Fussballclub Wallisellen Schutzkonzept Covid-19 - FC Wallisellen

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Fussballclub Wallisellen Schutzkonzept Covid-19 - FC Wallisellen
Fussballclub
 Wallisellen

Schutzkonzept
  Covid-19

        Version 1.1
   Donnerstag, 7. Mai 2020
FC Wallisellen                                                    Schutzkonzept Covid-19

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Schutzkonzept Covid-19 FC Wallisellen

1. Einleitung
1.1 Allgemeine Erläuterungen
Das nachfolgende Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben der Fussballclub Wallisellen
umsetzen wird um gemäss Covid-19-Verordung 2 wieder Trainings durchführen zu können.
Die Schutzmassnahmen basieren auf den Schutzkonzepten des Schweizerischen Fussball-
verbandes (SFV), welches am 27. April 2020 der Fachgruppe BAG/BASPO zugestellt und
am 4. Mai 2020 veröffentlicht wurde, und des Schutzkonzeptes für das «Sports World Walli-
sellen» (Sport- und Erholungszentrum Wallisellen; nachfolgend Spöde genannt) der Sportan-
lagen AG Wallisellen (SAGW), welches am 4. Mai 2020 der Gemeindeverwaltung Wallisellen
zugestellt wurde und per 11. Mai 2020 in Kraft tritt.

1.2 Ziele
Das übergeordnete Ziel dieser Massnahmen ist es, einerseits unsere Spielerinnen und Spie-
ler, Trainerinnen und Trainer und Funktionärinnen und Funktionäre sowie andererseits die
allgemeine Bevölkerung vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen. Zudem
gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen.

Die Regeln, Prozesse und Anweisungen entsprechen den behördlichen Vorgaben und wer-
den mit unseren Regeln ergänzt.

Unsere Message an die Öffentlichkeit: «Wir sind und bleiben solidarisch, wir halten uns
strikte an die Vorgaben und verhalten uns vorbildlich. Der FC Wallisellen zählt auf die Solida-
rität und Selbstverantwortung aller Mitglieder.

1.3 Gesetzliche Grundlage
Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) der Schwei-
zerischen Eidgenossenschaft:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200744/index.html

1.4 Verantwortlichkeit
Der FC Wallisellen setzt die hier festgehaltenen Regeln konsequent um und zählt auf die Mit-
arbeit der Mitglieder. Bei einem Verstoss gegen eine Regel kann ein Spieler durch den Co-
vid-19-Beauftragten oder seine Stellvertreter verwarnt oder per sofort vom Spöde verwiesen
werden. Für verwiesene Spieler werden zukünftige Trainingsteilnahmen bis zur vollständigen
Aufhebung der Beschränkungen nicht mehr gestattet sein.

1.5 Aktualität
Die Schutzmassnahmen werden kontinuierlich der aktuellen Covid-19-Verordnung und den
entsprechenden Vorgaben des Bundesrates angepasst und revidiert. Die revidierten Exemp-
lare werden jeweils auf der Website des FC Wallisellen publiziert.

Vorliegende Version: 1.1, 7. Mai 2020

1.6 Vorbehalt
Die Durchführung der Trainings kann erst nach Freigabe des Schutzkonzeptes des FC Walli-
sellen durch die Sportanlagen AG Wallisellen stattfinden.
Nachtrag: Die Freigabe durch die Sportanlagen AG Wallisellen ist am 6. Mai 2020 erfolgt.

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2. Reduktion der Verbreitung des Coronavirus
2.1 Übertragung des Coronavirus
Die drei Hauptübertragungswege des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) sind:
 Enger Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand
    hält.
 Tröpfchen: Niest oder hustet eine erkrankte Person, können die Viren direkt auf die
    Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen eines anderen Menschen gelangen.
 Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen oder Berühren der
    Schleimhäute auf die Hände. Von da aus werden die Viren auf Oberflächen übertragen.
    Eine andere Person kann von da aus die Viren auf ihre Hände übertragen und so gelan-
    gen sie an Mund, Nase oder Augen, wenn man sich im Gesicht berührt.

