Förderperiode 2014 - 2020: Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER Entwicklungsprogramms "EULLE" in Rheinland-Pfalz" - agrimeteo.lu
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Förderperiode 2014 – 2020: Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER Entwicklungsprogramms „EULLE“ in Rheinland-Pfalz“ Projektgruppe 3 „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (primär über LEADER und Kooperationen)“ 24. September 2013, Mainz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz (MULEWF) Referat 1077 26.09.2013 Folie 1
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 24. SEPTEMBER 2013 TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15 Neue Förderperiode 2014 – 2020 TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30 und Maßnahmen TOP 3 Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45 Projektgruppensitzungen - allgemein TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30 TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15 Gedankenaustausch 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3 Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00 • Kooperationen / Cluster und Netzwerke • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15 26.09.2013 Folie 2
Herzlich willkommen zur Sitzung der Projektgruppe 3 „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (primär über LEADER und Kooperationen)“ 26.09.2013 Folie 3
PROZESS DER PROGRAMMERSTELLUNG • Projektgruppen sind Nukleus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft und Sozialpartner. Sie diskutieren die Programmdetails und können Stellungnahmen einreichen. Ziel der• Projektgruppenarbeit Die Mitglieder der Projektgruppen können die Bewerter jederzeit um fachliche Stellungnahme bitten. Diskussion der Ergebnisse• der Fachreferate bisherigenbegleiten die Workshops Projektgruppen. Diskussion zu Umsetzungsvorschlägen – Maßnahmenangebote (Auswahl. Fördersätze, Konditionen, Ziele…) → Sicht der beteiligten WiSo-Partner Abstimmung der Themen für die nächste Projektgruppensitzung 26.09.2013 Folie 4
TOP 1: Begrüßung Zielsetzung für die heutige Projektgruppensitzung? • Klärung offener Fragen zu den vorgestellten Maßnahmen • Diskussion der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3 • Zielindikatoren • …… 26.09.2013 Folie 5
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 24. SEPTEMBER 2013 TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15 Neue Förderperiode 2014 – 2020 TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30 und Maßnahmen TOP 3 Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45 Projektgruppensitzungen - allgemein TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30 TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15 Gedankenaustausch 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3 Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00 • Kooperationen / Cluster und Netzwerke • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15 26.09.2013 Folie 6
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Planungsgrundlage RLP Erinnerung: Rheinland-Pfalz fordert: - eine Aufstockung der Direktzahlungen für die ersten 46 ha LF - einheitliche Flächenprämien in Deutschland - die Unterstützung der Dauergrünlandflächen in den von der Natur benachteiligten Gebieten aus der 1. Säule - eine bedarfsgerechte Neuverteilung der ELER-Mittel ohne Brüche - eine Umschichtung von Mitteln der 1. Säule der GAP in die 2. Säule der GAP Aufgrund der Forderungen ist die Planungsgrundlage für EULLE 368 Millionen € an ELER-Mitteln. 26.09.2013 Folie 9
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte – Planungsgrundlage Zielvariante (Stand: 18.09.2013) HSP 1 HSP 2 ELER-Mittel HSP 3 HSP 4 Technische Prioritäten Prioritäten FLLE 2014 – 2020 Prioritäten 6 Prioritäten 1 Hilfe 4 u. 5 2 u. 3 Mio. € 368 (inkl. 117 Mio. € Umschichtung aus 1. Säule)* Mio. € 186,1 96,8 42,4 10,5 14,7 17,5 % 50 26 11,4 2,8 4 5,8 Mio. €/Jahr 26,6 13,8 6,1 1,5 2,1 2,5 * Die aus der 1. Säule umgeschichteten EU-Mitteln sollen zweckgebunden ausschließlich für landwirtschaftsnahe Bereiche (flächenbezogene Maßnahmen, landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen, Investitionsförderung) eingesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, die Mittel prioritär den Handlungsschwerpunkten 1 und 2 zuzuordnen. 26.09.2013 Folie 10
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Planungsgrundlage RLP Maßnahmen werden angepasst, Diskussionen führen zusammengefasst zur Anpassungen bzw. aus der ELER- der Mittelverteilung Förderung genommen. 26.09.2013 Folie 11
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die Maßnahmen HSP 3 – Planungsgrundlage Zielvariante (Stand: 23. September 2013) Art.- Zielvariante 368 Mio. € ELER- Code Maßnahme VO 2014-2020 pro Jahr BAS-SERV 21c (21) Breitband (ISIM*) 4,0 0,6 36,0 CO-OP (36) Schaffung von Clustern und Netzwerken 1,5 0,2 41ff LEADER (41) Lokale Aktionsgruppen LEADER (einschl. MWKEL) 36,9 5,3 Handlungs- Priorität 6 42,4 6,1 schwerpunkt 3 Anteil am ELER-Plafonds (MR: 18-22 %) 11,5% 26.09.2013 Folie 12
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die Maßnahmen HSP 4 – Planungsgrundlage Zielvariante (Stand: 23. September 2013) Mittel in Folge der Zielvariante Art.- Diskussionen und 368 Mio. € ELER-VO Code Maßnahme Stellungnahmen erhöht. 2014-2020 pro Jahr KNOW (15); Qualifizierung, Beratung und 15 od. 16 ADVI (16) 7,0 1,0 Wissenstransfer Einrichtung und Tätigkeit operationeller 36,0 CO-OP (36) Gruppen der EIP "Landwirtschaftliche 3,5 0,5 Produktivität und Nachhaltigkeit" Beratung und Qualifikationen einschl. EIP 10,5 1,5 Handlungs- schwerpunkt 4 Anteil am ELER-Plafonds (MR: 2 - 3 % ohne EIP) 2,9% 26.09.2013 Folie 13
