Einzelbetriebliche Innovation und Forschung & Entwicklung:
        Forschungsförderungsgesellschaft mbH
        ⇒ Aktionsfeld 3) Innovationsorientierte Schlüsselinvestitionen: ERP-Fonds, Austria
        Wirtschaftsservice GmbH, Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Wirtschaftsförderung
        ⇒ Aktionsfeld 4): Innovationsorientierte, impulsgebende touristische Entwicklung:

Seite 12
Leitfaden EU-Förderungen

     Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, Amt der Tiroler Landesregierung –
     Sachgebiet Wirtschaftsförderung
     ⇒ Aktionsfeld 5) Präventivmaßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen: Amt der Tiroler
     Landesregierung – Gruppe Forst
     ⇒ Aktionsfeld 6) Energieeinsparung und Nutzung alternativer Energien: Kommunalkredit
     Public Consulting
     ⇒ Aktionsfeld 7) Aktivierung endogener regionaler Potenziale: Amt der Tiroler
     Landesregierung – Abteilung Raumordnung-Statistik
    Information:
      http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung-
     tirol/regionalewettbewerbsfhigkeit/
      http://www.awsg.at/portal/
      http://www.zukunftsstiftung.at/index.cfm
      http://www.oeht.at/page/index.html
      http://www.ffg.at
      http://www.public-consulting.at/de/portal/

Europäischer Sozialfond ESF |              s
    Geförderte Maßnahmen:
     ⇒ Prioritätsachse 1: Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen
     Ziele sind die Verbesserung der Personalplanung und Personalentwicklung in Unternehmen,
     sowie die Stabilisierung und Verbesserung der beruflichen Situation von älteren und gering
     qualifizierten Beschäftigten sowie von WiedereinsteigerInnen.
     ⇒ Prioritätsachse 2: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
     Hauptziel ist hier die dauerhafte Integration der von Arbeitslosigkeit betroffenen Zielgruppen
     in den Regelarbeitsmarkt. Insbesondere ältere und gering qualifizierte Menschen sowie
     benachteiligte Gruppen, wie etwa MigrantInnen und Frauen, die in das Berufsleben
     zurückkehren möchten, sollen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
     ⇒ Prioritätsachse 3: Soziale Eingliederung
     Ziele dieses Schwerpunkts sind die berufliche Eingliederung und die Sicherung von
     Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Schaffung von Chancengleichheit im
     weitesten Sinne. Ein weiteres Ziel ist die Integration von arbeitsmarktfernen Personen in
     stabile Beschäftigungsverhältnisse. Maßnahmen bestehen in der Erprobung und Umsetzung
     innovativer Konzepte und Strukturen, die auf eine dauerhafte Integration dieser spezifischen
     Zielgruppen in den Regelarbeitsmarkt abzielen.
     ⇒ Prioritätsachse 4: Lebensbegleitendes Lernen
     Dieser Schwerpunkt beinhaltet die Verbesserung des Zugangs zu über die Pflichtschule
     hinausgehender Schulbildung, Erhöhung der Qualität im Bildungswesen, die Ermöglichung der
     Teilnahme an lebensbegleitendem Lernen für benachteiligte Erwachsene sowie Hilfe beim
     Studienabschluss für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten. Spezifische Zielsetzungen
     bestehen zudem in der Vermittlung von Basisqualifikationen, der Verbesserung der
     Deutschkenntnisse von MigrantInnenkindern, der Flexibilisierung von Aus- und
     Weiterbildungsprogrammen sowie der Einführung von Qualitätsstandards in der
     Erwachsenenbildung.
     ⇒ Prioritätsachse 5: Territoriale Beschäftigungspakte
     Verbesserte Koordination auf regionaler und lokaler Ebene im Rahmen von territorialen
     Beschäftigungspakten soll zur Erreichung der beschäftigungspolitischen Ziele beitragen.
     Dadurch wird die Integration von arbeitsmarktfernen Gruppen gefördert. Regionale und
     lokale Partnerschaften ermöglichen es, arbeitspolitische Probleme besser zu erkennen und
     eine integrierte Strategie zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht.

