Für das Programmjahr 2022 - Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Stadtkreis Ulm - Stadt Ulm

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Für das Programmjahr 2022 - Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Stadtkreis Ulm - Stadt Ulm
Ulm
Fachbereichildung und Soziales

                                                   Fachbereich Bildung
                                                   und Soziales

                           Arbeitsmarktstrategie
           für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds
                         im Stadtkreis Ulm

                                 für das Programmjahr 2022

                                     1
INHALT

1. Vorbemerkung                                                                    S. 3
2. Regionales Ziel der kommenden ESF plus Förderperiode                            S. 3
3. Ausgangssituation für das regionalisierte ESF plus Ziel in Ulm                  S. 6
3.1. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Jugendliche                              S. 6
3.2. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Arbeitslose                              S. 9
3.3. Handlungsbedarf auf Grundlage der Ausgangsbeschreibung                        S. 12
4. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen                             S. 14
5. Umsetzung der Ziele                                                             S. 16
6. Festlegung der Evaluationsschritte                                              S. 17

                                         Geschäftsführung des ESF-Arbeitskreises Ulm
                                         Tobias Rivoir
                                         Olgastraße 143
                                         89073 Ulm
                                         t.rivoir@ulm.de

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1. Vorbemerkung

Die aktuelle ESF-Förderperiode 2021-2027 wird in Bezug auf die regionale ESF Förderung
faktisch ab dem 1.1.2022 in Baden-Württemberg und parallel dazu in der Stadt Ulm umgesetzt
werden. Die Strategiesitzung am 22.7.21, in der die ESF Ziele für das Jahr 2022 festgelegt
werden sollen, steht immer noch unter dem Einfluss der weltweiten Corona- (COVID 19)
Pandemie, welche gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, auch in
Baden-Württemberg hat.

In der bisherigen Förderperiode 2014 bis 2020 standen die spezifischen Ziele B 1.1.
"Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die
besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind" und C 1.1. "Vermeidung von
Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit" zur Disposition bzw. Umsetzung im
regionalen ESF Kontext.

In der kommenden Förderperiode des ESF plus wird diese Trennung der spezifischen Ziele
aufgehoben in Gestalt eines neuen spezifischen Zieles "h" "Förderung der aktiven Inklusion mit
Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der
Beschäftigungsfähigkeit.

Dieses Ziel steht im Einklang mit dem EU Politikansatz "Ein sozialeres Europa, in dem die
Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) unterstützt wird."

Nicht nur die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, sondern alle drei Institutionen
Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission haben sich 2017 auf die ESSR
verständigt.

Die ESSR umfasst insgesamt 20 Grundsätze aus dem Bereich der Beschäftigungs- und
Sozialpolitik. Diese sind in drei Kapitel unterteilt "Chancengleichheit und Arb eitsmarktzugang",
"Faire Arbeitsbedingungen" und "Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz".

Der Begriff "ESF plus"resultiert aus dem neuen Aspekt einer "Garantie gegen Kinderarmut",
welche in das Förderprogramm ESF zusätzlich aufgenommen wurde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch im regionalisierten Bereich der neuen ESF
Förderperiode in Baden-Württemberg die Zielgruppen Jugendliche und Langzeitarbeitslose im
Mittelpunkt möglicher ESF Projekte stehen sollen.

2. Regionales Ziel der kommenden "ESF plus" Förderperiode

Die Förderung der aktiven Inklusion ist als spezifisches Ziel im Programm -Entwurf vom 30.9.20-
aufgenommen worden, da die gesellschaftliche Teilhabe in Baden-Württemberg, insbesondere
gruppenspezifisch in starkem Maße ungleich verteilt ist, s. Scheller, Institut für Sozialforschung
und Gesellschaftspolitik, Entwurfsfassung zum Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF
+) in der Förderperiode 2021-2027 in Baden-Württemberg, S. 13 .
                                                3
Arbeitslose sind häufig mit multiplen Vermittlungshemmnissen belastet, weshalb auch bei
positiver Arbeitsmarktsituation ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt sich schwierig gestaltet.

Zielgruppe Jugendliche:

Die Vermeidung von Schulabbrüchen, die Wiederhinführung zu schulischen Abschlüssen; sowie
die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und -motivation auch bei jungen Menschen mit
Schulabschluss, aber ohne Ausbildungsperspektive sind die zentralen Intentionen für eine
Förderung dieser Zielgruppe. Die Erweiterung zum bisherigen Ziel C 1.1. besteht darin, dass auch
benachteiligte, marginalisierte, entkoppelte ggfs. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge
Menschen und weiterhin Schulabbrecher*innen gefördert werden können.Diese erweiterte Sicht
auf die Bedarfe junger Menschen ist auch dem Hintergrund eines schwierigen Übergangs von
Schule zu Beruf während der Coronapandemie geschuldet.