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die Maßnahmen FLLE – Planungsgrundlage Zielvariante (Stand: 23. September 2013) Zielvariante 368 Mio. Art.-ELER-VO Code Maßnahme € 2014-2020 pro Jahr 21 ohne BAS-SERV Förderung der lokalen ländlichen c (21) Entwicklung - Infrastruktur 7,5 1,1 BUS-DEV Förderung der lokalen ländlichen 20b (20) Entwicklung - KMU-Förderung 8,5 1,2 LEADER Förderung der lokalen ländlichen 41ff (41) Entwicklung - LEADER 1,5 0,2 Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) 17,5 2,5 Anteil am ELER-Plafonds 4,8% Zielvariante gegenüber der Rückfallvariante um 3,5 Mio. € an ELER-Mitteln erhöht. 26.09.2013 Folie 14
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 24. SEPTEMBER 2013 TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15 Neue Förderperiode 2014 – 2020 TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30 und Maßnahmen TOP 3 Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45 Projektgruppensitzungen - allgemein TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30 TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15 Gedankenaustausch 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3 Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00 • Kooperationen / Cluster und Netzwerke • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15 26.09.2013 Folie 16
TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen Projektgruppensitzungen - Maßnahmenbezogene Stellungnahmen • Darstellung in einer Alle tabellarischen Übersicht Stellungnahmen werden vom Ifls • Fachbereiche analysieren die protokolliert Vorschläge • Stellungnahme des MULEWF • Allgemeine Punkte vorweg Diskussion in • Maßnahmenspezifische den Aspekte mit den Projektgruppen Maßnahmenvorschlägen 26.09.2013 Folie 17
TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen Projektgruppensitzungen - Maßnahmenbezogene Stellungnahmen • Regelung soll mit den Strukturfonds harmonisiert werden. Förderung der Mehrwertsteuer • Voraussichtlich ELER-förderfähig, wenn sie vom Zuwendungsempfänger endgültig getragen wird. • ELER-Mittel müssen durch öffentliche Mittel kofinanziert werden! Eigenmittel/Teil- nehmerbeiträge als • Eigenmittel als Mindestbeteiligung/ Kofinanzierungsmittel Teilnehmerbeiträge als Fördervoraussetzung i.d.R. vorgeschrieben. 26.09.2013 Folie 18
TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen Projektgruppensitzungen - Maßnahmenbezogene Stellungnahmen Erstattung von Reise- • Sitzungsgelder sehen die gemein- kosten und gegebenen- schaftlichen Vorschriften nicht vor. falls Einführung eines • Förderung der Reisekosten muss mit der Geschäftsordnung des Sitzungsgeldes für Begleitausschusses unter ehrenamtlich tätige Berücksichtigung des Personen in den LAG und bürokratischen Aufwandes geprüft im Begleitausschuss werden. Bewertung von Kosten für das Finanzmanagement • Förderung von Overheadkosten (Personal- und Sachkosten) muss in einer Bund-Länder-AG z. B. bei Mittelabruf oder geklärt werden (Stichwort: Erstellung des Ver- Kontrollierbarkeit) wendungsnachweises als förderfähige Kosten 26.09.2013 Folie 19
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 24. SEPTEMBER 2013 TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15 Neue Förderperiode 2014 – 2020 TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30 und Maßnahmen TOP 3 Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45 Projektgruppensitzungen - allgemein TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30 TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15 Gedankenaustausch 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3 Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00 • Kooperationen / Cluster und Netzwerke • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15 26.09.2013 Folie 20
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Definition des CLLD (Community-led local development) entsprechend den Leitlinien der Europäischen Kommission Umsetzung in ländlichen Regionen - Ausschluss von Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern verändert Bildung lokaler Aktionsgruppen, die aus Vertretern öffentlicher, privater und lokaler sozioökonomischer Interessen besteht und bei denen auf der Entscheidungsebene weder öffentliche Behörden, noch irgendeine einzelne Interessensgruppe mit mehr als 49% der Stimmrechte repräsentieren darf. 26.09.2013 Folie 21
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Definition des CLLD (Community-led local development) entsprechend den Leitlinien der Europäischen Kommission Beteiligung an wirtschaftlichen Herausforderungen, sozialen Umweltschutzmaßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern auf lokaler Ebene Umsetzung von Projekten mit innovativen Eigenschaften, die den Entwicklungskonzepten der Aktionsgruppen entsprechen Kooperatives Arbeiten durch Vernetzung Unverändert 26.09.2013 Folie 22
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Was ändert sich in der neuen Förderperiode? Projekte orientieren sich hauptsächlich am Entwicklungskonzept erhöhte Anforderung an Konzepte Die Mehrwertsteuer wird bei den Kommunen (voraussichtlich) in die Förderung aufgenommen Die Abrechnung von Pauschalen ist nur möglich, wenn dies in den nationalen Entwicklungsprogrammen vorgesehen ist (Referenzkostensystem,…) ⇒ noch offen Bessere Berücksichtigung unbarer Eigenleistungen Projekte, die im LEADER-Ansatz im Rahmen der Strukturfonds umgesetzt werden, sollen eine stärkere Priorisierung erhalten 26.09.2013 Folie 23
