Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell Lazarettgasse, Graz

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Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell Lazarettgasse, Graz
Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb
nach dem Grazer Modell

Lazarettgasse, Graz

Graz, am 01.06.2021
Änderungen vom 25.06.2021
Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell Lazarettgasse, Graz
WB Lazarettgasse, Graz

Inhaltsverzeichnis
1 ALLGEMEINER TEIL .......................................................................................................................... 4
    1.1       AUSLOBENDE STELLE ............................................................................................................... 4
    1.2       WETTBEWERBSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG ................................................................... 4
    1.3       TEILNEHMER*INNEN ............................................................................................................... 4
    1.4       ART DES VERFAHRENS ............................................................................................................. 4
    1.5       TERMINE .................................................................................................................................. 5
    1.6       ZUGANG ZU DEN AUSLOBUNGSUNTERLAGEN........................................................................ 5
    1.7       ÖRTLICHE BESICHTIGUNG DES GELÄNDES .............................................................................. 5
    1.8       SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN ................................................................................................... 6
    1.9       ABGABE DER UNTERLAGEN ..................................................................................................... 6
    1.10      VORPRÜFUNG.......................................................................................................................... 6
    1.11      ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS ............................................................................. 7
    1.12      AUFGABEN DES PREISGERICHTS .............................................................................................. 7
    1.13      BEAUFTRAGUNG, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG/PREISGELD ................................................ 8
       1.13.1        Planungsbeauftragung .................................................................................................... 8
       1.13.2        Aufwandsentschädigung/Preisgeld ................................................................................. 8
    1.14 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES, AUSSTELLUNG, VERÖFFENTLICHUNG,
    EIGENTUMSRECHTE............................................................................................................................. 9
       1.14.1        Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses ................................................................... 9
       1.14.2        Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ........................................................................... 9
       1.14.3        Veröffentlichung ............................................................................................................ 10
       1.14.4        Eigentumsrechte ........................................................................................................... 11
    1.15      RECHTSGRUNDLAGE .............................................................................................................. 11
       1.15.1        Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung ............................................................... 12
    1.16      TEILNAHMEBERECHTIGUNG .................................................................................................. 12
    1.17      AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE .................................................................................................. 12
    1.18      FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG ............................................................... 13
       1.18.1        Kennzeichnung .............................................................................................................. 13
       1.18.2        Verfasser*innenbrief ..................................................................................................... 13
2      BESONDERER TEIL.......................................................................................................................... 14
    2.1       ZIEL DES WETTBEWERBES ..................................................................................................... 14
    2.2       PLANUNGSRICHTLINIEN ........................................................................................................ 15
       2.2.1         Gesetzliche Grundlagen................................................................................................. 15
       2.2.2         Städtebauliche Vorgaben .............................................................................................. 15
       2.2.3         Raumordnung und Bebauungsdichte ............................................................................ 15
       2.2.4         Bebauungsplan .............................................................................................................. 15

Stand 01.06.2021                                                                                                                              Seite | 2
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    2.3      STÄDTEBAU - UMGEBUNG .................................................................................................... 16
      2.3.1         Bauplatz ......................................................................................................................... 16
      2.3.2         Öffentlicher Verkehr/Verkehrsanbindung .................................................................... 18
      2.3.3         Fußläufige Erreichbarkeit/Radwege .............................................................................. 18
      2.3.4         Grünraum ...................................................................................................................... 18
      2.3.5         Gefahrenzonen und sonstige Einschränkungen ............................................................ 18
      2.3.6         Soziale- und Versorgungsinfrastruktur .......................................................................... 18
    2.4      AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................................ 19
      2.4.1         Allgemeine Anforderungen an die Gebäude ................................................................. 19
      2.4.2         Allgemeine Anforderungen an die Wohnungen ........................................................... 19
      2.4.3         Allgemeine Anforderungen an den Kindergarten ......................................................... 20
      2.4.4         Allgemeine Anforderungen an die Büroflächen ............................................................ 22
      2.4.5         Anforderungen Außenanlage ........................................................................................ 22
      2.4.6         Wohnungsschlüssel ....................................................................................................... 22
      2.4.7         Verkehr – Stellplätze ..................................................................................................... 22
    2.5      ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ................................................... 23
    2.6      ABGABE DER GEFORDERTEN LEISTUNGEN............................................................................ 24
    2.7      BEURTEILUNGSKRITERIEN ..................................................................................................... 25
3     BEILAGENTEIL ................................................................................................................................ 26

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    1 ALLGEMEINER TEIL

1.1 AUSLOBENDE STELLE

Name:                    LG 5-9 Projekt GmbH & Co KG
Adresse:                 Hauptplatz 7/2
                         8430 Leibnitz
Ansprechpersonen:        Mag. Nikolaus Gabriel
Telefon:                 0664 237 00 31
E-Mail:                  nikolaus.gabriel@gabriel.gmbh
Website:                 www.gabriel.gmbh

1.2 WETTBEWERBSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG

Name:                    Kampus Raumplanungs- und Stadtentwicklungs GmbH
Adresse:                 Joanneumring 3/2
                         8010 Graz
Telefon:                 +43 316 818085 - 18
E-Mail:                  wettbewerbe@kampus.at
Website:                 www.kampus.at

1.3 TEILNEHMER*INNEN

Folgende WB- Teilnehmer*innen werden geladen:
    • Andrea Vattovani Architecture ZT-GmbH
    • archX – Arch. DI Martin Fekonja
    • Scherr + Fürnschuss Architekten ZT-GmbH
    • GS architects ZT-Gesellschaft m.b.H.
    • Gaft&onion_ZT-KG
    • Architektin DIin Susanne Fritzer
    • Architekt DI Helmut Zieseritsch ZT-GmbH
    • KREINERarchitektur ZT GmbH

1.4 ART DES VERFAHRENS

Das Verfahren wird als geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit 8 Teilnehmern*innen nach
dem Grazer Modell durchgeführt.