2.2 Schutz gegen Übertragung
Es gibt drei Grundprinzipien zur Vorbeugung von Übertragungen:
 Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und Händehygiene
 Besonders gefährdete Personen schützen
 Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen Kon-
   takt zu Erkrankten hatten.

Die Grundsätze zur Prävention der Übertragung beruhen auf den oben genannten Haupt-
übertragungswegen. Die Übertragung durch engeren Kontakt, sowie die Übertragung durch
Tröpfchen, können durch mindestens zwei Meter Abstandhalten oder physische Barrieren
verhindert werden. Um die Übertragung über die Hände zu vermeiden, ist eine regelmässige
und gründliche Handhygiene durch alle Personen sowie die Reinigung häufig berührter
Oberflächen wichtig.

2.3 Distanzhalten und Hygiene
Infizierte Personen können vor, während und nach Auftreten von Covid-19-Symptomen an-
steckend sein. Daher müssen sich auch Personen ohne Symptome so verhalten, als wären
sie ansteckend (Distanz zu anderen Menschen wahren). Dafür gibt es Hygiene- und Verhal-
tensregeln des BAG der Kampagne «So schützen wir uns».

2.4 Besonders gefährdete Personen schützen
Personen über 65 Jahren oder mit schweren chronischen Erkrankungen (siehe Covid-19-
Verordnung 2) gelten als besonders gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf zu erlei-
den. Bei besonders gefährdeten Personen müssen deshalb zusätzliche Massnahmen ergrif-
fen werden, damit sie sich nicht anstecken. Nur dadurch kann eine hohe Sterblichkeit an Co-
vid-19 vermieden werden. Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die
Schutzmassnahmen des BAG und bleiben − wenn immer möglich − zu Hause. Weitere Infor-
mationen dazu finden Sie unter www.bag-coronavirus.ch.

2.5 Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von
Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten
Es muss verhindert werden, dass erkrankte Personen andere Menschen anstecken. Kranke
Personen müssen zu Hause bleiben und dürfen keine Trainings besuchen.

2.6 Schutzmassnahmen
Die Schutzmassnahmen zielen darauf ab, die Übertragung des Virus zu verhindern.

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3. Vorgaben und Massnahmen des FC Wallisellen
3.1 Covid-19-Beauftragter
Der Vorstand des FC Wallisellen hat Jörg Bosshart, Präsident, als Covid19-Beauftragten
und Stefano Scaglioni, Vizepräsident und Leiter Nachwuchs, als dessen Stellvertreter be-
nannt. Sie sind für die Umsetzung und die Einhaltung des Schutzkonzeptes verantwortlich
und können in dieser Funktion Spieler des Trainings verweisen.

Sie nehmen zusammen mit der Verantwortlichen des Ressorts Spielbetrieb die Gruppenein-
teilung der Trainings vor und stellen sicher, dass die Gruppenzusammensetzung gleich
bleibt.

Wenn sie nicht vor Ort anwesend sein können, werden die entsprechenden Trainer als zu-
sätzliche Stellvertreter vor Ort diesen Part übernehmen, auf die Einhaltung der Regeln
achten und die Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten protokollie-
ren.

Kontaktdaten Covid-19-Beauftragter FC Wallisellen:
Beauftragter: Jörg Bosshart, joerg.bosshart@fcwallisellen.ch, Mobile +41 79 789 78 29
Stellvertreter: Stefano Scaglioni, stefano.scaglioni69@gmail.com, Mobile +41 78 907 69 75

3.2. Vorgaben und Massnahmen für die Wiederaufnahme des
     Trainingsbetriebs
3.2.1 Grundsätzliches

Vorgaben
 Jedes Training ist nur in Kleingruppen und ohne Körperkontakt möglich.
 Diese Form der Trainings erlaubt es den Spielern, sich sportlich zu betätigen und fuss-
   ballspezifisch zu trainieren. Es handelt sich nicht um eine sonst übliche Wettkampfvor-
   bereitung oder ein normales Fussball-Training. Es soll allen Personen, die keiner Risiko-
   Gruppe angehören, offenstehen, unter Beachtung aller Auflagen und Vorgaben.