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Was ändert sich in der neuen Förderperiode? Beteiligung der Gebietskörperschaften an privaten Projekten → Nachweis einer projektun- abhängigen Finanzierungsbeteiligung durch die Region (min. 10 %) Die Bereitstellung öffentlicher Mittel aus der Region dient auch als Höhere Förderung der Managementkosten, Vorschüsse zu denIndikator für die Verankerung Geschäftsführungskosten, des wenn dies in den nationalen Entwicklungsprogrammen LEADER-Ansatzes und vorgesehen ist ⇒ der noch zu klären erarbeiteten Entwicklungsstrategie in der Region. 26.09.2013 Folie 24
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Bewährte Spielregeln (z.B. homogene Wirtschaftsräume anstatt administrative Grenzen, „Leistungsreserve“ ca. 1 - 1 ½ Jahresplafonds) beibehalten Zielorientierung der LILE einschließlich der Quantifizierung schärfen, messbar machen • Integrierte multisektorale Strategie, Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und Potenziale Präferenz für folgendes • Innovativer Charakter Verfahren: Bisherige ergänzende „LEADER-Maßnahmen“ werden das Gerüst des Förderangebotes, 1. Interessenbekundung und Vorhaben, die Mainstreammaßnahmen des deren Vorgaben umgesetzt Workshops zur Klärung EPLR EULLE zuzuordnen sind, werden nach Aufruf an alle ILE- und LEADER-LAG, offener Fragen Neuzuschnitt der Gebiete2. Einreichung der möglich Bewerbungsunterlagen Offen, Anerkennung in einem oder zwei Schritten: Variante 1: Bewerbung/Interessenbekundung mit einfachen Unterlagen, nach Auswahl: Erstellung und Prüfung einer umfassenden LILE Variante 2: Bewerbung mit kompletten Unterlagen 26.09.2013 Folie 25
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Unverändert Mindestbudget pro LAG, Zuschläge für größere LAG, Zusatzmittel für Wettbe- werbe, Nationalparkregion oder transnationale Vorhaben Finanzmittel pro LAG: • Grundausstattung: 250.000 €/Jahr an ELER Mitteln, bis zu 100.000 €/Jahr Landesmitteln • Aufstockung ab 70.000 Einwohnern: pro 10.000 Einwohner bis zu [100.000 €]] an ELER Mitteln für die Förderperiode (abhängig vom Gesamtmittelvolumen) • Reserve für transnationale Vorhaben und Initiativen 26.09.2013 Folie 26
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Angepasst Gebietskulisse: - 50.000 bis 150.000 Einwohner, keine Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern - Teile von mind. 2 Landkreisen (Ausnahme nur in begründeten Einzelfällen) Anforderungen: - Möglichst juristische Person (Verein,…) - Lokale integrierte ländliche Entwicklungskonzeption mit ex ante Bewertung - Regionalmanagement mind. 1 AK, Qualifikationsnachweis (Wirtschaftsförderer,…) - Bereitstellung projektunabhängiger öffentlicher Kofinanzierungsmittel durch die Region von min. 10% der ELER- Mittel pro Jahr. 26.09.2013 Folie 27
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Keine Vorgaben zur • Definition naturräumlicher oder Abgrenzung bzw. wirtschaftlicher homogener Orientierung an Gebiete unabhängig von kommunalen administrativen Grenzen hat Grenzen - sich bewährt. • Für die Gebietsabgrenzung wird - vorbehaltlich der KOM-Genehmigung Festlegen der für die Definition des ländlichen Einwohner-Grenze Raums - akzeptiert, dass kleiner auf 20.000 für Städte Städte Teil der LEADER-Region sind. • Für einige GAK-Maßnahmen gilt die Grenze von 10.000 Einwohnern 26.09.2013 Folie 28
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz • Empfehlung lautet min. 1 AK Mindestausstattung ein/e Regional- • KOM empfiehlt 1 AK für das manager/in und eine Regionalmanagement und ½ AK als Verwaltungskraft Verwaltungskraft (Land übernimmt (LEADER/FLLE) aber einen Teil der Verwaltungskontrollen.) Forderung auf Verzicht spezifischer • Anforderungen an das Qualifikations- Regionalmanagement steigen nachweise im • LILE erhält eine höhere Bedeutung Bereich Regional- management 26.09.2013 Folie 29
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Möglichkeit zur Gründung einer länderübergreifenden LAG • KOM hat keine grundsätzlichen Bedenken, • nationale Regelungen erforderlich. 2 Modelle denkbar • Kooperationen zwischen LAG – Sonderregelungen für die Größe der LAG erforderlich • Abstimmung zwischen den Ländern zur Anerkennung länderübergreifender LAG durch eine Verwaltungsbehörde und Finanzierung aus mehreren Programmen 26.09.2013 Folie 30
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Rahmenbedingungen • Vorgaben der nationalen Finanzierungs- - Keine über die EU- regelungen zusätzlich zu beachten. rechtlichen Reglemen- • RP hat eine Bund-/Länder-AG gefordert, tierungen hinausgehenden Möglichkeiten der Vereinfachung zu weiteren Anforderungen - prüfen. • EFRE und ESF stellen in RP keine Für den LEADER-Ansatz sollten in RP auch für die Plafonds für die LAG bereit. anderen Fonds (EFRE, ESF) • EFRE bietet eine bevorzugte Auswahl Mindestanteile verpflichtend von Vorhaben an, die LEADER-LAG sein vorschlagen. Mindestausstattung von • Mindestausstattung ist in der Zielvariante 300.000 € je LAG/Jahr einschließlich des Landesgeldes erreicht. 26.09.2013 Folie 31
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Je nach Umfang • Forderung erfüllt. insgesamt: 10 – 20 % der ELER-Mittel für den • In der Zielvariante beträgt der LEADER-Ansatz LEADER-Anteil rd. 10.4 % • Zielsetzung, dass - ohne Management – bei der Abgrenzung der Gebietskulisse Beziehung der Fördermittel von min. [15 €] pro projektunabhängigen Einwohner bereitstehen. Finanzierung aus den • Bei 150.000 Einwohnern können insofern LEADER-Regionen zu den nicht 25 % der ELER-Mittel für Regional- geforderten 15 € pro management eingesetzt werden (Aus- Einwohner nahme: Region stockt eigen Anteile auf!). 26.09.2013 Folie 32
