Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung

Die Seite wird erstellt Damian Beckmann
 
WEITER LESEN
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Wettbewerbe

Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Auslobung
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Nichtoffener landschaftsplanerischer
Ideen- und Realisierungswettbewerb

Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz
Berlin Tempelhof-Schöneberg

Auslobung

Berlin, Mai 2018
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Maria Rünz, Landschaftsarchitektin
Württembergische Straße 6
10707 Berlin

Erarbeitung der Wettbewerbsauslobung
GM013 giencke mattelig landschaftsarchitektur

Titelbild
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin

Druck
A&W Digitaldruck, Berlin

Anmerkung zum Sprachgebrauch
Die Auslobung folgt dem üblichen Sprachgebrauch und bezieht bei
gewählten männlichen Anreden und Formen gleichermaßen weibliche
Personen mit ein. Auf eine Doppelbezeichnung wird in der Regel
aufgrund besserer Lesbarkeit verzichtet. Wir bitten vor allem die
Teilnehmerinnen um Verständnis.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Inhaltsverzeichnis

Anlass und Ziel.........................................................................................7

Teil 1     Verfahren.......................................................................................9
1.1        Auslober, Bauherr..........................................................................9
1.2        Art des Verfahrens.........................................................................9
1.3        Richtlinien für Wettbewerbe.........................................................10
1.4        Wettbewerbsteilnehmer................................................................11
1.5        Preisgericht und Vorprüfung........................................................11
1.6        Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen.........................................14
1.7        Abgabe der Wettbewerbsarbeit...................................................14
1.8        Ortsbesichtigung und Rückfragen...............................................14
1.9        Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen.....................................15
1.10       Geforderte Leistungen.................................................................15
1.11       Beurteilungsverfahren und Vorprüfung........................................18
1.12       Preise und Anerkennungen.........................................................18
1.13       Weitere Bearbeitung....................................................................18
1.14       Eigentum und Urheberrecht.........................................................19
1.15       Verfassererklärung.......................................................................19
1.16       Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten.........19
1.17       Haftung und Rückgabe................................................................20
1.18       Zusammenfassung der Termine..................................................20

Teil 2     Situation und Planungsvorgaben.............................................21
2.1        Städtebauliche Situation.............................................................21
2.2        Erschließung und Verkehr...........................................................27
2.3        Bestandssituation.........................................................................29
2.4        Machbarkeitsstudie......................................................................31
2.5        Planungsrecht.............................................................................34
2.6        Weitere Planungen und Maßnahmen..........................................37

Teil 3     Wettbewerbsaufgabe.................................................................39
3.1        Übergeordnete Zielsetzung.........................................................39
3.2        Zielsetzung für die Teilbereiche...................................................40
3.3        Erschließung................................................................................42
3.4        Nutzung und Ausstattung............................................................44
3.5        Zusammenfassung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie........45
3.6        Nachhaltigkeit / Ökologische Zielsetzung....................................46
3.7        Sicherheit im öffentlichen Raum..................................................46
3.8        Gender Mainstreaming................................................................47
3.9        Barrierefreies Planen / Design für alle.........................................48
3.10       Beurteilungskriterien des Preisgerichts.......................................49
3.11       Realisierung, Kostenrahmen, Wirtschaftlichkeit..........................49

Teil 4     Anhang........................................................................................53
4.1        Fotodokumentation......................................................................53
4.2        Verfassererklärung.......................................................................65
4.3        Kostenformblatt............................................................................67
4.4        Quellenverzeichnis.......................................................................68
4.5        Abbildungsverzeichnis..................................................................68
4.6        Digitale Anlagen...........................................................................69
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Anlass und Ziel                 7

Anlass und Ziel

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Neugestaltung des inneren Bereichs
des Friedrich-Wilhelm-Platzes in Berlin Schöneberg, Ortsteil Friedenau.
Der ehemalige Schmuckplatz hat in seiner Gesamtanlage in den 60er
Jahren eine starke Zäsur mit dem autogerechten Umbau der Bundesallee
erfahren. Der ursprüngliche Carstenn‘sche Stadtgrundriss aus dem
19. Jahrhundert ist seitdem stark überformt und der Platz durch den
Individualverkehr gestört. Die Bürgerinnen und Bürger und der Auslober
wünschen in Zukunft einen Stadtplatz, der die Bedürfnisse der Fußgänger
und Radfahrer stärker in den Mittelpunkt rückt und den Menschen mehr
Aufenthaltsqualität bietet.

Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Stadtumbau wird der U-Bahn­
steig der Linie 9 mit einem Personenaufzug versehen. Diese Maßnahme
und die dringliche Bitte der Bürgerschaft und Anlieger, wie die
Kirchengemeinde zum Guten Hirten, sind der Anlass, die in die Jahre
gekommene Freiraumgestaltung zu überdenken und zu optimieren.
Die schlechte Fußgänger- und Radverkehrssituation verursacht sehr
viel Unsicherheit und Kritik bei den Nutzern. Es wird gewünscht, die
Freiflächen des Innenplatzes aufzuwerten. In dem Zusammenhang wird
auch die Verbesserung der Fußgängerbeziehung zwischen Nied- und
Wilhelmshöherstraße von Osten nach Westen gefordert.

Diese Gründe führten zur Beauftragung eines stadt- und verkehrs­
planerischen Gutachtens. Es ist eine Machbarkeitsstudie für den
Gesamtplatz, bei der neben verkehrsplanerischen Belangen der
Freiraumgestaltung im Vordergrund stand. Die Wünsche und Anregungen
der Anwohnerschaft wurden in diesem Zusammenhang aufgenommen
und berücksichtigt.

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage der Wett­
bewerbsbearbeitung und ist zu berücksichtigen. Sie wird sowohl von den
Fachverwaltungen als auch von der Bürgerschaft positiv bewertet.

Für die Baumaßnahmen ist im Rahmen des Plätzeprogramms ein
Gesamtkostenrahmen von ca. 1,3 Mio. Euro Bruttobaukosten (KG 500)
vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen 2019 bis 2020 erfolgen.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                 9

Teil 1 Verfahren

1.1      Auslober, Bauherr

Auftraggeber, Bauherr
Land Berlin, vertreten durch den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Straßen- und Grünflächenamt

Wettbewerbsdurchführung, Auslobung und Koordination
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Maria Rünz, II D 22
Tel.:     +49 (0)30 90139 4422
Fax:      +49 (0)30 9025 4441
E-Mail: maria.ruenz@sensw.berlin.de

GM013 giencke mattelig landschaftsarchitektur
Donaustraße 112
12043 Berlin
Paul Giencke
Tel.:    +49 (0)30 60977 543
Fax:     +49 (0)30 23324 573
E-Mail: giencke@gm013.la

1.2      Art des Verfahrens

Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit
Ideenteil für Landschaftsarchitekten und Arbeitsgemeinschaften aus
Landschaftsarchitekten und / oder Stadtplanern bzw. Architekten. Die
Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern als Sonderfachleute wird dringend
empfohlen. Die Öffentlichkeit wird in das Verfahren einbezogen.