Stand 01.06.2021                                                                          Seite | 4
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1.5 TERMINE

Ausgabe der Arbeitsunterlagen                                     KW 22

Konstituierende Sitzung des Preisgerichts                         07.06.2021, 09:00 Uhr
                                                                  Ort: JUFA Hotel Graz City
                                                                  Idlhofgasse 74, 8020 Graz

Hearing und Grundstücksbegehung                                   07.06.2021, 11:30 Uhr
                                                                  Ort: Lazarettgasse 7, 8020
                                                                  Graz

Schriftliche Rückfragen bis                                       KW 24
                                                                  ausschließlich per E-Mail an:
                                                                  wettbewerbe@kampus.at

Aussendung des Protokolls der Fragebeantwortung                   KW 25: Fr, 25.06.2021

Abgabe Pläne                                                      23.08.2021, bis 16:00 Uhr
                                                                  Joanneumring 3/2, 8010 Graz

Abgabe Modell                                                     30.08.2021, bis 16:00 Uhr
                                                                  Joanneumring 3/2, 8010 Graz

Zeitrahmen Vorprüfung                                             KW 34-35

Preisgerichtssitzung                                              14.09.2021, 09:00 Uhr
                                                                  Ort: wird noch bekannt
                                                                  gegeben

1.6 ZUGANG ZU DEN AUSLOBUNGSUNTERLAGEN

Die Auslobungsunterlagen, Beilagen und Formblätter stehen ab der KW 22 unter der Adresse
www.kampus.at als Download (Kunden-Login rechts oben) zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den
Downloadbereich werden per E-Mail an die Teilnehmer*innen ausgesandt. Änderungen im
Downloadbereich werden den (Ersatz-)Preisrichtern*innen, den Beratern*innen sowie den
Wettbewerbsteilnehmern*innen per E-Mail bekannt gegeben. Wettbewerbsteilnehmer*innen
verpflichten sich jedoch zudem mit der Teilnahme am Wettbewerb den Downloadbereich
selbstständig regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen.

1.7 ÖRTLICHE BESICHTIGUNG DES GELÄNDES

Anlässlich dieser Besichtigung können von den Wettbewerbsteilnehmern*innen Fragen gestellt
werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird.

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Das Protokoll der örtlichen Besichtigung wird allen Wettbewerbsteilnehmern*innen und
Preisrichtern*innen zugesandt. Die Teilnahme am Hearing allen Wettbewerbsteilnehmern*in
ausdrücklich empfohlen.

1.8 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN

Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich, ausschließlich per E-Mail an die
Verfahrensbetreuung (wettbewerbe@kampus.at), bis zum unter Punkt 1.5 genannten Zeitpunkt
zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht
in die Fragebeantwortung ein.
Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten
werden allen Teilnehmern*innen, dem/der Auslober*in und den Mitgliedern des Preisgerichts
übermittelt.

1.9 ABGABE DER UNTERLAGEN

Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle müssen bis zum angegebenen Zeitpunkt unter Wahrung der
Anonymität mit der Aufschrift

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im Büro der Vorprüfung einlangen. Die Verantwortung dafür liegt bei der/dem
Wettbewerbsteilnehmer*innen. Die Wettbewerbsarbeiten sind bis zum angegebenen Termin gegen
Aushändigung einer Empfangsbestätigung unter der Wahrung der Anonymität abzugeben. Mit der
Post übersandte Wettbewerbsarbeiten müssen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein. Die
Verantwortung dafür liegt bei den Teilnehmern*innen (als Absender ist die Ziviltechnikerkammer für
Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7/1, A-8010 Graz, anzugeben).

1.10    VORPRÜFUNG

Für die Tätigkeit des Vorprüfers wird der Zeitraum von KW 33-35 in Aussicht genommen.

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1.11    ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS

Hauptpreisrichter*innen
               Ersatzpreisrichter*innen

Auslober
Mag. Nikolaus Gabriel
BM DI Alexander Pongratz
               Gernot Labudik
               Christopher Pongratz MSc

Stadtbaudirektion Graz
DI Bernd Schrunner
               DI Wilfried Krammer MSc

Stadtplanungsamt Graz
DI Bernhard Inninger
               DI Andreas Roschitz

Fachbeirat für Baukultur
Arch. DI Andreas Heidl
                Prof. Arch. DI Much Untertrifaller

Ziviltechnikerkammer für Steiermark und Kärnten
Arch. DIin Bettina Brunner-Krenn
                 Arch. DI Robert Lamprecht

Berater*innen:
DI Marion Schubert (A15 Land Steiermark)
DI Marcus Steinert (Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz)
DI Brigitte Grießer (Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz)

Weitere Berater*innen des Preisgerichtes (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch hinzugezogen
werden. Der/Die Ersatzpreisrichter*in der Ziviltechnikerkammer wird für die Teilnahme an der
konstituierenden Sitzung und des Hearings, auch bei Anwesenheit des Hauptpreisrichters,
entsprechend honoriert. Die Teilnahme an der Preisgerichtssitzung ist, bei Anwesenheit des/der
Hauptpreisrichters*in, möglich, jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung.

1.12    AUFGABEN DES PREISGERICHTS

1.12.1 Die Aufgabe der Preisrichter*innen besteht in der Teilnahme an der konstituierenden
       Preisgerichtssitzung, der örtlichen Besichtigung einschließlich der Rückfragenbeantwortung
       sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe nach dem im Punkt 2.4 festgelegten
       Kriterien. Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der

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        prämierungswürdigen Arbeiten herbeizuführen (vorgesehen sind Ränge von 1 bis 3). Dabei
        kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge erfolgen. Das
        Gesamtpreisgeld muss in jedem Fall ausgezahlt werden.

1.12.2 Das Preisgericht kann dem/der Auslober*in Empfehlungen hinsichtlich der weiteren
       Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens geben.

1.12.3 Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und
       endgültig. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des
       Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber
       dem/der      Auftraggeber*in     und     den      Wettbewerbsteilnehmern*innen      im
       Wettbewerbsverfahren.

1.12.4 Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft lebende
       Personen von Wettbewerbsteilnehmern*innen und aus sonstigen Gründen befangene
       Personen dürfen an Sitzungen des Preisgerichtes nicht teilnehmen.