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Rechtsform der LAG • Es handelt sich um - Kein Zwang zur formalen Rechtsform - eine Empfehlung. Dorfentwicklung • Klassische Dorferneuerung ist nicht -Frühzeitige Abstimmung mit Förderziel. den relevanten Ressorts durch • Programm wird mit den Ressorts die ELER-Verwaltungsbehörde- abgestimmt, ISIM ist beteiligtes Ressort • Abgrenzung der Region ist Sache der LAG Naturparke / Großschutz- • LAG ist Träger der LILE gebiete als mögliche dauer- • Projekte können auch von Dritten durchgeführt hafte Träger für LEADER- werden Regionen und -Projekte • LAG können durchaus bei Naturparken angesiedelt werden. 26.09.2013 Folie 33
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Forderung, gemeinnützige • Kann pauschal nicht erfolgen (z.B. Zuwendungsempfänger den öffentlichen Trägern gleichzustellen unternehmerische Tätigkeiten) Angespannte Haushalte der Kommunen • Forderung wird entsprochen, sofern erfordert einen Regelfördersatz von die Region die projektunabhängige 70% (mit Zustimmung der Finanzierungsbeteiligung von mind. Verwaltungsbehörde bis 90 %) liegen. 10 % erfüllt. - 80 % bei LAG-Vorhaben, einschließlich • Die Erhöhung des LAG-Management (mit Zustimmung der Zuwendungssatzes auf 75 % scheint Verwaltungsbehörde bis zu 100 %) ausreichend. • Eine Regelfördersatz von 75 % - 90 % bei transnationalen und scheint ausreichend. (Bundes-) länderübergreifenden Projekten • Regelung gilt nicht für Vorhaben, die nur einer Region zugeordnet werden können. 26.09.2013 Folie 34
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Maßnahmen- bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER Bezug zur Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65 (4)) ELER-VO Prioritäten, 6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ Unterprioritäten Grundsätzlich alle für die Prioritäten 1 bis 6 abgeleiteten Handlungsbedarfe • Anpassung der Strukturen im ländlichen Raum, insbes. an die abnehmende Bevölkerungsdichte sowie an eine (über-) alternde Gesellschaft; in Zuzugsgebieten: Integration von Neubürgern“ • „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“ • „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und moderne Konzepte“ • Anpassen der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung, Bildungseinrichtungen, ÖPNV) an die veränderte Auslastung, Stärkung von Entwicklungszentren“ • „Stärkung der Identität der Dörfer , beispielsweise durch Dorfinnenentwicklung und Stärkung der gemeinschaftlichen Mittelpunkte“ • „Steigerung der Wirtschaftsleistung, vor allem in den südwestlichen und nordwestlichen Landesteilen; Ausweitung der Cluster- und Netzwerkinitiativen“ Handlungsbedarf • „Umkehren der rückläufigen Entwicklung in einigen touristischen Destinationen, bspw. durch Aufgreifen von touristischen Trends (vgl. SWOT/SÖA) wie dem Aktivtourismus“ • „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit; Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials“ • „Anpassung an die Veränderungen in der Struktur der Erwerbspersonen sowie Schaffung von attraktiven Beschäftigungsangeboten für Jugendliche“ • „Stärkung und Verstetigung regionaler Entwicklungsinitiativen; Nutzung der GSG als Impulsgeber und Einbeziehung in regionale Entwicklungsprozesse, Aufwertung als Akteure“ • „Finanzielle Unterstützung von kommunalen Haushalten sowie bei der Kofinanzierung von privaten Projekten. Alternativkonzepte für die Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppen“ • „Stärkung und Ausbildung von WSK-Partnerschaften im landwirtschaftsnahen und außerlandwirtschaftlichen Bereich; Stärkung der Partizipation von (privat)wirtschaftlichen Akteuren unter Nutzung von Wachstumspotenzialen“ 26.09.2013 Folie 35
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Maßnahmen- bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER Bezug zur ELER-VO Artikel 28ff der ESI-Verordnung, Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65 (4)) − Strukturen im ländlichen Raum an zukünftige Entwicklungsprozesse anpassen, um eine angemessene Daseinsvorsorge auch Beitrag zum in Zukunft gewährleisten zu können Handlungsbedarf − Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Tourismusbereichs z.B. durch Förderung von WSK-Partnerschaften Förderzweck Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung − Umsetzung lokaler integrierter Entwicklungsstrategien durch lokale Aktionsgruppen (LAG) • kleine investive Maßnahmen (für Infrastruktur nach physischen Obergrenzen) • Erstellung von innovativen Konzepten und Studien • Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen Fördergegenstand • Durchführung kleiner Modellprojekte − Umsetzung von Kooperationsprojekten gebietsübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit − Kompetenzentwicklung, Sensibilisierung lokaler Akteure im Leader-Gebiet − Verwaltungs- und Durchführungskosten für Aktionen der lokalen Aktionsgruppe − förderfähige Gesamtkosten: mindestens 5.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde) − bis zu 30 % (bis zu 35 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern − bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis Art, Umfang und zu 90 %) Höhe der − bis zu [70 %] (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen Zuwendung Zuwendungsempfängern − bis zu 75 % bei LAG-Vorhaben (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 100 %) Nachträgliche Ergänzung: − Bei Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen: im Falle der Erhebung von Teilnehmerbeiträgen in Höhe von mindestens [40 %] der Gesamtkosten entfällt ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers. 26.09.2013 Folie 36