Hier sollen einerseits Maßnahmen gefördert werden, die in Ergänzung und Vernetzung zu
schulischen Angeboten sowie Angeboten der Jugendhilfe bzw. Jugendberufshilfe dazu
beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule wieder heranzuführen
oder sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können.
Andererseits scheint es vor dem Hintergrund der Pandemie geboten, junge Menschen mit
beendeter Schullaufbahn aber ohne Ausbildungsperspektive oder Ausbildungsmotivation
zusätzlich mit Maßnahmen zu erreichen. Oftmals wird hierfür eine individuelle und auch
längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre
Umfeld und die realen Bezüge der jungen Menschen zu deren Umwelt berücksichtigt. Auch
aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz.
Ergänzend sollen auch junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, aber regulären Beratungs- und
Integrationsangeboten fernbleiben, wieder in einen geregelten Beratungs- und
Vermittlungsprozess eingegliedert werden. Diese Förderungen sind für junge Menschen im Alter
bis zu 25 Jahren ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von
Maßnahmen der allgemeinen Berufsorientierung oder Berufsberatung erreicht werden.

Die Beschreibung der regionalen Ausgangslage für die Verfolgung dieses spezifischen Ziels in der
Stadt Ulm findet sich in Kapitel 3.2.

Die spezifischen Zielgruppen, die für den AK ESF der Stadt Ulm in diesem Kontext von Bedeutung
sind, werden in Kapitel 4 "Formulierung, Definition von Zielgruppen" näher beschrieben.

Zielgruppe Arbeitslose

Bei dieser Zielgruppe geht es Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen
von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Die Erweiterung zum
bisherigen Ziel B 1.1. besteht darin, dass auch langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen
Vermittlungshemmnissen auch außerhalb SGB-Leistungsbezug gefördert werden können.

Es sollen insbesondere gezielte Fördermaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit
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arbeitsmarktferner, oft mit mehreren Vermittlungshemmnissen belasteter Langzeitarbeitsloser
und Langzeitleistungsbeziehender realisiert werden. Dies kann etwa durch Angebote sozialer und
individueller Stabilisierung und niedrigschwelliger Qualifizierung geschehen. Darüber hinaus wird
mit der Förderung ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Gruppen geleistet, die in
besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind. Die auf den
jeweiligen regionalen Kontext zugeschnittenen Interventionen sollen die betroffenen Menschen
auch im Zugang zu grundlegenden sozialen Kompetenzen unterstützen, die eine Voraussetzung
für gesellschaftliche Teilhabe und Integration in das Erwerbsleben darstellen. In der regionalen
Umsetzung können laut Operationellem Programm insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
der Beschäftigungsfähigkeit, kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur
Alltagsstabilisierung, Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur sozialen
Integration, aber auch niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen
durchgeführt werden.

Die Beschreibung der regionalen Ausgangslage im Hinblick auf die Umset zung dieses das Thema
Langzeitarbeitslosigkeit aufgreifenden spezifischen Ziels in der Stadt Ulm findet sich in Kapitel
3.1.

Die spezifischen Zielgruppen, deren Förderung für den AK ESF der Stadt Ulm von hoher Priorität
ist, werden in Kapitel 4 "Formulierung, Definition von Zielgruppen" näher beschrieben.

Querschnittsziele/ -themen

Das für die aktuelle ESF Förderperiode maßgebliche Operationelle Programm von Baden -
Württemberg hat im Hinblick auf die Umsetzung der ESF Ziele die Beachtung der folgenden
horizontalen Prinzipen implementiert, welche in jedem ESF Projektantrag berücksichtigt und
umgesetzt werden müssen; die Projektantragsteller müssen gemäß Antragsformular in ihrer
Konzeption dazu Stellung nehmen. Im Sinne der bereits zitierten "Toolbox zu Querschnittszielen
und Querschnittsthemen in der regionalen ESF Umsetzung" wird darauf hingewiesen, dass auch
in der weiteren Ausarbeitung dieses Strategiepapiers die Kriterien der Querschnittsziele (bzw. -
themen) in alle Kapitel einfließen. Es geht im Einzelnen um folgende Aspekte:

Querschnittsziele:

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Entsprechend der Antidiskriminierungspolitik der EU postuliert der ESF aktive Maßnahmen
gegen jede Form von Diskriminierungen. Zielgruppen, die von Diskriminierungen b esonders
betroffen sein können, sind insbesondere und ohne abschließenden Charakter: Menschen mit
Migrationshintergrund, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.

Die Intention des Ziels besteht in der Verbesserung der Teilhabechancen von besonders
benachteiligten Menschen an der schulischen Bildung und der Integration am Erwerbsleben. ESF
Projektträger sind gehalten, die Projekte kultursensibel, inklusiv und gegen Altersdiskriminierung

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ausgerichtet, umzusetzen; sowohl was die Auswahl der Projektteilnehmenden als auch die
Kommunikationsweise während des Projektverlaufs anbelangt.