1.13    BEAUFTRAGUNG, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG/PREISGELD

1.13.1 Planungsbeauftragung
       Es ist beabsichtigt, die/den siegreiche*n Teilnehmer*in des Wettbewerbs zumindest mit dem
       Vorentwurf, dem Entwurf und der Einreichplanung des Projektes zu beauftragen. Die
       Beauftragung zumindest der Leitdetailplanung und der künstlerischen Oberleitung wird
       angestrebt. Eine weiterführende Beauftragung des/der Siegers*in wird im Sinne der
       Qualitätssicherung angestrebt.
       Die Beauftragung des/der Siegers*in erfolgt zu noch zu verhandelnden Konditionen und
       Vertragsinhalten. Im Falle einer Beauftragung werden die Aufwandsentschädigung und das
       Preisgeld nicht in Abzug gebracht. Allfällige Änderungen des Projekts im Sinne der
       Empfehlungen des Preisgerichtes im geringfügigen Ausmaß sind zu berücksichtigen und
       werden nicht gesondert vergütet. Gravierende Änderungen des Projektes sind gesondert zu
       vergüten. Thema der Verhandlungen mit dem/der Gewinner*in werden das Projekt, der
       Projektumfang, die Empfehlungen des Preisgerichts (ggf. die Projektleitung, die
       Zusammensetzung des Projektteams inkl. Fachplaner*innen), die geplante Projektabwicklung
       und Zeitablauf sowie das Honorar sein. Für den Fall, dass die Verhandlung mit dem/der
       Erstplatzierten nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden kann, ist eine
       entsprechende Verhandlung mit den/der Verfassern*innen des Zweitplatzierten Projektes
       aufzunehmen, wobei in diesem Fall eine Beiratspflicht entsteht (Fachbeirat für Baukultur).
       Ist keine ausreichende technische Leistungsfähigkeit des siegreichen Büros im
       Verhandlungsverfahren belegbar, muss zur Abdeckung der technischen Leistungsfähigkeit eine
       Arbeitsgemeinschaft mit einem technisch leistungsfähigen Büro in Absprache mit dem/der
       Auslober*in gebildet werden.

1.13.2 Aufwandsentschädigung/Preisgeld
       Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist eine Summe (exkl. Umsatzsteuer) von €
       70.350, -- als Preisgeld und Aufwandsentschädigung vorgesehen.

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        Jede/r Teilnehmer*in erhält für die Einreichung einer zur Beurteilung geeigneten Arbeit im
        vereinbarten Leistungsumfang dieselbe Aufwandsentschädigung.

        Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung                 € 57.600, -- exkl. Umsatzsteuer

        Aufwandsentschädigung je Teilnehmer*in                € 7.200, -- exkl. Umsatzsteuer

        Das Preisgericht bestimmt als Gewinner*in die/den Verfasser*in der besten
        Wettbewerbsarbeit und die Rangfolge der zu prämierten Wettbewerbsarbeiten (es sind 3
        gereihte Preise vorgesehen).

        Der/die Auslober*in hat zusätzlich zur Aufwandsentschädigung für die zu prämierenden
        Wettbewerbsarbeiten als Preisgeld (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen:

        1. Preis = Gewinner*in                                € 7.000, --
        2. Preis                                              € 3.500, --
        3. Preis                                              € 2.250, --

        Das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung werden über Vorlage der entsprechenden
        Rechnung, nach dem Termin der Sitzung des Preisgerichts, mit dem Zahlungsziel von 21 Tagen
        vom/von der Auslober*in bezahlt.

        Im Falle einer Beauftragung wird die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld nicht in Abzug
        gebracht.

1.14 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES, AUSSTELLUNG, VERÖFFENTLICHUNG,
    EIGENTUMSRECHTE

1.14.1 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
       Der/die Auslober*in hat unverzüglich, jedenfalls binnen 8 Tages nach Entscheidung des
       Preisgerichts, an alle Teilnehmer*innen und die kooperierende Länderkammer eine
       schriftliche Mitteilung über den Wettbewerbsentscheid zu übersenden.

1.14.2 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
       Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist zeitnah (der genaue Termin wird noch bekannt
       gegeben) vorgesehen. Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des
       Preisgerichts mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der Verfasser*innen sowie deren
       Mitarbeiter*innen werden in dieser Ausstellung angegeben. Der Ort und der genaue Zeitpunkt
       dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsteilnehmer*innen,
       die Preisrichter*innen, die Ersatzpreisrichter*innen und die zuständige Länderkammer der
       Architekten*innen und Ingenieurkonsulenten werden informiert. Der vollständige und von
       den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) wird in dieser
       Ausstellung aufgelegt.

Stand 01.06.2021                                                                               Seite | 9
Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell Lazarettgasse, Graz
WB Lazarettgasse, Graz

        Abhängig von der jeweils aktuellen Covid-19-Situation kann die Ausstellung der
        Wettbewerbsarbeiten auch in einer anderen Form durchgeführt werden.

1.14.3 Veröffentlichung
       Die Wettbewerbsteilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass die gegenständlichen
       Ausschreibungsunterlagen, die Namen der Teilnehmer*innen und Preisrichter*innen sowie
       die Stellungnahmen der Kammer der Ziviltechniker*innen für Steiermark und Kärnten ab
       Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer*innen im
       Internet- Wettbewerbeportal der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen veröffentlicht
       werden.
       Die Wettbewerbsteilnehmer*innen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer
       Beiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer
       der Ziviltechniker*innen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken, sowie,
       dass ihre Beiträge von der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten in einer
       ihr    geeignet      erscheinenden      Form        insbesondere   zu    folgenden     Zwecken
       verwendet/veröffentlicht werden können:
       •        Bespielung der Monitore in den Kammerdirektionen Graz und Klagenfurt
       •        In elektronischen Medien, die im Verantwortungsbereich der Kammer der
                ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten liegen (z.B. Facebook, Instagram,
                Newsletter, Website [www.ztkammer.at]).
       •        In Publikationsmedien, die im Verantwortungsbereich der Kammer der
                ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten liegen (z.B. Flyer, Broschüren,
                Jahrbuch, etc.).
       •        Bei Veranstaltungen, die von der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und
                Kärnten      organisiert    bzw.       veranstaltet    werden     (z.B.   Sommerfest,
                Kammervollversammlung etc.), bzw. an denen die Kammer zum Zwecke der
                Öffentlichkeitsarbeit vertreten ist (z.B. Häuselbauermessen, Tag der offenen Tür an der
                TU Graz, HTBLVA Graz-Ortweinschule, BIT-Bau etc.).