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Maßnahmen- bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER Bezug zur Artikel 28ff der ESI-Verordnung, Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65 ELER-VO (4)) − Lokale Aktionsgruppen Zuwendungs- − (Gebiets)Körperschaften des öffentlichen Rechts empfänger − natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit grundsätzlich gegeben. Neuerungen (u.a. LILE Kontrollierbar als Bewilligungsgrundlage) werden durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle im Rahmen keit der Detaildiskussionen auf Kontrollierbarkeit geprüft.. − Beitrag zur Umsetzung der genehmigten Entwicklungsstrategie der LAG Zuwendungs- − Auswahl des Vorhabens für eine Förderung durch die LAG voraus- − Bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen gelten im Übrigen die Regelungen der setzungen jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen • Anzahl der LAG: 15 Ziel- • Anteil an der Bevölkerung: ca. 35 – 38 % indikatoren • Anzahl (erwartete Vorhaben): 450 - 500 • Höhe durchschnittlicher Zuschuss je Vorhaben: 75.000 € 26.09.2013 Folie 37
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Unverändert Überlegungen zu den Kriterien zur Gebietsabgrenzung Kriterien muss soll kann Klare Abgrenzung eines zusammenhängenden Gebietes X Schlüssige Darlegung von Kohärenzkriterien (soziokulturell oder ökonomisch oder naturräumlich) für das Gebiet, so dass es eine X homogene Gesamtheit bildet. Berücksichtigung der Umweltbedingungen in der Region bei der Formulierung der spezifischen Ziele und der Auswahl der X Strategie Vorhandensein einer ausreichenden kritischen Masse in Bezug auf Humanressourcen, wirtschaftlichen Potentials und X Mittelausstattung Mindestens 50.000 Einwohner und höchstens 150.000 Einwohner im Gebiet* X * Bei Kooperation mit angrenzenden Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz insgesamt zu erfüllen. 26.09.2013 Folie 38
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Unverändert Überlegungen zu den Kriterien zur Gebietsabgrenzung Kriterien muss soll kann Mindestens 50.000 Einwohner und höchstens 150.000 X Einwohner im Gebiet* Nachweis, dass es sich um einen homogenen Naturraum handelt, wenn die Obergrenze von 150.000 Einwohnern X im Gebiet geringfügig überschritten wurde. (Ausnahme- Kriterium) Hohe Einwohnerzahlen (möglichst nahe an oder über 100.000), um eine möglichst große Bandbreite an X Strategien mit Pilotcharakter realisieren zu können und Bürgernähe beizubehalten. Möglichst geringe Bevölkerungsdichte (Positiv-Kriterium) X * Bei Kooperation mit angrenzenden Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz insgesamt zu erfüllen. 26.09.2013 Folie 39
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Unverändert Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie Kriterien muss soll kann Berücksichtigung der Entwicklungsziele und -strategien des X Entwicklungsprogramms EULLE Nachweisliche Ausrichtung der Strategie auf die gebietsspezifischen Probleme und Innovation, Übereinstimmung X von Zielen und Bedarf Berücksichtigung gebietsspezifischer Ressourcen und/oder Know- (X) hows bzw. Potenziale Klare Formulierung der Ziele X Bezug der Strategie zu sonstigen Entwicklungsaktivitäten in der X betreffenden Region Berücksichtigung der sozialen Gruppen bei der Zielformulierung der Strategie (insbesondere Frauen und Jugend, aber auch ältere X Menschen, Behinderte und sozial Schwache) Zu erwartende Beschäftigungswirkung, Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere von Frauen und X Jugendlichen, die sich insbesondere in den Lebensalltag von Frauen auf dem Lande integrieren lassen Wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und ihre Nachhaltigkeit X 26.09.2013 Folie 40
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie Unverändert muss soll kann Kriterien Entwicklung neuer Erzeugnisse und Dienstleistungen, Neuartige Methoden zur besseren Erschließung des X endogenen Potenzial der Region Ausbau der Vernetzung lokaler Akteure, Neuartige Formen der Organisation und Beteiligung der lokalen Bevölkerung X an der Entscheidungsfindung und Projektdurchführung Übertragbarkeit der Methode und Mehrwert gegenüber X Mainstreamförderung Möglichst klare Formulierung der zu erwartenden X Auswirkungen der Strategie Berücksichtigung aller drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung (ökologisch, ökonomisch, soziokulturell) bei X der Zielformulierung und Ausrichtung der Maßnahmenbereiche Möglichst hohe Anzahl potenziell Begünstigter X 26.09.2013 Folie 41
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz Angepasst Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie Kriterien muss soll kann Handlungsfelder Schlüssige Darstellung der Handlungsfelder (ggf. Beispielsprojekte) X Konzentration der LILE auf 2 – 3 Handlungsfelder X Für besondere Zuschläge eine entsprechendes Handlungsfeld (z.B. Nationalparkregion: „Entwicklung der Nationalparkregion“) enthalten sein. X Sicherung der Finanzierung Nachweis einer projektunabhängigen Finanzierungsbeteiligung durch die Region (min. X 10%) des ELER-Plafonds Einzusetzende ELER-Mittel der LILE -möglichst nahe bei 15 € pro Einwohner Regionalmanagement Mindestens 1 AK X Nachweis der Qualifizierung (entsprechende Abschlüsse, Erfahrungen in der Wirtschafts- oder Tourismusförderung bzw. vergleichbaren Tätigkeiten oder in mind. 2 Förderperioden im Rahmen X der LEADER-Förderung) Weitere Kriterien werden im Rahmen der Ausschreibung festgelegt 26.09.2013 Folie 42
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 24. SEPTEMBER 2013 TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15 Neue Förderperiode 2014 – 2020 TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30 und Maßnahmen TOP 3 Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45 Projektgruppensitzungen - allgemein TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30 TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15 Gedankenaustausch 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3 Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00 • Kooperationen / Cluster und Netzwerke • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15 26.09.2013 Folie 43