                                                                                           Seite 13
Leitfaden EU-Förderungen

    Ausmaß der Unterstützung:
     Je nach den sozialen und wirtschaftlichen Faktoren beträgt der Anteil der Kofinanzierung
     zwischen 50 % und 85 % der gesamten Interventionskosten.
    Vorgehensweise:
     Das Projekt muss den Förderrichtlinien des ESF (Europäischer Sozialfonds) entsprechen
     und sich inhaltlich einem der fünf ESF-Schwerpunkte widmen. Die Verwaltungsbehörde und
     die zwischengeschalteten Stellen sind für die konkrete Umsetzung, die Abwicklung der
     Förderungen und die Mittelvergabe an MaßnahmenträgerInnen (ESF-Projekte) verantwortlich.
     Ein ESF-Projekt ist durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert und wird von einer
     TrägerInnenorganisation verwaltet. Als Verwaltungsbehörde gilt das Bundesministerium für
     Wirtschaft und Arbeit. Zwischengeschaltete Stellen: AMS, BMSK, Bundessozialamt, das
     BMUKK, BMWF und die Territorialen Beschäftigungspakte bzw. deren
     Mitgliederorganisationen.
    Laufzeit:
     2007-2013
    Einreichstelle:
     Je nach Maßnahme
    Information:
      http://ec.europa.eu/employment_social/esf/members/at_de.htm
      http://www.esf.at/

 Programm INTERREG IV – Österreich-Deutschland|                        sÞ
    Geförderte Maßnahmen:
     Ziel dieses Programms ist es, durch grenzüberschreitende Projekte und Strategien eine
     ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes zu bewirken. Durch die
     Festigung der Zusammenarbeit sollen die grenzbezogenen Barrieren (z.B. institutionelle,
     infrastrukturelle, ökonomische und gesetzliche) reduziert werden. Im Konkreten wurden
     folgende Schwerpunkte und Prioritäten festgelegt:
     ⇒ Priorität 1 - Wissensbasierte und wettbewerbsfähige Gesellschaft durch Innovation und
     Kooperation: Förderung der unternehmerischen Initiativen durch Verbesserung der
     Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, u.a. F&E, Förderung der Innovationsfähigkeit in der
     regionalen und lokalen Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Unterstützung der Einführung
     neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie durch Unterstützung
     von Kooperationen, Stärkung der Humanressourcen durch Qualifizierung und lebenslanges
     Lernen, Stärkung der gemeinsamen regionalen Identität durch Unterstützung kleinregionaler
     und lokaler Initiativen.
     ⇒ Priorität 2 - Attraktiver Lebensraum durch nachhaltige Entwicklung der Regionen und
     Integration: Territoriale Grenzraumentwicklung durch nachhaltige Netzwerke und
     Kooperationsstrukturen (regional governance), Erhalt der natürlichen und kulturellen
     Ressourcen durch Umweltschutz und weitere Präventivmassnahmen sowie durch nachhaltige
     Regionalentwicklung, Verringerung der Isolation durch verbesserten Zugang und
     Erreichbarkeit, optimierte Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit und Soziales durch den
     Ausbau der Zusammenarbeit, der Kapazitäten und der gemeinsamen Nutzung von
     Infrastruktur.

Seite 14
Leitfaden EU-Förderungen

    Programmgebiete:

     Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung-Statistik

    Ausmaß der Unterstützung:
     40 % für Investitionsprojekte, 50 % für Netzwerkprojekte - es sind jeweils Zuschläge für die
     Erfüllung eines 3. und/oder 4. Qualitätskriteriums möglich (insgesamt max. 50 % bzw. 60 %
     Förderung)
    Vorgehensweise:
     ⇒ Projekteinreichung jederzeit möglich (kein Call-Verfahren)
     ⇒ Kontaktaufnahme des Lead-Partners mit der möglichen regionalen Koordinierungsstelle
     (RK) des Lead-Partners (in Tirol = Amt der Tiroler Landesregierung)
     ⇒ Kurzbeschreibung der Projektidee mittels Formular (max. 1.250 Zeichen = ca. 1/2 Seite)
     ⇒ Beurteilung der Projektidee durch die Lead-Partner-RK (mit dem Ergebnis Freigabe oder
     Ablehnung)
     ⇒ Information an den Lead-Partner über das Beurteilungsergebnis
     ⇒ Bei Freigabe erhält der Lead-Partner die Zugangsdaten, welche ihn zum Ausfüllen des
     Antragsformulars berechtigen.
     ⇒ Ausfüllen des Antragsformulars und Einreichung des Antrags
    Laufzeit:
     2007-2013
    Einreichstelle:
     Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Raumordnung und Statistik - EU-Regionalpolitik
    Information:
      http://www.interreg-bayaut.net/interreg_iv/sitemap.html
      http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/interregd/