        Die WettbewerbsteilnehmerInnen erklären ausdrücklich, die zur Verfügung gestellten
        Unterlagen (Fotos, Pläne etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder
        sonstige Rechte Dritter geprüft zu haben. Weiters erklären die WB - TeilnehmerInnen die
        Einwilligung zur Verarbeitung der übermittelten/eingereichten personenbezogenen Daten
        gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) und sind damit
        einverstanden, dass diese auch an Dritte, z.B. zur Layoutierung, zum Druck etc. weitergegeben
        werden dürfen. Weiters wurden sämtliche Zustimmungen Dritter nach der DSGVO eingeholt.
        Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten haftet nicht wegen einer
        Verletzung derartiger Rechte. Wird die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und
        Kärnten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der/die WB-
        TeilnehmerIn die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten schad- und
        klaglos halten und ihr sämtliche Nachteile ersetzen, die ihr durch eine Forderung Dritter
        entstehen.
        Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die
        Wettbewerbsteilnehmer*innen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:

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WB Lazarettgasse, Graz

    •   je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan,
        bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM, DVD oder USB. Die CD-ROM
        bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein
    •   Dateigrößen möglichst klein (< 3 MB)
    •   inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“
    •   Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente

1.14.4 Eigentumsrechte
       Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der
       Wettbewerbsbeiträge geht durch die Bezahlung der Preisgelder und der
       Aufwandsentschädigungen an den/die Auslober*in über. Der/die Auslober*in hat das Recht,
       jede der eingereichten Arbeiten bei Nennung des/der Verfassers*in in einer ihm geeignet
       erscheinenden Form zu veröffentlichen.
       Der/die Auslober*in archiviert den Originalplan des Siegerprojektes.

        Das geistige Eigentum (Urheberrecht bzw. Recht der Wettbewerbsteilnehmer*innen an ihren
        Planungen) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten
        (z.B. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken)
        verbleiben bei den Verfassern*innen. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der
        Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der
        Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält
        der/die Auftraggeber*in das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich
        bedungenen Zweck zu benützen.
        Der/die Auslober*in/Auftraggeber*in erhält jedoch mit der Durchführung des Wettbewerbes
        das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte wobei die Teilnehmer*innen zu nennen sind (z.B.
        in AIK, GAT, Printmedien oder Internetportalen).

1.15    RECHTSGRUNDLAGE

Rechtsgrundlage für den/die Auslober*in und Wettbewerbsteilnehmer*innen sind in der
angegebenen Reihenfolge:
    1. Die Fragebeantwortung
    2. Das Protokoll des Hearings
    3. Der Auslobungstext samt ergänzender Unterlagen
    4. Der Gemeinderatsbeschluss „Leitfaden Grazer Modell“ vom 20.09.2018
    5. Der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010)
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als drei Viertel der stimmberechtigten
Preisrichter*innen, die an der ersten Sitzung teilgenommen haben, anwesend sind. Mindestens die
Hälfte der Anwesenden müssen stimmberechtigte Fachpreisrichter*innen sein. Die bzw. der
Vorsitzende oder die bzw. der stellvertretende Vorsitzende muss anwesend sein. Eine Abänderung
dieser allgemeinen Richtlinien ist nicht zulässig.

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WB Lazarettgasse, Graz

Die vom/von der Auslober*in im Zuge des Wettbewerbes an die Teilnehmer*innen weitergereichten
Unterlagen sind urheberrechtliches Eigentum des/der Auslober*in und dürfen nicht durch die
Teilnehmer*innen für andere Zwecke verwendet werden.

Eine Weitergabe der Wettbewerbsunterlagen an Dritte ist nur mit der Zustimmung des/der
Auslobers*in zulässig. Bei Zuwiderhandeln haben die Teilnehmer*innen den/die Auslober*in für alle
daraus entstandenen Folgen schad- und klaglos zu halten.

Für alle aus dem Verfahren entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Graz sowie
österreichisches Recht als vereinbart.

1.15.1 Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
       Mit der Einreichung seines/ihres Projektes nimmt jede/r Wettbewerbsteilnehmer*in
       sämtliche in der Auslobung enthaltenen Bedingungen an. Er/sie ist bis zur
       Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet.

1.16    TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Jede/r der unter 1.3 geladenen Wettbewerbsteilnehmer*in ist nur einmal am Wettbewerbsverfahren
teilnahmeberechtigt (Varianten sind nicht zulässig). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss
sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser/die Verfasserin beteiligt ist, nach sich.

Die Teilnehmer*innen bekunden mit ihrem Ziviltechnikerstempel bzw. mit ihrer Stampiglie und mit
ihrer Unterschrift die eigene Urheberschaft für das vorgelegt Projekt.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist grundsätzlich möglich. Die ARGE-Partner*innen sind
dem/der Auslober*in und der Verfahrensbetreuung bis zum Termin des Hearings mitzuteilen.
Dem/der Auslober*in obliegt das Recht der Zustimmung. Die genannten Arbeitsgemeinschaften
werden im Protokoll des Hearings angeführt.

Die WB-Teilnehmer*innen dürfen sich zusätzlich eines oder mehrerer Mitarbeiter*innen bedienen.
Diese Mitarbeiter*innen dürfen von den WB-Teilnehmer*innen genannt werden und sind im Protokoll
des Preisgerichts und in den Verlautbarungen des Ergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen.

Für sämtliche am Projekt beteiligte Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der
Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart.

1.17    AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE

Vom Preisgericht sind Wettbewerbsprojekte aus folgenden Gründen auszuschließen:

    •   Wettbewerbsprojekte inkl. Modelle, die nach dem Einreichschluss einlangen.
    •   Projekte, die nicht am vorgesehenen Ort abgegeben werden.

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WB Lazarettgasse, Graz

    •   Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden weiters jene Wettbewerbsprojekte
        ausgeschlossen, deren Verfasser*innen versuchen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner
        unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen.
    •   Sollte ein Wettbewerbsprojekte dezidiert in der Ausschreibung geforderte Planungsaufgaben
        nicht erfüllen, ist es vom Preisgericht auszuschließen.
    •   Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines
        Wettbewerbsteilnehmenden sind gegenstandslos.
    •   Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbsverfahrens entstehen, sind jenen
        gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben.
    •   Hingewiesen wird weiters auf die Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe des WSA (§2 und
        §17 Teil B WSA).

1.18    FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG

1.18.1 Kennzeichnung
       Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität
       mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm
       Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben
       anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift lt.
       Punkt 1.9 – „Abgabe der Unterlagen“ zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die
       Kennzahl am Titelblatt.

