Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input

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Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
Gemeinde Grafrath

3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung
zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild

am 24. September 2015

 Input
Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
Rückblick auf die Ergebnisse der BürgerWS
          und der bisherigen RT

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Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
Stärken und Schwächen zum Thema Siedlungsstruktur
und Ortsbild aus der BürgerWS

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Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
Ziele zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild aus
der BürgerWS

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Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
Konzepte, Ideen und übergeordnete Aspekte zum Thema
Siedlungsstruktur und Ortsbild aus der BürgerWS

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Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
Ergänzungen zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild
aus bisherigen RT
Ziele aus bisherigen Runden Tischen:
S-Bahn
• Die Fläche an der S-Bahn soll als Gewerbestandort weiter verfolgt und die Realisierbarkeit
   geprüft werden.
• Die Flächen an der S-Bahn sollen unter Berücksichtigung der heutigen P+R-Flächen
   umgestaltet werden.
• Grafrath und der S-Bahnhof sollen barrierefrei gestaltet werden (z.B. Absenken der
   Gehwegekeine, aber provisorischen Lösungen).

Gewerbe Wahlfeld
• Die Erweiterung des Wahlfelds ist hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Natur, Landschaftsbild
  und Erholung vertieft zu prüfen.
• Die Erweiterung des Wahlfelds wird im OEP als Lösungsmöglichkeit für die Schaffung von
  Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe beibehalten.

Neue Arbeitsplätze im bisherigen Siedlungsgebiet schaffen
• Die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Siedlungsbestand wird im OEP als eine sinnvolle, aber
  schwer umsetzbare Lösungsmöglichkeit beibehalten.

Konzepte und Ideen aus bisherigen Runden Tischen:
• Beschilderung GE Wahlfeld

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Gemeinde Grafrath 3. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild am 24. September 2015 Input
(übergeordnete) Zielvorgaben für die
         Siedlungsentwicklung
und tatsächliche Entwicklung in Grafrath

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Vorgaben für die Siedlungsentwicklung:
Leitbild Innenentwicklung
Baugesetzbuch
§1 Abs.5 BauGB: Innenentwicklung als allgemeiner Planungsgrundsatz:

•   Die städtebauliche Entwicklung soll vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung
    erfolgen.

Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013
Ziel 3.2: Innenentwicklung vor Außenentwicklung
• die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen
Übergeordnete Vorgaben
Regionalplan München – Karte „Siedlung + Versorgung“

Restriktionen für die Siedlungsentwicklung:
regionaler Grünzug, landschaftliches Vorbehaltsgebiet
Trotz S-Bahnhalt keine für die Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Bereiche
FNP 1985 – wichtigste Ziele für die
Siedlungsentwicklung
                                 • Organisches Wachstum, das
                                   vorwiegend den Eigenbedarf
                                   deckt

                                 • Die Bevölkerungsentwicklung
                                   muss die sinnvolle
                                   Ausnutzung und den Erhalt
                                   der vorhandenen
                                   Infrastruktur gewährleisten

                                 • Verdichtung und Abrundung
                                   vor Neuausweisung
                                      (=Innenentwicklung vor Außenentwicklung
                                      gem. LEP und BauGB)
Zielvorgaben des FNP 1985 zum Thema Siedlungsstruktur und Ortsbild
Kriterien, die für die Flächenausweisungen im FNP von 1985 angewandt wurden
FNP 1985 – die wichtigsten Entwicklungsflächen
                              •   Wahlfeld (W, M, GE)
                              •   Jahrholz
                              •   Bahnhofstraße Süd
                              •   Landmanngebiet
                              •   Matrau

                              •   Wildenroth-Süd
                                  (Amperterrassen)

                              •   Rassosiedlung
                              •   Unteralting
                              •   Mauern
Tatsächliche Siedlungsentwicklung bisher
•   Es sind noch nicht alle FNP-Flächen
    umgesetzt.
•   Es gibt noch freie Bauplätze in bereits
    umgesetzten FNP-Flächen.
•   Dennoch wurde die Einwohnerprognose
    des FNPs (3.555 EW) bereits 2003
    erreicht.