3.2.2    Hygiene

Vorgaben
 Sämtliche Vorgaben des Bundesrates inkl. der Hygienevorschriften des BAG
   (Social-Distancing, 2 Meter Mindestabstand zwischen allen Personen, 10 Quadratmeter
   pro Person, kein Körperkontakt, maximale Gruppengrösse von fünf Personen, inkl. Trai-
   ner) müssen eingehalten werden.
 Das Entsorgen von persönlichem Abfall auf dem Trainingsgelände ist untersagt.
 Die Teilnehmende am Trainingsbetrieb und die Trainer erscheinen in Trainingskleidern
   zum Training.
 Das Umziehen vor Ort ist verboten.
 Das Waschen und Reinigen der Trainingskleidung, inkl. Schuhe, ist Sache des Teil-
   nehmenden und ist im Spöde verboten.
 Getränke und Verpflegung sind durch die Teilnehmenden mitzubringen und dürfen
   nicht geteilt werden.
 Nach absolviertem Training ist das Duschen auf dem Trainingsgelände untersagt.
 Vor und nach dem Training sind die Hände zu desinfizieren.
 Auf Rituale wie Handshakes, Abklatschen, gemeinsam feiern und jubeln wird verzich-
   tet.
 Spucken ist verboten.

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Massnahmen und Verantwortlichkeiten
 Covid-19-Beauftragter: Stellt sicher, dass genügend Desinfektionsmittel für den Trai-
  ningsbetrieb zur Verfügung steht.
 Trainer:
    Nach jeder Benutzung Reinigung/Desinfektion des benutzten Trainingsmaterials
      (Tore, Bälle, Markierungskegel usw.).
    Die Einhaltung aller generellen Hygienevorgaben zum Trainingsbetrieb ist zu kontrol-
      lieren und bei Missachtung dem Covid-19-Beauftragten zu melden.
 Sportanlagen AG Wallisellen: Tägliche Reinigung der Trainingsanlage und der Toilet-
  ten.

3.2.3    Trainingsgelände / Infrastruktur / Verpflegung

Vorgaben
 Der Platz 1 (Hauptplatz, Naturrasen) des Trainingsgeländes im Spöde ist vom Park-
   platz über die Treppe zu betreten (Eingang) und über den Weg Richtung Schulhaus Mö-
   sli zu verlassen (Ausgang).
 Die Plätze 2 (Kunstrasen gross), 3 (Naturrasen) und 4 (Kunstrasen klein) des Trai-
   ningsgeländes im Spöde ist über den Parkplatz der Curlinghalle zu betreten (Eingang)
   und über den Baustellen-Übergang beim Garderobengebäude zu verlassen (Ausgang).
 Der Platz 5 (Kunstrasen klein) des Trainingsgeländes beim Schulhaus Bürgli ist
   über die Riedenerstrasse zu betreten (Eingang) zu betreten und über die Buben-
   talstrasse zu verlassen (Ausgang).
 Im Anschluss an das Training ist das Trainingsgelände im Spöde und im Schulhaus
   Bürgli umgehend zu verlassen, ein Verweilen ist untersagt.
 Die Vorgaben des FC Wallisellen und der Sportanlagen AG Wallisellen sind strikte ein-
   zuhalten.