        Wird die Wettbewerbsarbeit bei der Verfahrensorganisation abgegeben, ist eine einfache
        Verpackung ausreichend. Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket- oder Botendienst
        versendet, sind die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell -
        doppelt verpackt einzusenden. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der
        Bezeichnung lt. Punkt 1.9 – „Abgabe der Unterlagen“ zu versehen. Auf die innere Verpackung
        ist die Kennzahl anzubringen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl
        anzubringen. Als Absender ist anzugeben:
        Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
        Schönaugasse 7/ 1. Stock
        A-8010 Graz

1.18.2 Verfasser*innenbrief
       Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener
       Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Bezeichnung lt. Punkt 1.9 – „Abgabe
       der Unterlagen“ trägt und den Verfasser*innenbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil), als
       Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift der Wettbewerbsteilnehmer*innen, enthält.

        Bei Teilnahmegemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der
        Verfasser*innenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-Mail-
        Adresse des/der Wettbewerbteilnehmers*In (Empfangsberechtigten) zu enthalten.

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WB Lazarettgasse, Graz

2 BESONDERER TEIL
2.1 ZIEL DES WETTBEWERBES

Das Wettbewerbsareal umfasst die Grundstücke Nr. 190, 194/1, 195 und 196, KG 63105 Gries mit einer
Gesamtgröße von ca. 3.150m². Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen
für einen Geschosswohnbau, einen Kindergarten im Erdgeschoss und Räumlichkeiten für Büros und
Dienstleistungen im 1. Obergeschoss.

Auszug aus GIS Steiermark, Zugriff am 27.11.2020

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WB Lazarettgasse, Graz

2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN

2.2.1   Gesetzliche Grundlagen
        • Steiermärkisches Baugesetz i.d.g.F. (Mitsamt OIB-Richtlinien 1-6)
        • Steiermärkisches Raumordnungsgesetz inkl. Bebauungsdichteverordnung
        • Städtebauliches - raumplanerisches Gutachten des Stadtplanungsamtes der Stadt Graz,
           GZ: A 14 - A 14-020192/2021/0002 vom 08.03.2021
        • Stellungnahme der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
        • Verkehrstechnische Untersuchung des Büro Fallast
        • Stellungnahme der Abteilung für Grünraum und Gewässer, GZ: A10/5 - 027349/2021 vom
           11.3.2021
        • Stadtentwicklungskonzept der Stadt Graz
        • Flächenwidmungsplan der Stadt Graz

2.2.2   Städtebauliche Vorgaben
        Siehe städtebaulich-raumplanerisches Gutachten des Stadtplanungsamtes Graz.

2.2.3   Raumordnung und Bebauungsdichte
        Die Liegenschaft ist im 4.0 Flächenwidmungsplan der Stadt Graz als Kerngebiet + Allgemeines
        Wohngebiet mit einer zulässigen Bebauungsdichte von 0,8 – 2,0 festgelegt. Daraus ergibt sich
        eine maximale BGF von ca. 6.300 m². Der Straßenbereich ist als Sanierungsgebiet Lärm
        ausgewiesen.

2.2.4   Bebauungsplan
        Das Planungsareal befindet sich in einem bebauungsplanpflichtigen Gebiet zum Schutz der
        Innenhöfe und Vorgärten. Nach Rücksprache mit den städtischen Abteilungen kann in diesem
        Fall von einem Baulückenschluss gem. §4 Abs. 2 zur Verordnung zum 4.0
        Flächenwidmungsplan ausgegangenen werden. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich.

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WB Lazarettgasse, Graz

2.3 STÄDTEBAU - UMGEBUNG

2.3.1   Bauplatz
        Der Bauplatz befindet sich im Grazer Stadtbezirk Gries in einer fußläufigen Entfernung von ca.
        425 m zum Griesplatz und somit in innerstädtischer Lage. Das Planungsareal ist derzeit mit 2
        bis 3-geschossige Wohngebäuden bebaut. Im Norden schließt ein 7-geschossiger Wohnbau an
        das Planungsareal, welcher auf der Ost Seite des Häuserblocks in der Elisabethinergasse auf 10
        Geschosse + zurückversetztes Dachgeschoss erhöht ist. Auf der Westseite der Lazarettgasse im
        Kreuzungsbereich befindet sich ebenfalls ein Geschosswohnbau mit 10 Geschossen +
        zurückversetztem Dachgeschoss. Die weitere Bebauung in Richtung Süden ist vorwiegend 2-5-
        geschossig. Im Kreuzungsbereich Kindermanngasse/Lazarettgasse befindet sich ein 7- und ein
        17-geschossiges Gebäude.

        Luftbild bing.com/maps, Zugriff am 25.01.2021

        Südlich angrenzende Bebauung vom nördlichen Kreuzungsbereich aus, eigene Aufnahme vom 25.01.2021

Stand 01.06.2021                                                                                      Seite | 16
WB Lazarettgasse, Graz

        Bebauung Kreuzungsbereich, eigene Aufnahme vom 25.01.2021

        Bebauung östlich der Lazarettgasse inkl. Planungsareal, eigene Aufnahme vom 25.01.2021

        Bestandszufahrten Lazarettgasse 5 und 7, eigene Aufnahme vom 25.01.2021

        Bebauung westlich der Lazarettgasse, eigene Aufnahme vom 25.01.2021

Stand 01.06.2021                                                                                 Seite | 17
WB Lazarettgasse, Graz

        Bebauung Elisabethinergasse (Ostseite des Häuserblocks), eigene Aufnahme vom 25.01.2021

2.3.2   Öffentlicher Verkehr/Verkehrsanbindung
        Das Planungsareal verfügt über eine sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz der
        Stadt Graz. Die Bushaltestelle „Graz Elisabethinergasse“ befindet sich in unmittelbare Nähe an
        der Kreuzung Elisabethinergasse/Josef-Huber-Gasse/Lazarettgasse und bedient die Buslinien
        31, 32, 33, mit denen der Jakominiplatz in wenigen Minuten erreichbar ist. Zusätzlich befinden
        sich Haltestellen für die Buslinien 40 und 67 am naheliegenden Griesplatz.
        Der Anschluss für den KFZ-Verkehr ist über die Lazarettgasse gegeben, welche als
        Einbahnstraße ausgeführt ist (Fahrtrichtung Norden).