                                                                                            Seite 15
Leitfaden EU-Förderungen

 Programm INTERREG IV – Österreich-Italien|                  sÞ
    Geförderte Maßnahmen:
     Ziel dieses Programmes ist es, durch grenzüberschreitende Projekte und Strategien eine
     ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes zu bewirken. Durch die
     Festigung der Zusammenarbeit sollen die grenzbezogenen Barrieren (z.B. institutionelle,
     infrastrukturelle, ökonomische und gesetzliche) reduziert werden. Spezifische Ziele:
     Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen und der Wettbewerbsfähigkeit, Umweltschutz
     und nachhaltige Raumentwicklung, Unterstützung der Bewertungen und Verbesserung der
     administrativen Kapazität
     Im Konkreten wurden folgende Schwerpunkte und Prioritäten festgelegt:
     ⇒ Priorität 1 - Wirtschaftliche Beziehungen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung:
     Unterstützung der Mittel- und Kleinunternehmen, touristische Maßnahmen im Bereich
     Marketing und Kooperation, Forschung, Innovation und Informationsgesellschaft,
     Humanressourcen und Arbeitsmarkt
     ⇒ Priorität 2 - Raum und Nachhaltigkeit: Schutzgebiete, Natur- und Kulturlandschaft,
     Umweltschutz und Schutz der Artenvielfalt, Vorbeugung gegen natürliche und technologische
     Gefahren und Zivilschutz, erneuerbare Energien, Wasserressourcen, Versorgungs- und
     Entsorgungssysteme, Organisation der grenzüberschreitenden Entwicklung, Partnerschaften,
     Netzwerke, städtisches und ländliches System, Zugänglichkeit zu Transport- und
     Telekommunikationsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen
    Ausmaß der Unterstützung:
     Den Begünstigten können öffentliche Fördermittel im Ausmaß von höchstens 85 % der
     genehmigten zuschussfähigen Kostensumme gewährt werden. Die verbleibenden Projektkosten
     (mind. 15 %) müssen durch zusätzliche Mittel finanziert werden.
    Vorgehensweise:
     Der Aufruf zur Projekteinreichung, welcher die Zeiträume und Modalitäten der Antragstellung
     zum Gegenstand hat, wird in diversen Zeitungen und auf der offiziellen Programmwebsite
     www.interreg.net, unter „Aktuelles“ veröffentlicht. Der eigentliche Projektantrag kann nun
     im Internet als zweisprachiges Online-Antragsformular mittels Benutzerregistrierung
     aufgerufen und ausgefüllt werden. Zur Vervollständigung der Antragstellung muss der
     Projektantrag von allen Teilnehmern unterzeichnet und per Einschreiben weitergeleitet
     werden.
    Programmgebiet:

                                                                          Quelle: Amt der Tiroler
                                                                          Landesregierung, Abteilung
                                                                          Raumordnung-Statistik

Seite 16
Leitfaden EU-Förderungen

    Laufzeit:
     2007-2013
    Einreichstelle:
     Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Amt für Europäische Integration, GTS - Interreg IV Italien-
     Österreich
    Information:
      http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/interregi/
      http://www.interreg.net/