Gleichstellung von Frauen und Männern

In Projekten beider ESF plus Zielgruppen geht es um den Abbau geschlechterspezifische
Segregation und die aktive Vermeidung von geschlechtertypischen Rollenzuweisungen.

In Bezug auf die Projektdurchführung von Projekten gegen Langzeitarbeitslosigkeit steht im
Vordergrund die Erreichung des Ziels der existenzsichernden Beschäftigung von Frauen und
Männern und die langfristige Erhöhung der Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben.

Ökologische Nachhaltigkeit

Im Sinne der Arbeitshilfe des Ministeriums für Soziales und Integration gilt hier Folgendes:
Ansätze der ökologischen Nachhaltigkeit können Projektträger etwa durch Maßnahmen der
Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen der sparsamer
Umgang mit Ressourcen bei Zielgruppe Arbeitslose oder durch naturnahe erlebnispädagogische
Module bei Zielgruppe Jugendliche umsetzen. Auchdie berufliche Orientierung von
Teilnehmenden auf GreenJobs kann ein Element ökologischer Nachhaltigkeit sein.
Projektträger sollen – wenn ihre Projekte entsprechende Ansätze zur ökologischen
Nachhaltigkeit enthalten – diese in ihren Projektanträgen ausführen und konkret beschreiben ..

Querschnittsthema:

Soziale Innovation:

Die soziale Innovation war in der Förderperiode 2014 bis 2020 ein Querschnittsthema und wird
künftig als eigene Achse behandelt, daher erfolgen hier keine weiteren Ausführungen.

Transnationalität

Dieses Thema stellt ein fakultatives Angebot vor dem Hintergrund des europäischen
Kontexts der ESF Förderung dar, ist jedoch nicht obligatorisch für die Umsetzung des regionalen
ESF in Baden-Württemberg.

Denkbar sind Projektpartnerschaften oder -kooperationen unter Nutzung der Netzwerke und
Erfahrungen im Rahmen der EU- Donauraumstrategie.

3. Ausgangssituation für das regionalisierte ESF plus Ziel in Ulm

3.1. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Jugendliche

Als Datenquelle dienen die aktuellen Daten der Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales,
Abteilung Bildung und Sport. Es werden auch ergänzende Einschätzungen aus dem
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Erfahrungsbereich der Jugendsozialarbeit bzw. der Mobilen Jugendarbeit in diesen Abschnitt
ausgewertet im Hinblick auf die strategischen Vorgaben für Projekte für Zielgruppe Jugendliche.

Im Folgenden wird die hier relevante Schulstatistik zum Schuljahr 2019/20 dargestellt:

Tabelle 1: Schulabgänger/innen Allgemeinbildende Schulen Schuljahr 2019/2020
Quelle: Information der Stadt Ulm, Abt. Bildung und Sport:

Sc hule          Hauptschul-          Werk-              Realschul-         Hoch-
                 abschluss            realab-            abschluss          s chul-
                 (w/m)                s chluss           (w/m)              reife
                                      (w/m)                                 bzw.
                                                                            FH
                                                                            Reife
                                                                            (w/m)
Werk-            19 insg.             46 insg.
real-            8 (w), 11            20 (w),
s chule          (m)                  26 (m)

Gemein           116 insg.                               58 insg.
-                48 (w), 68                              26 (w) 32
schafts-         (m)                                     (m)
s chule          ohne
                 Hauptschula
                 bschluss
                 9 insg.
                 9 (m)
Real-            65 insg.                                232 insg.
s chule          30 (w), 35                              95 (w)
                 (m)                                     137 (m)
                 ohne
                 Hauptschula
                 bschluss 2
                 1(w), 1 (m)
Gymna-           6 insg.                                 16 insg.           522
s ium            2 (w), 5 (m)                            7 (w) 9            insg.
                                                         (m)                272 (w)
                                                                            250
                                                                            (m)

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Tabelle 2: Schulabgänger/innen Staatliche Berufsschulen Schuljahr 2019/2020
Quelle: Information der Stadt Ulm, Abt. Bildung und Sport

Abschluss                  Insgesamt               Weiblich              M ännlich
Insgesamt                  1.931                   754                   1.177
Abschlusszeugnis           1.657                   657                   1.000
der Schule
Realschulabschluss         2                       0                     2

Mit Blick auf das Geschlechterverhältnis wird deutlich, dass junge Frauen bei den
Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen ein deutlich höheres Niveau (gemessen am
Anteil der Fach-/Abiturientinnen) als die jungen Männer erreichen. Bei den Abschlüssen
der berufsbildenden Schulen ist der Anteil der höheren Abschlüsse bei den jungen
Männern wiederum höher. Andererseits könnten schwächere Schülerinnnen und Schüler
der bei den beruflichen Schulen angesiedelten VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf)
Klassen im Kontext mit dem ESF Ziel von besonderem Interesse sein. Dies gilt besonders,
seitdem Schüler/innen aus den "VABO" -Klassen -Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf für
Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse-in den nächsten Jahren vermehrt in das VAB Jahr
überwechseln.