Dem Wettbewerb wird ein Teilnahmeverfahren vorgeschaltet. Die Teil­
nehmerzahl bzw. Zahl der Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb
wird auf 7 begrenzt. Eine Arbeitsgemeinschaft wird durch den Bauherren
gesetzt, 6 weitere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden von
einem Auswahlgremium ermittelt.

Es ist geplant, den Bürgerinnen, den Bürgern und dem Preisgericht die
Entwürfe am Vorabend des Preisgerichtes anonymisiert vorzustellen.
Die Ergebnisse der Veranstaltung werden zusammengefasst und dem
Preisgericht am Tag der Sitzung vorgestellt. Die Teilnahme der Verfasser
bei diesem Termin ist ausgeschlossen. Das gesamte Verfahren ist bis zum
Abschluss anonym.

Kommunikation
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den
Teilnehmern erfolgt über E-Mail.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz - Berlin Tempelhof-Schöneberg Auslobung
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                 10

1.3      Richtlinien für Wettbewerbe

Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW
2013) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß
IV 150 der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung
von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) zugrunde, soweit
nachstehend nichts anderes ausgeführt ist.

Die Architektenkammer Berlin wirkt vor, während und nach dem Wettbe­
werb beratend mit; sie registriert den Wettbewerb mit der Registrier-Nr.
AKB-2018-15. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Aus­
lobungsbedingungen der Richtlinie entsprechen. Die besonderen
Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9) sind
anzuwenden.

Einverständnis
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast
erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit
den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW
2013 einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf
vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich
der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – II D – abgegeben
werden.

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung gemäß der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wurde
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angepasst.
Es wird einer verstärkten Informationspflicht nachgekommen, um allen
Verfahrensbeteiligten des Wettbewerbs Transparenz und Sicherheit
über ihre Daten zu gewährleisten. Die beigefügten Datenschutzhinweise
(siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.8) sind zu beachten. Jeder Teilnehmer,
Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt
durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Form einer
automatisierten Datei geführt werden. Jeder Teilnehmer, Preisrichter,
Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt durch
seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Form
einer automatisierten Datei geführt werden. Diese Einwilligung gemäß
§ 6 des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes ist auf der Verfasser-
bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Eingetragen werden
Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftragung im Wettbewerb,
Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Ver­
fahrens können diese Daten auf Wunsch gelöscht werden (durch Vermerk
auf der Verfassererklärung bzw. durch Mitteilung an den Auslober).
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                      11

1.4      Wettbewerbsteilnehmer

Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung
auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen vom 22.02.2018 in einem vorgeschalteten Bewerbungs­
verfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW) durch ein vom
Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium sechs Teilnehmer bzw.
Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern und
/ oder Architekten ausgewählt. Eine weitere Arbeitsgemeinschaft wurde
durch den Auslober vorab ausgewählt und als Teilnehmer gesetzt.
Dem Auswahlgremium gehörten je ein Vertreter des Bezirks Tempelhof-
Schöneberg, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie zwei frei­
schaffende Landschaftsarchitekten an.

1.5      Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter/in          Dr. Cyrus Zahiri
                             Architekt, Berlin

                             Kristina Hack
                             Landschaftsarchitektin, Berlin

                             Leonard Grosch
                             Landschaftsarchitekt, Berlin

                             Elisabeth Lesche
                             Landschaftsarchitektin, Berlin

Stellvertretende             Claus Herrmann
Fachpreisrichter/in          Landschaftsarchitekt, Berlin

                             Eva-Maria Boemans
                             Landschaftsarchitektin / Architektin, Berlin

Sachpreisrichter/in          Christiane Heiß
                             Bezirksstadträtin für Bürgerdienste, Ordnung,
                             Straßen- und Grünflächen
                             Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

                             Susanne Walter
                             Referatsleitung Architektur, Stadtgestalt,
                             Wettbewerbe
                             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

                             Klaus Wichert
                             Referatsleitung Freiraumplanung und Stadtgrün
                             Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
                             Klimaschutz

Stellvertretende             Jörn Oltmann
Sachpreisrichter/in          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen
                             Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                      12

                             Claudia Reich-Schilcher
                             Referat Architektur, Stadtgestalt, Wettbewerbe
                             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

                             Werner Foemer
                             Fachbereichsleitung Straßen- und Grünflächen
                             Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

                             Ursula Renker
                             Referat Freiraumplanung und Stadtgrün
                             Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
                             Klimaschutz

Sachverständige              Rüdiger Schwietzki / Wigand von Sassen
                             Planung und Finanzierung von Radwegen
                             Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
                             Klimaschutz

                             Sandra Marinyok / Verena Schönhart
                             Referat Freiraumplanung und Stadtgrün
                             Gruppe Gestaltung und Planung des öffentlichen
                             Raums
                             Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
                             Klimaschutz

                             Ingeborg Stude
                             Koordinierungsstelle Barrierefreies Bauen
                             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

                             Patrick Weiss
                             Referat Architektur, Stadtgestalt, Wettbewerbe
                             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

                             Çağla Ilk
                             Frauenbeirat
                             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

                             Birgit Hoffmann / Jennifer Gierens
                             Straßen- und Grünflächenamt, FB Grünflächen
                             Bezirksamt Tempelhof Schöneberg von Berlin

                             Martin Schwarz / Ronald Eckert
                             Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung
                             Bezirksamt Tempelhof Schöneberg von Berlin

                             Frank Schack / Helga Rekow
                             Straßen- und Grünflächenamt, FB Straßen
                             Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

                             Maren Traupe
                             Stadtentwicklungsamt,
                             FB Untere Denkmalschutzbehörde
                             Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                      13

                             Franziska Schneider
                             Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung
                             Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

                             Ingrid Hermannsdörfer
                             Städtebauliche Kriminalprävention, Zentralstelle
                             für Prävention, Landeskriminalamt Berlin

                             Christian Alkaya
                             Präventionsbeauftragter
                             Polizeiabschnitt 42

                             Matthias Weber
                             Bereich Infrastruktur, U-Bahn und Straßenbahn
                             Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

                             Gerd Schmidt
                             Bereich Infrastruktur, Omnibus
                             Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Vorprüfung                   Koordination: Paul Giencke, Landschaftsarchitekt
                             Die Vorprüfung wird nach Bedarf verstärkt.

