Für das Programmjahr 2022 - Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Stadtkreis Ulm - Stadt Ulm
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ulm Fachbereichildung und Soziales Fachbereich Bildung und Soziales Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Stadtkreis Ulm für das Programmjahr 2022 1
INHALT 1. Vorbemerkung S. 3 2. Regionales Ziel der kommenden ESF plus Förderperiode S. 3 3. Ausgangssituation für das regionalisierte ESF plus Ziel in Ulm S. 6 3.1. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Jugendliche S. 6 3.2. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Arbeitslose S. 9 3.3. Handlungsbedarf auf Grundlage der Ausgangsbeschreibung S. 12 4. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen S. 14 5. Umsetzung der Ziele S. 16 6. Festlegung der Evaluationsschritte S. 17 Geschäftsführung des ESF-Arbeitskreises Ulm Tobias Rivoir Olgastraße 143 89073 Ulm t.rivoir@ulm.de 2
1. Vorbemerkung Die aktuelle ESF-Förderperiode 2021-2027 wird in Bezug auf die regionale ESF Förderung faktisch ab dem 1.1.2022 in Baden-Württemberg und parallel dazu in der Stadt Ulm umgesetzt werden. Die Strategiesitzung am 22.7.21, in der die ESF Ziele für das Jahr 2022 festgelegt werden sollen, steht immer noch unter dem Einfluss der weltweiten Corona- (COVID 19) Pandemie, welche gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, auch in Baden-Württemberg hat. In der bisherigen Förderperiode 2014 bis 2020 standen die spezifischen Ziele B 1.1. "Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind" und C 1.1. "Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit" zur Disposition bzw. Umsetzung im regionalen ESF Kontext. In der kommenden Förderperiode des ESF plus wird diese Trennung der spezifischen Ziele aufgehoben in Gestalt eines neuen spezifischen Zieles "h" "Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Dieses Ziel steht im Einklang mit dem EU Politikansatz "Ein sozialeres Europa, in dem die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) unterstützt wird." Nicht nur die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, sondern alle drei Institutionen Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission haben sich 2017 auf die ESSR verständigt. Die ESSR umfasst insgesamt 20 Grundsätze aus dem Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Diese sind in drei Kapitel unterteilt "Chancengleichheit und Arb eitsmarktzugang", "Faire Arbeitsbedingungen" und "Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz". Der Begriff "ESF plus"resultiert aus dem neuen Aspekt einer "Garantie gegen Kinderarmut", welche in das Förderprogramm ESF zusätzlich aufgenommen wurde. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch im regionalisierten Bereich der neuen ESF Förderperiode in Baden-Württemberg die Zielgruppen Jugendliche und Langzeitarbeitslose im Mittelpunkt möglicher ESF Projekte stehen sollen. 2. Regionales Ziel der kommenden "ESF plus" Förderperiode Die Förderung der aktiven Inklusion ist als spezifisches Ziel im Programm -Entwurf vom 30.9.20- aufgenommen worden, da die gesellschaftliche Teilhabe in Baden-Württemberg, insbesondere gruppenspezifisch in starkem Maße ungleich verteilt ist, s. Scheller, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Entwurfsfassung zum Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF +) in der Förderperiode 2021-2027 in Baden-Württemberg, S. 13 . 3
Arbeitslose sind häufig mit multiplen Vermittlungshemmnissen belastet, weshalb auch bei positiver Arbeitsmarktsituation ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt sich schwierig gestaltet. Zielgruppe Jugendliche: Die Vermeidung von Schulabbrüchen, die Wiederhinführung zu schulischen Abschlüssen; sowie die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und -motivation auch bei jungen Menschen mit Schulabschluss, aber ohne Ausbildungsperspektive sind die zentralen Intentionen für eine Förderung dieser Zielgruppe. Die Erweiterung zum bisherigen Ziel C 1.1. besteht darin, dass auch benachteiligte, marginalisierte, entkoppelte ggfs. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen und weiterhin Schulabbrecher*innen gefördert werden können.Diese erweiterte Sicht auf die Bedarfe junger Menschen ist auch dem Hintergrund eines schwierigen Übergangs von Schule zu Beruf während der Coronapandemie geschuldet. Hier sollen einerseits Maßnahmen gefördert werden, die in Ergänzung und Vernetzung zu schulischen Angeboten sowie Angeboten der Jugendhilfe bzw. Jugendberufshilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule wieder heranzuführen oder sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Andererseits scheint es vor dem Hintergrund der Pandemie geboten, junge Menschen mit beendeter Schullaufbahn aber ohne Ausbildungsperspektive oder Ausbildungsmotivation zusätzlich mit Maßnahmen zu erreichen. Oftmals wird hierfür eine individuelle und auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die realen Bezüge der jungen Menschen zu deren Umwelt berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz. Ergänzend sollen auch junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten fernbleiben, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden. Diese Förderungen sind für junge Menschen im Alter bis zu 25 Jahren ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen der allgemeinen Berufsorientierung oder Berufsberatung erreicht werden. Die Beschreibung der regionalen Ausgangslage für die Verfolgung dieses spezifischen Ziels in der Stadt Ulm findet sich in Kapitel 3.2. Die spezifischen Zielgruppen, die für den AK ESF der Stadt Ulm in diesem Kontext von Bedeutung sind, werden in Kapitel 4 "Formulierung, Definition von Zielgruppen" näher beschrieben. Zielgruppe Arbeitslose Bei dieser Zielgruppe geht es Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Die Erweiterung zum bisherigen Ziel B 1.1. besteht darin, dass auch langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen auch außerhalb SGB-Leistungsbezug gefördert werden können. Es sollen insbesondere gezielte Fördermaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit 4
arbeitsmarktferner, oft mit mehreren Vermittlungshemmnissen belasteter Langzeitarbeitsloser und Langzeitleistungsbeziehender realisiert werden. Dies kann etwa durch Angebote sozialer und individueller Stabilisierung und niedrigschwelliger Qualifizierung geschehen. Darüber hinaus wird mit der Förderung ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Gruppen geleistet, die in besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind. Die auf den jeweiligen regionalen Kontext zugeschnittenen Interventionen sollen die betroffenen Menschen auch im Zugang zu grundlegenden sozialen Kompetenzen unterstützen, die eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration in das Erwerbsleben darstellen. In der regionalen Umsetzung können laut Operationellem Programm insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung, Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur sozialen Integration, aber auch niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen durchgeführt werden. Die Beschreibung der regionalen Ausgangslage im Hinblick auf die Umset zung dieses das Thema Langzeitarbeitslosigkeit aufgreifenden spezifischen Ziels in der Stadt Ulm findet sich in Kapitel 3.1. Die spezifischen Zielgruppen, deren Förderung für den AK ESF der Stadt Ulm von hoher Priorität ist, werden in Kapitel 4 "Formulierung, Definition von Zielgruppen" näher beschrieben. Querschnittsziele/ -themen Das für die aktuelle ESF Förderperiode maßgebliche Operationelle Programm von Baden - Württemberg hat im Hinblick auf die Umsetzung der ESF Ziele die Beachtung der folgenden horizontalen Prinzipen implementiert, welche in jedem ESF Projektantrag berücksichtigt und umgesetzt werden müssen; die Projektantragsteller müssen gemäß Antragsformular in ihrer Konzeption dazu Stellung nehmen. Im Sinne der bereits zitierten "Toolbox zu Querschnittszielen und Querschnittsthemen in der regionalen ESF Umsetzung" wird darauf hingewiesen, dass auch in der weiteren Ausarbeitung dieses Strategiepapiers die Kriterien der Querschnittsziele (bzw. - themen) in alle Kapitel einfließen. Es geht im Einzelnen um folgende Aspekte: Querschnittsziele: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Entsprechend der Antidiskriminierungspolitik der EU postuliert der ESF aktive Maßnahmen gegen jede Form von Diskriminierungen. Zielgruppen, die von Diskriminierungen b esonders betroffen sein können, sind insbesondere und ohne abschließenden Charakter: Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Die Intention des Ziels besteht in der Verbesserung der Teilhabechancen von besonders benachteiligten Menschen an der schulischen Bildung und der Integration am Erwerbsleben. ESF Projektträger sind gehalten, die Projekte kultursensibel, inklusiv und gegen Altersdiskriminierung 5
