Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung

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Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
TIERHALTUNG
2022

Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Herausgeber:
         Österreichische Hagelversicherung VVaG
         Lerchengasse 3–5, 1080 Wien
         Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at

         Druck:
         Print Alliance HAV Produktions GmbH
         Druckhausstraße 1, 2540 Bad Vöslau
         Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die
         Allgemeinen Bedingungen für die Hagel­versicherung samt
         Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F.

         Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier.

                   hagelversicherung
                   hallovernunft                 www.hagel.at

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Infos:                                  ISO 9001:2015      NR.10045/0

1.9
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Tierhaltung
Ihr Betrieb ist rund um die Uhr, das ganze Jahr über, vielen Gefahren ausgesetzt.
Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und
unbürokratisch.

Pferdeversicherung:        • Wir ersetzen die Kosten für Operationen und kon-
                             servative Kolikbehandlungen.
                           • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Pferd
                             durch Krankheit, Unfall (inkl. Transportunfälle)
                             oder bei Operationen verendet.

Agrar Rind:                • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel oder
                              andere Wetterrisiken Schäden an Ihren Ackerflä-
                              chen und Grünland verursachen.
                           • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Rinder
                              durch Krankheit, Unfall oder beim Transport ver-
                              enden oder notgetötet werden müssen.
                           • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Kälber
                              tot geboren werden.
                           • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn die
                              Schlachtkörper Ihrer Rinder für den Genuss un-
                              tauglich sind.
                           • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung,
                              wenn am Betrieb Tiere gekeult werden und der
                              Betrieb gesperrt wird.
                           • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung,
                              wenn Ihr Betrieb gesperrt wird und die Rinder
                              nicht gekeult werden müssen.

Ertragsausfall Rind:       • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen
                              Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem
                              Betrieb auftreten.

Ertragsausfall Schwein: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ein
                           Seuchen­fall zu einer behördlichen Sperre auf
                           ­Ihrem Betrieb führt.
                        • Optional erhalten Sie eine Entschädigung, wenn
                            Ihre Schweine aufgrund eines Unfalls (Lüftungs-
                            ausfall, Güllegase, Spaltenbodenbruch oder Trans-
                            portunfall) verenden oder Infektionskrankheiten
                            wie Bakterien, Pilze oder Viren die Tierleistung
                            reduzieren und zusätzliche Kosten verursachen.

Ertragsausfall Schaf/      • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen
Ertragsausfall Ziege:         Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem
                              Betrieb auftreten.
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Pferdeversicherung

                     Pferdeversicherung
                     Die optimale Versicherung für Ihre Pferde bei Krankheit und Tod.

                     Krankenversicherung
                     In der Krankenversicherung ersetzen wir Kosten für Operationen (OP) und op-
                     tional Kosten für konservative Kolik-Behandlungen. In der Variante „Kolik“ sind
                     ausschließlich notwendige Eingriffe im Zusammenhang mit einer Kolik, in den
                     anderen Varianten sind zusätzlich Eingriffe infolge von Unfällen oder Krankhei-
                     ten abgesichert.

                     Kosten für Operationen                                                        Kolik Bronze       Silber      Gold
                     Jahreshöchstentschädigung in Euro: Summe aller Schadensfälle für
                     OP-Kosten, voroperative Leistungen und Nachbehandlungen (nach Abzug              7.500,–       15.000,– unlimitiert
                     des Selbstbehalts (SB)*)
                     Limit für voroperative Leistungen (vor Abzug des SB*; in Euro je Schadens-
                     fall) z.B. Bildgebung, Biopsien, Labor, Erst-/Aufnahmeuntersuchung am             750,–         1.500,–   unlimitiert
                     Vortag der OP bis zum Beginn der OP
                     Limit für Nachbehandlungen (vor Abzug des SB*; in Euro je Schadensfall;
                     vom Ende der Operation bis zum 20. Tag um 24:00 Uhr nach der Operation)
                     für Medikamente, für regenerative und unterstützende Therapien des
                                                                                                      1.500,–        3.000,–   unlimitiert
                     Heilungsprozesses, Aufenthaltskosten sowie Kosten für Betreuung und
                     Futter in Kliniken, tierärztliche Nachsorge (Verbandswechsel, Fäden ziehen,
  Eine Kranken-      Wundbehandlung (inkl. -spülungen))
  und/oder Le-
  bensversiche-      konservative Kolik-Behandlungen mit stationärem Aufenthalt (optional)
  rung kann bis      Jahreshöchstentschädigung in Euro: Summe aller Schadensfälle (nach
  zum vollendeten                                                                                     1.500,–        3.000,–    5.000,–
                     Abzug des Selbstbehalts (SB))*
  14. Lebensjahr
  abgeschlossen
  werden.            *In der Variante Gold kommt kein SB zur Anwendung. Bei allen anderen Varianten beträgt der SB 10 %.

                     Geltungsbereich (Ort der Durchführung von OPs und Behandlungen): AT, DE, CH, SI, SK, HU, CZ, IT, LI
  Die Deckung        Sie können das Tierspital, die Tierklinik oder den Tierarzt frei wählen. Operationen unter Vollnarkose dürfen aus-
  endet in der       schließlich in Tierspitälern/-kliniken oder in Ordinationen, die über eine gleichwertige Spitalsausstattung verfügen,
  Lebensversiche-    durchgeführt werden. In der Variante Gold kommt kein Mindestschaden zur Anwendung. Bei allen anderen Varian-
  rung nach dem      ten beträgt der Mindestschaden 500,– Euro pro Schadensfall vor Abzug des Selbstbehalts (gilt für Operationskosten
  vollendeten 20.    und für konservative Kolik-Behandlungen).
  Lebensjahr oder
  beim Verkauf
  am Tag des Be-     Lebensversicherung
  sitzwechsels.      In der Lebensversicherung können Sie aus zwei Varianten, Standard und Zucht,
                     wählen. In beiden Varianten ist Ihr Pferd gegen Tod (inkl. Nottötung/-schlach-
                     tung) durch akute und chronische Krankheiten, Unfall (inkl. Transportunfälle)
                     und Operationen versichert.
                     In der Variante „Zucht“ sind Totgeburten (ab dem 300. Trächtigkeitstag) & Foh-
                     lenverendungen bis zum vollendeten 6. Lebensmonat zusätzlich gedeckt. Sie
                     erhalten 10 % der Versicherungssumme des Muttertiers.

                     Wählen Sie Ihre Versicherungssumme je Pferd:
                     • bis 7.500 Euro ohne Nachweise
                     • bis 15.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung/Wertgutachten oder Ankaufsuntersuchung
                       ohne Röntgen)
                     • bis 30.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung oder Wertgutachten und Ankaufsuntersu-
                       chung mit Standard-Röntgenuntersuchung)

                                     Alter des Pferds               Entschädigung
                       ab Erhalt der Lebensnummer

                                                        90 % der Versicherungssumme
                               180 Monate (15 Jahre)
                                                                          pro Monat:
                                                        –1 % der Versicherungssumme
               2
                               240 Monate (20 Jahre)           30 % der Versicherungssumme
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Flächen

Agrar Rind
Diese Versicherung bietet die optimale Absicherung landwirtschaftlicher Flä-
chen gegen Schäden durch Wetterextreme. Zusätzlich erhalten Sie eine alters-
abhängige Entschädigung nach Verendung von Rindern durch Krankheit, Unfall,
Nottötung und Ertragsverlust bei Betriebssperren mit und ohne Keulungen der
Tiere im Seuchenfall.