D.h. es hat eine deutliche Entwicklung im Innenbereich
(Nachverdichtung) stattgefunden.
 Neben der Aufsiedelung neuer Baugebiete wird auch künftig ein
  großer Teil der Wohnbautätigkeit in bereits bebauten Gebieten
  stattfinden.
Bevölkerungsentwicklung bisher und Prognosen

                                       heute: 3.709

                                                      2021
Entwicklung 2003-2013:   + 3,4%
Prognose bis 2021:       3.900 EW (+5,1% ggü. 2013)
(stat. Landesamt)
Mögliche weitere Siedlungsentwicklung im Bestand*
*Quelle: Einwohnerprognose für 2025 mit Bedarfsabschätzung der kinderbezogenen Infrastruktur (PV, SAGS, Nov. 2013)

  Die bisher noch nicht entwickelten FNP-Ausweisungen
   bieten Platz für ca. 400 zusätzliche Personen
  Die Nachverdichtungspotenziale im Bestand (mit Baurecht
   nach §34 BauGB oder Bebauungsplan) reichen für ca. 400-
   450 Personen.
  In Grafrath können damit theoretisch bis zum Jahr 2025
   ca. 850 weitere Personen wohnen (mögliche zusätzliche Flächen wie
   „Märchenwald“ und „Klosterwirt“ sind darin noch nicht enthalten).

  Flächenverfügbarkeit muss gegeben sein
Darstellung der Nutzungsverteilung (Siedlungs- und Grünflächen) gem. dem rechtswirksamen FNP, den rechtswirksamen FNP-
Änderungen und aktuellen Fachplanungen
Analyse Flächenpotenziale
Analyse Struktur und Ortsbild
Fazit
Siedlungsstruktur
•   Für den Großteil des Gemeindegebietes ist die bauliche Entwicklung bereits durch BPläne
    geregelt, in den nicht überplanten Bereichen (v.a. Unteralting, Höfen, S-Bahnbereich und
    Gewerbegebiet) ist die bauliche Entwicklung gem. Einfügegebot §34 BauGB zulässig (d.h. zulässig
    ist, was sich nach Art u. Maß der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die
    Umgebung einfügt).
•   Es gibt sowohl in nicht überplanten, als auch in bereits überplanten Bereichen noch Baulücken und
    Möglichkeiten zur Innenentwicklung (Ausnutzung vorhandenen Baurechst und ggf. weitere
    Verdichtung).
•   Alte Bebauungspläne werden z.T. nicht mehr angewandt (Wildenroth 1 und 2). 
    Rechswirksamkeit?
•   Durch Innenentwicklung können Flächen am Ortsrand und heutige Auenbereichsflächen geschont
    werden. Eine ungesteuerte Innenentwicklung kann aber zu Veränderungen der Struktur und des
    Ortsbildes führen
•   Im rechtswirksamen FNP von 1985 sind bereits Entwicklungsflächen ausgewiesen, für die durch
    BPlan Baurecht geschaffen werden könnte
•   Über bestehende Flächenpotenziale gem. FNP und dem Baurecht im Bestand wären aufgrund der
    Bevölkerungsprognose keine weiteren Entwicklungsflächen notwendig.
•   Die aktuell in der Planung befindliche Fläche „Märchenwald“ liegt im Innenbereich, Baurecht war
    hier bereits vorhanden. Der in Aufstellung befindliche BPlan ist eine Maßnahme der
    Innenentwicklung. Derzeit werden Planvarianten für den südlichen Teil entwickelt.
•   Die stark diskutierte Fläche „Klosterwirt“ ist nur zu einem kleinen Teil im FNP enthalten, Baurecht
    besteht für die Fläche (bis auf den Gebäudebestand) nicht.
Fazit
Ortsbild
•   Typisch für Grafrath ist die überwiegende Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern, nur
    selten gibt es verdichtete Strukturen.
•   Typisch sind die Hanglagen und die Grünstrukturen (grüne Raumkanten entlang der
    Straßen und gliedernde Grünstrukturen zwischen einzelnen Wohngebieten).
•   Die Hanglage und Grünstrukturen sind wichtige Kriterien für die Umsetzung jedes
    Bauvorhabens.
•   Prägend sind die dörflichen Strukturen in Mauern und Unteralting. Mauern ist bereits
    komplett überplant. Unteralting hingegen nicht, mögliche Umstrukturierungen in der
    Landwirtschaft oder Nachverdichtung können mittelfristig Folgen für die Dorfstruktur
    haben.
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