                                                                                          Seite 17
Leitfaden EU-Förderungen

b ) Aktionsprogramme der EU

 7. Rahmenprogramm für Forschung und Technologische
 Entwicklung |sÞ
    Inhalt:
     Das 7. EU Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration ist
     das größte transnationale Forschungsprogramm weltweit. Innovative, zukunftsfähige
     Technologiebereiche von Energie bis Verkehr werden ebenso gefördert wie Humanressourcen
     und Mobilität, KMU oder Forschungsinfrastrukturen.
     Das 7. EU-Rahmenprogramm wird in 4 Spezifische Unterprogramme gegliedert:
     ⇒     „Zusammenarbeit“
     ⇒     „Ideen“
     ⇒     „Menschen“
     ⇒     „Kapazitäten“
      Unterprogramm „Zusammenarbeit“
            Geförderte Maßnahmen:
             Das spezifische Programm "Zusammenarbeit" unterstützt alle Arten von
             Forschungsaktivitäten im Rahmen transnationaler Kooperationen. Das Spektrum
             geförderter Aktivitäten reicht dabei von gemeinschaftlichen Forschungsprojekten
             (Collaborative Research Projects) und dem Aufbau von Netzwerken bis hin zur
             Errichtung Europäischer Technologieplattformen und der Koordination nationaler
             Forschungsprogramme. Ebenfalls eingeschlossen ist die internationale Zusammenarbeit
             mit Nicht-EU-Ländern.
             Das Programm ist in zehn verschiedene Themenbereiche unterteilt:
             ⇒   Gesundheit
             ⇒   Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
             ⇒   Informations- und Kommunikationstechnologien
             ⇒   Nanowissenschaften und -technologien, Materialien und Produktion
             ⇒   Energie
             ⇒   Umwelt (inkl. Klimawandel)
             ⇒   Verkehr (inkl. Luftfahrt)
             ⇒   Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften
             ⇒   Weltraum
             ⇒   Sicherheit
      Unterprogramm „Menschen“
            Geförderte Maßnahmen:
             Das Programm "Menschen" ist Teil eines integrierten Ansatzes zur Entwicklung des
             Humanpotenzials in der Forschung auf europäischer Ebene mit dem Ziel, motivierte und
             hoch qualifizierte WissenschaftlerInnen und ForscherInnen für den europäischen
             Forschungsraum zu gewinnen.
             Das Programm stellt die Weiterführung des Programms "Humanressourcen und Mobilität"
             aus dem 6. Rahmenprogramm dar, setzt jedoch vermehrt auf strukturierende Effekte
             sowie die Stärkung der internationalen Dimension. Wie auch bisher steht die
             transnationale Mobilität der ForscherInnen im Vordergrund und der generelle "bottom-
             up" Ansatz des Programms erlaubt die uneingeschränkte Wahl der zu fördernden
             Forschungsthemen.