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) Gebietskulisse: - Nationalpark und Naturparke sowie historische Kulturlandschaften mit Arrondierungen in den ländlichen Raum - keine Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern Förderbereiche: - Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten - Investitionen in Kleinst- und Kleinunternehmen - Bei Realisierung der Zielvariante – landwirtschaftsnahe Maßnahmen der Regionalvermarktung Anforderungen: - Vorliegen einer integrierte ländliche Entwicklungskonzeption oder mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde vergleichbarer Planungen für die Region - Ausschluss von Pflichtaufgaben - Nachweis der Wirtschaftlichkeit bzw. Tragfähigkeit bei Kommunen Kann die LILE einer LAG Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von themenbezogenen Initiativen der Verwaltungsbehörde sein, wenn sie die Themen (Keine kontinuierliche Antragstellung, max. 2 Calls pro Jahr ) aufgreift. 26.09.2013 Folie 44
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) Neues Förderprogramm • Ministerrat hat die „FLLE“ wird als nicht zielführend angesehen (Förderung könne auch über Umsetzung LEADER abgewickelt werden und verursache unnötigen beschlossen. Mehraufwand) • Projektgruppe soll nun die Neues Förderprogramms FLLE Konkretisierung wird ausdrücklich begrüßt vornehmen. 26.09.2013 Folie 45
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) Bessere räumliche und inhaltliche Verzahnung von • Verzahnung erfolgt über Entwicklungs- LEADER-Gruppen mit konzeption und Verfahrensabläufe Großschutzgebieten Bündelung von Großschutzgebieten zu • Geschäftsstelle der LAG kann im gleichen Gebäude regionalen Entwicklungs- residieren. agenturen als dauerhafte Träger • Träger der LEADER-LILE ist die LAG auch für LEADER-Regionen und –Projekte (siehe Folie LEADER) • Enge Kooperation sinnvoll Anerkennung integrierter Entwicklungspläne und - • Anerkennung ist eine konzepte der Großschutzgebiete (Naturparkpläne, Naturpark Einzelfallprüfung Masterpläne, etc.) Stärker steuernde und • Projektauswahlkriterien werden mit dem BGA abgestimmt. gestaltendere Mitwirkung von • Im LEADER-Ansatz wählen ausschließlich die LAG aus! GSG bei Projektauswahl, - • Lösung könnte die Einbindung in die fachliche Beurteilung entwicklung und -bewilligung von Projektvorschlägen sein. 26.09.2013 Folie 46
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) Eher Entwicklung eines Förderprogramms „Nationale Kulturlandschaften“ (vgl. BW) – Förderspektrum: • Ministerratsentscheidung Landschaftspflege und Naturschutz, naturverträgliche steht. Land- und Forst- und • Die wesentlichen Wasserwirtschaft, Erzeugung und Vermarktung regionaler Förderangebote sind Produkte, naturnaher vorgesehen bzw. ohnehin Tourismus, Wissensvermittlung und Umweltbildung, in EULLE vorgesehen. Klimaschutz, Barrierefreiheit und Gestaltung des demografischen Wandels) 26.09.2013 Folie 47
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) - Was kann gefördert werden? Förderbereich „Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten“ • [Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten und ihrer Basisdienstleistungen sowie von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von NATURA- 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturschutzwert;] • Investitionen in alle Arten von kleinen Infrastrukturen (einschl. erneuerbare Energien) • Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur; die Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus; • Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und die Ausschilderung von Sehenswürdigkeiten; • Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturschutzwert • Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb und in der Nahe ländlicher Siedlungen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der Siedlung zu verbessern. 26.09.2013 Folie 48
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) - Was kann gefördert werden? Förderbereich „Investitionen in Kleinst- und Kleinunternehmen“ • Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten (z.B. Tourismus) und Daseinsvorsorge Förderbereich „Landwirtschaftsnahe Maßnahmen“ in der Zielvariante • Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen, bei denen das Ausgangserzeugnis oder das Ergebnis des Produktionsprozesses ein Erzeugnis ist, das nicht unter Anhang I des Vertrags fällt. • Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien im Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektor; • Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen, der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und Ressourcen sowie der Entwicklung und/oder der Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus; • Horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung logistischer Plattformen für die Förderung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte; • Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte 26.09.2013 Folie 49