Flächen
Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs-
summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Wein­
trauben und Feldgemüse: 10 %)

Versicherungssumme pro Hektar in Euro:
                        Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn,
Getreide                Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge                   870,–
Mais                    Körner-, Silo-, Grün-, Saat- und Popcornmais                                 1.300,–
                        Kartoffel, Topinambur, Kren                                                  2.900,–
Hackfrüchte
                        Zucker- und Futterrüben                                                      2.350,–
Ölkürbis                                                                                             1.450,–
                                                                                                                       Erhöhung der
Öl- und Eiweiß­         Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körner­erbse, Platterb-
                                                                                                                       Entschädigung
                        se, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich,       720,–
pflanzen                Linsen                                                                                         Für jede Kultur
                                                                                                                       und jedes Risiko
                        Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und                                 sind Versiche-
Alternativ­             Gewürzpflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Miscanthus,
                                                                                                     1.100,–           rungssummen
pflanzen                Durchwachsene Silphie, Sudangras, Sorghum, Kleesamen, Buchweizen,                              als Standard
                        Phacelia                                                                                       festgelegt. Sie
Weintrauben                                                                                          3.200,–           können die Ver-
                                                                                                                       sicherungssum-
Grünland         Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide                    440,–           men für alle
                                                                                                                       Risiken außer
Ackerfutter      Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter            je Schnitt
                                                                                                                       Wieder­anbau
optional versicherbar:                                                                                                 um bis zu 100 %
                                                                                                                       erhöhen.
Feldgemüse       Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag

Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn
Kolbenfusarien an Körner-/Silomais (ab dem Stadium „Frühe Milchreife“):
• 14 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist, wenn
   mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden.
• 80 % der Versicherungssumme, wenn mindestens 10 % der Körner von Hagel
   beschädigt wurden und das gesamte Erntegut nachweislich vernichtet wird.
Nichtverwertbarkeit von Mohn: 80 % der Versicherungssumme

Silofolie: Schäden durch Hagel und Sturm
Sie erhalten 8 Euro pro Rundballen und 1 Euro pro m2 Fahrsilofolie.

Überschwemmung
Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung an Ihren versicherten
Kulturen (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene
Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung ist Vorausset-
zung. Es gilt ­dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel.
Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai ersetzen wir die Wiederanbau­kosten oder die Ertrags-
verluste (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume). Eine Entschädigung wird ab 300 Euro
ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss
der gesamte Schlag betroffen sein). Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme und
­entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt).                                                3
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Flächen

                   Wiederanbau
                   Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukosten bis zur Höhe der Anbaukosten der be-
                   schädigten Kultur. Sie erhalten nach erfolgtem Wieder­anbau bis spätestens 31. Mai
                   (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar:
                                                                                           max. Entschädigung in EUR pro Hektar
                                                                                                       alle Kulturen außer Wein
                   Wiederanbau infolge von                                                               Variante Standard/Plus
                   Frost Grünland und Ackerfutter ausschließlich im 1. Jahr nach der Neuanlage
                   Überschwemmung und Verschlämmung
                                                                                                              200,–/250,–
                   Verwehung
                   Fraßschäden ausg. Haarwildverbiss, Grünland, Ackerfutter
                   Trockenheit beim Aufgang bei Grünland und Ackerfutter im Jahr der Neuanlage
                   Für Kartoffel, Topinambur, Kren, Miscanthus und Durchwachsene Silphie erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau
                   in der Variante Standard 750 Euro pro Hektar und in der Variante Plus 1.000 Euro pro Hektar.

                   Spätfrost
                   Für Wintergetreide und Kartoffeln gelten die gleichen Ertragsgrenzen und
                   ­Entschädigungen wie für das Risiko Dürre (siehe Seite 5).
                    Wenn bei Körnerraps mehr als 50 % der vorhandenen Schoten leer sind,
                    ­erhalten Sie 300 Euro (Variante Plus: 400 Euro) pro Hektar.

                   Auswuchs
                   Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Körner am stehenden Halm gekeimt sind.
                                                                            Anteil gekeimter   Entschädigung in EUR pro Hektar
                   Kultur                                                  Körner mindestens            Variante Standard/Plus
                   Weizen, Roggen, Dinkel, Gerste, Hafer                  10 %                         160,–/200,–
                   Triticale                                              30 %                         130,–/170,–
                   Mohnsamen bei schriftlicher Ablehnung des Abnehmers: 80 % der Versicherungssumme für Hagel

                   Sturm
                   Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sturm Ertragsverluste von mindestens
                   30 % verursacht.
                                                                                                Entschädigung in EUR pro Hektar
                   Kultur                                                                               Variante Standard/Plus
                   Mais* (Körner-, Silo-, Saat-, Grün- und Popcornmais) bis 15. Nov.
                                                                                                               400,–/500,–
                   Sorghum* bis 15. Nov.
                   Sonnenblume und Ackerbohne bis 30. Sept.                                                    200,–/400,–
                   Mohnsamen mit 10 % Selbstbehalt bis 30. Sept.                                       wie bei Hagel (max. 80 %)

                   *Sie erhalten 20 % der Entschädigung, wenn sich der Aufwand für die maschinelle Ernte durch Sturm mindestens
                   verdoppelt hat und der Ertragsverlust unter 30 % liegt.

                   Entfahnungserschwernis Saatmais (optional)
                   Wir entschädigen Ihren durch Sturm verursachten Mehraufwand bei der Entfah-
                   nung von Saatmais bis spätestens zum Beginn der Blüte mit 300 Euro pro Hektar.

                   Schneedruck
                   Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Schneedruck Ertragsverluste von min-
                   destens 30 % verursacht.
                                                                                                       Entschädigung pro Hektar
                   Kultur                                                                                Variante Standard/ Plus
                   Mais (Körner-, Silo-, Saat-, Grün- und Popcornmais) bis 15. Nov.
                                                                                                               400,–/ 500,–
                   Miscanthus
                   Sie erhalten 20 % der Entschädigung, wenn sich der Aufwand für die maschinelle Ernte durch Schneedruck min-
            4      destens verdoppelt hat und der Ertragsverlust unter 30 % liegt.
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Flächen

Für die Risiken Wiederanbau, Spätfrost, Auswuchs, Sturm, Schneedruck und
Dürre erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der
Variante Standard.

Dürre
Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode
• 30 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche
   ­Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt
• und die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen:

                      Variante Standard Ertrag in kg/ha    Entsch. in Euro
Kultur                    Variante Plus Ertrag in kg/ha    Entsch. in Euro
W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale,
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Dürreindex

                   Dürreindex (optional)
                   Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der
                   die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unter-
                   schreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große
                   Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder
                   „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1 % für dieselbe Kurzperiode.
                                                                     Kurzperiode         Gesamt-       Hitzetag    Versicherungssumme
                   Kultur
                                                                 Dauer     Periode       periode       ab mind.    Standard   Plus
                   Grünland und Ackerfutter                      42 Tage   1.4.–31.8.    1.4.–31.8.     30 °C        440,–    440,–
                   Frühjahrskulturen
                   Körner-, Silo- und Popcornmais                                                                    400,–    500,–
                                                                 42 Tage 15.5.–31.8.     1.4.–31.8.     33 °C
                   Sojabohne, Sonnenblume                                                                            200,–    400,–
                   Winterkulturen
                   W-Weizen, W-Roggen, W-­Menggetreide,
                                                                                                                     200,–    300,–
                   W-Triticale, W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn     35 Tage       von Zone abhängig        30 °C
                   W-Mohn                                                                                            400,–    500,–
                   Sommergetreide
                   S-Gerste, S-Hafer, S-Hartweizen, S-Dinkel,    35 Tage       von Zone abhängig        30 °C        200,–    300,–
                   S-Roggen, S-Emmer, S-Einkorn, S-Triticale,
                   S-Weichweizen, S-Menggetreide
                   Alternativpflanzen
                   Hirse, Sorghum, Linsen, Käferbohnen, Ama-     42 Tage 15.5.–15.8. 15.5.–15.8.        30 °C        400,–    500,–
                   rant, Quinoa, Fenchel-Samen, Öldistel, Kren

                   Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener
  Beantragen Sie   des Risikos Hagel. Die Versicherungssumme können Sie auf bis zu 660 Euro
  die Dürre-
  index-Versi-     pro Hektar erhöhen. Bei Entschädigungen in der Gesamtperiode ziehen wir bei
  cherung bis      Grünland die dreifache Versicherungssumme der Kurzperiode heran.
  31. März!
                   Bei Frühjahrskulturen, Winterkulturen, Sommergetreide und Alternativpflanzen
                   gelten für die Kurz- und Gesamtperiode die angeführten Versicherungssummen.
                   Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen.