Bei der Zielgruppe der Maßnahmen handelt es sich – wie oben bereits beschrieben – um
Schüler/innen und Jugendliche, die sich formal zwar im System Schule bzw. im
Übergangssystem von Schule zu Beruf befinden, de facto aber durch die Angebote in den
Systemen nicht der nicht mehr erreicht werden. Vor diesem Hintergrund kann zunächst
angenommen werden, dass Absolventen/innen der allgemeinbildenden Schulen ohne
Hauptschulabschluss ohne Zweifel zur hier relevanten Zielgruppe gehören. Es gehören
aber auch ebensolche jungen Menschen im Stadtkreis dazu, deren prekäre Situation
durch die amtliche Schulstatistik nicht hinreichend abgebildet werden kann.
Im Rahmen der Ausgangsanalyse wurden daher einzelne Fachkräfte aus den Bereichen
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mittels eines Erhebungsbogens befragt, der explizit nach
der geschätzten Größe der Zielgruppe, aber auch nach soziodemographischen und sozialen
Merkmalen diese jungen Menschen fragte. Folgende Aussagen lassen sich auf Basis der
Auswertung dieser kleinen Befragung zusammenfassen.
Mindestens 50 Jugendliche können nach Einschätzung der "Mobilen Jugendarbeit" der Stadt
Ulm als "ausbildungsfern" eingeschätzt werden. Des Weiteren befinden sich in den Angeboten
"Wege in Integration" der Anderen Baustelle Ulm e.V. und dem Angebot "Spurwechsel" von
fakt.ori e.V. ca. 50-60 Jugendliche, auf die das Merkmal "ausbildungsfern" zutrifft
(Überschneidungen sind bei den Zahlenangaben möglich). Dies e jungen Menschen sind im Alter
von 14 bis 25 Jahren und nicht mehrheitlich einer deutschen oder nichtdeutschen Herkunft
zuzuordnen. Insgesamt scheint das Problem der Schulverweigerung oder Schulablehnung eher
männliche Jugendliche zu betreffen. Auch die individuelle Situation der betreffenden
Jugendlichen zeigt sich unterschiedlich -also nicht einer bestimmten sozialen Situation
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zuzuschreiben-, vielmehr ist die prekäre Situation der Jugendlichen oftmals durch Probleme im
Elternhaus bzw. in der Familie begründet.
Die wesentlichen Probleme, die sich bei diesen Jugendlichen zeigen, können für den Bereic h der
mobilen Jugendarbeit folgendermaßen zusammengefasst werden: Perspektivlosigkeit, belastende
Familiensituationen, riskanter Konsum von legalen und illegalen Drogen, allgemein sozial
schädliche Verhaltensweisen, Delinquenz.

Im Bereich der Schulsozialarbeit / Jugendberufshilfe liegen die Probleme überwiegend im den
Bereichen der verminderten Leistungsfähigkeit, Bildungs - und Sprachdefiziten, in mangelndem
Durchhaltevermögen, mangelnden Kenntnissen über den Übergang in eine Ausbildung.

Die Gründe für Schulabbruch oder Schulverweigerung sind bei den jungen Menschen v ielfältig.
Teilweise liegen diese in der psychischen Verfassung der einzelnen Schüler/innen, auc h Mobbing
bis hin zu Cybermobbing und Formen aktiver Schulverweigerung können dabei eine Rolle
spielen. Schließlich scheint es angesichts der sozialen Lage der Jugendlichen geboten, individuelle
Ursachenanalysen und Maßnahmenplanungen vorzunehmen.

Oft ist bei diesen Jugendlichen ein Mix von verschiedenen Hilfen notwendig (z.B. Suchtberatung,
Suchttherapie, weiterführende Hilfesysteme). Direkte Angebote vor Ort an den Schulen oder
Projekte mit Unterstützung bei der Berufswahl können vor allem bei ausbildung swilligen
Jugendlichen greifen, die aber zahlreiche Bildungsdefizite und Vermittlungshemmnisse
aufweisen. (z.B. Förderschüler/innen mit Lernbehinderung, Jugendliche mit sprachlichen Defiziten
oder bildungsferne Jugendliche, Schüler/innen der Vorbereitungsklassen die erst in unser System
integriert werden müssen).

3.2. Regionale Ausgangslage zu Zielgruppe Arbeitslose

Die Ausgangssituation in der Stadt Ulm kann im Hinblick auf diese Zielgruppe beschrieben
werden durch eine Analyse des Arbeitsmarkt, insbesondere der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis
des SGB II nach ausgewählten Merkmalen, der Personen mit Migrationshintergrund und der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach ausgewählten Merkmalen.

Für die Zielgruppe der "Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II", s. Zf. 3.2.1. stehen Daten der
Bundesagentur für Arbeit vom Berichtsmonat 06/ 2021 mit dem entsprechenden Vergleich zu
12/2020 Verfügung. Die Darstellung der "erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis
SGB II" erfolgt auf der Grundlage der Daten der Bundesagentur für Arbeit vom 02/2021 mit dem
Vergleich 09/2020, s. Zf. 3.2.2., bei den Personen mit Migrationshintergrund werden Daten von
Dezember 2020 verwandt, s. Zf. 3.2.3.