Seite 18
Leitfaden EU-Förderungen

      Unterprogramm „Ideen“
          Geförderte Maßnahmen:
           Ideen ist eine im 7. Rahmenprogramm (RP7) neu eingeführte Programmkategorie, um
           die grundlagenorientierte Pionierforschung zu fördern. Die Pionierforschung steht bei
           der Gewinnung neuer Erkenntnisse in vorderster Linie und ist äußerst wichtig, um
           fundamentale Fortschritte in Wissenschaft, Technik und Ingenieurwesen zu erzielen,
           ohne auf nationale oder etablierte Grenzen zwischen Disziplinen Rücksicht zu nehmen.
           Zu diesem Zweck schuf die Europäische Kommission den Europäischen Forschungsrat
           (European Research Council, ERC).
           Das Programm IDEEN verfolgt einen forschergetriebenen Ansatz, der es den Forschern
           erlaubt, eigene Themen vorzuschlagen und ist für die Laufzeit des RP7 (2007-2013) mit
           einem Budget von 7,51 Mrd. € ausgestattet. Individuelle Projekte aus sämtlichen
           Forschungsbereichen und zu allen Forschungsthemen können vom Antragsteller (=
           Principal Investigator, PI) beim ERC eingereicht werden. Eingereichte Projektvorschläge
           werden von unabhängigen externen Begutachtern des ERC bewertet, wobei das einzige
           Evaluationskriterium „Exzellenz“ ist. Die Finanzmittel sind sowohl für einzelne Forscher
           als auch für Forschungsgruppen bestehend aus nationalen oder internationalen Teams
           zugänglich.
      Unterprogramm „Kapazitäten“
          Geförderte Maßnahmen:
           Das spezifische Programm "Kapazitäten" soll die Forschungs- und
           Innovationskapazitäten in Europa verbessern und ihre optimale Nutzung sicherstellen.
           Im Rahmen des strategischen Ansatzes des Programms werden sowohl der Aufbau neuer,
           als auch Maßnahmen zur verbesserten Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen
           gefördert.
           Das Programm umfasst sechs Bereiche:
           ⇒   Forschungsinfrastrukturen
           ⇒   Forschung zugunsten von KMU
           ⇒   Wissensorientierte Regionen
           ⇒   Forschungspotential
           ⇒   Wissenschaft in der Gesellschaft
           ⇒   Internationale Zusammenarbeit
    Ausmaß der Unterstützung           (gilt für alle Unterprogramme):
     Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Projektart (Förderform) und der Tätigkeiten zur
     Erreichung der Ziele des Projekts.
     ⇒ Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden bis zu 50% gefördert.
     ⇒ KMU, öffentliche Einrichtungen, Universitäten und Forschungsorganisationen werden bis zu
     75% gefördert.
     ⇒ Demonstrationsaktivitäten werden bis zu 50% gefördert.
     ⇒ Maßnahmen zur Unterstutzung der Pionierforschung (ERC), Marie-Curie-Maßnahmen sowie
     Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen werden für alle Rechtspersonen mit bis zu
     100% gefördert.
     ⇒ Tätigkeiten zum Management des Konsortiums (z.B. Verwaltungstätigkeiten, Zertifizierung
     von Prüfbescheinigungen) sowie sonstige Tätigkeiten werden bis zu 100% gefördert.
    Vorgehensweise (gilt für alle Unterprogramme):
     ⇒ Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for
     Proposals“) eingebracht werden (eine Einreichung ist ausschließlich in elektronischer Form
     möglich!!)
     ⇒ Jede Ausschreibung legt fest, zu welchen Forschungsthemen Anträge gestellt werden
     können und welche Kriterien bzgl. Projektart, Größe des Konsortiums etc. vorgesehen sind
     ⇒ Ausschreibungen zu den Themenbereichen gibt es in der Regel ein- bis zweimal jährlich.
     Die Einreichfrist nach Veröffentlichung der Ausschreibung beträgt etwa 3 Monate.

                                                                                           Seite 19
Leitfaden EU-Förderungen

    Laufzeit     (gilt für alle Unterprogramme):
     2007-2013
    Einreichstelle (gilt für alle Unterprogramme):
     Europäische Kommission
     Europäischer Forschungsrat (ERC) für Projekte aus dem Programm „Ideen“
    Information:
      http://rp7.ffg.at/RP7.aspx
      http://cordis.europa.eu/fp7/home_de.html
      http://www.ec.europa.eu/research/enquiries

 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
    Programm:
     Mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) soll die
     Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefördert werden. Es richtet sich
     hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unterstützt innovative
     Aktivitäten (auch im Ökobereich), sorgt für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und
     bietet Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen. Hemmschwellen bei der
     Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sollen beseitigt und
     so zur Entwicklung der Informationsgesellschaft beigetragen werden. Auch die verstärkte
     Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz sollen im Rahmen des CIP gefördert
     werden.
     Dieses Rahmenprogramm besteht aus drei Unterprogrammen:

      Unterprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation |s
            Geförderte Maßnahmen:
           ⇒ Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase und von Innovationen;
           ⇒ Erhöhung des Investitionsvolumens von Risikokapitalfonds und von
           Investitionsinstrumenten, die durch „Business Angels“ angeboten werden;
           ⇒ Mobilisierung von Fremdfinanzierungsmitteln für KMU;
           ⇒ Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für KMU;
           ⇒ Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU;
           ⇒ Förderung von Diensten zur Unterstützung von KMU;
           ⇒ Beteiligung an Maßnahmen zur Unterstützung von KMU bei der grenzüberschreitenden
           Zusammenarbeit mit anderen KMU, u. a. zur Mitwirkung von KMU an der europäischen
           Normung;
           ⇒ Förderung der internationalen Unternehmenszusammenarbeit
            Ausmaß der Unterstützung:
            Die Unterstützung erfolgt größtenteils durch Bereitstellung von Risikokapital,
            Bürgschaften und Garantien durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF), aber auch
            durch „Calls for Proposals“.
            Vorgehensweise:
            Da der EIF nicht direkt Kredite oder auch Beihilfen und Zuschüsse an Unternehmen
            vergeben darf, arbeitet er mit Banken und anderen Finanzintermediären zusammen.
            Anträge auf Unterstützung können bei diesen Banken oder Finanzintermediären gestellt
            werden.
            Laufzeit:
            2007-2013