                   Die Zeiträume bei Winterkulturen und Sommergetreide sind in 5 Zonen geteilt:
                                     Kurzperiode       Gesamtperiode Winterkulturen                Gesamtperiode Sommergetreide
                   Zone 1              1.4.–17.6.                 1.3.–17.6.                                15.3.–17.6.
                   Zone 2              8.4.–24.6.                 8.3.–24.6.                                22.3.–24.6.
                   Zone 3             15.4.– 1.7.                15.3.– 1.7.                                29.3.– 1.7.
                   Zone 4             22.4.– 8.7.                22.3.– 8.7.                                    5.4.– 8.7.
                   Zone 5             29.4.–15.7.                29.3.–15.7.                                12.4.–15.7.

                   Eine Karte mit den Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlags-
                   defizite herangezogenen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex.
                   Die aktuellen Niederschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach
                   Ende der ersten Kurzperiode laufend im Portal abrufen.

                            Zone 1
                            Zone 2
                            Zone 3
                            Zone 4
                            Zone 5

                            www.hagel.at/duerreindex
               6
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Dürreindex

Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt:
Variante        Kurzperiode                    Gesamtperiode
60/30           ab 60 % Defizit                ab 30 % Defizit
70/36           ab 70 % Defizit                ab 36 % Defizit

Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig
von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36). Wenn
ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode
auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt.

Kurzperiode

Defizit    bis 59 % 60 %      61 %    62 %    63 %    64 %     65 %    66 %    67 %    68 %    69 %
60/30        0%      10 %      12 %    15 %    17 %    19 %     21 %    24 %    26 %    28 %    30 %
70/36        0%       0%        0%      0%      0%      0%       0%      0%      0%      0%      0%

Defizit    70 %    71 %       72 %    73 %    74 %    75 %     76 %    77 %    78 %    79 %    80 %
60/30       33 %    35 %       37 %    39 %    42 %    44 %     46 %    48 %    51 %    53 %    55 %
70/36       10 %    13 %       16 %    19 %    22 %    25 %     28 %    31 %    34 %    37 %    40 %

Defizit    81 %    82 %       83 %    84 %    85 %    86 %     87 %    88 %    89 %    90 %    91 %
60/30       57 %    60 %       62 %    64 %    66 %    69 %     71 %    73 %    75 %    78 %    80 %
70/36       43 %    46 %       49 %    52 %    55 %    58 %     61 %    64 %    67 %    70 %    73 %

Defizit    92 %    93 %       94 %    95 %    96 %    97 %     98 %    99 %    100 %
60/30       82 %    84 %       87 %    89 %    91 %    93 %     96 %    98 %   100 %
70/36       76 %    79 %       82 %    85 %    88 %    91 %     94 %    97 %   100 %

Gesamtperiode

Defizit    bis 29 % 30 %      31 %    32 %    33 %    34 %     35 %    36 %    37 %    38 %    39 %
60/30        0%      10 %      11 %    12 %    13 %    14 %     15 %    16 %    17 %    18 %    19 %
70/36        0%       0%        0%      0%      0%      0%       0%     10 %    11 %    11%     12 %

Defizit    40 %    41 %       42 %    43 %    44 %    45 %     46 %    47 %    48 %    49 %    50 %
60/30       20 %    21 %       22 %    23 %    24 %    25 %     26 %    27 %    28 %    29 %    30 %
70/36       13 %    14 %       14 %    15 %    16 %    16 %     17 %    18 %    19 %    19 %    20 %

Defizit    51 %    52 %       53 %    54 %    55 %    56 %     57 %    58 %    59 %    60 %    61 %
60/30       31 %    33 %       34 %    36 %    37 %    38 %     40 %    41 %    43 %    44 %    45 %
70/36       22 %    23 %       25 %    26 %    28 %    30 %     31 %    33 %    34 %    36 %    38 %

Defizit    62 %    63 %       64 %    65 %    66 %    67 %     68 %    69 %    70 %    71 %    72 %
60/30       47 %    48 %       50 %    51 %    52 %    54 %     55 %    57 %    58 %    59 %    61 %
70/36       39 %    41 %       42 %    44 %    46 %    47 %     49 %    50 %    52 %    54 %    55 %

Defizit    73 %    74 %       75 %    76 %    77 %    78 %     79 %    80 %    81 %    82 %    83 %
60/30       62 %    64 %       65 %    66 %    68 %    69 %     71 %    72 %    73 %    75 %    76 %
70/36       57 %    58 %       60 %    62 %    63 %    65 %     66 %    68 %    70 %    71 %    73 %

Defizit    84 %    85 %       86 %    87 %    88 %    89 %     90 %    91 %    92 %    93 %    94 %
60/30       78 %    79 %       80 %    82 %    83 %    85 %     86 %    87 %    89 %    90 %    92 %
70/36       74 %    76 %       78 %    79 %    81 %    82 %     84 %    86 %    87 %    89 %    90 %

Defizit    95 %    96 %       97 %    98 %    99 %    100 %
60/30       93 %    94 %       96 %    97 %    99 %   100 %
70/36       92 %    94 %       95 %    97 %    98 %   100 %

Wir verwenden für die Berechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich
Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Schäden melden
Sie mit der Schadensart „Dürreindex“ am besten online.
                                                                                                                7
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Tiere

                      Verendung von Rindern
                      Die Entschädigung (in Euro) für Ihre durch Krankheit und Unfall verendeten oder
                      notgetöteten Rinder hängt von deren Alter, Rasse und der gewählten Produktva-
                      riante (R05 Mast, R06 Milch, R11 Zweinutzung, R15 Großrinder) ab:

                                             R05                        R11                                           R06      R15
                                             Mast                      Zwei­                                          Milch   Groß­
                                                                      nutzung                                                 rinder
                      Alter des Rinds         Hauptnutzungsrasse
                                        „Fleisch“ „Milch“ „Fleisch“ „Milch“

                      Geburt - 1. Monat –     – 160,– 80,–                                                            80,–      –
                       inkl. Totgeburt
                             2 Monate 184,– 144,– 184,– 144,–                                                         95,–      –
                             3 Monate          208,–                                                                  117,–
                                               232,–                                                                  148,–
                                              ← pro Monat + 24,–

                                                                                                 ← pro Monat + 31,–
                             4 Monate
                             5 Monate          256,–                                                                  179,–
                             6 Monate          280,–                                                                  210,–
  Den umfas-                 7 Monate          304,–                                                                  241,–
  sendsten                                     328,–                                                                  272,–
  Schutz für                 8 Monate
  Rinder jeden               9 Monate          352,–                                                                  303,–                                             optional:
  Alters bietet die
                            10 Monate          376,–                                                                  334,–                                            Zuchtstier
  R11 in Kombi-
  nation mit den            11 Monate          400,–                                                                  365,–                                                ( )

                                                                                                                                                                                  Pauschale Erhöhung der Versicherungs­summe um bis zu 50 % möglich
  Varianten Zucht                1 Jahr        424,–                                                                  396,–                                              792,–
  und Zuchtstier                               448,–                                                                  427,–                                              854,–
  mit 50 %iger              13 Monate
  pauschaler                14 Monate          472,–                                                                  458,–                                              916,–
  Erhöhung sowie                               496,–                                                                  489,–                                              978,–
  die Variante              15 Monate
  Elitezuchttiere.
                                                                   520,–                                              520,–     –                           optional: 1.040,–
                           23 Monate                                                                                                                        Zucht ( )
  Förderung                                                                            520,–                                  520,–                          1.040,–
                              2 Jahre
  Ihre Prämie
  wird für Tier-
  seuchen und
                           59 Monate                                                            520,–                                                       1.040,–
  infektiöse Tier-
  krankheiten zu              5 Jahre                                                           510,–                                                        1.020,–
  55 % von Bund
                           61 Monate                                                            500,–                                                        1.000,–
  und Ländern
                           62 Monate                                                            490,–                                                         980,–
                                                                           ← pro Monat – 10,–