Massnahmen und Verantwortlichkeiten
 Covid-19-Beauftragter/Ressort Spielbetrieb:
   Koordination mit der Sportanlagen AG Wallisellen zur Öffnung der Fussballplätze
     (Natur- und Kunstrasen) im Spöde und im Schulhaus Bürgli (Kunstrasen).
   Die beiden Materialräume mit dem Trainingsmaterial pro Team sind geöffnet. Es darf
     sich nur eine Person gleichzeitig in einem der Materialräume aufhalten.
   Weiterhin geschlossen bleiben das Cantinetta (Verpflegung), die Garderoben (Du-
     sche/WC) sowie weitere Räumlichkeiten im Spöde. Toilettenbesuche sind aus-
     schliesslich im Toilettencontainer erlaubt. Es darf sich nur eine Person gleichzeitig in
     der Toilette aufhalten.
   Eindeutige Dokumentation der Trainingsgruppen und Zeitfenster, strikte Aufteilung
     der Trainingsgruppen auf den Fussballplätzen.
   Auf den Fussballplätzen kann es mehr Trainingsgruppen geben, jedoch maximal vier
     Gruppen. Die Gruppen sind namentlich zu definieren (Gruppe A, B, C, D) und bleiben
     in der Zusammensetzung immer gleich. Auf den Plätzen 1, 2 und 3 des Trainingsge-
     ländes im Spöde dürfen sich je vier Gruppen (jede somit auf einem Viertelplatz) trai-
     nieren. Auf dem Platz 4 des Trainingsgeländes im Spöde und dem Platz 5 des Trai-
     ningsgeländes beim Schulhaus Bürgli dürfen sich je zwei Gruppen (jede somit auf ei-
     nem halben Platz) trainieren.
   Die Zugänglichkeit zur Infrastruktur wird festgelegt. Wo nötig werden mit dem Aufstel-
     len oder Markieren von Abstandsmarkierungen der Ein- und Ausgang festgelegt.
   Kontrolle über die Anzahl Personen auf den Anlagen. Der Zu- und Abgang wird si-
     chergestellt (Tröpfchensystem).

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 Sportanlagen AG Wallisellen
   Bestimmung der Reinigung und Pflege durch den Platzwart (tägliches Reinigen der
     Trainingsanlagen ist Pflicht).
   An den Ein- und Ausgängen werden Plakate und Aushänge für die Sportler mit Hin-
     weisen auf die geänderten Verhaltensregeln gut sichtbar angebracht.
   Kennzeichnung des Ein- und Ausgangs zum Platz 1 sowie des Ein- und Ausgangs
     zum Platz 2, 3 und 4 des Trainingsgeländes im Spöde.
   Abfalleimer werden eingesammelt oder abgedeckt.
   Für den Verkauf von Esswaren und Getränken gelten die Vorgaben für «Imbiss-Be-
     triebe, Take-Away, Lieferservice» (COVID-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020;
     Stand 4. April 2020, Kapitel 3, Art 6, Absatz 2)
   Das jeweils aktuelle BAG-Plakat «So schützen wir uns» ist sichtbar aufzuhängen
     (Download: BAG-Website).

3.2.4    Trainingsorganisation

Massnahmen und Verantwortlichkeiten
 Ressort Spielbetrieb: Organisation der Trainingsplanung und Platzbelegung für die ent-
  sprechenden Teams.
 Ressort Spielbetrieb/Trainer: Für Zu- und Abgang der Teilnehmenden, sowie Auf- und
  Abbau der Materialen zwischen den Einheiten einzelner Trainingsgruppen wird genügend
  Zeit einberechnet.
 Covid-19-Beauftragter: Stellt sicher, dass ein Zusammentreffen nacheinander trainie-
  render Personen aufs Minimum reduziert wird.

3.2.5 Training und Trainingsmaterial

Vorgaben
 Jeder Trainer nutzt sein persönliches Trainingsmaterial.

Massnahmen und Verantwortlichkeiten
 Trainer:
   Das Trainingsmaterial wird nur durch den Trainer aufgestellt und abgeräumt.
   Das Trainingsmaterial ist nach jeder Trainingseinheit zu desinfizieren.
   Trainings sind zwingend zwecks Protokollierung der Anwesenheiten (Anwesenheits-
     kontrolle, AWK) in der J+S-Sportdatenbank (sportdb.ch) einzutragen.

3.2.6    An- und Abreise

Vorgaben
 Die An- und Abreise ist individuell zu organisieren, unter Vermeidung der Benutzung
   des öffentlichen Verkehrs (Anreise zu Fuss, per Fahrrad oder Auto).
 Fahrgemeinschaften sind zu unterlassen (Ausnahme bei Kindern derselben Schul-
   klasse).
 Die An- und Abreise erfolgt unmittelbar vor und nach dem Training.