Seite 20
Leitfaden EU-Förderungen

          Einreichstelle (je nach Maßnahme)
           Europäische Kommission
           Partnerbanken oder Finanzintermediäre des Europäischen Investitionsfonds (in
           Österreich: Austria Wirtschaftsservice GmbH, Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank und Bank Austria
           Creditanstalt)

          Information:
            http://ec.europa.eu/cip/eip_de.htm
            http://www.eif.org/
      Unterprogramm zur Unterstützung der Informations- und
      Kommunikations-Technologien (IKT) |                sÞ
        Geförderte Maßnahmen:
           Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraumes und Stärkung des
           Binnenmarktes für IKT-Produkte und Dienstleistungen und IKT-gestützte Produkte und
           Dienstleistungen; Förderung der Innovation durch Einsatz von und Investitionen in IKT;
           Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und
           kostengünstigerer Dienste in den Bereichen von öffentlichem Interesse und
           Verbesserung der Lebensqualität.
          Ausmaß der Unterstützung - Je nach Förderinstrument:
           ⇒ Pilot Type A (Maßnahmen, die auf Initiative der Mitglieds- oder assoziierten Staaten
           basieren) : Maximal 50 % der förderfähigen Kosten
           ⇒ Pilot Type B (Maßnahmen zur Einführung innovativer IKT-basierter Dienste und
           Produkte):
           Maximal 50 % der förderfähigen Kosten
           ⇒ Thematische Netzwerke (Foren zum Erfahrungsaustauschs und zur Konsensbildung):
           Zwischen EUR 3.000 und EUR 5.000,-/Jahr;
          Vorgehensweise:
           Im Rahmen von jährlich stattfindenden Aufrufen („Calls for Proposals“) können Projekte
           eingereicht werden.
          Laufzeit:
           2007-2013
          Einreichstelle:
           Europäische Kommission
          Information:
            http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/index_en.htm

      Unterprogramm Intelligente Energie–Europa (IEE II) |                   s
         Geförderte Maßnahmen:
           IEE II ist auf Marktverbreitung (Promotion, Best Practice Maßnahmen) und
           Durchsetzung von bereits marktfähigen und erprobten Techniken ausgerichtet, denen
           zur Marktakzeptanz und Marktdurchdringung noch wesentliche Barrieren im Weg stehen.
           Diese Markt-Barrieren abzubauen ist Ziel von IEE II.
           Maßnahmen: Verbesserung der Energieeffizienz und rationelle Nutzung der
           Energiequellen; Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen und
           Diversifizierung der Energieversorgung; Verbesserung der Energieeffizienz und
           Förderung der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Verkehrswesen.
           Das Programm gliedert sich in drei Teilbereiche:
           ⇒ SAVE: Effiziente Nutzung von Energie
           ⇒ ALTENER: Erneuerbare Energien
           ⇒ STEER: Umweltfreundliche Energien im Transportwesen

                                                                                                  Seite 21
Leitfaden EU-Förderungen

            Ausmaß der Unterstützung:
            Maximal 75 % der förderfähigen Kosten
            Vorgehensweise:
            Im Rahmen von jährlich stattfindenden Aufrufen („Calls for Proposals“) können Projekte
            eingereicht werden.
            Laufzeit:
            2007-2013
            Einreichstelle:
            Europäische Kommission
            Information:
             http://ec.europa.eu/energy/intelligent/index_en.html
             http://www.energyagency.at/service/intelligent_energy.htm

 Integriertes Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen
    Inhalt:
     Das Integrierte Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen für den Zeitraum 2007-2013 deckt
     vier spezifische Programme ab:
     ⇒ COMENIUS, für allgemeine schulische Bildungsaktivitäten bis zum Ende der
     Sekundarstufe;
     ⇒ ERASMUS, für Bildung und fortgeschrittene Schulungsaktivitäten auf einer höheren
     Bildungsstufe;
     ⇒ LEONARDO DA VINCI, für alle anderen Aspekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung
     und GRUNDTVIG, für die Erwachsenenbildung.
     Das Programm LEONARDO DA VINCI ist für Unternehmen von direkter Bedeutung, da es
     innovative transnationale Initiativen zur Förderung von Kenntnissen, Fähigkeiten und
     Fertigkeiten unterstützt, die für eine erfolgreiche Eingliederung in das Arbeitsleben und die
     volle Ausübung der bürgerlichen Rechte erforderlich sind. Im Folgenden wird daher dieses
     Programm näher dargestellt.