Kammervertretung             Peter Kever / Annalie Schoen
                             Referent für Wettbewerb und Vergabe
                             Architektenkammer Berlin

Gäste                        je ein Vertreter der Fraktionen
                             Bezirksverordnetenversammlung
                             Tempelhof-Schöneberg von Berlin

                             Michael Wenzel
                             Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Friedenau
                             „Zum Guten Hirten“

                             Dr. Michael Haarmann
                             Initiative Friedrich-Wilhelm-Platz e.V.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                   14

1.6      Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

Der Zugang zu den Auslobungsunterlagen erfolgt grundsätzlich über den
Downloadservice des Auslobers. Den Teilnehmern wird das Passwort per
Email sowie die gedruckte Auslobungsbroschüre per Post am 30.05.2018
zugesendet.

1.7      Abgabe der Wettbewerbsarbeit

Die Arbeiten müssen bis zum 13.08.2018 um 16 Uhr in der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Raum 131

eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die
Wettbewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox abzuliefern.

Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass alle geforderten
Leistungen am 13.08.2018 vorliegen.

Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in
verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den
Verfasser, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Friedrich-Wilhelm-
Platz“ im angegebenen Raum einzureichen. Bei Zustellung durch Post-
oder Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben.

Kennzeichnung der Arbeiten
Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen nur durch eine gleichlautende
Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden
und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und
Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen.

Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift
in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen
Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet
hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben.
Die Verfassererklärung ist nicht in digitaler Form einzureichen.

1.8      Ortsbesichtigung und Rückfragen

Ortsbesichtigung
Es findet keine geführte Ortsbesichtigung für die Wettbewerbsteilnehmer
statt. Das Grundstück ist jederzeit zugänglich und kann von den
Wettbewerbsteilnehmern eigenständig besichtigt werden.

Rückfragen
Rückfragen zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen
bis zum 18.06.2017 bis 20:00 Uhr bei folgenden E-Mail-Adressen
eingegangen sein:
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                      15

giencke@gm013.la
und „cc“
maria.ruenz@sensw.berlin.de

Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Auslobung
Bezug zu nehmen.

Ein Rückfragenkolloquium findet nicht statt. Die Beantwortung der
Rückfragen erfolgt in Abstimmung mit den Sachverständigen und dem
Preisgericht. Die Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren
Beantwortung werden den Beteiligten am 27.06.2018 per E-Mail zugesandt
und werden Bestandteil der Auslobung.

1.9      Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen

Unterlagen des Wettbewerbs sind:
        - die vorliegende Auslobung
        - die Zusammenstellung der Rückfragen und deren Beantwortung
        - digitale Daten zum Download (vollständiges Verzeichnis siehe
          S. 53, Teil 4 Anhang), u.a. folgende Planunterlagen und
          Dokumente:
                  - Arbeitsplan als .dwg- und .dxf-Datei mit Verortung der
                    Schnittlinien
                  - Arbeitsplan als .pdf-Datei im M 1:1.000
                  - Vermesserplan als .dwg- und .dxf-Datei
                  - Luftbild 2015
                  - Informationspläne
                  - Machbarkeitsstudie
                  - Protokolle der ersten und zweiten Bürgerbeteiligung
                  - Fotodokumentation

Hinweis
Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digi-
talisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen.
Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen
und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des
Wettbewerbes zu löschen.

1.10 Geforderte Leistungen

Geforderte Leistungen in Papierform
Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen gefordert:

A. Präsentationspläne
1. Lageplan im M 1: 1.000 mit Darstellung der Gesamtsituation und der
   stadträumlichen Einbindung
2. Entwurfsplan im M 1: 250, genordet, mit konzeptioneller Darstellung der
   Freiflächengestaltung: Verknüpfung mit angrenzenden Quartieren, interne
   Erschließung, Oberflächen, Bepflanzung, Möblierung, Barrierefreiheit, etc.
3. Zwei Schnitte im M 1: 100, die Lage der Schnitte sind vorgegeben
   (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.2) und im Entwurfsplan zu verorten
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                      16

4. Zwei Details im geeigneten Maßstab mit Darstellung der Materialien
   und Möblierung
5. Eine Visualisierung / Perspektive
6. Freie Darstellungen (Skizzen, Piktogramme, Details in geeignetem
   Maßstab …) zur Erläuterung der Entwurfsidee

Die entwurfsrelevanten Höhenpunkte sind in Plan und Schnitt anzugeben.

B. sonstige Leistungen
7. Erläuterungsbericht (max. 2 DIN A4 Seiten, getrennt von den Plänen)
   mit Aussagen zu folgenden Aspekten:
        - Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen
           Entwurfskonzepts
        - Nutzungsmöglichkeiten
        - Erschließung (Geh- und Radverkehr) und Barrierefreiheit
        - Umgang mit dem Bestand
        - Verwendete Materialien und ggf. Pflanzen
        - Umgang mit dem Regenwasser
        - Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit
8. Prüfplan mit folgenden Inhalten
        - Flächenbilanz mit Angaben der notwendigen Maße bzw.
          Flächenangaben (M 1:250)
        - Zuordnung der Flächen in einer Legende gem. Kostenformblatt
        - Baumkonzept (Baumerhalt, Baumrodung mit Nr., Baumpflanzung)
9. Verkleinerung und Druck des Entwurfs auf DIN A4 (für Vorprüfbericht)
10. Kostenschätzung in Anlehnung an DIN 276, KG 500 inkl. Abbruch-
    arbeiten, Grundlage ist das vorgegebene Formblatt, die Ansätze der
    EP sind zu übernehmen! (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.8)
11. Verfassererklärung (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.8)
12. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

C. zusätzliche Leistungen in digitaler Form
Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-ROM zu
erbringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung):
        - die Präsentationspläne als einzelne Windows-kompatible
          .tif Dateien, Auflösung von 300 dpi (LZW-komprimiert)
        - die Präsentationspläne als einzelne pdf-Dateien mit
          eingebundenen Pixeldarstellungen, Auflösung von 300 dpi
        - die geforderten Leistungen nach Nr. 8 (Prüfplan) als CAD-Datei
          im Format .dwg oder .dxf (AutoCAD Version 2010 oder tiefer)
        - den Erläuterungstext als .doc und .pdf-Datei

Hinweise zu den zusätzlich geforderten digitalen Leistungen
„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. In Design, Quark Express,
Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht
im genannten Windows-kompatiblen .tif oder .pdf Format vorliegt, kann
nicht berücksichtigt werden.

Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der
auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die
darauf gespeicherten Dateien dürfen ebenfalls nur mit der sechsstelligen
Kennzahl gekennzeichnet werden und dürfen keine Hinweise auf die
Verfasser enthalten. Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie
folgt benannt werden:
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                   17

Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach
folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt
von der Formatangabe.

Beispiele:
       - Präsentationspläne:           123456_praesentationsplan_01.pdf
       - Erläuterungstext:             123456_erlaeuterungstext.pdf
       - Prüfplan:                     123456_pruefplan.dwg

In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen.
Die CD-ROM ist für Windows-PCs zu erstellen.

Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten steht pro Wettbe­
werbsteilnehmer max. eine 2 m hohe Rolltafel mit einer Hängefläche von
1,96 m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die Pläne sind gerollt,
nicht kaschiert abzugeben. Die vom Auslober zur Verfügung gestellten
Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbewerbsbeitrag darzustellen; sie
müssen von den Verfassern nicht verwendet werden.

Allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß
RPW 2013 § 5 Absatz 2 werden Darstellungen, die über die in der
Auslobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende
Vorgaben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert.

Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben
Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1
und § 6 Abs. 2 formuliert.

Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbs ver­
öffentlicht werden, verstoßen gegen die im § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz
2 RPW 2013 geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung
auszuschließen.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                   18

1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung

Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Abs. 2 der RPW 2013 sowie in der
Anlage VI und VII der RPW 2013 dargestellt.

Ergänzend gilt Folgendes:
Die zugelassenen Arbeiten werden entsprechend RPW 2013, Anlage VI
vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen
zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgericht
werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur
Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht
vorbehalten.

Es ist geplant, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Preisgericht die
Entwürfe am Vorabend der Preisgerichtssitzung anonymisiert vorzustellen.
Die Teilnahme der Verfasser bei diesem Termin ist ausgeschlossen.

1.12 Preise und Anerkennungen

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der
HOAI §§ 39 und 40 ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 22.000 Euro
(netto) zur Verfügung.

Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis                 11.000,– Euro
2. Preis                  6.600,– Euro
3. Preis                  4.400,– Euro

Über die Preise hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die
Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss
des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere
Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von
derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den
inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.

1.13 Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.

Bei der anschließenden Umsetzung der dem Wettbewerb zugrunde
liegenden Aufgabe des Realisierungsteils ist beabsichtigt, unter Würdigung
der Empfehlungen des Preisgerichts, den ersten Preisträger zu beauftragen,
sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die
Leistungsphasen 2, 3 und 5 (4 soweit erforderlich) gemäß § 39 HOAI (2013)
sollen stufenweise beauftragt werden. Voraussetzung für die Beauftragung
ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich
ist. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen
der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch
auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                    19

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).

Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer
sind, gilt § 6 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) in
der neuesten Fassung (https://www.ak-berlin.de/fileadmin/user_upload/
Regelwerke/ABKG_BE_31.08.2016_10-11-45.pdf).

Landschaftsarchitekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer
sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet,
sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der
Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die
Hinzuziehung eines Kontaktlandschaftsarchitekturbüros empfohlen.

1.14 Eigentum und Urheberrecht

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen
ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers.
Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben
dem Verfasser erhalten (RPW 2013 § 8 Absatz 3).

Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach
Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren,
auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der
Verfasser werden dabei genannt.

1.15 Verfassererklärung
Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wett­
bewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten,
gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer
Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und
termingerechten Durchführung in der Lage sind. Die Verfassererklärung
befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen unter Pkt. 4.6.8
Verfassererklärung.

1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung
     der Arbeiten

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der
Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis
oder einer Anerkennung ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der
Entscheidung des Preisgerichts, allen anderen durch Übersendung des
Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse
bekanntgegeben sowie veröffentlicht unter:
www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 1 Verfahren                    20

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit
den Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den
Preisen und Anerkennungen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem
Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der
Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt
gegeben (RPW 2013 § 8 Absatz 1).

1.17 Haftung und Rückgabe

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet
der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht
prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einem
Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen, Referat II D abgeholt werden (siehe
Pkt. 1.7).

Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der
Wettbewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt, ob Interesse
an einer Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die
Rücksendung erfolgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter
und wieder verwendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht
wurden.

Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurückgefordert,
geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das
Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben
haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben
verfahren.

1.18 Zusammenfassung der Termine
Ausgabe der Auslobung per E-Mail und Download und
Versand der gedruckten Auslobungsbroschüre                   30.05.2018
Rückfragen per E-Mail bis                                    18.06.2018
Versand des Rückfragenprotokolls                             27.06.2018
Abgabe der Wettbewerbsarbeit bis 16.00 Uhr                   13.08.2018
Öffentlichkeitsveranstaltung                                 30.08.2018
Preisgerichtssitzung                                         31.08.2018
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   21

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

2.1      Städtebauliche Situation

Lage im Stadtgebiet
Das Wettbewerbsgebiet umfasst im Wesentlichen den inneren Platzbereich
des Friedrich-Wilhelm-Platzes im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von
Berlin, Ortsteil Friedenau. Der Planungsbereich liegt als Teil von Friedenau
auf dem Teltow-Höhenzug südlich des Berlin-Warschauer Urstromtals
mit einer mittleren Höhe von 39 NN. Friedenau stellt mit seiner Lage
zwischen der Grenze zu Wilmersdorf und Schöneberg im Norden und der
Steglitzer Schloßstraße sowie dem Einzugsgebiet von Dahlem im Süden
ein Bindeglied zwischen den insgesamt bürgerlich geprägten Berliner
Ortsteilen dar.

Abb. 1 Lageplan mit Wettbewerbsgebiet
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   22

Der Friedrich-Wilhelm-Platz ist der zentrale Platz, ehemals ein Schmuck­
platz, an dem Ende des 19. Jahrhunderts in wilhelminischer Zeit eine
Landhaussiedlung gegründet wurde. Die städtebauliche Planung des
Investors Johann Anton Wilhelm von Carstenn für Friedenau geht nicht
auf einen historischen Ortskern oder Anger zurück.

Mit der Umgestaltung der Bundesallee ab Ende der 1960er Jahren endete
die Beschaulichkeit Friedenaus und des Friedrich-Wilhelm-Platzes.
Friedenau wurde entlang der Bundesallee in zwei Hälften geteilt: Durch den
autobahnähnlichen Ausbau dieser Nord-Süd-Verbindung (Straßentunnel
an der Berliner Straße und am Bundesplatz, Tunnelrampen und zusätzliche
Fahrstreifen) nahm die Verkehrsbelastung stetig zu. Die Platzinsel wurde
diagonal zerschnitten und die herumführende Straße in Teilen aufgehoben.