3.2.1 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II
In der Stadt Ulm sind im Jahr 2021, Berichtsmonat Juni 1.477 Personen als arbeitslos im
Rechtskreis SGB II gemeldet (Im Dezember 2020 waren es 1.257 Personen; dies entspricht einer
Steigerung von 17,5 %).

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Frauen und Männer im SGB II
Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass in 06/ 2021 in Ulm 606 Frauen (41.03 %)
arbeitslos und im SGB II Bezug (In 12/2020: 531; dies entspricht einer Steigerung von 14,12 %);
und 871 Männer (58,97 %) sind. Die Situation bei den Männern 2020: 726; somit kann eine
Steigerung i.H.v. 19,97 % festgestellt werden.

Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II
Insgesamt sind 143 junge Erwachsene unter 25 Jahre und Jugendliche in Ulm als arbeitslos im
SGB II registriert, d.h. 9,68 % der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (2020 waren es
absolut 126, d.h. hier ist eine Steigerung von 13,49 % zur Situation 12/2020 festzustellen). Die
geschlechterdifferenzierte Betrachtung ergibt, dass 57 weibliche Jugendliche (39,86 %) sind; dies
sind 16,33 % mehr im Vergleich zu 2020 und 86 männliche Jugendliche (60,14%) sind; im
Vergleich zu Ende 2020 ist hier eine Steigerung von 11,69 % festzuhalten.

Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü 55)
In 06/ 2021 waren 260 Personen oder 17,6 % der SGB II-Arbeitslosen älter als 55 Jahre; Ende
2020 waren es 219; dies entspricht einem Rückgang Steigerung zum Vorjahr von 18,72 %. Die
Differenzierung nach Geschlecht zeigt Folgendes: 114 Frauen (43,85%), und 146 Männer (56,15
%) wurden registriert.

Langzeitarbeitslose im SGB II (d.h. mindestens 1 Jahr arbeitslos)
Von allen Arbeitslosen im Bestand SGB II sind 613 Personen oder 41,5 % als langzeitarbeitslos
gemeldet (Ende 2020 waren es noch 466; dies entspricht einer Steigerung von 31,55 %).
Geschlechterdifferenziert sind dies: 237 Frauen (38,66 %), d.h. 20,3 % mehr als Ende 2020-
bzw.376 Männer (61,34 %), d.h. 39,78 % mehr als 12/2020.

Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II
In 06/2021 verfügten in der Stadt Ulm insgesamt 962 Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II
(entspricht 65,13 % aller Arbeitslosen) über keine abgeschlossene Berufsausbildung; 2020 waren
es 842 Personen; hier ist eine Steigerung in Höhe von 14,25 % zu vermerken. Hiervon wurden
insgesamt 420 Frauen gezählt (entspricht 43,66%) und einer Steigerung von 11,7 % im
Vergleich zum Vorjahr und 542 Männer (56,34 %); dies bedeutet eine Steigerung i.H.v. 16,31
%.

Fazit: Fast zwei Drittel der SGB II-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene
Berufsausbildung.

Ausländer/innen im SGB II
Der Anteil der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II liegt bei 48,82 % (721 Personen);
im Vergleioch zu 12/20 beträgt die Steigerung 18,39 %. Von den arbeitslosen ausländischen
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Personen im SGB II sind 310 Frauen (43 %), im Vergleich zu 2020 ist hier allerdings eine
Steigerung in Höhe von 13,55 % festzuhalten. 411 Männer (57 %) sind hiervon betroffen; was
einer Steigerung i.H.v. 22,32 % gleichkommt.

Alleinerziehende im SGB II
12/2020 werden im Rechtskreis des SGB II insgesamt 108 alleinerziehende Arbeitslose, in diesem
Fall ausschließlich Frauen gezählt. Dies entspricht einem Anteil von 7,31% an allen registrierten
SGB II-Arbeitslosen. Situation 12/2020: 97 Frauen, es erfolgte also eine Steigerung i.H.v. 11,34
%.

Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II
6,03 % aller Arbeitslosen im SGB II bzw. 89 Personen in der Stadt Ulm haben eine
Schwerbehinderung. Ende 2020 waren es noch 74; dies bedeutet eine deutliche Steigerung i.H.v.
20,27 %. Davon sind 37 (41,57 %) Frauen - Steigerung im Vergleich zum Vorjahr: 32,14 %- und
52 Männer (58,43 %) -Steigerung zum Vergleichsmonat beträgt hier 13,04 %.

Fazit: Auch bei der Gruppe der schwerbehinderten SGB II Empfänger/innen ist eine deutliche
Zunahme der Zahlen zu verzeichnen.