ausgerichtet, umzusetzen; sowohl was die Auswahl der Projektteilnehmenden als auch die Kommunikationsweise während des Projektverlaufs anbelangt. Gleichstellung von Frauen und Männern In Projekten beider ESF plus Zielgruppen geht es um den Abbau geschlechterspezifische Segregation und die aktive Vermeidung von geschlechtertypischen Rollenzuweisungen. In Bezug auf die Projektdurchführung von Projekten gegen Langzeitarbeitslosigkeit steht im Vordergrund die Erreichung des Ziels der existenzsichernden Beschäftigung von Frauen und Männern und die langfristige Erhöhung der Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben. Ökologische Nachhaltigkeit Im Sinne der Arbeitshilfe des Ministeriums für Soziales und Integration gilt hier Folgendes: Ansätze der ökologischen Nachhaltigkeit können Projektträger etwa durch Maßnahmen der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen der sparsamer Umgang mit Ressourcen bei Zielgruppe Arbeitslose oder durch naturnahe erlebnispädagogische Module bei Zielgruppe Jugendliche umsetzen. Auchdie berufliche Orientierung von Teilnehmenden auf GreenJobs kann ein Element ökologischer Nachhaltigkeit sein. Projektträger sollen – wenn ihre Projekte entsprechende Ansätze zur ökologischen Nachhaltigkeit enthalten – diese in ihren Projektanträgen ausführen und konkret beschreiben .. Querschnittsthema: Soziale Innovation: Die soziale Innovation war in der Förderperiode 2014 bis 2020 ein Querschnittsthema und wird künftig als eigene Achse behandelt, daher erfolgen hier keine weiteren Ausführungen. Transnationalität Dieses Thema stellt ein fakultatives Angebot vor dem Hintergrund des europäischen Kontexts der ESF Förderung dar, ist jedoch nicht obligatorisch für die Umsetzung des regionalen ESF in Baden-Württemberg. Denkbar sind Projektpartnerschaften oder -kooperationen unter Nutzung der Netzwerke und Erfahrungen im Rahmen der EU- Donauraumstrategie. 3. Ausgangssituation für das regionalisierte ESF plus Ziel in Ulm 3.1. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Jugendliche Als Datenquelle dienen die aktuellen Daten der Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales, Abteilung Bildung und Sport. Es werden auch ergänzende Einschätzungen aus dem 6
Erfahrungsbereich der Jugendsozialarbeit bzw. der Mobilen Jugendarbeit in diesen Abschnitt ausgewertet im Hinblick auf die strategischen Vorgaben für Projekte für Zielgruppe Jugendliche. Im Folgenden wird die hier relevante Schulstatistik zum Schuljahr 2019/20 dargestellt: Tabelle 1: Schulabgänger/innen Allgemeinbildende Schulen Schuljahr 2019/2020 Quelle: Information der Stadt Ulm, Abt. Bildung und Sport: Sc hule Hauptschul- Werk- Realschul- Hoch- abschluss realab- abschluss s chul- (w/m) s chluss (w/m) reife (w/m) bzw. FH Reife (w/m) Werk- 19 insg. 46 insg. real- 8 (w), 11 20 (w), s chule (m) 26 (m) Gemein 116 insg. 58 insg. - 48 (w), 68 26 (w) 32 schafts- (m) (m) s chule ohne Hauptschula bschluss 9 insg. 9 (m) Real- 65 insg. 232 insg. s chule 30 (w), 35 95 (w) (m) 137 (m) ohne Hauptschula bschluss 2 1(w), 1 (m) Gymna- 6 insg. 16 insg. 522 s ium 2 (w), 5 (m) 7 (w) 9 insg. (m) 272 (w) 250 (m) 7
Tabelle 2: Schulabgänger/innen Staatliche Berufsschulen Schuljahr 2019/2020 Quelle: Information der Stadt Ulm, Abt. Bildung und Sport Abschluss Insgesamt Weiblich M ännlich Insgesamt 1.931 754 1.177 Abschlusszeugnis 1.657 657 1.000 der Schule Realschulabschluss 2 0 2 Mit Blick auf das Geschlechterverhältnis wird deutlich, dass junge Frauen bei den Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen ein deutlich höheres Niveau (gemessen am Anteil der Fach-/Abiturientinnen) als die jungen Männer erreichen. Bei den Abschlüssen der berufsbildenden Schulen ist der Anteil der höheren Abschlüsse bei den jungen Männern wiederum höher. Andererseits könnten schwächere Schülerinnnen und Schüler der bei den beruflichen Schulen angesiedelten VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf) Klassen im Kontext mit dem ESF Ziel von besonderem Interesse sein. Dies gilt besonders, seitdem Schüler/innen aus den "VABO" -Klassen -Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf für Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse-in den nächsten Jahren vermehrt in das VAB Jahr überwechseln. Bei der Zielgruppe der Maßnahmen handelt es sich – wie oben bereits beschrieben – um Schüler/innen und Jugendliche, die sich formal zwar im System Schule bzw. im Übergangssystem von Schule zu Beruf befinden, de facto aber durch die