Seit den siebziger Jahren ist Friedenau an das U-Bahnnetz (U9 Osloer
Straße - Rathaus Steglitz) angeschlossen. Die U-Bahnlinie mit seinen
Eingangsgebäuden wird zurzeit saniert und ein neuer Aufzug soll
die barrierefreie Erschließung des Bahnhofs Friedrich-Wilhelm-Platz
gewährleisten.

Abb. 2   Darstellung des Wettbewerbsbereiches im Luftbild
         Realisierungsteil rot / Ideenteil blau
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      23

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                132
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           IV

                                                                                                                                                                 6
                                                                                                                                                                                                   IV                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               2769
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     70
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            24
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     71
                                  9                                                                                                                                                                                                                                                                  13

 91

                                                                                                                                                                                                        4
 51

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              26
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         23
                                            V                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  952
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               96

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        •     ••
                                                                                                                ••                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Bundes-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          131
                    1                                                                                                                                                                                                                                                                                                   V                                                                                                                                                                                                                                        IV

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        75
                                                                                       - ••
                                                                                                                                                                                             247
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 •

                                                                                                                                                                                                                                                                                         2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  allee
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             70

                                                                                     us • •
                                                                                                                                                                                              9                                                                                                                                                                                          278                                                                                                                                 7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          18
                                                                                  un • •                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   • ••
                                                                                Ta •••                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ••

                                                                                                                                                                                                        •

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          28                                            240
                                                                                   •

                                                                                                                                                                                                             ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           • ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ls.                                                                                                                                                                                                                                                         4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         •••
                                                                                                                                                                                                               ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             •
                                                                                                                                                                                                                  •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ••
                                                                                                                                                                                                                               • ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    B
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   1393
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    96

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ••
                                                                                                                                                                                                                                   ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                I                                       Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    •

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ••
                                                                                                                                                                                                                                                 ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Ls.                                                            B
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ••
                                                                                                                                                                                                                                                       ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Ls.
                                                                                                                                                VII

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ••
                                                                                                                                                                                                                                                              ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   •
                                                                                                                                                                                                                                                                  ••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       25
                                                                                                                                                                                                                                                                         ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                    ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                         •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       V
                                                                                                           34

                                                                                                                                                                                       3

                                                                                                                                                                                                                           Ls.
                                  IV

                                                                                                   6              V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             27
                                                                                                                                                                                                                                           Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        19
                                                                                                                                        91
                                                                                                                                                                                                                                                        Ls.
                                                                                                                                        66
                                                       33A
               33                                                                                                                                                                                                                                             Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   V
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     1394
                                                                                                                                                                                                                                                                       Ls.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            96
                        VI
                                                                                                                                                                                                                                            1

                                                                                                                                                                                                                                                                                   Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ls.

                                                                     V                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       96                                                                                                                                                                                                      IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             20

                                                                                                                                                                           392                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Balkon

                                                                                                                                                                                                                                   V
                                                                                    91                                                                                                                                                                                                   Ls.

                                                                                    3
                                                                                                                                                                                                                                                                  1

                                                                                                                                                                                                                                                                             Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      VI                                                                                                                                 1392
                                                                                                                                                                                                                                                       Ls.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                96

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               17
                                                                                                                                                                                                                                                Rost
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   I
                                                                                                                                                                                                                                          Ls.

                                                                                                                                                                                                                                    Ls.

                                                                                                                                            1401
                                                                                                                                             91                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       245                                                                                                                        96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       3                                     Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  8
                                                                                                                                                                                                                             Ls.
                                                                                                                                                                                                             2

                                                                                                                                                                                                                           Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      16
                                                                                                                                        V                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                VI
                                                                                                                                                                                                                           Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    IV

                                                                     1362                                  I                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            IV
                                                                      91

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ls.
                                                                                                                                                                                       IV

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   V
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          V
                                                                                                                                                                                                             3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Ls.
                                                                                                                                                  2002
                                                                                                                                                   91
                                                                                                                                                                                                                              Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Ls.

      2309                                                                                                                                                                                                             Ls.
       91
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       96
                                                                                                                                                                                                                  Balkon                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        3595
                                                                                                                                                      2003                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               96
                                                                                                                                                       91

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              III

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       14
      IV                                               IV

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Friedrich-                                                                                                                                                                                                                                                                                          IV
                                                                                                                                                                                                                 4

                                                                                                                                                                       IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         V
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             1446
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              96
           3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     310
                                                                 2                                                                                           1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   22                                                                                                   21

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              WC

                                                                                                                                                                      91
                                                                                                                                                                      5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 398

                                                                                                                                                      • ••• • •• • • • • • ••••••••••••••                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        96

                                                                                                                                                           •• ••• • • • • • • • • •                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • •• • • ••• • • • • • • • • • • • •

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Wilhelm-
                             29
                                                                                                                                            I                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      23                                       13                                                           24                                                                   25
                             V

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             I
                                                                                                                      3131
                                                                                                                                                                                                             5

                                                                                                                       91                                                        III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 IV

                                            3132
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       13

                                             91                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1122
                                                                                                                                                             I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             96

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            0.70
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            5.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Platz
                                                                                                                                                                                                                 Ls.
                                                                                                                              IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1738
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    15

                                                                                                                            907
                                                                                                                                                                                                  6

                                                                                                                             91
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      12

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Kindertages-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • •• ••• • • • • • •

                                                                                                                                                                                                         Balkon

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           4
                                                                                                                                            91
                                                       91                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    (VI)
                                                                                                                                            36
                                                       33                                                                                                                                                              Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           11

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    312
                                                                                                                                                                                                  7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              25

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Ls.                                  Balkon

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ls.                                                                                                                       III
                                                            IV                                                                                                                                          Balkon

                                                                                                                                                                       IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         18
                                                        1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           1621
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           245                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               I
                                                                                                                                                                      Balkon
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           17

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      • ••• • • •• • • • • • • • • • • • •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • • •• • •• •••• • • • • • • • • • • • • •                                                                                                                                                                                                                     Vorfahrts-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      schild

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    nicht messbar !
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       • ••• •••• • ••• • • • • • • •• •• • • •• • •• •••••••••••••••••••••••••••••••

                                                                                         336
                                                                                                               Wiesbadener
                                                                                                                  • ••• • • • • • • • •                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            244
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    3                             Schmargendorfer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      • ••• • • • • • • • •

                                                                                                                                                                           92
                                       88                                                                                          89                                      50

                                                                                                   92
                                                                                                   25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  21
                                                                                                                                                                                                                   8

                                                                                                                                        III
                                                92                                                                                                                                                 II
                                                23
                                                                                                                                                                                       I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  IV

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             95
                                                                                               I                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             28
                                                                                                                                                                                             1

                                                   I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 95

                                                                                                                                                                                                                                                                                         ••
                                                                                                                       92                                                  II
                                                                                                                       45                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        29

                                                                                                                                                                                                                                                                                    ••
                                                                         964
                                                                                                                                                                                                                                                                        ••
                                                                                                                                                                                                                                                                  ••
                                                                                                                                                                 2

                                                                         92

                                                                                                                                                                                                                                                     •       ••
                                                                                                                                                                                                                                     •            ••                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         95
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             31

                                                                                                                                                                                                                                 •••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ••

                                                                                                                                    I

                                                                                                                                                                                                                              ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ls.