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) - Kurzbeschreibung – Daseinsvorsorge Maßnahmen- bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung Bezug zur ELER-VO Artikel 21 (BAS-SERV) Prioritäten, Unter-prioritäten 6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (Wechselwirkungen zu 3a, 4a und 5c) − „Anpassung der Strukturen im ländlichen Raum, insbes. an die abnehmende Bevölkerungsdichte sowie an eine (über-) alternde Gesellschaft“ − „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“ Handlungs-bedarf (vgl. SWOT/SÖA) − „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und moderne Konzepte“ − „Anpassen der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung, Bildungseinrichtungen, ÖPNV) an die veränderte Auslastung, Stärkung von Entwicklungszentren“ − „Verbesserung der Barrierefreiheit“ − Gewährleistung zukünftiger regionaler Daseinsvorsorge durch Anpassung an zukünftige Beitrag zum Bevölkerungsabnahme und Anstieg des Durchschnittsalters Handlungsbedarf − Arbeitsplätze für Jugendliche attraktiv gestalten um einer Abwanderung vorzubeugen und die künftige Wirtschaftskraft zu stärken Förderzweck Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen Fördergegenstand − Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten 26.09.2013 Folie 50
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) - Kurzbeschreibung – Daseinsvorsorge Maßnahmen- bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung Bezug zur ELER-VO Artikel 21(BAS-SERV) Prioritäten, Unterprioritäten 6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (Wechselwirkung zu 3a, 4a und 5c) − förderfähige Gesamtkosten: mindestens 10.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen in begründeten Fällen) Art, Umfang und − [bis zu 25 % (bis zu 30 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern] Höhe der − [bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der Zuwendung Verwaltungsbehörde bis zu 75 %)] − bis zu 65 % (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen Zuwendungsempfängern − lokale Behörden und Verwaltungen, öffentlich-private Partnerschaften Zuwendungs- − in begründeten Fällen für vg. Stellen empfänger NGOs, Einzelpersonen, Unternehmen, private Unternehmen, Organisationen die zuständig für Tourismus und Freizeit Entwicklung Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle wird im Rahmen der Kontrollierbarkeit Detaildiskussion durchgeführt. − Vorliegen einer integrierte ländliche Entwicklungskonzeption oder mit Zustimmung der Zuwendungs- Verwaltungsbehörde vergleichbarer Planungen für die Region voraussetzungen − Ausschluss von Pflichtaufgaben − Nachweis der Wirtschaftlichkeit bzw. Tragfähigkeit bei Kommunen 26.09.2013 Folie 51
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) – Art. 20 ELER VO Maßnahmen- bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung Bezug zur ELER-VO Artikel 20 (BUS-DEV ) Prioritäten, 6, a) „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“ (Wechselwirkungen mit Unterprioritäten 3a, 5c und 6b) − „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“ − „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und moderne Konzepte“ − „Steigerung der Wirtschaftsleistung, vor allem in den südwestlichen und nordwestlichen Landesteilen; Ausweitung der Cluster- und Netzwerkinitiativen“ − „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit; Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials“ − „Anpassung an die Veränderungen in der Struktur der Erwerbspersonen sowie Schaffung von attraktiven Handlungsbedarf Beschäftigungsangeboten für Jugendliche“ (vgl. SWOT/SÖA) − „Steigerung der Attraktivität von selbstständigem Gewerbe“ − „Anpassen der Beschäftigungsstruktur an die Bedürfnisse von Familien; Nutzung regionaler Potenziale des Ländlichen Raums“ − „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit; Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials“ − „Stärkung und Ausbildung von WSK-Partnerschaften im landwirtschaftsnahen und außerlandwirtschaftlichen Bereich; Stärkung der Partizipation von (privat)wirtschaftlichen Akteuren unter Nutzung von Wachstumspotenzialen“ − „Stärkung von Erzeugerorganisationen und regionalen Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte und zum Aufbau regionaler Wertschöpfungspartnerschaften − Steigerung der Wirtschaftsleistung sowie Anpassung an veränderte Erwerbsstrukturen u.a. durch Ausbau attraktiver Beitrag zum Beschäftigungsmöglichkeiten und Schaffung von Anreizen für Selbstständige Handlungsbedarf − Ausbau und Stärkung regionaler WSK-Partnerschaften sowie verbesserte Vermarktung regionaler Produkte zur Stärkung der Wirtschaftsleistung Förderzweck Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen 26.09.2013 Folie 52
TOP 5: Präsentation und Diskussion Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) – Art. 20 ELER VO Maßnahmen- bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung Bezug zur ELER-VO Artikel 20 (BUS-DEV) Prioritäten, 6, a) „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“ Unterprioritäten (Wechselwirkungen mit 3a, 5c und 6b) Unterstützung für Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere: • Ländlicher Tourismus, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der regionalen Wirtschaftsentwicklung, einschließlich ländlicher Tourismusdienstleistungen, Nahversorgung, etc. • Verarbeitung und Vermarktung von Nicht-Anhang-I-Produkte (unabhängig vom Input) Fördergegenstand • Erbringung von Dienstleistungen für alle Wirtschaftszweige, einschließlich Land- und Forstwirtschaft oder der ländlichen Bevölkerung • Soziale Leistungserbringung (Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung, pädagogische Bauernhöfe, etc.) • Entwicklung von Handwerk und handwerkliche Tätigkeiten − förderfähige Gesamtkosten: mindestens 10.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen in begründeten Art, Umfang und Fällen) Höhe der − bis zu 25 % (bis zu 30 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern Zuwendung − bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 75 %) Zuwendungs- − Kleinst- und Kleinunternehmen empfänger − andere natürliche Personen in ländlichen Gebieten, einschl. von Mitgliedern des landwirtschaftlichen Haushalts Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle wird im Rahmen der Detaildiskussion Kontrollierbarkeit durchgeführt. Zuwendungs- − Vorliegen einer integrierten ländlichen Entwicklungskonzeption oder vergleichbarer Planungen für die Region voraussetzungen − Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Kosten − Einhaltung der De-minimis-Obergrenzen 26.09.2013 Folie 53
