Exportkreditgarantien - Absicherung von Exporten im Nahen und Mittleren Osten - Wendy von Knorre Euler Hermes AG - NUMOV / Nah

 
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Exportkreditgarantien – Absicherung von
Exporten im Nahen und Mittleren Osten

Wendy von Knorre
Euler Hermes AG

Hamburg, 02.03.2020
Im Auftrag des Bundes

Exportkreditgarantien
Die staatlichen Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) und UFK-Garantien werden
im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft
als Mandatar des Bundes bearbeitet.

                                Ermächtigungs-
                                                                 153
                                Rahmen im
                                                                    Mrd.
                                Haushaltsgesetz                     EUR
                                                                                     2
Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung

                            Absicherung gegen wirtschaftliche & politische
                            Risiken bei Exportgeschäften

                            Absicherung der Kreditgeber von
                            Rohstoffvorhaben im Ausland gegen
                            wirtschaftliche & politische Kreditausfallrisiken

                            Absicherung von deutschen Direktinvestitionen
                            in Entwicklungs- & Schwellenländern gegen
                            politische Risiken

                            Die Außenwirtschaftsagentur der
                            Bundesrepublik Deutschland unterstützt
                            Unternehmen auf dem Weg ins Ausland

                            Bündelung von Institutionen, Organisationen &
                            Netzwerken, die deutsche Unternehmen bei
                            ihren Auslandsgeschäften unterstützen

                                                                                3
Ziele der Exportkreditgarantien

• Schutz vor Zahlungsausfällen
• Arbeitsplatzsicherung
• Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte
• Sicherung kontinuierlicher Handelsbeziehungen unter schwierigen
  wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
• Erleichterung der Exportfinanzierung
• Chancengleichheit für deutsche Exporteure
• Subsidiarität zum privaten Versicherungsmarkt

                                                                    4
Zahlen & Fakten in 2018
                                                      Top 10
19,8 Mrd.                 153 Länder                  Märkte
Euro                      Die Bundesregierung
                                                                                                                2,48
                          sicherte 2018 Exporte in               Russland
an Lieferungen und                                                                                    1,73
                          153 Länder mit
Leistungen, die mit                                                 Türkei                             1,78
                          Exportkreditgarantien                                                      1,57
Exportkreditgarantien
                          ab.
abgesichert wurden                                      Vereinigte Staaten                             1,78
                                                                                              1

                           74,3%                     Vereinigtes Königreich
                                                                                       0,55
                                                                                                      1,69
6.500                      Anteil des                                                         1,05
Mehr als 6.500             Deckungsvolumens in                    Vietnam
                                                                                0,08
persönliche                Schwellen- und                                                   0,93
                                                                 China VR
Beratungsgespräche in      Entwicklungsländern lag                                           1,02
ganz Deutschland           bei 74,3%.                                                      0,93
                                                                  Brasilien
geführt.                                                                                 0,76
                                                                                        0,67
                8,5 Mrd. Euro                                        Indien
                                                                                         0,73

                Mit Ausfuhr-Pauschal-                           Dubai VAE            0,58
                                                                                 0,19
                Gewährleistungen wurden                                                                       Mrd.
                Umsätze in Höhe von 8,5                           Ägypten            0,52
                                                                                                              Euro
                                                                                  0,28
                Mrd. Euro abgesichert
                                                                              2018     2017
                                                                                                                       5
Förderfähige Projekte

Voraussetzungen:
• Ausfuhrgeschäft
    Liefer-, Leistungs- &                                   Förderungs-
Finanzierungsverträge                                                        Risikomäßige
                                                             würdigkeit
                                                                             Vertretbarkeit
                                                            (insb. KMU)
• Nicht marktfähiges Risiko mit
  Auslandsbezug*

• Deutscher Exporteur
                                                                               Einhaltung
• Im Wesentlichen deutsche Ware                             Üblichkeit der
                                                                             haushaltsrecht
                                                              Vertrags-
                                                                                 -licher
                                                            bedingungen
                                                                               Vorgaben
i
    * Ausschließlich Marktsegmente ohne ausreichendes
    privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot
    können durch staatliche Exportkreditgarantien gedeckt
    werden.