Angebote in den Systemen nicht der nicht mehr erreicht werden. Vor diesem Hintergrund kann zunächst angenommen werden, dass Absolventen/innen der allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss ohne Zweifel zur hier relevanten Zielgruppe gehören. Es gehören aber auch ebensolche jungen Menschen im Stadtkreis dazu, deren prekäre Situation durch die amtliche Schulstatistik nicht hinreichend abgebildet werden kann. Im Rahmen der Ausgangsanalyse wurden daher einzelne Fachkräfte aus den Bereichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mittels eines Erhebungsbogens befragt, der explizit nach der geschätzten Größe der Zielgruppe, aber auch nach soziodemographischen und sozialen Merkmalen diese jungen Menschen fragte. Folgende Aussagen lassen sich auf Basis der Auswertung dieser kleinen Befragung zusammenfassen. Mindestens 50 Jugendliche können nach Einschätzung der "Mobilen Jugendarbeit" der Stadt Ulm als "ausbildungsfern" eingeschätzt werden. Des Weiteren befinden sich in den Angeboten "Wege in Integration" der Anderen Baustelle Ulm e.V. und dem Angebot "Spurwechsel" von fakt.ori e.V. ca. 50-60 Jugendliche, auf die das Merkmal "ausbildungsfern" zutrifft (Überschneidungen sind bei den Zahlenangaben möglich). Dies e jungen Menschen sind im Alter von 14 bis 25 Jahren und nicht mehrheitlich einer deutschen oder nichtdeutschen Herkunft zuzuordnen. Insgesamt scheint das Problem der Schulverweigerung oder Schulablehnung eher männliche Jugendliche zu betreffen. Auch die individuelle Situation der betreffenden Jugendlichen zeigt sich unterschiedlich -also nicht einer bestimmten sozialen Situation 8
zuzuschreiben-, vielmehr ist die prekäre Situation der Jugendlichen oftmals durch Probleme im Elternhaus bzw. in der Familie begründet. Die wesentlichen Probleme, die sich bei diesen Jugendlichen zeigen, können für den Bereic h der mobilen Jugendarbeit folgendermaßen zusammengefasst werden: Perspektivlosigkeit, belastende Familiensituationen, riskanter Konsum von legalen und illegalen Drogen, allgemein sozial schädliche Verhaltensweisen, Delinquenz. Im Bereich der Schulsozialarbeit / Jugendberufshilfe liegen die Probleme überwiegend im den Bereichen der verminderten Leistungsfähigkeit, Bildungs - und Sprachdefiziten, in mangelndem Durchhaltevermögen, mangelnden Kenntnissen über den Übergang in eine Ausbildung. Die Gründe für Schulabbruch oder Schulverweigerung sind bei den jungen Menschen v ielfältig. Teilweise liegen diese in der psychischen Verfassung der einzelnen Schüler/innen, auc h Mobbing bis hin zu Cybermobbing und Formen aktiver Schulverweigerung können dabei eine Rolle spielen. Schließlich scheint es angesichts der sozialen Lage der Jugendlichen geboten, individuelle Ursachenanalysen und Maßnahmenplanungen vorzunehmen. Oft ist bei diesen Jugendlichen ein Mix von verschiedenen Hilfen notwendig (z.B. Suchtberatung, Suchttherapie, weiterführende Hilfesysteme). Direkte Angebote vor Ort an den Schulen oder Projekte mit Unterstützung bei der Berufswahl können vor allem bei ausbildung swilligen Jugendlichen greifen, die aber zahlreiche Bildungsdefizite und Vermittlungshemmnisse aufweisen. (z.B. Förderschüler/innen mit Lernbehinderung, Jugendliche mit sprachlichen Defiziten oder bildungsferne Jugendliche, Schüler/innen der Vorbereitungsklassen die erst in unser System integriert werden müssen). 3.2. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Arbeitslose Die Ausgangssituation in der Stadt Ulm kann im Hinblick auf diese Zielgruppe beschrieben werden durch eine Analyse des Arbeitsmarkt, insbesondere der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen, der Personen mit Migrationshintergrund und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach ausgewählten Merkmalen. Für die Zielgruppe der "Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II", s. Zf. 3.2.1. stehen Daten der Bundesagentur für Arbeit vom Berichtsmonat 06/ 2021 mit dem entsprechenden Vergleich zu 12/2020 Verfügung. Die Darstellung der "erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II" erfolgt auf der Grundlage der Daten der Bundesagentur für Arbeit vom 02/2021 mit dem Vergleich 09/2020, s. Zf. 3.2.2., bei den Personen mit Migrationshintergrund werden Daten von Dezember 2020 verwandt, s. Zf. 3.2.3. 3.2.1 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II In der Stadt Ulm sind im Jahr 2021, Berichtsmonat Juni 1.477 Personen als arbeitslos im Rechtskreis SGB II gemeldet (Im Dezember 2020 waren es 1.257 Personen; dies entspricht einer Steigerung von 17,5 %). 9
Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass in 06/ 2021 in Ulm 606 Frauen (41.03 %) arbeitslos und im SGB II Bezug (In 12/2020: 531; dies entspricht einer Steigerung von 14,12 %); und 871 Männer (58,97 %) sind. Die Situation bei den Männern 2020: 726; somit kann eine Steigerung i.H.v. 19,97 % festgestellt werden. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Insgesamt sind 143 junge Erwachsene unter 25 Jahre und Jugendliche in Ulm als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 9,68 % der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (2020 waren es absolut 126, d.h. hier ist eine Steigerung von 13,49 % zur Situation 12/2020 festzustellen). Die geschlechterdifferenzierte Betrachtung ergibt, dass 57 weibliche Jugendliche (39,86 %) sind; dies sind 16,33 % mehr im Vergleich zu 2020 und 86 männliche Jugendliche (60,14%) sind; im Vergleich zu Ende 2020 ist hier eine Steigerung von 11,69 % festzuhalten. Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü 55) In 06/ 2021 waren 260 Personen oder 17,6 % der SGB II-Arbeitslosen älter als 55 Jahre; Ende 2020 waren es 219; dies entspricht einem Rückgang Steigerung zum Vorjahr von 18,72 %. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt Folgendes: 114 Frauen (43,85%), und 146 Männer (56,15 %) wurden registriert. Langzeitarbeitslose im SGB II (d.h. mindestens 1 Jahr arbeitslos) Von allen Arbeitslosen im Bestand SGB II sind 613 Personen oder 41,5 % als langzeitarbeitslos gemeldet (Ende 2020 waren es noch 466; dies entspricht einer Steigerung von 31,55 %). Geschlechterdifferenziert sind dies: 237 Frauen (38,66 %), d.h. 20,3 % mehr als Ende 2020- bzw.376 Männer (61,34 %), d.h. 39,78 % mehr als 12/2020. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II In 06/2021 verfügten in der Stadt Ulm insgesamt 962 Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II (entspricht 65,13 % aller Arbeitslosen) über keine abgeschlossene Berufsausbildung; 2020 waren es 842 Personen; hier ist eine Steigerung in Höhe von 14,25 % zu vermerken. Hiervon wurden insgesamt 420 Frauen gezählt (entspricht 43,66%) und einer Steigerung von 11,7 % im Vergleich zum Vorjahr und 542 Männer (56,34 %); dies bedeutet eine Steigerung i.H.v. 16,31 %. Fazit: Fast zwei Drittel der SGB II-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ausländer/innen im SGB II Der Anteil der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II liegt bei 48,82 % (721 Personen); im Vergleioch zu 12/20 beträgt die Steigerung 18,39 %. Von den arbeitslosen ausländischen 10
Personen im SGB II sind 310 Frauen (43 %), im Vergleich zu 2020 ist hier allerdings eine Steigerung in Höhe von 13,55 % festzuhalten. 411 Männer (57 %) sind hiervon betroffen; was einer Steigerung i.H.v. 22,32 % gleichkommt. Alleinerziehende im SGB II 12/2020 werden im Rechtskreis des SGB II insgesamt 108 alleinerziehende Arbeitslose, in diesem Fall ausschließlich Frauen gezählt. Dies entspricht einem Anteil von 7,31% an allen registrierten SGB II-Arbeitslosen. Situation 12/2020: 97 Frauen, es erfolgte also eine Steigerung i.H.v. 11,34 %. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II 6,03 % aller Arbeitslosen im SGB II bzw. 89 Personen in der Stadt Ulm haben eine Schwerbehinderung. Ende 2020 waren es noch 74; dies bedeutet eine deutliche Steigerung i.H.v. 20,27 %. Davon sind 37 (41,57 %) Frauen - Steigerung im Vergleich zum Vorjahr: 32,14 %- und 52 Männer (58,43 %) -Steigerung zum Vergleichsmonat beträgt hier 13,04 %. Fazit: Auch bei der Gruppe der schwerbehinderten SGB II Empfänger/innen ist eine deutliche Zunahme der Zahlen zu verzeichnen. 3.2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften Nachfolgend sind einige Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II1 (eLb) ausgewertet. Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich diesmal auf den Berichtsmonat Februar 2021 bzw. den Vergleichsmonat 09/2020. Insgesamt zählen in der Stadt Ulm 4.066 Personen zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (2020 waren es 3.910; hier ist eine Steigerung von 3,84 % festzustellen). 1.995 (49,14 %) davon sind Frauen; hier ist eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 1,48 % und 2.065 Männer; hier ist eine Steigerung von 6,22 % zu konstatieren. Altersgruppen Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie folgt dar: 797 Personen sind unter 25 Jahre alt; dies entspricht einem Anteil von 19,63 % und einer Steigerung zum Vorjahr i.H.v. 5,01 %. Hier folgt die geschlechterdifferenzierte Betrachtung: 365 Frauen (45,8 %); eine Steigerung i.H.v. 3,69 % festzustellen; 432 Männer (54,2 %); hier ist eine Steigerung i.H.v. 6,14 % festzustellen. 