                                                                                                                                       ← pro Monat – 20,–

  gefördert.
                           63 Monate                                                            480,–                                                         960,–
                           64 Monate                                                            470,–                                                         940,–
                           65 Monate                                                            460,–                                                         920,–
                           66 Monate                                                            450,–                                                         900,–
                           67 Monate                                                            440,–                                                         880,–
                           68 Monate                                                            430,–                                                         860,–
                           69 Monate                                                            420,–                                                         840,–
                           70 Monate                                                            410,–                                                         820,–
                           71 Monate                                                            400,–                                                         800,–
                              6 Jahre                                                           390,–                                                         780,–
                           73 Monate                                                            380,–                                                         760,–
                           74 Monate                                                            370,–                                                         740,–
                           75 Monate                                                            360,–                                                         720,–
                           76 Monate                                                            350,–                                                         700,–
                           77 Monate                                                            340,–                                                         680,–
                           78 Monate                                                            330,–                                                         660,–
                           79 Monate                                                            320,–                                                         640,–
                           80 Monate                                                            310,–                                                         620,–
                 8    ab 81 Monaten                                                             300,–                                                        600,–      1.040,–
Agrar Rind › Tiere

 s gilt die Hauptnutzungsrasse
E
„Fleisch“ oder „Milch“ des verendeten
Tieres laut AMA-Rinderdatenbank.
Verendet das Tier im ersten Lebensmo-
nat, gilt die Hauptnutzungsrasse des
Muttertieres.

Beispiele:
•F
  leischrassen: Fleckvieh, Brown
 Swiss, Pinzgauer, Grauvieh, Angus,
 Charolais
•M
  ilchrassen: Holstein Friesian, Red
 Friesian, Jersey, Original Schwarz-
 bunte

Totgeburten entschädigen wir:
•a b dem 260. Tag der Trächtigkeit
•a b dem 280. Tag nach der vorange-
  gangenen Abkalbung
•b ei Muttertieren, die mindestens
  22 Monate alt sind

Pro Abkalbung entschädigen wir maxi-
mal ein Kalb. Dies gilt auch bei Zwil-
lings- oder Mehrlingstotgeburten.

Erhöhen Sie Ihre Entschädigung

 m bis zu 50 % können Sie alle Ent-
U
schädigungswerte ab dem 3. Lebens-
monat erhöhen.

                                             9
Agrar Rind › Tiere

                     Variante Zucht ( )
                     Erhöhen Sie die Entschädigungswer-
                     te Ihrer weiblichen Rinder ab dem 24.
                     Lebensmonat mit einem vorgeschätzten
                     oder tatsächlichen Gesamtzuchtwert*
                     über 100.
                     *von der Nutzungsart des Rindes abhängig: Fleisch (F)-
                     oder Milchgesamtzuchtwert (M)

                     • Angus (F)
                     • Blonde d‘Aquitaine (F)
                     • Brown Swiss (F, M)
                     • Charolais (F)
                     • Fleckvieh (F, M)
                     • Holstein Friesian (M)
                     • Limousin (F)
                     • Murbodner (F)
                     • Original Braunvieh (F, M)
                     • Pinzgauer bzw. Original Pinzgauer (F, M)
                     • Pustertaler Sprinzen (F)
                     • Red Friesian (M)
                     • Tiroler Grauvieh (F, M)
                     • Tux Zillertaler (F)
                     • Waldviertler Blondvieh (F)
                     • Original Schwarzbunte (M)

                     Variante Zuchtstier ( )
                     Sie erhalten für Stiere ab dem 12. Le-
                     bensmonat eine höhere Entschädigung.

                     Variante Spezialrassen
                     Sichern Sie Ihre Wagyu-Rinder individu-
                     ell ab. Sie erhalten bei Tod durch Krank-
                     heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen
                     eine Entschädigung.

                     Wählen Sie die gewünschte Versiche-
                     rungssumme zwischen 3.000 Euro und
                     10.000 Euro aus. Die Höhe der Ent-
                     schädigung ist vom Alter abhängig und
                     beginnt ab dem 2. Lebensmonat.

                     Alter des Rinds          Entschädigung
                              Geburt
                             1 Monat                   –
                                              23 % der
                            2 Monate    Versicherungssumme
                                                   pro Monat:
                                              +3,5 % der
                          24 Monate/
                             2 Jahre    Versicherungssumme
                                              100 % der
                           45 Monate
                                        Versicherungssumme
                                                   pro Monat:
                                              –1 % der
                         120 Monate/
                            10 Jahre    Versicherungssumme
                                              25 % der
                                        Versicherungssumme

           10
Agrar Rind › Tiere

Variante Elitezuchttiere
Die Absicherung für Ihre Top-Genetik im Stall. Sie erhalten bei Tod durch Krank-
heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen eine Entschädigung.

 Wir sichern Ihre weiblichen Zuchtrinder mit hohem genomischen Gesamtzucht-
 wert (gGZW) bei folgenden Rassen noch besser ab:
• Fleckvieh:                                     gGZW über 129
 • Holstein/Red Friesian, Original Schwarzbunte: gGZW über 132
 • Brown Swiss:                                   gGZW über 131

Die Haftung beginnt ab dem 2. Lebensmonat.

Die Rasse und der genomische Gesamtzuchtwert bestimmen den Tierwert (in
Euro). Die Höhe der Entschädigung ist vom definierten Tierwert und dem Alter
des Tieres abhängig:

                         Holstein/Red                  Alter des   Entschädigung in % des
                        Friesian, Origi-                 Rindes     definierten Tierwerts
                         nal Schwarz-                     Geburt
gGZW:       Fleckvieh        bunte       Brown Swiss                         –
                                                         1 Monat
unter 130      –              –              –
                                                                           60 %
130          3.000,–          –              –          2 Monate
131          3.500,–          –              –                             70 %
132          4.000,–          –            3.000,–      3 Monate
133          4.500,–        3.000,–        3.500,–                         80 %
                                                        4 Monate
134          5.000,–        3.500,–        4.000,–
                                                                           90 %
135          5.500,–        4.000,–        4.500,–      5 Monate
136          6.000,–        4.500,–        5.000,–
                                                                          100 %
137          7.000,–        5.000,–        5.500,–
                                                       26 Monate
138          8.000,–        5.500,–        6.000,–
                                                                         pro Monat:
139          9.000,–        6.000,–        7.000,–                   –1 % des Tierwerts
140         10.000,–        7.000,–        8.000,–     66 Monate
141         11.000,–        8.000,–        9.000,–                   60 % des Tierwerts
142         12.000,–        9.000,–       10.000,–
143         12.000,–       10.000,–       11.000,–
144         12.000,–       11.000,–       12.000,–
ab 145      12.000,–       12.000,–       12.000,–

In der Agrar Rind hängt der Selbstbehalt für Tod durch Krankheit, Unfall und
Nottötung vom Schadensverlauf Ihres Betriebes ab und beträgt zwischen 0 und
30 %.

Die Haftung für Tod durch Krankheit, Unfall und Nottötung beginnt ab dem
15. Tag, nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist. Wenn Sie ein Rind zukaufen,
ist dieses ebenfalls mit dem 15. Tag am Betrieb versichert. Kaufen Sie Rinder
aus einem versicherten Betrieb zu, sind diese sofort in Deckung. Die Haftung für
das Ableben durch Tierseuchen beginnt am 60. Tag nach Antragstellung.