                                                                                                                                                                                                                       ••
                                                                                                       I

                                                                                                                                                                                                             ••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ••••

                                                                                                                                                                                                         •                                                                                                                                                                                                                                                                                                Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               94                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           95
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    9
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               46                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            9
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        •••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Ls.
                                                                               II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    76

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            •

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   •••
                                                                                               3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Ls.

                                                                                                                                                                                                                                                                                         30
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        •••

                                                                                                                                                                      253                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ls.
                                                                                                                                                                       8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     IV                                                                    Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             •••

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     •••

                                                                                                                                                                                                                                                                                               93                                                                                                                                                                                                                                                                      Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              130

                                                                                                                                                                                                                                                                                               45                                                                                                                                                                                                                                                                            Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         28
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •••
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Bundes-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Ls.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  allee

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Sockel                                                                                     259
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               •

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                8

Abb. 3                                                 Darstellung des Wettbewerbsbereiches im Lageplan auf Vermessergrundlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               94
                                                                                                                                                                 93
                                                                                                                                                                                        29
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               10
                                                                                                                                                                 42                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             94
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   2

                                                                                                                                                                                             IV                                                                                                                                                                                        395                                                                                                                                                                                    IV

                                                       Realisierungsteil rot / Ideenteil blau
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    76A

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                VI
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              129

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              94
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                94                                                                                            12
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                30

Wettbewerbsbereich / Größe / Eigentum
                                                                                                                                                                                                                                                                  93
                                                                                                                                                                                                                                                                  14
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   77

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              IV
                                                                                                               28

Das Wettbewerbsgebiet Friedrich-Wilhelm-Platz umfasst Teilbereiche der
Flurstücke 310 und 91/5 mit einer Gesamtfläche von ca. 9.100 qm und
bezieht sich überwiegend auf die begrünte Platzinsel. Die Gesamtfläche
setzt sich zusammen aus einem Realisierungsteil von ca. 8.370 qm und
einem Ideenteil von ca. 700 qm. Der Ideenteil umfasst den Bereich des
nördlichen Platzendes mit der gegenwärtigen Buskehre.

Der Friedrich-Wilhelm-Platz ist im Eigentum des Landes Berlin und liegt
im Fachvermögen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Straßen-
und Grünflächenamt. Die Platzinsel ist keine geschützte und gewidmete
Grünanlage, sondern straßenbegleitendes Grün. Die Gesamtplanung
der Umgestaltung des Platzes, wozu auch Straßenland zählt, ist in
unterschiedliche Realisierungszeiträume einzuordnen. Umplanungen des
Straßenraumes unterliegen der Überprüfung und Planfeststellung der
Fachverwaltungen auf Landes- und Bezirksebene und sind, bis auf den
Einbau der Lichtsignalanlage (LSA) für die Straßenfurt zum Aufzug der
Berliner Verkehrsbetrieb (BVG), noch nicht verbindlich abgestimmt.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   24

Historische Entwicklung und Baustruktur der Platzumgebung
Im Zuge des Baus der Bundesallee (ehem. Kaiserallee) zwischen
1872 und 1874 fand in den Bezirken Wilmersdorf und Friedenau eine
erhebliche städtebauliche Entwicklung statt. Der Hamburger Unternehmer
Johann Anton Wilhelm von Carstenn erwarb im Jahr 1865 die in Berlin
gelegenen Güter Lichterfelde und Giesendorf sowie das Rittergut
Wilmersdorf und Friedenau, um darauf ausgedehnte Villenkolonien zu
gründen. In Wilmersdorf und Friedenau entwickelte und verwirklichte
er eine regelmäßige Anordnung von Straßen und Plätzen in Form einer
städtebaulichen Figur. Mit dem Bebauungsplan von Johannes Otzen von
1871 verpflichteten sich die Grundbesitzer keine Mietshäuser sondern,
angelehnt an den englischen Landhausstil, nur Stadtvillen zu errichten.
Aufgrund des Wohnraummangels wurde 1887 von der preußischen
Regierung eine neue Bauordnung erlassen. Villen wurden abgerissen
und durch bis zu fünf geschossige Mietshäuser ersetzt. Eine weitere
Bauordnung setzte jedoch im alten Teil Friedenaus die Höhe auf vier
Geschosse inkl. Erdgeschoss fest. Bis zum ersten Weltkrieg wurden fast alle
Grundstücke Friedenaus mit gut gestalteten Mietshäusern mit Vorgärten
und Aufzügen, großzügigen Wohnungen mit Räumen und Aufgängen für
Bedienstete bebaut. Auch der Friedrich-Wilhelm-Platz schmückte sich mit
einer Vorgartenzone, die in einigen Abschnitten (Westseite) heute noch
erkennbar ist.

Wesentlicher Bestandteil der Carstenn‘schen Siedlungs- und Stadt­
grundrissplanung stellen die Carstenn-Figuren in Wilmersdorf und
Friedenau dar. Deren regelmäßige städtebauliche Straßenstruktur, mit der
Kaiserstraße als Allee im Zentrum, wird von jeweils einem umlaufenden
Straßenzug begleitet. Die umlaufenden Straßen bilden mit vier weiteren
Repräsentations- und Schmuckplätzen einen hufeisenförmigen Ring um
den zentralen, als Anger konzipierten Friedrich-Wilhelm-Platz. Von diesem
gehen Straßen strahlenförmig in alle Himmelsrichtungen auseinander, eine
in West-Ost-Richtung verlaufende Achse schließt die Figur im Norden. Im
Zentrum der gesamten Friedenauer Carstenn-Figur steht der Friedrich-
Wilhelm-Platz mit seiner charakteristisch axial-symmetrischen Grundform
und der halboffenen Randbebauung. Die 1891 am südlichen Ende
errichtete neogotische Backsteinkirche „Zum Guten Hirten“ verstärkte die
axial-symmetrische Anordnung.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   25

Abb. 4   Wilmersdorfer Carstenn-Figur im historischen Straßenplan, 1874

Die junge Landgemeinde Friedenau amüsierte sich in vielen neuge­
gründeten Sport-, Schützen- und Interessensvereinen und unterhielt einen
Sportpark mit Radrennbahn und weitere Vereinsgebäude. Viele bürgerliche
Familien jüdischen Glaubens lebten in der Gemeinde und hatten in der
Stierstraße einen Gebetsraum.

Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung entstanden ab 1913 zahlreiche
öffentliche Bauten wie Rathaus, Feuerwehr, Postamt usw. Zum 1. Oktober
1920 wurde auch Friedenau mit seiner unabhängigen Stadt Schöneberg in
das neu entstandene Groß-Berlin eingemeindet.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben                26

Abb. 5   Bebauungsplan XI-114 (Ausschnitt) zum Friedrich-Wilhelm-Platz / Schmiljanstraße
         mit Überlagerung der ursprünglichen Platzfigur mit der Neuplanung Bundesallee, 1964

Bis Ende der 1960er Jahre umfloss der Verkehr einschließlich der dort
fahrenden Straßenbahn den Platz auf beiden Seiten. In den 1970er Jahren
erfuhr der Platz durch die Ideen der Autogerechten-Stadtsanierung eine
erhebliche Zäsur. Durch die Ausbaumaßnahmen der Straßenführung
verläuft die Bundesallee seitdem auf der östlichen Seite zur Schmiljanstraße
als Tangente, um den inzwischen stärker gewordenen Durchgangsverkehr
aufzunehmen. Dadurch ist die ursprünglich symmetrische Angerform des
Platzes verlorengegangen, die um den Platz herumführenden Straßen
wurden partiell aufgegeben. Im Zusammenhang mit dem Bau der Straße,
wurde der U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz geschaffen, welcher im Jahr
1971 den U-Bahnbetrieb der Linie U9 aufnahm.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   27

2.2      Erschließung und Verkehr

Das Plangebiet ist durch die umlaufenden öffentlichen Straßen er­
schlossen. Dies sind die Görresstraße und Sarrazinstraße im Norden,
die Wilhelmshöher Straße im Westen, die Schmargendorfer Straße im
Osten und die Wiesbadener Straße, Goßlerstraße und Schmargendorfer
Straße im Süden. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesallee
dient vorwiegend dem durchgehenden Verkehr und bietet im Bereich des
Platzes als untergeordnete Geschäftsstraße mit Vorgartenzone teilweise
Einzelhandel und Schankbereiche in der Erdgeschosszone an. Die
westlich den Platz begleitende Straße „Friedrich-Wilhelm-Platz“ ist als
Einbahnstraße ausgewiesen und dient vornehmlich den Anliegern des
Quartiers und der Bedienung der Bushaltestellen durch die Linien 186, 246
und N9. Die U-Bahnzugänge im südlichen und nördlichen Platzbereich
werden in Zukunft durch den Aufzugbau auf der Mittelinsel der Bundesallee
ergänzt. Der Platz ist zu den Wohngebäuden hin durch klassische Berliner
Gehwege erschlossen. Auch die Ostseite der Platzinsel verfügt über einen
Gehweg.

Fußgänger und Radfahrer
Durch den Ausbau der Bundesallee auf je drei Fahrspuren und den
Verlust der ursprünglichen städtebaulichen Gestalt wird der östliche
Teil des Stadtplatzes hauptsächlich dem Individualverkehr zugeordnet.
Er steht sonstigen Nutzungen kaum zur Verfügung und eine fußläufige
Anbindung und Querung des Platzes in Ost-West-Richtung ist kaum
möglich. Barrierefreie Anknüpfungen an die angrenzenden Wohngebiete
sind nicht ausgebaut. Mangelhafte Wegeoberflächen und Pflasterschäden
erschweren zusätzlich ein sicheres und barrierefreies Passieren. Sicht- und
Wegebeziehungen sind kaum erlebbar und mangelhaft. Vor allem für geh-
und sehbeeinträchtigte Personen sind die momentanen Verbindungen über
die Platzinseln und zu den Lichtsignalanlagen (LSA) der Bundesallee und
der südlichen Straße-Friedrich-Wilhelm-Platz unzulänglich und werden
zusammen mit den kurzen Ampelphasen an der Bundesallee als gefährlich
empfunden. Schmale und gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern
benutzte Wege sowie unklare Verkehrssituationen bzw. Wegeführungen
erhöhen das Sicherheitsrisiko der Nutzer zusätzlich.

Der nördliche Platzbereich ist durch Fahrbahnen und eine Buskehre
zerschnitten, ein Passieren erfordert höchste Aufmerksamkeit der
Fußgänger.

Radwege für den schnellen Transit befinden sich beidseitig entlang
den Straßen Bundesallee, Schmiljanstraße und Wiesbadener Straße.
Am östlichen Platzbereich, entlang der Bundesallee, ist der Radweg
als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen. Dieser wird von den
Anwohnern als besondere Gefahrenstrecke gesehen. Er ist für beide
Verkehrsteilnehmer zu eng dimensioniert und die parallel parkenden
Autos auf der Fahrbahn beeinträchtigen ein ungestörtes Passieren. Im
südlichen Platzbereich führt der Radweg über den Kirchenvorplatz um
westlich an die Wiesbadener Straße anzuschließen. Speziell im Bereich
der U-Bahneingänge fehlen Fahrradabstellanlagen.
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben        28

Abb. 6   Vorhandene Radverkehrsanlagen Friedrich-Wilhelm-Platz, Machbarkeitsstudie ­
         Gruppe Planwerk, 2017

Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Der Friedrich-Wilhelm-Platz ist durch den Ausbau der Bundesallee in der
Planungsphilosophie der 1960er und 70er Jahre einer autogerechten Stadt
stark beeinträchtigt worden. Verkehr, Lärm und Luftverschmutzung stiegen
an und der östliche Platzbereich ist zugunsten einer schnellen Durchfahrt
umgebaut worden.