2.3.3   Fußläufige Erreichbarkeit/Radwege
        Die Lazarettgasse weist einen beidseitigen Gehsteig auf. Die Straße ist 3-spurig als
        Einbahnstraße ausgeführt. Der östliche Fahrstreifen ist ein Busfahrstreifen, der auch für
        Radfahrer*innen benutzbar ist.

2.3.4   Grünraum
        Der Rösselmühlpark befindet sich östliche des Planungsareals in unmittelbarer Nähe, direkt an
        der Elisabethinergasse. Der Oeverseepark befindet sich südöstlich des Planungsareals in einer
        fußläufigen Entfernung von ca. 250 m und verfügt über einen Spielplatz.

2.3.5   Gefahrenzonen und sonstige Einschränkungen
        Die 3-spurige Lazarettstraße weist ein hohes Verkehrsaufkommen aus. Das Planungsgebiet ist
        somit durch Verkehrslärm belastet.

2.3.6   Soziale- und Versorgungsinfrastruktur
        Das Planungsgebiet befindet sich in innerstädtischer Lage. Soziale Einrichtungen sowie
        Versorgungseinrichtungen sind in kurzläufigen Entfernungen zu erreichen.

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WB Lazarettgasse, Graz

2.4 AUFGABENSTELLUNG

Die LG 5-9 GmbH & Co KG ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 190, 194/1, 195 und 196, KG 63105
Gries mit einer Gesamtgröße von ca. 3.150m² und möchte diese nun entwickeln. Vorgesehen ist der
Abbruch des Bestandes und die Neuerrichtung eines Geschosswohnbaus, mit einem Kindergarten im
Erdgeschoss und Räumlichkeiten für Büros und Dienstleistungen im 1. Obergeschoss. Die max.
Geschossanzahl sowie Baugrenz- und Fluchtlinien gem. städtebaulich-raumplanerischen Gutachten
der Stadt Graz sind einzuhalten. Die Ausnutzung der max. möglichen Bruttogeschossfläche in diesem
Rahmen ist möglich. Ziel der Ausloberin ist daher deren Ausnutzung.
Der Geschosswohnbau soll als reines Mietobjekt errichtet werden. Es ist vorgesehen eine
Assanierungsförderung in Anspruch zu nehmen. Die Geschäftsordnung des Sanierungswohnbautisches
ist zu berücksichtigen (siehe Beilage Wohnungsumfeld-Kriterien der Geschäftsordnung des
Sanierungswohnbautisches).

2.4.1   Allgemeine Anforderungen an die Gebäude

        •   Der Außenwandanteil ist im Verhältnis zur Nutzfläche gering zu halten – lc-Wert
        •   Sehr hohe Kompaktheit der Gebäude A/V-Verhältnis
        •   Es ist insgesamt ein durchgehendes vertikales statisches System ohne Lastumlenkungen
            gefordert
        •   Auf ein flächensparendes Erschließungs- und Versorgungssystem mit hoher Raumqualität
            wird großer Wert gelegt
        •   Nassgruppen sind geschossweise möglichst übereinander anzuordnen (Leitungsführung),
        •   Wirtschaftliches Verhältnis von Wohnnutzfläche zu Bruttogeschoßfläche
        •   Ausnutzung der max. BGF
        •   Umsetzung in Massivbauweise
        •   1 Kellerabteil je Wohnung

2.4.2   Allgemeine Anforderungen an die Wohnungen
        • Abstellräume in jeder Wohnung (ZI-WE mit Abstellnische)
        • 2- und 3-ZI Wohnungen mit Bad mit Dusche
        • 4-ZI Wohnungen mit Bad und Badewanne, Dusche und 2 Waschbecken
        • Bad + WC getrennt (ausgenommen 2-ZI-Wohnungen)
        • Natürliche Belichtung gem. OIB Richtlinie 3
        • Wohn- und Schlafbereiche mit Außenraumbezug
        • Übliche Möblierung aller Zimmer muss möglich sein und ist darzustellen
        • Es sind ausreichend Stellflächen für Kästen vorzusehen
        • Vorräume sind so zu gestalten, dass diese dem Verhältnis der Bewohneranzahl angepasst
             sind (Garderobe)
        • Jede Wohnung mit Balkon oder Loggia
        • Keine reinen Nordwohnungen

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WB Lazarettgasse, Graz

         •   Jede Wohnung ist (unabhängig von der Topographie der Umgebung) so auszurichten, dass
             am kürzesten Tag des Jahres für mindestens 1 h eine direkte Sonneneinstrahlung in einem
             (!) Aufenthaltsraum gegeben ist

2.4.3   Allgemeine Anforderungen an den Kindergarten und Krippe
        - Lage: gesamten EG + 1. OG
        - Ca. 4 Gruppen

        -    Das Raumprogramm für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist in den §§ 34
             und 35 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes-Externe
             Verknüpfung     StKBBG geregelt. Raumerfordernisse für Kinderbildungs- und -
             betreuungseinrichtungen in der Steiermark - Verwaltung - Land Steiermark

2.4.3.1 Raumprogramm für 3 Kindergarten Gruppen und einer Kinderkrippe

        Kindergarten: max. 25 Kinder pro Gruppe
        Kinderkrippe: max. 14 Kinder pro Gruppe

 Allgemein
 Bezeichnung                           Anzahl           Größe                    Anmerkung
 Windfang                              1                -                        Haupteingang
 Zentrale Garderobe                    1                mind. 30cm je Kind       Evtl. Bereich für Eltern
                                                                                 (Elterntreffen,
                                                                                 Wartezeiten, ...)
 Büro Leitung                          1                mind. 15m2
 Personalraum                          1                mind. 25m2               Nah an den
                                                                                 Gruppenräumen
 WC                                    2                ca. 5m2
 Personal/Erwachsenensanitäranlage
 WC Personal barrierefrei              1                ca. 5m2
 Küche                                 2                mind. 30 m2
 Therapieraum/Kleingruppenraum         2                Mind. 15 m2              Kindergarte &
                                                                                 Kindergrippe
 Putzkammer                            1                Mind. 8m2                Mit Waschbecken
 Abstellraum allgemein                 1                ca.10m2
 Abstellraum für Außenspielgeräte      1                Mind. 20m2
 Schmutzschleuse                                        Unterbringung    von
                                                        Gartenkleidung und -
                                                        schuhen
 Spielplatzfläche im Freien                             20m2 pro Kind            Gilt für Kindergarten
                                                                                 und Kinderkrippe