                                                                                                11
Agrar Rind › Tiere

                     Betriebssperren im Seuchenfall
                     Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen oder
                     Krankheiten behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren
                     Produkte nicht vermarkten können:
                     • Wutkrankheit                   • Lungenseuche der Rinder     • Rifttalfieber bei Wiederkäuern
                     • Maul- und Klauenseuche         • Rinderpest                  • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern
                     • Milzbrand                      • Tuberkulose                 • Stomatitis vesikularis
                     • Rauschbrand                    • Rinderbrucellose            • TSE bei Rindern (einschließlich BSE)
                     • Wild- und Rinderseuche         • Blauzungenkrankheit         • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie)

                     Sie können zwischen folgenden drei Varianten wählen:
                     SMOK light (automatisch in Agrar Rind mitversichert)
                     SMOK 1 (optional) – bessere Deckung für alle Produktionsrichtungen
                     SMOK 2 (optional) – bessere Deckung für Milchproduktion

                     Sperre mit Keulung
                     Bei einem Seuchenausbruch am Betrieb ist die Höhe der Entschädigung von der
                     gewählten Variante abhängig. Voraussetzung ist, dass Rinder aufgrund einer be-
                     hördlichen Anordnung gekeult wurden. Diagnostisch getötete Tiere oder ab der
                     vorläufigen Sperre verendete Tiere werden wie gekeulte Rinder entschädigt.

                                                                        Milch-                  Kalbinnen-     Mutterkuh-     Fresser-
                     Variante     Leistungen in EUR                   produktion   Rindermast    aufzucht       haltung      produktion
                                  Einmalzahlung*                        250,–        150,–         150,–         250,–         100,–
                     SMOK light Wöchentliche Entschädigung**            11,90         7,55         2,50           8,42          6,14
                                  Wiedereinstallung***                     5,52        -             -             -             -
                                  Einmalzahlung*                        250,–        150,–        150,–          250,–         100,–
                     SMOK 1       Wöchentliche Entschädigung**          21,80        11,69         4,23          14,90          9,93
                                  Wiedereinstallung***                  10,10          -             -             -             -
                                  Einmalzahlung*                        250,–        150,–        150,–          250,–         100,–
                     SMOK 2       Wöchentliche Entschädigung**          35,30        11,69         4,23          14,90          9,93
                                  Wiedereinstallung***                  16,35          -             -             -             -

                     *pro gekeultem Tier
                     **pro gekeultem Tier ab der 3. Sperrwoche
                     ***pro wiedereingestallter Milchkuh bis zur 20. Woche nach Aufhebung der behördlichen Sperre

                     Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die
                     Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest-
                     mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %.

                     Sperre ohne Keulung
                     Ist der Betrieb durch einen Seuchenausbruch in der Umgebung (z.B.: Lage in
                     der Überwachungszone) behördlich gesperrt, ersetzen wir Ertragsverluste.

                     Milchproduktion: Wir ersetzen den Milchgeldentgang ab der 3. Sperrwoche,
                     wenn die Milch nicht vermarktet und verwertet werden kann sowie keine Milch-
                     geldfortzahlung bei einem Milchliefervertrag erfolgt.

                     Variante      wöchentl. Entschädigung pro Milchkuh in EUR
                     SMOK light                          22,10
                     SMOK 1                              40,40
                     SMOK 2                              65,40

           12
Agrar Rind › Tiere

Ist Rohmilch ausschließlich unter Auflagen für den Verarbeiter (mit Milchlieferver-
trag) verwertbar und wird von diesem nicht übernommen, erhalten Sie 100 % der
wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich nötig, Milch zu entsorgen, erhalten
Sie die entstandenen Kosten für die Milchentsorgung (inkl. Transportkosten; bei
Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobi-
le Melkeinrichtung) laut Rechnung abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt.

Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht: Bei der verzögerten                                             Mit der Er-
                                                                                                                         tragsausfall
Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen aufgrund einer behördli-                                         Rind können
chen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung (in Euro).                                                                Sie individuelle
                                                                                                                         Leistungswerte
Variante      Milchproduktion        Mutterkuhhaltung Kalbinnenaufzucht                                                  wählen. Nähere
SMOK light         11,90                   8,42                  2,50                                                    Informationen
                                                                                                                         finden Sie ab
SMOK 1             21,80                   14,90                 4,23                                                    Seite 14.
SMOK 2             35,30                   14,90                 4,23
Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt
der ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als
Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen und Aufzuchtkalb-
innen und der Besamungszeitpunkte.

Rindermast und Fresserproduktion: Sie erhalten in der Rindermast pro ge-
schlachtetem Übermasttier über 460 kg (kalt) einen einmaligen Betrag (in Euro) je                                        Rindermast:
Mastrind, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist.                                                    Haben Sie in
                                                                                                                         den 12 Monaten
Variante      einmaliger Betrag je Mastrind                                                                              vor der Sperre
SMOK light                  225                                                                                          mit mindes-
                                                                                                                         tens 50 % der
SMOK 1
                            285                                                                                          vermarkteten
SMOK 2                                                                                                                   Tiere an einem
Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Die Abwicklung der Schäden erfolgt nach Vorlage der     Qualitätspro-
Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls.                                   gramm teilge-
                                                                                                                         nommen? Wir
                                                                                                                         berücksichtigen
Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einen einmaligen Betrag pro vermarktetem                                           die Schlacht-
                                                                                                                         gewichtsober-
Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier über 460 kg (kalt,                                        grenzen der
unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist).                                                             jeweiligen
                                                                                                                         Richtlinien des
Variante      einmaliger Betrag je Mastrind          einmaliger Betrag je Fresser                                        Qualitätspro-
SMOK light                 75 Euro                             40 Euro                                                   gramms.
SMOK 1
                           95 Euro                            42,40 Euro
SMOK 2
Gilt ab der zwölften Sperrwoche bei Rindermast bzw. ab der vierten Sperrwoche bei Fresser bis einen Monat nach der
Aufhebung der Sperre. Die Schadensabrechnung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebend-
viehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls.

Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir (in Euro):
Variante     einmaliger Betrag je Mastrind         einmaliger Betrag je Fresser
SMOK light                  900                                480
SMOK 1
                           1.140                               510
SMOK 2
Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung
hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von
10 % Selbstbehalt (gilt für alle Varianten).

Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie ab der 3. Sperrwoche für jeden Mast-
platz, der wegen einer Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche
Entschädigung (in Euro) wie bei Sperre mit Keulung:
Variante        Rindermast           Fresserproduktion
SMOK light          7,55                   6,14
SMOK 1
                   11,69                   9,93
SMOK 2                                                                                                                   13
Ertragsausfall Rind

                      Ertragsausfall Rind
                      Produktionsabhängige Entschädigung
                      nach Seuchensperre
                      Versichern Sie Ihre gesamte Milch-,
                      Mast- und Fresserproduktion sowie
                      Ihre Kalbinnenaufzucht und Mutter­
                      kuhhaltung. Wir sichern Sie ab, wenn Ihr
                      Betrieb aufgrund einer der folgenden
                      Seuchen oder Krankheiten behördlich
                      gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre
                      Tiere und deren ­Produkte nicht vermark-
                      ten können:
                      • Wutkrankheit
                      • Maul- und Klauenseuche
                      • Milzbrand
                      • Rauschbrand
                      • Wild- und Rinderseuche
                      • Lungenseuche der Rinder
                      • Rinderpest
                      • Tuberkulose
                      • TSE bei Rindern (einschließlich BSE)
                      • Blauzungenkrankheit
                      • Rifttalfieber bei Wiederkäuern
                      • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern
                      • Stomatitis vesikularis
                      • Rinderbrucellose
                      • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie)
  Nur mit der
  Ertragsausfall
  Rind sichern Sie    Entschädigung Sperre mit Keulung:
  Ihren Betrieb       • Einkommensverlust während der
  mit individuel-
  len Werten ab          Sperrzeit
  – Ihr Betrieb ist   • Finanzielle Verluste (u.a. verminderte
  einzigartig.
                         Milchleistung) während des Wieder-
                         aufbaus des Bestands
                      • Pauschale Entschädigung der Mehr-
                         aufwände, wie beispielsweise erhöhte
                         Managementaufgaben etc.
                      • Keulungskosten und Gülle-/Festmist-
                         entsorgungskosten, wenn diese vom
                         Betrieb getragen werden müssen
                      Entschädigung Sperre ohne Keulung:
                      • Preisverlust für Übermasttiere,
                         ­inklusive erhöhter Futterkosten
                      • Tiere, die beispiels­weise auf­grund von
                         Platzmangel oder hygien­ischen Grün-
                         den getötet werden ­müssen, inklusive
                         der Tötungskosten
                      • Besamungsausfall von Kühen und
                         Kalbinnen, wenn Besamungen nicht
                         durchgeführt w ­ erden können
                      • Leerstehende Mastplätze, wenn eine
                         Einstallung nicht möglich ist
                      • Kosten für Milchentsorgung und
                         -transport
               14     Die Haftung beginnt am 60. Tag nach
                      Antragsstellung.
Ertragsausfall Rind