           Unterprogramm Leonardo da Vinci |           sÞ
            Geförderte Maßnahmen:
           Leonardo da Vinci steht dem gesamten Themenspektrum offen, das sich auf die
           berufliche Aus- und Weiterbildung erstreckt. Unterstützt wird der Austausch von
           Wissen, Innovation und Fachkenntnissen zwischen allen wesentlichen Akteuren in
           diesem Bereich. Es werden eine breite Palette von Maßnahmen, insbesondere
           länderübergreifende Mobilität und europäische Projekte zur Entwicklung oder zum
           Transfer von Innovationen und Netzen finanziert. Das Programm richtet sich an
           Auszubildende in der Erstausbildung, an Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
           stehen und an Fachleute der Berufsbildung sowie an in diesem Bereich tätige
           Organisationen.
            Ausmaß der Unterstützung:
           ⇒ Mobilitätsmaßnahmen: Finanzhilfen (Stipendien) werden auf Grundlage
           verschiedener Kostenelemente gewährt. Die Nationalagentur kann einen
           Kofinanzierungsanteil festlegen oder diese Beträge nach unten korrigieren. Diese
           Informationen müssen auf den Websites der Nationalen Agenturen veröffentlicht werden.
           Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können spezifische Finanzierungsmaßnahmen
           getroffen werden.

Seite 22
Leitfaden EU-Förderungen

         ⇒ Multilaterale Projekte zum Transfer von Innovation: Max. EUR 150.000,-- pro Jahr,
         max. 75 % der Gesamtkosten.
         ⇒ Multilaterale Projekte zur Entwicklung von Innovation: Max. EUR 200.000,-- pro Jahr,
         max. 75 % der Gesamtkosten
         ⇒   Multilaterale Netzwerke: Max. EUR 200.000,-- pro Jahr, max. 75 % der Gesamtkosten
         ⇒ Partnerschaften: Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten
         Mobilitäten. Unter einer Mobilität wird die grenzüberschreitende Reise einer Person zu
         einer der am Projekt beteiligten Einrichtungen verstanden.
         Fördersätze 2008:
         mindestens 4 Mobilitäten: EUR 8.000,-,
         mindestens 8 Mobilitäten: EUR 11.000,-,
         mindestens 12 Mobilitäten: EUR 14.000,-,
         mindestens 24 Mobilitäten: EUR 24.000,-.
          Vorgehensweise:
           Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for
           Proposals“) eingebracht werden.
          Laufzeit:
           2007-2013
          Einreichstelle (je nach Maßnahme):
           Österreichische Nationalagentur Lebenslanges Lernen
           Education Audiovisual & Culture Executive Agency
          Information:
            http://www.lebenslanges-lernen.at/
            http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/leonardo/index_de.html
            http://www.leonardodavinci-projekte.org

 Marco Polo II    |s
    Geförderte Maßnahmen:
       Das Programm Marco Polo zielt darauf ab, Staus auf den Straßen zu verringern, die
       Umweltfreundlichkeit des Gütertransportes innerhalb der Gemeinschaft zu verbessern und
       die Intermodalität im Verkehrssektor zu verstärken, um so zu einem effizienten und
       nachhaltigen Verkehrssystem beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit dem
       Programm Maßnahmen im Güterverkehr, Logistikbereich und anderen einschlägigen
       Märkten einschließlich Hochgeschwindigkeitsseewege und
       Verkehrsvermeidungsmaßnahmen unterstützt.
    Ausmaß der Unterstützung:
       ⇒ Aktionen zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die genannten Alternativen
       (Zuschuss bis zu 30 %, max. 1 Euro je 500 Tonnenkilometer verlagerter
       Güterverkehrsleistung, Mindestförderbetrag 500.000 Euro)
       ⇒ Katalytische Aktionen zur Verringerung der Überlastung im Straßengüterverkehr
       (Zuschuss bis zu 35 %, Mindestförderbetrag 1,5 Millionen Euro)
       ⇒ Gemeinsame Lernaktionen für fortgeschrittene Methoden und Verfahren in der
       Güterlogistik (Zuschuss bis zu 50 %, Mindestförderschwelle 250.000 Euro)
    Vorgehensweise:
       Im Rahmen von jährlich stattfindenden Aufrufen („Calls for Proposals“) können Projekte
       eingereicht werden