                                                                                              6
Anwendungsbereich der Hermesdeckungen
                                                  Sitz des Abnehmers
                    Deckungsfähigkeit
                     in Abhängigkeit
                    vom Bestellerland      innerhalb der
                                                             außerhalb der
                    und Risikolaufzeit      EU & Kern-
                                                            EU & Kern-OECD
                                              OECD*
   Risikolaufzeit

                         bis zwei Jahre    Keine Deckung    Deckung möglich

                         ab zwei Jahre    Deckung möglich   Deckung möglich

   * EU, USA, Kanada, Japan, Norwegen, Schweiz, Australien, Neuseeland,
   Island

                                                                              7
Anwendungsbereich Hermesdeckungen

                                                                             Korea (Nord)

                                                               Syrien

                                                               Sudan

                                   Sierra Leone
                                                                   Somalia

                                                  Kongo D.R.

 EU & Kern-OECD

 Deckungen weitestgehend möglich

 Derzeit keine Deckungsmöglichkeiten
                                                                                            8
Risiken bei Exportgeschäften

   Fabrikation                        Versand                 Fälligkeit
   • Embargo                          • Verlust der Ware      • Konvertierungs-
   • Lossagung vom                      infolge politischer     und
     Vertrag                            Umstände                Transferrisiken
                                      • Embargo               • Zahlungs-
                                      • Lossagung vom           einstellung
                                        Vertrag

 Jederzeit
 • Insolvenz des Abnehmers
 • behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe
 • Krieg, Revolution, Aufruhr
 • ungünstige Umstände

                                                                                  9
Möglichkeiten der Absicherung

                                              Absicherung von
                                              Forderungen aus
                                              Exportgeschäften

                     Forderungen aus                             Absicherung eines einzelnen
                  wiederholten Geschäften                                Geschäftes

                                      Forderungen aus
Forderungen aus Geschäften
                                 wiederholten Geschäften mit
   mit mehreren Kunden
                                       einem Kunden

                                                                 Lieferantenkreditdeckung,
   Ausfuhr-Pauschal-                   Revolvierende
                                                                 Fabrikationsrisikodeckung,
  Gewährleistung (APG)           Lieferantenkreditdeckung
                                                                  Vertragsgarantiedeckung

                                                                                               10
Länderbeschlusslage
Türkei
                                                                Kurzfristige Geschäfte

                                                                Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer
                                                                Förderungswürdigkeit.

                                                                APG-Länderbestimmung

                                                                Für Geschäfte mit öffentlichen Schuldnern ist erforderlich, dass
                                                                −   bei Auftragswerten bis zu € 5.000.000,-- vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen
                                                                    Geschäftsbank vorliegt
                                                                oder
                                                                −   bei Auftragswerten von mehr als € 5.000.000,-- vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State
                                                                    and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade,
                                                                    oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages vorliegt.
                                                                Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.

                                                                Mittel-/langfristige Geschäfte

                                                                Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer
                                                                Förderungswürdigkeit. Hinsichtlich der Prüfung der Bonität des Bestellers werden die
                                                                Devisenwirksamkeit des Geschäfts für den Besteller, die Fälligkeitsstruktur und der Devisenanteil der
                                                                Verschuldung, die finanziellen Reserven , die Einbindung in eine internationale Unternehmensgruppe,
                                                                sowie Investitionen und Beteiligungen im Ausland besonders betrachtet.

                                                                Entgeltkategorie: 5 von 7

  Sicherheiten

  Bei staatlichen Bestellern ist für kurzfristige Geschäfte und für Geschäfte mit längeren Laufzeiten, aber Auftragswerten von nicht mehr als 5 Mio.
  Euro, vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank zu stellen. Bei Geschäften mit längeren Laufzeiten und Auftragswerten über
  5 Mio. Euro ist vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury
  and Foreign Trade oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages erforderlich.