Auftreten der Blauzungenkrankheit in Europa
Datenquelle: Europäische Kommission

Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Rind?
• Individuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr
   ­Betrieb ist einzigartig.
• Ihr Betrieb ist geschützt, wenn am eigenen Betrieb oder in der Umgebung eine
    Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird.
• ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr
• Absicherung der Einkommensverluste
• Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt
• Unabhängig von Marktpreisentwicklungen wird im Schadensfall die individuell
    vereinbarte Summe ausbezahlt.
• Entschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte
    ­Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von Mastplätzen, Milchlieferverbote etc.
• rasche Abwicklung im Schadensfall
• Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig.
• 55 % Förderung durch Bund und Länder

                                                                                           15
Ertragsausfall Rind

                      Sperre mit Keulung
                      Je nach Produktionsrichtung und gewähltem Wert erhalten Sie folgende
                      ­Entschädigung:

                      Milchproduktion: pro gekeulter Milchkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie
                      ­wöchentlich:
                                              Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar
                                                    6.000 kg       7.000 kg             8.000 kg          8.500 kg     9.000 kg   10.000 kg
                      Milchpreis in    0,25            15,60            18,20             20,80             22,10        23,40       26,00
                      Euro/kg          0,30            18,70            21,80             24,90             26,50        28,00       31,20
                      laut Antrag
                                       0,35            21,80            25,40             29,10             30,90        32,70       36,30
                                       0,40            24,90            29,10             33,20             35,30        37,40       41,50
                                       0,45            28,00            32,70             37,40             39,70        42,10       46,70
                                       0,50            31,20            36,30             41,50             44,10        46,70       51,90
                                       0,55            34,30            40,00             45,70             48,50        51,40       57,10
                                       0,60            37,40            43,60             49,80             53,00        56,10       62,30

                      Nach Aufhebung der Sperre erhalten Sie für die Wiedereinstallung von Milch-
                      kühen (für gekeulte Kühe) pro Woche 25 % der Entschädigung laut Tabelle
                      auf Seite 17, um finanzielle Verluste aufgrund verminderter Milchleistung
                      auszu­gleichen. Diese Zahlung endet 20 Wochen nach Aufhebung der Sperre. Sie
                      tragen keinen Selbstbehalt.

                      Mutterkuhhaltung: pro gekeulter Mutterkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie
                      wöchentlich:
                      Wert pro Tier laut Antrag     1.000,–     1.200,–         1.400,–       1.600,–        1.800,–    2.000,–
                                                      6,31        8,42           10,80         13,47           15,89     18,34

                      Rindermast: pro gekeultem Masttier 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                      Wert pro Tier laut Antrag     1.200,–     1.400,–         1.600,–       1.800,–        2.000,–
                                                      5,03        6,66            8,50         10,57           12,25

                      Kalbinnenaufzucht: pro gekeulter Kalbin 150 Euro Einmalzahlung sowie
                      wöchentlich:
                      Wert pro Tier laut Antrag     1.200,–     1.400,–         1.600,–       1.800,–        1.900,–
                                                      0,19        1,35            2,50             3,65         4,23

                      Fresserproduktion: pro gekeultem Fresser 100 Euro Einmalzahlung sowie
                      wöchentlich:
                      Wert pro Tier laut Antrag     750,–       800,–           850,–         900,–
                                                      2,35        6,14            9,93         13,72

                      Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie bei allen Produktionsrich-
                      tungen als Selbstbehalt.

                      Bei behördlichen Tötungen von Mutterkühen, Milchkühen und Kalbinnen (bei
                      Teilkeulungen) erhalten Sie pro getötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung.
                      Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die
                      Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest-
                      mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %.

           16
Ertragsausfall Rind

Sperre ohne Keulung
Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung:

Milchproduktion: pro Milchkuh wöchentlich:
                       Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar
                             6.000 kg       7.000 kg       8.000 kg      8.500 kg        9.000 kg      10.000 kg
Milchpreis in   0,25            28,80          33,70         38,50          40,90          43,30           48,10
Euro/kg         0,30            34,60          40,40         46,20          49,00          51,90           57,70
laut Antrag
                0,35            40,40          47,10         53,80          57,20          60,60           67,30
                0,40            46,20          53,80         61,50          65,40          69,20           76,90
                0,45            51,90          60,60         69,20          73,60          77,90           86,50
                0,50            57,70          67,30         76,90          81,70          86,50           96,20
                0,55            63,50          74,00         84,60          89,90          95,20         105,80
                0,60            69,20          80,80         92,30          98,10         103,80         115,40

Wird die Milch nicht vom Verarbeiter (mit Milchliefervertrag und Auflagen) über-
nommen, erhalten Sie 100 % der wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich
nötig, Milch zu entsorgen, erhalten Sie die entstandenen Kosten für die Milch-
entsorgung (inkl. Transportkosten; bei Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene
Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobile Melkeinrichtung) laut Rechnung
abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt.
Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht:
Bei der verzögerten Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen
aufgrund einer behördlichen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung. Diese
entspricht der wöchentlichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung.
(siehe Tabelle Sperre mit Keulung der betroffenen Produktionsform) Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt
der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhe-
bung der Sperre. Die ersten zwei Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszah-
lung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen oder Kalbinnen und der Besamungszeitpunkte.

Rindermast und Fresserproduktion:
Sie erhalten in der Rindermast pro geschlachtetem Übermasttier über 460 kg
(kalt) einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag, unabhängig davon, ob der
Schlachtkörper genusstauglich ist.
Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere
samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.                                                       Rindermast:
                                                                                                                        Haben Sie in
                                                                                                                        den 12 Monaten
Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut Antrag pro                                        vor der Sperre
                                                                                                                        mit mindestens
vermarktetem Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier                                             50 % der ver-
über 460 kg (kalt, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist).                                         markteten Tiere
Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der              an einem Qua-
Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebendviehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw.                litätsprogramm
das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.                                                                                 teilgenommen?
                                                                                                                        Wir berück-
                                                                                                                        sichtigen die
Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir pro Masttier oder                                               Schlachtge-
Fresser 60 % des Tierwerts laut Antrag.                                                                                 wichtsober-
Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der          grenzen der
Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen.                                           jeweiligen
                                                                                                                        Richtlinien des
Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt.                                                        Qualitätspro-
                                                                                                                        gramms.
Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie für jeden Mastplatz, der wegen einer
Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Entschädigung wie
bei Sperre mit Keulung.
(siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Rindermast bzw. Fresserproduktion) Die ersten zwei Wochen der Sperre werden
dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden
Mastplätzen. Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und
Aufzuchttiere zu erhalten.
                                                                                                                        17
Ertragsausfall Schwein

                    Ertragsausfall Schwein
                    Mit dieser Versicherung erhalten Sie eine
                    produktionsabhängige Entschädigung
                    nach Seuchensperre und/oder Unfalltod.