3.2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften

Nachfolgend sind einige Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne § 7 Abs. 1
S. 1 SGB II1 (eLb) ausgewertet.
Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich diesmal auf den
Berichtsmonat Februar 2021 bzw. den Vergleichsmonat 09/2020. Insgesamt zählen in der Stadt
Ulm 4.066 Personen zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (2020 waren es 3.910; hier ist
eine Steigerung von 3,84 % festzustellen). 1.995 (49,14 %) davon sind Frauen; hier ist eine
Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 1,48 % und 2.065 Männer; hier ist eine Steigerung von
6,22 % zu konstatieren.

Altersgruppen
Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten wie folgt dar: 797 Personen sind unter 25 Jahre alt; dies entspricht einem
Anteil von 19,63 % und einer Steigerung zum Vorjahr i.H.v. 5,01 %. Hier folgt die
geschlechterdifferenzierte Betrachtung: 365 Frauen (45,8 %); eine Steigerung i.H.v. 3,69 %
festzustellen; 432 Männer (54,2 %); hier ist eine Steigerung i.H.v. 6,14 % festzustellen.

2.645 Personen oder 65,15 % sind zwischen 25 bis unter 55 Jahre alt; hier ist also eine leichte
Steigerung in Höhe von 2,68 % statt. Davon sind 1.338 weiblich (50,59 %); leichter Rückgang

 1   Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a
     noch nicht erreicht haben, erw erbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gew öhnlichen Aufenthalt in der
     Bundesrepublik Deutschland haben (erw erbsfähige Leistungsberechtigte).

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im Vergleich zum Vorjahr: 0.07 %-und 1.307 männlich; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 5,66
%.

618 Menschen sind 55 Jahre und älter; entspricht 15,22 %; bei dieser Alterskohorte ist eine
Steigerung von 7,48 % zu verzeichnen. 292 (47,25 %) davon sind Frauen- das macht eine
Steigerung i.H.v. 6,18 % aus. 326 (52,75 %) sind Männer, hier ist eine Steigerung i.H.v. 8,67 %
zu konstatieren.

Fazit: Der Anteil der Leistungsberechtigten im Alter zwischen 25 und 55 Jahren ist relativ die
Größte.

Alleinerziehende unter den eLb
Die Zahl der Alleinerziehenden unter den eLB beträgt im Februar 2021 546 und macht einen
Anteil von 13,45% aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus; was einem Rückgang von 3,7
% gleichkommt. Der überwiegende Anteil sind Frauen: 509 (93,22 %); im Vergleich zu Vorjahr
erfolgte ein Rückgang i.H.v. 3,96 %. Bei den männlichen Alleinerziehenden sind es 37 (6,78 %),
die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben.

Ausländer/innen unter den eLb
In der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II haben in Ulm 2.080 Personen
eine nichtdeutsche Nationalität, dies entspricht einem Anteil von 51,23 %; die Steigerung zu
den Vorjahreszahlen beträgt 3,25 %. 1.018 (48,94 %) waren davon Frauen; Steigerung im
Vergleich zum Vorjahr: 3,25 % und 1.062 Männer; die Steigerung zum Vorjahr beträgt somit
bei den Männern 3,21 %.

3.2.3 Personen mit Migrationshintergrund (MH) in SGB II Bezug

Auf folgende Daten bzw. Aspekte kann im Folgenden näher eingegangen werden auf der
Grundlage der Datensituation Dezember 2020; der Vergleichsmonat ist in diesem Fall der Juni
2020:

Im Rechtskreis SGB II befinden sich 844 Arbeitslose mit Migrationshintergrund (67,14 % der
Gesamtzahl der SGB II Empfänger/innen), vormals (12/20) waren es 1.032 Personen; also ist hier
ein deutlicher Rückgang in Höhe von 18,22 % zu verzeichnen.

Bei den langzeitarbeitslosen SGB II Empfänger/innen ergibt sich folgendes Bild: 304 (65,24 %)
hatten einen Migrationshintergrund. Im Vorjahr waren es 307. Hier ist ein kleiner Rückgang in
Höhe von 0,98 % festzustellen.

3.3. Handlungsbedarf auf Grundlage der Ausgangsbeschreibung

Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes in der Stadt Ulm werden
hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regionalisierten
ESF dargestellt.
                                               12
V ermeidung von Schulabbruch und V erbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Insgesamt liegen zu der Zielgruppe der Schüler/innen und jungen Menschen, die von
Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder
nicht mehr ausreichend erreicht werden können, noch keine umfassenden statistische
Regionaldaten vor. Ausgehend von den Daten der Schulabgangsstatistik zeigt sich mit Blic k auf
die Absolventen/innen ohne Hauptschulabschluss, dass in besonderer Weise Sc hüler/innen mit
Migrationshintergrund hiervon betroffen sind.