Der Hauptverkehr fließt von der Bundesallee in die Schmiljanstraße
Richtung Saarstraße und Autobahn BAB103. Nach Süden wird der Verkehr
um die Kirche in die Bundesallee Richtung Schlossstraße weitergeleitet. In
der Bürgerbeteiligung wurde geäußert, dass zu viele Spuren nach Westen
auch in die Wiesbadener Straße abgeführt würden und dem Platz und den
Fußgängern / Radfahrern unnötig Raum verloren geht
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben    29

Verkehrsstärken 2014, werktags
Bundesallee Nord       27.600 KFZ                /    24   h
Schmiljanstraße        19.800 KFZ                /    24   h
Bundesallee Süd        11.300 KFZ                /    24   h
Wiesbadener Straße      7.300 KFZ                /    24   h

Ruhender MIV
Sieben Schrägparkplätze und eine Ladestation für E-Fahrzeuge sind auf
der Platzinsel direkt westlich der Kirche untergebracht. In der westlichen
Straße befinden sich weitere 20 Schrägparkplätze und Parkmöglichkeiten
für die anliegende Apotheke. Taxistellplätze befinden sich im Nordosten.

Entlang der Bundesallee wird jeweils auf der Dritten Fahrspur geparkt und
am nordöstlichen Platzbereich ist ein Parkplatz mit Parktaschen angelegt.

Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)
Die ÖPNV-Erschließung des Friedrich-Wilhelm-Platzes erfolgt haupt­
sächlich über die U-Bahnlinie 9 - Richtung Rathaus Steglitz bzw. Richtung
Wedding / Osloer Straße - unter der Bundesallee. Die Buslinien 186,
246, N9 bringen die Nutzer nach Neukölln (U-S Bhf. Hermannstraße),
Lichterfelde Süd (S-Bahnhof) und Grunewald (S-Bahnhof). Die Buslinie
246 endet an der westlichen Straße Friedrich-Wilhelm-Platz mit der
Betriebs- bzw. beginnt mit der ersten Haltestelle.

2.3      Bestandssituation

Platzinsel
Der innere Platzraum ist gegenwärtig durch erhebliche gestalterische
und funktionale Mängel geprägt. Die Zergliederung in Teilflächen stört
ein zusammenhängendes Raumgefüge. Große Strauchflächen machen
den Raum teilweise schwer einsehbar. Das Wegesystem zeichnet die
erforderlichen Gehbeziehungen nur mangelhaft nach, was zahlreiche
Trampelpfade zur Folge hat. Die heutige Aufenthaltsqualität in der
Platzmitte ist gering. Gründe hierfür sind vor allem in der Unübersichtlichkeit,
der fehlenden Raumgliederung, den fehlenden Raumprogrammen,
Vandalismus, Pflegerückstand und der mangelhaften Ausstattung zu
sehen. Fußgänger aus den Wohngebieten nutzen den Platz hauptsächlich
als schnelle Wegeverbindung zu den Schulen und Kindergärten sowie zu
den Haltestellen des ÖPNV. Die zentralgelegene Kirche Zum Guten Hirten
ist für die christlichen Anwohner Anlaufstelle und Gemeindeort.

Die Platzinsel ist im westlichen Teil von dem eingezäunten Ballspielfeld,
dem Imbissgebäude, der City-Toilette, sowie der Bushaltestelle geprägt
und durch folgende Infrastrukturen beeinträchtigt:
   - Mauern entlang der Bundesallee
   - E-Mobility Ladestation an Kirche
   - Stellplätze an Kirche
   - Unterirdische Anlagen und Räume der BVG
   - Technikgebäude der Vattenfall GmbH
Freiraumplanung Friedrich-Wilhelm-Platz | Teil 2 Situation und Planungsvorgaben   30

Vegetation
Die Platzinsel ist Lebensraum für unterschiedliche Baumarten, davon sind
zahlreiche Bäume geschützt. Darunter stehen auch einige Sämlinge, die
im Laufe der Zeit hochgewachsen sind. Darunterliegende Rasenflächen
sind recht schattig und werden durch zahlreiche Trampel- / Fahrradwege
gekreuzt. Große Strauchflächen schränken die Erlebbarkeit des Platzes
ein.

Ca. 45 Stück Großgehölze prägen heute das grüne Erscheinungsbild des
Platzes wovon ca. 40 Stück gem. Baumschutzverordnung Berlin §2
geschützt sind. Stark geschädigte Bäume sind kaum vorhanden, der
Großteil der Bäume hat einen Schädigungsgrad von unter 25%. Besonders
hervorzuheben sind die über 15 Stück. Solitärgehölze aus den 1930er und
50er Jahren mit durchgehenden Stammumfängen von über 180 cm. Durch
die unterschiedlichen Pflanzperioden sind eine Vielzahl unterschiedlicher
Baumarten vorhanden und geben dem Platz einen parkähnlichen
Charakter.

Ein Baumkataster liegt als Übersichtsplan Bestandsbäume und als
Baumliste der Auslobung bei (siehe digitale Anlagen Pkt. 4.6.3).

Kirche zum Guten Hirten
Die heutige Situation am Eingang der Kirche ist nicht zufriedenstellend.
Der Vorplatz der Kirche ist von der Platzmitte aus aufgrund eines
Höhenunterschiedes von ca. 70 cm und einer damit verbundenen
Treppenanlage nicht barrierefrei erreichbar. Als Entrée, Treffpunkt und
Kirchplatz, der festlichen Anlässen einen angemessenen Ort bieten
soll (z.B. Hochzeitsgesellschaft), kann er in der heutigen Form nicht
genutzt werden. Mangelnde Fläche durch Rasenbeete, Poller und
Absperrgitter zum Fahrradweg beengen die Eingangssituation. Die
Bitumenfläche am Treppeneingang ist keine angemefssene Materialität
im Umfeld der denkmalgeschützten Backsteinkirche. Eine mit Sträuchern
eingefasste Fahrzeugabstellanlage westlich der Kirche schränkt die
Nutzungsmöglichkeiten zusätzlich ein. Ein Plateau nördlich der Kirche bietet
eine uneinsichtige Rückzugsmöglichkeit, die das Sicherheitsempfinden
der Passanten beeinträchtigt.

Lärm- und Umweltbelastung
Die Neuordnung der Verkehrsführung durch den Ausbau der Bundesallee
in den 1970er Jahren führt zu einer erhöhten Lärm- und Umweltbelastung
der Platzinsel. Insbesondere der östliche Teil des Wettbewerbsgebietes
ist durch die stark frequentierte, vierspurige Bundesallee von Emissionen
betroffen. Die westlich verlaufende Straße Friedrich-Wilhelm-Platz ist
hingegen als Einbahnstraße ausgewiesen und wird vornehmlich nur von
Anwohnern und den Buslinien 186 und 246 genutzt.

Die Lärm- und Abgasbelastung durch den Straßenverkehr, vor allem
der östlichen und südlichen Platzbereiche, wirkt sich negativ auf die
Aufenthaltsqualität aus.
Sie können auch lesen