                    Versichern Sie Ihre gesamte Produktion
                    von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und
                    Mastschweinen. Wir sichern Sie ab, wenn
                    Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden
                    Seuchen behördlich gesperrt wurde und
                    eine Vermarktung nicht möglich ist:
                    • Afrikanische Schweinepest
                    • Klassische Schweinepest
                    • Wutkrankheit
                    • Maul- und Klauenseuche
                    • Milzbrand
                    • Rauschbrand
                    • Ansteckende Schweinelähmung
                    • Brucellose der Schweine
                    • Vesikuläre Virusseuche der Schweine
                    • Aujeszky’sche Krankheit bei Hausschweinen
                    • Stomatitis vesikularis

                    Entschädigung Sperre mit Keulung:
                    • Einkommensverlust während der
  Förderung
  Ihre Prämie
                       Sperrzeit
  wird für alle     • Finanzielle Verluste während des
  Wetterrisiken,       Wieder­aufbaus des Bestands
  Tierseuchen
  und infektiöse    • Pauschale Entschädigung der Mehr-
  Tierkrankheiten      aufwände, wie beispielsweise erhöhte
  zu 55 % von
  Bund und Län-        Managementaufgaben etc.
  dern gefördert.   • Keulungskosten, Gülle-/Festmist-
                       entsorgungskosten, wenn diese vom
                       Betrieb getragen werden müssen

                    Entschädigung Sperre ohne Keulung:
                    • wochenabhängige Entschädigung für
                       Ertragsausfall durch erhöhten Futter-,
                       Platz- und Managementaufwand
                    • Besamungsausfall von Muttersauen,
                       weil Besamungen nicht durchgeführt
                       werden können
                    • Leerstehende Mastplätze, wenn eine
                       Einstallung nicht möglich ist
                    • Jungsauen/Jungeber, welche während
                       der Sperre geschlachtet werden
                    • Tiere, die beispielsweise aufgrund
                       von Platzmangel oder hygienischen
                       ­Gründen behördlich getötet werden
                        müssen, inklusive der Tötungskosten

                    Die Haftung beginnt am 60. Tag nach
                    Antragsstellung.

              18
Ertragsausfall Schwein

Auftreten der Afrikanischen Schweinepest
Datenquelle: Friedrich-Loeffler-Institut

Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Schwein?
• Individuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr
   ­Betrieb ist einzigartig.
• Entschädigung für Einkommensverluste, wenn auf Ihrem Betrieb oder in der
    Umgebung eine Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb
    gesperrt wird.
• ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr
• Absicherung der Einkommensverluste
• Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt
• Unabhängig von Marktpreisentwicklungen wird die individuell vereinbarte
    Summe im Schadensfall ausbezahlt.
• Entschädigung auch für verzögerte Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von
    Mast- und Aufzuchtplätzen, Schlachtung von Jungsauen, behördlich angeord-
    nete Tötungen etc.
• rasche Abwicklung im Schadensfall
• Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig.
• 55 % Förderung durch Bund und Länder

                                                                                        19
Ertragsausfall Schwein

                   Sperre mit Keulung

                   Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende
                   Entschädigung:

                   Ferkelerzeugung: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                                                                                    Ferkel/Muttersau/Jahr
                                     20        21      22          23       24      25          26         27       28     29      30        31         32      33
                   Wert/     50,– 7,64 8,60 9,56 10,52                     11,49 12,45 13,41 14,37 15,33 16,29 17,26 18,22 19,18 20,14
                   Ferkel in 60,– 9,17 10,32 11,48 12,63                   13,78 14,94 16,09 17,24 18,40 19,55 20,71 21,86 23,01 24,17
                   Euro laut
                   Antrag    70,– 10,70 12,04 13,39 14,73                  16,08 17,43 18,77 20,12 21,46 22,81 24,16 25,50 26,85 28,20
                             80,– 12,22 13,76 15,30 16,84                  18,38 19,92 21,45 22,99 24,53 26,07 27,61 29,15 30,69 32,22
                              90,– 13,75 15,48 17,21 18,94 20,67 22,41 24,14 25,87 27,60 29,33 31,06 32,79 34,52 36,25
                             100,– 15,28 17,20 19,13 21,05 22,97 24,89 26,82 28,74 30,66 32,59 34,51 36,43 38,36 40,28
                             110,– 16,81 18,92 21,04 23,15 25,27 27,38 29,50 31,62 33,73 35,85 37,96 40,08 42,19 44,31

                   Schweinemast: je Mastschwein 10 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                                                                                            Umtriebe/Mastplatz/Jahr
                                               2,3          2,4           2,5       2,6              2,7         2,8      2,9          3,0        3,1         3,2
                   Wert/Mast-       130,–      0,70         0,80          0,89     0,98          1,07            1,16     1,25      1,35          1,44        1,53
                   schwein          140,–      0,76         0,86          0,96     1,05          1,15            1,25     1,35      1,45          1,55        1,65
                   in Euro
                   laut Antrag      150,–      0,81         0,92          1,02     1,13          1,24            1,34     1,45      1,55          1,66        1,77
                                    160,–      0,87         0,98          1,09     1,21          1,32            1,43     1,54      1,66          1,77        1,88
                                    170,–      0,92         1,04          1,16     1,28          1,40            1,52     1,64      1,76          1,88        2,00
                                    180,–      0,97         1,10          1,23     1,36          1,48            1,61     1,74      1,86          1,99        2,12
  Die Entschädi-                    190,–      1,03         1,16          1,30     1,43          1,57            1,70     1,83      1,97          2,10        2,24
  gung für zwei                     200,–      1,08         1,22          1,37     1,51          1,65            1,79     1,93      2,07          2,21        2,35
  Sperrwochen
  tragen Sie als
  Selbstbehalt.    Jungsauen/Jungeber: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                                                                        Vermarktete Jungsauen, Jungeber/Muttersau/Jahr
                                                5            6             7            8            9            10       11          12          13          14
                   Wert/Jungsau,    200,–      19,2        23,1           26,9     30,8          34,6            38,5     42,3      46,2          50,0        53,8
                   Jungeber         300,–      28,8        34,6           40,4     46,2          51,9            57,7     63,5      69,2          75,0        80,8
                   in Euro
                   laut Antrag      400,–      38,5        46,2           53,8     61,5          69,2            76,9     84,6      92,3      100,0          107,7
                                    500,–      48,1        57,7           67,3     76,9          86,5            96,2    105,8     115,4      125,0          134,6
                                    600,–      57,7        69,2           80,8     92,3         103,8           115,4    126,9     138,5      150,0          161,5
                                    700,–      67,3        80,8           94,2    107,7         121,2           134,6    148,1     161,5      175,0          188,5

                   Babyferkelaufzucht: je Aufzuchtferkel 5 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                   Wert pro Tier laut Antrag        60,–           70,–          80,–           90,–            100,–      110,–         120,–           130,–
                                                     0,42           0,57          0,72           0,87              1,02         1,17         1,32            1,47

                   Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie
                   die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 %
                   Selbstbehalt.

                   Bei behördlichen Tötungen von Muttersauen (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro
                   notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung.

                   Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre in der F
                                                                                          ­ erkel-,
                   Jungsauen-/Jungeberproduktion maximal 52 Wochen lang für jede wieder ein-
                   gestallte Muttersau (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des am
                   Antrag gewählten Entschädigungswerts „Sperre mit Keulung“.
              20
Ertragsausfall Schwein

   Sperre ohne Keulung

   Entschädigung für gesperrte Tiere
   Ihre Entschädigung hängt von der Produktionsrichtung, dem ausgewählten Wert,
   dem Entschädigungsstichtag und der Dauer der Sperre (maximal 52 Wochen) ab.