Der spezifische Handlungsbedarf ergibt sich demnach aus der Identifikation und Systematisierung
der vorhandenen Förderinstrumente und der Frage, welchen Beitrag der ESF dazu leisten kann,
stigmatisierte Jugendliche, Ausbildungsferne Jugendliche, schwächere Schüler/innen mit
drohendem Schulabbruch und Schulabsentisten/innen zu erreichen, und welche ergänzenden
Maßnahmen angebracht und notwendig sind. Hierzu gehört eine kontinuierliche Unterstützung
mit gewachsener Beziehung – z.B. in der Mobilen Jugendarbeit – als eine wesentliche
Voraussetzung, um auf diese Jugendlichen Einfluss zu nehmen. Hier sind tages strukturierende
Angebote und niederschwellige Zugänge in Tätigkeiten notwendig. Möglic h s ind auch offene
Werkstattprojekte oder Projekte, die eine individuelle Begleitung und Betreuung von
Jugendlichen ermöglichen. Ein weiterer Hebel zur Aktivierung dieser Jugendlichen besteht in der
Schaffung von Erprobungsmöglichkeiten z.B. in Gestalt von Praktika in Ausbildungsbetrieben,
sozialen Einrichtungen, und durch niederschwellige Beratungs- und Begleitungsangebote. Dies
wird besonders aufgrund der COVID 19 Pandemie deutlich. Inhalte von Projekten für Jugendliche
können ferner sein: Tagesstrukturierungshilfen, Coaching und Casemanagement und spezifische
Angebote am Übergang Schule/ Beruf.

Im Sinne der Querschnittsziele im ESF ist dabei auf die individuelle Lebenssituation und den
spezifischen Förderbedarf ausländischer Jugendlicher besonders einzugehen. Denkbar is t auc h
eine Förderung auf der Grundlage des § 16 h SGB II "Förderung schwer erreichbarer junger
Menschen".

V erbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen

Es wird deutlich, dass weiterhin ein Förderbedarf für Alleinerziehende, für Arbeitslose im SGB II
ohne deutschen Pass bzw. mit Migrationshintergrund, für Leistungsbeziehende ohne
abgeschlossene Berufsausbildung und für Langzeitarbeitslose im SGB II, s.a. Toolbox /Bausteine
a.a.O. S. 4. besteht. Auch mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigen sich die
benannten Personengruppen als diejenigen mit einem vermeintlich hohen Unterstützungsbedarf.
Von der Gruppe der arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund sind mehr Pers onen auf
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Sie verfügen darüber
hinaus über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis
bei der Vermittlung in Arbeit erweist.
                                               13
Es gilt, für diesen Personenkreis die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit
einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Projekte in diesem Feld sollen auch
helfen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrationsangebote
Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben zu gewährleisten.

Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes in der Stadt Ulm werden
hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regionalisierten
ESF dargestellt.

Es gilt, für diesen Personenkreis die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit
einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Projekte in diesem Feld sollen auch
helfen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrationsangebote
Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben zu gewährleisten.

Folgend werden die Zielgruppen im Sinne des Entwurfs zum Operationellen Programm, die vom
Land für die Regionalisierung zur Verfügung gestellt werden, im Einzelnen aufgegriffen. Es
werden dem AK ESF der Stadt Ulm in der Strategiesitzung am 22.7.21 die folgenden Ziele,
Zielgruppen und Schwerpunkte der Ausschreibungen für 2022 zur weiteren Diskussion
vorgelegt:

4. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen

Zielgruppe Jugendliche/
Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Mögliche Zielgruppen sind

1. Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe, insbesondere stigmatisierte junge
Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen
Regelsystemen und der Jugendsozialarbeit und -berufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend
erreicht werden können; Schülerinnen und Schüler aus den VAB/ AV oder VABO Klassen.

2. Ausbildungsferne junge Menschen nach Beendigung ihrer Schulpflicht, die von den
Regelangeboten der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr
ausreichend erreicht werden können.

Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind insbesondere:

1. Aktivierende Ansätze mit besonders benachteiligten Schüler/innen ab der 5. Jahrgangsstufe
unter Einschluss der Schaffung von Erprobungsmöglichkeiten.
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2. Aktivierende Ansätze einschließlich Erprobungsmöglichkeiten für ausbildungsferne
Jugendliche nach Beendigung der Schulpflicht, besonders bei Benachteiligung durch vielfältige
Problemlagen.
3. Aufsuchende Beratung und individuelle sozialpädagogische und -psychologische Begleitung;
ggf. unter Anwendung des Fördertatbestands § 16 h SGB II; für die Kofinanzierung aus Mitteln
der Bundesagentur ist jedoch eine Zertifizierung nach AZAV erforderlich.
4. Hinführung zum Wiedereinstieg in die schulische/ berufliche Ausbildung bzw. in die
bestehenden Unterstützungssysteme der Regelförderung
5. Gezielte Förderung/Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund; kultursensible
Einbeziehung von Eltern und den individuellen Lebensumfeldern.