                                                                                         Seite 23
Leitfaden EU-Förderungen

    Laufzeit:
       2007-2013
    Einreichstelle:
       Europäische Kommission
    Information:
        http://ec.europa.eu/transport/marcopolo/index_en.htm

 EUREKA |        sÞ
    Geförderte Maßnahmen:
     EUREKA ist eine Initiative für anwendungsnahe Forschung in Europa und bietet Industrie und
     Wissenschaft einen Rahmen für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte. Jedes EUREKA-
     Projekt erfordert Partner aus wenigstens zwei Mitgliedsstaaten und zielt auf die Entwicklung
     fortgeschrittener ziviler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für den Weltmarkt ab.
    Ausmaß der Unterstützung:
     Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) fördert EUREKA-Projekte nach den
     Förderrichtlinien für die Basisförderung mit 50% der genehmigten Gesamtkosten. Dem
     erhöhten Aufwand für eine Kooperation innerhalb des EUREKA-Projekts wird durch einen um 5
     % erhöhten Barwert der Förderung Rechnung getragen.
    Vorgehensweise:
     Die Förderung für EUREKA-Projekte erfolgt jeweils auf nationaler Ebene. Die Projekte werden
     nach den Kriterien der Basisförderung der FFG – allerdings mit erhöhten Fördersätzen –
     gefördert.
    Laufzeit:
     seit 1985
    Einreichstelle:
     FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
    Information:
      http://www.eureka.be/
      http://www.ffg.at/content.php?cid=168

Seite 24
Leitfaden EU-Förderungen

 Beschäftigung, soziale Angelegenheiten & Chancengleichheit |                        sÞ
    Geförderte Maßnahmen:
     Maßnahmen zur Förderung europäischer Betriebsräte, Arbeitnehmerbeteiligung an den
     europäischen Unternehmen und Genossenschaften, Informationen und Konsultationen der
     Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft sowie grenzüberschreitende Fusionen von
     GmbH.
    Ausmaß der Unterstützung:
     Im Regelfall werden 80 % der Projektgesamtkosten gefördert. Für einige Maßnahmen im
     Rahmen des sozialen Dialogs kann die Förderung bis 95 % der Projektgesamtkosten betragen.
    Vorgehensweise:
     Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for Proposals“)
     eingebracht werden.
    Laufzeit:
     ab 2002
    Einreichstelle:
     Europäische Kommission
    Information:
      http://ec.europa.eu/employment_social/social_dialogue/grants_de.htm
      http://ec.europa.eu/employment_social/emplweb/tenders/tenders_de.cfm?id=985

 MEDIA 2007 |       s
    Geförderte Maßnahmen:
     Gefördert wird die Ausbildung von Fachkräften in der Medienbranche, die Entwicklung von
     Produktionsprojekten und Unternehmen, die Verbreitung und Promotion von Kinofilmen und
     audiovisuellen Programmen sowie die Unterstützung von Kinofestivals. Es werden dabei auch
     Beihilfen, für in diesen Bereichen tätige KMU, vergeben.
    Ausmaß der Unterstützung:
     Die Finanzhilfe der Kommission beträgt maximal 50 % der insgesamt förderfähigen Kosten, in
     Ausnahmefällen bis 75 %.
    Vorgehensweise:
     Projektvorschläge können im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen („Calls for Proposals“)
     eingebracht werden.
    Laufzeit:
     2007-2013
    Einreichstelle:
     Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
    Information:
      http://www.mediadesk.at/
      http://ec.europa.eu/information_society/media/overview/index_en.htm

                                                                                        Seite 25
Sie können auch lesen