   Ferkelerzeugung - maximale Entschädigung pro Muttersau
   Die maximale Entschädigung pro Muttersau (ab Sperrbeginn bei 52 Wochen
   Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig.
                                                                       Ferkel/Muttersau/Jahr
                     20     21        22        23        24        25         26          27       28       29        30       31          32         33
               50,– 256,85 268,66 283,42 295,23 307,04 321,80 333,61 345,42 360,18 371,99 383,80 398,56 410,37 422,18
               60,– 302,71 316,63 334,02 347,94 361,86 379,25 393,17 407,09 424,49 438,40 452,32 469,72 483,64 497,55
               70,– 348,57 364,59 384,63 400,65 416,68 436,71 452,74 468,76 488,80 504,82 520,85 540,88 556,91 572,93
Wert/Ferkel

               80,– 394,43 412,56 435,23 453,36 471,50 494,17 512,30 530,44 553,10 571,24 589,37 612,04 630,18 648,31
               90,– 440,29 460,53 485,83 506,08 526,32 551,62 571,87 592,11 617,41 637,66 657,90 683,20 703,45 723,69
              100,– 486,15 508,50 536,44 558,79 581,14 609,08 631,43 653,78 681,72 704,07 726,43 754,37 776,72 799,07
              110,– 532,01 556,47 587,04 611,50 635,96 666,54 691,00 715,46 746,03 770,49 794,95 825,53 849,99 874,45

   Ferkelerzeugung - Entschädigung (pro Muttersau abhängig von der Sperrdauer)
   Sie erhalten in Abhängigkeit der Sperrwochen (bis zur Genehmigung der Ver-
   bringung/Vermarktung) eine Entschädigung in % der maximalen Entschädigung.
   Sperrwochen                   1         2         3         4         5           6          7        8        9     10           11          12         13
   Prozent                  0,00      1,15      2,15      3,40      4,80        6,50       8,25     10,00    12,00    14,00     16,00      18,00       20,25

   Sperrwochen               14         15       16        17          18        19          20       21       22       23           24          25         26
   Prozent                22,50      24,75     27,00     29,50     31,75      34,25       37,00     39,75    42,25    44,50     46,75      49,00       51,00

   Sperrwochen               27         28       29        30          31        32          33       34       35       36           37          38         39
   Prozent                53,25      55,00     57,00     59,00     60,75      62,50       64,50     66,25    68,25    70,00     72,00      73,75       75,75

   Sperrwochen               40         41       42        43          44        45          46       47       48       49           50          51         52
   Prozent                77,50      79,25     81,00     82,75     84,50      86,25       87,75     89,50    91,25    93,25     95,50      97,50 100,00

   Schweinemast - maximale Entschädigung pro Mastschwein
   Die maximale Entschädigung pro Mastschwein (ab Mastendgewicht bei 52 Wo-                                                                                      Erhöhung der
   chen Sperre) ist vom beantragten Wert/Mastschwein abhängig.                                                                                                   Entschädigung
                                                                                                                                                                 Sie können die
                                                                                                                                                                 maximale Ent-
   Wert/Mastschwein                  130,00     140,00     150,00        160,00          170,00     180,00    190,00        200,00    210,00          220,00
                                                                                                                                                                 schädigung pro
   Entschädigung                      53,30      57,40         61,50         65,60        69,70      73,80     77,90         82,00        86,10        90,20     Mastschwein
                                                                                                                                                                 für Sperre ohne
   Wert/Mastschwein                  230,00     240,00     250,00        260,00          270,00     280,00    290,00        300,00    310,00          320,00     Keulung um
   Entschädigung                      94,30      98,40     102,50        106,60          110,70     114,80    118,90        123,00    127,10          131,20     bis zu 50 %
                                                                                                                                                                 erhöhen.
   Wert/Mastschwein                  330,00     340,00     350,00        360,00          370,00     380,00    390,00        400,00
   Entschädigung                     135,30     139,40     143,50        147,60          151,70     155,80    159,90        164,00

                                                                                                                                                                 21
Ertragsausfall Schwein

                  Schweinemast - Entschädigung (pro Mastschwein in Wochen über Mastendgewicht)
                  Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Mastdauer je Gruppe in
                  Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine
                  Entschädigung in % der maximalen Entschädigung.
                  Wochen              1        2       3      4        5         6           7       8      9       10       11       12      13
                  Prozent             5       10     20      47       48        49       50         51     52       53       54       55      56

                  Wochen             14       15     16      17       18        19       20         21     22       23       24       25      26
                  Prozent            58       60     62      64       66        67       68         69     70       71       72       73      74

                  Wochen             27       28     29      30       31        32       33         34     35       36       37       38      39
                  Prozent            75       76     77      78       79        80       81         82     83       84       85       86      87

                  Wochen             40       41     42      43       44        45       46         47     48       49       50       51      52
                  Prozent            88       89     90      91       92        93       94         95     96       97       98       99     100

                  Babyferkelaufzucht - maximale Entschädigung pro Ferkel
                  Die maximale Entschädigung in Euro pro Ferkel (ab Aufzuchtendgewicht bei 52
                  Wochen Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig.
                  Wert/Ferkel              55,00    60,00    65,00      70,00        75,00        80,00    85,00     90,00        95,00    100,00
                  Entschädigung           24,31    25,79     27,27      28,74        30,22       31,70     33,18     34,66        36,14    37,62

                  Wert/Ferkel             105,00   110,00   115,00     120,00    125,00          130,00
                  Entschädigung           39,10    40,57     42,05      43,53        45,01       46,49

                  Babyferkelaufzucht - Entschädigung (pro Ferkel in Wochen über Aufzuchtend-
                  gewicht)
                  Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Aufzuchtdauer je Gruppe in
                  Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine
                  Entschädigung in % der maximalen Entschädigung.
                  Wochen              1        2       3      4        5         6           7       8      9       10       11       12      13
                  Prozent          10,0     17,0    25,0    29,0     32,0   34,0       35,0       36,0    37,0     38,0   39,0      40,0     41,0

                  Wochen             14       15     16      17       18        19       20         21     22       23       24       25      26
                  Prozent          42,0     43,0    44,0    45,0     46,0   47,0       48,0       49,5    51,0     52,5   54,0      56,0     58,0

                  Wochen             27       28     29      30       31        32       33         34     35       36       37       38      39
                  Prozent          60,0     62,0    63,5    65,0     66,5   68,0       69,5       71,0    72,5     74,0   75,5      77,0     78,5

                  Wochen             40       41     42      43       44        45       46         47     48       49       50       51      52
                  Prozent          80,0     81,5    83,0    84,5     86,0   87,5       89,0       90,5    92,0     94,0   96,0      98,0   100,0

                  Verzögerte Belegung von Muttersauen
                  Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer behördlichen Anord-
                  nung Ihre Muttersauen nicht belegen können. Die wöchentliche Entschädigung
                  ist gleich wie die wöchentliche Entschädigung bei Sperre mit Keulung.
                  (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Ferkelerzeugung bzw. Jungsauen/Jungeber) Die Entschädigung beginnt mit dem
                  Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach
                  Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Ein Nach-
                  weis, in welchem Zeitraum kein Samen von z.B. Besamungsstationen/eigenem Eber verfügbar war, ist notwendig.

                  Leerstand von Mastplätzen
                  Jeden leerstehenden Mastschweine- oder Aufzuchtplatz, der wegen einer Sper-
                  re nicht neu eingestallt werden kann, entschädigen wir mit derselben wöchentli-
                  chen Entschädigung wie bei Sperre mit Keulung.
                  (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Schweinemast bzw. Babyferkelaufzucht) Zwei Wochen der Sperre werden dabei
                  als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Plätzen.
                  Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und Aufzuchttiere zu
           22     erhalten.
Ertragsausfall Schwein

Geschlachtete Jungsauen/Jungeber
Pro Tier, welches während der Sperre
geschlachtet wird, erhalten Sie einma-
lig den Tierwert laut Antrag (abhängig
von Alter bzw. Gewicht) abzüglich des
Schlachtpreises (inkl. MwSt.).
Gilt während der gesamten Sperre. Sie müssen die Ab-
rechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw.
das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.

Tötung nach behördlicher Anordnung
Sie erhalten pro Jungsau/Jungeber
nach behördlich angeordneter Tötung
60 % des Tierwerts laut Antrag.

Behördlich getötete Ferkel/Mastschwei-
ne entschädigen wir ausschließlich bei
Überschreitung folgender Grenzen:
• Ferkelerzeugung: 1/3 der in der
   Sperrzeit abgesetzten Ferkel
• Schweinemast: 1/3 der versicherten
   Mastplätze
•B  abyferkelaufzucht: 40 % der versi-
   cherten Aufzuchtplätze

Wir entschädigen die Anzahl getöteter
Tiere, welche die oben angeführten
Grenzen übersteigen, mit 60 % des Tier-
wertes laut Antrag.
Sie erhalten die Tötungskosten laut Rechnung abzüglich
10 % Selbstbehalt für den Anteil der Tiere, welche die
oben angeführten Grenzen übersteigen.

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