2.645 Personen oder 65,15 % sind zwischen 25 bis unter 55 Jahre alt; hier ist also eine leichte Steigerung in Höhe von 2,68 % statt. Davon sind 1.338 weiblich (50,59 %); leichter Rückgang 1 Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, erw erbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gew öhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erw erbsfähige Leistungsberechtigte). 11
im Vergleich zum Vorjahr: 0.07 %-und 1.307 männlich; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 5,66 %. 618 Menschen sind 55 Jahre und älter; entspricht 15,22 %; bei dieser Alterskohorte ist eine Steigerung von 7,48 % zu verzeichnen. 292 (47,25 %) davon sind Frauen- das macht eine Steigerung i.H.v. 6,18 % aus. 326 (52,75 %) sind Männer, hier ist eine Steigerung i.H.v. 8,67 % zu konstatieren. Fazit: Der Anteil der Leistungsberechtigten im Alter zwischen 25 und 55 Jahren ist relativ die Größte. Alleinerziehende unter den eLb Die Zahl der Alleinerziehenden unter den eLB beträgt im Februar 2021 546 und macht einen Anteil von 13,45% aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus; was einem Rückgang von 3,7 % gleichkommt. Der überwiegende Anteil sind Frauen: 509 (93,22 %); im Vergleich zu Vorjahr erfolgte ein Rückgang i.H.v. 3,96 %. Bei den männlichen Alleinerziehenden sind es 37 (6,78 %), die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Ausländer/innen unter den eLb In der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II haben in Ulm 2.080 Personen eine nichtdeutsche Nationalität, dies entspricht einem Anteil von 51,23 %; die Steigerung zu den Vorjahreszahlen beträgt 3,25 %. 1.018 (48,94 %) waren davon Frauen; Steigerung im Vergleich zum Vorjahr: 3,25 % und 1.062 Männer; die Steigerung zum Vorjahr beträgt somit bei den Männern 3,21 %. 3.2.3 Personen mit Migrationshintergrund (MH) in SGB II Bezug Auf folgende Daten bzw. Aspekte kann im Folgenden näher eingegangen werden auf der Grundlage der Datensituation Dezember 2020; der Vergleichsmonat ist in diesem Fall der Juni 2020: Im Rechtskreis SGB II befinden sich 844 Arbeitslose mit Migrationshintergrund (67,14 % der Gesamtzahl der SGB II Empfänger/innen), vormals (12/20) waren es 1.032 Personen; also ist hier ein deutlicher Rückgang in Höhe von 18,22 % zu verzeichnen. Bei den langzeitarbeitslosen SGB II Empfänger/innen ergibt sich folgendes Bild: 304 (65,24 %) hatten einen Migrationshintergrund. Im Vorjahr waren es 307. Hier ist ein kleiner Rückgang in Höhe von 0,98 % festzustellen. 3.3. Handlungsbedarf auf Grundlage der Ausgangsbeschreibung Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes in der Stadt Ulm werden hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regionalisierten ESF dargestellt. 12
V ermeidung von Schulabbruch und V erbesserung der Ausbildungsfähigkeit Insgesamt liegen zu der Zielgruppe der Schüler/innen und jungen Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, noch keine umfassenden statistische Regionaldaten vor. Ausgehend von den Daten der Schulabgangsstatistik zeigt sich mit Blic k auf die Absolventen/innen ohne Hauptschulabschluss, dass in besonderer Weise Sc hüler/innen mit Migrationshintergrund hiervon betroffen sind. Der spezifische Handlungsbedarf ergibt sich demnach aus der Identifikation und Systematisierung der vorhandenen Förderinstrumente und der Frage, welchen Beitrag der ESF dazu leisten kann, stigmatisierte Jugendliche, Ausbildungsferne Jugendliche, schwächere Schüler/innen mit drohendem Schulabbruch und Schulabsentisten/innen zu erreichen, und welche ergänzenden Maßnahmen angebracht und notwendig sind. Hierzu gehört eine kontinuierliche Unterstützung mit gewachsener Beziehung – z.B. in der Mobilen Jugendarbeit – als eine wesentliche Voraussetzung, um auf diese Jugendlichen Einfluss zu nehmen. Hier sind tages strukturierende Angebote und niederschwellige Zugänge in Tätigkeiten notwendig. Möglic h s ind auch offene Werkstattprojekte oder Projekte, die eine individuelle Begleitung und Betreuung von Jugendlichen ermöglichen. Ein weiterer Hebel zur Aktivierung dieser Jugendlichen besteht in der Schaffung von Erprobungsmöglichkeiten z.B. in Gestalt von Praktika in Ausbildungsbetrieben, sozialen