 Kindergarten 3 Gruppen
 Bezeichnung                  Anzahl               Größe                       Anmerkung
 Gruppenraum                  3                    je 60m2                     Ein Waschbecken pro
                                                                               Gruppenraum
 Bewegungsraum                1                    je 60m2
 Schlafraum                                                                    Auch im Ganztagsbetrieb
                                                                               ist für den Kindergarten
                                                                               seitens der Abt. 6 kein
                                                                               eigener        Ruheraum
                                                                               vorgesehen. Es ist jedoch

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WB Lazarettgasse, Graz

                                                             sinnvoll,            einen
                                                             Rückzugsbereich für die
                                                             Kinder zu schaffen. In
                                                             diesem Zusammenhang
                                                             wird darauf hingewiesen,
                                                             dass die für           den
                                                             Gruppenraum
                                                             vorgesehene
                                                             Mindestfläche von 60m²
                                                             nicht in einem großen
                                                             Raum konzentriert
                                                             sein muss – es ist auch
                                                             eine Verteilung auf
                                                             mehre          miteinander
                                                             verbundene Räume bzw.
                                                             „Raumzonen“ möglich
                                                             und empfehlenswert, um
                                                             die unterschiedlichen
                                                             Funktionsbereiche
                                                             effizienter einzurichten.
 Abstellraum                3        mind. 10m2 pro Gruppe   Nah an den
                                                             Gruppenräumen
 Kindersanitäranlage        3        Ca. 15m2                Mit einer ausreichenden
                                                             Zahl von Kindersitzzellen
                                                             und Waschbecken, eine
                                                             Sitzstelle mit
                                                             behindertengerechter
                                                             Ausstattung

                                                             Mind. 2 WCs je Gruppe,
                                                             bestenfalls 3.
                                                             3 Waschbecken je
                                                             Gruppe

                                                             WB 60cm über FBOK,
                                                             WC ca. 34 cm über FBOK

 Kinderkrippe 1 Gruppe
 Bezeichnung                Anzahl   Größe                   Anmerkung
 Spiel-              bzw.   1        mind. 40m2
 Bewegungsraum
 Abstellraum                1        mind. 10m2
 Ruheraum                   1        mind. 30m2
 Kindersanitäranlage        1        Ca. 15m2                Mit einer ausreichenden
                                                             Zahl von Kindersitzzellen
                                                             und Waschbecken, eine
                                                             Sitzstelle            mit
                                                             behindertengerechter
                                                             Ausstattung,       einem
                                                             Wickeltisch und einer
                                                             Kinderbadewanne oder
                                                             Dusche

                                                             WB ca 40 cm über FBOK,
                                                             WC pro Gruppe 1x ca. 26
                                                             cm und 1x 34cm Sitzhöhe

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2.4.4   Allgemeine Anforderungen an die Büroflächen
        - Lage: 1. OG ausschließlich straßenseitig
        - Umsetzung als Edelrohbau
        - Variable Trennungsmöglichkeiten
        - Lichte RH 3m

2.4.5   Anforderungen Außenanlage
        • Wohnbau: Kinderspielplätze gem. Stmk. Baugesetz (5 m² je WE)
        • Kindergarten: 500m² pro Kindergartengruppe
        • In den Freibereichen sind klimawirksame Maßnahmen erwünscht, eine TG-Überdeckung
            von mind. 1,0m ist zu berücksichtigen, Pflanzungen von großen Bäumen sollten in
            gewachsenen Boden vorgesehen werden.
        • Das Hinzuziehen eines/einer Freiraumplaners*in wird empfohlen

2.4.6   Wohnungsschlüssel
        50 – 60 % 2-ZI-Wohnungen mit 35 – 44 m²
        30 – 40% 3-ZI-Wohnungen mit 52 – 65 m²
        max. 10% 4-ZI-Wohnungen mit max. 90 m²

        Das Zusammenlegen und Auseinanderkoppeln der Wohnungen soll möglich sein.

2.4.7   Verkehr – Stellplätze

        Eine verkehrstechnische Untersuchung hinsichtlich der Erschließung der Tiefgarage liegt dieser
        Auslobung im Beilagenteil bei.

        Eine Feuerwehrzufahrt über eine öffentliche Straße ist ausreichend, daher ist im Innenhof die
        Errichtung einer Feuerwehraufstellung nicht erforderlich.
        In Abhängigkeit der Nutzung ergibt sich die Anzahl und die Ausgestaltung der Treppenhäuser,
        welche gesichert zum sicheren Ort im Freien (öffentliches Gut) zu führen sind.
        Bei Wohn- und Bürobauten ist grundsätzlich ein Treppenhaus ausreichend.

Das städtebaulich-raumplanerische Gutachten sowie die Stellungnahme der Abteilung für
Verkehrsplanung liegen diese Auslobung als Beilage bei und ist einzuhalten.

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2.5 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN

    -   Städtebauliche Konzeption/Strukturplan
        Die Gebäude mit den Bestandsbauten im Maßstab 1:2000 (Strukturplan am Plakat und 1x
        getrennt in DIN A4

    -   Eingenordetes städtebauliches Gestaltungskonzept
        Im Maßstab 1:500, Darstellung und Gliederung in Gebäude-, Verkehrs-, Frei- und Grünflächen

        Farbliche Darstellung:
        Fahrverkehr                   dunkelgrau
        ruhender Verkehr              hellgrau
        Fahrradwege                   orange
        Fußgänger                     gelb
        Grünflächen privat            dunkelgrün
        Grünflächen allgemein         hellgrün
        Baukörper                     weiß

        Weiters sind auf diesem Plan anzugeben:
        Anzahl der Geschosse je Baukörper
        PKW-Abstellflächen (Garagen und dergleichen)
        Grünraumgestaltung, differenziert nach öffentlichem und privatem Grün
        Darstellung des öffentlichen/halböffentlichen Bereiches
        Zonen der Notzufahrten, Einsatzfahrzeuge

    -   Grundrisse
        Im Maßstab 1:200

    -   Systemschnitte
        Im Maßstab 1:200 soweit zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich

    -   Ansichten
        Alle Hauptansichten im Maßstab 1:200

    -   Rendering/Schaubild

    -   Einsatzmodell
        Im Maßstab 1:500 in weißer Farbe (gilt für Grundplatte und Gebäude)

    -   Erläuterungsbericht
        Stichwortartige Erläuterungen in Text und Skizzen zum Entwurfskonzept, zu den
        Fassadenmaterialien, zur Nutzungsidee, Alleinstellungsmerkmal, zur Straßen- bzw.
        Platzgestaltung und zu weitergehenden Überlegungen im Plan integriert sowie gesondert als
        A4 Beilage

    -   Formblatt statistische Werte und Flächennachweis

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        Das beigefügte Formblatt (siehe Beilagen) ist vollständig auszufüllen.