6. Abbau von Sprachhindernissen, Aufbau von schulischer und beruflicher Grundqualifikation
und Motivation

Z ielgruppe Arbeitslose
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die
besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind

Mögliche Zielgruppen sind:

1. Personen, die einer Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit
bedürfen: Personen in prekären Lebenslagen mit psychosozialen und gesundheitlichen
Einschränkungen, welche sich in dieser Lebenssituation hemmend auf eine Arbeitsaufnahme
auswirken.
2. Erziehende, ältere Leistungsberechtigte, Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ;
Personen mit Migrationshintergrund, auch Zuwanderer*innen aus EU-Mitgliedsstaaten und
Drittstaaten sowie anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschützte.
Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind insbesondere:

1. Maßnahmen zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen (kultur- und geschlechtersensibel)
unter Einbindung des sozialen Umfeldes/ der Familie und spezieller Beratungsangebote
2. Individualisierte, personenbezogene und sozialraumorientierte Hilfen mit sozialpädagogischer
Betreuung sowie Gesundheitscoaching im Rahmen der ESF Kriterien
3. Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowie Vermittlung oder (Wieder-) Herstellung von
Basiskompetenzen
4. Vernetzte Maßnahmen unter Einbindung des sozialen Umfeldes/ der Familie und spezieller
Beratungsangebote
5. Abbau von Sprachdefiziten sowie die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen,
idealerweise mit Kinderbetreuung, soweit nicht durch eine anderes Programm gefördert.

                                              15
5. Umsetzung der Ziele

Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen im Stadtkreis Ulm im Jahr
2022 voraussichtlich 165.000 €.

Auf der Basis der im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Arbeitsmarktstrategie wird die
Ausschreibung für die Projektanträge für 2022 veröffentlicht. Die Bekanntmachung der Strategie
und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis auf der Internetseite der Stadt Ulm.

Projektträger können bis zur Antragsfrist 30.09.2021 ihre Projektanträge unter Nutzung des
elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das für die neue
Förderperiode aktualisierte ELAN-Tool steht auf der entsprechenden Internet-Seite
www.esf-bw.de zur Verfügung. Zur Antragstellung sind dazu noch folgende Aspekte zu
berücksichtigen:

   Projekte müssen eine Gesamtfinanzierung -ESF Anteil + Kofinanzierung- von mindestens
    30.000 € nachweisen.
   Der ESF-Förderanteil an der Gesamtfinanzierung des Projektantrages soll im Förderrahmen
    zwischen 30% und max. 40 % liegen.
   Es ist eine Restkostenpauschale i.H.v. 23 % der Personalkosten geplant.
   Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der
    Länder ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten
    der Bundesprogramme abgrenzen.

Nach   dem Einreichen      der Anträge     werden        die   einzelnen    Projekte   innerhalb   der
Arbeitskreissitzung am 26.10.2021 vorgestellt. Den Mitgliedern des AK ESF wird in dieser Sitzung
die Möglichkeit eröffnet, projektspezifische Fragen an die Antragsteller/innen zu richten. Im
Anschluss findet die Priorisierung mit Hilfe des Ranking-Verfahrens statt. Das Antragsranking
erfolgt unter der Berücksichtigung folgender einheitlicher Auswahlkriterien:

   Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen im Rahmen des ESF einschließlich einer
    gesicherten Finanzierung;
   fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen
    Programm und in der Strategie festgelegten Ziele einschließlich der Querschnittziele;
   Qualifikation    und    Leistungsfähigkeit        (Zuverlässigkeit)    des   Antragstellers/   der
    Kooperationspartner;
   angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis;
   Fähigkeiten zur flexiblen Projektdurchführung , insbesondere unter Einschluss der Nutzung
    und Vermittlung digitaler Kompetenzen.

    Die Geschäftsstelle ESF der Stadt Ulm ist Ansprechpartner für die Träger während der
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Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. Es wird gewünscht, dass neue ESF Anträge vor
    Einreichen bei der L-Bank mit der ESF Geschäftsstelle abgesprochen werden und die
    Geschäftsstelle die elektronischen Mehrfertigungen zu allen Anträgen bis zum 30.09.2021
    erhält.

6. Festlegung der Evaluationsschritte

Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des
Arbeitskreises sowie der Umsetzung der Querschnittsziele gemäß dem entsprechenden
Programm.

Hervorzuheben sind dabei insbesondere der Abgleich des bewilligten Antrags mit dem
Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts für die L-Bank und
   die Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im
    Rahmen der Rankingsitzungen.
Wenn es zeitlich möglich ist, wird die jährliche Strategiesitzung im Rahmen der qualitativen
Ergebnissicherung unmittelbar mit einem Informationsbesuch des AK ESF der Stadt Ulm bei
einem Projektträger oder einer ausführlichen Projektpräsentation durch einen Projektträger
verbunden.

ESF Projektträger sollen zum 31.8.21 Angaben zur Zwischenevaluation machen anhand von
Verlaufsdokumentationen bzw. aktuellen Vermittlungszahlen zum Stand der Umsetzung des
Projekts.

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