Einrichtungen, und durch niederschwellige Beratungs- und Begleitungsangebote. Dies wird besonders aufgrund der COVID 19 Pandemie deutlich. Inhalte von Projekten für Jugendliche können ferner sein: Tagesstrukturierungshilfen, Coaching und Casemanagement und spezifische Angebote am Übergang Schule/ Beruf. Im Sinne der Querschnittsziele im ESF ist dabei auf die individuelle Lebenssituation und den spezifischen Förderbedarf ausländischer Jugendlicher besonders einzugehen. Denkbar is t auc h eine Förderung auf der Grundlage des § 16 h SGB II "Förderung schwer erreichbarer junger Menschen". V erbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen Es wird deutlich, dass weiterhin ein Förderbedarf für Alleinerziehende, für Arbeitslose im SGB II ohne deutschen Pass bzw. mit Migrationshintergrund, für Leistungsbeziehende ohne abgeschlossene Berufsausbildung und für Langzeitarbeitslose im SGB II, s.a. Toolbox /Bausteine a.a.O. S. 4. besteht. Auch mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigen sich die benannten Personengruppen als diejenigen mit einem vermeintlich hohen Unterstützungsbedarf. Von der Gruppe der arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund sind mehr Pers onen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Sie verfügen darüber hinaus über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist. 13
Es gilt, für diesen Personenkreis die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Projekte in diesem Feld sollen auch helfen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrationsangebote Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben zu gewährleisten. Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes in der Stadt Ulm werden hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regionalisierten ESF dargestellt. Es gilt, für diesen Personenkreis die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Projekte in diesem Feld sollen auch helfen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrationsangebote Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben zu gewährleisten. Folgend werden die Zielgruppen im Sinne des Entwurfs zum Operationellen Programm, die vom Land für die Regionalisierung zur Verfügung gestellt werden, im Einzelnen aufgegriffen. Es werden dem AK ESF der Stadt Ulm in der Strategiesitzung am 22.7.21 die folgenden Ziele, Zielgruppen und Schwerpunkte der Ausschreibungen für 2022 zur weiteren Diskussion vorgelegt: 4. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Zielgruppe Jugendliche/ Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Mögliche Zielgruppen sind 1. Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe, insbesondere stigmatisierte junge Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen und der Jugendsozialarbeit und -berufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können; Schülerinnen und Schüler aus den VAB/ AV oder VABO Klassen. 2. Ausbildungsferne junge Menschen nach Beendigung ihrer Schulpflicht, die von den Regelangeboten der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind insbesondere: 1. Aktivierende Ansätze mit besonders benachteiligten Schüler/innen ab der 5. Jahrgangsstufe unter Einschluss der Schaffung von Erprobungsmöglichkeiten. 14
2. Aktivierende Ansätze einschließlich Erprobungsmöglichkeiten für ausbildungsferne Jugendliche nach Beendigung der Schulpflicht, besonders bei Benachteiligung durch vielfältige Problemlagen. 3. Aufsuchende Beratung und individuelle sozialpädagogische und -psychologische Begleitung; ggf. unter Anwendung des Fördertatbestands § 16 h SGB II; für die Kofinanzierung aus Mitteln der Bundesagentur ist jedoch eine Zertifizierung nach AZAV erforderlich. 4. Hinführung zum Wiedereinstieg in die schulische/ berufliche Ausbildung bzw. in die bestehenden Unterstützungssysteme der Regelförderung 5. Gezielte Förderung/Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund; kultursensible Einbeziehung von Eltern und den individuellen Lebensumfeldern. 6. Abbau von Sprachhindernissen, Aufbau von schulischer und beruflicher Grundqualifikation und Motivation Z ielgruppe Arbeitslose Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Mögliche Zielgruppen sind: 1. Personen, die einer Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bedürfen: Personen in prekären Lebenslagen mit psychosozialen und gesundheitlichen Einschränkungen, welche sich in dieser Lebenssituation hemmend auf eine Arbeitsaufnahme auswirken. 