    -   Verfasser*innenerklärung

2.6 ABGABE DER GEFORDERTEN LEISTUNGEN

        Die geforderten Leistungen sind ausschließlich auf max. 2 Blättern in der Größe DIN A0
        (Hochformat) einzureichen. Alle Pläne sind zweifach abzugeben (1x Präsentationspläne und 1x
        Prüfpläne).

        Zusätzlich sind – unter Wahrung der Anonymität – folgende Daten auf einem gesonderten
        Datenträger mitzuliefern:
            o der Plan als Datei im pdf-Format
            o der Flächennachweis als dwg; zur Überprüfung der bebauten Fläche, BGF, NF, TF, VF
                 und sonst. Nutzung sind alle relevanten Flächen mit geschlossenen Polygonzügen
                 (Polylinien) anzulegen.
            o Es sind alle Grundrissgeschosse in einer Datei, jeweils mit den Grundstücksgrenzen
                 darzustellen, um die Grenzabstände überprüfen zu können.
                In sämtlichen Geschossgrundrissen sind Polylinien für folgende Flächennachweise
                anzulegen:
                     ▪ Polylinien welche die BGF (gem. Bebauungsdichteverordnung 1993)
                          umschließen, sind in jedem Geschoss auf dem Layer „BGF“ anzulegen.
                     ▪ Polylinien, welche die Nutzflächen für die Wohnnutzung umschließen, auf den
                          Layer „NFWohnen“
                     ▪ Polylinien, welche die Nutzflächen der Gewerbenutzung umschließen, auf den
                          Layer „NFGewerbe“
                     ▪ Polylinien, welche die Erschließungsflächen umschließen, auf den Layer „VF“
                     ▪ Polylinien, welche die Technikfläche umschließen, auf den Layer „TF“
                     ▪ Polylinien, welche die Flächen der sonstigen Nutzung umschließen, auf den
                          Layer „sonstN“
                     ▪ Polylinien, welche die Nutzflächen des Kindergartens umschließen auf Layer
                          „KIGA“
            o alle Schnitte und Ansichten als dwg-Datei
            o die Erläuterungen im pdf-Format

Beilagen:
    - Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen
    - Verfasserbrief als Formblatt
    - Formblatt Statistische Werte

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2.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN

    Städtebauliche / baukünstlerische Kriterien
        • Gliederung und Gestaltung der Gesamtanlage unter besonderer Rücksichtnahme auf die
            örtlichen Gegebenheiten und Beziehungen zur Umgebung.
        • Die Lage der Baukörper zur Umgebung und zueinander, unter Berücksichtigung der
            Baumassenverteilung,      der     Außenraumgestaltung,    Grünraumgestaltung    und
            Freiraumnutzung sowie Belichtung und Besonnung.
        • Aufenthaltsqualität, Qualität der Außen- und Freiräume. Einbeziehung der Umgebung in
            das Konzept
        • Der Bezug von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiflächen
        • Die Erschließung des Bauplatzes hinsichtlich Fahrverkehr und Wegeführung für Fußgänger
            und Radfahrer.
        • Reaktion auf die örtlichen Besonderheiten (z.B. Nachbarnutzungen, Lärmquellen, etc.).
        • Die Qualitäten der Gestaltung der Baukörper, deren Proportionen, Fassadengestaltung
            und Materialität

    Architektonische Qualität
        • Die Gestaltungsqualität der Fassaden und der Baukörper
        • Räumliche Qualitäten der Freibereiche, wie Gärten, Terrassen oder Balkone unter
            Berücksichtigung der Bezüge zum Außen- und Innenraum
        • Qualitäten in der Freiraumgestaltung
        • Gewährleistung guter Besonnungs- und Belichtungsverhältnisse der Wohnungen durch
            geeignete Baukörperausbildungen und Grundrissausbildungen, wobei einzelne, reine
            Nordwohnungen nicht ausgeschlossen werden.
        • Architektonische Qualität der Vertikal- und Horizontalerschließung (inkl. der Tiefgarage)
        • Organisatorische und funktionelle Ausgestaltung der Kinderbetreuungseinrichtung inkl.
            Freibereiche.

    Funktionelle und ökonomische Kriterien
        • Optimale Ausnutzung der Bauplätze unter Berücksichtigung der widmungs- und
            baurechtlichen Bestimmungen sowie der städtebaulichen und architektonischen
            Verträglichkeit
        • Sinnvolle Erschließung der Baukörper und Wohnungen
        • Die Zweckmäßigkeit der Grundrisslösungen und die sinnvolle Relation zwischen
            Wohnflächen und Aufschließungsflächen sowie sinnvolle Anordnung der funktionell
            zusammengehörigen Bereiche.
        • Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems sowie der Ver- und
            Entsorgungssysteme.

Zusätzliche Kriterien können anlässlich der Grundstücksbegehung erarbeitet werden und werden
gegebenenfalls mit dem Protokoll der Begehung ausgesendet.

Stand 01.06.2021                                                                          Seite | 25
WB Lazarettgasse, Graz

3 BEILAGENTEIL

    01 Gutachten
              01.1 Städtebaulich-raumplanerisches Gutachten der Stadt Graz
              01.2 Stellungnahme der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
              01.3 Verkehrstechnisches Gutachten Büro Fallast
              01.4 Stellungnahme der Abteilung für Grünraum & Gewässer der Stadt Graz

    02 Plangrundlagen
              02.1 Lage- und Höhenplan
              02.2 Katasterplan

    03 Allgemeines
              03.1 Grundstückfotos
              03.2 Kooperationsvermerk der Kammer

    04 Formblätter und Vorlagen
              04.1 Verfasserblatt
              04.2 Statistisches Blatt

Stand 01.06.2021                                                                        Seite | 26
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