3.2.7    Zuschauer / Eltern / Funktionäre

Vorgaben
 Während des Trainingsbetriebs sind keine Zuschauer, Eltern oder Funktionäre ohne
   speziellen Auftrag auf dem Trainingsgelände im Spöde und beim Schulhaus Bürgli
   zugelassen.

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3.2.8    Vorgehen mit Covid-19 infizierten Personen und/oder Beteiligten mit Krank-
         heitssymptomen

Vorgaben
 Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
   Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an
   und befolgen dessen Anweisungen.
 Die Richtlinien des BAG sind zwingend zu befolgen.

Massnahmen und Verantwortlichkeiten
 Spieler: Der Trainer der Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu
  orientieren.
 Trainer: Informiert alle Mitglieder der Trainingsgruppe und den Covid-19-Beauftragten
  des FC Wallisellen.

3.2.9 Information / Kommunikation

Massnahmen und Verantwortlichkeiten
 Vorstand/Geschäftsführer: Versand der Information betreffend der Wiederaufnahme
  des Trainingsbetriebs sowie Einhaltung aller Vorgaben an alle Klubmitglieder und Auf-
  schaltung auf der Website des FC Wallisellen.
 Covid-19-Beauftragter: Durchführung von Schulungen für Trainer und Funktionäre vor
  Ort vor den jeweils ersten Trainingslektionen über das richtige Verhalten vor, während
  und nach dem Training und Abgabe des Flyers «Vereinssport mit Schutzkonzepten nach
  Lockerung der Massnahmen – Spirit of Sport» von Swiss Olympic.
 Trainer: Kontaktaufnahme mit den Spielern und gegebenenfalls mit den gesetzlichen
  Vertretern betreffend der Durchführung des Trainingsbetriebs.

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4. Empfehlungen des FC Wallisellen
4.1 Trainingsinhalte und Trainingsorganisation
Die Spiel- und Ausbildungsphilosophie des FC Wallisellen bietet jedem Trainer die Mög-
lichkeit, geeignete Trainingsinhalte und eine passende Trainingsorganisation zu finden. Da-
bei sind sämtliche Übungen und Spielformen, welche in Kleingruppen von bis zu max. 5
Personen (in der Regel 4 Spieler und 1 Trainer) und ohne Körperkontakt (Mindestabstand 2
Meter!) ausgeführt werden können, denkbar.
 Die Bälle dürfen nicht in die Hand genommen werden und sollen nur mit dem Fuss ge-
    spielt werden.
 Der Torspieler darf den Ball nur mit den Torhüterhandschuhen in die «Hand» neh-
    men. Die Befeuchtung der Torhüterhandschuh-Oberfläche darf nur mit Wasser und
    nicht mit bespucken erfolgen.
 Kopfbälle sind untersagt.
 Generell sind Übungen im Bereich Technik (Ballführen, Dribbling, Finten, Ballkon-
    trolle/Pass und Torschuss) zu empfehlen.
 Ergänzend können auch geeignete Formen in den Bereichen Taktik, Kondition oder
    Mental eingesetzt werden.

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5. Schlussbestimmungen
Der Einfachheit halber wird in diesem Konzept die männliche Form verwendet, sie
gilt jedoch für Männer wie für Frauen gleichermassen.

Dieses Dokument wurde vom Fussballclub Wallisellen erstellt. Es wurde am Mitt-
woch, 6. Mai 2020 durch die Sportanlagen AG Wallisellen freigegeben, am 6. Mai
2020 an alle Trainer und Betreuer versandt und am 7. Mai 2020 auf der FCW-Webs-
ite aufgeschaltet.

Wallisellen, 7. Mai 2020

FUSSBALLCLUB WALLISELLEN

Jörg Bosshart              Stefano Scaglioni                Pascal Oliver Hauser
Präsident                  Vize-Präsident                   Geschäftsführer

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