2. Erziehende, ältere Leistungsberechtigte, Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ; Personen mit Migrationshintergrund, auch Zuwanderer*innen aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten sowie anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschützte. Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind insbesondere: 1. Maßnahmen zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen (kultur- und geschlechtersensibel) unter Einbindung des sozialen Umfeldes/ der Familie und spezieller Beratungsangebote 2. Individualisierte, personenbezogene und sozialraumorientierte Hilfen mit sozialpädagogischer Betreuung sowie Gesundheitscoaching im Rahmen der ESF Kriterien 3. Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowie Vermittlung oder (Wieder-) Herstellung von Basiskompetenzen 4. Vernetzte Maßnahmen unter Einbindung des sozialen Umfeldes/ der Familie und spezieller Beratungsangebote 5. Abbau von Sprachdefiziten sowie die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, idealerweise mit Kinderbetreuung, soweit nicht durch eine anderes Programm gefördert. 15
5. Umsetzung der Ziele Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen im Stadtkreis Ulm im Jahr 2022 voraussichtlich 165.000 €. Auf der Basis der im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Arbeitsmarktstrategie wird die Ausschreibung für die Projektanträge für 2022 veröffentlicht. Die Bekanntmachung der Strategie und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis auf der Internetseite der Stadt Ulm. Projektträger können bis zur Antragsfrist 30.09.2021 ihre Projektanträge unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das für die neue Förderperiode aktualisierte ELAN-Tool steht auf der entsprechenden Internet-Seite www.esf-bw.de zur Verfügung. Zur Antragstellung sind dazu noch folgende Aspekte zu berücksichtigen: Projekte müssen eine Gesamtfinanzierung -ESF Anteil + Kofinanzierung- von mindestens 30.000 € nachweisen. Der ESF-Förderanteil an der Gesamtfinanzierung des Projektantrages soll im Förderrahmen zwischen 30% und max. 40 % liegen. Es ist eine Restkostenpauschale i.H.v. 23 % der Personalkosten geplant. Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten der Bundesprogramme abgrenzen. Nach dem Einreichen der Anträge werden die einzelnen Projekte innerhalb der Arbeitskreissitzung am 26.10.2021 vorgestellt. Den Mitgliedern des AK ESF wird in dieser Sitzung die Möglichkeit eröffnet, projektspezifische Fragen an die Antragsteller/innen zu richten. Im Anschluss findet die Priorisierung mit Hilfe des Ranking-Verfahrens statt. Das Antragsranking erfolgt unter der Berücksichtigung folgender einheitlicher Auswahlkriterien: Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen im Rahmen des ESF einschließlich einer gesicherten Finanzierung; fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm und in der Strategie festgelegten Ziele einschließlich der Querschnittziele; Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) des Antragstellers/ der Kooperationspartner; angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis; Fähigkeiten zur flexiblen Projektdurchführung , insbesondere unter Einschluss der Nutzung und Vermittlung digitaler Kompetenzen. Die Geschäftsstelle ESF der Stadt Ulm ist Ansprechpartner für die Träger während der 16
Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. Es wird gewünscht, dass neue ESF Anträge vor Einreichen bei der L-Bank mit der ESF Geschäftsstelle abgesprochen werden und die Geschäftsstelle die elektronischen Mehrfertigungen zu allen Anträgen bis zum 30.09.2021 erhält. 6. Festlegung der Evaluationsschritte Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeitskreises sowie der Umsetzung der Querschnittsziele gemäß dem entsprechenden Programm. Hervorzuheben sind dabei insbesondere der Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts für die L-Bank und die Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Rankingsitzungen. Wenn es zeitlich möglich ist, wird die jährliche Strategiesitzung im Rahmen der qualitativen Ergebnissicherung unmittelbar mit einem Informationsbesuch des AK ESF der Stadt Ulm bei einem Projektträger oder einer ausführlichen Projektpräsentation durch einen Projektträger verbunden. ESF Projektträger sollen zum 31.8.21 Angaben zur Zwischenevaluation machen anhand von Verlaufsdokumentationen bzw. aktuellen Vermittlungszahlen zum Stand der Umsetzung des Projekts. 17
Sie können auch lesen