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 24. SEPTEMBER 2013 TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15 Neue Förderperiode 2014 – 2020 TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30 und Maßnahmen TOP 3 Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45 Projektgruppensitzungen - allgemein TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30 TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15 Gedankenaustausch 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3 Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00 • Kooperationen / Cluster und Netzwerke • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15 26.09.2013 Folie 54
TOP 6: Präsentation und Diskussion Förderung der Breitbandgrundversorgung Maßnahmen- bezeichnung Breitband Bezug zur ELER-VO Artikel 21 (BAS-SERV) Prioritäten, 6, c „Förderung des Zugangs zu, des Einsatzes und der Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITC) in Unterprioritäten ländlichen Gebieten“ Handlungsbedarf „Verbesserung der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen, Sicherung der Breitband-Grundversorgung“ (vgl. SWOT/SÖA) − Verbesserung des Zugangs zur Breitband-Internetversorgung im ländlichen Raum mit dem längerfristigen Ziel einer Beitrag zum flächendeckenden Erschließung Handlungsbedarf − Ausbau der Breitband-Internetversorgung im ländlichen Raum als wesentlicher Standortfaktor sowohl für Unternehmen aller Art als auch für den öffentlichen Sektor und Privatpersonen − Förderung und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für schnelle Internetverbindungen in bislang nicht- oder unterversorgten ländlichen Gebieten Förderzweck − Schaffung von Breitbandinfrastruktur − Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume und damit auch Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke der Netzbetreiber zu nicht gedeckten Investitionen zur Breitbandversorgung, Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen (bis einschließlich Verteilereinrichtungen) bei leitungsgebundener Fördergegenstand Infrastruktur, Einrichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente, Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten und Aufwendungen, die der Vorbereitung und der Begleitung der Maßnahmen zum Breitbandinfrastrukturausbau dienen Art, Umfang und Höhe Projektförderung, bis zu 65 % der förderfähigen Kosten (max. Zuschuss 130.000 € bei Einzelprojekten, 325.000 € bei der Zuwendung Gemeinschaftsprojekten, bei Machbarkeitsuntersuchungen 6.500 € bzw. 13.000 €) − Gemeinde und Gemeindeverbände Zuwendungsempfänger − Landkreise ohne kreisangehörige Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern − Orts- und Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden Kontrollierbarkeit − Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben. Zuwendungs- − nicht- oder unterversorgte Gebiete (weniger als 2 Mbit/s) voraussetzung(en) − Technik- und anbieterneutral 26.09.2013 Folie 55
TOP 6: Präsentation und Diskussion - Förderung der Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer Maßnahmen- bezeichnung Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer Bezug zur Artikel 15 (KNOW, ADVI); Artikel 16 (KNOW, ADVI) ELER-VO Prioritäten, Sogenannte „horizontale Maßnahme“ = Prioritäten-übergreifend (1-6, insbesondere jedoch Priorität 1) Unterprioritäten − „Anpassung und Verbesserung der Abstimmung der Beratungsangebote und -kapazitäten insbes. in weniger begünstigten Regionen, Schaffung einer koordinierenden Stelle“ − „Schaffung eines Beratungsangebots für Wertschöpfungsketten und produktspezifisch zu Verarbeitung sowie Tourismus und (regionale) Vermarktung; Intensivierung des Erfahrungsaustauschs“ − „Erhöhung des Fortbildungsangebots für Berater, insbesondere Qualifizierung im Bereich der nicht-landwirtschaftsbezogenen innovativen Dienstleistungen“ − „Intensivierung von Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Junglandwirtinnen und -landwirte“ Handlungsbedarf − „Intensivierung der naturschutzfachl. Beratung, Steigerung der Bekanntheit von „Partnerbetriebe Naturschutz“ sowie Sicherung (vgl. SWOT/SÖA) der Finanzierung“ − „Ausbau und finanzielle Sicherung eines themenspezifischen Schulungs- und Beratungsangebots im Forst“ − „Schulung von Erzeugerorganisationen und regionalen Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte und zum Aufbau regionaler Wertschöpfungspartnerschaften; Schulung und Kompetenzentwicklung von Akteuren der integrierten ländlichen Entwicklung“ − „Intensivierung der Beratung über Fördermöglichkeiten des Entrepreneurships“ − „Beseitigung von Defiziten in der wasserschutzfachlichen Beratung“ − Schaffung und Ausbau von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten in diversen Themenbereichen um den (inter-)regionalen Wissenstransfer zu verbessern − Verbesserung der Koordination des Gesamtangebots durch zentrale Stelle Beitrag zum − Verbesserte Qualifizierung der Berater sowie Anpassung der Kapazitäten des Gesamtangebots zur optimalen Auslastung des Handlungsbedarf Beratungs- und Qualifizierungsangebots − Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und der ökologischen Leistung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe − Verbesserung der Potenziale von Personen, die in der Land-, Ernährungs-und Forstwirtschaft [oder in KMU] in ländlichen Förderzweck Gebieten tätig sind 26.09.2013 Folie 56
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