  Bei privaten Bestellern sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich.
Länderbeschlusslage
Ägypten (Compact with Africa Land)

                                                Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung
                                                Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
                                                Dies gilt vorzugsweise für:
                                                − Geschäfte, die die wirtschaftliche Entwicklung und inländische Produktion des Landes fördern (produktive Vorhaben),
                                                − Geschäfte, die zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen und des Geschäftsumfelds beitragen,
                                                − Infrastruktur- und Umweltprojekte,
                                                − Devisenbringende Geschäfte.
                                                Bei Geschäften mit dem privaten Sektor bestehen Deckungsmöglichkeiten bei Geschäften bis 360 Tage Kreditlaufzeit für Besteller,
                                                über die aussagekräftiges Auskunftsmaterial vorliegt und das bei Anlegen eines strengen Maßstabs eine Deckungsübernahme
                                                zulässt. Darüber hinaus gibt es Absicherungsmöglichkeiten für verbundene Unternehmen oder Unternehmen, die einem
                                                internationalen Konzern angehören, dessen Bonität außer Zweifel steht.

Mittel-/langfristige Geschäfte
Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Dies gilt vorzugsweise für:
− Geschäfte, die die wirtschaftliche Entwicklung und inländische Produktion des Landes fördern (produktive Vorhaben),
− Geschäfte, die zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen und des Geschäftsumfelds beitragen,
− Infrastruktur- und Umweltprojekte,
− Devisenbringende Geschäfte.
Bei Geschäften mit dem privaten Sektor bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.

Entgeltkategorie: 5 von 7

Sicherheiten
Bei mittel-/langfristigen Geschäften sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich.
Anerkannte Bankinstitute:
Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt
− African Export-Import Bank (Afreximbank)
Länderbeschlusslage
Tunesien (Compact with Africa Land)

                                                Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung
                                                Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.

                                                Mittel-/Langfristige Geschäfte
                                                Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.

                                                Entgeltkategorie: 5 von 7

 Sicherheiten

  Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
  Anerkannte Bankinstitute
  Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt:
  - African Export-Import Bank (Afreximbank)
Interministerieller Ausschuss - IMA

                                      BMWi
                              Bundesministerium für
                              Wirtschaft und Energie
                                  (federführend)
         Mandatar                                             BMF
       Euler Hermes                                     Bundesministerium
     Aktiengesellschaft                                   der Finanzen

                                   IMA                         BMZ
     Sachverständige                                   Bundesministerium für
       KfW IPEX-Bank
                                                          wirtschaftliche
              AKA
    Exportwirtschaft/Banken                            Zusammenarbeit und
                                                           Entwicklung
                                     AA
                                Auswärtiges Amt

                                                                               14
15
16
Hermesdeckungen click&cover EXPORT

    • Standardgeschäfte bis 5 Mio. Euro/ Laufzeiten bis zu 5 Jahren
1

    • Länderkategorien 1 – 5 / Generell 5 % Selbstbehalt
2

    • Max. 49 % Auslandsanteil,
3     davon örtliche Kosten 11,5 % des Gesamtauftragswertes

    • Prämienindikation (all-in-Prämie) im Online-Antrag
4

    • Schnellere Entscheidung möglich
5

                                                                      17
Hermesdeckungen click&cover Bank

    • Standardgeschäfte bis 5 Mio. Euro/ Laufzeiten bis zu 5 Jahren
1

    • Länderkategorien 1 – 5 / Generell 5 % Selbstbehalt
2

    • Produktkombination mit Verbriefungsgarantie, Pfandbriefdeckung,
3     KfW-Refinanzierungsprogramm möglich

    • Prämienindikation (all-in-Prämie) im Online-Antrag
4

    • 1 Monat Karenzfrist (bei Folgeraten 0 Monate)
5

                                                                      18
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                                                                                                                    Wendy von Knorre
                                                                                                                                    Firmenberaterin
                                                                                                                                    Region Hamburg
                                                                                                                                    Mobil: 0151 / 15 16 67 33
                                                                                                                                    Tel.: 040 / 88 34 – 92 04
                                                                                                                                    wendy.von.knorre@eulerhermes.com

                                                                                                                                     Weitere Informationen erhalten Sie unter:
                                                                                                                                     Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
                                                                                                                                     info@agaportal.de

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